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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere ein Schienenfahrzeug,
mit einer Fahrzeuglängsachse,
einem ersten Wagenkasten, einem zweiten Wagenkasten, der dem ersten
Wagenkasten in Richtung der Fahrzeuglängsachse benachbart ist, und
einem Nickgelenk, welches den ersten Wagenkasten und den zweiten
Wagenkasten verbindet. Sie betrifft weiterhin ein entsprechendes
Nickgelenk für
ein erfindungsgemäßes, Fahrzeug.
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Bei
Schienenfahrzeugen – aber
auch bei anderen Fahrzeugen – werden
Nickgelenke eingesetzt, wenn Wagenteile, beispielsweise Wagenkästen, mittels
schwebender Gelenke bei einem mehrgliedrigen Gelenkzug verbunden
werden und bei Befahrung von Kuppen oder Wannen an dieser Gelenkverbindung
eine Nickmöglichkeit,
also eine Schwenkmöglichkeit
um eine in der Regel im Wesentlichen horizontal verlaufender Fahrzeugquerachse,
erforderlich ist.
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Im
Fahrwerksbereich sind die Wagenteile in der Regel durch ein unteres
Gelenk verbunden. Dieses untere Gelenk gestattet üblicherweise
in bestimmten Grenzen folgende Relativbewegungen der Wagenteile:
die Rotation um eine Fahrzeughochachse (Z-Achse), das so genannte
Schwenken, und die Rotation um eine Fahrzeugquerachse (Y-Achse),
das so genannte Nicken. Je nach Art dieses untere Gelenks kann gegebenenfalls
auch eine Rotation um die Fahrzeuglängsachse (X-Achse), das so
genannte Wanken zugelassen sein.
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Bei
Einfahrt in Kurven kommt es zu unterschiedlichen Wankstellungen
der einzelnen Wagenteile innerhalb eines mehrgliedrigen Fahrzeuges. Diese
bewirken abhängig
von der Bauart des unteren Gelenks einen großen Querversatz zwischen den einzelnen
Wagenteilen bzw. eine hohe Torsionsbeanspruchung der unteren Lager.
Aus diesem Grund werden die Wagenteile im Bereich der Dachkonstruktion
durch eine zusätzliche
Queranbindung, die unter anderem auch als Wankstütze bezeichnet wird, gegeneinander
abgestützt.
Hierbei handelt es sich üblicherweise
um einen sich unter anderem in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden,
an beiden Wagenteilen angelenkten Querlenker oder eine Kulissenführung.
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Diese
Lösungen
haben jedoch eine Reihe von Nachteilen. So nähert sich bei Kurvenfahrt bei der üblichen
jeweils außermittigen
Lagerung des Querlenkers das kurveninnere Lager dem benachbartem
Wagenteil, sodass es bei engen Kurven zu Durchdringungen, also Kol lisionen
der Wagenteile, kommen kann. Ebenso verändert sich bei starrem Lenker
bei Befahren von Kuppen oder Wannen der Abstand zwischen den außenliegenden
Lagern und der Fahrzeughochachse (Z-Achse), sodass es zu Zwangsverwindungen
der Wagenkästen
kommt. Die üblichen
Kulissenführungen
haben den Nachteil, dass sich bei Befahren von Kuppen oder Wannen
der Kulissenstein dem benachbartem Wagenteil nähert. Es kann somit bei Neigungswechseln
zu Durchdringungen, also Kollisionen der Wagenteile, kommen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Fahrzeug
der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, welches die oben
genannten Nachteile nicht oder zumindest in deutlich geringerem
Maße aufweist
und insbesondere auf einfache und zuverlässige Weise eine Reduktion
von Zwangsverwindungen der Wagenkästen beim Befahren von Kuppen
oder Wannen ermöglicht.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe ausgehend von einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass
man auf einfache und zuverlässige
Weise eine Reduktion von Zwangsverwindungen der Wagenkästen beim
Befahren von Kuppen oder Wannen ermöglicht, wenn das Nickgelenk
als ein sich im wesentlichen in einer Nickgelenkebene erstreckendes
Stabwerk ausgebildet ist, das zwei Nickgelenkarme, zwei Nickgelenkstäbe und eine
Koppeleinrichtung umfasst, wobei die Nickgelenkarme im Bereich ihres
ersten Endes schwenkbar am ersten Wagenkasten angelenkt sind, jeweils
einer der Nickgelenkstäbe
im Bereich seines ersten Endes schwenkbar an dem freien zweiten
Ende eines der Nickgelenkarme angelenkt ist, die Nickgelenkstäbe im Bereich
ihres zweiten Endes schwenkbar am zweiten Wagenkasten angelenkt
sind und die Koppeleinrichtung die beiden Nickgelenkarme derart
miteinander koppelt, dass sie gegenläufige Schwenkbewegungen um
ihre Anlenkpunkte am ersten Wagenkasten ausführen.
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Durch
die gegenläufige
Kopplung der Nickgelenkarme kann im Fall von Nickbewegungen zwischen
den Wagenkästen
zum einen eine Parallelführung
der beiden Wagenkästen
entlang der Fahrzeuglängsachse
erzielt werden. Dies hat den Vorteil, dass sich die Anlenkpunkte
des Nickgelenks an den Wagenkästen
beim Befahren von Kuppen oder Wannen oder im Fall anderweitig induzierter
Nickbewegungen zwischen den Wagenkästen parallel zur Fahrzeuglängsachse
zueinander verschieben. Demgemäß kommt
es hierbei zu keinen Querverschiebungen zwischen den Anlenkpunkten
des Nickgelenks an dem einen Wagenkasten und den Anlenkpunkten des
Nickgelenks an dem anderen Wagenkasten. Ein weiterer Vorteil der
Zwangskopplung der Nickgelenkarme liegt darin, dass die Wankstützwirkung
in vollem Umfang zum Tragen kommen kann.
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Je
nach den gewählten
geometrischen Verhältnissen
der Nickgelenkarme und Nickgelenkstäbe kann eine beliebige Übersetzung
zwischen den Bewegungen der Nickgelenkarme vorgesehen sein. Bevorzugt
ist jedoch vorgesehen, dass die Koppeleinrichtung die beiden Nickgelenkarme
derart miteinander koppelt, dass sie im Wesentlichen synchrone Schwenkbewegungen
um ihre Anlenkpunkte am ersten Wagenkasten ausführen. Hierdurch lassen sich vorteilhafte,
weil einfach gestaltete symmetrische Anordnungen realisieren.
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Die
Kopplung der Nickgelenkarme kann über ein beliebig gestaltetes
Getriebe erfolgen, welches die gegenläufigen Schwenkbewegungen erzeugt. Hierbei
kann es sich um ein reibschlüssiges
und/oder formschlüssiges
und/oder ein hydraulisches Getriebe etc. handeln. Es kann beispielsweise
auch ein Umschlingungsgetriebe oder dergleichen verwendet werden.
Bevorzugt umfasst die Koppeleinrichtung jedoch eine schwenkbar an
dem jeweiligen Nickgelenkarm angelenkte Koppelstange oder eine die
Nickgelenkarme koppelnde Verzahnung, da hiermit besonders einfache
und zuverlässige
Gestaltungen erzielt werden können.
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Das
Nickgelenk kann grundsätzlich
in beliebiger geeigneter Ausrichtung angeordnet werden. Bevorzugt
verläuft
die Nickgelenkebene im Wesentlichen parallel zu einer Fahrzeugquerachse
des Fahrzeugs, da hiermit besonders gleichmäßige Kräfteverhältnisse bei der Abstützung von
Wankbewegungen erzielt werden. Vorzugsweise verläuft die Nickgelenkebene im
Wesentlichen senkrecht zu einer Fahrzeughochachse des Fahrzeugs,
da die im Betrieb aufzunehmenden Kräfte dann im Wesentlichen in
der Ebene des Stabwerks wirken in der hiermit günstige Lastverhältnisse
in den Nickgelenkarmen und Nickgelenkstäben sowie den Gelenkpunkten
des Nickgelenks erzielt werden können.
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Die
Nickgelenkarme und Nickgelenkstäben können grundsätzlich in
beliebiger geeigneter Weise angeordnet werden. So können sie
beispielsweise im Wesentlichen rautenförmig angeordnet werden. Weiterhin
können
die Nickgelenkarme voneinander entfernt am ersten Wagenkasten angelenkt
sein. Bei vorteilhaften Varianten der Erfindung kreuzen sich die
Nickgelenkarme zwischen ihrem ersten Ende und ihrem zweiten Ende,
sodass eine besonders kompakte Anordnung entsteht.
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Die
Nickgelenkstäbe
können
ebenfalls in beliebiger geeigneter Weise am zweiten Wagenkasten angeordnet
sein. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe am zweiten
Wagenkasten zueinander benachbart angeordnet sind, sodass hier aus
sich heraus zumindest eine gewisse Schwenkbeweglichkeit des Nickgelenks
um die Fahrzeughochachse gegeben ist. Bevorzugt sind die Anlenkpunkte
der Nickgelenkstäbe
am zweiten Wagenkasten in Richtung einer Fahrzeughochachse des Fahrzeugs
miteinander im Wesentlichen fluchtend angeordnet, sodass ohne weitere
Zusatzmaßnahmen – wie beispielsweise
eine entsprechend gelenkige Lagerung eines die Anlenkpunkte der
Nickgelenkstäbe
aufnehmenden Trägers
am zweiten Wagenkasten – eine
Schwenkbeweglichkeit des Nickgelenks um die Fahrzeughochachse gegeben
ist.
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Vorzugsweise
sind der erste Wagenkasten und der zweite Wagenkasten über ein
weiteres Schwenklager um eine zur Fahrzeughochachse des Fahrzeugs
im Wesentlichen parallele erste Schwenkachse schwenkbar verbunden
und die Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe am zweiten Wagenkasten im Wesentlichen
auf der ersten Schwenkachse liegen. Dann ist kein zusätzliches
Schwenkgelenk im Bereich des Nickgelenks erforderlich, um die Schwenkbewegung
der Wagenkästen
bei Kurvenfahrt zu realisieren.
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Die
Nickgelenkarme können
direkt am ersten Wagenkasten befestigt sein. Bevorzugt ist jedoch vorgesehen,
dass die Nickgelenkarme an einem Nickgelenkträger angelenkt sind, über den
sie am ersten Wagenkasten befestigt sind. Hierdurch kann in einfacher
Weise eine gewisse Querelastizität,
gegebenenfalls sogar eine Querdämpfung,
in das Nickgelenk eingeführt
werden. Dies geschieht bei bevorzugten Varianten der Erfindung einfach,
indem der Nickgelenkträger über eine
Federeinrichtung am ersten Wagenkasten befestigt ist, wobei die
Federeinrichtung insbesondere eine Dämpfereinrichtung umfasst.
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Bevorzugt
ermöglicht
die Federeinrichtung dann eine Schwenkbewegung des Nickgelenkträgers um
die Fahrzeughochachse des Fahrzeugs, sodass die Querelastizität hierdurch
einfach zu realisieren ist. Vorzugsweise umfasst die Federeinrichtung
hierzu zwei voneinander entlang der Fahrzeugquerachse des Fahrzeugs
beabstandete Federelemente, insbesondere Metallgummifederelemente.
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Um
Verspannungen in dem Nickgelenk bei Nickbewegungen zu vermeiden
ist bevorzugt vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Gelenkverbindungen
des Nickgelenks, insbesondere die Gelenkverbindungen der Nickgelenkstäbe, Schwenkbewegungen
um in der Nickgelenkebene liegende Schwenkachsen zulässt. Bevorzugt
ist hierzu zumindest ein Teil der Gelenkverbindungen des Nickgelenks,
insbesondere die Gelenkverbindungen der Nickgelenkstäbe, sphärisch ausgebildet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Nickgelenk für ein erfindungsgemäßes Fahrzeug, welches
die oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeug beschriebenen
Merkmale aufweist.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der
nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele, welche auf
die beigefügten
Zeichnungen Bezug nimmt. Es zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs;
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2 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs;
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3 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Die 1 zeigt
eine schematische Draufsicht auf einen Teil eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Form eines Gliederzugs 101 mit einer Fahrzeuglängsachse 101.1 und
einer Fahrzeugquerachse 101.2. Das Fahrzeug 101 umfasst
einen ersten Wagenkasten 102 und einen zweiten Wagenkasten 103.
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Die
Wagenkästen 102 und 103 sind
in ihrem Dachbereich über
ein Nickgelenk 104 verbunden, während sie in ihrem Bodenbereich,
in dem sie auf – nicht
dargestellten – Fahrwerken
abgestützt
sind, über
ein – ebenfalls
nicht dargestelltes – Schwenkgelenk
um eine senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Fahrzeughochachse
schwenkbar verbunden sind.
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Das
Nickgelenk 104 ist als ein sich im wesentlichen in einer
zur Zeichnungsebene parallelen Nickgelenkebene erstreckendes Stabwerk
ausgebildet. Es umfasst zwei einander zwischen ihren Enden kreuzende
Nickgelenkarme 104.1 und 104.2, zwei Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 sowie
eine Koppeleinrichtung in Form einer Koppelstange 104.5.
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Die
Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 weisen im Wesentlichen
die gleiche Wirklänge – also im
Wesentlichen den gleichen Abstand zwischen ihren jeweiligen Gelenkpunkten – auf und
sind im Bereich ihres ersten Endes schwenkbar an einem Nickgelenkträger 104.6 angelenkt,
der wiederum über
Metall-Gummi-Federelemente 105 federnd am ersten Wagenkasten 102 befestigt
ist.
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Der
erste Nickgelenkstab 104.3 ist im Bereich seines ersten
Endes schwenkbar an dem freien zweiten Ende des ersten Nickgelenkarms 104.1 angelenkt,
während
der zweite Nickgelenkstab 104.4 ist im Bereich seines ersten
Endes schwenkbar an dem freien zweiten Ende des zweiten Nickgelenkarms 104.2 angelenkt
ist. Auch die Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 weisen
im Wesentlichen die gleiche Wirklänge auf.
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Die
Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 sind
im Bereich ihres zweiten Endes schwenkbar am zweiten Wagenkasten 103 angelenkt.
Dabei sind die Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 am zweiten
Wagenkasten 103 derart zueinander benachbart angeordnet,
dass sie in Richtung einer Fahrzeughochachse des Fahrzeugs 101 miteinander im
Wesentlichen fluchten. Hierdurch ist ohne weitere Zusatzmaßnahmen
eine Schwenkbeweglichkeit des Nickgelenks 104 um die Fahrzeughochachse
gegeben.
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Die
Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 am
zweiten Wagenkasten 103 liegen auf der Schwenkachse, die
durch das – nicht
dargestellte – untere
Schwenkgelenk zwischen dem ersten Wagenkasten 102 und dem
zweiten Wagenkasten 103 definiert ist. Demgemäß sind der
erste Wagenkasten 102 und der zweite Wagenkasten 103 durch
das untere Schwenkgelenk und das Nickgelenk 104 um eine
senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Fahrzeughochachse schwenkbar
verbunden.
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Diese
Anordnung der Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 am
zweiten Wagenkasten 103 hat unter anderem den Vorteil,
dass kein zusätzliches
Schwenkgelenk im Bereich des Nickgelenks erforderlich, um die Schwenkbewegung der
Wagenkästen
bei Kurvenfahrt zu realisieren. Es versteht sich jedoch, dass bei
anderen Varianten der Erfindung durchaus eine andere, insbesondere
voneinander in der Nickgelenkebene beabstandete Anlenkung der Nickgelenkstäbe vorgesehen
sein kann, wobei gegebenenfalls dann die Schwenkbeweglichkeit um
die Fahrzeughochachse über
ein zusätzliches
Schwenkgelenk realisiert wird.
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Die
Koppelstange 104.5 ist schwenkbar an den Nickgelenkarmen 104.1 und 104.2 angelenkt und
koppelt die beiden Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 derart
miteinander, dass sie im Wesentlichen synchrone gegenläufige Schwenkbewegungen
um ihre Anlenkpunkte am ersten Wagenkasten 102 ausführen.
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Durch
die gegenläufige
Kopplung der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 kann
im Fall von Nickbewegungen zwischen den Wagenkästen zum einen eine Parallelführung der
beiden Wagenkästen 102 und 103 entlang
der Fahrzeuglängsachse 101.1 erzielt
werden. Dies hat den Vorteil, dass sich die Anlenkpunkte des Nickgelenks 104 an
den Wagenkästen
beim Befahren von Kuppe n oder Wannen oder im Fall anderweitig induzierter
Nickbewegungen zwischen den Wagenkästen parallel zur Fahrzeuglängsachse 101.1 zueinander
verschieben. Demgemäß kommt
es hierbei zu keinen entlang der Fahrzeugquerachse 101.2 auftretenden
Querverschiebungen zwischen den Anlenkpunkten des Nickgelenks 104 an
dem ersten Wagenkasten 102 und den Anlenkpunkten des Nickgelenks 104 an
dem zweiten Wagenkasten 103.
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Hierdurch
ist auf einfache und zuverlässige Weise
sichergestellt, dass es beim Befahren von Kuppen oder Wannen im
Wesentlichen zu keinen Zwangsverwindungen der Wagenkästen 102 und 103 kommt.
Ein weiterer Vorteil der Zwangskopplung der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 liegt
darin, dass die Wankstützwirkung
in vollem Umfang zum Tragen kommen kann.
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Die
synchrone gegenläufige
Kopplung der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 wird
dadurch erzielt, dass die Koppelstange 104.5 so an Fortsätzen der
Nickgelenkarme 104.1. und 104.2 angelenkt ist, dass
die Verbindungsgerade ihrer Anlenkpunkte an den Nickgelenkarmen 104.1 und 104.2 die
Verbindungsgerade der Anlenkpunkte der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 am
Nickgelenkträger 104.6 im
Wesentlichen mittig schneidet.
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Die
Nickgelenkebene des Nickgelenks 104 verläuft im Wesentlichen
senkrecht zur Fahrzeughochachse des Fahrzeugs 101, sodass
die im Betrieb aufzunehmenden Kräfte
im Wesentlichen in der Ebene des durch das Nickgelenk 104 gebildeten Stabwerks
wirken. Demgemäß werden
günstige Lastverhältnisse
in den Nickgelenkarmen 104.1 und 104.2 und Nickgelenkstäben 104.3 und 104.4 sowie den
Gelenkpunkten des Nickgelenks 104 erzielt.
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Durch
die einander kreuzende Anordnung der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 wird
zudem eine besonders kompakte Anordnung erzielt, sodass zum einen
der angrenzende Bauraum für
andere Komponenten zur Verfügung
steht und zudem auch bei engen Kurvenradien keine Durchdringungen
zu erwarten sind.
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Die
Anordnung der Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 an
dem über
die Metall-Gummi-Federelemente 105 elastisch
gelagerten Nickgelenkträger 104.6 hat
den Vorteil, dass hierdurch in einfacher Weise eine gewisse Querelastizität und eine
Querdämpfung
in das Nickgelenk 104 eingeführt wird. Die in Richtung der
Fahrzeugquerachse 101.2 beabstandeten Metall-Gummi-Federelemente 105 (z.
B. jeweils ein Megi® Konus) ermöglichen
eine Querbewegung des Nickgelenkträgers 104.6 in Richtung
der Fahrzeugquerachse 101.2 sowie eine Drehbewegung des
Nickgelenkträgers 104.6 um
die der Fahrzeughochachse Dies ermöglicht leichte, bedämpfte Wankauslenkungen
zwischen den Wagenkästen 102 und 103.
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Die
Nickgelenkarme 104.1 und 104.2 sind in einfachen
Schwenklagern am Nickgelenkträger 104.6 angelenkt.
Um Verspannungen in dem Nickgelenk 104 bei Nickbewegungen
zu vermeiden, sind die Gelenkverbindungen der Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 als
sphärische
Gelenke ausgebildet, die Schwenkbewegungen um in der Nickgelenkebene liegende
Schwenkachsen zulassen.
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Da
sie jeweils nur Zug- bzw. Druckkräfte übertragen müssen, sind die Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 sowie
die Koppelstange 104.5 als vergleichsweise leichte Stangenelemente
ausgebildet. Um eine Justierung des Nickgelenks 104 zu
ermöglichen,
sind die Nickgelenkstäbe 104.3 und 104.4 sowie
die Koppelstange 104.5 längenverstellbar ausgeführt.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Die 2 zeigt
eine schematische Draufsicht auf einen Teil eines weiteren erfindungsgemäßen Fahrzeugs 201.
Das Fahrzeug 201 entspricht in seinem Aufbau und seiner
Funktionsweise weit gehend dem Fahrzeug 101 aus 1,
sodass hier lediglich auf die Unterscheide eingegangen werden soll.
Insbesondere sind in 2 im Vergleich zur Ausführung aus 1 gleiche
Bauteile mit um den Betrag 100 erhöhten Bezugszeichen versehen
und es wird hinsichtlich deren Funktion und Gestaltung auf die obigen
Ausführungen
verwiesen.
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Der
wesentliche Unterschied zur Ausführung aus 1 besteht
lediglich in der Gestaltung der Nickgelenkarme 204.1 und 204.2.
Diese sind in 2 stärker ausgeführt und mit einem dem Biegemomentenverlauf
angepassten Querschnittsverlauf versehen.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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Die 3 zeigt
eine schematische Draufsicht auf einen Teil eines weiteren erfindungsgemäßen Fahrzeugs 301 mit
einer Fahrzeuglängsachse 301.1 und
einer Fahrzeugquerachse 301.2. Das Fahrzeug 301 entspricht
in Aufbau und Funktionsweise grundsätzlich dem Fahrzeug 101 aus 1, sodass
hier lediglich auf die Unterscheide eingegangen werden soll. Insbesondere
sind in 3 im Vergleich zur Ausführung aus 1 gleiche
Bauteile mit um den Betrag 200 erhöhten Bezugszeichen versehen
und es wird hinsichtlich deren Funktion und Gestaltung auf die obigen
Ausführungen
verwiesen.
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Das
Fahrzeug 301 umfasst einen ersten Wagenkasten 302 und
einen zweiten Wagenkasten 303. Die Wagenkästen 302 und 303 sind
in ihrem Dachbereich über
ein Nickgelenk 304 verbunden, während sie in ihrem Bodenbereich,
in dem sie auf – nicht
dargestellten – Fahrwerken
abgestützt
sind, über
ein – ebenfalls
nicht dargestelltes – Schwenkgelenk
um eine senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Fahrzeughochachse
schwenkbar verbunden sind.
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Das
Nickgelenk 304 ist als ein sich im wesentlichen in einer
zur Zeichnungsebene parallelen Nickgelenkebene erstreckendes rautenförmiges Stabwerk
ausgebildet. Es umfasst zwei Nickgelenkarme 304.1 und 304.2,
zwei Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 sowie
eine Koppeleinrichtung in Form einer Zahnradpaarung 304.5 mit
dem Übersetzungsverhältnis 1.
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Die
Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 weisen im Wesentlichen
die gleiche Wirklänge – also im
Wesentlichen den gleichen Abstand zwischen ihren jeweiligen Gelenkpunkten – auf und
sind im Bereich ihres ersten Endes schwenkbar am ersten Wagenkasten 302 befestigt.
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Der
erste Nickgelenkstab 304.3 ist im Bereich seines ersten
Endes schwenkbar an dem freien zweiten Ende des ersten Nickgelenkarms 304.1 angelenkt,
während
der zweite Nickgelenkstab 304.4 ist im Bereich seines ersten
Endes schwenkbar an dem freien zweiten Ende des zweiten Nickgelenkarms 304.2 angelenkt
ist. Auch die Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 weisen
im Wesentlichen die gleiche Wirklänge auf.
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Die
Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 sind
im Bereich ihres zweiten Endes schwenkbar am zweiten Wagenkasten 303 angelenkt.
Dabei sind die Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 am zweiten
Wagenkasten 303 derart zueinander benachbart angeordnet,
dass sie in Richtung einer Fahrzeughochachse des Fahrzeugs 301 miteinander im
Wesent lichen fluchten. Hierdurch ist ohne weitere Zusatzmaßnahmen
eine Schwenkbeweglichkeit des Nickgelenks 304 um die Fahrzeughochachse
gegeben.
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Die
Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 am
zweiten Wagenkasten 303 liegen auf der Schwenkachse, die
durch das – nicht
dargestellte – untere
Schwenkgelenk zwischen dem ersten Wagenkasten 302 und dem
zweiten Wagenkasten 303 definiert ist. Demgemäß sind der
erste Wagenkasten 302 und der zweite Wagenkasten 303 durch
das untere Schwenkgelenk und das Nickgelenk 304 um eine
senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Fahrzeughochachse schwenkbar
verbunden.
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Diese
Anordnung der Anlenkpunkte der Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 am
zweiten Wagenkasten 303 hat unter anderem den Vorteil,
dass kein zusätzliches
Schwenkgelenk im Bereich des Nickgelenks erforderlich, um die Schwenkbewegung der
Wagenkästen
bei Kurvenfahrt zu realisieren. Es versteht sich jedoch, dass bei
anderen Varianten der Erfindung durchaus eine andere, insbesondere
voneinander in der Nickgelenkebene beabstandete Anlenkung der Nickgelenkstäbe vorgesehen
sein kann, wobei gegebenenfalls dann die Schwenkbeweglichkeit um
die Fahrzeughochachse über
ein zusätzliches
Schwenkgelenk realisiert wird.
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Die
Zahnradpaarung 304.5 umfasst zwei Zahnräder, die jeweils drehfest mit
einem der Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 verbunden
sind. Die Zahnradpaarung 304.5 koppelt die beiden Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 derart
miteinander, dass sie synchrone gegenläufige Schwenkbewegungen um
ihre Anlenkpunkte am ersten Wagenkasten 302 ausführen.
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Durch
die gegenläufige
Kopplung der Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 kann
im Fall von Nickbewegungen zwischen den Wagenkästen zum einen eine Parallelführung der
beiden Wagenkästen 302 und 303 entlang
der Fahrzeuglängsachse 301.1 erzielt
werden. Dies hat den Vorteil, dass sich die Anlenkpunkte des Nickgelenks 304 an
den Wagenkästen
beim Befahren von Kuppen oder Wannen oder im Fall anderweitig induzierter
Nickbewegungen zwischen den Wagenkästen parallel zur Fahrzeuglängsachse 301.1 zueinander
verschieben. Demgemäß kommt
es hierbei zu keinen entlang der Fahrzeugquerachse 301.2 auftretenden
Querverschiebungen zwischen den Anlenkpunkten des Nickgelenks 304 an
dem ersten Wagenkasten 302 und den Anlenkpunkten des Nickgelenks 304 an
dem zweiten Wagenkasten 303.
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Hierdurch
ist auf einfache und zuverlässige Weise
sichergestellt, dass es beim Befahren von Kuppen oder Wannen im
Wesentlichen zu keinen Zwangsverwindungen der Wagen kästen 302 und 303 kommt.
Ein weiterer Vorteil der Zwangskopplung der Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 liegt
darin, dass die Wankstützwirkung
in vollem Umfang zum Tragen kommen kann.
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Die
Nickgelenkebene des Nickgelenks 304 verläuft im Wesentlichen
senkrecht zur Fahrzeughochachse des Fahrzeugs 301, sodass
die im Betrieb aufzunehmenden Kräfte
im Wesentlichen in der Ebene des durch das Nickgelenk 304 gebildeten Stabwerks
wirken. Demgemäß werden
günstige Lastverhältnisse
in den Nickgelenkarmen 304.1 und 304.2 und Nickgelenkstäben 304.3 und 304.4 sowie den
Gelenkpunkten des Nickgelenks 304 erzielt.
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Die
Nickgelenkarme 304.1 und 304.2 sind in einfachen
Schwenklagern am Nickgelenkträger 304.6 angelenkt.
Um Verspannungen in dem Nickgelenk 304 bei Nickbewegungen
zu vermeiden, sind die Gelenkverbindungen der Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 als
sphärische
Gelenke ausgebildet, die Schwenkbewegungen um in der Nickgelenkebene liegende
Schwenkachsen zulassen.
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Da
sie jeweils nur Zug- bzw. Druckkräfte übertragen müssen, sind die Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 als
vergleichsweise leichte Stangenelemente ausgebildet. Um eine Justierung
des Nickgelenks 304 zu ermöglichen, sind die Nickgelenkstäbe 304.3 und 304.4 längenverstellbar
ausgeführt.
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Die
vorliegende Erfindung wurde vorstehend ausschließlich anhand von Beispielen
für Schienenfahrzeuge
beschrieben. Es versteht sich schließlich weiterhin, dass die Erfindung
auch in Verbindung mit beliebigen anderen Fahrzeugen zum Einsatz
kommen kann.