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DE102005044112A1 - Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
DE102005044112A1
DE102005044112A1 DE200510044112 DE102005044112A DE102005044112A1 DE 102005044112 A1 DE102005044112 A1 DE 102005044112A1 DE 200510044112 DE200510044112 DE 200510044112 DE 102005044112 A DE102005044112 A DE 102005044112A DE 102005044112 A1 DE102005044112 A1 DE 102005044112A1
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DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
adjusting device
vehicle part
dome
blind hole
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510044112
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Krüger
Martin Schlechtriemen
Peter Herzog
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Brose Fahrzeugteile SE and Co KG filed Critical Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Priority to DE200510044112 priority Critical patent/DE102005044112A1/de
Publication of DE102005044112A1 publication Critical patent/DE102005044112A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0468Fixation or mounting means specific for door components
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2201/00Constructional elements; Accessories therefor
    • E05Y2201/40Motors; Magnets; Springs; Weights; Accessories therefor
    • E05Y2201/43Motors

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Einstellung eines Verstellelementes, mit einem Antriebsgehäuse (4) zur Lagerung einer Antriebseinheit (E) der Verstelleinrichtung, das an einer ersten Oberfläche (11) eines tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) angeordnet und befestigt ist; mit einem Getriebegehäuse (5) zur Lagerung mindestens eines von der Antriebseinheit antreibbaren Getriebeelementes (ST), das an einer der ersten Oberfläche (11) abgewandten zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) angeordnet und befestigt ist, so dass das tragende Kraftfahrzeugteil (1) das Antriebsgehäuse (4) und das Getriebegehäuse (5) voneinander trennt; mit mindestens einem am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) vorgesehenen Sackloch (20), dessen Öffnung vor der ersten Oberfläche (11) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) vorgesehen ist und in das zur Befestigung des Antriebsgehäuses (4) an dem tragenden Kraftfahrzeugteil (1) dienendes Befestigungselement (6) eingreift; und mit mindestens einem von der zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) abstehenden Befestigungsdom (3), der eine Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) durchgreift und dessen aus der Befestigungsöffnung (50) hinausragender Endabschnitt (31) derart verformt ist, dass das Getriebegehäuse (5) hierdurch am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) festgelegt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Einstellung eines Verstellelementes des Kraftfahrzeuges (Kraftfahrzeugteiles), zum Beispiel einer zu verstellenden Fensterscheibe, mit einer Antriebseinheit und mindestens einem durch die Antriebseinheit angetriebenen Getriebeelement.
  • Eine derartige Verstelleinrichtung umfasst ein Antriebsgehäuse zur Lagerung einer Antriebseinheit der Verstelleinrichtung, das an einer ersten Oberfläche eines tragenden Kraftfahrzeugteiles angeordnet und befestigt ist, sowie ein Getriebegehäuse zur Lagerung mindestens eines von der Antriebseinheit angetriebenen Getriebeelementes, das an einer der ersten Oberfläche abgewandten zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles angeordnet und befestigt ist, so dass das tragende Kraftfahrzeugteil das Antriebsgehäuse und das Getriebegehäuse voneinander trennt. Bei dem tragenden Kraftfahrzeugteil kann es sich insbesondere um einen Bestandteil der Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür handeln, zum Beispiel um einen Aggregateträger, an dem unterschiedliche Funktionskomponenten einer Kraftfahrzeugtür vormontiert und der anschließend zusammen mit den hieran vormontierten und bevorzugt auch vorgeprüften Funktionskomponenten als komplett vorgefertigtes Türmodul in eine Kraftfahrzeugtür eingebaut wird.
  • Ein derartiges Türmodul umfasst als einen Bestandteil regelmäßig einen Verstellantrieb für einen Fensterheber zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs. Die in der Regel einen Antriebsmotor sowie ggf. eine Steuerelektronik aufweisende Antriebseinheit eines solchen Verstellantriebs wird zusammen mit dem zur Lagerung der Antriebseinheit dienenden Antriebsgehäuse auf einer ersten Oberfläche des Aggregateträgers angeordnet, die im eingebauten Zustand des Aggregateträgers dem Trockenraum der Kraftfahrzeugtür, also dem Fahrzeuginnenraum zugewandt ist. Hierdurch sind die elektrischen und elektronischen Komponenten der Antriebseinheit vor Feuchtigkeit geschützt. Das Getriebegehäuse und die hieran gelagerten Getriebeelemente des Fensterhebers, wie zum Beispiel eine Seiltrommel, die ein zum Verstellen der Fensterscheibe verwendetes flexibles Zugmittel antreibt, werden demgegenüber auf der zweiten, nassraumseitigen Oberfläche des Aggregateträgers angeordnet, die im eingebauten Zustand dem Nassraum der Kraftfahrzeugtür, also der Türaußenhaut bzw. Türkarosserie zugewandt ist. Die Ankopplung der am bzw. im Getriebegehäuse gelagerten abtriebsseitigen Getriebeelemente an die am Antriebsgehäuse gelagerte Antriebseinheit erfolgt in der Regel durch eine Antriebswelle, die eine hierfür vorgesehene Durchgangsöffnung im Aggregateträger durchgreift. Eine derartige Verstelleinrichtung ist beispielsweise aus der DE 196 19 087 A1 bekannt.
  • Bildet der Aggregateträger oder ein sonstiges tragendes Kraftfahrzeugteil, das zur Aufnahme des Antriebsgehäuses und des zugeordneten Getriebegehäuses einer Verstelleinrichtung in der Art dient, dass die beiden Gehäuse durch das tragende Kraftfahrzeugteil voneinander getrennt sind, wie oben beschrieben, einen Bestandteil der so genannten Nass-/Trockenraumtrennung einer Kraftfahrzeugtür, so besteht das Problem, dass eine Befestigung der beiden Gehäuse am tragenden Kraftfahrzeugteil mittels am tragenden Kraftfahrzeugteil vorgesehener Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben oder dergleichen eine Abdichtung jener Öffnungen erfordert. Denn nur dann ist gewährleistet, dass ein Aggregateträger oder ein sonstiges tragendes Kraftfahrzeugteil als Bestandteil der Türinnenhaut eine zuverlässige Trennung des zwischen der Türinnenhaut und der Türaußenhaut gebildeten Nassraums vom Trockenraum eines Kraftfahrzeugs gewährleistet, der sich zum Fahrzeuginnenraum hin an die Türinnenhaut anschließt.
  • Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine Versteileinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich bei zuverlässiger, einfacher Befestigung des Antriebsgehäuses und des Getriebegehäuses an einem tragenden Teil einer Kraftfahrzeugtür dadurch auszeichnet, dass sie einen Einsatz des tragenden Kraftfahrzeugteiles auch in solchen Bereichen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht, in denen das tragende Kraftfahrzeugteil zur möglichst feuchtigkeitsdichten Trennung zweier Bereiche eines Kraftfahrzeugs dienen soll.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung einer Verstelleinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist an dem tragenden Kraftfahrzeugteil mindestens ein Sackloch ausgebildet, dessen Öffnung an bzw. vor der ersten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles vorgesehen ist und in das ein zur Befestigung des Antriebsgehäuses an dem tragenden Kraftfahrzeugteil dienendes Befestigungselement eingreift, während von der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles mindestens ein Befestigungsdom absteht, der eine Befestigungsöffnung des Getriebegehäuses durchgreift und dessen aus der Befestigungsöffnung herausragender Endabschnitt derart verformt ist, dass das Getriebegehäuse hierdurch am tragenden Kraftfahrzeugteil festgelegt ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass mit nur einem Satz Befestigungsmittel, die Befestigung des Antriebsgehäuses am tragenden Kraftfahrzeugteil unter Verwendung der Sacklöcher ermöglicht wird, während die Befestigung des Getriebegehäuses keine zusätzlichen, separaten Befestigungselemente erfordert, sondern vielmehr durch die Verformung von Befestigungsdomen ermöglicht wird, die in einfacher Weise einstückig an der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles angeformt sein können. Unter einem Befestigungsdom wird dabei allgemein ein von der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles abragende Erhebung verstanden, die eine Befestigungsöffnung im Getriebegehäuse durchgreift und deren aus jener Befestigungsöffnung hinausragender freier Endabschnitt derart verformbar ist, dass hierdurch das Getriebegehäuse am tragenden Kraftfahrzeugteil gehalten wird.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass im mehrjährigen Betrieb einer Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, die einerseits eine (elektromotorische) Antriebseinheit und andererseits ein hiervon separates, in einem separaten Getriebegehäuse angeordnetes abtriebsseitiges Getriebe umfasst, die weit überwiegende Anzahl der Defekte an der Antriebseinheit auftritt, insbesondere am Antriebsmotor oder einer dem Antriebsmotor zugeordneten Steuerelektronik. Daher wird erfindungsgemäß lediglich das Antriebsgehäuse über separate Befestigungselemente und zugeordnete Sacklöcher am tragenden Kraftfahrzeugteil festgelegt, insbesondere um hierdurch eine lösbare Befestigung schaffen zu können, die ein Abnehmen des Antriebsgehäuses zusammen mit den hieran gelagerten Antriebskomponenten, wie zum Beispiel einem Antriebsmotor und einer Steuerelektronik, zu Wartungs- oder Reparaturzwecken ermöglicht.
  • Dadurch, dass ein Sackloch im Gegensatz zu einer Durchgangsöffnung auf einer Stirnseite verschlossen ist, beeinträchtigt ein derartiges, zur Aufnahme eines Befestigungselementes vorgesehenes Loch nicht die Eignung des tragenden Kraftfahrzeugteiles zur Trennung des Nassraums vom Trockenraum einer Kraftfahrzeugtür zu dienen. In entsprechender Weise sind der bzw. jeder Befestigungsdom derart am tragenden Kraftfahrzeugteil angeordnet, insbesondere angeformt, dass im Bereich des Befestigungsdomes keine Durchgangsöffnung gebildet ist, durch die hindurch Feuchtigkeit von der Seite vor der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles zu der gegenüber liegenden Seite vor der ersten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles gelangen könnte.
  • Da zur sicheren, stabilen Aufnahme eines Befestigungselementes, zum Beispiel in Form einer Schraube, regelmäßig eine axiale Ausdehnung eines jeweiligen Sackloches erforderlich ist, die größer ist als die typische Dicke eines tragenden Kraftfahrzeugteiles in Form eines Aggregateträgers oder dergleichen, ist zur Bildung des jeweiligen Sackloches bevorzugt eine Ausformung am tragenden Kraftfahrzeugteil vorgesehen (insbesondere einstückig angeformt), die von mindestens einer Oberfläche, also von einer Oberfläche oder von beiden Oberflächen des tragenden Kraftfahrzeugteiles absteht und die eine das Sackloch ringförmig umschließende Begrenzungswand bildet.
  • Bei den in ein jeweiliges Sackloch einzufügenden Befestigungselementen handelt es sich bevorzugt um Befestigungselemente, die zur lösbaren Befestigung des Antriebsgehäuses am tragenden Kraftfahrzeugteil vorgesehen sind, zum Beispiel in Form von Schrauben, die jeweils eine Durchgangsöffnung im Antriebsgehäuse durchgreifen und andererseits in das jeweils zugeordnete Sackloch eingeschraubt sind. Hierzu kann das Sackloch ein Innengewinde aufweisen oder alternativ aus einem Material bestehen, das vom verwendeten Befestigungselement geschnitten werden kann, so dass eine Befestigungsschraube beim Einschrauben in das Sackloch dort ein Gewinde schneidet.
  • Ein jeweiliger Befestigungsdom bildet bevorzugt einen ringförmigen Hohlkörper, insbesondere einen hohlzylindrischen Hohlkörper, der vom tragenden Kraftfahrzeugteil absteht, und zwar von einem Abschnitt des tragenden Kraftfahrzeugteiles, der keine Durchgangsöffnung aufweist, um die Funktion des tragenden Kraftfahrzeugteiles als Element zur Nass-/Trockenraumtrennung nicht zu beeinträchtigen.
  • Ein jeweiliger Befestigungsdom muss dabei nicht zwingend unmittelbar von einem ebenen Oberflächenbereich des tragenden Kraftfahrzeugteiles abstehen, sondern er kann beispielsweise auch von einer am tragenden Kraftfahrzeugteil zur Bildung eines Sackloches angeformten Ausformung abstehen.
  • Der aus einer jeweiligen Befestigungsöffnung des Getriebegehäuses hinausragende Endabschnitt eines Befestigungsdomes ist dabei derart verformt, dass er den Rand der zugeordneten Befestigungsöffnung hintergreift und hierdurch das Getriebegehäuse am tragenden Kraftfahrzeugteil hält. Die Verformung eines jeweiligen freien Endabschnittes eines Befestigungsdomes kann beispielsweise durch Umlegen eines Endabschnittes unter der Einwirkung hinreichend großer Kräfte, durch Heißverstemmen unter Einwirkung eines erwärmten Stempels oder durch Schweißen, insbesondere Ultraschallschweißen, erfolgen. Die Verformung des freien Endabschnittes eines jeweiligen Befestigungsdomes kann dadurch erleichtert werden, dass am Befestigungsdom axial verlaufende Schlitze vorgesehen sind, die sich bis zum freien Ende des Befestigungsdomes erstrecken.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung schließt sich ein jeweiliger Befestigungsdom – quer zur Erstreckungsrichtung des tragenden Kraftfahrzeugteiles – unmittelbar an ein jeweiliges Sackloch an, ist also insbesondere einstückig an jeweils einer Ausformung angeformt, die eine Begrenzungswand eines Sackloches bildet. Mit anderen Worten ausgedrückt, werden in einem solchen Fall ein jeweiliges Sackloch und ein jeweiliger Befestigungsdom von einer (fiktiven) Geraden geschnitten, die senkrecht zum tragenden Kraftfahrzeugteil, also senkrecht zur ersten und zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles verläuft.
  • Nach einer anderen Ausführungsform ist der oder jeder Befestigungsdom entlang der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles versetzt zu dem oder jedem Sackloch auf der anderen Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles angeordnet. In diesem Fall ist also ein jeweiliger Befestigungsdom an einem Abschnitt der zweiten Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles angeformt, der nicht als Ausformung zur Bildung eines Sackloches dient.
  • Um das Getriebegehäuse zunächst provisorisch am tragenden Kraftfahrzeugteil sichern und positionieren zu können, bevor die aus den Befestigungsöffnungen des Getriebegehäuses hinausragenden Endabschnitte der Befestigungsdome verformt werden, kann am jeweiligen Befestigungsdom ein Rastmittel vorgesehen sein, zum Beispiel gebildet durch eine vom jeweiligen Befestigungsdom seitlich abstehende Erhebung, die den Rand einer zugeordneten Befestigungsöffnung des Getriebegehäuses hintergreift.
  • Je nach der Größe des Antriebsgehäuses einerseits und des Getriebegehäuses andererseits sowie nach den Eigenschaften und insbesondere dem Gewicht der darin zu lagernden Antriebseinheit bzw. Getriebeelemente können am tragenden Kraftfahrzeugteil mehrere Sacklöcher sowie mehrere Befestigungsdome vorgesehen sein, die jeweils der Befestigung des Antriebsgehäuses bzw. des Getriebegehäuses am tragenden Kraftfahrzeugteil dienen.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung einer Verstelleinrichtung ist insbesondere vorteilhaft für Verstelleinrichtungen, bei denen die Antriebseinheit einen Antriebsmotor umfasst, der bei einer lösbaren Befestigung des Antriebsgehäuses am tragenden Kraftfahrzeugteil, zum Beispiel mittels in ein jeweiliges Sackloch eingeschraubter Schrauben, durch Lösen jener Schrauben zusammen mit dem Antriebsgehäuse, an dem der Antriebsmotor als ein Bestandteil der Antriebseinheit gelagert ist, zu Reparatur- oder Servicezwecken von dem tragenden Kraftfahrzeugteil abgenommen werden kann. Dies betrifft in gleicher Weise eine ggf. in die Antriebseinheit integrierte Steuereinrichtung, insbesondere in Form einer elektronischen Steuerung. Im Übrigen ist in diesem Fall die erste Oberfläche des tragenden Kraftfahrzeugteiles, vor der die Antriebseinheit, also insbesondere ein Antriebsmotor und gegebenenfalls eine elektronische Steuerung, angeordnet ist, bevorzugt einem Trockenraum des Kraftfahrzeugs, also etwa dem Fahrzeuginnenraum zugewandt, damit elektrische und elektronische Komponenten der Antriebseinheit vor Feuchtigkeit und Nässe geschützt sind.
  • Bei der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung kann es sich insbesondere um einen Kraftfahrzeugfensterheber handeln, der zum Verstellen eines Verstellteils in Form einer Fensterscheibe dient. In diesem Fall ist am Getriebegehäuse beispielsweise ein Getriebeelement in Form einer Seiltrommel gelagert, um die ein flexibles Zugmittel (Seil) des Fensterhebers geschlungen ist und das der Übertragung eines von der Antriebseinheit erzeugten und eine Drehbewegung der Seiltrommel um eine Drehachse auslösenden Antriebsmomentes auf die zu verstellende Fensterscheibe dient, welche ihrerseits, zum Beispiel in bekannter Weise über einen Mitnehmer, mit dem flexiblen Zugmittel verbunden ist. Die Antriebseinheit und das zugeordnete Getriebeelement, zum Beispiel in Form einer Seiltrommel, können dabei in einfacher Weise über eine Verbindungswelle gekoppelt sein, die von der Antriebseinheit gedreht wird und andererseits direkt oder indirekt über weitere Getriebeelemente auf das zu betätigende Getriebeelement einwirkt. Die von der Verbindungswelle durchgriffene Durchgangsöffnung im tragenden Kraftfahrzeugteil muss in dem Fall, in dem das tragende Kraftfahrzeugteil als Bestandteil einer Nass-/Trockenraumtrennung dient, entweder mit geeigneten Dichtungselementen abgedichtet werden oder das Antriebsgehäuse und das Getriebegehäuse umschließen jene Durchgangsöffnung derart, dass durch die Durchgangsöffnung hindurch keine Feuchtigkeit bzw. Nässe von der einen Seite zur anderen Seite des tragenden Kraftfahrzeugteiles gelangen kann.
  • Bei dem tragenden Kraftfahrzeugteil kann es sich insbesondere um einen Aggregateträger für eine Kraftfahrzeugtür handeln, an dem unterschiedliche Funktionskomponenten einer Kraftfahrzeugtür, wie zum ein Fensterheber, aber gegebenenfalls auch eine Schlossbaugruppe, ein Lautsprecher, ein Airbagmodul und dergleichen, vormontiert werden können, und der dann zusammen mit den hieran vormontierten Komponenten als komplett vorgefertigtes und gegebenenfalls vorgeprüftes Türmodul in eine Kraftfahrzeugtür eingebaut wird. Grundsätzlich können zur Aufnahme einer Verstelleinrichtung aber auch andere tragende Kraftfahrzeugteile, wie zum Beispiel ein Bereich der Türbrüstung oder eine unmittelbar in eine Türkarosserie integrierte Türinnenhaut, dienen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Aggregateträger aus Kunststoff, so dass sich hieran Ausformungen für Sacklöcher sowie Befestigungsdome in einfacher Weise anformen lassen. Es ist aber auch die Herstellung aus geeigneten Metallen, wie zum Beispiel aus Leichtmetall, möglich.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Befestigungseinrichtung mit einem Sackloch und einem Befestigungsdom, über die ein Antriebsgehäuse und ein Getriebegehäuse an einem tragenden Kraftfahrzeugteil befestigt werden;
  • 2 eine erste Weiterbildung der Befestigungseinrichtung aus 1;
  • 3a und 3b eine zweite Weiterbildung der Befestigungseinrichtung aus 1;
  • 4 eine Abwandlung der Befestigungseinrichtung aus 1;
  • 5 eine schematische Übersichtsdarstellung einer Verstelleinrichtung in Form eines Kraftfahrzeugfensterhebers, die auf einem tragenden Kraftfahrzeugteil in Form eines Aggregateträgers für eine Kraftfahrzeugtür befestigt ist.
  • In 5 ist schematisch ein bevorzugt aus Kunststoff, aber gegebenenfalls auch aus Metall, insbesondere Leichtmetall, bestehender Aggregateträger T als tragendes Kraftfahrzeugteil für eine Kraftfahrzeugtür dargestellt, an dem unterschiedliche Komponenten einer Kraftfahrzeugtür, wie z. B. ein Fensterheber und ein Lautsprecher L, vormontiert sind und der zusammen mit diesen vormontierten Funktionskomponenten als komplett vorgefertigtes und vorprüfbares Türmodul an einer Kraftfahrzeugtür befestigbar ist. Neben den in 5 beispielhaft dargestellten Türkomponenten in Form eines Fensterhebers sowie eines Lautsprechers L können am Türmodulträger T selbstverständlich noch weitere Funktionskomponenten, wie z. B. eine Schlossbaugruppe, ein Airbagmodul und dergleichen angeordnet und befestigt sein.
  • Im eingebauten Zustand bildet der Aggregateträger T üblicherweise einen Bestandteil der Innenhaut einer Kraftfahrzeugtür, z. B. indem er einen großflächigen Ausschnitt der Türinnenhaut überdeckt und am Rand dieses Ausschnittes an der Türinnenhaut befestigt ist. In diesem Fall dient der Aggregateträger T zusammen mit den weiteren Bestandteilen der Türinnenhaut zur Trennung des Trockenraums vom Nassraum einer Kraftfahrzeugtür, d. h., er bildet einen Bestandteil einer Barriere, die das Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Nassraum in den Trockenraum verhindern soll. Dementsprechend ist eine Oberfläche des Aggregateträgers, die im Folgenden als nassraumseitige Oberfläche bezeichnet wird, dem Nassraum der Kraftfahrzeugtür zugewandt, der zwischen der Türinnenhaut und der Außenhaut einer Kraftfahrzeugtür liegt. Die andere, trockenraumseitige Oberfläche des Aggregateträgers T ist im eingebauten Zustand dem Trockenraum der Kraftfahrzeugtür, also insbesondere auch dem Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeugs zugewandt und zum Fahrzeuginnenraum hin üblicherweise mit einer so genannten Türinnenverkleidung überdeckt.
  • 5 zeigt eine Ansicht der nassraumseitigen Oberfläche eines Türmodulträgers T, auf der die mechanischen Komponenten eines Kraftfahrzeug-Fensterhebers angeordnet sind. Hierzu zählen eine in Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe S erstreckte Führungsschiene F, auf der ein Mitnehmer M in Verstellrichtung beweglich geführt ist, an dem einerseits die zu verstellende Fensterscheibe S (im Bereich ihrer Unterkante) angebunden ist und der andererseits an einem flexiblen Zugmittel Z (insbesondere in Form eines Seiles) festgelegt ist. Dieses flexible Zugmittel Z umschlingt eine von einem Antriebsmotor in Form eines Elektromotores E angetriebene Seiltrommel ST und ist mittels zweier im Bereich jeweils eines Endes der Führungsschiene F angeordneter Umlenkelemente U1, U2 derart umgelenkt, dass sich ein Abschnitt des flexiblen Zugmittels Z entlang der Führungsschiene F und somit entlang der Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe S erstreckt und dort mit dem Mitnehmer M verbunden ist.
  • Im Betrieb des Elektromotors E wird die hiervon angetriebene Seiltrommel ST – je nach Richtung des vom Antriebsmotor E erzeugten Antriebsmomentes – entlang der einen oder anderen Richtung gedreht, wobei das um die Seiltrommel ST geschlungene flexible Zugmittel Z entlang seiner Erstreckungsrichtung bewegt wird. Hierbei nimmt der entlang der Führungsschiene F erstreckte Abschnitt des flexiblen Zugmittels Z den Mitnehmer M und hierüber die zu verstellende Fensterscheibe S mit, so dass je nach Drehrichtung der Seiltrommel ST der Mitnehmer M und die zu verstellende Fensterscheibe S entlang der durch die Führungsschiene F definierten Verstellrichtung angehoben oder abgesenkt werden, um eine Scheibenöffnung einer Kraftfahrzeugtür zu verschließen oder freizugeben.
  • Gemäß 5 ist die vom flexiblen Zugmittel Z umschlungene Seiltrommel ST in einem Getriebegehäuse G angeordnet, das bevorzugt durch einen (aus Kunststoff bestehenden) Lagerdeckel gebildet wird. Dieser ist an der in 5 sichtbaren nassraumseitigen Oberfläche des Aggregateträgers T angeordnet und festgelegt.
  • Auf der anderen, trockenraumseitigen Oberfläche des Aggregateträgers T ist ein Antriebsgehäuse A angeordnet und am Aggregateträger T befestigt, das zur Aufnahme der Antriebseinheit dient, mittels der das zum Antrieb der Seiltrommel ST erforderliche Antriebsmoment (Drehmoment) erzeugt wird. Diese umfasst vorliegend einen Antriebsmotor E, von dem in 5 der aus dem Antriebsgehäuse A hinausragende Poltopf erkennbar ist, sowie gegebenenfalls weitere Getriebeelemente, die der Kopplung der Seiltrommel ST an den Antriebsmotor E dienen. Hierzu kann insbesondere eine vom Antriebsmotor E angetriebene Welle W gehören, die eine Durchgangsöffnung im Aggregateträger T durchgreift und hierdurch das auf der trockenraumseitigen Oberfläche durch den Antriebsmotor E erzeugte Antriebs- bzw. Drehmoment zur nassraumseitigen Oberfläche des Aggregateträgers T und dort zur Seiltrommel ST überträgt, welche beispielsweise auf jener Welle W drehfest gelagert sein kann.
  • Sowohl das Antriebsgehäuse A als auch das Getriebegehäuse G bestehen bevorzugt aus Kunststoff.
  • Eine Anordnung eines Kraftfahrzeugfensterhebers an einem Aggregateträger T der in 5 dargestellten Art ist bekannt, beispielsweise aus der DE 196 19 087 A1 . Nachfolgend soll speziell die Befestigung des Antriebsgehäuses A und des Getriebegehäuses G am Türmodulträger T an einer oder mehreren Befestigungsbreichen B, wie beispielhaft in 5 angedeutet, erläutert werden.
  • 1 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform eines Befestigungsbereiches B aus 5, in deren Umgebung sowohl das Antriebsgehäuse A als auch das Getriebegehäuse G jeweils am Aggregateträger T festgelegt sind, und zwar in einem Querschnitt.
  • Gemäß 1 wird der mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete Aggregateträger durch eine Trägerplatte 10 gebildet, die eine erste Oberfläche 11 und eine hiervon abgewandte, zweite Oberfläche 12 aufweist. Nach Einbau des Aggregateträgers 1 in eine Kraftfahrzeugtür ist die erste Oberfläche 11 dem Fahrzeuginnenraum, also dem Trockenraum einer Kraftfahrzeugtür, und die zweite Oberfläche 12 einer Türaußenhaut, also dem Nassraum einer Kraftfahrzeugtür zugewandt.
  • An der ersten, nassraumseitigen Oberfläche 11 des Aggregateträgers 1 ist ein Antriebsgehäuse 4 zur Lagerung einer Antriebseinheit des in 5 dargestellten Fensterhebers, z. B. des Antriebsmotors E, angeordnet, von dem in 1 lediglich die Umgebung einer Befestigungsöffnung 40 erkennbar ist. Diese Befestigungsöffnung 40 dient zur Befestigung des Antriebsgehäuses 4 am tragenden Kraftfahrzeugteil in Form eines Aggregateträgers 1 vor dessen erster Oberfläche 11 mittels eines Befestigungselementes 6 in Form einer Schraube, die hierzu die Befestigungsöffnung 40 durchgreift und mit ihrem Betätigungskopf 60 übergreift und die mit ihrem Gewindeschaft 61 in ein am Aggregateträger 1 ausgebildetes Sackloch 20 eingeschraubt ist.
  • Das Sackloch 20 weist quer zur Erstreckungsfläche des Aggregateträgers 1, also in axialer Richtung a, eine Ausdehnung auf, die erheblich größer ist, als die entsprechende Dicke d des Aggregateträgers 1 bzw. der den Aggregateträger 1 bildenden Trägerplatte 10. Daher weist der Aggregateträger 1 an beiden Oberflächen, also sowohl an der ersten Oberfläche 11 als auch an der zweiten Oberfläche 12 jeweils mit einer Ausformung in Form eines von der jeweiligen Oberfläche abstehenden Abschnittes 21 bzw. 22 versehen, der eine Begrenzungswand des Sackloches 20 bildet. Hierdurch kann die Ausdehnung des Sackloches 20 in axialer Richtung a, also in Einführrichtung der zugehörigen Befestigungsschraube 6, so gewählt werden, dass eine hinreichend stabile Verbindung mit der Befestigungsschraube 6 gewährleistet ist.
  • Die offene Deckfläche des Sackloches 20, durch die hindurch die Befestigungsschraube 6 ins Sackloch einführbar und einschraubbar ist, ist dem Antriebsgehäuse 4 zugewandt und fluchtet mit dessen Befestigungsöffnung 40. Am gegenüberliegenden axialen Ende ist das Sackloch 20 mittels einer Bodenfläche 25 verschlossen, so dass durch das Sackloch hindurch keine Feuchtigkeit von der vor der zweiten Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 gelegenen Nassraumseite zur vor der ersten Oberfläche 11 gelegenen Trockenraumseite gelangen kann.
  • Vor der zweiten, nassraumseitigen Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 ist das Getriebegehäuse 5 angeordnet, von dem in 1 lediglich die Umgebung einer Befestigungsöffnung 50 erkennbar ist. Diese Befestigungsöffnung 50 wird von einem Befestigungsdom 3 durchgriffen, der durch eine im Wesentlichen hohlzylindrische Hülse 30 gebildet wird und der einstückig am Aggregateträger 1 angeformt ist und von dessen zweiter Oberfläche 12 absteht. Der Befestigungsdom 3 bzw. die hohlzylindrische Hülse 30 ist dabei nicht unmittelbar an der zweiten Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 angeformt, sondern genauer an der von der zweiten Oberfläche 12 des Aggregateträgers 1 zur Bildung und Begrenzung des Sackloches 20 abstehenden Ausformung 22.
  • Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel bilden also die zur Begrenzung des Sackloches 20 einstückig am Aggregateträger 10 angeformten Ausformungen 21, 22 und der wiederum hieran angeformte Befestigungsdom 3 eine einstückige Einheit, deren Bestandteile quer zur Erstreckungsfläche bzw. Erstreckungsebene des Aggregateträgers 1 hintereinander angeordnet sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, schneidet eine in axialer Richtung a senkrecht zu den Oberflächen 11, 12 des Aggregateträgers 1 verlaufende Gerade, die sich z. B. entlang der Mittelachse des Sackloches 20 erstreckt, gleichzeitig auch den axial unmittelbar daran anschließenden Befestigungsdom 3.
  • Der aus der getriebegehäuseseitigen Befestigungsöffnung 50 hinausragende Endabschnitt 31 des Befestigungsdomes 3 ist derart umgelegt, dass er den Rand der Befestigungsöffnung 50 hintergreift und hierdurch das Getriebegehäuse 5 am Aggregateträger 1 vor dessen zweiter Oberfläche 12 festlegt. Das Umlegen des besagten Endabschnittes 31 des Befestigungsdoms 3 kann beispielsweise durch Heißverstemmen, also durch axiale Krafteinwirkung mittels eines erwärmten Stempels erfolgen. Alternativ ist auch eine andersartige Verformung, z. B. durch Kunststoffschweißen, möglich.
  • Der anhand 1 dargestellte Befestigungsbereich B zur Befestigung einerseits eines Antriebsgehäuses 4 und andererseits eines Getriebegehäuses 5 auf zwei einander abgewandten Oberflächen 11, 12 eines Aggregateträgers 1 zeichnet sich durch einen einfachen Aufbau auf, mit einem Sackloch 20, das an einstückig geformten Ausformungen 21, 22 des Aggregateträgers 1 ausgebildet ist, und mit einem Befestigungsdom 3, der ebenfalls am Aggregateträger 1 bzw. genauer an einer der Ausformungen 21. 22 angeformt ist. Der Befestigungsbereich B ist dabei derart gestaltet, dass sie keinen Durchlass für Feuchtigkeit von der Nassraumseite auf die Trockenraumseite einer Kraftfahrzeugtür ermöglicht, wenn der Aggregateträger 1 als Bestandteil der Türinnenhaut in eine Kraftfahrzeugtür eingebaut ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass zum Einschrauben mindestens einer der lösbaren Befestigung des Antriebsgehäuses 4 am Aggregateträger 1 dienenden Befestigungsschraube 6 am Aggregateträger 1 ein Sackloch 20 vorgesehen ist, das an einem axialen Ende, also an einer Stirnseite, durch eine Bodenfläche 25 verschlossen ist.
  • Das Sackloch 20 kann gemäß einer Ausführungsform mit einem Innengewinde versehen sein, in das sich der Gewindeschaft 61 der Befestigungsschraube 6 mit seinem Außengewinde einschrauben lässt. Dies ist insbesondere bei Verwendung einer aus Kunststoff bestehenden Befestigungsschraube 6 von Bedeutung. Nach einer anderen Ausführungsform, insbesondere wenn die Befestigungsschraube 6 aus Metall besteht, kann auch vorgesehen sein, dass das Sackloch 20 kein Innengewinde aufweist, sondern dass dieses erst beim Einschrauben der verwendeten Befestigungsschraube 6 in das Sackloch 20 geschnitten wird.
  • Aufgrund der lösbaren Befestigung des Antriebsgehäuses 4 am Aggregateträger 1 mittels einer oder mehrerer Befestigungsschrauben 6 kann diese Verbindung zu Reparatur- oder Servicezwecken jederzeit gelöst werden, so dass sich beispielsweise ein am Antriebsgehäuse 4 angeordneter Antriebsmotor und/oder eine am Antriebsgehäuse 4 angeordnete Steuerung (Steuerelektronik) durch Lösen der Befestigungsschrauben und Abnehmen des Antriebsgehäuses 4 vom Aggregateträger 1 reparieren oder austauschen lassen. Das Getriebegehäuse 5 in Form eines Lagerdeckels, in dem mit einer Seiltrommel ST (vergleiche 5) eine weniger empfindliche Komponente des Fensterheber-Antriebs gelagert wird, ist demgegenüber durch Verformung mindestens eines Befestigungsdomes 3 dauerhaft und nicht ohne weiteres zerstörungsfrei lösbar am Aggregateträger 1 festgelegt. Diese Verbindung ist insbesondere dadurch charakterisiert, dass sie ohne zusätzliche, separate Befestigungselemente auskommt, sondern lediglich einen einstückig am Aggregateträger 1 angeformten Befestigungsdom erfordert, der in eine zugeordnete Befestigungsöffnung 50 am Getriebegehäuse 5 bzw. Lagerdeckel eingreift.
  • Um das Getriebegehäuse 5 in Form eines Lagerdeckels über den mindestens einen Befestigungsdom 3 am Aggregateträger 1 vor dessen zweiter Oberfläche 12 – vor der endgültigen Befestigung durch Verformung des freien Endes des Befestigungsdomes 3 – provisorisch vortixieren und damit positionieren zu können, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Gemäß einer Ausführungsform sind der äußere Umfang des Befestigungsdomes 3 und der innere Umfang der zugeordneten Befestigungsöffnung 50 am Getriebegehäuse 5 so aufeinander abgestimmt, dass diese eine Presspassung bilden.
  • Gemäß einer anderen, in 2 gezeigten Ausführungsform, die eine Weiterbildung des Befestigungsbereiches B aus 1 zeigt, ist an der umlaufenden Innenwand der Befestigungsöffnung 50 ein Formschlussbereich, z. B. in Form einer Erhebung 56, angeformt, der in einen zugeordneten Formschlussbereich 36 am äußeren Umfang des Befestigungsdomes 3 angreift, welcher beispielsweise durch eine zu der Erhebung 56 komplementäre Vertiefung gebildet sein kann.
  • Bei der in 3a gezeigten Anordnung schließlich sind am äußeren Umfang des Befestigungsdomes 3 seitliche Erhebungen 35 vorgesehen, die den Rand der zugeordneten, getriebegehäuseseitigen Befestigungsöffnung 50 hintergreifen und hierdurch eine provisorische, formschlüssige Rastverbindung bilden.
  • Bei den in den 2 und 3a dargestellten Ausführungsbeispielen wird das Einführen des jeweiligen Befestigungsdomes 3 in die zugeordnete getriebegehäuseseitige Befestigungsöffnung 50 dadurch ermöglicht, dass der Befestigungsdom 3 bzw. dessen Begrenzungswand hinreichend elastisch ausgebildet ist, um beim Wirken genügend großer Montagekräfte trotz der vorgesehenen Formschluss- bzw. Rastmittel 35; 36, 56 ein Durchführen des Befestigungsdomes 3 durch die zugeordnete Befestigungsöffnung 50 zu ermöglichen.
  • Alle vorgenannten Varianten ermöglichen jeweils eine vereinfachte Montage, insbesondere im Hinblick auf die endgültige Festlegung des Getriebegehäuses 5 am Aggregateträger 1, durch Verformen des mindestens einen Befestigungsdomes 3. Denn über die vorstehend beschriebenen Anordnungen ist jeweils eine provisorische Vorfixierung und dabei zugleich definierte Positionierung des Getriebegehäuses 3 am Aggregateträger vor dessen zweiter Oberfläche 12 gewährleistet.
  • Das in 3a gezeigte Ausführungsbeispiel eines Befestigungsbereiches B unterscheidet sich von den vorhergehenden weiterhin darin, dass sich im Befestigungsdom 3 bzw. in dem den Befestigungsdom 3 bildenden hohlzylindrischen Körper 30 gemäß der Querschnittsdarstellung in 3b eine Mehrzahl in Umfangsrichtung voneinander beabstandeter Schlitze 30a jeweils in axialer Richtung a bis zum freien Ende des Befestigungsdomes 3 erstreckt. D. h., der freie Endabschnitt 31 des Befestigungsdomes 3, der aus der getriebegehäuseseitigen Befestigungsöffnung 50 hinausragt, wird gebildet durch eine Mehrzahl durch Schlitze 30a voneinander getrennter, axial erstreckter Stege 30b, die in Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind. Diese sind entsprechend federelastisch ausgebildet, so dass die Bildung eines Rastmechanismus, der anhand 3a erläuterten Art erleichtert wird. Die endgültige Festlegung des Getriebegehäuses 5 am Aggregateträger 1 erfolgt wiederum durch Verformen, insbesondere Umlegen, des freien Endabschnittes 31 eines jeweiligen Befestigungsdomes 3.
  • 4 zeigt eine Abwandlung der Ausführungsbeispiele aus den 1 bis 3b, bei der der Befestigungsdom 3, der in 4 bereits mit einem durch Heißverstemmen oder Verschweißen umgelegten Endabschnitt 31 dargestellt ist, entlang der durch den Aggregateträger 1 aufgespannten Fläche bzw. Ebene von dem Sackloch 20 bzw. den das Sackloch 20 begrenzenden Ausformungen 21, 22 beabstandet ist. Mit anderen Worten ausgedrückt, ist der mindestens eine Befestigungsdom 30 quer zur Längsachse des oder jedes Sackloches 20 am Aggregateträger 10 von jenem Sackloch 20 beabstandet. Eine in axialer Richtung a erstreckte Längsachse eines jeweiligen Sackloches 20 schneidet somit keinen am Aggregateträger 1 angeformten Befestigungsdom 3.
  • Hierdurch können an einem jeweiligen Befestigungsbereich B des Aggregateträgers 1 das Antriebsgehäuse 4 einerseits und das durch einen Lagerdeckel gebildete Getriebegehäuse 5 andererseits an unterschiedlichen Stellen bzw. Teilbereichen des Aggregateträgers 1 befestigt werden, so dass ein erfindungsgemäß ausgestalteter Befestigungsbereich auch in solchen Fällen anwendbar ist, in denen die (geometrische) Ausgestaltung und/oder Anordnung des Antriebsgehäuses 4 einerseits und des Getriebegehäuses 5 andererseits eine Befestigung dieser beiden Gehäuse 4, 5 nicht an ein und derselben Befestigungsstelle erfolgen kann, sondern vielmehr vorteilhaft an unterschiedlichen, in der Erstreckungsebene des Aggregateträgers 1 voneinander beabstandeten Befestigungsstellen erfolgt.

Claims (34)

  1. Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Einstellung eines Verstellelementes, mit – einem Antriebsgehäuse (4) zur Lagerung einer Antriebseinheit der Verstelleinrichtung, das an einer ersten Oberfläche (11) eines tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) angeordnet und befestigt ist, – einem Getriebegehäuse (5) zur Lagerung mindestens eines von der Antriebseinheit antreibbaren Getriebeelementes (ST), das an einer der ersten Oberfläche (11) abgewandten zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) angeordnet und befestigt ist, so dass das tragende Kraftfahrzeugteil (1) das Antriebsgehäuse (4) und das Getriebegehäuse (5) voneinander trennt, – mindestens einem am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) vorgesehenen Sackloch (20), in das ein zur Befestigung des Antriebsgehäuses (4) an dem tragenden Kraftfahrzeugteil (1) dienendes Befestigungselement (6) eingreift, und – mindestens einem von der zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) abstehenden Befestigungsdom (3), der eine Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) durchgreift und dessen aus der Befestigungsöffnung (50) hinausragender Endabschnitt (31) derart verformt ist, dass das Getriebegehäuse (5) hierdurch am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) festgelegt ist.
  2. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sackloch (20) in einer Ausformung (2) vorgesehen ist, die von mindestens einer der Oberflächen (11, 12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) absteht.
  3. Verstelleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass von jeder der beiden Oberflächen (11, 12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) zur Bildung des Sackloches (20) jeweils eine Ausformung (21, 22) absteht.
  4. Verstelleinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausformung (2; 21, 22) einstückig am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) angeformt ist.
  5. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das in das Sackloch (20) eingreifende Befestigungselement (6) eine Befestigungsöffnung (40) im Antriebsgehäuse (4) durchgreift.
  6. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (6) zur lösbaren Befestigung des Antriebsgehäuses (4) am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) ausgebildet und vorgesehen ist.
  7. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (6) durch eine Schraube gebildet wird.
  8. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sackloch (20) ein Innengewinde zum Einschrauben eines Befestigungselementes (6) in Form einer Schraube aufweist.
  9. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Begrenzungswand des Sackloches (20) durch Einschrauben eines Befestigungselementes (6) in Form einer Schraube ein Innengewinde schneidbar ist.
  10. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsdom (5) einstückig am tragenden Kraftfahrzeugteil (1) angeformt ist.
  11. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsdom (3) einen ringförmigen Hohlkörper (30) umfasst, der vom tragenden Kraftfahrzeugteil (1) absteht, und dass der ringförmige Hohlkörper (30) an seinem freien Ende offen ist.
  12. Verstelleinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der ringförmige Hohlkörper (30) hohlzylindrisch ausgebildet ist.
  13. Verstelleinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsdom (3) axial verlaufende Schlitze (30a) aufweist.
  14. Verstelleinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schlitze (30a) bis zu dem aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragenden freien Ende des Befestigungsdoms (3) erstrecken.
  15. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragende Endabschnitt (31) des Befestigungsdomes (3) derart verformt ist, dass er den Rand der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hintergreift.
  16. Verstelleinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragende Endabschnitt (31) des Befestigungsdomes (3) umgelegt ist, so dass er den Rand der Befestigungsöffnung (50) hintergreift.
  17. Verstelleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragende Endabschnitt (31) des Befestigungsdomes (3) durch Heißverstemmen umgelegt ist.
  18. Verstelleinrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragende Endabschnitt (31) des Befestigungsdomes (3) durch Schweißen derart verformt ist, dass er den Rand der Befestigungsöffnung (50) hintergreift.
  19. Verstelleinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) hinausragende Endabschnitt (31) des Befestigungsdomes (3) durch Ultraschall-Schweißen verformt ist.
  20. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Befestigungsdom (3) entlang der zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) versetzt zu dem oder jedem Sackloch (20) und beabstandet zu diesem angeordnet ist.
  21. Verstelleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Befestigungsdom (3) und ein jeweiliges Sackloch (20) einander beidseits des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) gegenüberliegend angeordnet sind.
  22. Verstelleinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Sackloch (20) und der Befestigungsdom (3) gemeinsam von einer Gerade geschnitten werden, die entlang einer Richtung (a) senkrecht zum tragenden Kraftfahrzeugteil (1) verläuft.
  23. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Befestigungsdom (3) Formschlussmittel (35, 36) für eine provisorische Festlegung an einer Befestigungsöffnung (50) des Getriebegehäuses (5) vorgesehen sind.
  24. Verstelleinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Formschlussmittel (35, 36) als Rastmittel ausgebildet sind.
  25. Verstelleinrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Formschlussmittel (35, 36) als seitlich am Befestigungsdom (3) vorgesehene Erhebungen oder Vertiefungen ausgebildet sind.
  26. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der ersten Oberfläche (11) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) mehrere Sacklöcher (20) und an der zweiten Oberfläche (12) des tragenden Kraftfahrzeugteiles (1) mehrere Befestigungsdome (3) vorgesehen sind.
  27. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit einen Antriebsmotor (E) umfasst.
  28. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das am Getriebegehäuse (5) gelagerte Getriebeelement (ST) als Seiltrommel ausgebildet ist, um die ein flexibles Zugmittel (Z) geschlungen ist, mit dem ein von der Antriebseinheit erzeugtes Antriebsmoment auf das Verstellelement (S) übertragbar ist.
  29. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstellelement (S) eine verstellbare Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges ist.
  30. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit und das Getriebeelement (ST) über eine Verbindungswelle (W) gekoppelt sind, die eine Durchgangsöffnung im tragenden Kraftfahrzeugteil (1) durchgreift.
  31. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das tragende Kraftfahrzeugteil (1) als Aggregateträger für eine Kraftfahrzeugtür ausgebildet ist, der einen Bestandteil der Türinnenhaut eines Kraftfahrzeuges bildet.
  32. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das tragende Kraftfahrzeugteil (1) aus Kunststoff besteht.
  33. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsgehäuse (4) aus Kunststoff besteht.
  34. Verstelleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebegehäuse (5) aus Kunststoff besteht.
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