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Diese
Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeugsteuersystem und ein Verfahren
für regeneratives
Bremsen.
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Eine
regenerative Bremseinheit kann einen Fahrmotor enthalten, der verwendet
wird, um das Fahrzeug zu verlangsamen oder anzuhalten. Zum Beispiel
kann die regenerative Bremseinheit als Generator wirken, welcher
mechanische Energie der Raddrehung in elektrische Energie umwandelt.
Gemäß dem Stand
der Technik können
Triebfahrzeuge oder andere dieselelektrische Hybridfahrzeuge derartig
erzeugte elektrische Energie als vergeudete thermische Energie in
Widerstände
abführen.
Bei durch Brennstoffzellen angetriebenen Fahrzeugen kann die durch
regeneratives Bremsen erzeugte elektrische Energie zeitweise die
Speicherkapazität der
Fahrzeugbatterien überschreiten.
Das Hinzufügen
weiterer Batterien kann den Preis und das Gewicht des Fahrzeugs
beträchtlich
erhöhen.
Daher besteht ein Bedürfnis
danach, das Energiemanagement von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen
mit Brennstoffzellen, die mit einem regenerativen Bremssystem ausgestattet
sind, zu verbessern.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum regenerativen Bremsen bei Fahrzeugen bereitzustellen, durch
welches die vorgetragenen Probleme überwunden und die Wünsche erfüllt werden.
Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum regenerativen Bremsen bereitzustellen,
bei dem die Kapazität der
verwendeten Fahrzeugbatterien nicht ausgeweitet werden muss.
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Diese
Aufgabe wird entsprechend der vorliegenden Erfindung durch die Lehre
eines der Ansprüche
1 oder 12 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
gehen aus den abhängigen
Ansprüchen
hervor.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
dient der Steuerung eines Fahrzeugs, welches eine Nutzbremseinheit
enthält.
Gemäß des Verfahrens
wird eine Startzeit einer zum Fahrzeug gehörenden Brennstoffzelleneinheit
erfasst, elektrische Energie während
einer Bremsung oder Verzögerung
des Fahrzeugs erzeugt, ein Zeitfenster festgelegt, dass sich an
die Startzeit anschließt,
und die elektrische Energie an eine ohmsche Last geleitet, sofern
die Bedingung, dass die elektrische Energie während des Zeitfensters erzeugt
wird, erfüllt
ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
werden die der Erfindung zugrundeliegenden Probleme gelöst. Insbesondere brauchen
nicht mehr Fahrzeugbatterien verwendet werden als bisher. Die durch
die ohmsche Last erzeugte Wärme
unterstützt
den Betrieb der Brennstoffzelleneinheit, da sie die Brennstoffzelleneinheit während einer
Anfahrphase erwärmt
und somit leistungsfähiger
macht. Des Weiteren gewährt
das erfindungsgemäße Verfahren
einen Einfrierschutz für Kaltwettertransporte
und -lagerungen.
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Vorzugsweise
wird die elektrische Energie während
einer Bremsung oder Verzögerung
des Fahrzeugs durch wenigstens einen elektrischen Antriebsmotor
erzeugt, der mit wenigstens einem Fahrzeugrad mechanisch gekoppelt
ist. Der Antriebsmotor übernimmt
damit zwei Aufgaben. Er dient als Traktionsmotor dem Antrieb des
Fahrzeugs und bremst im Generatorbetrieb das Fahrzeug elektromechanisch
ab.
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Für eine Abfuhr
der Wärme
aus der ohmschen Last ist es zweckmäßig, wenn die ohmsche Last
mit einem Wärmetauscher
in Verbindung steht, welcher seinerseits thermisch an eine Brennstoffzelleneinheit
des Fahrzeugs gekoppelt ist, und wenn die ohmsche Last während des
Zeitfensters die elektrische Energie des Antriebsmotors aufnimmt
und an die Brennstoffzelleneinheit abgibt, so dass diese sich während eines
Kaltstarts rasch erwärmen
kann.
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Es
kann auch von Vorteil sein, die von dem Antriebsmotor an die ohmsche
Last übertragene elektrische
Energie an eine Ladungs- oder Energiespeichervorrichtung des Fahrzeugs
weiterzuleiten, sofern die elektrische Energie während des Zeitfensters erzeugt
wird. Die Ladungs- oder Energiespeichervorrichtung kann in vorteilhafter
Weise wenigstens einen Hochleistungskondensatorspeichermodul enthalten.
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Wenn
das Zeitfenster abgelaufen ist, wird die durch den Antriebsmotor
erzeugte elektrische Energie vorzugsweise unmittelbar an eine Ladungs-
oder Energiespeichervorrichtung des Fahrzeugs geleitet, um diese
aufzuladen. Dies ist dann besonders zweckmäßig, wenn die Ladungs- oder
Energiespeichervorrichtung noch nicht voll geladen ist.
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Zur Übertragung
der Wärme
zwischen der ohmschen Last und der Brennstoffzelleneinheit sind diese
in vorteilhafter Weise in einen Fahrzeugkühlkreis integriert, der einen
Wärmetauscher
enthält. Dabei
kann es zweckmäßig sein,
die ohmsche Last zwischen einem Kühlmittelausgang der Brennstoffzelleneinheit
und einem Kühlmitteleingang
des Wärmetauschers
oder zwischen einem Kühlmittelausgang
des Wärmetauschers
und einem Kühlmitteleingang
der Brennstoffzelleneinheit anzuordnen.
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Für starke
Bremsungen oder Verzögerungen ist
es von Vorteil, die elektrische regenerative Bremsung durch eine
konventionelle Bremsung mittels Reibbremsung zu unterstützen.
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Hierfür schlägt eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung vor, die wenigstens eine
Reibbremse an wenigstens ein Fahrzeugrad anzulegen, um den elektromechanischen
Bremseffekt des elektrischen Antriebsmotors zu ergänzen.
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Die
Verteilung der von dem Antriebsmotor erzeugten elektrischen Energie
erfolgt vorzugsweise durch einen Schaltkreis, der betätigt wird,
um die erzeugte elektrische Energie an die ohmsche Last und/oder
an eine Ladungs- oder Energiespeichervorrichtung zu leiten.
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Die
Steuerung eines Hydraulikflüssigkeitsdurchflusses
an wenigstens eine Reibbremsanordnung erfolgt zweckmäßiger Weise
aufgrund von Signalen wenigstens eines Drehzahlaufnehmers oder Beschleunigungsaufnehmers,
der wenigstens einem Fahrzeugrad zugeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
zur Steuerung eines Fahrzeugs, welches eine regenerative Bremseinheit
aufweist, enthält
wenigstens einen Wärmetauscher
zur Ableitung thermischer Energie wenigstens einer Brennstoffzelleneinheit
des Fahrzeugs, wenigstens eine ohmsche Last, die thermisch mit der
wenigstens einen Brennstoffzelleneinheit und dem wenigstens einen
Wärmetauscher
in Verbindung steht, eine Steuereinheit zur Erfassung der Startzeit
der Brennstoffzelleneinheit und zur Festlegung eines Zeitfensters,
dass sich an die Startzeit anschließt, wenigstens einen Antriebsmotor,
der mechanisch mit wenigstens einem Fahrzeugrad verbunden ist, zur
Erzeugung elektrischer Energie während des
Bremsens oder Verzögerns
des Fahrzeugs und einen Schaltkreis zum Weiterleiten der elektrischen Energie
an eine ohmsche Last, sofern die elektrische Energie während des
Zeitfensters erzeugt wird. Auch diese Anordnung löst die der
Erfindung zugrundeliegende Aufgabe und bringt die bereits erwähnten Vorteile
mit sich.
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Vorzugsweise
leitet der Schaltkreis die durch den Antriebsmotor erzeugte elektrische
Energie (auch) an wenigstens eine Ladungs- oder Energiespeichervorrichtung
des Fahrzeugs, sofern die elektrische Energie nach Ablauf des Zeitfensters
erzeugt wird. Dies ist jedenfalls dann zweckmäßig, wenn die Ladungs- oder
Energiespeichervorrichtung noch nicht voll geladen ist.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, die ohmsche Last
in einem Fahrzeugkühlkreis
zwischen der Brennstoffzelleneinheit und dem Wärmetauscher anzuordnen. zweckmäßiger Weise wird
die ohmsche Last zwischen einem Kühlmittelausgang der Brennstoffzelleneinheit
und einem Kühlmitteleingang
eines Wärmetauschers
oder zwischen einem Kühlmittelausgang
des Wärmetauschers
und einem Kühlmitteleingang
der Brennstoffzelleneinheit angeordnet.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung
sind wenigstens eine einem Fahrzeugrad zugeordnete Reibbremsanordnung
und ein Einstellorgan zum Anlegen der Reibbremsanordnung an das zugehörige Fahrzeugrad
vorgesehen, durch die sich auf mechanische Weise der elektromechanische Bremseffekt
des elektrischen Antriebsmotors ergänzen lässt.
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Es
ist auch vorteilhaft, einen Schaltkreis vorzusehen, der Schaltelemente
enthält,
welche die erzeugte elektrische Energie auf die ohmsche Last und/oder
auf die Ladungs- oder Energiespeichervorrichtung schalten.
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Gemäß einer
erfindungsgemäßen Weiterbildung
enthält
die Anordnung des Weiteren wenigstens einen Beschleunigungsaufnehmer,
der wenigstens einem Fahrzeugrad zugeordnet ist, und ein Einstellorgan
zur Steuerung eines Hydraulikflüssigkeitsstroms
zu wenigstens einer Reibbremsanordnung. Dabei arbeitet die Steuervorrichtung
in Abhängigkeit der
Ausgangssignale des Beschleunigungsaufnehmers und gibt Signale an
das Einstellorgan ab, um eine Reibanordnung anzulegen oder zu lösen.
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In
Verbindung mit einem Aspekt der Erfindung ermöglicht eine Vorrichtung und
ein Verfahren zur Steuerung des regenerativen Bremsens, auch Nutzbremsen
genannt, eines Fahrzeugs eine Verringerung der Aufwärmphase
einer dem Fahrzeug zugeordneten Brennstoffzelleneinheit (beispielsweise beim
Kaltstart), die von der Inbetriebnahme bis zum Erreichen der vollen
elektrischen Leistungserzeugungskapazität andauert. Eine Steuereinheit
erfasst eine Startzeit der Brennstoffzelleneinheit. Die Steuereinheit
nimmt auf ein Zeitfenster Bezug oder legt ein Zeitfenster fest,
dass sich an die Startzeit anschließt. Das Zeitfenster ist abhängig von
wenigstens einem der folgenden Faktoren: (1) Ablauf einer Zeitperiode, die
einen Mindestgrenzwert einnimmt, (2) einer Umgebungstemperatur rings
um das Fahrzeug oder der Brennstoffzelleneinheit, (3) die Temperatur
der Brennstoffzelleneinheit erreicht eine gewünschte Betriebstemperatur oder
einen Betriebstemperaturenbereich und (4) ob der Start der Brennstoffzelleneinheit
als ein Kaltstart oder ein Warmstart erfolgt. Ein mit einem Fahrzeugrad
mechanisch verbundener Antriebsmotor erzeugt während des Bremsens oder Verzögerns des
Fahrzeugs elektrische Energie. Während
des Ablaufs des Zeitfensters richtet eine Schalteinheit die durch
den Antriebsmotor erzeugte elektrische Energie an eine ohmsche Last,
die einem Wärmetauscher
zugeordnet ist, welcher mit der Brennstoffzelleneinheit thermisch
in Verbindung steht.
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Die
Erfindung und weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Anordnungen
der Erfindung werden nun beispielhaft und mit Bezugnahme auf die
beigefügte
Zeichnung näher
beschrieben und erläutert.
Es zeigt:
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1 das
Blockdiagramm eines Steuerungssystems für ein Fahrzeug, welches eine
Nutzbremsung entsprechend der vorliegenden Erfindung aufweist,
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2 ein
Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs mit einer Nutzbremsung,
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3 ein
anderes Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs mit einer Nutzbremsung,
-
4 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs mit einer Nutzbremsung,
-
5 noch
ein weiteres Ausführungsbeispiel
für ein
Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs mit einer Nutzbremsung,
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6 das
Blockdiagramm einer Brennstoffzellenbaugruppe (einschließlich des
Brennstoffzellenstapels)
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7 ein
alternatives Ausführungsbeispiels eines
Steuersystems für
ein Fahrzeug mit einer Nutzbremsung entsprechend der vorliegenden
Erfindung und
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8 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines Steuersystems für
ein Fahrzeug mit einer Nutzbremsung entsprechend der vorliegenden
Erfindung.
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Aus 1 geht
ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung für
ein Fahrzeugsteuersystem hervor, welches die elektrische Energie
des Fahrzeugs verwaltet und welches einen ersten Antriebsmotor 26 und
einen zweiten Antriebsmotor 28 enthält. Der erste Antriebsmotor 26,
der zweite Antriebsmotor 28 oder beide Motoren 26, 28 sind
an Fahrzeugräder
gekoppelt, um das Fahrzeug in einem Antriebsmodus anzutreiben oder
das Fahrzeug in einem regenerativen Bremsmodus oder Nutzbremsmodus
zu verzögern.
Die Nutzbremsung, oder regenerative Bremsung, bei welcher Bewegungsenergie des
Fahrzeugs zurückgewonnen
werden kann, bezieht sich auf die Verwendung des ersten Antriebsmotors 26,
des zweiten Antriebsmotors 28 oder beider Motoren, um der
Fahrzeugbewegung entgegenzuwirken. Während des Nutzbremsmodus arbeitet
einer oder mehrere der Antriebsmotoren 26, 28 als
Generator und wandeln die kinetische Energie des sich bewegenden
Fahrzeugs in elektrische Energie um und befindet sich somit im Generatorbetrieb.
Eine Brennstoffzellenbaugruppe 40 kann eine Ladungs- oder
Energiespeichervorrichtung 42 aufweisen, welche die durch
einen oder mehrere Antriebsmotoren 26, 28 erzeugte
elektrische Energie aufnimmt. Sie einhält des Weiteren wenigstens
eine Brennstoffzelleneinheit oder einen Brennstoffzellenstapel,
der üblicherweise
mehrere Brennstoffzellen, die in Reihe und/oder parallel miteinander
verbunden sind, umfasst.
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Andererseits
liefert die Energiespeichervorrichtung 42 und ein Brennstoffzellenstapel 54 bzw. die
Brennstoffzellenbaugruppe 40 elektrische Energie an eine
oder mehrere Antriebsmotoren 26, 28. Wenn es sich
bei den Antriebsmotoren 26, 28 um solche handelt,
die mit Wechselstrom arbeiten, ist jeder Antriebsmotor mit einem
entsprechenden Wechselrichter oder Inverter 30 verknüpft, der
Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) umwandelt und umgekehrt. Wenn
die Antriebsmotoren mit Gleichstrom arbeiten, können die Inverter 30 entfallen.
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Ein
Schalt- oder Umschaltkreis 34 verwaltet den elektrischen
Energiefluss zwischen den Antriebsmotoren 26, 28 und
der Brennstoffzellenbaugruppe 40. Beispielsweise verwaltet
der Umschaltkreis 40 den elektrischen Energiefluss zwischen
den Antriebsmotoren 26, 28 und jeder der folgenden Komponenten:
(a) der Energiespeichervorrichtung 42 (z. B. Fahrzeugbatterien),
(b) der ohmschen Last 46 und (c) dem Brennstoffzellenstapel 54.
Der Umschaltkreis 34 kann einen oder mehrere Zustände, die
in Einklang mit dem Nutzbremsmodus sind, und einen oder mehrere
Zustände,
die in Einklang mit dem Antriebsmodus sind, aufweisen. Die Bedienungsperson
des Fahrzeugs oder ein Navigationssteuersystem können einen Übergang zwischen dem Nutzbremsmodus
und dem Antriebsmodus veranlassen, welcher der Überwachung durch die Steuereinheit 36 unterliegt.
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Eine
Steuereinheit 36 ist vorgesehen, um mit dem Umschaltkreis 34,
einem Ladungszustandssensor 38, einem Umgebungstemperatur-Thermometer 37,
einem Brennstoffzellen-Thermometer 39, einem ersten Radsensor 10 (beispielsweise,
erstem ersten Beschleunigungsmesser), einem zweiten Radsensor 12 (beispielsweise
einem zweiten Beschleunigungsmesser) und einem Bremssensor 41 zu
kommunizieren. Der Ladungszustandssensor 38, das Umgebungstemperatur-Thermometer 37,
das Brennstoffzellen-Thermometer 39,
der erste Radsensor 10, der zweite Radsensor 12 und
der Bremssensor 41 sind derart angeordnet, dass sie Eingangsdaten
an die Steuereinheit 36 liefern. Die Steuereinheit 36 verarbeitet
die Eingangsdaten und liefert Steuerdaten oder Steuersignale an
den Umschaltkreis 34 und das Einstellorgan 16 (beispielsweise
ein Magnetventil). Die Steuerdaten oder Steuersignale können auf
Software, Anweisungen, Regeln oder logischen Einheiten basieren,
welche mit der Steuereinheit 36 in Zusammenhang stehen.
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Die
Brennstoffzellenbaugruppe 40 enthält wenigstens einen Brennstoffzellenstapel 54,
der mit einem Treibstofftank 56 und einem Luftmanagementsystem 52 (beispielsweise
einem Kompressor oder Tank) verbunden ist. Der Treibstofftank 56 speichert Treibstoff
(beispielsweise Wasserstoff oder einen andere leicht brennbaren,
gasförmigen
Brennstoffe) für den
Brennstoffzellenstapel 54. Das Luftmanagementsystem 52 enthält eines
oder mehrere der folgenden Komponenten: (1) einen Luftkompressor,
(2) eine Sauerstoffquelle, (3) eine Luftquelle, (4) einen Tank mit
komprimierter Luft, (5) einen Tank mit komprimiertem Sauerstoff
und (6) einen Druckregulator, der den Druck und Durchfluss der Luft
(oder des Sauerstoffs) zu dem Brennstoffzellenstapel 54 reguliert. Der
Treibstofftank 56 ist über
eine Treibstoffleitung mit dem Brennstoffzellenstapel 54 verbunden.
Der Brennstoffzellenstapel 54 empfängt den Treibstoff und die
Luft (oder den Sauerstoff) und erzeugt daraus Elektrizität und Abwasser.
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Wie
in 1 dargestellt, enthält die Brennstoffzellenbaugruppe 40 des
Weiteren einen Energieaufbereiter 44, eine Wärmebaugruppe 50 und
eine Energiespeichervorrichtung 42. In einer Ausgestaltung
steht der Brennstoffzellenstapel 54 über den Energieaufbereiter 44 mit
der Energiespeichervorrichtung 42 in Verbindung. Der Energieaufbereiter 44 kann
die elektrische Ausgangsleistung des Brennstoffzellenstapels 54 filtern,
um sie für
die Ladung der Batterie oder einer Gruppe von Batterien, wie zum Beispiel die
Energiespeichervorrichtung 42, verträglicher zu machen. Beispielsweise
kann der Energieaufbereiter 44 einen Spannungsregler, einen
Stromregler, einen Begrenzer, Rauschfilter oder -verminderer, einen Überlastschutz,
eine kapazitive Filterung oder irgendeine Kombination aus diesen
Elementen enthalten. Des Weiteren kann der Energieaufbereiter 44 eine
Lastabstimmung (beispielsweise eine Impedanzabstimmung) zwischen
einem elektrischen Ausgang des Brennstoffzellenstapels 54 und
einem elektrischen Eingang der Energiespeichervorrichtung 42 unterstützen.
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Die
Wärmebaugruppe 50 enthält wenigstens eine
ohmsche Last 46 und einen Wärmetauscher 48 (beispielsweise
einen Radiator). In einer Ausgestaltung enthält die ohmsche Last 46 mehrere
Hochleistungsverlustwiderstände,
die in einem parallelen Netzwerk angeordnet sind. Solche Widerstände sind für eine Leistung
ausgelegt, die von gleichem Ausmaß ist, wie die durch den ersten
Antriebsmotor 26 und den zweiten Antriebsmotor 28 während anhaltender
Nutzbremsung von einer maximalen Geschwindigkeit oder Beschleunigung
des Fahrzeugs aus erzeugte elektrische Leistung.
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Der
Brennstoffzellenstapel 54 kann mit einem Wärmetauscher 48 in
Verbindung stehen, um die durch den Betrieb des Brennstoffzellenstapels 54 erzeugte
Wärme abzuführen. Der
Wärmetauscher 48 kann
mit dem Brennstoffzellenstapel 54 über eine oder mehrere der folgenden
Komponenten in Verbindung stehen: eine Einlassleitung, eine Auslassleitung,
eine flüssigkeitsführende Leitung 47,
einen Radiatorschlauch, Schläuche,
Röhren,
Leitungen oder dergleichen. Die ohmsche Last 46 kann in
thermischer Verbindung mit dem Wärmetauscher 48,
der Eingangsleitung, der Auslassleitung, oder irgendeiner anderen
flüssigkeitsführenden
Leitung stehen.
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Die
Brennstoffzellenbaugruppe 40 hat eine Kühlschleife, um die Wärmeabfuhr
des Brennstoffzellenstapels 54 zu verwalten. Die Kühlschleife
enthält eine
Kombination aus einer Einlassleitung, dem Wärmetauscher 48 (beispielsweise
Radiator) und einer Auslassleitung. Die Kühlschleife kann mit einem Kühlmittelansauganschluss
(am Brennstoffzellenkühleingang)
und einem Kühlmittelauslassanschluss (am
Brennstoffzellenkühlausgang)
des Brennstoffzellenstapels 54 verbunden sein. Eine Kühlmittelpumpe
kann das Kühlmittel
(beispielsweise Wasser oder eine Wasserlösung mit Frostschutzchemikalien) in
der Kühlschleife
zwischen dem Wärmetauscher 48 und
dem Brennstoffzellenstapel 54 und auch innerhalb des Brennstoffzellenstapels 54 umwälzen. In
einem typischen Brennstoffzellenstapel 54 sind eine oder
mehrere Kühlkanäle zwischen
jeder Zelle, welche miteinander elektrisch in Serie verbunden sind, angeordnet.
Die Kühlkanäle stehen
mit einem Kühlmittelansauganschluss
und mit einem Kühlmittelauslassanschluss
des Brennstoffzellenstapels 54 in Verbindung.
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In
einem Ausführungsbeispiel
enthält
ein Bremssystem einen Hauptbremszylinder 14, ein Einstellorgan 16 (beispielsweise
ein Magnetventil), eine erste Reibbremsenbaugruppe 22 und
eine zweite Reibbremsenbaugruppe 24. Der Hauptbremszylinder 14 steht über eine
Hydraulikleitung 21 mit dem Einstellorgan 16 in
Verbindung. Sinngemäß steht
das Einstellorgan 16 (beispielsweise ein Magnetventil) über jeweils
eine Hydraulikleitung 20 mit einer ersten Reibbremsbaugruppe 22 und
einer zweiten Reibbremsenbaugruppe 24 in Verbindung. Jede
Reibbremsenbaugruppe 22, 24 kann eine Bremstrommeleinheit,
eine Bremsscheibeneinheit oder dergleichen enthalten, welche mit
einem zugehörigen
Rad verbunden sind. Das Einstellorgan 16 kann den Durchfluss
von Hydraulikflüssigkeit
an eine oder beide Reibbremsbaugruppen 22, 24 regulieren,
um die Verzögerung
oder das Anhalten des Fahrzeugs zu steuern.
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Ein
Bremssensor 41 kann mit dem Hauptbremszylinder 14,
einem Bremspedal, einem Bremslichtkreis oder einer Reibbremsenbaugruppe
in Verbindung stehen, um ein Eingangssignal oder um Eingangsdaten
an die Steuereinheit 36 zu liefern. Der Bremssensor 41 kann
anzeigen, dass eine Bedienungsperson oder bei einem unbemannten
Fahrzeug ein Navigationssystem über
den Hauptbremszylinder 14 die Bremsen betätigt. Die
Steuereinheit 36 kann aufgrund der Eingangsgrößen vom
Bremssensor 41 entscheiden, wann von dem Antriebsmodus
auf den Nutzbremsmodus umgeschaltet werden soll. Die Steuereinheit 36 liefert
ein elektrisches Signal, um das Einstellorgan 16 über die Übertragungsleitung 18 (beispielsweise über Draht,
Kabel oder Glasfaserleitung) zu steuern. Die Steuereinheit 36 kann
den Hydraulikflüssigkeitsdurchfluss
zwischen dem Hauptbremszylinder 14 und den Reibbremsbaugruppen 22, 24 erhöhen, um
die beispielsweise durch den ersten Antriebsmotor 26 und
den zweiten Antriebsmotor 28 bereitgestellte Bremsleistung
zu ergänzen.
Des Weiteren kann das Einstellorgan 16 die Erhöhung des
Flüssigkeitsstromes
an die erste Reibbremsenbaugruppe 26 und die zweite Reibbremsenbaugruppe 28 zulassen,
wenn es den Antriebsmotoren 26, 28 nicht gelingt
zu bremsen oder ausreichend zu bremsen.
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Der
Ladungszustandsensor 38 misst einen oder mehrere Parameter
(beispielsweise die Leerlaufspannung der Batterie, die Batterietemperatur, den
Batteriewiderstand), die verwendet werden können, um den Ladungszustand
der Batterie abzuschätzen.
Beispielsweise kann der Ladungszustand hauptsächlich aus der Leerlaufspannung
der Batterie bewertet werden und kann zum anderen von dem Innenwiderstand
der Batterie, deren Temperatur und Aufnahmefähigkeit abhängen. Der Ladungszustand der
Batterie kann als Prozentwert der Nennleistung der Batterie (für eine entsprechende
Auswertungszeit) angegeben werden.
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Der
Umgebungstemperatursensor 37 misst die Umgebungstemperatur
rund um den Brennstoffzellenstapel 54 oder um das Fahrzeug.
Das Brennstoffzellen-Thermometer 39 misst die Temperatur
innerhalb des Brennstoffzellenstapels 54, der mit einer Wärmebaugruppe 50 zur
Kühlung
des Brennstoffzellenstapels 54 in Verbindung steht. Die
durch das Brennstoffzellen-Thermometer 39 gemessene
Temperatur kann mit den gleichbedeutenden Ausdrücken "Zellentemperatur", "Stapeltemperatur" oder "Brennstoffzellentemperatur" bezeichnet werden.
Die Steuereinheit 36 kann die gemessene Umgebungstemperatur,
die Stapeltemperatur oder beide Temperaturen verwenden, um zu bestimmen,
ob der Brennstoffzellenstapel 54 einem Kaltstart oder einem
Warmstart unterzogen wird. Ein Kaltstart bedeutet, dass die Brennstoffzellentemperatur
gleich der Umgebungstemperatur ist oder innerhalb eines Grenzbereichs der
Umgebungstemperatur liegt, wohingegen ein Warmstart bedeutet, dass
die Brennstoffzellentemperatur innerhalb eines bekannten Betriebstemperaturbereichs
der Brennstoffzellen liegt. Der Brennstoffzellenstapel 54 erzeugt
seine volle elektrische Leistungsfähigkeit, wenn er seine Betriebstemperatur
erreicht oder beibehält.
Beispielsweise werde nach einem Anfahren der Brennstoffzelle durch
die dann einsetzende Erhöhung
der Temperatur der Brennstoffzelle, zumindest bis zur ihrer normalen
Betriebstemperatur, die Oxidation, Reduktion oder andere chemische
Reaktionen, die in dem Brennstoffzellenstapels 54 auftreten,
in ihrer Wirksamkeit gesteigert.
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Während des
Nutzbremsmodus kann die Steuereinheit 36 festlegen, dass
die elektrische Energie von einem oder mehreren der Antriebsmotoren (beispielsweise
dem ersten Antriebsmotor 26) an eine ohmsche Last 46 der
Brennstoffzellenbaugruppe 40 geleitet wird, sofern die
Brennstoffzellenbaugruppe 40 innerhalb eines Zeitfensters
betrieben wird oder sofern die Brennstoffzellentemperatur kleiner
ist als eine Mindestgrenztemperatur. Das Zeitfenster kann auf einem
oder auf mehreren der folgenden Faktoren basieren: (1) Ablaufen
einer Mindestgrenzwertzeitspanne seit der Startzeit, (2) einer Umgebungstemperatur
rund um das Fahrzeug oder die Brennstoffzelle, (3) Erreichen einer
gewünschten
Betriebstemperatur des Brennstoffzellenstapels 54 und (4)
ob der Start der Brennstoffzelle als Kaltstart oder als Warmstart
erfolgt.
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Zugehörig zur
Brennstoffzellenbaugruppe 40 ist eine ohmsche Last 46,
die während
des Zeitfensters (und nach dem Zeitfenster) das thermische Management
des Brennstoffzellenstapels 54 ermöglicht. Die Steuereinheit 36 kann
den Umschaltkreis 34 anweisen, die ohmsche Last 46 (mit
bestimmten zugehörigen
Widerständen)
mit einem Ausgangpotential der Antriebsmotoren 26, 28 oder
mit einem Gleichstrombus des Fahrzeugs zu verbinden. In einem Ausführungsbeispiel
ist die ohmsche Last 46 hinsichtlich des Brennstoffzellenstapels 54 ein
gesondertes Modul und steht in thermischer Verbindung mit einer Kühlschleife
des Brennstoffzellenstapels 54. Die der Kühlschleife
von der ohmschen Last 46 zugeführte zusätzliche Wärme kann in den Wärmetauscher 48 (beispielsweise
einen Radiator) abgeführt
werden bevor das Kühlmittel
zum Brennstoffzellenstapel 54 zurückkehrt.
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Die
ohmsche Last 46 kann physisch in einer Fahrzeugkühlschleife
angeordnet sein (a) zwischen dem Brennstoffzellenausgang und dem
Eingang des Wärmetauschers 48,
(b) zwischen dem Brennstoffzelleneingang und dem Ausgang des Wärmetauschers 48,
(c) zwischen dem Brennstoffzellenausgang und einer dem Kühlsystem
zugehörigen
Pumpe, und (d) zwischen dem Brennstoffzelleneingang und einer dem
Wärmetauscher 48 zugehörigen Pumpe.
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Die
ohmsche Last 46 kann elektrisch mit einem Gleichstrombus
des Fahrzeugs verbunden oder gekoppelt sein und in thermischer Verbindung
mit einem Brennstoffzellenstapel 54, einem Wärmetauscher 48 (beispielsweise
einem Radiator) oder einer Kühlschleife
des Fahrzeugs stehen. Der Wärmetauscher 48 braucht
nicht größer ausgelegt
zu werden, weil, wenn das Fahrzeug bremst, der Brennstoffzellenstapel 54 nicht
unter einer erheblichen elektrischen Belastung durch das Antreiben
des Fahrzeugs steht und der Wärmetauscher 48 (beispielsweise
Radiator) verwendet wird, um zu jeder Zeit vor allem die ohmsche
Last 46 und nicht den Brennstoffzellenstapel 54 zu
kühlen.
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Ein
durch Brennstoffzellen mit Energie versorgtes Fahrzeug könnte keine
ausreichende Batteriekapazität
aufweisen, um die durch die Nutzbremsung der elektrischen Antriebsmotoren 26, 28 erzeugte
Energie zu speichern. Dementsprechend kann der Umschaltkreis 34 die
durch die Nutzbremsung erzeugte elektrische Energie an eine oder
mehrere der folgenden Abnehmer verteilen bzw. leiten: (a) eine Energiespeichervorrichtung 42 (beispielsweise
Batterien oder Hochleistungskondensatoren), (b) ein Hochleistungskondensatormodul,
(c) eine ohmsche Last 46, (d) verschiedene Komponenten der
ohmschen Last 46 und (e) eine Kombination der vorstehenden
Vorrichtungen. Es versteht sich, dass die Steuereinheit 36 den
Umschaltkreis 34 zu vorgegebenen Zeitfenstern oder Zeitdauern
auf einer gegenwärtigen
oder dynamischen Basis auf die vorgenannten Abnehmer richten kann.
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In
einer Konfiguration unterstützt
der Umschaltkreis 34 die durch die Steuereinheit 36 wahrgenommene
Software, Logik, oder Regeln zum individuellen Schalten (beispielsweise
gemäß PWM) eines oder
mehrerer Widerstände
der ohmschen Last 46, die an einen Bus (beispielsweise
Gleichstrombus des Fahrzeugs) angeschlossen oder von diesem getrennt
werden, um den Wert der anliegenden ohmschen Last in Echtzeit zu ändern. Der
Umschaltkreis 34 sollte eine genügend hohe Schaltgeschwindigkeit aufweisen,
um eine hochentwickelte Steuerung und Schaltung der Widerstände oder
der ohmschen Komponenten der ohmschen Last 34 zu erlauben.
In einer anderen Konfiguration kann der Umschaltkreis 34 durch
pulsweitenmodulierte (PWM) Steuersignale von der Steuereinheit 36 gesteuert
werden. Die Widerstände
können
auf kontrollierte Weise für
diskrete kontrollierbare Zeitperioden oder Zeitfenster verzögerungsfrei
an den Gleichstrombus zugeschaltet oder von diesem abgeschaltet
werden. Dementsprechend hält
PWM den kontinuierlichen, stufenlos regelbaren oder fortlaufend
variablen Widerstandswert der ohmschen Last 46 aufrecht.
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In
einem Ausführungsbeispiel
kann die Steuereinheit 36 an einen nicht gezeigten Treiber
angeschlossen sein, der mit dem Umschaltkreis 34 assoziiert
oder in diesen integriert ist. Der Treiber empfängt als Steuersignale Eingangssignale
oder digitale Logiksignale und erzeugt ein verbesserte Steuersignal
(beispielsweise ein pulsweitenmoduliertes (PWM) Signal) zur Steuerung
eines oder mehrerer Schalter (beispielsweise Halbleiterschalter
oder Relais) des Umschaltkreises 34 in Abhängigkeit
des Antriebsmodus, des Nutzbremsmodus oder beider Modi.
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2 zeigt
ein Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs, dass eine Nutzbremsung
aufweist. Zum Beispiel zeigt 2 ein Verfahren
zur Steuerung eines elektrischen Systems für ein durch Brennstoffzellen
mit Energie versorgtes Fahrzeug mit einer Nutzbremsung. Das Verfahren
der 2 beginnt mit Schritt S100.
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In
Schritt S100 erfasst eine Steuereinheit 36 oder ein Zeitgeber
eine Startzeit für
einen Brennstoffzellenstapel 54 eines Fahrzeugs. Zum Beispiels
wird in einem Ausführungsbeispiels,
wenn der Fahrzeugzündschlüssel aus
einer Ausstellung eingeschaltet wird, gleichzeitig die Startzeit
begründet,
und ein Zeitgeber beginnt unmittelbar danach zu laufen.
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In
Schritt S102 erzeugen der erste Antriebsmotor 26 oder der
zweite Antriebsmotor 28 oder beide Antriebsmotoren 26, 28 elektrische
Energie während
einer Bremsung oder Verzögerung
des Fahrzeugs, wobei der elektrische Antriebsmotor 26 und/oder 28 mechanisch
mit wenigstens einem Fahrzeugrad gekoppelt ist. Die Antriebsmotoren 26, 28 wirken
als Wechselstrommaschinen (bei AC-Motoren) oder als Gleichstrommaschinen
(bei DC-Motoren)
um im Generatorbetrieb elektrische Energie zu erzeugen. Die Wechselstrommaschine
erzeugt elektrische Energie in Wechselstromform, welche durch einen
Gleichrichter (beispielsweise eine Diodenbrückenschaltung) gleichgerichtet
werden kann, während
die Gleichstrommaschine elektrische Energie in Gleichstromform erzeugt.
Der Fahrzeugimpuls (Bewegungsenergie) und die Fahrzeugbewegung drehen
die Fahrzeugräder,
welche ihrerseits (über
eine oder mehrere Antriebsstrangkomponenten, wie Zahnräder, Verbindungen, Gelenkwellen,
Differentiale, Getriebe, Wellen oder andere mechanische Glieder
zur Übertragung
von Rotationsenergie) die Welle des zugehörigen Antriebsmotors 26, 28 drehen,
um elektrische Energie zu produzieren.
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In
Schritt S104 legt die Steuereinheit 36 oder ein Zeitgeber
ein Zeitfenster (oder eine compliance Metric, welche als das Zeitfenster
oder Zeitintervall ausgedrückt
werden kann) fest oder bezieht sich auf ein Zeitfenster, das auf
die Startzeit folgt. Das Verfahren des Schrittes S104 kann in Übereinstimmung
mit verschiedenen Techniken durchgeführt werden, die alternativ
oder kumulativ in gegenseitigem Bezug angewendet werden können. Bei
einer ersten Technik basiert das Zeitfenster auf dem Ablauf einer
bestimmten minimalen Zeitperiode nach der Startzeit. Bei einer zweiten
Technik basiert das Zeitfenster auf dem Ablauf einer bestimmten
minimalen Zeitperiode nach der Startzeit, wobei der Wert der minimalen Zeitperiode
basierend auf der Leistungsfähigkeit, dem
Typ (beispielsweise Brennstoffzelle mit polymerer Elektrolytmembran
oder feste Oxidbrennstoffzelle), der Geometrie oder der Konfiguration
des Brennstoffzellenstapels 54 ausgewählt wird.
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Bei
einer dritten Technik basiert das Zeitfenster auf dem Ablauf einer
bestimmten minimalen Zeitperiode nach der Startzeit, und das Zeitfenster
wird eingestellt (beispielsweise einmalig oder laufend oder auf
dynamischer Basis) basierend auf einer oder mehreren Ablesungen
des Brennstoffzellen-Thermometers 39, des Umgebungstemperatur-Thermometers 37 oder
beider. In einem Beispiel kann das Zeitfenster als kleinere Zeit
(beispielsweise ungefähr
20 Sekunden) festgesetzt werden, wenn die Umgebungstemperatur bei
Raumtemperatur liegt (beispielsweise 22 Grad Celsius) und als größere Zeit
festgelegt werden, wenn die Umgebungstemperatur wesentlich unter
der Raumtemperatur liegt (beispielsweise Null Grad Celsius). In
einem anderen Beispiel kann dann, wenn die Brennstoffzelle kürzlich abgeschaltet
wurde, als sie ihre volle Betriebstemperatur erreicht hatte, das
Zeitfenster verkürzt
werden, basierend auf der dann herrschenden Brennstoffzellentemperatur,
die über
der Umgebungstemperatur liegt.
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Bei
der vierten Technik ist das Zeitfenster gleich einer Zeitdauer oder
basiert auf einer Zeitdauer, die erforderlich ist, damit die Brennstoffzelle
eine Mindestgrenztemperatur (die beispielsweise über das Brennstoffzellen-Thermometer 39 erfasst
wird) erreicht oder übertrifft.
Zum Beispiel kann für
eine PEM Brennstoffzelle die Mindestgrenztemperatur ungefähr 25 Grad
Celsius betragen.
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Bei
einer fünften
Technik hängt
das Zeitfenster davon ab, ob das Fahrzeug bei einem Warmstart oder
einem Kaltstart in Betrieb gesetzt wurde. Wenn die Fahrzeugstapeltemperatur
sich in einem bestimmten minimalen Bereich um seine Betriebstemperatur
(beispielsweise innerhalb von plus oder minus 15 Grad um eine Betriebstemperatur
von 65 Grad Celsius oder von plus oder minus 15 Grad um eine Betriebstemperatur
von 80 Grad Celsius) befindet, kann die Steuereinheit 36 die
Inbetriebnahme als Warmstart wahrnehmen, andernfalls wird die Inbetriebnahme
als Kaltstart betrachtet. Die Steuereinheit 36 kann ein
entsprechendes Kaltstart-Zeitfenster für einen Kaltstart festsetzen,
das größer ist
als das entsprechende Warmstart-Zeitfenster für einen Warmstart.
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Bei
einer sechsten Technik kann die Steuereinrichtung 36 auf
eine Nachschlagetabelle, auf eine Referenzdatenbank oder auf sonstige
Referenzdaten zurückgreifen,
um ein entsprechendes Zeitfenster für eine gemessene Fahrzeugzellentemperatur,
die durch das Brennstoffzellen-Thermometer 39 bereitgestellt
wird, zu bestimmen.
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In
Schritt 106 bestimmt die Steuereinheit 36, ob
die elektrische Energie während
oder innerhalb des Zeitfensters (beispielsweise ein angepasstes Zeitfenster
oder eine andere derartige compliance Metric) des Schrittes S104
erzeugt wird. Wenn die elektrische Energie während des Zeitfensters erzeugt
wird, wird das Verfahren mit Schritt S108 fortgesetzt. Wird jedoch
die elektrische Energie nicht während
des Zeitfensters erzeugt, dann wird das Verfahren mit Schritt S110
fortgesetzt.
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In
Schritt 108 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die erzeugte elektrische Energie von einem oder mehreren der Antriebsmotoren 26, 28 im
Einklang mit dem Nutzbremsmodus an eine ohmsche Last 46 weiterzuleiten
bzw. zu verteilen. In einem Beispiel zur Ausführung des Nutzbremsmodus in
Schritt S108 schaltet der Umschaltkreis 34 das durch die
Antriebsmotoren (beispielsweise erster Antriebsmotor 26,
zweiter Antriebsmotor 28 oder beide Antriebsmotoren) erzeugte
Potential auf eine ohmsche Last 46 (beispielsweise einen
oder mehrere zugehörige
Widerstände).
Um die erzeugte elektrische Energie als thermische Energie abzuführen kann
die ohmsche Last 46 zum Beispiel zwischen das durch den
ersten Antriebsmotor 26 erzeugte Potential und eine elektrische
Erdverbindung des Fahrzeugbus geschaltet werden, und zwar entweder
direkt oder über ein
Widerstandsteilernetzwerk. Die ohmsche Last 46 ist in thermischer
Verbindung mit einem Wärmetauscher 48,
einer Kühlschleife,
einem Brennstoffzellenstapel 54 oder einer Kombination
der genannten Elemente angeordnet. Zum Beispiel kann die ohmsche Last 46 in
thermischer Verbindung mit dem Wärmetauscher
oder einer flüssigkeitführenden,
zwischen dem Wärmetauscher 46 und
dem Brennstoffzellenstapel 54 liegenden Leitung angeordnet
sein.
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Die
thermische Energie der ohmschen Last 46 wird zu der Kühlschleife übertragen.
Die Kühlschleife
wird durch den Wärmetauscher 48 (beispielsweise
Radiator) gekühlt,
welcher die thermische Energie über
den Temperaturgradienten zwischen dem Kühlmittel im Wärmetauscher
und der Umgebungstemperatur austauscht. In einer bevorzugten Konfiguration
werden während
des Inbetriebnahme-Zeitfensters der Brennstoffzellenstapel 54, die
durch die Nutzbremsung erzeugte elektrische Energie oder beide durch
die ohmsche Last 46 entladen, um die Kühlmitteltemperatur zu steigern,
was die Zeitdauer zwischen dem Anlassen und der vollen elektrischen
Leistungserzeugungskapazität
des Brennstoffzellenstapels 54 verkürzt.
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In
Schritt 110 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie an eine Energiespeichervorrichtung 42 des
Fahrzeugs zu leiten bzw. zu verteilen, sofern die elektrische Energie nach
dem Zeitfenster erzeugt wurde. Zum Beispiel kann der Umschaltkreis 34 die
elektrische Energie in Batterien der Energiespeichervorrichtung 42 leiten.
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In
einem alternativen Beispiel zur Ausführung des Schrittes 110 und
insbesondere wenn die vierte Technik des Schrittes 104 angewendet
wird, weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an, elektrische
Energie an die ohmsche Last 46 zu leiten bzw. zu verteilen,
bis eine Mindestgrenztemperatur des Brennstoffzellen-Thermometers
erreicht ist. Sobald die Mindestgrenztemperatur erreicht ist, richtet die
Schaltung die elektrische Energie von der ohmschen Last 46 auf
andere Abnehmer.
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Das
Verfahren nach 3 ist dem Verfahren nach der 2 ähnlich,
ausgenommen, dass das Verfahren nach 3 einen Entscheidungsblock oder
einen zusätzlichen
Schritt S109 enthält,
der nach dem Schritt S106 auftreten kann.
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In
Schritt S106 bestimmt die Steuereinheit 36, ob die elektrische
Energie während
oder innerhalb des Zeitfensters (beispielsweise ein angepasstes
Zeitfenster oder eine andere derartige compliance Metric) des Schrittes
S104 erzeugt wird. Wenn die elektrische Energie während des
Zeitfensters erzeugt wird, wird das Verfahren mit Schritt S108 fortgesetzt.
Ist jedoch die elektrische Energie nicht während des Zeitfensters oder
in Übereinstimmung
mit einer andere solchen compliance Metric erzeugt, dann wird das
Verfahren mit Schritt S109 fortgesetzt.
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In
Schritt S109 bestimmt die Steuereinheit 36, ob überschüssige elektrische
Energie durch einen oder mehrere der Antriebsmotoren 26, 28 während eines
Auswertungsintervalls bei einer Nutzbremsung oder unmittelbar auf
eine Nutzbremsung folgend erzeugt wird. Zum Beispiel kann überschüssige erzeugte
elektrische Energie in Übereinstimmung
mit einer der folgenden Definitionen bestimmt werden, welche alternativ
oder kumulativ angewendet werden können.
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Unter
einer ersten Definition wird überschüssige elektrische
Energie erzeugt, wenn der Zielladungszustand der Batterie während eines
Auswertungsintervalls erreicht oder überschritten wurde. Zum Beispiel
kann während
eines Auswertungsintervalls der Zielladungszustand der Batterie
von ungefähr
fünfundachtzig
bis ungefähr
fünfundneunzig
Prozent der Batterienennkapazität
reichen, oder es kann ein anderes durch den Verwender definiertes
Ziel festgelegt werden.
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Unter
einer zweiten Definition wird überschüssige elektrische
Energie erzeugt, wenn die erzeugte Spannung eines oder mehrerer
der Antriebsmotoren 26, 28 während einer Nutzbremsung oder unmittelbar
auf eine Nutzbremsung folgend eine vorher festgelegte Höchstgrenzspannung überschreitet.
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Unter
einer dritten Definition wird überschüssige elektrische
Energie erzeugt, wenn der Strom eines oder mehrerer der Antriebsmotoren 26, 28 während einer
Nutzbremsung oder unmittelbar auf eine Nutzbremsung folgend einen
vorher festgelegten maximalen Grenzstrom überschreitet.
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Wenn
in Schritt S109 die Steuereinheit 36 feststellt, dass überschüssige elektrische
Energie während
eines Auswertungsintervalls erzeugt wurde, fährt das Verfahren mit Schritt
S108 weiter. Wenn jedoch die Steuereinheit 36 feststellt,
dass während
eines Auswertungsintervalls keine überschüssige Energie erzeugt wurde,
wird das Verfahren mit Schritt S110 fortgesetzt.
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In
Schritt 108 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
elektrische Energie an eine ohmsche Last 46 weiterzuleiten.
Die ohmsche Last 46 steht mit einem Wärmetauscher 48 in
Verbindung, welcher thermisch an einen Brennstoffzellenstapel 54 des
Fahrzeugs gekoppelt ist. In einem Beispiel kann überschüssige Spannung im Nebenschluss
gegen Erde oder auf die ohmsche Last 46 geschaltet sein,
so dass die Höchstgrenzspannung
für ein
definiertes Entladungsintervall aufrechterhalten wird. In einem
anderen Beispiel wird, um die Höchstgrenzspannung
aufrechtzuerhalten, überschüssiger Strom parallel
gegen Erde oder auf die ohmsche Last 46 geschaltet, wenn
die durch einen Stromsensor erfasste Spannung, die dem Strom proportional
ist, eine vorher festgelegte Höchstgrenzspannung überschreitet.
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In
Schritt 110 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie für
das Auswertungsintervall oder ein definiertes Zeitintervall in eine
Energiespeichervorrichtung 42 (beispielsweise Batterie)
zu leiten. Das definierte Zeitintervall kann größer sein als das Auswertungsintervall,
jedoch nicht so groß,
dass die Batterie oder die Energiespeichervorrichtung 42 aufgrund
ihres Ladungszustandes, ihrer Nennkapazität und der anwendbaren Ladungsrate überladen
wird.
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In
einem alternativen Beispiel zur Ausführung des Schrittes 110 weist
die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die Energiespeichervorrichtung 42 voll zu laden bevor Energie
an die Strom abführende
ohmsche Last 46 oder an andere Abnehmer geleitet wird.
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4 ist
ein Flussdiagramm eines alternativen Verfahrens zur Steuerung der
Nutzbremsung eines Fahrzeugs. Das Verfahren der 4 ist
dem Verfahren der 2 ähnlich, ausgenommen, dass in dem
Verfahren nach 4 der Schritt S108 und der Schritt
S110 durch den Schritt S122 bzw. den Schritt S114 ersetzt sind.
Gleiche Referenznummern in 2 und 4 weisen
auf gleiche Schritte oder Verfahren hin.
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In
Schritt S106 bestimmt die Steuereinheit 36, ob elektrische
Energie während
des Zeitfensters erzeugt wird. Wenn während des Zeitfensters elektrische
Energie durch Nutzbremsung erzeugt wird, macht das Verfahren mit
Schritt S112 weiter. Wenn jedoch während des Zeitfensters die
elektrische Energie nicht durch Nutzbremsung erzeugt wird macht das
Verfahren mit Schritt S114 weiter.
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In
Schritt S112 leitet der Umschaltkreis 34 die elektrische
Energie über
eine ohmsche Last 46 an einen Hochleistungskondensator
(beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142) der 8.
Die ohmsche Last 46 kann in Serie mit dem Hochleistungskondensator
(beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142) liegen,
um den Ladestrom zu dem Hochleistungskondensator zu begrenzen. Dementsprechend
ermöglichen
der Umschaltkreis 34 und die Steuereinheit 36 eine
sanft anlaufende Ladung des Hochleistungskondensators (beispielsweise
Hochleistungskondensatormodul 142) während eines Zeitfensters (Inbetriebnahme-Zeitfensters)
im Anschluss an das Anlassen des Fahrzeugs. Durch die sanft anlaufende
Ladung kann der Hochleistungskondensator in einer kontrollierten
Weise geladen werden, um Beschädigungen
des Hochleistungskondensators zu vermeiden. Andernfalls könnten die
lange Lebensdauer verkürzt
und/oder die Energiespeicherkapazität verringert werden.
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In
einer Ausgestaltung beim Ausführen
des Sanftanlaufmodus kann der Fahrzeugbus von wenigstens einem elektrischen
Anschluss des Brennstoffzellenstapels 54 getrennt werden,
um das Laden des Hochleistungskondensators (beispielsweise Hochleistungskondensatormoduls 142)
mit der Leistung eines oder mehrerer Antriebsmotoren 26, 28 während des
Nutzbremsens (beispielsweise nach einem Antrieb oder einer Antriebsbewegung
des Fahrzeugs infolge elektrischer Energie, die von Fahrzeugbatterien
bereitgestellt wird) über
die ohmsche Last 46 oder den Stromregler zu ermöglichen.
Durch die ohmsche Last 46 wird es vermieden, dass der von
einer Nutzbremsung herrührende
Ausgleichsstrom (beispielsweise Einschaltstrom) den Hochleistungskondensator
(beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142) unsachgemäß lädt, wodurch
eine ungenügende,
niedrige Spannung (oder beispielsweise Impedanzfehlanpassung) an
die Brennstoffzelle geliefert werden könnte, bevor der Hochleistungskondensatormodul 142 voll
geladen ist. Die während des
Sanftstartmodus auftretende Wärme von
der ohmschen Last 46 ermöglicht es, dass die Brennstoffzellentemperatur
schnell von der Umgebungstemperatur auf die Betriebstemperatur von
65 Grad Celsius angehoben wird. In einem Ausführungsbeispiel braucht es ungefähr zwanzig
Sekunden, um den Hochleistungskondensatormodul 142 voll
zu laden, so dass die Umschalteinheit die elektrische Energie für ungefähr zwanzig
Sekunden über
eine ohmsche Last 46 an einen Hochleistungskondensatormodul
leitet.
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In
Schritt S114 leitet die Umschalteinheit die elektrische Energie
an eine Fahrzeugbatterie (beispielsweise im Einklang mit einem Spannungsregler).
Schritt S114 kann im Einklang mit verschiedenen alternativen und
kumulativen Techniken ausgeführt werden.
Unter einer ersten Technik leitet die Umschalteinheit die elektrische
Energie an eine Fahrzeugbatterie, sofern der durch einen Ladungszustandsensor 38 gemessene
Ladungszustand anzeigt, dass die Batterie geladen wird oder zusätzliche Ladung
annimmt. Unter einer zweiten Technik leitet die Umschalteinheit
die elektrische Energie an die Batterie, um eine im wesentlichen
Vollladung oder einen Zielladungszustand aufrechtzuerhalten. Unter
einer dritten Technik kann die Umschalteinheit zwischen einer ohmschen
Last 46 und der Batterie alternierend hin- und herschalten,
um den Zielladungszustand (beispielsweise eine Vollladung) der Batterie aufrechtzuerhalten.
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Das
Verfahren gemäß 5 ist
dem Verfahren der 4 ähnlich, ausgenommen, dass das
Verfahren nach 5 zusätzliche Schritte S115, S117, S118
und S119 enthält.
Gleiche Referenznummern in 4 und 5 weisen
auf gleiche Schritte oder Verfahren hin.
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In
Schritt S106 bestimmt die Steuereinheit 36, ob elektrische
Energie während
des Zeitfensters durch Nutzbremsung erzeugt wird. Wenn elektrische Energie
während
des Zeitfensters erzeugt wird, macht das Verfahren mit Schritt S112
weiter. Wenn jedoch während
des Zeitfensters keine elektrische Energie durch Nutzbremsung erzeugt
wird, macht das Verfahren mit Schritt S115 weiter.
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In
Schritt S112 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie über
eine ohmsche Last 46 oder einen Stromregler an einen Hochleistungskondensator
zu leiten.
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In
Schritt S115 ermitteln ein Ladungszustandssensor 38, eine
Steuereinheit 36 oder beide, ob der Soll- oder Zielladungszustand
der Batterie erreicht wurde. Wenn die Steuereinheit 36 oder
der Ladungszustandssensor 38 feststellen, dass der Zielladungszustand
der Batterie für
ein Auswertungsintervall erreicht wurde, macht das Verfahren mit
Schritt S117 weiter. Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Zielladungszustand
der Batterie für
ein Auswertungsintervall nicht erreicht wurde, macht das Verfahren mit
Schritt S114 weiter.
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In
Schritt S114 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie für die
Auswerteperiode oder eine Nachlade- oder Wiederaufladezeitperiode
an eine Fahrzeugbatterie zu leiten.
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In
Schritt S117 stellt die Steuereinheit 36 fest, ob der Hochleistungskondensator
(beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142) für eine Auswertungsperiode
voll geladen ist. Wenn der Hochleistungskondensator für die Auswertungsperiode
voll geladen ist, macht das Verfahren mit Schritt S118 weiter. Wenn
jedoch der Hochleistungskondensator (beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142)
nicht voll geladen ist, macht das Verfahren mit Schritt S119 weiter.
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In
Schritt S118 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie an eine ohmsche Last 46 zu leiten.
Zum Beispiel aktiviert die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 periodisch
oder fortlaufend, um elektrische Energie für eine vorbestimmte Zeitdauer
an eine ohmsche Last 46 zu leiten. Die periodische Leitung
der elektrischen Energie kann zum Beispiel durch PWM bewerkstelligt
werden.
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In
Schritt S119 weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an,
die elektrische Energie für eine
definierte Zeitperiode zur Speicherung an den Hochleistungskondensator
(beispielsweise Hochleistungskondensatormodul 142) zu leiten.
Zum Beispiel weist die Steuereinheit 36 den Umschaltkreis 34 an, elektrische
Energie für
eine definierte Zeitperiode zu leiten, um ein bestimmtes Mindestladungsniveau
in dem Hochleistungskondensator aufrecht zu erhalten.
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6 zeigt
das Ausführungsbeispiel
einer möglichen
Konfiguration der Brennstoffzellenbaugruppe 40 aus 1.
Die Brennstoffzellenbaugruppe 40 enthält einen Brennstoffzellenstapel 54 mit
mehreren Zellen, die elektrisch miteinander verbunden sind, um eine
gewünschte
Ausgangsspannung bereitzustellen. Repräsentativ ist eine Brennstoffzelle des
Brennstoffzellenstapels 54 mit einer polymerer Elektrolytmembran 78 (PEM)
gezeigt, auch wenn in alternativen Ausgestaltungen ein anderer Brennstoffzellentyp
verwendet werden kann. Jede Brennstoffzelle innerhalb des Brennstoffzellenstapels 54 enthält eine
Anode 76, eine Kathode 80 eine polymere Elektrolytmembran 78,
eine Anodenkammer 74 und eine Kathodenkammer 82.
In einer Ausgestaltung enthalten die Kathode 80 und die
Anode 76 offenporige Elektroden, die aus mit einem Katalysator
(beispielsweise Platin oder einem anderen Edelmetall) behandelten
Kohlenstoffplatten hergestellt sind. Die polymere Elektrolytmembran 78 kann
ein festes Polymer, Kaliumhydroxid mit einer polymeren Matrix oder
eine andere geeignete Verbindungen enthalten.
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Im
Brennstoffzellenstapel 54 können Wasserstoff als Brennstoff
sowie Sauerstoff oder komprimierte Luft verwendet werden. An der
Anode 76 wird Wasserstoff mit Hydroxidionen vereint, um
Wasserdampf und einen von der Anode 76 abfließenden Elektronenstrom
zu erzeugen. Die Kathode 80 empfängt Elektronen von der Anode 76 und
bildet aus Sauerstoff und Wasser Hydroxidionen, die der Anode 76 zur
Verfügung
gestellt werden.
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Der
Wärmetauscher 48 steht
in Flüssigkeitsverbindung
mit Flüssigkeitskühlkanälen des
Brennstoffzellenstapels 54, um den Brennstoffzellenstapel 54 bei
einer geeigneten Temperatur zu betreiben. Eine PEM-Brennstoffzelle
kann bei Temperaturen größer als
80°C betrieben
werden. Der Katalysator und die Luftkompression (beispielsweise
zwei bis drei Atmosphären)
ermöglichen
eine Erhöhung
der chemischen Reaktion innerhalb des Brennstoffzellenstapels 54.
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Das
Fahrzeugsystem der 7 ist dem System der 1 ähnlich,
ausgenommen, dass das Fahrzeugsystem der 7 den zweiten
Antriebsmotor 28 der 1 nicht
aufweist und ein Differential 86 enthält. Das Fahrzeugsystem der 7 enthält nur einen
einzigen Fahrmotor, der als erster Antriebsmotor 26 bezeichnet
ist 26. Es sind jedoch auch andere Konfigurationen möglich und
fallen in den Schutzbereich der Erfindung. Der erste Antriebsmotor 26 ist derart
an das Differential 86 gekoppelt, dass der erste Antriebsmotor 26 Drehmoment
oder Rotationskräfte
an zwei oder mehrere Räder
(oder äquivalente
Rotationsglieder für
ein Raupenfahrzeug) anlegen kann.
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Das
Fahrzeugsystem der 8 ist dem System der 1 ähnlich,
ausgenommen, dass die Energiespeichervorrichtung 42 der 1 durch
ein Hochleistungskondensatormodul 142 ersetzt ist und die
ohmsche Last 46 beispielsweise in Serie mit dem Hochleistungskondensatormodul 142 verbunden sein
kann. Die Energiespeichervorrichtung 42 der 1 schließt jedoch
definitionsgemäß einen
Hochleistungskondensator nicht aus. Die serienmäßige Verbindung der ohmschen
Last 46 der 8 ermöglicht die Verwendung einer
ohmschen Last 46, um den an den Hochleistungskondensatormodul 142 angelegten
Strom zu begrenzen und andererseits Beschädigungen durch elektrische
Einschaltstöße während des
Inbetriebnahmemodus des Brennstoffzellenstapels 54 zu vermeiden.
Die Brennstoffzellenbaugruppe 140 der 8 enthält den Hochleistungskondensatormodul 142,
welcher eine Gruppierung von parallel oder anderweitig geschalteten
Kondensatoren aufweist, um eine große Gesamtkapazität zu erreichen.
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung wird das gleiche Flüssigkeitskühlsystem sowohl für den Brennstoffzellenstapel 54 als
auch für
die ohmsche Last 46 verwendet. Die durch die ohmsche Last 46 erzeugte
Wärme unterstützt den
Brennstoffzellenstapel 54 auf zwei Arten. Erstens vermindert
der Betrieb der ohmschen Last 46 während des Aufwärmmodus des
Stapels 54 die Dauer oder das Ausmaß des leistungsbegrenzenden
Aufwärmmodus
des Brennstoffzellenstapels 54, denn der Brennstoffzellenstapel 54 arbeitet
nicht effizient bis er eine bestimmte minimale Betriebstemperatur
erreicht hat. Zweitens liefert die ohmsche Last 46 während Kaltwettertransporten oder
-Lagerungen einen Einfrierschutz für den Brennstoffzellenstapel 54,
was andernfalls die Brennstoffzellenkomponenten irreversibel beschädigen könnte. Zum
Beispiel kann die Fahrzeugsteuereinheit 36 durch Verwendung
des regenerativen Bremsmodus als auslösendes Ereignis den Zustand
der Energiespeicherbaugruppe 42 einstellen, indem voraussagende
und rückkopplungsbasierte
Steuertechniken, einschließlich
optimaler und/oder adaptiver Steuerstrategien vorgesehen werden.
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In
einer erläuterten
Ausgestaltung, bei der das Arbeitsfahrzeug eine Mähmaschine
(beispielsweise eine Rasenmähmaschine)
enthält,
kann die ohmsche Last 46 ungefähr 5 kW der thermischen Energie
zur Absorption durch den Wärmetauscher 48 (beispielsweise
Radiator) oder den Brennstoffzellenstapel 54 abführen. Des
Weiteren kann bei der Mähmaschine
das hydraulische Bremssystem (einschließlich des Hauptbremszylinders 14,
des Einstellorgans 16 und der Reibbremsenbaugruppen 22, 24)
durch ein manuelles Bremssystem (beispielsweise eine nichthydraulische
oder seilzugbetriebene Reibbremskonfiguration) ersetzt werden.
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Nachdem
bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung beschrieben
wurden, versteht es sich, dass im Lichte der vorhergehenden Beschreibung
viele Alternativen, Abwandlungen und Variationen der Erfindung für einen
Fachmann offensichtlich sind, die unter den Schutzbereich der beigefügten Patentansprüche fallen.