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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruches 1.
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Bei
Kraftfahrzeugen wird die Starterbatterie oftmals in einem durch
Unfälle
nicht gefährdeten
Bereich angeordnet, um z.B. nach einem Frontunfall das Bordnetz
für ein
Sicherheitssystem und die Beleuchtung aufrechtzuerhalten. So wird
die Starterbatterie beispielsweise in einem verhältnismäßig unfallsicheren Bereich
wie Kofferraum oder Unterboden angeordnet. Aufgrund dieser Positionierung
der Starterbatterie ist jedoch ein Fremdstart oder eine Fremdladung
ohne spezielle Vorrichtungen nicht mehr möglich, weil herkömmliche
Startzangen keinen Zugang zu einer derart gelagerten Starterbatterie
haben. Deshalb sind spezielle Fremdstartstützpunkte im verhältnismäßig leicht
zugänglichen
Motorraum von Kraftfahrzeugen angeordnet. Diese Fremdstartstützpunkte
oder Starthilfepunkte sind z.B. als elektrisch leitende Stifte oder
Platten ausgeführt,
welche ausreichend gegen Missbrauch und Kurzschluss gesichert werden
müssen.
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Aus
DE 199 06 000 A1 ist
eine von einem Kunststoffgehäuse
umgebene Energieanschlussleiste mit einem Fremdstartstützpunkt
bekannt. Außerdem
weist die Energieanschlussleiste eine star re Kunststoffmasse mit
einer Öse
auf. Die Öse
dient dazu, die Energieanschlussleiste zu befestigen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fremdstartstützpunkt
am Kraftfahrzeug mechanisch stabil und handhabungsfreundlich zu
befestigen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmalskombination des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß weist
der Fremdstartstützpunkt
Fixiermittel für
eine lösbare
Fixierung des Fremdstartstützpunktes
auf. In Montageposition des Fremdstartstützpunktes korrespondieren die
Fixiermittel mit am Kraftfahrzeug befestigten Gegenfixiermitteln
derart, dass eine Positionsänderung
des Fremdstartstützpunktes
in einer Bewegungsrichtung aus seiner Montageposition heraus in
eine davon abgewandte Demontageposition blockiert ist.
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Die
Gegenfixiermittel können
elektrisch isoliert unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie befestigt sein.
Alternativ sind sie an einer am Kraftfahrzeug befestigten Vorrichtung
angeordnet und hierdurch mittelbar am Kraftfahrzeug befestigt. Die
Gegenfixiermittel sind vorzugsweise lösbar am Kraftfahrzeug befestigt.
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Aufgrund
der lösbaren
Fixierung ist die Bewegungsblockierung des Fremdstartstützpunktes aus
seiner Montageposition heraus bei Bedarf aufhebbar. Hierdurch ist
der Fremdstartstützpunkt
beispielsweise bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten an einzelnen
Bauteilen besonders einfach aus seiner Montageposition entfernbar
und somit bedienungsfreundlich handhabbar. Die Bewegungsblockierung in
Montageposition gewährleistet
eine me chanisch stabile Lagerung des Fremdstartstützpunktes
am Kraftfahrzeug.
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Anspruch
2 betrifft eine zweckmäßige Anordnung
der Fixiermittel an Teilen des Fremdstartstützpunktes. Dabei dient die
gehäuseartige
Isolierabdeckung der elektrischen Isolierung eines elektrischen Anschlussteiles
(z.B. ein Kontaktstift oder eine Kontaktbuchse), welches im Bedarfsfall
für eine
elektrische Kontaktierung mit einem Starthilfe-Werkzeug freigegeben
werden muss.
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Der
Fremdstartstützpunkt
kann elektrisch isoliert an der Fahrzeugkarosserie fixiert werden.
Alternativ kann der Fremdstartstützpunkt
raumsparend an einer geeigneten Vorrichtung fixiert werden, die selbst
fahrzeugfest montiert wird (Anspruch 3). Vorzugsweise sind die Gegenfixiermittel
an dem Gehäuse
einer Vorrichtung, z.B an einem Luftfilter-Gehäuse angeordnet. Dabei sind
die Gegenfixiermittel vorteilhaft einstückig an dem Gehäuse angeformt.
Vorzugsweise ist die Vorrichtung mit den Gegenfixiermitteln im Motorraum
des Kraftfahrzeugs untergebracht. Die fahrzeugfeste Montage der
Vorrichtung bzw. des Vorrichtungs-Gehäuses unterstützt eine
definierte Montageposition des Fremdstartstützpunktes während des Betriebs des Kraftfahrzeugs.
Dabei ist die fahrzeugfeste Vorrichtung vorteilhaft bei Bedarf von
der Fahrzeugkarosserie demontierbar, so dass auch die Gegenfixiermittel
ersetzt werden können.
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Eine
lösbare
Arretierung gemäß den Ansprüchen 4 bis
9 fördert
eine konstruktiv einfache und kostengünstige Ausgestaltung des Fremdstartstützpunktes.
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Die
Maßnahmen
der Ansprüche
10 bis 16 unterstützen
eine definierte Bewegungsführung
des Fremdstartstützpunktes
während seiner
Montage und bei Bedarf auch während
einer Demontage. Hierdurch ist eine bedienungsfreundliche Handhabung des
Fremdstartstützpunktes
weiter verbessert.
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Die
Ansprüche
17 und 18 betreffen vorteilhafte konstruktive Ausgestaltungen der
Isolierabdeckung.
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Die
Maßnahme
nach Anspruch 19 unterstützt
zusätzlich
eine mechanisch stabile Montageposition des Fremdstartstützpunktes.
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Die
Ansprüche
20 bis 23 betreffen Maßnahmen
für eine
eindeutige Kennzeichnung des Fremdstartstützpunktes als elektrischer
Anschluss für
einen Starthilfe-Vorgang. Auf diese Weise wird auch der technische
Laie bei einem Starthilfe-Vorgang unterstützt. Etwaige Verpolungen bei
einem Starthilfe-Vorgang können
dadurch besser vermieden werden.
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Anspruch
24 ermöglicht
eine kostengünstige Bereitstellung
der Kennzeichnungsmittel während der
Herstellung der Isolierabdeckung und eine lange Lebensdauer der
Kennzeichnungsmittel.
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Die
Erfindung wird anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Luftfilter-Gehäuses mit daran lösbar fixiertem
Fremdstartstützpunkt,
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2 eine
perspektivische Darstellung des Fremdstartstützpunktes gemäß 1,
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3 eine
perspektivische Ansicht des Fremdstartstützpunktes in Pfeilrichtung
III gemäß 2,
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4 eine
perspektivische Teildarstellung des Luftfilter-Gehäuses mit
daran angeordneten Gegenfixiermitteln,
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5 eine
geschnittene Seitenansicht des Fremdstartstützpunktes gemäß Schnittlinie
V-V in 3, in einer Demontageposition bezüglich der ebenfalls
geschnitten dargestellten Gegenfixiermittel,
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6 die
geschnittene Seitenansicht des Fremdstartstützpunktes gemäß 5,
jedoch in der Montageposition.
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Das
Gehäuse 1 eines
Luftfilters 2 eines Kraftfahrzeuges trägt eine gehäuseartige Isolierabdeckung 3 eines
Fremdstartstützpunktes 4.
Der Fremdstartstützpunkt 4 weist
im einzelnen noch zu beschreibende Fixiermittel 5 zu seiner
lösbaren
Fixierung am Luftfilter-Gehäuse 1 auf.
In Montageposition des Fremdstartstützpunktes 4 (1, 6) korrespondieren
die Fixiermittel 5 mit an dem Luftfilter-Gehäuse 1 angeordneten
Gegenfixiermitteln 6 derart, dass eine Demontage-Bewegung
des Fremdstartstützpunktes 4 aus
seiner Montageposition gemäß 1 und 6 heraus
entlang einer Bewegungsrichtung 7 in Richtung einer davon
abgewandten Demontageposition gemäß 5 blockiert
ist.
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Die
Fixiermittel 5 sind einstückig an der aus isolierendem
Kunststoff bestehenden Isolierabdeckung 3 angeformt. Die
Gegenfixiermittel 6 sind Bestandteil eines Montageblockes 17 (4),
welcher mit geeigneten und hier nicht näher dargestellten Befestigungsmitteln
an dem Luftfilter-Gehäuse 1 lösbar befestigt
ist. Alternativ ist der Montageblock 17 einstückiger Bestandteil
des Luftfilter-Gehäuses 1.
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Anhand
der 5 und 6 ist erkennbar, dass zur Bewegungsblockierung
des Fremdstartstützpunktes 4 in
Montageposition eine lösbare
Arretierung vorgesehen ist. Hierzu weisen die Gegenfixiermittel 6 ein
quer zur Bewegungsrichtung 7 verlaufendes Arretierelement 8 auf.
In Montageposition liegt das Arretierelement 8 zur Bewegungsblockierung
des Fremdstartstützpunktes 4 in
Bewegungsrichtung 7 an einer dem Arretierelement 8 zugewandten
Lagerfläche 9 eines
Lagerelements 10 an. Das Arretierelement 8 ist
einstückig
mit einem etwa parallel zur Bewegungsrichtung 7 verlaufenden
Arretiersteg 11 verbunden. Der Arretiersteg 11 ist
etwa quer zur Bewegungsrichtung 7 entlang einer in 5 und 6 parallel
zur Zeichenblattebene verlaufenden Querrichtung 12 federelastisch
ausgebildet. Hierdurch kann das Arretierelement 8 in Querrichtung 12 während der
Montage bzw. Demontage des Fremdstartstützpunktes 3 seine
Lage verändern
und auf diese Weise den Fremdstartstützpunkt 4 in seiner Montageposition
blockieren oder die Blockierung für dessen Demontage aufheben.
Das Arretierelement 8 weist in einer durch die Bewegungsrichtung 12 und die
parallel zur Zeichenblattebene gemäß 5 und 6 verlaufende
Federkraftrichtung 13 aufgespannten Querschnittsebene einen
dreieckförmigen Querschnitt
auf. Dabei steigt die Querschnittsbreite in Richtung der Montageposition
des Fremdstartstützpunktes 4 an.
Das Arretierelement 8 ist in Bewegungsrichtung 7 betrachtet
zwischen einem Stegfreiende 15 und einem Befestigungsende 16 des
Arretiersteges 11 angeordnet. Über das Befestigungsende 16 ist
der Arretiersteg 11 einstückig mit dem Montageblock 17 verbunden,
welcher die Gegenfixiermittel 6 aufweist (4).
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Um
einen definierten Bewegungsablauf des Fremdstartstützpunktes 4 während der
Montage bzw. Demontage zu erzielen, ist eine Schubführung vorgesehen.
Diese Schubführung
erzwingt eine lineare Bewegungsführung
des Fremdstartstützpunktes 4 in Bewegungsrichtung 7.
Die Schubführungsmittel
weisen zwei mit Parallelabstand zueinander angeordnete und in Bewegungsrichtung 7 verlaufende
Führungskanäle 14,
welche ebenfalls Bestandteil des Montageblockes 17 sind.
Die Führungskanäle 14 liegen
in derselben Ebene ein und flankieren den Arretiersteg 11 beidseitig
mit in Axialrichtung 18 verlaufendem Abstand, wobei die
Axialrichtung 18 rechtwinklig zur Bewegungsrichtung 7 und
rechtwinklig zur Querrichtung 12 angeordnet ist.
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Der
Fremdstartstützpunkt 4 trägt zwei
parallel zueinander angeordnete Führungsstege 19, die mit
den Führungskanälen 14 korrespondieren
und bei der Montage des Fremdstartstützpunktes 4 für dessen
Bewegungsführung
entlang der Bewegungsrichtung 7 in die Führungskanäle 14 eingesetzt
werden. Die beiden Führungsstege 19 und
das Lagerelement 10 sind gemeinsam derart angeordnet, dass sie
in einer durch Axialrichtung 18 und Bewegungsrichtung 7 aufgespannten
Querschnittsebene einen U-förmigen Querschnitt
aufweisen. Dabei bilden die Führungsstege 19 die
beiden U-Schenkel und das Lagerelement 10 bildet das die
beiden U-Schenkel verbindende Verbindungsjoch. Zur weiteren mechanischen
Stabilisierung ist das Lagerelement 10 über zwei parallele Verbindungsstege 20 einstückig mit der
Isolierabdeckung 3 verbunden, während die Führungsstege 19 über plattenartige
Ausleger 21 ebenfalls einstückig mit der Isolierabdeckung 3 verbunden sind.
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Die
Isolierabdeckung 3 weist zwei miteinander korrespondierende
Gehäuseschalen 22, 23 auf. Die
zweite Gehäuseschale 23 wirkt
als Deckel gegenüber
der ersten Gehäuseschale 22,
welche am Luftfilter-Gehäuse 1 und
somit am Kraftfahrzeug montiert ist, indem die Fixiermittel 5 mit
den Gegenfixiermitteln 6 in Eingriff sind.
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Beide
Gehäuseschalen 22, 23 sind
miteinander lösbar
verbunden. Hierzu sind an der zweiten Gehäuseschale 23 mehrere
Rastlöcher 24 befestigt, welche
mit Rastnasen 25 an der ersten Gehäuseschale 22 korrespondieren.
Das Lagerelement 10 und die Führungsstege 19 sind
einstückig
mit der ersten Gehäuseschale 22 verbunden.
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Die
Isolierabdeckung 3 enthält
einen Leitungskanal 26 zur Aufnahme einer elektrischen
Leitung 27, welche einerseits an ein in der Isolierabdeckung 3 integriertes
elektrisches Anschlussteil 28 angeschlossen ist und andererseits
zu einer elektrischen Komponente im Kraftfahrzeug, insbesondere zu
einem Starter, führt.
Um die elektrische Leitung 27 durch die Gehäuseschalen 22, 23 hindurchzuführen, sind
diese von einer Leitungsöffnung 29 durchsetzt.
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Das
elektrische Anschlussteil 28 ist in 1 nur teilweise
schematisch dargestellt. Es ist nach Art eines Kontaktstiftes bzw.
einer Kontaktbuchse mit in Axialrichtung 18 verlaufender
Mittellängsachse
ausgebildet.
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Zur
eindeutigen Kennzeichnung als Fremdstartstützpunkt 4 weist die
zweite Gehäuseschale 23 optische
Kennzeichnungsmittel in Form einer Beschriftung 30 mit
dem Inhalt „12
V" und in Form eines Plus-Zeichens
als Symbol 31 für
den Plus-Pol der Starter-Batterie des Kraftfahrzeugs auf. Diese
Kennzeichnungsmittel 30, 31 weisen darauf hin,
dass es sich bei dem Fremdstartstützpunkt 4 um das elektrische
Potential gegenüber
Fahrzeug-Masse handelt, so dass der dem Plus-Pol zugeordnete Teil
eines elektrischen Starthilfe-Werkzeugs auch zuverlässig an
den Fremdstartstützpunkt 4 bzw.
das Anschlussteil 28 angeschlossen wird.
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Eine
mit den Gehäuseschalen 22, 23 der
Isolierabdeckung 3 in Axialrichtung 18 beweglich
verbundene und relativ zur Isolierabdeckung 3 drehbewegliche
Isolierhülse 32 ist
derart ausgebildet, dass sie sich in einer Ruheposition (1, 2)
in Axialrichtung 18 über
ein zum Kontaktieren mit einem Starthilfe-Werkzeug vorgesehenes
Kontaktfreiende des Anschlussteiles 28 hinaus erstreckt.
Hierdurch ist der Fremd startstützpunkt 4 vor
unerwünschten elektrischen
Kontaktierungen wirksam geschützt,
solange er nicht für
eine Starthilfe verwendet wird.
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Soll
an den Fremdstartstützpunkt 4 ein
Starthilfe-Werkzeug angelegt werden, d.h. soll das Anschlussteil 28 mit
dem Starthilfe-Werkzeug (z.B. eine Zange mit angeschlossenem Starthilfe-Kabel)
elektrisch kontaktiert werden, wird die Isolierhülse 32 zunächst in
Axialrichtung 18 bewegt, bis die Hülsenstege 33 der Isolierhülse 32 an
dem Widerlager 34 der Isolierabdeckung 3 anschlagen.
Dann wird die Isolierhülse 32 in
Pfeilrichtung 35 (2) bewegt,
bis die Hülsenstege 33 mit
axialen Durchgängen 36 korrespondieren.
In diesem Zustand läßt sich
die Isolierhülse 32 weiter
in Axialrichtung 18 in Richtung einer Freigabeposition
derart bewegen, dass das Anschlussteil 28, insbesondere
sein Kontaktfreiende, für
eine elektrische Kontaktierung durch das Starthilfe-Werkzeug freigegeben
ist. Dabei ist das Kontaktfreiende des Anschlussteiles 28 durch
einen zentralen Hülsenschacht 40 der
Isolierhülse 32 hindurchgeführt worden.
Nach einem Entfernen des Starthilfe-Werkzeugs von dem Anschlussteil 28 bewegt
sich die Isolierhülse 32 aufgrund
eines vorgespannten Federelements in der Isolierabdeckung 3 selbsttätig zurück in ihre
das Anschlussteil 28 isolierende Ruheposition gemäß 1 und 2,
und zwar zunächst ausschließlich in
Axialrichtung 18 und dann aufgrund hier nicht sichtbarer
Führungsmittel
gleichzeitig in Axialrichtung 18 und in Umfangsrichtung 37.
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Für eine komfortable
Handhabung der Isolierhülse 32 aus
der Ruheposition heraus kann zwischen Fixierstege 38 das
Starthilfe-Werkzeug (insbesondere eine Klemmzange) nach Art eines
Schraubendrehers angesetzt werden, so dass die Isolierhülse 32 mittels
des derart angesetzten Werkzeugs zunächst in Axialrichtung 18 gedrückt, dann
in Pfeilrichtung 35 gedreht und danach weiter in Axialrichtung 18 gedrückt wird,
bis das Werkzeug automatisch das Anschlussteil 28 elektrisch
kontaktiert (insbesondere klemmfixiert) und die Isolierhülse 32 in
ihrer Freigabeposition einliegt.
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Für eine fahrzeugfeste
Montage des Fremdstartstützpunktes 4 werden
die Führungsstege 19 in die
Führungskanäle 14 eingesetzt.
Die Isolierabdeckung 3 wird sodann in Bewegungsrichtung 7 derart verschoben,
dass sich das Lagerelement 10 dem Arretierelement 8 nähert (5).
Das Lagerelement 10 gleitet an einer Gleitoberfläche 39 des
Arretierelements 8 in Richtung des Stegfreiendes 15 entlang. Dabei
wird das Arretierelement 8 in Federkraftrichtung 13 zum
Luftfilter-Gehäuse 1 hin
weggedrückt. Sobald
das Lagerelement 10 die Gleitoberfläche 39 hinter sich
gelassen hat, wird das Arretierelement 8 aufgrund der federelastischen
Eigenschaften des Arretiersteges 11 wieder in die Ausgangsstellung
gemäß 5 überführt und
blockiert das Lagerelement 10 derart, dass letzteres nicht
aus seiner Montageposition gemäß 6 bewegt
werden kann. Bei einer erwünschten
Demontage des Fremdstartstützpunktes 4 muss
zunächst
der Arretiersteg 11 betätigt
werden. Hierbei greift vorzugsweise eine Kraft am Stegfreiende 15 an,
welche das Stegfreiende 15 in Federkraftrichtung 13 zum
Luftfilter-Gehäuse 1 hin
bewegt. Das Arretierelement 8 vollzieht eine ebensolche
Bewegung, so dass die Blockierung deas Lagerelements 10 aufgehoben
ist. Die Isolierabdeckung 3 kann dann entlang der Bewegungsrichtung 7 aus
ihrer Montageposition gemäß 6 entfernt
werden.