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DE102005037367B3 - Verfahren für eine Röntgeneinrichtung - Google Patents

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DE102005037367B3
DE102005037367B3 DE102005037367A DE102005037367A DE102005037367B3 DE 102005037367 B3 DE102005037367 B3 DE 102005037367B3 DE 102005037367 A DE102005037367 A DE 102005037367A DE 102005037367 A DE102005037367 A DE 102005037367A DE 102005037367 B3 DE102005037367 B3 DE 102005037367B3
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Michael Dr. Grasruck
Karl Dr. Stierstorfer
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung einer Kenngröße H in einem Bildbereich (1) als Maß einer Homogenität einer Substanz (2; 3) in einem Objekt (4) und ein Verfahren zur Segmentierung einer Substanz (2; 3) in einem Bild, welches die Kenngröße H als zusätzliches Segmentierungskriterium verwendet, bei dem zumindest zwei Röntgenbilder (5, 6) zu unterschiedlichen Energien E1, E2 einer Röntgenstahlung erfasst werden und bei dem die Kenngröße H aus der statistischen Verteilung von Schwächungswerten Di(E1),Di(E2) mit i=1,...,N in dem Bildbereich (1) ermittelt wird, so dass auf einfache Weise Fehlklassifikationen (7) bei der Semgentierung vermieden werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Ermittlung einer Kenngröße sowie ein Verfahren für eine derartige Röntgeneinrichtung zur Segmentierung einer Substanz in einem von der Röntgeneinrichtung erfassten Bild.
  • Unterschiedliche Substanzen weisen gegenüber Röntgenstrahlung in Abhängigkeit der Energie der Röntgenstrahlung unterschiedliche Absorptionseigenschaften auf. Durch eine gewichtete Subtraktion eines Hochenergie-Röntgenbildes von einem Niedrigenergie-Röntgenbild ist es aufgrund der unterschiedlichen Absorptionseigenschaften möglich, ein Bild zu berechnen, in dem im Wesentlichen nur noch eine einzige Substanz sichtbar ist.
  • Aus FujiFilm Co, Technical review no. 12, "Upright image reader that supports energy subtraction processing software" ist beispielsweise ein derartiges Verfahren bekannt. Das Niedrigenergie-Röntgenbild und das Hochenergie-Röntgenbild werden mittels eines energieselektiven Detektors erfasst und zu einem Ergebnisbild verrechnet werden, in welchem im Wesentlichen entweder Knochen- oder Weichteilgewebe vorhanden ist. Die Berechnung des Ergebnisbildes erfolgt auf der Ebene einzelner Bildelemente, wobei die Schwächungswerte jeweils korrespondierender Bildelemente der beiden Röntgenbilder unter Berücksichtigung von substanzspezifischen Gewichten voneinander subtrahiert werden.
  • Derartige bildelementbezogene Subtraktionsverfahren zur Ermittlung von unterschiedlichen Komponenten im Bild sind weiterhin aus der DE 103 53 882 A1 , der US 6,343,111 B1 und der US 2003/0095630 A1 bekannt. Die materialspezifische Zerlegung des Bildes erfolgt dabei in jedem Fall mittels einer bildelementbezogenen gewichteten Subtraktion der beiden Energiebilder. Bei dem aus der DE 103 53 882 A1 bekannten Verfahren findet die Subtraktion in einem speziellen Ausführungsbeispiel darüber hinaus auf der Basis von Mittelwerten statt, die zu jedem Bildelement des jeweiligen Energiebildes aus einem lokalen Bildbereich ermittelt werden. Die Qualität des Ergebnisbildes wird zusätzlich dadurch gesteigert, dass zur Identifizierung von Bildbereichen einer speziellen Komponente auf das so erzeugte Bild zusätzlich ein Segmentierungsverfahren angewendet wird.
  • Bei der substanzspezifischen Gewichtung wird generell dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass für die Substanz bei zwei unterschiedlichen Energien der Röntgenstrahlung unter idealen Randbedingungen zu jedem Bildelement des Ergebnisbildes ein definiertes Paar an Schwächungswerten erzeugt wird. Betrachtet man die beiden Schwächungswerte zu den unterschiedlichen Energien der Röntgenstrahlung als Messwertpaar eines zweidimensionalen Merkmalsraumes, dann werden die Messwertpaare einer Substanz also jeweils an demselben Punkt in dem Merkmalsraum abgebildet.
  • Aus der DE 103 47 961 A1 ist weiterhin ein Verfahren bekannt, bei dem ein Niedrigenergie- und ein Hochenergie-Röntgenbild auf der Ebene einzelner Bildelemente derart voneinander dividiert werden, dass ein erhöhter Kontrast zwischen einem Objekt und einem in dem Objekt vorhandenen Kontrastmittel erzielt wird.
  • Die auf einzelne Bildelemente bezogene Berechnung eines Ergebnisbildes, beispielsweise eines segmentierten Bildes, führt in vielen Situationen jedoch zu einem fehlerhaften Ergebnis. Ein wesentlicher Grund ist darin zu sehen, dass das Segmentierungskriterium, mit dem über das Vorliegen der Substanz entschieden wird, auf der Annahme beruht, dass die beiden Schwächungswerte aufgrund einer definierten Zusammensetzung der Substanz erzeugt werden. In vielen Situationen weicht jedoch die tatsächlich vorhandene Zusammensetzung der Substanz von der idealer Weise angenommenen Zusammensetzung erheblich ab. Darüber hinaus werden die Schwächungswerte durch Messrauschen verfälscht. Messwertpaare einer Substanz werden dann nicht auf einen Punkt in dem Merkmalsraum abgebildet.
  • Unterschiedliche Substanzen können unter realen Untersuchungsbedingungen auf Gebiete in dem Merkmalsraum abgebildet werden, die eine Schnittmenge aufweisen. So werden beispielsweise Messwertpaare der zwei unterschiedlichen Substanzen Knochen und Iodlösung, welche bei einer eingestellten Spannung von 80 und 140 kV erzeugt werden, auf Gebiete mit einer Schnittmenge in dem Bereich zwischen etwa 100 HU (Hounsfield Units) und 200 HU abgebildet. Eine eindeutige Zuordnung dieser Messwertpaare zu einer Substanz ist auf der Grundlage einer Auswertung nur der beiden Schwächungswerte korrespondierender Bildelemente prinzipiell nicht möglich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ein Verfahren für eine Röntgeneinrichtung anzugeben, mit dem eine Segmentierung einer Substanz auf der Grundlage von zumindest zwei zu unterschiedlichen Energien einer Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildern verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Ermittlung einer Kenngröße gemäß den Verfahrens schritten des unabhängigen Anspruchs 1 und durch ein Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Segmentierung einer Substanz in einem von der Röntgeneinrichtung erfassten Bild gemäß den Verfahrensschritten des unabhängigen Anspruchs 13 gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens zur Ermittlung der Kenngröße gemäß dem Anspruch 1 sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 12.
  • Die Erfinder haben erkannt, dass eine Segmentierung einer Substanz in einem von der Röntgeneinrichtung erfassten Röntgenbild verbessert werden kann, wenn die zu unterschiedlichen Energien einer Röntgenstrahlung erfassten Schwächungswerte nicht nur für ein einzelnes Bildelement, sondern für Bildelemente einer lokalen Nachbarschaft ausgewertet werden. Die Auswertung in einem Bildbereich bietet den Vorteil, dass sich aus einer statistischen Verteilung der aus den Schwächungswerten gebildeten Messwertpaare eine Kenngröße berechnen lässt, die ein Maß für die Homogenität der Substanz darstellt. Die so ermittelte Kenngröße stellt ein zusätzliches Segmentierungskriterium dar, mit dem die Segmentierung der Substanz in einem Bild verbessert werden kann.
  • Messwertpaare, die beispielsweise in die Schnittmenge von Punktwolken von zwei unterschiedlichen Substanzen fallen und daher auf der Grundlage einer reinen pixelbasierten Auswertung der Schwächungswerte nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind aufgrund der ermittelten Kenngröße für die Homogenität der Substanz und einem entsprechenden Vorwissen über die Verteilung der Substanz in dem Objekt in verbesserter Weise klassifizierbar.
  • Entsprechend wird in der vorliegenden Erfindung ein Verfahren für die Röntgeneinrichtung zur Ermittlung der Kenngröße in einem Bildbereich als Maß der Homogenität der Substanz in dem Objekt vorgeschlagen, bei dem
    • a) für zumindest zwei unterschiedliche Energien einer Röntgenstrahlung zwei Röntgenbilder erfasst werden, welche Schwä chungswerte aufweisen, die eine Schwächung der durch das Objekt tretenden Röntgenstrahlung darstellen,
    • b) bei dem in dem Bildbereich aus den Schwächungswerten des zu der ersten Energie der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes und aus den Schwächungswerten des zu der zweiten Energie der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes für korrespondierende Bildelemente Messwertpaare gebildet werden und
    • c) bei dem durch eine Auswertung der statistischen Verteilung der Messwertpaare in dem Bildbereich die Kenngröße als Maß der Homogenität der Substanz des Objektes ermittelt wird.
  • Die Auswertung der statistischen Verteilung umfasst vorteilhaft eine Hauptachsentransformation zur Berechnung von zwei Hauptachsen der Verteilung, so dass eine von der Messsituation unabhängige Ermittlung der Kenngröße gewährleistet ist. Die Berechnung der Kenngröße ist mit der Hauptachsentransformation insbesondere gegenüber Abbildungsmaßstäben der Substanz, einem Messrauschen und dem Ort des betrachteten Bildelementes invariant, so dass keine zusätzlichen von der Messsituation abhängigen Normierungen der Kenngröße erforderlich sind.
  • Die Kenngröße wird vorzugsweise aus einem Quotienten der beiden Hauptachsen berechnet, wobei der Quotient dadurch gebildet wird, dass im Zähler die kleinere und im Nenner die größere der beiden Hauptachsen steht. Durch den Quotienten der beiden Hauptachsen wird in einfacher Weise die Vorzugsrichtung der räumlichen Ausdehnung der Verteilung erfasst.
  • Die Güte, mit der die Homogenität der Substanz ermittelt werden kann, hängt von der Anzahl der zur Berechnung der Kenngröße verwendeten Bildelemente in der lokalen Nachbarschaft ab. Je mehr Bildelemente bei der Berechnung berücksichtigt werden, desto geringer ist der Einfluss von Messrauschen auf die Ermittlung der Kenngröße. Der Bildbereich, der zur Be rechnung herangezogen wird, erstreckt sich deshalb vorteilhaft in jeder Bilddimension mindestens über 5 Bildelemente.
  • Die erfassten Röntgenbilder sind vorteilhaft Volumenbilder des Objektes, so dass jedem Bildelement ein Voxel eines dreidimensionalen Bildes entspricht. Es ist aber ebenso denkbar, dass die Röntgenbilder Schichtbilder des Objektes sind, wobei in diesem Fall jedem Bildelement ein Bildpunkt eines zweidimensionalen Volumenbildes entspricht.
  • Die zu unterschiedlichen Energien einer Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbilder können in einfacher Weise mit einer konventionellen Röntgeneinrichtung mit einer Röntgenquelle in Form einer Röntgenröhre aufgenommen werden, wobei das erste Röntgenbild bei einer eingestellten Röntgenspannung von 80 kV und das zweite Röntgenbild bei einer eingestellten Röntgenspannung von 140 kV erfasst werden. Der Unterschied der Energien der Röntgenstrahlung aufgrund der unterschiedlichen Röntgenspannung ist bei der Erfassung der beiden Röntgenbilder dabei so groß, dass sich die Substanzen aufgrund ihrer unterschiedlichen Absorptionseigenschaften durch Auswertung der Schwächungswerte besonders gut segmentieren lassen.
  • Die Kenngröße ist vorteilhaft von einem Offset der Schwächungswerte dann unabhängig, wenn vor dem Verfahrensschritt b), bei dem die statische Verteilung der Messwertpaare ermittelt wird, die Schwächungswerte der beiden Röntgenbilder in dem Bildbereich jeweils dadurch normiert werden, dass von dem jeweiligen Schwächungswert ein in dem Bildbereich des jeweiligen Röntgenbildes berechneter mittlerer Schwächungswert subtrahiert wird.
  • Störungen bei der Berechnung der Kenngröße durch Messwertpaare, die in dem Bildbereich nicht von Substanz stammen, werden vorteilhaft weitgehend dadurch vermieden, dass vor dem Verfahrensschritt b) diejenigen Schwächungswerte in einer Vorverarbeitungsstufe identifiziert und entfernt werden, die nicht zur Substanz gehören.
  • Die Identifizierung von nicht zur Substanz gehörenden Schwächungswerten kann vorteilhaft dadurch erfolgen, dass die Schwächungswerte korrespondierender Bildelemente miteinander verrechnet und mit einem Schwellwert verglichen werden.
  • Die Substanz, für die die Kenngröße berechnet wird, kann vorteilhaft Knochen sein. Ebenso wäre es auch denkbar eine beliebige andere Substanz, bei Kontrastmitteluntersuchung beispielsweise vorzugsweise das im Kontrastmittel vorhandene Iod, zur Berechnung der Kenngröße auszuwählen.
  • Die Aufgabe wird außerdem auch von einem Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Segmentierung einer Substanz in einem von der Röntgeneinrichtung erfassten Bild gelöst, welches ein Segmentierungskriterium als Bestandteil hat, bei dem eine Kenngröße in einem Bildbereich als Maß einer Homogenität der Substanz nach dem eben beschriebenen Verfahren berechnet wird.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gemäß den Unteransprüchen sind in den folgenden schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 Eine Röntgeneinrichtung in einer teils perspektivischen und teils blockartigen Darstellung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren zur Ermittlung einer Kenngröße als Maß für eine Homogenität einer Substanz in einem Bildbereich ausgeführt werden kann,
  • 2 eine statistische Verteilung von Messwertpaaren, welche jeweils aus zwei zu unterschiedlichen Energien erfassten Schwächungswerten korrespondierender Bildelemente gebildet sind,
  • 3 das erfindungsgemäße Verfahren zur Berechnung der Kenngröße als Maß für die Homogenität der Substanz in dem Bildbereich,
  • 4 ein aus den zwei Röntgenbildern berechnetes Ausgangsbild einer Segmentierung der Substanz, in dem Knochen und Gefäße sichtbar sind,
  • 5 ein erstes Ergebnisbild einer vorläufigen Segmentierung, bei dem die segmentierten Bildelemente durch ein erstes Segmentierungskriterium gewonnen werden, welches die beiden Schwächungswerte jeweils an der Position eines einzelnen Bildelementes berücksichtigt,
  • 6 die Kenngrößen sämtlicher Bildelemente als Maß für die Homogenität der Substanz in dem jeweiligen Bildbereich in einer bildhaften Darstellung,
  • 7 ein zweites Ergebnisbild einer verbesserten Segmentierung, bei dem die segmentierten Bildelemente durch ein zusätzliches zweites Segmentierungskriterium gewonnen werden, welches die Kenngröße der Homogenität in einem Bildbereich berücksichtigt.
  • Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Ermittlung einer Kenngröße H als Maß für die Homogenität einer Substanz in einem Bildbereich kann eine an sich bekannte Röntgeneinrichtung, in diesem Beispiel ein Computertomographiegerät, so wie es in der 1 in teils perspektivisch, teils blockschaltartig dargestellt ist, verwendet werden. Ein solches Computertomographiegerät verfügt über mindestens eine Röntgenquelle, hier in Form einer Röntgenröhre 8, mit mindestens einem Fokus 9, welcher eine Röntgenstrahlung erzeugt, die auf einen gegenüberliegenden Detektor 10 auftrifft. Röntgenröhre 8 und Detektor 10 sind Teil eines Aufnahmesystems des Computertomographiegerätes, welches auf einer nicht dargestellten drehbaren Gantry angeordnet ist. In der hier ge zeigten Ausführung des Computertomographiegerätes bewegt sich das Aufnahmesystem kreisförmig um ein Objekt 4, beispielsweise um einen Patienten, und tastet hierbei das Objekt mit der Röntgenstrahlung ab.
  • Die Absorption der Röntgenstrahlung wird im Detektor 10 durch eine Vielzahl von Detektorelementen 11 in Form von Schwächungswerten gemessen und in eine Recheneinheit 12 übertragen, wo sie anschließend gespeichert und verarbeitet werden. Eine Anzeigeeinheit 23 dient zur Visualisierung von Röntgenbildern. Eine Projektion des Objektes 4 wird durch einen Satz von Schwächungswerten sämtlicher Detektorelemente 11 bei einer Messung an einer bestimmten Abtastposition des Aufnahmesystems gebildet. Durch die Rotation des Aufnahmesystems können eine Vielzahl von Projektionen aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen erfasst werden, die zur Rekonstruktion eines Bildes in Form eines Schicht- oder Volumenbildes benötigt werden.
  • Durch einen kontinuierlichen Vorschub der Patientenliege 13 entlang der Systemachse 14 kann das Objekt 4 nicht nur in einer Schicht, sondern über ein Volumen spiralförmig abgetastet werden, das größer als die Ausdehnung des Detektors 10 ist. Eine einfache Variante der spiralförmigen Abtastung besteht darin, den Vorschub sequentiell durchzuführen, so dass nach jeder 360°-Abtastung ein Vorschub stattfindet und die eigentliche Abtastung im Ruhezustand des Objektes 4 vorgenommen wird. Beide Varianten sind bei dem erfindungsgemäßen Verfahren anwendbar.
  • Die Röntgenspannung der Röntgenröhre 8 kann mittels einer Verstellvorrichtung 15 wechselseitig zwischen unterschiedlichen Spannungswerten verstellt werden, so dass unterschiedliche Energien einer Röntgenstrahlung erzeugt werden. Zur Ermittlung einer Kenngröße H als Maß für die Homogenität eines Substanz 2; 3 in einem Bildbereich 1 werden beispielsweise zu jeder Abtastposition durch ein wechselseitiges Verstellen der Röntgenspannung zwischen beispielsweise 80 kV und 140 kV Pro jektionen für zumindest zwei unterschiedliche Energien E1, E2 einer Röntgenstrahlung erfasst. Ein Wechsel der Röntgenspannung kann je nach Betriebsart des Computertomographiegerätes entweder an jeder Abtastposition oder auch, beispielsweise im Falle eines sequentiellen Vorschubs, nach einer vollen Umlauf des Aufnahmesystems erfolgen.
  • Alternativ zu dem hier beschriebenen Aufnahmesystem wäre es auch denkbar, die Projektionen zu unterschiedlichen Energien einer Röntgenstrahlung mittels eines energieselektiven Detektors bei fest eingestellter Röntgenspannung zu erfassen. Dies hätte den Vorteil, dass auf ein wechselseitiges Verstellen der Röntgenstrahlung verzichtet werden kann.
  • Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sowohl Einzeilenals auch Mehrzeilendetektoren verwendet werden können. Es können eine oder mehrere Röntgenröhren mit jeweils einem oder mehreren Foken mit wiederum einem einzigen oder mehreren bewegten oder stillstehenden Detektor genutzt werden. Wesentlich für das Verfahren ist lediglich, dass ein fächerförmig ausgebildetes Strahlenbündel das Objekt 4 in einer Rotationsbewegung um die Systemachse 14 abtastet.
  • Die erfassten Projektionen werden auf der Recheneinheit 12 zu zwei Röntgenbildern 5, 6 verrechnet, wobei das jeweilige Röntgenbild 5; 6 aus den Projektionen nur einer bestimmten Energie der Röntgenstrahlung rekonstruiert wird.
  • Der Schwächungswert Di(E1) des zu der ersten Energie E1 der Röntgenstrahlung rekonstruierten Röntgenbildes 5 und ein Schwächungswert Di(E2) des zu der zweiten Energie E2 der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes 6 bilden dabei für korrespondierende Bildelemente der beiden Röntgenbilder 5, 6, so wie in der 2 gezeigt, jeweils ein Messwertpaar (Di(E1), Di(E2)) eines zweidimensionalen Merkmalsraumes mit den beiden Raumachsen HUE1 und HUE2. In dem gezeigten Beispiel werden zwei unterschiedliche Substanzen 2, 3, nämlich Knochen und Iod, auf zwei unterschiedliche Regionen 16, 17 in den bei den Röntgenbildern 5, 6 abgebildet. In dem Merkmalraum sind die Messwertpaare des Bildbereichs 1 an den Positionen von zwei unterschiedlichen Bildelementen 20, 21 abgebildet, wobei der Bildbereich 1 an der Position des ersten Bildelementes 20 in der Region 16 von der ersten Substanz 2 Knochen und an der Position des zweiten Bildelementes 21 in der Region 17 von der zweiten Substanz 3 Iod liegt. So wie in der 2 dargestellt, werden die beiden Substanzen 2, 3 zum Teil in dasselbe Gebiet 22 des Merkmalsraums abgebildet, so dass die Bildelemente auf der Grundlage des einzelnen Messwertpaares (Di(E1), Di(E2)) nicht immer eindeutig einer Substanz 2; 3 zugeordnet werden können. Insbesondere in diesem Gebiet 22 des Merkmalsraums wird ein zusätzliches Segmentierungskriterium benötigt, mit dem eine verbesserte Klassifikation von Bildelementen durchgeführt werden kann. Ein solches zusätzliches Segmentierungskriterium lässt sich auf der Grundlage des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Ermittlung der Kenngröße H als Maß für die Homogenität einer Substanz in einem Bildbereich formulieren.
  • Die beiden Substanzen 2, 3 weisen gegenüber Röntgenstrahlung in Abhängigkeit der Energie E1; E2 unterschiedliche Absorptionseigenschaften auf. Aus diesem Grund sollten die Messwertpaare (Di(E1), Di(E2)) idealer Weise unter der Annahme einer homogenen Verteilung der Substanz 2; 3 an zwei unterschiedliche Punkte im Merkmalsraum abgebildet werden, so dass eine eindeutige Abbildung jederzeit gewährleistet wäre.
  • Bei der Untersuchung eines Patienten sind die Substanzen jedoch aufgrund von anatomischen Gegebenheiten in einem Bildbereich ganz unterschiedlich verteilt und weisen daher in Wirklichkeit untereinander erhebliche Unterschiede in der Homogenität auf.
  • Knochen setzt sich beispielsweise aus einem festen kortikalen und einem trabekelhaften fein strukturierten spongiosen Gewebe zusammen, wobei das spongiose Gewebe mit Blut bzw. Knochenmark durchsetzt ist. Darüber hinaus sind Variationen in der Knochenzusammensetzung, Variationen im Knochenmark und Hohlräume in dem Knochen zu berücksichtigen. Aufgrund der Inhomogenität der ersten Substanz 2 Knochen werden die Messwertpaare des Bildbereichs 1 um das erste Bildelement 20, so wie in der 2 gezeigt, nicht in einem Kreis 19, sondern in eine Ellipse 18 mit einer Vorzugsrichtung in dem Merkmalsraum abgebildet.
  • Iod, das bei Untersuchungen ebenfalls mit Blut vermischt ist und als Kontrastmittel zur Visualisierung von Gefäßen eingesetzt wird, ist im Gegensatz dazu in dem Bildbereich 1 um das zweite Bildelement 21 nahezu homogen verteilt. Messwertpaare (Di(E1), Di(E2)) der zweiten Substanz 3 Iod werden aus diesem Grund in dem Kreis 19 in dem Merkmalsraum abgebildet.
  • Durch Auswertung der statistischen Verteilung der Messwertpaare (Di(E1), Di(E2)) in dem lokalen Bildbereich 1 ist es daher möglich, eine Aussage darüber zu treffen, ob die Substanz 2; 3 homogen oder inhomogen verteilt ist. Die Kenngröße H als Maß der Homogenität, die aus dem Bildbereich 1 des an der Position des jeweiligen Bildelementes 20, 21 ermittelt wird, kann als zusätzliches Entscheidungskriterium bei der Segmentierung eingesetzt werden.
  • In 3 sind die einzelnen Verfahrensschritte zur Berechnung der Kenngröße H als Maß für die Homogenität der Substanz 2; 3 in dem Bildbereich 1 dargestellt:
    Bei einem ersten Verfahrensschritt A werden für zumindest zwei unterschiedliche Energien E1, E2 einer Röntgenstrahlung die zwei Röntgenbilder 5, 6 erfasst. Die Röntgenbilder 5, 6 enthalten jeweils Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) mit i = 1, ..., N, die eine Schwächung der durch das Objekt tretenden Röntgenstrahlung darstellen, wobei N die Anzahl der in dem Bildbereich 1 vorhandenen Bildelemente darstellt.
  • Anschließend werden bei einem zweiten Verfahrensschritt B aus den Schwächungswerten Di(E1) des zu der ersten Energie E1 der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes 5 und aus den Schwächungswerten Di(E2) des zu der zweiten Energie E2 der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes 6 für korrespondierende Bildelemente Messwertpaare (D1(E1), D1(E2)), ..., (DN(E1), DN(E2)) gebildet.
  • Aus der statistischen Verteilung der Messwertpaare (D1(E1), D1(E2)), ..., (DN(E1), DN(E2)) in dem Bildbereich 1 wird in einem dritten Verfahrensschritt C die Kenngröße H an der Position des Bildelementes 20; 21 als Maß für die Homogenität berechnet.
  • Zur Ermittlung der statistischen Verteilung können die Schwächungswerte der Messwertpaare getrennt für die beiden unterschiedlichen Energien der Röntgenstrahlung jeweils in einen Vektor geschrieben werden:
    VE1 = (D1(E1), D2(E1), ..., DN(E1))
    VE2 = (D1(E2), D2(E2), ..., DN(E2)),
    wobei VE1 und VE2 die beiden Vektoren der Schwächungswerte zu unterschiedlichen Energien E1, E2 der Röntgenstrahlung sind, Di(E1) bzw. Di(E2) der bei 80 kV bzw. 140 kV erfasste Schwächungswert des i-ten Bildelementes des Bildbereich 1 ist und N die Anzahl der Bildelemente ist, die dem Bildbereich 1 vorhanden sind.
  • Durch einen Schwellwertvergleich werden die Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) vor der Berechnung identifiziert und entfernt, die nicht zu der in Frage kommenden Substanz 2; 3, nämlich Knochen und Iod, gehören. Störende Schwächungswerte können beispielsweise dadurch entfernt werden, dass ihr jeweiliger Wert auf Null gesetzt wird.
  • Anschließend werden die Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) dadurch mittelwertkorrigiert, dass ein Mittelwert D1M und D2M der Schwächungswerte getrennt für die Energien E1 und E2 von einander berechnet und der berechnete Mittelwert von den Vektorkomponenten abgezogen wird:
    V'E1 = (D1(E1)-D1M, D2(E1)-D1M, ..., DN(E1)-D1M)
    V'E2 = (D1(E2)-D2M, D2(E2)-D2M, ..., DN(E2)-D2M),
  • Die beiden modifizierten Vektoren V'E1 und V'E2 beschreiben anschließend die schwerpunktskorrigierten Koordinaten der Verteilung. Die Kovarianzmatrix, die die Exzentrität der Verteilung wiedergibt, lässt sich analog zum Trägheitsmoment in der klassischen Mechanik angeben:
    Figure 00140001
    wobei M die aus den Vektoren V'E1 und V'E2 gebildete Kovarianzmatrix ist.
  • Mit einer nach beispielsweise dem Jacobi-Verfahren durchgeführten Hauptachsentransformation sind die beiden Eigenwerte EV1, EV2 der Kovarianzmatrix ermittelbar.
  • Aus der Information über die beiden Eigenwerte EV1, EV2 der Hauptachsen wird das zusätzliche Segmentierungskriterium gewonnen, welches zur verbesserten Segmentierung einer Substanz 2; 3 in einem Röntgenbild benötigt wird. Bei homogener Verteilung der zweiten Substanz Iod 3 in dem Bildbereich 1, so wie es beispielsweise bei dem Kontrastmittel in Form von Iod in einem Gefäß der Fall ist, werden sich die beiden Eigenwerte EV1, EV2 nur gering voneinander unterscheiden. Unter der Annahme eines unkorrelierten Messrauschens sich die Messwertpaare Di(E1)Di(E2) in einem Kreis um einen Punkt im Merkmalsraum verteilt.
  • Bei inhomogener Verteilung von der ersten Substanz 3 Knochen, werden sich die beiden Hauptachsen wesentlich deutlicher unterscheiden.
  • Das folgende Verhältnis der beiden Eigenwerte EV1, EV2 liefert daher eine skalare Kenngröße H, die als Maß für die Homogenität der Substanz als zusätzliches Entscheidungskriterium verwendet werden kann:
    H = Min(EV1, EV2)/Max(EV1, EV2),
    wobei EV1 und EV2 die beiden Eigenwerte der Hauptachsen der Verteilung sind und H die Kenngröße der Homogenität der Substanz in dem Bildbereich darstellt.
  • Je größer die Kenngröße H ist, desto größer ist also die Homogenität der Substanz in dem Bildbereich.
  • Das verbesserte Ergebnis einer Segmentierung einer Substanz bei der als zusätzliches Entscheidungskriterium die Kenngröße H der Homogenität verwendet wird, soll beispielhaft an den folgenden Bildern dargestellt werden:
    In 4 ist zunächst ein aus den zwei Röntgenbildern berechnetes Ausgangsbild einer Segmentierung dargestellt, welches modifizierte Schwächungswerte aufweist. Es sind zwei unterschiedliche Regionen 16, 17 zu sehen. In der ersten Region 16 ist die ersten Substanz 2 Knochen und in der zweiten Region 17 die zweite Substanz 3 Iod abgebildet.
  • Die modifizierten Schwächungswerte sind dabei aus einer gewichteten Summe der beiden Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) jeweils korrespondierender Bildelemente der beiden Röntgenbilder 5, 6 berechnet worden.
  • 5 zeigt ein erstes Ergebnisbild einer Segmentierung von der ersten Substanz 2 Knochen und der zweiten Substanz 3 Iod, wobei die Segmentierung durch eine pixelbezogenen Klassifikation in einem zweidimensionalen Merkmalsraum gewonnen, wobei den beiden Dimensionen des Merkmalsraums jeweils Schwächungswerte Di(E1); Di(E2) einer bestimmten Energie E1; E2 der Röntgenstrahlung zugeordnet sind. Es kommt zu Fehlklassifikatio nen 7 im Knochen, da die Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) einiger Bildelemente im Bereich der ersten Substanz 2 Knochens ähnliche Werte wie die zweite Substanz 3 Iod aufweisen.
  • In 6 ist das Ergebnis der Berechnung der Kenngrößen der Homogenität für sämtliche Bildelemente bildhaft dargestellt, wobei die Kenngrößen H aus dem Quotienten der beiden Eigenwerte EV1, Ev2 berechnet wird. Dunkle Bereiche stehen in dem speziellen Fall dieser Darstellung für hohe Werte der Kenngröße H und somit auch für ein hohes Maß an Homogenität. Es wird deutlich, dass im Wesentlichen nur in dem Bereich der zweiten Substanz 3 Iod, die als Kontrastmittel zur Untersuchung von Gefäßen verwendet wird, eine homogene Verteilung vorhanden ist.
  • Die 7 zeigt ein zweites Ergebnisbild einer verbesserten Segmentierung, bei dem die Kenngröße H als Maß für die Homogenität zusätzlich zu dem in 5 verwendeten Segmentierungskriterium verwendet wurde. Fehlklassifikationen werden im Wesentlichen dadurch vermieden, dass jedes als zweite Substanz 3 Iod klassifiziertes Bildelement auch eine entsprechend hohe Homogenität aufweisen muss.
  • Zusammenfassend kann der Erfindungsgedanke wie folgt zusammengefasst werden:
    Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung einer Kenngröße H in einem Bildbereich 1 als Maß einer Homogenität einer Substanz 2; 3 in einem Objekt 4 und ein Verfahren zur Segmentierung einer Substanz 2; 3 in einem Bild welches die Kenngröße H als zusätzliches Segmentierungskriterium verwendet, bei dem zumindest zwei Röntgenbilder 5, 6 zu unterschiedlichen Energien E1, E2 einer Röntgenstrahlung erfasst werden und bei dem die Kenngröße H aus der statistischen Verteilung von Schwächungswerten Di(E1), Di(E2) mit i = 1, ..., N in dem Bildbereich 1 ermittelt wird, so dass auf einfache Weise Fehlklassifikationen 7 bei der Segmentierung vermieden werden können.

Claims (13)

  1. Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Ermittlung einer Kenngröße H in einem Bildbereich (1) als Maß einer Homogenität einer Substanz in einem Objekt (4), a) bei dem für zumindest zwei unterschiedliche Energien E1, E2 einer Röntgenstrahlung zwei Röntgenbilder (5, 6) erfasst werden, welche Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) mit i = 1, ..., N aufweisen, die eine Schwächung der durch das Objekt (4) tretenden Röntgenstrahlung darstellen, b) bei dem in dem Bildbereich (1) aus den Schwächungswerten Di(E1) des zu der ersten Energie E1 der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes (5) und aus den Schwächungswerten Di(E2) des zu der zweiten Energie E2 der Röntgenstrahlung erfassten Röntgenbildes (6) für korrespondierende Bildelemente Di Messwertpaare (D1(E1), D1(E2)), ..., (DN(E1), DN(E2)) gebildet werden und c) bei dem durch eine Auswertung der statistischen Verteilung der Messwertpaare (D1(E1), D1(E2)), ..., (DN(E1), DN(E2)) des Bildbereichs (1) die Kenngröße H als Maß der Homogenität der Substanz des Objektes (4) ermittelt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Auswertung der statistischen Verteilung eine Hauptachsentransformation zur Berechnung von zwei Eigenwerten EV1, EV2 der Hauptachsen der Verteilung umfasst.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Kenngröße H aus einem Quotienten der beiden Eigenwerte EV1, EV2 berechnet wird und der Quotient dadurch gebildet wird, dass im Zähler der kleinere und im Nenner der größere der beiden Eigenwerte EV1, EV2 steht.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Bildbereich (1) in jeder Bilddimension sich mindestens über 5 Bildelemente erstreckt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die erfassten Röntgenbilder (5, 6) Schichtbilder des Objektes (4) sind.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die erfassten Röntgenbilder (5, 6) Volumenbilder des Objektes (4) sind.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die erste Energie E1 der Röntgenstrahlung bei eingestellter Röntgenspannung von 80 kV und die zweite Energie E2 der Röntgenstrahlung bei eingestellter Röntgenspannung von 140 kV erzeugt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei vor dem Verfahrensschritt b) die Schwächungswerte Di(E1), Di(E2) der beiden Röntgenbilder (5, 6) in dem Bildbereich (1) jeweils dadurch normiert werden, dass von dem jeweiligen Schwächungswert ein in dem Bildbereich (1) des jeweiligen Röntgenbildes (5; 6) berechneter mittlerer Schwächungswert DM1; DM2 subtrahiert wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei vor dem Verfahrensschritt b) diejenigen Schwächungswerte von den Bildelementen (7) identifiziert und entfernt werden, die nicht zu der Substanz (2; 3) gehören.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Identifizierung dadurch erfolgt, dass die Schwächungswerte korrespondierender Bildpunkte miteinander verrechnet und mit einem Schwellwert verglichen werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Substanz (2), für die die Kenngröße H berechnet wird, Knochen ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Substanz (3), für die die Kenngröße H berechnet wird, Iod ist.
  13. Verfahren für eine Röntgeneinrichtung zur Segmentierung einer Substanz (2; 3) in einem von der Röntgeneinrichtung erfassten Bild, welches ein Segmentierungskriterium als Bestandteil hat, bei dem eine Kenngröße H in einem jeweiligen Bildbereich (1) als Maß einer Homogenität der Substanz (2; 3) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ermittelt wird.
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