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DE102005044245A1 - Einlage für Container und Verfahren zum Entleeren eines Containers - Google Patents

Einlage für Container und Verfahren zum Entleeren eines Containers Download PDF

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DE102005044245A1
DE102005044245A1 DE200510044245 DE102005044245A DE102005044245A1 DE 102005044245 A1 DE102005044245 A1 DE 102005044245A1 DE 200510044245 DE200510044245 DE 200510044245 DE 102005044245 A DE102005044245 A DE 102005044245A DE 102005044245 A1 DE102005044245 A1 DE 102005044245A1
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DE
Germany
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chamber
layer
container
insertion device
flowable medium
Prior art date
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Withdrawn
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DE200510044245
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English (en)
Inventor
Reinhold Dr. Festge
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Haver and Boecker OHG
Original Assignee
Haver and Boecker OHG
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Application filed by Haver and Boecker OHG filed Critical Haver and Boecker OHG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/26Hoppers, i.e. containers having funnel-shaped discharge sections
    • B65D88/28Construction or shape of discharge section
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/54Large containers characterised by means facilitating filling or emptying
    • B65D88/72Fluidising devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Einlagevorrichtung für Container und Verfahren zum Entleeren eines Containers. Die Einlagevorrichtung weist eine an dem Boden des Containers anliegende erste Lage und eine von dieser ersten Lage beabstandete zweite Lage auf. In den Zwischenraum zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage kann ein fließfähiges Medium eingebracht werden. Die Einlagevorrichtung weist eine erste mit dem fließfähigen Medium befüllbare Kammer auf, die für das fließfähige Medium wenigstens abschnittsweise durchlässig ist. Wenigstens ein Bereich der Einlagevorrichtung ist derart gestaltet, dass auf der Einlagevorrichtung liegendes Schüttgut in Richtung der ersten Kammer bedrängt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einlagevorrichtung für einen Container und auf ein Verfahren zum Entleeren eines Containers.
  • Die Vorrichtung wird in Bezug auf einen Transportbehälter beschrieben, der dazu dient, feinkörnige Stoffe wie beispielsweise Zement oder Flugasche zu transportieren, wie z.B. Frachtcontainer. Der Container kann jedoch auch für den Transport anderer Materialien und von Mischungen aus den genannten und anderen Materialien eingesetzt werden.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, zum Entladen derartiger Container den gesamten Container anzuheben um ihn auf diese Weise zu entleeren. Dazu sind jedoch meist aufwendig konstruierte Hebebühnen oder vergleichbare Anlagen nötig. In manchen Ländern ist es problematisch, Bulkzement in verschiedene Ladestellen zu bringen, da die Infrastruktur für die Lastkraftwagen nicht ausreichend ist und die Hafenstruktur in einigen Empfängerhäfen keine Silos besitzt. D.h. Bulkcarrier können nur schwer anlanden und nicht depotmäßig ablagern, weil an Land die entsprechende Infrastruktur fehlt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die ein Entladen des Containers erlaubt, ohne das dieser dazu aufwendig mittels Hebebühnen geneigt werden muss.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand von Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Einlagevorrichtung für Container weist wenigstens eine teilweise an dem Boden des Containers anliegende erste Lage und eine von dieser ersten Lage beanstandete zweite Lage auf. Dabei kann in einem Zwischenraum zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage ein Medium mittels wenigstens einer Öffnung eingebracht werden. Erfindungsgemäß weist die Einlagevorrichtung mindestens eine erste und eine zweite mit dem Medium befüllbare Kammer auf, die für das fließfähige Medium wenigstens abschnittsweise durchlässig ist. Weiterhin ist wenigstens ein Bereich der Einlagevorrichtung derart gestaltet, dass auf der Einlagevorrichtung liegendes Schüttgut wenigstens teilweise in Richtung der ersten Kammer gedrängt wird.
  • Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Einlagevorrichtung wird erreicht, dass das verbleibende Schüttgut in Richtung der ersten Kammer und weiterhin bevorzugt in Richtung einer Ausgangsöffnung des Containers gedrängt wird. Auf diese Weise kann der Container auch ohne ein Anheben oder Kippen desselben entleert werden.
  • Bevorzugt weist die Einlagevorrichtung eine zweite mit dem fließfähigen Medium befüllbare Kammer auf, die im Wesentlichen von der ersten Kammer getrennt ist, wobei die zweite Kammer im Wesentlichen für das fließfähige Medium undurchlässig ist.
  • Die erfindungsgemäße Einlagevorrichtung wird in den Container eingebracht. Auf die Einlagevorrichtung die im Folgenden auch als Folie bezeichnet wird, wird das Schüttgut aufgebracht. Schon durch ein Anblasen und erst recht durch ein Aufblasen der zweiten Kammer mit Druckluft wird, wie gezeigt, erreicht, dass das Schüttgut in einen in einen vorbestimmten Bereich des Containers fließt, und auf diese Weise aus dem Container austreten kann.
  • Unter im Wesentlichen undurchlässig für das Medium wird verstanden, dass das Medium in die betreffende Kammer zwar eingefüllt werden kann, dann jedoch eventuell nach Schließen eines Ventils in dieser im wesentlichen Kammer bleibt. Auf diese Weise kann durch Beschicken der Kammer mit dem Medium eine Volumenänderung und insbesondere eine Volumenausdehnung der entsprechenden Kammer erreicht werden.
  • Unter wenigstens abschnittsweise durchlässig wird verstanden, dass wenigstens ein vorgegebener Bereich der entsprechenden Kammer für das fließfähige Medium durchlässig ist, das Medium also durch die Kammerwand hindurch austreten kann. Durch das durch die Kammer austretende Medium wird eine Auflockerung des Schüttgutes in dem Container erreicht. Bevorzugt handelt es sich bei dem Medium, welches durch diese zweite Kammer austreten kann um ein Gas.
  • Bevorzugt handelt es sich bei dem Medium um ein Gas, besonders bevorzugt um Luft. Je nach Anwendungsfall kann auch ein inertes Gas, wie z.B. Stickstoff etc eingesetzt werden. Es werden bevorzugt die vorhandenen beziehungsweise sämtliche Kammern der Einlagevorrichtung mit dem Gas gefüllt. Es ist jedoch auch möglich, insbesondere die zweite Kammer beispielsweise mittels z.B. Auspuffgasen von Fahrzeugen zu beschicken, um die Energie für das Aufblasen einzusparen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die zweite Lage in wenigstens einem Bereich der ersten Kammer Perforationen auf. Dies bedeutet, dass nach dem Einbringen der Einlagevorrichtung die oben liegende Lage d. h. die dem Schüttgut zugewandte Lage Perforationen aufweist. Durch diese Perforationen kann das Gas austreten und das Schüttgut auflockern.
  • Bevorzugt wird das Medium mittels wenigstens einer Öffnung wie z.B. einem Ventil in die Folie eingebracht.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind zwei erste Kammern vorgesehen und die zweite Kammer ist zwischen diesen ersten Kammern angeordnet. Dies bedeutet, dass diejenige Kammer die für das Medium durchlässig ist, zwischen den beiden Kammern die für das Medium undurchlässig sind, angeordnet ist. Dabei bildet bevorzugt die zweite Kammer einen Kanal, der zwischen den beiden ersten Kammern liegt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist eine zweite Kammer und besonders bevorzugt weisen die beiden zweiten Kammern einen erhöhten Außenbereich auf. Dieser erhöhte Außenbereich dient dazu, dass, wenn die entsprechenden Kammern mit Medium beziehungsweise mit Luft beaufschlagt werden, das Schüttgut nach innen, d.h. hin zu der ersten Kammer fließt.
  • Bevorzugt folgt der Übergang von einem erhöhten Außenbereich zu dem Zentralbereich kontinuierlich, d.h. im Wesentlichen nicht gestuft.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist es auch möglich, eine für das Medium undurchlässige Kammer und eine für das Medium durchlässige Kammer vorzusehen. Dabei könnte die gesamte Vorrichtung so gestaltet sein, dass mittels eines erhöhten Außenbereiches das Schüttgut beispielsweise innerhalb des Containers von links nach rechts fließt wobei rechts die für das Medium durchlässige Kammer angeordnet ist (oder andersrum).
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erste Kammer, d.h. die für das Medium durchlässige Kammer eine lang gestreck te Form auf und bevorzugt verläuft die Längsrichtung im Wesentlichen parallel zu einer Kante des Containers und bevorzugt zu einer Längskante des Containers. Auf diese Weise kann das Schüttgut, dass auf die entsprechende durchlässige Kammer gelenkt wurde, zu einer Öffnung in einer Seitenwand des Containers geleitet werden.
  • Es ist dabei zu beachten, dass die den jeweiligen undurchlässigen Kammern zugeführte Druckluft nicht notwendigerweise das gesamte Schüttgut in dem Container anheben muss, sondern lediglich eine in dem Container verbleibende Restmenge in Richtung der durchlässigen Kammer bringen muss, da das Schüttgut bei gefülltem Container zunächst bis zu einem gewissen Grad von selbst abfließt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Perforationen im Wesentlichen entlang des gesamten Längsbereichs der ersten Kammer angeordnet. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass das Schüttgut im Wesentlichen gleichmäßig mit Gas, insbesondere mit Luft durchsetzt und damit gelockert werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist wenigstens eine Kammer, bevorzugt eine zweite Kammer in ihrer zweiten bzw. oberen Lage bzw. Folie Rillen auf. Diese Rillen dienen dazu, um das Schüttgut leichter sammeln zu können. Bevorzugt können auch diese Rillen selbst innerhalb des Containers schräg verlaufen und auf diese Weise gewährleisten, dass das Schüttgut auch innerhalb dieser Rillen zu einer Ausgangsöffnung geleitet wird.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die zweite Lage im Bereich der ersten Kammer derart gestaltet, dass sie im aufgeblasenen Zustand ein im Wesentlichen konisches Profil annimmt. Durch dieses konische Profil kann im aufgeblasenen Zustand der zweiten Kammern erreicht werden, dass das Schüttgut in Richtung einer Ausgangsöffnung im Container geführt wird. Bevorzugt ist ein konischer Bereich für das Schüttgut auf der ersten und zweiten Kammer, so dass durch die Schwerkraft bedingt das Schüttgut zur ersten Kammer hingeleitet wird.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Einlagevorrichtung eine Aufhängeeinrichtung auf, um an wenigstens einer Seitenwand des Containers befestigt zu werden. Bevorzugt ist eine Vielzahl von Aufhängevorrichtungen vorgesehen, um die Einlagevorrichtung an den einzelnen Ecken und insbesondere wenigstens an den oberen Ecken des Containers aufzuhängen. Dadurch kann die Einlagevorrichtung in ihrer Gesamtheit in dem Container aufgehängt und damit erreicht werden, dass das Schüttgut, dass in dem Container eingebracht wird, vollständig von der Einlagevorrichtung umgeben ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Container nicht durch das beförderte Material verunreinigt wird. Weiterhin wird durch Aufblasen der jeweils ersten Kammern erreicht, dass sämtliches Schüttgut aus dem Container ausgeführt werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die zweite Lage wenigstens einen festen Abschnitt, bevorzugt in dem Bereich wenigstens einer zweiten Kammer auf. Durch das Vorsehen eines festen, d.h. nicht biegbaren Abschnitts, kann erreicht werden, dass ein Aufblasen oder sogar Anblasen der entsprechenden ersten Kammer sofort zu einem Verschieben des auf diesem festen Abschnitt vorhandenen Schüttguts in Richtung der zweiten Kammer führt. Alternativ wäre es auch möglich, oberhalb der zweiten Lage einen festen Abschnitt wie etwa ein Brett oder eine andere geeignete feste Ablage vorzusehen, die innerhalb des Containers beweglich ist. In diesem Fall bewirkt ein Ablasen der ersten Kammer, dass sich die Schrägstellung dieser weiteren festen Ablage ändert und auf diese Weise Schüttgut auf die zweite Kammer gelangt.
  • Bevorzugt berühren sich die erste Lage und die zweite Lage in dem Bereich wenigstens einer zweiten Kammer. Durch das direkte Verbinden der ersten und der zweite Lage wird erreicht, dass die entsprechende Kammer in diesem Bereich auch im aufgeblasenen Zustand eine geringe Dicke aufweist. Damit wird bei einem Aufblasen der entsprechenden Kammer das Schüttgut in Richtung dieses dünnen Bereichs gedrängt. Bevorzugt ist der Bereich in dem sich die erste und die zweite Lage berühren, entlang einer Linie angeordnet und besonders bevorzugt in einem Bereich, der an der ersten Kammer angebracht ist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist gegenüber dem Bereich, an dem sich die beiden Lagen berühren, eine die beiden Lagen verbindende, besonders bevorzugt undurchlässige, Außenwand vorgesehen. Im Fall eines Aufblasens der entsprechenden Kammer erreicht die zweite Lage eine Schrägstellung, die im Wesentlichen durch die Breite der Kammer und die Länge der oben erwähnten Außenwand bestimmt ist. Das wird unter Bezugnahme auf die Figuren noch eingehender erläutert.
  • Vorzugsweise ist die Einlagevorrichtung als Containerinlet ausgeführt und weist einen im wesentlichen geschlossenen Innenraum zur Aufnahme des Schüttguts auf. Die Einlagevorrichtung weist Aufhänge- oder Einhängeeinrichtungen in Form von z.B. Schlaufen auf. Damit kann die Einlagevorrichtung in dem Container aufgehangen und aufgespannt werden. Der Container wird zuverlässig durch Verschmutzungen durch das Schüttgut geschützt. Insbesondere ist die mittlere von drei Sektionen perforiert ausgeführt, während die äußeren beiden Sektionen überhöht sind. Der Auslauf ist vorzugsweise gestaltet wie bei Granulatcontainerfolien. Die Sektionen oder Felder werden vorzugsweise durch einen Kompressor aufgeblasen. Die Perforation in der Mitte ermöglicht eine Belüftung des Füllmaterials, wie insbesondere Zement, so dass das Füllmaterial fließfähig wird und bei horizontal oder leicht geneigt stehendem Container schwerkraftmäßig entladen werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf einen Container gerichtet, der eine Einlagevorrichtung der oben beschriebenen Art auf weist. Insbesondere kann es sich bei dem Container um einen 40-Fuß-Container handeln. Vorzugsweise wird ein 20-Fuß-Container eingesetzt, um der Gewichtsbelastung Rechnung zu tragen. Der Container kann ein Gebläse oder einen Kompressor umfassen, um die erste und/oder zweite Kammer aufzublasen.
  • Die vorliegende Erfindung ist ferner auf ein Verfahren zum Entladen eines Containers gerichtet, wie es in Anspruch 21 definiert ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine in dem Container angeordnete Einlagevorrichtung mit Luft beaufschlagt, wobei die Luft wenigstens teilweise in wenigstens eine für die Luft undurchlässige Kammer geführt wird. In dem weiteren Verfahrensschritt wird das Schüttgut fluidisiert und in einem weiteren Verfahrensschritt über eine Ausführöffnung des Containers entnommen. Durch das Fluidisieren und das Aufblasen der entsprechenden Kammer wird das Schüttgut z.B. durch Schwerkraft in eine vorgegebene Richtung gedrängt.
  • Bevorzugt wird vor dem Aufblasen der luftundurchlässigen Kammern wenigstens eine Teilmenge des Schüttguts dem Container entnommen.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnung: Darin zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Container mit einer erfindungsgemäßen Einlagevorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Einlagevorrichtung;
  • 3 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einlagevorrichtung in einer weiteren Ausführungsform;
  • 4 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einlagevorrichtung der ersten Ausführungsform;
  • 5 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einlagevorrichtung in einer weiteren Ausführungsform;
  • 6 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Containers mit einer Einlagevorrichtung in einer weiteren Ausführungsform; und
  • 7 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Containers mit einer Einlagevorrichtung in einer modifizierten Ausführungsform.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Einlagevorrichtung 1 dargestellt, die in einen Container 20 eingelegt wird.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform weist die Einlagevorrichtung 1 vier (oder mehr) Aufhängevorrichtungen bzw. Schlaufen 24 auf, mittels derer sie an den oberen Ecken 25 des Containers befestigt wird. Die Folie bildet in der in 1 gezeigten Ausführungsform einen insgesamt geschlossenen Raum 2.
  • Das Bezugszeichen 5 bezieht sich auf eine erste Lage der Folie, die an einem Boden 22 des Containers wenigstens teilweise aufliegt. In der hier gezeigten Ausführungsform weist die Einlagevorrichtung zwei zweite Kammern 11 und eine erste Kammer 12 auf. Die beiden zweiten Kammern 11 sind im Wesentlichen für Luft undurchlässig und können daher, wie in 1 gezeigt durch Beaufschlagung mit Luft aufgeblasen werden. Die erste Kammer 12, die in der in 1 gezeigten Ausführungsform zwischen den beiden zweiten Kammern 11 angeordnet ist, weist eine Vielzahl von Perforationen 14 auf, durch welche Luft austreten kann. Von den Perforationen 14 sind nur einige schematisch angedeutet. Die Luft kann das oberhalb der Einlagevorrichtung im Raum 2 liegende Schüttgut (nicht gezeigt) auflockern.
  • Das Bezugszeichen 7 bezeichnet insgesamt die zweite Lage der Einlagevorrichtung d. h. hier die obere Lage. Die obere Schicht oder Lage 7 kann wenigstens teilweise aus einem Gewebe bestehen bzw. ein Gewebe umfassen oder als ein sonstiges luftdurchlässiges Material ausgeführt sein. Das Gewebe ist vorzugsweise wenigstens teilweise als Metallgewebe ausgeführt oder besteht aus Kunststoff oder aus einem textilen Gewebe aus Kunst- oder Naturstoffen.
  • Bei dem Entleeren des Containers sammelt sich durch das An- bzw. Aufblasen der zweiten Kammern 11 das noch verbleibende Schüttgut im Wesentlichen zwischen den beiden zweiten Kammern 11 d. h. oberhalb der ersten Kammer 12. Auf diese Weise kann ohne Neigung oder bereits mit einer leichten Neigung des Containers das Schüttgut in Richtung einer Ausgangsöffnung 13 geleitet werden, mittels der es aus dem Container geführt werden kann. Bei entsprechender Ausgestaltung der Kammern kann auch gänzlich auf ein Neigen des Containers verzichtet werden.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist der Ausgang 13 in der Mitte einer Kante 27 des Containers angeordnet. Die Ausgangsöffnung kann jedoch auch in einem anderen Bereich des Bodens 22 wie beispielsweise in einer Ecke vorgesehen sein.
  • In allen Fällen ist es bevorzugt, dass die Einlagevorrichtung bzw. Einlagefolie einen geschlossenen Raum 2 zur Aufnahme des Schüttguts aufweist, um den Container vor Verschmutzungen zu bewahren. Es ist aber auch möglich, den Einsatz separat ohne komplettes Inlet zu verwenden. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Einlagevorrichtung auch zum Nachrüsten bestehender Containerinlets oder direkt in Containern verwendet werden und dort auf den jeweiligen Bodenbereich aufgelegt werden.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Einlagevorrichtung. Entlang der Linien P1 und P2 werden die jeweiligen zweiten Kammern 11 und die erste Kammer 12 voneinander abgegrenzt. In diesem Bereich können sich auch die erste Lage und die zweite Lage berühren und so ein Bereich minimaler Dicke bilden. In den jeweiligen Außenbereichen sind Ränder 17 vorgesehen, sodass insgesamt bewirkt wird, dass zwischen den äußeren Bereichen der zweiten Kammern 11 und den inneren Bereichen ein Gefälle auftritt. Dieses Gefälle bewirkt, dass das Schüttgut in Richtung der zweiten Kammer 12 gedrängt wird. In 2 ist auch die erste Kammer durch Luft leicht aufgeblasen, die dann die Kammer durch die Perforationen 14 verlässt.
  • Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform verläuft die obere Lage im Bereich der zweiten Kammer zunächst im Wesentlichen waagerecht und fällt erst weiter innen relativ steil zu den jeweiligen Linen P1 und P2 ab. Oberhalb der zweiten Kammer 11 können jedoch auch im Wesentlichen starre Elemente angeordnet sein, die beim Aufblasen der ersten Kammer 11 eine Neigung in dem mittleren Bereich bilden und auf diese Weise das Gefälle herstellen, welches bewirkt, dass das Schüttgut in der Mitte zusammenläuft.
  • Bei der in 3 gezeigten Ausführungsform ist ebenfalls ein jeweils linker und rechter Rand 17 vorgesehen. Hier nimmt die Dicke der aufgeblasenen Kammern 11 zur Mitte hin kontinuierlich ab. In der Mitte ist die Dicke im Bereich der zweiten Kammer 12 minimal. Während jedoch bei der in 1 gezeigten Ausführungsform die mittlere Kammer eine Wölbung bilden kann, ist die mittlere Kammer in 3 im Wesentlichen eben. Auch bei der in 3 gezeigten Ausführungsform ist eine Vielzahl von Perforationen 15 in der oberen Lage vorgesehen die eine Durchsetzung des Schüttguts mit Luft bewirken.
  • Auch bei der in 3 gezeigten Ausführungsform können oberhalb der zweiten Lage im Bereich der zweiten Kammer 11 starre Elemente angeordnet sein. Es wäre jedoch auch möglich, die zweite Lage selbst im Wesentlichen starr auszubilden, um auf diese Weise eine Konzentrierung des Schüttguts im Bereich der ersten Kammer 12 zu erreichen.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Einlagevorrichtung in einer weiteren Ausführungsform. In dieser Ausführungsform weisen die zweiten Kammern 11 jeweils in Längsrichtung verlaufende Rillen 16 auf, die zur Stabilisierung der zweiten Kammern dienen. Der Bereich der ersten Kammer 12 ist in dieser Ausführungsform im Wesentlichen rechteckig gestaltet. Bei dieser Ausführungsform kann der Container am Ende des Entladevorgangs an einer Längsseite, beispielsweise an der oberen Seite in der Darstellung nach 4, angehoben werden, damit das verbleibende Schüttgut in Richtung des unteren Endes fließt. Da das Anheben erst zur Mitte oder zum Ende des Entleerungsvorgangs durchgeführt werden muss, hat das Gewicht des Containers schon stark abgenommen, so dass keine aufwändigen Hebekonstruktionen mehr nötig sind.
  • Bei der in 5 gezeigten Ausführungsform weist die zweite Kammer 12 ein sich von unten nach oben verjüngendes Profil auf.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einlagevorrichtung. Bei der in 6 gezeigten Ausführungsform ist die erste Lage 19 im Wesentlichen starr ausgeführt und ruht auf einer Vielzahl von Stegen 18. Die Stege dienen dazu, die Einlagevorrichtung von dem Boden des Containers zu beabstanden, um auf diese Weise die Luftzufuhr durch die Kanäle 15 zu erleichtern. Anstelle einer starren Lage 19 könnte auch ein weiterer teilweise luftdurchlässiger Boden vorgesehen sein, auf dem die Einlagevorrichtung aufliegt.
  • Sowohl bei der in 6 gezeigten Ausführungsform als auch bei den vorangegangen Ausführungsformen kann, wie Eingangs erwähnt, anstelle der mit Luft befüllbaren zweiten Kammern 11 auch eine Schräge angeordnet sein, die das Schüttgut in Richtung der Kammer 12 drängt.
  • Diese Schräge könnte beispielsweise durch ein Kunststoffdreieck gebildet werden, dass an der Kammer 12 anliegt. Auch könnten – wie bereits oben erwähnt – harte Vorrichtungen wie z.B. Bretter vorgesehen sein, die in Richtung des Randes des Containers erhöht sind. Die Einlagevorrichtung kann auch insgesamt ein starres Element sein oder umfassen, welches, in einen Container eingelegt wird.
  • In 7 ist eine Abwandlung der Ausführungsform aus 6 dargestellt. Die erste Lage 19 liegt wieder auf dem Boden des Containers auf. Eine Mehr- oder Vielzahl von Stegen trägt hier eine perforierte Folie 19a, die auch als eine mit Durchgangsöffnungen versehene Platte 19a ausgeführt sein kann. Die Platte 19a kann starr oder flexibel ausgeführt sein. Durch die Stege 18 wird sicher gestellt, dass zu jedem Zeitpunkt unabhängig vom Füllvolumen des Containers eine unbehinderte Gas- bzw. Luftzufuhr zu den Kanälen 15 über der gesamten Containerfläche möglich ist. Der Luftdruck muss nicht erst lokal aufeinander klebende Folien voneinander entfernen, sondern die Luft kann ungehindert einströmen. Die Stege 18 können bis zur oberen Lage 7 durchgehen.
  • Hier in 7 sind die Linien 7a und 17a einer weiteren Ausführungsform hilfsweise eingezogen. Mit Linie 17a ist eine Ausführungsoption strichpunktiert angedeutet, bei der die erfindungsgemäße Einlagevorrichtung zum Ausgang hin insgesamt geneigt ist, um das Entleeren zu vereinfachen. Die Hilfslinien 7a deuten die Wölbung der oberen Lage 7 an einem Längsende des Containers an. Bei der angedeuteten Ausgestaltung ist nur eine einzige zweite Kammer 11 vorgesehen, die sich halbkreisförmig um die erste Kammer 12 herum erstreckt.

Claims (21)

  1. Einlagevorrichtung (1) für Container (20) und dergleichen mit einer wenigstens teilweise an dem Boden (22) des Containers (20) anliegenden erste Lage (5) und einer von dieser ersten Lage beabstandeten zweite Lage (7) wobei in wenigstens einen Abschnitt des Zwischenraums (8) zwischen der ersten Lage (5) und der zweiten Lage (7) ein fließfähiges Medium eingebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlagevorrichtung (1) wenigstens eine erste mit dem fließfähigen Medium befüllbare Kammer (12) aufweist, die für das fließfähige Medium wenigstens abschnittsweise durchlässig ist und wenigstens ein Bereich der Einlagevorrichtung derart gestaltet ist, dass auf der Einlagevorrichtung liegendes Schüttgut wenigstens teilweise in Richtung der ersten Kammer (12) gedrängt wird.
  2. Einlagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlagevorrichtung eine zweite mit dem fließfähigen Medium befüllbare Kammer (11) aufweist.
  3. Einlagevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (12) von der zweiten Kammer (11) im wesentlichen getrennt ist, wobei die zweite Kammer (11) vorzugsweise für das fließfähige Medium undurchlässig ist.
  4. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lage (7) in wenigstens einem Bereich der ersten und/oder zweiten Kammer (11) Perforationen (14) aufweist.
  5. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei zweite Kammern (11) vorgesehen sind.
  6. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer (12) zwischen wenigstens zwei zweiten Kammern (11) angeordnet ist.
  7. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine zweite Kammer (11), bevorzugt beide zweite Kammern (11), einen erhöhten Außenbereich aufweisen.
  8. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine zweite Kammer (12) eine langgestreckte Form aufweist.
  9. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kammer entlang im wesentlichen dem gesamten Längsbereich der ersten Kammer für das fließfähige Medium durchlässig ist und vorzugsweise Perforationen aufweist.
  10. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine erste Kammer (12) und/oder zweite Kammer (11) an ihrer ersten und/oder zweiten Lage Rillen aufweist.
  11. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lage (7) wenigstens abschnittsweise aus einem Gewebe besteht.
  12. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lage (7) im Bereich der zweiten Kammer (12) derart gestaltet ist, dass sie im aufgeblasenen Zustand ein im wesentlichen konisches Profil annimmt.
  13. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlagevorrichtung eine Aufhängeinrichtung aufweist, um an wenigstens einer Seitenwand des Containers befestigt zu werden.
  14. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lage wenigstens einen festen Abschnitt, bevorzugt in dem Bereich wenigstens einer zweiten Kammer (11) aufweist.
  15. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lage und die zweite Lage in dem Bereich wenigstens einer zweiten Kammer (11) sich in wenigstens einem Bereich, bevorzugt einem an der ersten Kammer (12) anliegenden Bereich berühren.
  16. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung wenigstens eine Außenwand (17) aufweist, die die erste Lage (5) und die zweite Lage (7) miteinander verbindet.
  17. Einlagevorrichtung nach dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (17) für das fließfähige Medium undurchlässig ist.
  18. Einlagevorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das fließfähige Medium ein gasförmiges Medium und bevorzugt Luft ist.
  19. Container (20), insbesondere Frachtcontainer, mit einer Einlagevorrichtung (1) mit einer wenigstens teilweise an dem Containerboden (22) anliegenden ersten Lage (5) und einer von dieser ersten Lage beabstandeten zweite Lage (7) wobei in wenigstens einen Abschnitt des Zwischenraums (8) zwischen der ersten Lage (5) und der zweiten Lage (7) ein fließfähiges Medium eingebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlagevorrichtung (1) wenigstens eine erste mit dem fließfähigen Medium befüllbare Kammer (12) aufweist, die für das fließfähige Medium wenigstens abschnittsweise durchlässig ist und wenigstens ein Bereich der Einlagevorrichtung derart gestaltet ist, dass auf der Einlagevorrichtung liegendes Schüttgut wenigstens teilweise in Richtung der ersten Kammer (12) gedrängt wird.
  20. Container (20) nach dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kompressoreinrichtung vorgesehen ist, mit welcher das fließfähige Medium in die Einlagevorrichtung (1) bringbar ist.
  21. Verfahren zum Entleeren eines Containers, bei dem eine im Bodenbereich des Containers angeordnete Einlagevorrichtung mit Luft beaufschlagt wird, wobei die Luft wenigstens teilweise in wenigstens eine für die Luft undurchlässige Kammer geführt, das Schüttgut durch eine Luftzufuhr von unten fluidisiert und über eine Ausführöffnung des Containers entnommen wird.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1030770B (de) * 1954-11-30 1958-05-22 Haller Gmbh Fahrzeugbau Behaelter mit Entleerungseinrichtung zum Lagern oder Befoerdern von fliessfaehigen Schuettguetern
DE20313051U1 (de) * 2003-06-02 2003-10-23 Hüthmair, Franz, Ottnang Vorrichtung zum Entleeren eines Vorratsbehälters für Schüttgut, insbesondere Brennstoffpellets

Patent Citations (2)

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