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DE102005032784A1 - Kraftfahrzeugschloss - Google Patents

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DE102005032784A1
DE102005032784A1 DE102005032784A DE102005032784A DE102005032784A1 DE 102005032784 A1 DE102005032784 A1 DE 102005032784A1 DE 102005032784 A DE102005032784 A DE 102005032784A DE 102005032784 A DE102005032784 A DE 102005032784A DE 102005032784 A1 DE102005032784 A1 DE 102005032784A1
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DE
Germany
Prior art keywords
pawl
motor vehicle
engagement element
latch
vehicle lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102005032784A
Other languages
English (en)
Inventor
Checrallah Kachouh
Frank Hörschgen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Original Assignee
Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE200420017581 external-priority patent/DE202004017581U1/de
Application filed by Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG filed Critical Brose Schliesssysteme GmbH and Co KG
Priority to DE102005032784A priority Critical patent/DE102005032784A1/de
Publication of DE102005032784A1 publication Critical patent/DE102005032784A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B79/00Mounting or connecting vehicle locks or parts thereof
    • E05B79/10Connections between movable lock parts
    • E05B79/20Connections between movable lock parts using flexible connections, e.g. Bowden cables
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/14Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators operating on bolt detents, e.g. for unlatching the bolt

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß mit den Schließelementen Schloßfalle und Sperrklinke, wobei der Sperrklinke ein Führungslager zugeordnet ist und die Sperrklinke dadurch um eine Sperrklinkenachse schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke in eine Einfallstellung bringbar ist, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle steht und die Schloßfalle in einer Schließstellung hält, wobei die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle eine Öffnungskraft auf die Sperrklinke ausübt, wobei die Sperrklinke in eine Aushebestellung bringbar ist, in der sie die Schloßfalle freigibt und wobei die Sperrklinke ein Eingriffselement für den Eingriff mit der Schloßfalle aufweist. Es wird vorgeschlagen, daß das Eingriffselement in Eingriff mit einem Gegenlager steht oder bringbar ist und daß im wesentlichen die gesamte Öffnungskraft von der Schloßfalle über das Eingriffselement auf das Gegenlager geleitet wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Der Begriff "Kraftfahrzeugschloß" umfaßt vorliegend alle Arten von Seitentürschlössern, Hecktürschlössern, Heckklappenschlössern etc..
  • Die Anforderungen an heutige Kraftfahrzeugschlösser bestehen in hoher Funktionalität, hoher Kompaktheit, geringem Gewicht, geringem Preis und insbesondere in hoher Betriebssicherheit auch im Crashfall.
  • Das bekannte Kraftfahrzeugschloß ( DE 102 39 734 A1 ), von dem die Erfindung ausgeht, bildet hinsichtlich der obigen Anforderungen einen Kompromiß. Das Kraftfahrzeugschloß ist mit den üblichen Schließelementen Schloßfalle und Sperrklinke ausgestattet. Dabei ist die Schloßfalle um eine Schloßfallenachse und die Sperrklinke um eine Sperrklinkenachse schwenkbar. Die Sperrklinke ist in eine Einfallstellung bringbar, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle steht und die Schloßfalle in einer Schließstellung hält. Dabei übt die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle eine Öffnungskraft auf die Sperrklinke aus. Die Sperrklinke ist ferner in eine Aushebestellung bringbar, in der sie die Schloßfalle freigibt. Für den Eingriff mit der Schloßfalle weist die Sperrklinke ein als hakenförmige Ausformung gebildetes Eingriffselement auf. Die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle steht mit einem üblicherweise an der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordneten Schließkeil o. dgl. in haltendem Eingriff. Es ist hier ein Antrieb vorgesehen, der einerseits als Öffnungshilfsantrieb und andererseits als Zuziehhilfsantrieb verwendet wird.
  • Eine hinreichende Betriebssicherheit auch im Crashfall läßt sich bei dem obigen Kraftfahrzeugschloß nur durch eine entsprechende Überdimensionierung der Schloßfalle einerseits und der Sperrklinke andererseits sowie der jeweils zugeordneten Lager gewährleisten. Im Crashfall ist nämlich mit extrem hohen Aufreißkräften vom Schließkeil auf die Schloßfalle sowie mit Verformungen der beteiligten Komponenten zu rechnen. Entsprechend wirkt eine hohe Öffnungskraft von der in der Schließstellung befindlichen Schloßfalle auf die Sperrklinke.
  • Ohne die oben angesprochene Überdimensionierung besteht hier die Gefahr eines "Durchrutschens" der Schloßfalle und im Ergebnis eines ungewollten Aufspringens der zugeordneten Kraftfahrzeugtür o. dgl.. Nachteilig sind die mit der Überdimensionierung verbundenen zusätzlichen Kosten sowie das durch die Überdimensionierung verursachte, erhöhte Gewicht beispielsweise der Sperrklinke.
  • Ein besonderer Schwachpunkt hinsichtlich der Betriebssicherheit im Crashfall stellt die Lagerung der Schloßfalle einerseits und der Sperrklinke andererseits dar. Insbesondere durch die einseitige Befestigung des jeweiligen Lagerdorns läßt sich die ungewünschte Entstehung eines Drehmoments um die Befestigungsstelle des Lagerdorns, das ein Abreißen des Lagerdorns bewirken kann, nicht vermeiden.
  • Ein weiteres bekanntes Kraftfahrzeugschloß ( DE 196 31 262 A1 ) zeigt eine Möglichkeit zur Erhöhung der Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugschlosses im Crashfall. Hier ist der Sperrklinke eine Lagerung für den Normalfall und eine weitere Lagerung für den Crashfall zugeordnet. Dabei ist die Lagerung für den Normalfall auf den Betrieb des Kraftfahrzeugschlosses bei üblichen Öffnungskräften ausgelegt, was zu einer zwar immer noch aufwendigen, aber vergleichsweise kostengünstigen Realisierung dieser Lagerung führt. Im Crashfall gibt die Lagerung für den Normalfall durch die hohen Öffnungskräfte nach, so daß die Lagerung für den Crashfall mit der Sperrklinke in Eingriff kommt und diese in einer die Schloßfalle blockierenden Stellung hält.
  • Zwar ist mit dem obigen Kraftfahrzeugschloß eine vergleichsweise hohe Betriebssicherheit realisierbar. Allerdings ist hiermit ein zusätzlicher Konstruktionsaufwand verbunden, der ausschließlich im Crashfall zum Tragen kommt, was grundsätzlich nicht zu optimalen Ergebnissen hinsichtlich einer hohen Kompaktheit führen kann. Ferner läßt sich mit diesem Kraftfahrzeugschloß die oben angesprochene Gefahr des Ausreißens des der Sperrklinke zugeordneten Lagerdorns nicht reduzieren.
  • Schließlich darf noch auf ein weiteres bekanntes Kraftfahrzeugschloß ( DE 20 01 653 A ) hingewiesen werden, das einen besonders kompakten Aufbau und eine Betätigung der Sperrklinke mit einem geringen Betätigungsmoment erlaubt. Hier ist die Sperrklinke im wesentlichen nach Art eines schwenkbaren Bolzens ausgestaltet. Der Bolzen weist eine Ausnehmung für den Eingriff mit der Schloßfalle auf. Durch ein Verschwenken des Bolzens ist dieser in blockierenden Eingriff mit der Schloßfalle bringbar. Die Betätigung der so gebildeten Sperrklinke erfolgt über eine übliche Hebelanordnung.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloß derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine kostengünstige und kompakte Anordnung bei möglichst hoher Betriebssicherheit im Crashfall gewährleistet ist.
  • Das obige Problem wird zunächst durch ein Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist hier zunächst die Tatsache, daß der Sperrklinke ein Führungslager zugeordnet ist, das lediglich der Bewegungsführung der Sperrklinke dient, so daß die Schwenkbarkeit der Sperrklinke um die Sperrklinkenachse gewährleistet ist. Eine Öffnungskraft von der Schloßfalle wird von diesem Führungslager nicht aufgenommen. Die Auslegung des Führungslagers kann daher äußerst schwach gewählt sein.
  • Wesentlich ist weiter, daß zur Aufnahme im wesentlichen der gesamten Öffnungskraft ein Gegenlager vorgesehen ist, das mit dem Eingriffselement der Sperrklinke in Eingriff steht oder bringbar ist. Da das Gegenlager ausschließlich zur Aufnahme der – im wesentlichen immer in der gleichen Richtung wirkenden Öffnungskraft – vorgesehen ist, ist die Realisierung des Gegenlagers auch unter Berücksichtigung der im Crashfall zu erwartenden hohen Aufreißkräfte mit nur geringem Aufwand verbunden. Im einfachsten Fall ist das Gegenlager hier als Anschlagfläche oder Anschlagkante ausgestaltet. Das oben genannte Problem eines ggf. ausreißenden Lagerdorns im Crashfall tritt damit nicht auf.
  • Es läßt sich zusammenfassen, daß sowohl für das Führungslager als auch für das Gegenlager ohne weiteres besonders kostengünstige Realisierungsmöglichkeiten gefunden werden können.
  • Die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 6 stellt sicher, daß die Öffnungskraft kein Drehmoment auf das Eingriffselement bewirkt. Hierdurch wird auch das Führungslager vor einer entsprechenden Krafteinwirkung geschützt.
  • Die bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 10 und 11 führen zu einer besonders einfachen Realisierung des Gegenlagers. Das Gegenlager wird hier schlichtweg durch eine Kulisse im Rückblech oder im Gehäuse gebildet.
  • Anspruch 12 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung des Eingriffselements und der Kulisse, nach der das Gegenlager beispielsweise auch noch bei teilweise verbogenem Rückblech (im Crashfall) funktionstüchtig ist.
  • Anspruch 14 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung des Eingriffselements mit konstantem Querschnitt. Ein solches Eingriffselement ermöglicht eine besonders einfache Fertigung (Strangpressen, Ziehen etc.) und eröffnet eine Möglichkeit der einfachen Variantenbildung schlichtweg durch den Einsatz von Eingriffselementen unterschiedlicher Länge.
  • Die Ansprüche 16 bis 18 betreffen eine besonders vorteilhafte, zweiteilige Struktur der Sperrklinke mit einem Sperrklinkenkörper einerseits und mit dem Eingriffselement andererseits. Durch diese Zweiteilung läßt sich die Sperrklinke optimal auf die jeweils zu erwartenden Kräfte anpassen. Dabei kann der Sperrklinkenkörper besonders schwach ausgelegt sein. Das Eingriffselement dagegen ist mit einer vergleichsweise hohen Festigkeit auszustatten.
  • Anspruch 20 betrifft eine besonders kompakte Ausgestaltung der mit einem zylindrischen Abschnitt ausgestalteten Sperrklinke, mit der die gleichen oben beschriebenen Vorteile erreichbar sind. Anspruch 21 zeigt ein insbesondere für diese Sperrklinke optimal anwendbares Antriebskonzept.
  • Die weiteren, jeweils eigenständigen Lehren gemäß den Ansprüchen 22 und 24 betreffen einerseits ein Kraftfahrzeugschloß mit einem Eingriffselement mit konstantem Querschnitt und andererseits ein Kraftfahrzeugschloß mit zweiteiliger Sperrklinke und zylindrischem Abschnitt. Diese Varianten wurden oben angesprochen und werden nach diesen weiteren eigenständigen Lehren jeweils als solche beansprucht, ohne allerdings notwendigerweise mit den obigen konstruk tiven Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit ausgestattet sein zu müssen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit mehreren Kraftfahrzeugschlössern;
  • 2 eine schematische Darstellung eines vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses bei demontiertem Rückblech in einer Draufsicht bei in Schließstellung befindlicher Schloßfalle;
  • 3 das Kraftfahrzeugschloß gemäß 2 bei in Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle;
  • 4 das Kraftfahrzeugschloß gemäß 3 bei montiertem Rückblech;
  • 5 das Kraftfahrzeugschloß gemäß 4 ohne Motor in einer Schnittansicht entlang der Linie V-V;
  • 6 eine schematische Darstellung eines weiteren vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses bei in Schließstellung befindlicher Schloßfalle;
  • 7 das Kraftfahrzeugschloß gemäß 6 bei in einer Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle;
  • 8 das Kraftfahrzeugschloß gemäß 6 bei in Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle.
  • In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile die selben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Kraftfahrzeug 1 mit mehreren Kraftfahrzeugschlössern 2, insbesondere Seitentürschlössern, einem Haubenschloß o. dgl.. Die Pfeile in 1 geben die ungefähren Einbaupositionen der dargestellten Kraftfahrzeugschlösser 2 im Kraftfahrzeug 1 an.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung eine bevorzugte Ausführungsform eines vorschlagsgemäßen Kraftfahrzeugschlosses. Das Kraftfahrzeugschloß 2 weist die Schließelemente Schloßfalle 3 und Sperrklinke 4 auf. Der Sperrklinke 4 ist ein Führungslager 5 (5) zugeordnet, wodurch die Sperrklinke 4 um eine Sperrklinkenachse 6 schwenkbar ist. Die Sperrklinke 4 ist in eine Einfallstellung (2) bringbar, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle 3 steht und die Schloßfalle 3 in einer Schließstellung hält. Grundsätzlich kann es auch vorgesehen werden, daß die Sperrklinke 4 die Schloßfalle 3 zusätzlich in einer Vorschließstellung hält. Dies wird im Zusammenhang mit der in den 6 bis 8 dargestellten Ausführungsform noch erläutert.
  • Die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle 3 übt eine Öffnungskraft 3a auf die Sperrklinke 4 aus, die sich einerseits durch die vom Schließkeil 7 auf die Schloßfalle 3 wirkende Kraft und andererseits durch eine ggf. vorhandene Federvorspannung der Schloßfalle 3 ergibt. Die Öffnungskraft 3a ist lediglich zur Veranschaulichung in die Schnittdarstellung gemäß 5 eingetragen worden, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Darstellung grundsätzlich den Zustand bei in der Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle 3, und nicht bei in Schließstellung befindlicher Schloßfalle 3 zeigt.
  • Ausgehend von der in 2 dargestellten Einfallstellung der Sperrklinke 4 ist die Sperrklinke 4 in eine Aushebestellung bringbar. In dieser Aushebestellung gibt die Sperrklinke 4 die Schloßfalle 3 frei, so daß die Schloßfalle 3 in ihre Öffnungsstellung schwenkt (3). Anschließend schwenkt die Sperrklinke 4, angetrieben durch ein Federelement 8, in Richtung ihrer Einfallstellung, bis sie in Eingriff mit einer Anlagefläche 9 an der Schloßfalle 3 kommt und bis zum nächsten Schließvorgang in dieser Stellung (3) verbleibt. Für den Eingriff der Sperrklinke 4 mit der Schloßfalle 3 weist die Sperrklinke 4 ein Eingriffselement 10 auf, das für die erfindungsgemäße Lösung von ganz besonderer Bedeutung ist.
  • Wesentlich ist nämlich, daß das Eingriffselement 10 in Eingriff mit einem Gegenlager 11 steht und daß im wesentlichen die gesamte Öffnungskraft 3a von der Schloßfalle 3 über das Eingriffselement 10 auf das Gegenlager 11 geleitet wird (5).
  • Daraus ergibt sich zunächst zwangsläufig, daß das Führungslager 5 keinen nennenswerten Teil der Öffnungskraft 3a aufnimmt. Weiter oben wurde darauf hingewiesen, daß dies eine besonders schwache Auslegung des Führungslagers 5 ermöglicht, ohne daß hiermit eine Einschränkung der Betriebssicherheit verbunden wäre. Hier reduziert sich die Aufgabe des Führungslagers 5 auf die Positionierung des Eingriffselements 10 derart, daß im wesentlichen die gesamte Öffnungskraft 3a von der Schloßfalle 3 über das Eingriffselement 10 auf das Gegenlager 11 geleitet wird.
  • Es läßt sich der Darstellung gemäß 2 entnehmen, daß hier auch die Schloßfalle 3 um eine Schloßfallenachse 12 schwenkbar ist, wobei im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel die Schloßfallenachse 12 parallel zu der Sperrklinkenachse 6 ausgerichtet ist.
  • Bei dem Führungslager 5 handelt es sich vorzugsweise um ein Radiallager, wobei die Kraftwirkungslinien der radialen Lagerkräfte vorzugsweise im wesentlichen in einer Ebene – Lagerebene 13 – liegen. Zusätzlich kann das Führungslager 5 auch als Axiallager ausgestaltet sein, um die Positionierung der Sperrklinke 4 entsprechend in axialer Richtung sicherzustellen.
  • Besonders hervorzuheben ist hier die Tatsache, daß der Kraftangriffspunkt 14 zwischen der Schloßfalle 3 und dem Eingriffselement 10 außerhalb der Lagerebene 13 des Führungslagers 5 liegt. Ohne das noch zu erläuternde Gegenlager 11 würde die Öffnungskraft 3a also ein Kippmoment auf das Eingriffselement 10 bewirken. Um dies zu verhindern, ist die Anordnung so getroffen, daß die Kraftangriffspunkte 14, 15 zwischen der Schloßfalle 3 und dem Eingriffselement 10 und zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 im wesentlichen in einer senkrecht zur Schloßfallenachse 12 ausgerichteten Ebene 16 liegen. Da die Kraftwirkungslinie der Öffnungskraft 3a ebenfalls in dieser Ebene liegt, ist ein Kippmoment auf das Eingriffselement 10 hier nicht zu verzeichnen.
  • Mit "Kippmoment" ist in diesem Fall das durch die Öffnungskraft 3a bewirkte Drehmoment hinsichtlich einer durch den Kraftangriffspunkt 15 zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 verlaufenden, senkrecht zur Sperrklinkenachse 6 ausgerichteten Achse gemeint.
  • Vorzugsweise ist es so, daß die Kraftwirkungslinie der Öffnungskraft 3a im wesentlichen durch den Kraftangriffspunkt 15 zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 läuft, so daß die Öffnungskraft 3a überhaupt kein Drehmoment auf das Eingriffselement 10 ausübt.
  • Es ergibt sich aus den obigen Ausführungen, daß das Eingriffselement 10 aus einem Material mit hoher Festigkeit hergestellt sein muß, um auch im Crashfall die hohen Öffnungskräfte auf das Gegenlager 11 leiten zu können. In bevorzugter Ausgestaltung ist das Eingriffselement 10 daher im wesentlichen aus einem metallischen Material ausgestaltet. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um einen gehärteten Stahl. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß das Eingriffselement 10 aus einem faserverstärkten Kunststoff o. dgl. hergestellt ist.
  • Je nach Anwendungsfall kann es vorteilhaft sein, daß zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 grundsätzlich ein Spalt vorgesehen ist, so daß das Eingriffselement 10 erst unter Einwirkung der Öffnungskraft 3a mit dem Gegenlager 11 in Eingriff kommt. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß ein solcher Spalt nicht vorgesehen ist, so daß das Eingriffselement 10 grundsätzlich in Eingriff mit dem Gegenlager 11 steht. Dies ist bei der in den 2 bis 5 dargestellten Ausführungsform der Fall. In beiden Fällen ist die zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 wirkende Reibung bei noch nicht wirkender Öffnungskraft 3a, also beispielsweise bei in Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle 3, minimal oder gar nicht vorhanden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, daß das Eingriffselement 10 zumindest zum Teil mit einem Kunststoffmaterial ummantelt ist. Dies führt einerseits zu einer nur geringen Reibkraft zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 auch bei einwirkender Öffnungskraft 3a und andererseits zu einer geringen Geräuschentwicklung. Diese Vorzüge sind dann erzielbar, wenn das Eingriffselement 10 jedenfalls im Bereich des Kraftangriffspunktes 15 zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 mit einem entsprechenden Kunststoffmaterial ummantelt ist (5). In 5 ist wei ter zu erkennen, daß die Ummantelung des Eingriffselements 10 einen Absatz 10a bildet, der eine axiale Lagerung für das Eingriffselement 10 bereitstellt.
  • Die in den 2 bis 5 dargestellte und insoweit bevorzugte Ausführungsform weist ein Gehäuse 17 sowie ein Rückblech 18 auf, wobei das Gegenlager 11 hier am Rückblech 18 angeordnet ist. Grundsätzlich kann das Gegenlager 11 bei entsprechender Ausgestaltung des Gehäuses 17 auch am Gehäuse 17 angeordnet sein.
  • Eine besonders einfache Realisierung des Gegenlagers 11 zeigt 4 in Zusammenschau mit 5. Das Gegenlager 11 ist hier durch eine Kulisse 19 im Rückblech 18 gebildet, wobei sich das Eingriffselement 10 durch die Kulisse 19 hindurch erstreckt (5). Grundsätzlich kann es auch vorgesehen sein, daß sich das Eingriffselement 10 lediglich in die Kulisse 19 hinein erstreckt. Mechanisch sind diese beiden Varianten gleichwertig. Wie oben erläutert, kann die Kulisse 19 auch im Gehäuse 17 gebildet sein.
  • Den Darstellungen in den 4 und 5 läßt sich weiter entnehmen, daß das Rückblech 18 im Bereich der Kulisse 19 derart eingeprägt ist, daß die Kraftwirkungslinie der Öffnungskraft 3a im wesentlichen durch den Kraftangriffspunkt 15 zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 läuft. Ein derartiges Einprägen des Rückblechs 18 ist eine besonders einfache Variante, um den Kraftangriffspunkt 15 zwischen dem Eingriffselement 10 und dem Gegenlager 11 auf die Öffnungskraft 3a der Schloßfalle 3 in Richtung der Sperrklinkenachse 6 gesehen zu "justieren".
  • Es läßt sich zusammenfassen, daß das Gegenlager 11 bei der oben beschriebenen Ausführungsform durch eine einfache Ausnehmung im Rückblech 18 – Kulisse 19 – realisiert ist. Letztlich ist das Gegenlager 11 also nichts anderes als ein im Rückblech 18 gebildeter Seitenrand. Grundsätzlich kann das Gegenlager 11 aber auch aufwendiger ausgestaltet sein, beispielsweise mit einer sich in Richtung der Sperrklinkenachse 6 erstreckenden Lagerfläche o. dgl.
  • Von besonderer Bedeutung ist vorliegend noch die besondere Formgebung des in den 2 bis 5 dargestellten Eingriffselements 10. Das Eingriffselement 10 weist nämlich einen im Querschnitt vorzugsweise kreisbogenförmigen Abschnitt 20 auf, der mit einem kreisbogenförmigen Abschnitt 21 der Kulisse 19 korrespondiert. Es wurde weiter oben darauf hingewiesen, daß hiermit auch bei einem Verbiegen des Rückblechs 18 im Crashfall die Funktionsfähigkeit des Gegenlagers 11 gewährleistet ist. Ferner ist es hier so, daß bei in der Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle 3 (3) das Führungslager 5 und das Gegenlager 11 die von der Abstützung der Sperrklinke 2 an der Anlagefläche 9 resultierenden – geringen – Kräfte gemeinsam aufnehmen. Dies kann aber auch anders gelöst sein.
  • Weiter erstreckt sich von dem kreisbogenförmigen Abschnitt 20 ausgehend ein Eingriffsabschnitt 22 im wesentlichen senkrecht zu der Sperrklinkenachse 6. Dieser Eingriffsabschnitt 22 ist in erster Linie dafür vorgesehen, in blockierenden Eingriff mit der Schloßfalle 3 zu kommen. Je nach Anwendungsfall kann es vorteilhaft sein, daß sich der Eingriffsabschnitt 22 im wesentlichen senkrecht zu der Sperrklinkenachse 6 sich erweiternd erstreckt. Dies ist in den 2 bis 4 zu erkennen.
  • Es läßt sich 5 entnehmen, daß sich das Eingriffselement 10 in Sperrklinkenachsrichtung erstreckt und daß die senkrecht zu der Sperrklinkenachse 6 ausgerichtete Querschnittsfläche des Eingriffselements 10 in Sperrklinkenachsrichtung gesehen in Form und Größe im wesentlichen konstant ist. Dadurch ist es möglich, das Eingriffselement 10 als Strangpreßteil, als Ziehteil o. dgl. auszugestalten. Weiter ist es hier vorteilhaft, daß eine Variantenbildung durch Verwendung von Eingriffselementen 10 unterschiedlicher Länge ohne weiteres möglich ist. Die obige Ausgestaltung des Eingriffselements 10 ist vorliegend Gegenstand einer weiteren, eigenständigen Lehre.
  • Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel durchläuft die Sperrklinkenachse 6 das Eingriffselement 10. Der kreisbogenförmige Abschnitt 20 des Eingriffselements 10 ist entsprechend auf die Sperrklinkenachse 6 ausgerichtet.
  • Die in den 2 bis 5 dargestellte Ausführungsform zeigt eine ganz besonders vorteilhafte, zweiteilige Struktur der Sperrklinke 4 mit einem Sperrklinkenkörper 23 einerseits und dem Eingriffselement 10 andererseits. Grundsätzlich kann die Sperrklinke 4 aber auch mehr als nur zwei Teile aufweisen. Das Eingriffselement 10 ist in den Sperrklinkenkörper 23 eingesetzt oder eingelassen und starr mit dem Sperrklinkenkörper 23 verbunden. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der Sperrklinkenkörper 23 aus einem Kunststoffmaterial o. dgl. mit vergleichsweise geringer Festigkeit ausgestaltet, während das Eingriffselement 10 aus einem Material mit besonders hoher Festigkeit, wie oben erläutert, ausgestaltet ist.
  • Durch die obige, zweiteilige Struktur der Sperrklinke 4 ist gewährleistet, daß Material mit hoher Festigkeit – und hohem Gewicht sowie hohem Preis – nur dort eingesetzt wird, wo es unbedingt erforderlich ist. Dies ist beispielsweise im Bereich des Eingriffselements 10 der Fall. Im Ergebnis ergibt sich bei entsprechender Auslegung eine besonders gewichtssparende Ausgestaltung mit einem geringen Trägheitsmoment, so daß die Betätigung der Sperrklinke 4 trotz geringer Antriebskraft mit hoher Geschwindigkeit möglich ist. Die Reduzierung des Trägheitsmoments wird bei der dargestellten Ausführungsform dadurch unterstützt, daß das Eingriffselement 10 in unmittelbarer Nähe zu der Sperrklinkenachse 6 angeordnet ist.
  • Vorzugsweise stellt der Sperrklinkenkörper 23 den sperrklinkenseitigen Teil des Führungslagers 5 bereit. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist das Führungslager 5 als Kunststoff-Kunststoff-Lagerung ausgestaltet. Dies ist auch bei der in den 2 bis 5 dargestellten Ausführungsform der Fall, bei der der Sperrklinkenkörper 23 einerseits und das Gehäuse 17 andererseits zusammen das Führungslager 5 bereitstellen. Beide Komponenten sind vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Für die Herstellung dieser Komponenten bietet sich das kostengünstige Spritzgießverfahren an.
  • Der Sperrklinkenkörper 23 kann eine Reihe zusätzlicher Funktionen übernehmen, insbesondere wenn er als flexibel herstellbares Kunstoffteil ausgestaltet ist. Beispielsweise kann der Sperrklinkenkörper 23 mit ggf. erforderlichen Anschlagflächen, einem Anschlagpuffer, o. dgl. ausgestattet sein.
  • Die in den 2 bis 5 dargestellte Ausführungsform weist einen Motor 24 zum Öffnen der Sperrklinke 4 zur Realisierung einer Öffnungshilfsfunktion auf. Grundsätzlich kann es aber auch vorgesehen sein, daß die Sperrklinke 4 manuell betätigbar ausgestaltet ist. Die oben beschriebenen Vorzüge gelten in beiden Fällen entsprechend.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist das Kraftfahrzeugschloß 2 weiter ein flexibles Zugmittel 25 auf, das den Motor 24 mit der Sperrklinke 4 unmittelbar oder mittelbar verbindet und vom Motor 24 zum Öffnen der Sperrklinke 4 aufwickelbar ist. Hierfür ist dem Motor 24 vorzugsweise eine Abtriebswelle 26 zugeordnet, auf die das Zugmittel 25 entsprechend aufwickelbar ist.
  • Hinsichtlich der bevorzugten Ausgestaltung des Öffnungshilfsantriebs mit Motor 24 und Zugmittel 25 und hinsichtlich der diesbezüglichen Vorteile wird auf die Anmeldung DE 103 56 306.7 vom 28. November 2003 der Anmelderin sowie auf die am 12. November 2004 von der Anmelderin beim europäischen Patentamt eingereichte Anmeldung (unter Inanspruchnahme der Priorität der DE 103 56 306.7 ) verwiesen, deren Inhalte jeweils in vollem Umfange zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht werden.
  • Wesentlich bei diesem Öffnungshilfsantrieb ist die Tatsache, daß ausgehend von der in der Schließstellung befindlichen Schloßfalle 3 (2) eine Betätigung des Motors 24 zu einem schraubenlinienförmigen Aufwickeln des Zugmittels 25 führt. Dadurch wird die Sperrklinke 4, in 2 rechtsherum, verstellt, bis die Schloßfalle 3 freigegeben ist. Selbstverständlich können hier auch andere Antriebsarten Anwendung finden. Insoweit darf auf den Stand der Technik verwiesen werden.
  • Im folgenden wird noch eine weitere Ausführungsform beschrieben, die eine besonders kompakte Anordnung erlaubt. Hier weist die Sperrklinke 4 einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt 27 auf, wobei der zylindrische Abschnitt 27 zentrisch oder exzentrisch zu der Sperrklinkenachse 6 ausgerichtet ist. In bevorzugter Ausgestaltung erstreckt sich das Eingriffselement 10 im Querschnitt in Richtung der Sperrklinkenachse 6 gesehen innerhalb der Mantelfläche 28 des zylindrischen Abschnitts 27. Durch ein Verschwenken dieser Sperrklinke 4 läßt sich das Eingriffselement 10 wie oben beschrieben in blockierenden Eingriff mit der Schloßfalle 3 bringen.
  • Die 6 bis 8 entsprechend zwar grundsätzlich der letztgenannten Ausführungsform, wobei allerdings die weiter oben beschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit im Crashfall mit einem Gegenlager 11 nicht vorgesehen sind. Durch eine entsprechende Anordnung des Eingriffselements 10 einerseits und eines Gegenlagers 11 andererseits lassen sich diese Maßnahmen aber ohne weiteres realisieren. Alle obigen Ausführungen zu der in den 2 bis 5 dargestellten Ausführungsform gelten daher entsprechend.
  • 6 zeigt das Kraftfahrzeugschloß 2 bei in der Schließstellung, hier der Hauptschließstellung, befindlicher Schloßfalle 3. 7 zeigt diese Ausführungsform bei in einer Vorschließstellung befindlicher Schloßfalle 3. Die Schloßfalle 3 ist hier entsprechend mit einer Hauptrast 29 und einer Vorrast 29a ausgestattet. 8 zeigt das Kraftfahrzeugschloß 2 schließlich bei in der Öffnungsstellung befindlicher Schloßfalle 3. Die Sperrklinke 4 ist in den 6 bis 8 rechtsherum vorgespannt, so daß eine Betätigung der Sperrklinke 4 entgegen dieser Vorspannung erfolgt.
  • Insbesondere im Hinblick auf hohe Aufreißkräfte von dem Schließkeil 7 auf die Schloßfalle 3 ist hier die winkelartige Ausgestaltung der Hauptrast 29 vorteilhaft. Wie sich aus 6 ergibt, bewirkt eine Kraftwirkung des Schließkeils 7 in 6 nach unten ein Verkanten des Eingriffselements 10 der Sperrklinke 4 in der Hauptrast 29.
  • Das weiter oben beschriebene Antriebskonzept für einen Öffnungshilfsantrieb läßt sich ganz besonders vorteilhaft auf die in den 6 bis 8 dargestellte Ausführungsform anwenden. Dann ist das Zugmittel 25 zur Verbindung des Motors 24 mit der Sperrklinke 4 an der Mantelfläche 28 des zylindrischen Abschnitts 27 befestigt und wird durch die Mantelfläche 28 umgelenkt, so daß durch den Motor 24 über das Zugmittel 25 ein Verschwenken der Sperrklinke 4 bewirkbar ist. Das Zugmittel 25 ist in 6 beispielhaft gestrichelt dargestellt.
  • Die Realisierung der in den 6 bis 8 dargestellten Sperrklinke 4 stellt sich ganz besonders einfach dar, wenn die oben beschriebene zweiteilige Struktur der Sperrklinke 4 mit einem Sperrklinkenkörper 23 einerseits und dem Eingriffselement 10 andererseits gewählt wird. Dann ist eine Herstellung der Sperrklinke 4 nämlich ohne die Notwendigkeit einer spanenden Fertigung möglich. Wie oben beschrieben, kann das Eingriffselement 10 in den vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial ausgestalteten Sperrklinkenkörper 23 eingesetzt oder eingelassen sein. Dies bildet vorliegend auch den Gegenstand einer weiteren, eigenständigen Lehre.
  • Es darf darauf hingewiesen werden, daß bei allen beschriebenen Ausführungsformen das Eingriffselement 10 vergleichsweise nahe der Sperrklinkenachse 6 angeordnet ist. Dadurch ist die Ausübung eines vergleichsweise nur geringen Drehmoments auf die Sperrklinke 4 notwendig, um ein sicheres Ausheben der Sperrklinke 4 zu gewährleisten. Entsprechend lassen sich hier vorteilhaft Antriebe mit hohem Wirkungsgrad einsetzen (z.B. Antriebe mit Stirnradgetriebe anstelle von Antrieben mit Schneckenradgetriebe). Bei der in den 2 bis 5 dargestellten, bevorzugten Ausführungsform ist das Zugmittel 25 zusätzlich noch vergleichsweise weit entfernt von der Sperrklinkenachse 6 an der Sperrklinke 4 befestigt, so daß insgesamt eine ganz besonders geringe Antriebskraft über das Zugmittel 25 zu übertragen ist.
  • Ferner ist mit der besonderen Ausgestaltung des Eingriffselements 10 nahe der Sperrklinkenachse 6 wie oben erläutert der Vorteil verbunden, daß das Trägheitsmoment der Sperrklinke 4 insgesamt gering ist.
  • Schließlich darf noch auf eine Besonderheit in Verbindung mit dem oben beschriebenen, nahe der Sperrklinke 4 angeordneten Eingriffselement 10 hingewiesen werden. Bei der Verstellung der Schloßfalle von der in 7 dargestellten Vorschließstellung in die in 6 dargestellte Hauptschließstellung gleitet das Eingriffselement 10 entlang einer Anlagefläche 30 der Schloßfalle 3, so daß die Sperrklinke 4 zunächst gegen ihre Vorspannung ausgelenkt wird und anschließend in die Hauptschließstellung fällt. Durch den geringen Abstand des Eingriffselements 10 von der Sperrklinkenachse 6 kann dies zu ungewünscht hohen Steuerkräften führen. Daher ist hier vorzugsweise eine nicht dargestellte Führung vorgesehen, die eine Steuerung der Auslenkung der Sperrklinke 4 über entsprechend größere Hebelarme gewährleistet. Beispielsweise ist dann an der Sperrklinke 4 eine Kulisse o. dgl. mit vergleichsweise großem Radius vorgesehen, die entsprechend in steuernden Eingriff mit der Schloßfalle 3 bringbar ist.
  • Alle oben angesprochenen, die Sperrklinke 4 betreffenden Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit im Crashfall sind grundsätzlich auch auf eine schwenkbare Schloßfalle eines Kraftfahrzeugschlosses entsprechend anwendbar.

Claims (25)

  1. Kraftfahrzeugschloß mit den Schließelementen Schloßfalle (3) und Sperrklinke (4), wobei der Sperrklinke (4) ein Führungslager (5) zugeordnet ist und die Sperrklinke (4) dadurch um eine Sperrklinkenachse (6) schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (4) in eine Einfallstellung bringbar ist, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle (3) steht und die Schloßfalle (3) in einer Schließstellung hält, wobei die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle (3) eine Öffnungskraft (3a) auf die Sperrklinke (4) ausübt, wobei die Sperrklinke (4) in eine Aushebestellung bringbar ist, in der sie die Schloßfalle (3) freigibt und wobei die Sperrklinke (4) ein Eingriffselement (10) für den Eingriff mit der Schloßfalle (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (10) in Eingriff mit einem Gegenlager (11) steht oder bringbar ist und daß im wesentlichen die gesamte Öffnungskraft (3a) von der Schloßfalle (3) über das Eingriffselement (10) auf das Gegenlager (11) geleitet wird.
  2. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßfalle (3) um eine Schloßfallenachse (12) schwenkbar ist, vorzugsweise, daß die Schloßfallenachse (12) parallel zu der Sperrklinkenachse (6) ausgerichtet ist.
  3. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Führungslager (5) jedenfalls um ein Radiallager handelt und daß die Kraftwirkungslinien der radialen Lagerkräfte vorzugsweise im wesentlichen in einer Ebene – Lagerebene (13) – liegen.
  4. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraftangriffspunkt (14) zwischen der Schloßfalle (3) und dem Eingriffselement (10) außerhalb der Lagerebene (13) des Führungslagers (5) liegt.
  5. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftangriffspunkte (14, 15) zwischen der Schloßfalle (3) und dem Eingriffselement (10) und zwischen dem Eingriffselement (10) und dem Gegenlager (11) im wesentlichen in einer senkrecht zur Schloßfallenachse (12) ausgerichteten Ebene liegen.
  6. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftwirkungslinie (3a) der Öffnungskraft (3a) im wesentlichen durch den Kraftangriffspunkt (15) zwischen dem Eingriffselement (10) und dem Gegenlager (11) läuft.
  7. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (10) im wesentlichen aus einem metallischen Material ausgestaltet ist.
  8. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (10) zumindest zum Teil mit einem Kunststoffmaterial ummantelt ist, vorzugsweise, daß das Eingriffselement (10) im Bereich des Kraftangriffspunktes (15) zwischen dem Eingriffselement (10) und dem Gegenlager (11) mit einem Kunststoffmaterial ummantelt ist.
  9. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (17) und ein Rückblech (18) vorgesehen sind und daß das Gegenlager (11) am Rückblech (18) oder am Gehäuse (17) angeordnet ist.
  10. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenlager (11) durch eine Kulisse (19) im Rückblech (18) oder im Gehäuse (17) gebildet ist und daß sich das Eingriffselement (10) in die Kulisse (19) hinein oder durch die Kulisse (19) hindurch erstreckt.
  11. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückblech (18) im Bereich der Kulisse (19) derart eingeprägt ist, daß die Kraftwirkungslinie der Öffnungskraft (3a) im wesentlichen durch den Kraftangriffspunkt (15) zwischen dem Eingriffselement (10) und dem Gegenlager (11) läuft.
  12. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (10) einen im Querschnitt vorzugsweise kreisbogen förmigen Abschnitt (20) aufweist, der mit einem kreisbogenförmigen Abschnitt der Kulisse (19) korrespondiert.
  13. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich von dem kreisbogenförmigen Abschnitt (20) ausgehend ein Eingriffsabschnitt (22) im wesentlichen senkrecht zu der Sperrklinkenachse (6), vorzugsweise sich erweiternd, erstreckt.
  14. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Eingriffselement (10) in Sperrklinkenachsrichtung erstreckt und daß die senkrecht zu der Sperrklinkenachse (6) ausgerichtete Querschnittsfläche des Eingriffselements (10) in Sperrklinkenachsrichtung gesehen in Form und Größe im wesentlichen konstant ist, vorzugsweise, daß das Eingriffselement (10) als Strangpreßteil, als Ziehteil o. dgl. ausgestaltet ist.
  15. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkenachse (6) das Eingriffselement (10) durchläuft.
  16. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (4) zumindest zweiteilig ausgestaltet ist und einerseits einen Sperrklinkenkörper (23) sowie andererseits das Eingriffselement (10) aufweist, vorzugsweise, daß das Eingriffselement (10) in den Sperrklinkenkörper (23) eingesetzt oder eingelassen und starr mit dem Sperrklinkenkörper (23) verbunden ist, weiter vorzugsweise, daß der Sperrklinkenkörper (23) aus einem Kunststoffmaterial ausgestaltet ist.
  17. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrklinkenkörper (23) den sperrklinkenseitigen Teil des Führungslagers (5) bereitstellt.
  18. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungslager (5) als Kunststoff-Kunststoff Lagerung ausgestaltet ist.
  19. Kraftfahrzeugschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (24) zum Öffnen der Sperrklinke (4) vorgesehen ist, vorzugsweise, daß das Kraftfahrzeugschloß (2) ein flexibles Zugmittel (25) aufweist, das den Motor (24) mit der Sperrklinke (4) unmittelbar oder mittelbar verbindet und vom Motor (24) zum Öffnen der Sperrklinke (4) aufwickelbar ist.
  20. Kraftfahrzeugschloß nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (4) einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt (27) aufweist und daß der zylindrische Abschnitt (27) zentrisch oder exzentrisch zu der Sperrklinkenachse (6) ausgerichtet ist, vorzugsweise, daß sich das Eingriffselement (10) im Querschnitt in Richtung der Sperrklinkenachse (6) gesehen innerhalb der Mantelfläche (28) des zylindrischen Abschnitts (27) erstreckt.
  21. Kraftfahrzeugschloß nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (25) zur Verbindung des Motors (24) mit der Sperrklinke (4) an der Mantelfläche (28) des zylindrischen Abschnitts (27) befestigt ist und durch die Mantelfläche (28) umgelenkt wird, so daß durch den Motor (24) über das Zugmittel (25) ein Verschwenken der Sperrklinke (4) bewirkbar ist.
  22. Kraftfahrzeugschloß mit den Schließelementen Schloßfalle (3) und Sperrklinke (4), wobei der Sperrklinke (4) ein Führungslager (5) zugeordnet ist und die Sperrklinke (4) dadurch um eine Sperrklinkenachse (6) schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (4) in eine Einfallstellung bringbar ist, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle (3) steht und die Schloßfalle (3) in einer Schließstellung hält, wobei die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle (3) eine Öffnungskraft (3a) auf die Sperrklinke (4) ausübt, wobei die Sperrklinke (4) in eine Aushebestellung bringbar ist, in der sie die Schloßfalle (3) freigibt und wobei die Sperrklinke (4) ein Eingriffselement (10) für den Eingriff mit der Schloßfalle (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Eingriffselement (10) in Sperrklinkenachsrichtung erstreckt und daß die senkrecht zu der Sperrklinkenachse (6) ausgerichtete Querschnittsfläche des Eingriffselements (10) in Sperrklinkenachsrichtung gesehen in Form und Größe im wesentlichen konstant ist.
  23. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 21.
  24. Kraftfahrzeugschloß mit den Schließelementen Schloßfalle (3) und Sperrklinke (4), wobei der Sperrklinke (4) ein Führungslager (5) zugeordnet ist und die Sperrklinke (4) dadurch um eine Sperrklinkenachse (6) schwenkbar ist, wobei die Sperrklinke (4) in eine Einfallstellung bringbar ist, in der sie in Eingriff mit der Schloßfalle (3) steht und die Schloßfalle (3) in einer Schließstellung hält, wobei die in der Schließstellung befindliche Schloßfalle (3) eine Öffnungskraft (3a) auf die Sperrklinke (4) ausübt, wobei die Sperrklinke (4) in eine Aushebestellung bringbar ist, in der sie die Schloßfalle (3) freigibt und wobei die Sperrklinke (4) ein Eingriffselement (10) für den Eingriff mit der Schloßfalle (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (4) zumindest zweiteilig ausgestaltet ist und einerseits einen Sperrklinkenkörper (23) sowie andererseits das Eingriffselement (10) aufweist, daß das Eingriffselement (10) in den Sperrklinkenkörper (23) eingesetzt oder eingelassen und starr mit dem Sperrklinkenkörper (23) verbunden ist, daß die Sperrklinke (4) einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt (27) aufweist, daß der zylindrische Abschnitt (27) zentrisch oder exzentrisch zu der Sperrklinkenachse (6) ausgerichtet ist und daß sich das Eingriffselement (10) im Querschnitt in Richtung der Sperrklinkenachse (6) gesehen innerhalb der Mantelfläche (28) des zylindrischen Abschnitts (27) erstreckt.
  25. Kraftfahrzeugschloß nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 23.
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DE202006017972U1 (de) * 2006-11-23 2008-03-27 BROSE SCHLIEßSYSTEME GMBH & CO. KG Stellelementanordnung in einem Kraftfahrzeug
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