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DE102005044473A1 - Analysegerät - Google Patents

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DE102005044473A1
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DE
Germany
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analyzer
identification
person
driver
biometric data
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DE200510044473
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English (en)
Inventor
Otto Kowatsch
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE200510044473 priority patent/DE102005044473A1/de
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    • G06VIMAGE OR VIDEO RECOGNITION OR UNDERSTANDING
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    • G06V20/50Context or environment of the image
    • G06V20/59Context or environment of the image inside of a vehicle, e.g. relating to seat occupancy, driver state or inner lighting conditions
    • G06V20/597Recognising the driver's state or behaviour, e.g. attention or drowsiness
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    • A61B5/145Measuring characteristics of blood in vivo, e.g. gas concentration or pH-value ; Measuring characteristics of body fluids or tissues, e.g. interstitial fluid or cerebral tissue
    • A61B5/14532Measuring characteristics of blood in vivo, e.g. gas concentration or pH-value ; Measuring characteristics of body fluids or tissues, e.g. interstitial fluid or cerebral tissue for measuring glucose, e.g. by tissue impedance measurement
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Abstract

Ein Analysegerät (1) zur Erfassung eines Parameters eines menschlichen Körpers ist zur Vermeidung von Verwechslungen der Untersuchungsergebnisse derart eingerichtet, dass eine Erfassung erst nach einer Identifizierung mit biometrischen Daten durchführbar ist. Des Weiteren wird ein entsprechend ausgestattetes Kraftfahrzeug angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Analysegerät zur Erfassung eines Parameters eines menschlichen Körpers.
  • Derartige Analysegeräte sind dem Fachmann in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und geläufig. Beispielsweise sind mobile Analysegeräte zur Messung der Atemalkoholkonzentration bekannt. Hierzu muss ein Proband über ein austauschbares Röhrchen in das Gerät hineinblasen, in dem in an sich bekannter Weise die Messung des Alkoholgehalts in der Atemluft vorgenommen und das Messergebnis angezeigt wird. Weiterhin sind unter anderem mobile Analysegeräte zur Messung des Blutzuckerspiegels bekannt sowie Analysegeräte zur Überwachung von Puls und Blutdruck einer Person.
  • Als nachteilig hierbei ist es anzusehen, dass derartige Analysegeräte stets von verschiedenen Personen verwendet werden können, so dass ein Messergebnis nicht mit letzter Sicherheit der Identität der untersuchten Person zugeordnet werden kann.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist der Fachmann vor die Aufgabe gestellt, ein Analysegerät der Eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem eine eindeutige Zuordnung der Messergebnisse zu der untersuchten Person möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Im Anspruch 6 wird ein mit dem Analysegerät ausgestattetes Kraftfahrzeug angegeben.
  • Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass durch das Analysegerät selbst eine eindeutige Identifizierung der mit dem Analysegerät zu untersuchenden Person vorgenommen wird. Nachdem eine Identität eindeutig festgestellt ist kann ein Parameter eines menschlichen Körpers erfasst oder ausgemessen werden.
  • Es ist offensichtlich, dass hierfür an einem an sich bekannten Analysegerät eine zusätzliche Einrichtung vorgesehen ist, um die Personenidentität zu erfassen und festzustellen. Diese Einrichtung kann vom Fachmann in an sich beliebiger Weise oder bevorzugt wie im Folgenden beschrieben ausgestaltet sein.
  • Es versteht sich, dass mit dem Analysegerät nicht nur lediglich ein Parameter, sondern zwei oder mehrere verschiedene Parameter eines menschlichen Körpers erfasst bzw. gemessen werden können.
  • Dabei ist das Analysegerät derart eingerichtet, dass zuerst die Identität der zu untersuchenden Person festgestellt und erst nachfolgend von dem Analysegerät die Freigabe zur Durchführung der eigentlichen Untersuchung erteilt wird. Vorzugsweise ist das Analysegerät transportabel ausgeführt, um es mit sich führen zu können.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass ein Analyseergebnis des Analysegerätes durch die vorhergehende Identifizierung der Person eindeutig dieser Person zugeordnet werden kann, so dass es nicht zu Verwechslungen der Messergebnisse kommen kann, die dann eventuell einen Behandlungsfehler verursachen würden.
  • Es versteht sich, dass dem Analysegerät auch mehrere Personen vorgegeben werden können, die nach einer jeweiligen Identifizierung mit diesem Analysegerät untersucht werden können. Es ist dem Fachmann möglich, das Analysegerät derart auszulegen, dass eine der mehreren Personen sich identifizieren, jeweils ein oder mehrere Parameter erfasst und nachfolgend das Messergebnis dieser Person eindeutig zugeordnet werden kann.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Zur eindeutigen Erfassung der Identität einer Person werden in bevorzugter Weise persönliche unveränderliche und für jede Person charakteristische biometrische Daten verwendet. Diese können unter anderem die Ausprägung der Iris sein, die mit einem an sich bekannten Irisscanner abgetastet wird, charakteristische Gesichtszüge wie unter anderem der Augenabstand, die mit einem Bildverarbeitungssystem erfasst und mit einem abgespeicherten Bild der Person verglichen werden können oder die Fingerabdrücke, die in an sich bekannter Weise mit einem Fingerabdrucksensor registriert werden können. Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass beispielsweise ein Irisscanner oder ein Fingerabdrucksensor dem Analysegerät zur Durchführung der Identifizierung zugeordnet ist wobei beispielsweise die Merkmale einer Iris oder eines Fingerabdrucks zur Identifizierung einer bestimmten Person gespeichert werden können.
  • In bevorzugter Weise können mit dem Analysegerät verschiedene Körperflüssigkeiten und/oder Haare einer Person analysiert werden, um unter anderem den Blutzuckerspiegel messen zu können, anhand einer Haarprobe eventuellen Drogenmissbrauch festzustellen oder über eine Speichelprobe einen DNA-Test durchführen zu können. Die entsprechende Ausgestaltung des Analysegerätes ist dem Fachmann möglich.
  • Besonders zur Untersuchung einer Blutprobe verfügt das Analysegerät über eine bzw. mehrere austauschbare Injektionsnadeln, um eine Blutprobe steril entnehmen zu können. Prinzipiell können hier auch Blasröhrchen für einen Alkoholtest oder dergleichen austauschbar vorgesehen sein. Nachdem mit einer Nadel eine Blutprobe entnommen wurde können nach dem Entfernen der gebrauchten Nadel zuerst weitere Untersuchungen mit dem Analysegerät durchgeführt und erst anschließend eine neue Nadel eingesetzt werden, um hier ein Verletzungsrisiko auszuschließen.
  • Zur Auswertung der Daten der mit dem Analysegerät erfassten Parameter des menschlichen Körpers ist das Analysegerät mit einer Schnittstelle zur Datenübertragung versehen, wobei die Schnittstelle insbesondere drahtlos beispielsweise nach dem Bluetooth-Standard ausgebildet ist. Mit einem entsprechend ausgelegten PC können die Daten aus dem Analysegerät ausgelesen und weiterverarbeitet werden.
  • Im Vorhergehenden wurde das Analysegerät stets im Zusammenhang mit der Erfassung eines Parameters eines menschlichen Körpers beschrieben. Es ist jedoch im Rahmen der Erfindung mitumfasst, dass auch verschiedene Parameter von Tieren überwacht werden können. Hierzu ist das Analysegerät beispielsweise mit einer Identifizierungseinrichtung zur Erfassung einer Ohrmarke eines Rinds oder Schweins versehen.
  • Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein vorstehend beschriebenes Analysegerät zur Erfassung eines Parameters eines menschlichen Körpers in ein Kraftfahrzeug eingebaut. Nimmt ein Fahrer hinter einem Lenkrad des Kraftfahrzeugs Platz muss er sich zuerst gegenüber dem Analysegerät identifizieren, ob er überhaupt ein für dieses Kraftfahrzeug zugelassener Fahrer ist. Nach dieser Personenkontrolle kann beispielsweise auch eine zwingende Atemalkoholmessung durchgeführt werden, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers sicherzustellen. Gegebenenfalls kann mit dem Gerät auch eine Übermüdung des Fahrers beziehungsweise ein kritischer Zuckerwert festgestellt werden.
  • Weiterhin kann das Kraftfahrzeug derart ausgebildet sein, dass bei Überschreiten eines Grenzwerts für den Blutalkholgehalt eine Warnmitteilung ausgegeben wird. Dies könnte beispielsweise zum Einen in einem Aufleuchten der Scheinwerfer sowie dem Deaktivieren der Zündung bestehen und zum Anderen könnte z. B. per Funk eine Mitteilung an die Polizei ergehen.
  • Weiterhin ist vorgeschlagen, dass insbesondere bei einem Lastkraftwagen das Analysegerät mit einem Fahrtenschreiber gekoppelt ist, um zum Einen stets die korrekte Identität des Fahrers belegen zu können und zum Anderen beispielsweise in regelmäßigen Abständen eine Gesundheitsuntersuchung an dem Fahrer vornehmen zu können, ob er noch zum Führen des Lastkraftwagens geeignet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1: eine schematische Darstellung des Analysegeräts.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um ein Analysegerät 1 mit dem in an sich bekannter Weise ein oder mehrere Parameter eines menschlichen oder tierischen Körpers erfasst werden können wie unter anderem eine Atemalkoholkonzentration, ein Blutzuckerspiegel oder dergleichen. Hierzu verfügt das Analysegerät 1 über eine oder mehrere vom Fachmann entsprechend auslegbare Analyseeinrichtungen 2.
  • Weiterhin verfügt das Analysegerät 1 über eine Identifizierungseinrichtung 3, beispielsweise in Form eines Irisscanners, eines Fingerabdrucksensors oder einer Sprachanalyseeinrichtung für Stimmproben.
  • Vor dem Gebrauch des Analysegeräts 1 muss sich die zu untersuchende Person mit Hilfe der Identifizierungseinrichtung 3 anhand ihrer unveränderbaren biometrischen Daten eindeutig identifizieren. Nachfolgend können eine oder mehrere Untersuchungen mit der Analyseeinrichtung 2 durchgeführt werden, so dass die vom Analysegerät 1 ermittelten Ergebnisse eindeutig der vorher identifizierten Person zugeordnet werden können und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Prinzipiell können auch die Daten mehrerer Personen in das Gerät eingegeben werden.
  • Ebenso kann ein mobiles Analysegerät 1 in ärmeren Gegenden der Welt zur Erfassung der Identität von Personen und zur gleichzeitigen Messung des Blutbildes dienen, um u. a. Infektionen mit dem HIV-Virus, Hepatitis oder dergleichen feststellen zu können. Dabei ist das Analysegerät 1 vorzugsweise derart ausgelegt, dass es sowohl von einem ausgebildeten Mediziner als auch von einem Laien bedienbar ist. Somit ist es möglich, zuerst die biometrischen Daten einer Person zu ihrer Identifizierung zu erfassen und nachfolgend eine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.
  • Bevorzugt ist ein derartiges Analysegerät transportabel ausgeführt, um es beispielsweise bei einer Polizeistreife mitführen zu können, wobei bei der Personenkontrolle die zu kontrollierende Person einen entsprechenden Ausweis mit ihren biometrischen Daten mit sich führen muss und ein Polizist dann diese Daten in das Analysegerät eingibt und die Identität der Person festgestellt wird. Somit können beispielsweise eine Atemalkoholprobe und ein Haartest auf Drogen mit einem einzigen Gerät durchgeführt werden.
  • In gleicher Weise kann das Analysegerät 1 in ein Kraftfahrzeug eingebaut sein, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • 1
    Analysegerät
    2
    Analyseeinrichtung
    3
    Identifizierungseinrichtung

Claims (8)

  1. Analysegerät (1) zur Erfassung eines Parameters eines menschlichen Körpers, dadurch gekennzeichnet, dass eine Erfassung erst nach einer Identifizierung mit biometrischen Daten durchführbar ist.
  2. Analysegerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Analysegerät (1) eine Identifizierungseinrichtung (3) aufweist, vorzugsweise in Form eines Irisscanners und/oder eines Bildverarbeitungssystems und/oder eines Fingerabdrucksensors.
  3. Analysegerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Analysegerät (1) Körperflüssigkeiten und/oder Haare analysierbar sind.
  4. Analysegerät (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Analysegerät (1) eine austauschbare Injektionsnadel vorgesehen ist.
  5. Analysegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Analysegerät (1) eine Schnittstelle zur Datenübertragung aufweist, insbesondere eine drahtlose.
  6. Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem Analysegerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 ausgestattet ist.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreiten eines Grenzwerts für einen Blutalkoholgehalt eine Warnmitteilung ausgebbar ist.
  8. Analysegerät (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Analysegerät (1) mit einem Fahrtenschreiber gekoppelt ist.
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