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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kühlanordnung für eine Waffe
mit einem Befestigungsende, die im Patronenlagerbereich eines Waffenlaufes bzw.
Waffenrohres mit einem Waffenbauteil koppelbar ist, und eine Waffe.
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Angaben
wie vorne, hinten, oben, unten, links und rechts beziehen sich auf
eine vom Schützen im
Anschlag gehaltene Waffe und sind aus dessen Sicht angegeben.
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Der
Begriff Lauf bzw. Waffenlauf soll nachfolgend nicht nur Läufe mit
Zügen und
Feldern, sondern auch glatte Waffenrohre umfassen.
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Bei
Sturmgewehren wird üblicherweise
der Lauf über
eine meist als Überwurfmutter
gestaltete Laufmutter an einem Gehäusebauteil, im Verschlußgehäuse selbst
oder an einem sog. Verriegelungsstück fixiert. Eine solche Laufmutter
ist beispielsweise aus der
DE
1 129 401 B bekannt. Bei automatischen Waffen erwärmt sich
insbesondere bei der Abgabe von Feuerstößen der Lauf erheblich. Bei
hoher Schußfrequenz
führt diese
hohe thermische Belastung dazu, daß insbesondere das Patronenlager
und der Lauf selbst sehr stark erhitzt werden. Dadurch ändert sich
die Geometrie des Laufes; er dehnt sich in Längs- und Querrichtung aus.
Heiße
Bauteile beeinträchtigen
auch die Handhabung und Funktion der Waffe. Es kann sogar zum sogenannten "Abkochen" der Munition kommen.
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Dabei
wird einer im Patronenlager befindlichen Patrone über das
heiße
Waffenrohr soviel Energie zugeführt,
daß sich
die Treibladung unkontrolliert entzündet und sich ungewollt Schüsse lösen.
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Ein
Teil dieser Probleme wird beispielsweise dadurch gelöst, daß ein den
Lauf umgebendes Metallrohr vorgesehen wird, welches etwa im Bereich des
Patronenlagers und mündungsseitig – z.B. am Halter
des Korns – festgelegt
wird. So ein Rohr schirmt einen dieses umgebenden Handschutz gegen
die vom Lauf abgegebene Wärme
ab. Zusätzlich isoliert
eine zwischen dem Rohr und dem Waffenlauf befindliche Luftkammer
das Rohr selbst gegen die vom Lauf abgegebene Wärme. Im Rohr und ggf. im Handschutz
angeordnete Öffnungen
können
einen konvektiven Wärmeaustausch
fördern,
der zu weiterer Abkühlung
führt.
Eine solche Anordnung ist ebenfalls aus der
DE 1 129 401 B bekannt. Dadurch,
daß sich
das Rohr jedoch an der Laufmutter und am Kornhalter und damit am
Lauf selbst abstützt,
können
sich die thermischen Veränderungen
des Laufes und des Rohres so aufeinander auswirken, daß die Präzision der
Waffe darunter leidet. Die im Patronenlager eingebrachte Wärme wird
hier weitgehend nur über
den Lauf selbst bzw. über
die ausgestoßenen
leeren Hülsen
abgeführt.
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Aus
der
FR 2 547 040 A1 ist
ein den Lauf umgebendes Isolierrohr bekannt, welches mit einem Befestigungsende
entweder im Waffengehäuse
oder an der Laufaußenseite
koppelbar ist und in Richtung der Laufmündung verlaufend eine berührungsfreie
Wärmeschutzhülse bildet.
Die Lauffixierung im Waffengehäuse
erfolgt unabhängig
vom Isolierrohr.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Wärmeschutz
zu gewährleisten, welcher
mit der Waffe koppelbar ist, ohne deren Schußpräzision zu beeinträchtigen,
und der gleichzeitig zur Lauffixierung beiträgt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Kühlanordnung
gemäß Anspruch
1 gelöst.
Dazu geht vom Befestigungsende der Kühlanordnung eine in Richtung der
Lauf- bzw. der Rohrmündung
verlaufende Wärmeschutzhülse aus,
welche den Waffenlauf berührungsfrei
umgibt, so daß zwischen
Waffenlauf und der Wärmeschutzhülse ein
mündungsseitig
offener Hohlraum gebildet wird. Der Lauf verläuft also frei durch die Wärmeschutzhülse hindurch.
Damit haben geometrische Änderungen
des Laufes bzw. Änderungen
zwischen Lauf und Wärmeschutzhülse keine Auswirkungen
auf die Schußpräzision.
Dadurch, daß der
Hohlraum mündungsseitig
offen ausgebildet ist, kann ein Luftaustausch im Hohlraum erfolgen
und so eine konvertive Abkühlung
des Laufs und der Wärmeschutzhülse begünstigt werden.
Gleichzeitig schirmt die Wärmeschutzhülse den
Lauf ab und verhindert eine übermäßige Wärmebelastung
eines die Wärmeschutzhülse und
den Lauf umgebenden Handschutzes. Das Befestigungsende der Kühlanordnung
ist als Laufmutter ausgebildet und verbindet den Lauf mit der Waffe
bzw. mit einem Waffengehäusebauteil,
z.B. einem Verriegelungsstück.
Die Kühlanordnung
führt aus
dem Patronenlager über
die Laufmutter Wärme
nach außen
und über
die Wärmeschutzhülse nach
vorne in Richtung Mündung
ab.
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Die
Weiterbildung nach Anspruch 2 gewährleistet eine radial symmetrische
Abschirmung und Wärmeabfuhr.
So wird verhindert, daß beispielsweise
ein Sektor des Waffenlaufs stärker
abgekühlt
wird bzw. stärker
erwärmt
wird als ein anderer, so daß ein durch
lokale Wärmedifferenzen
im Rohr bewirkter Verzug weitgehend vermieden werden kann.
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Die
Weiterbildung nach Anspruch 3 fördert die
Wärmeabfuhr
aus der Kühlanordnung
selbst und damit auch aus dem Patronenlagerbereich. Eine Ausführung aus
unterschiedlichen Werkstoffen kann unterschiedliche Anforderungen
an die Festigkeit bzw. an die Wärmeleitfähigkeit
berücksichtigen.
So ist das Befestigungsende der Kühlanordnung ein mechanisch
belastetes Bauteil, während
die Wärmeschutzhülse bei
bestimmten Ausführungen
vor allem thermische Aufgaben übernimmt
(Abschirmen, Ableiten). Auch aus Gewichtsgründen kann die Wärmeschutzhülse beispielsweise
aus einem leichteren Werkstoff als das Befestigungsende der Kühlanordnung,
die z.B. aus Stahl hergestellt ist, angefertigt werden (Anspruch
4). Nach Anspruch 5 kann die Kühlanordnung
mit der Wärmeschutzhülse auch
einstückig
ausgebildet sein, entweder durch mechanische oder andere geeignete
Bearbeitung eines entsprechenden Halbzeugs (z.B. Rohr) oder auch
durch Verschweißen
von Wärmeschutzhülse und
Befestigungsende und anschließender
Bearbeitung der kompletten Kühlanordnung.
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Die
nach Anspruch 6 vorgesehenen Öffnungen
in der Wärmeschutzhülse können die
Konvektion im Hohlraum zwischen Wärmeschutzhülse und Waffenlauf verstärken und
verbessern. Um die Wärmeabgabe
der Wärmeschutzhülse zu verbessern,
kann gemäß Anspruch
7 deren Oberfläche
durch geeignete Elemente vergrößert werden.
Dazu gehören
insbesondere Längsrippen,
ringförmige
Rippen, Warzen, Rändelungen
und/oder andere geeignete Oberflächenstrukturierungen.
In der Weiterbildung gemäß Anspruch
8 können
auch vorteilhafte Beschichtungen vorgesehen werden. So kann z.B.
die Außenoberfläche geschwärzt werden,
um die Wärmeabstrahlung
zu erhöhen
und die Innenfläche
der Wärmeschutzhülse kann
beispielsweise mit einer reflektierenden Beschichtung versehen werden,
um den Wärmeeintrag
der vom Rohr abgegebenen Wärmestrahlung
zu verringern (Anspruch 9). Damit kann beispielsweise die Wärmeabfuhr
aus dem Patronenlagerbereich über
das Befestigungsende und die Wärmeschutzhülse erhöht werden,
während
die Wärmeabfuhr
aus dem Rohr selbst weitgehend über die
zwischen Wärmeschutzhülse und
Rohr verlaufende und ggf. strömende
Luftschicht erfolgt.
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Die
Ansprüche
10–11
betreffen bevorzugte geometrische Eigenschaften der Wärmeschutzhülse bezüglich des
Laufes.
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Die
Ansprüche
12–15
betreffen Waffen mit einer erfindungsgemäßen Kühlanordnung, bei der vorteilhafte
Schnittstellen zwischen der Kühlanordnung
und anderen Bauteilen der entsprechenden Waffe gewählt sind.
So kann gemäß Anspruch
13 die Wärmeschutzhülse von
einem Handschutz umgeben sein, wobei bei einer Waffe gemäß Anspruch
14 zwischen der Außenseite
der Wärmeschutzhülse und
einem Handschutz eine Isolierschicht vorgesehen sein kann. Diese
Isolierschicht kann aus einer Lufthülle bzw. einer Luftschicht
gebildet werden; sie kann aber auch als Isolierlage aus einem geeigneten
Isoliermaterial vorgesehen sein. In dem Wärmeübergangsbereich zwischen Waffenlauf
und dem den Waffenlauf aufnehmenden Waffenbauteil, sowie in dem
Wärmeübergangsbereich
zwischen dem Waffenbauteil und der Kühlanordnung können vorteilhaft
gestaltete Kontaktflächen
ausgebildet sein. Diese fördern
den Wärmeübergang
zwischen den jeweiligen Bauteilen (Anspruch 15).
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Gemäß Anspruch
16 sind dabei am Waffenlauf und dem aufnehmenden Waffenbauteil einander entsprechende
Keilwellenprofile ausgebildet, die sich jeweils an ihren Flanken
und/oder Stirnflächen
gegenseitig wärmeleitend
berühren.
Zwischen dem Waffenbauteil und der Laufmutter sind geeignete einander
entsprechende Gewindeflächen
vorgesehen.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung anhand von Zeichnungen beschrieben, in denen
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1 einen
Längsschnitt
durch einen vorderen Waffenabschnitt mit einer erfindungsgemäßen Kühlanordnung
zeigt,
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2 ein
Meßprotokoll über Temperaturverläufe für unterschiedliche
Laufmuttervarianten an einer im Bereich des Befestigungsendes liegenden Meßstelle
zeigt,
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3 die
Temperaturverläufe
für die
Laufmuttervarianten aus 2 an einer in der Nähe des Wärmeschutzhülsenendes
(mündungsseitig)
liegenden Meßstelle
zeigt,
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4 einen
Längsschnitt
(ähnlich 1) durch
einen vorderen Waffenabschnitt mit einer alternativen erfindungsgemäßen Kühlanordnung
zeigt, und
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5 einen
Längsschnitt
durch einen vorderen Waffenabschnitt mit einer anderen Kühlanordnung
zeigt.
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1 zeigt
den Vorderteil einer Waffe 1, bei der der Lauf 2 über eine
Kühlanordnung 4 im
Verriegelungsstück 6 fixiert
wird. Das Verriegelungsstück 6 ist
dabei in ein Kunststoffgehäuse 8 eingeformt
und zur besseren Verankerung mit Rippen 10 versehen. Am
vorderen Ende des Laufs 2 ist eine Mündungsfeuerbremse 12 und
die Gasabnahme 14 vorgesehen, von der eine Gasdrucklademechanik 16 ausgeht,
um den nicht-dargestellten
Verschluß zu
betätigen.
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Der
Lauf 2 steckt mit seinem Patronenlagerende 18 im
Verriegelungsstück 6,
die richtige Winkellage des Laufs wird durch eine Querverriegelung 20 sichergestellt.
Axial wird der Lauf 2 über
einen Außenbund 22,
an dem ein entsprechender Innenbund 24 des Befestigungsendes 26 der
Kühlanordnung 4 anliegt,
gegen eine entsprechende Stirnfläche
des Verriegelungsstücks 6 fixiert.
Dabei wird das Befestigungsende 26 über ein Gewinde 28 auf
das Verriegelungsstück 6 aufgeschraubt.
Und zwar soweit, bis der Lauf 2 mit seinem Außenbund 22 axial
zwischen Verriegelungsstück 6 und
dem Innenbund 24 des Befestigungsendes 26 der
Kühlanordnung 4 eingeklemmt ist.
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Vom
vorderen Ende des Befestigungsendes 26 der Kühlanordnung 4 geht
eine rohrförmige
Hülsenstruktur,
die sog. Wärmeschutzhülse 30 aus.
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Die
Wärmeschutzhülse 30 umgibt
den Lauf 2 in so einem Abstand, daß um die Wärmeschutzhülse 30 ein Handschutz
(nicht dargestellt) angeordnet werden kann, der einen noch handhabbaren
Außendurchmesser
aufweist. Bei einem Kaliber von 5,56 mm und einem Laufaußendurchmesser
von ca. 16–18
mm kann der Abstand 2–10
mm betragen. Zwischen der Innenseite 32 der Wärmeschutzhülse 30 und
der Außenseite 34 des
Laufs 2 verläuft
damit ein Hohlraum 36, der den Lauf 2 manschettenförmig umgibt.
Dieser nach vorne offene Hohlraum 36 erlaubt den Austausch
der darin befindlichen Luft mit der Umgebung. Dieser Luftaustausch
kann durch zusätzliche
nicht-dargestellte Öffnungen
in der Wärmeschutzhülse 30 verstärkt werden.
Sind diese Öffnungen
beispielsweise im Übergangsbereich
zwischen Wärmeschutzhülse und
Befestigungsende 26 angeordnet, so kann dadurch die Luftzirkulation
bzw. -konvektion durch den gesamten Hohlraum 36 an der
Innenseite 32 der Wärmeschutzhülse 30 und
der Außenseite 34 des
Laufs 2 entlang stattfinden.
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Die
Außenseite 38 der
Wärmeschutzhülse 30 kann
zur besseren Wärmeabgabe
mit oberflächenvergrößernden
Elementen versehen sein. Dies können
(nicht-dargestellte) Längsrippen,
ringförmige Rippen,
Warzenstrukturen, Rändelungen
und/oder andere geeignete Oberflächenstrukturierungen
sein. Es gibt auch Ausführungen,
bei denen die Außen- und/oder
die Innenseite 38, 32 der Wärmeschutzhülse 30 beschichtet
sind, um die thermischen Eigenschaften zu verbessern. Dazu wird
bei einer Ausführung
die Innenseite 32 mit einer reflektierenden Beschichtung
versehen und/oder die Außenseite
mit einer die Wärmeabstrahlung
erhöhenden
Beschichtung versehen. Als Beschichtung werden in diesem Zusammenhang
auch geeignete Oberflächenbearbeitungsverfahren
angesehen, die zu ähnlichen
Ergebnissen führen.
Zum Beispiel Polieren, Schleifen, Sandstrahlen oder ähnliche
Verfahren.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Wärmeschutzhülse 30 dünner als
das Befestigungsende 26 ausgeführt. Bei dem im Ausführungsbeispiel verwendeten
Lauf hat sich eine Wandstärke
von 0,5 bis 4 mm der Wärmeschutzhülse in Zusammenwirkung
mit dem angegebenen Hülsenabstand
als wirksam herausgestellt. Besonders günstig ist eine Wandstärke von
etwa 1–2
mm.
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Befestigungsende 26 und
Wärmeschutzhülse 30 bilden
hier einstückig
die Kühlanordnung 4. Diese
ist aus einem Stahlwerkstoff ausgeführt, der geeignet ist, die
hohen erforderlichen mechanischen Beanspruchungen zur Fixierung
des Laufes aufzunehmen. In anderen Ausführungen ist die Wärmeschutzhülse 30 aus
einem anderen Werkstoff hergestellt (z.B. einem Stahlwerkstoff mit
anderen thermischen Eigenschaften); die beiden Komponenten Wärmeschutzhülse 30 und
Befestigungsende 26 können
dann beispielsweise miteinander verschweißt werden. Es können aber
auch andere Werkstoffe wie z.B. Aluminium, Kupfer, Titan für die Wärmeschutzhülse 30 verwendet
werden, die dann auf andere geeignete Weise mit dem Befestigungsende 26 fest
verbunden wird (Verschrauben, Aufschrumpfen, Aufsintern, oder ähnliches).
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Bei
einer Waffe 1, die mit einer erfindungsgemäßen Kühlanordnung 4 versehen
ist, wird zusätzlich
um die Wärmeschutzhülse 30 herum
ein Handschutz (nicht dargestellt) vorgesehen, der den Schützen zusätzlich vor
Verbrennungen schützt.
Der Handschutz kann beispielsweise über geeignete Einrichtungen
an der Wärmeschutzhülse 30 selbst
befestigt werden, ohne daß auf
den Handschutz wirkende Kräfte
die Schußpräzision beeinträchtigen
können.
Zusätzlich
kann auch zwischen einem solchen Handschutz und der Wärmeschutzhülse 30 eine
zusätzliche
Isolierschicht vorgesehen sein. Diese kann aus einer Luftschicht
bestehen oder eine zusätzliche Isolierlage
aus einem geeigneten Werkstoff aufweisen.
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Um
die Wärme
aus dem Patronenlagerende 18 des Laufes 2 besonders
wirksam abzuführen – der Wärmeeintrag
ist hier durch die Ladungszündung
besonders hoch – können den
Wärmeübergang
fördernde
Kontaktflächen
ausgebildet sein, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Keilwellenprofile 40 ausgebildet
sind, die an ihren Stirn- und/oder Flankenflächen aneinander liegen. Zwischen
dem Verriegelungsstück 6 und
der Kühlanordnung 4 steht ebenfalls
eine große
Wärmeübergangsfläche, in Form
des Gewindes 28 zur Verfügung. Es gibt auch Ausführungen,
bei denen durch zusätzliche
Maßnahmen
die Wärmeleitung
bzw. der Wärmeübergang zwischen
diesen Elementen verbessert wird (Wärmeleitpasten oder ähnliches).
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Die
Wirksamkeit der im Zusammenhang mit dem vorstehenden Ausführungsbeispiel
beschriebenen Maßnahmen
wurde anhand von Versuchsreihen ermittelt, deren Ergebnisse in den 2 und 3 zusammengefaßt sind.
Dazu wurde an der Außenseite
des Gehäuses
an der in 1 mit MS1 bezeichneten Stelle
ein Temperaturfühler
angebracht und ein weiterer im vorderen Bereich eines die Wärmeschutzhülse 30 umgebenden
Handschutzes angeordnet (in 1 mit MS2
bezeichnet). Die Kurven zeigen die Temperaturverläufe für verschiedene
Konfigurationen der Kühlanordnung 4:
- ➀ betrifft eine Kühlanordnung 4 ohne
Wärmeschutzhülse 30.
Sie besteht praktisch nur aus dem als Laufmutter ausgebildeten Befestigungsende 26.
- ➁ betrifft eine Kühlanordnung 4,
bei der das Befestigungsende 26 aus Stahl besteht und die
Wärmeschutzhülse 30 aus
einem 3 mm starken Aluminiumrohr, welches auf das Befestigungsende 26 aufgeschraubt
ist.
- ➂ betrifft eine Kühlanordnung 4,
bei der Befestigungsende 26 und Wärmeschutzhülse 30 aus Stahl gefertigt
sind, dabei hat die Wärmeschutzhülse 30 eine
Wandstärke
von 3 mm.
- ➃ betrifft eine Kühlanordnung 4,
bei der das Befestigungsende 26 und die Wärmeschutzhülse 30 aus
Stahl hergestellt sind, die Wärmeschutzhülse 30 weist
dabei eine Wandstärke
von 1,5 mm auf.
- ➄ betrifft eine Kühlanordnung 4,
bei der das Befestigungsende 26 und die Wärmeschutzhülse 30 aus
Stahl hergestellt sind. Die Wärmeschutzhülse 30 hat
eine Wandstärke
von 3 mm und ist außen mit
einer 0,5 mm starken Keramikbeschichtung versehen.
- ➅ betrifft eine Kühlanordnung 4,
die komplett aus Titan hergestellt ist, wobei die Wärmeschutzhülse 30 eine
Wandstärke
von 3 mm aufweist.
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Für die Meßreihen
wurden jeweils bei Raumtemperatur acht Magazine mit Nato-Standardmunition
vom Kaliber 5,56 (ca. 240 Schuß)
in einem Zeitraum von etwa 60–80
sec. verschossen. Für
die beiden Meßstellen
MS1 und MS2 wurden dabei die Temperaturverläufe über die Zeit aufgezeichnet.
Insbesondere zeigt sich bei der im Bereich des Befestigungsendes 26 der
Kühlanordnung 4 angeordneten Meßstelle
MS1, daß die
Ausführung
in diesem Bereich einen wesentlich günstigeren (niedrigeren) Temperaturverlauf
zeigt als die Vergleichsausführung ohne
Wärmeschutzhülse. Das
Ergebnis zeigt, daß durch
eine erfindungsgemäße Kühlanordnung 4 mit Wärmeschutzhülse 30 der
oben erwähnte "Abkocheffekt" stark verringert
werden kann.
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Die
Temperaturverläufe
an der Meßstelle MS2
zeigen ebenfalls die günstige
Wirkung der Ausführung ®, wobei sich
hier ein besonders günstiger Effekt
der dünnwandigen
Ausführung
(1,5 mm) gegenüber
den anderen Ausführungen
zeigt.
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Die 4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
der Kühlanordnung 4,
bei der die thermische Koppelung zum Patronenlagerende 18 über ein
wärmeleitendes Gehäuse 8' erfolgt.
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In
der Ausführung
gemäß 4 steckt
der Lauf 2 mit seinem Patronenlagerende 18 in
einem Verriegelungsstück 6,
welches im Gehäuse 8' angeordnet
ist. Über
einen Innenbund 24 am Befestigungsende 26, der
an einem Außenbund 22 des Laufs 2 angreift,
werden Lauf 2 und das Verriegelungsstück 6 im Gehäuse 8' fixiert. Dabei
ist ein Gewinde 28 am Befestigungsende 26 auf
einen entsprechenden Koppelstutzen am Gehäuse 8' aufgeschraubt. Der Wärmeübergang
in die Kühlanordnung 4 erfolgt
von innen nach außen
radial durch das Patronenlagerende 18 über das Verriegelungsstück 6, durch
das Gehäuse 8' in das Befestigungsende 26 der
Kühlanordnung 4,
von wo die Wärme
axial nach vorne durch die Wärmeschutzhülse 30 abgeführt wird.
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In
der in 5 dargestellten Ausführung sind Wärmekoppelung
und Lauffixierung funktional voneinander getrennt. Hier ist das
Patronenlager 18 des Laufs 2 über eine Laufmutter 40 im
Gehäuse 8' fixiert. Bei
dieser Ausführung
ist ein Verriegelungsende 6' einstückig am
Patronenlagerende 18 des Laufs 2 ausgebildet.
Die Kühlanordnung 4 ist über ein
Befestigungsende 26' an
einem im Gehäuse 8' ausgebildeten
Verbindungsstutzen fixiert. Der Wärmefluß verläuft hier vom Patronenlagerende 18 ausgehend
radial nach außen
in das Gehäuse 8', axial nach
hinten durch das Gehäuse 8' und axial nach
vorne in den Verbindungsstutzen und von dort radial nach außen über das
Gewinde 28 in das Befestigungsende 26 der Kühlanordnung 4 und
von dort weiter axial nach vorne in die Wärmeschutzhülse 30.
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In
einer weiteren (nicht dargestellten) Ausführung ist die Kühlanordnung 4 mit
mehreren konzentrisch zueinander angeordneten Wärmeschutzhülsen 30 versehen.
Die Wärmeschutzhülsen 30 gehen
bei so einer Ausführung
vom Befestigungsende 26 aus und verlaufen in Laufrichtung
nach vorne. Zwischen den einzelnen Wärmeschutzhülsen verlaufen Zwischenräume, die
mit Luft gefüllt
sind oder auch Isolierschichten aufnehmen können. Die einzelnen Hülsen können insbesondere
im Anschlußbereich
an das Befestigungsende 26 mit radialen Öffnungen
versehen sein, um die Konvektion in den luftgefüllten Zwischenräumen zwischen
den einzelnen Wärmeschutzhülsen 30 zu
verbessern. Am vorderen Ende können
die Wärmeschutzhülsen 30 zur
Stabilisierung über
Stege bzw. Distanzstücke
miteinander verbunden sein. So eine Kühlanordnung 4 verbessert die
Abschirmung eines die äußerste Wärmeschutzhülse 30 umgebenden
Handschutzes gegen die vom Lauf 2 abgegebene Wärme. Gleichzeitig
verbessern mehrere Wärmeschutzhülsen den
Wärmetransport aus
dem Patronenlagerbe reich in Richtung Waffenmündung durch die verstärkte Wärmeleitung.
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Weitere
alternative Ausführungsformen
und Varianten ergeben sich für
den Fachmann aus den nachfolgenden Patentansprüchen.