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DE102005037633B4 - Kosmetikbehälter mit integriertem Mischereinsatz - Google Patents

Kosmetikbehälter mit integriertem Mischereinsatz Download PDF

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DE102005037633B4 DE102005037633A DE102005037633A DE102005037633B4 DE 102005037633 B4 DE102005037633 B4 DE 102005037633B4 DE 102005037633 A DE102005037633 A DE 102005037633A DE 102005037633 A DE102005037633 A DE 102005037633A DE 102005037633 B4 DE102005037633 B4 DE 102005037633B4
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Abstract

Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und einer Applikationssubstanz, wobei in dem Hohlraum (14) ein bezüglich des Behälterkörpers (10) ortsfester und um die Längsachse (A) drehbarer Radialmischeinsatz (16a2) vorgesehen ist, der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist und mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist, wobei der Hohlraum (14) bezüglich der Behälterlängsachse (A) rotationssymmetrisch ausgebildet ist, und ein Teil der Außenfläche (20) des Radialmischeinsatzes (16a2) an der Behälterinnenwand (22) anliegt, der Radialmischeinsatz (16a2) an einem der Behälteröffnung (12) gegenüber liegenden Ende durch den Behälterboden (26) verschlossen ist und wobei der Radialmischeinsatz (16a2) als Halbschale ausgeführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kosmetikbehälter mit einem integrierten Mischeinsatz.
  • Bei herkömmlichen Kosmetikbehältern mit Applikator wird der Applikator beim Verschließen des Behälters mit einer zu applizierenden Substanz, d. h. der Applikationssubstanz, beladen. Der Applikator ist hierfür üblicherweise so gestaltet, mit der Applikationssubstanz dosiert beladen zu werden. Dies kann ein spezieller Stoff sein, beispielsweise ein schwammartiges Material, das sich mit der Applikationssubstanz vollsaugt bzw. diese an seiner Oberfläche trägt, um diese dann dosiert und gezielt auf eine Applikationsfläche übertragen zu können. Häufig ist der Applikator einstückig mit dem Deckel bzw. Verschluss des Kosmetikbehälters ausgebildet.
  • Kosmetikbehälter sind generell bekannt und z. B. in den Druckschriften DE 692 03 222 T2 , US 33 36 624 A , US 49 84 918 A , US 33 11 941 A , DE 691 02 830 T2 , DE 91 06 771 U1 , US 29 04 808 A , DE 44 03 689 C2 beschrieben.
  • US 2 631 826 A zeigt einen Mischbehälter, bei dem ein spiralförmiger Stab mit einem Applikator im Deckel befestigt ist, wobei am unterem Ende des Stabes eine Feder angeordnet ist und den Stab in Richtung der Öffnung drückt.
  • DE 697 00 521 T2 zeigt eine Verpackungs- und Auftrageinheit für ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt mit einer fest mit den Verschlussmitteln verbundenen Stange, die einen Applikator dergestalt trägt, dass er in der geschlossenen Stellung der Verschlussmittel mit dem Produkt innerhalb des Behälters in Kontakt gebracht wird.
  • Bei der Applikationssubstanz kann es sich beispielsweise um Kosmetika handeln. Dies können beispielsweise Cremes, Salben oder Massen sein, die dazu bestimmt sind, auf die Haut einer Anwenderin oder eines Anwenders aufgetragen zu werden. Solche Kosmetika können aus synthetischen aber vor allem aus pflanzlichen oder tierischen Grundstoffen bestehen und dienen entweder der Hervorhebung einzelner Körperpartien, meist im Gesicht (z. B. Lippenstift, Lidschatten) oder zur Verdeckung bzw. Abdeckung von beispielsweise Narben. Allgemein dienen Kosmetika der Verschönerung oder medizinischen Zwecken. Eine Kosmetik kann auch eine Flüssigkeit sein, wie beispielsweise eine Wimperntusche, die aufgetragen werden kann, indem der Applikator über die Wimpern geführt wird.
  • Der Applikator soll über die gesamte Gebrauchsdauer, d. h., solange sich noch Applikationssubstanz im Behälter befindet von dieser gleichmäßig beladen werden, wenn der Kosmetikbehälter verschlossen wird bzw. ist. Dies setzt eine stabile Applikationssubstanz voraus. Mit anderen Worten, bei Beladung des Applikators soll die Substanz nicht in ihre einzelnen Phasen entmischt vorliegen, d. h., idealerweise soll die Applikationssubstanz homogen sein. Dies ist jedoch bei vielen interessanten Zusammensetzungen für Applikationssubstanzen nicht der Fall, aufgrund dessen kann es passieren, dass der Applikator mehr oder weniger mit nur einer Phase benetzt wird. Die Folge ist ein Schminkergebnis mit nicht gleich bleibenden Eigenschaften.
  • Um dem oben geschilderten Problem entgegenzuwirken, werden bei der Herstellung von Applikationssubstanzen spezielle Masseeinstellungen oder Stabilisatoren notwendig, die meist nicht der Zusammensetzung für ein optimales Schminkergebnis bzw. Schminkwirkung entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Applikationssubstanzen verworfen werden müssen, wenn aus dem oben genannten Grund eine gleichmäßige Applikation über die Nutzungsdauer nicht sichergestellt werden kann.
  • Es ist demzufolge eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Kosmetikbehälter für Applikationssubstanzen bereitzustellen, mit dem der vorstehend genannte Nachteile überwunden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird jeweils von einem erfindungsgemäßen Kosmetikbehälter gemäß Anspruch 1, 6, 8, 13, 17, 24 bzw. 28 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind jeweils in den daran angeschlossenen Unteransprüchen angegeben.
  • Grundsätzlich besitzen die Kosmetikbehälter der Erfindung, im Folgenden kurz auch nur als „Behälter” bezeichnet, eine Behälteröffnung und einen abnehmbaren Verschluss. An dem Verschluss ist ein Applikatorstiel vorgesehen, an dem sich ein an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordne ter Applikator befindet. Weiter besitzt der Kosmetikbehälter einen Hohlraum zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und der Applikationssubstanz sowie jeweils eines erfindungsgemäßen und entsprechend eines Aspektes der Erfindung ausgestalteten Mischeinsatzes.
  • Bestimmungsgemäß wird der Applikator mit dem Applikatorstiel durch die Behälteröffnung in den Hohlraum eingeführt, wenn der Kosmetikbehälter mittels des abnehmbaren Verschlusses verschlossen wird. In diesem geschlossenen Zustand, auch als „Parken” des Applikators bezeichnet, findet auch die Beladung des Applikator mit Applikationssubstanz statt.
  • Als zentrales Element ist in die im Folgenden beschriebenen Ausführungen des erfindungsgemäßen Kosmetikbehälters jeweils ein erfindungsgemäßer Mischeinsatz zum Durch- bzw. Aufmischen der Applikatorflüssigkeit in dem Hohlraum integriert. Vorzugsweise erfolgt eine erfindungsgemäße Durchmischung bzw. Aufmischung der Applikationssubstanz kurz vor der jeweiligen Anwendung, d. h. idealerweise beim Öffnen bzw. in Kombination mit dem Öffnen des Kosmetikbehälters.
  • Der Mischeinsatz kann bei der Herstellung des Behälters, wenn das ausführungsbedingt notwendig ist, von der Bodenseite her eingesetzt werden. Der Behälter wird dann durch Einsetzen eines Bodenteils bzw. Behälterbodens, beispielsweise durch Einstecken, Einschrauben, Einschweißen oder dergleichen, dicht verschlossen.
  • Die Betätigung des erfindungsgemäßen Mischeinsatz erfolgt – wie bereits oben erwähnt – vorzugsweise in Verbindung mit dem Öffnen oder auch mit dem Verschließen des Behälters, also zusammen mit dem Abnehmen des Verschlusses und Herausziehen des Applikators bzw. bei einigen Ausführungsformen auch zusätzlich mit dem Aufsetzen des Verschlusses und damit verbundenen Parken des Applikators. Hierzu kann der Mischeinsatz mit dem Applikatorstiel oder dem Verschluss beim Öffnen bzw. Verschließen lösbar verbunden sein. Der Mischeinsatz wird im Wesentlichen im Hohlraum geführt und durchmischt die Applikatorflüssigkeit, während der Applikator entnommen und/oder eingeführt wird. Es ist jedoch auch möglich, die Betätigung des Mischeinsatzes unabhängig vom Vorgang des Verschließens bzw. Öffnens des Behälters, d. h. bei verschlossenem Behälter, durch entsprechendes Bewegen, d. h. durch eine Dreh- und/oder Axialbewegung, des Verschlusses, vorzusehen.
  • Im Ergebnis kann mit dem erfindungsgemäß gestalteten Kosmetikbehälter eine in Phasen aufgespaltete Applikationssubstanz unmittelbar vor der Applikation durchmischt bzw. aufgemischt werden. Damit wird das Applikatorelement immer mit einer homogen durchmischten Applikationssubstanz beladen. Besonders vorteilhaft ist ferner, dass es mit den Behältern der vorliegenden Erfindung möglich ist, Applikationssubstanzen, insbesondere Applikationsflüssigkeiten zu entwerfen, bei denen nicht auf das Absetzverhalten der einzelnen Phasen zueinander geachtet werden muss.
  • Bei einem ersten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein bezüglich des Behälters ortsfester und um die Behälterlängsachse drehbarer Mischeinsatz als Radialmischeinsatz vorgesehen, d. h., die Mischwirkung ist vor allem auf eine Bewegung der Applikationssubstanz in radialer Richtung ausgelegt. Der Radialmischeinsatz besitzt ein in die Behälteröffnung eingepasstes und mit der Behälteröffnung zusammenfallendes offenes Ende und ist mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar. Dabei kann bzw. können der Verschluss und/oder der Applikatorstiel im verbundenen Zustand derart zusammenwirken, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse in wenigstens einer Drehrichtung eine entsprechende Drehung des Radialmischeinsatzes bewirkt.
  • In einer ersten Ausführung des ersten Aspekts der Erfindung sind der Hohlraum und eine Außenfläche, d. h. die der Behälterinnenwand des Hohlraumes zugewandte Oberfläche, des Radialmischeinsatzes bezüglich der Behälterlängsachse rotationssymmetrisch ausgebildet. Dabei liegt wenigstens ein Teil der Außenfläche des Radialmischeinsatzes an der Behälterinnenwand an. Das dem der Behälteröffnung gegenüber liegende offene Ende des Radialmischeinsatzes ist durch den Behälterboden verschlossen. In einer ersten Ausführungsform ist der Radialmischeinsatz als eine Halbschale ausgeführt, d. h., er besteht im Wesentlichen aus einem 180°-Segment.
  • An der Innenfläche des Radialmischeinsatzes, die jetzt für die Applikationssubstanz quasi die Behälterinnenwand des Hohlraumes bildet, ist wenigstens ein Mischelement zum Bewegen der Applikationssubstanz in radialer Richtung vorgesehen sein. Das wenigstens eine Mischelement kann prinzipiell jede beliebige Form aufweisen, die bei Rotation des Radialmischeinsatzes eine Mischwirkung auf die Applikationssubstanz hat. Beispielsweise kann das Mischelement als ein gerader, entlang der Innenfläche des Radialmischeinsatzes verlaufender Steg ausgebildet sein. Bevorzugt ist ein solcher Steg so hoch, dass er bei geparktem Applikator mit dem Applikatorstiel in Kontakt steht.
  • Besonders gute Mischergebisse wurden mit einem Mischelement in Form eines wendelförmig entlang der Innenfläche des Radialmischeinsatzes verlaufenden Steges erzielt. Hier kann die Mischwirkung noch weiter verbessert werden, indem wenigstens zwei solcher wendelförmigen Stege als Mischelemente mit zueinander gegenläufig verlaufenden Wendelrichtungen vorgesehen werden. Im letzten Fall wird die Applikationssubstanz gleichzeitig in beide Behälterlängsrichtungen bewegt und damit die bevorzugte Bewegung der Applikationssubstanz in radialer Richtung zur Behälterlängsachse erreicht.
  • In einer zweiten Ausführung des ersten Aspekts der Erfindung ist der Hohlraum des Kosmetikbehälters wieder bezüglich der Behälterlängsachse rotationssymmetrisch ausgebildet. Der Radialmischeinsatz hingegen weist einen bezüglich der Behälterlängsachse asymmetrischen, beispielsweise oval geformten, Querschnitt und eine an der Behälterinnenwand anliegende Mischkante auf. Es sei angemerkt, dass die Behälterlängsachse nicht durch den Flächenschwerpunkt der Querschnittsfläche des Radialmischeinsatzes verlaufen muss, lediglich eine die Mischkante bildende Randkante des Radialmischeinsatzes ist so angeordnet, dass diese bei Rotation des Radialmischeinsatzes um die Behälterachse an der Behälterinnenwand, ähnlich einem Spachtel, entlangstreicht.
  • Zusätzlich kann weiter an dem Radialmischeinsatz gegenüber der Mischkante eine Mischwendel mit einer im Wesentlichen zur Behälterlängsachse parallelen Wendelachse angeordnet werden, die bei Rotation des Radialmischeinsatzes durch die Applikationssubstanz bewegt wird und für eine zusätzliche Durchmischung der Applikationssubstanz sorgt.
  • Aufgrund der nicht rotationssymmetrischen Form des Radialmischeinsatzes wird die Applikationssubstanz in den Bereich zwischen Radialmischeinsatz und Behälterinnenwand gezwängt und dabei durch das Zusammenwirken der Mischkante mit der Behälterinnenwand durchmischt. Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn der Radialmischeinsatz im Bereich der Mischkante zusätzlich mit einer Vielzahl von Mischdurchbrechungen versehen ist, durch welche die Applikationssubstanz bei der Rotation des Radialmischeinsatzes durch diese Mischdurchbrechungen zurück in den inneren Bereich des Radialmischeinsatzes befördert wird.
  • Bei einer dritten Ausführung des ersten Aspekts der Erfindung ist der Hohlraum des Kosmetikbehälters bezüglich der Behälterlängsachse rotationssymmetrisch ausgebildet und der Radialmischeinsatz besteht aus einem Zentralrohr, das so angeordnet ist, dass es den geparkten Applikator aufnimmt. An dem Zentralrohr befinden sich mehrere Mischelementtragflächen, die sich ausgehend von dem Zentralrohr in Richtung der Behälterinnenwand erstrecken. Dabei wird der Hohlraum durch die Mischelementtragflächen in mehrere Mischkammern unterteilt. In dem Zentralrohr des Radialmischeinsatzes sind für jede Mischkammer wenigstens eine Mischdurchbrechung vorgesehen, an denen der Applikator beim Herausziehen aus dem Behälter vorbeistreift. Dadurch dass der Hohlraum bei dieser Ausführungsform in mehrere Teilkammern unterteilt ist, wird zusätzlich erreicht, dass sich die Applikationssubstanz nur in diesen Teilkammern entmischen kann.
  • Bevorzugt ist an den Mischelementtragflächen zur Steigerung der Mischwirkung jeweils wenigstens ein Mischelement vorgesehen, das so an der Mischelementtragfläche angeordnet ist, dass es in die jeweilige Mischkammer hineinragt. Besonders bevorzugt ist ein solches Mischelement als Mischflügel ausgebildet. Zusätzlich können die Mischelementtragflächen jeweils benachbart zur Behälterinnenwand wenigstens eine Mischdurchbrechung aufweisen.
  • Bei einem zweiten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein bezüglich des Behälters ortsfester, rohrförmiger und um die Behälterlängsachse drehbarer Mischeinsatz vorgesehen, der ein in die Behälteröffnung eingepasstes und mit der Behälteröffnung zusammenfallendes offenes Ende aufweist. Der Mischeinsatz nimmt bei geschlossenem Behälter den Applikatorstiel zusammen mit dem Applikator auf und ist mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel derart lösbar verbindbar, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse eine entsprechende Drehung des Mischeinsatzes bewirkt. Weiter ist in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz und der Behälterinnenwand eine Mischscheibe angeordnet, die ein Zentralloch mit einem Innengewinde aufweist, welches mit einem korrespondierenden Außengewinde an dem Mischeinsatz in Eingriff steht. Diese Anordnung kann prinzipiell auch umgekehrt werden, d. h., die entsprechenden Gewinde zur Umsetzung der Drehbewegung der Einheit aus Mischeinsatz und Mischscheibe in eine Hubbewegung der Mischscheibe in Richtung der Behälterlängsachse sind dann entsprechend an der Behälterinnenwand und an den Stirnflächen der Mischscheibe, die mit der Behälterinnenwand in Kontakt steht, vorzusehen. Dabei ist die Mischscheibe verdrehsicher mit dem Radialmischeinsatz verbunden und wird bei dessen Drehung entsprechend mitgenommen.
  • Bei dieser Anordnung führt eine Drehbewegung des Mischeinsatzes zu einem entsprechenden Hub der Mischscheibe, um sicherzustellen, dass die Mischscheibe sich nicht bezüglich dem Hohlraum dreht, kann die Form der auf die Behälterinnenwand gerichteten Außenkante der Mischscheibe als nicht rotationssymmetrisch, d. h. unrund, ausgeführt werden, beispielsweise rechteckig, oval oder dergleichen. Falls die Kontur der Kontaktlinie zwischen der Mischscheibe und der Innenfläche des Hohlraums rotationssymmetrisch ist, kann zusätzlich ein oder mehrere Führungsmittel, beispielsweise eine entsprechende Kombination aus einer Nut und einem korrespondierenden Steg, zwischen dem Mischeinsatz und der Mischscheibe vorgesehen werden, um so eine Drehung der Mischscheibe gegenüber dem Mischeinsatz auszuschließen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Verschluss ein Schraubverschluss ist. Die Steigung der am Mischeinsatz und an dem Zentralloch der Mischscheibe vorhandenen Gewinde kann dann derart auf die Gewindesteigung des Schraubverschlusses abgestimmt werden, dass eine Drehung des Verschlusses beim Öffnen oder Schließen des Behälters in eine Längsbewegung der Mischscheibe mit dem gewünschten Hub umgesetzt wird. Dabei ist auch ein Hub über die gesamte innere Höhe des Hohlraums denkbar.
  • Durch die vorstehende Anordnung wird der Hohlraum des Behälters durch die Mischscheibe in zwei variable Teilkammern unterteilt. Weist der rohrförmige Mischeinsatz wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung mindestens eine Mischdurchbrechung auf, dann bewirkt eine Drehung des Mischeinsatzes neben dem beabsichtigten Hub der Mischscheibe, welche die Applikationssubstanz bewegt, auch eine Zirkulation der Applikationssubstanz über die Mischdurchbrechung und den rohrförmigen Mischeinsatz zwischen den beiden Kammern und somit die gewünschte Aufmischung der Applikationssubstanz. Ein Wechsel der Rotationsrichtung bewirkt einen entsprechenden Wechsel bei der Zirkulationsrichtung. Es ist auch möglich, anstelle oder zusätzlich zu der wenigstens einen Mischdurchbrechung in dem rohrförmigen Mischeinsatz in der Mischscheibe mehrere Mischdurchbrechungen oder eine Vielzahl von kleinen Mischdurchbrechungen vorzusehen, durch die bei der Bewegung der Mischscheibe in Behälterlängrichtung die Applikationssubstanz hindurchgepresst wird, wodurch auch eine Durchmischung erfolgt.
  • Bei einem dritten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum ein rohrförmiger Mischeinsatz vorgesehen, der ein in die Behälteröffnung eingepasstes und mit der Behälteröffnung zusammenfallendes offenes Ende aufweist und so ausgebildet ist, dass der Mischeinsatz in Richtung der Behälterlängsachse um eine begrenzte Strecke reversibel verrückbar ist. Vorzugsweise ist der Mischeinsatz dazu mittels eines Federungsmittels, das zwischen dem Mischeinsatz und der die Behälteröffnung aufweisenden Behälterinnenwand angeordnet sind, federnd gelagert. Es ist auch möglich, die Federungsmittel zwischen dem Mischeinsatz und dem Behälterboden anzuordnen. Selbstverständlich lassen sich auch beide Alternativen kombinieren.
  • Als Federungsmittel kann prinzipiell jedes elastisch verformbare, d. h. komprimierbare und rückfedernde, Mittel verwendet werden. Bevorzugt wird eine Feder verwendet, die aus einem geeigneten Material besteht, d. h., das nicht mit der Applikationssubstanz chemisch oder korrosiv reagiert. Je nach Anordnung der Feder ist diese als Zug oder Druckfeder ausgeführt. Ebenso ist es möglich, als Federungsmittel ein rückfedernd komprimierbares Material zu verwenden. Vorzugsweise wird der Mischeinsatz durch das Federungsmittel beim Öffnen des Behälters um die vorbestimmte Strecke in Richtung der Behälteröffnung bewegt und damit die Durchmischung der Applikationssubstanz erreicht. Beim Verschließen des Behälters wird der Mischeinsatz durch Zusammenwirken mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel wieder in seine Ausgangslage zurückgestellt und gleichzeitig das Federungsmittel für den nächsten Mischvorgang beim nächsten Öffnen vorgespannt.
  • Zur Steigerung der erfindungsgemäßen Durchmischung der Applikationssubstanz sind an dem rohrförmigen Mischeinsatz bezüglich der Behälterlängsachse senkrechte und zueinander beabstandete Mischscheiben als Mischelemente angeordnet, die sich vom Mischeinsatz in Richtung der Behälterinnenwand erstrecken. Weiter ist in dem rohrförmigen Mischeinsatz über den gesamten im Hohlraum liegenden Bereich jeweils zwischen zwei benachbarten Mischscheiben und in jeder Mischscheibe wenigstens eine Mischdurchbrechung angeordnet. Die Mischscheiben können auch mit jeweils mehreren über die jeweilige Mischscheibe verteilten Mischdurchbrechungen ausgeführt sein. Vorteilhaft ist es dabei, die Mischdurchbrechungen in den Mischscheiben in der Nähe der Behälterinnenwand vorzusehen und auf jeweils zwei zueinander benachbarten Mischscheiben zueinander versetzt anzuordnen. Damit bildet die Mischanordnung aus dem Mischeinsatz und den Mischscheiben ein Labyrinthsystem, durch das die Applikationssubstanz bei Bewegung der Anordnung um den definierten Mischhub gedrückt wird.
  • Bei dem dritten Aspekt der Erfindung ist es auch möglich, für die Betätigung des Radialmischeinsatzes diesen an der Behälteröffnung mit dem Verschluss derart verbindbar zu gestalten, dass eine Bewegung des Verschlusses in Richtung der Behälterlängsachse in eine entsprechende Bewegung des Radialmischeinsatzes auch bei geschlossenem Behälter erfolgen kann. Dann ist ein Durchmischen der Applikationssubstanz unabhängig vom Öffnen des Behälters möglich.
  • Bei einem vierten Aspekt der Erfindung ist ein rohrförmiger Mischeinsatz vorgesehen, der im Bereich des mit der Behälteröffnung zusammenfallenden offenen Endes einen Innendurchmesser besitzt, welcher im Wesentlichen dem Außendurchmesser des Applikatorstiels in einem dem Verschluss benachbarten Bereich entspricht. Weiter weist der rohrförmige Mischeinsatz im Hohlraum wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung mindestens eine Mischdurchbrechung auf. Hierbei ist die Öffnungsfläche der Mischdurchbrechung in dem Mischeinsatz wesentlich größer ausgeführt als die Öffnungsfläche des von dem unteren Ende des rohrförmigen Mischeinsatzes zusammen mit dem Behälterboden ausgebildeten Spalts.
  • Durch die vorstehend beschriebene Dimensionierung des Innendurchmessers des rohrförmigen Mischeinsatzes und des Außendurchmessers des Applikatorstiels wird erreicht, dass der Applikatorstiel und der Mischeinsatz beim Öffnen des Behälters als Saugkolben zusammenwirken und so ein Unterdruck gegenüber der Umgebung erzeugt werden kann. Dadurch wird beim Öffnen des Behälters und dem damit verbundenen Herausziehen des Applikators aus dem Behälter durch die erzeugte Saugwirkung Applikationssubstanz durch die Öffnungsfläche des von dem unteren Ende des rohrförmigen Mischeinsatzes zusammen mit dem Behälterboden gebildeten Spalts in den rohrförmigen Mischeinsatz nach oben gesaugt, die dann durch die Öffnungsfläche der Mischdurchbrechung in dem Mischeinsatz wieder in die aus Behälterinnenwand und Mischeinsatz gebildete Kammer zurückgeführt wird. Beim Verschließen des Behälters oder auch Parken des Applikators läuft dieser Applikationssubstanztransport in umgekehrter Richtung ab.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, an dem Behälter ein Ventil vorzusehen, welches derart ausgelegt ist, dass der sich beim Schließen des Behälters durch Zusammenwirken des Applikatorstiels mit dem Mischeinsatz aufbauende Überdruck im Behälter gegenüber der Umgebung vermieden bzw. begrenzt wird. Damit kann verhindert werden, dass beim Verschließen des Behälters und dem anschließenden Lagern des verschlossenen Behälters durch einen gegenüber der Umgebung überhöhten Innendruck Applikationssubstanz unbeabsichtigt austritt.
  • Bevorzugt ist dieses Ventil derart ausgelegt, dass sich beim Öffnen des Behälters durch das oben beschriebene Saugkolbenprinzip eine Saugwirkung im rohrförmigen Mischeinsatz aufbauen kann, d. h. dass ein Unterdruck im Behälter gegenüber der Behälterumgebung entsteht. Grundsätzlich kann die Ventilfunktion mit jeder dafür geeigneten technischen Maßnahme realisiert werden. Besonders einfach lässt sich ein Ventil beispielsweise mittels einer in einer Ventilnut, in der eine Entlüftungsöffnung vorgesehen ist, gelagerten Ringdichtung an dem Applikatorstiel im Bereich des Verschlusses realisieren. Das Ventil wird dann aus der in der Ventilnut verschiebbar gelagerten Ringdichtung zusammen mit der Entlüftungsöffnung gebildet. Dabei kann mit der Lage der Entlüftungsöffnung in der Ventilnut eingestellt werden, dass die Entlüftungsöffnung beim Öffnen des Behälters durch die Ringdichtung verschlossen wird und beim Schließen des Behälters die Ringdichtung derart verschoben wird, dass die Entlüftungsöffnung freigegeben ist.
  • Gemäß einem fünften Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein rohrförmiger Mischeinsatz vorgesehen, der ein mit der Behälteröffnung zusammenfallendes offenes Ende aufweist und so ausgebildet ist, dass zwischen dem Applikatorstiel und dem Mischeinsatz bei geschlossenem Behälter ein Kapillarspalt besteht.
  • Zur Steigerung der Kapillarwirkung, d. h. der wirksamen Fläche des Kapillarspaltes, kann der rohrförmige Mischeinsatz mit auf der dem eingesetzten Applikatorstiel zugewandten Innenseite parallel zur Behälterlängsachse verlaufende Stegen versehen sein. Dabei sind diese Stege so ausgebildet, dass jeweils zwei benachbarte Stege gemeinsam eine Kapillarkammer bilden, wodurch sich eine Vergrößerung der wirksamen Fläche des zwischen den Stirnflächen der Stege und dem Applikatorstiel liegenden Kapillarspalts ergibt. Die Innenfläche des Mischeinsatzes besitzt damit eine lamellenartige Struktur, wobei die Stege den Lamellen entsprechen. Bei Herausziehen des Applikators aus dem Kosmetikbehälter wird das Applikatorelement an diesen Kapillarkammern vorbeigeführt und mit der Applikationssubstanz beladen.
  • Darüber hinaus wird durch die Kapillarwirkung beim Herausziehen des Applikators aus dem Behälter Applikationssubstanz in den Kapillarspalt zwischen Applikatorstiel und Innenfläche des rohrförmigen Mischeinsatzes befördert und damit die angestrebte Durchmischung der Applikationssubstanz erzielt. Der rohrförmige Mischeinsatz kann weiter wenigstens in einem Bereich benachbart zu der Behälteröffnung wenigstens eine Mischdurchbrechung aufweisen, durch die in dem rohrförmigen Mischeinsatz nach oben beförderte Applikationssubstanz in den Hohlraum zurückfließen kann. Der rohrförmige Mischeinsatz kann wiederum auch über den gesamten im Hohlraum liegenden Bereich eine Vielzahl von solchen Mischdurchbrechungen aufweisen.
  • Die Förderwirkung dieser Anordnung kann zusätzlich gesteigert werden, indem der Applikatorstiel entsprechend dem vierten Aspekt der Erfindung zusätzlich in einem Abschnitt benachbart zu dem Verschluss im wesentlichen einen Außendurchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser des Mischeinsatzes im Bereich der Behälteröffnung entspricht. Hierdurch wirkt dann zusätzlich zur Kapillarwirkung noch die Saugwirkung des aus Applikatorstiel zusammen mit dem rohrförmigen Mischeinsatz gebildeten Saugkolbens. Somit wird die Förderung der Applikationssubstanz im rohrförmigen Mischeinsatz nach oben gesteigert, wodurch die Wirksamkeit des Mischprinzips weiter verbessert ist.
  • Des weiteren besitzt der Mischeinsatz zusätzlich die Form mehrerer ineinandergesetzter Rohrelemente, wobei zueinander benachbarte Rohrelemente jeweils einen Ringspalt ausbilden. Die Rohrelementlängsachsen sind dabei im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse angeordnet. Damit wird die Applikationssubstanz in dem Behälter im Wesentlichen in einer Vielzahl von Kapillarspalten gespeichert, wodurch eine Entmischung der Applikationssubstanz weitgehend von anfang an verhindert werden kann.
  • Es sei noch angemerkt, dass es grundsätzlich bei allen Aspekten der Erfindung möglich ist, den Mischeinsatz bzw. Mischeinsatz an der Behälteröffnung mit dem Verschluss derart verbindbar auszugestalten, dass eine Drehbewegung des Verschlusses im verschlossenen Zustand des Behälters um die Behälterlängsachse wenigstens in einer Drehrichtung in eine entsprechende Drehbewegung des Mischeinsatzes umgesetzt wird. Ein entsprechender Mitnahmemechanismus kann beispielsweise mit einem Drehverschluss realisiert werden, der ähnlich einer Kindersicherung aufgebaut ist. Zum Öffnen des Behälters muss dann der Verschluss beispielsweise in Richtung des Kosmetikbehälters gedrückt werden, damit eine Drehung des Drehverschluss möglich ist. Anderenfalls wird die Drehung am Verschluss nur auf den mit dem Verschluss in Eingriff stehenden Mischeinsatz übertragen.
  • Eine lösbare Verbindung zwischen Mischeinsatz und dem Verschluss kann beispielsweise wie eine Ratsche ausgeführt sein, d. h., in eine Drehrichtung kann durch Formschluss ein Drehmoment übertragen werden und in die entgegengesetzte Drehrichtung nicht. Natürlich ist es auch denkbar, eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse in beide Drehrichtungen in eine entsprechende Drehbewegung des Mischeinsatzes umzusetzen. Hierzu kann beispielsweise an dem Applikatorstiel im Bereich am Verschluss eine Struktur mit einer entsprechend komplementäre Struktur an der Öffnung des rohrförmigen Mischeinsatzes zusammenwirken, sodass eine formschlüssige Verbindung hergestellt wird, die in jede Drehrichtung das aufgewandte Drehmoment vom Verschluss auf den Mischeinsatz überträgt. So ist es auch möglich, die formschlüssige lösbare Verbindung zwischen dem Applikatorstiel und dem Mischeinsatz so auszugestalten, dass nur bei teilweise herausgezogenem bzw. eingestecktem Applikatorstiel in den Behälter die Drehung des Mischeinsatzes erfolgt. D. h., vor der Applikation wird der Verschluss geöffnet, der Applikatorstiel am Verschluss ein Stück herausgezogen, bis die Verbindung hergestellt ist und anschließende durch einige Drehungen am Verschluss der gewünschte Mischvorgang durchgeführt.
  • Es sei angemerkt, dass es bei allen Aspekten der vorliegenden Erfindung weiterhin vorteilhaft ist, an dem Mischeinsatz in der Nähe der Behälteröffnung einen Abstreifer vorzusehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstiels durch die Behälteröffnung an dem Applikatorstiel anliegt. Der Abstreifer ist dabei vorzugsweise ausgebildet, zu verhindern, dass überschüssige bzw. am Applikatorstiel befindliche Applikationssubstanz beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikators durch die Behälteröffnung austritt.
  • Weiter ist anzumerken, dass es dem Fachmann ohne weiteres ersichtlich ist, dass einzelne Merkmale der einzelnen Aspekte auch auf die anderen Aspekte übertragen bzw. mit diesen kombiniert werden können.
  • Weitere Vorteile der Erfindung werden im Zusammenhang mit den Erläuterungen von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung zusammen mit den Zeichnungsfiguren erläutert. Die hierbei verwendeten Begriffe „links”, „rechts”, „unten” und „oben” beziehen sich auf die Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Figurenbezeichnungen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in den einzelnen Zeichnungsfiguren gleiche oder ähnliche Teile durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sein können. Es zeigt:
  • 1a einen Kosmetikbehälter;
  • 1b eine Querschnittsansicht von oben einer ersten Ausführung des Radialmischeinsatzes für den Kosmetikbehälter gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 4 ein Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung;
  • 5 ein Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung;
  • 6 ein Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung;
  • 7a einen Teilaspekt des Kosmetikbehälters der 8 gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung;
  • 7b eine Querschnittsansicht des Radialmischeinsatzes des Kosmetikbehälters der 7a; und
  • 8 ein Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung.
  • Grundsätzlich sei vorausgeschickt, sind die in den einzelnen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung zweiteilig ausgeführt, wobei der linke Teil eine aufgebrochene dreidimensionale Darstellung und der rechte Teil ein senkrechter Querschnitt von der Seite des Kosmetikbehälters ist.
  • In der 1a ist ein Kosmetikbehälter dargestellt. Der Kosmetikbehälter besitzt einen Behälterkörper 10 mit einer Behälteröffnung 12, an der ein abnehmbarer Verschluss (nicht gezeigt) mit einem Applikatorstiel (nicht gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7), an dem sich ein Applikator befindet (nicht gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7), vorgesehen ist.
  • Weiter befindet sich im Inneren des Behälterkörpers 10 ein Hohlraum 14 zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und der Applikationssubstanz. In dem Hohlraum 14 befindet sich der bezüglich des Behälterkörpers 10 ortsfeste und um die Behälterlängsachse A drehbare Radialmischeinsatz 16a, der ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes offenes erstes Ende 18 aufweist und dort mit dem (nicht gezeigten) Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist. Hierzu kann der Verschluss und/oder der Applikatorstiel im verschlossenen Zu stand des Behälters beispielsweise formschlüssig mit dem Radialmischeinsatz 16a derart zusammenwirken, dass eine Drehbewegung an dem Verschluss beim Öffnen oder Verschließen des Behälters um die Behälterlängsachse A in wenigstens einer der beiden möglichen Drehrichtungen in eine entsprechende Drehung des Radialmischeinsatzes 16a umgesetzt wird.
  • Der Hohlraum 14 ist bezüglich der Behälterlängsachse A rotationssymmetrisch ausgebildet. Die ganze der Behälterinnenwand 22 zugewandte Außenfläche 20 des Radialmischeinsatzes 16a liegt an der Behälterinnenwand 22 an. Weiter ist zu erkennen, dass der Radialmischeinsatz 16a an seinem der Behälteröffnung 12 gegenüberliegenden zweiten offenen Ende 24 durch den aus einem Bodenteil 26 gebildeten Behälterboden verschlossen ist. Wie bereits eingangs erwähnt, kann durch diese Konstruktion der Radialmischeinsatz 16a bei der Herstellung des Kosmetikbehälters in den Behälterkörper 10 von der Bodenseite her eingesetzt werden. Anschließend wird der Behälterkörper 10 durch Einsetzen des Bodenteils 26 beispielsweise durch Einschrauben bzw. Einschweißen oder dergleichen dicht verschlossen.
  • An der Radialmischeinsatzinnenfläche 28 ist das wenigstens eine Mischelement 30a vorgesehen. Bei dem in der 1a gezeigten Behälter handelt es sich bei dem Mischelement 30a um einen wendelförmig entlang der Radialmischeinsatzinnenfläche 28 verlaufenden Steg 32, der eine Förderschnecke ausbildet. Durch diesen wendelförmigen Steg 32 bzw. die Förderschnecke wird bei Betätigung des Radialmischeinsatzes 16a, d. h. bei Rotation des Radialmischeinsatzes 16a, eine Durchmischung der in dem Hohlraum 14 enthaltenen Applikationssubstanz bewirkt.
  • Um zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt, ist an dem Radialmischeinsatz 16a in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstieles 68 (siehe hierzu beispielsweise 6) durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um den gesamten Applikatorstiel herum anliegt und so überschüssige Applikationssubstanz vom Applikatorstiel abzieht bzw. abstreift.
  • Die 1b zeigt einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen, alternativ gestalteten Radialmischeinsatzes 16a2 für den Kosmetikbehälter der 1a. Dargestellt ist eine Draufsicht von oben auf den Querschnitt des Radialmischeinsatzes 16a2 und den darin zentral geführten Applikatorstiel 68 ebenfalls im Querschnitt. An der Innenfläche 28 des Radialmischeinsatzes 16a2 sind als Mischelemente 30b Stege 32b vorgesehen, die sich geradlinig und im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse bezogen auf den Behälter von unten nach oben erstrecken. D. h., in der 1b gibt es insgesamt drei Mischelemente 30b, nämlich die drei Stege 32b. Durch diese Stege 32b wird bei Betätigung, d. h. bei Rotation des Radialmischeinsatzes 16a2, eine Durchmischung der in dem Hohlraum 14 enthaltenen Applikationssubstanz erreicht, indem die Stege 32b den Hohlraum 14 quasi in eine große (180°-Segment) und zwei kleine (90°-Segmente) um die Behälterlängsachse A rotierende Mischkammern unterteilen, wobei die Mischwirkung weiter gesteigert wird, indem die Stege 32b mit geringem Abstand zum Applikatorstiel 68 eine spachtelähnliche Wirkung in diesem Bereich haben. Bevorzugt wird diese Ausführung des Radialmischeinsatzes 16a2 als eine Halbschale ausgeführt. Selbstverständlich ist es denkbar, im Vergleich zur dargestellten Halbschale den Radialmischeinsatz auch als ein kleineres oder größeres Segment auszuführen.
  • 2 zeigt einen Kosmetikbehälter gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel des ersten Aspektes der vorliegenden Erfindung. Wie in der 1a besteht der Kosmetikbehälter in 2 aus einem Behälterkörper 10 mit einer Behälteröffnung 12 und dem Hohlraum 14 zur Aufnahme eines Radialmischeinsatzes 16b und der Applikationssubstanz. Der Radialmischeinsatz 16b ist in dem Hohlraum 14 bezüglich des Behälterkörpers 10 ortsfest und um die Behälterlängsachse A drehbar angeordnet und besitzt wiederum ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes offenes Ende 18, an dem der Radialmischeinsatz 16b mit dem Verschluss (nicht gezeigt) und/oder dem Applikatorstiel (nicht gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7) lösbar verbindbar ist.
  • Der Radialmischeinsatz 16b ist im Vergleich zu dem rotationssymmetrisch zur Behälterlängsachse A ausgeführten Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 mit einem ovalen, d. h. asymmetrischen, Querschnitt ausgeführt und besitzt eine im wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse A an der Behälterinnenwand 22 anliegende Mischkante 34. Weiter weist der Radialmischeinsatz 16b im Bereich der Mischkante 34 eine Vielzahl von Mischdurchbrechungen 36 auf. Weiter ist an dem Radialmischeinsatz 16b gegenüber der Mischkante 34 eine Mischwendel 38 mit einer im Wesentlichen zur Behälterlängsachse A parallelen Wendelachse angeordnet. Die Mischwendel 38 wird bei Rotation des Radialmischeinsatzes 16b durch die Applikationssubstanz bewegt. Aufgrund der ovalen Form des Radialmischeinsatzes 16b wird die Applikationssubstanz in den inneren Randbereich zwischen dem Radialmischeinsatz 16b und der Behälterinnenwand 22 gezwängt bzw. dort verdichtet und durch die vorhandenen Mischdurchbrechungen 36 in den Innenraum des Radialmischeinsatzes 15 befördert.
  • In 3 ist ein Kosmetikbehälter gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel des ersten Aspektes der vorliegenden Erfindung gezeigt. Zu erkennen ist wieder der Behälterkörper 10 mit einer Behälteröffnung 12 und dem Hohlraum 14, in dem der bezüglich des Kosmetikbehälters ortsfeste und um die Behälterlängsachse A drehbare Radialmischeinsatz 16c eingepasst ist. Der Radialmischeinsatz 16c besitzt ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes offenes Ende 18 und ist dort mit dem (nicht gezeigten) Verschluss und/oder Applikatorstiel lösbar verbindbar. Der Radialmischeinsatz 16c besitzt als Grundkörper ein Zentralrohr 17 von dem ausgehend sich mehrere Mischelementtragflächen 33 im Wesentlichen senkrecht in Richtung Behälterinnenwand erstrecken. Dadurch wird der Hohlraum 14 in mehrere im Wesentlichen gleich große Mischkammern 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f unterteilt. Weiter sind in dem Zentralrohr 17 zu jeder Mischkammer 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f wenigstens eine Mischdurchbrechung 37 und in jeder Mischelementtragfläche 33 mindestens eine Mischdurchbrechung 39 vorgesehen. Die Mischdurchbrechungen 39 in den Mischelementtragflächen 33 befinden sich benachbart zur Behälterinnenwand 22 und sind bevorzugt in benachbarten Mischelementtragflächen 33 versetzt zu einander angeordnet. Zur Steigerung der Mischwirkung sind in dem darge stellten Ausführungsbeispiel der 3 in jeder Mischkammer 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f an jeder Mischelementtragfläche 33 zusätzlich Mischelemente 35 vorgesehen, die hier als Mischflügeln ausgeführt sind. Selbstverständlich sind auch anders geometrisch geformte Mischelemente denkbar.
  • Auch bei dem Ausführungsbeispiel für den erfindungsgemäßen Kosmetikbehälter der 3 ist an dem Radialmischeinsatz 16c in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, um zu verhindern, dass überschüssige Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt bzw. sich am Applikatorstiel befindet.
  • In der 4 ist ein Kosmetikbehälter gemäß einem Ausführungsbeispiel des zweiten Aspektes der vorliegenden Erfindung zu sehen. Gezeigt ist der Behälterkörper 10 mit der Behälteröffnung 12 und der Behälterlängsachse A. Auch hier ist in der 4 der abnehmbare Verschluss, an dem der Applikator mit seinem Applikatorstiel und dem Applikatorelement vorgesehen ist, nicht dargestellt. In dem Hohlraum des Behälterkörpers 10 zur Aufnahme des Applikators und der Applikationssubstanz befindet sich ein bezüglich des Behälterkörpers 10 ortsfester, rohrförmiger und um die Behälterlängsachse A drehbarer Mischeinsatz 16d.
  • Der Mischeinsatz 16d hat ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes offenes Ende 18 und nimmt bei geschlossenem Kosmetikbehälter den nicht gezeigten Applikatorstiel mit dem daran befestigten Applikatorelement auf. Wie bereits oben erläutert ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Mischeinsatz 16d mit dem nicht gezeigten Verschluss und/oder dem Applikatorstiel derart lösbar verbindbar, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse A eine entsprechende Drehung des Mischeinsatzes 16d bewirken kann. Weiter ist in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz 16d und der Behälterinnenwand 22 eine Mischschreibe 48 angeordnet.
  • Die Mischscheibe 48 weist ein Zentralloch 50 mit einem Innengewinde 52 auf, welches mit einem Außengewinde 54 an dem Mischeinsatz 16d in Eingriff steht. Weiter kann zwischen der Behälterinnenwand 22 und der Mischscheibe 48 als Verdrehsicherung ein Führungsmittel vorgesehen sein, nämlich an der Behälterinnenwand 22 eine vom Behälterboden 26 nach oben verlaufenden Steg 56, die mit einer entsprechenden in der Stirnkante der Mischscheibe 48 vorgesehenen Ausnehmung bzw. Nut 58 in Eingriff steht. Damit wird eine Rotation der Mischscheibe 48 um die Behälterlängsachse A verhindert und eine Drehung des Mischeinsatzes 16d über die Gewindeführung in eine Hubbewegung der Mischscheibe 48 entlang der Behälterlängsachse A umgesetzt. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich herausgestellt hat, dass bei entsprechender Dimensionierung der Mischscheibe 48 und des Behälters und geeigneter Materialauswahl zwischen der Mischscheibe 48 und der Behälterinnenwand 22 genügend Reibung auftritt, durch die ein unerwünschtes Mitnehmen der Mischscheibe 48 in Drehrichtung verhindert wird. D. h., unter dieser Voraussetzungen kann auf das dargestellte Führungsmittel auch verzichtet werden.
  • Der Verschluss des Behälterkörpers 10 an der Behälteröffnung 12 ist als Schraubverschluss ausgeführt, wie an dem Gewinde 60 im Bereich der Behälteröffnung 12 zu erkennen ist. Besonders vorteilhaft ist die Steigung des Außengewindes 54 des Mischeinsatzes 16d so auf die Steigung des Gewindes 60 des Schraubverschlusses abgestimmt, dass die benötigten Drehungen des Verschlusses beim Öffnen oder Schließen des Behälters in den gewünschten Hub der Mischscheibe 48 umgesetzt werden.
  • Weiter besitzt der drehbare rohrförmige Mischeinsatz 16d in seinem dem Hals des Behälterkörpers 10 zugewandten Bereich wenigstens eine Mischdurchbrechung 62. Zusätzlich sind in der Mischscheibe 48 mehrere Mischdurchbrechungen 64 vorgesehen.
  • Die Betätigung der Mischvorrichtung findet durch Öffnen bzw. Verschließen des Kosmetikbehälters statt. Wie bereits oben erläutert wird eine Drehung am Verschluss beim Öffnen bzw. Verschließen durch ein Zusammenwirken des Verschluss und/oder des eingesetzten Applikatorstiels mit dem Mischeinsatz 16d in einen entsprechenden Hub der Mischscheibe 48 umgesetzt. Dadurch wird die gewünschte Durchmischung bzw. Aufmischung der Applikationssubstanz erzielt, indem die Applikationssubstanz von der Mischscheibe 48 bewegt und so durch die Mischdurchbrechungen 62, 64 gepresst wird.
  • In 5 ist ein Kosmetikbehälter gemäß einem Ausführungsbeispiel des dritten Aspektes der vorliegenden Erfindung dargestellt. Der Kosmetikbehälter besitzt im Vergleich zu den vorausgehenden Ausführungen der Erfindung in dem Hohlraum 14 einen rohrförmigen Mischeinsatz 16e, der ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes offenes Ende 18 aufweist und so ausgebildet ist, dass der Mischeinsatz 16e in Richtung der Behälterlängsachse A um eine begrenzte Strecke reversibel verrückbar ist.
  • Hierzu ist der Mischeinsatz 16e mittels eines zwischen dem Mischeinsatz 16e und dem Behälterboden 26 angeordneten Federungsmittels federnd gelagert. Bei dem Federungsmittel der 5 handelt es sich um eine Druckfeder 84. Wie in der 5 dargestellt, wird der Mischeinsatz 16e beim Öffnen des Kosmetikbehälters durch die Druckfeder 84 in Richtung der Behälteröffnung 12 nach oben gedrückt, d. h um eine begrenzte Strecke verrückt.
  • An dem rohrförmigen Mischeinsatz 16e sind zur Behälterlängsachse A senkrechte Mischscheiben 86 angeordnet, die sich vom Mischeinsatz 16e in Richtung der Behälterinnenwand 22 erstrecken und zueinander beabstandet sind. Dabei wird der Mischhub der Anordnung durch die oberste Mischscheibe 87 festgelegt, genauer gesagt besteht der Mischhub in dem Abstand der obersten Mischscheibe 87 bei geschlossenem Behälter zur oberen Behälterinnenwand 22, in der die Behälteröffnung 12 angeordnet ist.
  • Der rohrförmige Mischeinsatz 16e weist über den gesamten im Hohlraum 14 liegenden Bereich jeweils zwischen zwei benachbarten Mischscheiben 86 wenigstens eine Mischdurchbrechung 88 auf. Zusätzlich besitzen die Mischscheiben 86 in der Nähe der Behälterinnenwand 22 Mischdurchbrechungen 90, die auf jeweils zwei zueinander benachbarten Mischscheiben 86 zueinander versetzt angeordnet sind. Dadurch bildet der gesamte Mischeinsatz 16e für die Applikationssubstanz eine labyrinthartige Anordnung, durch die bei Betätigung des Mischeinsatzes, d. h., wenn dieser beim Öffnen des Behälters bzw. Verschließen des Behälters um die begrenzte Strecke verrückt wird, die Applikationssubstanz hindurch gedrückt wird.
  • Zur 5 sei noch angemerkt, dass es auch möglich ist, anstelle der Mischscheiben 86 eine einzige Mischfläche (nicht gezeigt) einzusetzen, die schraubenförmig um den rohrförmigen Mischeinsatz 16f gewendelt und in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz 16f und der Behälterinnenwand 22 geführt ist.
  • Um zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des Applikators 66 durch die Behälteröffnung 12 austritt, ist auch hier an dem Mischeinsatz 16e in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstieles 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um den gesamten Applikatorstiel herum anliegt und dazu dient überschüssige Applikationssubstanz beim Herausziehen des Applikators 66 aus dem Behälter zurückzuhalten.
  • 6 zeigt einen Kosmetikbehälter gemäß einem Ausführungsbeispiel gemäß dem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung. Der Mischeinsatz 16f und der Applikatorstiel 68 sind in einem Bereich benachbart dem Verschluss, d. h. an der Behälteröffnung 12, so dimensioniert, dass der Außendurchmesser des Applikatorstiels 68 dort dem Innendurchmesser des Mischeinsatzes 16f entspricht. In 6 besitzt der Applikatorstiel 68 der 6 in diesem Bereich einen Kolbenansatz 66. Dadurch bildet der Applikatorstiel 68, das heißt der Kolbenansatz 66, zusammen mit dem Mischeinsatz 16f in diesem Bereich einen Saugkolben, mittels dem beim Herausziehen des Applikatorstiels 68 aus dem Kosmetikbehälter eine Saugwirkung erzeugt wird. Durch diese Saugwirkung wird Applikationssubstanz durch das untere offene Ende 24 des Mischeinsatzes 16f und anschließend im Mischeinsatz 16f nach oben gefördert. Zur Steigerung dieser Saugkolbenfunktion ist an dem Kolbenansatz 66 weiter eine O-Ringdichtung 75 vorgesehen.
  • In unmittelbarer Nähe zur Behälteröffnung bzw. dem Hals der Behälteröffnung befindet sich an dem Mischeinsatz 16f eine Mischdurchbrechung 82. Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, dass die Öffnungsfläche R1 dieser Mischdurchbrechung 82 wesentlich größer ist als die Öffnungsfläche des von dem unteren Ende 24 des rohrförmigen Radialmischeinsatzes 16f zusammen mit dem Behälterboden 27 gebildeten Spalts R2.
  • Weiter ist in dem Kolbenansatz 66 des Applikatorstiels 68 ein Ventil vorgesehen, das aus einer Ventilnut 76 in dem Kolbenansatz 66 und einer Entlüftungsöffnung 77 besteht. Das Ventil besitzt zwei Funktionszustände, nämlich Entlüftungsöffnung 77 offen bzw. Entlüftungsöffnung 77 geschlossen. Diese zwei Funktionszustände werden durch die Lage der Entlüftungsöffnung 77 und die Lage der O-Ringdichtung 75 in der Ventilnut 76 festgelegt. Dazu ist die O-Ringdichtung 75 in der Ventilnut verschiebbar gelagert und die Lage der O-Ringdichtung 75 wird durch die aktuelle bzw. letzte Bewegungsrichtung des Applikatorstiels 68 in Richtung der Behälterlängsachse A gesteuert. Das Ventil ist so ausgelegt, dass beim Öffnen des Behälters die Entlüftungsöffnung 77 geschlossen ist. Dadurch kann sich die oben beschriebene Saugwirkung im rohrförmigen Mischeinsatz 16f aufbauen. Beim Schließen des Behälters wird die Ringdichtung 75 in der Ventilnut 76 derart verschoben, dass die Entlüftungsöffnung 77 freigegeben, d. h. offen, ist. Die Entlüftungsöffnung 77 steht über einen Durchgang (in der 6 nicht näher gezeigt) im Kolbenansatz 66 bzw. dem daran befestigten Verschluss mit der Umgebung des Behälters, genauer gesagt dem Umgebungsdruck, in Verbindung.
  • Durch das Ventil wird verhindert, dass sich beim Schließen des Behälters der durch Zusammenwirken des Applikatorstiels 68 mit dem Mischeinsatz 16f ein Überdruck im Behälter gegenüber der Umgebung aufbaut. Somit wird sichergestellt, dass weder beim Verschließen des Behälters noch dem anschließenden Lagern des verschlossenen Behälters durch einen gegenüber der Umgebung überhöhten Innendruck Applikationssubstanz unbeabsichtigt austreten kann.
  • Um zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des Applikatorstiels 68 mit dem Applikator 70 durch die Behälteröffnung 12 austritt, ist auch hier an dem Mischeinsatz 16f in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstiels 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um den gesamten Applikatorstiel 68 herum anliegt und dazu dient überschüssige Applikationssubstanz beim Herausziehen des Applikators 70 aus dem Behälter zurückzuhalten.
  • 7a zeigt einen Teilaspekt des Kosmetikbehälters der 8 gemäß dem fünften Aspekt der vorliegenden Erfindung. Der Behälterkörper 10 besitzt wiederum eine Behälteröffnung 12, der wie in den oben beschriebenen 1a bis 6 mit einem abnehmbaren Verschluss (nicht gezeigt), an dem ein Applikatorstiel 68 mit einem Applikator 70 befestigt ist, verschlossen werden kann. In dem Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 zum Aufnehmen des Applikatorstiels 68, des Applikators 70, der Applikationssubstanz und eines rohrförmigen Mischeinsatzes 16g, der wiederum ein mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes offenes Ende 18 aufweist und hier so ausgebildet ist, dass zwischen dem Applikatorstiel 68 und dem Mischeinsatz 16g bei geschlossenem Kosmetikbehälter im Bereich des Hohlraums 14 ein Kapillarspalt 72 besteht.
  • Zur Vergrößerung der wirksamen Fläche des Kapillarspalts 72 besitzt der rohrförmige Radialmischeinsatz 16g auf der dem eingesetzten Applikatorstiel 68 zugewandten Innenseite 74 parallel zur Behälterlängsachse A verlaufende Stege 76, die ähnlich zu ringförmig nach innen gerichteten Lamellen angeordnet sind und wobei von je zwei benachbarten Stegen 76 eine Kapillarkammer 73 gebildet wird. Dadurch wird eine Vergrößerung der wirksamen Fläche des zwischen den Stirnflächen der Stege 76 und dem Applikatorstiel 68 befindlichen Kapillarspalts 72 erreicht. Durch die Kapillarwirkung des Kapillarspalts 72 wird beim Herausziehen des Applikatorstiels 68 beim Öffnen des Kosmetikbehälters die Applikationssubstanz in den Radialmischeinsatz 16g hochgezogen, wodurch zum einen eine Entmischung der Applikationssubstanz verhindert wird und darüber hinaus eine Durch- bzw. Aufmischung der Applikationssubstanz erfolgt.
  • Es sei noch angemerkt, dass zur Steigerung des Transports von Applikationssubstanz in dem Radialmischeinsatz 16g der Applikatorstiel 68 in einem Bereich benachbart dem Verschluss, d. h. an der Behälteröffnung 12, gemäß dem oben beschriebenen vierten Aspekt der Erfindung ausgeführt sein kann. D. h., der Applikatorstiel 68 der 7a besitzt einen Applikatorbund 67, der mit einem Außendurchmesser ausgeführt ist, der dem Innendurchmesser des Radialmischeinsatzes 16g wenigstens im Bereich des Halses an der Behälteröffnung 18 entspricht. Zur Verbesserung der damit gewünschten Saugwirkung könnten auch hier zusätzlich eine O-Ringdichtung und zur Vermeidung eines überhöhten Innendrucks das im Zusammenhang mit der 6 beschriebene Ventil vorgesehen sein.
  • Die in dem Radialmischeinsatz 16g beim Herausziehen durch die Kapillarwirkung bzw. die Saugkolbenwirkung nach oben geförderte Applikationssubstanz kann in der Nähe des Verschlusses durch eine oder mehrere im Radialmischeinsatz 16g vorgesehene Mischdurchbrechungen 82 aus dem Innenbereich des Radialmischeinsatzes 16g in den Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 zurückfließen. Dabei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, über den gesamten Bereich des Radialmischeinsatzes 16g, der sich im Hohlraum 14 befindet, eine Vielzahl von solchen Mischdurchbrechungen 82 vorzusehen.
  • In der 7b ist als Ausschnitt der Radialmischeinsatz 16g zusammen mit dem Applikatorstiel 68 im Querschnitt dargestellt, um die erreichte Vergrößerung des wirksamen Kapillarspaltes 72 durch die Anordnung der Stege 76 zu verdeutlichen. Es sei angemerkt, dass es sich bei 7b um eine Skizze lediglich zur Veranschaulichung des Prinzips handelt, d. h., tatsächlich sind deutlich mehr Stege 76 vorhanden, um die ausgebildeten Kapillarkammern 73 so zu dimensionieren, dass die gewünschte Kapillarwirkung auftritt.
  • Um zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des an dem Applikatorstiel 68 befestigten Applikators 70 durch die Behäl teröffnung 12 austritt, ist auch hier an dem Radialmischeinsatz 16g in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstieles 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um den gesamten Umfang des Applikatorstiel 68 herum anliegt.
  • 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Kosmetikbehälters gemäß dem fünften Aspekt der Erfindung. Dabei besitzt der Mischeinsatz 16h das in die Behälteröffnung 12 eingepasste und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallende erste offene Ende 18. Im Vergleich zu den 6 und 7 hat der Mischeinsatz 16h die Form mehrerer ineinander gesetzter Zylinder bzw. Rohrelemente 40, wobei zueinander benachbarte Rohrelemente 40 jeweils einen Ringspalt 42 ausbilden, der wiederum so dimensioniert ist, dass er als Kapillarspalt für die Applikationssubstanz wirkt. Die Rohrelementlängsachsen sind im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse A angeordnet. Damit kann die Applikationssubstanz im Behälter im Wesentlichen in der Vielzahl von Kapillarspalten gespeichert werden, wodurch eine Entmischung der Applikationssubstanz weitgehend von Anfang an verhindert werden kann. Mit fortschreitender Entleerung des Kosmetikbehälters sinkt die Applikationssubstanz aus den Kapillarspalten nach unten und kann über den Applikator entnommen werden.
  • Auch bei dem Kosmetikbehälter der 8 ist an dem Mischeinsatz 16h in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen, um zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw. Einführen des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt.
  • Mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen der verschiedenen Aspekte der vorliegenden Erfindung wurden verschiedene Ausführungen für einen Kosmetikbehälter mit integriertem Mischeinsatz offenbart, wobei die Mischeinsätze zum Durch- bzw. Aufmischen einer in dem Kosmetikbehälter enthaltenen Applikationssubstanz und/oder zum Verhindern bzw. Verzögern eines Entmischen der enthaltenen Applikationssubstanz in ihre Phasen dienen. Die erfindungsgemäßen Mischeinsätze sind dabei bevorzugt so ausgestaltet, dass eine Applikationssubstanz in dem Kosmetikbehälter kurz vor der Mischeinsätze zum Durch- bzw. Aufmischen einer in dem Kosmetikbehälter enthaltenen Applikationssubstanz und/oder zum Verhindern bzw. Verzögern eines Entmischen der enthaltenen Applikationssubstanz in ihre Phasen dienen. Die erfindungsgemäßen Mischeinsätze sind dabei bevorzugt so ausgestaltet, dass eine Applikationssubstanz in dem Kosmetikbehälter kurz vor der Applikation durch einen jeweiligen erfindungsgemäßen Mischvorgang aufgemischt wird, um die Homogenität der Applikationssubstanz zu gewährleisten.
  • Abschließend sei angemerkt, dass die Verwendung des erfindungsgemäßen Behälters nicht auf kosmetische Produkte beschränkt ist. Der Behälter kann prinzipiell in allen Bereichen verwendet werden, in denen zu applizierende Substanzen mit einem Applikatorelement auf eine Oberfläche aufgetragen werden soll und eine hinreichend genau dosierte Beladung des Applikatorelements mit einer ausreichend homogenen, d. h. gut durchmischten, Applikationssubstanz gewährleistet sein soll.

Claims (33)

  1. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und einer Applikationssubstanz, wobei in dem Hohlraum (14) ein bezüglich des Behälterkörpers (10) ortsfester und um die Längsachse (A) drehbarer Radialmischeinsatz (16a2) vorgesehen ist, der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist und mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist, wobei der Hohlraum (14) bezüglich der Behälterlängsachse (A) rotationssymmetrisch ausgebildet ist, und ein Teil der Außenfläche (20) des Radialmischeinsatzes (16a2) an der Behälterinnenwand (22) anliegt, der Radialmischeinsatz (16a2) an einem der Behälteröffnung (12) gegenüber liegenden Ende durch den Behälterboden (26) verschlossen ist und wobei der Radialmischeinsatz (16a2) als Halbschale ausgeführt ist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, wobei der Verschluss und/oder der Applikatorstiel im verbundenen Zustand mit dem Radialmischeinsatz (16a2) derart zusammenwirken, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse (A) in wenigstens eine Drehrichtung eine entsprechende Drehung des Radialmischeinsatzes (16a2) bewirkt.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, wobei an einer Innenfläche (28) des Radialmischeinsatzes (16a2) wenigstens ein Mischelement (30b) vorgesehen ist.
  4. Behälter nach Anspruch 3, wobei das Mischelement (30b) ein gerader entlang der Innenfläche des Radialmischeinsatzes (16a2) verlaufender Steg (32b) ist.
  5. Behälter nach Anspruch 3, wobei das Mischelement (30b) ein wendelförmig entlang der Innenfläche des Radialmischeinsatzes verlaufender Steg (38) ist.
  6. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und einer Applikationssubstanz, wobei in dem Hohlraum (14) ein bezüglich des Behälterkörpers (10) ortsfester und um die Längsachse (A) drehbarer Radialmischeinsatz (16b) vorgesehen ist, der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist und mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist, wobei der Hohlraum (14) bezüglich der Behälterlängsachse (A) rotationssymmetrisch ausgebildet ist und der Radialmischeinsatz (16b) einen bezüglich der Behälterlängsachse (A) asymmetrischen Querschnitt und eine im wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse (A) an der Behälterinnenwand (22) anliegende Mischkante (34) aufweist; und wobei an dem Radialmischeinsatz (16b) gegenüber der Mischkante (34) eine Mischwendel (38) mit einer im Wesentlichen zur Behälterlängsachse (A) parallelen Wendelachse angeordnet ist.
  7. Behälter nach Anspruch 6, wobei weiter der Radialmischeinsatz (16b) im Bereich der Mischkante (34) eine Vielzahl von Mischdurchbrechungen (36) aufweist.
  8. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und einer Applikationssubstanz, wobei in dem Hohlraum (14) ein bezüglich des Behälterkörpers (10) ortsfester und um die Längsachse (A) drehbarer Radialmischeinsatz (16c) vorgesehen ist, der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist und mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist, wobei der Hohlraum (14) bezüglich der Behälterlängsachse (A) rotationssymmetrisch ausgebildet ist und der Radialmischeinsatz (16c) ein Zentralrohr (17) zur Aufnahme für den Applikator aufweist und sich mehrere Mischelementtragflächen (33) von dem Zentralrohr (17) in Richtung der Behälterinnenwand (22) erstrecken, und wobei der Hohlraum (14) durch die Mischelementtragflächen (33) in mehrere Mischkammern (14a, 14b, 14c, 14d, 14e, 14f) unterteilt ist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, wobei an den Mischelementtragflächen (33) jeweils wenigstens ein Mischelement (35) vorgesehen ist, das von der Mischelementtragfläche (33) in die jeweilige Mischkammer (14a, 14b, 14c, 14d, 14e, 14f) hineinragt.
  10. Behälter nach Anspruch 9, wobei ein Mischelement (35) ein Mischflügel ist.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei das Zentralrohr (17) des Radialmischeinsatzes (16c) für jede Mischkammer (14a, 14b, 14c, 14d, 14e, 14f) wenigstens eine Mischdurchbrechung (37) aufweist.
  12. Behälter nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Mischelementtragflächen (33) jeweils benachbart zur Behälterinnenwand (22) wenigstens eine Mischdurchbrechung (39) aufweisen.
  13. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators, einer Applikationssubstanz und eines bezüglich des Behälterkörpers (10) ortsfesten, rohrförmigen und um die Behälterlängsachse (A) drehbaren Mischeinsatzes (16d), der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist, bei geschlossenem Behälter den Applikator aufnimmt und mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel derart lösbar verbindbar ist, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse (A) eine entsprechende Drehung des Mischeinsatzes (16d) bewirkt, wobei im Bereich zwischen dem Mischeinsatz (16d) und der Behälterinnenwand (22) eine Mischscheibe (48) angeordnet ist, die ein Zentralloch (50) mit einem Innengewinde (52) aufweist, welches mit einem Außengewinde (54) an dem Mischeinsatz (16d) in Eingriff steht.
  14. Behälter nach Anspruch 13, wobei weiter zwischen der Behälterinnenwand (22) und der Mischeibe (48) Führungsmittel (56, 58) vorgesehen sind, die eine Drehung der Mischscheibe (48) um die Behälterlängsachse (A) verhindern.
  15. Behälter nach Anspruch 13 oder 14, wobei der Verschluss ein Schraubverschluss ist und eine Steigung des Außengewindes (54) des Mischeinsatzes (16d) so auf ein Gewinde (60) des Schraubverschlusses abgestimmt ist, dass eine Drehung des Verschlusses beim Öffnen oder Schließen des Behälters in eine Längsbewegung der Mischscheibe (48) in einer vorbestimmten Höhe im Hohlraum (14) umgesetzt wird.
  16. Behälter nach einem der Ansprüche 13 bis 15, wobei der rohrförmige Mischeinsatz (16d) wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung (12) wenigstens eine Mischdurchbrechung (62) aufweist.
  17. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator vorgesehen ist, und einem Hohlraum zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators, einer Applikationssubstanz und eines rohrförmigen Mischeinsatzes (16e), der ein in die Behälteröffnung (12) eingepasstes und mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist und so ausgebildet ist, dass der Mischeinsatz (16e) in Richtung der Behälterlängsachse (A) um eine begrenzte Strecke reversibel verrückbar ist, wobei der Mischeinsatz mittels zwischen dem Mischeinsatz und der die Behälteröffnung aufweisenden Behälterinnenwand angeordneten Federungsmitteln federnd gelagert ist, und wobei an dem rohrförmigen Mischeinsatz (16e) zur Behälterlängsachse (A) senkrechte zu einander beabstandete Mischscheiben (86), die sich vom Mischeinsatz (16e) in Richtung der Behälterinnenwand (22) erstrecken, angeordnet sind.
  18. Behälter nach Anspruch 17, wobei der Mischeinsatz (16e) mittels zwischen dem Mischeinsatz (16e) und dem Behälterboden (26) angeordnetem Federungsmittel (84) federnd gelagert ist.
  19. Behälter nach Anspruch 17 oder 18, wobei die Federungsmittel (84) aus einer Feder bestehen.
  20. Behälter nach Anspruch 17 oder 18, wobei die Federungsmittel aus einem rückfedernden komprimierbaren Material bestehen.
  21. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 20, wobei die Mischscheiben (86) jeweils mindestens eine Mischdurchbrechung (90) aufweisen und der rohrförmige Mischeinsatz (16e) über den gesamten im Hohlraum (14) liegenden Bereich jeweils zwischen zwei benachbarten Mischscheiben (86) wenigstens eine Mischdurchbrechung (88) aufweist.
  22. Behälter nach Anspruch 21, wobei die Mischdurchbrechungen (90) in den Mischscheiben (86) in der Nähe der Behälterinnenwand (22) lie gen und auf jeweils zwei zueinander benachbarten Mischscheiben (86) zueinander versetzt angeordnet sind.
  23. Behälter nach einem der Ansprüche 17 bis 22, wobei der Mischeinsatz an der Behälteröffnung mit dem Verschluss derart verbindbar ist, dass eine Bewegung des Verschlusses in Richtung der Behälterlängsachse in eine entsprechende Bewegung des Mischeinsatzes umgesetzt wird.
  24. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel (68) mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator (70) vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikatorstiels (68), des Applikators (70), einer Applikationssubstanz und eines rohrförmigen Mischeinsatzes (16f), der ein mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist, wobei der Applikatorstiel (68) in einem Bereich benachbart dem Verschluss im wesentlichen einen solchen Außendurchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser des Mischeinsatzes (16f) im Bereich der Behälteröffnung (12) entspricht, wodurch ein Saugkolben gebildet wird und der rohrförmige Mischeinsatz (16f) im Hohlraum wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung (12) mindestens eine Mischdurchbrechung (82) aufweist; und wobei die Öffnungsfläche (R1) der Mischdurchbrechung (82) in dem Mischeinsatz (16f) wesentlich größer ist als die Öffnungsfläche (R2) des von dem unteren Ende (24) des rohrförmigen Mischeinsatzes (16f) zusammen mit dem Behälterboden (27) gebildeten Spalts.
  25. Behälter nach Anspruch 24, wobei weiter ein Ventil vorgesehen ist, welches derart ausgelegt ist, dass ein sich beim Schließen des Behälters durch Zusammenwirken des Applikatorstiels (68) mit dem Mischeinsatz (16f) aufbauender Überdruck im Behälter gegenüber der Umgebung auf einen vorherbestimmten Maximalwert begrenzt ist.
  26. Behälter nach Anspruch 25, wobei das Ventil weiter derart ausgelegt ist, dass sich beim Öffnen des Behälters durch das Zusammenwirken des Applikatorstiels (68) mit dem Mischeinsatz (16f) im Behälter ein Unterdruck gegenüber der Umgebung aufbauen kann.
  27. Behälter nach einem der Ansprüche 25 oder 26, wobei der Applikatorstiel eine Ventilnut mit einer Entlüftungsöffnung aufweist, wobei das Ventil von einer in der Ventilnut verschiebbaren Ringdichtung (75) zusammen mit der Entlüftungsöffnung (77) gebildet ist, indem die Entlüftungsöffnung (77) beim Öffnen des Behälters durch die Ringdichtung (75) verschlossen ist und beim Schließen des Behälters die Ringdichtung (75) derart verschoben ist, dass die Entlüftungsöffnung (77) freigegeben ist.
  28. Kosmetikbehälter mit einem Behälterkörper (10) aufweisend eine Behälterlängsachse (A), einer Behälteröffnung (12) mit einem abnehmbaren Verschluss, an dem ein Applikatorstiel (68) mit einem an einem dem Verschluss gegenüberliegenden Ende angeordneten Applikator (70) vorgesehen ist, und einem Hohlraum (14) zum Aufnehmen des Applikators 70), einer Applikationssubstanz und eines rohrförmigen Mischeinsatzes (16h), der ein mit der Behälteröffnung (12) zusammenfallendes offenes Ende (18) aufweist, wobei der Mischeinsatz (16h) zum Mischen wenigstens einen Kapillarspalt aufweist, der sich im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse (A) erstreckt und wenigstens zum Behälterboden hin offen ist, wobei der Mischeinsatz (16h) die Form mehrerer ineinander gesetzter Rohrelemente (40) aufweist und zueinander benachbarte Rohrelemente (40) jeweils einen ringförmigen Kapillarspalt (42) ausbilden, der sich im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse (A) erstreckt und wenigstens zum Behälterboden hin offen ist.
  29. Behälter nach Anspruch 28, wobei der wenigstens eine Kapillarspalt zwischen dem eingesetzten Applikatorstiel (68) und dem Mischeinsatz bei geschlossenem Behälter ausgebildet ist.
  30. Behälter nach Anspruch 29, wobei der rohrförmige Mischeinsatz weiter auf der dem eingesetzten Applikatorstiel (68) zugewandten Innenseite parallel zur Behälterlängsachse (A) verlaufende Stege (76) aufweist und jeweils zwei benachbarte Stege (76) eine Kapillarkammer (73) ausbilden.
  31. Behälter nach einem der Ansprüche 28 bis 30, wobei der rohrförmige Mischeinsatz im Hohlraum wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung (12) mindestens eine Mischdurchbrechung (82) aufweist.
  32. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an dem Mischeinsatz bzw. Radialmischeinsatz (16a2; 16b; 16c; 16d; 16e; 16h) in der Nähe der Behälteröffnung (12) ein Abstreifer (80) vorgesehen ist, der beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstiels (68) durch die Behälteröffnung (12) an dem Applikatorstiel (68) anliegt.
  33. Kosmetikbehälter nach Anspruch 32, wobei der Abstreifer (80) ausgebildet ist, zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Einführen oder beim Herausziehen des Applikatorstiels (68) durch die Behälteröffnung (12) austritt.
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