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DE102005039045A1 - Bordnetz für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Bordnetz für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102005039045A1
DE102005039045A1 DE102005039045A DE102005039045A DE102005039045A1 DE 102005039045 A1 DE102005039045 A1 DE 102005039045A1 DE 102005039045 A DE102005039045 A DE 102005039045A DE 102005039045 A DE102005039045 A DE 102005039045A DE 102005039045 A1 DE102005039045 A1 DE 102005039045A1
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Josef Winkler
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Audi AG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bordnetz für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten (G1) und einem zweiten Generator (G2), wobei am Ausgang des ersten Generators (G1) eine erste Spannung bereitstellbar ist und am Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) eine zweite Spannung bereitstellbar ist, die mindestens so groß ist wie die erste Spannung, und wobei die Amplitude der zweiten Spannung über eine Steuervorrichtung (SG), welche über eine Regelvorrichtung (R2) mit dem zweiten Generator (G2) elektrisch verbunden ist, steuerbar ist, wobei der Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) zum Anschluss eines DC/DC-Wandlers (W) einer Rekuperationsvorrichtung (K) und eines einzigen Verbrauchers (HV) ausgelegt ist und der einzige Verbraucher (HV) zur Energieversorgung durch den zweiten Generator (G2) mit dem Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) elektrisch koppelbar ist. Sie betrifft überdies ein Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bordnetz für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten und einem zweiten Generator. Die beiden Generatoren sind derart ausgelegt, dass am Ausgang des ersten Generators eine erste Spannung und am Ausgang des zweiten Generators eine zweite Spannung bereitstellbar ist, wobei die zweite Spannung des zweiten Generators mindestens so groß ist wie die erste Spannung. Die Amplitude der zweiten Spannung ist über eine Steuervorrichtung, welche über eine Regelvorrichtung mit dem zweiten Generator elektrisch verbunden ist, steuerbar.
  • Eine derartige Spannungsversorgungseinrichtung ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 100 42 524 A1 bekannt. Das in dieser Offenlegungsschrift beschriebene Bordnetz weist einen ersten und einen zweiten Generator auf, wobei an den zweiten Generator eine Steuervorrichtung über eine Regeleinrichtung elektrisch gekoppelt ist. An einen Ausgang dieses zweiten Generators ist ein Kondensator und zumindest ein Verbraucher elektrisch angeschlossen. Der Steuereinrichtung können Signale des Kraftfahrzeugs, insbesondere über dessen Betriebszustand, zugeführt werden, so dass eine davon abhängige elektrische Erregung oder elektrische Entregung des zweiten Generators bewirkt werden kann. Die durch den zweiten Generator erzeugte Energie wird zum Aufladen des Kondensators herangezogen. Abhängig von den verschiedensten Anforderungen kann die im Kondensator gespeicherte Energie an den oder die angeschlossenen Verbraucher oder aber auch an den Teil des Bordnetzes, welcher durch den ersten Generator versorgt wird, abgegeben werden. Über die Steuervorrichtung wird auch dann eine elektrische Erregung des zweiten Generators bewirkt, wenn eine Abbremsung des Fahrzeugs erfolgt, um somit die Bremsenergie zu rekuperieren und die durch den Generator abgegebene Energie in dem Kondensator zu speichern. Ein Nachteil der bekannten Spannungsversorgungseinrichtung ist es, dass die Energieversorgung der angeschlossenen Verbraucher relativ aufwändig über den Energiespeicher durchgeführt wird.
  • Ein weiteres bekanntes Bordnetz ist aus der deutschen Patentanmeldung DE 103 50 523.7 bekannt. Dieses Bordnetz für ein Kraftfahrzeug weist ebenfalls zwei Generatoren auf, wobei der zweite Generator zur Energieabgabe durch ein über eine Regeleinheit an den zweiten Generator elektrisch gekoppelte Steuereinheit steuerbar ist. An den Ausgang des zweiten Generators sind zumindest zwei Verbraucher elektrisch koppelbar. Die elektrische Kopplung ist dabei derart ausgeführt, dass lediglich immer nur ein einzelner der mindestens zwei Verbraucher an den Ausgang des zweiten Generators elektrisch gekoppelt ist. Als Verbraucher sind diesbezüglich beispielsweise eine Heizvorrichtung oder ein Kühlerlüftermotor genannt. Ein Nachteil dieses Bordnetzes ist darin zu sehen, dass die elektrische Kopplung der zumindest zwei Verbraucher an den Ausgang des zweiten Generators aufwändig und auch im Hinblick auf den Energieverbrauch im gesamten Fahrzeug uneffizient ist.
  • Daher ist es Aufgabe der Erfindung, ein Bordnetz und ein Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welches eine aufwandsarme und effiziente Energieversorgung des Bordnetzes in dem Kraftfahrzeug ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Bordnetz, welches die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist, und ein Verfahren, welches die Merkmale des Patentanspruchs 12 aufweist, gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren für ein Kraftfahrzeug ist mit einem ersten und einem zweiten Generator ausgebildet. Der Ausgang des ersten Generators ist zur Bereitstellung einer ersten Spannung und der Ausgang des zweiten Generators ist zur Bereitstellung einer zweiten Spannung ausgebildet. Die zweite Spannung ist diesbezüglich mindestens so groß wie die erste Spannung. Die Amplitude der zweiten Spannung ist über eine Steuervorrichtung, welche über eine Regelvorrichtung mit dem zweiten Generator elektrisch verbunden ist, steuerbar. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist es, dass der Ausgang des zweiten Generators zum Anschluss eines DC/DC-Wandlers, einer Rekuperationsvorrichtung und lediglich eines einzigen Verbrauchers ausgelegt ist. Zur Energieversorgung des einzigen Verbrauchers mit dem Ausgangsspannungspotenzial des zweiten Generators ist der Verbraucher mit dem Ausgang des zweiten Generators elektrisch koppelbar. Durch das erfindungsgemäße Bordnetz kann erreicht werden, dass die Energieversorgung durch den Generator optimiert werden kann und in effizienter Weise erzeugt werden kann. Indem lediglich ein einziger Verbraucher an den zweiten Generator elektrisch koppelbar ist und dieser direkt durch den zweiten Generator energieversorgbar ist, kann eine aufwandsärmere und effizientere Energieversorgung ermöglicht werden.
  • Bevorzugt ist der Verbraucher über einen Schalter direkt mit dem Ausgang des zweiten Generators elektrisch koppelbar und im gekoppelten Zustand des Verbrauchers mit dem zweiten Generator ist ein vom zweiten Generator zu erzeugender Spannungswert durch die Steuervorrichtung abhängig vom erforderlichen Betriebszustand des Verbrauchers und unabhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs vorgebbar. Dann, wenn der einzige Verbraucher zur Energieversorgung mit dem zweiten Generator elektrisch gekoppelt ist, die primäre Aufgabe des zweiten Generators, den durch die Steuervorrichtung vorgegebenen Spannungswert bereitzustellen, unabhängig davon, wie in diesem Falle der Betriebszustand des Kraftfahrzeugs ist.
  • Eine vorteilhafte Ausführung kennzeichnet sich dadurch, dass die Rekuperationsvorrichtung und der einzige Verbraucher gleichzeitig an den Ausgang des zweiten Generators elektrisch gekoppelt sind.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass im elektrisch entkoppelten Zustand des Verbrauchers vom zweiten Generator ein vom zweiten Generator zu erzeugender Spannungswert durch die Steuervorrichtung abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs vorgebbar ist. Bevorzugt erweist es sich, wenn in einem Betriebszustand Schubbetrieb des Kraftfahrzeugs der durch die Steuervorrichtung vorgebbare Spannungswert im Wesentlichen gleich dem maximal erzeugbaren Spannungswert des zweiten Generators ist. Als Schubbetrieb wird derjenige Betriebszustand des Fahrzeugs verstanden, welcher im gestarteten Zustand des Kraftfahrzeugs ein Nicht-Betätigen des Gaspedals beschreibt oder die Gaspedalstellung von einem mehr in einen weniger gedrückten Zustand geführt wird. Dadurch kann erreicht werden, dass im Falle des entkoppelten Zustands des Verbrauchers und einem gleichzeitigen Nicht-Betätigen des Gaspedals oder Reduzierens der Gaspedalstellung bzw. einer Bremsung der zweite Generator zur Erzeugung seiner maximalen Energie erregt wird, welche in der Rekuperationsvorrichtung speicherbar ist. Indem dem zweiten Generator in einer derartigen Schubbetriebsphase der maximal erzeugbare Spannungswert vorgegeben wird, kann in relativ kurzer Zeit eine relativ große Energiemenge erzeugt werden, welche in der Rekuperationsvorrichtung gespeichert werden kann.
  • In vorteilhafter Weise ist in einem Betriebszustand Beschleunigungsbetrieb des Kraftfahrzeugs der durch die Steuervorrichtung vorgebbare Spannungswert im Wesentlichen gleich dem minimal erzeugbaren Spannungswert des zweiten Generators. Als Beschleunigungsbetrieb wird derjenige Betriebszustand des Kraftfahrzeugs verstanden, bei dem die Gaspedalstellung von einer weniger gedrückten Position in eine stärker gedrückte Position gebracht wird. Die Positionsänderung des Gaspedals muss dabei innerhalb einer entsprechenden Zeit um eine entsprechende Positionsdifferenz verändert werden, um den Betriebszustand Beschleunigungsbetrieb zu charakterisieren bzw. auszulösen. Diesbezüglich kann beispielsweise vorgesehen sein, dass bei einer Änderung der Gaspedalstellung von einem ersten in einen zweiten Positionszustand dann als Maß für die Auslösung des Beschleunigungsbetriebs herangezogen wird, wenn die Differenz des Weges zwischen der ersten und der zweiten Gaspedalstellung größer als 10 % des Weges ist, den das Gaspedal maximal betätigbar ist. Indem in einem derartigen Beschleunigungsbetrieb der vorgebbare Spannungswert im Wesentlichen gleich dem minimal erzeugbaren Spannungswert des zweiten Generators ist, kann erreicht werden, dass möglichst viel Energie zum Vortrieb des Kraftfahrzeugs zur Verfügung steht.
  • Es kann vorgesehen sein, dass in einem Betriebszustand Normalbetrieb des Kraftfahrzeugs der zweite Generator deaktiviert ist. Als Normalbetrieb wird derjenige Betriebszustand des Kraftfahrzeugs verstanden, bei dem im Wesentlichen eine gleichmäßige Fahrt durchgeführt wird. Dies bedeutet, es wird weder ein Bremsen oder ein Schubbetrieb, wie er oben definiert wurde, durchgeführt, noch wird ein Beschleunigungsbetrieb gemäß der oben angegebenen Erläuterung durchgeführt. Somit kann im Normalbetrieb zwar auch ein Verzögern oder leichtes Beschleunigen des Kraftfahrzeugs durchgeführt werden, welches jedoch in dem Rahmen erfolgt, welches nicht durch die Betriebszustände Schubbetrieb und Beschleunigungsbetrieb erfasst wird. Als weitere Möglichkeit kann im Betriebszustand Normalbetrieb vorgesehen sein, dass der zweite Generator aktiviert ist und der vom zweiten Generator zu erzeugende Spannungswert ein Spannungswert aus dem ersten Drittel des vom zweiten Generator erzeugbaren Spannungsintervalls ist. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass der vorgebbare Spannungswert etwa 40 % über dem maximal erzeugbaren Spannungswert des ersten Generators liegt, falls in dem Teilbereich des Bordnetzes, welches durch den ersten Generator mit Energie versorgbar ist, eine Energieunterversorgung detektiert wird. Als dritte Alternative des Betriebs des zweiten Generators im Falle eines Normalbetriebs des Kraftfahrzeugs kann vorgesehen sein, dass der zweite Generator aktiviert ist und der vom zweiten Generator zu erzeugende Spannungswert ein Spannungswert aus dem ersten Drittel des vom zweiten Generator erzeugbaren Spannungsintervalls ist, insbesondere etwa 40 % über dem maximal erzeugbaren Spannungswert des ersten Generators liegt, falls der Wirkungsgrad des zweiten Generators mit diesem Spannungswert und einem aktivierten DC/DC-Wandler größer ist als der Wirkungsgrad des ersten Generators. Im Hinblick auf die drei Möglichkeiten, in denen der zweite Generator im Betriebszustand Normalbetrieb des Kraftfahrzeugs eingesetzt werden kann, kann somit in effizienter und effektiver Weise eine optimale Energieversorgung der Komponenten des Bordnetzes erzielt werden. In vorteilhafter Weise kann vorgesehen sein, dass im Falle des Normalbetriebs des Kraftfahrzeugs und in denjenigen Möglichkeiten, in denen dann der zweite Generator aktiviert ist, der vom Generator zu erzeugende Spannungswert etwa 20V ist. Im Hinblick auf eine Spannungsversorgung des ersten Generators mit 14V und einer Spannungsversorgung des zweiten Generators mit einer variablen Spannung zwischen 14V und 42V, kann in diesem Fall eine verbesserte Spannungsversorgung der Komponenten des Bordnetzes gewährleistet werden.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann vorgesehen sein, dass der einzige Verbraucher eine Heizvorrichtung ist und die Rekuperationsvorrichtung einen Energiespeicher, insbesondere eine Kondensator, insbesondere einen Super-Cap, aufweist.
  • In vorteilhafter Weise ist der Ausgang des zweiten Generators mit einem Puls-Wechselrichter elektrisch verbunden. Bevorzugt ist der Puls-Wechselrichter mit der Regelvorrichtung, dem einzigen Verbraucher und der Rekuperationsvorrichtung elektrisch verbunden. Durch den Puls-Wechselrichter am Ausgang des zweiten Generators kann erreicht werden, dass der zweite Generator als Elektromotor verwendet werden kann. In der Funktion als Elektromotor kann der zweite Generator zur Beschleunigungsunterstützung des Kraftfahrzeugs oder zum Motorstart dienen. Es kann somit auch ein aktives Boosten durchgeführt werden und ein Start-Stop-System bereitgestellt werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren ist zum Betreiben eines Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs ausgelegt. Das Kraftfahrzeug umfasst dabei einen ersten und einen zweiten Generator, wobei am Ausgang des ersten Generators eine erste Spannung und am Ausgang des zweiten Generators eine zweite Spannung bereitstellbar ist, wobei die zweite Spannung mindestens so groß wie die erste Spannung ist und die Amplitude der zweiten Spannung über eine Steuervorrichtung, die an eine Regeleinheit des zweiten Generators elektrisch gekoppelt ist, steuerbar ist. Der Ausgang des zweiten Generators ist zum Anschluss eines DC/DC-Wandlers, einer Rekuperationsvorrichtung und eines einzigen Verbrauchers ausgelegt, wobei der einzige Verbraucher zur Energieversorgung durch den zweiten Generator über einen Schalter direkt mit dem Ausgang des zweiten Generators elektrisch gekoppelt wird und im gekoppelten Zustand des Verbrauchers mit dem zweiten Generator ein vom zweiten Generator zu erzeugender Spannungswert durch die Steuervorrichtung abhängig vom erforderlichen Betriebszustand des Verbrauchers und unabhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs vorgegeben wird. Die Energieversorgung im Bordnetz kann dadurch in effektiver und effizienter Weise und aufwandsarm durchgeführt werden.
  • Die vorstehend im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Bordnetz erwähnten bevorzugten Ausführungsformen und ihre Vorteile gelten entsprechend für das erfindungsgemäße Verfahren.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bordnetzes;
  • 2 ein schematisches Blockschaltbild zur Erläuterung eines ersten Betriebszustands des Bordnetzes;
  • 3 ein schematisches Blockschaltbild zur Erläuterung eines zweiten Betriebszustands des Bordnetzes;
  • 4 ein schematisches Blockschaltbild eines dritten Betriebszustands des Bordnetzes;
  • 5 eine Darstellung der Fahrzeuginnenraumtemperatur in Abhängigkeit von der Zeit;
  • 6 die Abhängigkeit des Drehmoments des Generatorantriebs des zweiten Generators in Abhängigkeit der Motordrehzahl; und
  • 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bordnetzes.
  • In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bordnetzes B gezeigt. Das Bordnetz B weist einen ersten Generator G1 auf, der an seinem Ausgang G1A eine Spannung von 14V bereitstellt. Des Weiteren umfasst das Bordnetz B einen zweiten Generator G2, welcher an seinem Ausgang G2A eine Spannung zwischen 14V und 42V bereitstellen kann. Dem ersten Generator G1 ist eine Regeleinheit R1 zugeordnet, welche eine Erregerspule ES1 steuert. In entsprechender Weise ist dem zweiten Generator G2 eine Regeleinheit R2 zugeordnet, welche eine Erregerspule ES2 steuert. Die Regeleinheit R1 ist zum Überwachen der vom Generator G1 erzeugten Spannung mit dem Ausgang G1A des ersten Generators G1 elektrisch verbunden. Darüber hinaus ist die Regeleinheit R1 mit einem Steuergerät SG elektrisch verbunden. In entsprechender Weise ist die Regeleinheit R2 mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch verbunden, um die Ausgangsspannung des zweiten Generators G2 zu messen. Des Weiteren ist auch die Regeleinheit R2 mit dem Steuergerät SG elektrisch verbunden. An dem 14V-Netz ist eine Fahrzeugbatterie FB mit einer Nennspannung von 12V elektrisch verbunden. Des Weiteren ist mit dem 14V-Netz ein Starter M über einen Schalter S1 elektrisch verbunden. Ferner ist ein 14V-Verbraucher V über einen Schalter S2 mit dem 14V-Netz elektrisch kontaktiert.
  • Mit dem vom zweiten Generator G2 versorgten Teil des Bordnetzes sind über einen Schalter S3 lediglich ein einziger Verbraucher, welcher im Ausführungsbeispiel als Heizvorrichtung HV ausgebildet ist, elektrisch verbunden. Die Heizvorrichtung HV ist wie aus der 1 zu erkennen ist, zur Energieversorgung direkt mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch koppelbar. Des Weiteren ist mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 eine Re kuperationsvorrichtung elektrisch verbunden, welche einen Kondensator K aufweist. Der Kondensator K ist im Ausführungsbeispiel als Super-Cap ausgebildet. Sowohl der einzige Verbraucher bzw. die einzige Heizvorrichtung HV als auch der Kondensator K sind mit einem im Steuergerät SG angeordneten DC/DC-Wandler W elektrisch verbunden. In entsprechender Weise ist auch das 14V-Netz mit dem DC/DC-Wandler W elektrisch verbunden. Über diesen DC/DC-Wandler W ist es möglich, die Spannung, die vom zweiten Generator G2 bereitgestellt wird, sowie die im Kondensator K gespeicherte Energie dem 14V-Netz zuzuführen. Anzumerken ist, dass derartige Super-Cap-Kondensatoren in der Lage sind, relativ große elektrische Energien in einer kurzen Zeit aufzunehmen.
  • Dem Steuergerät SG können verschiedene Steuersignale SS zugeführt werden. Derartige Steuersignale können beispielsweise Signale über den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs sein. Mit den an das Steuergerät SG übertragenen Signalen SS kann abhängig davon eine elektrische Erregung oder Entregung des zweiten Generators G2 durch das Steuergerät SG gesteuert werden. Wie in dem Ausführungsbeispiel in 1 gezeigt, kann die Heizvorrichtung HV beispielsweise als ein PTC-Element ausgeführt sein. Wie des Weiteren aus der 1 zu erkennen ist, weist der Kondensator K eine stetige elektrische Verbindung zu dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 auf.
  • Im Hinblick auf ein schnelles Heizen, beispielsweise des Fahrzeuginnenraums, wird der Schalter S3 geschlossen und die Heizvorrichtung HV ist zur Energieversorgung durch den zweiten Generator G2 direkt mit dessen Ausgang G2A elektrisch gekoppelt. In diesem Zustand ist zusätzlich der Kondensator K elektrisch mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch verbunden. Abhängig von dem gewünschten Heizzustand, welcher durch eine entsprechende Eingabe eines Fahrzeuginsassen durchgeführt werden kann, wird ein entsprechendes Signal an das Steuergerät SG übertragen. Abhängig von der gewünschten Heizleistung wird von dem Steuergerät SG über die Regeleinheit R2 ein Signal an den Generator G2 übertragen, mit dem der durch den Generator G2 zu erzeugende Spannungswert vorgegeben wird. Abhängig von dem durch den zweiten Generator G2 erzeugten Spannungswert liefert das elektrisch gekoppelte Heizelement HV die erwünschte Heizleistung. Wird eine entsprechende Heizphase erwünscht, wird die Zeitdauer des Heizens durch das Ein- bzw. Ausschalten der Heizung durch einen Fahrzeuginsassen bestimmt. Während dieser Heizphase ist es die primäre Aufgabe des zweiten Generators G2 die entsprechende Spannung für die Heizvorrichtung HV bereitzustellen, um die für die erwünschte Temperatur erforderliche Heizleistung erzeugen zu können. Während dieser Heizphase, d. h. während der Zeitdauer, in der die Heizvorrichtung HV über den geschlossenen Schalter S3 mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch gekoppelt ist, ist der weitere Betriebszustand des Kraftfahrzeugs von untergeordneter Bedeutung. Dies bedeutet, dass während einer Heizphase unabhängig vom sonstigen Betriebszustand des Kraftfahrzeugs, d. h. unabhängig davon, ob sich das Kraftfahrzeug in einem Schubbetrieb oder einem Beschleunigungsbetrieb oder einem Normalbetrieb befindet, die für die erwünschte Temperatur erforderliche Heizleistung der Heizvorrichtung HV durch eine entsprechend bereitzustellende Spannung des zweiten Generators G2 vorrangig durchgeführt wird. Der zweite Generator G2 versucht dabei, die über das Steuergerät SG vorgegebene zu erzeugende Spannung einzustellen. Insbesondere dann, wenn eine sehr hohe Heizleistung und somit ein sehr hoher zu erzeugender Spannungswert vom zweiten Generator G2 gefordert wird, kann dieser erforderliche Spannungswert gegebenenfalls dann, wenn die Motordrehzahl relativ niedrig ist, nicht immer gewährleistet werden. Allerdings ist für Heizverbraucher eine konstante Spannung nicht zwingend notwendig. Dennoch gewährleistet eine hohe Spannung auch eine hohe Heizleistung. Der zweite Generator G2 liefert mit zunehmender Motordrehzahl und Spannung die bis zu dreifache Leistung. Des Weiteren ist es möglich, dass, falls erforderlich, das 14V-Netz über den DC/DC-Wandler W mit Energie des Super-Caps bzw. des Kondensators K versorgt wird, falls in diesem Kondensator K Energie gespeichert ist.
  • Wird eine Heizphase beendet, beispielsweise durch Betätigen eines entsprechenden Bedienelements durch einen Fahrzeuginsassen, wird der Schalter S3 geöffnet und die Heizvorrichtung HV von dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch entkoppelt. In diesem entkoppelten Zustand der Heizvorrichtung HV vom zweiten Generator G2 wird dem zweiten Generator G2 ein Steuersignal durch das Steuergerät SG zur Erzeugung eines entsprechenden Spannungswerts abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs übertragen. Die den Betriebszustand des Kraftfahrzeugs wiedergebenden Signale werden als Signale SS an das Steuergerät SG übertragen. Diese Steuersignale SS können beispielsweise ein Schubbetriebssignal oder ein Beschleunigungsbetriebssignal oder ein Normalbetriebssignal sein. Anzumerken ist, dass diese genannten Signale SS lediglich beispielhaft sind und weitere Signale dem Steuergerät SG zuführbar sind, insbesondere um eine elektrische Erregung oder elektrische Entregung des zweiten Generators abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs erzeugen zu können.
  • Wird dem Steuergerät SG beispielsweise ein Schubbetriebssignal und/oder ein Bremssignal zugeführt, wird über das Steuergerät SG eine elektrische Erregung des zweiten Generators G2 eingeleitet. Insbesondere erfolgt diesbezüglich eine Erregung des zweiten Generators G2 derart, dass er über das Steuergerät SG zur Erzeugung des maximal erzeugbaren Spannungswerts des zweiten Generators G2 erregt wird. Die durch den zweiten Generator G2 dabei erzeugte Energie wird zum Aufladen des Kondensators K herangezogen. Des Weiteren ist es möglich, den zweiten Generator G2, welcher in Wirkverbindung mit einer Verbrennungskraftmaschine des Kraftfahrzeugs steht, als Unterstützung der Bremsen heranzuziehen, falls an dem Steuergerät SG ein entsprechendes Bremssignal (zusätzlich) anliegt und eine entsprechende Erregung des zweiten Generators G2 über das Steuergerät SG durchgeführt wird. In einem derartigen Schubbetrieb und/oder einem zusätzlichen Bremsen kann dadurch eine Rekuperation der Bremsenergie erreicht werden. Die bei dem Schub- oder Bremsbetrieb des Kraftfahrzeugs durch den zweiten Generator G2 erzeugte Energie wird in der Rekuperationsvorrichtung, welche den Super-Cap-Kondensator K umfasst, gespeichert. Zusätzlich ist es möglich, dass während des Schub- oder Bremsbetriebs ein Teil der vom zweiten Generator G2 erzeugten Energie über den DC/DC-Wandler W an das 14V-Netz abgegeben wird.
  • Diese, während eines Schub- oder Bremsbetriebs im Kondensator K gespeicherte elektrische Energie, kann während eines Beschleunigungsbetriebs des Kraftfahrzeugs über den DC/DC-Wandler W an das 14V-Netz abgegeben werden. Während eines derartigen Beschleunigungsbetriebs des Kraftfahrzeugs soll möglichst keine elektrische Erregung des zweiten Generators G2 erfolgen, um möglichst viel Energie zum Vortrieb des Kraftfahrzeugs zur Verfügung stellen zu können. Diesbezüglich wird dem zweiten Generator G2 über das Steuergerät SG ein Steuersignal übertragen, welches den Generator G2 dazu veranlasst, eine möglichst geringe Energieversorgung bzw. eine möglichst geringe Spannung am Ausgang G2A bereitzustellen. Während eines derartigen Beschleunigungsbetriebs des Kraftfahrzeugs wird der Strom für den DC/DC-Wandler W auf das Maximum erhöht um die Verbrennungskraftmaschine zu entlasten. Die Reduzierung des Generatorspannungswertes sowie die Erhöhung des Stroms für den DC/DC-Wandler W auf das Maximum während eines derartigen Beschleunigungsbetriebs des Kraftfahrzeugs wird als „passives Boostern" bezeichnet.
  • Im Hinblick auf den Rekuperationsvorgang während eines Schub- oder Bremsbetriebs wirkt der zweite Generator G2 als Umwandler von mechanischer in elektrische Energie und der Wirkungsgrad ist umso besser, je höher die Ausgangsspannung am Ausgang G2A am zweiten Generator G2 eingestellt wird.
  • Befindet sich das Kraftfahrzeug in einem Normalbetrieb, sind mehrere Möglichkeiten im Hinblick auf eine Ansteuerung des zweiten Generators G2 über die Regeleinheit R2 und das Steuergerät SG möglich. Es kann diesbezüglich vorgesehen sein, dass der zweite Generator G2 deaktiviert wird. Als zweite Alternative ist es möglich, dass der zweite Generator G2 im aktivierten Zustand ist und der vom zweiten Generator zu erzeugende Spannungswert ein Spannungswert ist, welcher aus dem ersten Drittel des vom zweiten Generator G2 erzeugbaren Spannungsintervalls ist. Insbesondere kann diesbezüglich vorgesehen sein, dass der vom zweiten Generator G2 zu erzeugende Spannungswert etwa 40 % über dem maximal erzeugbaren Spannungswert des ersten Generators G2 liegt. Die Durchführung der zweiten Alternative während des Normalbetriebs des Kraftfahrzeugs kann dann durchgeführt werden, falls in dem 14V-Netz eine Energieunterversorgung vorliegt. Im Ausführungsbeispiel ist es diesbezüglich vorteilhaft, wenn der Ausgangsspannungswert des zweiten Generators G2 auf einen Spannungswert von etwa 20 V eingestellt wird.
  • Als weitere, dritte Alternative kann während des Normalbetriebs des Kraftfahrzeugs vorgesehen sein, dass der zweite Generator G2 aktiviert ist und der vom zweiten Generator G2 zu erzeugende Spannungswert ebenfalls ein Spannungswert aus dem ersten Drittel des vom zweiten Generator G2 erzeugbaren Spannungsintervalls ist. Insbesondere kann auch hier vorgesehen sein, dass der zu erzeugende Spannungswert etwa 40 % über dem maximal erzeugbaren Spannungswert des ersten Generators G1 liegt. Die dritte Alternative kann dann durchgeführt werden, falls der Wirkungsgrad des zweiten Generators G2 mit diesem zu erzeugenden Spannungswert und einem aktivierten DC/DC-Wandler W größer ist als der Wirkungsgrad des ersten Generators G1. Auch für die dritte Alternative ist im Ausführungsbeispiel die Einstellung eines Ausgangsspannungswerts am Ausgang G2A des zweiten Generators G2 von etwa 20V vorteilhaft.
  • In der Darstellung in 2 ist derjenige Zustand gezeigt, bei dem eine Funktion Schnellheizung durchgeführt werden soll. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem schematischen Schaltbild gemäß 1 der Schalter S3 geschlossen ist. Wie aus dem Ausführungsbeispiel in 2 zu erkennen ist, wird über den Generator G2 eine entsprechende Spannung zur Erzeugung der Heizleistung an der Heizvorrichtung HV erzeugt. Des Weiteren wird ein entsprechender Energieübertrag über den DC/DC-Wandler W an das 14V-Netz im Ausführungsbeispiel gemäß 2 durchgeführt. Der Betriebszustand des Kraftfahrzeugs ist im Hinblick auf die vom Generator G2 für die Heizvorrichtung HV zu erzeugende Spannung von untergeordneter Bedeutung.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist der Vorgang einer Rekuperation dargestellt. Wie bereits erwähnt, ist in diesem Falle die Heizvorrichtung HV vom zweiten Generator G2 elektrisch entkoppelt. Die beim Schub- oder Bremsbetrieb erzeugte Bremsenergie wird entsprechend rekuperiert und an den Kondensator K zur Speicherung abgegeben. Wie aus der 3 weiter zu erkennen ist, wird auch ein entsprechender Teil der rückgewonnenen Energie über den DC/DC-Wandler W an das 14V-Netz übertragen. Wie im Ausführungsbeispiel gemäß 3 zu erkennen ist, ist der erste Generator G1 nicht in Betrieb.
  • Gemäß 4 ist ein Betriebszustand Normalbetrieb des Kraftfahrzeugs gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist eine erste Alternative dargestellt, bei der der zweite Generator G2 deaktiviert ist und eine Energieabgabe über den Kondensator K über den DC/DC-Wandler W an das 14V-Netz erfolgt. Wie aus der 4 zu erkennen ist, ist auch der erste Generator G1 im gezeigten Ausführungsbeispiel deaktiviert.
  • In der Darstellung gemäß 5 ist gezeigt, wie sich bei einer Funktion Schnellheizung die Fahrzeuginnenraumtemperatur, insbesondere die Temperatur im Kopfbereich der Fahrzeuginsassen in Abhängigkeit der Zeit entwickelt. Wie zu erkennen ist, ist durch das erfindungsgemäße Bordnetz eine wesentlich schnellere Aufheizung im Fahrzeuginnenraum, insbesondere im Kopfbereich der Fahrzeuginsassen, möglich. Startet man bei einer Fahrzeuginnenraumtemperatur von etwa – 18° C erfolgt ein Anstieg der Fahrzeuginnenraumtemperatur während der ersten fünf Minuten auf einen Wert von etwa + 8° C. Wie aus der 5 zu erkennen ist, ist in Bordnetzen ohne eine derartige Schnellheizfunktion lediglich ein Aufheizen von – 18° C auf einen Wert von etwa – 10° C während der ersten fünf Minuten möglich. Auch im weiteren Verlauf der beiden gezeigten Kurven gemäß 5 ist zu erkennen, dass durch das erfindungsgemäße Bordnetz mit der entsprechenden Heizvorrichtung auch im weiteren zeitlichen Verlauf der Aufheizphase ein besseres Aufheizen mit der Zuheizung über das Bordnetz möglich ist. Insbesondere am Anfang ist jedoch eine deutlich verbesserte und schnellere Aufheizung des Fahrzeuginnenraums durch das erfindungsgemäße Bordnetz mit der entsprechenden Zuheizung gewährleistet.
  • In 6 ist eine Darstellung gezeigt, bei der das Drehmoment D des Antriebs des ersten Generators G1 bei einer Belastung von etwa 40A in Abhängigkeit der Motordrehzahl nM aufgezeigt ist. Wie der 6 zu entnehmen ist, weist bei einer Motordrehzahl nM von etwa 7500/min das Drehmoment des ersten Generators G1 einen Wert von etwa 12Nm auf. Des Weiteren ist aus der Darstellung gemäß 6 zu erkennen, dass mit steigender Motordrehzahl das Drehmoment D des Generators G1 abnimmt. So ist bei einer Motordrehzahl von etwa 1000 U/min das Drehmoment des Generators G1 etwa 9Nm und bei einer Motordrehzahl von etwa 20000/min etwa SNm. Dieses Drehmoment steht insbesondere im Beschleunigungsfall dem Fahrzeugantrieb zur Verfügung, da der Generator G1 in diesem Fahrzustand entlastet wird und die Stromversorgung des 14V Bordnetzes in diesem Fall über den Super-Cap K und den DC/DC-Wandler W gewährleistet wird.
  • In 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Bordnetzes B gemäß der Erfindung gezeigt. Im Unterschied zur Ausführung gemäß 1 weist das Bordnetz einen Puls-Wechselrichter PWR auf, welcher mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch verbunden ist. Wie in 7 zu erkennen ist, ist der Ausgang der Regelvorrichtung R2 mit einem Eingang des Puls-Wechselrichters PWR elektrisch verbunden. Des Weiteren ist im Ausführungsbeispiel gemäß 7 die Heizvorrichtung HV und der Kondensator K mit einem Ausgang des Puls-Wechselrichters PWR elektrisch verbunden. Die Heizvorrichtung HV und der Kondensator K sind somit über den Puls-Wechselrichter PWR mit dem Ausgang G2A des zweiten Generators G2 elektrisch verbunden bzw. mit diesem elektrisch gekoppelt. Durch den Puls-Wechselrichter PWR kann erreicht werden, dass der zweite Generator G2 als Elektromotor betrieben werden kann und dadurch zur Beschleunigungsunterstützung des Kraftfahrzeugs oder zum Starten des Verbrennungsmotors herangezogen werden kann. Das aktive Boosten oder die Funktion als Start-Stop-System des zweiten Generators G2 kann beispielsweise bei Ausgangsspannungen des zweiten Generators G2 von etwa 16V bis etwa 32V bevorzugt erfolgen. Die Rekuperation kann bevorzugt bei Ausgangsspannungen von größer etwa 32V erfolgen. Wird der zweite Generator G2 zusammen mit dem Puls-Wechselrichter PWR als Elektromotor verwendet, können elektrische Leistungen von etwa 3KW für eine bestimmte Zeitdauer, beispielweise etwa 5s, bereitgestellt werden. Für das elektrische Boosten kann eine elektrische Leistung von etwa 4KW für eine bestimmte Zeitdauer, etwa 5s, erzeugt werden.
  • Die zu den 1 bis 6 ausgeführten Erläuterungen gelten auch für das in 7 dargestellte Ausführungsbeispiel.

Claims (12)

  1. Bordnetz für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten (G1) und einem zweiten Generator (G2), wobei am Ausgang des ersten Generators (G1) eine erste Spannung und am Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) eine zweite Spannung bereitstellbar ist, die mindestens so groß ist, wie die erste Spannung, und wobei die Amplitude der zweiten Spannung über eine Steuervorrichtung (SG), welche über eine Regelvorrichtung (R2) mit dem zweiten Generator (G2) elektrisch verbunden ist, steuerbar ist, wobei der Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) zum Anschluss eines DC/DC-Wandlers (W), einer Rekuperationsvorrichtung (K) und eines einzigen Verbrauchers (HV) ausgelegt ist, und der einzige Verbraucher (HV) zur Energieversorgung mit dem Ausgangsspannungspotenzial des zweiten Generators (G2) mit dem Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) elektrisch koppelbar ist.
  2. Bordnetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rekuperationsvorrichtung (K) und der einzige Verbraucher (HV) gleichzeitig an den Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) elektrisch koppelbar sind.
  3. Bordnetz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der einzige Verbraucher (HV) über einen Schalter (S3) direkt mit dem Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) elektrisch koppelbar ist und im gekoppelten Zustand des Verbrauchers (HV) mit dem zweiten Generator (G2) ein vom zweiten Generator (G2) zu erzeugender Spannungswert durch die Steuervorrichtung (SG) abhängig vom erforderlichen Betriebszustand des Verbrauchers (HV) und unabhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs vorgebbar ist.
  4. Bordnetz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im elektrisch entkoppelten Zustand des Verbrauchers (HV) vom zweiten Generator (G2) ein vom zweiten Generator (G2) zu erzeugender Spannungswert durch die Steuervorrichtung (SG) abhängig vom Betriebszustand des Kraftfahrzeugs vorgebbar ist.
  5. Bordnetz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Betriebszustand Schubbetrieb des Kraftfahrzeugs der durch die Steuervorrichtung (SG) vorgebbare Spannungswert im Wesentlichen gleich dem maximal erzeugbaren Spannungswert des zweiten Generators (G2) ist.
  6. Bordnetz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Betriebszustand Beschleunigungsbetrieb des Kraftfahrzeugs der durch die Steuervorrichtung (SG) vorgebbare Spannungswert im Wesentlichen gleich dem minimal erzeugbaren Spannungswert des zweiten Generators (G2) ist.
  7. Bordnetz nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass – in einem Betriebszustand Normalbetrieb des Kraftfahrzeugs der zweite Generator (G2) deaktiviert ist, oder – der zweite Generator (G2) aktiviert ist und der vom zweiten Generator (G2) zu erzeugende Spannungswert ein Spannungswert aus dem ersten Drittel des vom zweiten Generator (G2) erzeugbaren Spannungsintervalls ist, insbesondere etwa 40 % über dem maximal erzeugbaren Spannungswert des ersten Generators (G1) liegt.
  8. Bordnetz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle des aktivierten zweiten Generators (G2) der zu erzeugende Spannungswert etwa 20 V ist.
  9. Bordnetz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der einzige Verbraucher eine Heizvorrichtung (HV) ist und die Rekuperationsvorrichtung einen Energiespeicher (K), insbesondere einen Kondensator, insbesondere einen Super-Cap, aufweist.
  10. Bordnetz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) mit einem Puls-Wechselrichter (PWR) elektrisch verbunden ist.
  11. Bordnetz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelvorrichtung (R2), der einzige Verbraucher (HV) und die Rekuperationsvorrichtung (K) mit dem Puls-Wechselrichter (PWR) elektrisch verbunden sind.
  12. Verfahren zum Betreiben eines Bordnetzes eines Kraftfahrzeugs, wobei das Kraftfahrzeug einen ersten (G1) und einen zweiten Generator (G2) umfasst, wobei am Ausgang des ersten Generators (G1) eine erste Spannung und am Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) eine zweite Spannung bereitstellbar ist, wobei die zweite Spannung mindestens so groß wie die erste Spannung ist und die Amplitude der zweiten Spannung über eine Steuervorrichtung (SG), die an eine Regeleinheit (R2) des zweiten Generators (G2) elektrisch gekoppelt ist, steuerbar ist, wobei mit dem Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) ein DC/DC-Wandler (W), eine Rekuperationsvorrichtung (K) und ein einziger Verbraucher (HV) elektrisch koppelbar sind, wobei der einzige Verbraucher (HV) zur Energieversorgung mit dem Ausgangsspannungspotenzial des zweiten Generators (G2) mit dem Ausgang (G2A) des zweiten Generators (G2) elektrisch gekoppelt wird.
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