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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsanordnung
zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeugdaches.
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Obwohl
auf beliebige Sonnenschutzblenden anwendbar, werden die vorliegende
Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in Bezug auf Sonnenschutzblenden
im Kraftfahrzeugbereich näher
erläutert,
welche an dem fahrzeuginnenseitigen Dachbereich, der an die Windschutzscheibe
angrenzt, angeordnet sind.
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Die
Ausrüstung
eines Dachrahmens, welcher im Allgemeinen einen Bestandteil der
Dachverkleidung darstellt, mit Sonnenschutzblenden, ist an sich
bekannt. Die dabei zum Einsatz kommenden Sonnenschutzblenden sind
in der Regel relativ kompliziert aufgebaut und stellen im Falle
eines Unfalls gesundheitsgefährdende
Kraftfahrzeugkomponenten dar, an welchen sich die Insassen beispielsweise Kopfverletzungen
zuführen
können.
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Aus
der Druckschrift
GB
14 68 954 A ist ein Kraftfahrzeugdach bekannt, bei welchem
eine Klemmfeder unmittelbar mit ihren Klemmflächen an der Schwenkachse an
der Sonnenschutzblende angreift und zugleich als Lager für die Schwenkachse dient.
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Es
ist auch bereits bekannt, die Schwenkachse einer Sonnenschutzblende
in einem als Abschnitt des Dachrahmens vorgesehenen Lagerbock zu
lagern, was die Druckschrift
DE 7927468 U1 illustriert. Dieser vorbekannte
Lagerbock erfordert eine im Durchmesser relativ große Rastausnehmung
im Fahrzeugdach, in welches der Lagerbock, welcher üblicherweise
aus Kunststoff im Spritzgießverfahren hergestellt
wird, mit einem zylindrischen Gehäusebereich einzurasten vermag.
Weiterhin müssen
die Rastausnehmungen und der zylindrische Ge häusebereich eng toleriert sein,
damit der Lagerbock zuverlässig
im Kraftfahrzeugdach hält.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass ein Ausbau des Lagerbocks nur dadurch möglich ist, dass man mit Gewalt
an ihm zieht und dabei eine Zerstörung des Dachrahmens in Kauf
nimmt, was jedoch heutzutage aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht
mehr hinnehmbar ist.
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Aus
der Druckschrift
EP
0 722 880 B1 ist ein Kraftfahrzeugdach mit zumindest einer
daran befestigten Schwenkachse einer Sonnenschutzblende bekannt.
Das Kraftfahrzeugdach weist zum Halten der Schwenkachse eine Federklammer
zum Verrasten mit einer Rastausnehmung in einem Karosserieblech des
Kraftfahrzeugdachses auf, wobei das Karosserieblech im Bereich der
Rastausnehmung horizontal ausgerichtet ist und die Federklammer
von unten in die Rastausnehmung eingesteckt werden muss.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass eine Krafteinleitung durch einen Monteur in Kraftfahrzeughochrichtung
ungünstig
ist und einen erheblichen Arbeits- und Kraftaufwand erfordert. Zudem
besteht bei einer derartigen Befestigungsanordnung der Sonnenschutzblende
eine geringe Ausweichmöglichkeit
im Falle eines Aufpralls eines beispielsweise Insassenkopfes auf
der Sonnenschutzblende, so dass es bei einer derartigen Anordnung
zu einer schweren Verletzung des Insassen kommen kann.
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Es
ist ferner im Stand der Technik der Ansatz bekannt, Sonnenschutzblenden
an dem Dachrahmen mittels Schraubverbindungen festzuschrauben. 1 illustriert eine Befestigungsanordnung
gemäß dem Stand
der Technik. Jede Sonnenschutzblende 1 weist einen zugeordneten
Lagerbock 5 auf, durch welchen jeweils eine Schraube 3 hindurchsteckbar ist.
Der Lagerbock 5 ist in eine zugeordnete Ausnehmung 6 einsetzbar,
wobei eine Verschraubung des Lagerbocks 6 über die
Schraube 3 in ein zugeordnetes Gewindeloch 4 erfolgt.
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An
diesem Ansatz gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass eine Montage der Sonnenschutzblenden über Verschraubungen einen erhöhten und
umständlichen
Montageaufwand beinhalten. Ferner besteht auch bei dieser Anordnung
die bereits oben ange sprochene Gefahr, dass im Falle eines Unfalls
der Insasse mit seinem Kopf gegen die starre Sonnenschutzblendenanordnung
geschleudert wird und dadurch beispielsweise schwere Kopfverletzungen
erleidet.
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Die
Sonnenschutzblende kann ferner auf einem Sockel mittels eines gebogenen
und schwenkenden Arms befestigt sein, wobei der Sockel selbst an
dem Kraftfahrzeugdach zu befestigen ist.
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Wenn
der Sockel mit Schrauben befestigt ist, ist es notwendig, zum Karosserieoberteil
des Kraftfahrzeuges hin gerichtete Schraubendreher oder Maschinenschrauber
zu verwenden. Diese Arbeit ist mühsam
und mit einem großen
Montageaufwand und Zeitaufwand verbunden, wie oben bereits unter Bezugnahme
auf 1 erläutert wurde.
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Beispielsweise
ist der Sockel alternativ durch Bajonettklemmen oder Einklinken
befestigt. Wenn der Sockel durch Einklinken befestigt ist, besteht
er im Allgemeinen aus mehreren Stücken, die untereinander zusammengefügt werden
müssen,
wie dies beispielsweise in der Druckschrift
US 4 989 911 A beschrieben
ist. Bei den Bajonettbefestigungsvorrichtungen weist der Sockel
ebenfalls mehrere ineinander liegende Stücke auf. Die Druckschrift
US 4 529 157 A beschreibt
beispielsweise eine derartige Befestigungsart.
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In
der
DE 103 54 490
A1 ist eine Befestigungsanordnung zur Befestigung einer
Sonnenschutzblende beschrieben, die eine Halterung für die Sonnenblende
aufweist, die in einer zylindrischen Lagerschale drehbar gelagert
ist. Ein Ende der Halterung weist eine Ringnut auf, in der ein ringförmiger Vorsprung
der Lagerschale eingerastet ist. Der Vorsprung ist aus einem elastischen
Werkstoff hergestellt, so dass die Ringnut bei einer Krafteinwirkung nur
in axialer Richtung aus der Lagerschale über den Vorsprung hinweg herausgedrückt werden
kann. Damit der Vorsprung nachgeben und der Halter bei Krafteinwirkung
in axialer Richtung durch die Öffnung herausgedrückt werden
kann, ist zumindest der Vorsprung (oder die komplette Lagerschale
inklusive Vorsprung) aus einem elastischen Werkstoff hergestellt.
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An
diesen Ansätzen
gemäß dem Stand
der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass sowohl bei einer Befestigung mittels Bajonettklemmen als auch
mittels Einklinken die Befestigungsanordnungen im Wesentlichen aus einer
großen
Anzahl von Teilen besteht, so dass die Montage bzw. Demontage mit
einem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist.
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Ausgehend
von der
DE 103 54
490 A1 liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
oben genannten Nachteile zu beseitigen und insbesondere eine Befestigungsanordnung
zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines
Kraftfahrzeuges auszugestalten, welche auf einfache und kostengünstige Weise
eine sichere Befestigung an dem Dachrahmen gewährleistet und gleichzeitig
die Gefahr von Insassenverletzungen im Falle eines Unfalls verringert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Befestigungsanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin,
dass die Befestigungsanordnung zur Befestigung der Sonnenschutzblende an
dem Dachrahmen des Kraftfahrzeugdaches eine Dachrahmen-seitige Lagereinrichtung,
welche als elastische Rastaufnahme ausgebildet ist; und einen Sonnenschutzblenden-seitigen
Lagerzapfen aufweist, welcher bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung
in die Lagereinrichtung ein- und ausclipsbar ist. Die Lagereinrichtung
weist eine Führung
zur Aufnahme des Zapfenschaftes des Lagerzapfens auf. Die Führung ist
als offener Hohlzylinder mit einem sich über vorzugsweise die gesamte
Längsausdehnung erstreckenden,
seitlichen Einsteckschlitz ausgebildet, in welchem der Zapfenschaft
des Lagerzapfens eingedrückt
bzw. eingeclipst werden kann.
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Somit
weist die vorliegende Erfindung gegenüber den bekannten Ansätzen gemäß dem Stand der
Technik den Vorteil auf, dass durch Beaufschlagung der Sonnenschutzblende
bzw. des Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfens mit einer vorbestimmten
Kraft dieser bei der Montage auf einfache und kostengünstige Weise
in die Rastaufnahme eingeclipst und bei einer Demontage bzw. im
Falle eines Unfalls und eines Auftreffens des Insassen auf der Sonnenschutzblende
bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung aus der Lagereinrichtung
ausgeclipst wird. Somit spielt die Bauraumhöhe der Sonnenschutzblenden
nicht die entscheidende Rolle wie im Stand der Technik, da durch
das Ausclipsen des Lagerzapfens aus der Lagereinrichtung die Gefahr einer
Insassenverletzung auch bei einer großen Bauraumhöhe der Sonnenschutzblende
gewährleistet ist.
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Zudem
können
die bisher verwendeten Sonnenschutzblendenkörper weiterhin verwendet und auf
einfache Weise mit dem erfindungsgemäßen Lagerzapfen gekoppelt bzw.
nachgerüstet
werden.
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In
den Unteransprüchen
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der
im Patentanspruch 1 angegebenen Befestigungsanordnung.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung weist der Lagerzapfen einen sich in Längsrichtung des
Lagerzapfens erstreckenden Zapfenschaft auf, an dessen freien Ende
ein Kopfabschnitt angeformt ist. Der Kopfabschnitt erstreckt sich
vorzugsweise in radialer Richtung etwas über die radiale Ausdehnung des
Zapfenschaftes hinaus. Somit dient der Kopfabschnitt als Abschluss-
bzw. Anlagefläche
für eine
Anlage mit der Stirnseite der Lagereinrichtung.
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Vorteilhaft
sind die Führung
federelastisch und die Geometrien des Einsteckschlitzes der Führung sowie
des Zapfenschaftes des Lagerzapfens derart ausgebildet, dass der
Zapfenschaft bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung über den
Einsteckschlitz in die Führung
für eine
stabile Lagerung desselben einclipsbar und aus dieser ausclipsbar
ist.
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Nach
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der Einsteckschlitz der Führung
in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite
ausgerichtet, wobei die Führung
beispielsweise in vertikaler Richtung oder in von der vertikalen
Richtung etwas schräg
geneigter Richtung ausgerichtet ist. Somit kann der Lagerzapfen
in Richtung der Kraftfahrzeugvorderseite in die Führung eingeclipst
und in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite aus der Führung ausgeclipst
werden. Der Ausclipsvorgang wird vorzugsweise durch Drehen des Lagerzapfens
um einen Dachrahmen-seitigen Drehpunkt bewerkstelligt. Dazu ist
der Dachrahmen vorzugsweise im Bereich dieses Drehpunktes verstärkt ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
bildet der Kopfabschnitt des Lagerzapfens im eingeclipsten Zustand
eine Anlage mit der Stirnseite des freien Endes der Führung der
Lagereinrichtung. Dadurch wird ein unerwünschtes Herausrutschen des
Zapfenschaftes aus der Führung
gewährleistet.
Im eingeclipsten Zustand ist der Zapfenschaft des Lagerzapfens vorzugsweise
in der Führung
um die Längesachse
des Lagerzapfens drehbar gelagert. Diese Dreh lagerung liefert eine
erste Schwenkachse für
ein Verschwenken der Sonnenschutzblende.
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Die
Lagereinrichtung weist vorzugsweise einen Aufbruchbereich zum Bilden
einer definierten Sollbruchstelle auf, welche bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung
zur Verhinderung von Insassenverletzungen bei einem Aufprall auf
der Sonnenschutzblende definiert bricht und die Sonnenschutzblende freigibt.
Beispielsweise ist der Aufbruchbereich zumindest teilweise als federelastische
Zunge ausgebildet, welche für
eine Montage des Lagerzapfens eine Einstecköffnung zwischen der Führung und
dem Aufbruchbereich definiert. Alternativ kann der Aufbruchbereich
als dünne
Spritzhaut ausgebildet sein, welche als Einsichtschutz dient. Die
Spritzhaut weist vorzugsweise eine als Kerbe ausgebildete Sollbruchstelle
auf. Die Kerbe ist beispielsweise an der Stirnseite der Spritzhaut
vorgesehen, welche in Richtung des Lagerzapfens weist. Dadurch bricht
der Aufbruchbereich beziehungsweise die dünne Spritzhaut bei einer definierten
Krafteinleitung, beispielsweise bei einem Aufschlag eines Kopfes
eines Insassen auf der Sonnenblende, definiert auf und gibt den Lagerzapfen
frei, wodurch Verletzungen der Insassen verhindert werden können.
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Zusätzlich zu
der oben erläuterten
ersten Schwenkachse entlang der Längsrichtung des Lagerzapfens
lagert der Lagerzapfen eine weitere Schwenkachse im Bereich seines
proximalen Endes, vorzugsweise in Richtung senkrecht zur Längsachse des
Lagerzapfens. Die weitere Schwenkachse ist mit der Sonnenschutzblende
für ein
Verschwenken derselben um diese Schwenkachse in geeigneter Weise gekoppelt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert. Von den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung
von Sonnenschutzblenden an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges
gemäß dem Stand
der Technik;
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2 eine
Querschnittsansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung
einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
Ansicht der Befestigungsanordnung aus 2 in Richtung
der Längsachse
des Lagerzapfens aus Sicht von oben;
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4 eine
Draufsicht auf eine Befestigungsanordnung gemäß einem weiteren bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung; und
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5 eine
Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie A-A aus 4.
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In
den Figuren der Zeichnung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche
oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben
ist.
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2 illustriert
eine Querschnittsansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung
einer Sonnenschutzblende 1 an einem Dachrahmen 2 eines
Kraftfahrzeuges. Vorzugsweise ist die Befestigungsanordnung in dem
Bereich des Dachrahmens 2 angeordnet, der benachbart zu
der Windschutzscheibe 3 des Kraftfahrzeuges vorgesehen
ist.
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Die
Befestigungsanordnung besteht aus einem Dachrahmen-seitigen Teil
und einem Sonnenschutzblenden-seitigen Teil. Der Dachrahmen-seitige Teil
ist vorzugsweise als Lagereinrichtung 4 in Form einer federelastischen
Rastaufnahme ausgebildet, welche eine Lagerführung 5 bzw. einen
Lagerbock umfasst.
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Wie
in Verbindung mit 3, welche eine Draufsicht auf
die Anordnung in 2 in Richtung der Längsachse
der Lagerführung 5 darstellt,
ersichtlich ist, ist die Lagerführung 5 vorzugsweise
als beidseitig offener Hohlzylinder ausgebildet, welcher sich in
etwa in vertikaler Richtung von dem Dachrahmen 2 in Richtung
der Dachkarosserie 6 erstreckt oder bezüglich der vertikalen Richtung
um einen vorbestimmten Winkel etwas geneigt, vorzugsweise in Richtung
der Kraftfahrzeugrückseite,
ausgerichtet ist.
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Wie
in 3 ersichtlich ist, weist die Lagerführung 5 entlang
ihrer gesamten axialen Längserstreckung
einen Öffnungsbereich 7 auf,
welcher als Einsteckschlitz 7 zur Aufnahme eines weiter
unten näher
erläuterten
Lagerzapfens 10 dient.
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Beispielsweise
ist die Lagerführung 5 einteilig
mit dem Dachrahmen 2 ausgebildet oder fest mit diesem verbunden.
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Die
Lagereinrichtung 4 weist im Zusammenhang mit der Lagerführung 5 einen
Aufbruchbereich auf, welcher in Verbindung mit der Lagerführung 5 einen
Durchsteckbereich zum Durchstecken des Lagerzapfens 10 mitsamt
Zapfenkopf bildet. Der Aufbruchbereich 9, wie weiter unten
ausführlich
beschrieben wird, dient einer Sollbruchstelle, welche bei einer
Einleitung einer vorbestimmten Kraft definiert bricht, um die gelagerte
Sonnenschutzblende 1 freizugeben. Dadurch können Insassenverletzungen bei
einem Unfall und einem Aufprall beispielsweise des Insassenkopfes
auf der Sonnenschutzblende verhindert werden.
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Die
Befestigungsanordnung besteht zusätzlich aus einem Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfen 10,
welcher mit der Sonnenschutzblende 1 über ein geeignetes Drehlager 13 derart
verbunden ist, dass die Sonnenschutzblende 1 aus einer
in 2 dargestellten Nichtgebrauchsstellung um eine Schwenkachse 14 in
eine Gebrauchsstellung verschwenkbar ist. Die Schwenkachse 14 verläuft vorzugsweise
in horizontaler Richtung bzw. in Richtung senkrecht zur Längsrichtung
des Lagerzapfens 10.
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Der
Lagerzapfen 10 besteht vorzugsweise neben dem Drehlager 13 aus
einem Zapfenschaft 11 und einem Zapfenkopf 12 an
dem freien Ende des Zylinderschaftes 11. Der Zylinderkopf 12 dient
als Abschluss- bzw. Anlageelement und erstreckt sich in radialer
Richtung etwas über
die radiale Ausdehnung des Zapfenschaftes 11 hinaus, wie
in 2 illustriert ist.
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Der
Durchmesser bzw. der Umfang des Zapfenschaftes 11 ist relativ
zu der Lagerführung 5 bzw. zu
dem Einsteckschlitz 7 und dem Innendurchmesser des hohlzylindrischen
Abschnittes derart ausgebildet, dass der Lagerzapfen 10 in
die Lagerführung 5 über den
elastisch aufbiegsamen Einsteckschlitz 7 eingeclipst und
aus diesem ausgeclipst werden kann. Dazu ist die Lagerführung 5 vorzugsweise
aus einem elastisch deformierbaren Material, beispielsweise einem
geeigneten Kunststoffmaterial ausgebildet. Die Öffnungsbreite des Einsteckschlitzes 7 ist
vorzugsweise derart ausgebildet, dass der Zapfenschaft 11 über den
Einsteckschlitz 7 in die Lagerführung 5 eingeclipst
und mit einer Klemmwirkung darin stabil gelagert wird. Beispielsweise
beträgt
der Öffnungswinkel
des Einsteckschlitzes 7 in etwa 45 bis 90°, in Abhängigkeit
der elastischen Eigenschaft des Materials der Lagerführung 5.
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Wie
in 2 ersichtlich ist, befindet sich der Zapfenkopf 12 des
Lagerzapfens 10 bei einem eingeclipsten Zustand in Anlage
mit der Stirnseite des freien Endes der Lagerführung 5, so dass der
Lagerzapfen 10 bei einer nach unten gerichteten Krafteinwirkung
nicht aus der Lagerführung 5 herausrutschen kann.
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Zur
Montage der Sonnenschutzblende 1 an dem zugeordneten Dachrahmenabschnitt 2 wird
der Lagerzapfen 10 über
den Aufbruchbereich 9 in die Lagerführung 5 eingeclipst.
Für diesen
Einclipsvorgang, d.h. bei der Montage der Sonnenschutzblende 1 an
dem zugeordneten Dachrahmen 2 wird der Lagerzapfen 10 mit
seinem Zapfenschaft 11 in die zugeordnete Lagerführung 5 über den
Einsteckschlitz 7 eingeclipst. Somit ist auf einfache und
kostengünstige Weise
eine stabile Clipsverbindung zur Befestigung der Sonnenschutzblende 1 an
dem Dachrahmen 2 gewährleistet.
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Im
montierten Zustand ist der Lagerzapfen 10 in der Lagerführung 5 um
seine Längsachse
drehbar gelagert. Somit kann die Sonnenschutzblende 1 einerseits
um die in Längsrichtung
des Lagerzapfens 10 ausgerichtete Schwenkachse als auch
um die weiter unten beschriebene Schwenkachse 14 verschwenkt
werden.
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Zur
Demontage der Sonnenschutzblende 1 bzw. zum Freigeben der
Sonnenschutzblende 1 im Falle eines Unfalls zur Verhinderung
einer Insassenverletzung beim Auftreffen beispielsweise des Insassenkopfes
auf der Sonnenschutzblende 1 wird der Lagerzapfen 10 bei
einer vorbestimmten Krafteinwirkung, beispielsweise in Richtung
des in 2 dargestellten Pfeils, aus der Lagerführung 5 ausgeclipst. Somit
wird die Sonnenschutzblende 1 vorteilhaft freigegeben.
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Der
oben bereits erläuterte
Aufbruchbereich 9 der Lagereinrichtung 4 kann
beispielsweise als federelastische Zunge ausgebildet sein, welche
ein Hindurchstrecken des Lagerzapfens 10 bzw. des Zapfenkopfes 12 des
Lagerzapfens 10 zwischen dem Aufbruchbereich 9 und
der Lagerführung 5 für ein Einclipsen
des Lagerzapfens 10 in die Lagerführung 5 gewährleistet.
Der Aufbruchbereich 9 kann beispielsweise derart ausgebildet
sein, dass er bei einer vorbestimmten Krafteinleitung, d.h. bei
einem Ausclipsen des Lagerzapfens 10 aus der Lagerführung 5 -vollständig aufbricht
und den Lagerzapfen 10 und somit die Sonnenblende 1 zum
Verhindern von Insassenverletzungen bei einem Aufprall vollständig freigibt.
Der Aufbruchbereich 9 dient somit im Falle einer vorbestimmten
Krafteinleitung einer definierten Sollbruchstelle, die beispielsweise
im Falle eines Unfalls und einer vorbestimmten Krafteinleitung definiert bricht
und eine Insassenverletzung möglicherweise verhindert
oder zumindest verringert.
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Wie
in 2 dargestellt ist, wird der Lagerzapfen 10 bei
einer vorbestimmten Krafteinleitung durch Drehen um einen Drehpunkt 15 aus
der Lagerführung 5 ausgeclipst,
wobei der Drehpunkt 15 vorzugsweise im unteren Abschnitt
der Lagerführung vorgesehen
ist.
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Im
Bereich der Verbindungsstelle zwischen der Lagerführung 5 und
dem Dachrahmen 2 ist vorzugsweise eine Verstärkung 8,
beispielsweise eine Materialver stärkung, ein Verstärkungssteg
oder dergleichen, für
eine Aufnahme von Drehkräften
im Bereich des Drehpunktes 15 ausgebildet. Somit nimmt die
Verstärkung 8 die
im Bereich des Drehpunktes 15 bei einem Ausclipsvorgang
auftretenden Kräfte
auf und verhindert einen unerwünschten
Bruch der Lagerführung 5.
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Im
Folgenden wird anhand der 4 und 5 eine
Befestigungsanordnung gemäß einem weiteren
bevorzugten Ausführungsbeispiel
näher erläutert. 4 zeigt
dabei eine Draufsicht auf eine Befestigungsanordnung gemäß dem weiteren
Ausführungsbeispiel
und 5 eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie
A-A aus 4.
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Auf
eine Erläuterung
von Bauteilen und deren Funktionen, welche bereits unter Bezugnahme auf
die 2 und 3 beschrieben wurden und welche
zu denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels
gemäß den 2 und 3 gleich
oder ähnlich
sind, wird im Folgenden verzichtet, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
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Im
Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
weist der Aufbruchbereich 9 gemäß dem in den 4 und 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel eine
dünne Spritzhaut 16 auf,
welche den gesamten Aufbruchbereich 9 vorzugsweise abdeckt.
Die Spritzhaut 16 dient als Sichtschutz, so dass die hinter
der Spritzhaut 16 liegenden Bauteile aus Richtung der Fahrerkabine
visuell verdeckt sind. Dadurch kann das optische Erscheinungsbild
aus Sicht der Fahrzeuginsassen verbessert werden.
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Die
Spritzhaut 16 weist vorzugsweise eine Sollbruchstelle 17 auf,
die beispielsweise in Form einer Kerbe 17 ausgebildet und
an der dem Lagerzapfen 10 zugewandten Stirnseite der Spritzhaut 16,
vorzugsweise mittig, angeordnet ist. Die Kerbe 17 dient als
Sollbruchstelle für
den Fall, dass durch beispielsweise einen Kopfaufschlag eines Insassen
auf der Sonnenblende eine Krafteinleitung auf den Lagerzapfen erfolgt.
Bei einer derartigen definierten Krafteinleitung bricht die Spritzhaut
aufgrund der Sollbruchstelle 17 auf und gibt den Lagerzapfen
und somit die Sonnenblende frei. Auf diese Weise können Insassenverletzungen
auf einfache und kostengünstige
Weise verhindert werden.
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Die
Spritzhaut 16 wird beispielsweise aus dem gleichen Material
wie der Dachrahmen und beispielsweise einteilig mit diesem ausgebildet.
Vorzugsweise wird die dünne
Spritzhaut aus einem geeigneten Kunststoff im Bereich des Aufbruchbereichs 9 mittels
eines Spritzverfahrens angespritzt.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar.
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- 1
- Sonnenschutzblende
- 2
- Dachrahmen
- 3
- Windschutzscheibe
- 4
- Lagereinrichtung
- 5
- Lagerführung/Lagerbock
- 6
- Karosserie
- 7
- Einsteckschlitz
- 8
- Verstärkung
- 9
- Aufbruchbereich
- 10
- Lagerzapfen
- 11
- Zapfenschaft
- 12
- Zapfenkopf
- 13
- Drehlager
- 14
- Schwenkachse
- 15
- Drehpunkt
- 16
- dünne Spritzhaut
- 17
- Kerbe/Sollbruchstelle