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Die
Erfindung betrifft Nutzen zur Herstellung von elektronischen Bauteilen,
wobei der Nutzen Bauteilbereiche aufweist, aus denen je ein Bauteil
heraustrennbar ist.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin Bauteile, die aus einem solchen Nutzen
hergestellt sind, sowie Verfahren zur Herstellung von solchen Nutzen
und Bauteilen.
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Bauteile
mit Umverdrahtungen sind in der US 2002/0074637 A1, in der US 2004/0121521
A1, in der US 2002/0130404 A1, in der US 2002/0042164 A1 und in
der US 2002/0003303 A1 offenbart.
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Die
DE 101 480 43 A1 zeigt
ein Verfahren zur Herstellung eines elektronischen Bauteils mit
einem Kunststoffgehäuse
und Komponenten eines Systemträgers.
Dazu wird ein Nutzen mit höhenstrukturierten
Inseln vorgesehen, bei dem in Bauteilpositionen jeweils ein Halbleiterchip
auf Chipinseln angeordnet ist.
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Die
DE 101 270 09 A1 betrifft
ein Kunststoffgehäuse
mit mehreren Halbleiterchips sowie eine Umverdrahtungsplatte, auf
der die Halbleiterchips angeordnet sind. Unter Verwendung der Umverdrahtungsplatte
und einer Spritzgussform wird ein Kunststoffgehäuse für mehrere elektronische Bauteile
ermöglicht.
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In
der
DE 103 20 579
A1 wird ein Nutzen mit mehreren elektronischen Bauteilen
gezeigt, die einen Stapel aus zwei Halbleiterchips aufweisen, wobei
in einem Randbereich des einen Halbleiterchips Durchkontakte zu
einer Umverdrahtungslage vorgesehen sind.
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Die
US 2002/0074637 A1 zeigt eine gestapelte Flip-Chip-Anordnung mit seitlichen
Umverdrahtungen.
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Die
US 2004/0121521 A1 zeigt Umverdrahtungsleitungen von der aktiven
Oberfläche
eines Halbleitersubstrats zu dessen Rückseite. Das Halbleitersubstrat
hat Durchkontakte mit leitendem Material.
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Die
Erfindung geht von der Aufgabe aus, die bekannten Bauteile und Verfahren
zu deren Herstellung so zu verbessern, dass eine fehlerarme Herstellung
von hoch integrierten Schaltungen ermöglicht wird, die sich auch
unter beengten Platzverhältnissen einsetzen
lassen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Gegenstände der
unabhängigen
Patentansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen.
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Ein
erfindungsgemäßer Nutzen
zur Herstellung von elektronischen Bauteilen weist Bauteilbereiche
auf, aus denen je ein Bauteil heraustrennbar ist. D.h. die elektronischen
Bauteile werden in einem parallelisierten Batch-Prozess hergestellt,
um Herstellungsaufwand zu minimieren.
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Diese
Bauteile sind insbesondere zur Befestigung auf einem Substrat vorgesehen.
Man kann die Bauteile aber auch mit anderen elektronischen Komponenten
wie Flip-Chips, Wirebond-Chips, SMD-Bauteile,
diskrete oder passive Komponenten sowie mit fertig prozessierten
Gehäusen
verschiedener Form und Funktionalität sowie in elektrische als auch
in materielle Verbindung bringen.
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Die
Bauteilbereiche des Nutzens weisen je einen Halbleiterchip und wenigstens
einen Umverdrahtungsbereich auf. Der Halbleiterchip hat eine Chipvorderseite
mit aktiven Schaltungsstrukturen – beispielsweise Analog- oder
Digital-Schaltungen –, eine
Chiprückseite
und einen oder mehrere Chip-Durchkontakte. Die Chip-Durchkontakte
erstrecken sich zwischen der Chiprückseite und der Chipvorderseite
und sind mit elektrisch leitendem Material – wie Kupfer, Aluminium, Wolfram,
Zinn, Gold oder eine Legierung mit diesen Materialien – versehen. Sie
können
auch komplett mit einem solchen Material aufgefüllt sein. Der Umverdrahtungsbereich
kann an der Chiprückseite
vorgesehen sein. Alternativ dazu kann der Umverdrahtungsbereich
auf der Chipvorderseite vorgesehen sein. Bei einem Bauteil mit sehr hoher
Packungsdichte können
auch mehrere Umverdrahtungsbereiche vorgesehen sein, beispielsweise auf
der Chipvorderseite und auf der Chiprückseite. Der Umverdrahtungsbereich
gliedert sich in wenigstens eine Isolierschicht sowie in eine darin
angeordnete Umverdrahtung und weist Außenkontakte für elektrische
Verbindungen mit dem Substrat oder mit anderen elektronischen Bauteilen
auf. Als Verbindungselemente können
dabei Lotkugeln, wie sie in einem Ball-Grid-Array-Gehäuse eingesetzt
werden. Die Verbindungselemente können aber auch in Form flacher
lötbarer
Strukturen ausgebildet sein, wie es in einem so genannten Land-Grid-Array-Gehäuse der Fall
ist. Verwendung von Verbindungselementen der letzteren Art ist insbesondere
bei starker räumlicher Einschränkung vorteilhaft.
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Die
Umverdrahtung weist horizontale Leiterbahnbereiche und wenigstens
einen Durchkontakt auf, wobei die horizontalen Leiterbahnbereiche
gesputtertes oder galvanisch aufgewachsenes Kupfer oder Aluminium,
Gold, Zinn oder eine Legierung mit diesen Materialien aufweisen.
Diese Materialien lassen sich leicht aufbringen und strukturieren
und besitzen eine hohe elektrische Leitfähigkeit.
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Dabei
kontaktiert die Umverdrahtung einen oder mehrere Chip-Durchkontakte, so
dass über
einen Außenkontakt
auf einer Seite vom Halbleiterchip beide Seiten des Halbleiterchips
kon taktiert werden können.
Dadurch wird eine flexible Anschlussgestaltung ermöglicht.
Außerdem
kann der sich im Bauteil befindende Halbleiterchip direkt über die
Außenkontakte
auf Funktionstüchtigkeit
getestet werden, ohne dabei die elektrischen Kontakte des Halbleiterchips durch
Berührung
mit einer Nadelkarte zu schädigen. Ein
Ausbeuteverlust, verbunden mit Einbau eines defekten Halbleiterchips
in einen Modul, kann dadurch vermieden werden.
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Zwischen
der Umverdrahtung und dem Halbleiterchip können optional solche Kontaktierungselemente
wie Lotbälle
oder Kontakthöcker
vorgesehen werden. Diese Kontaktierungselemente können zur Reduzierung
von zwischen dem Halbleiterchip und der Umverdrahtung auftretenden
thermomechanischen Spannungen von Vorteil sein.
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Des
Weiteren weist der Nutzen eine Füllschicht
auf, die mit dem Umverdrahtungsbereich in Verbindung steht und den
Halbleiterchip in einem Seitenbereich zwischen der Chipvorderseite
und der Chiprückseite
umhüllt.
Beim Heraustrennen des Bauteils aus dem Nutzen durch Sägen verbleibt
die Füllschicht
als seitlicher Schutz des Halbleiterchips um den Halbleiterchip
herum zwischen den oberen und unteren Umverdrahtungsbereichen. Dabei
weisen die Seitenflächen
der Schutzschicht Sägespuren,
die beim Heraustrennen der Bauteile aus dem Nutzen durch Sägen entstanden
sind. Dadurch ergibt sich ein indirekter Hinweis, ob das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des Bauteils verwendet wurde.
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Einer
oder mehrere der Außenkontakte
können
derart gestaltet sein, dass sie wenigstens teilweise seitlich über den
Rand der Chipvorderseite bzw. Chiprückseite hinaus ragen. Dies
ist vorteilhaft vor allem um die so genannte Fan-Out-Struktur zu
realisieren. Bei Fan-Out-Strukturen sind Abstände zwischen den Außenkontakten
größer im Vergleich
zu den Abständen
zwischen den Kontakten auf der Chipvorderseite des Halbleiter chips.
Dadurch werden bessere Außenkontaktierungsmöglichkeiten
für das
elektronische Bauteil geschaffen.
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Die
Außenkontakte
weisen eine zusätzliche Kupfer-Zinn-
oder Nickel-Gold-Oberflächenbeschichtung
auf. Alternativ können
die Außenkontakte
Gold- oder Zinn-Beschichtung aufweisen. Optional können die
Außenkontakte
mit einer zusätzlichen
organischen Schicht versehen sein. Diese organische Schicht oder
die so genannte Organic Surface Protection – abgekürzt OSP – schützt die Oberflächenbeschichtung
der Außenkontakte
vor Oxidation ohne dabei die Bearbeitbarkeit der Kontakte zu beeinträchtigen.
Denn die organische Schicht verflüchtigt sich mit einer durch
Löten oder
Bonden verursachte Temperaturerhöhung
an Außenkontakten,
wodurch die zu lötende
bzw. zu bondende Oberfläche
der Außenkontakte
frei gelegt wird.
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Einzelne
elektronische Bauteilbereiche sind erfindungsgemäß aus dem Nutzen durch Sägen heraustrennbar,
so dass diese Bauteilbereiche die erfindungsgemäßen Bauteile mit Durchkontakten
und mit Umverdrahtungen ergeben. Es können mehrere von solchen mit
den Umverdrahtungbereichen versehenen Halbleiterchips auch zusammen
mit anderen elektronischen Komponenten nach dem so genannten System-in-Package-Prinzip
in ein Gehäuse
zusammengefasst werden. Sie können
aber auch als fertige Bauteilgehäuse
aufeinander gestapelt werden, mit anderen externen Bauteilen bestückt oder
in einen Halbleitermodul eingesetzt werden.
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Die
Umverdrahtungsbereiche, die sich auf der Chipvorderseite bzw. auf
der Chiprückseite
befinden, können
ihrerseits als Substrate zur Bestückung eines oder mehrerer weiterer
Gehäuse
oder Halbleiterchips dienen. Dadurch ergibt sich eine große Flexibilität insbesondere
bei Stapelung von Halbleitergehäusen
sowie bei Aufbau von Halbleitermodulen mit einzelnen Halbleitergehäusen, mit
Einzelhalbleiterbauelementen und/oder mit passiven elektrischen Komponenten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Nutzens mit einer Vielzahl
von Bauteilbereichen weist die folgenden Schritte auf.
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In
einem ersten Schritt wird ein mit Halbleiterchips bestücktes Trägersubstrat
bereitgestellt, wobei die Halbleiterchips je eine Chipvorderseite
mit aktiven Schaltungsstrukturen, eine Chiprückseite und einen oder mehrere
Chip-Durchkontakte aufweisen, die sich zwischen der Chiprückseite
und der Chipvorderseite erstrecken und die mit elektrisch leitendem Material
versehen bzw. aufgefüllt
sind, und mittels eines Klebers, dessen Klebekraft sich bei Erwärmung verringert,
mit dem Trägersubstrat
fixiert sind. Dabei können
die Halbleiterchips mit ihrer Chipvorderseite auf dem Trägersubstrat
geklebt sein. Alternativ dazu können
die Halbleiterchips mit der Chiprückseite auf dem Trägersubstrat
geklebt sein. Die wesentlichen Schritte des Verfahrens würden sich
dadurch nicht ändern.
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Durch
Verwendung der thermisch aktiven Klebeschicht wird ermöglicht,
dass das Substrat unter Erwärmung
der Klebeschicht in einem späteren Prozessschritt
leicht von dem Nutzen entfernt wird, ohne dabei den Nutzen und die
im Nutzen eingebetteten Halbleiterchips einer mechanischen Belastung auszusetzen.
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In
einem zweiten Schritt wird der Raum zwischen den Halbleiterchips
mit einer Füllschicht – vorzugsweise
in einem so genannten Folienmold-Verfahren – aufgefüllt. Bei diesem Verfahren wird
ein unmittelbarer mechanischer Kontakt zwischen den Halbleiterchips
und dem Moldverkzeug durch Verwendung einer Kunststofffolie vermieden.
Diese Kunststofffolie wird auf der Innenfläche des Moldwerkzeugs gelegt
und sorgt einerseits dafür,
die Halbleiterchips von oben abzudichten, damit die Füllschicht
nicht auf die Obere Fläche
von Halbleiterchips gelangt. Andererseits sorgt die Kunststofffolie dafür, dass
das Moldwerkzeug die Halbleitrchips nicht beschädigt.
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Nach
dem Molden werden auf der oberen Fläche von Halbleiterchips, was
der Chiprückseite entspricht,
falls die Halbleiterchips mit der Chipvorderseite auf dem mit der
Klebeschicht versehenen Substrat aufgelegt sind, und auf der mit
der Chip-Oberfläche bündig abschließenden oberen
Fläche
der Kunststoffmasse Umverdrahtungsbereiche mit einzelnen Schichten
der Umverdrahtungen, Durchkontakten und Isolierschichten im so genannten
Build-Up-Verfahren Schicht für
Schicht in Dünnschichttechnik
aufgebaut. Die Dünnschichttechnik
erlaubt eine vielfältige
Gestaltung der Umverdrahtungsbereiche, auch wenn dabei die Außenkontakte über die
Konturen des Halbleiterchips hinausragen.
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Üblicherweise
werden dabei als Isolierschichten fotosensitive Schichten verwendet,
die im so genannten Spin-Coating aufgetragen und photolithographisch
strukturiert werden. Die Leiterbahnbereiche werden durch Sputtern
oder durch Aufdampfen abgeschieden. Alternativ können die Leiterbahnbereiche
galvanisch auf einer gesputterten Zwischenschicht aufgewachsen werden.
Danach werden sie ätztechnisch
strukturiert. Bei diesen Aufbautechniken bleibt die Beschaffenheit
der Umverdrahtung weitgehend planar, wodurch Weiterverarbeitbarkeit
der Umvedrahtung sowie ihre Bestückung
durch weitere elektronische Elemente erleichtert wird.
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In
der einfachsten Ausführungsform
der Umverdrahtung können
die Bestückungskontakte
direkt auf der Chiprückseite
angebracht werden, beispielsweise durch eine zunächst ganzflächige Rückseitenmetallisierung mit
nachfolgender Photostrukturierung an einem Halbleiterwafer. In dieser
Ausführungsform kann
für Stapelung
nur die Fläche
des Halbleiterchips genutzt werden und kann auch kein Fan-Out realisiert
werden. Vorteilhafter weise entfällt
allerdings die sonst im Umverdrahtungsbereich vorgesehenen eine oder
mehrere Isolierschichten.
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In
einem weiteren Schritt werden die Außenkontakte der Umverdrahtungsbreich
mit einer lötbaren
Oberfläche
versehen. Optional können
die Außenkontakte
mit einer zusätzlichen
organischen Schutzbeschichtung bedeckt werden.
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In
einem letzten Schritt werden die Chipvorderseiten durch Erwärmung des
Trägersubstrats
zur weiteren Bearbeitung freigelegt, nach dem der Gesamtaufbau in
einer Handhabungsvorrichtung umgedreht worden ist.
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In
einem optionalen weiteren Schritt werden die Chipvorderseiten mit
einem weiteren Umverdrahtungsbereich versehen. Da der Aufbau dieses
weiteren Umverdrahtungsbereichs im Wesentlichen dem Aufbau des ersten
Umverdrahtungsbereichs entspricht, wird darauf nicht näher eingegangen.
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Zur
Herstellung eines erfindungsgemäßen Bauteils
werden zuerst die oben beschriebenen Prozessschritte zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Nutzens
ausgeführt.
In einem zusätzlichen
Prozessschritt werden die Bauteile aus den vorgesehenen Bereichen
des Nutzens herausgetrennt. Das Heraustrennen der Bauteile wird
vorzugsweise durch Zersägen
des Nutzens bewirkt, wobei die Sägeflächen Seitenflächen der
elektronischen Bauteile ergeben.
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Die
Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels
in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes elektronisches Bauteil,
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2–7 zeigen
einzelne Teilprozessschritte zur Herstellung eines erfindungsgemäßen elektronischen
Bauteils und
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein weiteres erfindungsgemäßes elektronisches
Bauteil.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein elektronisches Bauteil 1,
das sich in einen Halbleiterchip 3, in eine Füllschicht 2 aus Kunststoff
sowie in einen ersten Umverdrahtungsbereich 4 und in einen
zweiten Umverdrahtungsbereich 5 gliedert.
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Der
Halbleiterchip 3 besteht im wesentlichen aus einem Halbleitermaterial
wie Si oder GaAs und weist eine Chipvorderseite 31 mit
hier nicht gezeigten elektrischen Schaltungen und eine Chiprückseite 32 sowie
einen ersten Chip-Durchkontakt 29 und einen zweiten Chip-Durchkontakt 30 auf.
Die Chip-Durchkontakte 29, 30 erstrecken
sich von der Chiprückseite 32 bis
zur Chipvorderseite 31 und sind mit elektrisch leitendem
Material – wie
Kupfer, Aluminium, Wolfram, Zinn, Gold bzw. deren Legierungen – gefüllt. Die
Chipvorderseite 31 und die Chiprückseite 32 weisen
außerdem
Kontaktflächen
auf, die hier nicht gezeigt sind.
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Der
Halbleiterchip 3 grenzt mit der Chiprückseite 32 an den
ersten Umverdrahtungsbereich 4 und mit der Chipvorderseite 31 an
den zweiten Umverdrahtungsbereich 5 an.
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Seitlich
ist der Halbleiterchip 3 von der Füllschicht 2 umschlossen,
die mit Seitenflächen 33 des elektronischen
Bauteils 1 bündig
abschließt.
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Der
erste Umverdrahtungsbereich 4, der sich auf der Chiprückseite
befindet, gliedert sich in eine erste Isolierschicht 8 und
in eine zweite Isolierschicht 9 sowie in eine darin angeordnete
erste Umverdrahtung 6 und in eine zweite Umverdrahtung 7.
Die erste Umverdrahtung 6 hat einen ersten horizontalen
Leiterbahnbereich 13, einen zweiten horizontalen Leiterbahnbereich 14,
einen ersten und einen zweiten Durchkontakt 17, 18 sowie
einen ersten oberen Außenkontakt 23.
Sie sind derart ausgebildet, dass der erste obere Außenkontakt 23 über den
ersten Durchkontakt 17, über den ersten horizontalen
Leiterbahnbereich 13, über
den zweiten Durchkontakt 18 und über den zweiten horizontalen
Leiterbahnbereich 15 mit dem zweiten Chip-Durchkontakt 30 verbunden ist.
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Die
zweite Umverdrahtung 7 des ersten Umverdrahtungsbereichs 4 hat
einen dritten horizontalen Leiterbahnbereich 15, einen
vierten horizontalen Leiterbahnbereich 16, einen dritten
und einen vierten Durchkontakt 19, 20 sowie einen
zweiten oberen Außenkontakt 24.
Sie sind derart ausgebildet, dass der zweite obere Außenkontakt 24 über den
vierten Durchkontakt 20, über den dritten horizontalen
Leiterbahnbereich 15, über
den dritten Durchkontakt 19 und über den vierten horizontalen
Leiterbahnbereich 16 mit dem ersten Chip-Durchkontakt 29 verbunden ist.
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Der
zweite Umverdrahtungsbereich 5 auf der Chipvorderseite 31 gliedert
sich in eine dritte Isolierschicht 10, eine dritte Umverdrahtung 11 und
eine vierte Umverdrahtung 12.
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Die
dritte Umverdrahtung 11 im zweiten Umverdrahtungsbereich 5 weist
einen sechsten horizontalen Leiterbahnbereich 28 sowie
einen fünften Durchkontakt 21 und
einen ersten unteren Außenkontakt 25 auf.
Der erste untere Außenkontakt 25 ist über den
fünften
Durchkontakt 21 und über
den sechsten horizontalen Leiterbahnbereich 28 mit dem ersten
Chip-Durchkontakt 29 elektrisch
verbunden. Die vierte Umverdrahtung 12 weist einen fünften horizontalen
Leiterbahnbereich 27, einen sechsten Durchkontakt 22 und
einen zweiten unteren Außenkontakt 26 auf.
Der zweite untere Außenkontakt 26 ist über den
sechsten Durchkontakt 22 und den fünften horizontalen Leiterbahnbereich 27 mit
dem zweiten Chip-Durchkontakt 30 elektrisch verbunden.
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Die
horizontalen Leiterbahnen 13, 14, 15, 16, 27, 28 sowie
die Außenkontakte 23, 24, 25, 26 sind vorzugsweise
aus gesputtertem oder galvanisch aufgewachsenen Kupfer oder Aluminium,
Wolfram, Gold, Sn bzw. deren Legierungen mit diesen Materialien
gebildet, wobei die Außenkontakte 23, 24, 25, 26 eine
zusätzliche
Oberflächenbeschichtung
aufweisen, die hier nicht dargestellt ist. Diese Oberflächenbeschichtung
dient zur Weiterverarbeitbarkeit der Außenkontakte 23, 24, 25, 26 und
weist üblicherweise
eine Zinn-Silber-, Nickel-Gold-Beschichtung sowie
eine zusätzliche
optionale organische Schutzschicht zur Verhinderung der Oxidation
der Außenkontakte 23, 24, 25, 26 auf.
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Die
Gesamtdicke der Umverdrahtungsbereiche 4, 5 kann
jeweils im Bereich von einigen bis 10 μm liegen.
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2–7 veranschaulichen
die Prozessschritte zur Herstellung des erfindungsgemäßen elektronischen
Bauteils 1 aus 1.
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2 zeigt
einen ersten Teilprozessschritt zur Herstellung des erfindungsgemäßen Bauteils 1. Ein
Trägersubstrat 34 ist
in einem vorangegangenen Schritt mit erfindungsgemäßen Halbleiterchips 3 bestückt worden,
wobei die Halbleiterchips bereits die Chip-Durchkontakte 29, 30 aufweisen.
Die Halbleiterchips 3 liegen mit einem Abstand voneinander
mit der Chipvorderseite 31 auf dem Trägersubstrat 34.
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Als
Trägersubstrat 34 wird
ein Substrat aus Glas, Silizium oder auch aus Metall wie Nickel
verwendet, wobei die Oberseite des Substrats mit einer hier nicht
gezeigten thermisch aktiven Klebeschicht bedeckt ist, welche bei
Erwärmung
ihre Klebekraft verliert. Das Trägersubstrat 34 befindet
sich auf einer hier ebenfalls nicht gezeigten flachen Handhabungsvorrichtung.
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In 3 ist
der Raum zwischen den sich auf dem Trägersubstrat 16 befindenden
Halbleiterchips 3 in einem vorangegangenen Schritt mit
der Füllschicht 2 im
so genannten Folienmold-Verfahren
gefüllt
worden. Bei diesem Verfahren wird eine Gussform auf das mit den
Halbleiterchips 3 bestückte
Substrat aufgelegt, wobei zwischen den Chiprückseiten 32 und dem
Gussformdeckel eine nachgiebige Folie platziert wird, damit ei nerseits
die Halbleiterchips 3 nicht beschädigt werden und andererseits
eine gute Abdichtung der Gussform an der Chiprückseite 32 erzielt wird.
Die Chiprückseiten 32 schließen bündig mit
der oberen Fläche
der Kunststoffmasse der Füllschicht 2 ab.
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4 veranschaulicht,
wie auf der Chiprückseite 32 bzw.
auf der oberen Fläche
der Kunststoffmasse 2 der aus Umverdrahtungen 6, 7,
Durchkontakten 17, 18, 19, 20 und
Isolierschichten 8, 9 bestehende erste Umverdrahtungsbereich 4 in
dem sogenannten Build-up-Verfahren aufgebaut worden ist. Im Build-Up-Verfahren wird der
Umverdrahtungsbereich 4 Schicht für Schicht in so genannter Dünnschichttechnik
aufgebaut. Bei dieser Technik werden alle Schichten fotolithographisch
strukturiert. Üblicherweise
werden dabei als Isolierschichten 8, 9 fotosensitive
Schichten im so genannten Spin-Coating aufgetragen. Die Leiterbahnbereiche 13, 14, 15, 16 werden
durch Sputtern oder Aufdampfen abgeschieden und in einem Folgeschritt ätztechnisch
strukturiert. Alternativ können
Leiterbahnbereiche 13, 14, 15, 16 galvanisch
auf einer gesputterten Zwischenschicht aufgewachsen und dann ätztechnisch
strukturiert werden.
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5 zeigt
einen weiteren Prozessschritt zur Herstellung des erfindungsgemäßen Bauteils 1, nachdem
das Trägersubstrat 34 durch
Erwärmung von
dem Rest abgetrennt wurde. Dadurch wird die Chipvorderseite 31 zur
weiteren Bearbeitung freigelegt.
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In 6 ist
auch die Chipvorderseite 31 bzw. die untere Oberfläche der
Füllschicht 2 mit
einem weiteren Umverdrahtungsbereich 5 versehen. Dies erfolgt
analog zu dem mit Bezug auf 4 beschriebenen
Verfahren. Vorher wird der gesamte Aufbau umgedreht und so auf eine
Handhabungsvorrichtung gelegt.
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7 zeigt
die durch das Zersägen
des Nutzens entstandenen elektronischen Bauteile 1. Dabei ergeben
die Sägflächen die
Seitenflächen 33 der elektronischen
Bauteile 1.
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8 zeigt
einen Querschnitt durch ein die Erfindung aufweisendes elektronisches
Bauteil. Das hier gezeigte Bauteil entspricht in wesentlichen Teilen
dem elektronischen Bauteil aus 1. Gleichwirkende
Teile haben deshalb dieselben Bezugsziffern, jedoch mit einem Apostroph
versehen. Hier ist das Bauteil 1' mit Balls 37' und mit weiteren
externen Bauteilen 39, 40 bestückt, wobei die Balls 37' an den unteren
Außenkontakten 26' des zweiten
Umverdrahtungsbereichs 5' an
der unteren Seite des Bauteils 1' angebracht und die externen Bauteile 39, 40 auf
den oberen Außenkontakten 23' des ersten
Umverdrahtungsbereichs 4' an
der oberen Seite des elektronischen Bauteils 1' aufgesetzt
sind.
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- 1
- Elektronisches
Bauteil
- 2
- Füllschicht
- 3
- Halbleiterchip
- 4
- Erster
Umverdrahtungsbereich
- 5
- Zweiter
Umverdrahtungsbereich
- 6
- Erste
Umverdrahtung
- 7
- Zweite
Umverdrahtung
- 8
- Erste
Isolierschicht
- 9
- Zweite
Isolierschicht
- 10
- Dritte
Isolierschicht
- 11
- Dritte
Umverdrahtung
- 12
- Vierte
Umverdrahtung
- 13
- Erster
horizontaler Leiterbahnbereich
- 14
- Zweiter
horizontaler Leiterbahnbereich
- 15
- Dritter
horizontaler Leiterbahnbereich
- 16
- Vierter
horizontaler Leiterbahnbereich
- 17
- Erster
Durchkontakt
- 18
- Zweiter
Durchkontakt
- 19
- Dritter
Durchkontakt
- 20
- Vierter
Durchkontakt
- 21
- Fünfter Durchkontakt
- 22
- Sechster
Durchkontakt
- 23
- Erster
oberer Außenkontakt
- 24
- Zweiter
oberer Außenkontakt
- 25
- erster
unterer Außenkontakt
- 26
- Zweiter
unterer Außenkontakt
- 27
- Fünfter horizontaler
Leiterbahnbereich
- 28
- Sechster
horizontaler Leiterbahnbereich
- 29
- Erster
Chip-Durchkontakt
- 30
- Zweiter
Chip-Durchkontakt
- 31
- Chipvorderseite
- 32
- Chiprückseite
- 33
- Seitenfläche
- 34
- Trägersubstrat
- 35
- Nutzen
- 36
- Externes
Bauteil
- 37
- Ball
- 38
- Anschlüsse
- 39
- Zweites
exsternes Bauteil
- 40
- Drittes
externes Bauteil