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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schmelzspinnen und Kühlen einer
synthetischen Filamentschar gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie einen Blasmantel einer in der Vorrichtung eingesetzten
Blaskerze gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs.
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Beim
Schmelzspinnen von synthetischen Fäden ist die Abkühlung der
frisch extrudierten Filamentstränge
von besonderer Bedeutung für
die spätere
Qualität
des aus den Filamentsträngen
gebildeten synthetischen Fadens. Insbesondere bei der Herstellung
von textilen Fäden
werden sehr feine Filamentstränge
extrudiert, die gegenüber
einer Abkühlung
durch einen Kühlluftstrom
sehr empfindlich reagieren und somit eine besonders gleichmäßige Abkühlung bedürfen.
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Grundsätzlich werden
zur Abkühlung
von schmelzgesponnenen Filamentsträngen zwischen zwei Abkühlverfahren
unterschieden. Bei einer ersten Variante wird ein Kühlluftstrom
von außen
auf ein Filamentbündel
gerichtet. Bei derartigen Systemen ist besonders darauf zu achten,
dass die innen geführten
Filamentstränge
eine ausreichende Abkühlung
erhalten. Diese Art der Abkühlung
ist daher zum Abkühlen
von Filamentsträngen
mit sehr feinen Einzelfilamenttitern nur bedingt geeignet.
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Bei
einer zweiten Variante werden die Filamentstränge in einer ringförmigen Anordnung
gesponnen und im Zentrum der ringförmigen Filamentschar wird eine
von innen nach außen
gerichteter Kühlluftstrom
erzeugt. Von diesem Prinzip geht die Erfindung aus. Zur Erzeugung
des von innen nach außen
den Filamentvorhang durchdringenden Kühlluftstrom werden sogenannte
Blaskerzen eingesetzt, wie beispielsweise aus der
DE 196 53 451 A1 bekannt
ist. Die Blaskerze ist zylinder förmig
ausgebildet und besitzt einen porösen gasdurchlässigen Blasmantel.
An einem Ende ist die Blaskerze verschlossen und an einem gegenüberliegenden
Ende mit einer Luftzuführung
verbunden, durch welche ins innere der Blaskerze eine Kühlluft eingeleitet
wird. Um eine über
den gesamten Blasmantel austretende Kühlluft mit vorzugsweise einem
bestimmten Blasprofil zu erhalten, besteht der Blasmantel aus einem
porösen
Material mit bestimmten Strömungswiderstand.
So ist es bekannt, den Blasmantel der Blaskerze aus Sintermetall,
Metallschaum, Schaumstoff oder gewickelten Papierlagen herzustellen. Durch
die in den Materialien unregelmäßig enthaltenen
Poren und Öffnungen
werden bei Austritt der Kühlluft
aus dem Blasmantel eine oft nicht ausreichende laminare und über die
gesamte Oberfläche gesehen
nicht gleichmäßige Strömung erzeugt.
Derartige Strömungsprofile
führen
jedoch zu Unregelmäßigkeiten
bei der Abkühlung
feiner Filamentstränge, die
zudem die Laufruhe der Filamentstränge negativ beeinflussen. Zudem
weisen herkömmliche
Blaskerzen einen Blasmantel mit geringer Durchlässigkeit auf und erfordern
somit hohe Druckdifferenzen, um eine Ausströmung über die gesamte Fläche der
Blaskerze zu erhalten. Dies führt
jedoch zwangsläufig
zu Unregelmäßigkeiten
durch bevorzugte Ausströmregionen,
die zudem Turbulenzen aufweisen. Eine Erhöhung der Gasdurchlässigkeit
in dem Blasmantel ist jedoch nicht möglich, da sich der Effekt der
Ungleichmäßigkeit
der in der Region der Blaskerze austretenden Kühlluft noch erhöht.
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Aus
der
DE 37 08 168 und
der
US 3,135,811 ist
es darüber
hinaus bekannt, dass innerhalb der Blaskerze Leitmittel vorgesehen
sind, um die durch den Blasmantel austretende Kühlluftströmung zu beeinflussen. Diese
Leitmittel werden bevorzugt zur Realisierung von bestimmten Blasprofilen
einer Blaskerze eingesetzt. Die durch die poröse Struktur des Blasmantels
charakteristische Austrittsströmung lässt sich
dadurch jedoch nicht positiv beeinflussen.
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Demgemäß ist es
Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Schmelzspinnen und Kühlen einer
synthetischen Filamentschar der gattungsgemäßen Art bereitzustellen, in
welcher textile Fäden mit
hoher Gleichmäßigkeit
insbesondere im Hinblick auf Uster, Dehnung und Festigkeit herstellbar
sind.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung
sowie einen Blasmantel für
eine in der gattungsgemäßen Vorrichtung
eingesetzte Blaskerze derart weiterzubilden, dass ein über die
gesamte Kühlstrecke
gleichmäßig erzeugter
Kühlluftstrom
zur Abkühlung
einer Filamentschar mit besonders feinen Einzelfilamenttitern erreicht
wird.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung zum Schmelzspinnen und Kühlen einer synthetischen Filamentschar
mit den Merkmalen nach Anspruch 1 sowie durch einen Blasmantel einer
Blaskerze mit den Merkmalen nach Anspruch 15.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind durch die Merkmale und Merkmalskombinationen
der jeweiligen Unteransprüche
definiert.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kühlluft über den gesamten Umfang mit
einem gleichmäßigen Blasprofil
austritt und mit vorbestimmter vorzugsweise geringer Anblasgeschwindigkeit
auf die Filamentschar trifft. Hierzu ist der Blasmantel erfindungsgemäß aus einem
dünnwandigen Metallzylinder
mit zumindest 500 Öffnungen
pro 1 cm2 Fläche ausgebildet. Damit weist
der Blasmantel am gesamten Umfang eine Verteilung von feinsten Öffnungen
auf, die zu einer definierten Ausströmung der Kühlluft am gesamten Blasmantel
bei relativ geringen Druckdifferenzen bewirken. Es stellt sich im gesamten
Umfang des Blasmantels ein im wesentlichen laminare Kühlluftströmung ein,
die zu einer gleichmäßigen Ausbildung
und Verfestigung der einzelnen Filamentstränge in der Filamentschar führen. Damit
konnten Filamentstränge
mit einem Einzeltiter von < 1
dpf mit hoher Gleichmäßigkeit
gesponnen und gekühlt
und anschließend
zu einem Faden zusammengeführt
werden.
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Die
Ausbildung des Blasprofils lässt
sich noch dadurch verbessern, daß der Flächenanteil der Öffnungen
an dem Metallzylinder weniger als 10% beträgt. Beieiner Fläche von
1 cm2 würde
demnach die 500 Öffnungen
einen Flächenanteil
von 0,1 cm2 beanspruchen, so dass die Öffnungen
einen maximalen Durchmesser von < 0,08
mm hätten.
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Hierbei
lässt sich
die Anzahl der Öffnungen pro
Flächeneinheit
sowie der Flächenanteil
der Öffnungen
an dem Metallzylinder in Abhängigkeit
von Filamenttiter, Polymertyp oder Fadentyp wählen. So lässt sich beispielsweise die
Anzahl der Öffnungen verdoppeln,
um somit eine erhöhte
Vergleichmäßigung des
Blasprofils bei gleichzeitig niedriger Blasgeschwindigkeit zu erhalten.
So sind Blasgeschwindigkeiten im Bereich von 0,15 m/sec. bis 1 m/sec. möglich, um
Filamente mit einem Einzelfilamenttiter im Bereich von 0,15 bis
zu 3 dpf zu kühlten.
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Um
sowohl in Umfangsrichtung als auch in Längsrichtung an dem Blasmantel
ein vorbestimmtes Blasprofil zu erhalten, sind die Öffnungen
vorteilhaft mit einem im wesentlichen gleich großen freien Strömungsquerschnitt
ausgebildet und in einem bestimmten Anordnungsmuster in dem Metallzylinder enthalten.
Je nach Anwendungsfall können
hierbei unterschiedlichen Anwendungsmuster in dem Metallzylinder
enthalten sein. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, den Metallzylinder
in mehrere in Fadenlaufrichtung nacheinander folgende Zonen auszubilden,
wobei jede der Zonen in Anordnung und Ausbildung der Öffnungen
unterschiedlich ausgebildet sein könnte. Ebenso lassen sich Zonen
ohne Öffnungen an
dem Metallzylinder realisieren.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass der Blasmantel
auf einfache Art und Weise beispielsweise durch ein Ultraschallbad
von Verschmutzungen befreit werden kann.
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Zur
Realisierung von Öffnungen
mit sehr kleinen Strömungsquerschnitten
im Bereich von 0,01 bis 0,1 mm ist der Metallzylinder vorzugsweise
mit einer Wanddicke von < 0,5
mm vorzugsweise kleiner < 0,2
mm ausgebildet. Damit lässt
sich vorteilhaft ein vorzeitig zusetzen der Öffnungen durch Verschmutzungen
vermeiden.
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Um
bei einer Vielzahl von Öffnungen
beliebige Anordnungsmuster zur Verteilung der Öffnungen in dem Metallzylinder
einbringen zu können,
lässt sich
der Metallzylinder aus einem geätzten
Feinblech bilden, welches verschweißt ist.
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In
Praxis haben sich jedoch besonders die aus einer zylindrischen Galvanoform
gebildeten Metallzylinder bewährt.
Besonders vorteilhaft ist dabei, dass ein Anordnungsmuster von Öffnungen
in Metallzylinder ohne jegliche Naht hergestellt werden kann. Somit
lassen sich Totzonen am Blasmantel völlig vermeiden.
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Derartige
Galvanoformen lassen sich insbesondere zu sehr feinen Strukturen
elektrolytisch aus einem Nickel herstellen.
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Bei
der vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, bei welcher die Blaskerze
innerhalb des Blasmantels ein Luftleitmittel aufweist, durch welches eine
im Innern des Blasmantels zugeführte
Kühlluft führbar ist,
zeichnet sich durch einen vergleichmäßigten über der gesamten Kühlstrecke,
die im wesentlichen durch die Länge
des Blasmantels bestimmt ist, austretenden Kühlluftstrom aus.
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Hierbei
hat sich besonders bewährt,
das Leitmittel durch einen kegelförmigen Lochblechmantel gebildet
ist, welcher mit einer Kegelspitze am Einlassende des Blasmantels
angeordnet ist. Damit konnten auch bei größeren Eintrittsgeschwindigkeiten
der Kühlluft
im Innern des Blasmantels vorteilhaft größere Turbulenzen vermieden
werden.
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Bei
der Herstellung von feinsten Filamenten hat sich gezeigt, dass aufgrund
der relativ geringen Blasgeschwindigkeit der Kühlluft ein zunehmender Einfluß der durch
die laufende Filamentschar angesaugte Umgebungsluft eintritt. Um
derartige Umgebungseinflüsse
zu beeinflussen, ist die Weiterbildung der Erfindung besonders vorteilhaft,
bei welcher der Blasmantel innerhalb eines perforierten Einlaufzylinders
angeordnet ist, wobei die Filamentschar in den zwischen den Blasmantel
und dem Einlaufzylinder gebildeten Ringraum führbar ist. Damit wird die angesaugte
Umgebungsluft durch den Einlaufzylinder soweit gedämpft und
vergleichmäßigt, dass
keine wesentlichen Turbulenzen an den äußeren Filamenten auftreten.
Die durch zusammenfassen der Filamentstränge gebildeten Fäden zeichnen
sich durch verbesserte Garneigenschaften aus.
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Zur
Positionierung der Blaskerze weist diese vorzugsweise an einem Stützende ein
auswechselbares Zentrierstück
auf, durch welches einerseits ein Abstand zwischen der Spinndüse und dem
Blasmantel bestimmbar ist und andererseits eine zentrische Position
des Blasmantels zu den Düsenbohrungen erreicht
wird.
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Je
nach Titer und Fadentyp lässt
sich über das
Zentrierstück
ein Abstand zwischen der Spinndüse
und dem Blasmantel einstellen, der im Bereich von 3 mm bis 60 mm
wählbar
ist. Hierbei kann in dem Abstand zusätzliche Heizeinrichtungen vorgesehen sein,
um die Kristallisation der Filamentstränge zu beeinflussen.
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Zu
Wartungszwecken und zur Reinigung der Spinndüse lässt sich der Blasmantel vorteilhaft
durch eine Halteeinrichtung aus der Betriebsstellung weg von der
Spinneinrichtung in eine Wartestellung führen. Hierzu kann die Haltevorrichtung
höhenverstellbar
oder verschwenkbar zu der Spinneinrichtung ausgebildet sein.
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Um
eine sichere Führung
der Filamentstränge
entlang des Blasmantels zu erhalten, ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung, die Halteeinrichtung unterhalb des Blasmantels mit
einem Führungsring
versehen, durch welchen die Filamentschar nach Abzug von der Spinndüse geführt werden.
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Das
Zusammenführen
der Filamentschar erfolgt bevorzugt durch einen dem Führungsring
nachgeordneten Sammelfadenführer,
der vorzugsweise mit einer Präparationseinrichtung
kombiniert ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist geeignet, um aus einem schmelzbaren synthetischen Polymer wie
beispielsweise Polyester, Polyamid oder Polypropylen eine Filamentschar
zu spinnen und abzukühlen.
Dabei kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorteilhaft mit ein oder mehreren Behandlungseinrichtungen sowie
einer Aufwickeleinrichtung kombiniert werden, um textile oder technische
Fäden herzustellen.
Je nach Ausbildung der Behandlungseinrichtungen lassen sich teilverstreckte
POY-Fäden oder
vollverstreckte FDY-Fäden
herstellen. Dabei ist die erfindungsgemäße Vorrichtung bevorzugt verwendet,
um Filamentscharen mit feinsten Einzeltitern herzustellen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezug der beigefügten
Zeichnungen nachfolgend näher
erläutert.
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Es
stellen dar:
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1 schematisch
eine Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
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2 schematisch
eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Blasmantels
der in dem Ausfürungsbeispiel
nach 1 eingesetzten Blaskerze
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3 schematisch
eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
der erfin dungsgemäßen Vorrichtung
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In 1 ist
schematisch ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Schmelzspinnen und Kühlen
einer synthetischen Filamentschar dargestellt. Die Vorrichtung weist
eine Spinneinrichtung 1 und eine unterhalb der Spinneinrichtung 1 angeordnete
Kühleinrichtung 6 auf.
Die Spinneinrichtung 1 enthält einen beheizten Spinnkopf 2,
welcher an seiner Unterseite eine Spinndüse 3 trägt. Die
Spinndüse 3 weist
an ihrer Unterseite eine ringförmige
Anordnung einer Vielzahl von Düsenbohrungen
zum Extrudieren einer Vielzahl von Filamentsträngen auf. Innerhalb des Spinnkopfes 2 sind
weitere – hier
nicht dargestellte – schmelzeführende und
schmelzefördernde
Bauteile angeordnet. So wird die über einem Schmelzezulauf 4 zugeführte Polymerschmelze
durch eine hier nicht dargestellte Spinnpumpe zu der Spinndüse 3 gefördert. Innerhalb des
Spinnkopfes 2 sind üblicherweise
mehrere Spinndüsen
gehalten, um parallel mehrere Fäden nebeneinander
herzustellen. Da die Erfindung ohne weiteres auf zwei, drei oder
mehrere Fäden
zu erweitern ist, wurde der Übersicht
halber die Anordnung zur Herstellung nur eines Fadens dargestellt.
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Unterhalb
der Spinneinrichtung 1 ist eine Kühleinrichtung 6 angeordnet.
Die Kühleinrichtung 6 weist
eine Blaskerze 7 auf, die einen hohlzylindrischen Blasmantel 8 enthält. Der
hohlzylindrische Blasmantel 8 ist auswechselbar mit einer
Halteeinrichtung 10 verbunden. Der Blasmantel 8 ist
durch einen dünnwandigen
Metallzylinder 9 gebildet, der eine Vielzahl von gleichmäßig am Umfang
verteilten Öffnungen
aufweist. Die Ausbildung des Metallzylinders 9 wird nachfolgend noch
näher beschrieben.
Der Blasmantel 8 ist am freien Ende der Blaskerze 7 durch
ein dichtend mit dem Metallzylinder 9 verbundenen Deckel 14 verschlossen.
Der Deckel 14 trägt auf
der zur Spinndüse 3 gegenüberliegenden
Seite ein auswechselbares Zentrierstück 15. Mit dem gegenüberliegenden
Einlassende ist der Blasmantel 8 an der Halteeinrichtung 10 auswechselbar
angeordnet. Hierbei ist in dem Übergang
zwischen dem Metallzylinder 9 und der Halteeinrichtung 10 eine
Bodenplatte 13 angeordnet, die eine Vielzahl von Einlassöffnungen
aufweist.
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Die
Halteeinrichtung 10 ist mit einer Luftzuführung 11 gekoppelt,
durch welche über
ein innerhalb der Halteeinrichtung 10 ausgebildeter Luftkanal 23 eine
Kühlluft
zur Bodenplatte 13 gelangt. Die Luftzuführung 11 ist mit einer
hier nicht dargestellten Kühlluftquelle
beispielsweise eine Gebläse
verbunden. Innerhalb der Halteeinrichtung 10 ist die Luftzuführung über den
Luftkanal 23 mit dem offenen Ende des Blasmantels 8 verbunden.
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Zur
Positionierung der Blaskerze 7 ist die Halteeinrichtung 10 höhenverstellbar
und schwenkbar ausgebildet. Bei der in 1 dargestellten
Situation ist die Blaskerze 7 in einer Betriebsstellung
gezeigt. Hierbei ragt das freie Ende des Zentrierstückes 15 am
Stützende
der Blaskerze 7 in eine Zentrieraufnahme 16 auf
der Unterseite der Spinndüse 3.
Somit erfolgt eine Positionierung des Blasmantels 8 mittig zur
Spinndüse 3,
so dass die den Düsenbohrungen der
Spinndüse 3 extrudierten
Filamentstränge 5 mit im
wesentlichen gleichen Abstand zum Blasmantel 8 führbar sind.
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Am
Umfang der Halteeinrichtung 10 ist unterhalb des Blasmantels 8 ein
Führungsring 18 ausgebildet,
an denen die Filamentstränge
der Filamentschar 5 geführt
sind.
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Unterhalb
des Spinnkopfes 2 ist ein den Blasmantel 8 umhüllender
Einlaufzylinder 17 mit poröser vorzugsweise gelochter
Wandung ausgebildet. Hierbei ist der Abstand zwischen dem Blasmantel 8 und
dem Einlaufzylinder 17 derart bemessen, dass in dem so
gebildeten Ringraum die Filamentschar 5 führbar ist.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird ein aufgeschmolzenes Polymermaterial, beispielsweise durch
einen Extruder oder eine Pumpe, der Spinneinrichtung 1 aufgegeben.
Hierzu tritt die Polymerschmelze über den beheizten Schmelzezulauf 4 in den
beheizten Spinnkopf 2 ein und wird unter Druck zu der Spinndüse 3 geführt. Die
Spinndüse 3 ist
vorzugsweise kreisförmig
ausgebildet und enthält
auf ihrer Unterseite ein oder mehrere ringförmige Bohrungsreihen, aus denen
die Polymerschmelze als feine Filamentstränge zu einer Filamentschar 5 austritt. Nach
dem Extrudieren der Filamentstränge
durch die Spinndüse 3 durchlaufen
die Filamentstränge
als eine Filamentschar 5 die unterhalb der Spinneinrichtung 1 angeordnete
Kühleinrichtung 6.
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Zur
Abkühlung
der ringförmig
geführten
Filamentschar 5 wird über
die Luftzuführung 11 eine Kühlluft der
Blaskerze 7 zugeführt,
die unter einem Vordruck in das Innere des Blasmantels 8 geführt wird.
Aufgrund des Vordruckes bildet sich ein in dem Blasmantel 8 der
Blaskerze 7 radial durchdringender Kühlluftstrom aus. Die am Umfang
des Blasmantels 8 entstehende Strömung wird hierbei durch die Öffnungen
und Öffnungsverteilungen
in dem Mettallzylinder 9 bestimmt. Hierbei ist das Verhältnis zwischen der
Anzahl der Öffnungen
und der freien Fläche
der Öffnungen
in dem Metallzylinder 9 derart gewählt, dass ein über den
Umfang und der Länge
des Blasmantels 8 gleichmäßige Blasprofil entsteht. Hierbei wird
aufgrund der Geometrie des Metallzylinders 9 und der Öffnungen
ein radial ausgerichtetes Blasprofil erzeugt, so dass ein gleichmäßig quer
gerichteter Kühlluftblasstrom über den
gesamten Umfang und Länge
des Blasmantels 8 austritt.
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Dadurch
wird eine gleichmäßige Anströmung der
Filamentstränge
innerhalb der Filamentschar ohne jegliche Verwirbelung erreicht.
Die durch die Bewegung der Filamentschar 5 angesaugte Umgebungsluft
wird über
den Einlaufzylinder 17 gedämpft und vergleichmäßigt. Dies
hat eine hohe Laufruhe der einzelnen Filamentstränge zur Folge, die sich insbesondere
in einer Ustergleichmäßigkeit des
Filamentes und somit in dem Faden auswirkt.
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Am
Ende der Kühlstrecke
wird die Filamentschar 5 mit Kontakt an dem Führungsring 18 geführt, was
die Stabilität
insbesondere bei feinsten Einzelfilamenttitern von bis zu 0,15 dpf
positiv beeinflußt.
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Nach
der Abkühlung
wird die Filamentschar 5 durch die Präparationseinrichtung 19 und
den Sammelfadenführer 20 zu
einem Faden 21 zusammengeführt.
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Die
in der 1 gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere
geeignet, um textile Fäden
herzustellen. Dabei lassen sich sowohl POY-Fäden mit Teilverstreckung oder
FDY-Fäden
mit Vollverstreckung herstellen. Um eine Anpassung an den herzustellenden
Fadentyp auch in der Abkühlung vornehmen
zu können,
ist bei der in 1 gezeigten Ausführung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
der Blasmantel 8 auswechselbar mit der Halteeinrichtung 10 gekoppelt.
Die Halteeinrichtung 10 ist beweglich, so dass die Blaskerze 7 mit
dem Blasmantel 8 aus der Betriebsstellung in eine Wartestellung
führbar
ist. Innerhalb der Wartungsstellung lässt sich ein Austausch des
Blasmantels 8 ausführen.
So können
beispielsweise die Lochgeometrien oder die Lochanordnungen in dem
Blasmantel 8 durch Wahl eines bestimmten Metallzylinders 9 verändert werden.
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In 2 ist
hierzu ein Ausführungsbeispiel eine
erfindungsgemäßen Blasmantels
dargestellt. Der Blasmantel weist einen dünnwandigen Metallzylinder 9 auf.
Der Metallzylinder 9 ist in 2 in einem Halbschnitt
gezeigt. Hierbei ist die Wand stärke
des Metallzylinders 9 derart bemessen, dass eine axial wirkende
Stützkraft
zur Fixierung der Blaskerze in der Betriebsstellung ohne Schädigung ertragen
wird. Die Wanddicke des Metallzylinders 9, die in 2 mit dem
Großbuchstaben
D gekennzeichnet ist, liegt dabei im Bereich von < 0,5 mm vorzugsweise < 0,2 mm. Hierbei
weist der Metallzylinder 9 über der gesamten Mantelfläche eine
Vielzahl von Öffnungen 12 auf.
Die Öffnungen 12 sind
in ihrer Anzahl und Größe derart bemessen,
dass pro 1 cm2 Flächeneinheit zumindest 500 Öffnungen
enthalten sind und der Flächenanteil der Öffnungen
eine Größenordnung
von 10 % nicht übersteigt.
Die Öffnungen 12 durchdringen
den Mantelzylinder 9 in radialer Richtung von Innen nach
Außen.
Dabei sind die Vielzahl der Öffnungen 12 mit
einer gleichmäßigen Anordnung
in der Manteloberfläche
des Metallzylinders 9 eingebracht.
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Zur
späteren
Fixierung in die Blaskerze weist der Blasmantel einen oberen Haltering 25 und
einen unteren Haltering auf, die beide fest mit dem Metallzylinder 9 verbunden
sind.
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Der
in 2 dargestellte Metallzylinder 9 läßt sich
vorteilhaft durch eine Galvanoform herstellen. Derartige Galvanoformen
besitzen den Vorteil einer nahtlosen Herstellung eines Zylinders,
so daß über der
gesamten Mantelfläche
des Metallzylinders 9 eine gleichmäßige Kühlluft und Blasströmung erzeugbar
ist. Die Galvanoform wird vorzugsweise elektrolytisch aus einem
Nickel hergestellt. Dabei wird eine Matrize angewandt, in der ein
System von elektrischen Leitern vorgesehen ist. Die elektrischen Leiter
bestimmen die zu bildenden Öffnungen.
In einem elektrolytischen Bad wird auf galvanische Weise ein Nickel
auf die elektrischen Leiter bis zu einer gewünschten Dicke abgesetzt. Anschließend wird
das so erhaltene Produkt von der Matrize entfernt. Die Matrize ist
dabei walzenförmig
ausgebildet, um einen kreisförmigen
Querschnitt des Metallzylinders zu erzeugen. Andere Formen wir oval
oder rechteckig sind jedoch auch möglich. Die Anzahl der Öffnungen
pro Flächeneinheit
kann abhängig
von der beabsichtigten Anwendung frei gewählt werden, wobei sich herausgestellt
hat, dass eine Mindestzahl von 500 Öffnungen pro 1 cm2 Flächeneinheit
eingehalten werden sollte, um eine vergleichmäßigte und zum Abkühlen von
einer Filamentschar mit feinen Titern geeignete Blasluftströmung zu
erhalten. In einem Ausführungsbeispiel
wurde ein Metallzylinder mit 36 mm Innendurchmesser und einer Wanddicke
von 0,15 mm verwendet. Dabei waren ca. 1.000 Löcher/cm2 Fläche in der
Wandung des Metallzylinders eingebracht. Der Flächenanteil der Öffnungen
betrug dabei 2,5 %. Bei Einsatz der in 1 dargestellten
Vorrichtung wurde mit einem Vordruck von 50 bis 100 Pascal eine gleichmäßige Anblasgeschwindigkeit
der Blasströmung
im Bereich der Filamentstränge
von 0,15 bis 0,35 m/sec. erzeugt. Derartig geringe Anblasgeschwindigkeiten
konnten vorteilhaft zur Abkühlung von
feinsten Filamentsträngen
mit einem Einzelfilamenttiter von bis zu 0,15 dpf. genutzt werden.
Die Länge
des Siebzylinders betrug 260 mm.
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Der
in 2 dargestellte Metallzylinder 9 läßt sich
jedoch auch vorteilhaft durch ein Feinblech bilden, in welchem die Öffnungen
durch chemisches Ätz
hergestellt sind. Hierbei können
auch beliebige Öffnungsquerschnitte
und Anordnungen von Öffnungen
in dem Feinblech eingebracht werden. Nach Herstellung der Öffnungen
wird das Feinblech zu dem Metallzylinder 9 verschweißt. Hierbei
können
auch vorteilhaft mehrere Feinbleche zu einer Zylinderwand kombiniert
werden.
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Sowohl
bei einer Galvanoform als auch bei einem geätzten Feinblech können die
Formen der Öffnungen
und Öffnungsquerschnitte
frei gewählt werden.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
schematisch dargestellt. Das Ausführungsbeispiel nach 3 ist im
wesentlichen identisch zu dem Ausführungsbeispiel nach 1,
so dass an dieser Stelle nur die Unterschiede erläutert werden
und ansonsten Bezug zu der Beschreibung zu der 1 genommen
wird.
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Bei
der in 3 dargestellten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist am Stützende
der Blaskerze 8 ein längeres
Zentrierstück 15 ausgebildet,
um einen vergrößerten Abstand
zwischen der Spinndüse 3 und
dem Blasmantel 8 herzustellen. Hierzu ist das Zentrierstück 15 auswechselbar
mit dem Deckel 14 der Blaskerze 7 verbunden. Dabei lassen
sich Zentrierstücke 15 einfügen, die
einen Abstand zwischen der Spinndüse 3 und dem Blasmantel 8 im
Bereich von 3 bis 60 mm ermöglichen.
Vorzugsweise wird zur Abkühlung
und Herstellung textiler Fäden
der Abstand im Bereich von 10 bis 40 mm eingestellt.
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Bei
größeren Abständen zwischen
dem Blasmantel 8 und der Spinndüse 3 läßt sich
vorteilhaft auch in dem Abstand ein sogenannter Nacherhitzer einfügen, der
eine zusätzliche
Wärmebehandlung
der Filamentschar 5 nach Austritt aus der Spinndüse 3 ermöglicht.
Damit lässt
sich vorteilhaft die Kristallisation in den Filamentsträngen beeinflussen.
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Bei
der in 3 dargestellten Blaskerze 7 ist innerhalb
des Blasmantels 8 ein Leitmittel in Form eines kegelförmigen Lochblechmantels 24 angeordnet. Der
Lochblechmantel 24 ist mit seinem spitzen Kegelende auf
der Einlassseite mit der Bodenplatte 13 verbunden. Auf
der gegenüberliegenden
Seite stützt sich
der Lochblechmantel 24 an den Deckel 14 ab. Ein
derartiges Leitmittel ist insbesondere geeignet, um bei geringem
Druckabfall eine Vergleichmäßigung der
Blasgeschwindigkeit über
die gesamte Länge
des Blasmantels zu erhalten. Der Lochblechmantel ist aus einem Lochblech
geformt. Die in dem Lochblechmantel 24 enthaltenen Öffnungen
führen
selbst bei hoher Eintrittsgeschwindigkeit der Luft innerhalb des
Blasmantels 8 zu einer Luftberuhigung und vermindert somit
wesentliche Turbulenzen.
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Das
in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel ist insbesondere
zur Abkühlung
von Filamentscharen mit feinsten Filamentsträngen gebildet. Dabei kann eine
hohe Anzahl von Öffnungen
innerhalb des Metallzylinders gewählt werden, um mit möglichst
geringem Druckabfall eine gleichmäßige Kühlung der Blasströmung mit
Blasgeschwindigkeit im Bereich von 0,2 m/sec. zu erzeugen.
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Der
zu den Ausführungsbeispielen
nach 1 und 3 gezeigte Aufbau der Spinneinrichtung
und der Kühleinrichtung
ist beispielhaft. So lässt sich
beispielsweise die Kühlluftzuführung zu
der Blaskerze auch über
den Spinnkopf einleiten. Ebenso lässt sich die Präparationseinrichtung
am Umfang der Halteeinrichtung ausbilden. In diesem Fall wäre der Führungsring
unmittelbar einer Präparationseinrichtung
zugeordnet.
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- 1
- Spinneinrichtung
- 2
- Spinnkopf
- 3
- Spinndüse
- 4
- Schmelzezulauf
- 5
- Filamentschar
- 6
- Kühleinrichtung
- 7
- Blaskerze
- 8
- Blasmantel
- 9
- Metallzylinder
- 10
- Halteeinrichtungen
- 11
- Luftzuführung
- 12
- Öffnungen
- 13
- Bodenplatte
- 14
- Deckel
- 15
- Zentrierstück
- 16
- Zentrieraufnahme
- 17
- Einlaufzylinder
- 18
- Führungsring
- 19
- Präparationseinrichtung
- 20
- Sammelfadenführer
- 21
- Faden
- 22
- Feinblech
- 23
- Luftkanal
- 24
- Lochblechmantel
- 25
- oberer
Haltering
- 26
- unterer
Haltering