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DE102005048067B4 - Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeugdaches - Google Patents

Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeugdaches Download PDF

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DE102005048067B4
DE102005048067B4 DE102005048067A DE102005048067A DE102005048067B4 DE 102005048067 B4 DE102005048067 B4 DE 102005048067B4 DE 102005048067 A DE102005048067 A DE 102005048067A DE 102005048067 A DE102005048067 A DE 102005048067A DE 102005048067 B4 DE102005048067 B4 DE 102005048067B4
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Abstract

Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende (1) an einem Dachrahmen (2) eines Kraftfahrzeugdaches, mit:
einer Dachrahmen-seitigen Lagereinrichtung (4), welche als elastische Rastaufnahme ausgebildet ist; und
mit einem Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfen (10), welcher bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in die Lagereinrichtung (4) ein- und ausclipsbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Lagereinrichtung (4) eine hohlzylindrische Lagerführung (5) aufweist, die entlang ihrer Längsachse einen elastisch aufbiegsamen Einsteckschlitz (7) aufweist, durch den hindurch der Lagerzapfen (10) ein- und ausclipsbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeugdaches.
  • Obwohl auf beliebige Sonnenschutzblenden anwendbar, werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in Bezug auf Sonnenschutzblenden im Kraftfahrzeugbereich näher erläutert, welche an dem fahrzeuginnenseitigen Dachbereich, der an die Windschutzscheibe angrenzt, angeordnet sind.
  • Die Ausrüstung eines Dachrahmens, welcher im Allgemeinen einen Bestandteil der Dachverkleidung darstellt, mit Sonnenschutzblenden, ist an sich bekannt. Die dabei zum Einsatz kommenden Sonnenschutzblenden sind in der Regel relativ kompliziert aufgebaut und stellen im Falle eines Unfalls gesundheitsgefährdende Kraftfahrzeugkomponenten dar, an welchen sich die Insassen beispielsweise Kopfverletzungen zuführen können.
  • Aus der Druckschrift GB 14 68 954 A ist ein Kraftfahrzeugdach bekannt, bei welchem eine Klemmfeder unmittelbar mit ihren Klemmflächen an der Schwenkachse an der Sonnenschutzblende angreift und zugleich als Lager für die Schwenkachse dient.
  • Es ist auch bereits bekannt, die Schwenkachse einer Sonnenschutzblende in einem als Abschnitt des Dachrahmens vorgesehenen Lagerbock zu lagern, was die Druckschrift DE 7927468 U1 illustriert. Dieser vorbekannte Lagerbock erfordert eine im Durchmesser relativ große Rastausnehmung im Fahrzeugdach, in welches der Lagerbock, welcher üblicherweise aus Kunststoff im Spritzgießverfahren hergestellt wird, mit einem zylindrischen Gehäusebereich einzurasten vermag. Weiterhin müssen die Rastausnehmungen und der zylindrische Ge häusebereich eng toleriert sein, damit der Lagerbock zuverlässig im Kraftfahrzeugdach hält.
  • An diesem Ansatz gemäß dem Stand der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass ein Ausbau des Lagerbocks nur dadurch möglich ist, dass man mit Gewalt an ihm zieht und dabei eine Zerstörung des Dachrahmens in Kauf nimmt, was jedoch heutzutage aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehr hinnehmbar ist.
  • Aus der Druckschrift EP 0 722 880 B1 ist ein Kraftfahrzeugdach mit zumindest einer daran befestigten Schwenkachse einer Sonnenschutzblende bekannt. Das Kraftfahrzeugdach weist zum Halten der Schwenkachse eine Federklammer zum Verrasten mit einer Rastausnehmung in einem Karosserieblech des Kraftfahrzeugdachses auf, wobei das Karosserieblech im Bereich der Rastausnehmung horizontal ausgerichtet ist und die Federklammer von unten in die Rastausnehmung eingesteckt werden muss.
  • An diesem Ansatz gemäß dem Stand der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass eine Krafteinleitung durch einen Monteur in Kraftfahrzeughochrichtung ungünstig ist und einen erheblichen Arbeits- und Kraftaufwand erfordert. Zudem besteht bei einer derartigen Befestigungsanordnung der Sonnenschutzblende eine geringe Ausweichmöglichkeit im Falle eines Aufpralls eines beispielsweise Insassenkopfes auf der Sonnenschutzblende, so dass es bei einer derartigen Anordnung zu einer schweren Verletzung des Insassen kommen kann.
  • Es ist ferner im Stand der Technik der Ansatz bekannt, Sonnenschutzblenden an dem Dachrahmen mittels Schraubverbindungen festzuschrauben. 1 illustriert eine Befestigungsanordnung gemäß dem Stand der Technik. Jede Sonnenschutzblende 1 weist einen zugeordneten Lagerbock 5 auf, durch welchen jeweils eine Schraube 3 hindurchsteckbar ist. Der Lagerbock 5 ist in eine zugeordnete Ausnehmung 6 einsetzbar, wobei eine Verschraubung des Lagerbocks 6 über die Schraube 3 in ein zugeordnetes Gewindeloch 4 erfolgt.
  • An diesem Ansatz gemäß dem Stand der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass eine Montage der Sonnenschutzblenden über Verschraubungen einen erhöhten und umständlichen Montageaufwand beinhalten. Ferner besteht auch bei dieser Anordnung die bereits oben ange sprochene Gefahr, dass im Falle eines Unfalls der Insasse mit seinem Kopf gegen die starre Sonnenschutzblendenanordnung geschleudert wird und dadurch beispielsweise schwere Kopfverletzungen erleidet.
  • Die Sonnenschutzblende kann ferner auf einem Sockel mittels eines gebogenen und schwenkenden Arms befestigt sein, wobei der Sockel selbst an dem Kraftfahrzeugdach zu befestigen ist.
  • Wenn der Sockel mit Schrauben befestigt ist, ist es notwendig, zum Karosserieoberteil des Kraftfahrzeuges hin gerichtete Schraubendreher oder Maschinenschrauber zu verwenden. Diese Arbeit ist mühsam und mit einem großen Montageaufwand und Zeitaufwand verbunden, wie oben bereits unter Bezugnahme auf 1 erläutert wurde.
  • Beispielsweise ist der Sockel alternativ durch Bajonettklemmen oder Einklinken befestigt. Wenn der Sockel durch Einklinken befestigt ist, besteht er im Allgemeinen aus mehreren Stücken, die untereinander zusammengefügt werden müssen, wie dies beispielsweise in der Druckschrift US 4 989 911 A beschrieben ist. Bei den Bajonettbefestigungsvorrichtungen weist der Sockel ebenfalls mehrere ineinander liegende Stücke auf. Die Druckschrift US 4 529 157 A beschreibt beispielsweise eine derartige Befestigungsart.
  • In der DE 103 54 490 A1 ist eine Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende beschrieben, die eine Halterung für die Sonnenblende aufweist, die in einer zylindrischen Lagerschale drehbar gelagert ist. Ein Ende der Halterung weist eine Ringnut auf, in der ein ringförmiger Vorsprung der Lagerschale eingerastet ist. Der Vorsprung ist aus einem elastischen Werkstoff hergestellt, so dass die Ringnut bei einer Krafteinwirkung nur in axialer Richtung aus der Lagerschale über den Vorsprung hinweg herausgedrückt werden kann. Damit der Vorsprung nachgeben und der Halter bei Krafteinwirkung in axialer Richtung durch die Öffnung herausgedrückt werden kann, ist zumindest der Vorsprung (oder die komplette Lagerschale inklusive Vorsprung) aus einem elastischen Werkstoff hergestellt.
  • An diesen Ansätzen gemäß dem Stand der Technik hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass sowohl bei einer Befestigung mittels Bajonettklemmen als auch mittels Einklinken die Befestigungsanordnungen im Wesentlichen aus einer großen Anzahl von Teilen besteht, so dass die Montage bzw. Demontage mit einem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist.
  • Ausgehend von der DE 103 54 490 A1 liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die oben genannten Nachteile zu beseitigen und insbesondere eine Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges auszugestalten, welche auf einfache und kostengünstige Weise eine sichere Befestigung an dem Dachrahmen gewährleistet und gleichzeitig die Gefahr von Insassenverletzungen im Falle eines Unfalls verringert.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Befestigungsanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, dass die Befestigungsanordnung zur Befestigung der Sonnenschutzblende an dem Dachrahmen des Kraftfahrzeugdaches eine Dachrahmen-seitige Lagereinrichtung, welche als elastische Rastaufnahme ausgebildet ist; und einen Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfen aufweist, welcher bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in die Lagereinrichtung ein- und ausclipsbar ist. Die Lagereinrichtung weist eine Führung zur Aufnahme des Zapfenschaftes des Lagerzapfens auf. Die Führung ist als offener Hohlzylinder mit einem sich über vorzugsweise die gesamte Längsausdehnung erstreckenden, seitlichen Einsteckschlitz ausgebildet, in welchem der Zapfenschaft des Lagerzapfens eingedrückt bzw. eingeclipst werden kann.
  • Somit weist die vorliegende Erfindung gegenüber den bekannten Ansätzen gemäß dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass durch Beaufschlagung der Sonnenschutzblende bzw. des Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfens mit einer vorbestimmten Kraft dieser bei der Montage auf einfache und kostengünstige Weise in die Rastaufnahme eingeclipst und bei einer Demontage bzw. im Falle eines Unfalls und eines Auftreffens des Insassen auf der Sonnenschutzblende bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung aus der Lagereinrichtung ausgeclipst wird. Somit spielt die Bauraumhöhe der Sonnenschutzblenden nicht die entscheidende Rolle wie im Stand der Technik, da durch das Ausclipsen des Lagerzapfens aus der Lagereinrichtung die Gefahr einer Insassenverletzung auch bei einer großen Bauraumhöhe der Sonnenschutzblende gewährleistet ist.
  • Zudem können die bisher verwendeten Sonnenschutzblendenkörper weiterhin verwendet und auf einfache Weise mit dem erfindungsgemäßen Lagerzapfen gekoppelt bzw. nachgerüstet werden.
  • In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der im Patentanspruch 1 angegebenen Befestigungsanordnung.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist der Lagerzapfen einen sich in Längsrichtung des Lagerzapfens erstreckenden Zapfenschaft auf, an dessen freien Ende ein Kopfabschnitt angeformt ist. Der Kopfabschnitt erstreckt sich vorzugsweise in radialer Richtung etwas über die radiale Ausdehnung des Zapfenschaftes hinaus. Somit dient der Kopfabschnitt als Abschluss- bzw. Anlagefläche für eine Anlage mit der Stirnseite der Lagereinrichtung.
  • Vorteilhaft sind die Führung federelastisch und die Geometrien des Einsteckschlitzes der Führung sowie des Zapfenschaftes des Lagerzapfens derart ausgebildet, dass der Zapfenschaft bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung über den Einsteckschlitz in die Führung für eine stabile Lagerung desselben einclipsbar und aus dieser ausclipsbar ist.
  • Nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Einsteckschlitz der Führung in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite ausgerichtet, wobei die Führung beispielsweise in vertikaler Richtung oder in von der vertikalen Richtung etwas schräg geneigter Richtung ausgerichtet ist. Somit kann der Lagerzapfen in Richtung der Kraftfahrzeugvorderseite in die Führung eingeclipst und in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite aus der Führung ausgeclipst werden. Der Ausclipsvorgang wird vorzugsweise durch Drehen des Lagerzapfens um einen Dachrahmen-seitigen Drehpunkt bewerkstelligt. Dazu ist der Dachrahmen vorzugsweise im Bereich dieses Drehpunktes verstärkt ausgebildet.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bildet der Kopfabschnitt des Lagerzapfens im eingeclipsten Zustand eine Anlage mit der Stirnseite des freien Endes der Führung der Lagereinrichtung. Dadurch wird ein unerwünschtes Herausrutschen des Zapfenschaftes aus der Führung gewährleistet. Im eingeclipsten Zustand ist der Zapfenschaft des Lagerzapfens vorzugsweise in der Führung um die Längesachse des Lagerzapfens drehbar gelagert. Diese Dreh lagerung liefert eine erste Schwenkachse für ein Verschwenken der Sonnenschutzblende.
  • Die Lagereinrichtung weist vorzugsweise einen Aufbruchbereich zum Bilden einer definierten Sollbruchstelle auf, welche bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung zur Verhinderung von Insassenverletzungen bei einem Aufprall auf der Sonnenschutzblende definiert bricht und die Sonnenschutzblende freigibt. Beispielsweise ist der Aufbruchbereich zumindest teilweise als federelastische Zunge ausgebildet, welche für eine Montage des Lagerzapfens eine Einstecköffnung zwischen der Führung und dem Aufbruchbereich definiert. Alternativ kann der Aufbruchbereich als dünne Spritzhaut ausgebildet sein, welche als Einsichtschutz dient. Die Spritzhaut weist vorzugsweise eine als Kerbe ausgebildete Sollbruchstelle auf. Die Kerbe ist beispielsweise an der Stirnseite der Spritzhaut vorgesehen, welche in Richtung des Lagerzapfens weist. Dadurch bricht der Aufbruchbereich beziehungsweise die dünne Spritzhaut bei einer definierten Krafteinleitung, beispielsweise bei einem Aufschlag eines Kopfes eines Insassen auf der Sonnenblende, definiert auf und gibt den Lagerzapfen frei, wodurch Verletzungen der Insassen verhindert werden können.
  • Zusätzlich zu der oben erläuterten ersten Schwenkachse entlang der Längsrichtung des Lagerzapfens lagert der Lagerzapfen eine weitere Schwenkachse im Bereich seines proximalen Endes, vorzugsweise in Richtung senkrecht zur Längsachse des Lagerzapfens. Die weitere Schwenkachse ist mit der Sonnenschutzblende für ein Verschwenken derselben um diese Schwenkachse in geeigneter Weise gekoppelt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert. Von den Figuren zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung von Sonnenschutzblenden an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine Querschnittsansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende an einem Dachrahmen eines Kraftfahrzeuges gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine Ansicht der Befestigungsanordnung aus 2 in Richtung der Längsachse des Lagerzapfens aus Sicht von oben;
  • 4 eine Draufsicht auf eine Befestigungsanordnung gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
  • 5 eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie A-A aus 4.
  • In den Figuren der Zeichnung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
  • 2 illustriert eine Querschnittsansicht einer Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende 1 an einem Dachrahmen 2 eines Kraftfahrzeuges. Vorzugsweise ist die Befestigungsanordnung in dem Bereich des Dachrahmens 2 angeordnet, der benachbart zu der Windschutzscheibe 3 des Kraftfahrzeuges vorgesehen ist.
  • Die Befestigungsanordnung besteht aus einem Dachrahmen-seitigen Teil und einem Sonnenschutzblenden-seitigen Teil. Der Dachrahmen-seitige Teil ist vorzugsweise als Lagereinrichtung 4 in Form einer federelastischen Rastaufnahme ausgebildet, welche eine Lagerführung 5 bzw. einen Lagerbock umfasst.
  • Wie in Verbindung mit 3, welche eine Draufsicht auf die Anordnung in 2 in Richtung der Längsachse der Lagerführung 5 darstellt, ersichtlich ist, ist die Lagerführung 5 vorzugsweise als beidseitig offener Hohlzylinder ausgebildet, welcher sich in etwa in vertikaler Richtung von dem Dachrahmen 2 in Richtung der Dachkarosserie 6 erstreckt oder bezüglich der vertikalen Richtung um einen vorbestimmten Winkel etwas geneigt, vorzugsweise in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite, ausgerichtet ist.
  • Wie in 3 ersichtlich ist, weist die Lagerführung 5 entlang ihrer gesamten axialen Längserstreckung einen Öffnungsbereich 7 auf, welcher als Einsteckschlitz 7 zur Aufnahme eines weiter unten näher erläuterten Lagerzapfens 10 dient.
  • Beispielsweise ist die Lagerführung 5 einteilig mit dem Dachrahmen 2 ausgebildet oder fest mit diesem verbunden.
  • Die Lagereinrichtung 4 weist im Zusammenhang mit der Lagerführung 5 einen Aufbruchbereich auf, welcher in Verbindung mit der Lagerführung 5 einen Durchsteckbereich zum Durchstecken des Lagerzapfens 10 mitsamt Zapfenkopf bildet. Der Aufbruchbereich 9, wie weiter unten ausführlich beschrieben wird, dient einer Sollbruchstelle, welche bei einer Einleitung einer vorbestimmten Kraft definiert bricht, um die gelagerte Sonnenschutzblende 1 freizugeben. Dadurch können Insassenverletzungen bei einem Unfall und einem Aufprall beispielsweise des Insassenkopfes auf der Sonnenschutzblende verhindert werden.
  • Die Befestigungsanordnung besteht zusätzlich aus einem Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfen 10, welcher mit der Sonnenschutzblende 1 über ein geeignetes Drehlager 13 derart verbunden ist, dass die Sonnenschutzblende 1 aus einer in 2 dargestellten Nichtgebrauchsstellung um eine Schwenkachse 14 in eine Gebrauchsstellung verschwenkbar ist. Die Schwenkachse 14 verläuft vorzugsweise in horizontaler Richtung bzw. in Richtung senkrecht zur Längsrichtung des Lagerzapfens 10.
  • Der Lagerzapfen 10 besteht vorzugsweise neben dem Drehlager 13 aus einem Zapfenschaft 11 und einem Zapfenkopf 12 an dem freien Ende des Zylinderschaftes 11. Der Zylinderkopf 12 dient als Abschluss- bzw. Anlageelement und erstreckt sich in radialer Richtung etwas über die radiale Ausdehnung des Zapfenschaftes 11 hinaus, wie in 2 illustriert ist.
  • Der Durchmesser bzw. der Umfang des Zapfenschaftes 11 ist relativ zu der Lagerführung 5 bzw. zu dem Einsteckschlitz 7 und dem Innendurchmesser des hohlzylindrischen Abschnittes derart ausgebildet, dass der Lagerzapfen 10 in die Lagerführung 5 über den elastisch aufbiegsamen Einsteckschlitz 7 eingeclipst und aus diesem ausgeclipst werden kann. Dazu ist die Lagerführung 5 vorzugsweise aus einem elastisch deformierbaren Material, beispielsweise einem geeigneten Kunststoffmaterial ausgebildet. Die Öffnungsbreite des Einsteckschlitzes 7 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass der Zapfenschaft 11 über den Einsteckschlitz 7 in die Lagerführung 5 eingeclipst und mit einer Klemmwirkung darin stabil gelagert wird. Beispielsweise beträgt der Öffnungswinkel des Einsteckschlitzes 7 in etwa 45 bis 90°, in Abhängigkeit der elastischen Eigenschaft des Materials der Lagerführung 5.
  • Wie in 2 ersichtlich ist, befindet sich der Zapfenkopf 12 des Lagerzapfens 10 bei einem eingeclipsten Zustand in Anlage mit der Stirnseite des freien Endes der Lagerführung 5, so dass der Lagerzapfen 10 bei einer nach unten gerichteten Krafteinwirkung nicht aus der Lagerführung 5 herausrutschen kann.
  • Zur Montage der Sonnenschutzblende 1 an dem zugeordneten Dachrahmenabschnitt 2 wird der Lagerzapfen 10 über den Aufbruchbereich 9 in die Lagerführung 5 eingeclipst. Für diesen Einclipsvorgang, d.h. bei der Montage der Sonnenschutzblende 1 an dem zugeordneten Dachrahmen 2 wird der Lagerzapfen 10 mit seinem Zapfenschaft 11 in die zugeordnete Lagerführung 5 über den Einsteckschlitz 7 eingeclipst. Somit ist auf einfache und kostengünstige Weise eine stabile Clipsverbindung zur Befestigung der Sonnenschutzblende 1 an dem Dachrahmen 2 gewährleistet.
  • Im montierten Zustand ist der Lagerzapfen 10 in der Lagerführung 5 um seine Längsachse drehbar gelagert. Somit kann die Sonnenschutzblende 1 einerseits um die in Längsrichtung des Lagerzapfens 10 ausgerichtete Schwenkachse als auch um die weiter unten beschriebene Schwenkachse 14 verschwenkt werden.
  • Zur Demontage der Sonnenschutzblende 1 bzw. zum Freigeben der Sonnenschutzblende 1 im Falle eines Unfalls zur Verhinderung einer Insassenverletzung beim Auftreffen beispielsweise des Insassenkopfes auf der Sonnenschutzblende 1 wird der Lagerzapfen 10 bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung, beispielsweise in Richtung des in 2 dargestellten Pfeils, aus der Lagerführung 5 ausgeclipst. Somit wird die Sonnenschutzblende 1 vorteilhaft freigegeben.
  • Der oben bereits erläuterte Aufbruchbereich 9 der Lagereinrichtung 4 kann beispielsweise als federelastische Zunge ausgebildet sein, welche ein Hindurchstrecken des Lagerzapfens 10 bzw. des Zapfenkopfes 12 des Lagerzapfens 10 zwischen dem Aufbruchbereich 9 und der Lagerführung 5 für ein Einclipsen des Lagerzapfens 10 in die Lagerführung 5 gewährleistet. Der Aufbruchbereich 9 kann beispielsweise derart ausgebildet sein, dass er bei einer vorbestimmten Krafteinleitung, d.h. bei einem Ausclipsen des Lagerzapfens 10 aus der Lagerführung 5 -vollständig aufbricht und den Lagerzapfen 10 und somit die Sonnenblende 1 zum Verhindern von Insassenverletzungen bei einem Aufprall vollständig freigibt. Der Aufbruchbereich 9 dient somit im Falle einer vorbestimmten Krafteinleitung einer definierten Sollbruchstelle, die beispielsweise im Falle eines Unfalls und einer vorbestimmten Krafteinleitung definiert bricht und eine Insassenverletzung möglicherweise verhindert oder zumindest verringert.
  • Wie in 2 dargestellt ist, wird der Lagerzapfen 10 bei einer vorbestimmten Krafteinleitung durch Drehen um einen Drehpunkt 15 aus der Lagerführung 5 ausgeclipst, wobei der Drehpunkt 15 vorzugsweise im unteren Abschnitt der Lagerführung vorgesehen ist.
  • Im Bereich der Verbindungsstelle zwischen der Lagerführung 5 und dem Dachrahmen 2 ist vorzugsweise eine Verstärkung 8, beispielsweise eine Materialver stärkung, ein Verstärkungssteg oder dergleichen, für eine Aufnahme von Drehkräften im Bereich des Drehpunktes 15 ausgebildet. Somit nimmt die Verstärkung 8 die im Bereich des Drehpunktes 15 bei einem Ausclipsvorgang auftretenden Kräfte auf und verhindert einen unerwünschten Bruch der Lagerführung 5.
  • Im Folgenden wird anhand der 4 und 5 eine Befestigungsanordnung gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel näher erläutert. 4 zeigt dabei eine Draufsicht auf eine Befestigungsanordnung gemäß dem weiteren Ausführungsbeispiel und 5 eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie A-A aus 4.
  • Auf eine Erläuterung von Bauteilen und deren Funktionen, welche bereits unter Bezugnahme auf die 2 und 3 beschrieben wurden und welche zu denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels gemäß den 2 und 3 gleich oder ähnlich sind, wird im Folgenden verzichtet, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
  • Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel weist der Aufbruchbereich 9 gemäß dem in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel eine dünne Spritzhaut 16 auf, welche den gesamten Aufbruchbereich 9 vorzugsweise abdeckt. Die Spritzhaut 16 dient als Sichtschutz, so dass die hinter der Spritzhaut 16 liegenden Bauteile aus Richtung der Fahrerkabine visuell verdeckt sind. Dadurch kann das optische Erscheinungsbild aus Sicht der Fahrzeuginsassen verbessert werden.
  • Die Spritzhaut 16 weist vorzugsweise eine Sollbruchstelle 17 auf, die beispielsweise in Form einer Kerbe 17 ausgebildet und an der dem Lagerzapfen 10 zugewandten Stirnseite der Spritzhaut 16, vorzugsweise mittig, angeordnet ist. Die Kerbe 17 dient als Sollbruchstelle für den Fall, dass durch beispielsweise einen Kopfaufschlag eines Insassen auf der Sonnenblende eine Krafteinleitung auf den Lagerzapfen erfolgt. Bei einer derartigen definierten Krafteinleitung bricht die Spritzhaut aufgrund der Sollbruchstelle 17 auf und gibt den Lagerzapfen und somit die Sonnenblende frei. Auf diese Weise können Insassenverletzungen auf einfache und kostengünstige Weise verhindert werden.
  • Die Spritzhaut 16 wird beispielsweise aus dem gleichen Material wie der Dachrahmen und beispielsweise einteilig mit diesem ausgebildet. Vorzugsweise wird die dünne Spritzhaut aus einem geeigneten Kunststoff im Bereich des Aufbruchbereichs 9 mittels eines Spritzverfahrens angespritzt.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar.
  • 1
    Sonnenschutzblende
    2
    Dachrahmen
    3
    Windschutzscheibe
    4
    Lagereinrichtung
    5
    Lagerführung/Lagerbock
    6
    Karosserie
    7
    Einsteckschlitz
    8
    Verstärkung
    9
    Aufbruchbereich
    10
    Lagerzapfen
    11
    Zapfenschaft
    12
    Zapfenkopf
    13
    Drehlager
    14
    Schwenkachse
    15
    Drehpunkt
    16
    dünne Spritzhaut
    17
    Kerbe/Sollbruchstelle

Claims (15)

  1. Befestigungsanordnung zur Befestigung einer Sonnenschutzblende (1) an einem Dachrahmen (2) eines Kraftfahrzeugdaches, mit: einer Dachrahmen-seitigen Lagereinrichtung (4), welche als elastische Rastaufnahme ausgebildet ist; und mit einem Sonnenschutzblenden-seitigen Lagerzapfen (10), welcher bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in die Lagereinrichtung (4) ein- und ausclipsbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (4) eine hohlzylindrische Lagerführung (5) aufweist, die entlang ihrer Längsachse einen elastisch aufbiegsamen Einsteckschlitz (7) aufweist, durch den hindurch der Lagerzapfen (10) ein- und ausclipsbar ist.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (10) einen sich in Längsrichtung des Lagerzapfens (10) erstreckenden Zapfenschaft (11) aufweist, an dessen freiem Ende ein Kopfabschnitt (12) vorgesehen ist.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kopfabschnitt (12) in radialer Richtung etwas über die radiale Ausdehnung des Zapfenschaftes (11) erstreckt.
  4. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerführung (5) federelastisch ist.
  5. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerführung (5) in vertikaler Richtung ausgerichtet ist oder zur vertikalen Richtung zur Kraftfahrzeugrückseite hin etwas geneigt ist.
  6. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckschlitz (7) der Lagerführung (5) in Richtung der Kraftfahrzeugrückseite ausgerichtet ist.
  7. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (12) des Lagerzapfens (10) im eingeclipsten Zustand eine Anlage mit der Stirnseite des freien Endes der Lagerführung (5) der Lagereinrichtung (4) bildet.
  8. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfenschaft (11) des Lagerzapfens (10) durch Einclipsen in die Lagerführung (5) um die Längsachse drehbar in derselben gelagert ist.
  9. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (10) um einen Dachrahmen-seitigen Drehpunkt (15) aus der Lagerführung (5) ausclipsbar ist.
  10. Befestigungsanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachrahmen (2) im Bereich des Dachrahmen-seitigen Drehpunktes (15) verstärkt ausgebildet ist.
  11. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (4) einen Aufbruchbereich (9) zum Bilden einer definierten Sollbruchstelle aufweist, welche bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung zur Verhinderung von Insassenverletzungen bei einem Aufprall auf der Sonnenschutzblende (1) definiert bricht und die Sonnenschutzblende (1) freigibt.
  12. Befestigungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbruchbereich (9) eine dünne Spritzhaut (16) als Einsichtschutz aufweist.
  13. Befestigungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die dünne Spritzhaut (16) eine Sollbruchstelle (17), beispielsweise eine an der in Richtung des Lagerzapfens (10) weisenden Stirnseite der Spritzhaut (16) angeordnete Kerbe (17), aufweist, welche bei einer definierten Krafteinleitung ein Aufbrechen der Spritzhaut (16) erleichtert.
  14. Befestigungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbruchbereich (9) zumindest teilweise als federelastische Zunge ausgebildet ist, welche für eine Montage des Lagerzapfens (10) eine Einstecköffnung zwischen der Lagerführung (5) und dem Aufbruchbereich (9) definiert.
  15. Befestigungsanordnung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (10) im Bereich des proximalen Endes eine Schwenkachse (14) in Richtung senkrecht zur Längsachse des Lagerzapfens (10) lagert, welche mit der Sonnenschutzblende (1) für ein Verschwenken derselben um die Schwenkachse (14) gekoppelt ist.
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