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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einklemmschutzvorrichtung
im Kraftfahrzeugbereich zum Verhindern eines Einklemmens eines Objektes.
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Obwohl
auf beliebige bewegbare Bauteile anwendbar, werden die vorliegende
Erfindung sowie die ihr zugrunde liegende Problematik in Bezug auf ein
Karosserieteil im Kraftfahrzeugbereich, und insbesondere in Bezug
auf eine Heckklappe eines Fahrzeugs näher erläutert.
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Um
den Bedienungskomfort von Kraftfahrzeugen und insbesondere von Personenkraftwagen zu
verbessern, wurden in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Komponenten
mit manuellem Antrieb durch Komponenten mit motorischem Antrieb ersetzt,
wie beispielsweise Türfenster
oder Schiebedächer,
die in der Vergangenheit mittels einer Handkurbel geöffnet und
geschlossen wurden und jetzt in der Regel mit einem von einem Elektromotor
angetriebenen Schließ-
und Öffnungsmechanismus
versehen sind.
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Eine
entsprechende Entwicklung ist auch bei den Schließ- oder
Verriegelungsmechanismen von Front- und Heckklappen eingetreten,
und zwar sowohl bei Klappen, die einen Zugang zu einem Fahrgastraum
oder Gepäckraum
verschließen,
als auch bei Klappen, die in Form einer Motorhaube einen Zugang
zu einem Motorraum verschließen.
In Verbindung mit Front- oder Heckklappen können elektrische oder hydraulische
Antriebe sowohl zum Verschwenken der Klappe beim Schließen als
auch zum Verriegeln der Klappe eingesetzt werden. Dabei kann beispielsweise
die Heckklappe über
ein Stellglied mit einem Elektro- oder Hydraulikmotor eines Schließmechanismus
gekoppelt werden, der die Heckklappe aus einer Offenstellung, in
der sie die Öffnung
freigibt, in eine Schließstellung
verschwenkt, in der sie die Öffnung
verschließt.
Die Inbetriebnahme des Motors des Schließ- und Öffnungsmechanismus kann beispielsweise
vom Fahrgastraum aus oder über eine
Fernbedienung erfolgen.
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An
diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass bei einem Schließen
beispielsweise der Heckklappe mittels Fernbedienung oder vom Fahrgastraum
aus ein direkter Blickkontakt auf die Klappe und insbesondere auf
deren freien Rand zumeist nicht gegeben ist. Somit kann es bei einem
Einklemmen von Objekten und insbesondere von Körperteilen eines Lebewesens
zu Verletzungen bei einem derartigen automatischen Schließen der
Heckklappe kommen.
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Es
ist der Anmelderin bekannt, aus Sicherheitsgründen automatisch verfahrbare
Deckel und Klappen in einem Fahrzeug mit einer Stoppfunktion auszustatten,
um bei Überschreiten
einer auf den Deckel oder die Klappe wirkenden Grenzlast die Bauteilbewegung
anzuhalten, beispielsweise für
den Fall, dass die Heckklappe gegen ein Hindernis, beispielsweise
eine menschliche Hand oder einen eingeklemmten Finger, stößt.
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Beispielsweise
ist es der Anmelderin bekannt, als direkte Einklemmschutzvorrichtung
eine taktile Sensorleiste zu verwenden, die direkt auf den Klemmkanten
der Heckklappe aufgebracht ist. In der deutschen Offenlegungsschrift
DE 432 29 535 A1 ist beschrieben,
ein Hohlprofil als taktile Sensorleiste zu verwenden, welches zwei
gegenüberliegende
leitende Bereiche vorsieht, einen leitfähigen Basisbereich und einen
leitfähigen
gewölbten
Profilbereich. Beide Bereiche sind durch isolierende Profilabschnitte
getrennt. Bei einem entsprechenden Druck, beispielsweise durch eine
eingeklemmte Hand, wird das Hohlprofil zusammengedrückt und
die beiden leitfähigen Bereiche
berühren
sich und lösen
einen elektrischen Kontakt und einen Schaltvorgang aus, der den
Antriebs mechanismus stoppt. Auch eine Messung des Druckunterschiedes
durch Verformung der Sensorleiste aufgrund einer Anlage an dem eingeklemmten Objekt
ist denkbar.
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An
diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass eine direkt auf den Klemmkanten der Heckklappe aufgebrachte Sensorleiste
erst im Falle eines auftretenden Einklemmens ein Signal an eine
Steuerung zum Anhalten des Antriebsmechanismus ausgibt, wobei die Kräfte auf
die beispielsweise eingeklemmte Hand bis zum Anhalten des Antriebsmechanismus
bereits derart hoch sein können,
dass auch beim ordnungsgemäßen Erkennen
ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht.
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Ferner
ist es der Anmelderin bekannt, eine indirekte Einklemmschutzvorrichtung
vorzusehen, welche anhand der Motordrehzahl bzw. des Stromverlaufs
des Antriebsmechanismus ein Einklemmen detektiert. Beispielsweise
wird bei einem als Antriebsmechanismus verwendeten Elektromotor
die Leistungsaufnahme kontinuierlich gemessen und der Motor dann
abgeschaltet, wenn die Leistungsaufnahme beim Auftreffen auf ein
Hindernis einen vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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An
diesem Ansatz hat sich jedoch die Tatsache als nachteilig herausgestellt,
dass derartige Schutzmaßnahmen
nicht für
einen Schließmechanismus,
beispielsweise einer Heckklappe eines Kraftfahrzeuges, geeignet
sind, da die zum Verriegeln einer Drehfalle mit einem Schließbügel erforderlichen Kräfte und
deren Toleranzen verhältnismäßig groß sind,
so dass z. B. ein zusätzlicher
Widerstand in Folge eines eingeklemmten Fingers nicht messbar wäre. Somit
besteht auch bei diesem Ansatz nach wie vor ein erhebliches Verletzungsrisiko.
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Somit
können
bei automatisch bewegten Karosserieteilen, wie beispielsweise bei
Heckklappen, die über
ein Schanier oder ein Viergelenk gedreht werden, nahe dem Drehpunkt
sehr hohe Klemmkräfte
auftreten, so dass ein Einsatz derartiger indi rekter Einklemmschutzvorrichtungen
zum Verhindern von Verletzungen nicht geeignet ist.
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Es
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einklemmschutzvorrichtung derart
auszugestalten, dass auch bei automatisch bewegten Karosserieteilen
ein zuverlässiger
Einklemmschutz gewährleistet
und das Verletzungsrisiko verringert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Einklemmschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegenden Idee besteht darin,
dass die Einklemmschutzvorrichtung zum Verhindern eines Einklemmens
eines Objektes ein Betätigungsmittel,
welches mit einem Karosserieteil eines Fahrzeugs koppelbar und durch
Anlage an dem Objekt relativ zu dem Karosserieteil bewegbar ist;
und eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung einer Relativbewegung
zwischen dem Betätigungsmittel
und dem Karosserieteil aufweist.
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Somit
wird durch das Betätigungsmittel
eine indirekte Einklemmschutzvorrichtung geschaffen, die aufgrund
der vorauseilenden Relativbewegung des Betätigungsmittels bezüglich des
zugeordneten Karosserieteils ein eingeklemmtes Objekt bereits dann signalisiert,
wenn noch keine hohen Einklemmkräfte auf
das eingeklemmte Objekt wirken. Dadurch können Verletzungen an einem
beispielsweise eingeklemmten Finger oder einer eingeklemmten Hand
auf einfache und kostengünstige
Weise verhindert werden.
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In
den Unteransprüchen
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der
im Patentanspruch 1 angegebenen Einklemmschutzvorrichtung.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung weist die Einklemmschutzvorrichtung eine
fest an dem Karosserieteil des Fahr zeugs anbringbare Befestigungsleiste
auf, an welcher das Betätigungsmittel
um eine Drehachse verschwenkbar angelenkt ist. Dadurch erfolgt bei
einer Anlage an einem eingeklemmten Objekt eine Relativbewegung
zwischen dem Betätigungsmittel
und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil, an welchem die
Befestigungsleiste fest angebracht ist. Die zusätzliche Befestigungsleiste
gewährleistet
eine einfache Nachmontage an beispielsweise bestehenden Karosserieteilen,
so dass aufwändige
und kostspielige Nachmontageverfahren entfallen. Es ist für einen
Fachmann allerdings offensichtlich, dass eine direkte Montage des
Betätigungsmittels
an dem Karosserieteil ebenfalls möglich ist. In diesem Fall kann
die Befestigungsleiste unter Umständen entfallen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Befestigungsleiste
die Drehachse, um welche das Betätigungsmittel
drehbar gelagert ist, und ein von der Drehachse beabstandetes Führungsmittel
zur Lagerung und Schwenkführung
des Betätigungsmittels
auf. Beispielsweise ist das Führungsmittel
als an der Befestigungsleiste montierbarer Führungsbolzen ausgebildet, welcher
in ein Langloch eingreift, das in dem Befestigungsmittel vorgesehen
und in Richtung der Schwenkbewegung ausgerichtet ist. Somit wird
das Betätigungsmittel
durch Schwenklagerung mittels der Drehachse und durch Führungslagerung
mittels des Langlochs stabil und um die Drehachse verschwenkbar
gelagert.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Drehachse dem Bereich des Karosserieteils zugeordnet, auf
welchen geringe Klemmkräfte
wirken, und das Führungsmittel
dem Bereich des Karosserieteils zugeordnet, auf welchen größere Klemmkräfte wirken.
Dadurch wird gewährleistet,
dass insbesondere eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel
und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil in dem Bereich erzeugt
und detektiert wird, in welchem die größte Verletzungsgefahr beim
Einklemmen beispielsweise eines Fingers besteht.
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Vorzugsweise
ist das Betätigungsmittel
mittels einer Federeinrichtung bezüglich der Befestigungsleiste
oder bei direkter Montage des Betätigungsmittels an dem Karosserieteil
bezüglich
dem Karosserieteil vorspannbar. Dadurch wird gewährleistet, dass im Falle einer
Relativbewegung des Betätigungsmittels
durch Anlage an einem Objekt bei einer Beseitigung des Objektes
eine Rückstellung
des Betätigungsmittels
in die Ausgangslage erfolgt.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das Betätigungsmittel als relativ zu
dem Karosserieteil bzw. der Befestigungsleiste um eine Drehachse
verschwenkbare Vorlaufleiste ausgebildet. Diese vorauseilende Vorlaufleiste
erfährt
vorzugsweise bereits eine Relativbewegung bezüglich des Karosserieteils,
bevor größere Klemmkräfte auf das
eingeklemmte Objekt wirken können.
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Beispielsweise
ist jeweils eine Vorlaufleiste über
jeweils eine zugeordnete Befestigungsleiste oder direkt im Bereich
der Längsseite
einer Heckklappe eines Fahrzeugs verschwenkbar angebracht. Dadurch
wird auf beiden Längsseiten
einer Heckklappe bei einem Schließen derselben ein Verletzungsrisiko
aufgrund eines beispielsweise eingeklemmten Körperteils verhindert.
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Nach
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Erfassungseinrichtung als elektrischer, mechanischer, elektro-mechanischer
oder induktiver Schalter oder dergleichen, beispielsweise als Mikroschalter
oder Näherungsschalter,
ausgebildet, welcher an dem Karosserieteil, dem Betätigungsmittel
und/oder der Befestigungsleiste anbringbar ist. Die Erfassungseinrichtung
kann beispielsweise als Schalter ausgebildet sein, von welchem das Führungsmittel,
vorteilhaft ein aus Stahl bestehender Führungsbolzen, einen Bestandteil
bildet, beispielsweise die Gegenkontaktfläche eines Mikroschalters oder
einen Bestandteil eines Hall-Sensors. Auf die se Weise wird eine
Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel
und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil schnell und zuverlässig auf
einfache und kostengünstige
Weise erfasst, so dass der Antriebsmechanismus für eine Verstellung des Karosserieteils
schnell und zuverlässig
zum Anhalten der Bewegung des Karosserieteils deaktiviert werden kann.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Erfassungseinrichtung auch als taktile Sensorleiste ausgebildet
sein, welche an der mit dem Objekt in Anlage gelangenden Fläche des
Betätigungsmittels
anbringbar ist. Dadurch kann der Antriebsmechanismus zum Anhalten
der Bewegung des Karosserieteils bei einer Berührung der Sensorleiste durch
das eingeklemmte Objekt rechtzeitig deaktiviert werden.
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Ferner
kann die Erfassungseinrichtung zusätzlich oder alternativ auch
als Sensor ausgebildet werden, welcher auf einem dem Karosserieteil
zugeordneten Gegenanlageabschnitt anbringbar ist. Entscheidend ist
lediglich, dass eine Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel
und der Befestigungsleiste bzw. dem Karosserieteil schnell und zuverlässig erfasst
wird.
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Beispielsweise
ist beim Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem Betätigungsmittel
und dem Karosserieteil bzw. der Befestigungsleiste bei einem automatisch
betätigbaren
Karosserieteil der Antriebsmechanismus des Karosserieteils deaktivierbar
und bei einem manuell betätigbaren
Karosserieteil ein Warnsignal, beispielsweise ein akustisches Warnsignal,
generierbar. Somit wird auf einfache und kostengünstige Weise das Verletzungsrisiko
erheblich verringert.
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Das
Betätigungsmittel
und/oder die Befestigungsleiste sind vorzugsweise aus Kunststoff
hergestellt. Dadurch kann die erfindungsgemäße Einklemmschutzvorrichtung
auf einfache und kostengünstige
Weise hergestellt und mittels entsprechender Mittel an einem Karosserieteil
montiert und nachgerüstet
werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Figuren der Zeichnung näher erläutert.
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Von
den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Vorderansicht einer Einklemmschutzvorrichtung gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Rückansicht
der Einklemmschutzvorrichtung aus 1; und
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3 eine
perspektivische Ansicht der Einklemmschutzvorrichtung aus den 1 und 2 im
an einer Längsseite
einer Heckklappe montierten Zustand.
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In
den Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche
oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben
ist.
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Die 1 und 2 illustrieren
eine perspektivische Vorderansicht bzw. Rückansicht einer erfindungsgemäßen Einklemmschutzvorrichtung
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung im nicht an einem Karosserieteil montierten
Zustand.
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Wie
in den 1 und 2 ersichtlich ist, weist die
Einklemmschutzvorrichtung gemäß dem in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
eine sich in Längsrichtung
erstreckende, vorauseilende Vorlaufleiste 1 auf, welche
als Betätigungsmittel dient.
Die Vorlaufleiste 1 ist vorzugsweise aus einem geeigneten
Kunststoff hergestellt und besteht beispielsweise aus einer ebenen,
länglich
ausgebildeten Vorderfläche 15 und
einer daran beispielsweise mit einem Winkel von in etwa 90° abgewinkelten,
geeignet profilierten unteren Fläche 12.
Die Vorlaufleiste 1 weist ferner einen Anlenkungsabschnitt 10 auf
der Vorderfläche 15 mit
einem Durchgangsloch zur Aufnahme einer Drehachse 20 auf,
worauf weiter unten ausführlicher
eingegangen wird.
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Zusätzlich umfasst
die Vorlaufleiste 1 in der Vorderfläche 15 ein Langloch 11,
welches von dem Anlenkungsabschnitt 10 beabstandet und
vorteilhaft im Bereich des dem Anlenkungsabschnitt 10 gegenüberliegenden
Endes der länglichen
Vorderfläche 15 der
Vorlaufleiste 1 angeordnet ist. Das Langloch 11 dient
einer Aufnahme eines weiter unten ausführlicher beschriebenen Führungsbolzens.
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Wie
in 2 dargestellt ist, ist auf der Oberseite der abgewinkelten
Fläche 12 in
etwa mittig ein Federaufnahmestift 14 angeformt, auf welchem
eine Feder 13 mit einer vorbestimmten Vorspannkraft lagestabil
aufgesteckt ist.
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Die
dargestellte, exemplarische Einklemmschutzvorrichtung weist ferner
eine Befestigungsleiste 2 auf, welche als vorzugsweise
sich in Längsrichtung
erstreckender, profilierter Trägerarm
ausgebildet ist. Die Befestigungsleiste 2 nach dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
besteht gemäß 2 aus einem
oberen Abschnitt 24, welcher vorzugsweise senkrecht zu
der Vorderfläche 15 und
in etwa parallel zu der abgewinkelten Fläche 12 der Vorlaufleiste ausgerichtet
ist. An dem oberen Abschnitt 24 der Befestigungsleiste 2 sind
beispielsweise mehrere senkrecht nach unten abgewinkelte Abschnitte 25, 26 angeformt,
wobei der abgewinkelte Abschnitt 25 im Bereich des die
Drehachse 20 umfassenden Abschnitts angeordnet ist und
einer Aufnahme der Drehachse 20 sowie einer Führung der
Feder 13 dient, und wobei der abgewinkelte Abschnitt 26 in
einem dem Langloch 11 zugeordneten Bereich der Befestigungsleiste 2 vorgesehen
ist und einer Lagerung des Führungsbolzens 21 dient.
Beispielsweise ist der Führungsbolzen 21 mittels
einer Schraubenmutter in einem Durchgangsloch in dem abgewinkelten
Abschnitt 26 der Befestigungsleiste 2 verschraubt,
wie in 2 dargestellt ist. Die Befestigungsleiste 2 ist vorzugsweise
ebenfalls aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt.
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Die
Befestigungsleiste 2 dient einer Befestigung an einem zugeordneten
Karosserieteil und einer schwenkbeweglichen Lagerung der Vorlaufleiste 1.
Für eine
Befestigung der Befestigungsleiste 2 an einem zugeordneten
Karosserieteil weist die Befestigungsleiste 2 an geeigneten
Abschnitten Befestigungslöcher 23 zur
Aufnahme von Befestigungsschrauben auf.
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Im
Bereich des einen Endes der Befestigungsleiste 2 ist die
oben bereits angesprochene Drehachse 20 aufgenommen, an
welcher die Vorlaufleiste 1 schwenkbeweglich gelagert ist.
Im Bereich des gegenüberliegenden
Endes der Befestigungsleiste 2 ist der oben ebenfalls bereits
angesprochene Führungsbolzen 21 derart
sich in Querrichtung erstreckend angebracht, dass der Bolzenschaft
durch das Langloch der Vorlaufleiste 1 hindurch steckbar
ist und der Bolzenkopf das Langloch 11 hintergreift.
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Durch
die Lagerung der Vorlaufleiste 1 an der Drehachse 20 der
Befestigungsleiste 2 sowie an dem Führungsbolzen 21 der
Befestigungsleiste 2 erfolgt eine Schwenkführung der
Vorlaufleiste 1 mittels des in dem Langloch 11 geführten Bolzens 21 und somit
eine stabile und um die Drehachse 20 verschwenkbare Anbringung
der Vorlaufleiste 1 an der Befestigungsleiste 2.
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Für eine Vorspannung
der Vorlaufleiste 1 bezüglich
der Befestigungsleiste 2 stützt sich die auf dem Federaufnahmestift 14 aufgesteckte
Feder 13 an einem zugeordneten Federanlageabschnitt 22 der Befestigungsleiste 2 ab.
Der Federanlageabschnitt 22 kann beispielsweise durch einen
zusätzlich
abgewinkelten und horizontal verlaufenden Abschnitt der Befestigungsleiste 2 gebildet
werden, der oberhalb der Feder für
ei ne Anlage mit derselben vorgesehen ist. Alternativ kann der Federanlageabschnitt 22 durch
die untere Fläche
des oberen Abschnitts 24 ausgebildet sein.
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3 illustriert
eine perspektivische Ansicht der unter Bezugnahme auf die 1 und 2 erläuterten
Einklemmschutzvorrichtung gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in einem an einer Heckklappe 3 eines Fahrzeugs
montierten Zustand.
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Wie
in 3 ersichtlich ist, ist die Befestigungsleiste 2 vorzugsweise
mittels der Befestigungslöcher 23 und
geeigneter Schraubmittel an einer Längsseite 30 der Heckklappe 3 derart
fest montiert, dass sich die Befestigungsleiste 2 sowie
die Vorlaufleiste 1 in Längsrichtung der Längsseite 30 der
Heckklappe 3 erstrecken.
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Obwohl
in 3 eine Anbringung einer Einklemmschutzvorrichtung
lediglich an der linken Längsseite
der Heckklappe 3 illustriert ist, ist es für einen
Fachmann selbstverständlich,
dass vorteilhaft an beiden Längsseiten
der Heckklappe 3 derartige Einklemmschutzvorrichtungen
angebracht sind, um Verletzungen auf beiden Seiten zu verhindern.
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Vorzugsweise
ist die beispielhafte Einklemmschutzvorrichtung derart an dem zugeordneten
Karosserieteil bzw. an der zugeordneten Längsseite 30 der Heckklappe 3 montiert,
dass die Drehachse 20 dem Bereich geringerer Klemmkräfte 31, beispielsweise
dem Bereich etwas unterhalb der Heckscheibe 33, und das
der Drehachse 20 gegenüberliegende
Ende der Befestigungsleiste 2 bzw. der Vorlaufleiste 1 dem
Bereich größerer Klemmkräfte 32,
beispielsweise dem Bereich auf Höhe
des oberen Abschlusses der Heckscheibe 33, zugeordnet ist. Dadurch
wird gewährleistet,
dass insbesondere im Bereich größerer Klemmkräfte 32 eine
Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 bezüglich der Befestigungsleiste 2 bzw.
der Längsseite 30 der
Heckklappe 3 im Falle eines eingeklemmten Objektes erfolgt.
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Die
Einklemmschutzvorrichtung weist zudem vorzugsweise mindestens eine
Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen der
Vorlaufleiste 1 und der Befestigungsleiste 2 auf, wobei
im Falle einer detektierten Relativbewegung ein Signal ausgegeben
wird. Beispielsweise wird im Falle einer automatisch betätigbaren
Heckklappe 3 beim Detektieren einer Relativbewegung ein
Signal generiert, welches den Antriebsmechanismus zum Schließen der
Heckklappe 3 deaktiviert oder eine gegenläufige Öffnungsbewegung
der Heckklappe 3 initiiert. Dadurch wird die Schließbewegung
nicht fortgeführt
und ein Einklemmen eines Objektes, insbesondere eines Körperteiles
verhindert, so dass Verletzungen vermieden werden können.
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Bei
einer manuell betätigbaren
Heckklappe kann beispielsweise ein akustisches Warnsignal generiert
werden, so dass der die Heckklappe 3 schließende Benutzer
durch das Warnsignal auf die Gefahr eines Einklemmens eines Objektes
hingewiesen wird. Auch in diesem Fall können vorteilhaft Verletzungen
vermieden werden.
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Die
Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen
der Vorlaufleiste 1 und der Befestigungsleiste 2 bzw.
bei einer direkten Montage der Vorlaufleiste 1 an das Karosserieteil 3 zwischen
der Vorlaufleiste 1 und dem Karosserieteil kann als irgendwie
gearteter Sensor bzw. Schalter ausgebildet sein, der für eine Erfassung
einer Relativbewegung zweite Bauteile zueinander geeignet ist. Vorzugsweise
werden als elektrische Erfassungseinrichtung ein Näherungsschalter,
wie beispielsweise ein Hall-Sensor oder dergleichen, oder als elektro-mechanischer
Erfassungseinrichtung ein Mikroschalter verwendet, welche beispielsweise
an der Befestigungsleiste 2 bzw. der Heckklappe 3 derart angebracht
sind, dass sie eine Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 detektieren
können.
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Beispielsweise
ist der Führungsbolzen 21 aus
Stahl oder dergleichen ausgebildet und bildet einen Bestandteil
des Schalters oder Sensors, beispielsweise die Gegenkontaktfläche eines
Mikroschalters oder einen Bestandteil eines Hall-Sensors. Alternativ
kann an der Vorlaufleiste 1 auch ein dem Schalter entsprechend
zugeordneter Schaltnocken oder dergleichen vorgesehen sein.
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Ferner
kann die Erfassungseinrichtung auch als taktile Sensorleiste ausgebildet
sein, welche an der Unterseite der Vorlaufleiste 1 angebracht
ist. Dadurch wird bei einer Anlage der taktilen Sensorleiste an
dem Objekt ein Signal generiert, während die Vorlaufleiste 1 eine
vorauseilende Schwenkbewegung relativ zu der Befestigungsleiste 2 bzw.
dem Karosserieteil 3 ausführt, ohne dass zu große Klemmkräfte auf
das eingeklemmte Objekt wirken können.
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Es
ist ferner auch möglich,
alternativ oder zusätzlich
einen Sensor an einem Gegenanlagenabschnitt 40 der Fahrzeugkarosserie 4 anzubringen, welcher
eine Relativbewegung der Vorlaufleiste 1 bezüglich der
Befestigungsleiste 2 bzw. dem Karosserieteil 3 erfasst
und ein entsprechendes Signal zum Deaktivieren des Antriebsmechanismus
oder ein akustisches Signal generiert.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar.
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Es
ist für
einen Fachmann offensichtlich, dass irgendwie geartete Erfassungseinrichtungen zum
Erfassen einer Relativbewegung zwischen der Befestigungsleiste und
der Vorlaufleiste verwendet werden können, beispielsweise elektrische,
elektro-mechanische,
mechanische, induktive Schalter oder dergleichen, solange die Relativbewegung
zuverlässig
und mit einer geringen Verzögerungszeit erfassbar
ist. Dabei können
die Schalter bzw. Sensoren an geeigneten Abschnitten der Vorlaufleiste,
der Befestigungsleiste, dem beweglichen Karosserieteil oder der
Fahrzeugkarosserie angebracht werden.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand einer Heckklappe eines Fahrzeuges
beschrieben wurde, ist die erfindungsgemäße Einklemmschutzvorrichtung
auf jegliche Karosserieteile anwendbar, die relativ zu einem Karosserieabschnitt
des Fahrzeugs bewegbar sind. Beispiele hierfür sind die Kraftfahrzeugtüren, die
Motorhaube, ein Schiebedach oder ein auf- und zuklappbares Dach,
beispielsweise ein Hard- oder Softtop, eines Cabriolets.
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Es
ist für
einen Fachmann ferner offensichtlich, dass eine direkte Montage
des Betätigungsmittels
an dem Karosserieteil ebenfalls möglich ist. In diesem Fall kann
die Befestigungsleiste unter Umständen entfallen.
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- 1
- Betätigungsmittel/Vorlaufleiste
- 10
- Anlenkungsabschnitt
- 11
- Langloch
- 12
- abgewinkelte
Fläche
- 13
- Feder
- 14
- Federaufnahmestift
- 15
- Vorderfläche
- 2
- Befestigungsleiste
- 20
- Drehachse
- 21
- Führungsbolzen
- 22
- Federanlageabschnitt
- 23
- Befestigungslöcher
- 24
- oberer
Abschnitt
- 25
- abgewinkelter
Abschnitt
- 26
- abgewinkelter
Abschnitt
- 3
- Karosserieteil/Heckklappe
- 30
- Längsseite
der Heckklappe
- 31
- Bereich
geringerer Klemmkräfte
- 32
- Bereich
größerer Klemmkräfte
- 33
- Heckscheibe
- 4
- Fahrzeugkarosserie
- 40
- Gegenanlageabschnitt