DE102005039416A1 - Palette - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern aller Art. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Palette zu schaffen, die einerseits robust ist wie eine Palette aus Holz und die andererseits die Vorteile einer Kunstpalette bezüglich des Gewichts aufweist. DOLLAR A Die Palette besitzt eine Grundplatte (1) mit annähernd rechteckigem Form und Füße (2) mit einem rechteckigen Querschnitt. In die Unterseite der Füße sind Nuten eingearbeitet. In die Nuten können Unterzüge eingebracht werden, die mindestens zwei benachbarte Füße an deren Unterseiten verbinden. DOLLAR A Die Palette ist zum Transportieren von Stückgut geeignet, es können jedoch auch lose Teile wie Schüttgut gelagert und transportiert werden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern aller Art. Die Palette ist zum Transportieren von Stückgut geeignet, es könne jedoch auch lose Teile sowie Schüttgut gelagert und transportiert werden.
- In der Transport- und Lagerwirtschaft sind Paletten in vielfältiger Art im Umlauf. Das betrifft zum einen die Größe der Paletten und zum anderen den Werkstoff, aus dem die Paletten hergestellt werden.
- Im Transport z. B. zum Einzelhandel werden vielfach Paletten aus Holz verwendet. Hierbei sind bereits seit Jahren Paletten mit genormten Größen im Einsatz.
- Seit Jahren sind auch Paletten aus Kunststoff bekannt. So ist im DE Gebrauchsmuster 7214376 vom 17.04. 1972 eine Hartschaum-Faser-Palette beschreiben. Wesentlich ist, dass diese Palette aus Polyurethan oder Polystyrol oder aus einem anderen Kunststoff besteht. Zur Stabilität und Elastizität sind Kunststofffasern eingeschäumt. Eine spezielle Formgestaltung ist nicht vorgesehen.
- Im DE Gebrauchsmuster
vom 24.11.1992 ist eine Kunststoffpalette offenbart, die im wesentlichen aus einer Oberplatte, einem Bodenteil und mit Abstandsstücken dazwischen besteht. Diese Palette ist zum Lagern und Transportieren von Gütern geeignet, erfordert jedoch im Umgang eine gewisse Sorgfalt.G 92 16 019.0 - Nachteilig bei den bekannten Paletten aus Kunststoff ist, dass sie bedingt durch das Herstellungsverfahren teuer sind. Auch eignen sich bekannte Kunststoffpaletten nur bedingt im rauen Transportprozess.
- Holzpaletten haben sich im Transportwesen bewährt, sind jedoch auf Grund ihres hohen Gewichtes von Nachteil.
- Für leichte Kunststoffpaletten mit hoher Festigkeit konnten noch keine zufriedenstellenden Technologien angeboten werden,
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern zu schaffen, die einerseits robust ist wie eine Palette aus Holz, und die andererseits die Vorteile einer Kunstpalette bezüglich des Gewichts aufweist. Die Palette soll universal einsetzbar sein und geringe Herstellungskosten aufweisen.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern wie folgt gelöst.
- Die Palette besitzt eine Grundplatte mit annähernd rechteckigem Format, eine Oberseite der Grundplatte zur Aufnahme des zu lagernden bzw. zu transportierenden Gutes und Füßen mit einem rechteckigen Querschnitt, der sich von der Grundplatte in Richtung Fußunterseite verjüngt. Die Höhe der Füße ist dabei derart bemessen, dass ein Transportmittel oder ein Hebemittel unter die Palette geführt werden kann.
- Wesentlich an der Palette ist,
- – dass die Füße in Reihen angeordnet sind, die sich parallel zur Längs- bzw. Stirnseite der Grundplatte erstrecken,
- – dass in die Unterseite der Füße Nuten eingearbeitet sind, die sich in Längsrichtung der Füße und damit auch parallel zu einer Seite der Grundplatte erstrecken,
- – dass sich die Nuten in den Unterseiten der in einer Reihe benachbarter Füße in einer Flucht befinden und
- – dass in die Nuten Unterzüge eingebracht werden können, die mindestens zwei benachbarte Füße an deren Unterseiten verbinden.
- Weitere innovative Merkmale der Erfindung bestehen darin, dass in die Unterseite der Füße jeweils 2 Nuten eingearbeitet sind, die parallel verlaufen. In diese Nuten können Unterzüge eingebrachten werden, die einen u-förmigen Querschnitt aufweisen. Die u-förmigen Unterzüge besitzen an ihren Schenkeln Federelemente, mit denen die Unterzüge fest, aber lösbar, in den Füssen der Palette befestigt werden können.
- Zusätzlich ist vorgesehen, die u-förmigen Unterzüge im Bereich zwischen den Füßen einen verminderten Querschnitt aufweisen.
- Die Oberseite der Grundplatte enthält Vertiefungen, die in ihrer Größe und Lage den Unterseiten der Füße der Palette entsprechen. In der Oberseite der Grundplatte sind zusätzlich Kanäle vorhanden, die zwischen diesen Vertiefungen verlaufen und die in ihrer Größe und Lage den in die Unterseite der Füße eingelegten Unterzügen entsprechen
- Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Grundplatte der Palette mit ihren Füßen aus Styropor besteht.
- Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass durch den verwendeten Werkstoff Styropor eine leichte Palette realisiert werden kann, die variabel einsetzbar ist und die durch die Unterzüge die erforderliche Festigkeit aufweist. Weitere Einzelheiten sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
- Die Erfindung wird nachfolgend im Ausführungsbeispiel näher erläutert.
-
1 zeigt eine erfindungsgemäße Palette in perspektivischer Ansicht von oben. Die Grundplatte1 weist ein rechteckiges Format auf, wobei die Ecken leicht abgerundet sind. An der Unterseite1b der Grundplatte befinden sich die Füße2 , mit denen die Palette auf einer Ablage oder aber auf einer anderen Palette abgestellt werden kann. Die Füße2 besitzen einen rechteckigen Querschnitt. Oben an der Unterseite1b der Grundplatte1 ist der Querschnitt der Füße größer als an der Aufstellfläche unten. Die Höhe der Füße und damit der freie Raum unter der Grundplatte1 ist so groß gewählt, dass übliche Transport- oder Hebemittel, z. B. ein Hubwagen, darunter bewegt werden können. - In die Oberseite
1a der Grundplatte1 sind Vertiefungen7 eingearbeitet. Die Lage und die Ausdehnung dieser Vertiefungen7 sind derart gestaltet, dass die Füße einer gleichen Palette mit ihren Aufstellflächen darin abgestellt werden können. Weiterhin sind auf der Oberseite1a der Grundplatte1 Kanäle8 vorhanden, die zwischen den Vertiefungen7 verlaufen, und zwar parallel zur Längsseite der Palette. -
2 zeigt eine erfindungsgemäße Palette nach1 seitlich von unten. Wie bereits in1 zu erkennen ist, sind die Füße2 in Reihen angeordnet, die sich parallel zur Längs- bzw. Stirnseite der Grundplatte1 erstrecken. Hier im Beispiel sind 3 Reihen von Füßen7 jeweils parallel zur Längsseite der Grundplatte1 vorhanden. Dabei befinden sich 2 Reihen an den Außenseiten der Grundplatte1 , während sich die dritte Reihe in der Mitte der Grundplatte1 befindet. Zu beachten ist weiterhin, dass die Füße, die einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, mit ihren Längsseiten parallel zur Längsseite der Grundplatte1 verlaufen. Jede Reihe von Füßen besteht aus 3 Füßen, jeweils 1 Fuß an den Stirnseiten und ein Fuß mittig zur Längsseite der Grundplatte1 . - In die Unterseite der Füße
2 , d.h. an ihren Aufstellflächen, sind Nuten3 eingearbeitet. Diese Nuten erstrecken sich in Längsrichtung der Füße und damit parallel zur Längsseite der Grundplatte1 . Die Lage der Nuten3 ist an jedem Fuß identisch, so dass sich die Nuten an der Unterseite einer Reihe von Füßen in einer Flucht befinden. - In diese Nuten
3 können Unterzüge4 eingebracht werden, die wenigstens zwei benachbarte Füße7 in einer Reihe von Füßen miteinander verbinden. In2 ist für jede Reihe von Füßen7 jeweils ein Unterzug4 vorgesehen, der sich über die gesamte Länge einer Fußreihe erstreckt. Die Unterzüge4 sind hierbei in der Lage vor dem Befestigen an den Füßen2 dargestellt. -
3 zeigt eine vergrößerte Darstellung von der Unterseite eines Fußes2 und von einem Unterzug4 . Wie zu erkennen ist, sind in die Unterseite eines jeden Fußes zwei Nuten3 eingearbeitet, die parallel verlaufen. Dementsprechend besitzen die Unterzüge4 einen u-förmigen Querschnitt, um mit ihren Schenkeln zur Befestigung in die Nuten4 einzudringen. - Die Schenkel des u-förmigen Unterzuges besitzen an ihrer Oberseite Federelemente
5 . Mit Hilfe dieser Federelemente5 können die Unterzüge4 in die Nuten3 an den Unterseiten der Füße2 eingreifen. Durch die Federwirkung entsteht eine Verbindung zwischen den Unterzügen4 und den Füßen2 , die für die beabsichtigten Transport- und Lagerprozesse ausreichend haltbar ist. Bei Bedarf können die Unterzüge jedoch auch wieder entfernt werden. -
4 zeigt eine erfindungsgemäße Palette mit eingelegten Unterzügen - In
5 ist eine Palette wie bisher beschreiben dargestellt. Im Unterschied zur4 wird jedoch hierbei ein veränderter Unterzug4 verwendet. Während der Unterzug wie bisher in den2 bis4 beschreiben einen über die gesamte Länge konstanten Querschnitt aufweist, besitzt der hier verwendete Unterzug Bereiche mit vermindertem Querschnitt6 . Bei eingelegtem Unterzug4 befinden sich die Bereiche mit vermindertem Querschnitt im Bereich zwischen den Füßen2 . Der Vorteil besteht darin, dass man den Bereich mit vermindertem Querschnitt mit einem Transportmittel, z.B. einem Hubwagen, günstiger überfahren kann. - Wie bereits erwähnt wurde, ist es bei Transport- und Lagerprozessen wichtig, dass die Paletten zum einen robust und zum anderen möglichst leicht sind. Die Grindplatte
1 und die Füße2 der erfindungsgemäßen Palette bilden fertigungstechnisch eine Einheit und sind aus dem Kunststoff Styropor gefertigt. - Für die Transport- und Lagerprozesse ist es deshalb von Vorteil, wenn an stark beanspruchten Teilen der Palette ein mechanischer Schutz angebracht werden kann.
6 zeigt eine erfindungsgemäße Palette mit einem Seitenschutz an der Längsseite der Palette. Im unteren Teil der6 ist der Seitenschutz separat dargestellt. Der Seitenschutz ist hierbei eine Modifikation eines Unterzuges4 . Während gemäß der2 bis4 der Unterzug4 einen konstanten u-förmigen Querschnitt aufweist, erstreckt sich gemäß6 der äußere Schenkel des Unterzuges als Verlängerung9 bis an die Oberseite1a der Grundplatte1 . Dabei verbleiben innerhalb der Verlängerung9 im Bereich zwischen den Füßen2 Öffnungen10 zum Überfahren mit Transportmitteln, analog zum Unterzug4 gemäß5 , der Bereiche6 mit vermindertem Querschnitt zwischen den Füßen2 aufweist. - Zum Schutz der Füße
2 und der Grundplatte1 im rauen Transportprozess sind weiterhin Schutzkappen11 vorgesehen, die wie in7 gezeigt, an den Stirnseiten der Palette montiert werden. - In weiterer Ausgestaltung der Erfindung zeigt
8 eine Palette für den Transport von losen Gegenständen oder von Schüttgut mit einem seitlichen Rand12 . Dieser Rand12 auf der Oberseite1a der Palette2 umschließt eine Fläche, die so groß ist, dass die Füße einer gleichen Palette darin Platz finden. -
- 1
- Grundplatte
- 1a
- Oberseite der Grundplatte
- 1b
- Unterseite der Grundplatte
- 2
- Füßen
- 3
- Nuten
- 4
- Unterzüge
- 5
- Federelemente
- 6
- verminderter Querschnitt
- 7
- Vertiefungen
- 8
- Kanäle
- 9
- Verlängerung
- 10
- Öffnungen für Transportmittel
- 11
- Schutzkappen
- 12
- Rand
Claims (11)
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern mit einer Grundplatte mit annähernd rechteckigem Format, mit einer Oberseite der Grundplatte zur Aufnahme des zu lagernden bzw. zu transportierenden Gutes, mit einer Unterseite der Grundplatte mit Füßen zum Abstellen der Palette auf einer Ablage, mit Füßen mit einem rechteckigen Querschnitt, der sich von der Grundplatte in Richtung Fußunterseite verjüngt und mit einer Höhe der Füße, dass ein Transportmittel oder ein Hebemittel unter die Palette geführt werden kann dadurch gekennzeichnet, dass die Füße in Reihen angeordnet sind, die sich parallel zur Längs- bzw. Stirnseite der Grundplatte erstrecken, dass in die Unterseite der Füße Nuten eingearbeitet sind, die sich in Längsrichtung der Füße und damit auch parallel zu einer Seite der Grundplatte erstrecken, dass sich die Nuten in den Unterseiten der in einer Reihe benachbarter Füße in einer Flucht befinden und dass in die Nuten Unterzüge eingebracht werden können, die mindestens 2 benachbarte Füße an deren Unterseiten verbinden
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass in die Unterseite der Füße jeweils 2 Nuten eingearbeitet sind, die parallel verlaufen und dass die in die Nuten eingebrachten Unterzüge einen u-förmigen Querschnitt aufweisen.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass die u-förmigen Unterzüge an ihren Schenkeln Federelemente aufweisen, mit denen die Unterzüge fest, aber lösbar, in den Füssen befestigt werden können.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die u-förmigen Unterzüge über ihre gesamte Länge einen konstanten Querschnitt aufweisen.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die u-förmigen Unterzüge im Bereich zwischen den Füßen einen verminderten Querschnitt aufweisen.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die zur Außenseite der Grundplatte zeigende Seite des u-förmigen Unterzuges eine Verlängerung aufweist, die sich in ihrer höhenmäßigen Ausdehnung bis an die Oberseite
1a der Grundplatte erstreckt, so dass ein seitlicher Schutz für die Füße2 und die Grundplatte1 entsteht, wobei im Bereich der Verlängerung zwischen den Füßen Öffnungen für Transportmittel oder Hebemittel verbleiben. - Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Grundplatte Vertiefungen aufweist, die in ihrer Größe und Lage den Unterseiten der Füße der Palette entsprechen und dass in der Oberseite der Grundplatte zusätzlich Kanäle vorhanden sind, die zwischen diesen Vertiefungen verlaufen und die in ihrer Größe und Lage den in die Unterseite der Füße eingelegten Unterzügen entsprechen.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Grundplatte an ihren 4 Außenseiten einen äußeren Rand aufweist.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche innerhalb des äußeren Randes so groß, dass die Füße einer gleichen Palette darin Platz finden.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass für die schmaleren Stirnseiten der Palette Schutzkappen zum Schutz der Grundplatte und der Füße vorgesehen sind, die aus Metall oder Kunststoff bestehen.
- Palette zum Lagern und Transportieren von Gütern nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Palette aus Styropor besteht.
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