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Die
Erfindung betrifft eine Schenkelhalsschraube mit Rotationssicherung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
der
EP 0 257 118 ist
ein Osteosynthesehilfsmittel für
die vorwiegende operative Versorgung von trochanteren und subtrochanteren
Frakturen, aber auch zur Versorgung von Frakturen des Schenkelhalses
oder von Frakturen im Kopfbereich des Femurs bekannt geworden, welches
aus einem Verriegelungsnagel und einer Schenkelhalsschraube besteht.
Dabei wird der Verriegelungsnagel von proximal in den Femur so eingetrieben,
daß seine
im proximalen Abschnitt liegende schräge Durchbohrung annähernd zur
Achse des Schenkelhalses ausgerichtet ist. Durch diese Bohrung wird
eine Schenkelhalsschraube hindurchgeführt. Die Schenkelhalsschraube
weist einen Bereich mit Gewinde auf, welches vorzugsweise selbstschneidend
ist und das Einschrauben bis in den Kopf des Femurs erlaubt. Vom proximalen
Ende wird in eine Bohrung des Verriegelungsnagels eine Feststellschraube
eingeführt,
welche mit ihrem inneren Ende mit in Umfangsrichtung beabstandeten
achsparallelen Nuten im Schaft der Schenkelhalsschraube zusammenwirkt,
um der Schenkelhalsschraube ein Gleiten in axialer Richtung zu ermöglichen,
sie jedoch gegen Rotation zu sichern.
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Bei
Verwendung des beschriebenen Osteosynthesehilfsmittels kann es bei
der Versorgung pertrochanterer Femurfraktionen mit kurzem Kopf-Hals-Fragment
oder bei erheblicher Osteoporose zu Komplikationen im Bereich der
Schenkelhalsschraube kommen. Die Schenkelhalsschraube kann bei reduzierter
Knochensubstanz oder kranialer Fehllage ausbrechen. Insbesondere
besteht die Gefahr der sekundären
Rotation des Kopf-Hals-Fragments bei exzentrischer Positionierung
der Schenkelhalsschraube.
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Es
ist nun andererseits bekannt, statt einer Schenkelhalsschraube eine
Art Klinge zu verwenden, welche durch eine entsprechende Öffnung des Verriegelungsnagels
hin durchgeführt
wird. Im Hinblick auf die Rotationsstabilität ist eine derartige Klinge
günstiger.
Das Einbringen einer solchen Klinge ist jedoch im Vergleich zum
Einschrauben einer Schenkelhalsschraube weitaus problematischer.
Außerdem läßt sich
mit Hilfe einer Klinge eine Frakturkompression nicht erzielen.
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Diese
Problematik ist in der
EP 1 016
382 beschrieben. In der Schrift wird vorgeschlagen, die
Last aufnehmende Fläche
im Gewindeteil der Schenkelhalsschraube durch die Integration einer
Art Spange zu vergrößern. Bei
der entsprechenden Schenkelhalsschraube sind ausgehend von deren
distalem Ende auf gegenüber
liegenden Außenseiten
achsparallele Nuten geformt, von denen mindestens eine sich bis
in den Gewindeteil hinein erstreckt. Die gabelförmige Spange ist dann mit ihren
zwei Zinken von den Nuten aufgenommen. Dabei entspricht der Querschnitt
der Spangenzinken vorzugsweise dem der Nuten, wobei jedoch ein gewisses
Spiel gelassen ist, um ein Klemmen beim Vorschieben zu unterbinden. Am
distalen Ende sind die Spangenzinken über einen ringzylindrischen
Abschnitt miteinander verbunden, welcher seinerseits in seiner Endposition
auf der distalen Stirnfläche
der Schenkelhalsschraube aufliegt. Dieser ringzylindrische Abschnitt
besitzt einen dem der Schenkelhalsschraube angenäherten Durchmesser und ist
mittels einer Schraube befestigbar, welche ihrerseits in ein am
distalen Ende der Schenkelhalsschraube vorhandenes Innengewinde
einschraubbar ist. Vorzugsweise besitzt der ringzylindrische Abschnitt
seinerseits ein Innengewinde für
den Anschluß eines
Werkzeugs zum Eintreiben der Spange.
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In
der zitierten Schrift wird ferner vorgeschlagen, die Tiefe der Nut
zum proximalen Ende der Schenkelhalsschraube hin flacher verlaufen
zu lassen, um so eine Art Rampe zu bilden, auf welcher sich die
Spangenzinken beim Einschieben gegenseitig abspreizen und so eine
deutliche Vergrößerung der
Last aufnehmenden Flächen
bewirken.
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Anhand
von Prototypen und Versuchen konnte zwischenzeitlich belegt werden,
daß die
in der
EP 1 016 382 hinsichtlich
des vorgeschlagenen Osteosynthesehilfsmittels gemachten Prognosen
erfüllbar
sind. Allerdings bestehen hier noch zwei Problemfelder, welche eine
stärkere
Durchdringung des Marktes behindern. Das erste Problem betrifft
die zum Eintreiben der Spange erforderliche Kraft. Diese ist zur
Zeit zu hoch, um ein einfaches Eintreiben, z.B. durch lockeres Klopfen
mit einem Schonhammer oder gar dem Eindrücken von Hand, zu ermöglichen. Daher
wird momentan für
diese Aufgabe ein außerordentlich
aufwendiges und damit teures Instrumentarium benötigt. Das zweite Problem ergibt
sich aus der Art der Fertigung der Spange. Hier sind etliche Arbeitsgänge in verschiedenen
Aufspannungen erforderlich, um per Bohren, Drehen, Fräsen und
Gewindeschnitt schließlich
zur Endkontur zu gelangen. Entsprechend hoch sind die Kosten.
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Es
bestand daher die Aufgabe, eine Schenkelhalsschraube und Spange
der beschriebenen Art zu schaffen, welche nicht nur zu wesentlich
niedrigeren Kosten herstellbar sein, sondern auch einen deutlich
geringeren Einschubkraftbedarf besitzen sollte.
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Die
beschriebene Aufgabe wird mit der Erfindung durch die Merkmale des
Anspruchs 1 und der verschiedenen Unteransprüche gelöst.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
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01 zeigt schematisch das durchgeschnittene
Ausführungsbeispiel
einer Schenkelhalsschraube nach der Erfindung.
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02 zeigt die distale Ansicht der Schenkelhalsschraube
aus 01.
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03 zeigt eine in das Innengewinde der Schenkelhalsschraube
aus 01 einschraubbare Madenschraube
in einer geschnittenen Darstellung.
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04 zeigt eine erste Seitenansicht einer Spange
zur Verwendung zusammen mit der Schenkelhalsschraube nach 01.
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05 zeigt das Schnittbild durch die Spange
aus 04 in der Ebene A-B.
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06 zeigt die proximate Ansicht der Spange
aus 04.
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07 zeigt die um 90° verdrehte Ansicht der Spange
aus 04.
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08 zeigt die Spange aus 04 in
einer der Endlage entsprechenden aufgespreizten Situation.
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09 zeigt die distale Ansicht der gespreizten
Spange aus 08.
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10 zeigt
die proximate Ansicht der gespreizten Spange aus 08.
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11 zeigt
das schematische Ausführungsbeispiel
einer geschnitten gezeichneten Schenkelhalsschraube nach der Erfindung
mit einer Kupplung zum Anschluß eines
Eintreibwerkzeugs.
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12 zeigt
die distale Ansicht der Schenkelhalsschraube aus 11.
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13 zeigt
eine um 90° verdrehte
Ansicht einer Spange mit einer Doppelspitze.
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Die
der Erfindung gemäße Schenkelhalsschraube
wird als durchgeschnittenes Ausführungsbeispiel
1 in 1 gezeigt. Sie ist mit einer zentralen Bohrung 4 versehen,
um sie mittels eines durchgeschobenen Drahtes positionieren zu können. Das proximale
Ende ist mit einem der Aufgabe angepaßten Knochengewinde versehen,
dessen Profil aus schlanken Zähnen 5 und
breiten Rillen 6 gebildet ist. Die den Gewindegrund bildenden
Rillen gehen in einen konischen Auslauf 7 über, welcher
vorzugsweise in seiner Formgestalt dem zum Vorbohren benutzten Bohrer
entspricht. Die Schenkelhalsschraube ist über ihre gesamte Länge mit
zwei Nuten 8, 9 ausgestattet, wobei der Nutgrund 13, 14 zum
proximalen Ende hin in seiner Tiefe abnimmt und dort nur noch aus
Relikten des jeweiligen Gewindezahns 12 präsent ist.
Im distalen Bereich der Schenkelhalsschraube ist ein Sackgewinde 10 zum
Einschrauben einer Sicherungsschraube vorhanden. Die Schenkelhalsschraube
endet dann mit einem umlaufenden Kragen 11, welcher eine
innere Zylinderfläche
einschließt.
Die Ansicht dieser Seite ist in 2 dargestellt,
worin auch die Lage der Nuten 8, 9 gut erkennbar
ist.
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Zu
dem Ausführungsbeispiel
der Schenkelhalsschraube gehört
eine Spange 2, welche in 4 in ihrer
gesamten Erstreckung und in 6 in ihrer proximalen
Ansicht dargestellt ist. Sie ist aus Flachmaterial hergestellt,
z. B. per abrasivem Wasserstrahlschnitt. Dabei wurde ein größerer zentraler
Bereich in Gestalt einer Ausnehmung 19 entfernt, um so zwei
Zinken 17, 18 zu bilden. Die inneren Flächen dieser
Ausnehmung korrespondieren mit dem Nutgrund 13, 14 der
Schenkelhalsschraube aus 1. Sie sind jeweils zum proximalen
Ende hin nach Art von Kufen 25 gekrümmt, damit beim Einschieben
keine Momentensprünge
auftreten. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Krümmung in
ihrem Verlauf und dem Änderungsgrad
der Kontur so zu gestalten, daß beim
Gleiten der inneren Zinkenflächen über die Relikte
der Gewindezähne 12 hinweg
eine stetige Aufweitung der Spange ohne ruckartige Bewegungen stattfindet.
Die jeweiligen proximalen Enden der Zinken sind zusätzlich mit
Anspitzungen 26 ausgestattet, um die zum Einschieben erforderlichen
Kräfte zu
minimieren. Die Zinken der Spange sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel über eine
Brücke 20 verbunden,
wobei der jeweilige Übergang
durch Schrägungen 21 im
besonders belasteten Bereich verstärkt ist. Dieser Effekt könnte z.
B. auch anhand von Übergangsradien
realisiert werden. Hinter der Brücke
geht die Spange im distalen Bereich in zwei Finger über, deren
einander zugewandten Innenflächen 22 in
ihrem gegenseitigen Abstand dem Außendurchmesser des Gewindes 10 der
Schenkelhalsschraube entsprechen. Die beiden Finger enden schließlich mit
einer jeweiligen hakenartigen Kralle 24, welche sich durch
das Ausschneiden eines jeweiligen Ausbruchs 23 ergibt.
Diese Gestaltung erlaubt das Ankoppeln eines Werkzeugs im Falle
der Explantation.
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In 5 wird
der in 4 eingetragene Schnitt A-B gezeigt. Es sind hier
deutlich die mit der Erfindung vorgeschlagenen Ausspitzungen der
Zinken 17, 18 zu erkennen. Dieser technische Trick
hat eine Doppelfunktion. Zum einen wird dadurch die Stirnfläche der
jeweiligen Zinke deutlich verkleinert, wodurch sich das zum Einbringen
erforderliche Schubmoment reduziert. Zum anderen wird durch das
in die Profilierung eindringende bzw. einsprießende Knochenmaterial der Rotationswiderstand des
Implantats gesteigert. Die vorgeschlagene Gestaltung ist für sich allein
auch bei bekannten konventionellen Ausführungen von Schenkelhalsschrauben mit
Rotationssicherung anwendbar.
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Zum
besseren Verständnis
soll noch die 7 herangezogen werden. Sie zeigt
das Ausführungsbeispiel
aus 4 von der Flachseite her gesehen. Die Spange 2 besitzt
im distalen Bereich an ihrer jeweiligen Seite eine ebene Fläche 27.
Diese geht zum proximalen Ende hin in eine achsparallele Profilierung 28 über, welche
im gezeigten Beispiel als V-förmige
Nut realisiert ist. Die Anspitzung 26 der Zinkenspitze
ist gut zu erkennen.
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Nachdem
oben die Spange 2 im Fertigungszustand anhand der Zeichnungen 4, 5, 6 und 7 gezeigt
und textlich erläutert
wurde, soll sie im folgenden mittels der Zeich nungen 8, 9 und 10 im
Einbauzustand beschrieben werden. Da es sich um die selbe Spange
handelt, wurden sämtliche
Bezugsziffern identisch übernommen.
Eine nochmalige Erläuterung
der Bezugsziffern dürfte
demgemäß nicht
erforderlich sein. Es ist zu erkennen, daß die Spange mit ihren Zinken 17, 18 nun aufgeweitet
ist. Diese Aufweitung ist erwünscht,
um den Rotationswiderstand des Implantats zu steigern. Dabei tritt
eine gewisse Durchbiegung auf, welche im Bereich der Schrägung 21 beginnt
und sich zur Zinkenspitze hin fortsetzt. Die genaue Durchbiegung hängt von
den Auflagepunkten in der Nut der Schenkelhalsschraube ab und ist
mit modernen mathematischen Methoden berechenbar. Die durchgebogen aufgeweitete
Spange wird zusätzlich
noch in ihrer proximalen (9) und distalen Ansicht (10)
gezeigt.
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Die
praktische Umsetzung der Erfindung ist in einer großen Breite
möglich.
Eine derartige Abwandlung soll in 11 und 12 gezeigt
werden. Für
die zeichnerische Darstellung wurden neue Bezugsziffern vergeben.
Die Schenkelhalsschraube 29 besitzt wie zuvor eine zentrale
Bohrung 30, zwei Nuten 34, 35 mit einem
jeweiligen Nutgrund 40, 41, einem Knochengewinde
mit Gewindezähnen 31, 39 und
Gewinderillen 32, 33, sowie einem Innengewinde 36.
Eine zylindrische Innenfläche 37 am
distalen Ende der Schenkelhalsschraube ist nun zu zwei Seiten hin
mit einer jeweiligen Rippe 38 kombiniert, so daß hier ein
Koppelstück
nach Art einer Bajonettkupplung gebildet ist. Diese und ähnliche
Ausführungen
gestatten den komfortablen Anschluß diverser Werkzeuge zum Ein-
bzw. Ausschrauben der Schenkelhalsschraube, als auch dem Eintreiben
bzw. Herausziehen der Spange. In der 12 ist die
genaue Gestaltung des gewählten
Ausführungsbeispiels
zu erkennen.
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Eine
Gestaltungsalternative der Spangenspitze ist in 13 dargestellt.
Die Spange 42 besitzt einen flachen Bereich 45 an
ihrer distalen Seite. Zur proximalen Seite hin ist eine wiederum
V-förmige
Nut 46 eingearbeitet. Diese könnte auch andere Geometrien
besitzen, sofern diese geeignet sind, das Schubmoment beim Implantieren
zu reduzieren und den Rotationswiderstand im implantierten Zustand
zu steigern. Das Zinkenende im proximalen Bereich ist nun ausgespitzt,
wodurch zwei Zinkenspitzen 43, 44 gebildet sind.
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Mit
der Erfindung wird eine Schenkelhalsschraube mit Rotationssicherung
zur Verfügung
gestellt, deren Spange aufgrund ihrer Flachform sehr preiswert aus
Blech hergestellt werden kann, z. B. mittels eines abrasiven Wasserstrahlschnitts.
Entgrat- und Nacharbeiten sind dann kaum erforderlich. Die Spange
ist gemäß weiterer
Erfindung an ihren Zinken mit achsparallelen Profilierungen ausgerüstet, welche
gleichzeitig die vorteilhafte Senkung des Einschubkraftbedarfs als
auch die angestrebte Steigerung des Rotationswiderstandes bewirken.
Der Einschubkraftbedarf ist durch die vorgeschlagene Ausbildung
der Gleitflächen
in den Nuten der Schenkelhalsschraube und den korrespondierenden
Flächen
der Zinkenspangen in Gestalt gekrümmter Kufen weiter reduzierbar.
Das der Erfindung gemäße Konzept
verspricht eine Reduzierung von Implantatlockerungen beim Patienten
und eine verbesserte Handhabbarkeit für den Chirurgen.