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DE102005030554A1 - Steckverbinderelement - Google Patents

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DE102005030554A1
DE102005030554A1 DE200510030554 DE102005030554A DE102005030554A1 DE 102005030554 A1 DE102005030554 A1 DE 102005030554A1 DE 200510030554 DE200510030554 DE 200510030554 DE 102005030554 A DE102005030554 A DE 102005030554A DE 102005030554 A1 DE102005030554 A1 DE 102005030554A1
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DE
Germany
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housing
sealing
parts
element according
connector element
Prior art date
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Application number
DE200510030554
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English (en)
Inventor
Peter Runze
Bernd Hagmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lapp Engineering AG
Original Assignee
Lapp Engineering AG
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Publication date
Application filed by Lapp Engineering AG filed Critical Lapp Engineering AG
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Priority to PCT/EP2006/005963 priority patent/WO2006136393A2/de
Priority to EP06776067A priority patent/EP1897179A2/de
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Abstract

Um ein Steckverbinderelement, umfassend ein Kontaktelement mit einem Steckkontakt und einem Kabelanschlussteil, ein Gehäuse, in welchem das Kontaktelement gehalten ist, und ein Dichtelement, mit welchem im Bereich eines zum Kabelanschlussteil geführten Kabels eine Abdichtung herstellbar ist, derart zu verbessern, dass eine zuverlässige Abdichtung in einfacher Weise herstellbar ist, wird vorgeschlagen, dass das Dichtelement aus zwei durch eine Trennfläche getrennten Dichtelementteilen zusammengesetzt ist, von denen jedes mindestens einen Dichtkörper aufweist, der mindestens eine an dem Kabel anlegbare Dichtfläche und jeweils an die Trennfläche angrenzende und am jeweils anderen Dichtkörper anlegbare Anlageflächen bildet, und dass die Dichtelementteile durch das Gehäuse derart beaufschlagbar sind, dass die Dichtflächen an dem Kabel und die Anlageflächen aneinander durch eine elastische Kraft beaufschlagt anliegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steckverbinderelement, umfassend ein Kontaktelement mit einem Steckkontakt und einem Kabelanschlußteil, ein Gehäuse, in welchem das Kontaktelement gehalten ist, und ein Dichtelement, mit welchem im Bereich eines zum Kabelanschlußteil geführten Kabels eine Abdichtung herstellbar ist.
  • Derartige Steckverbinderelemente sind aus dem Stand der Technik bekannt, bei diesen besteht das Problem, daß eine zuverlässige Abdichtung nur mit großen Aufwand erreichbar ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Steckverbinderelement der gattungsgemäßen Art derart zu verbessern, daß eine zuverlässige Abdichtung in einfacher Weise herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Steckverbinderelement der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Dichtelement aus zwei durch eine Trennfläche getrennten Dichtelementteilen zusammengesetzt ist, von denen jedes mindestens einen Dichtkörper aufweist, der mindestens eine an dem Kabel anlegbare Dichtfläche und jeweils an die Trennfläche angrenzende und am jeweils anderen Dichtkörper anlegbare Anlageflächen bildet, und daß die Dichtelementteile durch das Gehäuse derart beaufschlagbar sind, daß die Dichtflächen an dem Kabel und die Anlageflächen aneinander durch eine elastische Kraft beaufschlagt anliegen.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist darin zu sehen, daß diese die Möglichkeit eröffnet, in einfacher Weise eine Abdichtung im Bereich des Kabels herzustellen, wobei ein derartiges Dichtelement aus zwei durch eine Trennfläche getrennten Dichtelementteilen einfach herstellbar und einfach montierbar ist.
  • Eine besonders günstige Lösung sieht vor, daß jedes der Dichtelementteile einen Dichtkörper aufweist, dessen Dichtfläche an dem Kabel im Bereich des Kabelanschlußteils anlegbar ist.
  • Eine derartige Ausbildung des Körpers schafft die Möglichkeit, insbesondere im Bereich des gegen äußere Einflüsse empfindlichen Anschlusses des Kabels an das Kabelanschlußteil abzudichten und somit diesen Bereich zu schützen.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn die Dichtkörper das Kabelanschlußteil mit den Dichtflächen einbettend im wesentlichen umschließen.
  • Eine weitere vorteilhafte Lösung sieht vor, daß jedes der Dichtelementteile einen Dichtkörper aufweist, dessen Dichtfläche an einen Mantel des Kabels außerhalb des Kabelanschlußteils anlegbar ist.
  • Um nicht nur im Bereich des Kabels eine gute Abdichtung zu erreichen, sondern auch gegenüber dem Gehäuse, ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Dichtelementteile im durch das Gehäuse beaufschlagten Zustand Gehäusedichtflächen bilden, welche an einer Gegenfläche des Gehäuses anlegbar sind.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Gegenflächen an einem nicht zusammensetzbaren einteiligen Gehäuseabschnitt angeordnet sind.
  • Ferner ist es zur Abdichtung gegenüber dem Gehäuse günstig, wenn die Gegenflächen im Bereich des Kabelanschlußteils angeordnet sind.
  • Eine besonders günstige Lösung sieht ferner vor, daß die Gegenfläche eine ringförmige Fläche ist.
  • Hinsichtlich der Anlage der Gehäusedichtflächen an der jeweiligen Gegenfläche wurden bislang keine näheren Angaben gemacht. So sieht eine vorteilhafte Lösung vor, daß die Gehäusedichtfläche mit axialer Pressung an der entsprechenden Gegenfläche anliegt.
  • Alternativ oder ergänzend dazu ist es vorteilhaft, wenn die Gehäusedichtfläche mit radialer Pressung an der Gegenfläche anliegt.
  • Zur Anordnung des Dichtelements in dem Gehäuse wurden bislang keine näheren Angaben gemacht. Beispielsweise wäre es denkbar, das Dichtelement aus den beiden Dichtelementteilen zusammenzusetzen und in ein beispielsweise rohrförmiges oder trichterförmiges Gehäuse einzuführen.
  • Hinsichtlich des Aufbaus des Gehäuses selbst wurden bislang keine näheren Angaben gemacht. So wäre es beispielsweise denkbar – wie bereits erwähnt – das Gehäuse einteilig und rohrförmig oder trichterförmig auszubilden und das Dichtelement in axialer Richtung in dieses einzuschieben.
  • Eine besonders günstige Lösung sieht jedoch vor, daß das Gehäuse mindestens einen das Dichtelement aufnehmenden Gehäuseabschnitt aufweist, der aus durch eine Gehäusetrennebene getrennten Gehäuseteilen zusammengesetzt ist.
  • Damit läßt sich in besonders einfacher Weise das Dichtelement bei Zusammenbau des Gehäuses aus den Gehäuseteilen einsetzen.
  • Eine günstige Ausführungsform sieht vor, daß jeweils ein Dichtelementteil in einem Gehäuseteil angeordnet ist.
  • Zweckmäßigerweise ist das Dichtelementteil nicht lose in dem Gehäuseteil angeordnet, sondern in dem jeweiligen Gehäuseteil fixiert.
  • Hinsichtlich eines Zusammenbaus ist es dabei besonders günstig, wenn die Trennebene des Gehäuses parallel zur Trennfläche der Dichtelementteile verläuft.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Trennebene des Gehäuses im wesentlichen mit der Trennfläche der Dichtelementteile zusammenfällt.
  • Ein Ausführungsbeispiel sieht vor, daß der das Dichtelement aufnehmende aus den Gehäuseteilen zusammensetzbare Gehäuseabschnitt in einer geschlossenen Konfiguration mit miteinander verbundenen Gehäuseteilen das Dichtelement mit einer Kraft beaufschlagt.
  • Die Gehäuseteile können dabei in unterschiedlicher Art und Weise miteinander verbunden sein.
  • Beispielsweise wäre es denkbar, die Gehäuseteile stoffschlüssig miteinander zu verbinden.
  • Eine andere Lösung sieht vor, die Gehäuseteile formschlüssig zu verbinden.
  • Insbesondere bei einer formschlüssigen Verbindung der Gehäuseteile ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Gehäuseteile durch Rastelemente miteinander verbindbar sind, so daß die Gehäuseteile vom Anmelder werkzeuglos miteinander verbunden werden können.
  • Ferner ist zum Vorsehen einer Zugentlastung eine Möglichkeit die, daß die Gehäuseteile Zugentlastungsteile aufweisen, die bei zusammengesetzten Gehäuseteilen die Zugentlastung für das Kabel bilden.
  • Hierbei könnten die Teilkörper in unterschiedlichster Art und Weise geformt sein.
  • Eine zweckmäßige Lösung sieht vor, daß die Zugentlastungsteile bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen kraftbeaufschlagt an dem Kabelmantel anliegen. Damit entfällt eine zusätzliche Maßnahme die das kraftbeaufschlagte Anlegen der Zugentlastungsteile herbeiführt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführung sieht vor, daß die Zugentlastungsteile durch ein externes Spannelement, beispielsweise einen Kabelbinder, noch zusätzlich kraftbeaufschlagt an dem Kabel anlegbar sind.
  • Hinsichtlich der Anordnung der Gehäuseteile am übrigen Gehäuse ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß die Gehäuseteile gelenkig an einem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt angeordnet sind.
  • Zweckmäßigerweise sind dabei die Gehäuseteile mit dem Halteabschnitt des Gehäuses verbunden.
  • Um eine stabile Aufnahme des Kabels in dem zusammengesetzten Gehäuseabschnitt zu erreichen, ist vorzugsweise vorgesehen, daß der nicht zusammengesetzte Gehäuseabschnitt und die den zusammengesetzten Gehäuseabschnitt bildenden Gehäuseteile in einer miteinander verbundenen Stellung in axialer Richtung formschlüssig aneinander festgelegt sind.
  • Hierzu ist beispielsweise vorgesehen, daß die Gehäuseteile erste Formschlußelemente aufweisen, die beim Verbinden der Gehäuseteile miteinander an zweiten Formschlußelementen des nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitts angreifen.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn die miteinander verbundenen Gehäuseteile durch Formschlußelemente gegen ein Verkippen gegenüber dem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt gesichert sind.
  • Um die Gehäuseteile möglichst kostengünstig herstellen zu können, sind die Gehäuseteile des durch den Anwender zusammensetzbaren Gehäuseabschnitts identisch ausgebildet.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die miteinander verbundenen Gehäuseteile spiegelsymmetrisch zu einer Mittelachse des Gehäuses angeordnet sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Steckverbinderelements sieht vor, daß in dem Gehäuse das Kontaktelement vormontiert ist und die Gehäuseteile, in denen die Dichtelementteile gehalten sind, nicht miteinander verbunden sind, so daß ein Anwender ein leicht, insbesondere einhändig, zu handhabendes Steckverbinderelement mit allen an diesem vorhandenen notwendigen Teilen vorfindet, bei dem er lediglich die Verbindung zwischen dem Kabel und dem Kabelanschlußteil, beispielsweise einhändig herstellen und die Gehäuseteile zusammensetzen muß, um die gewünschte zuverlässige Abdichtung zu erreichen.
  • Insbesondere kann das Zusammensetzen der Gehäuseteile auch einhändig und bei Rastelementen zum Verbinden derselben werkzeuglos erfolgen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Steckerelements;
  • 2 eine perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Buchsenelements;
  • 3 einen Schnitt durch das in das Buchsenelement eingesteckte Steckerelement längs Linie 3-3 in 1;
  • 4 einen Schnitt durch das in das Buchsenelement eingesteckte Steckerelement längs Linie 4-4 in 1;
  • 5 eine perspektivische Darstellung des Steckerelements mit einem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt und aufgeklappten Gehäuseteilen des zusammengesetzten Gehäuseabschnitts;
  • 6 eine Darstellung ähnlich 5 des Buchsenelements und
  • 7 einen Schnitt längs Linie 7-7 in 4.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Steckverbindung umfaßt, wie in 1 und 2 dargestellt, zwei Steckverbinderelemente 10 und 20, wobei das Steckverbinderelement 10 das Steckerelement und das Steckverbinderelement 20 das Buchsenelement darstellen.
  • Das Steckerelement 10 umfaßt, wie in 3 und 4 dargestellt, ein als Ganzes mit 12 bezeichnetes Kontaktelement mit einem Stecker 14 als Steckkontakt, der sich ausgehend von einem Verankerungsteil 16 des Kontaktelements 12 erstreckt und ein auf einer dem Stecker 14 gegenüberliegenden Seite des Verankerungsteils 16 angeordnetes Kabelanschlußteil 18.
  • Im Buchsenelement 20 ist ein Kontaktelement 22 angeordnet, welches eine Buchse 24, beispielsweise ausgebildet als Lamellenbuchse, ein Verankerungsteil 26 und ein auf einer der Buchse 24 gegenüberliegenden Seite des Verankerungsteils 26 angeordnetes Kabelanschlußteil 28 umfaßt.
  • Im in 3 dargestellten zusammengesteckten Zustand des Steckerelements 10 und des Buchsenelements 20 greift das Steckerelement 10 mit dem Stecker 14 in die Buchse 24 ein und ist daher mit dieser elektrisch leitend verbunden.
  • Die Kontaktelemente 12 und 22 sind dabei jeweils in Gehäusen 30 bzw. 40 des Steckerelements 10 bzw. des Buchsenelements 20 gehalten und durch diese geschützt.
  • Beispielsweise umfaßt das Gehäuse 30 des Steckerelements 10 einen Gehäuseabschnitt 32 mit einem Schutzrohr 34, welches sich ausgehend von einem Halteabschnitt 36 erstreckt, wobei das Schutzrohr 34 und der Halteabschnitt 36 als ein zusammenhängendes Teil ausgebildet sind. An den Gehäuseabschnitt 32 schließt sich dann, und zwar auf einer dem Schutzrohr 34 gegenüberliegenden Seite des Halteabschnitts 36 ein zusammengesetzter Gehäuseabschnitt 38 an.
  • In gleicher Weise umfaßt das Gehäuse 40 einen Gehäuseabschnitt 42, gebildet durch ein Schutzrohr 44, welches sich ausgehend von einem Halteabschnitt 46 erstreckt, wobei das Schutzrohr 44 und der Halteabschnitt 46 ebenfalls ein zusammenhängendes einstückiges Teil bilden.
  • Auf einer dem Schutzrohr 44 gegenüberliegenden Seite des Halteabschnitts ist außerdem noch ein zusammengesetzter Gehäuseabschnitt 48 vorgesehen.
  • Die Schutzrohre 34 und 44 sind hinsichtlich ihrer Durchmesser so ausgelegt, daß sie ineinandergreifen, wobei beispielsweise das Schutzrohr 44 in das Schutzrohr 34 eingreift und innerhalb des Schutzrohrs 34 geführt ist.
  • Ferner umfaßt das Schutzrohr 44 noch eine oder mehrere umfangsseitig desselben angeordnete Aufnahmen 52 für Ringdichtungen 54, welche beispielsweise von einem Endabschnitt 56 des Schutzrohrs 34 übergriffen sind, so daß die mindestens eine Ringdichtung 54 einen dichten Abschluß zwischen dem innenliegenden Schutzrohr 44 und dem dieses umgebenden Schutzrohr 34 im zusammengesteckten Zustand von Steckerelement 10 und Buchsenelement 20 bewirkt.
  • Außerdem sind das Steckerelement 10 und das Buchsenelement 20 durch an den Gehäusen 30, 40 vorgesehene Rastelemente 58, 60 im zusammengesteckten Zustand miteinander verrastbar.
  • Jedes der Verankerungsteile 16, 26 umfaßt eine radial nach außen überstehende Schulter, 62, die an einer Flanschfläche 64 des jeweiligen Halteabschnitts 36, 46 anliegt und in Richtung der Kabelanschlußteile 18, 28 versetzt angeordnete Spreizzungen 66, die in Taschen 68 eingreifen, welche an einer Innenseite eines das jeweilige Verankerungsteil 16, 26 führenden Durchbruchs 70 im jeweiligen Halteabschnitt 36, 46 angeordnet sind, wobei die Schulter 62 und die Flanschfläche 64 sowie die Spreizzungen 66 und die Taschen 68 die Verankerungsteile 16 bzw. 26 gegen eine Bewegung in jeweils entgegengesetzte Richtungen parallel zu einer Mittelachse der Steckverbinderelemente 10, 20 sichern, so daß insgesamt jedes der Kontaktelemente 12, 22 in dem entsprechenden Halteabschnitt 36 bzw. 46 einerseits durch den in dem jeweiligen Durchbruch 70 in den Halteabschnitten 36, 46 geführte Verankerungsteile 16 bzw. 26 parallel zu einer Mittelachse 72 geführt sind und durch die Schulter 60 und die Flanschfläche 64 einerseits sowie die Spreizzungen 66 und die Taschen 68 andererseits gegen eine Bewegung in Richtung der Mittelachse 72 gesichert sind.
  • Jedes der Kontaktelemente 12, 22 erstreckt sich mit dem jeweiligen Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 auf einer dem Stecker 14 bzw. der Buchse 24 gegenüberliegenden Seite über den jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 des entsprechenden Gehäuses 30 bzw. 40 hinaus und liegt innerhalb des zusammengesetzten Gehäuseabschnitts 38 bzw. 48.
  • Wie in 5 und 6 dargestellt, sind die Kabelanschlußteile 18 und 28 beispielsweise als Crimp-Kontakte mit Crimp-Fahnen 78 ausgebildet, welche mit einem abisolierten Leiterstück 74 eines Kabel 76 beispielsweise im Wege einer sogenannten Crimp-Verbindung, elektrisch leitend verbindbar sind.
  • Es ist aber auch denkbar, anstelle der Crimp-Fahnen 78 Lötfahnen oder Schweißfahnen vorzusehen, mit denen eine Löt- oder Schweißverbindung mit dem Leiterstück 74 realisierbar ist.
  • Um diese Crimp-Verbindung zwischen dem Leiterstück 74 und dem Kabelanschlußteil 18, 28 herstellen zu können, steht das jeweilige Kabelanschlußteil 18, 28 mit den Crimp-Fahnen 78 über den jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 des jeweiligen Gehäuses 30, 40 auf der dem Schutzrohr 34 bzw. 44 gegenüberliegenden Seite über und ist dadurch zur Herstellung der Crimp-Verbindung frei zugänglich, wenn der zusammengesetzte Gehäuseabschnitt 38, 48 noch nicht als solcher zusammengesetzt ist und somit sowohl das Heranführen des Kabels 76 mit dem Leiterstück 74 an das jeweilige Kabelanschlußteil 18, 28 und einlegen desselben zwischen die Crimp-Fahnen 78 als auch das Herstellen der Crimp-Verbindung bei allseitiger Zugänglichkeit des Kabelanschlußteils 18 bzw. 28 erlaubt.
  • Hierzu sind die zusammengesetzten Gehäuseabschnitte 38, 48 aus zwei Gehäuseteilen 82, 84 aufgebaut, die über Scharniere 86 bzw. 88 schwenkbar an dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 des jeweiligen Gehäuses 30, 40 gelagert sind.
  • Dadurch sind die Gehäuseteile 82, 84 soweit relativ zu den jeweiligen Halteabschnitten 36 bzw. 46 verschwenkbar, daß das Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 ungehindert durch die Gehäuseteile 82, 84 allseitig frei zugänglich ist.
  • Wie in 3 noch im Detail dargestellt, ist jedes der Scharniere 86, 88 gebildet durch einen Lagerzapfen 90, welcher fest mit dem jeweiligen Gehäuseteil 82, 84 verbunden ist, und eine Zapfenaufnahme 92, in welcher der jeweilige Lagerzapfen 90 verrastbar und in seiner verrasteten Stellung um eine Schwenkachse 94 schwenkbar ist.
  • Vorzugsweise sind dabei die Zapfenaufnahmen 92 derart an den entsprechenden Halteabschnitten 36, 46 angeordnet, daß die Schwenkachsen 94 beider Gehäuseteile 82, 84 parallel zueinander verlaufen.
  • Die Gehäuseteile 82, 84 sind identische Teile, die allerdings bezüglich der Mittelachse 72 der Gehäuse 30, 40 spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind.
  • Jedes der Gehäuseteile 82, 84 umfaßt eine Außenschale 96, welche ungefähr die Form eines halben Zylinders aufweist und sich somit halbzylinderförmig von einer ersten Anlagefläche 102 zu einer zweiten Anlagefläche 104 erstreckt.
  • Die erste Anlagefläche 102 und die zweite Anlagefläche 104 liegen dabei in einer in 3 dargestellten Trennebene 106, welche die Außenschalen 96 der zwei Gehäuseteile 82, 84 voneinander trennt.
  • Ferner stehen über die erste Anlagefläche 102 sich senkrecht zu dieser und somit senkrecht zur Trennebene 106 erstreckende Rasthaken 110 über, die Hinterschneidungen 112 aufweisen.
  • Außerdem schließen sich an die zweite Anlagefläche 104 Rasthakenaufnahmen 114 an, durch die die Rasthaken 110 des jeweils anderen Gehäuseteils 82, 84 hindurchschiebbar sind, wobei nach Hindurchschieben der Rasthaken 110 deren Hinterschneidungen 112 eine Anschlagfläche 116 hintergreifen und somit in den Rasthakenaufnahmen 114 festgelegt sind, wie dies in 7 dargestellt ist.
  • Ferner ist einem Teil der Rastaufnahmen 114 noch eine Stegplatte 118 zugeordnet, welche auf einer einem Innenraum 120 der Außenschale 96 zugewandten Seite liegt und beim Verbinden der Rasthaken 110 mit den Rasthakenaufnahmen 114 die Rasthaken 110 auf ihrer dem Innenraum 120 zugewandten Seite untergreift und sich über die erste Auflagefläche hinaus mit ihrer Vorderkante 122 in die Außenschale 96 des jeweils anderen Gehäuseteils 82, 84 hinein erstreckt.
  • Zur stabilen Festlegung des jeweiligen Gehäuseteils 82, 84 an dem entsprechenden Halteabschnitt 36 bzw. 46 ist jedes der Gehäuseteile 82, 84, wie in 3 dargestellt, mit einer Nase 124 versehen, wobei die Nasen 124 beim Verschwenken der Gehäuseteile 82, 84 in ihre durch die Rastelemente 110, 114 verbundene Stellung in eine entsprechende als Vertiefung ausgebildete Aufnahme 126 im jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 eingreifen, um eine in Richtung der Mittelachse auf Zug belastbare formschlüssige Verbindung zwischen dem jeweiligen Gehäuseteil 82 bzw. 84 und dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 zu schaffen.
  • Außerdem ist jedes der Gehäuseteile 82, 84 im Bereich der Stegplatte 118 mit einem Stützsteg 130 versehen, welcher beim Verschwenken der Gehäuseteile 82, 84 in ihre durch die Rastelemente 110, 114 verbindbare Stellung mit einer Stützfläche 132 an einer Flanschfläche 134 des jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46 zur Auflage kommt, wobei die Flanschfläche 134 in einer senkrecht zur Mittelachse 72 verlaufenden Ebene liegt, welche zwischen den Crimp-Fahnen 78 und dem Verankerungsteil 16 bzw. 26 liegt.
  • Vorzugsweise verläuft der Stützsteg 130 bis zur Vorderkante 122 der Stegplatte 118 und somit bei zusammengesetzten Gehäuseteilen 82, 84 über die Trennebene 106 hinaus, so daß, wie in 7 dargestellt, jedes der Gehäuseteile 82, 84 im wesentlichen durch einen der Stützstege 130 an der Flanschfläche 134 abgestützt ist.
  • Durch die Stützstege 130 in Verbindung mit den Nasen 124, welche in die Aufnahmen 126 eingreifen, ergibt sich somit für jedes der Gehäuseteile 82, 84 in der Stellung, in welcher diese mit den Rastelementen 110, 114 miteinander verbunden sind, eine Abstützung an dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46, die eine im wesentlichen stabile Ausrichtung der Gehäuseteile 82, 84 relativ zu dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 gewährleisten. Da jedes der Stützelemente 82, 84 bezüglich der Mittelachse 72 spiegelsymmetrisch zum anderen angeordnet und ausgebildet ist, sind die beiden Gehäuseteile 82, 84 hinsichtlich ihrer Herstellung identische Teile, die lediglich spiegelsymmetrisch zur Mittelachse 72 an den Halteabschnitten 36 bzw. 46 montierbar sind.
  • Jedes der Gehäuseteile 82 und 84 weist, wie in 5 und 6 dargestellt, noch ein Zugentlastungsteil 140 auf, wobei beide Zugentlastungsteile 140 zusammen das Kabel 76 an einem Kabelmantel 80 klemmen. Hierzu sind die Zugentlastungsteile 140 mit sich ausgehend von einem Endflansch 142 der Außenschale 96 radial nach innen erstreckenden Klemmsegmenten 144 versehen, die auf ihrer dem Kabelmantel 80 zugewandten Seite sich in diesen eingrabende Vorsprünge 146 aufweisen.
  • Ist eine verstärkte Klemmung des Kabelanteils 80 erforderlich, so besteht die Möglichkeit, noch mit einem externen Spannelement 147 auf die sich freistehend von dem Endflansch 142 ausgehend erstreckenden Klemmsegmente 144 einzuwirken (4).
  • Beispielsweise kann ein konventioneller Kabelbinder 147 als Spannelement eingesetzt werden, welcher die Klemmsegmente 144 auf ihrer dem Kabelmantel 80 abgewandten Seite umschlingt und zusätzlich in Richtung des Kabelmantels 80 beaufschlagt.
  • Die beiden Gehäuseteile 82, 84 umschließen ein als Ganzes mit 148 bezeichnetes Dichtelement, welches aus zwei identischen Dichtelementteilen 150 zusammengesetzt ist.
  • In den Innenraum 120 von jedem der Gehäuseteile 82, 84 ist jeweils ein Dichtelementteil 150 eingesetzt, welches Anlageflächen 152 aufweist, die bei nicht miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 über eine durch die Anlageflächen 102 und 104 definierte Ebene, beispielsweise die Trennebene 106, überstehen, jedoch bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 aufgrund der Verpressung miteinander zur Abdichtung in einer Dichtelementtrennfläche 154 liegen, die, wie in 3 dargestellt, mit der Trennebene 106 der Gehäuseteile 82, 84 zusammenfällt.
  • Dabei sind bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 die Anlageflächen 152 der Dichtelementteile 150 kraftbeaufschlagt aneinander angelegt und führen somit durch die Anlage aneinander zu einem dichten Abschluß im Bereich der Trennfläche 154, so daß diese insgesamt das Dichtelement 148 bilden.
  • Ferner ist jedes Dichtelementteil 150 mit einem Dichtkörper 160 versehen, welcher im Bereich der zu einer Crimp-Verbindung deformierten Crimp-Fahnen 78 eine Abdichtung zwischen dem jeweiligen Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 und dem Leiterstück 74 mit dem Kabel 76 herbeiführt.
  • Hierzu ist der Dichtkörper 160 jedes Dichtelementteils 150 mit einer Kabelanschlußaufnahme 162 versehen, die als Längs der Mittelachse 72 verlaufende Vertiefung so dimensioniert ist, daß beim Eintreten des Kabelanschlußteils 18 mit der Crimp-Verbindung in die Kabelanschlußaufnahme 62 eine massive Deformation des Dichtkörpers 160 erfolgt.
  • Ferner sind am Dichtkörper 160 beiderseits der Kabelanschlußaufnahme 162 noch erhabene Bereiche 164 vorgesehen, welche über die Anlagefläche 152 und die Trennfläche 154 hinausragen, jedoch ungefähr parallel zu dieser verlaufen, so daß die Deformation des Dichtkörpers 160 im Bereich der erhabenen Bereiche 164 dann, wenn diese durch Zusammenklappen der Gehäuseteile 82, 84 und Verbinden derselben aneinander angelegt werden, noch größer ist als im Bereich der Anlageflächen 152.
  • Diese Deformation der Dichtkörper 160 führt, wie in 3 dargestellt, einerseits zu einem Anlegen von sich in den jeweiligen Kabelanschlußaufnahmen 162 bildenden Anschlußdichtfläche 166 an die Crimp-Verbindung mit dem Kabel 76, wobei vorzugsweise ein Einbetten der gesamten Crimp-Verbindung mit dem abisolierten Leiterstück 74 in den beiden Dichtkörpern 160 unter Ausbildung der Anschlußdichtflächen 166 erfolgt, und andererseits zu einem Eindringen des Materials der Dichtkörper 160 in den Durchbruch 70 des jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46, wenn die Dichtkörper 160 durch die miteinander verbundenen Gehäuseteile 82, 84 kraftbeaufschlagt aneinander gepresst sind.
  • Damit entsteht, wie in 3 und 4 dargestellt, in dem Durchbruch 70 eine Gehäusedichtfläche 168 der Dichtkörper 160, die an dem Durchbruch 70 unter radialer, nach außen gerichteter Spannkraft anliegt und somit in dem Durchbruch 70 eine Abdichtung einerseits zwischen dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 und andererseits dem Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 herstellt, wobei an letzterem der Dichtkörper 160 mit der Anschlußdichtfläche 166 anliegt.
  • Zusätzlich liegt der jeweilige Dichtkörper 160 an der Flanschfläche 134 noch mit einer Gehäusedichtfläche 170 an, welche die Flanschfläche 134 in Richtung der Mittelachse 72 beaufschlagt und somit mit dieser einen dichten Abschluß bildet.
  • Der Dichtkörper 160 weist dabei vorzugsweise eine dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 zugewandte Stirnfläche 172 auf, welche mit zunehmender Erstreckung von der Außenschale 96 weg zunehmend in Richtung des jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46 verläuft, um beim Verbinden der Gehäuseteile 82, 84 eine Deformation der beiden Dichtkörper 160 zu erhalten, die das Material derselben in den Durchbruch 70 zur Ausbildung der Dichtfläche 168 und in Richtung der Flanschfläche 134 zur Ausbildung der Dichtfläche 170 bewirkt.
  • Auf einer dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 gegenüberliegenden Seite des Dichtkörpers 160 weist das Dichtelementteil 150 einen Freiraum 174 auf und auf einer dem Dichtkörper 160 gegenüberliegenden Seite des Freiraums 174 ist ein Kabeldichtkörper 180 vorgesehen, welcher mit einer Kabeldichtfläche 182 an dem Kabelmantel 80 unter Deformation anlegbar ist, um ebenfalls noch einen weiteren dichten Abschluß zwischen dem Kabelmantel 80 und den beiden Dichtelementteilen 150 herzustellen.
  • Der Freiraum 174 dient somit dazu, ein Materialfluß des Dichtungsmaterials oder ein Ausweichen des Dichtungsmaterials in diese Richtung zuzulassen, wenn dieses beim miteinander verbinden der Gehäuseteile 82, 84 einerseits aufgrund der aneinander anliegenden Anlageflächen 152 der Dichtelementteile 150 und der an dem den Kabelanschlußteilen 18 bzw. 28 anliegenden Anschlußdichtflächen 168 erforderlich sein sollte.
  • Vorzugsweise ist jedes der Dichtelementteile 150 aus einem weichelastischen, vorzugsweise gering vernetzten Polyurethanschaummaterial oder auch einem weichelastischen gelförmigen Material hergestellt, welches einerseits die erforderliche Dichtigkeit dadurch liefert, daß es sich unter elastischer Deformation komprimieren und damit eine ständige Kraftwirkung aufbauen läßt, andererseits aber eine sehr weitgehende Deformation bis fast zu einem gelartigen Fließen zuläßt.

Claims (29)

  1. Steckverbinderelement umfassend ein Kontaktelement (12, 22) mit einem Steckkontakt (14, 24) und einem Kabelanschlußteil (18, 28), ein Gehäuse (30, 40) in welchem das Kontaktelement (12, 22) gehalten ist, und ein Dichtelement (148) mit welchem im Bereich eines zum Kabelanschlußteil (18, 28) geführten Kabels (76) eine Abdichtung herstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (148) aus zwei durch eine Trennfläche (154) getrennten Dichtelementteilen (150) zusammengesetzt ist, von denen jedes mindestens einen Dichtkörper (160, 180) aufweist, der mindestens eine an dem Kabel (76) anlegbare Dichtfläche (166, 182) und jeweils an die Trennfläche (154) angrenzende und am jeweils anderen Dichtkörper (160, 180) anlegbare Anlageflächen (152) bildet, und daß die Dichtelementteile (150) durch das Gehäuse (30, 40) derart beaufschlagbar sind, daß die Dichtflächen (166, 182) an dem Kabel (76) und die Anlageflächen (152) aneinander durch eine elastische Kraft beaufschlagt anliegen.
  2. Steckverbinderelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Dichtelementteile (150) einen Dichtkörper (160) aufweist, dessen Dichtfläche (166) an dem Kabel (76) im Bereich des Kabelanschlußteils (18, 28) anlegbar ist.
  3. Steckverbinderelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtkörper (160) das Kabelanschlußteil (18, 28) mit den Dichtflächen (166) einbettend im wesentlichen umschließen.
  4. Steckverbinderelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Dichtelementteile (150) einen Dichtkörper (180) aufweist, dessen Dichtfläche (182) an einem Mantel (80) des Kabels (76) außerhalb des Kabelanschlußteils (18, 28) anlegbar ist.
  5. Steckverbinderelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtelementteile (150) im durch das Gehäuse (20, 30) beaufschlagten Zustand Gehäusedichtflächen (168, 170) bilden, welche an einer Gegenfläche (70, 134) des Gehäuses (30, 40) anlegbar sind.
  6. Steckverbinderelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenflächen (170, 134) an einem nicht zusammensetzbaren Gehäuseabschnitt (32, 42) angeordnet sind.
  7. Steckverbinderelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenflächen (70, 134) im Bereich des Kabelanschlußteils (18, 28) angeordnet sind.
  8. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenfläche (70, 134) eine ringförmige Fläche ist.
  9. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusedichtfläche (170) mit axialer Pressung an der entsprechenden Gegenfläche (134) anliegt.
  10. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusedichtfläche (168) mit radialer Pressung an der Gegenfläche (70) anliegt.
  11. Steckverbinderelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20, 30) mindestens einen das Dichtelement (148) aufnehmenden Gehäuseabschnitt (38, 48) aufweist, der aus durch eine Gehäusetrennebene (106) getrennten Gehäuseteilen (82, 84) zusammengesetzt ist.
  12. Steckverbinderelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Dichtelementteil (150) in einem Gehäuseteil (82, 84) angeordnet ist.
  13. Steckverbinderelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (150) in dem jeweiligen Gehäuseteil (82, 84) fixiert ist.
  14. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusetrennebene (106) ungefähr parallel zur Trennfläche (154) der Dichtelementteile (150) verläuft.
  15. Steckverbinderelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusetrennebene (106) im wesentlichen mit der Trennfläche (154) der Dichtelementteile (150) zusammenfällt.
  16. Steckverbinderelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der das Dichtelement (148) aufnehmende Gehäuseabschnitt (38, 48) mit den miteinander verbundenen Gehäuseteilen (82, 84) das Dichtelement (148) mit einer Kraft beaufschlagt.
  17. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) formschlüssig miteinander verbindbar sind.
  18. Steckverbinderelement nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) durch Rastelemente (110, 114) miteinander verbindbar sind.
  19. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) Zugentlastungsteile (140) aufweisen, die bei zusammengesetzten Gehäuseteilen (82, 84) die Zugentlastung für das Kabel (76) bilden.
  20. Steckverbinderelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastungsteile (140) bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen (82, 84) kraftbeaufschlagt an dem Kabelmantel (80) anliegen.
  21. Steckverbinderelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastungsteile 140) durch ein externes Spannelement (147) beaufschlagbar sind.
  22. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) gelenkig an einem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt (32, 42) angeordnet sind.
  23. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) mit dem Halteabschnitt (36, 46) des Gehäuses (30, 40) verbunden sind.
  24. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht zusammengesetzte Gehäuseabschnitt (32, 42) und die den zusammengesetzten Gehäuseabschnitt (36, 48) bildenden Gehäuseteile (82, 84) in einer miteinander verbundenen Stellung in axialer Richtung formschlüssig aneinander festgelegt sind.
  25. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) erste Formschlußelemente (124, 130) aufweisen, die beim Verbinden der Gehäuseteile (82, 84) miteinander an zweiten Formschlußelementen (126, 134) des nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitts (32, 42) angreifen.
  26. Steckverbinderelement nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Gehäuseteile (82, 84) durch Formschlußelemente (130, 134) gegen ein Verkippen gegenüber dem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt (32, 42) gesichert sind.
  27. Steckverbinderelement nach einem der Ansprüche 11 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (82, 84) identisch ausgebildet sind.
  28. Steckverbinderelement nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Gehäuseteile (82, 84) spiegelsymmetrisch zu einer Mittelachse (72) des Gehäuses (30, 40) angeordnet sind.
  29. Steckverbinderelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (12, 22) in dem Gehäuse (30, 40) vormontiert ist und daß die Gehäuseteile (82, 84) in einem nicht miteinander verbundenen Zustand beweglich an einem Gehäuseabschnitt (32, 42) gehalten sind.
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