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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Durchführen eines Bremsvorgangs für ein Kraftfahrzeug
mit einer Betriebsbremsanlage und einer Feststellbremseinrichtung,
wobei der Bremsvorgang während
eines Stillstand des Kraftfahrzeugs durchgeführt wird und wobei die Betriebsbremsanlage über ein
Steuergerät
verfügt,
welches zur Sicherung des Stillstands des Kraftfahrzeugs eine Bremskraft einstellt.
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Die
Erfindung betrifft zudem eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete
Vorrichtung.
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Bei
Kraftfahrzeugen, die über
eine fremdansteuerbare Betriebsbremsanlage oder über eine fremdansteuerbare
Feststellbremse verfügen,
ist es bekannt, das Fahrzeug durch eine entsprechende Ansteuerung
der Betriebsbremsanlage oder der Feststellbremse im Stillstand zu
halten, wobei die Betriebsbremsanlage über ein Steuergerät verfügt, welches
auch zur Ansteuerung der Feststellbremseinrichtung in der Lage ist.
Durch diese Funktion, die im Folgenden auch als Hold-Funktion bezeichnet
ist, wird der Komfort für
den Fahrer des Fahrzeugs erhöht,
da er während
eines Stillstands des Fahrzeugs von der Bedienung der Fahrzeugbremse
entlastet wird.
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Bevorzugt
wird das Fahrzeug dabei mittels der Betriebsbremsanlage im Stillstand
gehalten, da diese mit einer wesentlich höheren Dynamik und zudem mit
einer geringeren Geräuschentwicklung
betätigt
und gelöst
werden kann als die Feststellbremseinrichtung. Die Fremdansteuerung
der Betriebsbremsanlage erfolgt dabei insbesondere durch die Ansteuerung
einer beispielsweise als Pumpe oder als aktiver Bremskraftverstärker ausgebildete
Energieversorgungseinheit anhand eines Steuerstroms, der in dem
Steuergerät
erzeugt wird, sowie anhand von ebenfalls mittels des Steuergerätes ansteuerbaren
Ventilen, über
welche die Radbremsen des Fahrzeugs mit dem Hauptbremszylinder verbunden
sind.
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Kommt
es dabei jedoch zu einer Überhitzung der
Betriebsbremsanlage, kann nicht mehr gewährleistet werden, dass ein
zur Sicherung des Stillstands des Fahrzeugs ausreichender Bremsdruck
mittels des Steuergerätes
in der Betriebsbremsanlage eingestellt werden kann. So kann beispielsweise
eine Überhitzung
des Steuergerätes
der Betriebsbremsanlage, zu der es beispielsweise kommen kann, wenn über eine
längere
Zeit ein hoher Steuerstrom zur Ansteuerung einer Energieversorgungseinheit
erzeugt wird, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktion des Steuergerätes oder
sogar zu einem Ausfall des Steuergerätes führen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, dass ein sicherer
Stillstand des Kraftfahrzeugs auch bei einer Überhitzung der Betriebsbremsanlage
gewährleistet
ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 sowie durch eine Bremsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
8 gelöst.
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Demgemäß ist es
vorgesehen, dass ein Verfahren der eingangs genannten Art so durchgeführt wird,
dass im Bereich der Betriebsbremsanlage eine Temperatur erfasst
und mit einem vorgegebenen Schwellenwert verglichen wird, und dass
mittels des Steuergerätes
die Feststellbremseinrichtung betätigt wird, wenn festgestellt
wird, dass die erfasste Temperatur größer als ein vorgegebener Schwellenwert
ist.
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Mit
Vorteil wird bei der Erfindung somit eine Temperatur im Bereich
der Betriebsbremsanlage erfasst und mit einem vorgegebenen Schwellenwert verglichen,
um eine drohende Überhitzung
der Betriebsbremsanlage zu erkennen. Wird eine drohende Überhitzung
daran festgestellt, dass die Temperatur den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet,
so wird vorteilhaft die Feststellbremsrichtung aktiviert, um so
den Stillstand des Fahrzeugs, der mittels der Betriebsbremsanlage
nicht gewährleistet
werden kann, sicherzustellen. Der Bereich der Betriebsbremsanlage,
in dem eine Temperatur erfasst wird, umfasst dabei die gesamte Betriebsbremsanlage bzw.
die Bauteile der Betriebsbremsanlage. Insbesondere umfasst er das
Steuergerät
und die Energieversorgungseinheit, deren einwandfreie Funktionsweise
bei einer Überlastung
bzw. Überhitzung
nicht gewährleistet
ist.
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Vorzugsweise
ist es dabei vorgesehen, dass der Bereich der Betriebsbremsanlage,
in dem eine Temperatur erfasst wird, wenigstens ein Bauteil der Betriebsbremsanlage
umfasst.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei dem Bauteil insbesondere um das Steuergerät der Betriebsbremsanlage.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
es daher vorgesehen, dass eine Betriebstemperatur des Steuergerätes mittels
eines im Bereich des Steuergerätes
angeordneten Temperatursensors erfasst wird, und dass die Feststellbremseinrichtung
aktiviert wird, wenn festgestellt wird, dass die Temperatur des
Steuergerätes größer als
ein vorgegebener Schwellenwert ist.
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In
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
es vorgesehen, dass eine in der Betriebsbremsanlage erzeugte Bremskraft
reduziert wird, nachdem die Feststellbremseinrichtung betätigt worden
ist.
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Vorzugsweise
ist es dabei vorgesehen, dass die in der Betriebsbremsanlage erzeugte
Bremskraft auf den Wert Null reduziert wird, nachdem die Feststellbremseinrichtung
betätigt
worden ist.
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Mit
Vorteil werden die Betriebsbremsanlage bzw. deren Bauteile durch
die voranstehend genannten Maßnahmen
im Falle einer drohenden Überhitzung
entlastet, so dass die Betriebsbremsanlage bzw. die überhitzten
Bauteile der Betriebsbremsanlage abkühlen können, und die Funktionsfähigkeit
der Betriebsbremsanlage bei einem erneuten Anfahren des Kraftfahrzeugs
wieder sichergestellt ist.
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Falls
das Kraftfahrzeug über
ein automatisiertes Getriebe verfügt, ist es in einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen, dass das automatisierte Getriebe des Kraftfahrzeugs
in einen Selbstblockierzustand versetzt wird, wenn festgestellt
wird, dass die Temperatur im Bereich der Betriebsbremsanlage größer als
der vorgegebene Schwellenwert ist.
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Auf
diese Weise kann das Fahrzeug besonders zuverlässig im Stillstand gehalten
werden, ohne dass die Betriebsbremsanlage bzw. eines ihrer Bauteile
belastet wird.
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Unter
einem automatisierten Getriebe wird hier sowohl ein Automatikgetriebe
als auch ein automatisiertes Schaltgetriebe verstanden, bei dem
ein Schaltgestänge
mittels eines Aktuators angesteuert bzw. bewegt wird. Der Selbstblockierzustand,
der üblicherweise
auch als Parksperre bezeichnet wird, kann dabei beispielsweise dadurch
realisiert werden, dass von mehreren Drehmomentübertragungswegen, die das automatisierte
Getriebe aufweist, gleichzeitig zwei aktiviert werden, so dass das
Getriebe blockiert ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, dass mittels des Steuergerätes die
Betriebsbremsanlage des Kraftfahrzeugs betätigt wird, wenn die im Bereich
der Betriebsbremsanlage erfasste Temperatur nicht größer als
der vorgegebene Schwellenwert ist.
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Vorteilhaft
wird somit bei "normalen" Betriebstemperaturen
in der Betriebsbremsanlage die Betriebsbremsanlage zur Sicherung
des Stillstands des Kraftfahrzeugs genutzt, wodurch der Komfort
bei der Hold-Funktion wie eingangs erwähnt für den Fahrer besonders hoch
ist. Die Feststellbremseinrichtung wird somit mit Vorteil nur dann
betätigt,
wenn eine drohende Überhitzung
in der Betriebsbremsanlage festgestellt wird.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Bremsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug,
umfassend eine Betriebsbremsanla ge und eine Feststellbremseinrichtung,
wobei mittels eines Steuergerätes der
Betriebsbremsanlage eine Bremskraft zur Sicherung eines Stillstands
des Fahrzeugs einstellbar ist. Die Bremsvorrichtung zeichnet sich
dadurch aus, dass sie wenigstens einen im Bereich der Betriebsbremsanlage
angeordneten Temperatursensor aufweist, dass eine mittels des Temperatursensors
erfasste Temperatur innerhalb des Steuergeräts mit einem vorgegebenen Schwellenwert
vergleichbar ist, und dass mittels des Steuergerätes die Feststellbremseinrichtung
aktivierbar ist, wenn festgestellt wird, dass die erfasste Temperatur
größer als
der Schwellenwert ist.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der einzigen Figur.
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Die 1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Betriebsbremsanlage
und einer Feststellbremsanlage.
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Das
in 1 schematisch dargestellte Kraftfahrzeug wird
als Ganzes mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet. Es verfügt über eine
Betriebsbremsanlage, die vorzugsweise als eine hydraulische Bremsanlage ausgeführt ist.
Von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 1 lässt sich die Betriebsbremsanlage
dabei mittels einer Betätigungseinrichtung 2 bedienen,
bei der es sich beispielsweise um ein Bremspedal handelt. Die Betätigungseinrichtung 2 wirkt über einen
Bremskraftverstärker 3 auf
einen Hauptbremszylinder 4 ein, in dem ein Bremsdruck erzeugbar
ist, der auf die Radbremsen 5 des Kraftfahrzeugs 1 übertragbar
ist, um eine Bremskraft in der Betriebsbremsanlage zu erzeugen.
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Zudem
verfügt
die Betriebsbremsanlage über
ein Steuergerät 6,
welches eine Energieversorgungseinheit oder mehrere Energieversorgungseinheiten
der Betriebsbremsanlage ansteuert, mit denen sich ebenfalls ein
Bremsdruck in den Radbremsen 5 aufbauen lässt.
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Vorzugsweise
ist dabei eine durch das Steuergerät ansteuerbare Hydraulikeinheit 7 vorgesehen, welche
eine durch einen Elektromotor angetriebene Pumpe aufweist, mit welcher
ein Bremsdruck in den Radbremsen 5 aufgebaut bzw. erhöht werden
kann. Darüber
hinaus sind in der Hydraulikeinheit 7 Ventile enthalten,
die angesteuert werden können,
um vorzugsweise radindividuell einen in den Radbremsen 5 bestehenden
Bremsdruck aufrechtzuerhalten, oder den Bremsdruck in den Radbremsen 5 zu
verringern. Eine derartige Hydraulikeinheit ist dabei auch Bestandteil
eines dem Fachmann an sich bekannten ESP-Systems (ESP: Elektronisches
Stabilitätsprogramm),
bei dem mittels des Steuergerätes 6 radindividuelle
Bremsvorgänge
vorgenommen werden, um die Fahrstabilität des Kraftfahrzeugs 1 zu
erhöhen.
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Ferner
kann die Betriebsbremsanlage als eine weitere Energieversorgungseinheit
einen mittels des Steuergerätes 6 ansteuerbaren
aktiven Bremskraftverstärker
aufweisen, mit dem der Bremsdruck in dem Hauptbremszylinder 4 unabhängig von
einer Betätigung
der Betriebsbremsanlage durch den Fahrer erhöhbar ist.
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Ferner
kann es sich bei der Betriebsbremsanlage auch um eine elektrohydraulische
Bremsanlage handeln, bei der Bremsbefehle des Fahrers elektronisch
in dem Steuergerät 6 erfasst
werden, welche dann mittels einer Energieversorgungseinheit einen den Bremsbefehlen
entsprechenden Wert des Bremsdrucks in der Betriebsbremsanlage erzeugt.
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Zur
Ansteuerung der Energieversorgungseinheit, d.h. insbesondere zur
Ansteuerung des die Pumpe der Hydraulikeinheit 7 antreibenden
Elektromotors und des aktiven Bremskraftverstärkers sowie der Ventile der
Hydraulikeinheit 7 wird in dem Steuergerät 6 eine
Druckanforderung für
einen Wert eines Bremsdrucks bestimmt und ein der Druckanforderung
entsprechender Steuerstrom erzeugt, durch den die Hydraulikeinheit 7 bzw.
der aktive Bremskraftverstärker
so angesteuert werden, dass der Wert des Bremsdrucks in den Radbremsen 5 bzw.
in dem Hauptbremszylinder 4 eingestellt wird.
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Neben
der Betriebsbremsanlage verfügt
das Kraftfahrzeug 1 zudem über eine elektromechanische
oder eine elektrohydraulische Feststellbremseinrichtung, welche
durch das Steuergerät 6 der
Betriebsbremsanlage ansteuerbar ist. Bei der in der 1 beispielhaft
dargestellten Ausgestaltung der Feststellbremseinrichtung ist dabei
ein Aktuator 8 vorgesehen, der auf die Radbremsen 5 an
den Hinterrädern 9 des
Kraftfahrzeugs 1 einwirkt. Dabei kann es sich beispielsweise
um eine elektromechanische Feststellbremseinrichtung handeln, bei
welcher der Aktuator 8 als ein Elektromotor ausgeführt ist,
der die Radbremsen 5 der Hinterräder 9 über Seilzüge betätigt.
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Den
Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet die eingangs bereits
erwähnte Hold-Funktion,
bei der das Kraftfahrzeug 1 automatisch, d.h. von dem Steuergerät 6 gesteuert,
im Stillstand gehalten wird.
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Die
Aktivierung der Hold-Funktion erfolgt dabei in einer Ausführungsform
der Erfindung durch ein von dem Fahrer während des Stillstands des Kraftfahrzeugs 1 bewirktes
Aktivierungssignal. Dieses Signal kann dabei beispielsweise durch
die Betätigung eines
Schalters ausgelöst
werden oder durch ein ein- oder
mehrmaliges kurzzeitiges Erhöhen
der auf die Betätigungseinrichtung 2 der
Betriebsbremsanlage ausgeübten
Betätigungskraft.
Die kurzzeitige Erhöhung
der Betätigungskraft
führt dabei
zu einer kurzzeitigen Erhöhung
des Bremsdrucks in dem Hauptbremszylinder 4, die mittels
eines Drucksensors registriert wird, welcher den Bremsdruck innerhalb
des Hauptbremszylinders 4 erfasst.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird die Hold-Funktion automatisch aktiviert, wenn
innerhalb des Steuergerätes 6 anhand
der Signale der Raddrehzahlsensoren ein Stillstand des Kraftfahrzeugs 1 festgestellt
wird. Dies ist dann der Fall, wenn die ermittelte Fahrzeuggeschwindigkeit
unter einen vorgegebenen kleinen Schwellenwert von beispielsweise
1 km/h sinkt.
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Bevorzugt
ist es bei einwandfrei funktionierender Betriebsbremsanlage nach
der Aktivierung der Hold-Funktion vorgesehen, das Kraftfahrzeug durch
eine Betätigung
der Betriebsbremsanlage mittels des Steuergerätes 6 im Stillstand
zu halten. Nach der Aktivierung der Hold-Funktion wird dazu in dem Steuergerät 6 ein
Bremsdruck bestimmt, der bei einwandfrei funktionierender Betriebsbremsanlage
eine Bremskraft bewirkt, die das Kraftfahrzeug 1 im Stillstand
hält. Dieser
Bremsdruck wird dann durch eine entsprechende Ansteuerung des aktiven
Bremskraftverstärkers
und/oder der Hydraulikeinheit 7 in den Radbremsen 5 eingestellt.
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Der
zur Sicherung des Stillstands des Kraftfahrzeugs 1 erforderliche
Bremsdruck wird in einer Ausführungsform
der Erfin dung in dem Steuergerät 6 aus
dem Bremsdruck ermittelt, den der Fahrer des Kraftfahrzeugs 1 während des
vorangegangenen Anhaltevorgangs in der Betriebsbremsanlage eingestellt
hat. Insbesondere, falls die Aktivierung der Hold-Funktion während eines
Stillstands des Kraftfahrzeugs 1 durch den Fahrer vorgenommen
wird, kann dabei der von dem Fahrer eingestellte Bremsdruck als
Druckanforderung des Steuergerätes 6 übernommen
werden und beispielsweise durch ein Schließen der in der Hydraulikeinheit 7 angeordneten Ventile, über welche
die Radbremsen 5 mit dem Hauptbremszylinder verbunden sind,
eingestellt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann es auch vorgesehen sein, dass das Steuergerät 6 den
Bremsdruck aus dem Längsneigungswinkel
des Kraftfahrzeugs 1 und einem Wert für seine Masse eine Bremskraft
berechnet, wobei zunächst eine
Bremskraft berechnet wird, welche die auf das Kraftfahrzeug 1 wirkende
Hangabtriebskraft FHang = m g sin(α) (m: Fahrzeugmasse)
kompensiert. Die Druckanforderung wird dann so bestimmt, dass anhand
des Bremsdrucks die zuvor berechnete Bremskraft bewirkt wird. Die
Druckanforderung wird dann mittels des aktiven Bremskraftverstärkers und/oder der
Hydraulikeinheit 7 umgesetzt wird.
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Der
Längsneigungswinkel
des Fahrzeugs kann dabei mittels eines Neigungswinkelsensors und/oder
mittels des Längsbeschleunigungssensors bestimmt
werden. Im Stillstand gilt dabei sin(α) = –aSensor/g,
wobei α den
Längsneigungswinkel
des Kraftfahrzeugs 1, aSensor die
mittels des Längsbeschleunigungssensors
erfasste Längsbeschleunigung
des Kraftfahrzeugs 1 und g die Erdbeschleunigung bezeichnet.
Bei Vorwärtsfahrt
des Kraftfahrzeugs 1 gilt für den Längsneigungswinkel sin(α) = (dv/dt – aSensor)/g und entsprechend bei Rückwärtsfahrt
sin(α) = –(dv/dt
+ aSensor)/g, wobei mit dv/dt die aus den
Signalen der Raddrehzahlsensoren ermittelte Änderungsrate der Fahrzeuggeschwindigkeit
bezeichnet ist.
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Die
Masse des Kraftfahrzeugs 1 kann dabei beispielsweise während vorangehender
Bremsvorgänge
anhand der eingestellten Bremskraft und der sich daraus ergebenden
Fahrzeugverzögerung
ermittelt werden, wobei ausgenutzt wird, dass ein Verhältnis zwischen
der Bremskraft und der Fahrzeugverzögerung von der Masse des Kraftfahrzeugs 1 beeinflusst
wird. Alternativ kann es vorgesehen sein, für die Fahrzeugmasse beispielsweise
den Wert zu verwenden, der dem zulässigen Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs 1 entspricht.
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Bei
einer Überhitzung
der Betriebsbremsanlage kann jedoch ihre einwandfreie Funktion nicht
gewährleistet
werden. Insbesondere ist es im Falle einer Überhitzung der Betriebsbremsanlage
möglich, dass
der in dem Steuergerät
berechnete Wert des Bremsdrucks nicht eingestellt werden kann, oder eine
Ansteuerung der Energieversorgungseinheit der Betriebsbremsanlage
aufgrund einer Überhitzung des
Steuergerätes
nicht oder nur eingeschränkt
möglich
ist, so dass die Gefahr besteht, dass das Kraftfahrzeug 1 nicht
im Stillstand gehalten werden kann.
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Um
das Kraftfahrzeug bei einer drohenden Überhitzung der Betriebsbremsanlage
sicher im Stillstand halten zu können
und die Betriebsbremsanlage zu entlasten, ist es im Rahmen der Erfindung
vorgesehen, dass mittels des Steuergerätes 6 die Feststellbremseinrichtung
zur Sicherung des Stillstands des Kraftfahrzeugs betätigt wird,
wenn eine drohende Überhitzung
der Betriebsbremsanlage festgestellt wird. Dazu wird durch das Steuergerät 6 ein
entsprechender Steuerbefehl an den Ak tuator 8 der Feststellbremseinrichtung übermittelt,
welcher vorzugsweise bewirkt, dass die Feststellbremseinrichtung vollständig zugezogen
wird. Vorzugsweise wird zudem ein in der Betriebsbremsanlage vorliegender Bremsdruck
auf den Wert Null reduziert, um die Betriebsbremsanlage zu entlasten.
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Insbesondere
ist es dabei im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass eine Betriebstemperatur des
Steuergerätes 6 mittels
eines in dem Steuergerät angeordneten
Temperatursensors überwacht
wird, um eine drohende Überhitzung
des Steuergerätes festzustellen.
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Zu
einer Überhitzung
des Steuergerätes 6 kann
es dabei insbesondere kommen, wenn dieses über eine längere Zeit einen hohen Steuerstrom
erzeugt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kraftfahrzeug 1 bei
aktivierter Hold-Funktion über
eine längere
Zeit mittels der Betriebsbremsanlage im Stillstand gehalten wird.
In diesem Fall wird die drohende Überhitzung während des
Stillstands des Kraftfahrzeugs erkannt, nachdem in der zuvor beschriebenen
Weise ein Bremsdruck in den Radbremsen 5 aufgebaut worden
ist. Während
des Stillstands des Kraftfahrzeugs erfolgt dabei eine Umsteuerung von
der Betriebsbremsanlage auf die Feststellbremseinrichtung, wobei
der Bremsdruck in der Betriebsbremsanlage auf den Wert Null reduziert
wird, nachdem die Feststellbremseinrichtung zugezogen worden ist.
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Ferner
kann bereits bei der Aktivierung der Hold-Funktion eine drohende Überhitzung
festgestellt werden. Eine Ursache hierfür kann sein, dass vor der Aktivierung
der Hold-Funktion,
beispielsweise während
des zuvor durchgeführten
Bremsvorgangs, eine hohe Zahl von ESP-Eingriffen vorgenommen wurde,
bei denen in dem Steuergerät 6 über eine
längere
Zeit bzw. in kurzen Abständen
ein Steuerstrom zur Ansteuerung der Hydraulikeinheit 7 erzeugt
worden ist. In diesem Fall erfolgt die Umsteuerung von der Betriebsbremsanlage
auf die Feststellbremseinrichtung sofort nach der Aktivierung der
Hold-Funktion.
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Um
eine drohende Überhitzung
des Steuergerätes 6 zu
erkennen, wird die mittels des Temperatursensors erfasste Betriebstemperatur
des Steuergerätes 6 innerhalb
des Steuergerätes 6 ausgewertet,
wobei diese insbesondere mit einem vorgegebenen Schwellenwert verglichen
wird. Eine drohende Überhitzung
des Steuergerätes 6 wird
festgestellt, wenn die mittels des Temperatursensors erfasste Betriebstemperatur
den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet.
Bei dem Schwellenwert handelt es sich vorzugsweise um eine kritische
Temperatur, bei deren Vorliegen, die Funktion des Steuergerätes jedoch
noch in ausreichendem Maße
gewährleistet
ist, so dass eine drohende Überhitzung
rechtzeitig erkannt wird. Eine zu einem Ausfall des Steuergerätes führende Überhitzung
liegt dabei bei Betriebstemperaturen vor, die vorzugsweise um einen
ausreichend großen
Toleranzbetrag über
dem Schwellenwert liegen.
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Wird
in dieser Weise eine drohende Überhitzung
des Steuergerätes 6 erkannt,
so erfolgt eine Ansteuerung des Aktuators der Feststellbremseinrichtung
mittels des Steuergerätes,
bei der die Feststellbremseinrichtung vollständig zugezogen wird. Ferner wird
der Bremsdruck in der Betriebsbremsanlage auf den Wert Null abgebaut.
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Da
die Feststellbremseinrichtung selbsttätig betätigt bleibt, braucht nachfolgend
kein Steuerstrom zur Ansteuerung einer Energieversorgungseinheit mehr
in dem Steuergerät 6 erzeugt werden,
so dass dieses entlastet wird und auf eine normale Betriebstemperatur
abkühlen
kann.
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Sofern
das Kraftfahrzeug 1 über
ein automatisiertes Getriebe verfügt, kann es zudem vorgesehen
sein, dass mittels des Steuergerätes 6 eine
Aktivierung der Parksperre des automatisierten Getriebes angefordert
wird und dieses somit in einen Selbstblockierzustand versetzt wird,
wenn in der zuvor beschriebenen Weise eine drohende Überhitzung des
Steuergerätes
festgestellt wird. Hierdurch wird der Stillstand des Kraftfahrzeugs
als besonders zuverlässig
gewährleistet.
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Darüber hinaus
können
auch weitere Temperatursensoren im Bereich der Betriebsbremsanlage vorgesehen
sein, um eine Überhitzung
weiterer Bauteile der Betriebsbremsanlage festzustellen. So können beispielsweise
im Bereich der Hydraulikeinheit 7 und/oder im Bereich des
aktiven Bremskraftverstärkers
Temperatursensoren angeordnet sein, welche die Temperatur dieser
Bauteile der Betriebsbremsanlage erfassen. In gleicher Weise, wie
zuvor im Zusammenhang mit der Temperaturüberwachung des Steuergerätes 6 beschrieben,
werden die Betriebstemperaturen der weiteren Bauteile in dem Steuergerät 6 mit
einem Schwellenwert verglichen, wobei vorzugsweise für jedes
Bauteil ein individueller Schwellenwert vorgegeben wird. Für jedes
Bauteil entspricht der Schwellenwert dabei einer kritischen Temperatur, bei
der jedoch die Funktion des Bauteils noch in ausreichendem Maße gewährleistet
ist. Eine zum Ausfall der Bauteile führende Überhitzung liegt auch hier
bei Betriebstemperaturen vor, die vorzugsweise um einen ausreichend
großen
Toleranzbetrag über
den vorgegebenen Schwellenwerten liegen.
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Wird
dabei erkannt, dass die Betriebstemperatur eines Bauteils der Betriebsbremsanlage
größer als
der diesem Bauteil zugeordnete Schwellenwert ist, so wird die Feststellbremseinrichtung
des Kraftfahrzeugs mittels des Steuergerätes 1 betätigt. Ferner
wird ein in der Betriebsbremsanlage vorliegender Bremsdruck auf
den Wert Null reduziert und gegebenenfalls die Parksperre eines
automatisierten Getriebes des Kraftfahrzeugs 1 aktiviert.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 1 ein
Warnsignal angezeigt wird, wenn eine drohende Überhitzung des Steuergerätes 6 oder
eines weiteren Bauteils der Betriebsbremsanlage festgestellt worden
ist, um ihn auf die drohende Überhitzung
aufmerksam zu machen.
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Eine
Beendigung der Hold-Funktion erfolgt vorzugsweise durch ein von
dem Fahrer des Kraftfahrzeugs ausgelöstes Beendigungssignal oder
automatisch, wenn in dem Steuergerät 6 ein Anfahrsignal
erkannt worden ist. Ferner ist es vorgesehen, dass die Hold-Funktion
beendet wird, wenn wie zuvor dargestellt, die Parksperre eines automatisierten
Getriebes des Kraftfahrzeugs 1 aktiviert worden ist, da der
Fahrer, beispielsweise bei einem Anfahrvorgang vorzugsweise selbsttätig eine
Fahrstufe innerhalb des Getriebes einstellt.
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Das
genannte Beendigungssignal kann dabei beispielsweise ausgelöst werden,
wenn der Fahrer die Betriebsbremsanlage des Kraftfahrzeugs betätigt, welche
anhand der Signale des zur Erfassung des Bremsdrucks in dem Hauptbremszylinder 4 vorgesehenen
Drucksensor erkannt werden kann, wenn sich der Bremsdruck in dem
Hauptbremszylinder 4 erhöht. Das Anfahrsignal wird in
einer Ausführungsform
der Erfindung ausgelöst,
wenn ein Fahrpedal des Kraftfahrzeugs 1 während einer
vorgegebenen Zeitdauer von beispielsweise ca. 100 ms betätigt worden
ist, oder wenn das Fahrpedal wenigstens um einen vorgegebenen Pedalweg
von beispielsweise 3% des maximalen Pedalwegs betätigt wurde.
Die Betätigung
des Fahrpedals wird dabei mittels eines Pedalwegsensors am Fahrpedal
ermittelt.
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Anstelle
der Überwachung
des Fahrpedals oder zusätzlich
kann es auch vorgesehen sein zu überprüfen, ob
ein Motordrehmoment vorliegt, das ausreichend groß ist, um
ein Anfahren des Kraftfahrzeugs
1 zu ermöglichen
und/oder ob die Kupplung des Kraftfahrzeugs
1 geschlossen
wird. Der Kupplungszustand kann dabei beispielsweise mittels eines
Pedalwegsensors am Kupplungspedal ermittelt werden. Bei einem weiteren
Verfahren wird das Einkuppeln erkannt, wenn das Antriebsmoment in
einem vorgegebenen Bereich liegt, d.h. insbesondere größer als
ein vorgegebener Schwellenwert ist, und die Änderungsrate der Motordrehzahl
einen vorgegebenen Schwellenwert unterschreitet. Dieses Verfahren hat
den Vorteil, dass zur Erkennung des Einkuppelns, bzw. Anfahrens
ausschließlich
Signale verwendet werden, die durch die Motorsteuerung bereitgestellt werden,
und nicht auf zusätzliche
Sensoren zurückgegriffen
werden muss. Darüber
hinaus sind ebenfalls einsetzbare Verfahren zum Ermitteln eines
Anfahrens bzw. Einkuppelns beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 100 63 061 A1 beschrieben.
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Weitere
Bedingungen zur Auslösung
des Anfahrsignals sind vorzugsweise erfüllt, wenn ein Gang in dem Getriebe
des Kraftfahrzeugs 1 eingelegt ist, was mittels eines Sensors
am Getriebe bzw. an der Schaltvorrichtung des Kraftfahrzeugs 1 festgestellt wird,
und wenn die Betätigungseinrichtung 2 der
Betriebsbremsanlage von dem Fahrer nicht betätigt wird.
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Bei
einer Auslösung
des Anfahrsignals wird ein in der Betriebsbremsanlage vorliegender
Bremsdruck durch das Steuergerät 6 mit
einem vorgegebenen Druckabbaugradienten auf den Wert Null reduziert
und die Feststellbremseinrichtung wird gelöst, falls sie betätigt wurde,
so dass der Fahrer das Kraftfahrzeug 1 anfahren kann.