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Die
Erfindung betrifft zunächst
einen Abfallsammler mit einem Abfallsammler-Gehäuse
und einem Öffnungsteil,
wobei das Öffnungsteil
aufgrund eines Sensors bei Annäherung
an den Abfallsammler elektromotorisch unterstützt selbsttätig öffnet, wobei weiter ein die
Sensorsignale auswertende und den Motor beeinflussende Steuerung
vorgesehen ist und das Öffnungsteil
mittels einer Feder in die Schließstellung belastet ist.
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Abfallsammler
der in Rede stehenden Art sind bekannt. Diese verfügen über eine
Sensorik, die den Bereich vor dem Öffnungsteil überwacht.
Das Eindringen eines Gegenstandes oder einer Person in diesen Bereich
wird durch den Sensor detektiert, was die elektromotorische Öffnungsbetätigung des Öffnungsteils
zur Folge hat. Derartige Abfallsammler kommen bevorzugt im Haushalts-
oder Gewerbebereich, weiter bevorzugt im Gaststättenbereich zum Einsatz. Eine
beispielhafte Lösung
zeigt die
US 4,981,275 .
Diese weist ein Abfallsammler-Gehäuse auf,
in welches ein Inneneimer schubkastenartig einführbar ist. Das klappenartige Öffnungsteil
ist Teil des den Inneneimer überdeckenden
Gehäuseabschnittes
des Abfallsammlers, in welchem Gehäuseabschnitt innenseitig der
auf das klappenartige Öffnungsteil
einwirkende Elektromotor angeordnet ist.
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Im
Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine
technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Abfallsammler der
in Rede stehenden Art gebrauchsvorteilhafter auszugestalten.
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Diese
Problematik ist zunächst
und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass der Motor außen auf das Abfallsammler-Gehäuse aufgesetzt
ist. Zufolge dieser Anordnung ist der Motor außerhalb des Einwurfbereichs
des Abfallsammlers positioniert; somit auch außerhalb des Schmutzbereiches.
Auch erweist sich diese außenliegende
Anordnung bezüglich
etwaiger Pflege- oder Reparaturdienste am Elektromotor von Vorteil.
Des Weiteren kann der Motor gegebenenfalls zusammen mit einem den
Motor speisenden Akkumulator in einem außen auf das Abfallsammler-Gehäuse aufgebrachten
gesonderten Gehäuse
installiert sein, so dass dieser auch bei außen liegender Anordnung vor
Verschmutzung und Stoßbeaufschlagung
geschützt
ist.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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So
ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass zugeordnet zu dem Öffnungsteil
der als Näherungssensor
ausgebildete Sensor angeordnet ist, der einen Raum erfaßt, der
sich zu dem – in
vertikaler Verlängerung – gegenüberliegenden
Wandungsbereich des Abfallsammlers erstreckt. Zufolge dieser Ausgestaltung
ist der Raum unmittelbar über
dem Abfallsammler, weiter bevorzugt unmittelbar über einer Einfüllöffnung des
Abfallsammlers überwacht. Hierbei
ist weiter bevorzugt nicht zwingend ein sich annähernd horizontal erstreckender
Bereich über dem
Abfallsammler erfaßt,
sondern vielmehr ausgehend von dem Sensor ein sich bevorzugt trichterartig öffnender
bzw. keulenförmiger
Raum. Bevorzugt erfaßt
hierbei der Sensor einen Raum, der sich nur unwesentlich über dem
Grundriss des Abfallsammlers hinaus erstreckt, so dass den Abfallsammler
passierende Personen oder Haustiere nicht eine Fehlöffnung auslösen. Der überwachte
Raum erstreckt sich in einer Projektion auf einen Fussboden oder
dergleichen ausgehend von einem Wandungsabschnitt des Abfallsammlers,
dessen Grundriss übergreifend
bis hin zum gegenüberliegenden
Wandungsbereich. Gegebenenfalls erstreckt sich der überwachte
Raum auch über
diesen gegenüberliegenden
Wandungsbereich hinaus, dies jedoch nur in einem Maße, welches Fehlfunktionen
beispielsweise durch passierende Personen ausschließt.
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Entsprechend
kann dieses Erstreckungsmaß über den
gegenüberliegenden
Wandungsabschnitt in einem Bereich von wenigen Zentimetern, bis
hin zu 20 cm liegen. Es wird aber eine Person erfaßt, die
unmittelbar vor dem Abfallsammler steht und so die gewollte Nutzung
anzeigt. Der räumlich
begrenzte Zugriffs- bzw. Aktionsbereich über bzw. vor dem Öffnungsteil
wird überwacht.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren einen Abfallsammler nach den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1, wobei weiter der Abfallsammler eine
obere Kuppel aufweist, in der das, ein Segment bildende, klappenartige Öffnungsteil
aufgenommen ist, das um eine horizontale Achse verschwenkbar ist.
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Auch
ein solcher Abfallsammler ist aus der eingangs erwähnten
US 4,981,275 bekannt.
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Um
einen derartigen Abfallsammler gebrauchsvorteilhafter auszugestalten,
wird vorgeschlagen, dass zugeordnet zu dem Öffnungsteil der als Näherungssensor
ausgebildete Sensor angeordnet ist, der einen Raum erfaßt, der
sich nur unwesentlich über
den Grundriss des Abfallsammlers hinaus erstreckt. Entsprechend
wird erfindungsgemäß zunächst innerhalb
einer Projektion auf einen Fußboden
oder dergleichen ein Zugriffsraum überwacht, so weiter bevorzugt
der unmittelbare Bereich vor dem Öffnungsteil. Der Raum kann
sich jedoch auch über den
Abfallsammler-Grundriss hinaus erstrecken, dies jedoch nur in einem
Maße,
welches Fehlfunktionen beispielsweise durch passierende Personen
oder Haustiere ausschließt.
Dieses Erstreckungsmaß über den
gegenüberliegenden
Wandungsabschnitt kann in einem Bereich von wenigen Zentimetern,
bis hin zu 20 cm liegen. Es wird aber eine Person erfaßt, die
unmittelbar vor dem Abfallsammler steht und so die gewollte Nutzung
anzeigt. Der räumlich
begrenzte Zugriffs- bzw. Aktionsbereich vor dem Öffnungsteil wird überwacht.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu den Gegenständen der Ansprüche 1 und/oder
4 erläutert,
können
aber auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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So
ist weiter vorgesehen, dass der Sensor einen Raum erfaßt, der
sich ausgehend von dem Sensor nach oben und mit zunehmender Höhe nach vorne
erstreckt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein Abfallsammler geschaffen,
welcher elektromotorisch unterstützt
selbsttätig
bereits öffnet,
wenn sich ein Gegenstand oder eine Person diesem nähert. Es
ist bevorzugt ein Raum erfaßt,
der sich vom Sensor ausgehend trichterförmig nach oben, bzw. keulenförmig erweitert.
Der über
den Sensor erfaßte
Raum ist soweit sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Erstreckung
begrenzt, dass in üblichem
Abstand zum Abfallsammler positionierte weitere Gegenstände nicht
sensorerfaßt
werden, was bei üblicher,
frei zugänglicher
Positionierung des Abfallsammlers zu einer Irritation bei einer
Sensorerfassung führen
würde.
Als weiter gebrauchsvorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung,
bei welcher der Sensor einen Bereich abfragt, der sich oberhalb
des Abfallsammlers und mit zunehmender Höhe über den Radius des Abfallsammlers
hinaus erweitert. Bei einer üblichen
Höhe eines
Abfallsammlers zwischen 0,5 und 1,5 Metern erstreckt sich der sensorerfaßte Bereich
in vertikaler Richtung bevorzugt bis zu einer Höhe von etwa 2 Metern, so dass
sicher eine gezielte Ansteuerung des Abfallsammlers durch eine Person
erfaßt
ist. Die Radialerstreckung des sensorüberwachten Bereiches ist so
gewählt,
dass eine gezielte Annäherung
an den Abfallsammler auch von vorn, schräg oben die Öffnungsbewegung auslöst. Der
Radius ist jedoch wiederum so gering bemessen, dass in der Nähe des Abfallsammlers
befindliche Gegenstände
oder den Abfallsammler passierende Personen bzw. Haustiere kein
Sensorsignal zum Öffnen
des Abfallsammlers auslösen.
Die Empfindlichkeit des Infrarotsensors ist angepaßt an die örtlichen
Gegebenheiten einstellbar. Das Öffnungsteil
ist in bekannter Weise bevorzugt in Schließrichtung federbelastet. Um
dieser Federkraft im Öffnungszustand
entgegenzuwirken, ist vorgesehen, dass der Motor in diesem geöffneten
Zustand des Öffnungsteils
in einen Generatorbetrieb umgeschaltet ist, so weiter bevorzugt
durch Kurzschließen des
Elektromotors. Der durch den Generatorbetrieb erzeugte Widerstand
hält das Öffnungsteil
in der Öffnungsstellung
solange, bis der Generatorbetrieb wieder aufgehoben wird. Alternativ
wird der Elektromotor in der geöffneten
Stellung des Öffnungsteils
in einen Puls-Betrieb geschaltet, um durch pulsartige Öffnungsbewegungen
das Öffnungsteil
entgegen der Federkraft der Rückstellfeder
zu halten. Eine weitere gebrauchsvorteilhafte Lösung sieht vor, dass das Öffnungsteil
solange geöffnet
bleibt, wie der Sensor eine Person oder einen Gegenstand detektiert.
So kann beispielsweise eine vor dem Abfallsammler postierte Person
nacheinander mehrere Male Gegenstände in den geöffneten
Abfallsammler einwerfen, ohne dass zwischenzeitig das Öffnungsteil
schließt.
Dies kann beispielsweise durch eine radiale Erweiterung des überwachten
Bereichs erreicht sein, welche radiale Erweiterung erst aktiviert
wird, wenn ein erstes Sensorsignal den Öffnungsimpuls generiert hat.
Somit wird ausgeschlossen, dass den Abfallsammler passierende Personen
eine Öffnung
auslösen.
Auch kann diesbezüglich
vorgesehen sein, dass ab einem Zeitpunkt, bei dem eine Person oder
ein Gegenstand nicht mehr durch den Sensor detektiert wird, das Öffnungsteil
noch für
einen weiteren, vorbestimmten Zeitraum in der Öffnungsstellung verbleibt,
so weiter bevorzugt über
einen Zeitraum von 2 bis 15 Sekunden, weiter bevorzugt ca. 5 Sekunden.
Zur Schließung
des Öffnungsteils
kann in einfachster Weise der den Generatorbetrieb auslösende Kurzschluss
bzw. der Puls-Betrieb aufgehoben werden, wonach das Öffnungsteil
federbelastet zurückfährt. Um
diese Schließbewegung
aktiv zu unterstützen,
ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass am Ende des vorbestimmten
Zeitraumes der Motor vom Generatorbetrieb bzw. Puls-Betrieb in den
Motorbetrieb umgeschaltet wird und zur Schließung des Öffnungsteils beaufschlagt wird.
Entsprechend wird der Motor entgegengesetzt zur Öffnungsbetätigungsrichtung angesteuert.
Wird der Elektromotor sowohl zur Öffnungs- als auch zur Schließbetätigung des Öffnungsteils
herangezogen, kann eine Federbeaufschlagung des Öffnungsteils in die Schließrichtung
entfal len. Die Steuerung ist bevorzugt als frei programmierte Steuerung
eines Mikroprozessors realisiert. Zudem können auch zwei Sensoren vorgesehen
sein, wobei einer beispielsweise einen Gegenstand oder eine Person,
insbesondere die Hand einer Person im Nahbereich des Abfallsammlers
detektiert und daraufhin das Öffnungsteil öffnet, während ein
zweiter Sensor detektiert, ob ein Benutzer sich noch in der Nähe des Abfallsammlers
befindet und im negativen Fall dann das Schließen des Öffnungsteiles bewirkt. Bevorzugt wird
der zweite Sensor erst aktiviert, nachdem der erste Sensor einen Öffnungsimpuls
generiert hat. Hinsichtlich der Einwirkung des Elektromotors auf das Öffnungsteil
sind verschiedene mechanische Lösungen
denkbar. So ist beispielsweise vorgesehen, dass der Motor mit einem
Ritzel auf eine Zahnstange einwirkt, die an dem Öffnungsteil angelenkt ist.
Der Motor ist hierbei, wie auch bevorzugt in den nachstehend weiter
aufgeführten
Ausführungsformen,
ein Stellmotor mit vordefiniertem Aktionswinkel zwischen den beiden
Endstellungen. So sind sowohl die Öffnungsstellung als auch die
Schließstellung
des Öffnungsteils
durch den vorbestimmten Aktionswinkel des Elektromotors definiert.
Alternativ kann sowohl in der Öffnungsstellung
als auch in der Schließstellung des Öffnungsteils
eine Anschlagbegrenzung vorgesehen sein und der hierbei auftretende
Stromanstieg von einer entsprechenden Elektronik ausgewertet werden,
die wiederum das Abschalten des Elektromotors bewirkt. Alternativ
kann der Motor über
einen Bowdenzug auf das Öffnungsteil
einwirken. Hierbei und auch bei der zuvor beschriebenen Ritzel-Zahnstangen-Ausgestaltung
wirkt der Elektromotor sowohl in Öffnungsrichtung des Öffnungsteils
als auch in dessen Schließrichtung.
Auch kann der Motor über einen
Seilzug auf das Öffnungsteil
einwirken, wobei in dieser Ausgestaltung der Motor lediglich die Öffnungsbewegung
des Öffnungsteils
durchführt.
Die Schließbewegung
beruht auf der Rückstellkraft
der das Öffnungsteil
beaufschlagenden Feder, wobei im Zuge der Rückbewegung der Elektromotor
stromlos geschaltet ist und das Ablängen des Seilzugs erlaubt. Weiter
alternativ kann der Motor über
eine Stange mit einem Exzenterantrieb auf das Öffnungsteil einwirken. Zudem
wird alternativ vorgeschlagen, dass der Motor über einen Schneckenantrieb
auf das Öffnungsteil
einwirkt. So kann beispielsweise der Elektromotor eine Schneckenspindel
in Rotation versetzen, in deren Schneckengang ein vom Öffnungsteil abragender
Zapfen eingreift. Durch die Rotation wird der Zapfen des Öffnungsteils
parallel zur Schneckenachse linear verlagert, was zu einer Schwenkbewegung
des Öffnungsteiles
führt.
Der Schneckenantrieb kann insbesondere durch Auswahl einer geeigneten Steigung
selbsthemmend ausgeführt
sein. Als weiter vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei
welcher der Sensor ein Infrarotsensor ist. Alternativ kann der Sensor
auch auf Erzeugung eines elektrostatischen Feldes beruhen, dessen
Störung
erfaßt
wird. Der Korpus des Abfallsammlers wirkt hierbei als zweiter Sensor,
der ein elektromagnetisches Feld aufbaut. So wird eine nahe postierte
Person durch Störung
des Feldes erfaßt.
Zudem ist auch das Entfernen der Person aus dem Feld registrierbar,
wonach erst die Steuerung den Befehl zum Schließen des Öffnungsteils generiert. So
kann der Benutzer unabhängig
von einer festen Zeitsteuerung den Entsorgungsvorgang beenden. Bezüglich der
Signalübertragung
kann vorgesehen sein, dass der Elektromotor über Funk ansteuerbar ist. Demzufolge
kann auf eine Kabelverbindung zwischen Elektromotor und Sensor bzw.
Steuerung verzichtet werden. Der Motor und die vorgesehene Steuerung
sowie der Sensor werden bevorzugt über eine Batterie bzw. über einen
Akkumulator gespeist. Alternativ kann die Stromversorgung auch über ein
Netzteil erfolgen. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen,
dass der Sensor in einem auch den Motor aufnehmenden Gehäuse integriert
ist, wobei weiter bevorzugt dieses Gehäuse zumindest teilweise einer
Kuppel-Krümmung
folgend gestaltet ist. Hierdurch ist in einer bevorzugten Ausführungsform
der Sensor nahe des Einwurfbereiches platziert. Die Stromversorgung
des Motors kann unter Zwischenschaltung eines Transformators oder
dergleichen über
ein von dem Abfallsammler abführendes
Stromanschlusskabel erfolgen, zur unmittelbaren Speisung aus dem
Hausstromnetz. Bevorzugt wird jedoch eine autarke Ausgestaltung
des Abfallsammlers, wozu in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen
ist, dass das Gehäuse
zur Stromversorgung des Motors eine Auf nahme für einen Akkumulator aufweist.
Diese Aufnahme ist durch den Benutzer öffenbar, so beispielsweise zum
Wechsel des Akkumulators. Alternativ kann die Aufnahme auch eine
elektrische Steckverbindung aufweisen, zur Wiederaufladung des Akkumulators mittels
eines üblichen,
netzbetriebenen Ladegerätes. In
bevorzugter Ausgestaltung ist das Gehäuse bei Anpassung an die Kuppelkrümmung in
einer Kuppelöffnung
aufgenommen. Entsprechend ist hierdurch das Gehäuse derart ausbildbar, dass
kein bzw. kein wesentliches Auftragen auf die durch den Abfallsammler
gebildete Kuppel durch das Gehäuse
erzielt wird. Vielmehr fügt
sich das Gehäuse
bzw. der nach außen
hin sichtbare Gehäuseteil
in die Kuppelkontur ein. Die in dem Gehäuse aufgenommenen Bauteile, wie
der Motor oder die Aufnahme für
einen Akkumulator ragen durch die Kuppelöffnung in das Kuppelinnere
hinein, sind entsprechend in einer Verstecktlage platziert. Die
Kuppelöffnung
ist weiter bevorzugt in dem, dem Öffnungsteil diametral gegenüberliegenden
Bereich ausgebildet. Zufolge dieser Anordnung ist das in der Kuppelöffnung platzierte
Gehäuse
rückwärtig des Öffnungsteils
und entsprechend abgewandt zur üblichen
Bedienseite des Abfallsammlers platziert. Zudem erweist es sich
als vorteilhaft, dass ein elektrischer Ein-Aus-Schalter vorgesehen
ist, mittels welchem die Stromversorgung des Motors sowie der vorgesehenen
elektrischen bzw. elektronischen Bauelemente, wie beispielsweise
der Sensor sowie die Auswerteelektronik, unterbrochen werden kann. Dieser
Schalter ist weiter bevorzugt nicht im unmittelbaren Zugangsbereich
zu dem Abfallsammler platziert, sondern in einem diesem abgewandten
Bereich, so beispielsweise im dem Öffnungsteil rückwärtig zugeordneten
Sammlerbereich. Hierdurch wird eine versehentliche Betätigung des
Schalters unterbunden. In einer bevorzugten Anordnung ist der Ein-Aus-Schalter in dem Gehäuse untergebracht, welches
auch den Motor und gegebenenfalls den Akkumulator aufnimmt.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich
mehrere Ausführungsbeispiele
darstellt, näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
Abfallsammler in einer ersten Ausführungsform in Seitenansicht;
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2 den
Abfallsammler in Rückansicht;
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3 den
Abfallsammler in perspektivischer Darstellung;
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4 den
vergrößerten Schnitt
gemäß der Linie
IV-IV in 2 bei in Schließstellung
gehaltenem Öffnungsteil;
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5 eine
perspektivische Detaildarstellung der elektromotorischen Öffnungseinrichtung
für das Öffnungsteil,
die Schließstellung
betreffend;
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6 eine
weitere perspektivische Darstellung des Abfallsammlers mit Blick
auf die Rückseite desselben;
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7 den
vergrößerten Schnitt
gemäß der Linie
VII-VII in 6;
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8 eine
der 5 entsprechende Perspektiv-Detaildarstellung,
jedoch die Öffnungsstellung des Öffnungsteils
betreffend;
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9 die Öffnungsstellung
in einer perspektivischen Darstellung gemäß 6;
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10 den
vergrößerten Schnitt
gemäß der Linie
X-X in 9;
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11 in
einer perspektivischen Einzeldarstellung das Öffnungsteil mit der Öffnungsmechanik in
der Öffnungsstellung;
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12 eine
der 5 entsprechende perspektivische Detaildarstellung,
jedoch eine zweite Ausführungsform
betreffend;
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13 eine
weitere der 5 entsprechende Darstellung
mit Bezug auf eine dritte Ausführungsform;
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14 eine
vierte Ausführungsform
in perspektivischer Detaildarstellung;
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15 eine
der 7 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch die
Ausführungsform
gemäß 14 betreffend;
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16 eine
weitere Ausführungsform
in perspektivischer Detaildarstellung;
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17 eine
Seiten-Detaildarstellung der Ausführungsform gemäß 16;
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18 eine
der 15 entsprechende Darstellung, jedoch eine weitere
Ausführungsform
betreffend;
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19 eine
Schnittdarstellung durch den oberen Bereich eines Abfallsammlers
in einer weiteren Ausführungsform;
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20 eine
perspektivische Rückansicht gegen
einen Abfallsammler der Ausführungsform
gemäß der Darstellung
in 19 und
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21 den
Schnitt gemäß der Linie
XXI-XXI in 20.
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Der
in den 1 bis 18 in verschiedenen Ausführungsformen
dargestellte Abfallsammler 1 besitzt ein Abfallsammler-Gehäuse 2,
welches in konzentrischer Ausrichtung über einen Inneneimer 3 gestülpt ist.
Der untere Rand 4 des Gehäuses 2 ist von einem
aus Gummi oder Kunststoff bestehenden Standkragen 5 umfaßt.
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Der
den Inneneimer 3 überspannende
Bereich des Gehäuses 2 ist
als Kuppel 6 ausgebildet, mit einer Kuppelbasis, welche
sich mit geringem vertikalen Abstand zu dem oberen freien Rand 7 des
Inneneimers 3 erstreckt. Die Kuppel 6 weist eine
Einwurföffnung 8 auf.
Deren Rand 9 liegt auf einer Sekantenebene der Kuppel 6.
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Die
Einwurföffnung 8 ist
durch ein in diesem Ausführungsbeispiel
zweigeteiltes Öffnungsteil 10 verschließbar. Dieses
setzt sich zusammen aus zwei untereinander formgleichen Deckelteilen 11 in
Gestalt von Kugel-Achtelabschnitten. Die Deckelflächen der
Deckelteile 11 stehen über
die Sekantenebene der Einwurföffnung 8 vor
und ergänzen
die Kuppel 6 zu einem kuppelförmigen Kopf.
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Die
beiden Deckelteile 11 sind um eine gemeinsame, horizontal
ausgerichtete Achse x schwenkbar. Hierzu sind gehäuseseitig
in einem zylindrischen Abschnitt zwischen dem gehäuseseitigen Kuppelabschnitt 12 und
einem den oberen Rand 7 des Inneneimers 3 übergreifenden,
horizontal ausgerichteten Randringes 13 platzierte Zapfen 14 vorgesehen,
welche die Kugel-Achtelabschnitte der Deckelteile 11 im
Spitzenbereich durchsetzen. Entsprechend verläuft die Achse x durch die Zapfen 14.
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Die
beiden Deckelteile 11 stoßen in einer Schließfuge 15 in
der Quermittelebene zur Schwenkebene zusammen.
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Zugeordnet
einer Gelenkseite, das heißt
zugeordnet einem Zapfen 14 ist gehäuseinnenseitig ein im Wesentlichen
T-förmiger
Schieber 16 vertikal verlagerbar angeordnet. Dieser durchsetzt
eine querschnittsangepaßte
Durchbrechung 17 des Randringes 13 und erstreckt
sich entsprechend unterseitig des Randringes 13 zwischen
der Gehäusewandung und
dem Inneneimer 3.
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Der
vertikal ausgerichtete T-Steg 18 weist einen in Längserstreckung
verlaufenden, mittigen Schlitz 31 auf, der zu dem den T-Schenkeln 19 zugewandten
Ende hin offen ausläuft
und den zugeordneten Zapfen 14 aufnimmt. Letzterer bietet
entsprechend eine Führung
für den
Schieber 16.
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Die
im Wesentlichen rechtwinklig zum T-Steg 18 abragenden T-Schenkel 19 tragen
im Bereich ihrer freien Enden in Richtung auf das Kuppelinnere hin weisende
Schleppzapfen 20. Diese tauchen in im jeweiligen Spitzenbereich
eines Kugel-Achtelabschnitts der Deckelteile 11 ausgeformte
Längsschlitze 21 ein,
zur Ausformung eines Zapfen/Schlitzeingriffes 22.
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Die
beiden Deckelteile 11 sind in Schließrichtung federbelastet. Erreicht
wird dies durch eine im dem dem Schieber 16 gegenüberliegenden
Spitzenbereich der Kugel-Achtelabschnitte sich erstreckende, über die
Schließfuge 15 reichende
Zugfeder 23, deren Enden an Zapfenabschnitten 24 der
Deckelteile 11 festgelegt sind.
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Die
Deckelteile 11 sind mit je einer Abwinklung 25 ausgestattet.
Mit diesen treten die Deckelteile 11 in der Schließfuge 15 gegeneinander.
Diese Abwinklungen 25 schließen eine Verletzungsgefahr
aus und stabilisieren die aus dünnem
Material bestehenden Kugel-Achtelabschnitte.
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Die
Kuppel 6 bzw. der gehäuseseitige
Kuppelabschnitt 12 übergreift
den durch den Randring 13 definierten Stirnrand des Gehäuses 2.
Zur Festlegung dienen nicht näher
veranschaulichte Blechschrauben oder dergleichen.
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Das Öffnen des
Abfallsammlers, das heißt das
Verschwenken der Deckelteile 11 in die Öffnungsstellung erfolgt selbsttätig durch
elektromotorische Unterstützung.
Hierzu ist ein Elektromotor 26 vorgesehen, der in einem
gesonderten Gehäuse 27 aufgenommen
ist. Dieses gesonderte Gehäuse 27 nimmt
zugleich einen nicht näher
dargestellten Akkumulator 28 zur Speisung des Elektromotors 26 auf.
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Das
gesonderte Gehäuse 27 und
somit auch der Elektromotor 26 ist außen auf das Abfallsammler-Gehäuse 2 aufgesetzt,
zugeordnet dem den Schieber 16 aufweisenden Anlenkbereich
der Deckelteile 11.
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Die
Zusammenwirkung zwischen Elektromotor 26 und dem die Öffnungsbewegung
der Deckelteile 11 erzwingenden Schieber 16 ist
unterschiedlich gelöst.
In dem in den 1 bis 11 dargestellten ersten
Ausführungsbeispiel
wirkt der Elektromotor 26 mit einem Ritzel 29 auf
eine Zahnstange 30 ein. Letztere ist einstückig aus
dem Schieber 16, konkret aus dem unterhalb des Schlitzes 31 sich
weiter vertikal erstreckenden T-Steg 18 geformt, welcher
Stegabschnitt im Zusammenwirkungsbereich mit dem Ritzel 29 von
einer gehäuseseitigen
Führung 32 umfaßt ist. Das
Ritzel 29 durchgreift einen zugeordneten, fensterartigen
Durchbruch 33 des Gehäuses 2.
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Der
Elektromotor 26 kann unmittelbar auf das Ritzel 29 einwirken.
Die Anordnung und Zusammenwirkung von Elektromotor 26 und
Ritzel 29 sind in den Darstellungen lediglich schematisch
gezeigt. Es ist zwischen diesen auch eine Über- bzw. Untersetzung denkbar.
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Das
Signal zum Öffnen
bzw. Schließen
des Abfallsammlers 1 wird von einem Sensor 34 erzeugt. Dieser
ist im Bereich des, der Motorseite zugewandten gehäuseseitigen
Kuppelabschnitts 12 nahe der Einwurföffnung 8 platziert
und ist als Näherungssensor
ausgebildet. Integriert ist der Sensor 34 in dem zugleich den
Elektromotor 26 und den Akkumulator 28 aufnehmenden
Gehäuse 27,
welches sich ausgehend von einem im zylindrischen Bereich des Abfallsammler-Gehäuses 2 kastenförmigen Abschnitt
der Kuppelkrümmung
folgend bis nahe der Einwurföffnung 8 erstreckt.
Im freien stirnseitigen Bereich des Gehäuses 27 ist der Sensor 34,
der in der Regel aus einer Sende-/Empfängereinheit besteht, gehaltert. Wenngleich
in den Darstellungen der Sensor 34 außenliegend gezeigt ist, ist
bevorzugt vorgesehen, diesen in zum Aufnahmebereich versenkter Anordnung
vorzusehen, um hierdurch eine Stoßsicherung zu bieten. Das Absenkmaß ist hierbei
so gering gewählt,
dass hierdurch der vom Sensor 34 zu überwachende Raum nicht eingeschränkt wird.
Der Sensor 34 erfaßt
hierbei einen Raum, der sich ausgehend von dem Sensor 34 nach
oben und mit zunehmender Höhe
auch nach vorne erstreckt, so dass sich ein abzufragender Bereich
B ergibt, der sich oberhalb des Abfallsammlers 1 und mit
zunehmender Höhe über den
Radius des Abfallsammlers 1 hinaus, wenngleich auch nur
unwesentlich erweitert. Es ist entsprechend vom Sensor 34 ausgehend
ein keulenförmiges,
unsichtbares Infrarotfeld über
der Einwurföffnung
$ aufgebaut.
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Das
Sensorsignal wird durch eine nicht dargestellte Steuerung ausgewertet.
Diese Steuerung ist bevorzugt als frei programmierte Steuerung eines Mikroprozessors
realisiert und dient der beeinflussenden Regelung des Elektromotors 26.
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Nicht
dargestellt, aber durchaus vorgesehen ist an dem Gehäuse 27 ein
Ein-Aus-Schalter
platziert, zur Unterbrechung der Stromversorgung für den Elektromotor 26 sowie
die vorgesehene Elektronik und den Sensor 34.
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Bei
Erfassen eines Gegenstandes oder einer Person im sensorüberwachten
Bereich über
dem Öffnungsteil 10 wird
der Elektromotor in Öffnungsdrehrichtung
beaufschlagt, was über
die Ritzel/Zahnstangenanordnung eine Vertikalverlagerung des Schiebers 16 nach
unten bewirkt. Einhergehend verlagern sich die T-Schenkel 19 mit
ihren Schleppzapfen 20 vertikal nach unten unter Schwenkmitnahme
der Deckelteile 11 über
die Zapfen/Schlitzeingriffe 22. Die Deckelteilverschwenkung
erfolgt entgegen der Kraft der Zugfeder 23.
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Die
in Form von Kugel-Achtelabschnitten gestalteten Deckelteile 11 verschwenken
hierbei aus ihrer über
die Sekantenebene vorstehenden Lage hinter den gehäuseseitigen
Kuppelabschnitt 12 in Abwärtsrichtung und bilden dadurch
eine groß bemessene
Einfüllöffnung 8.
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Die
Schwenkoffenstellung der Deckelteile 11 ist anschlagbegrenzt.
Der hierbei ansteigende Strom wird über die Steuerung erfaßt, wonach
zur Haltung der Öffnungsstellung
entgegen der Kraft der gespannten Zugfeder 23 der Elektromotor 26 in
einen Puls-Betrieb geschaltet wird. Alternativ kann der Elektromotor
auch im geöffneten
Zustand des Öffnungsteiles 10 in
einen Generatorbetrieb umgeschaltet sein. Wesentlich ist, dass der
Elektromotor 26 das Öffnungsteil 10 gegen
die Kraft der Zugfeder 23 in der Öffnungsstellung hält.
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Die
Deckelteile 11 werden solange in der Öffnungsstellung gehalten, wie
der Sensor 34 im überwachten
Bereich eine Person oder einen Gegenstand detektiert. Auch ist bevorzugt,
dass die Steuerung so ausgelegt ist, dass ab einem Zeitpunkt, bei dem
eine Person oder ein Gegenstand nicht mehr durch den Sensor 34 detektiert
wird, das Öffnungsteil 10 noch
für einen
weiteren, vorbestimmten Zeitraum von beispielsweise fünf Sekunden
in der Öffnungsstellung
verbleibt.
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Nach
Ende des vorbestimmten Zeitraums wird der Elektromotor 26 durch
die Steuerung wieder in den Motorbetrieb in Schließrichtung
umgeschaltet, zufolge dessen über
das Ritzel 29 und die Zahnstange 30 der Schieber 16 vertikal
nach oben verlagert wird und unterstützt durch die gespannte Zugfeder 23 die
Deckelteile 11 in die Schließstellung zurück verschwenken.
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Auch
die Öffnungsteil-Schließstellung
ist anschlagbegrenzt durch Aneinandertreten der erwähnten Abwinklungen 25 in
der Schließfuge 15.
Die hierbei erfaßte
Stromerhöhung
führt zur
Abschaltung des Elektromotors 26.
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Alternativ
kann neben dem Sensor 34 ein weiterer Sensor, weiter bevorzugt
benachbart zum Sensor 34 vorgesehen sein, welcher einen über den vom
Sensor 34 überwachten
Bereich hinausragenden Bereich erfaßt. Dieser zweite Sensor wird
bevorzugt erst aktiviert, sofern der erste Sensor 34 einen Gegenstand
oder eine Person in seinem überwachten
Raum erfaßt. Über den
hiernach aktivierten zweiten Sensor ist ein Umgebungsbereich des
Abfallsammlers 1, das heißt ein Bereich, der sich über den Umfang
des Abfallsammlers 1 hinaus erstreckt, überwacht, zur Ermittlung, ob
eine den Abfallsammler 1 gegebenenfalls weiter nutzende
Person weiterhin im Nachbereich des Abfallsammlers 1 steht,
um gegebenenfalls nacheinander in kurzen Abständen den Abfallsammler 1 zu
nutzen. Im verschlossenen Zustand des Abfallsammlers 1 hingegen
ist dieser zweite Sensor deaktiviert, so dass an dem Abfallsammler 1 vorbeigehende
Personen keine Auslösung
hervorrufen können.
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Gemäß der Ausführungsform
in 12 kann der Elektromotor 26 auch über einen
Seilzug 35 auf den Schieber 16 und über diesen
auf das Öffnungsteil 10 einwirken.
Der Seilzug 35 verfügt
hierbei in üblicher
Weise über
eine, das Zugseil 36 wickelnd aufnehmende Trommel 37.
Letztere wird mittels des Elektromotors 26 in Rotation
versetzt, zur vertikalen Zugverlagerung des Schiebers 16 über das
Zugseil 36, was die Öffnungsverlagerung
der Deckelteile 11 zur Folge hat. Die Rückstellbewegung der Deckelteile 11 in
Schließrichtung
wird in dieser Ausführungsform
lediglich über
die Zugfeder 23 erreicht, während die Trommel 37 durch
Ausschalten des Elektromotors 26 unbelastet durch Ablaufen
des Zugseiles 36 rotiert.
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13 zeigt
eine der ersten Ausführungsform ähnelnde
Alternative, wobei die Zahnstange 30 aus einer Kolbenstange 38 geformt
ist, die wiederum den T-Steg 18 des
Schiebers 16 bildet. Die Kolbenstange 38 ist Teil
einer pneumatischen Kolbenanordnung 39, welche im Zuge
der vertikalen Abwärtsverlagerung
der Kolbenstange 38 zur Verschwenkung der Deckelteile 11 in
die Öffnungsstellung
aufgeladen wird. Entsprechend kann bei dieser Ausführungsform auf
eine Zugfeder 23 verzichtet werden. Die Rückstellkraft
wird von der Kolbenanordnung 39 erreicht; dies gegebenenfalls
unterstützt
durch Rückdrehverlagerung
des Ritzels 29 über
den Elektromotor 26.
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Auch
kann ein Exzenterantrieb 40 gemäß den Darstellungen in den 14 und 15 zur
Anwendung kommen, bei welchem eine Exzenterscheibe 41 über den
Elektromotor 26 angetrieben wird. Diese trägt einen
exzentrisch angelenkten Lenker 42, der an den T-Steg 18 des
Schiebers 16 angreift. Durch die exzentrische Anordnung
des Lenkers 42 wird eine Rotationsbewegung aus dem Elektromotor 26 in
eine Linearbewegung des Schiebers 16 gewandelt.
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Bevorzugt
ist hierbei der Elektromotor 26 ein Stellmotor mit vordefiniertem
Drehwinkel zwischen den beiden Endpositionen.
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Weiter
alternativ kann gemäß den Darstellungen
in den 16 und 17 eine
exzentrisch angelenkte Kurbel 43 auf den Schieber 16 einwirken. Dies
gleichfalls bevorzugt unter Drehbeaufschlagung mittels eines elektrischen
Stellmotors.
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Auch
kann gemäß der Darstellung
in 18 die lineare Vertikalverlagerung des Schiebers 16 sowohl
in Öffnungsrichtung
als auch in Schließrichtung der
Deckelteile 11 über
einen Schneckenantrieb 44 erfolgen. Hierbei greift ein
seitlich vom T-Steg 18 des Schiebers 16 abragender
Mitnahmezapfen 45 in eine benachbarte, vertikal ausgerichtete
Schneckenwelle 46 ein, die über den Elektro motor 26 entsprechend der
jeweiligen Schwenkrichtung der Deckelteile 11 in Drehung
versetzt wird.
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19 zeigt
schließlich
eine Ausführungsform,
bei welcher der Abfallsammler 1 im Bereich der Kuppel 6 ein
in die Kuppelform integriertes, seitlich orientiertes Öffnungsteil 10 aufweist,
welches um eine horizontale Achse y zur Kuppelinnenseite hin einschwenkbar
ist. Das Öffnungsteil 10 erstreckt
sich hierbei bis in den Übergangsbereich
zwischen Kuppel 6 und zylindrischem Abschnitt des Abfallsammlers 1.
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Angelenkt
ist das Öffnungsteil 10 kuppelinnenseitig
an einen die Einwurföffnung 8 im
oberen Bereich begrenzenden Rand 47, an welchen sich zugleich
anschlagbegrenzend ein im Verschlusszustand gemäß 19 parallel
zum Rand 47 ausgerichteter Wandungsabschnitt 48 des Öffnungsteils 10 anliegt.
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Das
klappenartige Öffnungsteil 10 ist
in die Verschlußstellung
federvorgespannt, wozu eine die Achse y fassende Schenkelfeder 49 vorgesehen
ist, deren einer Schenkel innenwandseitig gegen das Öffnungsteil 10 wirkt.
Die Schenkelfeder 49 wird im Zuge der Öffnungsschwenkbewegung des Öffnungsteils 10 gespannt.
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Entsprechend
den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
ist auch hier das Öffnungsteil 10 mittels
eines Elektromotors 26 öffenbar,
wobei der Elektromotor 26 zusammen mit dem vorgesehenen Akkumulator 28 im
Kuppelinneren angeordnet ist. Der Elektromotor 26 treibt
einen Arm 50 an, an dessen freiem Ende ein Zugseil 51 befestigt
ist. Dieses ist andernendig mit dem Öffnungsteil 10 verbunden.
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In
der Öffnungsteil-Verschlußstellung
liegt der Arm 50 an einer vertikal von der Kuppeldecke
abragenden Strebe 52 anschlagbegrenzt an. Diese Strebe 52 kann
auch in Form einer den Kuppelabschnitt 12 trennenden Wand
ausgebildet sein, um so den dahinter angeordneten Elektromotor 26 und
die damit verbundene Mechanik in der Öffnungsstellung des Öffnungsteils 10 vor
Verschmutzung zu schützen.
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Der Öffnungsbefehl
bewirkt über
den Elektromotor 26 eine Verschwenkung des Arms 50 in Pfeilrichtung
r, was über
das Zugseil 51 die Aufschwenkbewegung des Öffnungsteils 10 zur
Folge hat.
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Auch
die Öffnungsstellung
des Öffnungsteils 10 ist
anschlagbegrenzt. Hierbei tritt ein Wandungsabschnitt des Öffnungsteils 10 gegen
einen korrespondierenden Abschnitt des gehäuseseitigen Randes 47 in
Achsnähe.
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Beide
anschlagbegrenzten Endstellungen des Öffnungsteils 10 werden
durch Erfassen der damit verbundenen Stromerhöhung des Elektromotors 26 erfaßt, was über die
nicht dargestellte Steuerung das Abschalten des Elektromotors 26 in
der Öffnungsteil-Verschlußstellung
bzw. die Puls-Ansteuerung des Elektromotors 26 zur Erhaltung
der Öffnungsstellung
bewirkt. Auch hier kann alternativ in der Öffnungsstellung der Elektromotor 26 in
einen Generatorbetrieb kurzgeschlossen werden.
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Die Überwachung
des Zugriffs auf den Abfallsammler 1 erfolgt auch in dieser
Ausführungsform mittels
eines Sensors 34, welcher zunächst im zylindrischen Abschnitt
des Gehäuses 2 nahe
dem unteren Rand der Einwurföffnung 8 platziert
sein kann, um von hier aus den Bereich B zu erfassen, der sich ausgehend
von dem Sensor 34 nach oben erstreckt. Über diesen Sensor 34 wird
entsprechend der unmittelbare Zugriffsbereich zum Öffnungsteil 10 erfaßt.
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Wie
auch in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen kann auch
bei der Ausführungsform
gemäß 19 ein
zweiter Sensor 34' vorgesehen
sein, wel cher weiter beispielsweise nahe dem oberen Randbereich
der Einwurföffnung 8 positioniert
ist derart, dass der Bereich B' vor
dem Abfallsammler 1 überwacht
wird, das heißt
der Bereich, der sich über
den Radius des Abfallsammlers hinaus erweitert. Bevorzugt wird dieser
zweite Sensor 34' erst aktiviert,
wenn der erste Sensor 34 einen Gegenstand oder eine Person
in seinem überwachten
Bereich detektiert.
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Weiter
alternativ kann auch der im oberen Randbereich der Einwurföffnung 8 platzierte
Sensor 34' der
maßgebliche
Sensor sein, der die gewünschte
Benutzung des Abfallsammlers 1 anzeigt und den Öffnungsvorgang
auslöst.
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In
den 20 und 21 ist
ein Abfallsammler 1 ähnlicher
Bauart wie die Ausführungsform in 19 dargestellt.
Auch dieser weist im Bereich der Kuppel 6 ein in die Kuppelform
integriertes, seitlich orientiertes Öffnungsteil 10 auf,
welches um eine horizontale Achse y zur Kuppelinnenseite hin einschwenkbar
ist.
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Im
diametral gegenüberliegenden
Bereich zum Öffnungsteil 10 ist
der über
ein Zugseil 51 auf das Öffnungsteil 10 einwirkende
Elektromotor 26 vorgesehen.
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Das
klappenartige Öffnungsteil 10 ist
in die dargestellte Verschlussstellung federvorgespannt, wozu eine
die Achse y fassende Schenkelfeder 49 vorgesehen ist.
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Der
Sensor 34 ist oberhalb des Öffnungsteils 10 nahe
des Kuppelzenits angeordnet, wobei der Sensor 34 in einem
gesonderten Sensorgehäuse 55 aufgenommen
ist.
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In
dem diametral dem Öffnungsteil 10 gegenüberliegenden
Kuppelbereich ist das gesonderte Gehäuse 27 angeordnet.
Dieses ist in dem dargestellten Ausfüh rungsbeispiel integral in
der Kuppel aufgenommen; ist entsprechend an die Kuppelkrümmung angepasst.
Das gesonderte Gehäuse 27 ragt
im wesentlichen in das Kuppelinnere hinein. Dies unter Durchsetzung
einer entsprechend vorgesehenen Kuppelöffnung 56. Ein gehäuseseitiger,
umlaufender Kragen 57 stützt sich im Randbereich der
Kuppelöffnung 57 außenwandig
auf der Kuppel 6 ab. Die Festlegung des gesonderten Gehäuses 27 kann
durch Klippsung erfolgen.
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Durch
die gewählte
Anordnung des gesonderten Gehäuses 27 trägt dieses
nicht wesentlich auf. Die Dicke im Bereich des umlaufenden Kragens 57 ist
hierbei in einem Bereich von wenigen Millimetern bis hin zu 12 bis
15 Millimetern gewählt.
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Der
Elektromotor 26 ist außenseitig
an einer in das Kuppelinnere hineinragenden Gehäusewandung festgelegt. Alternativ
kann der Elektromotor 26 auch in dem Gehäuse 27 integriert
sein.
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Weiter
ist in dem Gehäuse 27 eine
nicht näher
dargestellte Aufnahme 58 für Akkumulatoren 28 integriert.
Diese Aufnahme 58 ist von der Kuppelaußenseite her öffenbar,
wozu die nach außen
weisende Gehäusewandung 59 des
gesonderten Gehäuses 27 eine
die Aufnahme 58 freilegende Öffnungsklappe 60 aufnimmt.
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Weiter
ist auf der nach außen
weisenden Gehäusewandung 59 ein
Ein-Aus-Schalter 61 platziert, welcher
die gleichfalls in dem gesonderten Gehäuse 27, wenngleich
nicht dargestellt, aufgenommene Elektronik sowie den Elektromotor 26 und
den Sensor 34 von der Stromversorgung durch die Akkumulatoren 28 trennt.
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Der
maßgebliche
Sensor zur Auslösung
der Öffnungsbewegung
ist so ausgelegt, dass ein Raum erfaßt wird, der sich nur unwesentlich über den Grundriss
des Abfallsammlers 1 hinaus erstreckt, so dass keine Auslösung durch
den Abfallsammler 1 passierende Personen hervorgerufen
werden kann. Es ist vielmehr eine gezielte Annäherung an das Öffnungsteil 10 des
Abfallsammlers 1 Bedingung, um den überwachten Raum zu betreten.
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Weiter
alternativ kann der Sensor auch auf Erzeugung eines elektrostatischen
Feldes beruhen, dessen Störung
erfaßt
wird. Entsprechend wird eine Öffnungsbetätigung ausgelöst, sobald
eine Person oder ein Gegenstand dieses elektrostatische Feld betritt.
Bevorzugt ist diesbezüglich
vorgesehen, dass der Korpus des Abfallsammlers 1 selbst
einen zweiten Sensor bildet, der ein elektromagnetisches Feld aufbaut.
Dieser zweite Sensor erfaßt
durch Störung des
Feldes eine nahe postierte Person und entsprechend auch das Entfernen
der Person vom Abfallsammler. Erst hiernach generiert die Steuerung
den Befehl zum Schließen
des Öffnungsteils 10.
So kann der Benutzer unabhängig
von einer festen Zeitsteuerung den Entsorgungsvorgang beenden.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.