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Die
Erfindung betrifft ein Steckverbinderelement, umfassend ein Kontaktelement
mit einem Steckkontakt und einem Kabelanschlußteil, ein Gehäuse, in
welchem das Kontaktelement gehalten ist, und ein Dichtelement, mit
welchem im Bereich eines zum Kabelanschlußteil geführten Kabels eine Abdichtung
herstellbar ist.
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Derartige
Steckverbinderelemente sind aus dem Stand der Technik bekannt, bei
diesen besteht das Problem, daß eine
zuverlässige
Abdichtung nur mit großen
Aufwand erreichbar ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Steckverbinderelement
der gattungsgemäßen Art
derart zu verbessern, daß eine
zuverlässige
Abdichtung in einfacher Weise herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Steckverbinderelement der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß das
Dichtelement aus zwei durch eine Trennfläche getrennten Dichtelementteilen
zusammengesetzt ist, von denen jedes mindestens einen Dichtkörper aufweist,
der mindestens eine an dem Kabel anlegbare Dichtfläche und
jeweils an die Trennfläche
angrenzende und am jeweils anderen Dichtkörper anlegbare Anlageflächen bildet,
und daß die
Dichtelementteile durch das Gehäuse
derart beaufschlagbar sind, daß die
Dichtflächen
an dem Kabel und die Anlageflächen
aneinander durch eine elastische Kraft beaufschlagt anliegen.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist
darin zu sehen, daß diese
die Möglichkeit
eröffnet, in
einfacher Weise eine Abdichtung im Bereich des Kabels herzustellen,
wobei ein derartiges Dichtelement aus zwei durch eine Trennfläche getrennten Dichtelementteilen
einfach herstellbar und einfach montierbar ist.
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Eine
besonders günstige
Lösung
sieht vor, daß jedes
der Dichtelementteile einen Dichtkörper aufweist, dessen Dichtfläche an dem
Kabel im Bereich des Kabelanschlußteils anlegbar ist.
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Eine
derartige Ausbildung des Körpers schafft
die Möglichkeit,
insbesondere im Bereich des gegen äußere Einflüsse empfindlichen Anschlusses des
Kabels an das Kabelanschlußteil
abzudichten und somit diesen Bereich zu schützen.
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Besonders
günstig
ist es dabei, wenn die Dichtkörper
das Kabelanschlußteil
mit den Dichtflächen
einbettend im wesentlichen umschließen.
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Eine
weitere vorteilhafte Lösung
sieht vor, daß jedes
der Dichtelementteile einen Dichtkörper aufweist, dessen Dichtfläche an einen
Mantel des Kabels außerhalb
des Kabelanschlußteils
anlegbar ist.
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Um
nicht nur im Bereich des Kabels eine gute Abdichtung zu erreichen,
sondern auch gegenüber
dem Gehäuse,
ist vorzugsweise vorgesehen, daß die
Dichtelementteile im durch das Gehäuse beaufschlagten Zustand
Gehäusedichtflächen bilden, welche
an einer Gegenfläche
des Gehäuses
anlegbar sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es dabei, wenn die Gegenflächen an einem nicht zusammensetzbaren einteiligen
Gehäuseabschnitt
angeordnet sind.
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Ferner
ist es zur Abdichtung gegenüber
dem Gehäuse
günstig,
wenn die Gegenflächen
im Bereich des Kabelanschlußteils
angeordnet sind.
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Eine
besonders günstige
Lösung
sieht ferner vor, daß die
Gegenfläche
eine ringförmige
Fläche
ist.
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Hinsichtlich
der Anlage der Gehäusedichtflächen an
der jeweiligen Gegenfläche
wurden bislang keine näheren
Angaben gemacht. So sieht eine vorteilhafte Lösung vor, daß die Gehäusedichtfläche mit axialer
Pressung an der entsprechenden Gegenfläche anliegt.
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Alternativ
oder ergänzend
dazu ist es vorteilhaft, wenn die Gehäusedichtfläche mit radialer Pressung an
der Gegenfläche
anliegt.
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Zur
Anordnung des Dichtelements in dem Gehäuse wurden bislang keine näheren Angaben gemacht.
Beispielsweise wäre
es denkbar, das Dichtelement aus den beiden Dichtelementteilen zusammenzusetzen
und in ein beispielsweise rohrförmiges oder
trichterförmiges
Gehäuse
einzuführen.
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Hinsichtlich
des Aufbaus des Gehäuses selbst
wurden bislang keine näheren
Angaben gemacht. So wäre
es beispielsweise denkbar – wie
bereits erwähnt – das Gehäuse einteilig
und rohrförmig oder
trichterförmig
auszubilden und das Dichtelement in axialer Richtung in dieses einzuschieben.
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Eine
besonders günstige
Lösung
sieht jedoch vor, daß das
Gehäuse
mindestens einen das Dichtelement aufnehmenden Gehäuseabschnitt
aufweist, der aus durch eine Gehäusetrennebene
getrennten Gehäuseteilen
zusammengesetzt ist.
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Damit
läßt sich
in besonders einfacher Weise das Dichtelement bei Zusammenbau des
Gehäuses aus
den Gehäuseteilen
einsetzen.
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Eine
günstige
Ausführungsform
sieht vor, daß jeweils
ein Dichtelementteil in einem Gehäuseteil angeordnet ist.
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Zweckmäßigerweise
ist das Dichtelementteil nicht lose in dem Gehäuseteil angeordnet, sondern
in dem jeweiligen Gehäuseteil
fixiert.
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Hinsichtlich
eines Zusammenbaus ist es dabei besonders günstig, wenn die Trennebene
des Gehäuses
parallel zur Trennfläche
der Dichtelementteile verläuft.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn die Trennebene des Gehäuses
im wesentlichen mit der Trennfläche
der Dichtelementteile zusammenfällt.
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Ein
Ausführungsbeispiel
sieht vor, daß der das
Dichtelement aufnehmende aus den Gehäuseteilen zusammensetzbare
Gehäuseabschnitt
in einer geschlossenen Konfiguration mit miteinander verbundenen
Gehäuseteilen
das Dichtelement mit einer Kraft beaufschlagt.
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Die
Gehäuseteile
können
dabei in unterschiedlicher Art und Weise miteinander verbunden sein.
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Beispielsweise
wäre es
denkbar, die Gehäuseteile
stoffschlüssig
miteinander zu verbinden.
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Eine
andere Lösung
sieht vor, die Gehäuseteile
formschlüssig
zu verbinden.
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Insbesondere
bei einer formschlüssigen
Verbindung der Gehäuseteile
ist vorzugsweise vorgesehen, daß die
Gehäuseteile
durch Rastelemente miteinander verbindbar sind, so daß die Gehäuseteile vom
Anmelder werkzeuglos miteinander verbunden werden können.
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Ferner
ist zum Vorsehen einer Zugentlastung eine Möglichkeit die, daß die Gehäuseteile
Zugentlastungsteile aufweisen, die bei zusammengesetzten Gehäuseteilen
die Zugentlastung für
das Kabel bilden.
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Hierbei
könnten
die Teilkörper
in unterschiedlichster Art und Weise geformt sein.
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Eine
zweckmäßige Lösung sieht
vor, daß die Zugentlastungsteile
bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen
kraftbeaufschlagt an dem Kabelmantel anliegen. Damit entfällt eine
zusätzliche
Maßnahme
die das kraftbeaufschlagte Anlegen der Zugentlastungsteile herbeiführt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
sieht vor, daß die
Zugentlastungsteile durch ein externes Spannelement, beispielsweise
einen Kabelbinder, noch zusätzlich
kraftbeaufschlagt an dem Kabel anlegbar sind.
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Hinsichtlich
der Anordnung der Gehäuseteile am übrigen Gehäuse ist
zweckmäßigerweise
vorgesehen, daß die
Gehäuseteile
gelenkig an einem nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt angeordnet sind.
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Zweckmäßigerweise
sind dabei die Gehäuseteile
mit dem Halteabschnitt des Gehäuses
verbunden.
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Um
eine stabile Aufnahme des Kabels in dem zusammengesetzten Gehäuseabschnitt
zu erreichen, ist vorzugsweise vorgesehen, daß der nicht zusammengesetzte
Gehäuseabschnitt
und die den zusammengesetzten Gehäuseabschnitt bildenden Gehäuseteile
in einer miteinander verbundenen Stellung in axialer Richtung formschlüssig aneinander festgelegt
sind.
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Hierzu
ist beispielsweise vorgesehen, daß die Gehäuseteile erste Formschlußelemente
aufweisen, die beim Verbinden der Gehäuseteile miteinander an zweiten
Formschlußelementen
des nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitts
angreifen.
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Besonders
günstig
ist es dabei, wenn die miteinander verbundenen Gehäuseteile
durch Formschlußelemente
gegen ein Verkippen gegenüber dem
nicht zusammengesetzten Gehäuseabschnitt gesichert
sind.
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Um
die Gehäuseteile
möglichst
kostengünstig
herstellen zu können,
sind die Gehäuseteile
des durch den Anwender zusammensetzbaren Gehäuseabschnitts identisch ausgebildet.
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Besonders
zweckmäßig ist
es dabei, wenn die miteinander verbundenen Gehäuseteile spiegelsymmetrisch
zu einer Mittelachse des Gehäuses
angeordnet sind.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Steckverbinderelements
sieht vor, daß in dem
Gehäuse
das Kontaktelement vormontiert ist und die Gehäuseteile, in denen die Dichtelementteile gehalten
sind, nicht miteinander verbunden sind, so daß ein Anwender ein leicht,
insbesondere einhändig,
zu handhabendes Steckverbinderelement mit allen an diesem vorhandenen
notwendigen Teilen vorfindet, bei dem er lediglich die Verbindung
zwischen dem Kabel und dem Kabelanschlußteil, beispielsweise einhändig herstellen
und die Gehäuseteile
zusammensetzen muß,
um die gewünschte
zuverlässige Abdichtung
zu erreichen.
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Insbesondere
kann das Zusammensetzen der Gehäuseteile
auch einhändig
und bei Rastelementen zum Verbinden derselben werkzeuglos erfolgen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Steckerelements;
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2 eine
perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Buchsenelements;
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3 einen
Schnitt durch das in das Buchsenelement eingesteckte Steckerelement
längs Linie 3-3
in 1;
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4 einen
Schnitt durch das in das Buchsenelement eingesteckte Steckerelement
längs Linie 4-4
in 1;
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5 eine
perspektivische Darstellung des Steckerelements mit einem nicht
zusammengesetzten Gehäuseabschnitt
und aufgeklappten Gehäuseteilen
des zusammengesetzten Gehäuseabschnitts;
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6 eine
Darstellung ähnlich 5 des Buchsenelements
und
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7 einen
Schnitt längs
Linie 7-7 in 4.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Steckverbindung
umfaßt,
wie in 1 und 2 dargestellt, zwei Steckverbinderelemente 10 und 20,
wobei das Steckverbinderelement 10 das Steckerelement und
das Steckverbinderelement 20 das Buchsenelement darstellen.
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Das
Steckerelement 10 umfaßt,
wie in 3 und 4 dargestellt, ein als Ganzes
mit 12 bezeichnetes Kontaktelement mit einem Stecker 14 als Steckkontakt,
der sich ausgehend von einem Verankerungsteil 16 des Kontaktelements 12 erstreckt
und ein auf einer dem Stecker 14 gegenüberliegenden Seite des Verankerungsteils 16 angeordnetes
Kabelanschlußteil 18.
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Im
Buchsenelement 20 ist ein Kontaktelement 22 angeordnet,
welches eine Buchse 24, beispielsweise ausgebildet als
Lamellenbuchse, ein Verankerungsteil 26 und ein auf einer
der Buchse 24 gegenüberliegenden
Seite des Verankerungsteils 26 angeordnetes Kabelanschlußteil 28 umfaßt.
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Im
in 3 dargestellten zusammengesteckten Zustand des
Steckerelements 10 und des Buchsenelements 20 greift
das Steckerelement 10 mit dem Stecker 14 in die
Buchse 24 ein und ist daher mit dieser elektrisch leitend
verbunden.
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Die
Kontaktelemente 12 und 22 sind dabei jeweils in
Gehäusen 30 bzw. 40 des
Steckerelements 10 bzw. des Buchsenelements 20 gehalten
und durch diese geschützt.
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Beispielsweise
umfaßt
das Gehäuse 30 des Steckerelements 10 einen
Gehäuseabschnitt 32 mit einem
Schutzrohr 34, welches sich ausgehend von einem Halteabschnitt 36 erstreckt,
wobei das Schutzrohr 34 und der Halteabschnitt 36 als
ein zusammenhängendes
Teil ausgebildet sind. An den Gehäuseabschnitt 32 schließt sich
dann, und zwar auf einer dem Schutzrohr 34 gegenüberliegenden
Seite des Halteabschnitts 36 ein zusammengesetzter Gehäuseabschnitt 38 an.
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In
gleicher Weise umfaßt
das Gehäuse 40 einen
Gehäuseabschnitt 42,
gebildet durch ein Schutzrohr 44, welches sich ausgehend
von einem Halteabschnitt 46 erstreckt, wobei das Schutzrohr 44 und
der Halteabschnitt 46 ebenfalls ein zusammenhängendes
einstückiges
Teil bilden.
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Auf
einer dem Schutzrohr 44 gegenüberliegenden Seite des Halteabschnitts
ist außerdem
noch ein zusammengesetzter Gehäuseabschnitt 48 vorgesehen.
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Die
Schutzrohre 34 und 44 sind hinsichtlich ihrer
Durchmesser so ausgelegt, daß sie
ineinandergreifen, wobei beispielsweise das Schutzrohr 44 in das
Schutzrohr 34 eingreift und innerhalb des Schutzrohrs 34 geführt ist.
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Ferner
umfaßt
das Schutzrohr 44 noch eine oder mehrere umfangsseitig
desselben angeordnete Aufnahmen 52 für Ringdichtungen 54,
welche beispielsweise von einem Endabschnitt 56 des Schutzrohrs 34 übergriffen
sind, so daß die
mindestens eine Ringdichtung 54 einen dichten Abschluß zwischen dem innenliegenden
Schutzrohr 44 und dem dieses umgebenden Schutzrohr 34 im
zusammengesteckten Zustand von Steckerelement 10 und Buchsenelement 20 bewirkt.
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Außerdem sind
das Steckerelement 10 und das Buchsenelement 20 durch
an den Gehäusen 30, 40 vorgesehene
Rastelemente 58, 60 im zusammengesteckten Zustand
miteinander verrastbar.
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Jedes
der Verankerungsteile 16, 26 umfaßt eine
radial nach außen überstehende
Schulter, 62, die an einer Flanschfläche 64 des jeweiligen
Halteabschnitts 36, 46 anliegt und in Richtung
der Kabelanschlußteile 18, 28 versetzt
angeordnete Spreizzungen 66, die in Taschen 68 eingreifen,
welche an einer Innenseite eines das jeweilige Verankerungsteil 16, 26 führenden
Durchbruchs 70 im jeweiligen Halteabschnitt 36, 46 angeordnet
sind, wobei die Schulter 62 und die Flanschfläche 64 sowie
die Spreizzungen 66 und die Taschen 68 die Verankerungsteile 16 bzw. 26 gegen
eine Bewegung in jeweils entgegengesetzte Richtungen parallel zu
einer Mittelachse der Steckverbinderelemente 10, 20 sichern,
so daß insgesamt jedes
der Kontaktelemente 12, 22 in dem entsprechenden
Halteabschnitt 36 bzw. 46 einerseits durch den
in dem jeweiligen Durchbruch 70 in den Halteabschnitten 36, 46 geführte Verankerungsteile 16 bzw. 26 parallel
zu einer Mittelachse 72 geführt sind und durch die Schulter 60 und
die Flanschfläche 64 einerseits
sowie die Spreizzungen 66 und die Taschen 68 andererseits
gegen eine Bewegung in Richtung der Mittelachse 72 gesichert
sind.
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Jedes
der Kontaktelemente 12, 22 erstreckt sich mit
dem jeweiligen Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 auf
einer dem Stecker 14 bzw. der Buchse 24 gegenüberliegenden
Seite über
den jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 des entsprechenden
Gehäuses 30 bzw. 40 hinaus
und liegt innerhalb des zusammengesetzten Gehäuseabschnitts 38 bzw. 48.
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Wie
in 5 und 6 dargestellt, sind die Kabelanschlußteile 18 und 28 beispielsweise
als Crimp-Kontakte mit Crimp-Fahnen 78 ausgebildet, welche
mit einem abisolierten Leiterstück 74 eines Kabel 76 beispielsweise
im Wege einer sogenannten Crimp-Verbindung, elektrisch leitend verbindbar
sind.
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Es
ist aber auch denkbar, anstelle der Crimp-Fahnen 78 Lötfahnen
oder Schweißfahnen vorzusehen,
mit denen eine Löt-
oder Schweißverbindung
mit dem Leiterstück 74 realisierbar
ist.
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Um
diese Crimp-Verbindung zwischen dem Leiterstück 74 und dem Kabelanschlußteil 18, 28 herstellen
zu können,
steht das jeweilige Kabelanschlußteil 18, 28 mit
den Crimp-Fahnen 78 über
den jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 des jeweiligen Gehäuses 30, 40 auf
der dem Schutzrohr 34 bzw. 44 gegenüberliegenden
Seite über
und ist dadurch zur Herstellung der Crimp-Verbindung frei zugänglich, wenn
der zusammengesetzte Gehäuseabschnitt 38, 48 noch
nicht als solcher zusammengesetzt ist und somit sowohl das Heranführen des
Kabels 76 mit dem Leiterstück 74 an das jeweilige
Kabelanschlußteil 18, 28 und
einlegen desselben zwischen die Crimp-Fahnen 78 als auch
das Herstellen der Crimp-Verbindung bei allseitiger Zugänglichkeit
des Kabelanschlußteils 18 bzw. 28 erlaubt.
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Hierzu
sind die zusammengesetzten Gehäuseabschnitte 38, 48 aus
zwei Gehäuseteilen 82, 84 aufgebaut,
die über
Scharniere 86 bzw. 88 schwenkbar an dem jeweiligen
Halteabschnitt 36 bzw. 46 des jeweiligen Gehäuses 30, 40 gelagert
sind.
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Dadurch
sind die Gehäuseteile 82, 84 soweit relativ
zu den jeweiligen Halteabschnitten 36 bzw. 46 verschwenkbar,
daß das
Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 ungehindert
durch die Gehäuseteile 82, 84 allseitig
frei zugänglich
ist.
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Wie
in 3 noch im Detail dargestellt, ist jedes der Scharniere 86, 88 gebildet
durch einen Lagerzapfen 90, welcher fest mit dem jeweiligen
Gehäuseteil 82, 84 verbunden
ist, und eine Zapfenaufnahme 92, in welcher der jeweilige
Lagerzapfen 90 verrastbar und in seiner verrasteten Stellung
um eine Schwenkachse 94 schwenkbar ist.
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Vorzugsweise
sind dabei die Zapfenaufnahmen 92 derart an den entsprechenden
Halteabschnitten 36, 46 angeordnet, daß die Schwenkachsen 94 beider
Gehäuseteile 82, 84 parallel
zueinander verlaufen.
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Die
Gehäuseteile 82, 84 sind
identische Teile, die allerdings bezüglich der Mittelachse 72 der Gehäuse 30, 40 spiegelsymmetrisch
zueinander angeordnet sind.
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Jedes
der Gehäuseteile 82, 84 umfaßt eine Außenschale 96,
welche ungefähr
die Form eines halben Zylinders aufweist und sich somit halbzylinderförmig von
einer ersten Anlagefläche 102 zu
einer zweiten Anlagefläche 104 erstreckt.
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Die
erste Anlagefläche 102 und
die zweite Anlagefläche 104 liegen
dabei in einer in 3 dargestellten Trennebene 106,
welche die Außenschalen 96 der
zwei Gehäuseteile 82, 84 voneinander trennt.
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Ferner
stehen über
die erste Anlagefläche 102 sich
senkrecht zu dieser und somit senkrecht zur Trennebene 106 erstreckende
Rasthaken 110 über, die
Hinterschneidungen 112 aufweisen.
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Außerdem schließen sich
an die zweite Anlagefläche 104 Rasthakenaufnahmen 114 an,
durch die die Rasthaken 110 des jeweils anderen Gehäuseteils 82, 84 hindurchschiebbar
sind, wobei nach Hindurchschieben der Rasthaken 110 deren
Hinterschneidungen 112 eine Anschlagfläche 116 hintergreifen
und somit in den Rasthakenaufnahmen 114 festgelegt sind,
wie dies in 7 dargestellt ist.
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Ferner
ist einem Teil der Rastaufnahmen 114 noch eine Stegplatte 118 zugeordnet,
welche auf einer einem Innenraum 120 der Außenschale 96 zugewandten
Seite liegt und beim Verbinden der Rasthaken 110 mit den
Rasthakenaufnahmen 114 die Rasthaken 110 auf ihrer
dem Innenraum 120 zugewandten Seite untergreift und sich über die
erste Auflagefläche
hinaus mit ihrer Vorderkante 122 in die Außenschale 96 des
jeweils anderen Gehäuseteils 82, 84 hinein
erstreckt.
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Zur
stabilen Festlegung des jeweiligen Gehäuseteils 82, 84 an
dem entsprechenden Halteabschnitt 36 bzw. 46 ist
jedes der Gehäuseteile 82, 84, wie
in 3 dargestellt, mit einer Nase 124 versehen,
wobei die Nasen 124 beim Verschwenken der Gehäuseteile 82, 84 in
ihre durch die Rastelemente 110, 114 verbundene
Stellung in eine entsprechende als Vertiefung ausgebildete Aufnahme 126 im
jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 eingreifen,
um eine in Richtung der Mittelachse auf Zug belastbare formschlüssige Verbindung
zwischen dem jeweiligen Gehäuseteil 82 bzw. 84 und
dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 zu schaffen.
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Außerdem ist
jedes der Gehäuseteile 82, 84 im
Bereich der Stegplatte 118 mit einem Stützsteg 130 versehen,
welcher beim Verschwenken der Gehäuseteile 82, 84 in
ihre durch die Rastelemente 110, 114 verbindbare
Stellung mit einer Stützfläche 132 an einer
Flanschfläche 134 des
jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46 zur Auflage
kommt, wobei die Flanschfläche 134 in
einer senkrecht zur Mittelachse 72 verlaufenden Ebene liegt,
welche zwischen den Crimp-Fahnen 78 und dem Verankerungsteil 16 bzw. 26 liegt.
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Vorzugsweise
verläuft
der Stützsteg 130 bis zur
Vorderkante 122 der Stegplatte 118 und somit bei zusammengesetzten
Gehäuseteilen 82, 84 über die Trennebene 106 hinaus,
so daß,
wie in 7 dargestellt, jedes der Gehäuseteile 82, 84 im
wesentlichen durch einen der Stützstege 130 an
der Flanschfläche 134 abgestützt ist.
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Durch
die Stützstege 130 in
Verbindung mit den Nasen 124, welche in die Aufnahmen 126 eingreifen,
ergibt sich somit für
jedes der Gehäuseteile 82, 84 in
der Stellung, in welcher diese mit den Rastelementen 110, 114 miteinander
verbunden sind, eine Abstützung
an dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46, die
eine im wesentlichen stabile Ausrichtung der Gehäuseteile 82, 84 relativ
zu dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 gewährleisten.
Da jedes der Stützelemente 82, 84 bezüglich der
Mittelachse 72 spiegelsymmetrisch zum anderen angeordnet
und ausgebildet ist, sind die beiden Gehäuseteile 82, 84 hinsichtlich
ihrer Herstellung identische Teile, die lediglich spiegelsymmetrisch
zur Mittelachse 72 an den Halteabschnitten 36 bzw. 46 montierbar
sind.
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Jedes
der Gehäuseteile 82 und 84 weist,
wie in 5 und 6 dargestellt, noch ein Zugentlastungsteil 140 auf,
wobei beide Zugentlastungsteile 140 zusammen das Kabel 76 an
einem Kabelmantel 80 klemmen. Hierzu sind die Zugentlastungsteile 140 mit
sich ausgehend von einem Endflansch 142 der Außenschale 96 radial
nach innen erstreckenden Klemmsegmenten 144 versehen, die
auf ihrer dem Kabelmantel 80 zugewandten Seite sich in
diesen eingrabende Vorsprünge 146 aufweisen.
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Ist
eine verstärkte
Klemmung des Kabelanteils 80 erforderlich, so besteht die
Möglichkeit,
noch mit einem externen Spannelement 147 auf die sich freistehend
von dem Endflansch 142 ausgehend erstreckenden Klemmsegmente 144 einzuwirken (4).
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Beispielsweise
kann ein konventioneller Kabelbinder 147 als Spannelement
eingesetzt werden, welcher die Klemmsegmente 144 auf ihrer
dem Kabelmantel 80 abgewandten Seite umschlingt und zusätzlich in
Richtung des Kabelmantels 80 beaufschlagt.
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Die
beiden Gehäuseteile 82, 84 umschließen ein
als Ganzes mit 148 bezeichnetes Dichtelement, welches aus zwei identischen
Dichtelementteilen 150 zusammengesetzt ist.
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In
den Innenraum 120 von jedem der Gehäuseteile 82, 84 ist
jeweils ein Dichtelementteil 150 eingesetzt, welches Anlageflächen 152 aufweist,
die bei nicht miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 über eine
durch die Anlageflächen 102 und 104 definierte
Ebene, beispielsweise die Trennebene 106, überstehen,
jedoch bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 aufgrund
der Verpressung miteinander zur Abdichtung in einer Dichtelementtrennfläche 154 liegen,
die, wie in 3 dargestellt, mit der Trennebene 106 der
Gehäuseteile 82, 84 zusammenfällt.
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Dabei
sind bei miteinander verbundenen Gehäuseteilen 82, 84 die
Anlageflächen 152 der
Dichtelementteile 150 kraftbeaufschlagt aneinander angelegt
und führen
somit durch die Anlage aneinander zu einem dichten Abschluß im Bereich
der Trennfläche 154,
so daß diese
insgesamt das Dichtelement 148 bilden.
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Ferner
ist jedes Dichtelementteil 150 mit einem Dichtkörper 160 versehen,
welcher im Bereich der zu einer Crimp-Verbindung deformierten Crimp-Fahnen 78 eine
Abdichtung zwischen dem jeweiligen Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 und
dem Leiterstück 74 mit
dem Kabel 76 herbeiführt.
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Hierzu
ist der Dichtkörper 160 jedes
Dichtelementteils 150 mit einer Kabelanschlußaufnahme 162 versehen,
die als Längs
der Mittelachse 72 verlaufende Vertiefung so dimensioniert
ist, daß beim Eintreten
des Kabelanschlußteils 18 mit
der Crimp-Verbindung in die Kabelanschlußaufnahme 62 eine
massive Deformation des Dichtkörpers 160 erfolgt.
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Ferner
sind am Dichtkörper 160 beiderseits der
Kabelanschlußaufnahme 162 noch
erhabene Bereiche 164 vorgesehen, welche über die
Anlagefläche 152 und
die Trennfläche 154 hinausragen,
jedoch ungefähr
parallel zu dieser verlaufen, so daß die Deformation des Dichtkörpers 160 im
Bereich der erhabenen Bereiche 164 dann, wenn diese durch
Zusammenklappen der Gehäuseteile 82, 84 und
Verbinden derselben aneinander angelegt werden, noch größer ist
als im Bereich der Anlageflächen 152.
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Diese
Deformation der Dichtkörper 160 führt, wie
in 3 dargestellt, einerseits zu einem Anlegen von
sich in den jeweiligen Kabelanschlußaufnahmen 162 bildenden
Anschlußdichtfläche 166 an
die Crimp-Verbindung mit dem Kabel 76, wobei vorzugsweise
ein Einbetten der gesamten Crimp-Verbindung mit dem abisolierten
Leiterstück 74 in
den beiden Dichtkörpern 160 unter
Ausbildung der Anschlußdichtflächen 166 erfolgt,
und andererseits zu einem Eindringen des Materials der Dichtkörper 160 in
den Durchbruch 70 des jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46,
wenn die Dichtkörper 160 durch
die miteinander verbundenen Gehäuseteile 82, 84 kraftbeaufschlagt
aneinander gepresst sind.
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Damit
entsteht, wie in 3 und 4 dargestellt,
in dem Durchbruch 70 eine Gehäusedichtfläche 168 der Dichtkörper 160,
die an dem Durchbruch 70 unter radialer, nach außen gerichteter
Spannkraft anliegt und somit in dem Durchbruch 70 eine
Abdichtung einerseits zwischen dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 und
andererseits dem Kabelanschlußteil 18 bzw. 28 herstellt,
wobei an letzterem der Dichtkörper 160 mit
der Anschlußdichtfläche 166 anliegt.
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Zusätzlich liegt
der jeweilige Dichtkörper 160 an
der Flanschfläche 134 noch
mit einer Gehäusedichtfläche 170 an,
welche die Flanschfläche 134 in Richtung
der Mittelachse 72 beaufschlagt und somit mit dieser einen
dichten Abschluß bildet.
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Der
Dichtkörper 160 weist
dabei vorzugsweise eine dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 zugewandte
Stirnfläche 172 auf,
welche mit zunehmender Erstreckung von der Außenschale 96 weg zunehmend
in Richtung des jeweiligen Halteabschnitts 36 bzw. 46 verläuft, um
beim Verbinden der Gehäuseteile 82, 84 eine
Deformation der beiden Dichtkörper 160 zu
erhalten, die das Material derselben in den Durchbruch 70 zur
Ausbildung der Dichtfläche 168 und
in Richtung der Flanschfläche 134 zur
Ausbildung der Dichtfläche 170 bewirkt.
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Auf
einer dem jeweiligen Halteabschnitt 36 bzw. 46 gegenüberliegenden
Seite des Dichtkörpers 160 weist
das Dichtelementteil 150 einen Freiraum 174 auf
und auf einer dem Dichtkörper 160 gegenüberliegenden
Seite des Freiraums 174 ist ein Kabeldichtkörper 180 vorgesehen,
welcher mit einer Kabeldichtfläche 182 an
dem Kabelmantel 80 unter Deformation anlegbar ist, um ebenfalls
noch einen weiteren dichten Abschluß zwischen dem Kabelmantel 80 und
den beiden Dichtelementteilen 150 herzustellen.
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Der
Freiraum 174 dient somit dazu, ein Materialfluß des Dichtungsmaterials
oder ein Ausweichen des Dichtungsmaterials in diese Richtung zuzulassen, wenn
dieses beim miteinander verbinden der Gehäuseteile 82, 84 einerseits
aufgrund der aneinander anliegenden Anlageflächen 152 der Dichtelementteile 150 und
der an dem den Kabelanschlußteilen 18 bzw. 28 anliegenden
Anschlußdichtflächen 168 erforderlich
sein sollte.
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Vorzugsweise
ist jedes der Dichtelementteile 150 aus einem weichelastischen,
vorzugsweise gering vernetzten Polyurethanschaummaterial oder auch
einem weichelastischen gelförmigen
Material hergestellt, welches einerseits die erforderliche Dichtigkeit
dadurch liefert, daß es
sich unter elastischer Deformation komprimieren und damit eine ständige Kraftwirkung
aufbauen läßt, andererseits
aber eine sehr weitgehende Deformation bis fast zu einem gelartigen
Fließen
zuläßt.