DE102005030814A1 - Gussform für den Metallguss und Herstellung der Gussform - Google Patents
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Abstract
Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, umfassend zumindest eine der Gussformkavität (9) zugewandte Gussmaske (1) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen dahinter angeordneten Massivbereich (2) und mindestens einen im Massivbereich angeordneten Kühlkanal (4), wobei der Massivbereich (2) an die Gussmaske (1) angegossen und der mindestens eine Kühlkanal in den Massivbereich (2) eingegossen ist, sowie Verfahren zur Herstellung einer Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, die zumindest eine der Gussformkavität (9) zugewandte Gussmaske (1) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen Massivbereich (2) und mindestens einen Kühlkanal (4) aufweist, mit den Schritten: DOLLAR A - Gießen der Gussmaske (1), DOLLAR A - Befestigen einer Hohlleitung (6) zur Bildung des mindestens einen Kühlkanals (4) an der Gussmaske (1), DOLLAR A - Angießen eines Massivbereichs (2) an die der Gussformkavität (9) abgewandte Seite der Gussmaske (1).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, umfassend zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen dahinter angeordneten Massivbereich (2 ) und mindestens einen Kühlkanal (4 ), sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Gussform durch Gießen der Gussmaske und Angießen des Massivbereichs (2 ). - Für die Herstellung von massiven metallischen Gussteilen, wie sie beispielsweise bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren anfallen, sind unterschiedliche Gießverfahren gängig. Dazu zählt für Eisenlegierungen insbesondere der Sandguss mit verlorenen Formen. Beispielsweise wird auf einer Modellhälfte ein Formkasten gesetzt und mit Formstoff, einer Mischung aus Quarzsand und Binder, gefüllt. Der Formstoff wird durch Rütteln oder Pressen verdichtet. Die zweite Modellhälfte wird hergestellt und die Halbformen zusammengesetzt, wobei zusätzlich Kerne eingesetzt werden können. Nach dem Gießvorgang wird das Werkstück unter Zerstörung der Form entnommen.
- Für Leichtmetalllegierungen, insbesondere für Al- oder Mg-Legierungen, oder für Zn- oder Cu-Legierungen wird häufig der Druckguss verwendet. Beim Druckguss wird die Schmelze unter hohem Druck und hoher Geschwindigkeit in eine zwei- oder mehrteilige Dauerform gespritzt. Durch das Verfahren können dünnwandige und kompliziert geformte Werkstücke in hohen Stückzahlen hergestellt werden. Es werden Stundenleistungen von bis zu 1000 Abgüssen erreicht. Die Gussstücke weisen eine sehr glatte und saubere Oberfläche auf, so dass eine Nachbearbeitung nur in Ausnahmefällen notwendig ist. Es wird beim Druckguss zwischen Warm- und Kaltkammerverfahren unterschieden. Beim Warmkammerverfahren befindet sich die Druckkammer in der Schmelze. Es eignet sich für Metalle, die die Werkstoffe von Druckkolben und Druckkammer nicht angreifen, wie Magnesium oder Zink. Für Werkstoffe wie Aluminium oder Kupfer, die die Werkstoffe von Druckkolben und Druckkammer angreifen, eignet sich das Kaltkammerverfahren, bei dem sich die Druckkammer außerhalb der Schmelze befindet.
- Die Herstellung der Dauerformen ist zumeist ein aufwändiger Prozess, bei dem die Gusskavität in der Regel aus dem Vollmaterial herausgearbeitet wird. Für komplexere Gussteile muss die Gussform häufig aus zahlreichen einzelnen Teilen zusammengesetzt werden. Dabei sind die Verbindungsstellen zwischen den einzelnen Teilen beim Dauereinsatz der Gussformen problematisch, da sie einem starken erodierenden Angriff der Schmelze ausgesetzt sind.
- Bei Gussformen mit langen Fließwegen und Gussteilen mit massiven und dünnen oder filigranen Bereichen ist es erforderlich ein angepasstes Kühlsystem der Gussformen vorzusehen, um ein zufrieden stellendes Gussergebnis erreichen zu können. Das Kühlsystem wird in der Regel durch Bohrungen in die massive Gussform eingebracht. Hierdurch sind ganz erhebliche geometrische Beschränkungen gegeben.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung ein einfaches Verfahren zur Herstellung von geometrisch anspruchsvollen Gussformen mit Kühlkanälen für den Metallguss und entsprechende Gussformen bereitzustellen.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, umfassend zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen dahinter angeordneten Massivbereich (2 ) und mindestens einen im Massivbereich angeordneten Kühlkanal (4 ) mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, sowie einem Verfahren, bei dem zunächst eine Gussmaske (1 ) hergestellt wird, diese mit Hohlleitungen (6 ) verbunden und abschließend ein Massivbereich (2 ) angegossen wird, mit den Merkmalen des Anspruchs 14. - Die Erfindung wird im folgenden anhand von schematischen Abbildungen näher da erläutert.
- Dabei zeigt:
-
1 Eine Gussform mit Gussmaske (1 ) aus zwei Teilen (1 ,1' ), Massivbereich (2 ), Oberfläche (3 ), Kühlkanal (4 ), Steg (5 ), Holleitung (6 ), Rippen oder Finger (7 ), Verbindungsbereich (8 ), Gusskavität (9 ) und Halteelemente (10 ,11 ) - Erfindungsgemäß ist somit ein Verfahren zur Herstellung einer Gussform für den Metallguss vorgesehen, welche zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen Massivbereich (2 ) und mindestens einen Kühlkanal (4 ) aufweist, mit den wesentlichen Schritten: - – Gießen der
Gussmaske (
1 ), - – Befestigen
einer Hohlleitung (
6 ) zur Bildung des mindestens einen Kühlkanals (4 ) an der Gussmaske (1 ), - – Angießen eines
Massivbereichs (
2 ) an die der Gussformkavität (9 ) abgewandte Seite der Gussmaske (1 ). - Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, dass zunächst eine Gussmaske hergestellt wird, die ein Negativ-Abbild der exakten Geometrie des zu gießenden Bauteils darstellt. Die Gussmaske ist dabei keine massive Gießform, sondern lediglich ein dünnes flächiges Gebilde. Die Dicke der Gussmaske wird erfindungsgemäß nicht so eingestellt, dass die Gussmaske stabil genug für die Funktion als Gießform ist. Vielmehr ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das zu gießende Bauteil möglichst genau abgebildet wird und die Gießmaske nur soweit mechanisch stabil ist, dass sie die nächsten Verfahrensschritte der Gussformherstellung gut übersteht. Die Gussmaske dient in der späteren Gussform lediglich als Frontschicht, welche die Gusskavität ausgekleidet. Die Dicke der Gussmaske liegt typischerweise im Bereich von 5 bis 40 mm und kann lokal stark variieren.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Gussmaske selbst durch einen Gießprozess hergestellt wird. Es handelt sich dabei um ein Dünnwand-Gießverfahren. Bevorzugt wird die Gussmaske durch dünnwandigen Stahlguss hergestellt. Dabei ist es selbstverständlich auch möglich, die gegossene Gussmaske (
1 ) durch weitere Teile zu ergänzen, die nicht zwangsläufig gegossen sein müssen. Besonders bevorzugt besteht jedoch der gesamte an die Formkavität (9 ) angrenzende Bereich der Gussmaske (1 ) aus einem oder wenigen miteinander verbundenen gegossenen Teilen. - In einem darauf folgenden Verfahrensschritt werden die, oder zumindest ein Kühlkanal (
4 ) der Gussformen vorbereitet. Hierzu wird eine oder mehrere Holleitungen (6 ) mit den zu kühlenden Bereichen der Gussmaske verbunden. Es ist dabei ein wesentlicher Vorteil der Erfindung, dass die hohe Leitungen im Wesentlichen frei von geometrischen Einschränkungen verlegt werden können; quasi als flexibles Rohrleitungssystem. Insbesondere sind gekrümmte Holleitungen oder Verzweigungen in einfacher Weise realisierbar. So dass sich beispielsweise Kupferrohre verwenden, die als Kühlschlangen, -spiralen oder -wendeln ausgebildet sind. - Die Holleitungen werden, soweit zur Herstellung eines stabilen Gebildes erforderlich, mit der Gussmaske ein- oder mehrfach verbunden. Bevorzugt werden die Holleitungen in den zu kühlenden Bereichen sehr nahe an die Gussmaske herangeführt, bzw. mit dieser flächige verbunden, so dass ein guter Wärmeübergang stattfinden kann. Die Holleitungen können unterschiedliche Querschnitte aufweisen. So ist es beispielsweise von Vorteil, die Holleitungen in der Nähe der Gussmaske flach und an die Geometrie der Gussmaske angepasst auszubilden, während die zur Gussmaske beabstandeten Bereiche einen runden Querschnitt aufweisen.
- Die Hohlleitung (
6 ) kann entweder direkt oder über einen Steg (5 ) durch Löten oder Schweißen mit der Gussmaske (1 ) verbunden werden. Gegebenenfalls kann die Hohlleitung zur weiteren Stabilisierung mit sich oder weiteren Hohlleitungen über Stützelemente, wie Stege verbunden werden. - In einem darauf folgenden Verfahrensschritt wird die Gussmaske hinterfüttert, indem an die Gussmaske (
1 ) ein Massivbereich (2 ) angegossen wird. Der Massivbereich ist so ausgestaltet, dass die Gussform nun die für die Verwendung als Dauergussform erforderliche Stabilität aufweist. In der hierdurch erhältlichen Gussform ist der Massivbereich vollständig durch die Gussmaske von der Gusskavität getrennt. In diesem Verfahrensschritt werden ebenso die Holleitungen (6 ) eingegossen und hierdurch Kühlkanäle (4 ) gebildet. Die Kühlkanäle (4 ) umfassend selbstverständlich auch, Zu- und Ableitungen sowie Verzweigungen. - Der Massivbereich ist bevorzugt so ausgestaltet, dass er ohne nennenswerte Nachbearbeitung in das Gusswerkzeug einlegbar ist.
- Je nach Geometrie des Bauteils wird durch den erfindungsgemäßen Prozess eine fertige Gussform, oder Vollform, eine Halbform oder nur ein Teil einer Gussform gebildet, die erst im Gusswerkzeug zu einer Vollform ergänzt wird.
- Da in der Regel nur die Gussmaske aber nicht der Massivbereich werkstofftechnisch an die Gussschmelze angepasst ist, muss die gesamte Gussformkavität (
9 ) mit der Gussmaske ausgekleidet sein. Dies ist beispielsweise der Fall beim Al-Druckguss, wo bevorzugt eine Stahl-Gussmaske und ein Massivbereich aus Cu-Legierung verwendet werden. - Es kann von Vorteil sein, die Gussmaske (
1 ) aus mehreren Teilen (1 ,1' ) zusammen zu setzen, bevor der Anguss des Massivbereichs erfolgt. - Bevorzugt wird der Massivbereich (
2 ) aus einer Metalllegierung gebildet, die einen Schmelzpunkt unterhalb derjenigen des Materials der Gussmaske (1 ) aufweist. - Bevorzugte Kombinationen sind Gussmaske aus Stahl und Massivbereich aus Kupfer oder einer Cu-Legierung, insbesondere aus Bronze oder Messing. Die Verwendung einer Metalllegierung mit hoher Wärmeleitfähigkeit ist für die meisten Gussverfahren von Vorteil.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Massivbereich (
2 ) durch eine Metalllegierung mit metallischen oder keramischen Füllstoffen gebildet. Hierzu wird der rückwärtigen Teil der Gussmaske zunächst mit den Füllstoffen überschichtet und danach mit der geeigneten Metalllegierung ausgegossen. Als Füllstoffe sind beispielsweise Eisen oder Stahl in Form von Pulver, Partikeln oder Spänen geeignet. Ebenso können aber auch keramische Partikel eingesetzt werden. - In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird der Massivbereich nicht durch einen metallischen Werkstoff gebildet sondern durch keramisches Formmaterial, wie es im Prinzip aus dem Sandguss-Verfahren bekannt ist. Hierzu wird eine flüssige Sandguss-Masse an die Gussmaske angegossen. Die Sandguss-Masse ist typischerweise durch Sand und Harzbinder aufgebaut. Durch dieses Verfahren lassen sich in sehr einfacher Weise Gussformen für geringe Stückzahlen bilden.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Gussmaske auf der Rückseite mit Rippen oder Fingern (
7 ) ausgestartet wird. Diese Rippen oder Finger haben die Funktion von Kühlelementen. Sie können in entsprechende Aussparungen des Gusswerkzeuges hineinragen, oder auch zumindest teilweise aus dem Gusswerkzeug herausragen. Für die Funktion als Kühlelemente ist es nicht erforderlich, dass die Rippen oder Finger in den Massivbereich (2 ) eingegossen sind. - Die Rippen oder Finger können teils zusammen mit der Gussmaske abgegossen werden oder teils separat hergestellt und durch Löten oder Schweißen mit der Gussmaske (
1 ) verbunden werden. In letzterem Fall ist es von Vorteil die Rippen oder Finger aus Gründen der verbesserten Stabilität zumindest teilweise in den Massivbereich (2 ) einzugießen. Werden des weiteren Halteelemente (10 ,11 ) zur Befestigung mehrerer Gussformteile untereinander vorgesehen können diese ebenfalls mit der Gussmaske abgegossen oder erst später an diese angebracht werden. In der Regel sind die Halteelemente nach dem festen Verbinden der Gussmasken-Teile untereinander im Massivbereich eingegossen. - In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Gussmaske (
1 ) an der von der Gusskavität (9 ) abgewandten Oberfläche (3 ) vor dem Angießen aufgeraut und/oder mit einem Haftvermittler beschichtet. Hierdurch kann die Lebensdauer der Gussform weiter verbessert werden. - Ein weiterer Aspekt betrifft eine Gussform, wie sie beispielsweise durch das erfindungsgemäße Verfahren erhalten werden kann. Erfindungsgemäß ist eine Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, umfassend zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen dahinter angeordneten Massivbereich (2 ) und mindestens einen im Massivbereich angeordneten Kühlkanal (4 ) vorgesehen, wobei der Massivbereich (2 ) an die Gussmaske (1 ) angegossen und der mindestens eine Kühlkanal in den Massivbereich (2 ) eingegossen ist. - Der Kühlkanal oder die Kühlkanäle verlaufen bevorzugt gekrümmt und an die Oberflächentopografie der Gussmaske angepasst. Insbesondere im Bereich geringer Fließwege und massiver Gussteilbereiche sind Kühlkanäle angeordnet. Eine bevorzugte geometrische Ausgestaltung der Kühlkanäle sind Spiralen, Wendeln oder netzartige Strukturen. Hieraus resultiert eine Kontur- und oberflächennahe Werkszeugtemperierung bei langen Fließwegen bei reduziertem Gießdruck und bei reduzierter Formfüllgeschwindigkeit.
- Da die Kühlkanäle nicht in der Gussmaske verlaufen, sondern von dieser vollständig stofflich getrennt sind, ist die Gefahr, dass Kühlmittel über Undichtigkeiten in die Gusskavität eindringen kann ausgesprochen gering.
- Die Gusskavität der erfindungsgemäßen Gussform kann sehr komplexe Geometrien aufweisen, ohne dass ein mehrteiliger Aufbau erforderlich ist. Da der Massivbereich angegossen ist lässt sich die Gussform auch sehr kostengünstig herstellen.
- Bevorzugt ist die Gussmaske (
1 ) aus gegossenem Stahl aufgebaut. Darüber hinaus sind aber auch die üblichen Materialien für den Metallguss verwendbar, je nachdem welches Metall vergossen wird. Besonders bevorzugte Gussmetalle sind dabei Al-, Mg- oder Zn-Legierungen. - In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Gussmaske (
1 ) aus mehreren Teilen (1 ,1' ) zusammengesetzt. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig wenn die Gussmaske nur unter Schwierigkeiten einstückig gießbar ist. Gegebenenfalls kann es auch erforderlich sein eine einstückig gegossene Gussmaske nach dem Guss in mehrere Teile zu zertrennen um diese zu richten und Verspannungen des Gusses abzubauen. - Bevorzugt werden möglichst wenige, besonders bevorzugt nur ein Teil für die Gussmaske benötigt. In
1 ist exemplarisch eine aus 2 Teilen zusammengesetzte Gussmaske ausgeführt. Dabei bildet der linke Teil (1 ) eine Seitenbegrenzung für den Massivbereich (2 ) aus, während der rechte Teil (1' ) keine Seitenbegrenzung aufweist. An das rechte Teil (1' ) ist hier ein Halteelement (10 ) und an das linke Teil (1 ) ein Halteelement (11 ) befestigt. Die Halteelemente können durch Metallklammern, Klemmen, Zuganker oder dergleichen miteinander fest verbunden werden. Diese verlaufen bevorzugt innerhalb der Halteelemente und sind nicht eingegossen. Wesentlich ist dabei, dass die Verbindungsfläche (8 ) keine Fuge aufweist, so dass weder Gussmaterial beim Angießen des Massivbereichs, noch Gussmetall beim Betrieb der Gussform zwischen die beiden Teile geraten kann. Die Halteelemente bzw. die beiden Teile (1 ) und (1' ) sind besonders bevorzugt wieder lösbar miteinander verbunden. Hierdurch wird eine Service-Reparatur beschädigter Gussform-Teile erleichtert. Ebenso kann die Gussform hierdurch auf einfache Weise auf verschiedene Formvarianten umgestellt werden. - Bei der aus mehreren Teilen zusammen gesetzten Gussmaske ist es ebenso möglich für Teile geringer geometrischer Komplexität nicht gegossenes Material zu verwenden; beispielsweise Bleche oder tiefgezogene Blechteile.
- Der Massivbereich (
2 ) kann in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung aus Metalllegierung, insbesondere Kupfer, Bronze, oder Messing, mit metallischen oder keramischen Füllstoffen, insbesondere Eisen- oder Stahl-Späne, -Drähte oder -Fasern gebildet sein. - Der mindestens eine Kühlkanal (
4 ) ist bevorzugt aus Kupfer, insbesondere Kupferrohr, gebildet und bevorzugt über einen oder mehrere angeschweißte oder angelötete Stege (5 ) mit der Gussmaske (1 ) fest verbunden. - Die Gussmaske (
1 ) kann in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung auf der Seite, die der Formkavität (9 ) abgewandt ist, Rippen oder Finger (7 ) aufweisen, die Kühlfunktion aufweisen. Diese Kühlelemente sind bevorzugt so angeordnet, dass sie in ein Kühlmedium ragen oder getaucht werden können. Diese Elemente können teilweise oder überhaupt nicht vom Massivbereich (2 ) umschlossen sein. - Bevorzugte Verwendungen der erfindungsgemäßen Gussformen liegen im Leichtmetalldruckguss von Bauteilen für Verbrennungsmotoren. Sie sind beispielsweise geeignet für die Herstellung von Al-Zylinderköpfen.
Claims (23)
- Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, umfassend zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen dahinter angeordneten Massivbereich (2 ) und mindestens einen im Massivbereich angeordneten Kühlkanal (4 ) dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (2 ) an die Gussmaske (1 ) angegossen und der mindestens eine Kühlkanal in den Massivbereich (2 ) eingegossen ist. - Gussform nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die gesamt Gussformkavität mit der Gussmaske (
1 ) ausgekleidet ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) aus gegossenem Stahl aufgebaut ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) aus mehreren Teilen (1 ,1' ) zusammengesetzt ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (
2 ) aus einer Metalllegierung mit einem Schmelzpunkt unterhalb derjenigen des Materials der Gussmaske (1 ) gegossen ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (
2 ) durch Cu oder eine Cu-Legierung gebildet ist. - Gussform nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (
2 ) durch eine Metalllegierung mit metallischen oder keramischen Füllstoffen gebildet ist. - Gussform nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalllegierung aus Messing oder Bronze gebildet ist und die Füllstoffe aus Eisen- oder Stahl-Pulver, -Spänen oder -Drähten.
- Gussform nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (
2 ) aus keramischem Formmaterial gebildet ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Kühlkanal (
4 ) über einen oder mehrere angeschweißte oder angelötete Stege (5 ) mit der Gussmaske (1 ) fest verbunden ist. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) auf der Seite, die der Formkavität (9 ) abgewandt ist, Rippen oder Finger (7 ) aufweist, die in den Massivbereich (2 ) hineinragen. - Gussform nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) auf der Seite, die der Formkavität (9 ) abgewandt ist, Rippen oder Finger (7 ) aufweist, die nur teilweise oder überhaupt nicht vom Massivbereich (2 ) umschlossen sind. - Gussform nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) auf der Seite, die der Formkavität (9 ) abgewandt ist, Halteelemente (10 ,11 ) aufweist, die der Befestigung der Gussform im Gusswerkzeug und/oder der Befestigung eines ersten Teils der Gussmaske (1 ) mit einem weiteren Teil der Gussmaske (1' ) dienen. - Verfahren zur Herstellung einer Gussform für den Metallguss, insbesondere für den Leichtmetall-Druckguss, die zumindest eine der Gussformkavität (
9 ) zugewandte Gussmaske (1 ) aus einem Metall oder einer Metalllegierung, einen Massivbereich (2 ) und mindestens einen Kühlkanal (4 ) aufweist, gekennzeichnet durch die Schritte – Gießen der Gussmaske (1 ), – Befestigen einer Hohlleitung (6 ) zur Bildung des mindestens einen Kühlkanals (4 ) an der Gussmaske (1 ), – Angießen eines Massivbereichs (2 ) an die der Gussformkavität (9 ) abgewandte Seite der Gussmaske (1 ). - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) aus mehreren Teilen (1 ,1' ) zusammengesetzt ist, wobei in geringem Maße auch nicht gegossene Teile verwendet werden können. - Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) als ein dünnwandiges Stahlteil gegossen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlleitung (
6 ) entweder direkt oder über einen Steg (5 ) durch Löten oder Schweißen mit der Gussmaske (1 ) verbunden wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Rippen oder Finger (
7 ) und/oder Halteelemente (10 ,11 ) durch Löten oder Schweißen mit der Gussmaske (1 ) verbunden werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass beim Angießen des Massivbereichs (
2 ) das gesamte der Gussformkavität abgewandte Material der Gussmaske (1 ) eingegossen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereichs (
2 ) gebildet wird, indem die Gussmaske (1 ) zunächst mit Metall-Pulver oder -Spänen hinterfüttert und dann mit Metalllegierung ausgegossen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Massivbereich (
2 ) gebildet wird, indem die Gussmaske mit einem Keramik- oder Sandschlicker ausgegossen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) aus mehreren Teilen (1 ,1' ) zusammengesetzt wird, die vor dem Angießen des Massivbereichs (2 ) durch Löten oder Schweißen oder über Halteelemente (10 ,11 ) miteinender fest verbunden werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmaske (
1 ) die Gussmaske an der von der Gusskavität (9 ) abgewandten Oberfläche (3 ) vor dem Angießen aufgeraut und/oder mit einem Haftvermittler beschichtet wird.
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