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DE102005030997B3 - Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtung in Luftfahrzeugen - Google Patents

Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtung in Luftfahrzeugen Download PDF

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DE102005030997B3
DE102005030997B3 DE102005030997A DE102005030997A DE102005030997B3 DE 102005030997 B3 DE102005030997 B3 DE 102005030997B3 DE 102005030997 A DE102005030997 A DE 102005030997A DE 102005030997 A DE102005030997 A DE 102005030997A DE 102005030997 B3 DE102005030997 B3 DE 102005030997B3
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Markus Dipl.-Ing. Horst
Stephan Dipl.-Ing. Röpke
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Airbus Operations GmbH
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Airbus Operations GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Universalhalter 1, insbesondere zur Befestigung von verschiedenen Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit DOLLAR A - einer Grundplatte 2 zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, DOLLAR A - einer mit der Grundplatte 2 verbundenen Trägerplatte 3 und DOLLAR A - mehreren in der Trägerplatte 3 aufgenommenen Federclipsen 4-7, um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen. DOLLAR A Erfindungsgemäß weist die Grundplatte 2 mindestens ein Bohrungsraster 16, 17 zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers 14, 15, 44 zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen auf, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger 14, 15, 44 mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt. DOLLAR A Infolge des Bohrungsrasters 16, 17 lassen sich der Geräteträger oder die Geräteträger 14, 15, 44 flexibel an unterschiedliche Einbausituationen in unteschiedlichen Flugzeugtypen und/oder Flugzeugderivaten anpassen. Weiterhin erlauben die Geräteträger 14, 15, 44 die Aufnahme von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung, eines Notausgangzeichens oder dergleichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit
    • – einer Grundplatte zur Befestigung an einer Unterkonstruktion,
    • – einer mit der Grundplatte verbundenen Trägerplatte und
    • – mehreren in der Trägerplatte aufgenommenen Federclipsen, um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen.
  • Im Flugzeug- und Fahrzeugbau, insbesondere im Passagierluftfahrzeugbau, sind für den Innenausbau eine Vielzahl von Befestigungselementen bekannt, die unter anderem zur Befestigung von Verkleidungsplatten an einer Unterkonstruktion von Rumpfzellen oder dergleichen dienen. Hierbei ist es erforderlich, dass die Verkleidungsplatten leicht lösbar und zugleich schwingungsdämpfend mit der Unterkonstruktion verbunden sind. Die schwingungsdämpfende Befestigung soll insbesondere die Entstehung von Klappergeräuschen vermeiden. Weiterhin ist es oftmals erforderlich, zusätzliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Notbeleuchtungen oder Notausgangszeichen mit in die Deckenverkleidungen zu integrieren. Darüber hinaus sollen die Befestigungselemente in der Regel auch einen Toleranzausgleich zwischen den Verkleidungsplatten und der Unterkonstruktion erlauben, um beispiels weise ein möglichst geringes und gleichmäßiges Spaltmaß zwischen den Verkleidungsplatten sicherzustellen.
  • Die bekannten Ausführungsformen von derartigen Befestigungselementen sind jedoch hinsichtlich ihrer Anpassbarkeit an verschiedene Einbauerfordernisse nicht ausreichend flexibel und lassen sich beispielsweise in unterschiedlichen Flugzeugtypen mit unterschiedlichen Ringspantabständen nicht ohne aufwändige Anpassarbeiten verbauen.
  • Aus der DE 200 16 889 U1 ist eine Halteeinrichtung mit vier Federclipsen zur Fixierung von vier aneinander stoßenden Eckbereichen von Verkleidungsplatten an einer Tragunterkonstruktion einer Rumpfzelle eines Flugzeugs bekannt, bei der eine Basisplatte in der x-Richtung und eine Halteplatte in der y-Richtung justierbar ausgebildet ist, um eine Toleranzausgleichsmöglichkeit zwischen den Verkleidungsplatten zu schaffen. Die zweidimensionale Verschiebbarkeit wird durch jeweils zwei Langlöcher in der Basisplatte und der Halteplatte ermöglicht. Hierdurch können unter anderem gleichmäßige Spaltmaße zwischen den Verkleidungsplatten unabhängig von etwaigen Fertigungstoleranzen sichergestellt werden. Eine zusätzliche Anbindung von optionalen Zubehörteilen ist mittels des vorbekannten Halteelements nicht möglich.
  • Die EP 1 612 138 A1 betrifft eine Halteeinrichtung für eine Lichtleistenabdeckung in einer Innenverkleidung einer Rumpfzelle eines Flugzeugs. Ein erster Schenkel einer Halteklammer ist mit der Tragunterkonstruktion der Rumpfzelle fest verbunden. Ein zweiter Schenkel mit einer endseitig gabelförmigen Öffnung ist verschwenkbar im hinteren Bereich der Halteklammer angelenkt. An der Innenseite der Lichtleistenabdeckung ist ein Halteschuh befestigt, der auf den zweiten Schenkel aufschiebbar ist. In gedachter Verlängerung des Halteschuhs ist weiterhin ein Sicherungsstift auf der Lichtleistenabdeckung befestigt. Wenn der Halteschuh vollständig über den zweiten Schenkel aufgeschoben ist, wird der zweite Schenkel nach oben verschwenkt und der Sicherungsstift kann zur Fixierung der Lichtleistenabdeckung mit einem endseitigen Ausschnitt des ersten Schenkels verrastet werden. Eine Toleranzausgleichsmöglichkeit ist bei dem Halteelement nach EP 1 612 138 A1 nicht vorgesehen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Befestigungselement zu schaffen, das universell zur Befestigung von Verkleidungselementen, insbesondere von Innenverkleidungsplatten für Unterkonstruktionen von Rumpfzellen unterschiedlicher Flugzeugtypen einsetzbar ist und das zudem eine flexible Anbindung von zusätzlichen, optionalen Einrichtungen bzw. zusätzlichen Modulen, wie zum Beispiel von Notbeleuchtungen, von Notausgangszeichen oder dergleichen, erlaubt.
  • Dadurch, dass die Grundplatte mindestens ein Bohrungsraster zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen aufweist, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt,
    ist eine universelle Anpassbarkeit und Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Universalhalters an Tragkonstruktionen von Rumpfzellen unterschiedlicher Flugzeugtypen möglich. Der optionale Geräteträger oder die optionalen Geräteträger erlauben gegebenenfalls die Befestigung von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung, eines Notausgangzeichens oder dergleichen.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Universalhalters sieht vor, dass das Bohrungsraster oder die Bohrungsraster im Wesentlichen parallel zu einer Grundseite der Trägerplatte angeordnet sind und eine Vielzahl von in etwa gleichmäßig zueinander beabstandet angeordneten Bohrungen, insbesondere mit einem Abstand von jeweils etwa 1,27 cm zueinander, aufweisen.
  • Das Bohrungsraster in Gestalt einer Vielzahl von vorzugsweise gleichmäßig zueinander beabstandet in die Trägerplatte eingebrachten Bohrungen erlaubt eine flexible Anpassung der räumlichen Position eines oder mehrerer Geräteträger an die jeweiligen Einbaugegebenheiten vor Ort während der Montage, insbesondere bei unterschiedlichen Flugzeugtypen und Derivaten desselben Flugzeugstyps. Demzufolge lässt sich der Universalhalter für eine Vielzahl von unterschiedlichen Einbausituationen äußerst flexibel einsetzen. Infolge der erfindungsgemäß gegebenen Flexibilität des erfindungsgemäßen Universalhalters lässt sich die Anzahl der zu bevorratenden Teile verringern. Zudem verringert sich der Entwicklungsaufwand für die ansonsten erforderliche Konstruktion einer Vielzahl von jeweils an die unterschiedlichen Anwendungsbereiche speziell angepassten Halterungen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Universalhalters sieht vor, dass die Trägerplatte zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs mit der Grundplatte verschiebbar verbunden ist.
  • Hierdurch lassen sich etwaige Fertigungstoleranzen der Unterkonstruktion bzw. der darin eingebrachten Befestigungsbohrungen auch noch bei der Montage des Universalhalters auf einfache Art und Weise ausgleichen.
  • Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters ist vorgesehen, dass auf der Trägerplatte ein Tragrahmen mit mindestens einem Federclip zur Befestigung von weiteren Verkleidungselementen, insbesondere von Deckleisten oder dergleichen, angeordnet ist.
  • Hierdurch lassen sich etwaige, zwischen den Verkleidungsplatten bestehende Fugen oder andere Zwischenräume mittels einer Deckleiste in optisch vorteilhafter Weise abdecken.
  • In Gemäßheit einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters ist die Grundplatte mit einem faserverstärkten Kunststoffmaterial gebildet.
  • Diese Ausgestaltung gewährleistet eine einfache und kostengünstige Herstellbarkeit der Grundplatte, die eine komplexe Oberflächengeometrie mit einer Vielzahl von Ausnehmungen, Bohrungen, Erhebungen und Vertiefungen aufweist. Zudem ermöglicht die Verwendung eines faserverstärkten Kunststoffmaterials eine Gewichtsreduzierung.
  • Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters sind mindestens zwei Federclipse zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs auf der Trägerplatte in einer Raumrichtung verschiebbar aufgenommen.
  • Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche Toleranzausgleichsmöglichkeit in einer Querrichtung zu der Toleranzausgleichsmöglichkeit zwischen der Grundplatte und der Trägerplatte des Universalhalters.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Anordnung sind in den weiteren Patentansprüchen dargelegt. In der Zeichnung sind jeweils gleiche konstruktive Elemente mit derselben Bezugsziffer versehen.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Universalhalters mit zwei Geräteträgern von unten (Montageseite der Verkleidungselemente),
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Universalhalters mit zwei Geräteträgern von oben und
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Universalhalters von oben mit einem durchgehenden Geräteträger.
  • Zur näheren Beschreibung der Erfindung wird auf die 1 bis 3 Bezug genommen. Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Universalhalters mit zwei Geräteträgern von unten.
  • Der Universalhalter 1 umfasst unter anderem eine Grundplatte 2, die mit einer Trägerplatte 3 verbunden ist. Die Grundplatte 2 dient zur Anbindung des Universalhalters 1 an eine nicht dargestellte Tragkonstruktion, beispielsweise Ringspante, Längsträger oder dergleichen, einer Rumpfzelle. In der Grundplatte 2 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel der 1 die Federclipse 4 bis 7 angeordnet. Die Federclipse 4 bis 7 dienen zum Beispiel zur Befestigung von in der 1 nicht darge stellten Verkleidungsplatten bzw. Verkleidungselementen, wobei an den Verkleidungsplatten befestigte Rastzapfen lösbar in die Federclipse 4 bis 7 einführbar sind und in diese einrasten.
  • Die Federclipse 4 bis 7 weisen jeweils vier Federarme auf, die entsprechend den Seitenflächen einer vierseitigen Pyramide angeordnet sind. Die Rastzapfen lassen sich von unten in die Federclipse 4 bis 7 einführen. Hierbei spreizen die Federarme auf und rasten in eine umlaufende Vertiefung am Ende der Rastzapfen ein, so dass eine mechanisch belastbare, aber dennoch im Bedarfsfall wieder lösbare Verbindung zwischen dem Rastzapfen und dem Federclip entsteht.
  • Die Federclipse 4 und 6 sind in Bohrungen in der Grundplatte 2 mittels nicht näher dargestellter Gummipuffer und Sicherungsringe befestigt. Demgegenüber sind die Federclipse 5 und 7 jeweils auf einem Schlitten 8, 9 angeordnet, die wiederum innerhalb der Grundplatte 2 parallel zur x-Achse eines Koordinatensystems 10 in Richtung der Doppelpfeile 11, 12 verschiebbar aufgenommen sind. Die Schlitten 8, 9 weisen nicht näher dargestellte Bohrungen auf, in denen die Federclipse 5 und 7 gleichfalls mittels eines Gummipuffers und eines Sicherungsringes befestigt sind. Die Verschiebbarkeit der Federclipse 5, 7 dient zum Toleranzausgleich der Verkleidungsplatten zueinander und in Bezug auf den Universalhalter 1.
  • Im Bereich einer Grundseite 13 der im Wesentlichen dreieckförmig ausgebildeten Trägerplatte 3 sind zwei Geräteträger 14, 15 angeordnet. Die Geräteträger 14, 15 dienen beispielsweise zur Aufnahme einer nicht dargestellten Notbeleuchtung oder eines Notausgangzeichens oder dergleichen. Zur Befestigung der Geräteträger 14, 15 sind im Bereich der Grundseite 13 der Trägerplatte 3 zu beiden Seiten die Bohrungsraster 16, 17 eingebracht. Die Bohrungsraster 16, 17 weisen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils drei durchgehende Bohrungen auf, die der besseren zeichnerischen Übersichtwegen nicht mit einer Bezugsziffer versehen sind. Die Bohrungsraster 16, 17 können auch als ein durchgehendes, ineinander übergehendes Bohrungsraster ausgebildet sein. Die Geräteträger 14, 15 weisen entsprechend ausgebildete Bohrungen auf, so dass die Geräteträger 14, 15 beispielsweise durch Niet-, Schraub-, Rast- oder Klemmverbindungen mit der Trägerplatte 3 verbunden werden können. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der 1 sind die Geräteträger 14, 15 mit Befestigungsnieten 18 bis 23 mit der Grundplatte 2 verbunden. Die Bohrungen sind hierbei im Wesentlichen gleichmäßig zueinander beabstandet mit geringem Abstand parallel zur Grundseite 13 in die Trägerplatte 3 eingebracht. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Universalhalters 1 weisen die Bohrungen parallel zur x-Achse jeweils einen Abstand von ungefähr 1,27 cm (1/2 inch) zueinander auf. Hierdurch wird es möglich, die Geräteträger 14, 15 parallel zur x-Achse in Schritten von 1,27 cm gerastert zu positionieren und mittels der Befestigungsnieten zu fixieren, so dass die Position der Geräteträger 14, 15 an unterschiedliche Einbauerfordernisse in der Rumpfzelle bzw. der Unterkonstruktion der Rumpfzelle während der Montage angepasst werden kann. Andere Rastermaße für die Anordnung der Bohrungen sind für die Bohrungsraster 16, 17 gleichfalls möglich.
  • Weiterhin sind an den Enden der Geräteträger 14, 15 Kabelhalter 24, 25 angeordnet. Darüber hinaus weisen die Geräteträger 14, 15 zwei Federclipse 26, 27 auf, die zur Befestigung von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung und/oder eines Notausgangzeichens, dienen.
  • Die Grundplatte 2, die zur Anbindung des Universalhalters 1 an die Struktur des Flugzeugs bzw. dessen Rumpfzellenunterkonstruktion dient, ist mit der Trägerplatte 3 durch zwei Verbindungselemente, insbesondere mittels der Schrauben 28, 29 verbunden. Die Grundplatte 2 ist hierbei in Richtung des schwarzen Doppelpfeils 30 in Relation zur Trägerplatte 3 parallel zur y-Achse verschiebbar, um einen Toleranzausgleich zu schaffen. Zu diesem Zweck sind in die Grundplatte 2 zwei von der Trägerplatte 3 verdeckte Langlöcher eingebracht, durch die die Schrauben 28, 29 zur Verbindung der Grundplatte 2 mit der Trägerplatte 3 durchgeführt werden.
  • Oberhalb der Trägerplatte 3 ist weiterhin ein bügelartiger Tragrahmen 31 angeordnet. Der Tragrahmen 31 ist hierbei ebenfalls mittels der Schrauben 28, 29 mit der Trägerplatte 3 bzw. mit der Grundplatte 2 verbunden. Im Tragrahmen 31 sind zwei weitere Federclipse 32, 33 angeordnet, die insbesondere zur rastbaren Befestigung von nicht dargestellten Abdeckleisten oder dergleichen dienen. Die Federclipse 32, 33 sind, in Entsprechung zu den anderen Federclipsen, wiederum mittels Gummipuffer und Sicherungsringen im Tragrahmen 31 schwingungsdämpfend aufgenommen. Der Tragrahmen 31 verläuft in etwa parallel beabstandet zu einer Unter seite 34 der Trägerplatte 3 parallel zur y-Achse. Die Unterseite 34 ist hierbei den Innenflächen der an den Universalhalter 1 anzubringenden Verkleidungsplatten bzw. Verkleidungselementen zugewandt. Die Abdeckleisten, die beispielsweise mittels des Tragrahmens 31 befestigbar sind, dienen insbesondere zur Abdeckung von Zwischenräumen bzw. Fugen zwischen den Verkleidungsplatten.
  • Die 2 zeigt den Universalhalter 1 in einer in Bezug auf die Darstellung der 1 um etwa 180° um die x-Achse des Koordinatensystems 10 verdrehten Ansicht, also von oben.
  • Am Universalhalter 1 sind vier Verkleidungsplatten 35 bis 38 befestigt, die in der Darstellung der 2 von "unten", das heißt entgegen der Richtung der z-Achse mit den Federclipsen 4 bis 7 sowie 26, 27 verrastet werden. Die Geräteträger 14, 15 sind mittels der Befestigungsnieten 18 bis 23 mit der Trägerplatte 3 verbunden. Eine Oberseite 39 der Grundplatte 2 ist der, in der Darstellung der 2 nicht dargestellten Unter- bzw. Tragkonstruktion der Rumpfzelle zugewandt und daran, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung durch die Langlöcher 40, 41 zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs parallel zur x-Achse, befestigt. In die Gewindebohrungen 42, 43 sind die Schrauben 28, 29 zur Verbindung der Grundplatte 2 mit der Trägerplatte 3 eingebracht.
  • Die 3 zeigt den Universalhalter 1 in einer Ausführungsvariante mit einem alternativ ausgebildeten Geräteträger in einer im Vergleich zur Darstellung der 2 um ungefähr 180° um die z-Achse gedrehten perspektivischen Ansicht, also von oben.
  • Die Lage des Universalhalters 1 im Raum wird durch das Koordinatensystem 10 verdeutlicht. Die konstruktive Gestaltung des Universalhalters 1 mit der Grundplatte 2, mit der Trägerplatte 3 sowie den darin angeordneten Federclipsen 4 bis 7 entspricht im Wesentlichen dem bereits im Rahmen der Beschreibung der 1, 2 dargestellten Aufbau des Universalhalters 1.
  • Die Grundplatte 2 ist mit der Trägerplatte 3 verbunden. An der Trägerplatte 3 ist – im Unterschied zu der Ausführungsform des Universalhalters 1 nach Maßgabe der 1, 2 – ein einstückig ausgebildeter Geräteträger 44 angeordnet. Der Geräteträ ger 44 ist durch die im Bohrungsraster 16, 17 angeordneten Befestigungsniete 18 bis 23 mit der Trägerplatte 3 verbunden. Auf dem Geräteträger 44 sind in einem mittleren Bereich 45 ein Kabelhalter 46 sowie ein Federclip 47 befestigt. In einem rechtsseitigen Randbereich 48 des Geräteträgers 44 sind ein weiterer Kabelhalter 49 sowie ein weiterer Federclip 50 angeordnet. Der linksseitige Randbereich 51 des Geräteträgers 44 ist in der gezeigten Ausführungsvariante frei, kann erforderlichenfalls aber auch einen Federclip und/oder einen Kabelhalter aufnehmen.
  • Die Geräteträger 14, 15 sowie die Ausführungsvariante des Geräteträgers 44 stellen exemplarisch einige der möglichen konstruktiven Ausgestaltungen von Geräteträgern dar, an denen beliebige Zusatzeinrichtungen, beispielsweise eine Notbeleuchtung, ein Notausgangszeichen oder dergleichen befestigt und positioniert werden können.
  • 1
    Universalhalter
    2
    Grundplatte
    3
    Trägerplatte
    4
    Federclip
    5
    Federclip
    6
    Federclip
    7
    Federclip
    8
    Schlitten
    9
    Schlitten
    10
    Koordinatensystem
    11
    Doppelpfeil
    12
    Doppelpfeil
    13
    Grundseite
    14
    Geräteträger
    15
    Geräteträger
    16
    Bohrungsraster
    17
    Bohrungsraster
    18
    Befestigungsniet
    19
    Befestigungsniet
    20
    Befestigungsniet
    21
    Befestigungsniet
    22
    Befestigungsniet
    23
    Befestigungsniet
    24
    Kabelhalter
    25
    Kabelhalter
    26
    Federclip
    27
    Federclip
    28
    Schraube
    29
    Schraube
    30
    Doppelpfeil
    31
    Tragrahmen
    32
    Federclip
    33
    Federclip
    34
    Unterseite (Trägerplatte)
    35
    Verkleidungsplatte
    36
    Verkleidungsplatte
    37
    Verkleidungsplatte
    38
    Verkleidungsplatte
    39
    Oberseite (Grundplatte)
    40
    Langloch
    41
    Langloch
    42
    Gewindebohrung
    43
    Gewindebohrung
    44
    Geräteträger
    45
    mittlerer Bereich
    46
    Kabelhalter
    47
    Federclip
    48
    rechtsseitiger Randbereich
    49
    Kabelhalter
    50
    Federclip
    51
    linksseitiger Randbereich

Claims (9)

  1. Universalhalter (1), insbesondere zur Befestigung von verschiedenen Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit – einer Grundplatte (2) zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, – einer mit der Grundplatte (2) verbundenen Trägerplatte (3) und – mehreren in der Trägerplatte (3) aufgenommenen Federclipsen (4-7), um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) mindestens ein Bohrungsraster (16, 17) zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers (14, 15, 44) zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen aufweist, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger (14, 15, 44) mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt.
  2. Universalhalter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohrungsraster (16, 17) oder die Bohrungsraster (16, 17) im Wesentlichen parallel zu einer Grundseite (13) der Trägerplatte (3) angeordnet sind und eine Vielzahl von in etwa gleichmäßig zueinander beabstandet angeordneten Bohrungen, insbesondere mit einem Abstand von jeweils etwa 1,27 cm zueinander, aufweisen.
  3. Universalhalter (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (3) zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs mit der Grundplatte (2) verschiebbar verbunden ist.
  4. Universalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerplatte (3) ein Tragrahmen (31) mit mindestens einem Federclip (32, 33) zur Befestigung von weiteren Verkleidungselementen, insbesondere von Deckleisten oder dergleichen, angeordnet ist.
  5. Unversalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (31) auf einer Unterseite (34) der Trägerplatte (3) befestigt, insbesondere angeschraubt oder angenietet, ist.
  6. Universalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) mit einem faserverstärkten Kunststoffmaterial gebildet ist.
  7. Universalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (3) mit einem metallischen Material, insbesondere mit Stahl, Edelstahl oder Aluminium oder dergleichen, gebildet ist.
  8. Universalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Federclipse (5, 7) zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs auf der Trägerplatte (3) in einer Raumrichtung verschiebbar aufgenommen sind.
  9. Universalhalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger oder die Geräteträger (14, 15, 44) jeweils mindestens einen Federclip (26, 27, 47, 50) und/oder jeweils mindestens einen Kabelhalter (24, 25, 46, 49) aufweisen.
DE102005030997A 2005-07-02 2005-07-02 Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtung in Luftfahrzeugen Expired - Fee Related DE102005030997B3 (de)

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