DE102005030997B3 - Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtung in Luftfahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Universalhalter 1, insbesondere zur Befestigung von verschiedenen Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit DOLLAR A - einer Grundplatte 2 zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, DOLLAR A - einer mit der Grundplatte 2 verbundenen Trägerplatte 3 und DOLLAR A - mehreren in der Trägerplatte 3 aufgenommenen Federclipsen 4-7, um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen. DOLLAR A Erfindungsgemäß weist die Grundplatte 2 mindestens ein Bohrungsraster 16, 17 zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers 14, 15, 44 zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen auf, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger 14, 15, 44 mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt. DOLLAR A Infolge des Bohrungsrasters 16, 17 lassen sich der Geräteträger oder die Geräteträger 14, 15, 44 flexibel an unterschiedliche Einbausituationen in unteschiedlichen Flugzeugtypen und/oder Flugzeugderivaten anpassen. Weiterhin erlauben die Geräteträger 14, 15, 44 die Aufnahme von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung, eines Notausgangzeichens oder dergleichen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Universalhalter, insbesondere zur Befestigung von Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit
- – einer Grundplatte zur Befestigung an einer Unterkonstruktion,
- – einer mit der Grundplatte verbundenen Trägerplatte und
- – mehreren in der Trägerplatte aufgenommenen Federclipsen, um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen.
- Im Flugzeug- und Fahrzeugbau, insbesondere im Passagierluftfahrzeugbau, sind für den Innenausbau eine Vielzahl von Befestigungselementen bekannt, die unter anderem zur Befestigung von Verkleidungsplatten an einer Unterkonstruktion von Rumpfzellen oder dergleichen dienen. Hierbei ist es erforderlich, dass die Verkleidungsplatten leicht lösbar und zugleich schwingungsdämpfend mit der Unterkonstruktion verbunden sind. Die schwingungsdämpfende Befestigung soll insbesondere die Entstehung von Klappergeräuschen vermeiden. Weiterhin ist es oftmals erforderlich, zusätzliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Notbeleuchtungen oder Notausgangszeichen mit in die Deckenverkleidungen zu integrieren. Darüber hinaus sollen die Befestigungselemente in der Regel auch einen Toleranzausgleich zwischen den Verkleidungsplatten und der Unterkonstruktion erlauben, um beispiels weise ein möglichst geringes und gleichmäßiges Spaltmaß zwischen den Verkleidungsplatten sicherzustellen.
- Die bekannten Ausführungsformen von derartigen Befestigungselementen sind jedoch hinsichtlich ihrer Anpassbarkeit an verschiedene Einbauerfordernisse nicht ausreichend flexibel und lassen sich beispielsweise in unterschiedlichen Flugzeugtypen mit unterschiedlichen Ringspantabständen nicht ohne aufwändige Anpassarbeiten verbauen.
- Aus der
DE 200 16 889 U1 ist eine Halteeinrichtung mit vier Federclipsen zur Fixierung von vier aneinander stoßenden Eckbereichen von Verkleidungsplatten an einer Tragunterkonstruktion einer Rumpfzelle eines Flugzeugs bekannt, bei der eine Basisplatte in der x-Richtung und eine Halteplatte in der y-Richtung justierbar ausgebildet ist, um eine Toleranzausgleichsmöglichkeit zwischen den Verkleidungsplatten zu schaffen. Die zweidimensionale Verschiebbarkeit wird durch jeweils zwei Langlöcher in der Basisplatte und der Halteplatte ermöglicht. Hierdurch können unter anderem gleichmäßige Spaltmaße zwischen den Verkleidungsplatten unabhängig von etwaigen Fertigungstoleranzen sichergestellt werden. Eine zusätzliche Anbindung von optionalen Zubehörteilen ist mittels des vorbekannten Halteelements nicht möglich. - Die
EP 1 612 138 A1 betrifft eine Halteeinrichtung für eine Lichtleistenabdeckung in einer Innenverkleidung einer Rumpfzelle eines Flugzeugs. Ein erster Schenkel einer Halteklammer ist mit der Tragunterkonstruktion der Rumpfzelle fest verbunden. Ein zweiter Schenkel mit einer endseitig gabelförmigen Öffnung ist verschwenkbar im hinteren Bereich der Halteklammer angelenkt. An der Innenseite der Lichtleistenabdeckung ist ein Halteschuh befestigt, der auf den zweiten Schenkel aufschiebbar ist. In gedachter Verlängerung des Halteschuhs ist weiterhin ein Sicherungsstift auf der Lichtleistenabdeckung befestigt. Wenn der Halteschuh vollständig über den zweiten Schenkel aufgeschoben ist, wird der zweite Schenkel nach oben verschwenkt und der Sicherungsstift kann zur Fixierung der Lichtleistenabdeckung mit einem endseitigen Ausschnitt des ersten Schenkels verrastet werden. Eine Toleranzausgleichsmöglichkeit ist bei dem Halteelement nachEP 1 612 138 A1 nicht vorgesehen. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Befestigungselement zu schaffen, das universell zur Befestigung von Verkleidungselementen, insbesondere von Innenverkleidungsplatten für Unterkonstruktionen von Rumpfzellen unterschiedlicher Flugzeugtypen einsetzbar ist und das zudem eine flexible Anbindung von zusätzlichen, optionalen Einrichtungen bzw. zusätzlichen Modulen, wie zum Beispiel von Notbeleuchtungen, von Notausgangszeichen oder dergleichen, erlaubt.
- Dadurch, dass die Grundplatte mindestens ein Bohrungsraster zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen aufweist, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt,
ist eine universelle Anpassbarkeit und Verwendbarkeit des erfindungsgemäßen Universalhalters an Tragkonstruktionen von Rumpfzellen unterschiedlicher Flugzeugtypen möglich. Der optionale Geräteträger oder die optionalen Geräteträger erlauben gegebenenfalls die Befestigung von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung, eines Notausgangzeichens oder dergleichen. - Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Universalhalters sieht vor, dass das Bohrungsraster oder die Bohrungsraster im Wesentlichen parallel zu einer Grundseite der Trägerplatte angeordnet sind und eine Vielzahl von in etwa gleichmäßig zueinander beabstandet angeordneten Bohrungen, insbesondere mit einem Abstand von jeweils etwa 1,27 cm zueinander, aufweisen.
- Das Bohrungsraster in Gestalt einer Vielzahl von vorzugsweise gleichmäßig zueinander beabstandet in die Trägerplatte eingebrachten Bohrungen erlaubt eine flexible Anpassung der räumlichen Position eines oder mehrerer Geräteträger an die jeweiligen Einbaugegebenheiten vor Ort während der Montage, insbesondere bei unterschiedlichen Flugzeugtypen und Derivaten desselben Flugzeugstyps. Demzufolge lässt sich der Universalhalter für eine Vielzahl von unterschiedlichen Einbausituationen äußerst flexibel einsetzen. Infolge der erfindungsgemäß gegebenen Flexibilität des erfindungsgemäßen Universalhalters lässt sich die Anzahl der zu bevorratenden Teile verringern. Zudem verringert sich der Entwicklungsaufwand für die ansonsten erforderliche Konstruktion einer Vielzahl von jeweils an die unterschiedlichen Anwendungsbereiche speziell angepassten Halterungen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Universalhalters sieht vor, dass die Trägerplatte zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs mit der Grundplatte verschiebbar verbunden ist.
- Hierdurch lassen sich etwaige Fertigungstoleranzen der Unterkonstruktion bzw. der darin eingebrachten Befestigungsbohrungen auch noch bei der Montage des Universalhalters auf einfache Art und Weise ausgleichen.
- Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters ist vorgesehen, dass auf der Trägerplatte ein Tragrahmen mit mindestens einem Federclip zur Befestigung von weiteren Verkleidungselementen, insbesondere von Deckleisten oder dergleichen, angeordnet ist.
- Hierdurch lassen sich etwaige, zwischen den Verkleidungsplatten bestehende Fugen oder andere Zwischenräume mittels einer Deckleiste in optisch vorteilhafter Weise abdecken.
- In Gemäßheit einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters ist die Grundplatte mit einem faserverstärkten Kunststoffmaterial gebildet.
- Diese Ausgestaltung gewährleistet eine einfache und kostengünstige Herstellbarkeit der Grundplatte, die eine komplexe Oberflächengeometrie mit einer Vielzahl von Ausnehmungen, Bohrungen, Erhebungen und Vertiefungen aufweist. Zudem ermöglicht die Verwendung eines faserverstärkten Kunststoffmaterials eine Gewichtsreduzierung.
- Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Universalhalters sind mindestens zwei Federclipse zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs auf der Trägerplatte in einer Raumrichtung verschiebbar aufgenommen.
- Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche Toleranzausgleichsmöglichkeit in einer Querrichtung zu der Toleranzausgleichsmöglichkeit zwischen der Grundplatte und der Trägerplatte des Universalhalters.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Anordnung sind in den weiteren Patentansprüchen dargelegt. In der Zeichnung sind jeweils gleiche konstruktive Elemente mit derselben Bezugsziffer versehen.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Universalhalters mit zwei Geräteträgern von unten (Montageseite der Verkleidungselemente), -
2 eine perspektivische Ansicht des Universalhalters mit zwei Geräteträgern von oben und -
3 eine perspektivische Ansicht des Universalhalters von oben mit einem durchgehenden Geräteträger. - Zur näheren Beschreibung der Erfindung wird auf die
1 bis3 Bezug genommen. Die1 zeigt eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Universalhalters mit zwei Geräteträgern von unten. - Der Universalhalter
1 umfasst unter anderem eine Grundplatte2 , die mit einer Trägerplatte3 verbunden ist. Die Grundplatte2 dient zur Anbindung des Universalhalters1 an eine nicht dargestellte Tragkonstruktion, beispielsweise Ringspante, Längsträger oder dergleichen, einer Rumpfzelle. In der Grundplatte2 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel der1 die Federclipse4 bis7 angeordnet. Die Federclipse4 bis7 dienen zum Beispiel zur Befestigung von in der1 nicht darge stellten Verkleidungsplatten bzw. Verkleidungselementen, wobei an den Verkleidungsplatten befestigte Rastzapfen lösbar in die Federclipse4 bis7 einführbar sind und in diese einrasten. - Die Federclipse
4 bis7 weisen jeweils vier Federarme auf, die entsprechend den Seitenflächen einer vierseitigen Pyramide angeordnet sind. Die Rastzapfen lassen sich von unten in die Federclipse4 bis7 einführen. Hierbei spreizen die Federarme auf und rasten in eine umlaufende Vertiefung am Ende der Rastzapfen ein, so dass eine mechanisch belastbare, aber dennoch im Bedarfsfall wieder lösbare Verbindung zwischen dem Rastzapfen und dem Federclip entsteht. - Die Federclipse
4 und6 sind in Bohrungen in der Grundplatte2 mittels nicht näher dargestellter Gummipuffer und Sicherungsringe befestigt. Demgegenüber sind die Federclipse5 und7 jeweils auf einem Schlitten8 ,9 angeordnet, die wiederum innerhalb der Grundplatte2 parallel zur x-Achse eines Koordinatensystems10 in Richtung der Doppelpfeile11 ,12 verschiebbar aufgenommen sind. Die Schlitten8 ,9 weisen nicht näher dargestellte Bohrungen auf, in denen die Federclipse5 und7 gleichfalls mittels eines Gummipuffers und eines Sicherungsringes befestigt sind. Die Verschiebbarkeit der Federclipse5 ,7 dient zum Toleranzausgleich der Verkleidungsplatten zueinander und in Bezug auf den Universalhalter1 . - Im Bereich einer Grundseite
13 der im Wesentlichen dreieckförmig ausgebildeten Trägerplatte3 sind zwei Geräteträger14 ,15 angeordnet. Die Geräteträger14 ,15 dienen beispielsweise zur Aufnahme einer nicht dargestellten Notbeleuchtung oder eines Notausgangzeichens oder dergleichen. Zur Befestigung der Geräteträger14 ,15 sind im Bereich der Grundseite13 der Trägerplatte3 zu beiden Seiten die Bohrungsraster16 ,17 eingebracht. Die Bohrungsraster16 ,17 weisen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils drei durchgehende Bohrungen auf, die der besseren zeichnerischen Übersichtwegen nicht mit einer Bezugsziffer versehen sind. Die Bohrungsraster16 ,17 können auch als ein durchgehendes, ineinander übergehendes Bohrungsraster ausgebildet sein. Die Geräteträger14 ,15 weisen entsprechend ausgebildete Bohrungen auf, so dass die Geräteträger14 ,15 beispielsweise durch Niet-, Schraub-, Rast- oder Klemmverbindungen mit der Trägerplatte3 verbunden werden können. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der1 sind die Geräteträger14 ,15 mit Befestigungsnieten18 bis23 mit der Grundplatte2 verbunden. Die Bohrungen sind hierbei im Wesentlichen gleichmäßig zueinander beabstandet mit geringem Abstand parallel zur Grundseite13 in die Trägerplatte3 eingebracht. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Universalhalters1 weisen die Bohrungen parallel zur x-Achse jeweils einen Abstand von ungefähr 1,27 cm (1/2 inch) zueinander auf. Hierdurch wird es möglich, die Geräteträger14 ,15 parallel zur x-Achse in Schritten von 1,27 cm gerastert zu positionieren und mittels der Befestigungsnieten zu fixieren, so dass die Position der Geräteträger14 ,15 an unterschiedliche Einbauerfordernisse in der Rumpfzelle bzw. der Unterkonstruktion der Rumpfzelle während der Montage angepasst werden kann. Andere Rastermaße für die Anordnung der Bohrungen sind für die Bohrungsraster16 ,17 gleichfalls möglich. - Weiterhin sind an den Enden der Geräteträger
14 ,15 Kabelhalter24 ,25 angeordnet. Darüber hinaus weisen die Geräteträger14 ,15 zwei Federclipse26 ,27 auf, die zur Befestigung von Zusatzeinrichtungen, beispielsweise in der Form einer Notbeleuchtung und/oder eines Notausgangzeichens, dienen. - Die Grundplatte
2 , die zur Anbindung des Universalhalters1 an die Struktur des Flugzeugs bzw. dessen Rumpfzellenunterkonstruktion dient, ist mit der Trägerplatte3 durch zwei Verbindungselemente, insbesondere mittels der Schrauben28 ,29 verbunden. Die Grundplatte2 ist hierbei in Richtung des schwarzen Doppelpfeils30 in Relation zur Trägerplatte3 parallel zur y-Achse verschiebbar, um einen Toleranzausgleich zu schaffen. Zu diesem Zweck sind in die Grundplatte2 zwei von der Trägerplatte3 verdeckte Langlöcher eingebracht, durch die die Schrauben28 ,29 zur Verbindung der Grundplatte2 mit der Trägerplatte3 durchgeführt werden. - Oberhalb der Trägerplatte
3 ist weiterhin ein bügelartiger Tragrahmen31 angeordnet. Der Tragrahmen31 ist hierbei ebenfalls mittels der Schrauben28 ,29 mit der Trägerplatte3 bzw. mit der Grundplatte2 verbunden. Im Tragrahmen31 sind zwei weitere Federclipse32 ,33 angeordnet, die insbesondere zur rastbaren Befestigung von nicht dargestellten Abdeckleisten oder dergleichen dienen. Die Federclipse32 ,33 sind, in Entsprechung zu den anderen Federclipsen, wiederum mittels Gummipuffer und Sicherungsringen im Tragrahmen31 schwingungsdämpfend aufgenommen. Der Tragrahmen31 verläuft in etwa parallel beabstandet zu einer Unter seite34 der Trägerplatte3 parallel zur y-Achse. Die Unterseite34 ist hierbei den Innenflächen der an den Universalhalter1 anzubringenden Verkleidungsplatten bzw. Verkleidungselementen zugewandt. Die Abdeckleisten, die beispielsweise mittels des Tragrahmens31 befestigbar sind, dienen insbesondere zur Abdeckung von Zwischenräumen bzw. Fugen zwischen den Verkleidungsplatten. - Die
2 zeigt den Universalhalter1 in einer in Bezug auf die Darstellung der1 um etwa 180° um die x-Achse des Koordinatensystems10 verdrehten Ansicht, also von oben. - Am Universalhalter
1 sind vier Verkleidungsplatten35 bis38 befestigt, die in der Darstellung der2 von "unten", das heißt entgegen der Richtung der z-Achse mit den Federclipsen4 bis7 sowie26 ,27 verrastet werden. Die Geräteträger14 ,15 sind mittels der Befestigungsnieten18 bis23 mit der Trägerplatte3 verbunden. Eine Oberseite39 der Grundplatte2 ist der, in der Darstellung der2 nicht dargestellten Unter- bzw. Tragkonstruktion der Rumpfzelle zugewandt und daran, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung durch die Langlöcher40 ,41 zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs parallel zur x-Achse, befestigt. In die Gewindebohrungen42 ,43 sind die Schrauben28 ,29 zur Verbindung der Grundplatte2 mit der Trägerplatte3 eingebracht. - Die
3 zeigt den Universalhalter1 in einer Ausführungsvariante mit einem alternativ ausgebildeten Geräteträger in einer im Vergleich zur Darstellung der2 um ungefähr 180° um die z-Achse gedrehten perspektivischen Ansicht, also von oben. - Die Lage des Universalhalters
1 im Raum wird durch das Koordinatensystem10 verdeutlicht. Die konstruktive Gestaltung des Universalhalters1 mit der Grundplatte2 , mit der Trägerplatte3 sowie den darin angeordneten Federclipsen4 bis7 entspricht im Wesentlichen dem bereits im Rahmen der Beschreibung der1 ,2 dargestellten Aufbau des Universalhalters1 . - Die Grundplatte
2 ist mit der Trägerplatte3 verbunden. An der Trägerplatte3 ist – im Unterschied zu der Ausführungsform des Universalhalters1 nach Maßgabe der1 ,2 – ein einstückig ausgebildeter Geräteträger44 angeordnet. Der Geräteträ ger44 ist durch die im Bohrungsraster16 ,17 angeordneten Befestigungsniete18 bis23 mit der Trägerplatte3 verbunden. Auf dem Geräteträger44 sind in einem mittleren Bereich45 ein Kabelhalter46 sowie ein Federclip47 befestigt. In einem rechtsseitigen Randbereich48 des Geräteträgers44 sind ein weiterer Kabelhalter49 sowie ein weiterer Federclip50 angeordnet. Der linksseitige Randbereich51 des Geräteträgers44 ist in der gezeigten Ausführungsvariante frei, kann erforderlichenfalls aber auch einen Federclip und/oder einen Kabelhalter aufnehmen. - Die Geräteträger
14 ,15 sowie die Ausführungsvariante des Geräteträgers44 stellen exemplarisch einige der möglichen konstruktiven Ausgestaltungen von Geräteträgern dar, an denen beliebige Zusatzeinrichtungen, beispielsweise eine Notbeleuchtung, ein Notausgangszeichen oder dergleichen befestigt und positioniert werden können. -
- 1
- Universalhalter
- 2
- Grundplatte
- 3
- Trägerplatte
- 4
- Federclip
- 5
- Federclip
- 6
- Federclip
- 7
- Federclip
- 8
- Schlitten
- 9
- Schlitten
- 10
- Koordinatensystem
- 11
- Doppelpfeil
- 12
- Doppelpfeil
- 13
- Grundseite
- 14
- Geräteträger
- 15
- Geräteträger
- 16
- Bohrungsraster
- 17
- Bohrungsraster
- 18
- Befestigungsniet
- 19
- Befestigungsniet
- 20
- Befestigungsniet
- 21
- Befestigungsniet
- 22
- Befestigungsniet
- 23
- Befestigungsniet
- 24
- Kabelhalter
- 25
- Kabelhalter
- 26
- Federclip
- 27
- Federclip
- 28
- Schraube
- 29
- Schraube
- 30
- Doppelpfeil
- 31
- Tragrahmen
- 32
- Federclip
- 33
- Federclip
- 34
- Unterseite (Trägerplatte)
- 35
- Verkleidungsplatte
- 36
- Verkleidungsplatte
- 37
- Verkleidungsplatte
- 38
- Verkleidungsplatte
- 39
- Oberseite (Grundplatte)
- 40
- Langloch
- 41
- Langloch
- 42
- Gewindebohrung
- 43
- Gewindebohrung
- 44
- Geräteträger
- 45
- mittlerer Bereich
- 46
- Kabelhalter
- 47
- Federclip
- 48
- rechtsseitiger Randbereich
- 49
- Kabelhalter
- 50
- Federclip
- 51
- linksseitiger Randbereich
Claims (9)
- Universalhalter (
1 ), insbesondere zur Befestigung von verschiedenen Verkleidungselementen und/oder Zusatzeinrichtungen in Luftfahrzeugen, mit – einer Grundplatte (2 ) zur Befestigung an einer Unterkonstruktion, – einer mit der Grundplatte (2 ) verbundenen Trägerplatte (3 ) und – mehreren in der Trägerplatte (3 ) aufgenommenen Federclipsen (4 -7 ), um eine lösbare und schwingungsdämpfende Verbindung mit den Verkleidungselementen herzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2 ) mindestens ein Bohrungsraster (16 ,17 ) zur Befestigung mindestens eines Geräteträgers (14 ,15 ,44 ) zur Befestigung mindestens einer Zusatzeinrichtung, insbesondere einer Notbeleuchtung, eines Notausgangszeichens oder dergleichen, in verschiedenen Positionen aufweist, wobei die Befestigung des Geräteträgers oder der Geräteträger (14 ,15 ,44 ) mit Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsnieten, Schrauben oder dergleichen, erfolgt. - Universalhalter (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohrungsraster (16 ,17 ) oder die Bohrungsraster (16 ,17 ) im Wesentlichen parallel zu einer Grundseite (13 ) der Trägerplatte (3 ) angeordnet sind und eine Vielzahl von in etwa gleichmäßig zueinander beabstandet angeordneten Bohrungen, insbesondere mit einem Abstand von jeweils etwa 1,27 cm zueinander, aufweisen. - Universalhalter (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (3 ) zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs mit der Grundplatte (2 ) verschiebbar verbunden ist. - Universalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerplatte (3 ) ein Tragrahmen (31 ) mit mindestens einem Federclip (32 ,33 ) zur Befestigung von weiteren Verkleidungselementen, insbesondere von Deckleisten oder dergleichen, angeordnet ist. - Unversalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (31 ) auf einer Unterseite (34 ) der Trägerplatte (3 ) befestigt, insbesondere angeschraubt oder angenietet, ist. - Universalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2 ) mit einem faserverstärkten Kunststoffmaterial gebildet ist. - Universalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (3 ) mit einem metallischen Material, insbesondere mit Stahl, Edelstahl oder Aluminium oder dergleichen, gebildet ist. - Universalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Federclipse (5 ,7 ) zur Ermöglichung eines Toleranzausgleichs auf der Trägerplatte (3 ) in einer Raumrichtung verschiebbar aufgenommen sind. - Universalhalter (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger oder die Geräteträger (14 ,15 ,44 ) jeweils mindestens einen Federclip (26 ,27 ,47 ,50 ) und/oder jeweils mindestens einen Kabelhalter (24 ,25 ,46 ,49 ) aufweisen.
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