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Die
Erfindung betrifft ein Schiebetürmodul
für eine
Schiebetür
eines Kraftfahrzeugs, das zum Einbau in die Schiebetür ausgebildet
und vorgesehen ist.
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Schiebetüren von
Kraftfahrzeugen enthalten regelmäßig eine
Mehrzahl Funktionskomponenten, darunter z.B: einen Fensterheber;
mindestens eine Schlossbaugruppe eines Schließsystems der Schiebetür; weitere
Komponenten des Schließsystems, wie
zum Beispiel einen Lagerbügel
für einen
Türaußengriff;
einen Lautsprecher, Kabelstränge
und dergleichen. Es ist bekannt, derartige Komponenten nicht unmittelbar
in die Schiebetür
selbst einzubauen, sondern auf einem Aggregateträger vorzumontieren, so dass
der Aggregateträger
zusammen mit den hieran vormontierten Funktionskomponenten der Schiebetür ein so
genanntes Schiebetürmodul
bildet, das als komplett vormontierte und bevorzugt auch vorgeprüfte Baueinheit
in eine Schiebetür
einbaubar ist. Hierzu weist die Schiebetür beispielsweise eine Türinnenhaut
(Türinnenblech)
mit einem großflächigen Ausschnitt
auf, auf die sich der Aggregateträger des Schiebetürmodules
derart aufsetzen lässt,
dass er den großflächigen Ausschnitt überdeckt
und dabei an dessen Rand anliegt. Entlang des Randes des großflächigen Ausschnittes
der Türinnenhaut
kann dann eine Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut der Schiebetür erfolgen.
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Für bestimmte
Baugruppen des Schließsystems,
wie zum Beispiel eine Schlossbaugruppe, ist es in der Regel erforderlich,
dass diese in ihrer Funktionsposition über einen Randabschnitt des
umlaufenden äußeren Randes
des Aggregateträgers
hinausragt, damit die Schlossbaugruppe im eingebauten Zustand des
Schiebetürmodules
bestimmungsgemäß zum Ver-
und Entriegeln der Schiebetür
verwendet werden kann, wobei die am Aggregateträger angeordnete, schiebetürseitige
Schlossbaugruppe mit türseitigen
Komponenten des Schließsystems
in Wirkverbindung steht.
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Hierbei
ist zu beachten, dass die Baugruppen des Schließsystems einer Schiebetür in der
Regel auf der so genannten nassraumseitigen Oberfläche des
Aggregateträgers
anzuordnen sind, also auf derjenigen Oberfläche, die im eingebauten Zustand des
Aggregateträgers
dem Fahrzeuginnenraum abgewandt ist – im Gegensatz zu der dem Fahrzeuginnenraum
zugewandten, so genannten trockenraumseitigen Oberfläche des
Aggregateträgers.
Dies bedeutet, dass beim Einbau eines Aggregateträgers in eine
Schiebetür
von der Trockenraumseite her die vor der nassraumseitigen Oberfläche des
Aggregateträgers
liegenden Funktionskomponenten, wie z.B. Baugruppen des Schließsystems,
durch den großflächigen Ausschnitt
in der Türinnenhaut
der Schiebetür hindurch
in den Nassraum geführt
werden müssen, bevor
der Aggregateträger
vor der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten, trockenraumseitigen Oberfläche der
Türinnenhaut
so positioniert werden kann, dass er den Ausschnitt der Türinnenhaut überdeckt und
entlang des Randes dieses Ausschnittes an der trockenraumseitigen
Oberfläche
der Türinnenhaut anliegt.
Ein solches Einfädeln
der nassraumseitigen Komponenten (Baugruppen) des Aggregateträgers durch
den Ausschnitt in der Türinnenhaut
einer Schiebetür
ist in solchen Fällen
besonders erschwert oder sogar unmöglich, in denen Funktionskomponenten
des Aggregateträgers
von unterschiedlichen, voneinander beabstandeten, insbesondere einander gegenüber liegenden
Randabschnitten des umlaufenden äußeren Randes
des Aggregateträgers
abstehen.
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Unter
der Funktionsposition einer Baugruppe des Schließsystems wird allgemein diejenige
Position der Baugruppe auf dem Aggregateträger verstanden, in der sie
nach bestimmungsgemäßem Einbau des
Aggregateträgers
in eine Schiebetür
verbleibt, um ihre bestimmungsgemäße Funktion innerhalb der Schiebetür wahrnehmen
zu können.
Im Fall einer Schlossbaugruppe ist also die Funktionsposition am Aggregateträger diejenige
Position, in der die Schlossbaugruppe zum Ver- und Entriegeln der Schiebetür bestimmungsgemäß mit zugeordneten, karosserieseitigen
Komponenten des Schließsystems
in und außer
Eingriff gebracht werden kann.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Schiebetürmodul der
eingangs genannten Art im Hinblick auf die Möglichkeit einer möglichst
umfassenden Vormontage von Funktionskomponenten der Schiebetür, insbesondere
von Baugruppen des Schließsystems,
zu verbessern.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Schaffung eines Schiebetürmodules
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Danach
weist das Schiebetürmodul
eine Schlossbaugruppe eines Schließsystems des Kraftfahrzeugs
auf, die in ihrer Funktionsposition derart an dem Aggregateträger festgelegt
ist, dass sie über
einen ersten Randabschnitt des umlaufenden äußeren Randes des Aggregateträgers hinausragt;
und sie umfasst ferner eine weitere Baugruppe des Schließsystems
des Kraftfahrzeugs, die in ihrer Funktionsposition derart an dem
Aggregateträger
festgelegt ist, dass sie über
einen von dem ersten Randabschnitt beabstandeten zweiten Randabschnitt
des Aggregateträgers
hinausragt. Dabei ist mindestens eine der beiden Baugruppen des
Schließsystems
derart beweglich an dem Aggregateträger gelagert, dass diese Baugruppe
aus einer Parkposition, in der sie nicht oder allenfalls um einen
geringeren Betrag als in ihrer Funktionsposition über den
umlaufenden äußeren Rand
des Aggregateträgers
hinausragt, in ihre Funktionsposition überführbar ist.
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Nach
der erfindungsgemäßen Lösung ist also
mindestens eine in ihrer Funktionsposition über den umlaufenden äußeren Rand
des Aggregateträgers
seitlich hinausragende Baugruppe des Schließsystems derart am Aggregateträger gelagert,
dass sie zunächst
in einer Parkposition am Aggregateträger arretierbar ist, in der
sie nicht oder ggf. um einen geringeren Betrag als in ihrer Funktionsposition über den äußeren Rand
des Aggregateträgers
hinausragt. Dies erleichtert den Einbau des Aggregateträgers und
damit des Schiebetürmoduls
insgesamt in eine Schiebetür.
Nach erfolgtem Einbau des Aggregateträgers kann die entsprechende
laugruppe des Schließsystems
aus ihrer Parkposition in ihre Funktionsposition überführt werden,
in der sie über
den seitlichen Rand des Aggregateträgers hinausragt und in der
sie ihre bestimmungsgemäße Funktion
innerhalb der Schiebetür
wahrnehmen kann.
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Die
weitere Baugruppe des Schließsystems kann
insbesondere eine zweite Schlossbaugruppe umfassen, die an einem
von der ersten Schlossbaugruppe beabstandeten Randabschnitt über den
seitlichen Rand des Aggregateträgers
hinausragt. So ist es bei Schiebetüren teilweise erforderlich,
an jeder der beiden Stirnseiten der Schiebetür eine Schlossbaugruppe vorzusehen,
mit der die Schiebetür
an der Karosserie verriegelbar ist, um im verriegelten Zustand eine
hinreichende Sicherheit gegen ein Öffnender Tür unter großen Kraftbelastungen, beispielsweise
in einem Crash-Fall,
zu gewährleisten.
Wenn zwei Schlossbaugruppen, von denen die eine an der vorderen
Stirnseite und die andere an der hinteren Stirnseite einer Schiebetür wirken
soll, auf einem Aggregateträger
eines Schiebetürmoduls
vormontiert werden, bedeutet dies, dass – bezogen auf den in eine Schiebetür eines
Kraftfahrzeugs eingebauten Zustand des Aggregateträgers – die eine
Schlossbaugruppe einen vorderen Randabschnitt des Aggregateträgers überragt
und die andere Schlossbaugruppe einen hiervon in Fahrzeuglängsrichtung
beabstandeten hinteren Randabschnitt des Aggregateträgers überragt.
Eine solche Anordnung zweier Schlossbaugruppen an einem Aggregateträger einer
Schiebetür wird überhaupt
erst durch die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht,
mindestens eine der beiden Schlossbaugruppen beim Einbau des Aggregateträgers in
die Schiebetür
in einer Parkposition zu arretieren, in der sie nicht oder allenfalls
nur in geringem Umfang über
den seitlichen äußeren Rand
des Aggregateträgers
hinausragt.
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Anstelle
oder zusätzlich
zu einer zweiten Schlossbaugruppe kann die weitere Baugruppe des Schließsystems
auch einen Lagerbügel
für einen Türaußengriff
umfassen.
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Die
zweite Schlossbaugruppe und/oder der Lagerbügel sind dabei bevorzugt an
einem Halter angeordnet, der am Aggregateträger gelagert ist und der an
einem Randabschnitt über
den umlaufenden äußeren Rand
des Aggregateträgers
hinausragt, was dann in entsprechender Weise auch für eine hieran befestigte
zweite Schlossbaugruppe bzw. einen hiermit (einstückig oder
als separates Teil) verbundenen Lagerbügel für einen Türaußengriff gilt.
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Die
mindestens eine Baugruppe des Schließsystems, die erfindungsgemäß in einer
Parkposition am Aggregateträger
arretierbar und aus dieser Parkposition in ihre Funktionsposition überführbar ist,
bleibt bei dieser Bewegung bevorzugt ununterbrochen mit dem Aggregateträger verbunden.
Das heißt,
es geht hier dann nicht darum, eine Baugruppe des Schließsystems
in einer Parkposition am Aggregateträger vorzumontieren und nach
dem Einbau des Aggregateträgers
in eine Schiebetür
die entsprechende Baugruppe komplett zu demontieren und in einer
anderen Position erneut an der Schiebetür zu befestigen. Vielmehr lässt sich
die Baugruppe unter Beibehaltung einer Verbindung mit dem Aggregateträger aus
ihrer Parkposition in ihre Funktionsposition bewegen, insbesondere
verschwenken oder verschieben. Für
den erstgenannten Fall ist die Baugruppe des Schließsystems
bevorzugt um ein am Aggregateträger
vorgesehenes Schwenklager verschwenkbar gelagert. Im zweitgenannten
Fall ist die Baugruppe demgegenüber
bevorzugt mittels einer Führungseinrichtung
längsverschieblich
gelagert, wobei die Führungseinrichtung
wiederum mit einem schwenkbar gelagerten Hebel derart in Wirkverbindung
stehen kann, dass durch eine Schwenkbewegung des Hebels eine Längsbewegung
der Führungseinrichtung
ausgelöst
wird, die wiederum eine Längsbewegung
der hiermit gekoppelten Baugruppe des Schließsystems zu Folge hat. Der
Hebel und die Führungseinrichtung
können
hierzu beispielsweise über
eine Kulissenführung
zusammenwirken.
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Damit
die mindestens eine Baugruppe des Schließsystems, die in der Regel
vor der nassraumseitigen Oberfläche
des Aggregateträgers
angeordnet ist, nach dem Einbau des Aggregateträgers in eine Schiebetür von der
Trockenraumseite her aus ihrer Parkposition in ihre Funktionsposition überführt werden
kann, ist vor der Trockenraumseite des Aggregateträgers ein
Betätigungselement
vorgesehen, durch das die Überführung der
entsprechenden Baugruppe des Schließsystems aus der Parkposition
in die Funktionsposition auslösbar
ist und das hierzu bevorzugt eine (abgedichtete) Durchgangsöffnung im
Aggregateträger
durchgreift und vor der nassraumseitigen Oberfläche des Aggregateträgers mit der
entsprechenden Baugruppe des Schließsystems in Verbindung steht.
Bevorzugt ist das Betätigungselement
schwenkbar gelagert, so dass die mit dem Betätigungselement in Verbindung
stehende Baugruppe des Schließsystems
durch Verschwenken des Betätigungselementes
aus ihrer Parkposition in ihre Funktionsposition überführbar ist.
Das Betätigungselement
kann dabei durch ein ohnehin erforderliches Anschlagelement gebildet
werden, mit dem der Verstellweg der zugehörigen Schiebetür begrenzbar
ist, indem das Anschlagelement am Ende des Verstellweges mit der
Fahrzeugkarosserie in Eingriff tritt.
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Zur
Arretierung der mindestens einen Baugruppe des Schließsystems
in ihrer Parkposition sind bevorzugt Haltemittel vorgesehen, die
eine provisorische, lösbare
Halterung der Baugruppe in ihrer Parkposition ermöglichen,
bevor sie in ihre endgültige Funktionsposition überführt wird.
Als Haltemittel können
Rastmittel dienen, die eine lösbare
Verrastung der entsprechenden Baugruppe des Schließsystems in
ihrer Parkposition bewirken, oder die Haltemittel können beispielsweise
als ein einfacher Anschlag ausgeführt sein, an dem sich die Baugruppe
des Schließsystems
bzw. ein hiermit verbundenes Bauteil in der Parkposition abstützen kann.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren deutlich werden.
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Es
zeigen:
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1a einen
schematischen Querschnitt durch eine Kraftfahrzeugkarosserie im
Bereich einer Schiebetür;
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1b eine
Darstellung gemäß 1a bei geöffneter
Schiebetür;
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2 eine
perspektivische Seitenansicht einer Schiebetür für ein Kraftfahrzeug;
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3a einen
Aggregateträger
zum Einbau in eine Schiebetür
gemäß 2 mit
zwei in ihrer Funktionsposition befindlichen, am Aggregateträger vormontierten
Schlossbaugruppen;
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3b den
Aggregateträger
aus 3a, wobei eine der Schlossbaugruppen in einer
Parkposition angeordnet ist;
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4 einen
Querschnitt durch den Aggregateträger gemäß 3a im
Bereich einer Schlossbaugruppe;
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5a eine
Weiterbildung des Aggregateträgers
aus 3a;
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5b den
Aggregateträger
aus 5a, wobei sich eine Schlossbaugruppe in einer
Parkposition befindet;
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6 einen
Querschnitt durch den Aggregateträger aus 5a im
Bereich einer Schlossbaugruppe;
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7a eine
zweite Abwandlung des Aggregateträgers aus 3a;
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7b den
Aggregateträger
aus 7a, wobei sich eine Schlossbaugruppe in einer
Parkposition befindet.
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In 1a ist
schematisch ein Querschnitt durch eine Kraftfahrzeugkarosserie K
im Bereich einer Schiebtür
S dargestellt. Die Kraftfahrzeugkarosserie K bildet eine Türöffnung 0
die mit der Schiebetür S
verschlossen ist.
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Die
Schiebetür
S selbst umfasst eine Türaußenhaut
A, die einen Bestandteil der äußeren Designfläche der
Schiebetür
bildet, sowie eine dem Fahrzeuginnenraum bzw. Trockenraum T zugewandte Türinnenhaut
I. Die Türaußenhaut
A wird regelmäßig durch
ein Türaußenblech
oder eine äußere Kunststoffbeplankung
und die Türinnenhaut
I durch ein Türinnenblech
oder eine aus Kunststoff bestehende Türinnenwand gebildet. Zwischen
der Türinnenhaut
I und der Türaußenhaut
A ist der so genannte Nassraum N (Türkasten) der Schiebetür S ausgebildet.
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An
der Türinnenhaut
I der Schiebetür
S ist ein Anschlagelement E mit einer Anschlagfläche F angeordnet, dass den
Verstellweg V der Schiebetür beim Öffnen der
Schiebetür
S gemäß dem Übergang von 1a zu 1b begrenzt.
Es ist erkennbar, dass die Schiebetür S beim Öffnen und ihrer hiermit verbundenen
Bewegung entlang des Verstellweges V im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung
x verschoben wird. Jedoch weist der Verstellweg V in einer ersten
Verstellphase einen Verstellabschnitt V1 auf, der eine substantielle
Komponente entlang der horizontalen Fahrzeugquerachse y besitzt.
Das heißt,
die Schiebetür
wird zunächst
mit einer Bewegungskomponente entlang der horizontalen Fahrzeugquerachse
y ein Stück
weit aus der Türöffnung 0 ausgehoben,
bevor sie dann auf einem zweiten Verstellabschnitt V2 im Wesentlichen
entlang der Fahrzeuglängsachse
x in die geöffnete
Position überführt wird.
Beim Erreichen dieser Position gerät das schiebetürseitige,
an der Türinnenhaut
I vorgesehene Anschlagelement E mit seiner Anschlagfläche F in
Anlage mit einem karosserieseitigen Gegenanschlag G.
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2 zeigt
eine Schiebetür
S der in den 1a und 1b schematisch
dargestellten Art in einer perspektivischen Seitenansicht. Die Schiebetür S umfasst
einen durch die Türaußenhaut
A und die Türinnenhaut
I gebildeten Türkasten,
der nach oben hin durch eine Türbrüstung B
begrenzt ist, sowie oberhalb hiervon einen Fensterrahmen R der eine mittels
einer Fensterscheibe verschließbare
Fensteröffnung
definiert und umschließt.
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Ferner
weist die Türinnenhaut
I einen großflächigen,
in 2 nicht erkennbaren Ausschnitt auf, der von einem
Aggregateträger 1 überdeckt
ist. Der Aggregateträger 1 bildet
also einen Bestandteil der Türinnenhaut
I, die den Nassraum N vom Trockenraum T der Schiebetür trennt,
vergleiche 1a. Der Aggregateträger 1 ist über eine
Vielzahl entlang seines umlaufenden äußeren Randes 15 hintereinander angeordneter
Befestigungsstellen 18, zum Beispiel mittels Schrauben
oder Nieten, in bekannter Weise an der Türinnenhaut I befestigt.
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In 2 ist
ferner eine Schlossbaugruppe 2 erkennbar, die – entlang
der Fahrzeuglängsrichtung
x betrachtet – an
der vorderen Stirnseite der Schiebetür S angeordnet ist und die
zum Verriegeln der Schiebetür
S dient, indem die hierfür
vorgesehen Komponenten der Schlossbaugruppe 2 (umfassend z.B.
eine Drehfalle und eine Sperrklinke) in bekannter Weise mit Komponenten
eines an der Türkarosserie vorgesehenen
Schließsystems
in Eingriff gebracht werden. Die Schlossbaugruppe 2 ist
dabei an dem Aggregateträger 1 der
Türinnenhaut
I befestigt, wie nachfolgend anhand der 3a und 4 verdeutlicht
werden wird.
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In 3a ist
ein Aggregateträger 1 der
in 2 erkennbaren Art dargestellt, der von einem umlaufenden äußeren Rand 15 begrenzt
ist. Der Aggregateträger 1 weist
einen plattenförmigen
Grundkörper
auf, mit einer trockenraumseitigen Oberfläche 10, die dem Fahrzeuginnenraum
bzw. Trockenraum T (vergleiche 1a) zugewandt
ist, wenn der Aggregateträger 1 bestimmungsgemäß in einer
Schiebetür
S gemäß 2 eingebaut
ist, sowie eine nassraumseitige Oberfläche 12, die dem Nassraum
N (vergleich 1a) zugewandt ist, wenn der
Aggregateträger 1 bestimmungsgemäß in eine
Schiebetür
gemäß 2 eingebaut
ist. 3a zeigt dabei eine Ansicht der trockenraumseitigen
Oberfläche 10,
so dass die nassraumseitige Oberfläche 12 auf der in 3a nicht
sichtbaren Seite des Aggregateträgers 1 liegt.
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Entlang
des umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 ist
eine Mehrzahl Befestigungsstellen 18, zum Beispiel in Form vom Befestigungsöffnungen,
angeordnet, durch die hindurch der Aggregateträger 1 an der Türinnenhaut
I einer Schiebetür
S gemäß 2 befestigbar
ist, wobei der Aggregateträger 1 einen
großflächigen Ausschnitt
der Türinnenhaut
I überdeckt.
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Auf
der nassraumseitigen Oberfläche 12 des Aggregateträger 1 sind
unter anderem zwei Führungsschienen
FS eines doppelsträngigen
Seil-Fensterhebers vormontiert; und der Aggregateträger 1 weist
ferner eine Lautsprecheröffnung
L zur Aufnahme eines Lautsprechers auf.
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Weiterhin
sind an dem Aggregateträger 1 zwei
Schlossbaugruppen 2, 3 angeordnet, und zwar die
eine an der – bezogen
auf den in eine Schiebetür eingebauten
Zustand des Aggregateträgers 1 – in Fahrzeuglängsrichtung
x betrachtet vorderen Stirnseite des Aggregateträgers 1 und die andere Schlossbaugruppe 3 an
der – in
Fahrzeuglängsrichtung
x betrachtet – hinteren
Stirnseite des Aggregateträgers 1.
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Die
vordere, erste Schlossbaugruppe 2 umfasst einen Schlosshalter
bzw. Schlossträger 20,
der mit einem Befestigungsabschnitt 20a über drei
Befestigungsstellen 21 an einem vorderen seitlichen Endabschnitt
der nassraumseitigen Oberfläche 12 des
Aggregateträgers 1 befestigt
ist und der mit einem Halteabschnitt 20b in Fahrzeuglängsrichtung
x über
einen Randabschnitt 16 des umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 hinausragt. An
diesem Halteabschnitt 20b des Schlosshalters sind Schlosskomponenten 25 (z.B.
eine Drehfalle und eine Sperrklinke) der Schlossbaugruppe 2 befestigt,
die zum Verriegeln einer Schiebetür an der Kraftfahrzeugkarosserie
eines Kraftfahrzeugs dienen, indem die Schlosskomponenten 25 mit
karosserieseitigen Komponenten des Schließsystems in bekannter Weise
in Eingriff gebracht werden.
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An
dem der ersten, vorderen Schlossbaugruppe 2 in Fahrzeuglängsrichtung
x gegenüberliegenden
und in Fahrzeuglängsrichtung
x von dieser beanstandeten hinteren seitlichen Endabschnitt des Aggregateträgers 1 ist
eine zweite, hintere Schlossbaugruppe 3 angeordnet. Diese
ist ebenfalls über
einen Befestigungsabschnitt 30a eines Schlossträgers bzw.
Schlosshalters 30 an der nassraumseitigen Oberfläche 12 des
Aggregateträgers 1 angeordnet und
weist Schlosskomponenten 35 auf, die an einem über einen
Randabschnitt 17 des umlaufenen äußeren Randes 15 hinausragenden
Halteabschnitt 30b des Schlosshalters 30 befestigt
sind. Ebenso wie die beiden Schlossbaugruppen 2, 3 liegen
auch die von diesen in Fahrzeuglängsrichtung
x überragten Randabschnitte 16, 17 des
umlaufenden äußeren Randes 15 einander
in Fahrzeuglängsrichtung
x gegenüber.
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Da
vorliegend zwei Schlossbaugruppen 2, 3 einander
gegenüber
liegende Randabschnitte 16, 17 des umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 jeweils
in Fahrzeuglängsrichtung
x überragen,
ist ein Einfädeln
der beiden Schlossbaugruppen 2, 3 durch den in
der Türinnenhaut
I vorgesehenen Ausschnitt H hindurch in den Nassraum N (vergleiche 1a)
der Schiebetür
S beim Aufsetzten des Aggregateträgers 1 auf die Türinnenhaut
I nicht möglich.
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Wie
jedoch eine Zusammenschau der 3a und 4 zeigt,
ist die zweite, hintere Schlossbaugruppe 30 über den
Befestigungsabschnitt 30a ihres Schlosshalters 30 drehbar
vor der nassraumseitigen Oberfläche 12 des
Aggregateträgers 1 gelagert.
Hierzu ist an dem Aggregateträger 1 eine
Lageröffnung 14 in
Form eines Durchzuges ausgebildet, dessen ringförmig umlaufender Lagerabschnitt
von der nassraumseitigen Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 absteht
und auf dem ein Lagerbereich 32 des Befestigabschnittes 30a des
Schlosshalters 30 drehbar gelagert ist.
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Der
Lagerbereich 32 des Schlosshalters 30 ist durch
die Durchgangsöffnung 14 hindurch über geeignete
Befestigungsmittel 51 mit einem Anschlagelement 5 verbunden,
das vor der trockenraumseitigen Oberfläche 10 des Aggregateträgers 1 angeordnet
ist und das eine Anschlagfläche 50 aufweist,
mit der sich der Verstellweg einer Schiebetür begrenzen lässt, in
die der Aggregateträger 1 bestimmungsgemäß eingebaut
ist. Von dieser Schiebetür
sind in 4 schematisch eine Türaußenhaut
A sowie eine Türinnenhaut
I dargestellt, die einen großflächigen, vom
Aggregateträger 1 überdeckten
Ausschnitt H aufweist. Dabei liegt der Aggregateträger 1 mit
seinem umlaufenden äußeren Rand,
von dem in 4 lediglich ein vom Schlosshalter 30 und
den Schlosskomponenten 35 in Fahrzeuglängsrichtung x überragter
Randabschnitt 17 erkennbar ist, über eine Dichtung 15a dichtend
am Rand des großflächigen Ausschnittes
N der Türinnenhaut
I an.
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Das
Anschlagelement 5 mit der Anschlagfläche 50 hat dabei dieselbe
Funktion wie das schematisch in den 1a und 1b angedeutete
Anschlagelement E mit der Anschlagfläche F, vergleiche die obige
Beschreibung zu den 1a und 1b.
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Der
Lagerbereich 32 des Schlosshalters 30 sowie ein
zugeordneter Abschnitt 52 des Anschlagelementes 5 übergreifen
dabei den Rand der Lageröffnung 14 des
Aggregateträgers 1 einerseits
auf dessen nassraumseitiger Oberfläche 12 und andererseits
auf dessen trockenraumseitiger Oberfläche 10 derart, dass
die Lageröffnung 14 im
Wesentlichen wasserdicht verschlossen ist.
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Zur
Verstärkung
der drehbaren Lagerung des Schlosshalters 30 und damit
der Schlossbaugruppe 3 insgesamt am Aggregateträger 1 über den Lagerbereich 32 dient
ein im Türkasten
vorgesehenes, als Verstärkungstopf
ausgebildetes Verstärkungselement 6,
das am Lagerbereich 32 des Schlosshalters 30 befestigt
ist, und zwar bevorzugt über
dieselben Befestigungsmittel 51, die auch zur Verbindung
des Lagerbereiches 32 mit dem Anschlagelement 5 dienen.
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Durch
die schwenkbare Lagerung des Schlosshalters 30 und damit
der Schlossbaugruppe 3 insgesamt am Aggregateträger 1 lässt sich
die Schlossbaugruppe 3, wie in 3b dargestellt,
um eine durch die Lageröffnung 14 gebildete
Drehachse D in eine Parkposition verschwenken, in der die Schlossbaugruppe 3 den
umlaufenden äußeren Rand 15 des
Aggregateträgers 1 nicht überragt.
In dieser Parkposition ist die Schlossbaugruppe 3 durch geeignete
Rastmittel arretierbar.
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Zur
Arretierung des Schlosshalters 30 zusammen mit der zweiten
Schlossbaugruppe 3 dient vorliegend eine Arretierungsstange 55,
die vor der trockenraumseitigen Oberfläche 10 des Aggregateträgers 1 von
dem Anschlagelement 5 absteht und die mit einem abgewinkelten
Endabschnitt 56 (Sicherungshaken) den äußeren Rand 15 des
Aggregateträgers 1 umgreift.
Dies ermöglicht
eine definierte, lösbare
Arretierung des Schlosshalters 30 zusammen mit der zweiten
Schlossbaugruppe 3 in der Parkposition nach Art einer Transportsicherung.
Zum Lösen
der Arretierung, um die zweite Schlossbaugruppe 3 zusammen
mit dem Schlosshalter 30 in ihre Funktionsposition überführen zu
können,
muss lediglich der abgewinkelte Endabschnitt 56 der Arretierungsstange 55 quer
zur Erstreckungsebene des Aggregateträgers 1 (also quer
zur Blattebene der 3b) mit dem umlaufenden äußeren Rand 15 des Aggregateträgers 1 außer Eingriff
gebracht werden. Die Arretierungsstange 55 kann hierzu
beispielsweise begrenzt elastisch deformierbar ausgebildet sein. Anschließend kann
dann die erforderliche Schwenkbewegung der zweiten Schlossbaugruppe 3 zusammen
mit dem Schlosshalter 30 in die Funktionsposition erfolgen.
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Erforderlichenfalls
kann die Arretierungsstange 55 am Übergang zum Anschlagelement 5 mit einer
Sollbruchstelle versehen sein, so dass sie sich nach dem Überführen der
zweiten Schlossbaugruppe 3 in die Funktionsposition abbrechen
lässt.
Dies ist beispielsweise in solchen Fällen von Bedeutung, in denen
im in eine Kraftfahrzeugtür
eingebauten Zustand des Aggregateträgers 1 kein hinreichender Bauraum
für die
Arretierungsstange 55 zur Verfügung steht.
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Mit
der gemäß 3b in
ihrer Parkposition befindlichen zweiten Schlossbaugruppe 3 lässt sich der
Aggregateträger 1 dann
auf die Türinnenhaut
einer zugeordneten Schiebetür
aufsetzen, wobei die erste Schlossbaugruppe 2 durch den
in der Türinnenhaut
I vorgesehenen Ausschnitt H (vergleiche 4) hindurch
in den Nassraum N der Schiebetür
eingefädelt
wird. Anschließend
wird dann die zweite Schlossbaugruppe 3 aus ihrer in 3b gezeigten Parkposition
in die in den 3a und 4 gezeigte Funktionsposition überführt und
in dieser Position in bekannter Weise am Türkörper, beispielsweise an einem
Abschnitt B des Türblechs
befestigt. In dieser Funktionsposition kann dann die zweite Schlossbaugruppe 3,
ebenso wie die erste Schlossbaugruppe 2, dazu dienen, eine
dazugehörige
Schiebetür
in ihrer geschlossenen Stellung zu verriegeln.
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Das
Verschwenken der zweiten Schlossbaugruppe 3 aus ihrer Parkposition
(vergleiche 3b) in ihre Funktionsposition
(vergleiche 3a und 4) erfolgt
dabei dadurch, dass das Anschlagelement 5 vor der trockenraumseitigen
Oberfläche 10 des
Aggregateträgers 1 ergriffen
und soweit gedreht wird, bis die über den Lagerbereich 32 durch
die Lageröffnung 14 hindurch
mit dem Anschlagelement 5 verbundene Schlossbaugruppe 3 in
ihre Funktionsposition überführt worden
ist. Das Anschlagelement 5 wirkt dann also gleichzeitig
als Betätigungselement, über das
die zum Verdrehen der zweiten Schlossbaugruppe 3 erforderliche
Betätigungskraft bzw.
das erforderliche Betätigungsmoment
einleitbar ist.
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Um
ein kollisionsfreies Verschwenken der Schlossbaugruppe 3 zu
ermöglichen,
ist diese (um eine Distanz a) entlang der vertikalen Fahrzeugachse
z – bezogen
auf den in eine Schiebetür
eingebauten Zustand des Aggregateträgers 1 – von der
durch die Lageröffnung 14 definierten
Drehachse beabstandet, nämlich
unterhalb dieser Drehachse angeordnet.
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In
den 5a und 6 ist eine Abwandlung des Aggregateträgers aus
den 3a und 4 dargestellt, wobei der wesentliche
Unterschied darin besteht, dass an dem Schlosshalter 30 nicht nur
Schlosskomponenten 35 (in Form einer Drehfalle und einer
Sperrklinke) angeordnet sind, sondern dass an dem Schlossträger 30 weiterhin
ein Lagerbügel 38 für einen
Türaußengriff 7 angeformt
ist.
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Damit
lassen sich gemäß einer
Zusammenschau der 5a und 5b durch
ein Verschwenken des Schlosshalters 3 um die durch die
Lageröffnung 14 des
Aggregateträgers 1 definierte
Drehachse D nicht nur die Schlosskomponenten 35 sondern auch
der am Schlosshalter 30 angeformte Lagerbügel 38 zwischen
einer Funktionsposition, in der diese einen Randabschnitt 17 des
umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 überragen,
und einer Parkposition hin und her bewegen, in der die Schlossbaugruppe 3 komplett
innerhalb des äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 angeordnet
ist.
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In
dieser Parkposition wird der Schlosshalter 30 zusammen
mit der zweiten Schlossbaugruppe 3 dadurch gehalten, dass
am Aggregateträger 1 eine Erhebung 13 in
Form einer Prägung
angeformt ist, die einen Anschlag bildet, an dem sich der Schlosshalter 30 in
der in 5b gezeigten Parkposition unter
der Wirkung der Schwerkraft abstützt.
Die Erhebung 13 begrenzt also die mögliche Schwenkbewegung des
Schlosshalters 13 und dient als Haltemittel (speziell in
Form eines Anschlages), um den Schlosshalter 30 in seiner
Parkposition zu halten.
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In 7a ist
schließlich
eine Abwandlung des Aggregateträgers
aus den 3a und 4 dargestellt,
bei der das vor der trockenraumseitigen Oberfläche 10 des Aggregateträgers 1 angeordnete Betätigungs-
und Anschlagelement 5 durch die im Aggregateträger 1 vorgesehene
Lageröffnung 14 hindurch
mit einem vor der nassraumseitigen Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 angeordneten
Koppelhebel 8 verbunden ist, der gemeinsam mit dem Betätigungs-
und Anschlagelement 5 um die durch die Lageröffnung 14 definierte
Drehachse verschwenkbar ist. Der Koppelhebel 8 weist eine
Führungskulisse 80 in
Form eines Langloches auf, in die ein Zapfen 90 eingreift,
der von einer entlang einer Längsführung (Führungsbahn 9a)
geführten
Führungsplatte 9b absteht.
Durch diese Kopplung des Koppelhebels 8 mit der Führungsplatte 9b führt bei einer
Schwenkbewegung des Koppelhebels 8 gemeinsam mit dem Betätigungs-
und Anschlagelement 5 um die durch die Lageröffnung 14 definierte Drehachse
die Führungsplatte 9b eine
Längsbewegung
entlang der sich in Fahrzeuglängsrichtung
x erstreckenden Führungsbahn 9a aus.
Die Führungsbahn 9a und
die Führungsplatte 9b bilden
also eine Führungseinrichtung,
die eine Schwenkbewegung des Betätigungs-
und Anschlagelementes 5 in eine Längsbewegung entlang der Fahrzeuglängsachse
x umsetzt.
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Die
Führungsplatte 9b steht
dabei derart mit der zweiten Schlossbaugruppe 3 bzw. deren Schlosshalter 30 in
Verbindung, dass hierbei die zweite Schlossbaugruppe 3 mitgenommen
werden kann, dass diese gemäß den 7a und 7b durch
Verschwenken des Betätigungs-
und Anschlagelementes 5 zwischen einer Funktionsposition
und einer Parkposition hin und her bewegbar ist, wobei die zweite
Schlossbaugruppe 3 in ihrer Funktionsposition gemäß 7a einen
Randabschnitt 17 des umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 überragt
und in ihrer Parkposition gemäß 7b innerhalb
des umlaufenden äußeren Randes 15 des
Aggregateträgers 1 angeordnet
ist.