DE102005046077A1 - Magnetresonanztomograph und Verfahren zur Anzeige einer Einstichstelle oder Markierung am Körper für eine Biopsie oder eine Therapieanwendung bei einer MRT-Untersuchung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Magnetresonanztomographen (1), wobei eine eine Lasereinrichtung mit wenigstens einem Laser (7) aufweisende Positioniereinrichtung (6) zur Anzeige einer Einstichstelle zur Entnahme der Gewebeprobe vorgesehen ist und wobei die Positioniereinrichtung (6) wenigstens einen Motor (8) zum Verfahren des Lasers (7) entlang einer Führung aufweist. Um ein Biopsie im Magnetresonanztomographen in einfacher Weise durchführen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Motor (8) aus nicht-magnetischen Teilen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Magnetresonanztomographen, wobei eine eine Lasereinrichtung mit wenigstens einem Laser aufweisende Positioniereinrichtung zur Anzeige einer Einstichstelle zur Entnahme einer Gewebeprobe vorgesehen ist und wobei die Positioniereinrichtung wenigstens einen Motor zum Verfahren des Lasers entlang einer Führung aufweist. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Anzeige einer Einstichstelle oder Markierung am Körper für eine Biopsie oder eine Therapieanwendung bei einer MRT-Untersuchung, insbesondere mit einem Magnetresonanztomographen der vorgenannten Art.
- Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung von Strukturen im Inneren des Körpers. Mit einer MRT ist es möglich, Schnittbilder des menschlichen (oder tierischen) Körpers zu erzeugen, die oft eine hervorragende Beurteilung der Organe und vieler Organveränderungen erlauben. Die MRT nutzt zur Bildgebung magnetische Felder.
- Die MRT wird aber nicht nur zu Untersuchungszwecken genutzt, sondern auch für Biopsien verwendet. Unter einer Biopsie versteht man die Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Körper. Eine Biopsie wird durchgeführt, wenn genaue Informationen für eine Diagnose oder Therapieplanung einer Erkrankung erforderlich sind. Das MRT-Verfahren eignet sich deshalb besonders gut für eine Biopsie, da über die MRT-Bilddaten die Durchführung der Gewebeentnahme ohne weiteres am Bildschirm verfolgt werden kann.
- Man kann die MRT-Untersuchung und die ermittelten Daten auch dazu verwenden, eine Therapieanwendung direkt unter der MRT-Bildgebung durchzuführen (z. B. Cryotherapie in Tumorgewebe, Laserablation von Tumoren/Geschwüren, Injektion von Pharmaka an bestimmten Problemstellen, usw.). Der Magnetresonanztomograph zeigt dabei zum einen die Problemstelle, zum anderen aber auch nach einer Therapie den entsprechenden Therapieerfolg. Eine genaue Lokalisation der Therapiestelle ist aber essentiell für eine erfolgreiche Therapieanwendung. In diesem Zusammenhang ist Biopsieeinstichstelle mit Therapieeinstichstelle gleichzusetzen.
- Zusätzlich kann es notwendig sein, bestimmte Stellen am Körper, nach der Analyse der MRT-Bilddaten einfach nur von außen erkenntlich anzuzeigen (z. B. bei Wirbelschäden).
- Um bei einer Gewebeentnahme die Biopsienadel an der korrekten Einstichstelle anzusetzen, ist es beispielsweise aus der
DE 200 00 107 U1 bekannt, eine Positioniereinrichtung mit Laser zu verwenden. Da die Positioniereinrichtung beim Stand der Technik über Elektromotoren betrieben wird, ist die Anzeige der Einstichstelle nur außerhalb des Magnetresonanztomographen möglich. Die Anordnung der Positioniereinrichtung innerhalb des Magnetresonanztomographen ist deshalb nicht möglich, da die starken Magnetfelder des Magnetresonanztomographen einen Betrieb des Elektromotors zum einen unmöglich machen oder außerordentlich erschweren und da zum anderen die MRT-Bildgebung durch den Betrieb des Elektromotors gestört wird. - Zur Durchführung einer Biopsie muß der auf dem Patiententisch liegende Patient beim Stand der Technik aus dem Magnetresonanztomographen herausgefahren werden. Anschließend kann die Biopsienadel unter Zuhilfenahme der über den Laser angezeigten Einstichstelle vorläufig angesetzt werden. Üblicherweise wird der Patient dann erneut in den Magnetresonanztomographen über den Patiententisch hinein bewegt, um festzustellen, ob der gewählte Einstichwinkel richtig ist. Ist dies der Fall, kann die Biopsie zu Ende geführt werden.
- Wenngleich sich die MRT an sich hervorragend zur Durchführung einer Biopsie eignet, ist die Durchführung des bekannten Verfahrens aufgrund der erforderlichen Ein- und Ausfahrbewegung des Patienten auf dem Patiententisch in den Magnetresonanztomographen aufwendig. Insbesondere kann es auch zu Problemen kommen, wenn sich der Patient auf dem Patiententisch während des Hin- und Herverfahrens bewegt.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Magnetresonanztomographen sowie ein entsprechendes Anzeigeverfahren der Einstichstelle für ei ne Biopsie bei einer MRT-Untersuchung zur Verfügung zu stellen, bei der vorgenannten Nachteile nicht auftreten.
- Die vorgenannte Aufgabe ist bei einem Magnetresonanztomographen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Motor aus nicht-magnetischen Teilen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird. Durch Verwendung eines Motors der vorgenannten Art ergibt sich eine MRT-Kompatibilität, da der Motorbetrieb einerseits nicht durch das MRT-Magnetfeld gestört wird und andererseits der Motorbetrieb nicht die MRT-Bildgebung negativ beeinflußt. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht es damit, die Positioniereinrichtung nicht nur am sondern sogar im Magnetresonanztomographen anzuordnen.
- Dementsprechend sieht das erfindungsgemäße Verfahren zur Anzeige einer Einstichstelle für eine Biopsie bei einer MRT-Untersuchung mit einem Magnetresonanztomographen vor, daß die Einstichstelle innerhalb des MRT angezeigt wird, so daß die Biopsie im MRT erfolgen kann. Von besonderem Vorteil ist es in diesem Zusammenhang im übrigen, daß der Patiententisch zur Anzeige der Einstichstelle und zur anschließenden Durchführung der Biopsie nicht bewegt wird. Durch die Erfindung ergibt sich damit der wesentliche Vorteil, daß eine Biopsie nicht nur sehr viel schneller durchgeführt werden kann, sondern letztlich auch einfacher und vor allem exakter, da der Patiententisch in der einmal gewählten Untersuchungsstellung im Magnetresonanztomographen verbleibt und nicht bewegt werden muß, so daß auch die Neigung des Patienten, sich zu bewegen, insgesamt verringert wird.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist der Motor piezoelektrische keramische Aktuatoren zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen auf. Im übrigen ist eine Spindel oder ein Kolben vorgesehen, die bzw. der aufgrund der Ultraschallschwingungen in eine Drehbewegung und/oder in eine translatorische Bewegung versetzt wird. Die von dem Motor aufgrund der Ultraschallschwingungen erzeugte Bewegung kann in eine entsprechende Bewegung der Positioniereinrichtung bzw. zur Bewegung der Lasereinrichtung umgesetzt werden. Im übrigen versteht es sich, daß die vorgenannte Ausführungsform lediglich eine bevorzugte Alternative eines Motors darstellt. Grundsätzlich ist es auch ohne weiteres möglich, andere Motoren einzusetzen, die während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugen.
- Von besonderem Vorteil im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist es, daß sowohl die Führung als auch der Motor der Positioniereinrichtung innerhalb des Magnetresonanztomographen angeordnet sind, um sicherzustellen, daß zur Anzeige der Einstichstelle der Patiententisch nicht bewegt werden muß.
- Um auch einen größeren Bereich abdecken zu können, auf dem sich die Einstichstelle befinden kann, weist die Führung vorzugsweise eine in Längsrichtung des Patiententisches verlaufende Längsführung und eine in Querrichtung verlaufende Querführung auf, so daß in etwa ein solcher Bereich über die Positioniereinrichtung abgedeckt werden kann, der der Länge des Längsführung und der Breite der Querführung entspricht. Die Ausgangs- bzw. Mittelstellung der Positioniereinrichtung befindet sich dabei vorzugsweise auf der Mittelachse des magnetischen Zentrums des Magnetresonanztomographen. Diese Mittelstellung befindet sich bevorzugt in etwa auf der Hälfte der Länge der Längsführung.
- Statt der Anordnung des Lasers und der Positioniereinrichtung innerhalb des Magnetresonanztomographen ist es grundsätzlich auch möglich, die Führung und damit die Positioniereinrichtung außenseitig am Gehäuse des Magnetresonanztomographen zu befestigen. In diesem Falle weist die Führung dann nur eine Querführung auf. Bei dieser Ausführungsform ist es grundsätzlich erforderlich, den Patiententisch zur Anzeige der Einstichstelle und gegebenenfalls des Einstichwinkels aus der MRT-Untersuchungsstellung zu verfahren. Der Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß die Verfahrbewegung nur über einen kurzen Bereich erfolgen muß und daß sich eine feste Anordnung der Führung und damit des Lasers am Gehäuse des Magnetresonanztomographen ergibt.
- Um den Laser bzw. die Lasereinrichtung verstellen zu können, bietet es sich an, einen Motor zum Verfahren entlang der Längsführung und einen weiteren Motor zum Verfahren entlang der Querführung vorzusehen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, einen gemeinsamen Motor zum Verfahren entlang der Längsführung und zum Verfahren entlang der Querführung vorzusehen, wobei dann aber eine Umstelleinrichtung vorgesehen ist, um die unterschiedlichen Verstellbewegungen ausführen zu können.
- Der Laser selbst ist entweder an der Querführung befestigt, wobei die Querführung dann mit der Längsführung verbunden und mit der Längsführung verfahrbar ist. Dabei wird der Laser dann zusammen mit der Querführung bewegt. Alternativ ist es auch möglich, die Querführung in Querrichtung fest bzw. nicht verfahrbar auszubilden, während der Laser entlang der Querführung über einen Motor verfahrbar ist. Auch bei dieser Ausführungsform ist es allerdings so, daß die Querführung an der Längsführung befestigt und mit dieser verfahrbar ist.
- Von weiterem Vorteil ist es im übrigen, daß zur Verstellung des Lasers wenigstens ein Laser-Motor vorgesehen ist, der in entsprechender Weise wie der zuvor beschriebene Motor ausgebildet ist, also aus nicht-magnetischen Teilen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird. Durch den Lasermotor und gegebenenfalls einen weiteren Laser-Motor läßt sich der Laser dann in Längsrichtung und/oder in Querrichtung des Patiententisches verstellen, so daß nicht nur die Einstichstelle sondern auch der Einstichwinkel optimal angezeigt werden kann.
- Wie beim Stand der Technik weist auch der erfindungsgemäße Magnetresonanztomograph eine wenigstens eine Anzeigeeinrichtung aufweisende MRT-Computereinrichtung auf, wobei mittels der Anzeigeeinrichtung MRT-Bilder der MRT-Untersuchung dargestellt werden. Zur Steuerung der Bewegung der Positioniereinrichtung und des Lasers ist es nun zum einen möglich, eine weitere Computereinrichtung, die dann mit der MRT-Computereinrichtung gekoppelt ist, vorzusehen. Bevorzugt ist es aber, wenn die MRT-Computereinrichtung nicht nur zur MRT-Bilddarstellung sondern auch zur Steuerung der Bewegung der Positioniereinrichtung und des Lasers vorgesehen ist. Besonders günstig ist es in diesem Zusammenhang, die MRT-Computereinrichtung derart auszubilden, daß über die Anzeigeeinrichtung, das heißt über den Bildschirm, die Position einer Gewebeentnahmestelle mittels eines MRT-Bildes und vorzugsweise auch der Einstichwinkel markierbar ist, wobei die Positioniereinrichtung zur Einstellung des Lasers auf die Einstichstelle von der MRT-Computereinrichtung ansteuerbar ist.
- Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutet. Dabei zeigt
-
1 eine schematische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Magnetresonanztomographen, -
2 eine vergrößerte Darstellung eines Teils der Positioniereinrichtung des erfindungsgemäßen Magnetresonanztomographen, -
3 eine schematische Schnittansicht des Magnetresonanztomographen aus1 , -
4 eine schematische Vorderansicht an einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Magnetresonanztomographen und -
5 eine schematische Schnittansicht des Magnetresonanztomographen aus4 . - In den
1 bis3 einerseits und4 und andererseits sind jeweils zwei Ausführungsformen eines Magnetresonanztomographen1 dargestellt. Wenngleich es sich bei den dargestellten Ausführungsformen um Magnetresonanztomographen1 mit einem Tunnel2 handelt, versteht es sich, daß die vorliegende Erfindung nicht auf derartige Geräte beschränkt ist. Auch MRT-Geräte in offener Bauform unterfallen der vorliegenden Erfindung. Generell gilt die vorliegende Erfindung für alle MRT-Magnetsysteme, supraleitend, permanent oder resistiv, in geschlossener oder offener Bauform, vertikaler oder horizontaler Magnetfeldausrichtung und eine Ausrichtung zwischen horizontal und vertikal. - Die in den Figuren dargestellten Magnetresonanztomographen
1 weisen jeweils einen Oberbau3 und einen Unterbau4 auf, die vorliegend miteinander zur Bildung des Tunnels2 verbunden sind. Im Oberbau3 und im Unterbau4 befinden sich in bekannter Weise Magnete und Spulen sowie weitere Ein richtungen, die zum MRT-Betrieb erforderlich sind. Des weiteren ist am Unterbau4 ein verfahrbarer Patiententisch5 vorgesehen. - Die dargestellten Ausführungsformen des Magnetresonanztomographen
1 weisen jeweils eine Positioniereinrichtung6 auf, an der ein Laser7 einer Lasereinrichtung vorgesehen ist. Der Laser7 dient zur Anzeige der Einstichstelle für eine Biopsie. Um den Laser verfahren zu können, weist die Positioniereinrichtung6 wenigstens einen Motor8 auf, so daß der Laser7 entlang einer Führung der Positioniereinrichtung6 verfahrbar ist. - Wesentlich ist nun, daß der lediglich schematisch dargestellte Motor
8 aus nicht-magnetischen Teilen, wie Keramik, Kunststoff und/oder NE-Metallen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird, wie dies bei einem Elektromotor der Fall ist. Im einzelnen kann der nicht dargestellte Motor8 piezoelektrische keramische Aktuatoren zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweisen. Die Aktuatoren bzw. die von diesen erzeugten Schwingungen wirken dann mittelbar oder unmittelbar auf eine Spindel, die wiederum in eine Drehbewegung und/oder eine translatorische Bewegung versetzt wird. Statt der Verwendung einer Spindel ist es grundsätzlich auch möglich einen Kolben vorzusehen. - Der wesentliche Unterschied der Ausführungsform gemäß den
1 bis3 einerseits und4 und5 andererseits besteht darin, daß bei der Ausführungsform der1 bis3 die Führung und der Motor8 der Positioniereinrichtung6 innerhalb des Magnetresonanztomographen1 angeordnet sind. Dabei ist die Führung am Oberbau3 des Magnetresonanztomographen1 innerhalb des Tunnels2 befestigt. Im einzelnen weist die Führung eine in Längsrichtung Z des Patiententisches5 verlaufende Längsführung9 und eine in Querrichtung X verlaufende Querführung10 auf. Bei den Führungen kann es sich um Schienen und ähnliches handeln. Konkret ist die Positioniereinrichtung6 oberhalb des Patiententisches5 im Bereich des magnetischen Zentrums des Magnetresonanztomographen1 angeordnet. Günstigerweise ist es dabei so, daß sich die Mitte der Längsführung9 in etwa senkrecht oberhalb des magnetischen Zentrums befindet. - Bei der Ausführungsform gemäß den
4 und5 weist die Führung lediglich eine Querführung10 auf. Da die Querführung10 außenseitig am Gehäuse11 des Magnetresonanztomographen befestigt, entfällt die Längsführung. Im übrigen versteht es sich, daß die Form der Querführung10 im vorliegenden Fall der Form des Tunnels2 angepaßt ist. Die Querführung10 hat damit eine bogenartige Form. Bei offenen Systemen ist es grundsätzlich auch möglich, die Querführung10 gerade bzw. langgestreckt auszubilden. - Zum Verfahren des Lasers
7 sind vorliegend eine Mehrzahl von Motoren8 vorgesehen. Ein erster Motor sitzt in einem an der Längsführung9 verfahrbaren Schlitten, an dem auch die Querführung10 gehalten ist. Mit Verfahren des Schlittens entlang der Längsführung9 wird gleichzeitig auch die Querführung10 verfahren. Der Schlitten verfährt dabei in Längsrichtung Z. Nach Erreichen der richtigen Z-Koordinaten in Längsrichtung Z wird mittels eines weiteren Motors8 ein weiterer Schlitten, an dem der Laser befestigt ist, entlang der Querführung10 in Querrichtung X verfahren. Sofern es lediglich darum geht, die korrekte Einstichstelle festzulegen, reichen die beiden vorgenannten Motoren8 zum Verfahren des Lasers7 aus. Soll zusätzlich zu der Einstichstelle auch noch der Einstichwinkel über den Laser7 angezeigt werden, ist eine zusätzliche Bewegung des Lasers7 in x- und z-Richtung erforderlich. Hierzu ist entweder ein oder sind zwei weitere Lasermotoren14 erforderlich, die die gleichen Eigenschaften wie der Motor8 haben. Die Lasermotoren bewirken letztlich ein Verschwenken des Lasers7 . - Der Magnetresonanztomograph
1 weist im übrigen eine MRT-Computereinrichtung12 mit wenigstens einer Anzeigeeinrichtung13 auf. Bei der Anzeigeeinrichtung13 handelt es sich letztlich um einen Bildschirm. Die MRT-Computereinrichtung12 und die Anzeigeeinrichtung13 sind mit dem Magnetresonanztomographen1 verbunden bzw. gekoppelt. Auf der Anzeigeeinrichtung13 werden während der MRT-Untersuchung MRT-Bilder zur Beurteilung durch den Arzt dargestellt. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen dient die MRT-Computereinrichtung12 auch zur Steuerung der Bewegung der Positioniereinrichtung6 bzw. des Lasers7 . Hierzu sind die Positioniereinrichtung6 und der Laser7 mit der MRT-Computereinrichtung12 entsprechend gekoppelt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist es dabei im übrigen so, daß über die Anzeigeeinrichtung13 die Position einer Gewebe entnahmestelle und auch des Einstichwinkels markiert oder eingegeben werden kann. Die MRT-Computereinrichtung12 setzt dann die aus den Bilddaten erhaltenen Informationen und der Steuerbefehle zur Einstichstelle und des Einstichwinkels in entsprechende Positionierbefehle zur Einstellung des Lasers7 um. - Eine MRT-Untersuchung und die Anzeige der Einstichstelle erfolgt bei der in
1 bis3 dargestellten Ausführungsform so, daß der Patient während der MRT-Untersuchung innerhalb des Magnetresonanztomographen1 verbleibt, die Patientenliege5 also nicht bewegt wird. Durch Festlegung der Gewebeentnahmestelle über die Anzeigeeinrichtung13 durch den Arzt werden entsprechende Steuerbefehle erzeugt und der Laser7 verfährt über die Positioniereinrichtung6 an die betreffende Stelle, wobei gleichzeitig der zuvor gewählte Einstichwinkel angezeigt wird. Anschließend kann die Biopsie während der MRT-Untersuchung im Magnetresonanztomographen1 durchgeführt werden. Hierzu sollte der Abstand von der Patientenliege5 zur Unterseite des Oberbaus im Tunnel2 ausreichend groß sein, so daß die Biopsienadel problemlos angesetzt werden kann. Bevorzugt sollte ein lichter Abstand von der Oberseite des Patiententisches5 zum Oberbau3 von größer 70 cm vorgesehen sein. - Bei der in den
4 und5 dargestellten Ausführungsform ist es zur Darstellung der Einstichstelle und des Einstichwinkels auf den Patienten erforderlich, den Patiententisch5 aus dem Magnetresonanztomographen1 zumindest teilweise herauszufahren. Im Gegensatz zu der zuvor beschriebenen Ausführungsform kann hierbei die Biopsie nicht parallel zur MRT-Untersuchung erfolgen. -
- 1
- Magnetresonanztomograph
- 2
- Tunnel
- 3
- Oberbau
- 4
- Unterbau
- 5
- Patiententisch
- 6
- Positioniereinrichtung
- 7
- Laser
- 8
- Motor
- 9
- Längsführung
- 10
- Querführung
- 11
- Gehäuse
- 12
- MRT-Computereinrichtung
- 13
- Anzeigeeinrichtung
- 14
- Lasermotor
- Z
- Längsrichtung
- X
- Querrichtung
Claims (19)
- Magnetresonanztomograph (
1 ), wobei eine eine Lasereinrichtung mit wenigstens einem Laser (7 ) aufweisende Positioniereinrichtung (6 ) zur Anzeige einer Einstichstelle zur Entnahme der Gewebeprobe vorgesehen ist und wobei die Positioniereinrichtung (6 ) wenigstens einen Motor (8 ) zum Verfahren des Lasers (7 ) entlang einer Führung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (8 ) aus nicht-magnetischen Teilen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird. - Magnetresonanztomograph nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (
8 ) piezoelektrische keramische Aktuatoren zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen aufweist und daß eine Spindel vorgesehen ist, die aufgrund der Ultraschallschwingungen in eine Drehbewegung und/oder eine translatorische Bewegung versetzt wird. - Magnetresonanztomograph nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung und der Motor (
8 ) der Positioniereinrichtung (6 ) innerhalb des Magnetresonanztomographen (1 ) angeordnet sind. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung am Oberbau (
3 ) des Magnetresonanztomographen (1 ) befestigt ist und eine in Längsrichtung (2 ) des Patiententisches (5 ) verlaufende Längsführung (Z) und eine in Querrichtung (X) verlaufende Querführung (10 ) aufweist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniereinrichtung (
6 ) oberhalb des Patiententisches (5 ) im Bereich des magnetischen Zentrums des Magnetresonanztomographen (1 ) angeordnet ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung lediglich eine Querführung (
10 ) aufweist und daß die Querführung (12 ) außenseitig am Gehäuse (11 ) des Magnetresonanztomographen (1 ) befestigt ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (
7 ) zum Verfahren des Lasers (7 ) entlang der Längsführung (9 ) und/oder ein weiterer Motor (8 ) zum Verfahren des Lasers (7 ) entlang der Querführung (16 ) vorgesehen ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsamer Motor (
8 ) zum Verfahren in Richtung der Längsführung (9 ) und zum Verfahren in Richtung der Querführung (10 ) vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, am Motor (8 ) eine Umstelleinrichtung zum Umstellen auf die Längsführung (9 ) und zum Umstellen auf die Querführung (10 ) vorgesehen ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Laser (
7 ) an der Querführung (10 ) befestigt ist oder daß der Laser (7 ) an der Querführung (10 ) verfahrbar ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querführung (
10 ) mit der Längsführung (9 ) verbunden und mit der Längsführung (9 ) verfahrbar ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstellung des Lasers (
7 ) wenigstens ein Laser-Motor (14 ) vorgesehen ist und daß der Laser-Motor (14 ) aus nicht-magnetischen Teilen besteht und derart ausgebildet ist, daß während des Motorbetriebes kein eigenes Magnetfeld erzeugt wird. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Laser-Motor (
14 ) und gegebenenfalls ein weiterer Laser-Motor (14 ) zur Verstellung des Lasers in Längsrichtung (Z) und/oder in Querrichtung (X) des Patiententisches (5 ) vorgesehen ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine wenigstens eine Anzeigeeinrichtung (
13 ) aufweisende MRT-Computereinrichtung (12 ) vorgesehen ist, wobei mittels der Anzeigeeinrichtung (13 ) MRT-Bilder dargestellt werden. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Computereinrichtung zur Steuerung der Bewegung der Positioniereinrichtung (
6 ) und des Lasers (7 ) vorgesehen ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die MRT-Computereinrichtung (
12 ) zur Steuerung der Bewegung der Positioniereinrichtung (6 ) und des Lasers (7 ) vorgesehen ist. - Magnetresonanztomograph nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die MRT-Computereinrichtung (
12 ) derart ausgebildet ist, daß über die Anzeigeeinrichtung (13 ) die Position einer Gewebeentnahmestelle und vorzugsweise der Einstichwinkel markierbar ist, und die Positioniereinrichtung (6 ) zur Einstellung des Lasers (7 ) auf die Einstichstelle von der MRT-Computereinrichtung (12 ) ansteuerbar ist. - Verfahren zur Anzeige einer Einstichstelle oder Markierung am Körper für eine Biopsie oder eine Therapieanwendung bei einer MRT-Untersuchung mit einem Magnetresonanztomographen (
1 ), insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche. - Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstichstelle innerhalb des Magnetresonanztomographen (
1 ) angezeigt wird, so daß Biopsie im Magnetresonanztomographen (1 ) erfolgen kann. - Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Patiententisch (
5 ) des Magnetresonanztomographen (1 ) zur Anzeige der Einstichstelle nicht aus dem Magnetresonanztomographen (1 ) bewegt wird.
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