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DE102005038671A1 - Vorrichtung zum Führen einer Bahn - Google Patents

Vorrichtung zum Führen einer Bahn Download PDF

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DE102005038671A1
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Voith Patent GmbH
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung zum Führen einer Bahn von einer ersten Position zu einer zweiten Position, insbesondere von einer Abwickelstation zu einem Wickelabschnitt einer Rollenwickeleinrichtung, angegeben mit einer Hilfseinrichtung (21), die die Bahn an der ersten Position in voller Breite erfaßt. DOLLAR A Man möchte auf einfache Weise die Bahn im Bereich ihres Anfangs in voller Breite erfassen können. DOLLAR A Hierzu ist vorgesehen, daß die Hilfseinrichtung (21) ein erstes Hilfselement (31), das sich quer zur Längserstreckung der Bahn (9) und mindestens über die Breite der Bahn (9) erstreckt, und ein zweites Halteelement (35) aufweist, das gegenüber dem ersten Halteelement (31) in eine Öffnungsposition, in der zwischen den beiden Halteelementen (31, 35) ein Raum (48) zur Aufnahme eines Bahnanfangs (30) gebildet ist, und in eine Schließposition verlagerbar ist, in der die beiden Halteelemente (31, 35) unter Zwischenlage des Bahnanfangs (30) aneinander anliegen, wobei eines der Halteelemente (31, 35) eine Magnetanordnung (38) aufweist, die in der Schließposition das andere Halteelement (35, 31) festhält.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen einer Bahn von einer ersten Position zu einer zweiten Position, insbesondere von einer Abwickelstation zu einem Wickelabschnitt einer Rollenwickeleinrichtung, mit einer Hilfseinrichtung, die die Bahn an der ersten Position in voller Breite erfaßt.
  • Die Erfindung wird im folgenden am Beispiel einer Rollenwickeleinrichtung beschrieben. Hier wird eine Bahn, insbesondere eine Papierbahn, von einer Vorratsrolle abgezogen, durch eine Längsschneideeinrichtung geführt und dann einem Wickelabschnitt zugeführt, wo die dann in Teilbahnen vorliegende Bahn auf Teilbahnrollen aufgewickelt wird. Diese Teilbahnrollen können beispielsweise in einem Doppeltragwalzenwickler oder in einem Stütz- oder Kontaktwalzenwickler gewickelt werden.
  • Zumindest bei der erstmaligen Inbetriebnahme, in der Regel aber auch bei bestimmten Betriebsunterbrechungen, muß die Bahn von der Abwickelstation zum Wickelabschnitt geführt werden.
  • Für diesen sogenannten Aufführ- oder Einführvorgang ist es üblich, die Bahn mit einer Spitze zu versehen, d.h. mit einem Abschnitt, der eine wesentlich geringere Breite als die Bahn selbst hat. Eine derartige Spitze ist zwar wesentlich einfacher handzuhaben, als die Bahn in voller Breite. Sie hat aber den Nachteil, daß ein nicht zu vernachlässigender Teil der Bahn verlorengeht. Insbesondere kann man die Längsschneidemesser erst dann in die Bahn einfahren, wenn die Bahn mit voller Breite am Wickelabschnitt angekommen ist.
  • Man hat daher in der älteren deutschen Patentanmeldung 10 2004 049 720 vorgeschlagen, die Bahn mit einer Hilfseinrichtung zu erfassen und die Hilfseinrichtung dann entlang des vorgegebenen Bahnpfades zu führen. Hierzu ist es erforderlich, daß die Hilfseinrichtung die Bahn über ihre volle Breite erfassen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf einfache Weise eine Bahn im Bereich ihres Anfangs in voller Breite zu erfassen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Hilfseinrichtung ein erstes Halteelement, das sich quer zur Längserstreckung der Bahn und mindestens über die Breite der Bahn erstreckt, und ein zweites Halteelement aufweist, das gegenüber dem ersten Halteelement in eine Öffnungs position, in der zwischen den beiden Halteelementen ein Raum zur Aufnahme eines Bahnanfangs gebildet ist, und in eine Schließposition verlagerbar ist, in der die beiden Halteelemente unter Zwischenlage des Bahnanfangs aneinander anliegen, wobei eines der Halteelemente eine Magnetanordnung aufweist, die in der Schließposition das andere Halteelement festhält.
  • Mit einer derartigen Hilfseinrichtung ist es auf einfache Weise möglich, die Bahn im Bereich ihres Anfangs über der vollen Breite zu erfassen und festzuhalten. Die Bahn wird, wenn die beiden Halteelemente auseinander bewegt worden sind, in den Raum zwischen den beiden Halteelementen eingeführt. Danach werden die beiden Halteelemente aufeinander zu bewegt. Spätestens dann, wenn die beiden Halteelemente aneinander anliegen, in der Regel jedoch bereits etwas vorher, wirkt die Magnetanordnung an einem Halteelement und zieht das andere Halteelement zu sich heran. Die zwischen den beiden Halteelementen befindliche Materialbahn wird dann eingeklemmt und dadurch zwischen den beiden Halteelementen festgehalten. Die Klemmkraft kann durch eine geeignete Dimensionierung der Magnetanordnung so gestaltet werden, daß sie ausreicht, um die Bahn von der ersten Position zur zweiten Position zu ziehen, beispielsweise von der Mutterrolle zu einer Wickelposition.
  • Vorzugsweise ist das andere Halteelement zumindest abschnittsweise aus einem magnetisierbaren Material gebildet. Ein Eisen, ein eisenhaltiges Material, AlNiCo oder ein anderes magnetisierbares Material, das von einer Magnetanordnung angezogen wird, ist allgemein verfügbar. Die Hilfseinrichtung kann daher kostengünstig gefertigt werden.
  • Vorzugsweise weist die Magnetanordnung eine Magnetleiste auf. Die Magnetleiste kann sich über die gesamte Breite der Bahn, also über die Länge des Halteelements erstrecken. Damit wird sichergestellt, daß die magnetischen Kräfte auch über die gesamte Breite der Bahn wirken. Die Bahn wird also mit einer hohen Zuverlässigkeit zwischen den beiden Halteelementen festgehalten.
  • Vorzugsweise weist die Magnetanordnung mindestens einen Permanentmagneten auf. Die Magnetkraft wird also erzeugt, ohne daß es einer Energiezufuhr von außen bedarf. Ein besonderer Vorteil liegt insbesondere darin, daß man die Hilfseinrichtung dann bei ihrem Weg von der ersten Position zur zweiten Position nicht von außen mit Energie versorgen muß. Es müssen also keine Kabel oder andere Leitungen nachgeschleift werden.
  • Andererseits kann es von Vorteil sein, wenn die Magnetanordnung alternativ oder zusätzlich mindestens einen Elektromagneten aufweist. Mit einem Elektromagneten lassen sich die Haltekräfte, die die Magnetanordnung erzeugt, in gewissen Grenzen besser steuern.
  • Vorzugsweise ist das zweite Halteelement gegenüber dem ersten Halteelement verschwenkbar. Die beiden Halteelemente haben also fortlaufend immer eine Verbindung, nämlich an ihrer gemeinsamen Schwenkachse. Dadurch wird es einfacher, die beiden Halteelemente immer so zueinander zu positionieren, daß sie die gewünschte Klemmwirkung auf den Bahnanfang ausüben können.
  • Vorzugsweise ist das zweite Halteelement gegenüber dem ersten Halteelement von einer Feder in die Öffnungspo sition vorgespannt. Dabei macht man sich die Tatsache zunutze, daß die Kraft der Magnetanordnung mit der Entfernung von der Magnetanordnung abnimmt. Im "Nahbereich" entfaltet also die Magnetanordnung die größte Kraft auf das andere Halteelement. Diese Kraft reicht dann bei weitem aus, um nicht nur die Klemmkraft aufzubringen, sondern auch die Kraft der Feder, die zum Vorspannen verwendet wird, zu überwinden. Wenn man die Hilfseinrichtung öffnen will, dann reicht eine kleinere oder größere Bewegung des zweiten Halteelements aus, um die Wirkung der Magnetanordnung so weit abklingen zu lassen, daß die Feder auch in ihrer am weitesten entspannten Position genügend Kraft aufbringt, um das zweite Halteelement in der Öffnungsposition zu halten. Wenn das zweite Halteelement in der Öffnungsposition gehalten wird, ist es einfacher, den Bahnanfang einzuführen. Man muß nicht mehr darauf achten, daß das zweite Halteelement nicht versehentlich zuklappt.
  • Bevorzugterweise ist das zweite Halteelement zumindest auf einem Teil seiner Länge als zweiarmiger Hebel ausgebildet. Ein zweiarmiger Hebel hat auf beiden Seiten der Schwenkachse jeweils einen Arm. Der eine Arm wird verwendet, um den Bahnanfang einzuklemmen. Der andere Arm kann verwendet werden, um die Hilfseinrichtung zu schließen oder zu öffnen. Es besteht also praktisch keine Gefahr, daß man bei der Handhabung des zweiten Halteelements die Papierbahn in gefährlicher Weise berührt, sie also beschädigt.
  • Bevorzugterweise weist das erste Halteelement eine Öffnung auf, durch die ein Arm des zweiten Halteelements geführt ist. Durch diese Öffnung hindurch kann man also das zweite Halteelement "bedienen", es also in die Öffnungsposition oder in die Schließposition verlagern.
  • Bevorzugterweise ist die Hilfseinrichtung verschwenkbar an Trägern gehalten. Die Hilfseinrichtung stellt sich also, wenn sie den Bahnanfang von der ersten Position zur zweiten Position zieht, so ein, daß die geringsten Kräfte zwischen der Hilfseinrichtung und der Bahn wirken. Man kann damit erreichen, daß die Bahn dann nicht über eine Kante an der Hilfseinrichtung gezogen wird, sondern die Bahn mehr oder weniger geradlinig aus dem Bereich zwischen den beiden Halteelementen herausgeführt werden kann.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
  • 1 eine Rollenwickeleinrichtung in schematischer Darstellung,
  • 2 eine schematische Darstellung einer Hilfseinrichtung in Öffnungsposition und,
  • 3 die Hilfseinrichtung in Schließposition.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Rollenwickeleinrichtung 1 mit einer Abwickelstation 2 und einer Aufwickelstation 3. Zwischen der Abwickelstation 2 und der Aufwickelstation 3 ist eine Längsschneideeinrichtung 4 angeordnet.
  • In der Abwickelstation 2 ist eine Abwickelposition 5 vorgesehen. In der Abwickelposition 5 befindet sich ein Abwickellager 6, in dem ein Tambour 7 drehbar gelagert ist. Auf dem Tambour 7 ist eine Mutterrolle 8 aufgewickelt, von der ein Rest noch in 1 erkennbar ist. Von der Mutterrolle 8, die auch als "Jumborolle" bezeichnet werden kann, wird eine Bahn 9 abgezogen. Diese Bahn 9 wird in der Längsschneideeinrichtung 4 in mehrere Teilbahnen geschnitten und in der Aufwickelstation 3 zu mehreren Wickelrollen 10 aufgewickelt, von denen in 1 nur eine erkennbar ist, weil diese Wickelrollen 10 sich in einer Richtung senkrecht zur Zeichenebene hintereinander befinden.
  • Das Abwickellager 6 ist für höhere Geschwindigkeiten geeignet. Beispielsweise kann die Bahn 9 mit einer Geschwindigkeit von 2000 bis 3000 m/min abgezogen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite des Tambours 7 ist natürlich ein gleichartiges Abwickellager 6 angeordnet.
  • Die Wickelrollen 10 ruhen auf zwei Tragwalzen 11, 12, von denen mindestens eine angetrieben ist. Eine Belastungswalze 13 kann vorgesehen sein, um den Wickelvorgang zu steuern. Anstelle des dargestellten sogenannten "Doppeltragwalzenwicklers" kann auch ein Stützwalzenwickler vorgesehen sein, bei dem die Wickelrollen 10 zentrisch gehalten werden und an einer Stütz- oder Kontaktwalze anliegen.
  • Die Abwickelstation 2 weist auch noch eine Vorbereitungsposition 14 auf, in der ein weiterer Tambour 15 mit einer neuen Mutterrolle 16 bereitgehalten wird. Die Vorbereitungsposition weist ein Vorbereitungslager 17 auf, das eine Drehung des Tambours 15 ebenfalls zuläßt, aber weniger aufwendig ausgebildet ist, weil die hier notwendigen Umdrehungsgeschwindigkeiten weitaus geringer sind. Das Vorbereitungslager 17 und das Abwickellager 6 sind durch eine Laufbahn 18 miteinander verbunden, auf der der Tambour 15 in der Vorbereitungsposition 14 zur Abwickelposition 5 rollen kann, wenn ein Tambourwechsel erforderlich ist.
  • In der Vorbereitungsposition 14 wird die Mutterrolle 16 vorbereitet. Zur Vorbereitung werden in der Regel einige Lagen der Bahn abgewickelt und entsorgt. Dieser Vorgang wird auch als "Abschwarten" bezeichnet. Zur Aufnahme des zu entsorgenden Abschnitts der Bahn 9 ist eine Pulperöffnung 19 vorgesehen, die unterhalb der Vorbereitungsposition 14 angeordnet ist und zwar so, daß die unter der Wirkung der Schwerkraft nach unten hängende Bahn 9 die Pulperöffnung 19 trifft. Da die Mutterrolle 16 nicht immer den gleichen Radius aufweist, wird sich die Position der herabhängenden Bahn 9 zwar geringfügig verschieben. Die Pulperöffnung 19 ist jedoch so groß, daß sie die herabfallende Bahn auffangen kann. Gegebenenfalls kann auch noch zusätzlich ein Trichter 20 vorgesehen sein.
  • Es ist nun gelegentlich erforderlich, die Bahn 9 von der Abwickelstation 2 zur Aufwickelstation 3 zu führen. Dabei muß die Bahn 9 auch durch die Längsschneideeinrichtung 4 geführt werden. Dieser Vorgang wird auch als "Einführen" bezeichnet.
  • Zum Einführen weist die Rollenwickeleinrichtung 1 eine Hilfseinrichtung 21 auf, die in 1 an unterschied lichen Positionen dargestellt ist. In unterschiedlichen Positionen wird die Hilfseinrichtung 21 zur Unterscheidung mit kleinen Buchstaben (a, b, c) versehen.
  • Die Hilfseinrichtung 21 wird auf einer Bewegungsbahn 22 geführt, die als strichpunktierte Linie dargestellt ist. Die Bewegungsbahn wird durch Schienen oder Führungen realisiert, die beidseits der Bahn 9 außerhalb ihrer Breite angeordnet sind. Entlang der Bewegungsbahn 22 kann auch eine Kette, ein Riemen oder ein Seil geführt werden, wobei diese Einrichtungen in nicht näher dargestellter Weise durch einen gemeinsamen Antrieb angetrieben werden, so daß die Hilfseinrichtung 21 in einer Ausrichtung senkrecht zur Bewegungsrichtung der Bahn 9 von der Abwickelstation 2 zur Aufwickelstation 3 geführt werden kann.
  • Die Hilfseinrichtung 21 wird nun von links (bezogen auf die Darstellung der 1) an die unter der Wirkung der Schwerkraft senkrecht nach unten hängende Bahn 9 herangefahren und an der Bahn befestigt.
  • 2 zeigt die Hilfseinrichtung 21 im geöffneten Zustand. Die Bahn 9 hängt mit ihrem Anfang 30 so weit nach unten, daß sie von der Hilfseinrichtung 21 erfaßt werden kann. In 3 ist die Hilfseinrichtung geschlossen. Es ist erkennbar, daß die Bahn 9 nun festgehalten ist.
  • Die Hilfseinrichtung 21 ist in beiden Figuren im Schnitt dargestellt. Sie weist ein erstes Halteelement 31 auf, das durch einen Fortsatz eines Grundkörpers 32 gebildet ist. Der Grundkörper 32 ist zwischen zwei Trä gern 33 angeordnet. Diese Träger 33 werden entlang der Bahn 22 bewegt, um die Bahn von der Abwickelstation 2 zur Aufwickelstation 3 zu ziehen. Der Grundkörper 32 ist hierbei über eine Schwenkachse 34 an den Trägern 33 befestigt. Dementsprechend kann sich die Orientierung der Hilfseinrichtung 21 im Raum ändern, wenn sie die Bahn 9 zieht. Insbesondere kann sie sich z.B. auf horizontal verlaufenden Abschnitten der Bewegungsbahn 22 leicht nach hinten neigen, so daß die Bahn 9, wie in 3 dargestellt, auch in diesen Abschnitten der Bewegungsbahn 22 geradlinig aus der Hilfseinrichtung 21 herausgeführt werden kann.
  • Die Hilfseinrichtung 21 weist ein zweites Halteelement 35 auf, das gegenüber dem ersten Halteelement 31 verschwenkbar ist, wie durch einen Doppelpfeil 36 angedeutet. Hierzu sind die beiden Halteelemente 31, 35 über eine Schwenkachse 37 miteinander verbunden.
  • Am ersten Halteelement 31 ist eine Magnetanordnung in Form einer Magnetleiste 38 vorgesehen. Die Magnetleiste 38 ist in das erste Halteelement 31 versenkt, so daß das erste Halteelement 31 auf der dem zweiten Halteelement 35 zugewandten Seite eine glatte Anlagefläche 39 aufweist. Die Anlagefläche 39 ist also frei von Erhebungen oder Vertiefungen. Sie kann natürlich eine gewisse Rauhigkeit aufweisen, um den Halteeingriff mit dem Anfang 30 der Bahn 9 zu verbessern.
  • Die Magnetleiste 38 kann durch Permanentmagnete gebildet sein. Es ist aber auch möglich, alternativ oder zusätzlich zu Permanentmagneten einen Elektromagneten zu verwenden.
  • Das zweite Halteelement 35 ist vorzugsweise aus einem magnetisierbaren Eisen gebildet. Dies gilt zumindest für den Bereich, der im zusammengeklappten Zustand (3) an der Magnetleiste 38 anliegt.
  • Zwischen den beiden Halteelementen 31, 35 ist eine Feder 40 vorgesehen, die das zweite Halteelement 35 in die in 2 dargestellte Öffnungsposition vorspannt. Zur Aufnahme der Feder 40 weist das erste Halteelement 31 eine Ausnehmung 41 und das zweite Halteelement eine Ausnehmung 42 auf. Die Feder 40 wird im ersten Halteelement 31 durch einen Stift 43 gehalten.
  • Das zweite Halteelement 35 ist als zweiarmiger Hebel ausgebildet. Ein erster Arm 44 weist eine Anlagefläche 45 auf, die letztendlich auf den Anfang 30 der Bahn 9 wirkt. Ein zweiter Arm 46 ist auf der gegenüberliegenden Seite der Schwenkachse 37 angeordnet. Der zweite Arm 46 ist durch eine Öffnung 47 geführt, die im ersten Halteelement 31 vorgesehen ist.
  • Wenn, wie dies in 2 dargestellt ist, die Bahn 9 mit ihrem Anfang 30 in einen Raum 48 zwischen den beiden Halteelementen 31, 35 eingeführt worden ist, dann wird durch einen Druck auf den Arm 46 des zweiten Halteelements 35 der andere Arm 44 des Halteelements 35 entgegen der Uhrzeigerrichtung um die Schwenkachse 37 verschwenkt. Hierbei ist die Kraft der Feder 40 zu überwinden.
  • Wenn sich die Anlagefläche 45 des zweiten Halteelements 35 weit genug an die Magnetleiste 38 angenähert hat, dann übersteigt die Kraft, die die Magnetleiste 38 auf das zweite Halteelement 35 ausübt, die Kraft der Feder 40. Die Magnetleiste 38 zieht also das zweite Halteelement 35 zur Anlage an das erste Halteelement 31, wobei lediglich der Anfang 30 der Bahn 9 zwischen den beiden Halteelementen 31, 35 verbleibt. Die dann durch die Magnete der Magnetleiste 38 zwischen den beiden Halteelementen 31, 35 wirkenden Kräfte reichen aus, um die Bahn 9 so weit festzuhalten, daß sie sicher von der Abwickelstation 2 zur Aufwickelstation 3 geführt werden kann.
  • Wenn die Bahn in der Aufwickelstation 3 angekommen ist, dann wird die Hilfseinrichtung 21 geöffnet, indem man von rechts (bezogen auf die Darstellung der 3) auf den zweiten Arm 46 des zweiten Halteelements 35 drückt. Sobald sich die Anlagefläche 45 weit genug von der Magnetleiste 38 entfernt hat, daß die Kraft der Feder 40 die Anziehungskraft der Magnetleiste 38 überwindet, klappt das zweite Halteelement 35 endgültig auf und die Bahn 9 wird freigegeben.
  • Bei einer derartigen Führung der Bahn 9 wird der Anfang 30 der Bahn 9 praktisch nicht beschädigt. Es ist möglich, die Bahn 9 auf ihrer gesamten Breite zu erfassen. Das Schließen und Öffnen der Hilfseinrichtung 21 erfordert keine größeren Kräfte.
  • In nicht näher dargestellter Weise kann auch noch eine Einrichtung vorgesehen sein, um die Hilfseinrichtung 21 im Bereich der Abwickelstation 2 immer in ihre aufrechte Position zu bewegen. Dies läßt sich beispielsweise mit einem Antrieb an den Trägern 33 realisieren. Man kann auch auf die unterhalb der Schwenkachse 34 befindlichen Teile des Grundkörpers 32 von außen einwirken.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Führen einer Bahn von einer ersten Position zu einer zweiten Position, insbesondere von einer Abwickelstation zu einem Wickelabschnitt einer Rollenwickeleinrichtung, mit einer Hilfseinrichtung, die die Bahn an der ersten Position in voller Breite erfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfseinrichtung (21) ein erstes Halteelement (31), das sich quer zur Längserstreckung der Bahn (9) und mindestens über die Breite der Bahn (9) erstreckt, und ein zweites Halteelement (35) aufweist, das gegenüber dem ersten Halteelement (31) in eine Öffnungsposition, in der zwischen den beiden Halteelementen (31, 35) ein Raum (48) zur Aufnahme eines Bahnanfangs (30) gebildet ist, und in eine Schließposition verlagerbar ist, in der die beiden Halteelemente (31, 35) unter Zwischenlage des Bahnanfangs (30) aneinander anliegen, wobei eines der Halteelemente (31, 35) eine Magnetanordnung (38) aufweist, die in der Schließposition das andere Halteelement (35, 31) festhält.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Halteelement (35, 31) zumindest abschnittsweise aus einem magnetisierbaren Material gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetanordnung (38) eine Magnetleiste aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetanordnung (38) mindestens einen Permanentmagneten aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetanordnung (38) mindestens einen Elektromagneten aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Halteelement (35) gegenüber dem ersten Halteelement (31) verschwenkbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Halteelement (35) gegenüber dem ersten Halteelement (31) von einer Feder (40) in die Öffnungsposition vorgespannt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Halteelement (35) zumindest auf einem Teil seiner Länge als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Halteelement (31) eine Öffnung (47) aufweist, durch die ein Arm (46) des zweiten Halteelements (35) geführt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfseinrichtung (21) verschwenkbar an Trägern (33) gehalten ist.
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