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Die
Erfindung betrifft ein Sitzmöbel,
insbesondere ein Sofa, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es
sind entsprechende Verwandlungsmöbel bekannt,
bei denen sich das Sitzteil ausziehen läßt und die Sitzfläche entweder
durch Umklappen oder durch Entfalten des Sitzteils in eine Liegefläche überführbar ist.
Dies hat zumeist den Nachteil, daß bei der Gestaltung des optisch
wichtigen Möbelfrontbereichs im
Hinblick auf Verwandlungsfähigkeit
in ein Liegemöbel
gewisse Grenzen existieren. Eine Möglichkeit, diesen Nachteil
zu beseitigen, besteht darin, ein ergänzendes Sitzteil unter dem
Sitzteil vorzusehen, welches nach dem Ausziehen des Sitzteils von
Hand hervorgeholt und beim Zusammenschieben wieder unter dem Sitzteil
verstaut werden muß.
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Diese
Vorgehensweise ist umständlich
und erfordert in der Regel viele Handgriffe.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein verwandelbares Sitzmöbel der
eingangs genannten Art anzugeben, bei welchem die erwähnten Nachteile
nicht auftreten und welches sich einfach aus einer Sitz- in eine
Liegekonfiguration überführen läßt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit den Merkmalen von Anspruch 1. Weitere vorteilhafte
Ausführungsformen
finden sich in den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist ein
Scherenbeschlag vorgesehen, der mit dem Sitzteil und dem ergänzenden
Sitzteil sowie vorzugsweise über
ein Kopplungsgestänge
mit dem Möbelgrundgestell
gekoppelt ist. Beim Ausziehen des Sitzteils relativ zum Möbelgrundgestell
wird das Sitzteil über
das ergänzende Sitzteil
geführt,
so daß dieses
freiliegt. Dabei werden die Lenker des Scherenbeschlages aufgestellt
und das ergänzende
Sitzteil wird angehoben, bis dessen ergänzende Sitzfläche etwa
auf der Höhe
der Sitzfläche
des Sitzteils liegt. Beim Zurückschieben
des Sitzteils in das Möbelgrundgestell
wird der Scherenbeschlag gespreizt, so daß das ergänzende Sitzteil abgesenkt wird
und das Sitzteil wieder darüber
geschoben werden kann. Bevorzugt ist ein Lenker des Scherenbeschlages
in einer sitzteilfesten Führung
mit einem Eingriffsabschnitt in einer Vertiefung arretiert. Beim
Zurückschieben
des Sitzteils läuft
ein am Lenker befindlicher Vorsprung über eine am Möbelgrundgestell
vorgesehene, schräg
aufwärts
verlaufende Führungsfläche. Hierdurch
werden der Lenker an- und dessen Eingriffsabschnitt aus der Vertiefung
herausgehoben, so daß die
Arretierung gelöst
wird und das ergänzende
Sitzteil abgesenkt werden kann.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiels
schematisch näher
erläutert.
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1 – zeigt
die Kopplung des Sitzteils und des ergänzenden Sitzteils in perspektivischer
Darstellung,
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2 – zeigt
eine vergrößerte Darstellung des
Scherenbeschlages.
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3 – zeigt
den Ausschnitt A aus 1 in vergrößerter Darstellung.
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In 1 ist
die Kopplung des Sitzteils 1 und des ergänzenden
Sitzteils 2 dargestellt. Als Sitzteil wird im folgenden
nicht lediglich die Sitzpolsterung verstanden, sondern der Begriff
Sitzteil kann auch ein Bettkasten bzw. eine Trägerkonstruktion für ein Sitzpolster
umfassen. Eine solche Trägerkonstruktion
ist z. B. mit dem Bezugszeichen 1 in 1 dargestellt.
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Der Übersicht
halber ist das Möbelgrundgestell,
welches in der Regel Rücken-
und Seitenlehnen umfaßt,
nicht gezeigt. Ebenso sind die Polsterungen/Sitzflächen des
Sitzteils 1 und des ergänzenden Sitzteils 2 fortgelassen
worden.
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Das
Sitzteil 1 ist im dargestellten Beispiel im Frontbereich über Rollen 13 auf
dem Boden verfahrbar und liegt im hinteren Bereich mit den Rollen 14 auf
einer (nicht gezeigten) Auflage des Möbelgrundgestells auf.
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Das
ergänzende
Sitzteil 2 ist auf Schienen 4 fest oder abnehmbar
angebracht. An den Schienen 4 können auch Schwenkelemente 5 angelenkt
sein, die ein manuelles Hochklappen des ergänzenden Sitzteils 2 in
der Liegekonfiguration ermöglichen.
Die Schienen 4 sind über
einen Scherenbeschlag 3 mit den fest am Sitzteil 1 angebrachten
Beschlägen 6 gekoppelt.
Der Scherenbeschlag 3 weist zwei über Kreuz aneinander angelenkte
Lenker 3.1, 3.2 auf. Der Lenker 3.1 ist
an dem Beschlag 6 angelenkt und gleichzeitig in der Schiene 4 in
einer Führung 4.1 verschieblich
geführt.
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Ähnliches
gilt für
den Lenker 3.2, welcher fest an der Schiene 4 angelenkt
und im Beschlag 6 in einer Kulissenführung 6.1 verschieblich
geführt
ist. Durch das Verschieben der Lenker 3.1, 3.2 in
den Führungen 4.1, 6.1 wird
das Anheben/Absenken des ergänzenden
Sitzteils 2 ermöglicht.
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Am
Kreuzgelenk 11 des Scherenbeschlages 3 ist, wie
es in 2 zu sehen ist, ein Kopplungsgestänge 10 angelenkt.
Bevorzugt weist das Kopplungsgestänge 10 zwei Kopplungslenker 10.1, 10.2 auf.
Der eine Kopplungslenker 10.1 ist mittels des Verbindungselements 12 am
Möbelgrundgestell
befestigt, der andere Kopplungslenker 10.2 ist mit dem Kreuzgelenk 11 gekoppelt.
Vorzugsweise weist der Kopplungslenker 10.2 eine mit dem
Kreuzgelenk 11 zusammenwirkende Kulissenführung 10.3 auf.
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Der
Lenker 3.2 des Scherenbeschlages 3 weist an seinem
durch den Beschlag 6 geführten Ende einen Eingriffsabschnitt 7 auf,
welcher im in 2 dargestellten, angehobenen
Zustand des ergänzenden
Sitzteils 2 in eine im zur Möbelrückseite hin gewandten Bereich
der Führung 6.1 vorgesehene Vertiefung 6.2 eingreift.
Der Bereich der Vertiefung 6.2 ist in der Vergrößerung des
Ausschnitts A in 3 gezeigt. Die Vertiefung 6.2 ist
im vorderen Bereich etwa rechtwinklig zur Führung 6.1 abgekantet und
bildet so eine Hinterschneidung für das Verrasten mit dem Eingriffsabschnitt 7.
Im hinteren (in der Zeichnung linken) Bereich ist die Vertiefung 6.2 abgeschrägt, um das
Ein- und Aushaken des Eingriffsabschnitts 7 zu erleichtern.
Des weiteren ist am Ende des Lenkers 3.2 ein Vorsprung 8 vorgesehen,
der mit einer am Möbelgrundgestell
vorgesehenen Führungsfläche 9 zusammenwirkt.
Diese Führungsfläche 9 weist
einen zur Möbelrückseite
hin ansteigenden Bereich 9.1 und einen etwa horizontal
verlaufenden Bereich 9.2 auf. Der Vorsprung 8 am
Lenker 3.2 läuft beim
Zurückschieben
des Sitzteils 1 in das Möbelgrundgestell über die
schräge
Fläche 9.1 und
im weiteren über
die horizontale Fläche 9.2.
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Durch
den Ablauf über
die schräge
Fläche 9.1 werden
der Vorsprung 8 und damit der Lenker 3.2 angehoben.
Der Eingriffsabschnitt 7 wird aus der Vertiefung 6.2 herausgehoben,
so daß die
Arretierung des ergänzenden
Sitzteils 2 gelöst
wird.
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Die
Funktionsweise des erfindungsgemäßen Sitzmöbels ist
wie folgt: In der Sitzkonfiguration ist das ergänzende Sitzteil 2 im
Sitzteil 1 untergebracht. Der Scherenbeschlag 3 ist
zusammengeklappt, wobei sich das eine Ende des Lenkers 3.1 etwa
am der Frontseite des Sitzmöbels
zugewandten Ende der Führung 4.1 befindet.
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Ebenso
befindet sich ein Ende des Lenkers 3.2 am der Frontseite
zugewandten Ende der Führung 6.1.
Die Lenker 10.1, 10.2 des Kopplungsgestänges 10 sind
verhältnismäßig stark
zueinander abgewinkelt. Der maximale Öffnungswinkel der Lenker 10.1, 10.2 ist
durch einen Anschlag 10.4 begrenzt.
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Wird
nun das Sitzteil 1 in Richtung des Pfeils P1 nach vorne
gezogen, laufen die genannten Enden der Lenker 3.1 und 3.2 in
ihren jeweiligen Führungen 4.1, 6.1 in
Richtung der der Möbelrückseite
zugewandten Enden und schlagen schließlich dort an. Gleichzeitig
vergrößert sich
der Öffnungswinkel α der beiden
Kopplungslenker 10.1, 10.2 bis der maximale Öffnungswinkel
erreicht ist. Das weitere Vorziehen des Sitzteils 1 bewirkt
nun, daß der
Lenker 3.1 des Scherenbeschlags 3 angehoben wird,
wodurch sich der gesamte Scherenbeschlag 3 aufrichtet und
die Schiene 4 und damit das ergänzende Sitzteil 2 anhebt.
Dieser Anhebevorgang kann durch eine im unteren Bereich zwischen
den Lenkern 3.1, 3.2 gespannte Zugfeder noch unterstützt werden.
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Nach
Abschluß dieses
Vorgangs rastet der Eingriffsabschnitt 7 in der Vertiefung 6.2 ein
und sichert das ergänzende
Sitzteil 2 in der angehobenen Lage. Nun liegt das ergänzende Sitzteil 2 etwa
auf gleicher Höhe
wie das Sitzteil 1, so daß die Liegekonfiguration erreicht
ist.
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Zur Überführung des
Möbelstücks aus
der Liegekonfiguration in die Sitzkonfiguration wird das Sitzteil 1 in
Richtung des Pfeils P2 in das Möbelgrundgestell
geschoben.
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Dabei überfährt der
am Lenker 3.2 befindliche Vorsprung 8 die im Möbelgrundgestell
seitlich des Sitzteils 1 vorgesehene Schräge 9.1 und
wird bei weiterem Vorschub in Richtung des Pfeils P2 angehoben.
Dabei gelangt der am Lenker 3.2 befindliche Eingriffsabschnitt 7 außer Eingriff
mit der Vertiefung 6.2 in der Kulissenführung 6.1, so daß der Lenker 3.2 nun
frei in der Führung
verschoben werden kann. Dadurch wird das ergänzende Sitzteil 2 aufgrund
seines Eigengewichts abgesenkt. Der Absenkvorgang kann dabei durch
das Vorsehen der obenerwähnten
Feder an den Lenkern gedämpft
werden, wobei ein Herunterfallen des ergänzenden Sitzteils 2 und
eine eventuelle Beschädigung
desselben vermieden wird. Dabei laufen die Enden der Lenker 3.1, 3.2 in
den zugehörigen
Führungen 4.1, 6.1 in
Richtung des Pfeils P1 zur Frontseite des Möbelstücks hin. Gleichzeitig gelangt
das ergänzende
Sitzteil 2 durch den Vorschub des Sitzteils 1 in
das Innere desselben, wodurch die Sitzkonfiguration erreicht ist.
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Es
versteht sich, daß die
erfindungsgemäßen Scherenbeschläge einzeln
oder paarweise zu beiden Seiten des Sitzteils 1 vorgesehen
sein können.