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Die
Erfindung betrifft ein Transportsystem einer Blechdruckmaschine
oder Blechlackiermaschine, mit mindestens einem sich bewegenden
Vorderkantenanschlag für
die Anlage der Vorderkante einer transportierten Blechtafel, mit
einer Seitenausrichteinrichtung zur Blechtafelseitenausrichtung,
mit einer Anlegetrommel, die mindestens eine Anlegemarke für die Anlage
der Vorderkante der Blechtafel aufweist, und mit einem mehrere Riemen
aufweisenden Riementransportsystem zum Ausrichten der Vorderkante
der Blechtafel an der Anlegemarke, wobei dem Riementransportsystem
ein Haltemittel zum Andrücken
der Blechtafel an die Riemen zugeordnet ist.
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Ein
Riementransportsystem der eingangs genannten Art ist bekannt. Eine
transportierte Blechtafel wird mit ihrer Vorderkante zur Vorausrichtung
an sich bewegende Vorderkantenanschläge angelegt. In dieser vorausgerichteten
Position gelangt die Blechtafel im Zuge des weiteren Transports
bis in den Bereich einer Anlegetrommel, die mindestens eine Anlegemarke
aufweist. Durch Anlegen der Vorderkante der Blechtafel an die Anlegemarke
erfolgt eine Feinausrichtung, sodass eine derart ausgerichtete Blechtafel
anschließend
in einem Druckwerk der Blechdruckmaschine oder einem Lackierwerk
der Blechlackiermaschine positionsgenau weiterverarbeitet werden
kann. Um ein sicheres Anlegen der Blechtafel an die Anlegemarke
der Anlegetrommel zu bewirken, ist ein Zahnriemen aufweisendes Riementransportsystem
mit einem Haltemittel vorgesehen, das die Blechtafel mit ihrer Vorderkante
gegen die Anlegemarke drängt.
Das Haltemittel dient dazu, die Blechtafel möglichst definiert mit ihrer
Vorderkante an die Anlegemarke zu drängen. Um die transportierte
Blechtafel quer zu ihrer Bewegungsrichtung auszurichten, ist eine
Seitenausrichteinrichtung vorgesehen. Da die Seitenausrichtung noch
nicht abgeschlossen ist oder erst erfolgt, wenn das Haltemittel
seine Haltewirkung zwischen dem Riementransportsystem und der Blechtafel
entfaltet, werden die Riemen des Riementransportsystems zusammen
mit der Blechtafel aufgrund von Seitenausricht-Verlagerungen seitlich mitverlagert.
Die Genauigkeit der Zuführung
und die Reproduzierbarkeit der Ausrichtung der Blechtafeln ist bei
dem bekannten Transportsystem noch verbesserungswürdig.
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Aus
der
DE 20 2004
006 615 U1 ist ein Fördertisch
einer Bogenrotationsdruckmaschine bekannt. Mit der Maschine werden
Papierbögen
verarbeitet. Die Bogenrotationsdruckmaschine weist in einer Bogentransportstrecke
Flachriemen auf, die vor einem Anlagetisch enden. Der Anlagetisch
dient der Ausrichtung der Papierbögen.
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Aus
der
DE 202 02 016
U1 geht ein Saugriementransportsystem einer Blechdruckmaschine
hervor. Auf die konkrete Ausgestaltung der Saugriemen des Saugriementransportsystems
wird nicht eingegangen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Transportsystem
der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine hochgenaue und
reproduzierbare Tafelzuführung
bei einer Blechdruckmaschine oder einer Blechlackiermaschine bewirkt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Riemen des Riementransportsystems als Flachriemen ausgebildet
sind. Gegenüber
den im Stand der Technik verwendeten Zahnriemen weisen Flachriemen
eine wesentlich geringere Riemenstärke auf, mit der Folge, dass
ein derartiger Flachriemen bei einer seitlichen Verlagerung nicht schert,
sich neigt oder verwirft und demzufolge auch bei einer seitlichen
Auslenkung eine präzise
Tafelzuführung
zur Anlegemarke der Anlegetrommel sicherstellt. Dadurch, dass auch
ein seitlich ausgelenkter Flachriemen seine Transportoberfläche nicht
kippt oder in der Höhe
verändert,
ist auch für
eine im kurzen Abstand folgende Folgetafel ein präziser Transport
möglich.
Insbesondere ist vorgesehen, dass das Haltemittel kurz vor der Ausrichtung
der Blechtafel an der Anlegemarke aktiviert wird. Ist die Blechtafel
der Druckeinrichtung oder Lackiereinrichtung zugeführt, so
können
die seitlich ausgelenkten Riemen in ihre unausgelenkte Stellung
zurück kehren
bevor die Folgetafel folgt. Die Folgetafel findet daher seitlich
unausgelenkte Riemen vor. Der Flachriemen hat ferner den Vorteil,
dass er nicht dem Polygoneffekt unterliegt, das heißt er läuft mit
völlig
konstanter Geschwindigkeit und nicht mit schwankender Geschwindigkeit,
die durch die Zähne
des bekannten Zahnriemens bewirkt wird. Vorzugsweise kann die Haltekraft
des Haltemittels wählbar
groß sein,
das heißt
zum Beispiel bei sehr dünnen
Blechtafeln kleiner wählbar/voreinstellbar
sein als bei dickeren Blechtafeln.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Riementransportsystem
als Riementrum ausgebildet ist. Es handelt sich demzufolge um ein
Endlosriemensystem, dessen Riemen vorzugsweise um Umlenkräder geführt sind.
Die einzelnen Riemen verlaufen vorzugsweise parallel mit Abstand
zueinander, sodass die Blechtafeln über ihre Breite hinreichend
für einen
sicheren Transport abgestützt
sind. Wenigstens müssen
zwei Riemen vorhanden sein, um die Blechtafeln hinreichend zu unterstützen. Vorzugsweise
verlaufen mehr als zwei Riemen in Parallelanordnung zueinander.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Flachriemen des Riementransportsystems über Riemenseitenführungen
aufweisende Umlenkräder
geführt
sind. Die Riemenseitenführungen
der Umlenkräder
stellen sicher, dass die Flachriemen eine seitlich definierte Lage
reproduzierbar einnehmen, das heißt, wenn sie durch Seitenkräfte nicht
ausgelenkt werden, nehmen sie eine Neutralstellung definiert ein.
Unzulässiges
Spiel, das ein seitlich pendelndes Verlagern der Riemen bewirkt,
ist durch die Riemenseitenführungen
vermieden. Zusätzlich
oder alternativ können
ballige Umlenkräder
vorgesehen sein, um die Flachriemen in der Spur zu halten.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Haltemittel
eine Unterdruckvorrichtung ist. Demgemäß erfolgt das Andrücken der
Blechtafel an die Riemen mittels der Druckdifferenz, die zwischen
dem Unterdruck und dem Umgebungsdruck besteht.
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Zusätzlich oder
alternativ kann vorgesehen sein, dass das Haltemittel eine Magnetvorrichtung ist.
Eine derartige Anordnung lässt
sich in Zusammenhang mit ferromagnetischen Blechtafeln realisieren.
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Zusätzlich oder
alternativ kann vorgesehen sein, dass das Haltemittel mindestens
eine auf die Blechtafel drückende
Friktionsrolle ist. Die Friktionsrolle wirkt beispielsweise auf
die Oberseite der Blechtafel, während
sie mit ihrer Unterseite auf dem Riementransportsystem aufliegt.
Das Andrücken
der Blechtafel auf das Riementransportsystem wird durch eine entsprechende
Stellung der Friktionsrolle bewirkt, die beispielsweise federnd
gelagert ist, sodass die Federkraft als Druckkraft auf die Blechtafel wirkt.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass die Friktionsrolle axial verlagerbar
geführt
ist. Wird eine Blechtafel mittel der Seitenausrichteinrichtung zusammen
mit den Riemen des Riementransportsystems seitlich verlagert, so
kann diese Verlagerungsbewegung von der Friktionsrolle mitgemacht
werden, da sie in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist. Insbesondere
kann eine elastische Lagerung vorgenommen sein, derart, dass sich
eine nicht beaufschlagte Friktionsrolle durch eine Rückstellkraft,
beispielsweise eine Federkraft, in eine neutrale Axialstellung zurückbewegt.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Haltefunktion
des Haltemittels an- und ausschaltbar ist. Im Falle einer Unterdruckvorrichtung
ist das Vakuum an- und ausschaltbar. Ist das Haltemittel als Magnetvorrichtung
ausgebildet, so wird vorzugsweise ein Elektromagnet verwendet, der
an- und ausgeschaltet werden kann. Im Falle der Ausbildung des Haltemittels
als Friktionsrolle ist diese verlagerbar angeordnet, sodass sie
in Richtung auf die Blechtafel bewegt und auch von der Blechtafel
wieder wegbewegt werden kann. In der angestellten Stellung liegt
die Friktionsrolle mit ihrer Mantelfläche gegen die Oberfläche der
Blechtafel mit Anpresskraft an; in der abgestellten Stellung berühren sich Friktionsrolle
und Blechtafel nicht.
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Der
Flachriemen weist insbesondere eine Riemenstärke von 0,5 bis 3 mm, vorzugsweise
etwa 1,5 mm auf. Gegenüber
der Riemenbreite liegt eine geringe bis sehr geringe Riemenstärke vor,
das heißt, das
Verhältnis
Riemenbreite zu Riemenstärke
beträgt
ein Vielfaches von 1. Die Riemenbreite kann insbesondere 10 bis
80 mm, vorzugsweise 20 bis 40 mm betragen. Damit liegt das Verhältnis Riemenbreite
zu Riemenstärke
etwa im Bereich 5 bis 200, insbesondere 20 bis 80. Der Querschnitt
stellt insbesondere ein Rechteck, insbesondere ein langgestrecktes Rechteck
dar. Der Flachriemen besteht vorzugsweise aus homogenem Material,
sodass er bei einer Seitenauslenkung gleichmäßig seitlich ausgelenkt wird. Ferner
besteht er vorzugsweise aus elastischem Material, sodass er bei
einer Kraftbeaufschlagung auslenkt und bei Wegfall der Kraft in
seine Ursprungsposition zurückkehrt.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Anlegemarke als Klemm-Anlegemarke ausgebildet ist. Dies bedeutet,
dass nach Anlage der Vorderkante der Blechtafel die Anlegemarke
schließt,
sodass der Vorderkantenbereich der Blechtafel klemmend gehalten
wird.
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Die
Seitenausrichteinrichtung ist vorzugsweise als die Blechtafel seitlich
zentrierende Einrichtung ausgebildet. Dies bedeutet, dass – unabhängig vom
Breitenformat der Blechtafel – ihre
in Transportrichtung weisende Mittellinie stets mittig zum Transportsystem
ausgerichtet ist.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass die Seitenausrichteinrichtung mindestens
zwei, die Blechtafel zwischen sich aufnehmende Seitenführungen,
insbesondere Seitenrollen aufweist. Die Seitenführungen sind vorzugsweise federnd
gelagert, sodass sie auf die Seitenkanten der Blechtafel entsprechende
Ausrichtkräfte übertragen
können.
Es ist auch möglich,
dass eine Seitenführung
feststehend und die andere beweglich, insbesondere federbeaufschlagt,
angeordnet ist. Sofern ein festes Breitenformat vorgegeben ist oder
zumindest für
einen Druckauftrag besteht, können
die beiden Seitenführungen auch
feststehend im definierten Abstand zueinander angeordnet sein. Insbesondere
ist eine Verstelleinrichtung vorgesehen, sodass mindestens eine
der Seitenführungen
in eine gewünschte
Position verstellt und dann in dieser Position festgelegt werden kann.
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Eine
Weiterbildung sieht eine die Klemm-Anlegemarke der Anlegetrommel
vor Erreichen des oberen Totpunkts in den Klemmzustand verbringende
Steuereinrichtung vor. Demzufolge schließt die Klemm-Anlegemarke vor Erreichen
des oberen Totpunkts an der Anlegetrommel. Diese Schließstellung wird
vorzugsweise sehr „früh" – bezogen auf die obere Totpunktstellung – eingenommen,
da die Schließung
vorzugsweise 0 bis 20°,
insbesondere 8 bis 16° vor
dem oberen Totpunkt erfolgt.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn der Vorderkantenanschlag an einem Riementrum
angeordnet ist. Er wird demzufolge mittels des Riementrums bewegt und
dient dazu, die Blechtafel vorausgerichtet der Anlegemarke der Anlegetrommel
zuzuführen.
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Schließlich ist
es vorteilhaft, wenn dem Riementransportsystem eine Saugzone, Magnetzone und/oder
Friktionsrollenandrückzone
zugeordnet ist, die eine mit ihrer Vorderkante an der Anlegemarke anliegende
Blechtafel etwa im Bereich ihres vorderen Viertels bis hinteren
Viertels ihrer Längserstreckung mit
einer Haltekraft beaufschlagt. Die Haltekraft kann sich demzufolge über den
gesamten Bereich, also vom vorderen Viertel bis zum hinteren Viertel
erstrecken oder es ist möglich,
dass sie in diesem Bereich liegt, also eine Haltewirkung nur in
einer schmalen Zone oder über
mehreren schmalen Zonen aufbringt, diese Zone oder Zonen jedoch
innerhalb des genannten Bereichs liegt/liegen, nämlich in dem Bereich des vorderen
Viertels bis zum hinteren Viertel der Längserstreckung der Blechtafel.
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Die
Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels,
und zwar zeigt:
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1 eine
schematische Seitenansicht auf ein Transportsystem einer Blechdruckmaschine
oder Blechlackiermaschine,
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2 eine
Draufsicht auf die Anordnung der 1,
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3 eine
schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Transportsystems,
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4 eine
Detailansicht der Anordnung der 3 und
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5 ein
Querschnitt durch einen Flachriemen eines Riementransportsystems
des Transportsystems.
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Die 1 zeigt
ein Transportsystem 1 für
die Zuführung
von Blechtafeln 2 (2) an einer
Blechdruck- oder Blechlackiermaschine. Die zuzuführenden Blechtafeln 2 werden
mittels eines nicht dargestellten Anlegers einem Stapel entnommen
und von dem Transportsystem der Blechdruckmaschine oder Blechlackiermaschine
in definierter Lage zugeführt.
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Die
Zuführung
vom Stapel zum Transportsystem erfolgt mit einem aus der 1 nicht
hervorgehenden Trum derart, dass die zugeführte Blechtafel 2 mit
ihrer Vorderkante 3 gegen einen Vorderkantenanschlag 4 geführt wird.
Der Vorderkantenanschlag 4 befindet sich an einem Riementrum 5,
wobei das Riementrum 5 mehrere parallel zueinander verlaufende
Transportriemen 6 aufweist, die einendig um Umlenkräder 7 und 8 und
anderendig um Umlenkräder 9 geführt sind.
Dem Obertrum 10 des Riementrums 5 ist ein Riementransportsystem 11 zugeordnet,
wobei die Länge
des Riementransportsystems 11 kleiner ist als der Abstand
zwischen den Umlenkrädern 7 und 9.
Das Riementransportsystem 11 ist als Riementrum 12 ausgebildet
und besitzt Umlenkräder 13 und 14.
Der 2 ist zu entnehmen, dass das Riementrum 12 mehrere
Riemen 15 aufweist, die parallel sowie beabstandet zueinander
verlaufen. Das Obertrum 16 des Riementransportsystems 11 liegt
in der Ebene oder geringfügig
oberhalb der Ebene des Obertrums 10 des Riementrums 5.
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Das
Riementransportsystem 11 ist als Saugriemensystem 17 ausgebildet.
Hierzu befindet sich unterhalb des Obertrums 16 ein Saug kasten 18, der
mit einer schaltbaren, nicht dargestellten Vakuumquelle verbunden
ist.
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Der 2 ist
zu entnehmen, dass die Umlenkräder 7 um
eine gemeinsame Achse 19 rotierend gelagert sind. Die Umlenkräder 13 sind
auf einer gemeinsamen Achse 20 gelagert. Die Umlenkräder 14 sind
auf einer gemeinsamen Achse 21 gelagert. Die Umlenkräder 9 lagern
auf einer gemeinsamen Achse 22. Zusammenfallend mit der
Achse 22 liegt eine Drehachse 23 für eine Anlegetrommel 24,
die aus mehreren Abschnitten 25 besteht, die sich vorzugsweise
zwischen jeweils benachbarten Umlenkrädern 9 befinden. An
den Abschnitten 25 der Anlegetrommel 24 ist eine
Anlegemarke 26 angeordnet, die als Klemm-Anlegemarke 27 ausgebildet
ist und mehrere Anschlagelemente 28 aufweist, die zum Festhalten des
Vorderkantenbereichs der Blechtafel 2 geschlossen und zum
Freigeben wieder geöffnet
werden können.
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Für die Seitenausrichtung
der zu transportierenden Blechtafeln 2 ist eine Seitenausrichteinrichtung 29 vorgesehen,
die zwei einander gegenüberliegende
Seitenführungen 30, 31 aufweist,
wobei die Seitenführung 30 eine
Seitenrolle 32 besitzt, die mittels eines Federelements 33 an
einem Fixlager 34 angeordnet ist. Die Seitenrolle 32 kann
demgemäß quer zur
mittels eines Pfeils 35 in 2 angezeigte Transportrichtung
verlagert werden. Die Seitenführung 31 ist
als Fixrolle 36 ausgebildet, die an einem Fixlager 37 angeordnet
ist.
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Gemäß 1 folgt – in Transportrichtung
gesehen – der
Anlegetrommel 24 ein Druckzylinder 38 und ein
Gegendruckzylinder 39 im Falle einer Blechdruckmaschine.
Ist anstelle der Blechdruckmaschi ne eine Blechlackiermaschine vorhanden,
so ist der Druckzylinder 38 als Lackierzylinder 38 ausgebildet.
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Um
zu bedruckende beziehungsweise zu lackierende Blechtafeln 2 dem
Druckspalt beziehungsweise Lackierspalt zwischen Druckzylinder 38 und Gegendruckzylinder 39 beziehungsweise
Lackierzylinder 38 und Gegendruckzylinder 39 zuzuführen, ergibt
sich folgende Funktion:
Die einzelnen, vorstehend beschriebenen
Funktionselemente werden mittels einer nicht dargestellten Maschinensteuerung
koordiniert betrieben. Vom Anleger werden Blechtafeln 2 von
einem Blechtafelstapel separiert und mittels des bereits erwähnten, nicht dargestellten
Trums dem Riementrum 5 zugeführt. Dabei wird die Vorderkante 3 der
Blechtafel 2 – in Transportrichtung 35 gesehen – gegen
den Vorderkantenanschlag 4 des Riementrums 5 gedrängt. Dies erfolgt
dadurch, dass das nicht dargestellte Trum eine höhere Geschwindigkeit aufweist
als das Riementrum 5. Nach Übernahme der Blechtafel 2 vom Riementrum 5 führt dieses
die betrachtete Blechtafel 2 der Anlegetrommel 24 zu,
an der sich die Klemm-Anlegemarke 27 in geöffneter
Stellung befindet. Bevor die Vorderkante 3 der Blechtafel 2 die Klemm-Anlegemarke 27 erreicht,
erfolgt eine Seitenausrichtung der Blechtafel 2, indem
die Seitenführungen 30 und 31 die
Seitenränder 40 und 41 der
Blechtafel 2 beaufschlagen. Da die Seitenführung 30 gegen
Federkraft verlagerbar angeordnet ist, wird die Blechtafel zwischen
den Seitenführungen 30 und 31 spielfrei
aufgenommen und dabei mittenzentriert. Der 2 ist zu
entnehmen, dass sich die Seitenausrichteinrichtung 29 im
Bereich des Saugriemensystems 17, vorzugsweise – in Transportrichtung 35 gesehen – am Ende
des Saugriemensystems 17 befinden. Das Überfahren des Saugkastens 18 des Saugriemensystems 17 erfolgt
zunächst,
ohne dass eine Saugwirkung auf die Unterseite der Blechtafel ausgeübt wird.
Erst wenn der Saugbereich des Saugriemensystems 17 vollständig von
der sich in Transportrichtung 35 bewegenden Blechtafel 2 abgedeckt
ist, wird das Vakuum aktiviert, wodurch die Blechtafel 2 fest
auf die Riemen 15 des Saugriemensystems 17 gezogen
wird. Relativbewegungen zwischen den Riemen 15 und der
Blechtafel 2 können daher
nur noch mit erhöhtem
Kraftaufwand stattfinden. Dies hat zur Folge, dass bei einer Seitenausrichtung
der Blechtafel 2 mittels der Seitenausrichteinrichtung 29 die
Riemen 15 ebenfalls seitlich verlagert werden. Da die Riemen 15 als
eine geringe Riemenstärke
aufweisende Flachriemen 42 ausgebildet sind, lässt sich
eine Seitenverlagerung problemlos durchführen, ohne dass es zu einem
Riemenverwurf oder dergleichen kommt. Vielmehr verbleiben die Flachriemen 42 in
der Transportebene und sorgen demgemäß dafür, dass – trotz ihrer Seitenauslenkung – ein ruhiger,
flatterfreier und präziser
Transport erfolgt. Da die Anschlagelemente 28 der Klemm-Anlegemarke 27 eine
geringere Geschwindigkeit als die Riemen 15 des Saugriemensystems 17 aufweist,
stößt im Zuge der
weiteren Bewegung der Blechtafel 2 ihre Vorderkante 3 gegen
die Anschlagelemente 28 der Klemm-Anlegemarke 27,
wobei die Saugwirkung des Saugriemensystems 17 dazu führt, dass
ein kontinuierliches und straffes Andrücken der Vorderkante an die
Anlegemarke 26 erfolgt, dabei kann es zu einem Durchrutschen
der Riemen 15 relativ zur Blechtafel 2 kommen
und/oder die Blechtafel 2 wird leicht federnd aufgewölbt. Die
Anlegemarke 26 schließt
dann und hält
den Vorderkantenbereich der Blechtafel 2 klemmend fest.
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Die
Anordnung ist vorzugsweise derart getroffen, dass das Schließen der
Klemm-Anlegemarke 27 erfolgt, wenn sich letztere etwa 8 bis
16° vor
ihrem oberen Totpunkt befindet. Die nunmehr korrekt und reproduzierbar
ausgerichtete Blechtafel 2 wird anschließend – nachdem
sich die Klemm-Anlegemarke 27 nach Passieren des oberen
Totpunkts wieder geöffnet
hat –,
dem Druckspalt oder Lackierspalt der Folgezylinder (Druckzylinder 38 und
Gegendruckzylinder 39 beziehungsweise Lackierzylinder 38 und Gegendruckzylinder 39),
insbesondere positionsgenau durch die Haltemittel (Vakuum) gehalten und/oder
durch geeignete, nicht dargestellte Mittel gehalten, zugeführt. Nunmehr
wird die Haltewirkung des Haltemittels (zum Beispiel Vakuum) wieder
abgeschaltet.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass zwischen dem Saugriemensystem 17 und
dem Riementrum 5 eine Geschwindigkeitsdifferenz von 15
bis 20% besteht. Ferner weist das Riementrum 5 gegenüber der Geschwindigkeit
der Anlegemarke 26 eine Geschwindigkeitsdifferenz von 5
bis 10% auf. Hierbei ist das Riementrum 5 langsamer als
das Saugriemensystem 17 und gegenüber dem Saugriemensystem 17 bewegt
sich die Anlegemarke 26 langsamer.
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Bei
einer alternativem Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass anstelle des Saugkastens 18 eine
Magnetanordnung vorgesehen ist, die eine entsprechende Kraftwirkung
auf die Blechtafel 2 ausübt. Voraussetzung ist allerdings,
dass es sich bei der Blechtafel 2 um eine ferromagnetische
Blechtafel handelt.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß 3 kann
vorgesehen sein, dass anstelle des Saugkastens 18 mindestens
eine Friktionsrolle 45 vorgesehen ist, die sich dann jedoch
nicht unterhalb des Obertrums 16, sondern oberhalb des
Obertrums 16 befindet und mittels einer Verlagerungseinrichtung 46 in
Richtung auf das Ober trum 16 bewegt und vom Obertrum 16 wieder
entfernt werden kann. Zwischen der Friktionsrolle 45 und
dem Obertrum 16 kann eine Klemmwirkung zum Halten der Blechtafel 2 entfaltet
werden. Vorzugsweise kann der Friktionsrolle 45 eine die
Riemen 15 abstützende
Stützrolle 47 zugeordnet
sein, die aus mehreren Rollenabschnitten, die jeweils den Riemen 15 zugeordnet
sind, bestehen. Alternativ kann vorgesehen sein, dass mindestens
eine Stützrolle 47 mit
der Friktionsrolle 45 so zusammenwirkt, dass sich in dieser
Wirkzone jedoch nicht die Riemen 15 des Riementransportsystems befinden,
sondern dass diese stromabwärts
oder stromaufwärts
oder sowohl stromabwärts
als auch stromaufwärts
der Friktionsrolle 45 und der Stützrolle 47 befinden.
Sollten sie stromaufwärts
und stromabwärts
angeordnet sein, so ist demgemäß das Riementransportsystem
in zwei einzelne, Flachriemen aufweisende Riementransportsysteme
aufgeteilt, die jeweils vorzugsweise trumförmig ausgebildet sind.
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Die
Anordnung ist ferner derart getroffen, dass die auf die Blechtafel 2 ausgeübte Haltewirkung,
sei es per Unterdruck, per Magnetwirkung oder per Andruck (insbesondere
Friktionsrolle) bei Anlage der Vorderkante 3 der Blechtafel 2 im
Bereich des vorderen Viertels bis hinteren Viertels der Längserstreckung
der Blechtafel 2 ausgeübt
wird. Die Haltewirkung zum Schieben der Blechtafel gegen die Anlegemarke 26 erfolgt
demgemäß vorzugsweise
in der mittleren Zone der Blechtafel 2.
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Die 4 verdeutlicht
die Friktionsrolle 45. Sie ist um eine Achse 48 drehbar
geführt,
wobei sie entlang ihrer Längserstreckung,
also axial, verlagerbar gehalten ist. Diese Verlagerbarkeit wird
mittels des Doppelpfeils 49 angedeutet. Mittels beidendig auf
sie einwirkende Federmittel 50 wird sie – bei Kräftefreiheit – axial
zentriert. Diese Zentrierung führt stets
zu einer neutralen Rückstellung
der Friktionsrolle 45, sobald sie nicht mehr in Kontakt
mit der Blechtafel 2 steht.
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Die 5 zeigt
einen Querschnitt durch einen als Flachriemen 42 ausgebildeten
Riemen 15 des Saugriemensystems 17. Es ist erkennbar,
dass eine langgestreckte, rechteckige Querschnittsfläche vorliegt.
Vorzugsweise ist der Flachriemen 15 aus homogenem Material,
beispielsweise Gummi, gefertigt, sodass er ausgezeichnete seitliche
Auslenkeigenschaften aufweist, ohne dass es zu einem Verkippen, Aufwerfen
usw. kommt.