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DE102005030647B3 - Vorrichtung und Verfahren zur intraluminalen Bildgebung für die Rekonstruktion von 3D-Bilddatensätzen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur intraluminalen Bildgebung für die Rekonstruktion von 3D-Bilddatensätzen Download PDF

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DE102005030647B3
DE102005030647B3 DE102005030647A DE102005030647A DE102005030647B3 DE 102005030647 B3 DE102005030647 B3 DE 102005030647B3 DE 102005030647 A DE102005030647 A DE 102005030647A DE 102005030647 A DE102005030647 A DE 102005030647A DE 102005030647 B3 DE102005030647 B3 DE 102005030647B3
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DE102005030647A
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Thomas Dr. Redel
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Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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Priority to US11/478,509 priority patent/US7742797B2/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur intraluminalen Bildgebung. Die Vorrichtung weist einen Bildgebungskatheter oder ein Bildgebungsendoskop als Bildgebungsinstrument (3) für die Aufzeichnung von intraluminalen Schnittbildern (7) und eine Transporteinheit (5) für das Bildgebungsinstrument (3) auf, mit der das Bildgebungsinstrument (3) in einem Lumen mit einer definierten Geschwindigkeit über eine definierte Distanz vorgeschoben und/oder zurückgezogen werden kann. Die Vorrichtung umfasst weiterhin ein starres, ein- oder mehrfach gebogenes Führungsrohr (1), das einen an den Außendurchmesser des Bildgebungsinstruments (3) angepassten Innendurchmesser für die Aufnahme und Führung des Bildgebungsinstruments (3) aufweist und aus einem Material gebildet ist, das für bei der Bildgebung eingesetzte Strahlung oder Wellen transparent ist. Das Führungsrohr (1) weist zumindest eine mit der Bildgebung erkennbare Markierung (4) an einer bekannten Position am Führungsrohr (1) auf und/oder ist mechanisch mit der Transporteinheit (5) verbunden. Die vorliegende Vorrichtung und das zugehörige Verfahren ermöglichen auf einfache Weise die Erstellung eines 3-D-Bilddatensatzes aus den intraluminal aufgezeichneten 2-D-Schnittbildern.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur intraluminalen Bildgebung, die einen Bildgebungskatheter oder ein Bildgebungsendoskop als Bildgebungsinstrument für die Aufzeichnung von intraluminalen Schnittbildern und eine Transporteinheit für das Bildgebungsinstrument umfasst, mit der das Bildgebungsinstrument in einem Lumen mit einer definierten Geschwindigkeit über eine definierte Distanz vorgeschoben und/oder zurückgezogen werden kann. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur intraluminalen Bildgebung mit einer derartigen Vorrichtung.
  • Die vorliegende Vorrichtung sowie das zugehörige Verfahren betreffen vor allem die intraluminale Bildgebung für medizinische Anwendungen, lassen sich jedoch auch in anderen technischen Gebieten einsetzen, in denen tomographische Bilddaten vom Inneren eines Hohlraums oder Hohlkörpers gewonnen werden sollen. Für eine derartige intraluminale Bildgebung wird ein Bildgebungskatheter oder ein Bildgebungsendoskop für die Aufzeichnung von intraluminalen Schnittbildern in das entsprechende Lumen eingeführt.
  • So zeigt bspw. die US 6,134,003 A einen derartigen Bildgebungskatheter, der die Schnittbilder mit Hilfe der optischen Kohärenztomographie (OCT) erzeugt. In medizinischen Applikationen können mit einem derartigen Bildgebungskatheter Gewebeschichten bis zu einer bestimmten Eindringtiefe der eingesetzten Strahlung mit abgebildet werden.
  • Für die Erstellung von 3D-Bilddatensätzen bzw. 3D-Bildern des jeweiligen Hohlorgans oder Hohlraums ist es bekannt, den Bildgebungskatheter während der Bildaufnahme mit definierter Geschwindigkeit aus dem Lumen heraus zu ziehen. Dadurch wird eine Folge von Schnittbildern gewonnen, aus denen aufgrund der bekannten Geschwindigkeit ein 3D-Bilddatensatz rekonstruiert werden kann.
  • Bei der dreidimensionalen Rekonstruktion von Hohlräumen mit einem gebogenen oder verwundenen Verlauf aus einem derartigen Stapel zweidimensionaler Schnittbilder besteht jedoch das Problem, dass die einzelnen Schnittbilder nicht in der korrekten räumlichen Orientierung zum dreidimensionalen Bilddatensatz zusammengesetzt werden können. Dies liegt vor allem daran, dass die exakte Position und Orientierung der Katheterspitze und damit die Lage der Bildebene jedes einzelnen Schnittbildes bei Einsatz eines flexiblen Katheters in gebogenen oder verwundenen Hohlräumen nicht aus den bei der Bildaufzeichnung gewonnenen Daten ermittelt werden kann. Das gleiche Problem besteht bei prinzipiell ähnlichen Aufgabenstellungen, wie bspw. dem Einsatz von intraluminalem Ultraschall, der konfokalen Mikroskopie und/oder der Verwendung von Endoskopen anstelle von Kathetern.
  • Die Erstellung eines 3D-Bilddatensatzes eines gebogenen oder verwundenen Hohlraums oder Hohlorgans spielt bspw. bei der Herstellung eines Einsatzes, bspw. eines Innenohrhörgerätes, für das Lumen des Gehörganges eines Patienten eine Rolle. Für die Erschließung der Geometrie des Innenohrs wird bisher ein Abguss erstellt, der – nach der Aushärtung und einer Bearbeitung – mit einem 3D-Scanner in einen dreidimensionalen Datensatz überführt wird. Die Erstellung eines derartigen Abgusses ist für den Patienten allerdings sehr unangenehm. Der gesamte Prozess bis zum Erhalt des dreidimensionalen Datensatzes, der dann die Grundlage für die Erstellung des patientenindividuellen Einsatzes ist, gestaltet sich sehr aufwendig. Es besteht daher ein Bedarf für eine Vorrichtung und ein Verfahren, mit denen sich ein derartiger 3D-Bilddatensatz auf einfache Weise erzeugen lässt.
  • Aus der US 5,830,145 A ist ein Verfahren zur Rekonstruktion von 3D-Bilddatensätzen aus intraluminalen Schnittbildern bekannt, die mit einem intraluminalen Ultraschallbildgebungskatheter (ILUS-Katheter) aufgezeichnet wurden. Bei diesem Verfahren wird ein spezieller Katheter eingesetzt, der Positionssen soren an der Spitze aufweist. Dadurch kann während der Bewegung des Bildgebungskatheters mit einer Pullback-Einheit jederzeit die dreidimensionale Position und Orientierung der Katheterspitze erfasst werden. Aus den 3D-Positionsdaten wird ein dreidimensionaler Verlauf bestimmt, dem die einzelnen Schnittbilder zugeordnet werden. Auf diese Weise lässt sich eine korrekte Rekonstruktion des 3D-Bilddatensatzes aus den 2D-Schnittbildern erreichen. Die Durchführung dieser intraluminalen Bildgebung erfordert jedoch Katheter mit speziellen Positionssensoren sowie ein entsprechendes Trackingsystem.
  • Aus der US 4,819,620 ist eine Vorrichtung zur intraluminalen Bildgebung bekannt, die ein starres Führungsrohr aus einem Material umfasst, das für die bei der Bildgebung eingesetzte Strahlung transparent ist. Das Führungsrohr weist einen für die Aufnahme und Führung des Bildgebungsinstruments angepassten Innendurchmesser und zumindest eine mit der Bildgebung erkennbare Markierung an einer bekannten Position am Führungsrohr auf.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur intraluminalen Bildgebung anzugeben, mit denen auf einfache Weise, insbesondere ohne den Einsatz eines aufwendigen Trackingsystems, ein dreidimensionaler Bilddatensatz des Lumens erzeugt werden kann.
  • Die Aufgabe wird mit der Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 sowie dem Verfahren gemäß Patentanspruch 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sowie des Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche oder lassen sich der nachfolgenden Beschreibung sowie den Ausführungsbeispielen entnehmen.
  • Die vorliegende Vorrichtung zur intraluminalen Bildgebung weist einen Bildgebungskatheter oder ein Bildgebungsendoskop als Bildgebungsinstrument für die Aufzeichnung von intraluminalen Schnittbildern und eine Transporteinheit für das Bildgebungsinstrument auf, mit der das Bildgebungsinstrument in einem Lumen mit einer definierten Geschwindigkeit über eine definierte Distanz vorgeschoben und/oder zurückgezogen werden kann. Vorzugsweise handelt es sich bei dieser Transporteinheit um eine bekannte Pullback-Einheit, wie sie im Zusammenhang mit der Erstellung von intraluminalen Schnittbild-Folgen bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist. Die vorliegende Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass ein starres, d.h. mechanisch stabiles, ein- oder mehrfach gebogenes Führungsrohr vorgesehen ist, das einen an den Außendurchmesser des Bildgebungsinstruments angepassten Innendurchmesser für die Aufnahme und Führung des Bildgebungsinstruments aufweist und aus einem Material gebildet ist, das für die bei der Bildgebung eingesetzte Strahlung oder für die bei der Bildgebung eingesetzten Wellen transparent ist. Der Innendurchmesser der Öffnung des Führungsrohres ist dabei nur minimal größer als der Außendurchmesser des Bildgebungsinstruments. Die maximal erlaubte Differenz ergibt sich aus den maximalen Fehlertoleranzen, die bei der beabsichtigten intraluminalen Bildgebung eingehalten werden müssen. Optional kann zwischen der Rohrinnenwand und dem Bildgebungsinstrument auch ein transparentes Schmiermittel eingebracht werden, um die Bewegung des Bildgebungsinstruments entlang des Führungsrohres möglichst reibungsfrei zu ermöglichen.
  • Das Führungsrohr weist zumindest eine mit der Bildgebung erkennbare Markierung an einer bekannten Position am Führungsrohr auf und/oder ist mechanisch mit der Transporteinheit verbunden. Zumindest eines dieser beiden letztgenannten Merkmale ist erforderlich, um eine Registrierung zwischen dem Führungsrohr und dem Bildgebungsinstrument zu erreichen. Ist das Führungsrohr mechanisch fest mit der Transporteinheit verbunden, so liegt eine Registrierung mit dem Bildgebungsinstrument automatisch vor, da dieses von der Transporteinheit bewegt wird. Die jeweils momentane Position des bildgebenden Teils des Bildgebungsinstruments im Führungsrohr ist damit durch die bekannte Bewegung des Bildgebungsinstruments mit der Transporteinheit jederzeit ermittelbar. Ist das Führungsrohr nicht mit der Transporteinheit verbunden, so kann die Registrierung zwischen dem Führungsrohr und dem Bildgebungsinstrument über die zumindest eine Markierung am Führungsrohr erfolgen. Da diese Markierung in zumindest einem der Schnittbilder erkennbar und deren genaue Position am Führungsrohr bekannt ist, wird auf diese Weise ebenfalls ein fester Bezug zwischen dem Führungsrohr und dem Bildgebungsinstrument hergestellt. Die exakte Position des bildgebenden Teils des Bildgebungsinstruments, in der Regel die Spitze des Bildgebungsinstruments, innerhalb des Führungsrohres kann somit ausgehend von dieser Markierung über die bekannte Geschwindigkeit des Bildgebungsinstruments jederzeit ermittelt werden.
  • Die Markierung am Führungsrohr ist dabei vorzugsweise außerhalb des mit der Bildaufzeichnung zu erfassenden Bereiches des Lumens angeordnet, bspw. am äußersten distalen Ende des Führungsrohres, muss jedoch mit dem Bildgebungsinstrument erfassbar sein. In einer anderen Ausgestaltung ist die Markierung so klein ausgestaltet, dass sie die Bildinformation in den Schnittbildern nicht stört, aber dennoch sichtbar ist. Auch eine hinsichtlich der Bildgebung semitransparente Markierung kann eingesetzt werden. Die Verwendung einer oder mehrerer Markierungen am Führungsrohr hat gegenüber der festen mechanischen Befestigung des Führungsrohres an der Transporteinheit den Vorteil, dass ohne den Aufwand eines Umbaus unterschiedliche Führungsrohre, d.h. Führungsrohre unterschiedlicher Länge und/oder unterschiedlicher Biegungen, insbesondere für verschiedene Patienten oder Anwendungen, eingesetzt werden können.
  • Das Führungsrohr ist bei der vorliegenden Vorrichtung ein-oder mehrfach gebogen ausgeführt, um entsprechend gebogene Hohlräume oder Hohlorgane erfassen zu können. Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung mehrere Führungsrohre für unterschiedliche Dimensionen oder Geometrien der Hohlräume oder Hohlorgane, beispielsweise bei unterschiedlichen Patienten. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung, weisen die unterschiedlichen Führungsrohre unterschiedliche Markierungen auf, so dass sie anhand der Markierungen unterschieden werden können. Da bei der späteren Rekonstruktion des 3D-Bilddatensatzes aus den einzelnen Schnittbildern der exakte dreidimensionale Verlauf des bei der Bildgebung eingesetzten Führungsrohres bekannt sein muss, kann dieses Führungsrohr durch eine Auswerteeinrichtung automatisch anhand der Markierungen in den Schnittbildern identifiziert werden, um auf diese Weise den korrekten dreidimensionalen Verlauf bei der 3D-Bildrekonstruktion zugrunde zu legen. Dieser dreidimensionale Verlauf kann bspw. in einer entsprechenden Datenbank mit den unterschiedlichen Führungsrohren hinterlegt sein, auf die die Auswerteeinrichtung zugreifen kann.
  • Der Einsatz der vorliegenden Vorrichtung und des zugehörigen Verfahrens ist auf Anwendungen begrenzt, bei denen ein entsprechend starres Führungsrohr in das zu erfassende Hohlraumorgan oder den zu erfassenden Hohlraum eingeführt werden kann. Das Führungsrohr kann bei Anwendungen im Körper eines Patienten bspw. endoskopisch in das zu erfassende Lumen eingeführt werden, soweit dies möglich ist. Ein Beispiel stellt die in der Beschreibungseinleitung genannte Anwendung der Vermessung des Innenohrs dar, in das ohne weiteres ein geeignet gebogenes, starres Führungsrohr eingeführt werden kann. Sollte das Führungsrohr während der Bildaufzeichnung, d.h. während des Pullbacks, bezüglich des zu vermessenden Hohlraums nicht ausreichend ortsfest angeordnet sein, so kann eine zusätzliche Fixierung vorgenommen werden. Im Falle des Ohres kann dies auf einfache Weise durch eine Fixierung mit speziellen Stöpseln erfolgen, die eine vorzugsweise formschlüssige Durchgangsöffnung für das Führungsrohr aufweisen und in das Ohr eingesteckt werden.
  • Bei der Durchführung des vorliegenden Verfahrens wird zunächst das gebogene Führungsrohr in das zu erfassende Lumen eingeführt und, falls erforderlich, ortsfest zu diesem Lumen fixiert. Anschließend wird das Bildgebungsinstrument in das Führungsrohr eingeführt und bis an eine Startposition für die Bildgebung geschoben. Nach dem Start der Bildgebung, bei dem in der Regel zumindest ein Teil des Bildgebungsinstruments um die Längsachse des Bildgebungsinstruments rotiert, wird dieses mit der Transporteinrichtung mit definierter Geschwindigkeit im Führungsrohr zurückgezogen. Da das Führungsrohr für die bei der Bildgebung eingesetzte Strahlung oder eingesetzten Wellen transparent ist, kann die Bildgebung über die gesamte Länge des Führungsrohres erfolgen. Als Materialien für ein derart transparentes Führungsrohr kann in vielen Fällen bspw. ein Kunststoff oder Glas eingesetzt werden. Das Füh rungsrohr kann hierbei als einfache gebogene Hohlnadel ausgebildet sein.
  • Die vorliegende Vorrichtung und das zugehörige Verfahren sind nicht auf eine bestimmte Bildgebungstechnik beschränkt. Es können vielmehr unterschiedliche bekannte Bildgebungsinstrumente zum Einsatz kommen, bspw. ein OCT-Katheter wie er in der bereits genannten US 6,134,003 A beschrieben ist. Anstelle der dort eingesetzten Umlenkungsvorrichtung einer Glasfaser ist es auch möglich, die Glasfaser mit fixierter Linse und Spiegel direkt einzusetzen. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung eines ILUS-Katheters, wie er bspw. aus der ebenfalls bereits genannten US 5,830,145 A bekannt ist. Auch Bildgebungsinstrumente, die die Technik der konfokalen optischen Tomographie oder andere Techniken zur Erzeugung von Schnittbildern nutzen, können in der vorliegenden Vorrichtung eingesetzt werden. Ein Beispiel für die Erstellung von Schnittbildern mit der Technik der konfokalen optischen Tomographie, auch konfokale Mikroskopie genannt, ist der DE 100 34 251 C1 zu entnehmen, deren Offenbarung hinsichtlich dieser Bildgebungstechnik in die vorliegende Beschreibung einbezogen wird.
  • Nach der Registrierung des Führungsrohres und des Bildgebungsinstruments sind die Aufnahmepositionen der einzelnen Schnittbilder in dem Führungsrohr bekannt oder zumindest auf einfache Weise ermittelbar. Aus der Kenntnis des dreidimensionalen Verlaufs des Führungsrohres ist somit auch die jeweilige Orientierung des Bildgebungsinstruments bei der Bildaufzeichnung bekannt. Aus diesen Daten lässt sich dann der 3D-Bilddatensatz mit hoher Genauigkeit rekonstruieren.
  • Die Steuerung des Bildgebungsinstruments sowie der Transporteinheit erfolgt über eine Steuer- und Auswerteeinrichtung. Durch diese Steuer- und Auswerteeinrichtung wird auch die Verarbeitung der erfassten Bilddaten, die Registrierung des Führungsrohres mit dem Bildgebungsinstrument sowie die Rekonstruktion des 3D-Bilddatensatzes aus den aufgezeichneten Bilddaten unter Berücksichtigung der Rückziehgeschwindigkeit sowie des dreidimensionalen Verlaufes des Führungsrohres vorgenommen.
  • Beim Einsatz eines nicht verwindungssteifen Bildgebungsinstruments kann es erforderlich sein, die Registrierung zwischen dem Bildgebungsinstrument und dem Führungsrohr an unterschiedlichen Stellen des Führungsrohres, d.h. an unterschiedlichen Rückziehpositionen des Bildgebungsinstruments durchzuführen. Hierzu können Führungsrohre mit mehreren über die Länge des Rohres verteilten Markierungen eingesetzt werden oder eine durchgehende Markierung, bspw. eine gerade oder spiralförmige Linie, die sich über die Länge des Führungsrohres erstreckt. Durch diese mehrmalige Registrierung in Abhängigkeit von der Position, an der die Schnittbilder aufgezeichnet wurden, führen Verwindungen des Bildgebungsinstruments während des Rückziehens nicht zu einer fehlerhaften 3D-Rekonstruktion.
  • Falls dies erforderlich ist, kann das Führungsrohr auch zusätzliche Markierungen aufweisen, die in einem mittels externer Röntgenbildgebung oder Magnetresonanztomographie aufgezeichneten Bild des Körpers oder Organs, in dem sich das zu vermessende Lumen befindet, erkennbar sind. Durch eine derartige zusätzliche Bildaufnahme bei eingeführtem Führungsrohr lässt sich dann eine Registrierung des Führungsrohrs mit dem Körper oder Organ selbst durchführen.
  • Die vorliegende Vorrichtung sowie das zugehörige Verfahren werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen ohne Einschränkung des durch die Patentansprüche vorgegebenen Schutzbereichs nochmals näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 ein Beispiel für das Führungsrohr und das Bildgebungsinstrument in einer ausschnittsweisen schematischen Darstellung;
  • 2 ein Beispiel für die vorliegende Vorrichtung in schematischer Darstellung;
  • 3 eine schematische Darstellung der Rekonstruktion des 3D-Bilddatensatzes aus den Schnittbildern; und
  • 4 zwei Beispiele für die Ausgestaltung einer oder mehrerer Markierungen entlang des Führungsrohres.
  • Im vorliegenden Beispiel wird ein dreidimensionaler Bilddatensatz des Volumens des Gehörganges eines Patienten mittels optischer Kohärenztomographie (OCT) aufgezeichnet. Hierzu wird ein Bildgebungskatheter 3 eingesetzt, wie er bspw. aus der US 6,134,003 A bekannt ist. Auf Details eines derartigen Bildgebungskatheters wird daher in der vorliegenden Patentanmeldung nicht eingegangen.
  • Die vorliegende Vorrichtung umfasst neben dem Bildgebungskatheter 3 ein gebogenes, starres Führungsrohr 1 mit bekannter Geometrie. Dieses Führungsrohr 1 weist, wie aus der ausschnittsweisen schematischen Darstellung der 1 ersichtlich, einen Innenkanal 2 auf, der im Durchmesser an den Außendurchmesser des Bildgebungskatheters 3 angepasst ist. Das Führungsrohr 1 ist im vorliegenden Beispiel aus einem für optische Strahlung transparenten Kunststoffmaterial gebildet, so dass die Bildgebung mit dem Bildgebungskatheter 3 durch das Führungsrohr hindurch ermöglicht wird. Das Führungsrohr 1 ist am distalen Ende geschlossen. Dieses Ende ist zur Sicherheit mit einem weichen, nachgiebigen Material versehen oder aus einem derartigen Material gebildet, um Verletzungen des Trommelfells beim Einführen in den Gehörgang eines Patienten zu vermeiden.
  • 2 zeigt stark schematisiert den grundsätzlichen Aufbau der vorliegenden Vorrichtung. Der Bildgebungskatheter 3 ist hierbei mit einer Pullback-Einheit 5 verbunden, mit der er mit definierter, vorzugsweise konstanter Geschwindigkeit während der Bildgebung aus dem Führungsrohr 1 gezogen werden kann. Die Pullback-Richtung ist in der 1 mit dem Pfeil angedeutet. Das Führungsrohr 1 kann mechanisch fest mit der Pullback-Einheit 5 verbunden sein, wie dies in der 2 gestrichelt angedeutet ist. Dies ist jedoch nicht in jedem Falle erforderlich. Vorzugsweise weist das Führungsrohr stattdessen ein oder mehrere Markierungen 4 auf, die in der Bildgebung, d. h. in zumindest einem der Schnittbilder erkennbar sind und damit zur Registrierung zwischen dem Bildgebungskatheter 3 und dem Führungsrohr 1 herangezogen werden können. Die Steuerung der Bildaufzeichnung sowie der Pullback-Einheit 5 erfolgt über eine Steuer- und Auswerteeinheit 6, der auch die Bilddaten des Bildgebungskatheters 3 zur Auswertung zugeführt werden. In dieser Steuer- und Auswerteeinheit 6 werden auch die Registrierung zwischen Bildgebungskatheter 3 und Führungsrohr 1 anhand der Markierung(en) 4 sowie die Rekonstruktion des 3D-Bilddatensatzes aus den Bilddaten der aufgezeichneten 2D-Schnittbilder vorgenommen.
  • Bei der Durchführung des Verfahrens wird das gebogene Führungsrohr 1 in den Gehörgang eingeführt, wobei das distale, geschlossene Ende möglichst bis an das Trommelfell geführt wird. Anschließend wird der Bildgebungskatheter 3 in den Innenkanal 2 des Führungsrohres 1 eingeführt und mit seiner Bildaufnahmeeinheit bis an die gewünschte Position geschoben. Der Bildgebungskatheter 3 ist dabei so aufgebaut, dass die Bildgebung möglichst nahe an dessen distaler Spitze erfolgt. Durch Rotation der Aufnahmeeinheit des Bildgebungskatheters 3 oder, je nach Ausgestaltung, des gesamten Bildgebungskatheters 3 werden die entsprechenden Schnittbilder aufgezeichnet. Während dieser Bildaufzeichnung erfolgt ein Pullback des Bildgebungskatheters 3 mit der Pullback-Einrichtung 5. Bei diesem Pullback legt der Bildgebungskatheter 3 einen fest definierten Weg mit konstanter Geschwindigkeit zurück. Dieser Weg und die Rückziehgeschwindigkeit sind bekannt, woraus sich nach einer Registrierung des Bildgebungskatheters 3 mit dem Führungsrohr 1 eine fixe Zuordnung der Aufzeichnungspositio nen der einzelnen Schnittbilder bzgl. des Führungsrohres 1 ergibt. Die Rotationsgeschwindigkeit bei der Bildaufzeichnung sollte dabei an die Rückziehgeschwindigkeit angepasst sein.
  • Die Registrierung des Bildgebungskatheters 3 und somit der Schnittbilder mit dem Führungsrohr 1 erfolgt auf Basis der zumindest einen Markierung 4, die in einem der Schnittbilder erkennbar ist. Ggf. kann auch eine Registrierung mit der Ohranatomie erfolgen, wie weiter unten näher beschrieben ist. Aufgrund der Registrierung mit dem bekannten dreidimensionalen Verlauf des Führungsrohres ist für jedes Schnittbild die dreidimensionale Position und Orientierung bekannt, so dass aus den Bilddaten der Schnittbilder ein korrekter 3D-Bilddatensatz des aufgezeichneten Lumens erstellt werden kann.
  • 3 zeigt hierzu schematisch in der oberen Abbildung mehrere in Folge aufgezeichnete Schnittbilder 7 (durch Kreise angedeutet) die entsprechend der bekannten Rückziehgeschwindigkeit in korrektem Abstand angeordnet sind. Durch die in einem der Schnittbilder 7 erkennbare Markierung 4 lässt sich dieses Schnittbild in Position und Orientierung dem bekannten dreidimensionalen Verlauf der Führungsrohres zuordnen, der in der unteren Abbildung angedeutet ist. Damit können alle Schnittbilder 7, wie in der unteren Abbildung ersichtlich, in der korrekten räumlichen Zuordnung angeordnet werden, so dass sich ein korrekter 3D-Bilddatensatz rekonstruieren lässt.
  • In der Steuer- und Auswerteeinrichtung 6 kann auch eine Segmentierung des rekonstruierten Volumens des Innenohrs erfolgen. Der 3D-Bilddatensatz kann dann durch konventionelle Weiterverarbeitung für die Dimensionierung der Schale eines Innenrohreinsatzes genutzt werden.
  • Zusätzlich ist es auch möglich, die in den Schnittbildern enthaltenen Informationen aus dem Gewebe zu nutzen. Durch eine manuelle oder automatische Segmentierung der verschiedenen, in den Schnittbildern erkennbaren Gewebestrukturen (Knochen/Weichteil) können diese identifiziert werden. Für die Weiterbearbeitung der Schale können diese Gewebeinformationen zusätzlich zum 3D-Bilddatensatz mit übermittelt und bspw. farbcodiert visualisiert werden. Eine Farbe zeigt dann bspw. Bereiche, in denen knöcherne Strukturen nahe an der Hautoberfläche liegen, während eine andere Farbe auf ausschließlich weiche Strukturen hinweist.
  • Für eine externe Registrierung des Führungsrohres bzgl. der Ohranatomie besteht zum einen die Möglichkeit, das Führungsrohr immer in einer definierten Lage zur Anatomie einzuführen und zu fixieren. Alternativ kann nach der Fixierung auch ein flexibler Marker an definierter Stelle des Ohrs am Führungsrohr befestigt werden, der dann mit abgebildet wird und zur externen Registrierung dient. Notwendig ist dies, wenn bspw. eine externe Verbindung zum Innenohreinsatz notwendig ist und sich diese Verbindung an einer definierten Stelle der Ohranatomie befinden muss.
  • Das vorliegende Verfahren bietet somit eine einfache, direkte und patientenfreundliche Möglichkeit, einen dreidimensionalen Bilddatensatz des Gehörganges zu erhalten.
  • 4 zeigt schließlich noch zwei Beispiele für die Ausgestaltung von Markierungen 4 am Führungsrohr. In einem der beiden Abbildungen ist die Ausbildung mehrerer Markierungen 4 über die Länge des Führungsrohres 1 zu erkennen, während die andere Abbildung eine sich entlang des Führungsrohres 1 erstreckende spiralförmige Linie als Markierung 4 zeigt.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur intraluminalen Bildgebung, die einen Bildgebungskatheter oder ein Bildgebungsendoskop als Bildgebungsinstrument (3) für die Aufzeichnung von intraluminalen Schnittbildern (7) und eine Transporteinheit (5) für das Bildgebungsinstrument (3) umfasst, mit der das Bildgebungsinstrument (3) in einem Lumen mit einer definierten Geschwindigkeit über eine definierte Distanz vorgeschoben und/oder zurückgezogen werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin zumindest ein starres, ein-oder mehrfach gebogenes Führungsrohr (1) umfasst, das einen an einen Außendurchmesser des Bildgebungsinstruments (3) angepassten Innendurchmesser für eine Aufnahme und Führung des Bildgebungsinstruments (3) aufweist und aus einem Material gebildet ist, das für bei der Bildgebung eingesetzte Strahlung oder Wellen transparent ist, wobei das Führungsrohr (1) zumindest eine mit der Bildgebung erkennbare Markierung (4) an einer bekannten Position am Führungsrohr (1) aufweist und/oder mechanisch mit der Transporteinheit (5) verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (1) mehrere mit der Bildgebung erkennbare Markierungen (4) an bekannten Positionen am Führungsrohr (1) aufweist, die entlang des Führungsrohres (1) angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (1) als Markierung (4) eine durchgehende oder unterbrochene Linie mit einem bekannten Verlauf entlang des Führungsrohres (1) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mehrere unterschiedlich gebogene Führungsrohre (1) mit unterschiedlich ausgestalteten Markierungen (4) umfasst, die mit der Bildgebung anhand der Markierung(en) (4) unterscheidbar sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein distales Ende des Führungsrohres (1) geschlossen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das geschlossene Ende des Führungsrohres (1) aus einem nachgiebigen Material gebildet oder mit einem derartigen Material beschichtet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit (5) eine Pullback-Einheit ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Steuer- und Auswerteeinheit (6) umfasst, die das Bildgebungsinstrument (3) und die Transporteinheit (5) zur Erfassung von Schnittbildern (7) entlang des Lumens ansteuert, über eine Registrierung des Bildgebungsinstruments (3) mit dem Führungsrohr (1) Aufnahmepositionen der Schnittbilder (7) entlang des Führungsrohres (1) ermittelt und aus Bilddaten des Bildgebungsinstruments (3), den ermittelten Aufnahmepositionen und einem bekannten dreidimensionalen Verlauf des Führungsrohres (1) einen 3D-Bilddatensatz des Lumens erstellt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer- und Auswerteeinheit (6) so ausgebildet ist, dass sie die Registrierung des Bildgebungsinstruments (3) mit dem Führungsrohr (1) über die ein oder mehreren Markierungen (4) des Führungsrohres (1) durchführt, die in ein oder mehreren der Schnittbilder (7) erkennbar sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildgebungsinstrument (3) ein OCT-Katheter ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildgebungsinstrument (3) ein ILUS-Katheter ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildgebungsinstrument (3) ein bildgebender Katheter ist, der konfokale optische Tomographie einsetzt.
  13. Verfahren zur intraluminalen Bildgebung mit einer Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, bei dem – das Führungsrohr (1) in das Lumen eingeführt wird, – das Bildgebungsinstrument (3) in das Führungsrohr (1) eingeführt wird, – die Bildgebung gestartet wird, – das Bildgebungsinstrument (3) während der Bildgebung mit der Transporteinheit (5) mit einer definierten Geschwindigkeit in dem Führungsrohr (1) zurückgezogen wird, – aus mit dem Bildgebungsinstrument (3) erfassten Daten Bilddaten für Schnittbilder (7) berechnet werden, – das Führungsrohr (1) über die in einem oder mehreren der Schnittbilder (7) erkennbare zumindest eine Markierung (4) mit dem Bildgebungsinstrument (3) registriert wird, falls nicht durch eine feste Verbindung mit der Transporteinheit (5) bereits eine Registrierung vorliegt, – aus der definierten Geschwindigkeit des Rückziehens auf Basis der Registrierung Aufnahmepositionen der Schnittbilder (7) entlang des Führungsrohres (1) bestimmt werden, – aus den Bilddaten der Schnittbilder (7) unter Berücksichtigung der Aufnahmepositionen und eines bekannten dreidi mensionalen Verlaufs des Führungsrohrs (1) ein 3D-Bilddatensatz des Lumens erstellt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Registrierung bei mehreren Markierungen (4) oder einer sich entlang des Führungsrohres (1) erstreckenden Markierung (4) mehrmals entlang des Führungsrohres (1) erfolgt, falls kein verwindungssteifes Bildgebungsinstrument (3) eingesetzt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass für unterschiedliche Anwendungen und/oder Objekte unterschiedlich gebogene Führungsrohre (1) eingesetzt werden, die anhand unterschiedlicher Markierungen (4) unterscheidbar sind, wobei das bei der Bildgebung eingesetzte Führungsrohr (1) durch Auswertung der Markierung(en) (4) in den Schnittbildern (7) identifiziert wird, um für die Erstellung des 3D-Bilddatensatzes den korrekten dreidimensionalen Verlauf des Führungsrohres (1) zugrunde zu legen.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass am Führungsrohr (1) ein zusätzliches Markierungselement an einer definierten Position befestigt wird, das im 3D-Bilddatensatz erkennbar ist.
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