DE102005032610B4 - Blattfederaufhängung für Nutzfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Blattfederaufhängung (10) für Nutzfahrzeuge, mit mindestens einem Federblatt (12), das an einer Achseinspannung (16) des Fahrzeugs befestigt ist und zwei von der Achseinspannung (16) ausgehende Federarme (14,18) aufweist, die bezüglich der Fahrtrichtung des Fahrzeugs jeweils nach vorn und hinten weisen und an ihren Enden mit dem Fahrzeugrahmen (66) verbunden sind, sowie mit einer Notlaufführung zur Sicherstellung einer hilfsweisen Führung des Federblatts (12) am Fahrzeugrahmen (66) im Fall eines Bruchs des Federblatts (12), wobei die Notlaufführung einen am Fahrzeugrahmen (66) angebrachten Anschlag (62) umfasst, der oberhalb des Federblatts (12) angeordnet ist, wobei der Anschlag (62) und das Federblatt (12) komplementäre Eingriffsmittel umfassen, durch deren Eingriff in der angeschlagenen Stellung des Federblatts (12) eine Verschiebung des Federblatts (12) gegenüber dem Anschlag (62) zumindest in der Längsrichtung des Federblatts (12) begrenzt wird,wobei durch den Eingriff der komplementären Eingriffsmittel ineinander zusätzlich eine Verschiebung des Federblatts (12) gegenüber dem Anschlag (62) in der Querrichtung des Federblatts (12) begrenzt wird und die Eingriffsmittel einen am Anschlag (62) angebrachten Sicherungsbolzen (70) umfassen, der in der angeschlagenen Stellung des Federblatts (12) in ein am Federblatt (12) vorgesehenes Fangloch (54) eintaucht und in einer vom Anschlag (62) beabstandeten Stellung des Federblatts (12) innerhalb des vorbestimmten Ausfederungsbereichs teilweise in das Fangloch (54) eintaucht,dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (62) außerhalb eines vorbestimmten maximalen Ausfederungsbereichs angeordnet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Blattfederaufhängung für Nutzfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
DE 14 80 082 A offenbart ein Doppelachsaggregat mit Blattfederaufhängungen, die mit Gummihohlfedern auf der Oberseite ausgestattet sind, die beim Beladen und Durchbiegen der Federn einen Achsstummel als Widerlager aufnehmen, der oberhalb der Gummihohlfeder angeordnet ist. -
undKR 10 2005 023 899 A offenbaren Achsfederaufhängungen mit Anschlägen oberhalb der Blattfedern am Fahrzeugrahmen.GB 716 767 A - Zur Federung der Achseinspannung von Nutzfahrzeugen werden üblicherweise Blattfederaufhängungen mit einem Blattfederpaket oder auch einem einzigen Federblatt verwendet, das in der Längsrichtung, d.h. der Fahrtrichtung des Fahrzeugs ausgerichtet ist und etwa mittig auf der Achseinspannung aufliegt. Die von der Achseinspannung aus nach vorn und hinten weisenden Federarme des Federblatts sind an ihren Enden gewöhnlich durch Federaugen schwenkbar mit dem Fahrzeugrahmen verbunden, so dass eine elastische Aufhängung der Achseinspannung am Fahrzeugrahmen geschaffen wird.
- Bei einem Bruch des Federblatts besteht die Gefahr, dass die Spurstabilität des Fahrzeugs verloren geht, da in diesem Fall die Fahrzeugachse lediglich über den verbleibenden intakten Federarm mit dem Rahmen verbunden ist. Hierdurch bleibt zwar eine gewisse Querführung erhalten, doch die Führung der Anordnung in Längsrichtung geht weitgehend verloren, so dass keine ausreichende Begrenzung einer Bewegung in bzw. entgegen der Fahrtrichtung mehr vorhanden ist. Zur Sicherstellung einer hilfsweisen Führung des gebrochenen Federblatts am Fahrzeugrahmen wurden daher Notlaufführungen in Form von Sicherheitsumrollungen vorgeschlagen, die insbesondere am in Fahrtrichtung vorderen Federauge angebracht werden und dieses umlaufen und einen Längsabschnitt aufweisen, der sich entlang des Federarms in Richtung der Achseinspannung erstreckt. Bricht der Federarm, so hakt die Sicherheitsumrollung an der Schwenkverbindung des Federauges ein und sorgt über ihren Längsabschnitt für eine Hilfsverbindung zwischen Federauge und Achseinspannung, die ein unkontrolliertes Ausbrechen des Fahrzeugs weitgehend verhindert.
- Ein Nachteil der Sicherheitsumrollung besteht in ihrem hohen Platzbedarf im Bereich der vorderen Federaugen-Aufhängung am Fahrzeugrahmen. An Blattfederaufhängungen mit einem einzigen Federblatt lassen sich Sicherheitsumrollungen häufig gar nicht oder nur unter großen konstruktiven Schwierigkeiten anbringen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Blattfederaufhängung für Nutzfahrzeuge der eingangs genannten Art auf solche Weise weiterzuentwickeln, dass im Fall eines Bruchs des Federarms die Spurstabilität und ein kontrollierbares Fahrverhalten durch eine Notlaufführung sichergestellt wird, deren Platzbedarf vermindert ist und deren Anwendungsbereich gegenüber den bekannten Konstruktionen erweitert ist, so dass sie sich auch zur Anbringung an Aufhängungen mit einem einzigen Federblatt eignet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Blattfederaufhängung gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Der Anschlag der Notlaufführung der erfindungsgemäßen Blattfederaufhängung ist oberhalb des Federblatts außerhalb des vorgesehenen maximalen Ausfederungsbereichs angeordnet, so dass der Federarm während der Schwingung im ordnungsgemäßen Fahrzeugbetrieb den Anschlag nicht berühren kann und das Federungsverhalten durch die Notlaufführung nicht beeinträchtigt wird. Tritt jedoch ein Bruch des Federarms auf, so senkt sich der Fahrzeugrahmen ab und setzt mit dem Anschlag auf dem Federblatt auf. In dieser Situation greifen jeweils am Anschlag und am Federblatt angebrachte, zueinander komplementäre Eingriffsmittel ineinander ein und verhindern eine Verschiebung des Federblatts relativ zum Anschlag, d.h. zum Fahrzeugrahmen zumindest in der Längsrichtung des Federblatts. Zusätzlich zur Verbindung des noch intakten Federarms mit dem Rahmen wird hierdurch eine zusätzliche Führungsverbindung geschaffen, die die Spurstabilität des Fahrzeugs beim Auftreten eines Federbruchs weitgehend sichert und für ein besser kontrollierbares Fahrverhalten sorgt. Ein Ausbrechen der gefederten Achse ist bei dieser Anordnung nicht mehr möglich.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Blattfederaufhängung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
-
1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Blattfederaufhängung unter Weglassung des Fahrzeugrahmens; -
2 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Blattfederaufhängung an einem Fahrzeugrahmen; -
3 ist eine perspektivische Detailansicht einer Notlaufführung einer erfindungsgemäßen Blattfederaufhängung; -
4 ist ein Längsschnitt durch die Anordnung aus3 ; und -
5 zeigt die Anordnung aus3 im Querschnitt. - Die in
1 insgesamt mit der Bezugsziffer10 bezeichnete Blattfederaufhängung umfaßt ein Federblatt12 , dessen Längsrichtung mit der Fahrtrichtung des Fahrzeugs zusammenfällt, so dass sich ein vorderer Federarm14 von einer im folgenden noch genauer zu beschreibenden Achseinspannung16 des Fahrzeugs in Fahrtrichtung nach vorn erstreckt, während sich ein gegenüberliegender hinterer Federarm18 in entgegengesetzter Richtung erstreckt. Die Enden beider Federarme14 ,18 werden durch Federaugen20 ,22 gebildet, die in1 nur teilweise erkennbar sind. Das vordere Federauge20 windet sich um eine vordere Schwenkachse24 , die fest in einem Federbock26 des nicht weiter dargestellten Fahrzeugrahmens verbunden ist, so dass der Federarm14 um die vordere Schwenkachse24 innerhalb eines bestimmten Ausfederungsbereichs schwingen kann. Hingegen umläuft das hintere Federauge22 eine Schwenkachse28 , die im unteren Ende30 einer Federschwinge32 einliegt, während das obere Ende34 der Federschwinge32 um eine weitere Schwenkachse36 schwenkbar mit einem hinteren Federbock38 des Fahrzeugrahmens verbunden ist. Im Gegensatz zum vorderen Federarm14 ist der hintere Federarm18 somit über zwei voneinander unabhängige Schwenkverbindungen um die Schwenkachsen28 und36 mit dem Fahrzeugrahmen verbunden. - Die Achseinspannung
16 ist etwa in der Mitte der Federblatt12 angeordnet und in den Figuren nur teilweise dargestellt. Sie umfaßt ein an der Unterseite der Federblatt12 anliegendes Auflageteil40 sowie eine darunter liegende Zwischenplatte42 , an welche sich nach unten hin weitere, in1 nicht dargestellte Teile anschließen, wie etwa insbesondere ein Wellenlager zur Einfassung einer sich in Querrichtung zum Federblatt12 erstreckenden Vorderachse des Fahrzeugs, die durch die Achseinspannung16 mit der Mitte des Federblatts12 verbunden ist und somit durch die Blattfederaufhängung10 federnd am Fahrzeugrahmen angebracht ist. Die Achseinspannung16 wird in Abhängigkeit von den konstruktiven Erfordernissen und Gegebenheiten der jeweiligen Blattfederaufhängung gestaltet und ist nicht auf die in1 gezeichnete Anordnung beschränkt, sondern kann beispielsweise, wie es in2 gezeigt ist, einen Querträger44 umfassen, der an der Unterseite des Federblatts12 anliegt. Unmittelbar oberhalb der Achseinspannung16 liegt eine Federauflage46 auf der Oberseite der Federblatt12 auf. Die Federauflage46 umfaßt zwei mit ihren abgewinkelten Enden auf der Federblatt12 aufliegende Schenkel48 ,50 , die durch einen flachen, von der Oberfläche der Federblatt12 beabstandeten Mittelabschnitt52 verbunden sind. Der plattenförmige Mittelabschnitt52 weist in seiner Mitte ein Fangloch54 auf, dessen Funktion im folgenden noch näher erläutert werden soll. Die Federauflage46 , die Federblatt12 und die Achseinspannung16 werden durch zwei Bügel58 ,60 zusammengehalten, die sich senkrecht zu beiden Seiten der Federblatt12 und auf deren Oberseite über die Schenkel48 ,50 der Federauflage46 hinweg erstrekken, so dass die Federauflage46 gegen Verschiebungen auf der Federblatt12 in Längs- und in Querrichtung gesichert ist. - Unmittelbar oberhalb der Federauflage
46 befindet sich ein fest mit dem Fahrzeugrahmen verbundener Anschlag62 , der einen Gummipuffer64 als elastisches Dämpfungselement umfaßt. Zwischen dem Gummipuffer64 und der Unterseite eines Rahmenlängsträgers des Fahrzeugrahmens66 (siehe2 ) ist eine tellerförmige Stützscheibe68 angebracht, deren umlaufender Rand um die Oberkante des Gummipuffers64 herum nach unten gezogen ist und somit den Gummipuffer64 an seinem oberen Ende einfaßt. Hierdurch wird der Biegungswiderstand des Gummipuffers64 und des Anschlags62 insgesamt erhöht. Ein zentraler vertikal ausgerichteter Sicherungsbolzen70 durchstößt den gesamten Anschlag62 , d.h., den Gummipuffer64 und die Stützscheibe68 sowie eine horizontale flanschartige Platte72 des Rahmenlängsträgers, an deren Unterseite die Stützscheibe68 anliegt. Das oben aus der Platte72 ragende Ende des Sicherungsbolzens70 ist mit einem Außengewinde versehen, auf welches eine Mutter74 aufgeschraubt ist, die gegen die Oberseite der Platte72 angezogen ist und den Anschlag62 fest am Rahmenlängsträger66 - hält. Gegenüber der Unterseite76 des Anschlags62 , die die Anschlagsfläche bildet, springt der Sicherungsbolzen70 ein Stück weit in Richtung des Fanglochs54 der Federauflage46 vor. - Innerhalb des vorbestimmten Ausfederungsbereichs der Blattfederaufhängung
10 , d.h., im normalen Fahrbetrieb des Fahrzeugs ist die Unterseite76 des Anschlags62 stets von der Federauflage46 beabstandet und schlägt nicht an dieser an. Bei der hier gezeigten Ausführungsform befindet sich das untere Ende des Sicherungsbolzens70 ebenfalls stets oberhalb des Mittelabschnitts52 der Federauflage46 und somit außerhalb des Fanglochs54 . Tritt ein Bruch eines Federarms, d.h., des Federblatts12 auf, sinkt der Fahrzeugrahmen so weit ab, dass der Anschlag62 mit seiner Unterseite76 auf dem Mittelabschnitt52 der Federauflage46 aufliegt und an diesem anschlägt. Diese Position kann nur bei einer Bewegung des zentralen, die Achseinspannung16 tragenden Bereichs des Federblatts12 über den vorgesehenen maximalen Ausfederungsbereich hinaus in Richtung des Fahrzeugrahmens66 erreicht werden. Der Anschlagsvorgang wird durch den Gummipuffer64 gedämpft. In der angeschlagenen Position taucht das untere Ende des Sicherungsbolzens70 vollständig in das Fangloch54 ein, und durch dieses Eingreifen in der angeschlagenen Stellung wird eine Verschiebung des Federblatts12 gegenüber dem Anschlag62 sowie dem Fahrzeugrahmen66 sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung des Fahrzeugs verhindert, da bei einer Verschiebung des Federblatts12 gegenüber dem Rahmenlängsträger der Sicherungsbolzen70 am entsprechenden Rand des Fanglochs54 anschlägt und eine weitere Verschiebebewegung verhindert. - Es wird angemerkt, dass abweichend von den hier dargestellten Ausführungsformen der Eingriff des Federblatts
12 bzw. der darauf angebrachten Federauflage46 mit dem Anschlag62 auch durch andere komplementäre Eingriffsmittel erreicht werden kann. Die Erfindung ist somit nicht auf einen Sicherungsbolzen70 und ein Fangloch54 als zueinander komplementäre Eingriffsmittel beschränkt, sondern diese können auch durch andere Mittel ersetzt werden, sofern durch deren Eingriff die unerwünschte relative Verschiebung von Federblatt und Anschlag in der angeschlagenen Stellung begrenzt wird. - Die Anordnung von Sicherungsbolzen
70 und Fangloch54 ist in der perspektivischen Teilansicht in3 besonders hervorgehoben. Es wird deutlich, dass bei der Anschlagsbewegung von Federauflage46 und Anschlag62 aufeinander zu der Sicherungsbolzen70 so in dem Fangloch54 gefangen wird, dass sich der Anschlag62 nur in sehr begrenztem Maße längs oder quer zum Federblatt12 bewegen kann. Auf diese Weise wird eine geeignete Notlaufführung für die Blattfederaufhängung10 geschaffen, die auch bei einem Federbruch für ein kontrolliertes Fahrverhalten des Fahrzeugs sorgt und ein Ausbrechen der Achse verhindert. Es wird angemerkt, dass in den3 bis5 eine Ausführungsform dargestellt ist, bei welcher die tellerförmige Stützscheibe68 durch eine flach ausgebildete Stützscheibe78 ersetzt ist, deren Rand nicht die Oberseite des Gummipuffers64 umgreift. Im übrigen ist die Funktionsweise des Anschlags62 jedoch die gleiche wie im Zusammenhang mit den1 und2 beschrieben. - In den Schnittansichten in den
4 und5 wird deutlich, dass der Sicherungsbolzen70 einen Verdickungsabschnitt80 aufweist, der in die Stützscheibe78 eingepresst ist, sowie eine sich daran nach unten anschließende ringartige Verdickung82 , die den Gummipuffer64 fest am Sicherungsbolzen70 hält. Wird die Mutter74 von der Oberseite der flanschartigen horizontalen Platte72 des Rahmenlängsträgers her angezogen, wird somit eine feste Verbindung des Sicherungsbolzens70 , des Gummipuffers64 und der Stützscheibe78 geschaffen.
Claims (9)
- Blattfederaufhängung (10) für Nutzfahrzeuge, mit mindestens einem Federblatt (12), das an einer Achseinspannung (16) des Fahrzeugs befestigt ist und zwei von der Achseinspannung (16) ausgehende Federarme (14,18) aufweist, die bezüglich der Fahrtrichtung des Fahrzeugs jeweils nach vorn und hinten weisen und an ihren Enden mit dem Fahrzeugrahmen (66) verbunden sind, sowie mit einer Notlaufführung zur Sicherstellung einer hilfsweisen Führung des Federblatts (12) am Fahrzeugrahmen (66) im Fall eines Bruchs des Federblatts (12), wobei die Notlaufführung einen am Fahrzeugrahmen (66) angebrachten Anschlag (62) umfasst, der oberhalb des Federblatts (12) angeordnet ist, wobei der Anschlag (62) und das Federblatt (12) komplementäre Eingriffsmittel umfassen, durch deren Eingriff in der angeschlagenen Stellung des Federblatts (12) eine Verschiebung des Federblatts (12) gegenüber dem Anschlag (62) zumindest in der Längsrichtung des Federblatts (12) begrenzt wird, wobei durch den Eingriff der komplementären Eingriffsmittel ineinander zusätzlich eine Verschiebung des Federblatts (12) gegenüber dem Anschlag (62) in der Querrichtung des Federblatts (12) begrenzt wird und die Eingriffsmittel einen am Anschlag (62) angebrachten Sicherungsbolzen (70) umfassen, der in der angeschlagenen Stellung des Federblatts (12) in ein am Federblatt (12) vorgesehenes Fangloch (54) eintaucht und in einer vom Anschlag (62) beabstandeten Stellung des Federblatts (12) innerhalb des vorbestimmten Ausfederungsbereichs teilweise in das Fangloch (54) eintaucht, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (62) außerhalb eines vorbestimmten maximalen Ausfederungsbereichs angeordnet ist.
- Blattfederaufhängung (10) gemäß
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Fangloch (54) in einer auf dem Federblatt (12) angebrachten Federauflage (46) angebracht ist. - Blattfederaufhängung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsbolzen (70) in eine Stützscheibe (68,78) eingepresst ist, die an der Unterseite (76) des Fahrzeugrahmens (66) anliegt.
- Blattfederaufhängung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (62) ein elastisches Dämpfungselement (64) umfasst.
- Blattfederaufhängung (10) gemäß
Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Dämpfungselement (64) ein Gummipuffer (64) ist. - Blattfederaufhängung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (62) oberhalb eines Längs-Mittelbereichs des Federblatts (12) über der Achseinspannung (16) angebracht ist.
- Blattfederaufhängung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Federarme (14,18) als Federaugen (20,22) ausgebildet sind, durch welche die Federarme (14,18) schwenkbar mit dem Fahrzeugrahmen (66) verbunden sind.
- Blattfederaufhängung (10) gemäß
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass das Federauge (22) des nach hinten weisenden Federarms (18) drehbar am unteren Ende (30) einer Federschwinge (32) gehalten wird, deren oberes Ende (34) schwenkbar mit dem Fahrzeugrahmen (66) verbunden ist. - Blattfederaufhängung (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfederaufhängung (10) eine Vorderachsaufhängung ist.
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