DE102005037613A1 - Mikroschalter - Google Patents
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Abstract
Bei einem Mikroschalter (1), bestehend aus einem Gehäuse (2), aus mindestens zwei im Gehäuse (2) angeordneten Leiterbahnen (3) und aus einem an dem Gehäuse (2) abgestützten Federelement (11), das im unbetätigten Zustand von mindestens einer Leiterbahn (3) abgehoben ist, das in Richtung der Leiterbahnen (3) bewegbar ist und mittels dem durch dessen Betätigung die Leiterbahnen (3) zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes miteinander verbindbar sind, soll gewährleistet sein, dass die Baugröße minimiert und gleichzeitig der Hub des Mikroschalters (1) möglichst groß bemessen ist. Außerdem soll der Mikroschalter (1) eine hohe Lebensdauer aufweisen. DOLLAR A Dies wird dadurch erzielt, dass das Federelement (11) als Platte (12) ausgebildet ist, in deren Bereich um den Mittelpunkt (18) eine von den Leiterbahnen (3) abgehobene Schaltkuppel (13) ausgebildet ist, dass die Schaltkuppel (13) durch die von der Platte (12) gebildete Ebene bewegbar ist und dass an der Platte (12) mindestens zwei gegenüberliegende Anformungen (19) vorgesehen sind, die von dieser seitlich abstehen und die in der von der Platte (12) gebildeten Ebene verlaufen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Mikroschalter, bestehend aus einem Gehäuse, aus mindestens zwei im Gehäuse angeordneten Leiterbahnen und aus einem an dem Gehäuse abgestützten Federelement, das im unbetätigten Zustand von mindestens einer Leiterbahn abgehoben ist, das in Richtung der Leiterbahnen bewegbar ist und durch das beim Betätigen die Leiterbahnen zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes miteinander verbindbar sind.
- Der
DE 198 16 956 C1 ist ein sogenannter Schnappscheibenschalter entnehmbar, der eine gewölbte Schnappscheibe aufweist, die durch mehrere Auflageelemente auf einem Grundelement abgestützt ist. Um den Kontaktweg des Schnappscheibenschalters zu vergrößern, ist ein Trennelement vorgesehen, durch das der Abstand der Auflageelemente vom Grundelement erhöht wird. - Es ist auch bekannt, das Federelement als Kegelstumpf auszubilden, um die auftretenden Spannungen, die beim Bewegen des Federelementes, insbesondere in dessen Randbereich auftreten, aufzunehmen.
- Als nachteilig bei solchen Schnappscheibenschalter hat sich herausgestellt, dass durch das Bewegen der Schnappscheibe im Randbereich des Betätigungsfeldes Spannungsrisse entstehen, die dazu führen, dass die Lebensdauer solcher Schnappschalter beschränkt ist. Darüber hinaus bauen die bekannten Schnappscheibenschalter äußerst groß, so dass diese nicht als Mikroschalter eingesetzt werden können, denn beispielsweise der durch die
DE 198 16 956 C1 offenbarte Schnappscheibenschalter weist ein Trennelement auf, um den Hubweg des Schnappscheibenschalters zu vergrößern. Je größer jedoch das Trennelement ausgebildet ist, desto größer ist die Außenkontur der gesamten Schnappscheibenschalteranordnung. - Ausgehend von den bekannten Schnappscheibenschalter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Mikroschalter der vorbezeichneten Gattung derart auszugestalten, dass dieser eine erhöhte Lebensdauer gegenüber einem Mikroschalter gleicher Baugröße aufweist, der gleichzeitig einen möglichst gering bemessenen Umfang einnehmen soll. Dieser Mikroschalter soll zudem einen möglichst groß bemessenen Hub- bzw. Schaltweg aufweisen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Federelement als Platte ausgebildet ist, dessen Bereich um den Massenmittelpunkt als von den Leiterbahnen abgehobene Schaltkuppel ausgebildet ist, dass die Schaltkuppel durch die von der Platte gebildete Ebene bewegbar ist und dass an der Platte mindestens zwei gegenüberliegende Anformungen vorgesehen sind, die von dieser seitlich abstehen und die in der von der Platte gebildeten Ebene verlaufen.
- Es ist besonders vorteilhaft, wenn an dem als Platte ausgebildeten Federelement mindestens zwei gegenüberliegende Anformungen vorgesehen sind, denn dadurch werden die durch das Bewegen der Schaltkuppel auftretenden Spannungen durch die Anformungen aufgenommen und an das Gehäuse weitergeleitet. Insbesondere im Übergangsbereich zwischen der Schaltkuppel und der Platte entstehen durch die Bewegung der Schaltkuppel in der Platte Spannungen, die zu Beschädigungen der Verbindung zwischen der Schaltkuppel und der Platte führen. Durch die Anformungen wird demnach die Lebensdauer des Mikroschalters gesteigert.
- Das Federelement weist eine Materialeigenschaft auf, die es ermöglicht, dass die Schaltkuppel beim Betätigen durch die von der Platte gebildeten Ebene hindurchbewegt werden kann, so dass der von der Schaltkuppel zurückgelegte Hubweg erhöht ist.
- Um eine weitere Abstandsvergrößerung zwischen der Innenseite der Schaltkuppel und einer unterhalb der Schaltkuppel verlaufenden Leiterbahn zu erzielen, ist an der Unterseite der Platte, vorzugsweise in deren Eckbereichen, jeweils ein Auflagesockel angeformt, der auf dem Gehäuse oder auf außen verlaufenden Leiterbahnen aufliegt. Aufgrund des erheblich vergrößerten Abstandes zwischen der Innenseite der Schaltkuppel und der innen verlaufenden Leiterbahn wird ein unbeabsichtigter Kurzschluss vermieden.
- Vielmehr wird gewährleistet, dass durch das Betätigen der Schaltkuppel ausschließlich der Mikroschalter aktiviert wird.
- Um die Betätigung des Federelementes von außen zu erleichtern, ist ein Betätigungselement, das an dem Gehäuse fixiert ist, vorgesehen. Das Betätigungselement ist als Kugel ausgebildet und wird in einem Deckel gehalten. Dadurch wird eine positionsgenaue Aktivierung bzw. Betätigung des Federelementes sichergestellt.
- Es ist besonders zweckmäßig, wenn an der Kugel ein umlaufender Dichtungsmantel vorgesehen ist, durch den der Zwischenraum zwischen der Kugel und dem Deckel verschlossen ist. Folglich können Schmutz- und Staubpartikel durch den Dichtungsmantel vor dem Eindringen in das Innere des Gehäuses des Mikroschalters abgehalten werden.
- Der Dichtungsmantel kann zwischen dem Deckel und dem Gehäuse verspannt gehalten werden, so dass der Dichtungsmantel nach Art einer Membrane beim Betätigen des Betätigungsschalters wirkt. Der Dichtungsmantel kann auch so ausgebildet sein, dass er über das Gehäuse rastet, zum Beispiel als Zwei-Komponenten-Bau-Teil.
- Um einen unbeabsichtigten Kurzschluss zwischen der Schaltkuppel und der mittleren Leiterbahn zu vermeiden, kann vorgesehen sein, die mittlere Leiterbahn in eine niveauniedrigere Ebene im Gehäuse anzuordnen als die beiden äußeren parallel zu dieser verlaufenden Leiterbahnen, so dass der Abstand zwischen der Schaltkuppel und der mittleren Leiterbahn durch diese konstruktive Maßnahme erhöht wird.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- In der Zeichnung sind zwei erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele eines Mikroschalters dargestellt, die nachfolgend näher erläutert werden.
- Im einzelnen zeigt:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Mikroschalters, bestehend aus einem Gehäuse und ein in diesem eingebetteten Federelement, das durch ein Betätigungselement in Richtung auf drei Leiterbahnen betätigbar ist, in perspektivischer Ansicht, -
2a den Mikroschalter gemäß1 , entlang der Schnittlinie II-II, im unbetätigten Zustand, -
2b den Mikroschalter gemäß1 entlang der Schnittlinie III-III, im unbetätigten Zustand; -
2c den Mikroschalter gemäß2a , im betätigten Zustand, -
2d den Mikroschalter gemäß2b , im betätigten Zustand, -
3a das Federelement gemäß1 , in Seitenansicht, -
3b das Federelement gemäß1 , in Draufsicht, -
4a ein zweites Ausführungsbeispiel eines Mikroschalters, bestehend aus einem Gehäuse, in dem ein Federelement eingebettet ist und dessen mittlere Leiterbahn gegenüber den beiden äußeren Leiterbahnen in einer niveauniedrigeren Ebene verläuft, im Schnitt, -
4b den Mikroschalter gemäß4a in einem gegenüber der4a um 90 ° gedrehten Schnitt, -
5a den Mikroschalter gemäß1 und dessen schwimmend gelagertes Federelement, das im Gehäuse durch eine Einprägung gehalten ist, im Schnitt, -
5b den Mikroschalter gemäß5a in Draufsicht, -
6 den Mikroschalter gemäß1 , in perspektivischer Ansicht und eine Ausführungsvariante für das Betätigungselement ohne Dichtungsmantel, im Schnitt. -
1 ist ein Mikroschalter1 zu entnehmen, durch den ein elektrischer Schaltvorgang vorgenommen werden kann. Der Mikroschalter1 kann dabei manuell oder mechanisch bedient werden. - Der Mikroschalter
1 besteht aus einem Gehäuse2 , in dem drei parallel zueinander verlaufende Leiterbahnen3 untergebracht sind. An beiden gegenüberliegenden Stirnseiten des Gehäuses2 sind für jede der drei Leiterbahnen3 jeweils ein Steckplatz bzw. Lötflächen für SMO oder Variante für THT vorgesehen, so dass an dem Gehäuse2 wahlweise einseitig oder beidseitig Anschlussmöglichkeiten geschaffen sind. - An das Gehäuse
2 ist in dessen Randbereich ein umlaufender Steg5 angeformt, so dass der Steg5 einen Raum bildet. In diesen Raum ist ein Federelement11 , das als Platte12 ausgeformt ist, eingesetzt. - Insbesondere den
3a und3b kann die exakte Ausbildung des Federelementes11 entnommen werden. Die Platte12 weist zwei Symmetrieachsen16 und17 auf, die sich im Symmetrie-Mittelpunkt18 des Federelementes11 schneiden. - Um den Mittelpunkt
18 ist eine ringförmige Schaltkuppel13 ausgeformt, die elastisch mit der Platte12 verbunden ist. Die Schaltkuppel13 ragt aus der von der Platte12 gebildeten Ebene und kann durch eine auf diese ausgerichtete Kraft durch die von der Platte12 gebildete Ebene verfahren werden. - Auf der von der Schaltkuppel
13 abgewandten Seite der Platte12 sind an dieser in den vier Eckbereichen jeweils ein Standsockel14 vorgesehen. Die Platte12 . die an dieser angeformten Schaltkuppel13 sowie die vier Standsockel14 bilden demnach das Federelement11 . - Insbesondere in der
3b ist gezeigt, dass an die Platte12 zwei gegenüberliegende Anformungen19 angebracht sind, die in der von der Platte12 gebildeten Ebene seitlich verlaufen. Die Anformungen19 dienen dazu, die beim Betätigen der Schaltkuppel13 entstehenden Spannungen im Übergangsbereich zwischen der Schaltkuppel13 und der Platte12 aufzunehmen, um die Lebensdauer des Federelementes11 insgesamt zu erhöhen, da durch diese die Schaltvorgänge für den Mikroschalter1 aufnehmbar sind, ohne dass Spannungsrisse entstehen, durch die die Schaltkuppel13 von der Platte12 abgetrennt würde. - In den
2a und2b ist gezeigt, wie das Federelement11 in dem Gehäuse2 untergebracht ist. Der Randbereich der Platte12 liegt an der Innenseite des Steges5 des Gehäuses2 an. Die Innenkontur des Steges5 entspricht daher der Außenkontur der Platte12 , so dass die Platte12 durch den Steg5 in den horizontalen Richtungen gehalten ist. - Zur Betätigung des Federelementes
11 , insbesondere zur Betätigung der Schaltkuppel13 , ist an dem Gehäuse ein Betätigungselement21 angebracht. Das Betätigungselement21 ist in seinem Querschnitt kugelförmig ausgebildet. Im Übergangsbereich zwischen der Außenkontur des Betätigungselementes21 und dem Gehäuse2 ist an dem Betätigungselement21 ein Dichtungsmantel23 angeformt, dessen freies Ende auf der Oberseite des Steges5 aufliegen. An die Außenseite des Steges5 sind zwei gegenüberliegend zueinander verlaufende Rastnasen24 angeformt, über die ein Deckel22 mit einem Schnappvorsprung25 gedrückt werden kann. Die Rastnasen24 wirken als Hinterschneidungen und fixieren den Schnappvorsprung25 . Der Deckel22 umgreift den Dichtungsmantel23 vollständig, wodurch das Betätigungselement21 am Gehäuse2 arretiert wird. - Der Deckel
22 kann derart gestaltet sein, dass dieser mit dem Dichtungsmantel23 durch ein geeignetes Fertigungsverfahren verbunden ist. - Die drei Leiterbahnen
3 verlaufen in einer gemeinsamen Schaltebene im Gehäuse2 . Auf die beiden äußeren Leiterbahnen3 liegen dabei die Standsockel14 des Federelementes11 auf. - In den
2c und2d wird gezeigt, wie sich die Schaltkuppel13 des Federelementes11 durch das Betätigungselement21 in Richtung der mittleren Leiterbahn3 verformen lässt. Durch eine in der Zeichnung vertikal verlaufende Kraft kann nämlich das Betätigungselement21 in Richtung auf die Schaltkuppel13 zubewegt werden, wodurch diese in Richtung der mittleren Leiterbahn3 gedrückt wird. Die Schaltkuppel13 durchdringt dabei die von der Platte12 gebildete Ebene und überwindet auch den Abstand, der von den Standsockeln14 zusätzlich erzeugt ist. Durch das Herunterdrücken der Schaltkuppel13 auf die mittlere Leiterbahn3 werden die drei Leiterbahnen zueinander kurz geschlossen, so dass ein Schaltvorgang des Mikroschalters1 erzeugbar ist. - Wenn die auf das Betätigungselement
21 aufgebrachte Haltekraft reduziert bzw. vollständig weggenommen wird, schnappt die Schaltkuppel13 nach Art einer Feder in ihre Ausgangslage zurück. Dadurch wird der Schaltvorgang beendet und das Betätigungselement21 wird durch die Schaltkuppel13 angehoben. - Der an dem Betätigungselement
21 angebrachte Dichtungsmantel23 dient dazu, das Federelement11 und die drei Leiterbahnen3 vor Schmutzeintritt zu schützen. Gleichzeitig wird durch den Dichtungsmantel23 das Betätigungselement21 zwischen dem Deckel22 und der Oberseite des Steges5 am Gehäuse2 fixiert. - In den
4a und4b ist die mittlere Leiterbahn3 gegenüber den beiden äußeren beiden Leiterbahnen3 abgesenkt im Gehäuse2 angeordnet, so dass der Abstand zwischen der Innenseite der Schaltkuppel3 , also der auf die mittlere Leiterbahn3 weisenden Seite der Schaltkuppel13 ein größerer Abstand erzeugt ist als in dem Ausführungsbeispiel der2a bis2d . Ein größerer Abstand zwischen der Innenseite der Schaltkuppel13 und der mittleren Leiterbahn3 erhöht die Sicherheit und ungewollte Schaltvorgänge des Mikroschalters1 werden verhindert. - In den
5a und5b ist gezeigt, dass das Federelement11 auch ohne das Betätigungselement21 im Gehäuse2 fixierbar ist. Hierzu werden die vier Eckbereiche des Gehäuses2 in Richtung auf das Federelement11 eingeprägt, so dass durch die derart erzeugten Prägungen das Federelement11 im Gehäuse2 schwimmend gelagert gehalten ist. Durch die Einprägungen in den Eckbereichen des Gehäuses2 wird nämlich verhindert, dass das Federelement11 aus dem Gehäuse2 herausfallen kann. Die Betätigung der Schaltkuppel13 kann durch einen Finger eines Benutzers oder einen dünnen Stift erfolgen. - In der
6 ist das Betätigungselement21 als Kugel ausgebildet, ohne dass an dieser ein Dichtungsmantel23 angeformt ist. Das als Kugel ausgebildete Betätigungselement21 wird ausschließlich drehbar in dem Deckel22 am Gehäuse2 gehalten. Die Außenkontur des Deckels22 ragt daher über die Mittelebene des Betätigungselementes21 hinaus, so dass aufgrund des vergrößerten nachfolgenden Durchmessers des Betätigungselementes21 ein Herausfallen des Betätigungselementes21 aus dem Deckel22 verhindert ist. - Dadurch, dass das Betätigungselement
21 bei allen Ausführungsbeispielen als Kugel ausgebildet ist und die Schaltkuppel13 eine domartige Außenkontur aufweist, die von dem Betätigungselement21 weggebogen ist, ist gewährleistet, dass der Gipfel der Schaltkuppel13 , der exakt im Mittelpunkt18 angeordnet ist, in Richtung auf die mittlere Leiterbahn3 bewegt wird. Das Betätigungselement21 wird nämlich ausschließlich mit der höchsten Erhebung der Schaltkuppel13 in Wirkverbindung treten, so dass eine seitliche Betätigung der Schaltkuppel13 ausgeschlossen werden kann. - Aufgrund der vier an der Platte
12 angeformten Auflagesockeln14 sowie der gewählten Wölbung der Schaltkuppel13 wird ein Schaltweg vorgegeben, der derart groß bemessen ist, dass ein ungewollter Kontakt zwischen der Innenseite der Schaltkuppel13 und der mittleren Leiterbahn3 im unbetätigten Zustand der Schaltkuppel13 nicht möglich ist. Da die beiden Anformungen19 in dem seitliche Bereich verlaufen, in dem zum Teil erhebliche Spannungen aufgrund der Betätigung der Schaltkuppel13 entstehen, werden diese in die Platte12 gleichmäßig eingeleitet. Es ist daher besonders vorteilhaft, wenn der von der Schaltkuppel13 eingenommene Radius um den Mittelpunkt18 als Ausgangsbasis für die Außenkonturen der beiden Anformungen19 herangezogen wird. Die Außenkonturen der Anformungen19 sollen nämlich kreisförmig um den Mittelpunkt18 verlaufen. Der Radius der Anformungen19 sollen 10 % bis 50 % größer sein als der Radius der Schaltkuppel13 um den Mittelpunkt18 . - Aufgrund dieser gewählten Geometrie-Eigenschaften wird gewährleistet, dass die Abmessung der Platte
12 möglichst klein gehalten ist und dass gleichzeitig die durch das Betätigen der Schaltkuppel13 entstehenden Spannungen durch die Anformungen19 gleichmäßig an die Platte12 weitergeleitet werden.
Claims (14)
- Mikroschalter (
1 ), bestehend aus einem Gehäuse (2 ), aus mindestens zwei im Gehäuse (2 ) angeordneten Leiterbahnen (3 ) und aus einem an dem Gehäuse (2 ) abgestützten Federelement (11 ), das im unbetätigten Zustand von mindestens einer Leiterbahn (3 ) abgehoben ist, das in Richtung der Leiterbahnen (3 ) bewegbar ist und mittels dem durch dessen Betätigung die Leiterbahnen (3 ) zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (11 ) als Platte (12 ) ausgebildet ist, in dessen Bereich um den Mittelpunkt (18 ) eine von den Leiterbahnen (3 ) abgehobene Schaltkuppel (13 ) ausgebildet ist, dass die Schaltkuppel (13 ) durch die von der Platte (12 ) gebildete Ebene bewegbar ist und dass an der Platte (12 ) mindestens zwei gegenüberliegende Anformungen (19 ) vorgesehen sind, die von dieser seitlich abstehen und die in der von der Platte (12 ) gebildeten Ebene verlaufen. - Mikroschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
12 ) rechteckförmig und die im Mittelpunkt (18 ) der Platte (12 ) angeordnete Schaltkuppel (13 ) kreisförmig ausgebildet sind, dass die beiden gegenüberliegenden Anformungen (19 ) eine kreisförmige Außenkontur aufweisen und dass der Radius der Außenkonturen der Anformungen (19 ) bezogen auf den Mittelpunkt (18 ) der Platte (12 ) mindestens 10 Prozent größer bemessen ist als der Radius der Schaltkuppel (13 ) um den Mittelpunkt (18 ). - Mikroschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Platte (
12 ) mindestens ein umlaufender Auflagesockel (14 ) angeformt ist, dass der Auflagesockel (14 ) gegenüberliegend zu der Schaltkuppel (13 ) in Richtung auf die Leiterbahnen (3 ) weisend vorgesehen ist und dass der Auflagesockel (14 ) von einer der Leiterbahnen (3 ) beabstandet ist und auf der oder den anderen Leiterbahnen (3 ) aufliegt. - Mikroschalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagesockel (
14 ) in jedem der Eckbereiche der Platte (12 ) angeformt ist. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an das Gehäuse (
2 ) einen in Richtung des Federelementes (11 ) weisenden umlaufenden Steg (5 ) angeformt ist, dass die Innenkontur des Steges (5 ) mit der Außenkontur des Federelementes (11 ) korrespondiert. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die vier Eckbereiche des Steges (
5 ) in Richtung des Gehäuses (2 ) und des Federelementes (11 ) eingeprägt sind. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaltkuppel (
13 ) ein Betätigungselement (21 ) zugeordnet ist, durch das die Schaltkuppel (13 ) von außen in Richtung auf die Leiterbahnen (3 ) bewegbar ist und dass das Betätigungselement (21 ) am Gehäuse (2 ) abgestützt gehalten ist. - Mikroschalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (
21 ) im Querschnitt als Kugel ausgebildet ist und dass das Betätigungselement (21 ) mittels eines Deckels (22 ) am Gehäuse (2 ) verrutschsicher gehalten ist. - Mikroschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Betätigungselement (
21 ) ein umlaufender Dichtungsmantel (23 ) angeformt ist, dass das freie Ende des Dichtungsmantels (23 ) zwischen dem Gehäuse (2 ) und dem Deckel (22 ) fest eingespannt ist. - Mikroschalter nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
22 ) oder der Dichtungsmantel (23 ) am Gehäuse (2 ) durch mindestens eine Rastnase (24 ) nach Art einer Hinterschneidung gehalten ist, über die ein am Deckel (22 ) oder am Dichtungsmantel (23 ) angebrachter Schnappvorsprung (25 ) bewegbar ist. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
11 ) im Gehäuse (2 ) schwimmend gelagert ist. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckbereiche des Gehäuses (
2 ), vorzugsweise Teilbereiche des Steges (5 ), in Richtung auf das Federelement (2 ) eingeprägt sind und dass durch die Einprägung des Gehäuses (2 ) und/oder des Steges (5 ) das Federelement (11 ) arretiert ist. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (
2 ) drei parallel zueinander verlaufende Leiterbahnen (3 ) angeordnet sind, dass die Leiterbahnen (3 ) in einer gemeinsamen Schaltebene liegen, dass das Federelement (11 ) auf den beiden äußeren Leiterbahnen (3 ) aufliegt und dass die Schaltkuppel (13 ) mit ihrer Innenseite in Kontakt mit der mittleren Leiterbahn (3 ) überführbar ist. - Mikroschalter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (
2 ) drei parallel zueinander verlaufende Leiterbahnen (3 ) angeordnet sind, dass das Federelement (11 ) auf den beiden äußeren Leiterbahnen (3 ) aufliegt, dass die mittlere Leiterbahn (3 ) in einer niveauniedrigen Ebene als die beiden äußeren Leiterbahnen (3 ) untergebracht ist und dass die Innenseite der Schaltkuppel (13 ) in Kontakt mit der mittlere Leiterbahn (3 ) überführbar ist.
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