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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Kosmetikbehälter mit einem integrierten
Mischeinsatz.
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Bei
herkömmlichen
Kosmetikbehältern
mit Applikator wird der Applikator beim Verschließen des Behälters mit
einer zu applizierenden Substanz, d. h. der Applikationssubstanz,
beladen. Der Applikator ist hierfür üblicherweise so gestaltet,
mit der Applikationssubstanz dosiert beladen zu werden. Dies kann ein
spezieller Stoff sein, beispielsweise ein schwammartiges Material,
das sich mit der Applikationssubstanz vollsaugt bzw. diese an seiner
Oberfläche
trägt, um
diese dann dosiert und gezielt auf eine Applikationsfläche übertragen
zu können.
Häufig
ist der Applikator einstückig
mit dem Deckel bzw. Verschluss des Kosmetikbehälters ausgebildet.
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US 2 631 826 A zeigt
einen Mischbehälter, bei
dem ein spiralförmiger
Stab mit einem Applikator im Deckel befestigt ist, wobei am unterem
Ende des Stabes eine Feder angeordnet ist und den Stab in Richtung
der Öffnung
drückt.
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DE 697 00 521 T2 zeigt
eine Verpackungs- und Auftrageinheit für ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt
mit einer fest mit den Verschlussmitteln verbundenen Stange, die
einen Applikator dergestalt trägt,
dass er in der geschlossenen Stellung der Verschlussmittel mit dem
Produkt innerhalb des Behälters
in Kontakt gebracht wird.
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Bei
der Applikationssubstanz kann es sich beispielsweise um Kosmetika
handeln. Dies können beispielsweise
Cremes, Salben oder Massen sein, die dazu bestimmt sind, auf die
Haut einer Anwenderin oder eines Anwenders aufgetragen zu werden. Solche
Kosmetika können
aus synthetischen aber vor allem aus pflanzlichen oder tierischen
Grundstoffen bestehen und dienen entweder der Hervorhebung einzelner
Körperpartien,
meist im Gesicht (z. B. Lippenstift, Lidschatten) oder zur Verdeckung
bzw. Abdeckung von beispielsweise Narben. Allgemein dienen Kosmetika
der Verschönerung
oder medizinischen Zwecken. Eine Kosmetik kann auch eine Flüssigkeit
sein, wie beispielsweise eine Wimperntusche, die aufgetragen werden
kann, indem der Applikator über
die Wimpern geführt
wird.
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Der
Applikator soll über
die gesamte Gebrauchsdauer, d. h., solange sich noch Applikationssubstanz
im Behälter
befindet von dieser gleichmäßig beladen
werden, wenn der Kosmetikbehälter
verschlossen wird bzw. ist. Dies setzt eine stabile Applikationssubstanz
voraus. Mit anderen Worten, bei Beladung des Applikators soll die
Substanz nicht in ihre einzelnen Phasen entmischt vorliegen, d.
h., idealerweise soll die Applikationssubstanz homogen sein. Dies
ist jedoch bei vielen interessanten Zusammensetzungen für Applikationssubstanzen
nicht der Fall, aufgrund dessen kann es passieren, dass der Applikator
mehr oder weniger mit nur einer Phase benetzt wird. Die Folge ist
ein Schminkergebnis mit nicht gleich bleibenden Eigenschaften.
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Um
dem oben geschilderten Problem entgegenzuwirken, werden bei der
Herstellung von Applikationssubstanzen spezielle Masseeinstellungen oder
Stabilisatoren notwendig, die meist nicht der Zusammensetzung für ein optimales
Schminkergebnis bzw. Schminkwirkung entsprechen. Dies kann dazu führen, dass
Applikationssubstanzen verworfen werden müssen, wenn aus dem oben genannten
Grund eine gleichmäßige Applikation über die
Nutzungsdauer nicht sichergestellt werden kann.
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Es
ist demzufolge eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Kosmetikbehälter für Applikationssubstanzen
bereitzustellen, mit dem der vorstehend genannte Nachteile überwunden
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird jeweils von einem erfindungsgemäßen Kosmetikbehälter gemäß Anspruch 1,
6, 8, 13, 17, 24 bzw. 28 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind jeweils in
den daran angeschlossenen Unteransprüchen angegeben.
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Grundsätzlich besitzen
die Kosmetikbehälter der
Erfindung, im Folgenden kurz auch nur als „Behälter” bezeichnet, eine Behälteröffnung und
einen abnehmbaren Verschluss. An dem Verschluss ist ein Applikatorstiel
vorgesehen, an dem sich ein an einem dem Verschluss gegenüberliegenden
Ende angeordne ter Applikator befindet. Weiter besitzt der Kosmetikbehälter einen
Hohlraum zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators und
der Applikationssubstanz sowie jeweils eines erfindungsgemäßen und
entsprechend eines Aspektes der Erfindung ausgestalteten Mischeinsatzes.
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Bestimmungsgemäß wird der
Applikator mit dem Applikatorstiel durch die Behälteröffnung in den Hohlraum eingeführt, wenn
der Kosmetikbehälter mittels
des abnehmbaren Verschlusses verschlossen wird. In diesem geschlossenen
Zustand, auch als „Parken” des Applikators
bezeichnet, findet auch die Beladung des Applikator mit Applikationssubstanz statt.
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Als
zentrales Element ist in die im Folgenden beschriebenen Ausführungen
des erfindungsgemäßen Kosmetikbehälters
jeweils ein erfindungsgemäßer Mischeinsatz
zum Durch- bzw. Aufmischen der Applikatorflüssigkeit in dem Hohlraum integriert.
Vorzugsweise erfolgt eine erfindungsgemäße Durchmischung bzw. Aufmischung
der Applikationssubstanz kurz vor der jeweiligen Anwendung, d. h.
idealerweise beim Öffnen
bzw. in Kombination mit dem Öffnen des
Kosmetikbehälters.
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Der
Mischeinsatz kann bei der Herstellung des Behälters, wenn das ausführungsbedingt
notwendig ist, von der Bodenseite her eingesetzt werden. Der Behälter wird
dann durch Einsetzen eines Bodenteils bzw. Behälterbodens, beispielsweise durch
Einstecken, Einschrauben, Einschweißen oder dergleichen, dicht
verschlossen.
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Die
Betätigung
des erfindungsgemäßen Mischeinsatz
erfolgt – wie
bereits oben erwähnt – vorzugsweise
in Verbindung mit dem Öffnen
oder auch mit dem Verschließen
des Behälters,
also zusammen mit dem Abnehmen des Verschlusses und Herausziehen
des Applikators bzw. bei einigen Ausführungsformen auch zusätzlich mit
dem Aufsetzen des Verschlusses und damit verbundenen Parken des Applikators.
Hierzu kann der Mischeinsatz mit dem Applikatorstiel oder dem Verschluss
beim Öffnen bzw.
Verschließen
lösbar
verbunden sein. Der Mischeinsatz wird im Wesentlichen im Hohlraum
geführt
und durchmischt die Applikatorflüssigkeit,
während
der Applikator entnommen und/oder eingeführt wird. Es ist jedoch auch
möglich,
die Betätigung
des Mischeinsatzes unabhängig
vom Vorgang des Verschließens
bzw. Öffnens
des Behälters,
d. h. bei verschlossenem Behälter,
durch entsprechendes Bewegen, d. h. durch eine Dreh- und/oder Axialbewegung, des
Verschlusses, vorzusehen.
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Im
Ergebnis kann mit dem erfindungsgemäß gestalteten Kosmetikbehälter eine
in Phasen aufgespaltete Applikationssubstanz unmittelbar vor der Applikation
durchmischt bzw. aufgemischt werden. Damit wird das Applikatorelement
immer mit einer homogen durchmischten Applikationssubstanz beladen.
Besonders vorteilhaft ist ferner, dass es mit den Behältern der
vorliegenden Erfindung möglich
ist, Applikationssubstanzen, insbesondere Applikationsflüssigkeiten
zu entwerfen, bei denen nicht auf das Absetzverhalten der einzelnen
Phasen zueinander geachtet werden muss.
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Bei
einem ersten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein
bezüglich des
Behälters
ortsfester und um die Behälterlängsachse
drehbarer Mischeinsatz als Radialmischeinsatz vorgesehen, d. h.,
die Mischwirkung ist vor allem auf eine Bewegung der Applikationssubstanz
in radialer Richtung ausgelegt. Der Radialmischeinsatz besitzt ein
in die Behälteröffnung eingepasstes
und mit der Behälteröffnung zusammenfallendes
offenes Ende und ist mit dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel
lösbar
verbindbar. Dabei kann bzw. können
der Verschluss und/oder der Applikatorstiel im verbundenen Zustand
derart zusammenwirken, dass eine Drehbewegung des Verschlusses um
die Behälterlängsachse
in wenigstens einer Drehrichtung eine entsprechende Drehung des
Radialmischeinsatzes bewirkt.
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In
einer ersten Ausführung
des ersten Aspekts der Erfindung sind der Hohlraum und eine Außenfläche, d.
h. die der Behälterinnenwand
des Hohlraumes zugewandte Oberfläche,
des Radialmischeinsatzes bezüglich
der Behälterlängsachse rotationssymmetrisch
ausgebildet. Dabei liegt wenigstens ein Teil der Außenfläche des
Radialmischeinsatzes an der Behälterinnenwand
an. Das dem der Behälteröffnung gegenüber liegende
offene Ende des Radialmischeinsatzes ist durch den Behälterboden
verschlossen. In einer ersten Ausführungsform ist der Radialmischeinsatz
als eine Halbschale ausgeführt,
d. h., er besteht im Wesentlichen aus einem 180°-Segment.
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An
der Innenfläche
des Radialmischeinsatzes, die jetzt für die Applikationssubstanz
quasi die Behälterinnenwand
des Hohlraumes bildet, ist wenigstens ein Mischelement zum Bewegen
der Applikationssubstanz in radialer Richtung vorgesehen sein. Das
wenigstens eine Mischelement kann prinzipiell jede beliebige Form
aufweisen, die bei Rotation des Radialmischeinsatzes eine Mischwirkung
auf die Applikationssubstanz hat. Beispielsweise kann das Mischelement
als ein gerader, entlang der Innenfläche des Radialmischeinsatzes
verlaufender Steg ausgebildet sein. Bevorzugt ist ein solcher Steg
so hoch, dass er bei geparktem Applikator mit dem Applikatorstiel
in Kontakt steht.
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Besonders
gute Mischergebisse wurden mit einem Mischelement in Form eines
wendelförmig entlang
der Innenfläche
des Radialmischeinsatzes verlaufenden Steges erzielt. Hier kann
die Mischwirkung noch weiter verbessert werden, indem wenigstens
zwei solcher wendelförmigen
Stege als Mischelemente mit zueinander gegenläufig verlaufenden Wendelrichtungen
vorgesehen werden. Im letzten Fall wird die Applikationssubstanz
gleichzeitig in beide Behälterlängsrichtungen
bewegt und damit die bevorzugte Bewegung der Applikationssubstanz
in radialer Richtung zur Behälterlängsachse
erreicht.
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In
einer zweiten Ausführung
des ersten Aspekts der Erfindung ist der Hohlraum des Kosmetikbehälters wieder
bezüglich
der Behälterlängsachse rotationssymmetrisch
ausgebildet. Der Radialmischeinsatz hingegen weist einen bezüglich der
Behälterlängsachse
asymmetrischen, beispielsweise oval geformten, Querschnitt und eine
an der Behälterinnenwand
anliegende Mischkante auf. Es sei angemerkt, dass die Behälterlängsachse
nicht durch den Flächenschwerpunkt
der Querschnittsfläche
des Radialmischeinsatzes verlaufen muss, lediglich eine die Mischkante
bildende Randkante des Radialmischeinsatzes ist so angeordnet, dass
diese bei Rotation des Radialmischeinsatzes um die Behälterachse
an der Behälterinnenwand, ähnlich einem
Spachtel, entlangstreicht.
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Zusätzlich kann
weiter an dem Radialmischeinsatz gegenüber der Mischkante eine Mischwendel
mit einer im Wesentlichen zur Behälterlängsachse parallelen Wendelachse
angeordnet werden, die bei Rotation des Radialmischeinsatzes durch
die Applikationssubstanz bewegt wird und für eine zusätzliche Durchmischung der Applikationssubstanz
sorgt.
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Aufgrund
der nicht rotationssymmetrischen Form des Radialmischeinsatzes wird
die Applikationssubstanz in den Bereich zwischen Radialmischeinsatz
und Behälterinnenwand
gezwängt
und dabei durch das Zusammenwirken der Mischkante mit der Behälterinnenwand
durchmischt. Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn der
Radialmischeinsatz im Bereich der Mischkante zusätzlich mit einer Vielzahl von
Mischdurchbrechungen versehen ist, durch welche die Applikationssubstanz
bei der Rotation des Radialmischeinsatzes durch diese Mischdurchbrechungen
zurück
in den inneren Bereich des Radialmischeinsatzes befördert wird.
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Bei
einer dritten Ausführung
des ersten Aspekts der Erfindung ist der Hohlraum des Kosmetikbehälters bezüglich der
Behälterlängsachse
rotationssymmetrisch ausgebildet und der Radialmischeinsatz besteht
aus einem Zentralrohr, das so angeordnet ist, dass es den geparkten
Applikator aufnimmt. An dem Zentralrohr befinden sich mehrere Mischelementtragflächen, die
sich ausgehend von dem Zentralrohr in Richtung der Behälterinnenwand erstrecken.
Dabei wird der Hohlraum durch die Mischelementtragflächen in
mehrere Mischkammern unterteilt. In dem Zentralrohr des Radialmischeinsatzes
sind für
jede Mischkammer wenigstens eine Mischdurchbrechung vorgesehen,
an denen der Applikator beim Herausziehen aus dem Behälter vorbeistreift.
Dadurch dass der Hohlraum bei dieser Ausführungsform in mehrere Teilkammern
unterteilt ist, wird zusätzlich
erreicht, dass sich die Applikationssubstanz nur in diesen Teilkammern
entmischen kann.
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Bevorzugt
ist an den Mischelementtragflächen
zur Steigerung der Mischwirkung jeweils wenigstens ein Mischelement
vorgesehen, das so an der Mischelementtragfläche angeordnet ist, dass es in
die jeweilige Mischkammer hineinragt. Besonders bevorzugt ist ein
solches Mischelement als Mischflügel ausgebildet.
Zusätzlich
können
die Mischelementtragflächen
jeweils benachbart zur Behälterinnenwand
wenigstens eine Mischdurchbrechung aufweisen.
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Bei
einem zweiten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein
bezüglich des
Behälters
ortsfester, rohrförmiger
und um die Behälterlängsachse
drehbarer Mischeinsatz vorgesehen, der ein in die Behälteröffnung eingepasstes
und mit der Behälteröffnung zusammenfallendes
offenes Ende aufweist. Der Mischeinsatz nimmt bei geschlossenem
Behälter
den Applikatorstiel zusammen mit dem Applikator auf und ist mit
dem Verschluss und/oder dem Applikatorstiel derart lösbar verbindbar,
dass eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse
eine entsprechende Drehung des Mischeinsatzes bewirkt. Weiter ist
in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz und der Behälterinnenwand
eine Mischscheibe angeordnet, die ein Zentralloch mit einem Innengewinde
aufweist, welches mit einem korrespondierenden Außengewinde an
dem Mischeinsatz in Eingriff steht. Diese Anordnung kann prinzipiell
auch umgekehrt werden, d. h., die entsprechenden Gewinde zur Umsetzung
der Drehbewegung der Einheit aus Mischeinsatz und Mischscheibe in
eine Hubbewegung der Mischscheibe in Richtung der Behälterlängsachse
sind dann entsprechend an der Behälterinnenwand und an den Stirnflächen der
Mischscheibe, die mit der Behälterinnenwand
in Kontakt steht, vorzusehen. Dabei ist die Mischscheibe verdrehsicher
mit dem Radialmischeinsatz verbunden und wird bei dessen Drehung
entsprechend mitgenommen.
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Bei
dieser Anordnung führt
eine Drehbewegung des Mischeinsatzes zu einem entsprechenden Hub
der Mischscheibe, um sicherzustellen, dass die Mischscheibe sich
nicht bezüglich
dem Hohlraum dreht, kann die Form der auf die Behälterinnenwand gerichteten
Außenkante
der Mischscheibe als nicht rotationssymmetrisch, d. h. unrund, ausgeführt werden,
beispielsweise rechteckig, oval oder dergleichen. Falls die Kontur
der Kontaktlinie zwischen der Mischscheibe und der Innenfläche des
Hohlraums rotationssymmetrisch ist, kann zusätzlich ein oder mehrere Führungsmittel,
beispielsweise eine entsprechende Kombination aus einer Nut und
einem korrespondierenden Steg, zwischen dem Mischeinsatz und der
Mischscheibe vorgesehen werden, um so eine Drehung der Mischscheibe
gegenüber
dem Mischeinsatz auszuschließen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Verschluss ein Schraubverschluss ist.
Die Steigung der am Mischeinsatz und an dem Zentralloch der Mischscheibe
vorhandenen Gewinde kann dann derart auf die Gewindesteigung des
Schraubverschlusses abgestimmt werden, dass eine Drehung des Verschlusses
beim Öffnen
oder Schließen
des Behälters
in eine Längsbewegung
der Mischscheibe mit dem gewünschten
Hub umgesetzt wird. Dabei ist auch ein Hub über die gesamte innere Höhe des Hohlraums denkbar.
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Durch
die vorstehende Anordnung wird der Hohlraum des Behälters durch
die Mischscheibe in zwei variable Teilkammern unterteilt. Weist
der rohrförmige
Mischeinsatz wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung mindestens
eine Mischdurchbrechung auf, dann bewirkt eine Drehung des Mischeinsatzes
neben dem beabsichtigten Hub der Mischscheibe, welche die Applikationssubstanz bewegt,
auch eine Zirkulation der Applikationssubstanz über die Mischdurchbrechung
und den rohrförmigen
Mischeinsatz zwischen den beiden Kammern und somit die gewünschte Aufmischung
der Applikationssubstanz. Ein Wechsel der Rotationsrichtung bewirkt
einen entsprechenden Wechsel bei der Zirkulationsrichtung. Es ist
auch möglich,
anstelle oder zusätzlich
zu der wenigstens einen Mischdurchbrechung in dem rohrförmigen Mischeinsatz
in der Mischscheibe mehrere Mischdurchbrechungen oder eine Vielzahl
von kleinen Mischdurchbrechungen vorzusehen, durch die bei der Bewegung
der Mischscheibe in Behälterlängrichtung
die Applikationssubstanz hindurchgepresst wird, wodurch auch eine Durchmischung
erfolgt.
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Bei
einem dritten Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum ein rohrförmiger Mischeinsatz
vorgesehen, der ein in die Behälteröffnung eingepasstes und
mit der Behälteröffnung zusammenfallendes
offenes Ende aufweist und so ausgebildet ist, dass der Mischeinsatz
in Richtung der Behälterlängsachse
um eine begrenzte Strecke reversibel verrückbar ist. Vorzugsweise ist
der Mischeinsatz dazu mittels eines Federungsmittels, das zwischen
dem Mischeinsatz und der die Behälteröffnung aufweisenden
Behälterinnenwand
angeordnet sind, federnd gelagert. Es ist auch möglich, die Federungsmittel
zwischen dem Mischeinsatz und dem Behälterboden anzuordnen. Selbstverständlich lassen
sich auch beide Alternativen kombinieren.
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Als
Federungsmittel kann prinzipiell jedes elastisch verformbare, d.
h. komprimierbare und rückfedernde,
Mittel verwendet werden. Bevorzugt wird eine Feder verwendet, die
aus einem geeigneten Material besteht, d. h., das nicht mit der
Applikationssubstanz chemisch oder korrosiv reagiert. Je nach Anordnung
der Feder ist diese als Zug oder Druckfeder ausgeführt. Ebenso
ist es möglich,
als Federungsmittel ein rückfedernd
komprimierbares Material zu verwenden. Vorzugsweise wird der Mischeinsatz
durch das Federungsmittel beim Öffnen des
Behälters
um die vorbestimmte Strecke in Richtung der Behälteröffnung bewegt und damit die Durchmischung
der Applikationssubstanz erreicht. Beim Verschließen des
Behälters
wird der Mischeinsatz durch Zusammenwirken mit dem Verschluss und/oder
dem Applikatorstiel wieder in seine Ausgangslage zurückgestellt
und gleichzeitig das Federungsmittel für den nächsten Mischvorgang beim nächsten Öffnen vorgespannt.
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Zur
Steigerung der erfindungsgemäßen Durchmischung
der Applikationssubstanz sind an dem rohrförmigen Mischeinsatz bezüglich der
Behälterlängsachse
senkrechte und zueinander beabstandete Mischscheiben als Mischelemente
angeordnet, die sich vom Mischeinsatz in Richtung der Behälterinnenwand
erstrecken. Weiter ist in dem rohrförmigen Mischeinsatz über den
gesamten im Hohlraum liegenden Bereich jeweils zwischen zwei benachbarten Mischscheiben
und in jeder Mischscheibe wenigstens eine Mischdurchbrechung angeordnet.
Die Mischscheiben können
auch mit jeweils mehreren über
die jeweilige Mischscheibe verteilten Mischdurchbrechungen ausgeführt sein.
Vorteilhaft ist es dabei, die Mischdurchbrechungen in den Mischscheiben
in der Nähe
der Behälterinnenwand
vorzusehen und auf jeweils zwei zueinander benachbarten Mischscheiben
zueinander versetzt anzuordnen. Damit bildet die Mischanordnung
aus dem Mischeinsatz und den Mischscheiben ein Labyrinthsystem,
durch das die Applikationssubstanz bei Bewegung der Anordnung um
den definierten Mischhub gedrückt
wird.
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Bei
dem dritten Aspekt der Erfindung ist es auch möglich, für die Betätigung des Radialmischeinsatzes
diesen an der Behälteröffnung mit
dem Verschluss derart verbindbar zu gestalten, dass eine Bewegung
des Verschlusses in Richtung der Behälterlängsachse in eine entsprechende
Bewegung des Radialmischeinsatzes auch bei geschlossenem Behälter erfolgen
kann. Dann ist ein Durchmischen der Applikationssubstanz unabhängig vom Öffnen des Behälters möglich.
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Bei
einem vierten Aspekt der Erfindung ist ein rohrförmiger Mischeinsatz vorgesehen,
der im Bereich des mit der Behälteröffnung zusammenfallenden
offenen Endes einen Innendurchmesser besitzt, welcher im Wesentlichen
dem Außendurchmesser
des Applikatorstiels in einem dem Verschluss benachbarten Bereich
entspricht. Weiter weist der rohrförmige Mischeinsatz im Hohlraum
wenigstens in einem Bereich benachbart der Behälteröffnung mindestens eine Mischdurchbrechung
auf. Hierbei ist die Öffnungsfläche der
Mischdurchbrechung in dem Mischeinsatz wesentlich größer ausgeführt als
die Öffnungsfläche des
von dem unteren Ende des rohrförmigen
Mischeinsatzes zusammen mit dem Behälterboden ausgebildeten Spalts.
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Durch
die vorstehend beschriebene Dimensionierung des Innendurchmessers
des rohrförmigen Mischeinsatzes
und des Außendurchmessers
des Applikatorstiels wird erreicht, dass der Applikatorstiel und
der Mischeinsatz beim Öffnen
des Behälters
als Saugkolben zusammenwirken und so ein Unterdruck gegenüber der
Umgebung erzeugt werden kann. Dadurch wird beim Öffnen des Behälters und
dem damit verbundenen Herausziehen des Applikators aus dem Behälter durch
die erzeugte Saugwirkung Applikationssubstanz durch die Öffnungsfläche des
von dem unteren Ende des rohrförmigen
Mischeinsatzes zusammen mit dem Behälterboden gebildeten Spalts
in den rohrförmigen
Mischeinsatz nach oben gesaugt, die dann durch die Öffnungsfläche der
Mischdurchbrechung in dem Mischeinsatz wieder in die aus Behälterinnenwand
und Mischeinsatz gebildete Kammer zurückgeführt wird. Beim Verschließen des
Behälters
oder auch Parken des Applikators läuft dieser Applikationssubstanztransport
in umgekehrter Richtung ab.
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In
diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, an dem
Behälter
ein Ventil vorzusehen, welches derart ausgelegt ist, dass der sich beim
Schließen
des Behälters
durch Zusammenwirken des Applikatorstiels mit dem Mischeinsatz aufbauende Überdruck
im Behälter
gegenüber
der Umgebung vermieden bzw. begrenzt wird. Damit kann verhindert
werden, dass beim Verschließen
des Behälters
und dem anschließenden
Lagern des verschlossenen Behälters
durch einen gegenüber
der Umgebung überhöhten Innendruck
Applikationssubstanz unbeabsichtigt austritt.
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Bevorzugt
ist dieses Ventil derart ausgelegt, dass sich beim Öffnen des
Behälters
durch das oben beschriebene Saugkolbenprinzip eine Saugwirkung im
rohrförmigen
Mischeinsatz aufbauen kann, d. h. dass ein Unterdruck im Behälter gegenüber der
Behälterumgebung
entsteht. Grundsätzlich
kann die Ventilfunktion mit jeder dafür geeigneten technischen Maßnahme realisiert
werden. Besonders einfach lässt
sich ein Ventil beispielsweise mittels einer in einer Ventilnut,
in der eine Entlüftungsöffnung vorgesehen
ist, gelagerten Ringdichtung an dem Applikatorstiel im Bereich des
Verschlusses realisieren. Das Ventil wird dann aus der in der Ventilnut
verschiebbar gelagerten Ringdichtung zusammen mit der Entlüftungsöffnung gebildet.
Dabei kann mit der Lage der Entlüftungsöffnung in
der Ventilnut eingestellt werden, dass die Entlüftungsöffnung beim Öffnen des Behälters durch
die Ringdichtung verschlossen wird und beim Schließen des
Behälters
die Ringdichtung derart verschoben wird, dass die Entlüftungsöffnung freigegeben
ist.
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Gemäß einem
fünften
Aspekt der Erfindung ist in dem Hohlraum des Kosmetikbehälters ein
rohrförmiger
Mischeinsatz vorgesehen, der ein mit der Behälteröffnung zusammenfallendes offenes
Ende aufweist und so ausgebildet ist, dass zwischen dem Applikatorstiel
und dem Mischeinsatz bei geschlossenem Behälter ein Kapillarspalt besteht.
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Zur
Steigerung der Kapillarwirkung, d. h. der wirksamen Fläche des
Kapillarspaltes, kann der rohrförmige
Mischeinsatz mit auf der dem eingesetzten Applikatorstiel zugewandten
Innenseite parallel zur Behälterlängsachse
verlaufende Stegen versehen sein. Dabei sind diese Stege so ausgebildet,
dass jeweils zwei benachbarte Stege gemeinsam eine Kapillarkammer
bilden, wodurch sich eine Vergrößerung der
wirksamen Fläche
des zwischen den Stirnflächen
der Stege und dem Applikatorstiel liegenden Kapillarspalts ergibt.
Die Innenfläche
des Mischeinsatzes besitzt damit eine lamellenartige Struktur, wobei
die Stege den Lamellen entsprechen. Bei Herausziehen des Applikators
aus dem Kosmetikbehälter wird
das Applikatorelement an diesen Kapillarkammern vorbeigeführt und
mit der Applikationssubstanz beladen.
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Darüber hinaus
wird durch die Kapillarwirkung beim Herausziehen des Applikators
aus dem Behälter
Applikationssubstanz in den Kapillarspalt zwischen Applikatorstiel
und Innenfläche
des rohrförmigen
Mischeinsatzes befördert
und damit die angestrebte Durchmischung der Applikationssubstanz
erzielt. Der rohrförmige
Mischeinsatz kann weiter wenigstens in einem Bereich benachbart
zu der Behälteröffnung wenigstens
eine Mischdurchbrechung aufweisen, durch die in dem rohrförmigen Mischeinsatz nach
oben beförderte
Applikationssubstanz in den Hohlraum zurückfließen kann. Der rohrförmige Mischeinsatz
kann wiederum auch über
den gesamten im Hohlraum liegenden Bereich eine Vielzahl von solchen
Mischdurchbrechungen aufweisen.
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Die
Förderwirkung
dieser Anordnung kann zusätzlich
gesteigert werden, indem der Applikatorstiel entsprechend dem vierten
Aspekt der Erfindung zusätzlich
in einem Abschnitt benachbart zu dem Verschluss im wesentlichen
einen Außendurchmesser
aufweist, der dem Innendurchmesser des Mischeinsatzes im Bereich
der Behälteröffnung entspricht.
Hierdurch wirkt dann zusätzlich
zur Kapillarwirkung noch die Saugwirkung des aus Applikatorstiel
zusammen mit dem rohrförmigen
Mischeinsatz gebildeten Saugkolbens. Somit wird die Förderung der
Applikationssubstanz im rohrförmigen
Mischeinsatz nach oben gesteigert, wodurch die Wirksamkeit des Mischprinzips
weiter verbessert ist.
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Des
weiteren besitzt der Mischeinsatz zusätzlich die Form mehrerer ineinandergesetzter Rohrelemente,
wobei zueinander benachbarte Rohrelemente jeweils einen Ringspalt
ausbilden. Die Rohrelementlängsachsen
sind dabei im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse angeordnet. Damit
wird die Applikationssubstanz in dem Behälter im Wesentlichen in einer
Vielzahl von Kapillarspalten gespeichert, wodurch eine Entmischung
der Applikationssubstanz weitgehend von anfang an verhindert werden
kann.
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Es
sei noch angemerkt, dass es grundsätzlich bei allen Aspekten der
Erfindung möglich
ist, den Mischeinsatz bzw. Mischeinsatz an der Behälteröffnung mit
dem Verschluss derart verbindbar auszugestalten, dass eine Drehbewegung
des Verschlusses im verschlossenen Zustand des Behälters um
die Behälterlängsachse
wenigstens in einer Drehrichtung in eine entsprechende Drehbewegung
des Mischeinsatzes umgesetzt wird. Ein entsprechender Mitnahmemechanismus
kann beispielsweise mit einem Drehverschluss realisiert werden,
der ähnlich
einer Kindersicherung aufgebaut ist. Zum Öffnen des Behälters muss
dann der Verschluss beispielsweise in Richtung des Kosmetikbehälters gedrückt werden, damit
eine Drehung des Drehverschluss möglich ist. Anderenfalls wird
die Drehung am Verschluss nur auf den mit dem Verschluss in Eingriff
stehenden Mischeinsatz übertragen.
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Eine
lösbare
Verbindung zwischen Mischeinsatz und dem Verschluss kann beispielsweise
wie eine Ratsche ausgeführt
sein, d. h., in eine Drehrichtung kann durch Formschluss ein Drehmoment übertragen
werden und in die entgegengesetzte Drehrichtung nicht. Natürlich ist
es auch denkbar, eine Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse
in beide Drehrichtungen in eine entsprechende Drehbewegung des Mischeinsatzes
umzusetzen. Hierzu kann beispielsweise an dem Applikatorstiel im Bereich
am Verschluss eine Struktur mit einer entsprechend komplementäre Struktur
an der Öffnung des
rohrförmigen
Mischeinsatzes zusammenwirken, sodass eine formschlüssige Verbindung
hergestellt wird, die in jede Drehrichtung das aufgewandte Drehmoment
vom Verschluss auf den Mischeinsatz überträgt. So ist es auch möglich, die
formschlüssige
lösbare
Verbindung zwischen dem Applikatorstiel und dem Mischeinsatz so
auszugestalten, dass nur bei teilweise herausgezogenem bzw. eingestecktem
Applikatorstiel in den Behälter
die Drehung des Mischeinsatzes erfolgt. D. h., vor der Applikation
wird der Verschluss geöffnet,
der Applikatorstiel am Verschluss ein Stück herausgezogen, bis die Verbindung
hergestellt ist und anschließende
durch einige Drehungen am Verschluss der gewünschte Mischvorgang durchgeführt.
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Es
sei angemerkt, dass es bei allen Aspekten der vorliegenden Erfindung
weiterhin vorteilhaft ist, an dem Mischeinsatz in der Nähe der Behälteröffnung einen
Abstreifer vorzusehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen
des Applikatorstiels durch die Behälteröffnung an dem Applikatorstiel
anliegt. Der Abstreifer ist dabei vorzugsweise ausgebildet, zu verhindern,
dass überschüssige bzw.
am Applikatorstiel befindliche Applikationssubstanz beim Einführen oder
beim Herausziehen des Applikators durch die Behälteröffnung austritt.
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Weiter
ist anzumerken, dass es dem Fachmann ohne weiteres ersichtlich ist,
dass einzelne Merkmale der einzelnen Aspekte auch auf die anderen
Aspekte übertragen
bzw. mit diesen kombiniert werden können.
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Weitere
Vorteile der Erfindung werden im Zusammenhang mit den Erläuterungen
von Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung zusammen mit den Zeichnungsfiguren erläutert. Die
hierbei verwendeten Begriffe „links”, „rechts”, „unten” und „oben” beziehen
sich auf die Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Figurenbezeichnungen.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass in den einzelnen Zeichnungsfiguren
gleiche oder ähnliche
Teile durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sein können. Es zeigt:
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1a einen
Kosmetikbehälter;
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1b eine
Querschnittsansicht von oben einer ersten Ausführung des Radialmischeinsatzes für den Kosmetikbehälter gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung;
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung;
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3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung;
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4 ein
Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung;
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5 ein
Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem dritten
Aspekt der Erfindung;
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6 ein
Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem vierten
Aspekt der Erfindung;
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7a einen
Teilaspekt des Kosmetikbehälters
der 8 gemäß dem fünften Aspekt
der Erfindung;
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7b eine
Querschnittsansicht des Radialmischeinsatzes des Kosmetikbehälters der 7a; und
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8 ein
Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem fünften Aspekt
der Erfindung.
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Grundsätzlich sei
vorausgeschickt, sind die in den einzelnen Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele
der Erfindung zweiteilig ausgeführt,
wobei der linke Teil eine aufgebrochene dreidimensionale Darstellung
und der rechte Teil ein senkrechter Querschnitt von der Seite des
Kosmetikbehälters
ist.
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In
der 1a ist ein Kosmetikbehälter dargestellt. Der Kosmetikbehälter besitzt
einen Behälterkörper 10 mit
einer Behälteröffnung 12,
an der ein abnehmbarer Verschluss (nicht gezeigt) mit einem Applikatorstiel
(nicht gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7), an dem sich ein Applikator befindet
(nicht gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7), vorgesehen ist.
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Weiter
befindet sich im Inneren des Behälterkörpers 10 ein
Hohlraum 14 zum Aufnehmen des Applikatorstiels, des Applikators
und der Applikationssubstanz. In dem Hohlraum 14 befindet
sich der bezüglich
des Behälterkörpers 10 ortsfeste
und um die Behälterlängsachse
A drehbare Radialmischeinsatz 16a, der ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und
mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes offenes
erstes Ende 18 aufweist und dort mit dem (nicht gezeigten)
Verschluss und/oder dem Applikatorstiel lösbar verbindbar ist. Hierzu
kann der Verschluss und/oder der Applikatorstiel im verschlossenen
Zu stand des Behälters
beispielsweise formschlüssig
mit dem Radialmischeinsatz 16a derart zusammenwirken, dass
eine Drehbewegung an dem Verschluss beim Öffnen oder Verschließen des
Behälters
um die Behälterlängsachse
A in wenigstens einer der beiden möglichen Drehrichtungen in eine entsprechende
Drehung des Radialmischeinsatzes 16a umgesetzt wird.
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Der
Hohlraum 14 ist bezüglich
der Behälterlängsachse
A rotationssymmetrisch ausgebildet. Die ganze der Behälterinnenwand 22 zugewandte
Außenfläche 20 des
Radialmischeinsatzes 16a liegt an der Behälterinnenwand 22 an.
Weiter ist zu erkennen, dass der Radialmischeinsatz 16a an
seinem der Behälteröffnung 12 gegenüberliegenden
zweiten offenen Ende 24 durch den aus einem Bodenteil 26 gebildeten
Behälterboden
verschlossen ist. Wie bereits eingangs erwähnt, kann durch diese Konstruktion
der Radialmischeinsatz 16a bei der Herstellung des Kosmetikbehälters in
den Behälterkörper 10 von
der Bodenseite her eingesetzt werden. Anschließend wird der Behälterkörper 10 durch
Einsetzen des Bodenteils 26 beispielsweise durch Einschrauben
bzw. Einschweißen
oder dergleichen dicht verschlossen.
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An
der Radialmischeinsatzinnenfläche 28 ist das
wenigstens eine Mischelement 30a vorgesehen. Bei dem in
der 1a gezeigten Behälter handelt es sich bei dem
Mischelement 30a um einen wendelförmig entlang der Radialmischeinsatzinnenfläche 28 verlaufenden
Steg 32, der eine Förderschnecke
ausbildet. Durch diesen wendelförmigen
Steg 32 bzw. die Förderschnecke
wird bei Betätigung
des Radialmischeinsatzes 16a, d. h. bei Rotation des Radialmischeinsatzes 16a,
eine Durchmischung der in dem Hohlraum 14 enthaltenen Applikationssubstanz
bewirkt.
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Um
zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw.
Einführen
des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt,
ist an dem Radialmischeinsatz 16a in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein
Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen
des Applikatorstieles 68 (siehe hierzu beispielsweise 6)
durch die Behälteröffnung 12 an
dem Applikatorstiel 68 um den gesamten Applikatorstiel
herum anliegt und so überschüssige Applikationssubstanz
vom Applikatorstiel abzieht bzw. abstreift.
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Die 1b zeigt
einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen, alternativ gestalteten
Radialmischeinsatzes 16a2 für den Kosmetikbehälter der 1a.
Dargestellt ist eine Draufsicht von oben auf den Querschnitt des
Radialmischeinsatzes 16a2 und den darin zentral geführten Applikatorstiel 68 ebenfalls
im Querschnitt. An der Innenfläche 28 des
Radialmischeinsatzes 16a2 sind als Mischelemente 30b Stege 32b vorgesehen,
die sich geradlinig und im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse
bezogen auf den Behälter
von unten nach oben erstrecken. D. h., in der 1b gibt
es insgesamt drei Mischelemente 30b, nämlich die drei Stege 32b. Durch
diese Stege 32b wird bei Betätigung, d. h. bei Rotation
des Radialmischeinsatzes 16a2, eine Durchmischung der in
dem Hohlraum 14 enthaltenen Applikationssubstanz erreicht,
indem die Stege 32b den Hohlraum 14 quasi in eine
große
(180°-Segment)
und zwei kleine (90°-Segmente)
um die Behälterlängsachse
A rotierende Mischkammern unterteilen, wobei die Mischwirkung weiter
gesteigert wird, indem die Stege 32b mit geringem Abstand
zum Applikatorstiel 68 eine spachtelähnliche Wirkung in diesem Bereich
haben. Bevorzugt wird diese Ausführung
des Radialmischeinsatzes 16a2 als eine Halbschale ausgeführt. Selbstverständlich ist
es denkbar, im Vergleich zur dargestellten Halbschale den Radialmischeinsatz
auch als ein kleineres oder größeres Segment
auszuführen.
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2 zeigt
einen Kosmetikbehälter
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
des ersten Aspektes der vorliegenden Erfindung. Wie in der 1a besteht
der Kosmetikbehälter
in 2 aus einem Behälterkörper 10 mit einer
Behälteröffnung 12 und
dem Hohlraum 14 zur Aufnahme eines Radialmischeinsatzes 16b und
der Applikationssubstanz. Der Radialmischeinsatz 16b ist
in dem Hohlraum 14 bezüglich des
Behälterkörpers 10 ortsfest
und um die Behälterlängsachse
A drehbar angeordnet und besitzt wiederum ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes und
mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes erstes
offenes Ende 18, an dem der Radialmischeinsatz 16b mit
dem Verschluss (nicht gezeigt) und/oder dem Applikatorstiel (nicht
gezeigt, siehe z. B. 6 bzw. 7)
lösbar
verbindbar ist.
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Der
Radialmischeinsatz 16b ist im Vergleich zu dem rotationssymmetrisch
zur Behälterlängsachse
A ausgeführten
Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 mit einem
ovalen, d. h. asymmetrischen, Querschnitt ausgeführt und besitzt eine im wesentlichen parallel
zur Behälterlängsachse
A an der Behälterinnenwand 22 anliegende
Mischkante 34. Weiter weist der Radialmischeinsatz 16b im
Bereich der Mischkante 34 eine Vielzahl von Mischdurchbrechungen 36 auf.
Weiter ist an dem Radialmischeinsatz 16b gegenüber der
Mischkante 34 eine Mischwendel 38 mit einer im
Wesentlichen zur Behälterlängsachse
A parallelen Wendelachse angeordnet. Die Mischwendel 38 wird
bei Rotation des Radialmischeinsatzes 16b durch die Applikationssubstanz
bewegt. Aufgrund der ovalen Form des Radialmischeinsatzes 16b wird die
Applikationssubstanz in den inneren Randbereich zwischen dem Radialmischeinsatz 16b und
der Behälterinnenwand 22 gezwängt bzw.
dort verdichtet und durch die vorhandenen Mischdurchbrechungen 36 in
den Innenraum des Radialmischeinsatzes 15 befördert.
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In 3 ist
ein Kosmetikbehälter
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
des ersten Aspektes der vorliegenden Erfindung gezeigt. Zu erkennen ist
wieder der Behälterkörper 10 mit
einer Behälteröffnung 12 und
dem Hohlraum 14, in dem der bezüglich des Kosmetikbehälters ortsfeste
und um die Behälterlängsachse
A drehbare Radialmischeinsatz 16c eingepasst ist. Der Radialmischeinsatz 16c besitzt ein
in die Behälteröffnung 12 eingepasstes
und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes
erstes offenes Ende 18 und ist dort mit dem (nicht gezeigten)
Verschluss und/oder Applikatorstiel lösbar verbindbar. Der Radialmischeinsatz 16c besitzt
als Grundkörper
ein Zentralrohr 17 von dem ausgehend sich mehrere Mischelementtragflächen 33 im
Wesentlichen senkrecht in Richtung Behälterinnenwand erstrecken. Dadurch
wird der Hohlraum 14 in mehrere im Wesentlichen gleich
große
Mischkammern 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f unterteilt.
Weiter sind in dem Zentralrohr 17 zu jeder Mischkammer 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f wenigstens
eine Mischdurchbrechung 37 und in jeder Mischelementtragfläche 33 mindestens
eine Mischdurchbrechung 39 vorgesehen. Die Mischdurchbrechungen 39 in
den Mischelementtragflächen 33 befinden
sich benachbart zur Behälterinnenwand 22 und
sind bevorzugt in benachbarten Mischelementtragflächen 33 versetzt
zu einander angeordnet. Zur Steigerung der Mischwirkung sind in
dem darge stellten Ausführungsbeispiel
der 3 in jeder Mischkammer 14a, 14b, 14c, 14d, 14e und 14f an
jeder Mischelementtragfläche 33 zusätzlich Mischelemente 35 vorgesehen,
die hier als Mischflügeln
ausgeführt
sind. Selbstverständlich
sind auch anders geometrisch geformte Mischelemente denkbar.
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Auch
bei dem Ausführungsbeispiel
für den erfindungsgemäßen Kosmetikbehälter der 3 ist an
dem Radialmischeinsatz 16c in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein Abstreifer 80 vorgesehen,
um zu verhindern, dass überschüssige Applikationssubstanz
beim Herausziehen bzw. Einführen
des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt
bzw. sich am Applikatorstiel befindet.
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In
der 4 ist ein Kosmetikbehälter gemäß einem Ausführungsbeispiel
des zweiten Aspektes der vorliegenden Erfindung zu sehen. Gezeigt
ist der Behälterkörper 10 mit
der Behälteröffnung 12 und
der Behälterlängsachse
A. Auch hier ist in der 4 der abnehmbare Verschluss,
an dem der Applikator mit seinem Applikatorstiel und dem Applikatorelement vorgesehen
ist, nicht dargestellt. In dem Hohlraum des Behälterkörpers 10 zur Aufnahme
des Applikators und der Applikationssubstanz befindet sich ein bezüglich des
Behälterkörpers 10 ortsfester,
rohrförmiger
und um die Behälterlängsachse
A drehbarer Mischeinsatz 16d.
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Der
Mischeinsatz 16d hat ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes
und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes
erstes offenes Ende 18 und nimmt bei geschlossenem Kosmetikbehälter den nicht
gezeigten Applikatorstiel mit dem daran befestigten Applikatorelement
auf. Wie bereits oben erläutert
ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel
der Mischeinsatz 16d mit dem nicht gezeigten Verschluss
und/oder dem Applikatorstiel derart lösbar verbindbar, dass eine
Drehbewegung des Verschlusses um die Behälterlängsachse A eine entsprechende
Drehung des Mischeinsatzes 16d bewirken kann. Weiter ist
in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz 16d und der Behälterinnenwand 22 eine
Mischschreibe 48 angeordnet.
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Die
Mischscheibe 48 weist ein Zentralloch 50 mit einem
Innengewinde 52 auf, welches mit einem Außengewinde 54 an
dem Mischeinsatz 16d in Eingriff steht. Weiter kann zwischen
der Behälterinnenwand 22 und
der Mischscheibe 48 als Verdrehsicherung ein Führungsmittel
vorgesehen sein, nämlich
an der Behälterinnenwand 22 eine
vom Behälterboden 26 nach
oben verlaufenden Steg 56, die mit einer entsprechenden
in der Stirnkante der Mischscheibe 48 vorgesehenen Ausnehmung
bzw. Nut 58 in Eingriff steht. Damit wird eine Rotation
der Mischscheibe 48 um die Behälterlängsachse A verhindert und eine Drehung
des Mischeinsatzes 16d über
die Gewindeführung
in eine Hubbewegung der Mischscheibe 48 entlang der Behälterlängsachse
A umgesetzt. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich herausgestellt
hat, dass bei entsprechender Dimensionierung der Mischscheibe 48 und
des Behälters
und geeigneter Materialauswahl zwischen der Mischscheibe 48 und
der Behälterinnenwand 22 genügend Reibung
auftritt, durch die ein unerwünschtes
Mitnehmen der Mischscheibe 48 in Drehrichtung verhindert
wird. D. h., unter dieser Voraussetzungen kann auf das dargestellte
Führungsmittel
auch verzichtet werden.
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Der
Verschluss des Behälterkörpers 10 an der
Behälteröffnung 12 ist
als Schraubverschluss ausgeführt,
wie an dem Gewinde 60 im Bereich der Behälteröffnung 12 zu
erkennen ist. Besonders vorteilhaft ist die Steigung des Außengewindes 54 des Mischeinsatzes 16d so
auf die Steigung des Gewindes 60 des Schraubverschlusses
abgestimmt, dass die benötigten
Drehungen des Verschlusses beim Öffnen
oder Schließen
des Behälters
in den gewünschten
Hub der Mischscheibe 48 umgesetzt werden.
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Weiter
besitzt der drehbare rohrförmige Mischeinsatz 16d in
seinem dem Hals des Behälterkörpers 10 zugewandten
Bereich wenigstens eine Mischdurchbrechung 62. Zusätzlich sind
in der Mischscheibe 48 mehrere Mischdurchbrechungen 64 vorgesehen.
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Die
Betätigung
der Mischvorrichtung findet durch Öffnen bzw. Verschließen des
Kosmetikbehälters
statt. Wie bereits oben erläutert
wird eine Drehung am Verschluss beim Öffnen bzw. Verschließen durch
ein Zusammenwirken des Verschluss und/oder des eingesetzten Applikatorstiels
mit dem Mischeinsatz 16d in einen entsprechenden Hub der
Mischscheibe 48 umgesetzt. Dadurch wird die gewünschte Durchmischung
bzw. Aufmischung der Applikationssubstanz erzielt, indem die Applikationssubstanz
von der Mischscheibe 48 bewegt und so durch die Mischdurchbrechungen 62, 64 gepresst
wird.
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In 5 ist
ein Kosmetikbehälter
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
des dritten Aspektes der vorliegenden Erfindung dargestellt. Der
Kosmetikbehälter
besitzt im Vergleich zu den vorausgehenden Ausführungen der Erfindung in dem
Hohlraum 14 einen rohrförmigen
Mischeinsatz 16e, der ein in die Behälteröffnung 12 eingepasstes
und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes
erstes offenes Ende 18 aufweist und so ausgebildet ist,
dass der Mischeinsatz 16e in Richtung der Behälterlängsachse
A um eine begrenzte Strecke reversibel verrückbar ist.
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Hierzu
ist der Mischeinsatz 16e mittels eines zwischen dem Mischeinsatz 16e und
dem Behälterboden 26 angeordneten
Federungsmittels federnd gelagert. Bei dem Federungsmittel der 5 handelt es
sich um eine Druckfeder 84. Wie in der 5 dargestellt,
wird der Mischeinsatz 16e beim Öffnen des Kosmetikbehälters durch
die Druckfeder 84 in Richtung der Behälteröffnung 12 nach oben
gedrückt,
d. h um eine begrenzte Strecke verrückt.
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An
dem rohrförmigen
Mischeinsatz 16e sind zur Behälterlängsachse A senkrechte Mischscheiben 86 angeordnet,
die sich vom Mischeinsatz 16e in Richtung der Behälterinnenwand 22 erstrecken
und zueinander beabstandet sind. Dabei wird der Mischhub der Anordnung
durch die oberste Mischscheibe 87 festgelegt, genauer gesagt
besteht der Mischhub in dem Abstand der obersten Mischscheibe 87 bei geschlossenem
Behälter
zur oberen Behälterinnenwand 22,
in der die Behälteröffnung 12 angeordnet ist.
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Der
rohrförmige
Mischeinsatz 16e weist über den
gesamten im Hohlraum 14 liegenden Bereich jeweils zwischen
zwei benachbarten Mischscheiben 86 wenigstens eine Mischdurchbrechung 88 auf.
Zusätzlich
besitzen die Mischscheiben 86 in der Nähe der Behälterinnenwand 22 Mischdurchbrechungen 90,
die auf jeweils zwei zueinander benachbarten Mischscheiben 86 zueinander
versetzt angeordnet sind. Dadurch bildet der gesamte Mischeinsatz 16e für die Applikationssubstanz
eine labyrinthartige Anordnung, durch die bei Betätigung des
Mischeinsatzes, d. h., wenn dieser beim Öffnen des Behälters bzw.
Verschließen
des Behälters
um die begrenzte Strecke verrückt
wird, die Applikationssubstanz hindurch gedrückt wird.
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Zur 5 sei
noch angemerkt, dass es auch möglich
ist, anstelle der Mischscheiben 86 eine einzige Mischfläche (nicht
gezeigt) einzusetzen, die schraubenförmig um den rohrförmigen Mischeinsatz 16f gewendelt
und in dem Bereich zwischen dem Mischeinsatz 16f und der
Behälterinnenwand 22 geführt ist.
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Um
zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw.
Einführen
des Applikators 66 durch die Behälteröffnung 12 austritt,
ist auch hier an dem Mischeinsatz 16e in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein
Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen
des Applikatorstieles 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um
den gesamten Applikatorstiel herum anliegt und dazu dient überschüssige Applikationssubstanz
beim Herausziehen des Applikators 66 aus dem Behälter zurückzuhalten.
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6 zeigt
einen Kosmetikbehälter
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
gemäß dem vierten
Aspekt der vorliegenden Erfindung. Der Mischeinsatz 16f und
der Applikatorstiel 68 sind in einem Bereich benachbart
dem Verschluss, d. h. an der Behälteröffnung 12,
so dimensioniert, dass der Außendurchmesser
des Applikatorstiels 68 dort dem Innendurchmesser des Mischeinsatzes 16f entspricht.
In 6 besitzt der Applikatorstiel 68 der 6 in
diesem Bereich einen Kolbenansatz 66. Dadurch bildet der
Applikatorstiel 68, das heißt der Kolbenansatz 66,
zusammen mit dem Mischeinsatz 16f in diesem Bereich einen
Saugkolben, mittels dem beim Herausziehen des Applikatorstiels 68 aus
dem Kosmetikbehälter eine
Saugwirkung erzeugt wird. Durch diese Saugwirkung wird Applikationssubstanz
durch das untere offene Ende 24 des Mischeinsatzes 16f und
anschließend
im Mischeinsatz 16f nach oben gefördert. Zur Steigerung dieser
Saugkolbenfunktion ist an dem Kolbenansatz 66 weiter eine
O-Ringdichtung 75 vorgesehen.
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In
unmittelbarer Nähe
zur Behälteröffnung bzw.
dem Hals der Behälteröffnung befindet
sich an dem Mischeinsatz 16f eine Mischdurchbrechung 82. Als
besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, dass die Öffnungsfläche R1 dieser
Mischdurchbrechung 82 wesentlich größer ist als die Öffnungsfläche des
von dem unteren Ende 24 des rohrförmigen Radialmischeinsatzes 16f zusammen
mit dem Behälterboden 27 gebildeten
Spalts R2.
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Weiter
ist in dem Kolbenansatz 66 des Applikatorstiels 68 ein
Ventil vorgesehen, das aus einer Ventilnut 76 in dem Kolbenansatz 66 und
einer Entlüftungsöffnung 77 besteht.
Das Ventil besitzt zwei Funktionszustände, nämlich Entlüftungsöffnung 77 offen bzw.
Entlüftungsöffnung 77 geschlossen.
Diese zwei Funktionszustände
werden durch die Lage der Entlüftungsöffnung 77 und
die Lage der O-Ringdichtung 75 in der Ventilnut 76 festgelegt.
Dazu ist die O-Ringdichtung 75 in
der Ventilnut verschiebbar gelagert und die Lage der O-Ringdichtung 75 wird
durch die aktuelle bzw. letzte Bewegungsrichtung des Applikatorstiels 68 in
Richtung der Behälterlängsachse A
gesteuert. Das Ventil ist so ausgelegt, dass beim Öffnen des
Behälters
die Entlüftungsöffnung 77 geschlossen
ist. Dadurch kann sich die oben beschriebene Saugwirkung im rohrförmigen Mischeinsatz 16f aufbauen.
Beim Schließen
des Behälters
wird die Ringdichtung 75 in der Ventilnut 76 derart
verschoben, dass die Entlüftungsöffnung 77 freigegeben,
d. h. offen, ist. Die Entlüftungsöffnung 77 steht über einen
Durchgang (in der 6 nicht näher gezeigt) im Kolbenansatz 66 bzw.
dem daran befestigten Verschluss mit der Umgebung des Behälters, genauer gesagt
dem Umgebungsdruck, in Verbindung.
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Durch
das Ventil wird verhindert, dass sich beim Schließen des
Behälters
der durch Zusammenwirken des Applikatorstiels 68 mit dem
Mischeinsatz 16f ein Überdruck
im Behälter
gegenüber
der Umgebung aufbaut. Somit wird sichergestellt, dass weder beim
Verschließen
des Behälters
noch dem anschließenden
Lagern des verschlossenen Behälters
durch einen gegenüber
der Umgebung überhöhten Innendruck
Applikationssubstanz unbeabsichtigt austreten kann.
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Um
zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw.
Einführen
des Applikatorstiels 68 mit dem Applikator 70 durch
die Behälteröffnung 12 austritt,
ist auch hier an dem Mischeinsatz 16f in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein
Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen
des Applikatorstiels 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um
den gesamten Applikatorstiel 68 herum anliegt und dazu
dient überschüssige Applikationssubstanz
beim Herausziehen des Applikators 70 aus dem Behälter zurückzuhalten.
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7a zeigt
einen Teilaspekt des Kosmetikbehälters
der 8 gemäß dem fünften Aspekt
der vorliegenden Erfindung. Der Behälterkörper 10 besitzt wiederum
eine Behälteröffnung 12,
der wie in den oben beschriebenen 1a bis 6 mit
einem abnehmbaren Verschluss (nicht gezeigt), an dem ein Applikatorstiel 68 mit
einem Applikator 70 befestigt ist, verschlossen werden
kann. In dem Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 zum Aufnehmen
des Applikatorstiels 68, des Applikators 70, der
Applikationssubstanz und eines rohrförmigen Mischeinsatzes 16g,
der wiederum ein mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallendes
erstes offenes Ende 18 aufweist und hier so ausgebildet
ist, dass zwischen dem Applikatorstiel 68 und dem Mischeinsatz 16g bei
geschlossenem Kosmetikbehälter
im Bereich des Hohlraums 14 ein Kapillarspalt 72 besteht.
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Zur
Vergrößerung der
wirksamen Fläche
des Kapillarspalts 72 besitzt der rohrförmige Radialmischeinsatz 16g auf
der dem eingesetzten Applikatorstiel 68 zugewandten Innenseite 74 parallel
zur Behälterlängsachse
A verlaufende Stege 76, die ähnlich zu ringförmig nach
innen gerichteten Lamellen angeordnet sind und wobei von je zwei
benachbarten Stegen 76 eine Kapillarkammer 73 gebildet wird.
Dadurch wird eine Vergrößerung der
wirksamen Fläche
des zwischen den Stirnflächen
der Stege 76 und dem Applikatorstiel 68 befindlichen
Kapillarspalts 72 erreicht. Durch die Kapillarwirkung des
Kapillarspalts 72 wird beim Herausziehen des Applikatorstiels 68 beim Öffnen des
Kosmetikbehälters
die Applikationssubstanz in den Radialmischeinsatz 16g hochgezogen,
wodurch zum einen eine Entmischung der Applikationssubstanz verhindert wird
und darüber
hinaus eine Durch- bzw. Aufmischung der Applikationssubstanz erfolgt.
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Es
sei noch angemerkt, dass zur Steigerung des Transports von Applikationssubstanz
in dem Radialmischeinsatz 16g der Applikatorstiel 68 in
einem Bereich benachbart dem Verschluss, d. h. an der Behälteröffnung 12,
gemäß dem oben
beschriebenen vierten Aspekt der Erfindung ausgeführt sein
kann. D. h., der Applikatorstiel 68 der 7a besitzt
einen Applikatorbund 67, der mit einem Außendurchmesser ausgeführt ist,
der dem Innendurchmesser des Radialmischeinsatzes 16g wenigstens
im Bereich des Halses an der Behälteröffnung 18 entspricht.
Zur Verbesserung der damit gewünschten
Saugwirkung könnten
auch hier zusätzlich
eine O-Ringdichtung und zur Vermeidung eines überhöhten Innendrucks das im Zusammenhang
mit der 6 beschriebene Ventil vorgesehen
sein.
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Die
in dem Radialmischeinsatz 16g beim Herausziehen durch die
Kapillarwirkung bzw. die Saugkolbenwirkung nach oben geförderte Applikationssubstanz
kann in der Nähe
des Verschlusses durch eine oder mehrere im Radialmischeinsatz 16g vorgesehene
Mischdurchbrechungen 82 aus dem Innenbereich des Radialmischeinsatzes 16g in
den Hohlraum 14 des Behälterkörpers 10 zurückfließen. Dabei
hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, über den gesamten Bereich des
Radialmischeinsatzes 16g, der sich im Hohlraum 14 befindet,
eine Vielzahl von solchen Mischdurchbrechungen 82 vorzusehen.
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In
der 7b ist als Ausschnitt der Radialmischeinsatz 16g zusammen
mit dem Applikatorstiel 68 im Querschnitt dargestellt,
um die erreichte Vergrößerung des
wirksamen Kapillarspaltes 72 durch die Anordnung der Stege 76 zu
verdeutlichen. Es sei angemerkt, dass es sich bei 7b um
eine Skizze lediglich zur Veranschaulichung des Prinzips handelt, d.
h., tatsächlich
sind deutlich mehr Stege 76 vorhanden, um die ausgebildeten
Kapillarkammern 73 so zu dimensionieren, dass die gewünschte Kapillarwirkung
auftritt.
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Um
zu verhindern, dass Applikationssubstanz beim Herausziehen bzw.
Einführen
des an dem Applikatorstiel 68 befestigten Applikators 70 durch die
Behäl teröffnung 12 austritt,
ist auch hier an dem Radialmischeinsatz 16g in der Nähe der Behälteröffnung 12 ein
Abstreifer 80 vorgesehen, der beim Einführen oder beim Herausziehen
des Applikatorstieles 68 durch die Behälteröffnung 12 an dem Applikatorstiel 68 um
den gesamten Umfang des Applikatorstiel 68 herum anliegt.
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8 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des Kosmetikbehälters
gemäß dem fünften Aspekt
der Erfindung. Dabei besitzt der Mischeinsatz 16h das in die
Behälteröffnung 12 eingepasste
und mit der Behälteröffnung 12 zusammenfallende
erste offene Ende 18. Im Vergleich zu den 6 und 7 hat der Mischeinsatz 16h die
Form mehrerer ineinander gesetzter Zylinder bzw. Rohrelemente 40,
wobei zueinander benachbarte Rohrelemente 40 jeweils einen Ringspalt 42 ausbilden,
der wiederum so dimensioniert ist, dass er als Kapillarspalt für die Applikationssubstanz
wirkt. Die Rohrelementlängsachsen
sind im Wesentlichen parallel zur Behälterlängsachse A angeordnet. Damit
kann die Applikationssubstanz im Behälter im Wesentlichen in der
Vielzahl von Kapillarspalten gespeichert werden, wodurch eine Entmischung
der Applikationssubstanz weitgehend von Anfang an verhindert werden
kann. Mit fortschreitender Entleerung des Kosmetikbehälters sinkt
die Applikationssubstanz aus den Kapillarspalten nach unten und
kann über
den Applikator entnommen werden.
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Auch
bei dem Kosmetikbehälter
der 8 ist an dem Mischeinsatz 16h in der
Nähe der
Behälteröffnung 12 ein
Abstreifer 80 vorgesehen, um zu verhindern, dass Applikationssubstanz
beim Herausziehen bzw. Einführen
des Applikators durch die Behälteröffnung 12 austritt.
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Mit
den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen der verschiedenen
Aspekte der vorliegenden Erfindung wurden verschiedene Ausführungen
für einen
Kosmetikbehälter
mit integriertem Mischeinsatz offenbart, wobei die Mischeinsätze zum Durch-
bzw. Aufmischen einer in dem Kosmetikbehälter enthaltenen Applikationssubstanz
und/oder zum Verhindern bzw. Verzögern eines Entmischen der enthaltenen
Applikationssubstanz in ihre Phasen dienen. Die erfindungsgemäßen Mischeinsätze sind dabei
bevorzugt so ausgestaltet, dass eine Applikationssubstanz in dem
Kosmetikbehälter
kurz vor der Mischeinsätze
zum Durch- bzw. Aufmischen einer in dem Kosmetikbehälter enthaltenen
Applikationssubstanz und/oder zum Verhindern bzw. Verzögern eines
Entmischen der enthaltenen Applikationssubstanz in ihre Phasen dienen.
Die erfindungsgemäßen Mischeinsätze sind
dabei bevorzugt so ausgestaltet, dass eine Applikationssubstanz
in dem Kosmetikbehälter
kurz vor der Applikation durch einen jeweiligen erfindungsgemäßen Mischvorgang
aufgemischt wird, um die Homogenität der Applikationssubstanz
zu gewährleisten.
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Abschließend sei
angemerkt, dass die Verwendung des erfindungsgemäßen Behälters nicht auf kosmetische
Produkte beschränkt
ist. Der Behälter
kann prinzipiell in allen Bereichen verwendet werden, in denen zu
applizierende Substanzen mit einem Applikatorelement auf eine Oberfläche aufgetragen
werden soll und eine hinreichend genau dosierte Beladung des Applikatorelements
mit einer ausreichend homogenen, d. h. gut durchmischten, Applikationssubstanz
gewährleistet
sein soll.