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DE102005031656A1 - Verfahren zur Auswahl einer Bezeichung - Google Patents

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DE102005031656A1
DE102005031656A1 DE102005031656A DE102005031656A DE102005031656A1 DE 102005031656 A1 DE102005031656 A1 DE 102005031656A1 DE 102005031656 A DE102005031656 A DE 102005031656A DE 102005031656 A DE102005031656 A DE 102005031656A DE 102005031656 A1 DE102005031656 A1 DE 102005031656A1
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Boris Basche
Nhu Nguyen Thien
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Continental Automotive GmbH
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auswahl einer Bezeichnung aus einer Vielzahl von in einem Speicherelement abgespeicherten Bezeichnungen, wobei ein Zeichen handschriftlich in eine Handschrifteingabevorrichtung eingegeben wird, dem handschriftlich eingegebenen Zeichen in einer Zeichenerkennungsvorrichtung ein alphanumerisches Zeichen zugeordnet wird, das zugeordnete alphanumerische Zeichen an eine bereits eingegebene Zeichenfolge zur Erzeugung einer erweiterten Zeichenfolge angefügt wird, die erweiterte Zeichenfolge mit den im Speicherelement abgelegten Bezeichnungen verglichen wird und eine oder mehrere der abgespeicherten Bezeichnungen anhand des Vergleichs ausgewählt werden. Um Mehrdeutigkeiten bei der Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens zu einem handschriftlich eingegebenen Zeichen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das zuzuordnende alphanumerische Zeichen aus einem dynamisch veränderbaren Zeichensatz auszuwählen. Dieser Zeichensatz enthält nur solche Zeichen, die in Ergänzung der bereits eingegebenen Zeichenfolge eine erweiterte Zeichenfolge ergeben, die Anfangsbestandteil mindestens einer der abgespeicherten Bezeichnungen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auswahl einer Bezeichnung aus einer Vielzahl von in einem Speicherelement abgespeicherten Bezeichnungen durch handschriftliches Eingeben eines Zeichens in eine Handschrifteingabevorrichtung, Zuordnen eines alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen in einer Zeichenerkennungsvorrichtung, Anfügen des zugeordneten alphanumerischen Zeichens an eine bereits eingegebene Zeichenfolge zur Erzeugung einer erweiterten Zeichenfolge, Vergleichen der erweiterten Zeichenfolge mit den im Speicherelement abgelegten Bezeichnungen und Auswählen einer oder mehrerer der abgespeicherten Bezeichnungen anhand des Vergleichs. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeugnavigationssystem.
  • In Kraftfahrzeugnavigationssystemen und anderen Geräten, wie beispielsweise Fahrkartenautomaten, besteht die Anforderung eine Bezeichnung, wie beispielsweise einen Ortsnamen, aus einer Vielzahl von abgespeicherten Bezeichnungen auszuwählen. Prinzipiell kann eine solche Bezeichnung über eine Tastatur eingegeben werden. Häufig ist eine derartige Tastatur aus Platzgründen jedoch nicht vorgesehen. Über ein berührungsempfindliches Eingabesystem, wie beispielsweise ein Touchpad oder ein Touchscreen, können Zeichen handschriftlich eingegeben werden. Mittels eines Handschrifterkennungssystems werden die eingegebenen Zeichen erkannt, das heißt, dem eingegebenen Zeichen wird ein alphanumerisches Zeichen zugeordnet. Hierbei wird zwischen Handschrifterkennungssystemen unterschieden, bei denen die Zeichen nach festen Regeln eingegeben werden müssen und solchen, die eine freie Eingabe, das heißt mit dem individuellen Schreibstil des Schreibers, erlauben. Von den Anwendern werden die letztgenannten Handschrifterkennungssysteme bevorzugt, da kein vorhergehender Lernprozess zum Erlernen der Eingaberegeln für die Zeichen erforderlich ist. Bei diesen Systemen stellt sich dann jedoch das Problem der Mehr deutigkeit eines eingegebenen Zeichens. Beispielsweise kann ein senkrechter Strich sowohl als die Ziffer "1" oder als der Buchstabe "L" (in Kleinschreibung) oder als der Buchstabe "I" interpretiert werden. Ein Kreis kann entsprechend als der Buchstabe "O" oder als die Ziffer "0" interpretiert werden. Ähnliche Probleme können auch beispielsweise bei Eingabe eines Zeichens für die Buchstaben "a", "d" und "q" und andere auftreten.
  • Zur Lösung dieses Problems der Mehrdeutigkeit eines eingegebenen Zeichens können die zu dem eingegebenen Zeichen infrage kommenden alphanumerischen Zeichen dem Anwender zur manuellen Auswahl angeboten werden. Der Anwender muss dann z. B. manuell entscheiden, ob der von ihm eingegebene senkrechte Strich als "1" oder als "L" oder "I" interpretiert werden soll.
  • Des Weiteren kann teilweise aus dem Kontext der Zeicheneingabe auf das passende alphanumerische Zeichen geschlossen werden. Wird beispielsweise eine Telefonnummer eingegeben, so kann es sich beispielsweise bei der Eingabe eines Kreises nur um die Ziffer "0" und nicht um den Buchstaben "0" handeln. Des Weiteren kann auch beispielsweise manuell vorgewählt werden, dass nur Buchstaben oder nur Zahlen eingegeben werden.
  • Wird ein Handschrifterkennungssystem zur Eingabe von Zielen in einem Navigationssystem benutzt, so kann zur Lösung der oben beschriebenen Mehrdeutigkeit weder der Kontext noch eine Beschränkung auf die Eingabe ausschließlich von Buchstaben oder Zahlen verwendet werden, da Zahlen und Buchstaben gleichermaßen erlaubt sind. Auch ein manuelles Auswählen zwischen mehreren zu dem eingegebenen Zeichen möglichen alphanumerischen Zeichen ist insbesondere bei Kraftfahrzeugnavigationssystemen unzweckmäßig, da es den Bedienaufwand erhöht und den an einer schnellen Eingabe des Zielortes interessierten Benutzer aufhält.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes Verfahren zur Auswahl einer Bezeichnung derart weiterzubilden, dass das Auftreten von Mehrdeutigkeiten zumindest reduziert wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeugnavigationssystem mit Handschrifteingabe anzugeben.
  • Die erstgenannte Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren dadurch gelöst, dass das zuzuordnende alphanumerische Zeichen aus einem dynamisch veränderbaren Zeichensatz ausgewählt wird, der nur solche Zeichen enthält, die in Ergänzung der bereits eingegebenen Zeichenfolge eine erweiterte Zeichenfolge ergeben, die Anfangsbestandteil mindestens einer der abgespeicherten Bezeichnungen ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden somit die einem eingegebenen Zeichen zuordenbaren alphanumerischen Zeichen beschränkt. Die Beschränkung erfolgt dabei wie nachfolgend beschrieben. Die bereits eingegebene Zeichenfolge wird mit den abgespeicherten Bezeichnungen verglichen. Hierbei werden diejenigen abgespeicherten Bezeichnungen ausgewählt, deren Anfangsbestandteil mit der bereits eingegebenen Zeichenfolge übereinstimmt. Nachfolgend werden die so ausgewählten abgespeicherten Bezeichnungen daraufhin untersucht, welches alphanumerische Zeichen bei den so ausgewählten Bezeichnungen auf die eingegebene Zeichenfolge folgt. Nur die hierbei aufgefundenen Zeichen werden dann als mögliche alphanumerische Zeichen bei der Zuordnung zu dem nächsten handschriftlich eingegebenen Zeichen in Erwägung gezogen. Durch die reduzierte Anzahl alphanumerischer Zeichen können in vielen Fällen bereits Mehrdeutigkeiten ausgeschlossen werden. Wird beispielsweise anhand der bereits eingegebenen Zeichenfolge festgestellt, dass als nächstes alphanumerisches Zeichen einer Bezeichnung nur noch die Buchstaben E, L und N zulässig sind, so wird bei Eingabe eines senkrechten Striches durch den Benutzer als nächstes Zeichen nur noch der Buchstabe "L" infrage kommen, nicht mehr jedoch der Buchstabe "I" oder die Ziffer "1".
  • Insbesondere kann der dynamisch veränderbare Zeichensatz in Form einer Liste abgespeichert sein. Aus einer solchen Liste lässt sich eine Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen besonders schnell zuordnen. Die Liste kann zudem einfach und schnell angepasst werden.
  • Gerade zu Beginn der Eingabe einer Bezeichnung, d.h. wenn erst ein oder wenige Zeichen eingegeben wurden, kann aufgrund der Vielzahl der noch infrage kommenden Bezeichnungen das Auftreten von Mehrdeutigkeiten nicht immer vermieden werden. Wenn eine Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen nicht eindeutig möglich ist, können daher zwei oder mehr alphanumerische Zeichen dem Anwender zur Auswahl angeboten werden.
  • Weiterhin kann nach dem Vergleichen der erweiterten Zeichenfolge mit dem im Speicherelement abgespeicherten Bezeichnungen eine Liste mit solchen Bezeichnungen erstellt werden, die den erweiterten Zeichensatz als Anfangsbestandteil R enthalten. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass nach Eingabe eines weiteren Zeichens und Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens zu diesem handschriftlich eingegebenen Zeichen der Vergleich der dann vorliegenden Zeichenkette nicht mehr mit allen abgespeicherten Bezeichnungen der Datenbank erfolgen muss. Vielmehr reicht es aus, den Vergleich nur mit den Bezeichnungen der erstellten Liste durchzuführen, da nur die dort aufgeführten Bezeichnungen die bereits eingegebene Zeichenfolge als Bestandteil aufweisen. Durch die geringere Anzahl durchzuführende Vergleiche kann somit die Verarbeitungsgeschwindigkeit erhöht werden.
  • Nach Zuordnen des alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen, d.h. nach Erkennung des eingegebenen Zeichens, kann weiterhin eine Rückmeldung an den Benutzer ausgegeben werden. Diese Rückmeldung kann optisch, akustisch oder haptisch erfolgen. Eine akustische Rückmeldung hat den Vorteil, dass der Benutzer beispielsweise nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, wie dies bei einer optischen Rückmeldung der Fall sein kann. Besonders bevorzugt wird eine haptische Rückmeldung, bei der beispielsweise die Handschrifteingabevorrichtung kurzzeitig vibriert. Der Benutzer, dessen Finger nach der handschriftlichen Eingabe noch auf der Handschrifteingabevorrichtung ruht, erhält somit eine Rückmeldung, ohne dass weitere Mitfahrer durch die Art der Rückmeldung gestört werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann insbesondere zur Auswahl von Datenbankeinträgen in einem Kraftfahrzeugnavigationssystem durchgeführt werden.
  • Das Kraftfahrzeugnavigationssystem kann als Handschrifteingabevorrichtung ein Touchpad aufweisen, das insbesondere in einen Dreh-/Drücksteller integriert ist. Hierdurch ergibt sich eine kompakte Bedieneinheit für ein Navigationssystem, das nur wenig Raum im Kraftfahrzeug in Anspruch nimmt, andererseits uneingeschränkt die Eingabe von Zeichen erlaubt.
  • Die Handschrifteingabevorrichtung kann auch als Touchscreen des Kraftfahrzeugnavigationssystems ausgebildet sein. Auch hierdurch ergibt sich eine kompakte Ausgestaltung, da eine Anzeigeeinrichtung und eine Bedieneinheit innerhalb des Touchscreens realisiert werden können.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 2: die Komponenten eines Kraftfahrzeugnavigationssystems,
  • 3: ein Touchscreen als kombinierte Bedien/Ausgabeeinheit eines Kraftfahrzeugnavigationssystems.
  • 1 zeigt ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Das Verfahren startet in Schritt S1 mit einer Initialisierung des Systems. In Schritt S2 erfolgt dann die handschriftliche Eingabe eines Zeichens in eine Handschrifteingabevorrichtung. In Schritt S3 wird mittels eines Computerprogramms zur Handschrifterkennung dem eingegebenen Zeichen ein alphanumerisches Zeichen zugeordnet. Die Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens erfolgt dabei anhand eines dynamisch veränderbaren Zeichensatzes. Der dynamisch veränderbare Zeichensatz enthält nur solche Zeichen, die in Ergänzung zu einer bereits angegebenen Zeichenfolge eine neue erweiterte Zeichenfolge ergeben, die Anfangsbestandteil zumindest einer der abgespeicherten Bezeichnungen ist. In Schritt S4 wird zunächst das erkannte alphanumerische Zeichen an eine bereits bestehende Zeichenfolge angefügt und die so erhaltene neue Zeichenfolge mit den Einträgen einer Datenbank 3 verglichen. Hierbei werden Bezeichnungen ausgewählt, die die bereits eingegebene Zeichenfolge als Anfangsbestandteil aufweisen. In Schritt S5 wird geprüft, ob durch die eingegebene Zeichenfolge eine Bezeichnung bereits eindeutig erkannt werden kann. Ist dies der Fall, so wird der gesuchte Listeneintrag gefunden und das Verfahren wird in Schritt S6 beendet.
  • Liegen in Schritt S5 noch mehrere Bezeichnungen vor, so dass der eingegebenen Zeichenfolge noch keine Bezeichnung eindeutig zugeordnet werden kann, so wird in Schritt S7 anhand der Bezeichnungen, die die Zeichenfolge enthalten, geprüft, welche alphanumerischen Zeichen als nächstes Eingabezeichen infrage kommen. Die auf diese Weise ermittelten möglichen weiteren Zeichen für den nächsten Eingabeschritt werden in Schritt S8 als Vorgaben für die Zeichenerkennungsvorrichtung bereitgestellt und der Zeichenerkennung in Schritt S3 zur Verfügung gestellt.
  • Parallel dazu wird im Anschluss an Schritt S5 eine weitere Zeicheneingabe ermöglicht, so dass in Schritt S2 das nächste Zeichen eingegeben werden kann. Mit dem jetzt neu eingegebenen Zeichen wird in Schritt S3 erneut eine Zeichenerkennung durchgeführt, wobei nunmehr die in Schritt S8 zur Verfügung gestellten Zeichen zur Auswahl stehen. Somit wird nach der Eingabe jedes Zeichens in den Schritten S7 und S8 eine neue Liste von möglichen Zeichen bereitgestellt, die an die zur Auswahl stehenden Bezeichnungen angepasst ist.
  • Anhand der Tabelle wird das Verfahren am Beispiel der Auswahl einer fiktiven Ortsbezeichnung weiter erläutert. Zu Beginn des Verfahrens (Stufe 0) sind noch keine Zeichen eingegeben worden. Verfügbar sind somit alle Buchstaben von A bis Z und alle Ziffern von 0 bis 9 sowie Sonderzeichen. Eine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung erfolgt nicht, d.h. Buchstaben können sowohl in Groß- als auch in Kleinschreibung eingegeben werden.
  • Die Liste der verfügbaren Bezeichnungen enthält zu Beginn noch alle Bezeichnungen der Datenbank.
  • In Stufe 1 wird nun das erste Zeichen handschriftlich eingegeben. Zur Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens stehen noch alle Zeichen, wie zuvor angegeben, zur Verfügung. Der handschriftlichen Eingabe wurde das alphanumerische Zeichen "W" zugeordnet. Die somit weiterhin infrage kommenden Bezeichnungen reduzieren sich somit auf solche Bezeichnungen, die mit dem Buchstaben "W" beginnen, also im angegebenen Beispiel "Waldheim", "Weilheim", "Weitstadt", "Wetzstadt", "Wirstadt" und "W-Dorf". Als zweites alphanumerisches Zeichen kommen somit nur noch "a", "e", "i" und "-" infrage.
  • In Stufe 2 ist das Zeichen "W" bereits eingegeben. Die neue handschriftliche Eingabe des Zeichens "e" wird mit dem verfügbaren Zeichen "a", "e", "i", "-" verglichen und das alphanumerische Zeichen "e" zugeordnet. Somit reduzieren sich die verfügbaren Bezeichnungen auf "Weilheim", "Weitstadt" und "Wetzstadt". Als drittes Zeichen kommen somit nur noch die Buchstaben "i" und "t" infrage.
  • In Stufe 3 ist somit bereits die Zeichenkette "We" eingegeben. Als handschriftliche Eingabe wird nun ein senkrechter Strich eingegeben. Ein derartiges eingegebenes Zeichen kann grundsätzlich als die Ziffer "1" oder eine der Buchstaben "I" (in Großschreibung) oder "l" (in Kleinschreibung) gedeutet werden. Da die verfügbaren Zeichen nunmehr jedoch nur noch die Buchstaben "i" und "t" enthalten, kann das alphanumerische Zeichen "I" eindeutig zugeordnet werden. Als verfügbare Zeichnungen bleiben nun "Weilheim" und "Weitstadt" übrig. Der nächste einzugebende Buchstabe kann somit nur ein "l" oder ein "t" sein, so dass sich die verfügbaren Zeichen auf diese reduzieren.
  • In Stufe 4 ist somit bereits die Zeichenkette "Wei" eingegeben. Es erfolgt erneut eine handschriftliche Eingabe eines senkrechten Striches. Durch Vergleich mit den verfügbaren Zeichen "l" und "t" kann nunmehr eindeutig der Buchstabe "l" zugeordnet werden. Die nun einzige verbleibende Bezeichnung mit der Anfangszeichenfolge "Weil" ist die Bezeichnung "Weilburg", die somit eindeutig gefunden wurde. Durch die dynamische Anpassung der verfügbaren Zeichen wurden Mehrdeutigkeiten bei der Interpretation eines eingegebenen Zeichens vermieden und der Auswahlvorgang beschleunigt.
  • 2 zeigt ein Navigationssystem, in dem das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft eingesetzt werden kann. Zentraler Bestandteil des Navigationssystems ist die Recheneinheit 1. Mit der Recheneinheit 1 ist eine Bedieneinheit 2 verbunden, über die beispielsweise ein Zielort eingegeben werden kann. Die Bedieneinheit 2 weist einen Dreh-/Drücksteller 10 auf, in den ein Touchpad zur Handschrifteingabe integriert ist.
  • Mit der Recheneinheit 1 ist eine optische Ausgabeeinheit 3 verbunden, über die eine Kartendarstellung und Zielführungsinformation sowie sonstige Informationen ausgegeben werden können. Die Zielführungsinformationen können weiterhin über einen Lautsprecher 4 ausgegeben werden.
  • Die Recheneinheit 1 ist ferner mit einer Datenbank 5 verbunden, die die Landkartendaten und die Ortsbezeichnungen für die Zielauswahl enthält. Diese Daten sind beispielsweise auf einer CD-ROM oder einer DVD abgespeichert. Andere bekannte Speichermittel, wie eine Festplatte oder eine Speicherkarte, können ebenfalls zum Einsatz kommen.
  • Anhand der Landkartendaten kann von der Recheneinheit 1 bei gegebenen Start- und Zielort in bekannter Weise eine Berechnung der optimalen Route durchgeführt werden, die dann über die optische Ausgabeeinheit 3 ausgegeben werden kann.
  • Zur Bestimmung der aktuellen Fahrzeugposition enthält das Navigationssystem ferner einen Empfänger 6 zum Empfang von Satelliten-Navigationssignalen. Um eine von Satelliten unabhängige Positionsbestimmung durchführen zu können, enthält das Navigationssystem ferner einen Richtungssensor 7 und einen Wegsensor 8, die ebenfalls mit der Recheneinheit 1 verbunden sind, so dass mit Hilfe eines geeigneten Computerprogramms und deren Signalen eine Positionsbestimmung möglich ist.
  • Weiterhin kann die Recheneinheit 1 zusätzlich mit einem Rundfunkempfänger 9 verbunden sein, der zum Empfang von RDS-TMC-Signalen ausgebildet ist. Somit können empfangene Verkehrsinformationen vom Rundfunkempfänger 9 an die Recheneinheit 1 weitergeleitet und zur Berücksichtigung bei der Routenberechnung herangezogen werden. Alternativ können Verkehrsinformationen auch über ein Mobilfunkgerät, insbesondere nach dem GSM-Standard, empfangen und an die Recheneinheit 1 weitergeleitet werden.
  • Abweichend vom dem gezeigten Navigationssystem können die Landkartendaten auch mittels einer Mobilfunkverbindung von einer zentralen Servicestelle in das Fahrzeug übertragen werden. In diesem Fall kann ein Lesegerät für ein Speichermedium mit den Landkartendaten im Fahrzeug entfallen. Auch die Routenberechnung kann außerhalb des Fahrzeuges erfolgen. Dennoch ist auch in diesem Fall die Eingabe eines Zielortes erforder lich, so dass das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft eingesetzt werden kann, wobei die handschriftliche Eingabe eines Zeichens über das Touchpad des Dreh-/Drückstellers 10 erfolgt. Die Verfahrensdurchführung erfolgt in der zuvor beschriebenen Weise in der Recheneinheit 1 anhand eines entsprechenden Programms.
  • Anstelle einer Bedieneinheit 2 und einer Anzeigeeinheit 3 kann das Navigationssystem auch eine kombinierte Bedien/Anzeigeeinheit 20 aufweisen. Die in 3 dargestellte Bedien- und Anzeigeeinheit 20 weist unterschiedliche Bereiche auf, nämlich einen ersten Bereich 16, in dem Bedienelemente grafisch dargestellt sind. Im Ausführungsbeispiel ist der erste Bereich 16 in drei Teilbereiche 16a bis 16c aufgeteilt. Im Bereich 16b sind Funktionstasten grafisch dargestellt, mit denen die verschiedenen Grundfunktionen eines Multimediasystems, zu dem das Navigationssystem gehört, aktiviert werden können. In den Teilbereichen 16a und 16c werden dagegen Bedienelemente abhängig von der gewählten Grundfunktion grafisch dargestellt. Ein zweiter Bereich 17 der Bedien- und Anzeigeeinrichtung 20 ist als Handschrifteingabevorrichtung ausgebildet. In diesen Bereich können handschriftliche Eingaben gemacht werden. Beispielsweise kann der Benutzer hier mit einem Finger 21 oder einem Stift Ziffern einer Telefonnummer oder Buchstaben für eine Ortsbezeichnung eingeben. Weiterhin weist die Bedien- und Anzeigeeinheit 20 einen dritten Bereich 18 auf, der als reiner Anzeigebereich genutzt wird. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Anzeigebereich 19. Der Anzeigebereich 19 kann zusammen mit dem zweiten Bereich 17 beispielsweise zur Anzeige einer Kartendarstellung bei gewählter Navigationsfunktion dienen. Der zweite Eingabebereich 17 wird daher in doppelter Weise genutzt.
  • Gibt der Benutzer ein Zeichen handschriftlich in den zweiten Bereich 17 ein, so werden durch eine Zeichenerkennungsvorrichtung den handschriftlich eingegebenen Zeichen wie zuvor beschrieben alphanumerische Zeichen zugeordnet. Die auf diese Art generierte Zeichenfolge wird im Anzeigefeld 19 optisch dargestellt. Im Ausführungsbeispiel ist das Anzeigefeld 19 aufgeteilt in ein erstes Anzeigefeld 19b, in dem eine eingegebene Ortsbezeichnung dargestellt wird und ein zweites Eingabefeld 19c, in dem ein eingegebener Straßenname dargestellt wird.
    Figure 00110001
    Tabelle

Claims (10)

  1. Verfahren zur Auswahl einer Bezeichnung aus einer Vielzahl von in einem Speicherelement abgespeicherten Bezeichnungen durch – handschriftliches Eingeben eines Zeichens in eine Handschrifteingabevorrichtung, – Zuordnen eines alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen in einer Zeichenerkennungsvorrichtung, – Anfügen des zugeordneten alphanumerischen Zeichens an eine bereits eingegebene Zeichenfolge zur Erzeugung einer erweiterten Zeichenfolge, – Vergleichen der erweiterten Zeichenfolge mit den im Speicherelement abgelegten Bezeichnungen und – Auswählen einer oder mehrerer der abgespeicherten Bezeichnungen anhand des Vergleichs, dadurch gekennzeichnet, dass das zuzuordnende alphanumerische Zeichen aus einem dynamisch veränderbaren Zeichensatz ausgewählt wird, der nur solche Zeichen enthält, die in Ergänzung der bereits eingegebenen Zeichenfolge eine erweiterte Zeichenfolge ergeben, die Anfangsbestandteil zumindest einer der abgespeicherten Bezeichnungen ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dynamisch veränderbare Zeichensatz in Form einer Liste abgespeichert ist.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr alphanumerische Zeichen zur Auswahl angeboten werden, wenn eine Zuordnung eines alphanumerischen Zeichens zu dem handschriftlich eingegebenen Zeichen nicht eindeutig möglich ist.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Vergleichen der er weiterten Zeichenfolge mit den im Speicherelement abgespeicherten Bezeichnungen eine Liste mit solchen Bezeichnungen erstellt wird, die den erweiterten Zeichensatz als Anfangsbestandteil enthalten.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nach Eingabe eines weiteren Zeichens das Vergleichen anhand der Liste erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Zuordnen des alphanumerischen Zeichens eine Rückmeldung ausgegeben wird.
  7. Kraftfahrzeug-Navigationssystem, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auswahl von Datenbankeinträgen, insb. Adressdatenbankeinträgen, ein Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche durchgeführt wird.
  8. Kraftfahrzeug-Navigationssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschrifteingabevorrichtung ein Touchpad ist.
  9. Kraftfahrzeug-Navigationssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Touchpad in einen Dreh-/Drücksteller (10) integriert ist.
  10. Kraftfahrzeug-Navigationssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das die Handschrifteingabevorrichtung ein Touchscreen (20) ist.
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