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DE102005031420B4 - Kombinierte Tauch-/Flachabsaug-Rotationspumpe mit konzentrischer Laufradeintrittsöffnung - Google Patents

Kombinierte Tauch-/Flachabsaug-Rotationspumpe mit konzentrischer Laufradeintrittsöffnung Download PDF

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DE102005031420B4
DE102005031420B4 DE102005031420A DE102005031420A DE102005031420B4 DE 102005031420 B4 DE102005031420 B4 DE 102005031420B4 DE 102005031420 A DE102005031420 A DE 102005031420A DE 102005031420 A DE102005031420 A DE 102005031420A DE 102005031420 B4 DE102005031420 B4 DE 102005031420B4
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DE
Germany
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rotary pump
pump
impeller
housing
blade
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE102005031420A
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English (en)
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DE102005031420A1 (de
Inventor
Hermann Drexel
Herbert Stricker
Martin Volk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Al Ko Geraete GmbH
Original Assignee
Koerber AG
Al Ko Kober SE
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Publication date
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    • F04D7/04Pumps adapted for handling specific fluids, e.g. by selection of specific materials for pumps or pump parts of centrifugal type the fluids being viscous or non-homogenous

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Abstract

Kombinierte Tauch-/Flachabsaug-Rotationspumpe (1) mit:
1.1. einem elektrischen Antrieb (2) mit einem Antriebsgehäuse (3),
1.2. einem Pumpengehäuse (4) mit einer zentral angeordneten Gehäuseeintrittsöffnung (5) und mindestens einer Gehäuseaustrittsöffnung (6),
1.3. einem zwischen den Gehäuseein- und Gehäuseaustrittsöffnungen (5, 6) angeordneten Laufrad (7) zur Flüssigkeitsförderung,
1.4. einer Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes (10) des Laufrades (7) zu einer Aufstellfläche (11) der Pumpe (1)
dadurch gekennzeichnet, dass
1.5. das Laufrad (7) mindestens zwei übereinander angeordnete Schaufelkränze (8, 9) aufweist, die zur Aufstellfläche (11) der Pumpe (1) beabstandet sind, und
1.6. die Schaufelkränze (8, 9) eine gemeinsame, zentral angeordnete Laufradeintrittsöffnung (39) aufweisen, wobei die Innenkreise der Schaufelkränze (8, 9) einen gemeinsamen und konzentrisch zum Laufrad (7) angeordneten Kanal bilden, durch den die zu fördernde Flüssigkeit in die Schaufelkränze (8, 9) eintritt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine kombinierte Tauch-/Flachabsaug-Rotationspumpe mit einem elektrischen Antrieb, welcher von einem Antriebsgehäuse umgeben ist, einem Pumpengehäuse mit einer zentral angeordneten Gehäuseeintrittsöffnung und mindestens einer Gehäuseauntrittsöffnung und einem zwischen den Gehäuseein- und Gehäuseaustrittsöffnungen angeordneten Laufrad zur Flüssigkeitsförderung, welches mindestens zwei übereinander angeordnete Schaufelkränze aufweist, die zu einer Aufstellfläche der Pumpe beabstandet sind.
  • Eine ähnliche Pumpe ist beispielsweise aus der Schrift DE 295 14 402 U1 bekannt. In dieser Schrift wird, insbesondere in den 1 und 2, eine Tauchpumpe beschrieben, die einen Elektromotor mit Gehäuse aufweist und damit ein in einem Pumpengehäuse angeordnetes Radial-Laufrad antreibt. Unter dem Radial-Laufrad ist in einer Ausführung ein kleines Zusatzlaufrad – genauer gesagt ein einfaches Flügelrad – angebracht, welches einen Außendurchmesser aufweist, der dem Durchmesser der Gehäuseeintrittsöffnung entspricht. Dieses sogenannte Zusatzlaufrad soll dazu dienen, eine verbesserte Entlüftung des Pumpengehäuses und schnellere Füllung mit dem zu fördernden Fluid zu erzeugen. Dieses Ziel einer verbesserten Anlaufphase, insbesondere bei niedrig stehendem Fluid, wird zwar grundsätzlich erreicht, jedoch wird durch diese Konstruktion eine zusätzliche Verstopfungsgefahr ausgebildet, bei der Flüssigkeiten mit eingelagerten Feststoffteilen sehr leicht zu einer Verstopfung der Zufuhröffnung führen können. Außerdem erscheint die Wirksamkeit eines solchen Zusatzlaufrades nicht ausreichend zu sein. In einer anderen Ausführung werden die Schaufeln des eigentlichen Laufrades im zentralen Bereich der Gehäuseeintrittsöffnung nach unten verlängert. Ein wesentlich verbessertes Anlaufverhalten gegenüber einem Laufrad mit durchgehend gleich hohen Schaufeln erscheint hierdurch jedoch nicht erreicht zu werden.
  • Eine andere Lösung wird in der Schrift EP 1 186 782 A1 vorgeschlagen. Diese Schrift zeigt eine Tauchpumpe, welche einen vorgelagerten Sammelraum in Form einer Wanne aufweist, wobei die Wanne einen umlaufenden Seitenrand mit einer Oberkante besitzt, die auf einem höheren Pegel als die Ansaugöffnung liegt und einen Strömungskanal aufweist, der zumindest eine außerhalb der Seitenwand und in Abstand unterhalb deren Oberkante liegenden Eintrittsöffnung führt.
  • Durch diese Ausgestaltung umgibt die Wanne eine den Pumpenraum nach unten abschließende und mit der Saugöffnung versehene Grundplatte vollständig, so dass bei gefüllter Wanne die Ansaugöffnung vollständig in Flüssigkeit hineinragt. Ein Ansaugen von Luft wird dadurch verhindert und es können die Eintrittsöffnungen der Pumpe im unmittelbaren Bereich des Bodens liegen, so dass die Pumpe bei niedrig werdendem Flüssigkeitspegel eingesetzt werden kann.
  • Eine derartige Konstruktion weist jedoch das Problem auf, dass Schmutzwasser mit größeren Feststoffbestandteilen ebenso zu einer leichten Verstopfung des Ansaugsystems führt und damit die Pumpe nur für relativ saubere Medien eingesetzt werden kann.
  • Des Weiteren wird auf die Druckschrift GB 1 502 781 A verwiesen, in der eine Kreiselpumpe offenbart wird, welche zwei übereinander liegende Schaufelkränze aufweist, die eine zentrale Eintrittsöffnung besitzen, jedoch führt diese Anordnung nicht zum Gegenstand der hier beschrieben Erfindung.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Pumpe zu finden, welche einerseits bei relativ niedrigem Flüssigkeitsstand eingesetzt werden kann und andererseits auch einfach im Bereich von Schmutzwasserabsaugungen ohne Verstopfungsgefahr genutzt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand untergeordneter Ansprüche.
  • Die Erfinder haben erkannt, dass es besonders positiv für ein schnelles Füllverhalten der Pumpe und für eine hohe Flexibilität bezüglich des Transportes feststoffbeladener Flüssigkeiten ist, wenn die Pumpe über zumindest zwei Schaufelkränze verfügt, wobei zumindest zwei Schaufelkränze eine gemeinsame, zentral angeordnete Laufradeintrittsöffnung aufweisen sollten und gleichzeitig eine Möglichkeit zur Einstellung des Abstandes des Laufrades zur jeweiligen Aufstellfläche der Pumpe vorhanden sein sollte. Durch diese Merkmale wird erreicht, dass für die schnelle Füllung des Pumpengehäuses mit Flüssigkeit ein hierfür optimierter Schaufelkranz eingesetzt werden kann, wobei gleichzeitig für das Abpumpen größerer Volumina, gegebenenfalls einschließlich vorhandener Feststoffanteile, ein ebenfalls hierauf optimierter Schaufelkranz zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist es notwendig, den Abstand des Laufrades zur Aufstellfläche der Pumpe veränderlich auszugestalten, damit je nach Anforderung eine Aufstellungssituation erreicht werden kann, in der das untere Schaufelrad möglichst unterhalb des die Pumpe umgebenden Flüssigkeitsniveaus eingestellt werden kann. Gleichzeitig sind die zumindest zwei Schaufelkränze des Laufrades so angeordnet, dass beide Radial-Schaufelkränze eine zentral angeordnete Laufradseintrittsöffnung aufweisen, welche dann mit entsprechend großem Durchmesser ausgestaltet sein können, so dass auch größere mitgeförderte Feststoffpartikel nicht zu einer Verstopfung der Pumpe führen.
  • Entsprechend diesem Grundgedanken schlagen die Erfinder eine kombinierte Tauch-/Fachabsaug-Rotationspumpe vor, welche einen elektrischen Antrieb mit einem Antriebsgehäuse aufweist, weiterhin über ein Pumpengehäuse mit einer zentral angeordneten Gehäuseeintrittsöffnung und mindestens einer Gehäuseaustrittsöffnung verfügt, wobei zwischen den Gehäuseein- und Gehäuseaustrittsöffnungen ein Laufrad zur Flüssigkeitsförderung angeordnet ist, und eine Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes des Laufrades zu einer Aufstellfläche der Pumpe aufweist. Erfindungsgemäß weist das Laufrad mindestens zwei übe rander angeordnete Schaufelkränze auf, die zur Aufstellfläche der Pumpe beabstandet sind, wobei die Innendurchmesser der Schaufelkränze einen gemeinsamen und konzentrisch zum Laufrad angeordneten Kanal, durch den die zu fördernde Flüssigkeit in die Schaufelkränze eintritt, aufweisen,
    Besonders günstig ist es hierbei, wenn der untere Schaufelkranz niedriger ausgebildet ist als mindestens ein oberhalb angeordneter weiterer Schaufelkranz.
  • Bevorzugt wird bei der erfindungsgemäßen Pumpe ein Laufrad, welches Radial-Schaufelkränze aufweist, jedoch ist auch eine Ausgestaltung mit Halbaxial-Schaufelkränzen möglich.
  • Es können dabei entweder genau zwei Schaufelkränze übereinander angeordnet werden, jedoch besteht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Schaufelkränze übereinander anzuordnen, so dass eine Optimierung der Pumpleistung möglich ist.
  • Die Schaufelkränze können eine unterschiedlich große Anzahl von Schaufeln aufweisen, wobei es besonders günstig ist, wenn der untere Schaufelkranz eine höhere Anzahl an Schaufeln aufweist, als ein darüber angeordneter Schaufelkranz. Dadurch besteht die Möglichkeit, den unteren Schaufelkranz besonders günstig für die Anfangsförderung geringer Flüssigkeitsmengen auszubilden, während der darüber angeordnete Schaufelkranz, aufgrund der größeren Höhe, letztendlich einen höheren Volumendurchsatz und eine Passage von größeren Feststoffteilchen ermöglicht.
  • Hierbei kann es auch vorteilhaft sein, wenn zumindest ein Schaufelkranz gekrümmte Schaufeln enthält, da hierdurch eine verbesserte Pumpleistung erreicht werden kann. Vereinfacht besteht allerdings auch die Möglichkeit, beispielsweise aus Kostengründen, ebene Schaufeln zumindest bei einem Schaufelkranz einzusetzen.
  • Die Ausbildung des Laufrades kann beispielsweise derart geschehen, dass die Innenradien mindestens zweier übereinander angeordneter Schaufelkränze, vorzugsweise der beiden einzigen Schaufelkränze, gleich groß ausgebildet sind. Ebenso können auch die Außenradien von zumindest zwei Schaufelkränzen gleich groß gestaltet werden.
  • Besonders günstig ist es, wenn der Außendurchmesser des unteren Schaufelkranzes wesentlich größer ist als der Innendurchmesser des darüber liegenden und/oder oberen Schaufelkranzes ist, zumindest in Bezug auf den unteren Rand des darüber liegenden und/oder oberen Schaufelkranzes. Insgesamt sollte der untere Schaufelkranz dabei im Innenbereich frei von Schaufeln sein, um einer, gegebenenfalls feststoffbeladene, Flüssigkeit freien Zugang zu dem darüber angeordneten größeren Schaufelrad zu ermöglichen. Auch ist es günstig den Innendurchmesser, zumindest des unteren Schaufelkranzes in, zumindest ungefähr, der gleichen Größe auszuführen, wie die darunter liegende Eintrittsöffnung des Pumpengehäuses, insbesondere, wenn die Eintrittsöffnung unmittelbar vor dem unteren Schaufelkranz angeordnet ist. Damit bleibt im Eingangsbereich der Strömungskanal frei von rotierenden Schaufeln und von Verstopfungsgefahr.
  • Vorteilhaft kann es jedoch auch sein, wenn der Außendurchmesser des unteren Schaufelkranzes größer ausgebildet ist als der Außendurchmesser eines darüber liegenden Schaufelkranzes, da hierdurch eine verbesserte Druckleistung des unteren Schaufelkranzes erreicht wird.
  • Obwohl es grundsätzlich möglich ist, beide oder alle Schaufelkränze unterschiedlich, ggf. auch mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten anzutreiben, ist es jedoch besonders wirtschaftlich, die Laufräder derart auszubilden, dass die Schaufeln zweier Schaufelkränze an einer gemeinsamen Trennfläche angeordnet sind, welche die Rotationsräume der Schaufelkränze voneinander trennt.
  • Diese Trennfläche kann dabei entweder eben ausgebildet werden, oder es besteht auch die Möglichkeit, der Trennfläche eine konische Form zu geben, welche gegebenenfalls einen Selbstreinigungseffekt durch sich radial nach außen erweiternde Querschnitte steigert. Auch eine gewölbte Form der Trennfläche ist möglich.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Rotationspumpe schlagen die Erfinder außerdem vor, dass mindestens ein Schaufelkranz mit einer gemeinsamen Trennfläche zu einem weiteren Schaufelkranz eine gegenüberliegende Begrenzungsfläche aufweist, die mit Schaufeln dieses Schaufelkranzes verbunden ist. Durch diese Ausgestaltungsform ist zumindestens einer der Schaufelkränze oberhalb und unterhalb durch eine Begrenzungsfläche versehen, wodurch wiederum eine Leistungssteigerung des Laufrades bewirkt wird. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, beide oder alle Schaufelkränze, die im Laufrad vorhanden sind, mit einer oberen und unteren Begrenzungsfläche zu versehen, so dass damit alle Strömungskanäle des Laufrades in den Schaufelkränzen eindeutig definiert sind und dadurch eine verbesserte Strömung und auch verbesserte Pumpleistung erreicht wird.
  • Bezüglich der Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes des Laufrades zur Abstellfläche der Pumpe bestehen mannigfaltige Ausführungsmöglichkeiten. Besonders günstig ist es jedoch, wenn diese Vorrichtung ein im unteren Bereich des Pumpengehäuses höheneinstellbarer Korb ist, der zusammen mit der unteren Außenseite des Pumpengehäuses einen Vorraum bilden kann und je nach Höheneinstellung unterschiedlich große Zugangsöffnungen zum Pumpengehäuse oder in den je nach Höheneinstellung vorliegenden Vorraum freigibt. Hierdurch wird es möglich, durch eine Vergrößerung des Abstandes des Laufrades zur Aufstellfläche der Pumpe gleichzeitig größere Öffnungen in einem Vorraum des Pumpengehäuses zu bilden, so dass bei einem Einsatz der Pumpe als Schmutzwasserpumpe eine besonders geringe Verstopfungsgefahr vorliegt, während bei einer sehr ge ringen Höheneinstellung des Korbes nur noch relativ geringe Öffnungsquerschnitte für das Ansaugen der Flüssigkeit zur Verfügung stehen, so dass eine rechtzeitige Filterung stattfindet und in dieser Konstellation der Pumpe sich diese aufgrund des starken Eintauchens des unteren Schaufelkranzes in ein ggf. flaches Flüssigkeitsniveau sich diese besonders zur Flachabsaugung eignet.
  • Der Korb kann in einer besonders günstigen Ausgestaltung eine zentrale Zugangsöffnung aufweisen, die der Eintrittsöffnung des Schaufelkranzes des Laufrades gegenüber angeordnet ist. Zusätzlich kann diese zentrale Zugangsöffnung des Korbes auch ein Gitter aufweisen, welches entsprechend der Höhe des unteren Schaufelkranzes mit relativ kleinen Gitteröffnungen ausgebildet sein kann.
  • Wird eine derartige zentrale Zugangsöffnung des Korbes verwendet, so ist es weiterhin vorteilhaft, wenn der Korb einen Boden aufweist, an dessen Außenseite Erhebungen und/oder Vertiefungen angebracht sind, die im Zusammenwirken mit der Aufstellfläche für die Rotationspumpe radial ausgerichtete Zufuhrkanäle zur zentralen Zugangsöffnung ausbilden. Dabei verhindern die Erhebungen im Boden ein plötzliches Ansaugen des Untergrundes und ein damit einhergehendes Verschließen der zentralen Eingangsöffnung.
  • Des weiteren kann der Korb mindestens eine randseitige Zugangsöffnung aufweisen, die je nach Höheneinstellung des Korbes unterschiedlich weit geöffnet ist. Meist handelt es sich dabei um mehrere randseitige Zugangsöffnungen, die in ihrem Durchmesser ausreichend groß sind um auch mit Feststoffpartikeln versehene Flüssigkeiten ohne eine Verstopfungsgefahr ansaugen können. Grundsätzlich ist es dabei vorteilhaft, wenn die Größe der Zugangsöffnungen nicht weiter als die kleinste Durchgangsöffnung des höchsten Schaufelkranzes im Laufrad ist.
  • Die Höheneinstellung des Korbes kann dabei beispielsweise in der Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet sein, wobei der Bajonettverschluss vorteilhaft mindestens zwei Höheneinstellungen fixieren können sollte.
  • Des weiteren kann der Korb an seiner Unterseite Eingriffmulden aufweisen, die etwa einem Handdurchmesser entsprechen können, so dass ein ergonomisches Eingreifen der Finger einer Hand in diese Eingriffsmulden möglich ist, um den ggf. vorhandenen Bajonettverschluss oder einen sonstigen Drehverschluss bedienen zu können. Vorteilhaft können dabei die Eingriffsmulden mit den seitlichen Zugangsöffnungen kombiniert werden.
  • In einer weiteren besonderen Ausführung der erfindungsgemäßen Rotationspumpe fordern die Erfinder, dass der Korb oberhalb der zentralen Zufuhröffnung einen von dieser Zufuhröffnung beabstandeten Deckel aufweist, der bei geringer Höheneinstellung des Korbes den Eintritt in einen der oberen Schaufelkränze verschließt und demgemäß nur noch den Zutritt zu den unteren oder dem einzigen unteren Schaufelkranz zulässt. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass bei niedrigster Höheneinstellung tatsächlich nur die Schaufelkränze unterhalb der Deckelhöhe zur Pumpleistung beitragen und gleichzeitig höher gelegene Schaufelkränze auch keinen Rückfluss von bereits im Gehäuse befindlichen Wasser ermöglichen. Nachteilig ist allerdings, dass die maximale Kapazität der Pumpe durch diese Ausführung bei der niedrigen Einstellung reduziert werden kann.
  • Die Erfinder schlagen des weiteren vor, dass im Bereich des unteren Schaufelkranzes ein Eintrittsgitter vorgesehen ist, welches beispielsweise in das Pumpgehäuse integriert werden kann, so dass der untere Schaufelkranz durch dieses Eintrittsgitter gegenüber Verschmutzung durch Feststoffpartikel geschützt wird.
  • Die erfindungsgemäße Rotationspumpe kann des weiteren einen Schwimmerschalter zum automatischen Ein/Aus-Schalten der Pumpe aufweisen. Der Schwimmerschalter kann beispielhaft durch ein flexibles Schaltkabel mit der Pumpe verbunden werden, so dass entsprechend der Lage des Schwimmerschalters, die durch eine Veränderung des Flüssigkeitsniveaus in dem die Pumpe sich befindet, ein automatischer Ein- und Ausschalt-Vorgang der Pumpe stattfindet.
  • Hierfür kann die Pumpe mindestens einen Befestigungsklipp für das flexible Schaltkabel aufweisen. Beispielsweise können auch mehrere Befestigungsklipps übereinander oder nebeneinander angeordnet werden, so dass eine einfache Anpassung des Schaltpunktes des Schwimmerschalters möglich ist.
  • Des weiteren kann an der Pumpe, vorzugsweise am Antriebsgehäuse, ein erstes Befestigungsmittel und am Schwimmerschalter ein zweites Befestigungsmittel angebracht sein, wodurch ein Befestigen des Schwimmerschalters an der Pumpe in einer einzigen, vorzugsweise einer Einschaltposition ermöglicht wird.
  • In einer beispielhaften Ausführung kann das erste Befestigungsmittel eine Lasche sein, die zum Beispiel am Motorgehäuse, Pumpengehäuse oder auch einem Traggriff angebracht ist, und das zweite Befestigungsmittel kann als einseitig für die Lasche offener Käfig ausgebildet sein, so dass der Schwimmerschalter nur in einer bestimmten Lage einhängbar ist. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Lage, die ein dauerndes Einschalten der Pumpe – zumindest am Schwimmerschalter – bewirkt.
  • In einer anderen Variante der Rotationspumpe kann das erste und das zweite Befestigungsmittel auch ein Klipp mit einem Gegenstück sein, wobei diese so gestaltet sind, dass der Schwimmerschalter ebenfalls nur in einer vorbestimmten Lage einklippbar ist.
  • Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass das Pumpengehäuse über eine ggf. separate Entlüftungsleitung verfügen kann, welche eine Entlüftung des Pumpengehäuses bei bereits gefüllter Abfuhrleitung erleichtert.
  • Weiterhin kann die Gehäuseaustrittsöffnung des Pumpengehäuses im Bereich des obersten Schaufelkranzes angeordnet werden, jedoch ist es besonders vorteilhaft, wenn die Gehäuseaustrittsöffnung oberhalb des obersten Schaufelkranzes angeordnet wird, da hierdurch ein besserer Füllungsgrad des Laufrades erreicht wird und die Pumpenleistung günstig beeinflusst wird. Dabei ist jeweils eine Anbringung der Gehäuseaustrittsöffnung tangential am Umfang des Pumpengehäuses in Strömungsrichtung besonders günstig, da hierdurch geringst mögliche Reibungsverluste entstehen.
  • Ergänzend wird darauf verwiesen, dass das Laufrad einen im Strömungsbereich zentral angeordneten Abweisekegel aufweisen kann, wodurch die Förderung von Feststoffteilen aus dem Innenbereich des Laufrades nach Außen besonders gefördert wird. Beispielhaft kann ein solcher Abweisekegel rein konisch ausgebildet sein, jedoch ist es strömungstechnisch günstiger ihm eine gewölbt gekrümmte Form zu geben. Des weiteren kann das Laufrad in vorteilhafter Weise mehrteilig ausgebildet werden, wobei bevorzugt die Anzahl der Einzelteile der Anzahl der Schaufelkränze entspricht.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der bevorzugten Ausführungsbeispiele mit Hilfe der Figuren näher beschrieben, wobei nur die zum Verständnis der Erfindung notwendigen Merkmale dargestellt sind. Es zeigen im einzelnen:
  • 1: Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Rotationspumpe;
  • 2: Seitenansicht der Rotationspumpe aus 1 mit aufgeschnittenem Pumpengehäuse in niedrigster Stellung;
  • 3: Seitenansicht der Rotationspumpe aus 1 mit aufgeschnittenem Pumpengehäuse in höchster Stellung;
  • 4: Variante einer Rotationspumpe mit zusätzlichem Deckel im Korb in höchster Stellung;
  • 5: Seitenansicht der Rotationspumpe aus 4 mit aufgeschnittenem Pumpengehäuse in niedrigster Stellung;
  • 6: Schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Rotationspumpe;
  • 7: 3D-Darstellung eines erfindungsgemäßen Laufrades;
  • 8: Laufrad mit Abweisekegel;
  • 9: Laufrad mit konischen oberen Begrenzungsflächen;
  • 10: 3D-Ansicht des Korbes der Rotationspumpe;
  • 11: Bodenansicht des Korbes der Rotationspumpe.
  • Eine erfindungsgemäße Rotationspumpe ist in der 1 in einer dreidimensionalen Seitenansicht gezeigt. Die Rotationspumpe 1 verfügt über einen hier nicht erkennbaren Elektromotor, der sich im Antriebsgehäuse 3 befindet. Unterhalb des Antriebsgehäuse 3 ist ein Pumpengehäuse 4 angeordnet, welches einen Pumpenraum bildet. Das Pumpengehäuse 4 verfügt über eine Austrittsöffnung 6, die tangential am Pumpengehäuse 4 angeordnet ist. Im unteren Bereich des Pumpengehäuses 4 ist ein Korb 21 durch einen Bajonettverschluss 29 verschieblich angebracht, wobei der Bajonettverschluss 29 über zwei endständige Rastierungen 30 verfügt, so dass der Korb 21 in zwei unterschiedlichen Höheneinstellungen fixierbar ist und dadurch zwischen dem Pumpengehäuse 4 und der Begrenzung des Korbes 21 einen Vorraum 22 für das Pumpengehäuse 4 bilden kann.
  • Die Pumpe 1 verfügt auch über einen Schwimmerschalter 34, der über ein flexibles Schaltkabel 35 mit der Pumpe 1 verbunden ist. Hängt der Schwimmerschalter 34 frei am Schaltkabel 35 herunter, so bewirkt ein Ansteigen eines Fluidniveaus außerhalb des Pumpengehäuses 4 eine Lageänderung, wodurch ein lagesensitiver Schalter im Innenraum des Schwimmerschalters 34 ab einer gewissen Lage zu einem Einschalten der Pumpe 1 führt. Auf der anderen Seite bewirkt ein Absinken des Flüssigkeitsniveaus bei einem freihängenden Schwimmerschalter ein automatisches Ausschalten der Pumpe sobald das Flüssigkeitsniveau unter eine bestimmte Höhe gesunken ist. Somit kann die Pumpe 1 in einer Umgebung mit veränderlichem Flüssigkeitszufluss automatisch betrieben werden.
  • Die 2 zeigt die gleiche Pumpe 1 mit einer Einsicht in das Pumpengehäuse 4. Hierbei ist der untere Teil des Elektromotors 2 erkennbar, der in das Pumpengehäuse 4 hineinragt und an dessen Ende eine Antriebswelle 38 sich befindet, die mit einem erfindungsgemäßen Laufrad 7 gekoppelt ist. Die Antriebswelle 38 treibt dieses Laufrad 7 an, welches als zweistöckiges Radial-Laufrad ausgebildet ist und unten einen Schaufelkranz mit Schaufeln 12 mit geringer Bauhöhe aufweist. Darüber sind mehrere hohe Schaufeln 12 angeordnet, wobei eine Trennfläche 19 den unteren Schaufelkranz vom oberen Schaufelkranz trennt. Der obere Schaufelkranz verfügt über eine zusätzliche Begrenzungsfläche 20, an der in diesem beispielhaften Fall die Antriebsachse 38 angebunden ist. Die beiden Flächen 19 und 20 bilden die Begrenzung des oberen Schaufelkranzes, so dass eine gute Effektivität des Laufrades erreicht wird. Beide Schaufelkränze verfügen über eine zentrale Laufrad-Eintrittsöffnung, durch die die Flüssigkeit in beide Schaufelkränze vom Boden der Pumpe 1 her eindringen kann. In der hier gezeigten Konfiguration der Rotationspumpe 1 ist das Pumpengehäuse 4 weitestgehend in den Korb 21 eingeschoben, so dass die seitlichen Öffnungen 24 des Korbes 21 keine Eintrittsmöglichkeit für Flüssigkeit bilden und die angesaugte Flüssigkeit lediglich durch eine hier bildlich erkennbare zentrale Öffnung im Boden des Korbes 21 eintreten kann, die direkt zur Gehäuseeintrittsöffnung 5 führt. Von der Gehäuseeintrittsöffnung 5 wird unmittelbar die zentral angeordnete Laufrad-Eintrittsöffnung erreicht. Bei dieser Konstellation der Tauchpumpe ist dafür gesorgt, dass der untere Schaufelkranz des Laufrades 7 wegen seines geringen Abstandes zur Bodenflä che leicht Flüssigkeit ansaugen kann und damit zu einer Füllung des Pumpengehäuses 4 führt, wodurch bei weiterem Anstieg der Füllung des Pumpengehäuses 4 auch der darüber liegende Schaufelkranz mit Flüssigkeit versorgt wird, so dass insgesamt die Pumpe 1 auch bei einem niedrigen äußeren Flüssigkeitsniveau effektiv arbeiten kann.
  • Für eine verbesserte Flüssigkeitszufuhr und eine ausreichende Abstandshaltung des unteren Bodens des Korbes 21 sind am Boden Stege 27 angebracht, die zusammen mit dem Korbboden und der darunter liegenden Aufstellfläche Kanäle 28 bilden, durch die Flüssigkeit zur zentralen Gehäuseeintrittsöffnung 5 geführt wird.
  • Soll die Pumpe 1 mit möglichst großem Flüssigkeitsdurchsatz betrieben werden und auch Flüssigkeiten mit eingelagerten Feststoffanteilen größeren Durchmessers abgesaugt werden, so wird der Korb 21, wie es in der 3 dargestellt ist, in eine untere Stellung gebracht. Hierdurch öffnen sich die seitlich angeordneten Zugangsöffnungen 24, die einen relativ großen Querschnitt aufweisen und es entsteht ein Vorraum 22 zwischen dem Boden des Pumpengehäuses 4 und dem Korb 21, in dem Flüssigkeit ohne großen Widerstand eindringen kann. Die Flüssigkeit wird dann zur zentralen Gehäuseeintrittsöffnung 5 geführt und kann dort durch den mit großzügigen Zwischenräumen bemessenen oberen Schaufelkranz im wesentlichen abgepumpt werden. In der Anpumpphase ist davon auszugehen, dass der untere Schaufelkranz mit seinen dichter besetzten Schaufeln 12 auch hier das Anpumpen zunächst verbessert.
  • Zum Schutz des unteren Schaufelkranzes ist ein zylinderförmiges Eintrittsgitter 33 über die Höhe des unteren Schaufelkranzes im Eintrittsbereich vorgesehen, so dass ein Verstopfen des unteren kleinen Schaufelkranzes vermieden wird.
  • In dieser Figur ist auch die zentrale Laufradeintrittsöffnung 39 für beide Schaufelkränze zu erkennen. Die beiden Schaufel kränze bilden einen gemeinsamen Zufuhrkanal, der von den Schaufeln 12 umgeben wird und aus dem die zu transportierende Flüssigkeit radial in das Pumpengehäuse 4 hinein abgesaugt wird.
  • In der hier gezeigten Einstellung des unten liegenden Korbes 21 ist die zentrale Zugangsöffnung 23 durch den Korb 21 leicht erkennbar, wobei die zentrale Zugangsöffnung 23 durch ein zusätzliches Gitter 25 gegen das Eindringen von Schmutzpartikeln geschützt ist. Wirksam wird dieses Gitter allerdings nur, wenn der Korb 21 sich in der oberen Stellung am Pumpengehäuse 4 befindet.
  • Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass in der 2 der Schwimmerschalter 34 in Einschaltposition in eine Lasche 36 eingehängt wird, wobei für das Einhängen ein Käfig 37 am Schwimmerschalter 34 befestigt ist, so dass dieser lediglich in senkrechter Position einhängbar ist. Die 3 zeigt in Bezug auf den Schwimmerschalter 34 wieder einen freihängenden Schwimmerschalter, der somit ein Ausschalten der Pumpe 1 bei entsprechend niedrigem Flüssigkeitsniveau bewirkt.
  • Eine andere Variante der erfindungsgemäßen Rotationspumpe 1 ist in der 4 dargestellt, wobei der wesentliche Unterschied dieser Pumpe in Relation zur in der 3 gezeigten Pumpe 1 darin liegt, dass der Korb 21 über einen zusätzlichen Deckel 32 verfügt, der im eingeschobenen Zustand die direkte Flüssigkeitszufuhr zum oberen Schaufelkranz abschließt, so dass lediglich der untere Schaufelkranz für die Flachabsaugung eingesetzt wird, während bei der hier gezeigten ausgefahrenen Situation des Korbes 21 einerseits die seitlichen Öffnungen 24 durchgängig sind und der Deckel 32 die Eintrittsöffnung 5 für beide Schaufelkränze geöffnet ist.
  • Der eingeschobene Zustand des Korbes 21 ist in der 5 gezeigt, in der der Korb 21 maximal an das Pumpengehäuse 4 herangeschoben ist, so dass das Laufrad 7 möglichst nahe an der Abstellfläche der Pumpe 1 angeordnet ist. In dieser Stellung verschließt der Deckel 32 den Durchgang zum oben liegenden Schaufelkranz, so dass lediglich der untere Schaufelkranz zur Pumpwirkung beiträgt. Hierdurch wird zwar die maximale Pumpleistung reduziert, jedoch wird ein gegebenenfalls möglicher Rückfluss von Luft oder Wasser über den oberen Schaufelkranz verhindert.
  • Die 6 zeigt nochmals in einem sehr schematisch dargestellten Schnittbild das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Rotationspumpe 1. Hierbei wird ein höheneinstellbares Gehäuse, welches den Abstand 10 vom Laufrad 7 zur Aufstellfläche 11 der Pumpe variieren kann, gezeigt. Die Variation erfolgt im dargestellten Beispiel durch einen Korb 21, der seitlich am Gehäuse auf und ab geschoben werden kann und damit einen Vorraum 22 bildet oder lediglich einen direkten Eintritt in das Pumpengehäuse 4 über eine zentrale Eintrittsöffnung 23 gewährt. Ergänzend ist dabei darauf hinzuweisen, dass jedoch auch andere Möglichkeiten zur Veränderung des Abstandes zwischen Abstellfläche 11 und Laufrad 7 bestehen, wobei derartige Varianten den Rahmen der Erfindung nicht verlassen.
  • Es wird weiterhin das Laufrad 7 schematisch dargestellt, wobei hier zwei Schaufelkränze 9 und 8 dargestellt sind, die über eine gemeinsame zentrale Laufrad-Eintrittsöffnung 39 verfügen und an einer gemeinsamen Trennfläche 19 angeordnet sind. Hierbei bilden die Innenkreise der Schaufelkränze 8, 9 einen gemeinsamen und konzentrisch zum Laufrad 7 angeordneten Kanal, durch den die zu fördernde Flüssigkeit in die Schaufelkränze eintritt.
  • Zusätzlich verfügen im hier dargestellten Beispiel sowohl der obere Schaufelkranz 9 als auch der untere Schaufelkranz 8 über eine zusätzliche Begrenzungsfläche 20, die die Pumpleistung des Laufrades 7 erhöhen. Gezeigt sind auch die Innenradien 15 und 16 des unteren und oberen Schaufelkranzes und die Außenradien 17 und 18, ebenfalls des unteren und oberen Schaufelkranzes 8 und 9. Im gezeigten Beispiel verfügt der untere Schaufelkranz 8 über größere Innen- und Außenradien als der darüber angeordnete Schaufelkranz 9. Außerdem besitzt der untere Schaufelkranz 8 eine geringere Höhe 13 als der obere Schaufelkranz 9. Nicht erkennbar ist, dass in bevorzugter Weise für den unteren Schaufelkranz 8 eine größere Anzahl an Schaufeln 12 verwendet wird, da hierdurch die erreichbare Ansaugleistung verbessert wird, während beim oberen Schaufelkranz 9 weniger Schaufeln 12 und damit weniger engstehende Schaufeln 12 verwendet werden, da hierdurch eine bessere und ungehinderte Durchsatzleistung ermöglicht wird.
  • Die Austrittsöffnung 6 ist im vorliegenden Beispiel ebenfalls oberhalb des Laufrades 7 angeordnet, wodurch für eine stetige Füllung des Laufrades 7 mit Flüssigkeit gesorgt wird.
  • In der 7 ist das Laufrad 7, wie es in den 2 bis 4 verwendet wird, dargestellt. Dieses Laufrad 7 verfügt über einen unteren Schaufelkranz 8 und einen oberen Schaufelkranz 9, wobei beide Schaufelkränze 8, 9 durch eine gemeinsame Trennfläche 19 miteinander verbunden sind. Der untere Schaufelkranz 8 verfügt über die doppelte Anzahl von Schaufeln 12, wobei diese in niedrigerer Bauhöhe ausgeführt sind. Der obere Schaufelkranz 9 wird nach oben hin durch eine zusätzliche Begrenzungsfläche 20 begrenzt, wobei hier eine reduzierte Anzahl von Schaufeln 12 verwendet werden, die allerdings zum besseren Abtransport der Flüssigkeit im oberen Bereich in den Eintrittsbereich hineingezogen sind. Beide Schaufelkränze 8 und 9 verfügen über Schaufeln 12, die bezogen auf die Laufrichtung rückwärts gekrümmt sind. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es ohne weiteres im Rahmen der Erfindung liegt, auch gerade Schaufeln einzusetzen.
  • Die 8 zeigt einen Schnitt durch eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Laufrades 7 mit zwei übereinander angeordneten Schaufelkränzen 8 und 9. Innerhalb des oberen Schaufelkranzes 9 befindet sich im Strömungsbereich oberhalb der zentralen Laufradeintrittsöffnung 39 ein Abweisekegel 40 mit leicht gewölbten Seiten, der für verbesserte Strömungsverhältnisse mit weniger Wirbeln sorgt und damit einen besseren Abtransport von Feststoffteilen in der transportierten Flüssigkeit bewirkt. Besonders günstig ist es, wenn die Wölbung so ausgebildet ist, dass der Kegel im Übergangsbereich zur oberen Abdeckung fließend in die obere Abdeckung übergeht. Es wird darauf hingewiesen, dass in einer einfacheren Ausführung auf die Wölbung des Abweisekegels verzichtet werden kann und ein geometrisch exakter Kegel verwendbar ist, wobei dies allerdings ungünstigere Strömungsverhältnisse bewirkt.
  • Eine andere, auch zur Erfindung gehörende Variante des Laufrades 7 ist in der 9 dargestellt. Hier ist der obere Schaufelkranz 9 mit nach außen konisch aufgeweiteten Begrenzungs- und Trennflächen 20 und 19 ausgestattet, wobei die Schaufeln 12 schräg in den inneren Strömungsbereich hineinreichen. Durch diese Anordnung der Schaufeln 12 wird einer durchströmenden Flüssigkeit neben einer Auswärtskomponente der Geschwindigkeit auch ein nach oben orientierte Geschwindigkeitskomponente mitgegeben, die einen verbesserten Auswurf der Flüssigkeit aus dem Pumpengehäuse 4 ergibt. Gleichzeitig wird ein Verstopfen durch eingeklemmte Festkörper zwischen den Schaufeln 12 und Flächen 20 und 19 weitgehend verhindert. Auch der unten angeordnete Schaufelkranz 8 weist leicht auseinander laufende Flächen 19 und 20 auf, die ebenfalls die Verstopfungsneigung reduzieren.
  • Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es auch zum Rahmen der Erfindung gehört, wenn die Schaufeln zusätzlich oder ausschließlich eine Krümmung in axialer Richtung aufweisen, so dass eine Mischform zwischen einem Radial-Laufrad und einem Axial-Laufrad, zumindest beim oberen Schaufelkranz, entsteht. Allerdings erweisen sich derartige Laufräder bezüglich ihrer Herstellung als relativ aufwendig.
  • Die 10 und 11 zeigen den erfindungsgemäßen Korb 21, in der 10 in einer 3D-Darstellung und in der 11 in einer Bodenansicht.
  • In der 10 sind gut die großzügig ausgestalteten seitlichen Eintrittsöffnungen 24 mit den darin integrierten Eingriffsmulden 31 erkennbar. Zentral ist die Zugangsöffnung 23 gezeigt, die über ein vorgeschaltetes Gitter 25 verfügt und gegebenenfalls auf diese Weise Schmutzpartikel gut abhalten kann.
  • In der 11 ist in der Bodenansicht des Korbes 21 gut erkennbar, wie durch die am Boden angesetzten Stege 27 Kanäle 28 gebildet werden, die das Wasser zur zentralen Zugangsöffnung 23 führen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung in Verbindung mit Rotationspumpen verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Zusammenfassend wird also eine Rotationspumpe vorgestellt, die mit zumindest zwei Schaufelkränzen mit einer gemeinsamen, zentral angeordneten Laufradeintrittsöffnung ausgestattet ist und eine Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes des Laufrades zur Aufstellfläche der Pumpe besitzt. Hierdurch wird eine gute Flachabsaugleistung mit gleichzeitig hoher Durchsatzleitung und der Fähigkeit zur Förderung von relativ großen im geförderten Fluid eingeschlossenen Festkörpern erreicht.

Claims (35)

  1. Kombinierte Tauch-/Flachabsaug-Rotationspumpe (1) mit: 1.1. einem elektrischen Antrieb (2) mit einem Antriebsgehäuse (3), 1.2. einem Pumpengehäuse (4) mit einer zentral angeordneten Gehäuseeintrittsöffnung (5) und mindestens einer Gehäuseaustrittsöffnung (6), 1.3. einem zwischen den Gehäuseein- und Gehäuseaustrittsöffnungen (5, 6) angeordneten Laufrad (7) zur Flüssigkeitsförderung, 1.4. einer Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes (10) des Laufrades (7) zu einer Aufstellfläche (11) der Pumpe (1) dadurch gekennzeichnet, dass 1.5. das Laufrad (7) mindestens zwei übereinander angeordnete Schaufelkränze (8, 9) aufweist, die zur Aufstellfläche (11) der Pumpe (1) beabstandet sind, und 1.6. die Schaufelkränze (8, 9) eine gemeinsame, zentral angeordnete Laufradeintrittsöffnung (39) aufweisen, wobei die Innenkreise der Schaufelkränze (8, 9) einen gemeinsamen und konzentrisch zum Laufrad (7) angeordneten Kanal bilden, durch den die zu fördernde Flüssigkeit in die Schaufelkränze (8, 9) eintritt.
  2. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Schaufelkranz (8) niedriger ausgebildet ist als mindestens ein oberhalb angeordneter Schaufelkranz (9).
  3. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei, vorzugsweise alle, Schaufelkränze (8, 9) als Radial-Schaufelkränze ausgeführt sind.
  4. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich net, dass genau zwei Schaufelkränze (8, 9) übereinander angeordnet sind.
  5. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als zwei Schaufelkränze (8, 9) übereinander angeordnet sind.
  6. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaufelkränze (8, 9) eine unterschiedlich große Anzahl von Schaufeln (12) aufweisen, vorzugsweise der untere Schaufelkranz (8) eine höhere Anzahl Schaufeln (12) aufweist, als ein darüber angeordneter Schaufelkranz (9).
  7. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Schaufelkranz (8, 9) gekrümmte Schaufeln (12) enthält.
  8. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Schaufelkranz (8, 9) eben ausgebildete Schaufeln (12) enthält.
  9. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innendurchmesser (15, 16) mindestens zweier Schaufelkränze (8, 9), vorzugsweise der beiden unteren Schaufelkränze (8), gleich groß sind.
  10. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Außendurchmesser (17, 18) mindestens zweier Schaufelkränze (8, 9) gleich groß sind.
  11. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser (17) des unteren Schaufelkranzes (8) größer ist als der Außendurchmesser (18) eines darüber liegenden Schaufelkranzes (9).
  12. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser (17) des unteren Schaufelkranzes (8) wesentlich größer ist als der Innendurchmesser (16) des darüber liegenden und/oder oberen Schaufelkranzes (9), zumindest an dessen unterem Rand.
  13. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaufeln (12) zweier Schaufelkränze (8, 9) an einer gemeinsamen Trennfläche (19) angeordnet sind, welche die Rotationsräume der Schaufelkränze (8, 9) voneinander trennt.
  14. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trennfläche (19) zweier Schaufelkränze (8, 9) eben ausgebildet ist.
  15. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trennfläche (19) zweier Schaufelkränze (8, 9) konisch ausgebildet ist.
  16. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schaufelkranz (8, 9) mit einer gemeinsamen Trennfläche (19) zu einem weiteren Schaufelkranz (8, 9) eine gegenüberliegende Begren zungsfläche (20) aufweist, die mit Schaufeln (12) dieses Schaufelkranzes (8, 9) verbunden ist.
  17. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Einstellung des Abstandes (10) des Laufrades (12) zur Aufstellfläche (11) der Pumpe (1) ein im unteren Bereich des Pumpengehäuses (4) höheneinstellbarer Korb (21) ist, der zusammen mit der unteren Außenseite des Pumpengehäuses (4) einen Vorraum (22) bilden kann und je nach Höheneinstellung unterschiedlich große Zugangsöffnungen zum Pumpengehäuse (4) oder in den je nach Höheneinstellung vorliegenden Vorraum (22) freigibt.
  18. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (21) eine zentrale Zugangsöffnung (23) aufweist, die der Laufradeintrittsöffnung (39) der Schaufelkränze (8, 9) des Laufrades (7) gegenüberliegend angeordnet ist.
  19. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Zugangsöffnung (23) des Korbes (21) ein Gitter (25) aufweist.
  20. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (21) einen Boden (26) aufweist, an dessen Außenseite Erhebungen und/oder Vertiefungen (27) angebracht sind, die radial ausgerichtete Zufuhrkanäle (28) zur zentralen Zugangsöffnung (23) ausbilden.
  21. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 17 bis 20, dadurch gekenn zeichnet, dass der Korb (21) mindestens eine randseitige Zugangsöffnung (24) aufweist, die je nach Höheneinstellung des Korbes (21) unterschiedlich weit geöffnet ist.
  22. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Höheneinstellung des Korbes (21) als Bajonettverschluss (29) ausgebildet ist.
  23. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Bajonettverschluss (29) mindestens zwei unterschiedliche Höheneinstellungen fixieren kann.
  24. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (21) an seiner Unterseite Eingriffmulden (31) aufweist.
  25. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsmulden (31) mit den seitlichen Zugangsöffnungen kombiniert sind.
  26. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (21) oberhalb der zentralen Zufuhröffnung (23) einen von dieser Zufuhröffnung beabstandeten Deckel (32) aufweist, der bei geringer Höheneinstellung des Korbes (21) den Eintritt in einen der oberen Schaufelkränze (8, 9) verschließt.
  27. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des unteren Schaufelkranzes (8) ein Eintrittsgitter (33) vorgesehen ist.
  28. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Pumpengehäuse (4) eine Entlüftungsleitung aufweist.
  29. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseaustrittsöffnung (6) des Pumpengehäuses (4) im Bereich des obersten Schaufelkranzes (9), vorzugsweise tangential, angeordnet ist.
  30. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseaustrittsöffnung (6) des Pumpengehäuses (4) oberhalb des obersten Schaufelkranzes (9), vorzugsweise tangential, angeordnet ist.
  31. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseaustrittsöffnung (6) im Deckel des Pumpengehäuses (4) angeordnet ist.
  32. Rotationspumpe (1) gemäß dem voranstehenden Patentanspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseaustrittsöffnung (6) am Umfang des Pumpengehäuses (4), vorzugsweise tangential, angeordnet ist.
  33. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufrad (7) einen zentralen Abweisekegel (40) aufweist.
  34. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufrad (7) mehrteilig ausge führt ist, wobei vorzugsweise die Anzahl der Teile der Anzahl der Schaufelkränze (8, 9) entspricht.
  35. Rotationspumpe (1) gemäß einem der voranstehenden Patentansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Schaufelkranz (8) des Laufrades (7) im Bereich oberhalb der Gehäuseeintrittsöffnung (5) frei von Schaufeln (12) ist.
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