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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur selektiven Bestimmung der Gegenwart
und/oder der Menge pathologischer Proteinablagerungen, insbesondere
von solchen Proteinablagerungen, die mit neurodegenerativen Erkrankungen
assoziiert sind. Das Verfahren umfasst: (a) Immobilisieren eines
Fängermoleküls, das
spezifische Bindungsaffinität
für Teilstrukturen
der Proteinablagerungen aufweist, auf einer Oberfläche, (b)
In-Kontakt-bringen
des immobilisierten Fängermoleküls mit einer
Messprobe, von der vermutet wird, dass sie pathologische Proteinablagerungen
oder Teilstrukturen davon enthält,
(c) Inkubieren des Ansatzes, sodass die Bildung eines Komplexes
aus dem immobilisierten Fängermolekül und den Teilstrukturen
der Proteinablagerungen ermöglicht wird,
(d) In-Kontakt-bringen dieses Komplexes mit mindestens einer detektierbaren
Einheit, die spezifische Bindungsaffinität für die Teilstrukturen der Proteinablagerungen
aufweist, und die ein optisch detektierbares Signal erzeugt, wobei
mindestens eine der mindestens einen detektierbaren Einheit ein
mittels spektroskopischer Verfahren detektierbares Signal erzeugt,
und (e) Detektieren der Komplexbildung durch Messung des von der
mindestens einen detektierbaren Einheit insgesamt erzeugten Signals.
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Eine
Reihe von Erkrankungen ist mit dem Auftreten von Proteinablagerungen
assoziiert. Bislang ist allerdings weitestgehend unklar, ob diese Proteinablagerungen
nur eine Manifestation des jeweiligen Krankheitsbildes darstellen oder
in der Tat kausal für
die Ätiologie
und/oder Progression dieser Erkrankungen verantwortlich sind. So
sind beispielsweise neurodegenerativen Erkrankungen bekannt, bei
denen im Gehirn der Betroffenen als amyloide Plaques bezeichnete
Proteinablagerungen auftreten. Zu diesen Erkrankungen zählen unter
anderem Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson, Chorea Huntington, vererbbare
cerebrale amyloide Angiopathie sowie die transmissiblen spongiformen
Encephalopathien. Zur letzteren zählen zum Beispiel die Creutzfeld-Jakob-Erkrankung
(CJD) beim Menschen, Scrapie bei Schafen oder die bovine spongiforme
Enzephalopathie (BSE) bei Rindern sowie weitere, früher als "Slow Virus"-Erkrankungen bezeichnete Syndrome, wie
die Kuru-Erkrankung. Heute werden diese Krankheiten unter dem Begriff
Prionenerkrankungen zusammengefasst (Übersichten in Prusiner, S.B. (1982)
Science 216, 136–144;
Weissmann, C. (1996) FEBS Lett. 389, 3–11; Riesner, D. (1996) Chemie
in unserer Zeit, S. 66–74;
Prusiner, S.B. (1998) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 95, 13363–13383).
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Pathologische
Proteinablagerungen treten jedoch nicht nur bei Erkrankungen des
neuronalen Systems in Erscheinung, sondern werden auch in anderen
Organen beobachtet. Beispielsweise wird bei Typ II Diabetes mellitus
bei einigen Patienten eine diabetische Nephropathie beobachtet,
als deren Grund eine Matrixstörung
durch Proteinablagerungen diskutiert wird. Eine Übersicht nicht neuronaler Erkrankungen,
die mit der Bildung von pathologischen Proteinablagerungen einhergehen,
findet sich in Sipe, W. (1992) Annu. Rev. Biochem. 61, 947–975.
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Bei
den transmissiblen spongiformen Encephalopathien werden Ablagerungen
der infektiösen Form
des Prionenproteins (PrPSc) kausal mit der Krankheitsentstehung
in Verbindung gebracht. Dieses modifizierte Prionenprotein ist in
der Lage, mit der normalen zellulären Form PrP derart in Wechselwirkung
zu treten, dass die infektiöse
Form PrPSc eine Konformationsänderung
der Wildtyp-Form PrP zur infektiösen
Form bedingt. Die infektiöse
Formen PrPSc aggregieren und bilden die
für die
Indikation charakteristischen pathologischen Proteinablagerungen
aus.
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In
den letzten Jahren ist vor allem die bovine spongiforme Encephalopathie
(BSE) ins Bewusstsein der Öffentlichkeit
gerückt,
insbesondere auch deshalb weil BSE mit der humanen Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung
in Verbindung gebracht wird. Der Etablierung von Nachweisverfahren
zur Diagnose von Prionenerkrankungen kommt daher besondere Bedeutung
zu. Zum Beispiel besteht aus veterinärmedizinischer Sicht die Notwendigkeit
sicherzustellen, dass kein kontaminiertes Fleisch mit BSE infizierter
Rinder oder mit Scrapie infizierter Schafe in Umlauf gerät. Wünschenswert
ist neben einer sicheren und schnellen Diagnose eine hohe Sensitivität des Nachweises,
sodass infizierte Tiere frühzeitig
erkannt werden können.
Weiterhin sollte die Vorbereitung des biologischen Probenmaterials
einen möglichst
geringen Arbeitsaufwand erfordern, um auch eine effiziente Durchführung von
Reihenuntersuchungen zu ermöglichen.
Für eine
sichere Früherkennung
von Prionenerkrankungen ergibt sich weiterhin die Notwendigkeit,
Verluste an pathogenem Material bei der Vorbereitung des Probenmaterials
zu vermeiden. Gängige
BSE-Testverfahren
(siehe u.a. Pitschke, M. et al. (1998) Nat. Med. 4, 832–834; Safar,
J.G. et al. (1998) Nat. Med. 4, 1157–1165; Bieschke, J. et al.
(2000) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 97, 5468–5473; Safar, J.G. et al. (2002)
Nat. Biotechnol. 20, 1147–1150; Thomzig,
A. et al. (2004) J. Biol. Chem. 279, 33847–33854) nutzen als wesentliches
Kriterium die Proteinase K (PK)-Resistenz von infektiösem PrPSc. Der Anteil an PK-resistentem PrPSc schwankt allerdings sowohl zwischen Individuen
als auch zwischen verschiedenen Arealen eines Organs desselben Individuums
mitunter sehr stark. Zudem ist der Anteil von PK-resistentem PrPSc in
BSE-infizierten Rindern höher
als in Scrapie-infizierten Schafen. Das bedeutet aber, dass eine
Behandlung des Probenmaterials mit Proteinase K zu einer nicht unerheblichen
Verzerrung der Messergebnisse führen
kann, da Teile des pathogenen Materials nicht erfasst werden. Daher
ist es für
ein sensitives Nachweisverfahren wünschenswert, die infektiösen Prionenproteine
bzw. deren gegenseitige Assoziation direkt zu messen.
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Eine
weitere Herausforderung im Zusammenhang mit der Infektionskontrolle
von Prionerkrankungen liegt darin, dass zumindest hypothetisch das Risiko
besteht, dass zum Beispiel BSE-infiziertes Material über kontaminiertes
Futter (u.a. Fleisch, Knochen- oder Tiermehl) in andere Spezies,
etwa Schafe, übertragen
werden kann. Die klinischen Symptome von Scrapie können jedoch
nicht mit hinreichender Genauigkeit von denen experimentell in Schafen
erzeugter BSE unterschieden werden (Bradley, R. (2004) Prions: A
Challenge for Science, Medicine, and the Public Health System. (Rabenau, H.F.,
Cinatl, J., and Doerr, H.W., Hrsg.) S. Karger AG, Basel, Schweiz,
S. 146–185).
Bislang ist dazu eine zeitaufwendige und kostenintensive Typisierung
in Mausmodellen notwendig.
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Daher
besteht ein Bedarf an Verfahren, mit denen selektiv ein Prionenprotein
einer bestimmten Spezies nachgewiesen werden kann.
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Die
entsprechenden Anforderungen an ein Nachweisverfahren für pathologische
Proteinablagerungen sind nicht auf den Nachweis von Prionen beschränkt und
auf den Nachweis weiterer Erkrankungen übertragbar, die mit Proteinablagerungen
in Verbindung stehen.
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Das
Europäische
Patent
EP1015888 offenbart
ein Verfahren, das die Assoziation von Teilstrukturen der Proteinablagerungen
als Target (Zielstruktur) an eine Sonde, die zur Assoziation mit
dem Target befähigt
ist, direkt misst. Unter einer Teilstruktur ist dabei ein pathologisches
Protein per se oder eine Aggregation mehrerer Proteine zu verstehen,
welche pathologische Proteine beinhaltet. Die Wechselwirkung einer
solchen Teilstruktur an eine Sonde wird bevorzugt spektroskopisch
erfasst, wobei als Sonde verschiedene Strukturen eingesetzt werden
können, die
zur Wechselwirkung mit der Teilstruktur befähigt sind. Folglich kann daher
aufgrund der Selbstaggregation von Prionenproteinen in diesem Fall
auch das pathologische Protein selbst als Sonde dienen. Die Proteinaggregate
können
auf Grund intrinsischer Eigenschaften der betreffenden Moleküle direkt
detektiert werden oder werden durch Anlagerung von beispielsweise
fluoreszenzmarkierten Antikörpern und/oder
fluoreszierenden, synthetisch hergestellten Sondenmolekülen und
Anregung dieser fluoreszierenden Verbindungen durch Laserlicht indirekt
nachgewiesen.
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Das
in
EP1015888 offenbarte
Verfahren weist jedoch analog zu den oben zitierten anderen gängigen Nachweisverfahren
den Nachteil auf, dass die markierten Targets (Zielstrukturen),
also etwa infektiöse
Prionenaggregate, frei beweglich in Lösung gemessen werden. Die Aggregate
liegen dabei in aller Regel nicht gleich verteilt in der Messprobe
vor. Größere Aggregate
sinken zum Beispiel schneller ab und verschwinden so aus dem messbaren
Volumen. Dieser Sachverhalt bedingt somit zum Teil erhebliche Messungenauigkeiten.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein verbessertes
Verfahren zum Nachweis von pathologischen Proteinablagerungen bereitzustellen,
das im Vergleich mit den bekannten Nachweisverfahren nicht nur eine
höhere
Messgenauigkeit in Verbindung mit einer gesteigerten Sensitivität aufweist,
sondern auch die selektive Bestimmung einer spezifischen Proteinablagerung
erlaubt.
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Dieses
Ziel wird durch ein Verfahren zur selektiven Bestimmung der Gegenwart
und/oder der Menge pathologischer Proteinablagerungen gemäß dem unabhängigen Anspruch
1 erreicht, das umfasst:
- (a) Immobilisieren
eines Fängermoleküls, das spezifische
Bindungsaffinität
für Teilstrukturen
der zu bestimmenden Proteinablagerungen aufweist, auf einer Oberfläche;
- (b) In-Kontakt-bringen des immobilisierten Fängermoleküls mit einer Messprobe, von
der vermutet wird, dass sie pathologische Proteinablagerungen oder
Teilstrukturen davon enthält;
- (c) Inkubieren des Ansatzes, sodass die Bildung eines Komplexes
aus dem immobilisierten Fängermolekül und den
Teilstrukturen der zu bestimmenden Proteinablagerungen ermöglicht wird;
- (d) In-Kontakt-bringen des Komplexes mit mindestens einer detektierbaren
Einheit, die spezifische Bindungsaffinität für die Teilstrukturen der zu bestimmenden
Proteinablagerungen aufweist, und die ein optisch detektierbares
Signal erzeugt, wobei mindestens eine der mindestens einen detektierbaren
Einheit ein mittels spektroskopischer Verfahren detektierbares Signal
erzeugt; und
- (e) Detektieren der Komplexbildung durch Messung des von der
mindestens einen detektierbaren Einheit insgesamt erzeugten Signals.
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Die
Erfindung basiert dabei auf der überraschenden
Entdeckung, dass durch eine Immobilisierung der zu bestimmenden
Proteinablagerung auf einer Oberfläche in Kombination mit der
Verwendung spezieller Fängermoleküle und Detektionseinheiten ein
selektives und effizientes Nachweisverfahren für Proteinablagerungen mit hoher
Sensitivität
etabliert werden konnte, das sämtliche
oben erwähnte
Nachteile der bislang bekannten Verfahren überwindet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist gekennzeichnet durch die Immobilisierung der zu bestimmenden
Proteinablagerungen auf einer Oberfläche. Dadurch erfolgt eine Konzentration
der Proteinaggregate in der Fläche,
die eine erhebliche Steigerung der Testsensitivität bedingt.
Gleichzeitig ist es möglich,
die gesamte Fläche
abzurastern (zu scannen) und somit sämtliche immobilisierten Proteinaggregate
zu detektieren, während
bei einer dreidimensionalen Messung in Lösung häufig nur ein Teilvolumen analysiert
und somit ein erheblicher Anteil der vorhandenen Proteinaggregate
nicht erfasst wird. Zudem wird ein Absinken von größeren Proteinaggregaten
aus dem Messbereich verhindert. Beide Aspekte bedingen eine signifikante
Verbesserung der Messgenauigkeit.
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Die
Proteinablagerungen können
auf einer beliebigen Oberfläche
immobilisiert werden, beispielsweise einer Glasoberfläche, einer
Kunststoffoberfläche
oder einer Metalloberfläche.
Vorzugsweise werden die Proteinaggregate auf einem Analyse- oder
Assay-Chip immobilisiert. Derartige Chips sind von zahlreichen Anbietern
kommerziell verfügbar.
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Die
Immobilisierung an die Oberfläche
erfolgt über
ein Fängermoleküle ("Capture-Molekül"), das spezifische
Bindungsaffinität
für Teilstrukturen der
zu bestimmenden Proteinablagerungen aufweist, d.h. das diese Teilstrukturen
auch im Vergleich zu ähnlichen
oder homologen Teilstrukturen mit deutlich besserer Affinität bindet.
In anderen Worten, das Fängermolekül unterscheidet ähnliche
Strukturen, wodurch die Spezifität
bzw. Selektivität
des Nachweises weiter erhöht
wird.
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Die
Fängermoleküle sind
kovalent oder nicht-kovalent an die Oberfläche gebunden. In bestimmten
Ausführungsformen
der Erfindung wird die Oberfläche
vor der Immobilisierung der Proteinaggregate aktiviert. Eine solche
Aktivierung kann zum Beispiel durch Abflammen und durch Beschichten der
Oberfläche
mit verschiedenen Polymeren, zum Beispiel mit poly-D-Lysin, erreicht
werden.
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Unter
Teilstrukturen der zu bestimmenden Proteinablagerungen, für welche
die Fängermoleküle spezifische
Bindungsaktivität
besitzen, werden monomere oder oligomere Einheiten der Proteinablagerungen
verstanden, zum Beispiel monomere Prionenproteine oder oligomere
Proteinaggregate. Bei einer erfindungsgemäßen Teilstruktur kann es sich aber
auch um einen Teil eines Monomers, z.B. ein Peptid, handeln.
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Bevorzugt
werden Fängermoleküle, die
aus der Gruppe ausgewählt
werden, welche aus monoklonalen Antikörpern, polyklonalen Antikörpern und Antikörperfragmenten
besteht, wobei monoklonale Antikörper
besonders bevorzugt sind.
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Durch
Verwendung spezifischer monoklonaler Antikörpers können zum Beispiel Scrapie-
bzw. BSE-spezifische Prionenproteine in derselben Messprobe jeweils
selektiv an einer Oberfläche
immobilisiert und nachgewiesen werden.
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In
anderen Ausführungsformen
besteht das Fängermolekül selbst
ebenfalls aus Teilstrukturen pathologischer Proteinablagerungen
oder aus Fragmenten davon, wobei diese Teilstrukturen natürlichen Ursprungs
oder rekombinant hergestellt sein können. Aufgrund der Selbstaggregation,
etwa von Prionenproteinen, werden so die zu detektierenden Proteinablagerungen
ebenfalls an der Oberfläche
immobilisiert. Dabei können
als Fängermolekül sowohl
Teilstrukturen der zu bestimmenden Proteinablagerung verwendet werden
(homologes System) als auch Teilstrukturen anderer Proteinablagerungen
(heterologes System). Beispielsweise kann eine Teilstruktur, die
aus amyloiden Plaques einer BSE stammt, als Fängermolekül zur Detektion von Teilstrukturen
aus an Alzheimer erkranktem Gewebe verwendet werden.
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Optional
können
nach Immobilisierung des Fängermoleküls noch
verbliebene freie Bindungsstellen auf der Oberfläche durch Inkubation mit einem Blockierungsreagenz
blockiert werden, um die unspezifische Bindung der zu bestimmenden
Proteinaggregate zu reduzieren. Als Blockierungsreagenzien können zum
Beispiel Rinderserumalbumin (BSA)-Lösung oder fettfreie Magermilch
verwendet werde.
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Obwohl
nicht darauf beschränkt,
sind die qualitativ und/oder quantitativ zu bestimmenden die Proteinablagerungen
vorzugsweise mit neurodegenerativen Erkrankungen assoziiert sind.
In bestimmten Ausführungsformen
der Erfindung werden die neurodegenerativen Erkrankungen aus der
Gruppe ausgewählt
werden, die aus transmissiblen spongiformen Encephalopathien, Morbus
Alzheimer, Morbus Parkinson, Chorea Huntington und vererbbarer cerebraler
amyloider Amyloidose besteht.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung sind die zu detektierenden Proteinablagerungen mit
transmissiblen spongiformen Encephalopathien assoziiert, wobei die
Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, Scrapie und die bovine spongiforme
Encephalopathie besonders bevorzugt sind.
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Die
zu bestimmenden Proteinablagerungen können in einer beliebigen biologischen
Messprobe nachgewiesen werden, die zum Beispiel aus einer Körperflüssigkeit
oder einem Gewebe stammt. In bestimmten Ausführungsformen der Erfindung
wird die Körperflüssigkeit
aus der Gruppe ausgewählt
wird, die aus Cerebrospinalflüssigkeit,
Lymphflüssigkeit, Blut,
Urin und Sputum besteht, wobei Cerebrospinalflüssigkeit und Blut besonders
bevorzugt werden. In anderen bevorzugten Ausführungsformen stammt die Messprobe
aus Hirngewebe.
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In
anderen bevorzugten Ausführungsformen wird
die Messprobe vor dem In-Kontakt-bringen mit dem Fängermolekül einem
Reinigungsverfahren unterworfen, um die zu bestimmenden Proteinablagerungen
von etwaig vorhandenen Kontaminanten zu isolieren. In Abhängigkeit
von der Art der Probe, der vermuteten Konzentration der zu bestimmenden
Proteinablagerungen, der verwendeten Detektionsmethode und dergleichen
kann eine partielle oder eine (nahezu) vollständige Reinigung/Isolation durchgeführt werden.
Die Proben können
dabei mit physikalischen und/oder chemischen Standardmethoden (z.B.
Ultraschall, Temperaturänderungen,
Inkubation mit Lösungen
unterschiedlicher Ionenstärke,
chaotropen Salzen Detergenzien und Enzymen) behandelt werden. Dabei
können
die Methoden einzeln oder in beliebiger Kombination angewendet werden.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung werden die Messproben durch Natriumphosphorwolframat
(NaPTA)-Fällung
gereinigt (Safar, J.D. et al. (1998) Nat. Med. 4, 1157–1165),
wobei auf eine Zugabe von Proteasen, insbesondere von Proteinase
K, verzichtet wird.
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Die
Messprobe wird anschließend
erfindungsgemäß mit dem
immobilisierten Fängermolekül inkubiert,
um die Bildung eines Komplexes aus dem immobilisierten Fängermolekül und den
Teilstrukturen der zu bestimmenden Proteinablagerungen zu ermöglichen.
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Der
Nachweis der Komplexbildung zwischen Fängermolekül und zu detektierenden Teilstruktur
erfolgt durch In-Kontaktbringen des Komplexes mit mindestens einer
detektierbaren Einheit. Unter einer detektierbaren Einheit ist ein
Sondenmolekül
zu verstehen, das eine spezifische Bindungsaffinität für die Teilstrukturen
der zu bestimmenden Proteinablagerungen aufweist, und die ein optisch
detektierbares Signal erzeugt, wobei das optisch detektierbare Signal
durch das Sondenmolekül
selbst erzeugt werden kann oder durch einen Bindungspartner, der
an das Sondenmolekül
gekoppelt ist. Beispiele für
solche Bindungspartner sind radioaktive fluoreszierende, chemilumineszente
oder biolumineszente Markierungen sowie Metallpartikel (z.B. kolloidales
Gold). Mindestens eine der mindestens einen detektierbaren Einheit
erzeugt ein mittels spektroskopischer Verfahren detektierbares Signal.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung werden zwei detektierbare Einheiten simultan mit dem
Komplex in Kontakt gebracht. Werden zwei oder mehr detektierbare
Einheiten verwendet, kann das In-Kontakt-bringen mit dem Komplex
simultan oder seriell erfolgen.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung umfasst die mindestens eine detektierbare Einheit
ein Protein oder ein Polypeptid, wobei diese Protein oder Polypeptid
natürlichen
Ursprungs oder rekombinant hergestellt sein kann. In besonders bevorzugten
Ausführungsformen
wird das Protein oder Polypeptid aus der Gruppe ausgewählt wird,
die aus monoklonalen Antikörpern,
polyklonalen Antikörpern und
Antikörperfragmenten
besteht, wobei monoklonale Antikörper
bevorzugt sind. Die detektierbaren Einheiten können jedoch zum Beispiel auch
kleine organische Moleküle,
Nukleinsäuren
(einzel- oder doppelsträngige
DNA oder RNA) oder Polysaccharide umfassen.
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Ebenfalls
bevorzugt sind Ausführungsformen
der Erfindung, bei denen das von der mindestens einen detektierbaren
Einheit erzeugte optisch detektierbare Signal aus der Gruppe ausgewählt wird,
die aus Absorption, Fluoreszenz-, Chemilumineszenz- und Biolumineszenzemission
besteht.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
bestehen die detektierbaren Einheiten aus fluoreszenzmarkierten
Antikörpern,
insbesondere monoklonalen Antikörpern.
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Optional
können
nach dem In-Kontakt-bringen der detektierbaren Einheiten mit dem
Komplex ein oder mehr Waschschritte durchgeführt werden, um nicht gebundene
detektierbare Einheiten zu entfernen, welche ansonsten mit dem Messergebnis
interferieren können.
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Die
Komplexbildung wird durch Messung des von der mindestens einen detektierbaren
Einheit insgesamt erzeugten Signals detektiert. Der Begriff "insgesamt erzeugtes
Signal" bedeutet
dabei, dass bei Verwendung mehr als einer detektierbarer Einheit die
optisch detektierbaren erzeugten Einzelsignale erfasst (Koinzidenzmessung),
miteinander korreliert und ausgewertet werden. Dadurch wird die Spezifität des Nachweises
erhöht,
da positive Signale nur dann auftreten, wenn die verschiedenen detektierbaren Einheiten
gleichzeitig an den nachzuweisenden Komplex gebunden sind.
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Vorzugsweise
werden die zu bestimmenden Proteinablagerungen mit Hilfe spektroskopischer
Detektionsverfahren nachgewisene, wie zum Beispiel konfokaler Fluoreszenzspektroskopie,
Fluoreszenzkorrelationsspektroskopie (FCS), FCS in Kombination mit
Kreuzkorrelation und Single Particle Immunosorband Laserscanning
Assay.
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Diese
spektrokopischen Detektionsverfahren werden jeweils in Verbindung
mit entsprechenden Auswerteverfahren, z.B. Fluoreszenzintensitätsdistributionsanalyse,
angewendet. Hierbei regt ein Laserstrahl die nachzuweisenden Proteinkomplexe zu
starkem Fluoreszenzlicht an, welches mit Hilfe eines Detektors,
bevorzugt einer konfokalen Optik, registriert wird. Auf Grund der
optischen Eigenschaften des Systems wird ein Einzelmolekülnachweis
ermöglicht,
sodass individuelle Proteinaggregate gezählt werden können. Wie
bereits erwähnt,
kann über
eine Kreuzkorrelation die Sensitivität und Spezifität des Nachweises
zusätzlich
gesteigert werden, indem beispielsweise zwei verschiedene monoklonale
Antikörper,
die mit unterschiedlichen Fluoreszenzfarbstoffen markiert sind,
benutzt werden und die gleichzeitige Bindung über Kreuzkorrelation der Signale
bestimmt wird.
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Durch
die Immobilisierung der zu bestimmenden Proteinablagerungen auf
einer Oberfläche ist
es im Gegensatz zu einer Bestimmung in Lösung möglich, das von der mindestens
einen detektierbaren Einheit erzeugte Gesamtsignal durch Abrastern ("Scannen") der Oberfläche zu messen,
zum Beispiel mittels eines Single Particle Immunosorband Laserscanning
Assays, wobei eine Mehrzahl nebeneinander liegender Teilbereiche
der Oberfläche
abgerastert wird, und die Einzelwerte anschließend addiert werden
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Die
Erfindung wird ferner durch die folgenden nicht einschränkenden
Figuren und Beispiele veranschaulicht.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung des für die Reinigung von PrPSc aus Hamsterhirngewebe mittels NaPTA-Fällung ohne
Proteinase K-Zugabe verwendeten Protokolls.
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2 zeigt
eine Western Blot-Analyse der einzelnen Schritte der NaPTA-Fällung zur
Proteinase K-freien Reinigung von pathogenem PrP aus Scrapieinfiziertem
Hamsterhirn Die Western Blot-Analyse nach SDS-PAGE zeigt jeweils
gleiche Mengen (1 × 10–3 gÄ) der einzelnen
Reinigungsschritte der NaPTA-Fällung. HH:
Hirnhomogenat, Ü: Überstand,
W: Überstand
aus Waschschritt, P: resultierendes Pellet. Von jedem Schritt sind
Kontrollen, welche proteolytisch für eine Stunde bei 37°C mit 5 μg/ml Proteinase K
(PK) behandelt wurden (+) aufgetragen. Die Reinigung wurde mit Scrapie-infiziertem
Hirnhomogenat (A) und mit einer nicht infizierten Hirnprobe (B)
dargestellt
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3 zeigt
eine Western Blot-Analyse der NaPTA-Fällung zur Reinigung von pathogenem
PrPBSE aus der medulla oblongata eines BSE-infizierten Rindes.
Die Western Blot-Analyse nach SDS-PAGE zeigt die jeweiligen Mengen
(2.5 × 10–3 – 1 × 10–2 gÄ) der einzelnen
Reinigungsschritte der NaPTA-Fällung. Die
Reinigung wurde mit Proben einer BSE-infizierten medulla oblongata
vom Rind (A) und einer nicht infizierten Kontrolle (B) durchgeführt. HH:
Hirnhomogenat, ÜS: Überstand,
W1-2: Überstand
aus Waschschritt, P: resultierendes Pellet. Von jedem Schritt sind
jeweils Kontrollen, welche proteolytisch für eine Stunde bei 37°C mit 5 μg/ml PK behandelt
wurden (+) aufgetragen. Als Kontrolle ist in beiden Fällen 200
ng bovines rekombinantes PrP(29-231) aufgetragen (rekPrP).
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4 zeigt
eine schematische Darstellung eines Single Particle Immuno-sorband
Laserscanning Assays (SPILA).
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5 zeigt
Fluoreszenzintensitätsmessungen
("Höhenscans") immobilisierter
negSHa- (A) bzw. PrPSc-Proben (B). Als Sonde
zur Detektion wurde fluoreszenzmarkierter (Alexa 633) D13 Antikörper (Inpro,
USA) eingesetzt. Die Proben wurden im Abstand von 0–20 μm von der
Chipoberfläche
in 5 μm-Schritten für jeweils
30 Sekunden im FCS gemessen.
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6 zeigt
2D-FIDA Plots von Fluoreszenzintensitätsmessungen immobilisierter
negSHa- (A) bzw. PrPSc-Proben (B). Als Sonden zur Detektion wurden
die fluoreszenzmarkierten Antikörper
R1 und D13 (Alexa 488-markierter R1, Alexa 633-markierter D13; Inpro,
USA) eingesetzt. Die Proben wurden im Abstand von 0–20 μm von der
Chipoberfläche
in 5 μm-Schritten
für jeweils
30 Sekunden im FCS gemessen.
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7 zeigt
schematisch die Schritte des erfindungsgemäßen Protokolls zur Immobilisierung und
Markierung pathologischer Prionenaggregate.
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8 zeigt
die Bestimmung und Summierung von sieben definierten Flächen einer
immobilisierten PrPSc-Probe. Die Messung wurde im Abstand von
15 μm über der
Chipoberfläche
durchgeführt.
Als Sonden zur Detektion wurden die fluoreszenzmarkierten Antikörper R1
und D13 (Alexa 488-markierter R1, Alexa 633-markierter D13; Inpro,
USA) eingesetzt. Die Messungen wurden für jeweils 30 Sekunden an sieben
nebeneinander liegenden Flächen
unter "Scanningbewegung" (Abrastern) durchgeführt. Die
Ergebnisse der Einzelmessungen wurden summiert.
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9 zeigt
die Auswertung von 2D-FIDA Messungen durch eine immobilisierte PrPSc-Probe (rot) sowie eine Negativkontrolle
(grün).
Als Fängermolekül wurde
der Antikörper
R1, als Detektionssonden die fluoreszenzmarkierten Antikörper R1
und D13 (Alexa 488-markierter R1, Alexa 633-markierter D13; Inpro,
USA) eingesetzt. Die Proben wurden im Abstand von 5–25 μm von der
Chipoberfläche
in 5 μm-Schritten
für jeweils
30 Sekunden im FCS gemessen.
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10 zeigt
eine Messung ("Höhenscan") von jeweils vier
immobilisierten PrPSc-Proben (rot) bzw. Negativkontrollen
(grün)
via 2D-FIDA Messung. Als Fängermolekül wurde
der Antikörper
R1 und als Sonden zur Detektion die fluoreszenzmarkierten Antikörper R1
und D13 (Alexa 488-markierter R1, Alexa 633-markierter D13; Inpro,
USA) eingesetzt. Die Proben wurden im Abstandsbereich von 5–25 μm von der
Chipoberfläche
in 5 μm-Schritten
für jeweils
30 Sekunden im FCS gemessen. (A) Gesamtheit aller Messungen in den
unterschiedlichen Distanzen zur Chipoberfläche, (B) Darstellung der Messungen
nach Höhen
5–25 μm getrennt.
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11 zeigt
eine Messung ("Höhenscan") von jeweils vier
immobilisierten PrPBSE-Proben (rot) bzw.
Negativkontrollen (grün)
via 2D-FIDA Messung. Als Fängermolekül wurde
der Antikörper
Saf32 und als Detektionssonden die fluoreszenzmarkierten Antikörper 12F10
und Saf32 (Alexa 488-markierter 12F10, Alexa 633-markierter Saf32;
Spibio, USA) eingesetzt. Die Proben wurden im Abstand von 10–25 μm von der
Chipoberfläche
in 5 μm-Schritten für jeweils
30 Sekunden im FCS gemessen. (A) Gesamtheit aller Messungen in den
unterschiedlichen Distanzen zur Chipoberfläche, (B) Darstellung der Messungen
nach Höhen
10–25 μm getrennt.
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Beispiel 1: Reinigung
von PrPSc aus Hamsterhirngewebe ohne Proteolyse
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Die
Aufreinigung von PrPSc (1)
erfolgte in Anlehnung an ein Protokoll von Safar und Kollegen (Safar,
J. et al. (1998) Nat. Med. 4, 1157–1165). Hirngewebe von Scrapieinfizierten
syrischen Goldhamstern sowie von nicht infizierten Kontrollproben
wurde von der RKI Berlin (Dr. M. Beekes) und der UCSF, San Francisco,
USA (Dr. S. Prusiner) erhalten. Das Hirngewebe in PBS mit 2% Sarkosyl
wurde mit Hilfe eines Homogenisators (PowerGen 125, Fisher Scientific)
zu einem 5% (w/v) Homogenat verarbeitet. Dieses wurde für eine Minute
bei 5.000 × g
zentrifugiert, um größere Gewebefragmente
zu sedimentieren. Anschließend
wurde Benzonase (Merck, Darmstadt) bis zu einer Endkonzentration
von 50 U/ml zugesetzt, um DNA und RNA abzubauen (Inkubation unter
Schütteln
für 45
Minuten bei 37°C).
Danach wurden NaPTA (Endkonzentration 0.25%) und MgCl2 (Endkonzentration
10.6 mM) zugegeben, und der Fällungsansatz
wurde über
Nacht bei 37°C
geschüttelt.
Anschließend
wurde die Probe für
30 Minuten bei 14.000 × g
zentrifugiert und der Überstand
verworfen. Das Pellet wurde mit 250 μl PBS/250 mM EDTA für mindestens
30 Minuten bei 37°C
gewaschen und erneut für
30 Minuten bei 14.000 × g
zentrifugiert. Dieser Waschschritt wurde zweimal wiederholt. Die Verwendung
von PBS/250 mM EDTA, pH 8 als Waschpuffer erbrachte im Vergleich
zu bekannten Waschpuffern mit nur 50 mM EDTA, die von Wadsworth
und Kollegen (Wadsworth, J. D. et al. (2001) Lancet 358, 171–180) für die PrPCJD-Reinigung aus menschlichem Hirngewebe
von CJD-Patienten beschrieben wurden, eine erheblich verbesserte
Aufreinigung.
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Eine
Western Blot-Analyse der Reinigungsschritte der NaPTA-Fällung von Scrapie-infizierten und
nicht infizierten Hirnproben ist in 2 dargestellt.
In der Pelletfraktion der Aufreinigung aus Hirngewebe des Scrapie-infizierten Hamsters
war eine große
PrP-Menge nachweisbar. Ein Vergleich mit der Pelletfraktion der
Probe des nicht infizierten Hamsters, die kein PrP enthielt, lässt den
Schluss zu, dass es sich bei dem PrP der Scrapieinfizierten Probe
ausschließlich
um pathogenes PrP handelt. Darauf deutet auch die Proteinase K-Resistenz
des größten Teils
des gefällten
PrPs hin. 2B zeigt, dass PrPC fast vollständig im Überstand verbleibt.
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Damit
konnte gezeigt werden, dass durch die Fällung große Teile des vorhandenen pathogenen PrPs
im Gegensatz zum natürlichen
PrPC selektiv angereichert und konzentriert
werden konnten. Durch die einzelnen Waschschritte wurde kein Verlust
an pathogenem PrP hervorgerufen.
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Beispiel 2: Reinigung
von PrPBSE aus der medulla oblongata des
Rinderhirns ohne Proteolyse
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BSE-infizierte
Gewebeproben aus der medulla oblongata des Rindes sowie gereinigte BSE-Proben
bzw. entsprechende Negativkontrollen wurden von der VLA Weighbridge,
Großbritannien (Dr.
R. Jackmann) sowie der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere,
Insel Riems erhalten. Die Aufreinigung von PrPBSE aus
der medulla oblongata des Rinderhirns ohne Proteolyse entspricht
prinzipiell der oben beschriebenen PrPSc-Aufreinigung aus
Hamsterhirn. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Sarkosylkonzentration
bei der Homogenisierung des Gewebes. Bei Rindergewebe wurde im Gegensatz
zum Hamstergewebe 4% Sarkosyl eingesetzt (nach Safar et al. (2002)
Nat. Biotechnol. 20, 1147–1150),
da sich bei geringeren Sarkosylkonzentrationen im Homogenat die
Reinigungseffizienz und die PrPBSE-Ausbeute
erheblich verringerten. Zusätzlich
wurde die Fällungsdauer
auf vier Stunden reduziert. Es waren zwei Waschschritte erforderlich, um
einen für
FIDA-Messungen notwendigen Reinheitsgrad zu erreichen.
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In 3 ist
eine Western Blot-Analyse der einzelnen Reinigungsschritte der Fällung für eine Gewebeprobe
eines BSE-infizierten Rindes und einer Kontrollprobe aus medulla
oblongata-Gewebe abgebildet. Durch den Vergleich des mit Proteinase
K behandelten BSE-Hirnhomogenats mit dem nicht behandelten (3A) wird deutlich, dass die BSE-infizierte Probe
nur einen geringen resistenten PrPBSE-Anteil enthielt.
Bei der Negativkontrolle (3B) ist
deutlich zu erkennen, dass PrPC vollständig im Überstand
verbleibt und das Pellet augenscheinlich PrPC-frei
ist. In der BSE-Probe waren im ersten Waschschritt geringe PrP-Mengen nachweisbar.
Der Vergleich der Pelletfraktionen der BSE-Probe mit der Kontrollprobe
lässt den
Schluss zu, dass es sich bei dem PrP im Pellet der BSE-Probe um
pathogenes PrPBSE handelte. Die Tatsache,
dass diese Probe nur einen geringen resistenten PrPBSE-Anteil
aufweist, lässt
auch den Schluss zu, dass dieses PrP zum größten Teil sensitives PrPBSE ist.
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Beispiel 3: Resupendierung
der gefällten
PrP-Aggregate
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Auf
das PrPSc/BSE-Pellet aus der NaPTA-Fällung wurden
200 μl PBS
gegeben. Im Anschluss wurde das Pellet verschiedenen Ultraschallbedingungen ausgesetzt.
Die Ultrabeschallbehandlung erfolgte drei mal zwei Sekunden mit
Hilfe einer Ultraschall-Nadelsonde (Sonificator Labsonic U, Braun Dissel,
Melsungen). Beim Einsatz der Nadelsonde wurde die Ultraschall-Sonde
direkt in den Puffer eingetaucht.
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Beispiel 4: Entwicklung
einer neuen Analysestrategie durch Immobilisierung pathologischer
Prionenaggregate und Nachweis mittels 2D-FIDA-SPILA
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Mittels
eines SPILA (Single Particle Immuno-sorband Laserscanning Assay)
werden gereinigte Prionenaggregate auf der Oberfläche eines
Messchips mit Hilfe eines Fängermoleküls ("Capture-Molekül", etwa ein Antikörper) zu
immobilisieren und anschließend
zu detektieren (4). Da die Immobilisierung eine
Bewegung der Aggregate verhindert, kann die Oberfläche durch „Scannen" (i.e. durch Bewegung
des konfokalen Volumenelements) nach Aggregaten abgesucht werden.
Durch die Fixierung der Aggregate sollten zwei Vorteile genutzt
werden. Zum einen sollte die Fixierung zur Reproduzierbarkeit der Ergebnisse
beitragen und zum anderen sollten die Aggregate konzentriert werden.
Weiterhin können Waschschritte
durchgeführt
und damit das Signal-Rauschverhältnis verbessert
werden.
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Eine
Voraussetzung für
den Nachweis immobilisierter einzelner Prionenpartikel mittels Messungen
im FCS ist eine genaue Fokussierbarkeit des konfokalen Volumenelements
auf die Höhe
der zu scannende Fläche.
Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit dem Gerätehersteller
Evotec Technologies (Hamburg) das FCS-Gerät um ein Piezoelement erweitert,
das eine Höheneinstellung
unabhängig
von der Motorsteuerung mit einer Genauigkeit von 100 nm ermöglicht.
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Beispiel 5: Beschichtung
von Glasoberflächen
mit Fängermolekülproteinen
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Um
die Aggregate spezifisch auf der Glasoberfläche der verwendeten Messchips
zu immobilisieren, muss diese zuvor mit einem Fängermolekül (z.B. einem Antikörper) beschichtet
werden. Verfahren zur Beschichtung von Glasoberflächen mit
Proteinen sind Fachleuten bekannt. Zur Evaluierung des Messansatzes
wurde eine adhäsive
Bindung des Fängermoleküls auf eine
zuvor mit poly-D-Lysin aktivierte Oberfläche durchgeführt. Der
gleiche Ansatz wurde auch mit kovalent gebundenen Antikörpern durchgeführt. Die
weiteren Applikationen wurden jedoch mit adhäsiv beschichteten Fängermolekülen durchgeführt. Die
Effizienz der Aktivierung der Glasoberfläche kann durch kurzes Abflammen
der Glasoberfläche
gesteigert werden. Zur Beschichtung wurden die 24-Well Assay-Chips
(Evotec, Hamburg) mit Glasboden kurz mit Hilfe eines Bunsenbrenners
abgeflammt. Anschließend
wurden 20 μl
poly-D-Lysin (10 μg/μl) in PBS
in die Wells der Assay-Chips gegeben und eine Stunde bei 37°C (optional über Nacht bei
4°C) inkubiert.
Anschließend
wurde jeweils 1 μg Fängermolekül in PBS
(in späteren
Versuchen die Antikörper
R1 (Inpro, USA) für
Scrapie-Proben und Saf32 (Spibio, USA) für BSE-Proben) in die Wells
gegeben und eine Stunde bei 37°C
inkubiert. Im Anschluss wurden drei Waschschritte mit PBS durchgeführt und
freie Bindungsstellen durch eine einstündige Inkubation mit 5% (w/v)
BSA geblockt.
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Beispiel 6: Immobilisierung
von pathologischen PrP-Aggregaten
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Zur
spezifischen Immobilisierung der pathologischen PrP-Aggregate wurden
PrP-spezifische Fängermoleküle verwendet.
Zunächst
wurde der Antikörper
R1 als Fängermolekül für gereinigtes
PrPSc aus Hirngewebe Scrapie-infizierter
Hamster und entsprechender Negativkontrollen aus nicht infizierten Tieren
eingesetzt. Hierfür
wurden jeweils 1.25 × 10–3 gÄ gereinigte
und mittels Ultraschall resuspendierte Proben in die mit R1 beschichteten
Wells gegeben und für
drei Stunden bei Raumtemperatur geschüttelt. Anschließend wurde
dreimal für
10 Minuten mit TBST gewaschen. Um die immobilisierten Prionenpartikel
mittels Fluoreszenzmessung nachweisen zu können, wurden die fluoreszenzmarkierten
Antikörper
R1 und D13 (Inpro, USA) in einer Konzentration von 0.1 μg/ml in TBST
verwendet und für
zwei Stunden unter Schütteln
inkubiert. Abschließend
wurde der Ansatz dreimal eine Stunde mit TBST gewaschen.
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Um
die Höhenbereiche über der
Glasoberfläche
des Analysechips zu evaluieren, in denen sich die immobilisierten
Partikel befanden, wurden zunächst
Messungen im FCS in z-Richtung durchgeführt werden. Anschließend wurden
vergleichende Fluoreszenzmessungen mit PrPSc-Proben
und Negativkontrollen durchgeführt.
Die Fluoreszenzintensitätsverläufe lassen
deutliche Unterschiede erkennen (5). Bei
Höhen von
5–20 μm über der
Glasoberfläche,
traten bei Scrapie-Proben viele Fluoreszenzintensitätspeaks
auf, die in der Negativkontrolle nicht vorkamen. Diese sind auf
die Bindung fluoreszenzmarkierter Antikörper an die pathologischen
Prionenaggregate zurückzuführen.
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Die
Unterschiede zwischen Scrapie-infizierten und nicht infizierten
Proben werden durch die Darstellung der 2D-FIDA-Daten noch deutlicher (6).
Die Bindung der beiden fluoreszenzmarkierten Antikörper an
immobilisierte PrP-Aggregate
führt zum
Auftreten einer charakteristischen Diagonale der Fluoreszenzintensitäten im 2D-FIDA-Plot.
Hierbei sind auf der x-Achse, die Fluoreszenz-Intensitäten des
mit Alexa 488-markierten Antikörpers
und auf der y-Achse
die Fluoreszenz-Intensitäten
des mit Alexa 633-markierten
Antikörpers
aufgetragen. Die Häufigkeiten
des Auftretens der Fluoreszenzintensitäten sind in der z-Achse codiert
(Graustufen). Da enorm starke Signale gemessen wurde, konnte diese
charakteristische Kreuzkorrelationsdiagonale erst bei einer Höhe von 15 μm aufgelöst werden.
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Das
hier etablierte erfindungsgemäße Protokoll
zur Immobilisierung pathologischer Prionenaggregate und anschließender Markierung
mit Hilfe fluoreszenzmarkierter Antikörper ist in 7 zusammengefasst.
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Beispiel 7: Optimierung
der Messung immobilisierter Proteinaggregate mittels 2D-FIDA
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Um
Aggregate auf einer möglichst
großen Fläche erfassen
zu können,
wurde der Messfokus nicht nur wie durch das FCS standardmäßig vorgegeben
bestimmt ("gescannt"), sondern die zu
erfassende Fläche
erweitert. Hierzu wurden sieben nebeneinander liegende Flächen in
einem Well des Assay-Chips
(8) gemessen. Eine komplette Messung der Bodenfläche eines
Wells war bislang nicht möglich,
da nur Chips mit runden Wells zur Verfügung standen und der Mittelpunkt
des Wells manuell eingestellt werden musste, so dass ein "Sicherheitsabstand" nötig war,
um zu verhindern einen Well während
der Messung zu verlassen. Wie in den einzelnen Bestimmungen zu sehen,
war die Aggregatverteilung über
die verschiedenen Flächen
erwartungsgemäß nicht
gleich. Durch Summierung der Flächen
ergibt sich jedoch eine repräsentative
Beschreibung der Probe.
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Mit
Hilfe der etablierten Immobilisierungs- und Messprobe wurde ein "Höhenscan" durch eine Scrapie-Probe und eine Negativkontrolle
durchgeführt.
Die Messungen wurden ausgewertet, indem die Häufigkeiten der Fluoreszenzintensitäten über 15 μm summiert
wurden. Die Ergebnisse der 2D-FIDA-Messungen zeigen, dass zwischen
der PrPSc-Probe und der Negativkontrolle
ein signifikanter Unterschied messbar ist (9).
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Beispiel 8: 2D-FIDA Reihenmessungen
von PrPSc und PrPBSE
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Um
die Messprobe hinsichtlich einer diagnostischen Anwendbarkeit zu
evaluieren, wurden Messreihen mit Proben von vier verschiedenen
infizierten und vier nicht infizierten Tieren als Kontrollen durchgeführt.
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Dazu
wurden Hirngewebeproben Scrapie-infizierter Hamster und Negativkontrollen
mittels NaPTA-Fällung
gereinigt und 1.25 × 10–3 gÄ nach Resuspension
mittels 3 × 2
Sekunden Ultraschall mit dem Antikörper R1 als Fängermolekül auf den
Assay-Chips immobilisiert. Zur Detektion wurden je 0.1 μg/ml fluoreszenzmarkierter
Antikörper
R1 und D13 als Sonden eingesetzt. Nach drei einstündigen Waschschritten
mit TBST wurden Fluoreszenzmessungen im FCS von sieben einzelnen
Flächen
durchgeführt.
Die Messungen wurden in verschiedenen Höhen über dem Glasboden durchgeführt. Die
Ergebnisse (10) zeigen, dass in den Höhenbereichen
von 5 μm
bis 25 μm
ein signifikanter Unterschied zwischen mit Scrapie infizierten und
nicht infizierten Hamstern erkennbar ist. Die Messhöhe zwischen
10 μm und
20 μm stellte
sich dabei als geeignete Messhöhe
dar, da oberhalb dieser Distanz die positiven Signale erheblich
abfallen und unterhalb 10 μm
der Messhintergrund durch unspezifische Antikörperbindung und freie Farbstoffmoleküle erhöht ist.
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Zusammenfassend
ließ sich
die Aussage treffen, dass im Hamstermodell Scrapie-infizierte von nicht
infizierten Hamstern signifikant unterschieden werden konnten und
im Vergleich zum Messansatz in Suspension nicht nur die Unterschiede
zwischen positiven und negativen Proben eindeutiger waren, sondern
vor allem die Standardabweichungen enorm reduziert werden konnten.
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Das
System wurde anschließend
für BSE-Proben
adaptiert. Hierzu wurde als Fängermolekül der Antikörper 12F10
(Firma Spibio) eingesetzt. Alle anderen Schritte erfolgen analog
zu denen des oben beschriebenen Scrapie-Systems. Als Sonden zur
Detektion wurden die fluoreszenzmarkierten Antikörper 12F10 und Saf32 (Spibio,
USA) eingesetzt.
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Die
Ergebnisse für
vier BSE-infizierte Tiere und vier Negativkontrollen sind in 11 dargestellt. Die
Messung zeigt, dass im Bereich von 10 μm bis 25 μm Abstand zur Chipoberfläche in allen
Fällen
ein signifikanter Unterschied zwischen BSE-infizierten und nicht
infizierten Tieren zu erkennen war. Der Bereich von 10 μm bis 15 μm war der
am besten geeignete Messbereich, da ab 20 μm das positive Signal in einigen
Proben stark absank.
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Durch
diese Messreihen konnte gezeigt werden, dass das SPILA für einen
diagnostischen Assay zur Detektion von BSE und für Scrapie geeignet ist.