DE102005048958A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln - Google Patents
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Abstract
Zur Gewinnung von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln (6) werden die Holzhackschnitzel (6) mit einer Stopfschnecke (1) einem Kocher (9) zugeführt, in dem sie erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt werden. Aus dem Kocher (9) werden die Holzhackschnitzel (6) unter schnellem Entspannen des Drucks ausgetragen und dadurch in die Holzfasern aufgelöst. Im Bereich eines Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln (6) am Ausgang der Stopfschnecke (1) wird die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (6) gemessen und als Steuerparameter (14) für die Steuerung der weiteren Verarbeitung der Holzhackschnitzel (6) und/oder der Holzfasern verwendet.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln, wobei die Holzhackschnitzel mit einer Stopfschnecke einem Kocher zugeführt werden, in dem sie erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt werden, und wobei die Holzhackschnitzel unter schnellem Entspannen des Drucks aus dem Kocher ausgetragen und dadurch in die Holzfasern aufgelöst werden. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln mit einer Stopfschnecke, einem Kocher und einer Austrageinrichtung, wobei die Stopfschnecke die Holzhackschnitzel dem Kocher zuführt, wobei die Holzhackschnitzel in dem Kocher erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt werden und wobei die Austrageinrichtung die Holzhackschnitzel unter schneller Entspannung des Drucks aus dem Kocher austrägt, so dass sie sich in die Holzfasern auflösen.
- Verfahren und Vorrichtungen der eingangs beschriebenen Art finden in der Holzwerkstoff-, Zellstoff- und Papierindustrie Anwendung. Im Folgenden wird zur Beschreibung der Erfindung auf ihre Anwendung in der Holzwerkstoffindustrie abgestellt. Hierdurch soll die Reichweite der Erfindung jedoch in keiner Weise beschnitten werden.
- Bei der Herstellung von Holzwerkstoffplatten in Form so genannter Faserplatten, wie beispielsweise mitteldichter Faserplatten (MDF), ist es bekannt, Holz in Holzhackschnitzel zu zerkleinern, die Holzhackschnitzel in einem Vorlagebehälter zu wässern und mit einer Stopfschnecke vom Grund des Vorlagebehälters abzuziehen und einem Kocher zuzuführen. Die Zuführung der Holzhackschnitzel über eine Stopfschnecke ist erforderlich, um die Holzhackschnitzel gegen einen erhöhten Innendruck des Kochers in den Kocher hinein zu fördern und dabei auch den Kocher gegen einen Druckverlust abzudichten. In der Stopfschnecke werden die Holzhackschnitzel zu einem massiven Pfropf verdichtet, wobei überschüssiges Wasser von der Wässerung der Holzhackschnitzel abgepresst wird. In dem Kocher werden die Holzhackschnitzel dem erhöhten Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt, um die Bindung zwischen den Holzfasern zu lockern. Wenn die Holzhackschnitzel nach einer gewissen Verweildauer in dem Kocher durch eine Austrageinrichtung aus dem Kocher herausgefördert werden, wobei der Druck in dem Kocher schlagartig entspannt wird, zerlegen sich die Holzhackschnitzel in die einzelnen Holzfasern. Diese Holzfasern werden von einem durch die Entspannung hervorgerufenen Wasserdampfstrom durch einen Blasgang gefördert, in dem sie bereits mit Bindemittel beleimt werden können, bevor sie dann in einen Trockner eintreten, in dem sie in einem Strom von trockenem heißen Gas auf eine gewünschte Faserfeuchtigkeit eingestellt werden. Der durch den überschüssigen Wasserdampf angereicherte Gasstrom wird in einem Abscheider von den Holzfasern abgeschieden, aus dem die Holzfasern dann für die Ausformung einer Fasermatte ausgetragen werden. Falls keine Beleimung der Holzfasern in dem Blasgang erfolgte, ist diese noch vor oder während der Ausformung der Fasermatte vorzunehmen, die anschließend bei erhöhter Temperatur und in der Regel auch unter erhöhtem Druck zu der gewünschten Faserplatte ausgeformt wird, wobei das Bindemittel aushärtet. Um die Holzfasern auf der gewünschten Faserfeuchte zu halten, wird derzeit eine Messung der Faserfeuchte an den Holzfasern am Ausgang des Abscheiders durchgeführt. Wenn hier Abweichungen zwischen der gewünschten Faserfeuchte und der tatsächlichen Faserfeuchte registriert werden, wird die Einstellung des Trockners z. B. bezüglich der Temperatur und/oder des Volumens des Gases, mit dem die Fasern getrocknet werden, modifiziert. Dabei erfolgt die Modifikation anhand von Erfahrungswerten bezüglich des Einflusses der Einstellungen des Trockners auf die damit erreichte Faserfeuchte. Bei dieser Art der Feedback-Regelung des Trockners, um die Faserfeuchte konstant zu halten, sind Schwankungen der Faserfeuchte von wenigen Prozentpunkten einzuhalten, sie sind jedoch über schwankende Zusammensetzungen der Holzhackschnitzel nicht weiter zu reduzieren. Grundsätzlich ist eine möglichst hohe, aber nicht zu hohe Faserfeuchte der Holzfasern bei der Herstellung von Faserplatten von Interesse. Während eine zu hohe Faserfeuchte zu einer die Holzfaserplatten zerstörenden Spaltbildung beim heißen Verpressen führt und daher unbedingt zu vermeiden ist, resultiert eine niedrige Faserfeuchte in schwankende Dichteprofile und andere Qualitätsmängel bei den Holzfaserplatten. Durch eine maximal hohe, aber nicht zu hohe Faserfeuchte wird einerseits Energie sowohl durch weniger weitgehendes Trocknen der Holzfasern als auch durch eine besser Wärmeleitfähigkeit der Matten beim heißen Verpressen zu der Holzfaserplatte eingespart und damit andererseits auch eine maximale Kapazitätsausnutzung einer Holzfaserplattenherstellungsanlage erreicht. Je größer aber die Schwankungen bei der Faserfeuchte der Holzfasern sind, desto geringer muss die Faserfeuchte im Mittel eingestellt werden, um die mit einer zu hohen Faserfeuchte verbundenen Probleme zuverlässig zu verhindern.
- AUFGABE DER ERFINDUNG
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art derart weiterzuentwickeln, dass die Faserfeuchte der gewonnenen Holzfasern in engeren Grenzen als bisher konstant gehalten werden kann, um die mittlere Faserfeuchte bei der Herstellung von Holzfaserplatten ohne das Risiko einer zu hohen Faserfeuchte signifikant anheben zu können.
- LÖSUNG
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 8 gelöst. Bevorzugte Ausführungsform des neuen Verfahrens sind in den Unteransprüchen 2 bis 7 beschrieben. Die Unteransprüche 9 bis 11 betreffen bevorzugte Ausführungsformen der neuen Vorrichtung.
- BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Bei dem neuen Verfahren wird die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel im Bereich eines Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln am Ausgang der Stopfschnecke gemessen und als Steuerparameter für die Steuerung der weiteren Verarbeitung der Holzhackschnitzel und/oder der Holzfasern verwendet. Die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel stellt ein Maß für die Faserfeuchte der Holzfasern dar, die bei den einzelnen Holzhackschnitzeln noch zusammenhängen. Überraschender Weise kann dieses Maß für die Faserfeuchte der Holzfasern in den Holzhackschnitzeln in dem Pfropf aus den Holzhackschnitzeln am Ausgang der Stopfschnecke mit ausreichender Genauigkeit für eine anschließende Verwendung als Steuerparameter bei der Steuerung der weiteren Verarbeitung der Holzhackschnitzel und/oder der Holzfasern gewonnen werden, und stellt es eine relevante Aussage in Bezug auf die spätere Faserfeuchte der aus den Holzhackschnitzeln vereinzelten Holzfasern dar. Tatsächlich lassen sich mit dem neuen Verfahren aussagekräftige Informationen über die Holzfasern in den Holzhackschnitzeln gewinnen, die die Faserfeuchte der Holzhackschnitzel trotz ihrer umfangreichen Behandlung bis nach der Auflösung der Holzhackschnitzel in die einzelnen Holzfasern bestimmen. Indem dieser entscheidende Ausgangswert für die Faserfeuchte der gewonnenen Holzfaser bei dem neuen Verfahren sehr früh bestimmt wird, kann er für alle nachfolgenden Behandlungen der Holzhackschnitzel und der Holzfasern als Steuerparameter verwendet werden, um letztlich eine konstante Faserfeuchte zu erreichen. Bei dem neuen Verfahren wird damit eine Feedforward-Steuerung realisiert, mit der bei schwankenden Eingangsparametern die Faserfeuchte in engeren Grenzen gehalten werden kann als bei der aus dem Stand der Technik bekannten Feedback-Regelung.
- Natürlich kann bei dem neuen Verfahren die gemessene Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel im Bereich eines Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln auch im Sinne einer Feedback-Regelung für die Steuerung von davor liegenden Schritten der Behandlung der Holzhackschnitzel genutzt werden. Das Besondere an der vorliegenden Erfindung ist aber die Feedvorward-Steuerung der weiteren Verarbeitung der Holzhackschnitzel und/oder der Holzfasern.
- Konkret kann die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel bei dem neuen Verfahren zur Steuerung eines Trockners verwendet werden, mit dem die Faserfeuchte der Holzfasern beispielsweise auf ein für die Herstellung von Faserplatten gewünschtes Maß eingestellt wird.
- Dabei kann der Trockner weiterhin in Abhängigkeit von einer an seinem Ausgang gemessenen Faserfeuchte der Holzfasern gesteuert werden, wie dies im Stand der Technik bislang ausschließlich der Fall war.
- Es versteht sich, dass beim Steuern des Trockners die Laufzeit der Holzhackschnitzel und der aus ihnen gewonnenen Holzfasern von der Stopfschnecke bis zu dem Trockner zu berücksichtigen ist.
- Wenn die Holzhackschnitzel bei dem neuen Verfahren vor dem Zuführen in dem Kocher gewässert werden, wird überschüssiges Wasser in der Stopfpresse von den Holzhackschnitzeln abgepresst, bevor die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel gemessen wird. Die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel hängt damit nicht von zuvor zugesetztem freiem Wasser, sondern ausschließlich von der Faserfeuchte der die Holzhackschnitzel ausbildenden Holzfasern ab.
- Dies gilt zumindest solange, wie die Stopfschnecke in der Lage ist, das überschüssige Wasser vollständig abzupressen. Diese Fähigkeit der Stopfschnecke wiederum geht einher mit ihrer Fähigkeit, den Kocher durch den Pfropf aus den Holzhackschnitzeln bezüglich des in ihm herrschenden Drucks abzudichten. So kann die Abdichtung des Kochers durch die Stopfschnecke bei dem neuen Verfahren durch Beobachten des Langzeitverlaufs der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel überwacht werden. Kommt es dabei zu einem anhaltenden Anstieg der Leitfähigkeit, weist dies auf nicht mehr vollständig abgepresste Anteile des überschüssigen Wassers und damit einem Verschleiß der Stopfschnecke hin.
- Die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel kann bei dem neuen Verfahren direkt durch Kontaktieren des Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln mit Messelektroden gemessen werden. Es ist aber auch eine indirekte Leitfähigkeitsmessung möglich bei der die von der Leitfähikkeit der Holzhackschnitzel abhängigen induktiven oder kapazitiven Eigenschaften des Pfropfs erfasst werden. Beispielsweise kann der Pfropf Teil eines Dielektrikums einer Kondensatoranordnung oder Teil des Kerns einer Spulenanordnung sein, deren Wechselstromwiderstand sich mit jeder Änderung der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel ändert.
- Wenn die Leitfähigkeit wie bei einer einzelnen direkten Messung über Messelektroden nur für einen lokalen Bereich des Umfangs des Pfropfs bestimmt wird, ist es bevorzugt, wenn die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel in mehreren Umfangsbereichen des Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln gemessen wird. Es ist selbst bei konstanter Faserfeuchte der Holzfasern in den Holzhackschnitzeln nicht zu erwarten, dass die interessierende Faserfeuchte als keinen Schwankungen unterworfener konstanter Wert gemessen werden kann. Vielmehr ist der jeweils gemessene Wert auch von der elektrischen Kontaktierung der Holzhackschnitzel und Strukturinhomogenitäten des Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln abhängig. Es macht daher Sinn, möglichst mehrere Leitfähigkeitsmesswerte für die jeweils einen Pfropf ausbildende Menge an Holzhackschnitzeln zu gewinnen.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung, mit der das neue Verfahren umgesetzt werden kann, weist am Ausgang der Stopfschnecke eine Leitfähigkeitsmesseinrichtung für das Messen der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel im Bereich eine Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln auf. Dabei kann, wenn die Leitfähigkeitsmesseinrichtung für eine direkte Messung der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel vorgesehen ist, ein Gehäuse der Stopfschnecke mindestens eine Querbohrung aufweisen, die eine gegenüber dem Gehäuse isolierte Messelektrode dichtend aufnimmt. Die Messelektrode kontaktiert den Pfropf am Innenumfang des Gehäuses. Jeder Abrieb des Gehäuses wirkt sich gleichermaßen auf die Messelektrode auf. Die Messanordnung bleibt also trotz eines nicht vermeidbaren Abriebs am Innenumfang des Gehäuses immer dieselbe. Die Leitfähigkeitsmesseinrichtung kann die Leitfähigkeit zwischen der bereits erwähnten Messelektrode und dem Gehäuse und/oder mindestens einer weiteren Messelektrode messen. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass der bei einer bestimmten Spannung durch die Messanordnung fließende Strom tatsächlich im Wesentlichen von der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel abhängt.
- Bevorzugt sind Leitfähigkeitsmesseinrichtungen bei der neuen Vorrichtung, die über den Umfang der Stopfschnecke verteilt eine Mehrzahl von mindestens drei Messelektroden aufweisen, um auch die Homogenität der Verteilung der Faserfeuchte über den jeweiligen Pfropf aus den Holzhackschnitzeln zu erfassen.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
- KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
- Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen anhand von einzelnen Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben.
-
1 zeigt einen Querschnitt durch eine Stopfschnecke als zentrales Element eines Flussdiagramms zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln. -
2 zeigt die Leitfähigkeitsmesseinrichtung an einer Stopfschnecke in einer gegenüber1 abgewandelten Ausführungsform. -
3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Leitfähigkeitsmesseinrichtung; und -
4 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Gewinnung von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln für die Herstellung von Holzfaserplatten. - FIGURENBESCHREIBUNG
- In
1 ist eine Stopfschnecke1 im Querschnitt wiedergegeben. In einem Gehäuse2 der Stopfschnecke1 läuft eine Förderschnecke3 um eine Achse4 um, so dass eine Schneckenwendel5 der Förderschnecke3 Holzhackschnitzel6 , die der Stopfschnecke2 an ihrem Einlass7 zugeführt werden und hier nicht einzeln dargestellt sind, nach rechts fördert und dabei zu einem kompakten Pfropf zusammenpresst. Für den Antrieb der Förderschnecke3 ist ein in1 nur schematisch wiedergegebener Antriebsmotor8 vorgesehen. Der Pfropf aus den Holzhackschnitzeln6 dient primär dazu, einen Kocher9 abzudichten, dem die Holzhackschnitzel6 zugeführt werden. In dem Kocher9 herrscht nicht nur eine erhöhte Temperatur, sondern auch ein erhöhter Druck, der über die Stopfschnecke2 nicht entweichen soll und gegen den die Holzhackschnitzel6 in den Kocher9 hineingedrückt werden müssen. Dabei ist am Eingang des Kochers9 in der Regel ein hier nicht dargestellter Gegendruckkörper für die Holzhackschnitzel6 vorgesehen, der sicherstellt, dass sich der gewünschte Pfropf aus den Holzhackschnitzeln6 in der Stopfschnecke2 aufbaut. Beim Aufbauen des Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln wird überschüssiges Wasser, mit dem die Holzhackschnitzel6 in einem Vorlagebehälter10 gewässert sein können, abgepresst, so dass im Bereich des Pfropfs nur das in den Holzfasern der Holzhackschnitzel6 gebundene Wasser vorliegt. Dieser Wassergehalt, d. h. die Faserfeuchte der die Holzhackschnitzel6 ausbildenden Holzfasern wird durch eine Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 gemessen. Konkret misst die Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 die Leitfähigkeit des Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln6 zwischen zwei Elektroden12 und13 , die den Pfropf am Innenumfang17 des Gehäuses2 an zwei voneinander beabstandeten Punkten kontaktieren. Je größer die Faserfeuchte ist, desto größer ist die von der Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 registrierte Leitfähigkeit zwischen den Elektroden12 und13 . Die gemessene Leitfähigkeit kann als Steuerparameter14 nicht nur wie hier dargestellt für den Kocher9 sondern auch für alle sich daran anschließenden Einrichtungen zur weiteren Aufbereitung der Holzhackschnitzel6 bzw. daraus gewonnener Holzfasern verwendet werden, aber auch für den Vorlagebehälter10 . Weiterhin kann eine Langzeitbeobachtung der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel6 im Bereich des Pfropfs genutzt werden, um festzustellen, in wieweit trotz einer unvermeidbaren Abnutzung der Stopfschnecke1 sowohl an ihrem Gehäuse2 als auch ihrer Förderschnecke3 noch eine vollständige Abpressung des überschüssigen und nicht in den Holzfasern gebundenen Wassers von den Holzhackschnitzeln erfolgt. Wenn diese Abpressung nicht mehr gewährleistet ist, ist es an der Zeit, zumindest die Förderschnecke3 auszutauschen, weil dann auch die Abdichtung des Kochers9 nicht mehr sichergestellt ist. - Die Messanordnung der Leitfähigkeitsmesseinrichtung
11 gemäß1 , bei der zwei Elektroden12 und13 das Gehäuse2 in radialer Richtung dichtend durchsetzten, erfordert es, dass zumindest der zugehörige Abschnitt15 des Gehäuses aus elektrisch nicht leitfähigem Material besteht oder an seinem Innenumfang17 elektrisch isolierend beschichtet ist, weil sonst die Messstrecke zwischen den Elektroden12 und13 durch das Gehäuse2 selbst kurzgeschlossen würde.2 skizziert eine andere Ausbildung einer Messstrecke, die ebenso wie die Messstrecke in1 bei auftretendem Verschleiß des Gehäuses2 gleich bleibt, aber keinen Abschnitt15 des Gehäuses12 aus elektrisch nicht leitfähigem Material erfordert. Bei dieser Messanordnung wird als Gegenelektrode zu der Elektrode12 das elektrisch leitfähige Gehäuse2 verwendet, wobei die Elektrode12 gegenüber dem Gehäuse2 durch eine zylindermantelförmige Isolierung16 elektrisch isoliert ist, die gemeinsam mit der Elektrode12 eine radial zu der Achse4 verlaufende Querbohrung30 in dem Gehäuse2 abdichtet. - In
3 ist für eine andere Ausführungsform der neuen Vorrichtung skizziert, dass eine Vielzahl von Elektroden12 , die über den Umfang des Gehäuses2 der Stopfschnecke1 verteilt sind, an die Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 angeschlossen sein kann. Dabei kann der Abschnitt15 des Gehäuses2 , in dem die Elektroden12 angeordnet sind, aus elektrisch nicht leitfähigem Material bestehen oder an seinem Innenumfang17 mit einer isolierenden Beschichtung versehen sein, oder für jede der Elektroden12 kann die Messanordnung gemäß2 vorgesehen sein. In jedem Fall ist es mit der Vielzahl der Elektroden12 möglich, die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel in dem sich in dem Abschnitt15 des Gehäuses2 ausbildenden Pfropf an mehreren Stellen gleichzeitig oder hintereinander zu messen, um mehr Informationen über die Faserfeuchte der Holzfasern in den Holzhackschnitzeln zu gewinnen, um beispielsweise die Homogenität der Verteilung der Faserfeuchte zu erfassen. Darüber hinaus können bei der Messanordnung gemäß3 einzelne Elektroden12 ausfallen, ohne dass die Vorrichtung insgesamt ihre Funktion verliert. Die Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 kann die einzelnen Elektroden12 bzw. die aus diesen und zugehörigen Gegenelektroden, bei denen es sich um andere Elektroden12 handeln kann, parallel zueinander oder auch sequenziell abfragt. -
4 skizziert die Gewinnung von beleimten Holzfasern18 für die Herstellung19 von Holzfaserplatten. Hierzu werden die Holzhackschnitzel6 aus dem Kocher9 gemäß1 mit einer Austrageinrichtung20 ausgetragen, in der der Druck im Inneren des Kochers9 schlagartig abgebaut wird, so dass sich die Holzhackschnitzel6 in einzelne Holzfasern auflösen. Diese Holzfasern gelangen durch einen Blasgang21 in einen Trockner22 . Zuvor werden sie innerhalb des Blasgangs21 mit Bindemittel23 besprüht. In dem Trockner22 wird die Feuchtigkeit der Holzfasern durch einen Strom von heißem trockenen Gas eingestellt. Das heiße trockene Gas wird in einem Brenner24 durch Verbrennen von Heizgas25 zubereitet. Die Steuerung des Brenners24 ist hier durch ein Ventil26 angedeutet, das die Menge des dem Brenner24 zugeführten Heizgases25 einstellt. Die Einstellung des Ventils26 erfolgt dabei in Abhängigkeit von dem Steuerparameter14 , der aus der von der Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 ermittelten Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel abgeleitet wird. Dabei wird für die Steuerung des Brenners24 die Laufzeit der Holzfasern von dem Pfropf aus den Holzhackschnitzeln, an dem die Leitfähigkeit gemessen wird, bis zu ihrem Eintritt in den Trockner22 berücksichtigt. Aus dem Trockner22 gelangen die Holzfasern in einen Abscheider27 , wo sie von dem Gasstrom des Trockners22 und der von diesem aufgenommenen überschüssigen Feuchtigkeit getrennt werden. Am Ausgang des Abscheiders27 wird mit einer Messeinrichtung28 die Faserfeuchte der beleimten Holzfasern18 gemessen, und hieraus wird ein weiterer Steuerparameter29 ermittelt, der ebenfalls zur Steuerung des Trockners22 verwendet wird. Durch die Feedforward-Steuerung des Brenners22 mit Hilfe der durch die Leitfähigkeitsmesseinrichtung11 bestimmten Faserfeuchte in den Holzhackschnitzeln6 erlaubt das in4 skizzierte Verfahren zur Gewinnung von Holzfasern18 aus Holzhackschnitzeln6 insgesamt, die Faserfeuchte der Holzfasern18 in einem sehr kleinen Fenster zu halten. Damit kann die Faserfeuchte gegen die Grenze, bei der die Gefahr einer Spaltbildung besteht, erhöht werden, um Energie einzusparen und die Kapazität einer Holzfaserplattenherstellungsanlage voll auszunutzen. -
- 1
- Stopfschnecke
- 2
- Gehäuse
- 3
- Förderschnecke
- 4
- Achse
- 5
- Schneckenwendel
- 6
- Holzhackschnitzel
- 7
- Einlass
- 8
- Antriebsmotor
- 9
- Kocher
- 10
- Vorlagebehälter
- 11
- Leitfähigkeitsmesseinrichtung
- 12
- Elektrode
- 13
- Elektrode
- 14
- Steuerparameter
- 15
- Abschnitt
- 16
- Isolierung
- 17
- Innenumfang
- 18
- Holzfasern
- 19
- Herstellung von Holzfaserplatten
- 20
- Austrageinrichtung
- 21
- Blasgang
- 22
- Trockner
- 23
- Bindemittel
- 24
- Brenner
- 25
- Heizgas
- 26
- Ventil
- 27
- Abscheider
- 28
- Messeinrichtung
- 29
- Steuerparameter
- 30
- Querbohrung
Claims (11)
- Verfahren zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln, wobei die Holzhackschnitzel mit einer Stopfschnecke einem Kocher zugeführt werden, indem sie erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt werden, und wobei die Holzhackschnitzel unter schnellem Entspannen des Drucks aus dem Kocher ausgetragen und dadurch in die Holzfasern aufgelöst werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (
6 ) im Bereich eines Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln (6 ) am Ausgang der Stopfschnecke (1 ) gemessen und als Steuerparameter (14 ) für die Steuerung der weiteren Verarbeitung der Holzhackschnitzel (6 ) und/oder der Holzfasern (18 ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fähigkeit der Holzhackschnitzel (
6 ) zur Steuerung eines Trockners (22 ) verwendet wird, mit dem die Faserfeuchte der Holzfasern (18 ) eingestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Trockner (
22 ) weiter in einer Abhängigkeit von einer an seinem Ausgang gemessenen Faserfeuchte der Holzfasern (18 ) gesteuert wird. - Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass beim Steuern des Trockners die Laufzeit der Holzhackschnitzel (
6 ) und/oder der aus ihnen gewonnenen Holzfasern (18 ) von der Stopfschnecke (1 ) zu dem Trockner (22 ) berücksichtigt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzhackschnitzel (
6 ) vor dem Zuführen in dem Kocher (9 ) gewässert werden und überschüssiges Wasser von den Holzhackschnitzeln in der Stopfschnecke (1 ) abgepresst wird, bevor die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (6 ) gemessen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung des Kochers
9 durch die Stopfschnecke (1 ) durch beobachten des Langzeitverlaufs der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (6 ) überwacht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (
6 ) in mehreren Umfangsbereichen des Pfropfs gemessen wird. - Vorrichtung zum Gewinnen von Holzfasern aus Holzhackschnitzeln mit einer Stopfschnecke, einem Kocher und einer Austrageinrichtung, wobei die Stopfschnecke die Holzhackschnitzel dem Kocher zuführt, wobei die Holzhackschnitzel in dem Kocher erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur ausgesetzt werden und wobei die Austrageinrichtung die Holzhackschnitzel unter schneller Entspannung des Drucks aus dem Kocher austrägt, so dass sie sich in die Holzfasern auflösen, dadurch gekennzeichnet, dass am Ausgang der Stopfschnecke (
1 ) eine Leitfähigkeitsmesseinrichtung (11 ) für das Messen der Leitfähigkeit der Holzhackschnitzel (6 ) im Bereich eines Pfropfs aus den Holzhackschnitzeln (6 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (
2 ) der Stopfschnecke (1 ) mindestens eine Querbohrung aufweist, die eine gegenüber dem Gehäuse (2 ) isolierte Messelektrode der Leitfähigkeitsmesseinrichtung (11 ) dichtend aufnimmt. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfähigkeitsmesseinrichtung (
11 ) die Leitfähigkeit zwischen der Elektrode (12 ) und dem Gehäuse (2 ) und/oder mindestens einer weiteren Elektrode (12 ,13 ) misst. - Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfähigkeitsmesseinrichtung (
11 ) über den Umfang der Stopfschnecke (1 ) eine Mehrzahl von mindestens drei Elektroden (12 ) aufweist.
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