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DE102005038617A1 - Einklemmschutzvorrichtung im Kraftfahrzeugbereich - Google Patents

Einklemmschutzvorrichtung im Kraftfahrzeugbereich Download PDF

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DE102005038617A1
DE102005038617A1 DE102005038617A DE102005038617A DE102005038617A1 DE 102005038617 A1 DE102005038617 A1 DE 102005038617A1 DE 102005038617 A DE102005038617 A DE 102005038617A DE 102005038617 A DE102005038617 A DE 102005038617A DE 102005038617 A1 DE102005038617 A1 DE 102005038617A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
body part
actuating means
trap device
strip
fastening strip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102005038617A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Kraus
Jürgen Klingenberg
Josef Appel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Webasto SE
Original Assignee
Webasto SE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Webasto SE filed Critical Webasto SE
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Priority to US12/063,714 priority patent/US8033052B2/en
Priority to PCT/DE2006/001427 priority patent/WO2007019836A1/de
Priority to EP06775856A priority patent/EP1915500B1/de
Priority to AT06775856T priority patent/ATE554256T1/de
Priority to JP2008526367A priority patent/JP4825998B2/ja
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einklemmschutzvorrichtung im Kraftfahrzeugbereich zum Verhindern eines Einklemmens eines Objektes, mit einem Betätigungsmittel (1), welches mit einem Karosserieteil (3) eines Fahrzeugs koppelbar und durch Anlage an dem Objekt relativ zu dem Karosserieteil (3) bewegbar ist, und mit einer Erfassungseinrichtung zur Erfassung einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel (1) und dem Karosserieteil (3).

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einklemmschutzvorrichtung im Kraftfahrzeugbereich zum Verhindern eines Einklemmens eines Objektes.
  • Obwohl auf beliebige bewegbare Bauteile anwendbar, werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrunde liegende Problematik in Bezug auf ein Karosserieteil im Kraftfahrzeugbereich, und insbesondere in Bezug auf eine Heckklappe eines Fahrzeugs näher erläutert.
  • Um den Bedienungskomfort von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Personenkraftwagen zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Komponenten mit manuellem Antrieb durch Komponenten mit motorischem Antrieb ersetzt, wie beispielsweise Türfenster oder Schiebedächer, die in der Vergangenheit mittels einer Handkurbel geöffnet und geschlossen wurden und jetzt in der Regel mit einem von einem Elektromotor angetriebenen Schließ- und Öffnungsmechanismus versehen sind.
  • Eine entsprechende Entwicklung ist auch bei den Schließ- oder Verriegelungsmechanismen von Front- und Heckklappen eingetreten, und zwar sowohl bei Klappen, die einen Zugang zu einem Fahrgastraum oder Gepäckraum verschließen, als auch bei Klappen, die in Form einer Motorhaube einen Zugang zu einem Motorraum verschließen. In Verbindung mit Front- oder Heckklappen können elektrische oder hydraulische Antriebe sowohl zum Verschwenken der Klappe beim Schließen als auch zum Verriegeln der Klappe eingesetzt werden. Dabei kann beispielsweise die Heckklappe über ein Stellglied mit einem Elektro- oder Hydraulikmotor eines Schließmechanismus gekoppelt werden, der die Heckklappe aus einer Offenstellung, in der sie die Öffnung freigibt, in eine Schließstellung verschwenkt, in der sie die Öffnung verschließt. Die Inbetriebnahme des Motors des Schließ- und Öffnungsmechanismus kann beispielsweise vom Fahrgastraum aus oder über eine Fernbedienung erfolgen.
  • An diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass bei einem Schließen beispielsweise der Heckklappe mittels Fernbedienung oder vom Fahrgastraum aus ein direkter Blickkontakt auf die Klappe und insbesondere auf deren freien Rand zumeist nicht gegeben ist. Somit kann es bei einem Einklemmen von Objekten und insbesondere von Körperteilen eines Lebewesens zu Verletzungen bei einem derartigen automatischen Schließen der Heckklappe kommen.
  • Es ist der Anmelderin bekannt, aus Sicherheitsgründen automatisch verfahrbare Deckel und Klappen in einem Fahrzeug mit einer Stoppfunktion auszustatten, um bei Überschreiten einer auf den Deckel oder die Klappe wirkenden Grenzlast die Bauteilbewegung anzuhalten, beispielsweise für den Fall, dass die Heckklappe gegen ein Hindernis, beispielsweise eine menschliche Hand oder einen eingeklemmten Finger, stößt.
  • Beispielsweise ist es der Anmelderin bekannt, als direkte Einklemmschutzvorrichtung eine taktile Sensorleiste zu verwenden, die direkt auf den Klemmkanten der Heckklappe aufgebracht ist. In der deutschen Offenlegungsschrift DE 432 29 535 A1 ist beschrieben, ein Hohlprofil als taktile Sensorleiste zu verwenden, welches zwei gegenüberliegende leitende Bereiche vorsieht, einen leitfähigen Basisbereich und einen leitfähigen gewölbten Profilbereich. Beide Bereiche sind durch isolierende Profilabschnitte getrennt. Bei einem entsprechenden Druck, beispielsweise durch eine eingeklemmte Hand, wird das Hohlprofil zusammengedrückt und die beiden leitfähigen Bereiche berühren sich und lösen einen elektrischen Kontakt und einen Schaltvorgang aus, der den Antriebs mechanismus stoppt. Auch eine Messung des Druckunterschiedes durch Verformung der Sensorleiste aufgrund einer Anlage an dem eingeklemmten Objekt ist denkbar.
  • An diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass eine direkt auf den Klemmkanten der Heckklappe aufgebrachte Sensorleiste erst im Falle eines auftretenden Einklemmens ein Signal an eine Steuerung zum Anhalten des Antriebsmechanismus ausgibt, wobei die Kräfte auf die beispielsweise eingeklemmte Hand bis zum Anhalten des Antriebsmechanismus bereits derart hoch sein können, dass auch beim ordnungsgemäßen Erkennen ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht.
  • Ferner ist es der Anmelderin bekannt, eine indirekte Einklemmschutzvorrichtung vorzusehen, welche anhand der Motordrehzahl bzw. des Stromverlaufs des Antriebsmechanismus ein Einklemmen detektiert. Beispielsweise wird bei einem als Antriebsmechanismus verwendeten Elektromotor die Leistungsaufnahme kontinuierlich gemessen und der Motor dann abgeschaltet, wenn die Leistungsaufnahme beim Auftreffen auf ein Hindernis einen vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
  • An diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt, dass derartige Schutzmaßnahmen nicht für einen Schließmechanismus, beispielsweise einer Heckklappe eines Kraftfahrzeuges, geeignet sind, da die zum Verriegeln einer Drehfalle mit einem Schließbügel erforderlichen Kräfte und deren Toleranzen verhältnismäßig groß sind, so dass z. B. ein zusätzlicher Widerstand in Folge eines eingeklemmten Fingers nicht messbar wäre. Somit besteht auch bei diesem Ansatz nach wie vor ein erhebliches Verletzungsrisiko.
  • Somit können bei automatisch bewegten Karosserieteilen, wie beispielsweise bei Heckklappen, die über ein Schanier oder ein Viergelenk gedreht werden, nahe dem Drehpunkt sehr hohe Klemmkräfte auftreten, so dass ein Einsatz derartiger indi rekter Einklemmschutzvorrichtungen zum Verhindern von Verletzungen nicht geeignet ist.
  • Es liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einklemmschutzvorrichtung derart auszugestalten, dass auch bei automatisch bewegten Karosserieteilen ein zuverlässiger Einklemmschutz gewährleistet und das Verletzungsrisiko verringert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Einklemmschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegenden Idee besteht darin, dass die Einklemmschutzvorrichtung zum Verhindern eines Einklemmens eines Objektes ein Betätigungsmittel, welches mit einem Karosserieteil eines Fahrzeugs koppelbar und durch Anlage an dem Objekt relativ zu dem Karosserieteil bewegbar ist; und eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und dem Karosserieteil aufweist.
  • Somit wird durch das Betätigungsmittel eine indirekte Einklemmschutzvorrichtung geschaffen, die aufgrund der vorauseilenden Relativbewegung des Betätigungsmittels bezüglich des zugeordneten Karosserieteils ein eingeklemmtes Objekt bereits dann signalisiert, wenn noch keine hohen Einklemmkräfte auf das eingeklemmte Objekt wirken. Dadurch können Verletzungen an einem beispielsweise eingeklemmten Finger oder einer eingeklemmten Hand auf einfache und kostengünstige Weise verhindert werden.
  • In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der im Patentanspruch 1 angegebenen Einklemmschutzvorrichtung.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Einklemmschutzvorrichtung eine fest an dem Karosserieteil des Fahr zeugs anbringbare Befestigungsleiste auf, an welcher das Betätigungsmittel um eine Drehachse verschwenkbar angelenkt ist. Dadurch erfolgt bei einer Anlage an einem eingeklemmten Objekt eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil, an welchem die Befestigungsleiste fest angebracht ist. Die zusätzliche Befestigungsleiste gewährleistet eine einfache Nachmontage an beispielsweise bestehenden Karosserieteilen, so dass aufwändige und kostspielige Nachmontageverfahren entfallen. Es ist für einen Fachmann allerdings offensichtlich, dass eine direkte Montage des Betätigungsmittels an dem Karosserieteil ebenfalls möglich ist. In diesem Fall kann die Befestigungsleiste unter Umständen entfallen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Befestigungsleiste die Drehachse, um welche das Betätigungsmittel drehbar gelagert ist, und ein von der Drehachse beabstandetes Führungsmittel zur Lagerung und Schwenkführung des Betätigungsmittels auf. Beispielsweise ist das Führungsmittel als an der Befestigungsleiste montierbarer Führungsbolzen ausgebildet, welcher in ein Langloch eingreift, das in dem Befestigungsmittel vorgesehen und in Richtung der Schwenkbewegung ausgerichtet ist. Somit wird das Betätigungsmittel durch Schwenklagerung mittels der Drehachse und durch Führungslagerung mittels des Langlochs stabil und um die Drehachse verschwenkbar gelagert.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Drehachse dem Bereich des Karosserieteils zugeordnet, auf welchen geringe Klemmkräfte wirken, und das Führungsmittel dem Bereich des Karosserieteils zugeordnet, auf welchen größere Klemmkräfte wirken. Dadurch wird gewährleistet, dass insbesondere eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil in dem Bereich erzeugt und detektiert wird, in welchem die größte Verletzungsgefahr beim Einklemmen beispielsweise eines Fingers besteht.
  • Vorzugsweise ist das Betätigungsmittel mittels einer Federeinrichtung bezüglich der Befestigungsleiste oder bei direkter Montage des Betätigungsmittels an dem Karosserieteil bezüglich dem Karosserieteil vorspannbar. Dadurch wird gewährleistet, dass im Falle einer Relativbewegung des Betätigungsmittels durch Anlage an einem Objekt bei einer Beseitigung des Objektes eine Rückstellung des Betätigungsmittels in die Ausgangslage erfolgt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das Betätigungsmittel als relativ zu dem Karosserieteil bzw. der Befestigungsleiste um eine Drehachse verschwenkbare Vorlaufleiste ausgebildet. Diese vorauseilende Vorlaufleiste erfährt vorzugsweise bereits eine Relativbewegung bezüglich des Karosserieteils, bevor größere Klemmkräfte auf das eingeklemmte Objekt wirken können.
  • Beispielsweise ist jeweils eine Vorlaufleiste über jeweils eine zugeordnete Befestigungsleiste oder direkt im Bereich der Längsseite einer Heckklappe eines Fahrzeugs verschwenkbar angebracht. Dadurch wird auf beiden Längsseiten einer Heckklappe bei einem Schließen derselben ein Verletzungsrisiko aufgrund eines beispielsweise eingeklemmten Körperteils verhindert.
  • Nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Erfassungseinrichtung als elektrischer, mechanischer, elektro-mechanischer oder induktiver Schalter oder dergleichen, beispielsweise als Mikroschalter oder Näherungsschalter, ausgebildet, welcher an dem Karosserieteil, dem Betätigungsmittel und/oder der Befestigungsleiste anbringbar ist. Die Erfassungseinrichtung kann beispielsweise als Schalter ausgebildet sein, von welchem das Führungsmittel, vorteilhaft ein aus Stahl bestehender Führungsbolzen, einen Bestandteil bildet, beispielsweise die Gegenkontaktfläche eines Mikroschalters oder einen Bestandteil eines Hall-Sensors. Auf die se Weise wird eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil schnell und zuverlässig auf einfache und kostengünstige Weise erfasst, so dass der Antriebsmechanismus für eine Verstellung des Karosserieteils schnell und zuverlässig zum Anhalten der Bewegung des Karosserieteils deaktiviert werden kann.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Erfassungseinrichtung auch als taktile Sensorleiste ausgebildet sein, welche an der mit dem Objekt in Anlage gelangenden Fläche des Betätigungsmittels anbringbar ist. Dadurch kann der Antriebsmechanismus zum Anhalten der Bewegung des Karosserieteils bei einer Berührung der Sensorleiste durch das eingeklemmte Objekt rechtzeitig deaktiviert werden.
  • Ferner kann die Erfassungseinrichtung zusätzlich oder alternativ auch als Sensor ausgebildet werden, welcher auf einem dem Karosserieteil zugeordneten Gegenanlageabschnitt anbringbar ist. Entscheidend ist lediglich, dass eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil schnell und zuverlässig erfasst wird.
  • Beispielsweise ist beim Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel und dem Karosserieteil bzw. der Befestigungsleiste bei einem automatisch betätigbaren Karosserieteil der Antriebsmechanismus des Karosserieteils deaktivierbar und bei einem manuell betätigbaren Karosserieteil ein Warnsignal, beispielsweise ein akustisches Warnsignal, generierbar. Somit wird auf einfache und kostengünstige Weise das Verletzungsrisiko erheblich verringert.
  • Das Betätigungsmittel und/oder die Befestigungsleiste sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Dadurch kann die erfindungsgemäße Einklemmschutzvorrichtung auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt und mittels entsprechender Mittel an einem Karosserieteil montiert und nachgerüstet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert.
  • Von den Figuren zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht einer Einklemmschutzvorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Rückansicht der Einklemmschutzvorrichtung aus 1; und
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Einklemmschutzvorrichtung aus den 1 und 2 im an einer Längsseite einer Heckklappe montierten Zustand.
  • In den Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
  • Die 1 und 2 illustrieren eine perspektivische Vorderansicht bzw. Rückansicht einer erfindungsgemäßen Einklemmschutzvorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im nicht an einem Karosserieteil montierten Zustand.
  • Wie in den 1 und 2 ersichtlich ist, weist die Einklemmschutzvorrichtung gemäß dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel eine sich in Längsrichtung erstreckende, vorauseilende Vorlaufleiste 1 auf, welche als Betätigungsmittel dient. Die Vorlaufleiste 1 ist vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt und besteht beispielsweise aus einer ebenen, länglich ausgebildeten Vorderfläche 15 und einer daran beispielsweise mit einem Winkel von in etwa 90° abgewinkelten, geeignet profilierten unteren Fläche 12. Die Vorlaufleiste 1 weist ferner einen Anlenkungsabschnitt 10 auf der Vorderfläche 15 mit einem Durchgangsloch zur Aufnahme einer Drehachse 20 auf, worauf weiter unten ausführlicher eingegangen wird.
  • Zusätzlich umfasst die Vorlaufleiste 1 in der Vorderfläche 15 ein Langloch 11, welches von dem Anlenkungsabschnitt 10 beabstandet und vorteilhaft im Bereich des dem Anlenkungsabschnitt 10 gegenüberliegenden Endes der länglichen Vorderfläche 15 der Vorlaufleiste 1 angeordnet ist. Das Langloch 11 dient einer Aufnahme eines weiter unten ausführlicher beschriebenen Führungsbolzens.
  • Wie in 2 dargestellt ist, ist auf der Oberseite der abgewinkelten Fläche 12 in etwa mittig ein Federaufnahmestift 14 angeformt, auf welchem eine Feder 13 mit einer vorbestimmten Vorspannkraft lagestabil aufgesteckt ist.
  • Die dargestellte, exemplarische Einklemmschutzvorrichtung weist ferner eine Befestigungsleiste 2 auf, welche als vorzugsweise sich in Längsrichtung erstreckender, profilierter Trägerarm ausgebildet ist. Die Befestigungsleiste 2 nach dem vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht gemäß 2 aus einem oberen Abschnitt 24, welcher vorzugsweise senkrecht zu der Vorderfläche 15 und in etwa parallel zu der abgewinkelten Fläche 12 der Vorlaufleiste ausgerichtet ist. An dem oberen Abschnitt 24 der Befestigungsleiste 2 sind beispielsweise mehrere senkrecht nach unten abgewinkelte Abschnitte 25, 26 angeformt, wobei der abgewinkelte Abschnitt 25 im Bereich des die Drehachse 20 umfassenden Abschnitts angeordnet ist und einer Aufnahme der Drehachse 20 sowie einer Führung der Feder 13 dient, und wobei der abgewinkelte Abschnitt 26 in einem dem Langloch 11 zugeordneten Bereich der Befestigungsleiste 2 vorgesehen ist und einer Lagerung des Führungsbolzens 21 dient. Beispielsweise ist der Führungsbolzen 21 mittels einer Schraubenmutter in einem Durchgangsloch in dem abgewinkelten Abschnitt 26 der Befestigungsleiste 2 verschraubt, wie in 2 dargestellt ist. Die Befestigungsleiste 2 ist vorzugsweise ebenfalls aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt.
  • Die Befestigungsleiste 2 dient einer Befestigung an einem zugeordneten Karosserieteil und einer schwenkbeweglichen Lagerung der Vorlaufleiste 1. Für eine Befestigung der Befestigungsleiste 2 an einem zugeordneten Karosserieteil weist die Befestigungsleiste 2 an geeigneten Abschnitten Befestigungslöcher 23 zur Aufnahme von Befestigungsschrauben auf.
  • Im Bereich des einen Endes der Befestigungsleiste 2 ist die oben bereits angesprochene Drehachse 20 aufgenommen, an welcher die Vorlaufleiste 1 schwenkbeweglich gelagert ist. Im Bereich des gegenüberliegenden Endes der Befestigungsleiste 2 ist der oben ebenfalls bereits angesprochene Führungsbolzen 21 derart sich in Querrichtung erstreckend angebracht, dass der Bolzenschaft durch das Langloch der Vorlaufleiste 1 hindurch steckbar ist und der Bolzenkopf das Langloch 11 hintergreift.
  • Durch die Lagerung der Vorlaufleiste 1 an der Drehachse 20 der Befestigungsleiste 2 sowie an dem Führungsbolzen 21 der Befestigungsleiste 2 erfolgt eine Schwenkführung der Vorlaufleiste 1 mittels des in dem Langloch 11 geführten Bolzens 21 und somit eine stabile und um die Drehachse 20 verschwenkbare Anbringung der Vorlaufleiste 1 an der Befestigungsleiste 2.
  • Für eine Vorspannung der Vorlaufleiste 1 bezüglich der Befestigungsleiste 2 stützt sich die auf dem Federaufnahmestift 14 aufgesteckte Feder 13 an einem zugeordneten Federanlageabschnitt 22 der Befestigungsleiste 2 ab. Der Federanlageabschnitt 22 kann beispielsweise durch einen zusätzlich abgewinkelten und horizontal verlaufenden Abschnitt der Befestigungsleiste 2 gebildet werden, der oberhalb der Feder für ei ne Anlage mit derselben vorgesehen ist. Alternativ kann der Federanlageabschnitt 22 durch die untere Fläche des oberen Abschnitts 24 ausgebildet sein.
  • 3 illustriert eine perspektivische Ansicht der unter Bezugnahme auf die 1 und 2 erläuterten Einklemmschutzvorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in einem an einer Heckklappe 3 eines Fahrzeugs montierten Zustand.
  • Wie in 3 ersichtlich ist, ist die Befestigungsleiste 2 vorzugsweise mittels der Befestigungslöcher 23 und geeigneter Schraubmittel an einer Längsseite 30 der Heckklappe 3 derart fest montiert, dass sich die Befestigungsleiste 2 sowie die Vorlaufleiste 1 in Längsrichtung der Längsseite 30 der Heckklappe 3 erstrecken.
  • Obwohl in 3 eine Anbringung einer Einklemmschutzvorrichtung lediglich an der linken Längsseite der Heckklappe 3 illustriert ist, ist es für einen Fachmann selbstverständlich, dass vorteilhaft an beiden Längsseiten der Heckklappe 3 derartige Einklemmschutzvorrichtungen angebracht sind, um Verletzungen auf beiden Seiten zu verhindern.
  • Vorzugsweise ist die beispielhafte Einklemmschutzvorrichtung derart an dem zugeordneten Karosserieteil bzw. an der zugeordneten Längsseite 30 der Heckklappe 3 montiert, dass die Drehachse 20 dem Bereich geringerer Klemmkräfte 31, beispielsweise dem Bereich etwas unterhalb der Heckscheibe 33, und das der Drehachse 20 gegenüberliegende Ende der Befestigungsleiste 2 bzw. der Vorlaufleiste 1 dem Bereich größerer Klemmkräfte 32, beispielsweise dem Bereich auf Höhe des oberen Abschlusses der Heckscheibe 33, zugeordnet ist. Dadurch wird gewährleistet, dass insbesondere im Bereich größerer Klemmkräfte 32 eine Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 bezüglich der Befestigungsleiste 2 bzw. der Längsseite 30 der Heckklappe 3 im Falle eines eingeklemmten Objektes erfolgt.
  • Die Einklemmschutzvorrichtung weist zudem vorzugsweise mindestens eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen der Vorlaufleiste 1 und der Befestigungsleiste 2 auf, wobei im Falle einer detektierten Relativbewegung ein Signal ausgegeben wird. Beispielsweise wird im Falle einer automatisch betätigbaren Heckklappe 3 beim Detektieren einer Relativbewegung ein Signal generiert, welches den Antriebsmechanismus zum Schließen der Heckklappe 3 deaktiviert oder eine gegenläufige Öffnungsbewegung der Heckklappe 3 initiiert. Dadurch wird die Schließbewegung nicht fortgeführt und ein Einklemmen eines Objektes, insbesondere eines Körperteiles verhindert, so dass Verletzungen vermieden werden können.
  • Bei einer manuell betätigbaren Heckklappe kann beispielsweise ein akustisches Warnsignal generiert werden, so dass der die Heckklappe 3 schließende Benutzer durch das Warnsignal auf die Gefahr eines Einklemmens eines Objektes hingewiesen wird. Auch in diesem Fall können vorteilhaft Verletzungen vermieden werden.
  • Die Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen der Vorlaufleiste 1 und der Befestigungsleiste 2 bzw. bei einer direkten Montage der Vorlaufleiste 1 an das Karosserieteil 3 zwischen der Vorlaufleiste 1 und dem Karosserieteil kann als irgendwie gearteter Sensor bzw. Schalter ausgebildet sein, der für eine Erfassung einer Relativbewegung zweite Bauteile zueinander geeignet ist. Vorzugsweise werden als elektrische Erfassungseinrichtung ein Näherungsschalter, wie beispielsweise ein Hall-Sensor oder dergleichen, oder als elektro-mechanischer Erfassungseinrichtung ein Mikroschalter verwendet, welche beispielsweise an der Befestigungsleiste 2 bzw. der Heckklappe 3 derart angebracht sind, dass sie eine Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 detektieren können.
  • Beispielsweise ist der Führungsbolzen 21 aus Stahl oder dergleichen ausgebildet und bildet einen Bestandteil des Schalters oder Sensors, beispielsweise die Gegenkontaktfläche eines Mikroschalters oder einen Bestandteil eines Hall-Sensors. Alternativ kann an der Vorlaufleiste 1 auch ein dem Schalter entsprechend zugeordneter Schaltnocken oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Ferner kann die Erfassungseinrichtung auch als taktile Sensorleiste ausgebildet sein, welche an der Unterseite der Vorlaufleiste 1 angebracht ist. Dadurch wird bei einer Anlage der taktilen Sensorleiste an dem Objekt ein Signal generiert, während die Vorlaufleiste 1 eine vorauseilende Schwenkbewegung relativ zu der Befestigungsleiste 2 bzw. dem Karosserieteil 3 ausführt, ohne dass zu große Klemmkräfte auf das eingeklemmte Objekt wirken können.
  • Es ist ferner auch möglich, alternativ oder zusätzlich einen Sensor an einem Gegenanlagenabschnitt 40 der Fahrzeugkarosserie 4 anzubringen, welcher eine Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 bezüglich der Befestigungsleiste 2 bzw. dem Karosserieteil 3 erfasst und ein entsprechendes Signal zum Deaktivieren des Antriebsmechanismus oder ein akustisches Signal generiert.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar.
  • Es ist für einen Fachmann offensichtlich, dass irgendwie geartete Erfassungseinrichtungen zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen der Befestigungsleiste und der Vorlaufleiste verwendet werden können, beispielsweise elektrische, elektro-mechanische, mechanische, induktive Schalter oder dergleichen, solange die Relativbewegung zuverlässig und mit einer geringen Verzögerungszeit erfassbar ist. Dabei können die Schalter bzw. Sensoren an geeigneten Abschnitten der Vorlaufleiste, der Befestigungsleiste, dem beweglichen Karosserieteil oder der Fahrzeugkarosserie angebracht werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand einer Heckklappe eines Fahrzeuges beschrieben wurde, ist die erfindungsgemäße Einklemmschutzvorrichtung auf jegliche Karosserieteile anwendbar, die relativ zu einem Karosserieabschnitt des Fahrzeugs bewegbar sind. Beispiele hierfür sind die Kraftfahrzeugtüren, die Motorhaube, ein Schiebedach oder ein auf- und zuklappbares Dach, beispielsweise ein Hard- oder Softtop, eines Cabriolets.
  • Es ist für einen Fachmann ferner offensichtlich, dass eine direkte Montage des Betätigungsmittels an dem Karosserieteil ebenfalls möglich ist. In diesem Fall kann die Befestigungsleiste unter Umständen entfallen.
  • 1
    Betätigungsmittel/Vorlaufleiste
    10
    Anlenkungsabschnitt
    11
    Langloch
    12
    abgewinkelte Fläche
    13
    Feder
    14
    Federaufnahmestift
    15
    Vorderfläche
    2
    Befestigungsleiste
    20
    Drehachse
    21
    Führungsbolzen
    22
    Federanlageabschnitt
    23
    Befestigungslöcher
    24
    oberer Abschnitt
    25
    abgewinkelter Abschnitt
    26
    abgewinkelter Abschnitt
    3
    Karosserieteil/Heckklappe
    30
    Längsseite der Heckklappe
    31
    Bereich geringerer Klemmkräfte
    32
    Bereich größerer Klemmkräfte
    33
    Heckscheibe
    4
    Fahrzeugkarosserie
    40
    Gegenanlageabschnitt

Claims (14)

  1. Einklemmschutzvorrichtung im Kraftfahrzeugbereich zum Verhindern eines Einklemmens eines Objektes, mit: einem Betätigungsmittel (1), welches mit einem Karosserieteil (3) eines Fahrzeugs koppelbar und durch Anlage an dem Objekt relativ zu dem Karosserieteil (3) bewegbar ist; und mit einer Erfassungseinrichtung zur Erfassung einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel (1) und dem Karosserieteil (3).
  2. Einklemmschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einklemmschutzvorrichtung eine fest an dem Karosserieteil (3) des Fahrzeugs anbringbare Befestigungsleiste (2) aufweist, an welcher das Betätigungsmittel (1) um eine Drehachse (20) verschwenkbar angelenkt ist.
  3. Einklemmschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsleiste (2) die Drehachse (20) und ein von der Drehachse (20) beabstandetes Führungsmittel (21) zur Lagerung und Schwenkführung des Betätigungsmittels (1) aufweist.
  4. Einklemmschutzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (21) als an der Befestigungsleiste (2) montierbarer Führungsbolzen (21) ausgebildet ist, welcher in ein Langloch (11) eingreift, das in dem Betätigungsmittel (1) vorgesehen und in Richtung der Schwenk bewegung ausgerichtet ist.
  5. Einklemmschutzvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (20) dem Bereich (31) des Karosserieteils (3) zugeordnet ist, auf welchen geringere Klemmkräfte wirken, und dass das Führungsmittel (21) dem Bereich (32) des Karosserieteils (3) zugeordnet ist, auf welchen größere Klemmkräfte wirken.
  6. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (1) mittels einer Federeinrichtung (13) bezüglich der Befestigungsleiste (2) vorspannbar ist.
  7. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (1) als relativ zu dem Karosserieteil (3) um eine Drehachse (20) verschwenkbare Vorlaufleiste (1) ausgebildet ist.
  8. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Vorlaufleiste (1), beispielsweise über jeweils eine zugeordnete Befestigungsleiste (2), im Bereich jeder Längsseite (30) einer Heckklappe (3) eines Fahrzeugs verschwenkbar angebracht ist.
  9. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung als elektrischer Schalter, beispielsweise Näherungsschalter, als mechanischer Schal ter, als elektro-mechanischer Schalter, beispielsweise Mikroschalter, als induktiver oder andersartiger Schalter oder Sensor ausgebildet ist, welcher an dem Karosserieteil (2), der Befestigungsleiste (2) und/oder dem Betätigungsmittel (1) entsprechend seiner jeweiligen Verwendung geeignet anbringbar ist.
  10. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung als Schalter ausgebildet ist, von welchem das Führungsmittel (21) einen Bestandteil bildet, beispielsweise die Gegenkontaktfläche eines Mikroschalters oder einen Bestandteil eines Hall-Sensors.
  11. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung als taktile Sensorleiste ausgebildet ist, welche an der mit dem Objekt in Anlage gelangenden Fläche des Betätigungsmittels (1) anbringbar ist.
  12. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung als Sensor ausgebildet ist, welcher auf einem dem Karosserieteil (3) zugeordneten Gegenanlageabschnitt (40) der Fahrzeugkarosserie (4) anbringbar ist.
  13. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel (1) und dem Karosserieteil (3) bzw. der Befestigungsleiste (2) bei einem automatisch betätigbaren Karosserieteil (3) der Antriebsmechanismus des Karosserieteils (3) deaktivierbar und bei einem manuell betätigbaren Karosserieteil (3) ein Warnsignal generierbar ist.
  14. Einklemmschutzvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (1) und/oder die Befestigungsleiste (2) aus Kunststoff hergestellt sind.
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