Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Signalgerät, insbesondere Signalsäule zur
Anzeige von wenigstens einem Betriebszustand von einem technischen
Gerät wie
einer Maschine, einer Anlage, eines Fahrzeugs oder dergleichen,
mit wenigstens einer Haltevorrichtung zum Halten eines elektrischen
Signalelements, insbesondere einer Glühlampe, vorzuschlagen, das
kostengünstiger
herstellbar und/oder weitere Anwendungsmöglichkeiten schafft, wobei insbesondere
die Montage der Elektronikträger
wie z.B. bei handelsüblichen
Signalelementen bzw. Glühbirnen
sehr einfach zu realisieren ist.
Diese
Aufgabe wird, ausgehend von einem Signalgerät der einleitend genannten
Art, insbesondere durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend
zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Signalgerät vor allem
dadurch aus, dass die Haltevorrichtung auch zum wahlweisen Halten
eines Elektronikträgers
ausgebildet ist, wobei die Haltevorrichtung wenigstens eine Führungsvorrichtung
zum seitlichen Führen
des zu montierenden Elektronikträgers
umfasst. Mit dieser Maßnahme
ist eine einzige multifunktionale Haltevorrichtung bzw. Fassung
für unterschiedlichste
bzw. potentielle Anwendungen bzw. für unterschiedlichste zu haltende Elemente
realisierbar. Zum Beispiel können
wahlweise Glühlampen,
insbesondere mit runder Fassung, oder in vorteilhafter Weise weitgehend
planare oder wenigstens teilweise gebogene Elektronikträger bzw. Leiterplatten,
insbesondere auch flexible Leiterplatten bzw. Leiterfolien, keramische
Träger
etc., von einer einzigen Haltevorrichtung gemäß der Erfindung gehaltert werden.
Der elektrische Elektronikträger bzw.
die Leiterplatte kann nahezu beliebige Funktionalitäten verwirklichen
bzw. Aktuatoren und/oder Sensoren umfassen.
Gemäß der Erfindung
kann in vorteilhafter Weise eine einzige Haltevorrichtung und/oder
Signalmodul hergestellt, gelagert bzw. verwaltet und in Abhängigkeit
des Verwendungszweckes mit einem Leuchtelement oder mit einer elektronischen
Schaltung bzw. Leiterplatte zusammen verwendet werden. Dies erhöht in erheblichem
Maß die
realisierbaren Stückzahlen
entsprechender Haltevorrichtung und/oder entsprechend ausgestatteter
Signalgeräte bzw.
Signalsäulen,
insbesondere die Stückzahlen
erfindungsgemäßer Module
für Signalsäulen.
Insbesondere
die Führungsvorrichtung
zum seitlichen Führen
des zu montierenden Elektronikträgers
ermöglicht
eine vergleichsweise einfache Montage und zugleich eine vorteilhafte
Halterung des Elektronikträgers
bzw. der Leiterplatte. Vorteilhafterweise wird der Elektronikträger beim
Montagevorgang wenigstens teilweise an der Führungsvorrichtung bis zum Erreichen
der Halteposition geführt.
In der Halteposition kann die Führungsvorrichtung
der Elektronikträger
vorteilhaft halten oder sogar fixieren, z.B. mittels wenigstens
einer Anschlagsfläche,
an der der Elektronikträger
insbesondere in Querrichtung anschlägt.
Vorteilhafterweise
weisen das wahlweise einsetzbare Signalelement und der wahlweise
einsetzbare Elektronikträger
unterschiedlich ausgebildete Halteelemente auf. Hierdurch ist in
eleganter Weise das wahlweise Halten der im Allgemeinen sehr unterschiedlich
ausgebildeten Komponenten, d.h. Signalelement oder Elektronikträger, realisierbar bzw.
ohne großen
Aufwand zu verwirklichen. Beispielsweise kann als Halteelemente
einerseits ein Schraubengewinde für eine als Glühbirne ausgebildetes
Signalelement und andererseits ein Bajonettverschluss für den Elektronikträger oder
dergleichen vorgesehen sein, wobei die Haltevorrichtung bei beiden
Arten von zu haltenden Elementen verwendbar ist.
Vorzugsweise
ist die Führungsvorrichtung derart
ausgebildet, so dass der zu montierenden Elektronikträger in die
Haltevorrichtung geführt
einsteckbar ist. Hierbei ist von besonderem Vorteil, das zumindest
der Elektronikträger
steckbar zu montieren ist, wobei die Richtung des Steckens in vorteilhafter
Weise entlang der Führungsfläche der
Führungsvorrichtung
verläuft.
Ein Einstecken des Elektronikträgers
ist besonders einfach realisierbar.
Beispielsweise
ist die Führungsvorrichtung insbesondere
als Ausnehmung, Spalt, Furche, Nut oder dergleichen ausgebildet.
In
einer besonderen Variante weist die Führungsvorrichtung Hervorstehungen
wie Noppen, Nasen oder dergleichen auf, an denen der Elektronikträger beim
Montieren vorbeigeführt
werden können.
Vorteilhafterweise
ist die Führungsvorrichtung
als zumindest einseitig offener Schlitz ausgebildet. Das bedeutet
insbesondere, dass die Haltevorrichtung umfangseitig nicht vollständig geschlossen, sondern
wenigstens einmal, vorzugsweise zweimal, unterbrochen ist. Beispielsweise
sind zwei Schlitze auf sich gegenüberliegenden Seiten der Haltevorrichtung
angeordnet. Hierdurch kann z.B. eine planare Leiterplatte oder dergleichen
die Haltevorrichtung in vorteilhafter Weise durchsetzen, wobei gegebenenfalls
Teilbereiche der Leiterplatte über
die Haltevorrichtung überstehen
bzw. über
diese hinausragen. Dies kann unter anderem auch dazu führen, dass
der Elektronikträger
in seiner Ausdehnung nicht durch die Ausdehnung der Haltevorrichtung
beschränkt
ist. Dementsprechend kann eine Breite des Elektronikträgers größer als
eine Breite der Haltevorrichtung sein.
Denkbar
ist, dass der Schlitz eine gebogene Führungsfläche aufweist, entlang der insbesondere flexible
Leiterfolien oder dergleichen geführt bzw. aufgewickelt werden
können.
Gegebenenfall ist der Schlitz quer zur Längsrichtung des Signalgerätes ausgerichtet,
so dass der Elektronikträger
bzw. die Leiterplatte quer zur Längsachse
des Signalgerätes bzw.
der Signalsäule
ausgerichtet ist.
Vorzugsweise
ist der Schlitz im Wesentlichen in axialer Richtung des Signalgerätes ausgerichtet. Hiermit
kann eine besonders einfache, in Achsrichtung verstellbare bzw.
steckbare Montage des Elektronikträgers bzw. der Leiterplatte
ermöglicht
werden.
In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist der Schlitz auf der
einem Boden gegenüber
angeordneten Seite der Haltevorrichtung offen. Mit dieser Variante
der Erfindung wird vorteilhaft die axiale Montage des Signalelements
oder des Elektronikträgers möglich. Beim
Stand der Technik werden die Signalelemente, insbesondere die Glühlampen
axial montiert, wobei das Signalgerät für diese Art der Montage bereits
ausgebildet ist.
Beispielsweise
weist ein Signalgerät und/oder
ein Signalmodul eine radial geschlossene Mantelfläche und
ein Boden auf, wobei in vorteilhafter Weise eine dem Boden gegenüber angeordnete Seite
weitestgehend offen ist. Durch diese Öffnung des Moduls bzw. des
Signalgerätes
kann in vorteilhafter Weise das Signalelement oder wahlweise der Elektronikträger montiert
werden. Diese Montageöffnung
des Signalgeräts
bzw. des Signalmoduls kann durch ein Deckelelement und/oder durch
eine weiteres Signalmodul verschlossen werden.
In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung entspricht eine insbesondere quer zur Längsachse
gerichtete Breite des Elektronikträgers im Wesentlichen einer
lichten Breite des Signalgerätequerschnitts.
Hierdurch wird eine besonders großflächige Ausbildung des Elektronikträgers bzw.
der Leiterplatte realisierbar. Hiermit können besonders viele Elektronikkomponenten
verwendet bzw. auf dem Elektronikträger angeordnet werden. Gegebenenfalls
entspricht eine insbesondere in Längsrichtung des Signalgeräts gerichtete
Länge des
Elektronikträgers
im Wesentlichen einer lichten Länge
des Signalgerätes
bzw. dass Signalmoduls.
Vorzugsweise
umfasst der Elektronikträger bzw.
die Leiterplatte wenigstens eine, insbesondere mehrere Leuchtdioden.
Hiermit kann z.B. die Haltevorrichtung wahlweise mit dem Signalelement
wie z.B. einer Glühlampe
oder mit LED als Leuchtquelle ausgerüstet werden. Vorteilhafterweise
sind die mehreren LEDs derart vorteilhaft angeordnet, dass eine nahezu
vollumfängliche
bzw. 360° Ausleuchtung
realisiert wird. Beispielsweise ist eine im Querschnitt kreuzförmige Anordnung
von mindestens vier LEDs vorgesehen.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist insbesondere die Haltevorrichtung wenigstens
eine Fixiereinheit zum Fixieren des Leuchtelementes und/oder des
Elektronikträgers bzw.
der Leiterplatte auf. Die Fixierung gewährleistet, dass das zu haltende
bzw. zu fixierende Element wie z.B. die Glühlampe oder der Elektronikträger bzw.
die Leiterplatte im Betrieb sich möglichst nicht selbsttätig löst. Beispielsweise
wird das Signalelement und/oder der Elektronikträger in eine Montagerichtung
montiert bzw. eingesteckt und wird mit Hilfe der vorteilhaften Fixiervorrichtung
in die entgegengesetzte Richtung bzw. in die Demontagerichtung fixiert.
Denkbar
ist, dass die Fixiervorrichtung als Klemmvorrichtung zum Verklemmen
des Signalelementes und/oder vorzugsweise des Elektronikträgers bzw.
der Leiterplatte ausgebildet ist.
Beispielsweise
ist der Schlitz verjüngend ausgebildet,
so dass eine vorteilhafte Verklemmung durch die Montage bzw. Steckbewegung
realisierbar ist.
Beispielsweise
weist die Haltevorrichtung wenigstens ein Schraubgewinde zum Fixieren
des Signal- bzw. Leuchtelementes auf. Hiermit können z.B. Glühlampen,
Summer oder dergleichen mit Gewindefassung sehr einfach fixiert
und bei Bedarf wieder gelöst
werden. Eine entsprechend ausgebildete Haltevorrichtung umfasst
z.B. zum Halten des Elektronikträgers
bzw. der Leiterplatte eine oder zwei Schlitze und/oder Unterbrechungen
der Gewindefassung, in die der Elektronikträger bzw. die Leiterplatte einsteckbar
ist.
Vorteilhafterweise
ist die Fixiereinheit als Rasteinheit zum Verrasten des Signal-
bzw. Leuchtelementes und/oder des Elektronikträgers bzw. der Leiterplatte
ausgebildet. Die Verrastung der zu haltenden Elemente verwirklicht
eine besonders einfache und wirkungsvolle Fixierung. Beispielsweise
ist wenigstens eine Rastnase vorgesehen, die beim Fixieren zu überwinden
ist und ein selbsttätiges
Entrasten bzw. Lösen
des Signal- bzw. Leuchtelementes und/oder des Elektronikträgers bzw,
der Leiterplatte wirkungsvoll verhindert.
Vorzugsweise
weist die Fixiereinheit wenigstens ein Bajonett-Verschluss zum Fixieren des Signal-
bzw. Leuchtelementes und/oder des Elektronikträgers bzw. der Leiterplatte
auf. Ein Bajonett-Verschluss ist insbesondere bei Leuchtelementen
bzw. Glühlampen
bereits handelsüblich,
so dass mit dieser Variante der Erfindung auf standardisierte Komponenten
zurückgegriffen
werden kann.
Darüber hinaus
gewährleistet
ein Bajonett-Verschluss eine sichere Fixierung entsprechender Elemente.
Im Allgemeinen wird beim Fixieren mit einem Bajonett-Verschluss
ein Richtungswechsel im Bewegungsablauf vorgesehen. Beispielsweise
ist ein in axialer Richtung gerichtetes lineares Bewegen bzw. Einstecken
und ein insbesondere anschließendes,
um die axiale Achse gerichtetes Drehen realisiert.
In
einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist die Fixiereinheit
einen ersten Bajonett-Verschluss zum Fixieren des Signal- bzw. Leuchtelementes
und einen zweiten Bajonett-Verschluss
zum Fixieren des Elektronikträgers
bzw. der Leiterplatte auf. Hiermit kann sowohl das Signal- bzw.
Leuchtelement als auch der Elektronikträger bzw. die Leiterplatte einfach,
aber wirkungsvoll mit der Haltevorrichtung gemäß der Erfindung fixiert werden.
Vorzugsweise
sind wenigstens teilweise gleiche elektrische Anschlüsse zur
Energieversorgung und/oder zum Datenaustausch sowohl für das Signal-
bzw. Leuchtelement als auch für
den Elektronikträger
bzw. die Leiterplatte verwendbar. Hiermit wird die Anzahl der vorzusehenden
Komponenten reduzierbar, was zu einer weiteren Kostenreduktion bei der
Herstellung führen
kann.
In
einer besonderen Weiterbildung der Erfindung sind die Fixiervorrichtung
des Signalelements und die Führungsvorrichtung
bzw. der/die Schlitze derart, insbesondere um 90° verdreht angeordnet bzw. ausgebildet,
dass Norm-Glühbirnen,
insbesondere mit Bajonett-Verschluss, und die stirnseitigen Kontakte
des Elektronikträgers
bzw. der Leiterplatte mit den gleichen Anschlüssen kontaktieren können.
Vorteilhafterweise
sind die Anschlüsse
als Federkontakte, insbesondere als Bandfederkontakte oder dergleichen
ausgebildet. Dies gewährleistet
ein sicheres und einfaches Kontaktieren der zu haltenden Elemente.
Generell
löst ein
Signalgerät
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 die erfindungsgemäße Aufgabe in vorteilhafter
Weise, wobei das Signalgerät
wenigstens eine Funktionseinheit mit wenigstens einem Aktuator und/oder
Sensor, insbesondere mit wenigstens einer elektrischen Schaltung
auf einem Elektronikträger
bzw. einer Leiterplatte, umfasst. Hiermit wird die Signaleinheit
mit nahezu beliebiger Funktionalität ausrüstbar. Dies kann völlig neue
Anwendungsmöglichkeiten
für Signalgeräte gemäß der Erfindung
ermöglichen.
Vorteilhafterweise sind unterschiedliche Funktionsmodule z.B. in
einer Signalsäule
kombiniert. Entsprechende Aktuatoren und/oder Sensoren können beispielsweise
wie nachfolgend näher
dargelegt ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise
umfasst der Aktuator bzw. der Elektronikträger bzw. die Leiterplatte wenigstens eine
Sendeeinheit mit mindestens einem Sender und/oder Empfänger zur
drahtlosen Datenübertragung
für einen
Empfänger
und/oder Sender. Diese Varianten der Erfindung machen sich zunutze,
dass die entsprechenden Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder dergleichen,
ohnehin eine Schnittstelle zu dem Signalgerät aufweisen, da das Signalgerät in üblicher Weise
ein optisches oder akustisches Signal zur Anzeige des gewünschten
Betriebszustandes erzeugen soll. Darüber hinaus ist in einem solchen
herkömmlichen
Signalgerät
bereits eine Steuerung zur Erzeugung von solchen Signalen vorhanden.
Die Erfindung macht sich diesen Umstand zunutze, um z.B. über den
zusätzlich
vorhandenen Sender zur drahtlosen Datenübertragung einen mobilen Empfänger zu
erreichen, der beispielsweise von einer weiter entfernten, gegebenenfalls
auch außerhalb
des Betriebsgeländes
befindlichen Bedien- oder Überwachungsperson
mitgeführt
werden kann. Auf Seiten des zu überwachenden
technischen Gerätes
sind hierzu keinerlei Modifikationen erforderlich.
Bei
der Variante der Erfindung, bei der das Signalgerät bzw. das
Signalmodul einen Empfänger umfasst,
können
beispielsweise Signale drahtlos empfangen und dem Gerät, der Maschine
bzw. Anlage zur Verfügung
gestellt bzw. zur Kontrolle, insbesondere Steuerung, dieser in vorteilhafter
Weise verwendet werden. Auf Seiten des zu überwachenden technischen Gerätes bzw.
Maschine sind hierzu keinerlei Modifikationen erforderlich.
In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der Sender
und/oder der Empfänger
als Teilnehmer eines öffentlichen
Kommunikationsnetzes ausgebildet. Auf diese Weise ist keine separat
zu erstellende Datenübertragungsstrecke
erforderlich.
Weiterhin
kann eine zusätzliche Übermittlungseinheit
in der Datenübertragungsstrecke
zwischen Sender und Empfänger
vorgesehen werden. Eine solche Übermittlungseinheit
kann als Schnittstelle in ein öffentliches
Kommunikationsnetz dienen. Das Kommunikationsnetz kann dabei als
drahtloses Funknetz und/oder als Festkabelnetz ausgebildet sein.
Wesentlich ist in diesem Ausführungsbeispiel lediglich
die drahtlose Verbindung zwischen dem Sender des Signalgeräts und der Übermittlungseinheit
in der Übertragungsstrecke
zwischen Sender und Empfänger.
Eine Weiterbildung der oben angeführten Ausführungsform beinhaltet den Betrieb
mehrerer Sender von einem oder mehreren Signalgeräten mit
ein und derselben Übermittlungseinheit. Über digitale
Datenübertragungskanäle ist eine
solche Konfiguration problemlos realisierbar, wobei der Aufwand
mehrerer Übermittlungseinheiten
entfallen kann.
In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird
der Sender und/oder der Empfänger
des Signalgeräts
als Wechselmodul ausgebildet. Dadurch ist es möglich, mit deutlich geringeren
Investitionskosten stets nur eine Auswahl von Maschinen oder Anlagen
mit einem erfindungsgemäßen Sender
auszustatten.
In
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung wird als Empfänger
und/oder Sender ein Festnetztelefon, ein Mobilfunktelefon, ein Funkgerät und/oder
ein Netzwerk- und/oder
ein Internetteilnehmer vorgesehen. Grundsätzlich sind alle solche Kommunikationseinrichtungen
zur Realisierung der Erfindung geeignet. Im Falle der Ausbildung
des Empfängers
und/oder Senders als Funkgerät
oder Mobiltelefon kann der entsprechende Sender und/oder Empfänger im
Signalgerät
ebenfalls als Funkgerät
oder Mobiltelefon bzw. Funkmodem ausgebildet sein. Die Kommunikation
zwischen Sender und/oder Empfänger
im Signalgerät
und Empfänger und/oder
Sender beim Signaladressat, z.B. einer Bedienperson, findet dabei
unmittelbar über
die entsprechende drahtlose Übertragungsstrecke
statt.
In
der Ausführungsform
unter Zuhilfenahme eines Festtelefonnetzes oder der Ausgestaltung
des Empfängers
als Internetteilnehmer kann dabei der Sender und/oder Empfänger über eine
oben angeführte Übermittlungseinheit
mit dem Empfänger und/oder
Sender in Verbindung treten. So kann beispielsweise eine drahtlose
Verbindung des Senders und/oder Empfängers zu einem an das Intranet und/oder
Internet drahtlos oder über
Kabel angeschlossenen Computer vorgesehen werden. Der Sender und/oder
Empfänger
kann auch als Mobiltelefon für
Kommunikation mit einer Basisstation, die an das Festnetztelefon
angeschlossen ist, ausgebildet werden.
Vorteile
bietet hierbei die Verwendung herkömmlicher Standardkomponenten.
So kann der Sender und/oder Empfänger
beispielsweise als sogenannte DECT-Telefoneinheit ausgebildet werden, wobei
innerhalb der Reichweite dieses DECT-Mobilteils die entsprechende
Basisstation für
das Festtelefonnetz vorzusehen ist.
Eine
andere Ausgestaltung wäre
die Verwendung von sogenannten Blue-Tooth-Einheiten, mittels denen
beispielsweise eine drahtlose Verbindung von einem erfindungsgemäßen Sender und/oder
Empfänger
zu einem Computer vorgesehen werden kann, um eine Übertragung
beispielsweise über
das Internet vorzunehmen.
Das
erfindungsgemäße Signalgerät kann darüber hinaus
auch mit einer Sende- und/oder Empfängereinheit versehen werden,
die über
mehrere Übertragungsarten
ihre Signale weitergeben kann. So wäre beispielsweise die Kombination
eines Mobiltelefonsendegeräts
mit einem Funkgerät
und einem Blue- Tooth-Modul
ohne weiteres denkbar, um verschiedene Übertragungskanäle in einer
Sende- bzw. Empfängereinheit
zur Verfügung
zu stellen.
Die
Art der zu übertragenden
Signale können hierbei
je nach Anwendungsfall in vielfältiger
Weise ausgestaltet werden. So kann eine Übertragung von Sprachnachricht
ebenso vorgesehen werden, wie die Übertragung von geschriebenen
Nachrichten, beispielsweise sogenannte SMS, usw.. Auch die Übertragung
einfacherer, z.B. symbolisierter Warn- oder Informationssignale
sind jedoch ohne weiteres denkbar.
Insbesondere
bei einer digitalen Signalübertragung
ist es darüber
hinaus ohne weiteres denkbar, verschiedene Betriebszustände des
mit dem erfindungsgemäßen Signalgerät versehenen
technischen Geräts
mitzuteilen. Hierbei kommen nicht nur Störzustände in Frage, sondern es können auch
Mitteilungen über
die Art der vorzunehmenden Handhabungs- oder Wartungstätigkeiten, wie beispielsweise das
erforderliche Nachfüllen
von Magazinen, das Durchführen
von Wartungsarbeiten, usw. angezeigt oder auch im Vorfeld angekündigt werden,
so dass eine entsprechende Person rechtzeitig und insbesondere auch
vor Eintreten eines Störfalls
herbeigerufen werden kann.
Weiterhin
wird ein erfindungsgemäßes Signalgerät bevorzugt
so ausgebildet, dass es zugleich einen Empfänger und einen Sender umfasst,
z.B. in einem einzigen oder in separaten Modulen. Diese Ausführungsform
erlaubt eine interaktive Datenübertragung,
d.h. eine entsprechende Bedien- oder Überwachungsperson kann auch
von sich aus Informationen an das Signalgerät senden oder dort abfragen.
Ein
erfindungsgemäßes Signalgerät kann weiterhin
so ausgebildet werden, dass der Signaladressat frei wählbar eingegeben
werden kann. Auch die Abspeicherung mehrerer Signaladressaten ist hierbei
denkbar, um für
den Notfall vorzusorgen, dass die gewünschte Bedien- oder Wartungsperson
nicht erreichbar ist. Falls mehrere Personen zu informieren sind,
so kann dies in einer solchen Ausführungsform ebenfalls gleichzeitig
oder unmittelbar nacheinander durch ein erfindungsgemäßes Signalgerät vorgenommen
werden.
Je
nach Art des Datenübertragungskanals wird
von dem erfindungsgemäßen Sender
eine gewisse elektromagnetische Leistung abgestrahlt. Diese Energie
kann genügen,
um seinerseits Störungen beim
Signalgerät
zu verursachen. So können
beispielsweise LEDs, die ein Leuchtsignal erzeugen, bereits von
geringen abgestrahlten Leistungen in der Größenordnung von etwa 5 Watt
oder dergleichen empfindlich gestört werden. Daher werden in
einer entsprechenden Ausführungsform
der Erfindung die empfindlichen Komponenten, z.B. der Signalgeber (LED,
Piezo-Summer, etc.) oder elektronische Steuereinheiten gegenüber der
Antenne des erfindungsgemäßen Senders
entsprechend abgeschirmt, so dass keine oder zumindest keine zu
großen
Störfelder
im Bereich der entsprechenden Signalgeber und/oder der Steuerungselektronik
auftreten können.
In
einer anderen Ausführungsform
wird weiterhin die Antenne außenseitig
vom Signalgerät
angebracht, um einen größeren Abstand
und bessere Möglichkeiten
zur Abschirmung der entsprechenden Komponenten des Signalgerätes zu gewährleisten.
Generell
kann ein Signalgerät
gemäß der Erfindung
an ein Bussystem, z.B. ASI, CAN, etc., angebunden werden. Hierbei
ist eine Adressierung des Signalgerätes und/oder der einzelnen
Module von Vorteil. Vorzugsweise ist auf dem Elektronikträger ein Buskoppler
angeordnet.
Vorteilhafterweise
umfasst der Elektronikträger
bzw. die Leiterplatte wenigstens einen Sensor zur Erfassung verschiedenster
Parameter. Beispielsweise kann der Sensor als Bewegungsmelder, Rauchsensor
bzw. Gassensor oder dergleichen ausgebildet werden.
In
einer besonderen Weiterbildung der Erfindung umfasst der Elektronikträger bzw.
die Leiterplatte wenigstens eine Bildaufnahmeeinheit zur Erfassung
eines Bildes. Vorzugsweise ist die Bildaufnahmeeinheit als Digitalkamera
zur Erfassung digitaler Bilder ausgebildet. Beispielsweise werden
bewegte Bilder erfasst, wobei die Leiterplatte insbesondere eine
Videoeinheit zur Erfassung bewegter Bilder umfasst. Vorteilhafterweise
ist eine Tonaufnahmeeinheit zur Aufnahme von Tönen bzw. Sprache vorgesehen. Mit
diesen Varianten der Erfindung ist eine optische und/oder akustische Überwachung
des Umfeldes des Signalgerätes
und gegebenenfalls mit vorteilhafter Signalisierung umsetzbar. Zum
Beispiel zur Diebstahlsicherung und/oder zum Schutz vor Unfällen der Bedienpersonen
bei entsprechenden Maschinen.
Vorteilhafterweise
umfasst die Leiterplatte wenigstens einen elektrischen Tongenerator
zum Erzeugen von Tönen.
Beispielsweise ist der Tongenerator ein (Piezo-) Summer, ein Lautsprecher,
ein Horn oder dergleichen.