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DE102005032358A1 - Beleuchtbare Fahnenanordnung - Google Patents

Beleuchtbare Fahnenanordnung Download PDF

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DE102005032358A1
DE102005032358A1 DE200510032358 DE102005032358A DE102005032358A1 DE 102005032358 A1 DE102005032358 A1 DE 102005032358A1 DE 200510032358 DE200510032358 DE 200510032358 DE 102005032358 A DE102005032358 A DE 102005032358A DE 102005032358 A1 DE102005032358 A1 DE 102005032358A1
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    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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Abstract

Es wird eine beleuchtbare Fahnenanordnung beschrieben. DOLLAR A Die Fahnenanordnung umfasst einen Ausleger mit einer Fahne sowie eine Lichtquelle. Die Lichtquelle ist eine Ultraviolett-Lichtquelle und wird durch einen Solargenerator mit einem Energiespeicher versorgt. Die Ultraviolett-Lichtquelle, der Solargenerator und der Energiespeicher sind im und/oder am Ausleger angeordnet und autark, d. h. unabhängig vom öffentlichen Energieversorgungsnetz. Die Fahne trägt einen Aufdruck aus Farbpigmenten, die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht fluoreszieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine beleuchtbare Fahnenanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der gattungsbildenden DE 296 18 542 U1 ist eine Halterung für eine Fahne bekannt, die Leuchten trägt. Zusätzlich kann auch eine die Halterung drehbar lagernde Fahnenstange sowie eine Spitze der Fahnenstange mit Leuchten ausgestattet sein.
  • Der Zweck der Leuchten besteht in erster Linie darin, die unscheinbare Fahnenstange sowie die Querstange optisch hervorzuheben. Darüber hinaus können den Leuchten auch Spiegel zugeordnet sein, um das Licht auf die Fahne zu lenken.
  • Die Leuchten sind für sichtbares Licht ausgelegt, so dass ausnahmslos alle angeleuchteten Komponenten das Licht im sichtbaren Bereich reflektieren. Die Energieversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Versorgungsnetz über ein Kabel, das durch den Innenraum der Fahnenstange führt. Um die dreh bar an der Fahnenstange gelagerte Querstange mit Strom zu versorgen, sind Drehkontakte im Drehgelenk vorgesehen.
  • Aus der DE 20 2004 007 721 U1 ist ferner ein Fahnenmast mit einer Beleuchtungsvorrichtung bekannt. Dabei befindet sich eine Leuchte im Innenraum des Mastes und diese wird ebenfalls aus dem öffentlichen Versorgungsnetz über ein im Mast verlaufendes Kabel mit Energie versorgt. Durchbrechungen im Mast ermöglichen einen radialen Lichtaustritt über einen Umfangswinkel von 360°. Die Fahne ist ebenfalls an einer Querstange am Fahnenmast gelagert. Sofern die Querstange drehbar gelagert ist, was allerdings aus der Druckschrift nicht hervorgeht, würde die Fahne in jeder Drehposition beleuchtet werden.
  • Aus der DE 299 17 961 U1 ist eine Werbeplane oder Fahne aus flexiblem Material bekannt, auf der elektrolumineszierende Leuchtmittel in Folienform oder Schnurform angeordnet sind. Zur elektrischen Energieversorgung können Solarzellen und Akkumulatoren vorgesehen sein, die in die Werbeplane oder Fahne integriert sind.
  • Die DE 199 54 898 zeigt eine ähnliche Ausgestaltung.
  • Schließlich ist aus der EP 0 624 271 B1 ein Verfahren zur Beleuchtung von Fahnen bekannt. Die Fahne besteht aus synthetischem Material, dem fluoreszierende Pigmente oder andere fluoreszierende Substanzen hinzugefügt sind, die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht leuchten. Eine ultraviolettes Licht abgebende Leuchte ist am Boden neben dem Fahnenmast angeordnet. Alternativ können aber auch Leuchten am Fahnemast angeordnet sein. Die Fahne ist hier lediglich an einem Hissseil befestigt, so dass der fluoreszierende Effekt nur auftritt, wenn die Fahne im Wind flattert und gleichzeitig von ultraviolettem Licht getroffen wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fahnenanordnung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass bei Dunkelheit unabhängig von Windstarke und Windrichtung sowie unabhängig von einem öffentlichen Energieversorgungsnetz ein auf einen Aufdruck der Fahne beschränkter Leuchteffekt erzielbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Fahnenanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die Merkmale dieses Anspruchs gelöst.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch die Anordnung einer Lichtquelle und einer die Lichtquelle bei Dunkelheit speisenden Energiequelle im oder am Ausleger wird eine netzunabhängige Energieversorgung bereitgestellt. Dadurch entfallen sämtliche Probleme der Energiezuführung aus einem öffentlichen Versorgungsnetz in einen beweglichen Ausleger oder ein Spannband. So ist z. B. die Nachrüstung eines vorhandenen, in ein Betonfundament eingelassenen Fahnenmastes mit einem Stromkabel sehr aufwendig, da das Fundament vertikal durchbohrt werden müsste. Eine seitliche Zuführung des Stromkabels durch Anbohren des Fahnenmastes scheidet nämlich aus, da hierdurch die Statik beeinträchtigt würde.
  • Aber selbst bei einem im Mast installierten Kabel müsste die Energieübertragung zum drehbar gelagerten Ausleger durch Drehkontakte erfolgen. Durch Witterungseinflüsse und mechanischen Verschleiß ist hier eine erhöhte Störanfälligkeit gegeben. Weiterhin kann die Energiezuführung gestört sein, wenn der Ausleger mit der Drehlagerung nicht auf die für eine si chere Kontaktgabe nötige Höhe gehisst wird oder sich der Ausleger bei Ermüdung der Hissvorrichtung absenkt.
  • Im Gegensatz zu einer in die Fahne selbst integrierten Lichtquelle und Energieversorgung sind die elektrischen Komponenten bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung im starren Ausleger angeordnet und damit keinen Biegebeanspruchungen unterworfen. Ihre Lebensdauer ist damit wesentlich höher als die übliche Lebensdauer einer Fahne, die etwa nur auf ein halbes Jahr veranschlagt wird, wenn sie ständig Wind- und Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
  • Da eine an einem Ausleger befestigte Fahne auch bei Windstille entfaltet ist, wird die Fahne und damit auch der Fahnenaufdruck durch die am Ausleger angeordnete Lichtquelle stets optimal ausgeleuchtet.
  • Durch den Fahnenaufdruck aus Farbpigmenten, die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht fluoreszieren, wird bei Beleuchtung mit ultraviolettem Licht, auch als Schwarzlicht bezeichnet, nur der Aufdruck auf der Fahne durch die Anregungsenergie aus unsichtbarem ultraviolettem Licht zum Leuchten im sichtbaren Bereich angeregt, während der ubrige Bereich der Fahne, die Leuchte selbst und auch die unmittelbare Umgebung, insbesondere der Ausleger und der Fahnenmast, nicht zum Leuchten im sichtbaren Bereich angeregt werden und sich damit nicht optisch von der Umgebung abheben.
  • Die Aufmerksamkeit des Betrachters wird so gezielt auf den Aufdruck der Fahne gelenkt und nicht durch eine gleichzeitig erhellte Umgebung im Kontrast beeinträchtigt. Durch die Nutzung ultravioletten Lichtes ist zudem ein besonders hoher energetischer Wirkungsgrad gegeben, so dass gemessen an der Leuchtkraft des Fahnenaufdruckes nur ein verhältnismäßig geringer Einsatz elektrischer Energie nötig ist. Eine solare Energieversorgung ist daher auch unter wirtschaftlichen Aspekten realisierbar.
  • Vorzugsweise ist die Ultraviolett-Lichtquelle als Gasentladungsröhre ausgebildet und in Längsrichtung innerhalb des Auslegers angeordnet. Der Ausleger weist auf seiner zur Fahne weisenden Seite wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung auf.
  • Durch die Nutzung und Anordnung der Gasentladungsröhre ergibt sich eine gleichmäßige Ausleuchtung der Fahne längs des Auslegers. Der Ausleger dient gleichzeitig als mechanischer Schutz und Witterungsschutz für die Gasentladungsröhre. Durch die Anordnung und Ausrichtung der Lichtaustrittsöffnung wird das ultraviolette Licht ausschließlich auf die Fahne gelenkt. Die mechanische Stabilität des Auslegers wird dabei nicht unzulässig gemindert.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann im Inneren des Auslegers hinter der Gasentladungsröhre ein Lichtreflektor angeordnet sein.
  • Hierdurch wird die Lichtausbeute und damit der Wirkungsgrad der Lichtquelle wesentlich verbessert. Gleichzeitig wird die im Ausleger entstehende Verlustwärme reduziert und eine Übererwärmung verhindert.
  • Alternativ kann die Ultraviolett-Lichtquelle als Leuchtdiodenzeile ausgebildet und innerhalb des Auslegers angeordnet sein. Dabei weist der Ausleger auf seiner zur Fahne weisenden Seite wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung auf.
  • Die Nutzung von Leuchtdioden führt zu einer weiteren Verbesserung des Wirkungsgrades und der Lebensdauer. Außerdem ist ein bei Gasentladungsröhren übliches Vorschalt- und Zündgerät entbehrlich, wodurch auch die Masse des Auslegers reduziert wird. Die Leuchtdioden können vielmehr unmittelbar aus einer Gleichspannungsquelle versorgt werden.
  • Vorzugsweise tragen die Lichtaustrittsöffnungen transparente Abdeckungen.
  • Dadurch ist ein Lichtaustritt aus dem Ausleger gewährleistet, gleichzeitig aber ein Eintritt von Staub, Feuchtigkeit oder Insekten in den Ausleger unterbunden.
  • Ferner kann die Ultraviolett-Lichtquelle als Leuchtdiodenzeile ausgebildet und an der zur Fahne weisenden Seite am Ausleger angeordnet sein.
  • Hierdurch wird eine mechanische Schwächung des Auslegers vermieden. Außerdem kann die Leuchtdiodenzeile z. B. durch seitlichen Versatz optimal auf die Fahne ausgerichtet werden.
  • Der Solargenerator kann aus am Ausleger angeordneten Solarzellen sowie einem mit den Solarzellen und dem Energiespeicher verbundenen Ladegerät bestehen, das bei Befestigung des Auslegers an einer Masthülse nahe der mit der Masthülse be festigbaren Seite des Auslegers am und/oder im Ausleger angeordnet ist.
  • Auch der Energiespeicher kann bei Befestigung des Auslegers an einer Masthülse nahe der mit der Masthülse befestigbaren Seite des Auslegers am und/oder im Ausleger angeordnet sein.
  • Die Solarzellen lassen sich dabei auf der verfügbaren Oberfläche so anordnen und ausrichten, dass ausreichend Sonnenenergie mit bestmöglichem Wirkungsgrad in elektrische Energie umgesetzt wird. Die Anordnung des Ladegerätes und des Energiespeichers im und/oder am Ausleger ermöglichen kurze elektrische Verbindungsleitungen und damit geringe Leitungsverluste. Durch Anordnung des Ladegerätes und des Energiespeichers bei Befestigung des Auslegers an einer Masthülse nahe der mit der Masthülse befestigbaren Seite des Auslegers wird das auf den Ausleger und die Masthülse aufgebrachte Biegemoment sowie auch das Trägheitsmoment bei Drehbewegungen minimiert.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist elektrisch zwischen dem Energiespeicher und der Ultraviolett-Lichtquelle ein Steuergerät angeordnet, das eine Zeitschaltuhr und/oder einen Dämmerungssensor umfasst und die Ultraviolett-Lichtquelle in Abhängig keit vorgebbarer Ein- und Ausschaltzeiten und/oder in Abhängigkeit vorgebbarer Umgebungshelligkeit ein und ausschaltet.
  • Die Einschaltdauer der Lichtquelle kann so auf Zeiten der Dunkelheit und/oder das Verkehrsaufkommens möglicher Betrachter beschränkt werden. Dadurch wird der Energiebedarf auf das nötige Minimum reduziert.
  • Vorzugsweise ist das synthetische Fasermaterial der Fahne als Grundträger des Aufdrucks aus Farbpigmenten frei von optischen Aufhellsubstanzen.
  • Übliche Fahnen enthalten optische Aufheller, damit sie sich im Sonnenlicht besonders hell und kontrastreich gegenüber der Umgebung und dem Himmel abheben. Bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht in der Dunkelheit würden optische Aufheller aber den Kontrast des Aufdruckes gegenüber der übrigen Fläche der Fahne vermindern. Durch Verzicht auf optische Aufheller im Grundträger wird der Kontrast des Aufdruckes gegenüber dem Grundträger erheblich verbessert.
  • In besonders vorteilhafter Weise sind die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht fluoreszieren Farbpigmente des Aufdru ckes oberflächlich an die Fasern des synthetischen Fasermaterial der Fahne angeklebt und ohne Druckbeaufschlagung lediglich thermisch fixiert.
  • Bei der üblichen Fahnenbedruckung und maschinellen Fixierung werden Farbpigmente nach dem Aufdruck durch eine zwangskombinierte Wärme- und Druckbehandlung in das Innere der synthetischen Fasern hineingedrückt. Diese Verfahrenskombination beabsichtigt, die Farbpigmente besser gegen Ausbleichen, Abrieb oder Auswaschen zu schützen. Da Fahnen aber in erster Linie bei den Flatterbewegungen im Wind durch Ermüdung der Fasern und damit verbundenem Einreißen und Ausfransen verschleißen, vermag die Wärme- und Druckbehandlung nicht zur Erhöhung der Lebensdauer beizutragen.
  • Es hat sich gezeigt, dass in gleicher Weise fixierte fluoreszierende Farbpigmente optisch abgeschirmt werden und daher bei Bestrahlung der Fahne mit ultraviolettem Licht nicht oder nur schwach zum Leuchten angeregt werden. Durch Verzicht auf die Druckbeaufschlagung bei der Fixierung verbleiben die fluoreszierenden Farbpigmente außen auf den synthetischen Fasern und umhüllen diese nur. Bei Bestrahlung der Fahne mit ultraviolettem Licht erhalten die fluoreszierenden Farbpigmente dann die ungeschwächte Anregungsenergie und werden maximal zum Leuchten angeregt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer an einem Mast gehissten Fahnenanordnung,
  • 2 als Detail aus 1 eine Seitenansicht eines Auslegers der Fahnenanordnung und
  • 3 eine Draufsicht von unten auf den Ausleger der Fahnenanordnung nach 2.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer an einem Mast 18 gehissten Fahnenanordnung 10. Die Fahnenanordnung 10 umfasst einen waagerechten Ausleger 12 mit einer Fahne 14, der an einer am Mast 18 drehbar gelagerten Masthülse 16 befestigt ist. Die Befestigung ist lösbar, so dass bei Reparatur oder Ersatz des Auslegers 12 nur dieser entfernt und ersetzt werden muss, nicht jedoch die Masthülse 16.
  • Die Fahne 14 ist mit ihrer Oberkante am Ausleger 12 befestigt. Die Befestigung kann durch einen mehrfach unterbrochenen Saum, durch Schlaufen oder durch einen Keder erfolgen. Zusätzlich ist die Fahne 14 am Mast 18 durch Seilschlaufen 20 dreh- und verschiebbar gelagert und am unteren Ende durch ein Gewicht 22 belastet, so dass sie auch bei Wind auf ihrer gesamten Länge ausgestreckt bleibt.
  • Die Fahne 14 besteht aus einem synthetischen Fasermaterial, wie Polyestergewebe oder -gewirke, das als Träger für einen Aufdruck keine optischen Aufheller enthält. Auf dem Träger befindet sich ein Aufdruck 24 aus mehreren Schriftzügen. Dieser Aufdruck, der z. B. im Siebdruckverfahren hergestellt werden kann, umfasst einen mit fluoreszierenden Farbpigmenten versehenen Kleber. Die Farbpigmente sind lediglich oberflächlich an die Fasern des synthetischen Fasermaterials geklebt und thermisch fixiert. Sie umhüllen somit die Fasern. Bei Beleuchtung mit unsichtbarem ultraviolettem Licht als Anregungsenergie werden die Pigmente zum Leuchten im sichtbaren Bereich angeregt, während der übrige Teil der Fahne inaktiv bleibt. Im Dunkeln ergibt sich so ein kontrastreicher Leuchteffekt des Aufdruckes, der bei Wind entsprechend der jeweili gen Ausrichtung des Fahnenbereichs dynamisch in der Helligkeit an- und abschwillt.
  • Die Fahne 14 wird bei Dunkelheit durch eine Ultraviolett-Lichtquelle beleuchtet, die als Gasentladungsröhre 26 ausgebildet und im Inneren des Auslegers 12 angeordnet ist. Details sind aus 2 entnehmbar, die eine Seitenansicht eines Auslegers 12 der Fahnenanordnung 10 zeigt. Die Gasentladungsröhre 26 ist hier koaxial im Ausleger 12 angeordnet und beleuchtet die Fahne 14 gleichmäßig über deren Breite. Die Gasentladungsröhre 26 wird über ein Vorschalt- und Zündgerät 30 aus einem Energiespeicher 32 mit elektrischer Energie versorgt.
  • Der Energiespeicher 32 wird tagsüber durch einen Solargenerator 28 aufgeladen oder nachgeladen. Der Solargenerator 28, der Energiespeicher 32 und das Vorschalt- und Zündgerät 30 sind nahe der mit der Masthülse befestigbaren Seite des Auslegers am Ausleger 12 angeordnet, um das auf den Ausleger und die Masthülse ausgeübte Biegemoment sowie das Trägheitsmoment des Auslegers bei Drehbewegungen gering zu halten. Der Solargenerator 28 umfasst Solarzellen 34 und ein Ladegerät 36. Die Solarzellen 34 sind hier oben auf einem den Energiespeicher 32 und das Ladegerät 36 aufnehmenden Gehäuse angebracht. Sie können sich aber auch über größere Bereiche oder den gesamten Bereich des Auslegers 12 erstrecken, wenn der Solargenerator auf eine höhere Leistung ausgelegt wird.
  • Elektrisch zwischen dem Energiespeicher 32 und der Ultraviolett-Lichtquelle 26 ist ferner ein Steuergerät 38 angeordnet, das eine Zeitschaltuhr und/oder einen Dämmerungssensor umfasst. Die Ultraviolett-Lichtquelle 26 wird so in Abhängigkeit vorgebbarer Ein- und Ausschaltzeiten und/oder in Abhängigkeit vorgebbarer Umgebungshelligkeit ein- und ausschaltet.
  • 3 zeigt eine Draufsicht von unten auf den Ausleger 12 der Fahnenanordnung. Diese Darstellung zeigt, dass im Inneren des Auslegers 12 hinter der Gasentladungsröhre 26 ein Lichtreflektor 40 angeordnet ist. Durch den Lichtreflektor 40 wird auch das ultraviolette Licht, das aus der Gasentladungsröhre 26 nicht direkt auf die Fahne fällt, ebenfalls auf die Fahne umgelenkt. Außerdem wird die Lichtquelle durch den Reflektor 40 optisch verbreitert und so der Anstrahlwinkel in Richtung der Fahne vergrößert. Die führt zu einer besseren Ausleuchtung auch der unteren Bereiche der Fahne.
  • Die beschriebene Fahnenanordnung kann auch mehrfach, d. h. mit mehreren Auslegern an einer oder mehreren Masthülsen befestigt sein. Außerdem kann die Fahnenanordnung statt an einer Masthülse eines Fahnenmastes auch an einem Spannband oder anderen Varianten von textilen Werbeträgern im Außenbereich befestigt werden.

Claims (11)

  1. Beleuchtbare Fahnenanordnung (10), bestehend aus wenigstens einem eine Fahne (14) aus synthetischem Fasermaterial halternden Ausleger (12), der an einer an einem Fahnenmast (18) drehbar gelagerten Masthülse (16) oder an einem Spannband oder anderen Varianten textiler Werbeträger im Außenbereich befestigbar ist und wenigstens eine mit elektrischer Energie gespeiste Lichtquelle umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Ultraviolett-Lichtquelle (26) ist und der Ausleger (12) zusätzlich einen Solargenerator (28) und einen Energiespeicher (32) umfasst, wobei der Energiespeicher (32) mit dem Solargenerator (28) verbunden und durch diesen bei Tageslicht ladbar ist und die Ultraviolett-Lichtquelle (26) mit dem Energiespeicher (32) verbunden und durch diesen autark, d. h. unabhängig vom öffentlichen Energieversorgungsnetz, bei Dunkelheit mit elektrischer Energie gespeist ist, und dass die Fahne (14) einen Aufdruck (24) aus Farbpigmenten trägt, die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht fluoreszieren.
  2. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraviolett-Lichtquelle als Gasentladungsröhre (26) ausgebildet und in Längsrichtung innerhalb des Auslegers (12) angeordnet ist und dass der Ausleger (12) auf seiner zur Fahne (14) weisenden Seite wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung aufweist.
  3. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Auslegers (12) hinter der Gasentladungsröhre (26) ein Lichtreflektor (40) angeordnet ist.
  4. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraviolett-Lichtquelle als Leuchtdiodenzeile ausgebildet und innerhalb des Auslegers angeordnet ist und dass der Ausleger auf seiner zur Fahne weisenden Seite wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung aufweist.
  5. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsöffnungen transparente Abdeckungen tragen.
  6. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraviolett-Lichtquelle als Leuchtdiodenzeile ausgebildet und an der zur Fahne weisenden Seite am Ausleger angeordnet ist.
  7. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Solargenerator (28) aus am Ausleger (12) angeordneten Solarzellen (34) sowie einem mit den Solarzellen (34) und dem Energiespeicher (32) verbundenen Ladegerät (36) bestehen, das bei Befestigung des Auslegers (12) an einer Masthülse (16) nahe der mit der Masthülse (16) befestigbaren Seite des Auslegers am und/oder im Ausleger (12) angeordnet ist.
  8. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (32) bei Befestigung des Auslegers (12) an einer Masthülse 16 nahe der mit der Masthülse (16) befestigbaren Seite des Auslegers am und/oder im Ausleger (12) angeordnet ist.
  9. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass elektrisch zwischen dem Energiespeicher (32) und der Ultraviolett-Lichtquelle 26 ein Steuergerät (38) angeordnet ist, das eine Zeitschaltuhr und/oder einen Dämmerungssensor umfasst und die Ultraviolett-Lichtquelle (26) in Abhängigkeit vorgebbarer Ein- und Ausschaltzeiten und/oder in Abhängigkeit vorgebbarer Umgebungshelligkeit ein und ausschaltet.
  10. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das synthetische Fasermaterial der Fahne (14) als Grundträger des Aufdrucks (24) aus Farbpigmenten frei von optischen Aufhellsubstanzen ist.
  11. Beleuchtbare Fahnenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die bei Bestrahlung mit ultraviolettem Licht fluoreszieren Farbpigmente des Aufdruckes (24) oberflächlich an die Fasern des synthetischen Fasermaterial der Fahne (14) angeklebt und ohne Druckbeaufschlagung lediglich thermisch fixiert sind.
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