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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Fügesystemkopf zur Befestigung
an einem beweglichen Gestell, insbesondere an einem Roboter, mit
einem Träger,
an dem ein Fügewerkzeug
um eine Drehachse drehbar gelagert ist, wobei das Fügewerkzeug
eine Halteeinrichtung für
ein Element, das auf ein Bauteil zu fügen ist, und eine Fügeantriebseinrichtung
aufweist, um die Halteeinrichtung zum Fügen entlang einer Fügerichtung
zu bewegen, wobei die Drehachse quer zu der Fügerichtung ausgerichtet ist,
und mit einer Zuführeinrichtung
zum Zuführen
von Elementen zu dem Fügewerkzeug.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Fügesystem mit einem Roboter,
der in wenigstens zwei Koordinatenachsen beweglich ist, und einem Fügesystemkopf
der oben beschriebenen Art, der an dem Roboter festgelegt ist.
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Schließlich betrifft
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Fügen eines Elementes auf ein Bauteil.
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Der
Begriff Fügen
soll sich im vorliegenden Zusammenhang auf sämtliche Verbindungsarten von Elementen
mit Bauteilen beziehen, insbesondere Verbindungen von Metallelementen
mit Metallbauteilen, beispielsweise durch Kleben, Umformen, wie z.B.
Nieten, oder durch Stoffvereinigen, wie z.B. Schweißen, einschließlich von
Kurzzeit-Lichtbogenschweißen.
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Das
Kurzzeit-Lichtbogenschweißen
wird häufig
als Bolzenschweißen
bezeichnet, obgleich nicht ausschließlich Bolzen geschweißt werden.
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Das
Bolzenschweißen
findet hauptsächlich, nicht
jedoch ausschließlich,
in der Fahrzeugtechnik Anwendung. Dabei werden Metallelemente, wie
Metallbolzen mit und ohne Gewinde, Ösen, Muttern etc. auf das Blech
einer Fahrzeugkarosserie aufgeschweißt. Diese Metallelemente dienen
dann als Anker bzw. Befestigungselemente, um beispielsweise Innenraumausstattungen,
Leitungen und Ähnliches an
dem Karosserieblech festzulegen.
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Die
Metallelemente können
Schweißbolzen sein,
die einen Schaft und einen Kopf mit einem etwas größeren Durchmesser
als der Schaft aufweisen.
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Der
in dem eingangs genannten Dokument beschriebene Fügesystemkopf
zeichnet sich dadurch aus, dass er einen länglichen Träger aufweist, der an einem
Ende an einem Roboter befestigbar ist. An dem gegenüberliegenden
freien Ende des Trägers
ist ein Fügewerkzeug
um eine Drehachse verdrehbar gelagert, die quer verläuft zu der
Längserstreckung
des Trägers.
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Die
Zuführeinrichtung
führt vereinzelte
Elemente zu einer Übergabestation
an dem Träger
zu.
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Das
Fügewerkzeug
wird an dem Träger
so gedreht, dass das bereitgestellte Element von der Halteeinrichtung übernommen
werden kann. Anschließend
wird das Fügewerkzeug
in eine Fügeposition
gedreht und es wird ein Fügevorgang
durchgeführt.
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Dabei
weist das Fügewerkzeug
als Fügeantriebseinrichtung
vorzugsweise einen Linearmotor auf.
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Da
eine Steuereinrichtung im Bereich des Befestigungsendes des Trägers angeordnet
werden kann, kann das freie Ende des Trägers mit dem Fügewerkzeug
als relativ kleine bauliche Einheit ausgebildet werden. Demzufolge
kann das Fügewerkzeug auch
durch Öffnungen
hindurch an unzugängliche Stellungen
des Bauteils bewegt werden.
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Vor
dem eigentlichen Fügevorgang
wird das Fügewerkzeug
in eine jeweils geeignete Fügeposition
gedreht. Mittels des Roboters wird der Fügesystemkopf in Bezug auf das
Bauteil ausgerichtet.
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Anschließend kann
ein herkömmlicher
Bolzenschweißprozess
durchgeführt
werden, vorzugsweise im Hubzündungsverfahren.
Bei diesem Verfahren wird der Bolzen mittels der Fügeantriebseinrichtung
zunächst
auf das Bauteil aufgesetzt. Anschließend wird ein elektrischer
Vorstrom eingeschaltet, der durch den Bolzen und das Bauteil hindurch
fließt. Dann
wird der Bolzen gegenüber
dem Bauteil mittels der Fügeantriebseinrichtung
(Linearmotor) angehoben. Es bildet sich ein Lichtbogen.
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Anschließend wird
auf den Schweißstrom umgeschaltet.
Durch den hohen Schweißstrom schmelzen
die einander gegenüberliegenden
Stirnseiten von Bolzen und Bauteil an. Anschließend wird der Bolzen wieder
auf das Bauteil abgesenkt, so dass sich die wechselseitigen Schmelzen
vermischen. Mit dem Erreichen des Bauelementes und dem Kurzschluss
des Lichtbogens, oder kurz vorher, wird der Schweißstrom abgeschaltet.
Die gesamte Schmelze erstarrt, die Schweißverbindung ist erfolgt.
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Anschließend wird
die Halteeinrichtung von dem angeschweißten Bolzen abgezogen. Wenn
die Halteeinrichtung zwei seitlich an dem Bolzenschaft angreifende
Backen aufweist, die elastisch vorgespannt sind, kann das Abziehen
erfolgen, indem das Fügewerkzeug
an dem Träger
gedreht wird, die Halteeinrichtung also sozusagen seitlich weggezogen wird.
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Während des
eigentlichen Fügevorganges kann
mittels der Zuführeinrichtung
ein weiteres Element bereitgestellt werden, das dann während der Bewegung
des Fügesystemkopfes
zu einer nächsten Schweißstelle
durch Drehung des Fügewerkzeuges hin
zu der Übergabestation
abgeholt wird.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen verbesserten Fügesystemkopf,
ein verbessertes Fügesystem
und ein verbessertes Fahren zum Fügen von Elementen anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Fügesystemkopf gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass
an dem Fügesystemkopf
wenigstens eine weitere Zuführeinrichtung
vorgesehen ist, mittels der Elemente zu dem Fügewerkzeug zuführbar sind.
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Durch
diese Maßnahme
ist es möglich,
dem Fügesystemkopf
unterschiedliche Arten von Elementen zuzuführen. Hierdurch wird die Flexibilität des Fügesystemkopfes
erhöht.
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Die
Aufgabe wird somit vollkommen gelöst.
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Generell
ist es denkbar, dass die weitere Zuführeinrichtung als "Reserve-Zuführeinrichtung" vorgesehen ist.
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Besonders
bevorzugt ist es jedoch, wenn die weitere Zuführeinrichtung dazu ausgelegt
ist, einen anderen Typ von Elementen zuzuführen als die erste Zuführeinrichtung.
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Hierdurch
lassen sich mit dem gleichen Fügesystemkopf
unterschiedliche Arten von Elementen während eines Gesamtprozesses
fügen,
beispielsweise kürzere
und längere
Elemente oder dickere und dünnere
Elemente, Elemente aus unterschiedlichen Materialien, etc.
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Ferner
ist es bei dem Fügesystemkopf
gemäß dem ersten
Aspekt der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die Zuführeinrichtungen
jeweils eine Übergabestation
aufweisen, an der ein Element zur Übergabe an das Fügewerkzeug
bereitgestellt wird.
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Die Übergabestationen,
die vorzugsweise an dem Träger
gelagert sind, stellen jeweils ein Element bereit. Das Fügewerkzeug
kann sich dann je nach anschließendem
Fügevorgang
ein geeignetes Element von einer Übergabestation holen, um mit
diesem einen Fügevorgang
durchzuführen.
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Von
besonderem Vorzug ist es, wenn die Übergabestationen auf einem
Kreis angeordnet sind, dessen Mittelpunkt durch die Drehachse definiert
ist.
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Hierbei
wird in vorteilhafter Weise ausgenutzt, dass das Fügewerkzeug
um die Drehachse drehbar ist.
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Demzufolge
können
die Übergabestationen bei
dieser Ausführungsform
im Wesentlichen ortsfest in Bezug auf den Träger angeordnet sein. Es ergibt sich
ein konstruktiv einfacher Aufbau.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind die erste und die weitere Übergabestation
an dem Träger
in unterschiedlichen Orientierungen festgelegt.
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Da Übergabestationen
häufig
im Querschnitt unregelmäßig sind
(beispielsweise nicht gleich breit wie hoch), kann durch diese Maßnahme erreicht
werden, dass der Fügesystemkopf
insgesamt trotz der weiteren Zuführeinrichtung
eine kompakte Bauform beibehält.
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Obgleich
es generell denkbar ist, die Übergabestationen
an dem Fügesystemkopf
verteilt anzuordnen, ist es doch bevorzugt, wenn die Übergabestationen
seitlich benachbart zueinander angeordnet sind.
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Hierdurch
können
die Übergabestationen örtlich konzentriert
werden, was auch die Verbindung mit einer stationären Einheit,
von der die Elemente zugefördert
werden, vereinfacht.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind die Übergabestationen
an einem Übergabeblock
angeordnet, der in Bezug auf den Träger zwischen wenigstens zwei Übergabepositionen
verschieblich ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist der Ort, an dem das Fügewerkzeug
jeweils ein Element abholt, immer der gleiche. Durch Verschieben
des Übergabeblockes
wird jedoch an diesem Ort jeweils eine andere Übergabestation angeordnet und
folglich ein ggf. anderes Element bereitgestellt.
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Dabei
ist es besonders bevorzugt, wenn der Übergabeblock in Bezug auf eine
zu der Drehachse koaxiale Kreisbahn in einer Richtung parallel zu
der Drehachse verschieblich ist.
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Dies
ermöglicht
in der Regel eine konstruktiv günstige
Lagerung des Übergabeblockes
an dem Träger.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist der Übergabeblock
in Bezug auf eine zu der Drehachse koaxiale Kreisbahn in tangentialer Richtung
verschieblich.
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Dies
führt zu
einem kompakteren Querschnitt des Fügesystemkopfes in Richtung
der Drehachse.
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Die
oben genannte Aufgabe wird gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung bei dem eingangs genannten
Fügesystemkopf
dadurch gelöst,
dass die Zuführeinrichtung
eine Übergabestation
aufweist, an der ein Element zur Übergabe an das Fügewerkzeug
bereitgestellt wird, und dass eine Prüfeinrichtung vorgesehen ist,
die ein an der Übergabestation
bereitgestelltes Element auf Brauchbarkeit hin überprüft.
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Bei
dieser Maßnahme
wird nicht nur, wie in dem Dokument
DE 102 23 154 A1 beschrieben, überprüft, ob ein
Element an der Übergabestation
bereitgestellt ist oder nicht. Vielmehr wird mittels der Prüfeinrichtung
auch geprüft,
ob dies ein solches Element ist, das für den nachfolgenden Fügevorgang auch
geeignet bzw. brauchbar ist.
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Der
Vorteil einer solchen Prüfeinrichtung
besteht darin, dass Fehlelemente (z.B. fehlerhafte oder versehentlich
ein in Schüttgut
angelieferte Elemente des falschen Typs) aussortiert werden können, bevor ein
Fügevorgang
mit einem solchen Fehlelement erfolgt. Da bei dem erfindungsgemäßen Fügesystemkopf
ein Element vom Fügewerkzeug
an der Übergabestation übernommen
wird, ist es auch möglich,
ein solches Fehlelement auf einfache Weise auszusondern (abzuwerfen)
und ein neues Element mittels der Zuführeinrichtung bereitzustellen
("nachzuladen"), das dann für den folgenden
Fügevorgang
verwendet wird.
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Die
Aufgabe wird somit auch bei dem zweiten Aspekt der Erfindung vollkommen
gelöst.
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Von
besonderem Vorzug ist es, wenn die Prüfeinrichtung wenigstens eine
Abmessung des Elementes überprüft.
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Da
das Element an der Übergabestation
bereitgestellt wird, ist eine Überprüfung einer
Abmessung auf vergleichsweise einfache Weise möglich.
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Damit
können
mittels der Prüfeinrichtung Fehlelemente
mit falscher Abmessung ausgesondert werden.
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Dabei
ist es von besonderem Vorteil, wenn das Element einen Schaft aufweist
und wenn die Prüfeinrichtung
die Länge
des Schaftes überprüft.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht
vor, dass das Element einen Schaft aufweist und dass die Prüfeinrichtung
den Durchmesser des Schafts überprüft.
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Generell
ist es natürlich
auch denkbar, dass die Prüfeinrichtung
den Durchmesser und/oder die Länge
eines Kopfes eines Elements überprüft, das einen
Schaft und einen Kopf aufweist.
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Insgesamt
ist es ferner vorteilhaft, wenn die Prüfeinrichtung wenigstens einen
Sensor zur Erfassung einer Abmessung des Bau teils aufweist, wobei der
Sensor in das Fügewerkzeug
integriert ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
kann die Überprüfung sozusagen
durch das Fügewerkzeug
durchgeführt
werden, also dann, wenn das Fügewerkzeug das
Element von der Übergabestation übernimmt.
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Dabei
ist es von besonderem Vorteil, wenn der wenigstens eine Sensor eine
Bewegung der Halteeinrichtung in Bezug auf das Fügewerkzeug erfasst.
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Diese
Ausführungsform
ermöglicht
insbesondere eine Überprüfung einer
Schaftlänge.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
erfasst der wenigstens eine Sensor eine Bewegung eines Gliedes wie
eines Haltebackens in Bezug auf ein Gehäuse der Halteeinrichtung.
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Bei
dieser Ausführungsform
kann insbesondere ein Durchmesser eines ergriffenen Schaftes oder
dgl. auf konstruktiv vergleichsweise einfache Weise ermittelt werden.
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Vorzugsweise
ist es insgesamt so, dass die Abmessung des Elements hierbei indirekt
durch den Weg von Gliedern des Fügewerkzeuges
ermittelt wird, die beim Ergreifen des Elements bewegt werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist dabei die Halteeinrichtung wenigstens ein bewegliches Halteglied
zum Halten eines Elementes auf, wobei die Prüfeinrichtung wenigs tens eine
Wegmesseinrichtung zum Messen des Weges des Haltegliedes aufweist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
beinhaltet die Prüfeinrichtung
ferner einen Sensor zur Erfassung der Oberfläche des Elementes.
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Dies
ermöglicht
beispielsweise, Elemente gleicher Abmessungen, jedoch unterschiedlicher Oberfläche (beispielsweise
auf Grund unterschiedlichen Materials) auszusondern.
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Die
oben angegebene Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Fügesystem
mit einem Roboter, der in wenigstens zwei Koordinatenachsen beweglich
ist, und mit einem Fügesystemkopf
der erfindungsgemäßen Art,
der an dem Roboter festgelegt ist.
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Bei
diesem Fügesystem
ist es besonders bevorzugt, wenn eine Steuereinrichtung vorgesehen
ist, mittels der der Ablauf eines Fügevorganges steuerbar ist,
wobei die Steuereinrichtung einen Speicher aufweist, in dem zu dem
Fügevorgang
Elementdaten abgelegt sind, die das bei dem Fügevorgang auf ein Bauteil zu
fügende
Element charakterisieren, und mit Übertragungsmitteln, um den
Fügesystemkopf
auf der Grundlage der Elementdaten so anzusteuern, dass gewährleistet
ist, dass das richtige Element auf das Bauteil gefügt wird.
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In
entsprechender Weise wird die obige Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum
Fügen eines Elementes
auf ein Bauteil, wobei ein Fügewerkzeug an
einem Träger
gedreht wird, um ein Element an einer an dem Träger angeordneten Übergabestation abzuholen,
und wobei das Fügewerkzeug
anschließend
mit dem Element in eine Fügeposition
gedreht wird, um das Element auf das Bauteil zu fügen, wobei in
einem Speicher zu dem Fügevorgang
Elementdaten abgelegt sind, die das bei dem Fügevorgang auf das Bauteil zu
fügende
Element charakterisieren, wobei bei der Übernahme eines Elementes von
der Übergabestation
geprüft
wird, ob dieses Element mit den Elementdaten übereinstimmt, und wobei dieses Element
verworfen wird, wenn es nicht mit den Elementdaten übereinstimmt.
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Auf
diese Weise kann gewährleistet
werden, dass in einem Fügevorgang
nur dann eine (häufig
irreversible) Verbindung zwischen dem Element und einem Bauteil
hergestellt wird, wenn gewährleistet ist,
dass es sich auch um das für
diesen Fügevorgang
vorgesehene Element handelt.
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Die
Aufgabe wird somit vollkommen gelöst.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fügesystems;
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2 eine
alternative Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Fügesystemkopfes;
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3 einen
Längsschnitt
durch eine Ausführungsform
einer Halteeinrichtung;
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4 einen
Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 3;
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5 eine
schematische Seitenansicht eines Details einer alternativen Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fügesystemkopfes;
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6 eine
schematische Draufsicht auf eine weitere alternative Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fügesystemkopfes;
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7 eine
Längsschnittansicht
durch eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fügesystemkopfes;
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8 eine
perspektivische Ansicht des Fügesystemkopfes
der 7; und
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9 eine
schematische Darstellung eines Fügesystemkopfes
gemäß einer
weiteren alternativen Ausführungsform
der Erfindung.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Fügesystem
generell mit 10 bezeichnet.
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Das
Fügesystem 10 weist
einen Roboter 12 auf. Der Roboter 12 beinhaltet
eine stationäre
Basis 14, von der aus sich zwei gelenkig miteinander verbundene
Arme 16, 18 erstrecken. Am Ende des Arms 18 ist
ein Flansch 20 vorgesehen.
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An
dem Flansch 20 ist ein Fügesystemkopf angebracht, der
in 1 generell mit 22 bezeichnet ist.
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Der
Fügesystemkopf 22 weist
eine Grundplatte 24 auf, die an dem Flansch 20 angebracht
ist. Von der Grundplatte 24 aus erstreckt sich ein länglicher
Träger 26.
Der längliche
Träger 26 weist
einen ersten kurzen Tragabschnitt 28 und einen sich daran anschließenden zweiten
länglichen
Tragabschnitt 30 auf. Der zweite Tragabschnitt 30 ist
gegenüber
dem ersten Tragabschnitt 28 um einen Winkel α von 120° abgewinkelt.
Der Winkel α liegt
vorzugsweise zwischen 60 und 80° bzw.
100 und 120°.
Generell ist es jedoch auch denkbar, dass der erste Tragabschnitt 28 und
der zweite Tragabschnitt 30 auf einer Achse miteinander
ausgerichtet sind.
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Die
Achse des zweiten Tragabschnittes 30 ist in 1 mit 27 bezeichnet.
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An
dem Ende des zweiten Tragabschnittes 30 ist ein Fügewerkzeug 32 um
eine Drehachse 34 drehbar gelagert.
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Die
Drehachse 34 verläuft
senkrecht zur Achse 27 des zweiten Tragabschnittes 30 und
ist in der dargestellten Ausführungsform
etwa parallel mit der Grundplatte 24 ausgerichtet.
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Das
Fügewerkzeug 32 dient
dazu, ein Element, insbesondere einen Schweißbolzen 36, auf ein Bauteil,
insbesondere ein Blech 38, zu fügen, insbesondere zu schweißen.
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Obgleich
das Fügesystem
von der Konstruktion her für
eine Vielzahl von Fügearten
verwendbar ist, ist eine Ausgestaltung des Fügesystems als Bolzenschweißsystem
bzw. Kurzzeit-Lichtbogenschweißsystem
mit Hubzündung
besonders bevorzugt. Im folgenden wird daher ohne Verlust an Allgemeingültigkeit
das Fügesystem
als Bolzenschweißsystem
und der Fügesystemkopf 22 als
Bolzenschweißkopf
bezeichnet. Das Fügewerkzeug 32 wird als
Schweißwerkzeug 32 bezeichnet.
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Das
Schweißwerkzeug 32 schweißt die Bolzen 36 in
einer Linearbewegung (Fügerichtung 40) auf
das Bauteil 38.
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Der
Schweißkopf 22 weist
ferner eine Steuereinrichtung 42 auf. Die Steuereinrichtung 42 ist
am Anfangsbereich des länglichen
Trägers 26 vorgesehen
und ist in der dargestellten Ausführungsform auf dem ersten Tragabschnitt 28 montiert,
und zwar benachbart zu der Grundplatte 24.
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Die
Steuereinrichtung 42 dient zum Antrieb des Fügewerkzeuges 32 sowie
als Schnittstelle zu übergeordneten
Steuervorrichtungen.
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Der
Schweißkopf 22 weist
ferner eine Zuführeinrichtung 44 auf.
Die Zuführeinrichtung 44 dient dazu,
Bolzen 36 von einem Zuführschlauch
zu übernehmen
und an einer Übergabestation 46 mit
dem Schaft voraus bereitzustellen. Die Zuführeinrichtung 44 ist
z.B. im wesentlichen als Rohr oder Schlauch ausgebildet und erstreckt
sich entlang des länglichen Trägers 26.
Die Übergabestation 46 liegt
vorzugsweise in einem mittleren Bereich des zweiten Tragabschnittes 30.
In ihr wird jeweils ein Bolzen 36 zur Übergabe an das Schweißwerkzeug 32 bereitgestellt.
Dieser Bolzen ist in 1 mit 36'' bezeichnet.
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Der
Schweißkopf 22 weist
ferner eine weitere Zuführeinrichtung 44A auf.
Die Zuführeinrichtung 44A dient
dazu, Bolzen 36A von einem Zuführschlauch zu übernehmen
und an einer weiteren Übergabestation 46A mit
dem Schaft voraus bereitzustellen. Die weitere Zuführeinrichtung 44A kann
im Wesentlichen identisch ausgebildet sein wie die Zuführeinrichtung 44.
Die Zuführeinrichtung 44 und
die Zuführeinrichtung 44A liegen
benachbart zueinander auf einem Kreis K, der konzentrisch zu dem
Mittelpunkt der Drehachse 34 liegt. Durch diese Maßnahme ist
es möglich,
dass das Fügewerkzeug 32 ohne weitere
konstruktive Änderungen
sowohl Bolzen von der Zuführeinrichtung 44 als
auch von der Zuführeinrichtung 44A übernehmen
kann.
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Dabei
ist es möglich,
dass in einer vordefinierten Folge von Fügevorgängen sowohl Bolzen eines Typs
von der ersten Zuführeinrichtung 44 als auch
Bolzen 36A des zweiten Typs von der weiteren Zuführeinrichtung 44A übernommen
werden.
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Demzufolge
kann das Fügesystem 10 insgesamt
deutlich flexibler arbeiten. Es ist insbesondere keine Umstellung
von einem Bolzentyp auf den anderen Bolzentyp notwendig, wie es
der Fall ist, wenn nur eine Zuführeinrichtung 44 vorgesehen
ist.
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Das
Schweißsystem 10 weist
ferner eine stationäre
Basisstation 50 auf. Die Basisstation 50 dient dazu,
dem Schweißkopf 22 Energie
zum Schweißen bereitzustellen,
und dient als übergeordnete
Steuervorrichtung.
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Die
Basisstation 50 ist mit einer Vereinzelungsvorrichtung 52 verbunden.
Die Vereinzelungsvorrichtung 52 dient dazu, Bolzen 36,
die in der Regel als Schüttgut
geliefert werden, zu vereinzeln und über einen Schlauch 54 zu
der Zuführeinrichtung 44 einzeln
zu fördern.
Zu diesem Zweck weist die Vereinzelungsvorrichtung 52 in
der Regel ein Druckluftaggregat auf, um die Elemente 36 pneumatisch
fördern
zu können.
Die Vereinzelungsvorrichtung 52 ist im vorliegenden Fall
auch dazu ausgelegt, Bolzen 36A eines weiteren Typs, die
auch als Schüttgut
angeliefert werden, zu vereinzeln und über einen weiteren Schlauch 44A zu
der weiteren Zuführeinrichtung 44A zu
fördern.
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Ferner
ist in 1 eine Leitung 56 gezeigt, die die Basisstation 50 mit
dem Schweißkopf 22 verbindet.
Die Leitung 56 ist in der Regel als Leitungssystem realisiert
und beinhaltet Leitungen zum Führen
des Schweißstromes,
Steuerleitungen etc.
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Ferner
ist in 1 eine Leitung 58 gezeigt, die den Schweißkopf 22 mit
der Basis 14 des Roboters 12 verbindet. Die Leitung 58 ist
optional vorgesehen und beinhaltet eine oder mehrere Steuerleitungen.
Mittels der Steuerleitungen 58 können die Bewegungen des Roboters 12 mit
jenen des Schweißwerkzeuges 32 abgestimmt
werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
ist die Basis 14 des Roboters 12 mit der Basisstation 50 über eine
Leitung 60 verbunden. Demzufolge ist es auch möglich, dass
die Abstimmung zwischen Roboter 12 und Schweißkopf 22 über die
Leitungen 60, 56 erfolgt.
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Die
Leitungen 56, 58 werden zu der Steuereinrichtung 42 geführt, von
der sie teilweise zu dem Schweißwerkzeug 32 durchgeschleift
werden (zur Energieversorgung der dortigen Aggregate), teilweise
unmittelbar verwendet werden.
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Das
Schweißwerkzeug 32 weist
ein Gehäuse 62 auf,
das an der Drehachse 34 drehbar gelagert ist. An dem Gehäuse 62 ist
eine Fügeantriebseinrichtung 64 in
Form eines Linearmotors 64 vorgesehen. Der Linearmotor 64 dient
dazu, eine von dem Gehäuse 62 vorstehende
Halteeinrichtung 66 zum Halten jeweils eines Bolzens 36 senkrecht
zur Drehachse 34 zu bewegen. Der Linearmotor 64 bildet
folglich eine Hubvorrichtung zum Vollziehen der Hub- und Tauchbewegungen
im Rahmen eines Bolzenschweißvorganges,
wie er einleitend beschrieben wurde.
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Ferner
ist an dem Endbereich des zweiten Tragabschnittes 30 ein
Drehantrieb 68 vorgesehen, der dazu dient, das Schweißwerkzeug 32 gesteuert in
beliebige Winkelstellungen in bezug auf den zweiten Tragabschnitt 30 zu
verdrehen. Der Drehumfang beträgt
typischerweise mindestens 270°,
in der Regel 360°.
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Der
Drehantrieb 68 dient einerseits dazu, das Schweißwerkzeug 32 in
eine jeweils geeignete Schweißposition
zu drehen, von denen eine in 1 in durchgezogenen
Linien gezeigt ist. Eine alternative Schweißposition ist durch Strichpunktlinien
bei 32' angedeutet.
In der weiteren Schweißposition
wird das Schweißwerkzeug 32' dazu benutzt,
einen Bolzen 36' entlang
einer Schweißrichtung 40' auf ein nicht
näher dargestelltes
Bauteil zu schweißen.
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Ferner
dient der Drehantrieb 68 als Ladeantriebseinrichtung. Zu
diesem Zweck wird das Schweißwerkzeug 32 in
eine Position 32'' verdreht, die
in 1 gestrichelt dargestellt ist. In dieser Position
ist die Halteeinrichtung 66'' fluchtend mit
der Übergabestation 46 ausgerichtet
und kann in dieser Position einen dort bereitstehenden Bolzen 36'' ergreifen und für einen
darauffolgenden Schweißvorgang übernehmen.
Mittels des Drehantriebs 68 kann das Schweißwerkzeug 32 auch
in eine weitere Position (nicht dargestellt) verdreht werden, in
der die Halteeinrichtung fluchtend mit der weiteren Übergabestation 46A ausgerichtet
ist, um in dieser Position einen dort bereitstehenden Bolzen 36A zu
ergreifen und für
einen darauffolgenden Schweißvorgang
zu verwenden.
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Obgleich
in der dargestellten Ausführungsform
die Ladeantriebseinrichtung allein durch den Drehantrieb 68,
beispielsweise einen Elektromotor, gebildet ist, sind auch Varianten
hiervon denkbar. So kann die Ladeantriebseinrichtung beispielsweise
dadurch gebildet werden, dass das Schweißwerkzeug 32 an dem
Träger 26 in
Längsrichtung
verschoben wird, um ein Beispiel zu nennen. Es versteht sich, dass
dann die Übergabestationen 46, 46A an
entsprechend anderer Stelle angeordnet werden müssten.
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Es
ist leicht erkennbar, dass das Schweißwerkzeug 32 mit sehr
geringen Abmessungen ausgebildet werden kann. Zum einen ist das
Schweißwerkzeug 32 von
der Steuereinrichtung 42 räumlich getrennt. Zum anderen
ist das Schweißwerkzeug 32 von
der pneumatischen Bolzenzuführeinrichtung
entkoppelt. Das heißt,
an dem Schweißwerkzeug 32 müssen keine
pneumatischen oder hydraulischen Leitungen angeflanscht werden.
Die elektrische Versorgung des Linearmotors 64 und/oder
des Drehantriebs 68 ist ver gleichsweise leicht zu realisieren. Gleiches
gilt für
die Betätigung
der Halteeinrichtung 66, sofern diese aktiv elektrisch
betätigt
wird.
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Dadurch,
dass die Bolzen 36 in die Halteeinrichtung 66 nicht
von hinten sondern von vorne eingesetzt werden, ist kein Ladestift
wie im Stand der Technik notwendig. Das Schweißwerkzeug 32 kann daher
in axialer Richtung 40 kurz bauen.
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Es
versteht sich, dass anstelle eines Linearmotors als Fügeantriebseinrichtung 64 auch
eine Kombination aus einer Feder und einem Hubmagneten vorgesehen
sein kann.
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Ferner
versteht sich, dass der Drehantrieb 68 als elektrischer
Schrittmotor mit einer Genauigkeit von < 1°,
besser noch 0,5°,
ausgebildet sein kann.
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Die
Parametervorgaben zur Drehbewegung sind zum einen schweißprogrammbezogen
und zum zweiten roboterbewegungsprogrammbezogen. Jede Schweißposition
hat ihr eigenes Schweißprogramm und
ihr eigenes Roboterbewegungsprogramm. Durch den Bezug der Parameterdaten
auf die einzelnen Schweiß-
und Roboterbewegungsprogramme wird sichergestellt, dass erstens
der Bolzen 36 immer senkrecht zur Oberfläche des
Bauteils 38 steht, und dass zweitens das Schweißwerkzeug 32 bei
der Roboterbewegung in einer Lage ist, die dem Roboter einen größtmöglichen
Bewegungsfreiraum auf dem Weg zur Schweißposition gibt. Die Steuerung
der Drehbewegung des Schweißwerkzeuges 32 kann über die
Basisstation 50 und/oder über die Basis 14 des
Roboters 12 erfolgen.
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Das
schräge
Abwinkeln des zweiten Tragabschnittes 30 in bezug auf den
ersten Tragabschnitt 28 bietet zum einen einen verbesserten
Störkantenfreiraum.
Zum zweiten lassen sich die Zuführeinrichtungen 44, 44A leichter
realisieren, da die Bolzen, wie gezeigt, durch Schwerkraft und/oder
Blasluft an der Übergabestation 46 gehalten
werden können.
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In 1 ist
ferner gezeigt, dass das Bauteil 38 als Winkelbauteil mit
einer relativ kleinen Öffnung 70 ausgestaltet
ist. Gesehen von dem Roboter 12 aus befindet sich die gewünschte Schweißposition
im Inneren eines Hohlraumes 72.
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Es
ist leicht zu erkennen, dass das erfindungsgemäße Bolzenschweißsystem 10 ganz
besonders gut dazu geeignet ist, diese Aufgabe zu erfüllen. Zum
Einführen
des zweiten Tragabschnittes 30 durch die Öffnung 70 kann
das Schweißwerkzeug 32 in
eine Stellung verdreht werden, in der es weitgehend mit dem zweiten
Tragabschnitt 30 fluchtet, beispielsweise der Position 32'' in 1.
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Nach
dem Einführen
in den Hohlraum 72 wird das Schweißwerkzeug 32 in die
mit durchgezogenen Linien gezeigte Schweißposition verdreht. Zuvor wird
ein Bolzen 36 von der Übergabestation 46 oder 46A übernommen,
so dass er sich in der Halteeinrichtung 66 befindet.
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Anschließend wird
in an sich herkömmlicher Weise
ein Bolzenschweißvorgang
durchgeführt,
wie er einleitend erläutert
wurde.
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Wie
nachstehend noch im Detail ausgeführt werden wird, ist die Halteeinrichtung 66 vorzugsweise
so ausgebildet, dass sie den angeschweißten Bolzen 36 in
einer Richtung quer zur Schweißrichtung 40 freigeben
kann. Demzufolge ist es bevorzugt möglich, das Fügewerkzeug 32 unmittelbar
nach dem Schweißen
wieder in die fluchtende Position 32'' zu verdrehen,
ohne dass der zweite Tragabschnitt 30 eine Rückwärtsbewegung
in Schweißrichtung 40 vollziehen
muss. Sobald die fluchtende Stellung 32'' erreicht
ist, kann der zweite Tragabschnitt 30 wieder durch die Öffnung 70 herausgezogen
werden. Der Roboter 12 führt den Schweißkopf 22 dann
zur nächsten
Schweißposition.
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Die
Drehachse 34 bildet für
den Roboter 12 eine weitere Roboter-Drehachse. Die Positionierung an
einer Schweißposition
kann folglich einfacher erfolgen. Dies gilt um so mehr, als die
weitere Drehachse nahe an der Schweißposition liegt.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Schweißsystems 10 ergibt
sich folgendermaßen.
Im Stand der Technik war der Schweißkopf insgesamt störkantenrelevant.
Daher hat man im Stand der Technik an dem Schweißkopf keine pneumatischen Ventile
vorgesehen. Dies bedingte jedoch eine sehr komplizierte Verkabelung
zwischen der Basisstation 50 und dem Schweißkopf 22.
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Durch
die räumliche
Trennung der Steuereinrichtung 42 von dem Schweißwerkzeug 32 an dem
Schweißkopf 22 ist
die Steuereinrichtung 42 selbst nicht störkantenrelevant.
Folglich lassen sich in die Steuereinrichtung 42 an dem
Schweißkopf 22 Ventile
integrieren, so dass die Anzahl und Komplexität der Zuführleitungen reduziert werden
kann. Da die Steuereinrichtung 42 an dem Schweißkopf 22 vorgesehen
ist, ist keine aufwendige elektrische Verkabelung zwischen Schweißkopf 22 und
Basisstation 50 notwendig. Beispielsweise ist es möglich, dass
die Zuführleitungen 56 in
einem Schlauchpaket lediglich enthalten ein Schweißkabel,
zwei Hilfsspannungsversorgungen für den Linearmotor sowie eine 24-Volt-Versorgung
für die
Steuereinrichtung, zwei Lichtwellenleiter zur seriellen Übertragung
von Steuer- und
Messdaten, sowie die Zuführschläuche 54, 54A.
In einer erweiterten Version könnte
das Schlauchpaket auch ergänzt
werden durch eine Schutzgaszuleitung bzw. eine Blas-/Saugleitung,
beispielsweise zur Farbmarkierung.
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Das
Schlauchpaket kann folglich weniger schwer, weniger verwindungssteif
und folglich sicherer sein.
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Ferner
wird durch die Entkopplung von Zuführeinrichtungen 44, 44A und
Schweißwerkzeug 32 ermöglicht,
dass die Bolzen 36 (der 36A) parallel zu dem Bolzenschweißprozess
zur Übergabestation 46 zugeführt werden
können.
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Im
Stand der Technik erfolgen das Bolzenzuführen und das Bolzenschweißen rein
seriell. Daher sind Zykluszeiten von < 1 sec nur sehr schwer und unter speziellen
Randbedingungen zu erreichen.
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Erfindungsgemäß kann unmittelbar
nach dem Übernehmen
eines Bolzens von der Übergabestation 46 oder 46A zum
Einleiten eines Bolzenschweißvorganges
ein weiterer Bolzen von der Vereinzelungsvorrichtung 52 über den
Schlauch 54 oder 54A und die Zuführeinrichtung 44 oder 44A zu
der Übergabestation 46 oder 46A gefördert werden.
Dies kann erfolgen, während
das Schweißwerkzeug 32 einen
Bolzenschweißvorgang
ausführt.
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Ferner
kann bei der Bewegung des Trägers 26 von
einer Schweißposition
zur nächsten
das Schweißwerkzeug 32 zur Übergabestation 46 oder 46A verschwenkt
und anschließend
in die richtige Stellung für
die neue Schweißposition
verschwenkt werden. Auch durch diese Parallelität wird insgesamt erreicht,
dass Schweißzykluszeiten
von deutlich kleiner als 1 sec erreichbar sind.
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Obgleich
als zu schweißende
Elemente dem Grunde nach beliebige Formen in Frage kommen, so sind
doch mittels Druckluft zuführbare
Elemente, insbesondere rotationssymmetrische Elemente, besonders
dazu geeignet, mit dem erfindungsgemäßen Fügesystem bearbeitet zu werden.
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Die
weitere Schweißposition 32' kann beispielsweise
eine Überkopfposition
sein, wie die gezeigte Position 32'. Diese kann erreicht werden, ohne den
Träger 26 drehen
zu müssen.
Hierdurch werden Beanspruchungen der Zuführkabel und -schläuche vermieden.
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In 1 ist
ferner dargestellt, dass an dem Fügewerkzeug 32 eine
Prüfeinrichtung 110 vorgesehen
ist.
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Die
Prüfeinrichtung 110 dient
zum Überprüfen, ob
ein an einer der Übergabestationen 46, 46A bereitgestelltes
Element 36, 36A auch für den nachfolgenden Schweißvorgang
geeignet bzw. brauchbar ist.
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Bei
der Übernahme
eines Bolzens von einer Übergabestation 46, 46A prüft die Prüfeinrichtung 110 die
Brauchbarkeit des übernommenen
Bolzens 36, 36A und verwendet den Bolzen, wenn
dieser brauchbar ist. Wenn der Bolzen aus irgendwelchen Gründen (bei spielsweise
ein Fehlelement in einer Charge Schüttgut) nicht brauchbar sein
sollte, wird dieses nicht brauchbare Element verworfen (beispielsweise
durch Öffnen
der Halteeinrichtung und Abwerfen des Fehlelementes) und ein neues
Element nachgeladen.
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Zu
dem genannten Zweck weist die Prüfeinrichtung 110 Sensoren
auf, die die Charakteristika des jeweils bereitgestellten Elementes
erfassen und mit Elementdaten vergleichen, die das für den folgenden
Schweißvorgang
zu verwendende Element charakterisieren. Derartige Elementdaten
können
in einem Speicher der Steuereinrichtung 42 abgelegt sein,
wie es in 1 schematisch bei 112 gezeigt
ist. Auch ist es möglich,
solche Elementdaten in einem Speicher der Basisstation 50 abzulegen,
wie es bei 114 schematisch dargestellt ist.
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Die
Verwendung einer Prüfeinrichtung 110 ist
auch bei einem solchen Fügesystem 10 möglich, bei
dem nur eine einzelne Zuführeinrichtung 44 vorhanden
ist.
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In
der folgenden Beschreibung von Details und Abwandlungen des in 1 gezeigten
Fügesystems
werden gleiche und ähnliche
Merkmale mit den selben Bezugsziffern bezeichnet. Bei identischer
Bezeichnung ist generell von einer gleichen oder ähnlichen
Funktionsweise auszugehen, es sei denn, nachstehend ist ausdrücklich anderes
vermerkt. Soweit auf einzelne Merkmale des Fügesystems eingegangen wird,
ist davon auszugehen, dass die Funktion im übrigen identisch oder ähnlich ist
zu der Funktion des Fügesystems 10 der 1.
Ferner versteht sich, dass folgende Bezugnahmen auf Schweißsysteme,
-köpfe
oder -werkzeuge sich auf derartige Merkmale zum Fügen allgemein
beziehen sollen, beispielsweise auch auf Niet- oder Klebeprozesse.
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In 2 ist
eine alternative Ausführungsform eines
Schweißkopfes 22 gezeigt.
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Im
Unterschied zu dem Schweißkopf 22 der 1 ist
ein Drehantrieb 68' zum
Drehen des Schweißwerkzeugs 32 nicht
im Endbereich des zweiten Tragabschnittes 30 vorgesehen,
sondern im Bereich der Steuereinrichtung 42. Die Drehbewegungen
des Drehantriebes 68' werden
mittels eines Riemenantriebes 80 auf das Schweißwerkzeug 32 übertragen.
Der Riemenantrieb 80 verläuft entlang des länglichen
Trägers 26.
Der längliche
Träger 26 ist
in der Darstellung der 2 durch zwei parallele Arme gebildet,
zwischen deren Endbereichen das Schweißwerkzeug 32 drehbar
gelagert ist.
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In
den 3 und 4 ist eine Ausführungsform
einer Halteeinrichtung 66 dargestellt.
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Die
Halteeinrichtung 66 weist ein Gehäuse 84 auf, das eine
nach unten in Fügerichtung 40 hin weisende Öffnung 86 aufweist.
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Die
Halteeinrichtung 66 weist zwei an dem Gehäuse 84 begrenzt
verschwenkbar gelagerte Backen 88A, 88B auf, die
aus einem im wesentlichen unelastischen Material gebildet sind.
Die Backen 88A, 88B bilden eine Spannzange, indem
ein Element 36 zwischen den Enden der Backen 88A, 88B eingeklemmt
werden kann, beispielsweise mit einer vorbestimmten Kraft.
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Die
Backen 88A, 88B sind jeweils einstückig mit
einem Hebelabschnitt 92A, 92B verbunden. In bezug
auf Wellen 90A, 90B, an denen die Backen 88A, 88B gelagert
sind, erstrecken sich die Hebelabschnitte 92A, 92B in
die jeweils andere Richtung. Die Hebelabschnitte 92A, 92B sind
dabei gegenüber
der Fügerichtung 40 so
abgebogen, dass sie sich überschneiden.
Durch Druck auf die Hebelabschnitte 92A, 92B von
oben (in der Darstellung der 3) werden
die Backen 88A, 88B folglich voneinander weg bewegt,
um den Bolzen 36 freizugeben. Dies ist für den Backen 88A in 3 dargestellt.
Man erkennt, dass der Backen 88A den Bolzen 36 in
Richtung quer zur Fügerichtung 40 (also
in 3 aus der Papierebene heraus) vollständig freigibt.
Demzufolge kann die Halteeinrichtung 66 bei geöffneten
Backen 88A, 88B quer zur Fügerichtung 40 und
senkrecht zur Ebene der Backen 88A, 88B bewegt
werden, ohne den Bolzen 36 zu berühren. Die Bewegungsrichtung
der Backen 88A, 88B bei diesem Vorgang ist in 4 mit 93 bezeichnet.
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Zum
Betätigen
der Hebelabschnitte 92A, 92B ist ein Aktuator 94 vorgesehen,
der vorzugsweise elektrisch angesteuert wird. Der Aktuator 94 öffnet und
schließt
die Backen 88A, 88B jeweils aktiv. Es versteht
sich, dass der Aktuator 94 zu diesem Zweck als bidirektionaler
Antrieb ausgebildet sein sollte.
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Die
aktive Betätigung
der Backen 88A, 88B hat den Vorteil, dass der
Bolzen 36 mit einer definierten Kraft (z.B. 20 N) gehalten
werden kann. Die Herleitung der Spannkraft aus der Elastizität der einzelnen
Finger der Spannzange des Standes der Technik entfällt. Folglich
lässt sich
eine deutlich höhere
Lebensdauer erzielen. Die Betätigungsrichtung
des Aktuators 94 ist in 3 bei 96 gezeigt.
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An
ihren Enden sind die Backen 88A, 88B so ausgeformt,
dass sie den jeweiligen Bolzen 36 sicher ergreifen können. Hierzu
kann es sinnvoll sein, geeignete Aufsätze auf die Backen 88A, 88B aufzusetzen,
die an unterschiedliche Bolzen 36 angepasst sein können.
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Von
der Unterseite des Gehäuses 94 erstreckt
sich, wie es in 3 gezeigt ist, ein Positionierstift 98.
Der Positionierstift bzw. Anschlagstift 98 ist starr mit
dem Gehäuse 84 verbunden.
Er dient dazu, bei Übernahme
eines Bolzens 36 von der Übergabestation 46 oder 46A zu
gewährleisten,
dass der Bolzen 36 in bezug auf die Halteeinrichtung 66 eine definierte
Position einnimmt, und als Anschlag, um beim Schweißen die
Axialkraft aufzunehmen.
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Der
bidirektionale aktive Aktuator kann gebildet sein durch einen pneumatischen
oder hydraulischen Antrieb. Vorzugsweise ist er jedoch gebildet durch
eine Kombination von zwei Elektromagneten oder durch einen ungeregelten
Linearmotor nach dem Prinzip 'bewegte
Spule' oder 'bewegter Dauermagnet'.
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Ferner
ist es möglich,
den Aktuator 94 semi-aktiv auszubilden. Dabei erfolgt das Öffnen der Backen 88A, 88B beispielsweise
durch einen Elektromagneten. Wenn dieser abgeschaltet wird, sorgen geeignet
angeordnete Federn dafür,
dass ein Bolzen 36 mit einer definierten Kraft von den
Backen 88A, 88B ergriffen wird.
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Zum
Schweißen
werden die Backen 88A und/oder 88B mit Schweißstrom versorgt,
der auf den Bolzen 36 geleitet wird. Die definierte Kraft
sorgt für
einen sicheren, verschleißarmen
Stromübergang. Aus
diesem Grund versteht sich, dass die Backen 88A, 88B aus
einem leitenden Metall hergestellt sind. Der Positio nierstift 98 hingegen
sollte nichtleitend ausgebildet oder gegen das Gehäuse 84 isoliert
ausgebildet sein.
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Alternativ
zu einer aktiven oder semi-aktiven Halteeinrichtung 66 ist
es auch möglich,
Backen vorzusehen, die elastisch ausgebildet sind und die ein seitliches
Einführen
des Bolzens 36 zwischen sich (entlang der Richtung 93)
ermöglichen
und die bei einer Bewegung quer zu einem angeschweißten Bolzen 36 diese
ohne wesentliche Kraftausübung
freigeben.
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In 3 ist
die Längsachse
der Halteeinrichtung 66 mit 100 bezeichnet.
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Die 5 bis 8 zeigen
alternative Ausführungsformen
von Fügesystemköpfen 22.
Diese Ausführungsformen
entsprechen den Ausführungsformen
der 1 bis 4 hinsichtlich konstruktivem
Aufbau und Funktion, soweit nichts anderes vermerkt ist. Daher sind
gleiche oder ähnliche
Elemente auch mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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In 5 ist
ein Fügesystemkopf 22 dargestellt,
der eine erste Zuführeinrichtung 44 und
eine zweite Zuführeinrichtung 44A aufweist.
Die Übergabestationen 46, 46A der
zwei Zuführeinrichtungen sind
seitlich benachbart zueinander angeordnet, und zwar an einem gemeinsamen Übergabeblock 120. Der Übergabeblock 120 ist
in tangentialer Richtung 118 in Bezug auf einen Kreis K
verschieblich gelagert, dessen Mittelpunkt mit der Drehachse 34 zusammenfällt.
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In 5 befindet
sich der Übergabeblock 120 in
einer Position, bei der das Fügewerkzeug 32 einen
Bolzen 36 von der Übergabestation 46 übernehmen
kann.
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Wenn
der Übergabeblock 120 in
tangentialer Richtung 118 verschoben wird, kommt die Übergabestation 46A in
die Position, die in 5 von der Übergabestation 46 eingenommen
wird. Dann kann das Fügewerkzeug 32 einen
Bolzen 36A von der Übergabestation 46A übernehmen.
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6 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
eines Fügesystemkopfes 22.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind beispielhaft drei Zuführeinrichtungen
mit einer ersten Übergabestation 46,
einer zweiten Übergabestation 46A und einer
dritten Übergabestation 46B vorgesehen.
Die drei Übergabestationen 46, 46A, 46B sind
an einem gemeinsamen Übergabeblock 120 vorgesehen.
Der Übergabeblock 120 ist
bei der in 6 gezeigten Ausführungsform
in einer Richtung 122 verschieblich gelagert, die parallel
verläuft
zu der Drehachse 34.
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In
der in 6 gezeigten Darstellung befindet sich die Übergabestation 46 in
einer Position, bei der die Halteeinrichtung 66 des Fügewerkzeuges 32 einen
Bolzen 36 übernehmen
kann.
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Durch
Verschieben des Übergabeblockes 120 nach
links bzw. rechts in der Verschieberichtung 122 kann die
Halteeinrichtung 66 alternativ entweder einen Bolzen 36A von
der Übergabestation 46A oder einen
Bolzen 36B von der Übergabestation 46B übernehmen.
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In 6 ist
ferner schematisch gezeigt, dass die Bolzen 36, 36A, 36B jeweils
eine unterschiedliche Schaftlänge
besitzen.
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Die 7 und 8 zeigen
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fügesystemkopfes 22.
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Bei
dem Fügesystemkopf 22 der 7 und 8 sind
eine erste Übergabestation 46 und
eine zweite Übergabestation 46A benachbart
zueinander auf einem Kreis angeordnet, der konzentrisch liegt zu der
Drehachse 34, ähnlich
wie bei der Ausführungsform
der 1.
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In 7 ist
ferner zu erkennen, dass die Zuführeinrichtungen 44, 44A jeweils
eine Dreheinrichtung 124 bzw. 124A aufweisen.
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In
einer solchen Dreheinrichtung werden Bolzen, die einen Kopf und
einen Schaft aufweisen, gedreht. Hierdurch können Bolzen mit dem Kopf voran
durch einen Zuführschlauch 54, 54A zu
der Dreheinrichtung 124 gefördert werden. Dort werden diese gedreht,
so dass die Bolzen an der Übergabestation 46 mit
dem Schaft voraus zur Übergabe
an das Fügewerkzeug 32 bereitgestellt
werden.
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Man
erkennt in 7, dass die Zuführeinrichtung 44 in
Umfangsrichtung um die Drehachse 34 herum einen gewissen
Winkelbereich einnimmt, der beispielsweise im Bereich von 10 bis
30° liegen
kann.
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Im
Regelfall hätte
die weitere Zuführeinrichtung 44A zur
Folge, dass sich dieser Winkelbereich verdoppelt. Bei dem Fügesystemkopf 22 der 7 sind
die Zuführeinrichtungen 44, 44A jedoch an
dem Träger 26 in
unterschiedlichen Orientierungen festgelegt. Genauer gesagt ist
die Zuführeinrichtung 44A um
ihre Längsachse
um 90° gedreht
an dem Träger 26 festgelegt.
Während
in 7 die Zuführeinrichtung 44 in
einem Längsschnitt
von der Seite dargestellt ist, ist die Zuführeinrichtung 44A in 7 als Längsschnitt
von oben dargestellt. Der Winkelbereich ist dadurch kleiner.
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Die
generelle Funktionsweise der zwei Zuführeinrichtungen 44, 44A ist
jedoch vorzugsweise jeweils identisch.
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In 9 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Fügesystemkopfes
in schematischer Form dargestellt.
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Der
Fügesystemkopf 22 der 9 weist
eine Prüfeinrichtung 110 auf,
die dazu ausgelegt ist, einen an einer Übergabestation 46 bereitgestellten
Bolzen 36'' auf Brauchbarkeit
hin zu überprüfen. Insbesondere
werden mittels der Prüfeinrichtung 110 die
Länge L
und der Durchmesser D des Schaftes 36f eines bereitgestellten
Bolzens 36'' überprüft.
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In 9 ist
zunächst
zu erkennen, dass die Halteeinrichtung 66 ein Gehäuse 84 aufweist,
das in Bezug auf ein Gehäuse 62 des
Fügewerkzeuges 34 in
axialer Richtung (Achse 100) beweglich ist, und zwar mittels
einer Fügeantriebseinrichtung 64 in Form
eines Linearmotors. Der Linearmotor ist in 9 schematisch
bei 126 dargestellt.
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Bei 128 ist
ferner ein in das Fügewerkzeug 32 integrierter
Wegsensor 128 gezeigt. Der Wegsensor 128 misst
den Weg des Gehäuses 84 der
Halteeinrichtung 66 in Bezug auf das Gehäuse 62.
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Die
Halteeinrichtung 66 weist, ähnlich der in 3 dargestellten
Halteeinrichtung 66, einen ersten und einen zweiten Backen 88A, 88B auf,
die aufeinander zu und voneinander weg bewegbar sind, um einen Bolzen 36 zu
ergreifen bzw. freizugeben.
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Ferner
weist die Halteeinrichtung 66 einen Positionierstift 98 auf,
der beim Ergreifen eines Bolzens 36'' gegen
die freie Stirnseite des Schaftes 36s des Bolzens anliegt.
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Vor
dem Übernehmen
eines Bolzens 36'' von der Übergabestation 46 befindet
sich das Gehäuse 84 in
einer Grundposition, die in 9 gestrichelt dargestellt
ist. Ferner sind die zwei Backen 88A, 88B ebenfalls
in einer Grundposition in ihrem geöffneten Zustand, der in 9 ebenfalls
gestrichelt dargestellt ist.
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Zum
Ergreifen des Bolzens 36'' wird das Gehäuse 84 der
Halteeinrichtung 66 aus dem Gehäuse 62 des Fügewerkzeuges 32 herausgefahren,
und zwar so weit, bis der Positionierstift 98 an dem freien Ende
des Schaftes 36s des Bolzens anstößt. Dies ist in 9 dargestellt,
wobei das Gehäuse 84 der
Halteeinrichtung 66 einen Weg S zurückgelegt hat.
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Der
Bolzen 36'' wird an der Übergabestation 46 immer
in einer definierten Lage gehalten, derart, dass der Kopf 36k des
Bolzens immer eine Grundposition einnimmt. Daher ist die Strecke
zwischen dem freien Ende des Positionierstiftes 98 in der
Grundposition (gestrichelt in 9) und dem
Kopf 36k eine feste, unveränderliche Strecke L0.
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Die
Länge L
des Schaftes 36s lässt
sich mittels des Wegsensors 128 bestimmen, indem von der festen
vorgegebenen Strecke L0 der zurückgelegte gemessene
Weg S subtrahiert wird (L = L0 – S).
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In
der Übergabestation 46 wird
der Bolzen 36'' mittels einer
schematisch dargestellten Spannzange 132 gehalten. Die
Spannzange 132 kann ebenfalls zwei Backen aufweisen oder
kann eine Mehrzahl von backenförmigen
Streben aufweisen, die konisch aufeinander zu laufen, wie es bei
den entsprechenden Übergabestationen 46, 46A der 7 und 8 dargestellt
ist.
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Nachdem
der Positionierstift 98 das freie Ende des Schaftes 36s berührt hat,
werden die Backen 88A, 88B aus der Ruheposition
zusammengefahren, bis sie an dem Schaft 36S anliegen. Die
Backen 88A, 88B legen dabei jeweils einen Weg
a zurück.
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Ferner
ist der Abstand zwischen den Innenseiten der zwei Backen 88A, 88B in
der Ruheposition (gestrichelt dargestellt) eine unveränderliche
Größe, die
in 9 mit D0 bezeichnet ist.
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Der
Durchmesser D des Schaftes 36s berechnet sich demnach im
Wesentlichen nach der Formel D = D0 – 2a.
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In 9 ist
ferner ein Oberflächensensor 134 dargestellt,
der beispielsweise im Bereich der Übergabestation 46 angeordnet
sein kann und die Oberfläche
eines bereitgestellten Bolzens 36'' erfasst.
Hierdurch können
beispielsweise Bolzen unterschiedlicher Materialien erkannt werden.
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Es
versteht sich, dass die Prüfeinrichtung 110 ggf.
auch nur die Länge
L des Schaftes 36s, nur den Durchmesser D des Schaf tes 36s oder
nur die Oberfläche
des Bolzens 36'' erfassen kann.
Ferner ist es möglich,
beispielsweise bei einer entsprechend ausgestalteten Spannzange 132,
auch Abmessungen des Kopfes 36k des Bolzens 36'' zu erfassen.
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In
jedem Fall werden die erfassten Daten mit Elementdaten abgeglichen,
die in einem Speicher 112 oder 114 abgespeichert
sind (vgl. 1). Sofern Abweichungen erkannt
werden, wird ein bereitgestellter Bolzen 36'' verworfen.
Nur dann, wenn die Elementdaten mit den gemessenen Daten übereinstimmen,
wird der bereitgestellte und übernommene Bolzen 36'' für einen darauf folgenden Schweißvorgang
verwendet.
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In 9 ist
ferner dargestellt, dass die Bolzen über den Schlauch 54 mit
dem Kopf voran gefördert
werden können.
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Die
Bolzen treffen dann zunächst
auf eine Dreheinrichtung 124, wie es in 9 bei 36IV gezeigt ist. Anschließend werden
die Bolzen um 90° verdreht,
in eine Position, die in 9 mit 36''' bezeichnet
ist. Anschließend
werden die Bolzen in die Spannzange 132 gedrückt, wie
es durch einen Pfeil 136 angegeben ist, und zwar in die
in 9 mit durchgezogenen Linien gezeigte Übergabeposition 36''.
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Durch
das Fördern
durch den Schlauch 54 mit dem Kopf voran können insbesondere
ein Verkippen oder Verklemmen von Bolzen in dem Schlauch oder der
Zuführeinrichtung 44 verhindert
werden.
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Es
versteht sich, dass eine Prüfeinrichtung 110 nicht
nur bei Fügesystemköpfen 22 mit
mehreren Zuführeinrichtungen 44, 44a vorgesehen
sein kann, sondern auch bei solchen Fügesystemköpfen 22, die nur eine
Zuführeinrichtung 44 aufweisen.
Entsprechend können
an einem Fügesystemkopf 22 auch mehrere
Zuführeinrichtungen 44, 44A,
... vorgesehen sein, ohne dass eine Prüfeinrichtung 110 vorgesehen ist.
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Vorzugsweise
werden diese zwei Aspekte der vorliegenden Erfindung jedoch miteinander
kombiniert.