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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen einer Schiene, insbesondere
einer Fahrschiene eines Hängeförderers
oder eines Hebezeugs, an einem Fahrwerk oder Tragwerk mit einem Zugelement,
das mit einem Ende über
eine Halterung die Schiene trägt,
wobei die Halterung ein sich erweiterndes und sich zumindest teilweise
in Längsrichtung
der Schiene erstreckendes Tragelement der Schiene umgreift.
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Aus
dem Prospekt (Ausgabe März
2000) mit dem Titel „Kranbaukasten
KBK classic und KBK ergo" der
Firma Demag Cranes & Components
GmbH, Wetter in Deutschland, ist ein Kranbaukastensystem mit nach
unten offenen c-förmigen
und l-förmigen Schienen
bekannt, mit denen verschiedene Bauarten wie beispielsweise Einschienenhängebahnen,
Einträger-Hängekrane,
Zweiträger-Hängekrane
verwirklicht werden können.
Die Schienen sind jeweils über Aufhängungen
an Tragwerken, anderen Schienen oder Fahrwerken, die in anderen
Schienen laufen, befestigt. Diese Aufhängungen bestehen im Wesentlichen
aus einem an den vorgenannten Tragwerken, anderen Schienen oder
Fahrwerken aufgehängten stangenartigen
Zugelement, das an seinem unteren Ende einen stählernen Kugelkopf aufweist,
der mit einer komplementären
Kugelpfanne mit Kunststoffgleitschalen im Eingriff steht. Die Kugelpfanne
ist über
eine Halterung an der aufzuhängenden
Schiene befestigt. Diese Kugelgelenklagerung der Aufhängung stellt
sicher, dass sich die Schienen selbsttätig ausrichten, sich also in
den Gleichgewichtszustand bringen, d. h. keine wesentliche Biegebelastung
im Zugelement auftritt.
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Bei
einer Aufhängung
von nach unten offenen c-förmigen
Schienen mit einem an der Oberseite der Schiene angeordneten sich
nach oben erweiternden Steg, vorzugsweise y- oder T-förmigen Steg, besteht die Halterung
aus zwei identischen Halteteilen. Diese Halteteile sind als Blechformteile
so ausgeformt, dass nach einem Zusammenfügen und einem Zusammenhalten
mittels Schrauben, im unteren Bereich der sich verbreiternde Steg
der Schiene eingeklemmt wird und im oberen Bereich die Kugelpfanne aufgenommen
sowie durch eine Aussparung das Zugelement durchgeführt wird.
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Diese
Art der Aufhängungen
hat sich langjährig
bewährt
und ist einfach an jeder beliebigen Stelle einer Schiene zu montieren,
da dort die Halteteile zusammengesetzt und mittels der Schrauben gegeneinander
zur klemmenden Festlegung an der Schiene gezogen werden.
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Auch
ist im Hause der Demag Cranes & Components
GmbH, Wetter in Deutschland eine weitere Aufhängung für eine nach unten offene c-förmige Kranschiene
mit einem an der Oberseite der Schiene angeordneten und sich nach
oben y-förmig
erweiternden Steg bekannt. Diese Aufhängung besteht im Wesentlichen
aus einem Zugelement und einer einteiligen Halterung. Das Zugelement
hat eine Zugstange und eine Öse,
die mit ihrer Bohrung an einem Bolzen befestigt, der in Längsrichtung
der Schiene verläuft
und in der Halterung gelagert ist. Das Zugelement ist somit quer
zur Schiene verschwenkbar. In und gegen die Längsrichtung der Schiene ist
das Zugelement starr. Die klammerförmige Halterung ist von einem
Ende auf den Steg der Schiene aufschiebbar und mit einer Schraube
an dem gewünschten
Aufhängepunkt
an der Schiene befestigbar. Die Schraube ist hierbei durch eine
Bohrung in dem Steg geführt.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP
0 860 394 A2 beschreibt die Befestigung eines Zugelementes
mit einem Kugelkopf in einer komplementären Kugelkopfpfanne über eine
Halterung an einem y-förmigen
Steg einer Schiene. Die Halterung könnte einteilig sein. Der Kugelkopf
des Zugelementes wird von oben durch die entsprechend dimensionierte Öffnung der
Halterung durchgeführt
und anschließend
wird die dann zweiteilig auszuführende
Kugelkopfpfanne ebenfalls durch diese Öffnung oder von der Seite eingeführt. Ob
die Halterung über
weitere Mittel an dem y-förmigen
Steg der Schiene gesichert wird, ist nicht beschrieben.
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Die
deutsche Auslegeschrift
DE
10 96 288 A zeigt eine Halterung zum Aufhängen einer
Schiene an einem l-förmigen
Träger.
Diese nach oben offene c-förmige
Halterung weist zwei gegenüberliegende und
schwenkbare Greifarme auf, die, nach dem die Halterung unterhalb
des Steges der Schiene angeordnet worden ist, mit ihren hakenförmigen Enden auf
die Oberseite des Steges in eine Haltestellung geschwenkt werden.
In der Haltestellung werden die Greifarme über jeweils eine Schraube gehalten.
Insbesondere zeichnet sich diese Art der Halterung durch eine Justiermöglichkeit
der Halterung gegenüber
der l-förmigen Schiene
aus. Selbst in der Haltestellung der Greifarme ist ein ausreichendes
seitliches Spiel vorhanden, um über
eine Verstellung der Schrauben die Halterung in Bezug auf die Schiene seitlich
verschieben zu können.
Das Thema der Absturzsicherung im Zusammenhang mit einem Versagen
der Schrauben ist in dieser Schrift nicht behandelt.
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Des
Weiteren ist aus der dem deutschen Patent
DE 197 53 169 C2 eine Vorrichtung
zum Aufhängen
einer Schiene, insbesondere einer nach unten offenen hohlförmigen Schiene
eines Hängekrans, bekannt.
Hier zeichnet sich die Schiene auch durch einen oben angeordneten
y-förmigen
Steg aus, der von einer c-förmig
ausgebildeten Halterung umgriffen wird, die über einen Kugelkopf und ein
Zugelement an einer l-förmigen
Schiene aufgehängt
ist. Die Halterung zwischen dem Kugelkopf und dem y-förmigen Steg
ist zweiteilig ausgebildet und wird über zwei in Längsrichtung
der Schiene gesehen hintereinander angeordneten und quer zur Schiene
verlaufenden Schrauben miteinander verbunden. Somit wird dann der
Kugelkopf von den beiden Teilen der Halterung umgriffen. Ein Versagen
der Schrauben würde
dazu führen,
dass die Halteteile sich lösen
und somit der Kugelkopf des Zugelementes freigeben wird.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum
Aufhängen
einer Schiene, insbesondere einer Fahrschiene eines Hängeförderers
oder eines Hebezeugs, bereitzustellen, bei der eine erhöhte Absturzsicherheit
gegeben ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Vorrichtung
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis
10.
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Lösungsgemäß wird bei
einer Vorrichtung zum Aufhängen
einer Schiene, insbesondere einer Fahrschiene eines Hängeförderers
oder eines Hebezeugs, an einem Fahrwerk oder Tragwerk mit einem Zugelement,
das mit einem Ende über
eine Halterung die Schiene trägt,
wobei die Halterung ein sich erweiterndes und sich zumindest teilweise
in Längsrichtung
der Schiene erstreckendes Tragelement der Schiene umgreift, eine
erhöhte
Absturzsicherheit dadurch erreicht, dass die Halterung aus zwei
Halteteilen besteht, die nach Art eines Zangenmechanismus über einen
in Längsrichtung
der Schiene verlaufenden Bolzen verbunden sind, deren Haltebereiche
aus der Offenstellung in die Haltestellung mit ihren Haltebereichen
aufeinander zu schwenken, und auf deren Anlageflächen das Tragelement der Schiene
auch in der Offenstellung bei gelösten Befestigungsmittel aufliegt.
Gegenüber
dem Stand der Technik dienen die Befestigungsmittel nur der Festlegung
der Halterung in Längsrichtung
der Schiene. Die greifarmförmige
Halterung hält
sich ohne die Befestigungsmittel an dem Tragelement der Schiene
allein aufgrund ihres Aufbaus fest und nicht durch die sonst üblichen Klemmschrauben,
die die Halteteile der Halterung zusammen ziehen. Die zangenartige
Ausbildung der Halterung ermöglicht
eine Öffnungsbegrenzung
in der Offenstellung dadurch, dass an dem ersten Halteteil eine
Anlagefläche
und dem zweiten Halteteil eine Gegenanlageflä che angeordnet sind, die in
der Offenstellung der Halterung ein weiteres Öffnen der Halteteile begrenzen.
Um die Kräfte
der Öffnungsbegrenzung
gleichmäßiger auf
die Halterung zu verteilen, ist vorgesehen, dass an jedem der Halteteile
eine Anlagefläche
und eine Gegenanlagefläche
angeordnet sind.
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Über die
reibschlüssige
Verbindung der Schrauben mit dem Steg wird ein Verrutschen der Halterung
entlang der Schiene vermieden, ohne den Steg zu schwächen.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Halterung in
einer Offenstellung auf das Tragelement in Längsrichtung der Schiene ausschließlich aufschiebbar
ist. Es wird also nicht einfach wie bisher bekannt an der Stelle
der gewünschten
Befestigung die Halterung aus zwei Teilen zusammengesetzt. Somit
ist sichergestellt, dass sich die Halterung bei einem Versagen der
sonst üblichen Klemmschrauben
nicht öffnet
und die Schiene abstürzt.
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Vorzugsweise
ist das Tragelement der Schiene als in Längsrichtung der Schiene verlaufender
und oben an der Schiene angeordneter Y-förmiger oder ein T-förmiger Steg
ausgebildet. Der Steg ist besonders gut von der Halterung zu umgreifen.
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Zur
absturzsicheren Aufnahme des Tragelements der Schiene in der Halterung
ist in der Halterung eine in Längsrichtung
der Schiene verlaufende Längsöffnung angeordnet,
die sich in Richtung der aufzuhängenden
Schiene zu einem Spaltbereich verjüngt, der schmaler als ein sich
erweiternder Bereich des Tragelements der Schiene ist, und in der
das Tragelement aufgenommen ist.
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Um
die Schiene sicher Tragen zu können, weist
die Halterung im Bereich der Längsöffnung Auflageflächen auf,
auf denen das Tragelement aufliegt.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Halterung aus
zwei Halteteilen besteht, die nach Art eines Zangenmechanismus über einen in
Längsrichtung
der Schiene verlaufenden Bolzen verbunden sind und aus der Offenstellung
in die Haltestellung mit ihren Haltebereichen aufeinander zu schwenkbar
sind. Hierbei sind die Halteteile der Halterung über als Schrauben ausgebildete
Befestigungsmittel in der Haltestellung gehalten und in der Haltestellung
liegen die Haltebereiche der Halteteile in Längsrichtung der Schiene gesehen
an den Seiten des Tragelementes vorgespannt an.
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Die
Herstellung der Halterung wird dadurch erleichtert, dass die Halteteile
identisch sind.
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Der
Einsatzbereich der Aufhängung
wird dadurch vergrößert, dass
die Halterung gelenkig mit dem Zugelement verbunden ist.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind in den Unteransprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der
Zeichnung erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Einträger-Hängekrans,
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2 einen
vergrößerten Ausschnitt
des Bereichs Z von 1,
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3 eine
Ansicht der Aufhängung
aus 2,
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4 eine
Seitenansicht von 3 teilweise im Schnitt mit Halteteilen
in der Haltestellung,
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5 eine
Ansicht gemäß 4 mit
Halteteilen in der Offenstellung,
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In
den 1 und 2 ist ein Einträger-Hängekran
mit zwei Aufhängungen 1 gezeigt, über die
eine im Wesentlichen horizontale, nach unten offene c-förmige Schiene 2 an
zwei im Wesentlichen horizontalen, parallel und mit Abstand zueinander
verlaufenden sowie ebenfalls nach unten offenen c-förmigen Fahrschienen 3 aufgehängt ist.
Die Schiene 2 verläuft
hierbei im Wesentlichen quer zu den Fahrschienen 3 und
ist entlang der Fahrschienen 3 bewegbar. Hierzu ist die
Schiene 2 über
die beiden Aufhängungen 1 jeweils
an einem Fahrwerk 4 aufgehängt (siehe 2),
die in der Fahrschiene 3 über nicht dargestellte Rollen
entlang deren Längsrichtung
verfahrbar sind. An der Schiene 2 ist in üblicher Weise
ein nicht dargestelltes Hebezeug wie ein Ketten- oder Seilzug aufgehängt und
mit einem weiteren Fahrwerk entlang der Schiene 2 verfahrbar.
Auch sind weitere nicht dargestellte Aufhängungen 1 entlang
der Fahrschienen 3 vorgesehen, mit denen diese an Tragwerken,
anderen Schienen oder Fahrwerken aufgehängt sind.
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Diese
Aufhängungen 1 weisen
Kugelgelenklager auf und sind somit pendelnd ausgelegt, da dies
sicher stellt, dass sich die Schiene 2 und die Fahrschienen 3 selbsttätig ausrichten,
sich also in den Gleichgewichtszustand bringen, d. h. keine wesentliche Biegebelastung
in der Aufhängung 1,
insbesondere in dem in der Aufhängung 1 angeordneten Zugelement 6 (siehe 2),
auftritt.
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Somit
ist es möglich,
das Hebezeug an der Last oder einem Hängeschalter zu ergreifen und
entlang der Schiene 2 und der Fahrschiene 3 ohne
einen gesonderten Antrieb hierfür
zu bewegen. Bei einer Bewegung entlang der Fahrschiene 3 passiert
es durch die nicht mittige – jeweils
von der Position des Hebezeuges an der Schiene abhängige – Krafteinleitung
regelmäßig, dass
sich die Schiene 2 mit dem Hebezeug aus einer Position
rechtwinklig zu den Fahrschienen 3 heraus schräg stellt.
Diese Schrägstellung
beträgt
etwa 20° bis
30°. Normaler
Weise würde
ein derartiges Schrägstellen
zu einem Verklemmen der Schiene 2 beziehungsweise der Fahrwerke 4 an
der Fahrschiene 3 führen.
Da wie zuvor beschrieben die Aufhängungen 1 jedoch pendelnder Natur
sind, können
bei einem Schrägzug
die Fahrschienen 3 einfach ihren Abstand zueinander verringern
und die Fahrwerke 4 können
weiter ungehindert in den Fahrschienen 3 verfahren werden.
Unter pendelnder Aufhängung 1 wird
hier verstanden, dass diese eine Drehung um eine vertikale Achse
und auch ein seitliches Kippen ermöglichen.
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Aus
der 2 ist klar zu entnehmen, dass das Fahrwerk 4 zwei
Laschen 4a mit je einer Bohrung 4b aufweist. Die
zueinander parallelen und voneinander beabstandeten Laschen 4a ragen
nach unten aus der Fahrschiene 3 heraus. Zwischen den Laschen 4a ist
ein oberes Ende eines Zugelementes 6 der Aufhängung 1 angeordnet.
Das Zugelement 6 ist als flache Lasche pleuelartig beziehungsweise
streifenförmig
ausgebildet und etwa senkrecht zur Längsrichtung der Schiene 2 ausgerichtet.
Dieses Zugelement 6 weist eine obere Bohrung 10 und
eine untere Bohrung 11 (siehe 3) auf.
Das Zugelement 6 ist über einen
Bolzen 5, der durch die Bohrung 4b der ersten Lasche 4a,
die obere Bohrung 10 und die Bohrung 4b der zweiten
Lasche 4a durchgeführt
ist, an dem Fahrwerk aufgehängt.
Die obere Bohrung 10 weist eine Schneidenlagerung auf,
d. h. die Bohrung 10 ist ballig ausgeführt und der Bolzen 5 ist
winkelbeweglich auf der durch Balligkeit gebildeten Schneide punktförmig geführt. Die
untere Bohrung 11 dient zur Aufhängung der Schiene 2 an
dem Zugelement 6. Hierfür
wird durch die untere Bohrung 11 ein weiterer Bolzen 7 durchgeführt, dessen
jeweilige in Längsrichtung
der Schiene 2 über
das Zugelement 6 hinaus stehende Enden 7a, 7b in
eine Halterung 9 eingreifen und dort verdrehfest in Bohrungen 13 gehalten
werden. Diese Halterung 9 umgreift formschlüssig einen
oberen Steg 2a der Schiene 2, der y-förmig ausgebildet
ist und sich entsprechend von der Oberseite der Schiene 2 ausgehend
nach oben erweitert. Grundsätzlich ist
eine T-förmige
oder eine sich andersartig erweiternde Ausbildung des Stegs 2a auch
möglich.
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In
den 3 bis 5 ist die Aufhängung 1 für die Schiene 2,
insbesondere deren Halterung 9, in einer ersten Ausführungsform
und in den 6 und 7 in
einer zweiten Ausführungsform
im Detail dargestellt. Ergänzend
zu der zu 2 gegebenen Beschreibung ist
zu erkennen, dass in der unteren Bohrung 11 des Zugelementes 6 ein
Gelenklager 8 angeordnet ist, das von dem Bolzen 7 durchgriffen
ist. Der Bolzen 7 ist parallel zur Längsrichtung der Schiene 2 ausgerichtet.
Das Zugelement 6 ist somit zu der Halterung 9 und
in Längsrichtung
der Schiene 2 gesehen seitlich um den Bolzen 7 nach
rechts und links verschwenkbar sowie in Längsrichtung des Zugelementes 6 gesehen
um etwa ±15° drehbar.
Weitere ±15° Verschwenkbarkeit
treten zwischen dem Zugelement 6 und Bolzen 5 am
Schneidenlager in der Bohrung 10 auf.
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Die 3 bis 5 zeigen
eine erste Ausgestaltung der Halterung 9, die im Wesentlichen
aus zwei identischen Halteteilen 9a und 9b besteht.
Die beiden Halteteile 9a und 9b sind über den
Bolzen 7 zur Aufhängung
an dem Zugelement 6 begrenzt verschwenkbar aus einer Offenstellung
in eine Haltestellung zueinander befestigt. In 4 ist
die Haltestellung und in 5 die Offenstellung gezeigt.
In beiden Stellungen und etwaigen Zwischenstellungen weisen in Längsrichtung
der Schiene 2 gesehen die Halteteile 9a, 9b einen
nach unten offenen c-förmigen
Querschnitt auf, der eine in Längsrichtung
der Schiene 2 verlaufende pilzförmige, sich nach oben erweiternde Längsöffnung 12 begrenzt.
Von der Funktion her können
die Halteteile 9a, 9b in einen oberen Aufhängebereich 9c und
einen unteren Haltebereich 9d aufgeteilt werden. Diese
Längsöffnung 12,
die von den Haltebereichen 9d der Halteteile 9a, 9b der
Halterung 9 begrenzt ist, weist einen unteren Spaltbereich 12a und
eine sich hieran nach oben anschließenden Öffnungsbereich 12b auf.
Der Haltebereich 9d weist somit in Längsrichtung der Schiene 2 gesehen
die Form von zwei gegenüberliegenden
durch die Längsöffnung 12 voneinander
beabstandeten nach innen zu ihrem freien unteren Ende abgewinkelten
Haltearmen beziehungsweise Greifarmen auf. Die Greifarme sind aufeinander
zu gewinkelt, enden im Spaltbereich 12a und verjüngen somit
den Öffnungsbereich 12b.
Im Öffnungsbereich 12b weist
der Haltebereich 9d ausgehend von dem Spaltbereich 12a plane schräg nach oben
ansteigende Auflageflächen 12c auf.
Diese Auflageflächen 12c dienen
zur flächigen Aufnahme
der sich nach außen
gegensinnig erweiternden Stegenden 2b des y-fömigen Steges 2a.
Diese Auflageflächen 12c nehmen
somit die Last der Schiene 2 und der daran geförderten
beziehungsweise aufgehängten
Last auf, unabhängig
ob sich die Halterung 9 in der Offen- oder Haltestellung
befindet.
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Die
um den Bolzen 7 begrenzt winkelbeweglichen Halteteile 9a, 9b bilden
eine Art Zangenmechanismus aus, um die Schiene 2 zu halten.
Die Besonderheit der Halteteile 9a, 9b ist jedoch,
dass deren Winkelbeweglichkeit derart beschränkt ist, dass selbst in der
Offenstellung die Stegenden 2b des Steges 2a nicht
nach unten aus der Längsöffnung 12 der Halterung 9 herausrutschen
können
und somit sicher gehalten werden.
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Die
Halterung 9 der Aufhängung 1 nach
der ersten Ausführungsform,
insbesondere deren Halteteile 9a und 9b, weist
quer und horizontal zur Längsrichtung
der Schiene 2 gesehen einen nach oben offenen Zwischenraum 16 auf,
der von einer u-förmigen
Halterung 9, insbesondere deren stegartigen Aufhängebereiche 9c,
begrenzt ist. An den einander zugewandten Innenseiten 9e der
Aufhängebereiche 9c der
Halterung 9 sind flache kegelförmige Vorsprünge 9f angeordnet.
In diesen Vorsprüngen 9f setzen
sich zentral die Bohrungen 13 der Aufhängebereiche 9c der
Halterung 9 für
den Bolzen 7 fort. Durch die Vorsprünge 9f wird der Zwischenraum 16 verjüngt und
Anlageflächen
für das
Gelenklager 8 werden geschaffen.
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Außerdem wird
durch diesen Zwischenraum 16 die gelenkige Verbindung der
beiden Halteteile 9a, 9b in einen ersten und einen
zweiten scharniergelenkartigen Gelenkbereich aufgeteilt. Jeder dieser Gelenkbereiche
weist einen Arm 9g des Haltebereichs 9d des jeweiligen
Halteteils 9a, 9b auf. Jeder der Arme 9g nimmt
etwa mittig in Längsrichtung
der Schiene 2 gesehen einen Teil der Bohrung 13 für den Bolzen 7 auf.
Die Anordnung der Arme 9g, des Bolzens 7 und der
Bohrung 13 ist vergleichbar mit einer mehrschnittigen Bolzenverbindung.
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Um
die zuvor beschriebene Begrenzung der Winkelbeweglichkeit der Halteteile 9a und 9b zu
erreichen, sind an dem einen Halteteil 9a Anlageflächen 17 und
an dem anderen Halteteil 9b komplementär ausgebildete Gegenanlageflächen 18 ausgebildet.
Die Gegenanlageflächen 18 sind
an den Unterseiten der freien Enden der Arme 9g angeordnet und
jeweils eben sowie im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Die
Anlageflächen 17 befinden
sich jeweils seitlich neben dem dem freien Ende gegenüberliegenden
Anfang des Arms 9g an dem Halteteil 9a, 9b und
somit in Bezug auf den Bolzen 7 gegenüberliegend.
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In
der Offenstellung der Halteteile 9a und 9b kommen
die wie Klemmbacken einer Zange zueinander angeordneten Anlageflächen 17 und
Gegenanlageflächen 18 zur
Anlage. In der Haltestellung sind die Anlageflächen 17 durch einen
Spalt 19 von den Gegenanlage flächen 18 getrennt.
Allerdings behindern die Anlageflächen 17 und die Gegenanlageflächen 18 nicht
eine Schließbewegung,
also ein zangenartiges Anlegen an den Stegs 2a zwischen
den Greifhebeln eines Paares.
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Um
die Halterung 9 nach dem Aufschieben auf den Steg 2a beziehungsweise
nach dem Zusammenbau um den Steg 2a in Längsrichtung
der Schiene 2 an einer gewünschten Stelle festlegen zu
können,
sind zwei Schrauben 14 vorgesehen. Die Schrauben 14 durchgreifen
die Halteteile 9a, 9b auf einer Höhe, so dass
sie nicht mit dem Steg 2a kollidieren und den Öffnungsbereich 12b der
Längsöffnung 12 unterhalb
der Arme 9g durchkreuzen. Mittels der Schrauben 14 werden
die Halteteile 9a, 9b um den Bolzen 7 verschwenkend
aus der Offenstellung in die Haltestellung aufeinander zu bewegt,
bis die Enden der greifarmartigen Haltebereiche 9d an dem Steg 2a zur
Anlage kommen. Es sei noch mal betont, dass dieses Einklemmen vorrangig
der Festlegung der Halterung 9 in Längsrichtung der Schiene 2 dient und
keine wesentliche Halte- beziehungsweise Tragfunktion übernimmt.
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Entsprechend
ist die Größe, insbesondere die
Höhe, des Öffnungsbereichs 12b der
Längsöffnung 12 so
gewählt,
dass die Schrauben 14 ausreichend Platz haben, um die Längsöffnung 12 unterhalb
des Bolzens 7 und oberhalb des Stegs 2a zu durchkreuzen.
Die Höhe
der Längsöffnung 12 reicht jedoch
nicht aus, um die Halterung 9 im zusammen gebauten Zustand
in Längsrichtung
der Schiene 2, die im Wesentlichen horizontal verläuft, auf
deren Steg 2a von einem Ende der Schiene 2 aufzuschieben.
Ein Aufschieben wird dadurch verhindert, dass am Anfang und Ende
der Schiene 2 auf dem Steg 2a in der oberen Öffnung des
Stegs 2a zylinderförmige Verbindungshülsen 2c angeordnet
sind. Diese Verbindungshülsen 2c dienen
der endseitigen Verbindung zweier Schienen 2 auf Stoß. Weitere
Verbindungshülsen 2c finden
sich an den c-förmigen
unteren Enden der Schiene 2 (siehe 1). Diese
Verbindungshülsen 2c,
die sich am Stoß zweier
Schienen 2 gegenüber
liegen, können
dann einfach über Schrauben
verbunden werden und richten hierbei auch gleichzeitig die Schienen 2 zueinander
aus.
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Also
muss die Halterung 9 an dem gewünschten Aufhängepunkt
an der Schiene 2 zusammen gebaut werden. Hierfür werden
die beiden Halteteile 9a, 9b ohne den Bolzen 7 und
die Schrauben 14 an dem gewünschten Aufhängepunkt
an der Schiene 2 so zusammen gefügt, dass die Bohrungen 13 miteinander
fluchten und der Steg 2a der Schiene 2 von den
Haltebereichen 9d der Halterung 9 umgriffen wird.
Dann wird der Bolzen 7 in Längsrichtung der Schiene 2 von
einer Seite in die Bohrung 13 eingeschoben, so dass der
Teil der Bohrung 13 der beiden ersten Arme 9g der
Halteteile 9a, 9b durchgriffen wird. Nun wird
das Zugelement 6 mit seinem Gelenklager 8 fluchtend
zu der Bohrung 13 in den Zwischenraum 16 eingefügt. Der
Bolzen 7 wird weiter durch das Gelenklager 8 und
den Rest der Bohrung 13 in den beiden zweiten Arme 9g der
Halteteile 9a, 9b durch geschoben bis der Kopf 7c des
Bolzens 7 an der Halterung 9 zu Anlage kommt.
Auf der anderen Seite ragt das andere Ende 7a des Bolzens 7 aus der
Bohrung 13 hinaus. Um den Bolzen 7 in der Bohrung 13 zu
sichern, ist an den heraus ragenden Ende 7a des Bolzens 7 eine
umlaufende Nut 7d vorgesehen, in die seitlich ein Sicherungsring 20 eingeschoben
wird, der an dem anderen Ende der Halterung 9 zur Anlage
kommt.
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In
einer alternativen zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform
der Halterung 9 kann vorgesehen sein, dass die Höhe des Öffnungsbereich 12b und
die Größe des Spaltbereichs 12a der Längsöffnung 12 in
der Offenstellung beziehungsweise der Abstand der armförmigen Haltebereiche 9d der
Halterung 9 so gewählt
sind, dass die Halterung 9 in Längsrichtung der Schiene 2,
die im Wesentlichen horizontal verläuft, auf deren Steg 2a von
einen Ende der Schiene 2 aufgeschoben werden kann. Die Längsöffnung 12,
insbesondere dessen Öffnungsbereich 12b,
ausgehend von dem Spaltbereich 12a, ist dann mit einer
ausreichenden Höhe
versehen, um neben dem Steg 2a auch die Verbindungshülsen 2c passieren
zu lassen.
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In
den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
ist das Zugelement 6 jeweils über ein Gelenklager 8 mit
der Halterung 9 verbunden. Grundsätzlich ist es auch möglich, das
Zugelement 6 mit seiner unteren Bohrung 11 direkt
an der Halterung 9 über den
Bolzen 7 zu befestigen. In der Bohrung 11 kann hierzu
eine wie zuvor beschriebene Schneidenlagerung vorgesehen werden.
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Auch
ist in dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
die bevorzugte Verwendung der Aufhängung 1 bei Einträger-Hängekranen
und zwar dort zwischen der Schiene 2 und der Fahrschiene 3 beschrieben. Diese
neue Aufhängung 1 ist
selbstverständlich
auch geeignet, um die Fahrschienen 3 an geeigneten Tragwerken
oder weiteren Schienen 2 aufzuhängen. Die Schiene 2 kann
auch l-förmig
sein.
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- 1
- Aufhängung
- 2
- Schiene
- 2a
- Steg
- 2b
- Stegenden
- 2c
- Verbindungshülse
- 3
- Fahrschiene
- 3a
- Steg
- 3c
- Verbindungshülse
- 4
- Fahrwerk
- 4a
- Lasche
- 4b
- Bohrung
- 5
- Bolzen
- 6
- Zugelement
- 7
- Bolzen
- 7a
- Ende
des Bolzens
- 7b
- Ende
des Bolzens
- 7c
- Kopf
- 7d
- Nut
- 8
- Gelenklager
- 9
- Halterung
- 9a
- Halteteil
- 9b
- Halteteil
- 9c
- Aufhängebereich
- 9d
- Haltebereich
- 9e
- Innenseite
- 9f
- Vorsprung
- 9g
- Arm
- 10
- obere
Bohrung
- 11
- untere
Bohrung
- 12
- Längsöffnung
- 12a
- Spaltbereich
- 12b
- Öffnungsbereich
- 12c
- Auflagefläche
- 13
- Bohrung
- 14
- Schraube
- 15
- Bohrung
- 16
- Zwischenraum
- 17
- Anlagefläche
- 18
- Gegenanlagefläche
- 19
- Spalt
- 20
- Sicherungsring
- Z
- Vergrößerungsbereich