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DE102005031976A1 - Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in der Vogelhaltung - Google Patents

Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in der Vogelhaltung Download PDF

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DE102005031976A1
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in der Vogelhaltung mittels speziell ausgestalteter Sitzelemente in den Behausungen der Vögel.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in der Vogelhaltung mittels speziell ausgestalteter Sitzelemente in den Behausungen der Vögel.
  • Dermanyssus gallinae, die Rote Vogelmilbe ist ein stationär-periodischer skotophiler Ektoparasit beim Haushuhn und bei anderen Vögeln, die Größe der Larven beträgt ca. 400 μm × 250 μm, die der adulten Weibchen bis zu 1000 μm × 600 μm. Tagsüber halten sich die Milben in Schlupfwinkeln im Stall, wie Ritzen, Spalten, bzw. an Stalleinrichtungsgegenständen auf und befallen i.d.R. nur nachts die Wirtstiere zur Blutaufnahme. Vor jeder Häutung und vor jeder Eiablage ist eine Blutmahlzeit erforderlich. Zur Blutaufnahme begeben sich die Milben aus ihren Schlupfwinkeln an die Ruheplätze der Wirte, die Dauer der Blutmahlzeit selbst beträgt nur ca. 30 min. Anschließend begeben sich die Milben erneut auf die Suche nach einem geeigneten Schlupfwinkel.
  • Dermanyssus gallinae ist der wirtschaftlich wichtigste Ektoparasit der modernen Geflügelhaltung in Europa und ein wichtiger Lästling in der Ziervogelhaltung. Ein geringgradiger Befall verläuft i.d.R. zunächst ohne messbare Schäden, bei zunehmender Befallsintensität kommt es dann infolge des Blutentzuges und der Beunruhigung zu einer deutlichen Leistungsminderung, zu Entwicklungsstörungen und Körpermasseverlust und in schweren Fällen auch zum Tod. Als weiterer Schadfaktor ist die Belästigung von Tierhalter und Pflegepersonal durch die Rote Vogelmilbe anzusehen.
  • Die Bekämpfung des Dermanyssus gallinae-Befalls geschieht bei Legehennen routinemäßig im geräumten Stall während der Serviceperiode. Nach vorhergehender gründlicher mechanischer Reinigung erfolgt eine Sprühbehandlung des gesamten Stalles und der Stalleinrichtung mit einem Akarizid. Eine vollständige Eliminierung der Milbenpopulation wird hiermit jedoch i.d.R. nicht erreicht. Ausgehend von wenigen Milben kommt es einige Wochen nach Aufstallung von Junghennen erneut zu starkem Milbenbefall und zu wirtschaftlichen Schäden. Eine Behandlung im belegten Stall ist bei Legehennen problematisch. Bei einer Spraybehandlung des Stalles und der Stalleinrichtung mit einem Akarizid besteht das Risiko des Anreicherns von Akarizid-Rückständen im Ei und im tierischen Gewebe. In der Ziervogelhaltung ist der Einsatz von Akariziden problematisch. Er stellt ein potentielles Vergiftungsrisiko für die Vögel und eine potentielle unerwünschte Kontamination der Käfigumgebung dar.
  • Bei Legehennen wird die Käfighaltung zunehmend durch eine ausgestaltete Haltungsform ersetzt und den Hühnern werden Sitzstangen angeboten, auf denen die Hühner einen Teil des Tages und während der Nacht rasten. Bei Ziervögeln sind Sitzstangen ein typisches Element der Käfigge staltung und dienen auch hier als Rastplatz für einen Teil des Tages und während der Dunkelphase/Nacht.
  • Damit ist die Sitzstange ein Käfigelement, das die Roten Vogelmilben zwingend überqueren müssen, wenn sie die Vögel für eine Blutmahlzeit aufsuchen wollen. Nach der Blutmahlzeit suchen die Milben die nächstgelegene Versteckmöglichkeit. Eine ausgestaltete Sitzstange bietet diese Versteckmöglichkeit.
  • Bei Vögeln, die als Rast- und Schlafplätze keine Sitzstangen, sondern beliebige andere Strukturen wie Brettchen, Vorsprünge oder auch bestimmte Areale in ihrer Umgebung nutzen, übernehmen diese Strukturen die oben beschriebene Aufgabe der Sitzstangen.
  • Es besteht Bedarf an Verfahren, die eine einfache und effiziente Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in der Vogelhaltung ermöglichen. Die vorliegende Erfindung betrifft daher:
    Ein Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe bei Vögeln, wobei die Behausung der Vögel Sitzelemente für die Vögel enthält, die Hohlräume mit Öffnungen nach außen enthalten, wobei Hohlräume und Öffnungen so ausgestaltet sind, dass sie von den Roten Vogelmilben als Unterschlupf akzeptiert werden, und die Sitzelemente weiterhin so mit der Behausung in Verbindung stehen, dass die Roten Vogelmilben über das Sitzelement zum Vogel gelangen können, bei dem die in den Hohlräumen befindlichen Roten Vogelmilben in geeigneter Weise abgetötet werden.
  • Als Behausung der Vögel kommen zum Beispiel Ställe, Käfige, Vogelhäuser und ähnliches in Frage, in denen die Vögel ihre Ruhephase, üblicherweise in der Nacht bzw. in der Dunkelphase verbringen.
  • Das Sitzelement kann zum Beispiel eine Stange, ein Sitzbrett oder ein Vorsprung an der Wand der Behausung sein. Insbesondere bei Hühnern sind Stangen als Sitzelemente üblich. Das Sitzelement wird von den Vögeln gewohnheitsmäßig als Rast- oder Schlafplatz genutzt.
  • Für die Effizienz des Verfahrens ist es sinnvoll, dass die Vögel nicht in Berührung mit dem Boden, den Wänden oder der Decke der Behausung kommen, wenn sie auf den Sitzelementen sitzen. Dadurch wird gewährleistet, dass möglichst viele Milben das Sitzelement passieren müssen und sich dann in den Hohlräumen der Sitzelemente sammeln.
  • Das Sitzelement enthält in seinem Inneren einen oder mehrer Hohlräume, sowie Öffnungen, sodass die Milben auch in die Hohlräume gelangen können. Die Erfindung nutzt ein bekanntes Verhalten von Dermanyssus gallinae aus: Nach jeder Blutmahlzeit suchen die Milben ein Versteck aus.
  • Daher sind die Hohlräume und ihre Öffnungen so ausgestaltet, dass sie von den Milben als Schlupfwinkel akzeptiert werden. Die Akzeptanz eines Versteckes hängt z. B. von der lichten Weite des Schlupfwinkels ab, ist jedoch weitgehend unabhängig vom Material des Schlupfwinkels. Die Öffnungen haben vorzugsweise lichte Weiten von 0,3 bis 3 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 mm. Die Form der Öffnungen ist dabei von geringer Bedeutung, sofern die Öffnungen zumindest in einer Dimension die angegebene Weite nicht überschreiten; beispielsweise können geeignete Öffnungen die Form von Schlitzen haben, deren Öffnung nicht breiter als 3 mm ist, die aber eine wesentlich größere Länge, beispielsweise 0,5 bis 5 cm, bevorzugt 1,5 bis 4 cm aufweisen können. Selbstverständlich sind auch runde Öffnungen denkbar, diese haben dann bevorzugt einen Durchmesser von 0,3 bis 3 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 mm. Andere Formen der Öffnungen sind ebenfalls denkbar z. B. eckige oder unregelmäßige Öffnungen. Auch diese Öffnungen sollten bevorzugt zumindest in einer Dimension eine lichte Weite 0,3 bis 3 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 mm aufweisen. Die hinter den Öffnungen liegenden Hohlräume können größere Dimensionen haben als die Öffnungen. Bevorzugt ist aber auch hier eine lichte Weite von 0,3 bis 3 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 mm in mindestens einer Dimension.
  • Die Öffnungen in dem Sitzelement befinden sich bevorzugt an der Unterseite um Verschmutzungen zu verhindern. Die Öffnungen können verschiedene Formen, z.B. die von Schlitzen oder Löchern haben. Über diese Öffnungen können die Milben in die Hohlräume im Innern des Sitzelementes gelangen, wobei das Sitzelement mindestens einen, vorzugsweise aber mehrere Hohlräume enthält, die z.B. eine Art Labyrinth bilden können.
  • Je nach Form des Sitzelementes ist dieses üblicherweise an ein oder zwei Punkten mit der Behausung verbunden, üblicherweise sind sie an den Wänden befestigt. Das Sitzelement ist mit der Behausung durch ein oder mehrere, in der Regel ein oder zwei, Verbindungselemente verbunden. Die Verbindungselemente können separate Elemente sein, die mit dem Sitzelement und/oder der Behausung verbunden sind. Die Verbindungselemente können auch Bestandteil der Behausung oder des Sitzelementes sein, z.B. ein geeignet geformter Vorsprung der Behausungswand oder ein Endstück des Sitzelementes.
  • Gemäß einer Ausführungsform können die Sitzelemente herausnehmbar gestaltet sein, in diesem Fall muß das Verbindungselement mit dem Sitzelement und/oder mit der Behausung lösbar verbunden sein.
  • Alternativ können die Sitzelemente auch in der Behausung verbleiben, z.B. wenn sie fest montiert sind.
  • Die in den Sitzelementen befindlichen Milben werden mit an sich bekannten Methoden getötet.
  • Dies kann z. B. geschehen durch:
    • • Abkühlen des Sitzelementes auf –18 Grad C
    • • Erhitzen des Sitzelementes auf Temperaturen über 60 °C
    • • Mechanisches Durchblasen der Öffnungen und Hohlräume des Sitzelementes mit Luft oder Wasserdampf
    • • Behandlung des Sitzelementes mit einem Desinfektionsmittel, z.B. auf Phenolbasis
    • • Behandlung des Sitzelementes mit akariziden Mitteln, z.B. 1. halogenierte Kohlenwasserstoffe, z.B. Bromocyclen, Hexachlorcyclohexan 2. Carbamate, z.B. Propoxur, Carbaryl 3. Organophosphate, z.B. Trichlorphon/Metrifonat, Clofenvinphos, Phoxim, Coumaphos, Heptenophos, Propetamphos, Malathion, Tetrachlorvinphos, Dichlorvos/DDVP, Chlorpyrifos, Prothiophos, Fenitrothion, Diazinon, Phosmet, Cythioat 4. Pyrethroide, z.B. Permethrin, Tetramethrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Fluvalinat, Cypermethrin, Alphamethrin, Flumethrin, Fenvalerat, Cyhalothrin, Resmethrin, Flucythrinat 5. Juvenil Hormon Agonisten, z.B. Pyriproxyfen, Metoprene, Hydroprene, Fenoxycarb 6. Chitinsynthese-Inhibitoren, z.B. Triflumuron, Diflubenzuron, Hexaflumuron, Lufenuron, Fluazuron, Flufenoxuron 7. Triazin Derivate, z.B. Cyromazin 8. Amidine, z.B. Amitraz 9. Avermectine und Milbemycine, z.B. Ivermectin, Abamectin, Moxidectin, Doramectin, Eprinomectin, Selamectin
  • Im Falle von Sitzelementen, bei denen ein routinemäßiges Herausnehmen oder Entfernen nicht vorgesehen ist, können die Milben durch geeignete Einrichtungen beispielsweise mit einer der oben genannten Methoden getötet werden. Zum Beispiel können mit einem Akarizid behandelte Sitzelemente genutzt werden, wobei sich das Akarizid vorzugsweise in den Hohlräumen befindet.
  • Die Verwendung von ausgestalteten Sitzelementen hat besondere Vorteile bei als Nutztieren gehaltenen Vögeln, und zwar bei Anwendung solcher Mittel zur Abtötung der Milben, die bei klassischer Ausbringung (z.B. Spray-Applikation) zu Wirkstoff-Rückständen in Eiern oder in den Vögeln selbst führen. Für solche Rückstände sind in Nahrungsmitteln sehr geringe Grenzwerte vorgesehen, die bei klassischer Ausbringung in der Regel überschritten werden.
  • Auch das Vergiftungsrisiko für die Vögel – insbesondere bei Ziervögeln – beim Einsatz toxischer Milben-Bekämpfungsmittel wird durch das erfindungsgemäße Verfahren gesenkt.
  • Falls die Sitzelemente herausnehmbar gestaltet sind, können die Sitzelemente mit den Ansammlungen von Roten Vogelmilben im Inneren entnommen werden und die Milben werden außerhalb des Käfigs bzw. des Stalles abgetötet und gegebenenfalls entfernt.
  • Die Erfindung eignet sich generell für die Anwendung in der Vogelhaltung, soweit sich die Vögel üblicherweise in einer Behausung befinden oder sich für Ruhephasen in eine Behausung begeben und dort auf entsprechenden Sitzelementen sitzen. Beispiele sind: Als Nutztiere gehaltene Vögel, wie z.B. Hühner; Ziervögel, wie z.B. Prachtfinken, Kanarienvögel, Sittiche, Papageien, Webervögel.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ergeben sich folgende Vorteile:
    • 1. Es entfällt der die arbeits- und zeitaufwändige Ausbringung eines akariziden Präparates zur Milbenabtötung
    • 2. Der Kontakt der Vögel und der Umgebung der Vögel mit akariziden Präparaten wird minimiert
    • 3. Verschiedene, sowohl physikalische als auch chemische Methoden der Milbenabtötung sind möglich und können je nach Verfügbarkeit genutzt werden.

Claims (24)

  1. Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe bei Vögeln, wobei die Behausung der Vögel mindestens ein Sitzelement für die Vögel enthält, das Hohlräume mit Öffnungen nach außen enthält, wobei Hohlräume und Öffnungen so ausgestaltet sind, dass sie von den Roten Vogelmilben als Unterschlupf akzeptiert werden, und das Sitzelemente weiterhin so mit der Behausung in Verbindung steht, dass die Roten Vogelmilben über das Sitzelement zum Vogel gelangen können, bei dem die in den Hohlräumen befindlichen Roten Vogelmilben in geeigneter Weise abgetötet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement vor Abtötung der Roten Vogelmilben aus der Behausung herausgenommen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Roten Vogelmilben auf eine der der folgenden Weisen abgetötet werden: (a) Abkühlen des Sitzelements auf –18 Grad C (b) Erhitzen des Sitzelements auf über 60 Grad C (c) Durchblasen der Öffnungen und Hohlräume des Sitzelements mit Luft oder Wasserdampf (d) Einbringen von Desinfektionsmittel in die Öffnungen und Hohlräume des Sitzelements.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement eine Sitzstange oder ein Brettchen ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Behausung ein Stall, Käfig oder Vogelhaus ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen eine lichte Weite von 0,3 bis 3 mm, bevorzugt von 0,5 bis 2 mm haben.
  7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen die Form von Schlitzen mit einer Breite von 0,3 bis 3 mm, bevorzugt von 0,5 bis 2 mm, und einer Länge von 0,5 bis 5 cm, bevorzugt 1,5 bis 4 cm haben.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnungen auf der Unterseite des Sitzelements befinden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement mehrere Hohlräume enthält, die miteinander verbunden sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement durch ein oder mehrere Verbindungselemente mit den Wänden der Behausung verbunden ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement lösbar mit dem Sitzelement und/oder mit der Behausung verbunden ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich in den Hohlräumen ein akarizides Mittel befindet.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das akarizide Mittel ausgewählt ist aus: (a) halogenierten Kohlenwasserstoffen, z.B. Bromocyclen, Hexachlorcyclohexan (b) Carbamaten, z.B. Propoxur, Carbaryl (c) Organophosphaten, z.B. Trichlorphon/Metrifonat, Clofenvinphos, Phoxim, Coumaphos, Heptenophos, Propetamphos, Malathion, Tetrachlorvinphos, Dichlorvos/DDVP, Chlorpyrifos, Prothiophos, Fenitrothion, Diazinon, Phosmet, Cythioat (d) Pyrethroiden, z.B. Permethrin, Tetramethrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Fluvalinat, Cypermethrin, Alphamethrin, Flumethrin, Fenvalerat, Cyhalothrin, Resmethrin, Flucythrinat (e) Juvenil Hormon Agonisten, z.B. Pyriproxyfen, Metoprene, Hydroprene, Fenoxycarb (f) Chitinsynthese-Inhibitoren, z.B. Triflumuron, Diflubenzuron, Hexaflumuron, Lufenuron, Fluazuron, Flufenoxuron (g) Triazin Derivaten, z.B. Cyromazin (h) Amidinen, z.B. Amitraz (i) Avermectinen oder Milbemycinen, z.B. Ivermectin, Abamectin, Moxidectin, Doramectin, Eprinomectin, Selamectin.
  14. Vorrichtung zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe, enthaltend (a) Sitzelement, das im Inneren Hohlräume mit Öffnungen nach außen aufweist, wobei die Hohlräume und Öffnungen so ausgestaltet sind, dass sie von den Roten Vogelmilben als Unterschlupf akzeptiert werden und (b) mindestens ein Verbindungselement zur Verbindung des Sitzelements mit einer Behausung für Vögel.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement eine Sitzstange oder ein Brettchen ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Behausung ein Stall, Käfig oder Vogelhaus ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen und Hohlräume eine lichte Weite von 0,3 bis 3 mm, bevorzugt von 0,5 bis 2 mm haben.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen die Form von Schlitzen mit einer Breite von 0,3 bis 3 mm, bevorzugt von 0,5 bis 2 mm, und einer Länge von 0,5 bis 5 cm, bevorzugt 1,5 bis 4 cm haben.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnungen auf der Unterseite des Sitzelements befinden.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement mehrere Hohlräume enthält, die miteinander verbunden sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement durch ein oder mehrere Verbindungselemente mit den Wänden der Behausung verbunden ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement lösbar mit dem Sitzelement und/oder mit der Behausung verbunden ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich in den Hohlräumen ein akarizides Mittel befindet.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23 dadurch gekennzeichnet, dass das akarizide Mittel ausgewählt ist aus: (a) halogenierten Kohlenwasserstoffen, z.B. Bromocyclen, Hexachlorcyclohexan (b) Carbamaten, z.B. Propoxur, Carbaryl (c) Organophosphaten, z.B. Trichlorphon/Metrifonat, Clofenvinphos, Phoxim, Coumaphos, Heptenophos, Propetamphos, Malathion, Tetrachlorvinphos, Dichlorvos/DDVP, Chlorpyrifos, Prothiophos, Fenitrothion, Diazinon, Phosmet, Cythioat (d) Pyrethroiden, z.B. Permethrin, Tetramethrin, Cyfluthrin, Deltamethrin, Fluvalinat, Cypermethrin, Alphamethrin, Flumethrin, Fenvalerat, Cyhalothrin, Resmethrin, Flucythrinat (e) Juvenil Hormon Agonisten, z.B. Pyriproxyfen, Metoprene, Hydroprene, Fenoxycarb (f) Chitinsynthese-Inhibitoren, z.B. Triflumuron, Diflubenzuron, Hexaflumuron, Lufenuron, Fluazuron, Flufenoxuron (g) Triazin Derivaten, z.B. Cyromazin (h) Amidinen, z.B. Amitraz (i) Avermectinen oder Milbemycinen, z.B. Ivermectin, Abamectin, Moxidectin, Doramectin, Eprinomectin, Selamectin.
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