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DE102005044616A1 - Abfallsammler - Google Patents

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DE102005044616A1
DE102005044616A1 DE102005044616A DE102005044616A DE102005044616A1 DE 102005044616 A1 DE102005044616 A1 DE 102005044616A1 DE 102005044616 A DE102005044616 A DE 102005044616A DE 102005044616 A DE102005044616 A DE 102005044616A DE 102005044616 A1 DE102005044616 A1 DE 102005044616A1
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Germany
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opening part
sensor
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collector according
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/16Lids or covers
    • B65F1/1623Lids or covers with means for assisting the opening or closing thereof, e.g. springs
    • B65F1/1638Electromechanically operated lids
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/16Lids or covers
    • B65F1/1607Lids or covers with filling openings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Abfallsammler (1) mit einem Abfallsammler-Gehäuse (2) und einem Öffnungsteil (10), wobei das Öffnungsteil (10) aufgrund eines Sensors (34) bei Annäherung an den Abfallsammler (1) elektromotorisch unterstützt selbsttätig öffnet, wobei weiter eine die Sensorsignale auswertende und den Motor (26) beeinflussende Steuerung vorgesehen ist und das Öffnungsteil (10) mittels einer Feder (23) in die Schließstellung belastet ist. Um einen Abfallsammler der in Rede stehenden Art gebrauchsvorteilhaft auszubilden, wird vorgeschlagen, dass der Motor (26) außen auf das Abfallsammler-Gehäuse (2) aufgesetzt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst einen Abfallsammler mit einem Abfallsammler-Gehäuse und einem Öffnungsteil, wobei das Öffnungsteil aufgrund eines Sensors bei Annäherung an den Abfallsammler elektromotorisch unterstützt selbsttätig öffnet, wobei weiter ein die Sensorsignale auswertende und den Motor beeinflussende Steuerung vorgesehen ist und das Öffnungsteil mittels einer Feder in die Schließstellung belastet ist.
  • Abfallsammler der in Rede stehenden Art sind bekannt. Diese verfügen über eine Sensorik, die den Bereich vor dem Öffnungsteil überwacht. Das Eindringen eines Gegenstandes oder einer Person in diesen Bereich wird durch den Sensor detektiert, was die elektromotorische Öffnungsbetätigung des Öffnungsteils zur Folge hat. Derartige Abfallsammler kommen bevorzugt im Haushalts- oder Gewerbebereich, weiter bevorzugt im Gaststättenbereich zum Einsatz. Eine beispielhafte Lösung zeigt die US 4,981,275 . Diese weist ein Abfallsammler-Gehäuse auf, in welches ein Inneneimer schubkastenartig einführbar ist. Das klappenartige Öffnungsteil ist Teil des den Inneneimer überdeckenden Gehäuseabschnittes des Abfallsammlers, in welchem Gehäuseabschnitt innenseitig der auf das klappenartige Öffnungsteil einwirkende Elektromotor angeordnet ist.
  • Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Abfallsammler der in Rede stehenden Art gebrauchsvorteilhafter auszugestalten.
  • Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass der Motor außen auf das Abfallsammler-Gehäuse aufgesetzt ist. Zufolge dieser Anordnung ist der Motor außerhalb des Einwurfbereichs des Abfallsammlers positioniert; somit auch außerhalb des Schmutzbereiches. Auch erweist sich diese außenliegende Anordnung bezüglich etwaiger Pflege- oder Reparaturdienste am Elektromotor von Vorteil. Des Weiteren kann der Motor gegebenenfalls zusammen mit einem den Motor speisenden Akkumulator in einem außen auf das Abfallsammler-Gehäuse aufgebrachten gesonderten Gehäuse installiert sein, so dass dieser auch bei außen liegender Anordnung vor Verschmutzung und Stoßbeaufschlagung geschützt ist.
  • Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein.
  • So ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass zugeordnet zu dem Öffnungsteil der als Näherungssensor ausgebildete Sensor angeordnet ist, der einen Raum erfaßt, der sich zu dem – in vertikaler Verlängerung – gegenüberliegenden Wandungsbereich des Abfallsammlers erstreckt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist der Raum unmittelbar über dem Abfallsammler, weiter bevorzugt unmittelbar über einer Einfüllöffnung des Abfallsammlers überwacht. Hierbei ist weiter bevorzugt nicht zwingend ein sich annähernd horizontal erstreckender Bereich über dem Abfallsammler erfaßt, sondern vielmehr ausgehend von dem Sensor ein sich bevorzugt trichterartig öffnender bzw. keulenförmiger Raum. Bevorzugt erfaßt hierbei der Sensor einen Raum, der sich nur unwesentlich über dem Grundriss des Abfallsammlers hinaus erstreckt, so dass den Abfallsammler passierende Personen oder Haustiere nicht eine Fehlöffnung auslösen. Der überwachte Raum erstreckt sich in einer Projektion auf einen Fussboden oder dergleichen ausgehend von einem Wandungsabschnitt des Abfallsammlers, dessen Grundriss übergreifend bis hin zum gegenüberliegenden Wandungsbereich. Gegebenenfalls erstreckt sich der überwachte Raum auch über diesen gegenüberliegenden Wandungsbereich hinaus, dies jedoch nur in einem Maße, welches Fehlfunktionen beispielsweise durch passierende Personen ausschließt.
  • Entsprechend kann dieses Erstreckungsmaß über den gegenüberliegenden Wandungsabschnitt in einem Bereich von wenigen Zentimetern, bis hin zu 20 cm liegen. Es wird aber eine Person erfaßt, die unmittelbar vor dem Abfallsammler steht und so die gewollte Nutzung anzeigt. Der räumlich begrenzte Zugriffs- bzw. Aktionsbereich über bzw. vor dem Öffnungsteil wird überwacht.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren einen Abfallsammler nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, wobei weiter der Abfallsammler eine obere Kuppel aufweist, in der das, ein Segment bildende, klappenartige Öffnungsteil aufgenommen ist, das um eine horizontale Achse verschwenkbar ist.
  • Auch ein solcher Abfallsammler ist aus der eingangs erwähnten US 4,981,275 bekannt.
  • Um einen derartigen Abfallsammler gebrauchsvorteilhafter auszugestalten, wird vorgeschlagen, dass zugeordnet zu dem Öffnungsteil der als Näherungssensor ausgebildete Sensor angeordnet ist, der einen Raum erfaßt, der sich nur unwesentlich über den Grundriss des Abfallsammlers hinaus erstreckt. Entsprechend wird erfindungsgemäß zunächst innerhalb einer Projektion auf einen Fußboden oder dergleichen ein Zugriffsraum überwacht, so weiter bevorzugt der unmittelbare Bereich vor dem Öffnungsteil. Der Raum kann sich jedoch auch über den Abfallsammler-Grundriss hinaus erstrecken, dies jedoch nur in einem Maße, welches Fehlfunktionen beispielsweise durch passierende Personen oder Haustiere ausschließt. Dieses Erstreckungsmaß über den gegenüberliegenden Wandungsabschnitt kann in einem Bereich von wenigen Zentimetern, bis hin zu 20 cm liegen. Es wird aber eine Person erfaßt, die unmittelbar vor dem Abfallsammler steht und so die gewollte Nutzung anzeigt. Der räumlich begrenzte Zugriffs- bzw. Aktionsbereich vor dem Öffnungsteil wird überwacht.
  • Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu den Gegenständen der Ansprüche 1 und/oder 4 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein.
  • So ist weiter vorgesehen, dass der Sensor einen Raum erfaßt, der sich ausgehend von dem Sensor nach oben und mit zunehmender Höhe nach vorne erstreckt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein Abfallsammler geschaffen, welcher elektromotorisch unterstützt selbsttätig bereits öffnet, wenn sich ein Gegenstand oder eine Person diesem nähert. Es ist bevorzugt ein Raum erfaßt, der sich vom Sensor ausgehend trichterförmig nach oben, bzw. keulenförmig erweitert. Der über den Sensor erfaßte Raum ist soweit sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Erstreckung begrenzt, dass in üblichem Abstand zum Abfallsammler positionierte weitere Gegenstände nicht sensorerfaßt werden, was bei üblicher, frei zugänglicher Positionierung des Abfallsammlers zu einer Irritation bei einer Sensorerfassung führen würde. Als weiter gebrauchsvorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher der Sensor einen Bereich abfragt, der sich oberhalb des Abfallsammlers und mit zunehmender Höhe über den Radius des Abfallsammlers hinaus erweitert. Bei einer üblichen Höhe eines Abfallsammlers zwischen 0,5 und 1,5 Metern erstreckt sich der sensorerfaßte Bereich in vertikaler Richtung bevorzugt bis zu einer Höhe von etwa 2 Metern, so dass sicher eine gezielte Ansteuerung des Abfallsammlers durch eine Person erfaßt ist. Die Radialerstreckung des sensorüberwachten Bereiches ist so gewählt, dass eine gezielte Annäherung an den Abfallsammler auch von vorn, schräg oben die Öffnungsbewegung auslöst. Der Radius ist jedoch wiederum so gering bemessen, dass in der Nähe des Abfallsammlers befindliche Gegenstände oder den Abfallsammler passierende Personen bzw. Haustiere kein Sensorsignal zum Öffnen des Abfallsammlers auslösen. Die Empfindlichkeit des Infrarotsensors ist angepaßt an die örtlichen Gegebenheiten einstellbar. Das Öffnungsteil ist in bekannter Weise bevorzugt in Schließrichtung federbelastet. Um dieser Federkraft im Öffnungszustand entgegenzuwirken, ist vorgesehen, dass der Motor in diesem geöffneten Zustand des Öffnungsteils in einen Generatorbetrieb umgeschaltet ist, so weiter bevorzugt durch Kurzschließen des Elektromotors. Der durch den Generatorbetrieb erzeugte Widerstand hält das Öffnungsteil in der Öffnungsstellung solange, bis der Generatorbetrieb wieder aufgehoben wird. Alternativ wird der Elektromotor in der geöffneten Stellung des Öffnungsteils in einen Puls-Betrieb geschaltet, um durch pulsartige Öffnungsbewegungen das Öffnungsteil entgegen der Federkraft der Rückstellfeder zu halten. Eine weitere gebrauchsvorteilhafte Lösung sieht vor, dass das Öffnungsteil solange geöffnet bleibt, wie der Sensor eine Person oder einen Gegenstand detektiert. So kann beispielsweise eine vor dem Abfallsammler postierte Person nacheinander mehrere Male Gegenstände in den geöffneten Abfallsammler einwerfen, ohne dass zwischenzeitig das Öffnungsteil schließt. Dies kann beispielsweise durch eine radiale Erweiterung des überwachten Bereichs erreicht sein, welche radiale Erweiterung erst aktiviert wird, wenn ein erstes Sensorsignal den Öffnungsimpuls generiert hat. Somit wird ausgeschlossen, dass den Abfallsammler passierende Personen eine Öffnung auslösen. Auch kann diesbezüglich vorgesehen sein, dass ab einem Zeitpunkt, bei dem eine Person oder ein Gegenstand nicht mehr durch den Sensor detektiert wird, das Öffnungsteil noch für einen weiteren, vorbestimmten Zeitraum in der Öffnungsstellung verbleibt, so weiter bevorzugt über einen Zeitraum von 2 bis 15 Sekunden, weiter bevorzugt ca. 5 Sekunden. Zur Schließung des Öffnungsteils kann in einfachster Weise der den Generatorbetrieb auslösende Kurzschluss bzw. der Puls-Betrieb aufgehoben werden, wonach das Öffnungsteil federbelastet zurückfährt. Um diese Schließbewegung aktiv zu unterstützen, ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass am Ende des vorbestimmten Zeitraumes der Motor vom Generatorbetrieb bzw. Puls-Betrieb in den Motorbetrieb umgeschaltet wird und zur Schließung des Öffnungsteils beaufschlagt wird. Entsprechend wird der Motor entgegengesetzt zur Öffnungsbetätigungsrichtung angesteuert. Wird der Elektromotor sowohl zur Öffnungs- als auch zur Schließbetätigung des Öffnungsteils herangezogen, kann eine Federbeaufschlagung des Öffnungsteils in die Schließrichtung entfal len. Die Steuerung ist bevorzugt als frei programmierte Steuerung eines Mikroprozessors realisiert. Zudem können auch zwei Sensoren vorgesehen sein, wobei einer beispielsweise einen Gegenstand oder eine Person, insbesondere die Hand einer Person im Nahbereich des Abfallsammlers detektiert und daraufhin das Öffnungsteil öffnet, während ein zweiter Sensor detektiert, ob ein Benutzer sich noch in der Nähe des Abfallsammlers befindet und im negativen Fall dann das Schließen des Öffnungsteiles bewirkt. Bevorzugt wird der zweite Sensor erst aktiviert, nachdem der erste Sensor einen Öffnungsimpuls generiert hat. Hinsichtlich der Einwirkung des Elektromotors auf das Öffnungsteil sind verschiedene mechanische Lösungen denkbar. So ist beispielsweise vorgesehen, dass der Motor mit einem Ritzel auf eine Zahnstange einwirkt, die an dem Öffnungsteil angelenkt ist. Der Motor ist hierbei, wie auch bevorzugt in den nachstehend weiter aufgeführten Ausführungsformen, ein Stellmotor mit vordefiniertem Aktionswinkel zwischen den beiden Endstellungen. So sind sowohl die Öffnungsstellung als auch die Schließstellung des Öffnungsteils durch den vorbestimmten Aktionswinkel des Elektromotors definiert. Alternativ kann sowohl in der Öffnungsstellung als auch in der Schließstellung des Öffnungsteils eine Anschlagbegrenzung vorgesehen sein und der hierbei auftretende Stromanstieg von einer entsprechenden Elektronik ausgewertet werden, die wiederum das Abschalten des Elektromotors bewirkt. Alternativ kann der Motor über einen Bowdenzug auf das Öffnungsteil einwirken. Hierbei und auch bei der zuvor beschriebenen Ritzel-Zahnstangen-Ausgestaltung wirkt der Elektromotor sowohl in Öffnungsrichtung des Öffnungsteils als auch in dessen Schließrichtung. Auch kann der Motor über einen Seilzug auf das Öffnungsteil einwirken, wobei in dieser Ausgestaltung der Motor lediglich die Öffnungsbewegung des Öffnungsteils durchführt. Die Schließbewegung beruht auf der Rückstellkraft der das Öffnungsteil beaufschlagenden Feder, wobei im Zuge der Rückbewegung der Elektromotor stromlos geschaltet ist und das Ablängen des Seilzugs erlaubt. Weiter alternativ kann der Motor über eine Stange mit einem Exzenterantrieb auf das Öffnungsteil einwirken. Zudem wird alternativ vorgeschlagen, dass der Motor über einen Schneckenantrieb auf das Öffnungsteil einwirkt. So kann beispielsweise der Elektromotor eine Schneckenspindel in Rotation versetzen, in deren Schneckengang ein vom Öffnungsteil abragender Zapfen eingreift. Durch die Rotation wird der Zapfen des Öffnungsteils parallel zur Schneckenachse linear verlagert, was zu einer Schwenkbewegung des Öffnungsteiles führt. Der Schneckenantrieb kann insbesondere durch Auswahl einer geeigneten Steigung selbsthemmend ausgeführt sein. Als weiter vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher der Sensor ein Infrarotsensor ist. Alternativ kann der Sensor auch auf Erzeugung eines elektrostatischen Feldes beruhen, dessen Störung erfaßt wird. Der Korpus des Abfallsammlers wirkt hierbei als zweiter Sensor, der ein elektromagnetisches Feld aufbaut. So wird eine nahe postierte Person durch Störung des Feldes erfaßt. Zudem ist auch das Entfernen der Person aus dem Feld registrierbar, wonach erst die Steuerung den Befehl zum Schließen des Öffnungsteils generiert. So kann der Benutzer unabhängig von einer festen Zeitsteuerung den Entsorgungsvorgang beenden. Bezüglich der Signalübertragung kann vorgesehen sein, dass der Elektromotor über Funk ansteuerbar ist. Demzufolge kann auf eine Kabelverbindung zwischen Elektromotor und Sensor bzw. Steuerung verzichtet werden. Der Motor und die vorgesehene Steuerung sowie der Sensor werden bevorzugt über eine Batterie bzw. über einen Akkumulator gespeist. Alternativ kann die Stromversorgung auch über ein Netzteil erfolgen. In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Sensor in einem auch den Motor aufnehmenden Gehäuse integriert ist, wobei weiter bevorzugt dieses Gehäuse zumindest teilweise einer Kuppel-Krümmung folgend gestaltet ist. Hierdurch ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Sensor nahe des Einwurfbereiches platziert. Die Stromversorgung des Motors kann unter Zwischenschaltung eines Transformators oder dergleichen über ein von dem Abfallsammler abführendes Stromanschlusskabel erfolgen, zur unmittelbaren Speisung aus dem Hausstromnetz. Bevorzugt wird jedoch eine autarke Ausgestaltung des Abfallsammlers, wozu in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen ist, dass das Gehäuse zur Stromversorgung des Motors eine Auf nahme für einen Akkumulator aufweist. Diese Aufnahme ist durch den Benutzer öffenbar, so beispielsweise zum Wechsel des Akkumulators. Alternativ kann die Aufnahme auch eine elektrische Steckverbindung aufweisen, zur Wiederaufladung des Akkumulators mittels eines üblichen, netzbetriebenen Ladegerätes. In bevorzugter Ausgestaltung ist das Gehäuse bei Anpassung an die Kuppelkrümmung in einer Kuppelöffnung aufgenommen. Entsprechend ist hierdurch das Gehäuse derart ausbildbar, dass kein bzw. kein wesentliches Auftragen auf die durch den Abfallsammler gebildete Kuppel durch das Gehäuse erzielt wird. Vielmehr fügt sich das Gehäuse bzw. der nach außen hin sichtbare Gehäuseteil in die Kuppelkontur ein. Die in dem Gehäuse aufgenommenen Bauteile, wie der Motor oder die Aufnahme für einen Akkumulator ragen durch die Kuppelöffnung in das Kuppelinnere hinein, sind entsprechend in einer Verstecktlage platziert. Die Kuppelöffnung ist weiter bevorzugt in dem, dem Öffnungsteil diametral gegenüberliegenden Bereich ausgebildet. Zufolge dieser Anordnung ist das in der Kuppelöffnung platzierte Gehäuse rückwärtig des Öffnungsteils und entsprechend abgewandt zur üblichen Bedienseite des Abfallsammlers platziert. Zudem erweist es sich als vorteilhaft, dass ein elektrischer Ein-Aus-Schalter vorgesehen ist, mittels welchem die Stromversorgung des Motors sowie der vorgesehenen elektrischen bzw. elektronischen Bauelemente, wie beispielsweise der Sensor sowie die Auswerteelektronik, unterbrochen werden kann. Dieser Schalter ist weiter bevorzugt nicht im unmittelbaren Zugangsbereich zu dem Abfallsammler platziert, sondern in einem diesem abgewandten Bereich, so beispielsweise im dem Öffnungsteil rückwärtig zugeordneten Sammlerbereich. Hierdurch wird eine versehentliche Betätigung des Schalters unterbunden. In einer bevorzugten Anordnung ist der Ein-Aus-Schalter in dem Gehäuse untergebracht, welches auch den Motor und gegebenenfalls den Akkumulator aufnimmt.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich mehrere Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Abfallsammler in einer ersten Ausführungsform in Seitenansicht;
  • 2 den Abfallsammler in Rückansicht;
  • 3 den Abfallsammler in perspektivischer Darstellung;
  • 4 den vergrößerten Schnitt gemäß der Linie IV-IV in 2 bei in Schließstellung gehaltenem Öffnungsteil;
  • 5 eine perspektivische Detaildarstellung der elektromotorischen Öffnungseinrichtung für das Öffnungsteil, die Schließstellung betreffend;
  • 6 eine weitere perspektivische Darstellung des Abfallsammlers mit Blick auf die Rückseite desselben;
  • 7 den vergrößerten Schnitt gemäß der Linie VII-VII in 6;
  • 8 eine der 5 entsprechende Perspektiv-Detaildarstellung, jedoch die Öffnungsstellung des Öffnungsteils betreffend;
  • 9 die Öffnungsstellung in einer perspektivischen Darstellung gemäß 6;
  • 10 den vergrößerten Schnitt gemäß der Linie X-X in 9;
  • 11 in einer perspektivischen Einzeldarstellung das Öffnungsteil mit der Öffnungsmechanik in der Öffnungsstellung;
  • 12 eine der 5 entsprechende perspektivische Detaildarstellung, jedoch eine zweite Ausführungsform betreffend;
  • 13 eine weitere der 5 entsprechende Darstellung mit Bezug auf eine dritte Ausführungsform;
  • 14 eine vierte Ausführungsform in perspektivischer Detaildarstellung;
  • 15 eine der 7 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch die Ausführungsform gemäß 14 betreffend;
  • 16 eine weitere Ausführungsform in perspektivischer Detaildarstellung;
  • 17 eine Seiten-Detaildarstellung der Ausführungsform gemäß 16;
  • 18 eine der 15 entsprechende Darstellung, jedoch eine weitere Ausführungsform betreffend;
  • 19 eine Schnittdarstellung durch den oberen Bereich eines Abfallsammlers in einer weiteren Ausführungsform;
  • 20 eine perspektivische Rückansicht gegen einen Abfallsammler der Ausführungsform gemäß der Darstellung in 19 und
  • 21 den Schnitt gemäß der Linie XXI-XXI in 20.
  • Der in den 1 bis 18 in verschiedenen Ausführungsformen dargestellte Abfallsammler 1 besitzt ein Abfallsammler-Gehäuse 2, welches in konzentrischer Ausrichtung über einen Inneneimer 3 gestülpt ist. Der untere Rand 4 des Gehäuses 2 ist von einem aus Gummi oder Kunststoff bestehenden Standkragen 5 umfaßt.
  • Der den Inneneimer 3 überspannende Bereich des Gehäuses 2 ist als Kuppel 6 ausgebildet, mit einer Kuppelbasis, welche sich mit geringem vertikalen Abstand zu dem oberen freien Rand 7 des Inneneimers 3 erstreckt. Die Kuppel 6 weist eine Einwurföffnung 8 auf. Deren Rand 9 liegt auf einer Sekantenebene der Kuppel 6.
  • Die Einwurföffnung 8 ist durch ein in diesem Ausführungsbeispiel zweigeteiltes Öffnungsteil 10 verschließbar. Dieses setzt sich zusammen aus zwei untereinander formgleichen Deckelteilen 11 in Gestalt von Kugel-Achtelabschnitten. Die Deckelflächen der Deckelteile 11 stehen über die Sekantenebene der Einwurföffnung 8 vor und ergänzen die Kuppel 6 zu einem kuppelförmigen Kopf.
  • Die beiden Deckelteile 11 sind um eine gemeinsame, horizontal ausgerichtete Achse x schwenkbar. Hierzu sind gehäuseseitig in einem zylindrischen Abschnitt zwischen dem gehäuseseitigen Kuppelabschnitt 12 und einem den oberen Rand 7 des Inneneimers 3 übergreifenden, horizontal ausgerichteten Randringes 13 platzierte Zapfen 14 vorgesehen, welche die Kugel-Achtelabschnitte der Deckelteile 11 im Spitzenbereich durchsetzen. Entsprechend verläuft die Achse x durch die Zapfen 14.
  • Die beiden Deckelteile 11 stoßen in einer Schließfuge 15 in der Quermittelebene zur Schwenkebene zusammen.
  • Zugeordnet einer Gelenkseite, das heißt zugeordnet einem Zapfen 14 ist gehäuseinnenseitig ein im Wesentlichen T-förmiger Schieber 16 vertikal verlagerbar angeordnet. Dieser durchsetzt eine querschnittsangepaßte Durchbrechung 17 des Randringes 13 und erstreckt sich entsprechend unterseitig des Randringes 13 zwischen der Gehäusewandung und dem Inneneimer 3.
  • Der vertikal ausgerichtete T-Steg 18 weist einen in Längserstreckung verlaufenden, mittigen Schlitz 31 auf, der zu dem den T-Schenkeln 19 zugewandten Ende hin offen ausläuft und den zugeordneten Zapfen 14 aufnimmt. Letzterer bietet entsprechend eine Führung für den Schieber 16.
  • Die im Wesentlichen rechtwinklig zum T-Steg 18 abragenden T-Schenkel 19 tragen im Bereich ihrer freien Enden in Richtung auf das Kuppelinnere hin weisende Schleppzapfen 20. Diese tauchen in im jeweiligen Spitzenbereich eines Kugel-Achtelabschnitts der Deckelteile 11 ausgeformte Längsschlitze 21 ein, zur Ausformung eines Zapfen/Schlitzeingriffes 22.
  • Die beiden Deckelteile 11 sind in Schließrichtung federbelastet. Erreicht wird dies durch eine im dem dem Schieber 16 gegenüberliegenden Spitzenbereich der Kugel-Achtelabschnitte sich erstreckende, über die Schließfuge 15 reichende Zugfeder 23, deren Enden an Zapfenabschnitten 24 der Deckelteile 11 festgelegt sind.
  • Die Deckelteile 11 sind mit je einer Abwinklung 25 ausgestattet. Mit diesen treten die Deckelteile 11 in der Schließfuge 15 gegeneinander. Diese Abwinklungen 25 schließen eine Verletzungsgefahr aus und stabilisieren die aus dünnem Material bestehenden Kugel-Achtelabschnitte.
  • Die Kuppel 6 bzw. der gehäuseseitige Kuppelabschnitt 12 übergreift den durch den Randring 13 definierten Stirnrand des Gehäuses 2. Zur Festlegung dienen nicht näher veranschaulichte Blechschrauben oder dergleichen.
  • Das Öffnen des Abfallsammlers, das heißt das Verschwenken der Deckelteile 11 in die Öffnungsstellung erfolgt selbsttätig durch elektromotorische Unterstützung. Hierzu ist ein Elektromotor 26 vorgesehen, der in einem gesonderten Gehäuse 27 aufgenommen ist. Dieses gesonderte Gehäuse 27 nimmt zugleich einen nicht näher dargestellten Akkumulator 28 zur Speisung des Elektromotors 26 auf.
  • Das gesonderte Gehäuse 27 und somit auch der Elektromotor 26 ist außen auf das Abfallsammler-Gehäuse 2 aufgesetzt, zugeordnet dem den Schieber 16 aufweisenden Anlenkbereich der Deckelteile 11.
  • Die Zusammenwirkung zwischen Elektromotor 26 und dem die Öffnungsbewegung der Deckelteile 11 erzwingenden Schieber 16 ist unterschiedlich gelöst. In dem in den 1 bis 11 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel wirkt der Elektromotor 26 mit einem Ritzel 29 auf eine Zahnstange 30 ein. Letztere ist einstückig aus dem Schieber 16, konkret aus dem unterhalb des Schlitzes 31 sich weiter vertikal erstreckenden T-Steg 18 geformt, welcher Stegabschnitt im Zusammenwirkungsbereich mit dem Ritzel 29 von einer gehäuseseitigen Führung 32 umfaßt ist. Das Ritzel 29 durchgreift einen zugeordneten, fensterartigen Durchbruch 33 des Gehäuses 2.
  • Der Elektromotor 26 kann unmittelbar auf das Ritzel 29 einwirken. Die Anordnung und Zusammenwirkung von Elektromotor 26 und Ritzel 29 sind in den Darstellungen lediglich schematisch gezeigt. Es ist zwischen diesen auch eine Über- bzw. Untersetzung denkbar.
  • Das Signal zum Öffnen bzw. Schließen des Abfallsammlers 1 wird von einem Sensor 34 erzeugt. Dieser ist im Bereich des, der Motorseite zugewandten gehäuseseitigen Kuppelabschnitts 12 nahe der Einwurföffnung 8 platziert und ist als Näherungssensor ausgebildet. Integriert ist der Sensor 34 in dem zugleich den Elektromotor 26 und den Akkumulator 28 aufnehmenden Gehäuse 27, welches sich ausgehend von einem im zylindrischen Bereich des Abfallsammler-Gehäuses 2 kastenförmigen Abschnitt der Kuppelkrümmung folgend bis nahe der Einwurföffnung 8 erstreckt. Im freien stirnseitigen Bereich des Gehäuses 27 ist der Sensor 34, der in der Regel aus einer Sende-/Empfängereinheit besteht, gehaltert. Wenngleich in den Darstellungen der Sensor 34 außenliegend gezeigt ist, ist bevorzugt vorgesehen, diesen in zum Aufnahmebereich versenkter Anordnung vorzusehen, um hierdurch eine Stoßsicherung zu bieten. Das Absenkmaß ist hierbei so gering gewählt, dass hierdurch der vom Sensor 34 zu überwachende Raum nicht eingeschränkt wird. Der Sensor 34 erfaßt hierbei einen Raum, der sich ausgehend von dem Sensor 34 nach oben und mit zunehmender Höhe auch nach vorne erstreckt, so dass sich ein abzufragender Bereich B ergibt, der sich oberhalb des Abfallsammlers 1 und mit zunehmender Höhe über den Radius des Abfallsammlers 1 hinaus, wenngleich auch nur unwesentlich erweitert. Es ist entsprechend vom Sensor 34 ausgehend ein keulenförmiges, unsichtbares Infrarotfeld über der Einwurföffnung $ aufgebaut.
  • Das Sensorsignal wird durch eine nicht dargestellte Steuerung ausgewertet. Diese Steuerung ist bevorzugt als frei programmierte Steuerung eines Mikroprozessors realisiert und dient der beeinflussenden Regelung des Elektromotors 26.
  • Nicht dargestellt, aber durchaus vorgesehen ist an dem Gehäuse 27 ein Ein-Aus-Schalter platziert, zur Unterbrechung der Stromversorgung für den Elektromotor 26 sowie die vorgesehene Elektronik und den Sensor 34.
  • Bei Erfassen eines Gegenstandes oder einer Person im sensorüberwachten Bereich über dem Öffnungsteil 10 wird der Elektromotor in Öffnungsdrehrichtung beaufschlagt, was über die Ritzel/Zahnstangenanordnung eine Vertikalverlagerung des Schiebers 16 nach unten bewirkt. Einhergehend verlagern sich die T-Schenkel 19 mit ihren Schleppzapfen 20 vertikal nach unten unter Schwenkmitnahme der Deckelteile 11 über die Zapfen/Schlitzeingriffe 22. Die Deckelteilverschwenkung erfolgt entgegen der Kraft der Zugfeder 23.
  • Die in Form von Kugel-Achtelabschnitten gestalteten Deckelteile 11 verschwenken hierbei aus ihrer über die Sekantenebene vorstehenden Lage hinter den gehäuseseitigen Kuppelabschnitt 12 in Abwärtsrichtung und bilden dadurch eine groß bemessene Einfüllöffnung 8.
  • Die Schwenkoffenstellung der Deckelteile 11 ist anschlagbegrenzt. Der hierbei ansteigende Strom wird über die Steuerung erfaßt, wonach zur Haltung der Öffnungsstellung entgegen der Kraft der gespannten Zugfeder 23 der Elektromotor 26 in einen Puls-Betrieb geschaltet wird. Alternativ kann der Elektromotor auch im geöffneten Zustand des Öffnungsteiles 10 in einen Generatorbetrieb umgeschaltet sein. Wesentlich ist, dass der Elektromotor 26 das Öffnungsteil 10 gegen die Kraft der Zugfeder 23 in der Öffnungsstellung hält.
  • Die Deckelteile 11 werden solange in der Öffnungsstellung gehalten, wie der Sensor 34 im überwachten Bereich eine Person oder einen Gegenstand detektiert. Auch ist bevorzugt, dass die Steuerung so ausgelegt ist, dass ab einem Zeitpunkt, bei dem eine Person oder ein Gegenstand nicht mehr durch den Sensor 34 detektiert wird, das Öffnungsteil 10 noch für einen weiteren, vorbestimmten Zeitraum von beispielsweise fünf Sekunden in der Öffnungsstellung verbleibt.
  • Nach Ende des vorbestimmten Zeitraums wird der Elektromotor 26 durch die Steuerung wieder in den Motorbetrieb in Schließrichtung umgeschaltet, zufolge dessen über das Ritzel 29 und die Zahnstange 30 der Schieber 16 vertikal nach oben verlagert wird und unterstützt durch die gespannte Zugfeder 23 die Deckelteile 11 in die Schließstellung zurück verschwenken.
  • Auch die Öffnungsteil-Schließstellung ist anschlagbegrenzt durch Aneinandertreten der erwähnten Abwinklungen 25 in der Schließfuge 15. Die hierbei erfaßte Stromerhöhung führt zur Abschaltung des Elektromotors 26.
  • Alternativ kann neben dem Sensor 34 ein weiterer Sensor, weiter bevorzugt benachbart zum Sensor 34 vorgesehen sein, welcher einen über den vom Sensor 34 überwachten Bereich hinausragenden Bereich erfaßt. Dieser zweite Sensor wird bevorzugt erst aktiviert, sofern der erste Sensor 34 einen Gegenstand oder eine Person in seinem überwachten Raum erfaßt. Über den hiernach aktivierten zweiten Sensor ist ein Umgebungsbereich des Abfallsammlers 1, das heißt ein Bereich, der sich über den Umfang des Abfallsammlers 1 hinaus erstreckt, überwacht, zur Ermittlung, ob eine den Abfallsammler 1 gegebenenfalls weiter nutzende Person weiterhin im Nachbereich des Abfallsammlers 1 steht, um gegebenenfalls nacheinander in kurzen Abständen den Abfallsammler 1 zu nutzen. Im verschlossenen Zustand des Abfallsammlers 1 hingegen ist dieser zweite Sensor deaktiviert, so dass an dem Abfallsammler 1 vorbeigehende Personen keine Auslösung hervorrufen können.
  • Gemäß der Ausführungsform in 12 kann der Elektromotor 26 auch über einen Seilzug 35 auf den Schieber 16 und über diesen auf das Öffnungsteil 10 einwirken. Der Seilzug 35 verfügt hierbei in üblicher Weise über eine, das Zugseil 36 wickelnd aufnehmende Trommel 37. Letztere wird mittels des Elektromotors 26 in Rotation versetzt, zur vertikalen Zugverlagerung des Schiebers 16 über das Zugseil 36, was die Öffnungsverlagerung der Deckelteile 11 zur Folge hat. Die Rückstellbewegung der Deckelteile 11 in Schließrichtung wird in dieser Ausführungsform lediglich über die Zugfeder 23 erreicht, während die Trommel 37 durch Ausschalten des Elektromotors 26 unbelastet durch Ablaufen des Zugseiles 36 rotiert.
  • 13 zeigt eine der ersten Ausführungsform ähnelnde Alternative, wobei die Zahnstange 30 aus einer Kolbenstange 38 geformt ist, die wiederum den T-Steg 18 des Schiebers 16 bildet. Die Kolbenstange 38 ist Teil einer pneumatischen Kolbenanordnung 39, welche im Zuge der vertikalen Abwärtsverlagerung der Kolbenstange 38 zur Verschwenkung der Deckelteile 11 in die Öffnungsstellung aufgeladen wird. Entsprechend kann bei dieser Ausführungsform auf eine Zugfeder 23 verzichtet werden. Die Rückstellkraft wird von der Kolbenanordnung 39 erreicht; dies gegebenenfalls unterstützt durch Rückdrehverlagerung des Ritzels 29 über den Elektromotor 26.
  • Auch kann ein Exzenterantrieb 40 gemäß den Darstellungen in den 14 und 15 zur Anwendung kommen, bei welchem eine Exzenterscheibe 41 über den Elektromotor 26 angetrieben wird. Diese trägt einen exzentrisch angelenkten Lenker 42, der an den T-Steg 18 des Schiebers 16 angreift. Durch die exzentrische Anordnung des Lenkers 42 wird eine Rotationsbewegung aus dem Elektromotor 26 in eine Linearbewegung des Schiebers 16 gewandelt.
  • Bevorzugt ist hierbei der Elektromotor 26 ein Stellmotor mit vordefiniertem Drehwinkel zwischen den beiden Endpositionen.
  • Weiter alternativ kann gemäß den Darstellungen in den 16 und 17 eine exzentrisch angelenkte Kurbel 43 auf den Schieber 16 einwirken. Dies gleichfalls bevorzugt unter Drehbeaufschlagung mittels eines elektrischen Stellmotors.
  • Auch kann gemäß der Darstellung in 18 die lineare Vertikalverlagerung des Schiebers 16 sowohl in Öffnungsrichtung als auch in Schließrichtung der Deckelteile 11 über einen Schneckenantrieb 44 erfolgen. Hierbei greift ein seitlich vom T-Steg 18 des Schiebers 16 abragender Mitnahmezapfen 45 in eine benachbarte, vertikal ausgerichtete Schneckenwelle 46 ein, die über den Elektro motor 26 entsprechend der jeweiligen Schwenkrichtung der Deckelteile 11 in Drehung versetzt wird.
  • 19 zeigt schließlich eine Ausführungsform, bei welcher der Abfallsammler 1 im Bereich der Kuppel 6 ein in die Kuppelform integriertes, seitlich orientiertes Öffnungsteil 10 aufweist, welches um eine horizontale Achse y zur Kuppelinnenseite hin einschwenkbar ist. Das Öffnungsteil 10 erstreckt sich hierbei bis in den Übergangsbereich zwischen Kuppel 6 und zylindrischem Abschnitt des Abfallsammlers 1.
  • Angelenkt ist das Öffnungsteil 10 kuppelinnenseitig an einen die Einwurföffnung 8 im oberen Bereich begrenzenden Rand 47, an welchen sich zugleich anschlagbegrenzend ein im Verschlusszustand gemäß 19 parallel zum Rand 47 ausgerichteter Wandungsabschnitt 48 des Öffnungsteils 10 anliegt.
  • Das klappenartige Öffnungsteil 10 ist in die Verschlußstellung federvorgespannt, wozu eine die Achse y fassende Schenkelfeder 49 vorgesehen ist, deren einer Schenkel innenwandseitig gegen das Öffnungsteil 10 wirkt. Die Schenkelfeder 49 wird im Zuge der Öffnungsschwenkbewegung des Öffnungsteils 10 gespannt.
  • Entsprechend den zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist auch hier das Öffnungsteil 10 mittels eines Elektromotors 26 öffenbar, wobei der Elektromotor 26 zusammen mit dem vorgesehenen Akkumulator 28 im Kuppelinneren angeordnet ist. Der Elektromotor 26 treibt einen Arm 50 an, an dessen freiem Ende ein Zugseil 51 befestigt ist. Dieses ist andernendig mit dem Öffnungsteil 10 verbunden.
  • In der Öffnungsteil-Verschlußstellung liegt der Arm 50 an einer vertikal von der Kuppeldecke abragenden Strebe 52 anschlagbegrenzt an. Diese Strebe 52 kann auch in Form einer den Kuppelabschnitt 12 trennenden Wand ausgebildet sein, um so den dahinter angeordneten Elektromotor 26 und die damit verbundene Mechanik in der Öffnungsstellung des Öffnungsteils 10 vor Verschmutzung zu schützen.
  • Der Öffnungsbefehl bewirkt über den Elektromotor 26 eine Verschwenkung des Arms 50 in Pfeilrichtung r, was über das Zugseil 51 die Aufschwenkbewegung des Öffnungsteils 10 zur Folge hat.
  • Auch die Öffnungsstellung des Öffnungsteils 10 ist anschlagbegrenzt. Hierbei tritt ein Wandungsabschnitt des Öffnungsteils 10 gegen einen korrespondierenden Abschnitt des gehäuseseitigen Randes 47 in Achsnähe.
  • Beide anschlagbegrenzten Endstellungen des Öffnungsteils 10 werden durch Erfassen der damit verbundenen Stromerhöhung des Elektromotors 26 erfaßt, was über die nicht dargestellte Steuerung das Abschalten des Elektromotors 26 in der Öffnungsteil-Verschlußstellung bzw. die Puls-Ansteuerung des Elektromotors 26 zur Erhaltung der Öffnungsstellung bewirkt. Auch hier kann alternativ in der Öffnungsstellung der Elektromotor 26 in einen Generatorbetrieb kurzgeschlossen werden.
  • Die Überwachung des Zugriffs auf den Abfallsammler 1 erfolgt auch in dieser Ausführungsform mittels eines Sensors 34, welcher zunächst im zylindrischen Abschnitt des Gehäuses 2 nahe dem unteren Rand der Einwurföffnung 8 platziert sein kann, um von hier aus den Bereich B zu erfassen, der sich ausgehend von dem Sensor 34 nach oben erstreckt. Über diesen Sensor 34 wird entsprechend der unmittelbare Zugriffsbereich zum Öffnungsteil 10 erfaßt.
  • Wie auch in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen kann auch bei der Ausführungsform gemäß 19 ein zweiter Sensor 34' vorgesehen sein, wel cher weiter beispielsweise nahe dem oberen Randbereich der Einwurföffnung 8 positioniert ist derart, dass der Bereich B' vor dem Abfallsammler 1 überwacht wird, das heißt der Bereich, der sich über den Radius des Abfallsammlers hinaus erweitert. Bevorzugt wird dieser zweite Sensor 34' erst aktiviert, wenn der erste Sensor 34 einen Gegenstand oder eine Person in seinem überwachten Bereich detektiert.
  • Weiter alternativ kann auch der im oberen Randbereich der Einwurföffnung 8 platzierte Sensor 34' der maßgebliche Sensor sein, der die gewünschte Benutzung des Abfallsammlers 1 anzeigt und den Öffnungsvorgang auslöst.
  • In den 20 und 21 ist ein Abfallsammler 1 ähnlicher Bauart wie die Ausführungsform in 19 dargestellt. Auch dieser weist im Bereich der Kuppel 6 ein in die Kuppelform integriertes, seitlich orientiertes Öffnungsteil 10 auf, welches um eine horizontale Achse y zur Kuppelinnenseite hin einschwenkbar ist.
  • Im diametral gegenüberliegenden Bereich zum Öffnungsteil 10 ist der über ein Zugseil 51 auf das Öffnungsteil 10 einwirkende Elektromotor 26 vorgesehen.
  • Das klappenartige Öffnungsteil 10 ist in die dargestellte Verschlussstellung federvorgespannt, wozu eine die Achse y fassende Schenkelfeder 49 vorgesehen ist.
  • Der Sensor 34 ist oberhalb des Öffnungsteils 10 nahe des Kuppelzenits angeordnet, wobei der Sensor 34 in einem gesonderten Sensorgehäuse 55 aufgenommen ist.
  • In dem diametral dem Öffnungsteil 10 gegenüberliegenden Kuppelbereich ist das gesonderte Gehäuse 27 angeordnet. Dieses ist in dem dargestellten Ausfüh rungsbeispiel integral in der Kuppel aufgenommen; ist entsprechend an die Kuppelkrümmung angepasst. Das gesonderte Gehäuse 27 ragt im wesentlichen in das Kuppelinnere hinein. Dies unter Durchsetzung einer entsprechend vorgesehenen Kuppelöffnung 56. Ein gehäuseseitiger, umlaufender Kragen 57 stützt sich im Randbereich der Kuppelöffnung 57 außenwandig auf der Kuppel 6 ab. Die Festlegung des gesonderten Gehäuses 27 kann durch Klippsung erfolgen.
  • Durch die gewählte Anordnung des gesonderten Gehäuses 27 trägt dieses nicht wesentlich auf. Die Dicke im Bereich des umlaufenden Kragens 57 ist hierbei in einem Bereich von wenigen Millimetern bis hin zu 12 bis 15 Millimetern gewählt.
  • Der Elektromotor 26 ist außenseitig an einer in das Kuppelinnere hineinragenden Gehäusewandung festgelegt. Alternativ kann der Elektromotor 26 auch in dem Gehäuse 27 integriert sein.
  • Weiter ist in dem Gehäuse 27 eine nicht näher dargestellte Aufnahme 58 für Akkumulatoren 28 integriert. Diese Aufnahme 58 ist von der Kuppelaußenseite her öffenbar, wozu die nach außen weisende Gehäusewandung 59 des gesonderten Gehäuses 27 eine die Aufnahme 58 freilegende Öffnungsklappe 60 aufnimmt.
  • Weiter ist auf der nach außen weisenden Gehäusewandung 59 ein Ein-Aus-Schalter 61 platziert, welcher die gleichfalls in dem gesonderten Gehäuse 27, wenngleich nicht dargestellt, aufgenommene Elektronik sowie den Elektromotor 26 und den Sensor 34 von der Stromversorgung durch die Akkumulatoren 28 trennt.
  • Der maßgebliche Sensor zur Auslösung der Öffnungsbewegung ist so ausgelegt, dass ein Raum erfaßt wird, der sich nur unwesentlich über den Grundriss des Abfallsammlers 1 hinaus erstreckt, so dass keine Auslösung durch den Abfallsammler 1 passierende Personen hervorgerufen werden kann. Es ist vielmehr eine gezielte Annäherung an das Öffnungsteil 10 des Abfallsammlers 1 Bedingung, um den überwachten Raum zu betreten.
  • Weiter alternativ kann der Sensor auch auf Erzeugung eines elektrostatischen Feldes beruhen, dessen Störung erfaßt wird. Entsprechend wird eine Öffnungsbetätigung ausgelöst, sobald eine Person oder ein Gegenstand dieses elektrostatische Feld betritt. Bevorzugt ist diesbezüglich vorgesehen, dass der Korpus des Abfallsammlers 1 selbst einen zweiten Sensor bildet, der ein elektromagnetisches Feld aufbaut. Dieser zweite Sensor erfaßt durch Störung des Feldes eine nahe postierte Person und entsprechend auch das Entfernen der Person vom Abfallsammler. Erst hiernach generiert die Steuerung den Befehl zum Schließen des Öffnungsteils 10. So kann der Benutzer unabhängig von einer festen Zeitsteuerung den Entsorgungsvorgang beenden.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (29)

  1. Abfallsammler (1) mit einem Abfallsammler-Gehäuse (2) und einem Öffnungsteil (10), wobei das Öffnungsteil (10) aufgrund eines Sensors (34) bei Annäherung an den Abfallsammler (1) elektromotorisch unterstützt selbsttätig öffnet, wobei weiter eine die Sensorsignale auswertende und den Motor (26) beeinflussende Steuerung vorgesehen ist und das Öffnungsteil (10) mittels einer Feder (23) in die Schließstellung belastet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) außen auf das Abfallsammler-Gehäuse (2) aufgesetzt ist.
  2. Abfallsammler nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass zugeordnet dem Öffnungsteil (10) der als Näherungssensor ausgebildete Sensor (34) angeordnet ist, der einen Raum (B) erfaßt, der sich zu dem – in vertikaler Verlängerung – gegenüberliegenden Wandungsbereich des Abfallsammlers (1) erstreckt.
  3. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (34) einen Raum (B) erfaßt, der sich nur unwesentlich über den Grundriss des Abfallsammlers (1) hinaus erstreckt.
  4. Abfallsammler nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, wobei weiter der Abfallsammler (1) eine obere Kuppel (6) aufweist, in der das ein Segment bildende, klappenartige Öffnungsteil (10) aufgenommen ist, das um eine horizontale Achse (y) verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zugeordnet zu dem Öffnungsteil (10) der als Näherungssensor ausgebildete Sensor (34) angeordnet ist, der einen Raum (B) erfaßt, der sich nur unwesentlich über den Grundriss des Abfallsammler (1) hinaus er streckt.
  5. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (34) einen Raum (B) erfaßt, der sich ausgehend von dem Sensor (34) nach oben und mit zunehmender Höhe nach vorne erstreckt.
  6. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (34) einen Bereich (B) abfragt, der sich oberhalb des Abfallsammlers (1) und mit zunehmender Höhe über den Radius des Abfallsammlers (1) hinaus erweitert.
  7. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) im geöffneten Zustand des Öffnungsteils (10) in einen Generatorbetrieb umgeschaltet ist.
  8. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der durch den Generatorbetrieb erzeugte Widerstand das Öffnungsteil (10) in der Öffnungsstellung hält.
  9. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) im geöffneten Zustand des Öffnungsteils (10) in einen Puls-Betrieb umgeschaltet wird.
  10. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsteil (10) solange geöffnet bleibt, wie der Sensor (34) eine Person oder einen Gegenstand detektiert.
  11. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ab einem Zeitpunkt, bei dem eine Person oder ein Gegenstand nicht mehr durch den Sensor (34) detektiert wird, das Öffnungsteil (10) noch für einen weiteren, vorbestimmten Zeitraum in der Öffnungsstellung verbleibt.
  12. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende des vorbestimmten Zeitraumes der Motor (26) vom Generatorbetrieb bzw. Puls-Betrieb in den Motorbetrieb umgeschaltet wird und zur Schließung des Öffnungsteiles (10) beaufschlagt wird.
  13. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung als frei programmierte Steuerung eines Mikroprozessors realisiert ist.
  14. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Sensoren (34, 34') vorgesehen sind.
  15. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) mit einem Ritzel (29) auf eine Zahnstange (30) einwirkt, die an dem Öffnungsteil (10) angelenkt ist.
  16. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) über einen Bowdenzug auf das Öffnungsteil (10) einwirkt.
  17. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) über einen Seilzug (35) auf das Öffnungsteil (10) einwirkt.
  18. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) über eine Stange mit einem Exzenterantrieb (40) auf das Öffnungsteil (10) einwirkt.
  19. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (26) über einen Schneckenantrieb (44) auf das Öffnungsteil (10) einwirkt.
  20. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (34) ein Infrarotsensor ist.
  21. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor auf Erzeugung eines elektrostatischen Feldes beruht, dessen Störung erfaßt wird.
  22. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (34) in einem auch den Motor (26) aufnehmenden Gehäuse (27) integriert ist.
  23. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (27) zumindest teilweise einer Kuppelkrümmung folgend gestaltet ist.
  24. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (27) zur Stromversorgung des Motors (26) eine Aufnahme (58) für einen Akkumulator (28) aufweist.
  25. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (27) bei Anpassung an die Kuppelkrümmung in einer Kuppelöffnung (56) aufgenommen ist.
  26. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (27) im wesentlichen in die äußere Kuppelkontur integriert ist.
  27. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppelöffnung (56) in dem, dem Öffnungsteil (10) diametral gegenüberliegenden Bereich ausgebildet ist.
  28. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrischer Ein-Aus-Schalter (61) vorgesehen ist.
  29. Abfallsammler nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Ein-Aus-Schalter (61) in dem Gehäuse (27) untergebracht ist.
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