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Die
Erfindung betrifft ein Federsystem zur Erzeugung von Federkräften in
zwei entgegengesetzten Richtungen zwecks Durchführung von Schwingbewegungen
eines Schwingtisches einer Steinformmaschine. Insbesondere betrifft
die Erfindung Federsysteme zum Einsatz an Steinformmaschinen zur Durchführung einer
Stoßvibration
bzw. einer sogenannten harmonischen Vibration, bei denen der Schwingtisch
Teil eines Schwingsystems ist, welches in der Nähe oder an der Stelle seiner
Eigenfrequenz schwingt (Resonanzschwinger). Derartige Steinformmaschinen
sind in den Dokumenten der WO 02/38346 A1 bzw. der WO 2005/056279
A1 dargestellt. Bei diesen Resonanzschwingern wird die Schwingtisch-Masse
nicht überwiegend
durch die Erregerkräfte
der Erregereinrichtung, wie z.B. durch die resultierenden Fliehkräfte eines
Unwucht-Richtvibrators, auf und ab bewegt, sondern ganz überwiegend durch
die in zwei entgegengesetzten Richtungen wirkenden Federkräfte, die
durch die Federdeformationen bei den Schwingbewegungen entstehen.
Bei der Abwesenheit von jeglichen Energieverlusten, wie z.B. Reibungsverlusten
in Federn und Erregereinrichtung, könnten diese Schwingsysteme,
wenn sie einmal am Schwingen sind, ohne weitere Energiezufuhr durch
die Erregereinrichtung dauerhaft weiter schwingen, indem eine ständige Umformung
von kinetischer Energie in Federenergie und umgekehrt erfolgt. Für derartige
Federsysteme bedeutet dies natürlich,
daß sie
imstande sein müssen,
die maximal mögliche
kinetische Energie der schwingenden Massen in beiden Schwingrichtungen
durch Verformungen ihrer Federelemente speichern zu können. Daraus
leiten sich hohe Anforderungen an ein entsprechendes Federsystem
ab, zumal, wenn es auch noch darum geht, die Festigkeit der Bauteile
des Federsystems dauerfest zu gestalten. Bei den beteiligten Federelementen
kommt es bezüglich
einer erreichbaren Dauerfestigkeit neben anderen Anforderungen vor
allem darauf an, in welcher Weise die Enden der Federelemente (z.B.
mittels Schrauben) befestigt sind und wie die Federkräfte in die
Enden der Federelemente eingeleitet werden.
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Der
allgemeine Stand der Technik ist durch die oben bereits erwähnten Schriftdokumente
und der nächstliegende
Stand der Technik ist durch das Dokument
DE 101 54 897 A1 gekennzeichnet.
In der WO 02/38346 A1 wird mit
1 ein
Federsystem in Verbindung mit einem Resonanz-Einmassenschwinger
gezeigt, bei denen ein Federsystem bildende obere Federelemente
144 und
untere Federelemente
150 zwischen einem Kraftanschlußteil
154 einerseits und
Teilen des Maschinenrahmens
100 andererseits eingespannt
sind, wobei der Schwingtisch
120 über Kraftübertragungsteile
156 an
das Federsystem angeschlossen ist. Die Federelemente sind derart
gegeneinander verspannt, daß sie
auch bei den größten durchzuführenden
Schwingungsamplituden der schwingen-den System- Masse noch eine restliche Federverformung
aufweisen. Über
die Befestigung der Federelemente ist nichts angegeben. Bezüglich der
Einleitung von Kräften
in die Federelemente ist ausgesagt, daß es vorteilhaft sei, die Kräfte der
Federelemente des Federsystems wenigstens an jenen Enden, an welchen
die Kräfte
der Federn in die System-Masse übertragen
werden, durch Druckkräfte und/oder
Schubkräfte
in die Kraftanschlußteile
zu übertragen,
da diese Stellen bezüglich
der Betriebssicherheit und Dauerhaftigkeit kritische Stellen sind. Es
werden für
die Krafteinleitung an den Enden der Federelemente und die gestalterische
Ausbildung der Federelemente jedoch keine weiteren Angaben gemacht.
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In
der WO 2005/056279 A1 wird mit 2 ein
Federsystem in Verbindung mit einem Resonanz-Zweimassenschwinger
gezeigt, bei dem ein den ganz wesentlichen Teil der kinetischen
Energie der schwingenden Massen aufnehmendes Federsystem 226 zwischen
dem Schwingtisch 216 als Hauptanteil der Arbeitsmasse ma
und der Freischwingmasse mf in beiden Schwingrichtungen kraftübertragend angeordnet
ist. Zusätzlich
ist die Arbeitsmasse ma noch über
Isolationsfedern 236 gegen das Fundament abgestützt, wobei
die Isolationsfedern aber nur einen unbedeutenden Teil der kinetischen
Energie der schwingenden Arbeitsmasse ma speichern. Da in der Beschreibung
festgelegt ist, daß in
den Zeichnungen verwendete Strich-Punkt-Linien Befestigungsmittel
zur festen Verbindung unterschiedlicher Bauteile bedeuten sollen,
ist davon auszugehen, daß zum
einen die an den äußeren Enden
bestehende feste Zusammenfügung
der beiden Blattfedern durch Befestigungsschrauben erfolgt sein
soll, und daß zum
anderen die feste Verbindung der oberen Blattfeder mit dem Schwingtisch 216 und
die feste Verbindung der unteren Blattfeder mit der Freischwingmasse
mf ebenfalls mittels Schrauben erfolgt sein soll. Dabei ist noch
zu beachten, daß das
Federsystem hohe Kräfte
in zwei Richtungen übertragen
muß.
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Die
Verbindung der beiden Blattfedern an den Enden mittels Schrauben
ohne eine besondere aufwendige Ausgestaltung der Blattfeder-Enden stellt
jedoch eine kritische und nur durch einen hohen Aufwand dauertest
zu gestaltende Verbindung dar,
- a) da im Bereich
der Schrauben durch die notwendig hohe Anzahl von Schrauben der
Blattfederquerschnitt geschwächt
ist und auch Kerbspannungen auftreten,
- b) da im Bereich der Schrauben hohe überlagerte Spannungen entstehen,
die zum einen als Wechsel-Biegespannungen aus dem Biegemoment der Blattfedern
selbst infolge ihrer mittigen Belastung herrühren und die zum anderen aus
Druckspannungen bestehen, die aus den mit hohen Kräften auf
die Blattfedern einwirkenden Schraubenmuttern und -Köpfen resultieren,
und
- c) da die Schrauben selbst hochbelastet sind infolge einer notwendig
hohen Vorpannung (damit keine Lücke
zwischen den Blattfedern bei Zugbelastung des Federelementes klafft)
und durch die zusätzlichen
Betriebs-Schraubenspannungen bei der Verformung der Blattfedern
besonders bei Zugbelastung des Federsystems infolge des kleinen
Hebelarmes zwischen Schraubenmitte und den Enden der Blattfedern.
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Auch
die Verbindung zwischen den Blattfedern und dem Schwingtisch 216 einerseits
und der Freischwingmasse mf andererseits durch Schrauben ist als
im Dauerbetrieb gefährdet
zu beurteilen, da dort die zuvor beschriebenen Belastungen a) und
b) auftreten und da die Schrauben selbst hochbelastet sind infolge
einer notwendig hohen Vorpannung (damit keine Lücken auftreten bei Zugbelastung
des Federsystems) und durch die zusätzlichen Betriebs-Schraubenspannungen
bei der Zugbelastung des Federsystems.
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In
dem Dokument
DE 101
54 897 A1 wird in
2 ein Zweimassenschwinger
gezeigt mit einer Arbeitsmasse, die im wesentlichen aus den Massen m
G und M
A besteht,
und mit einer Freischwingmasse, die im wesentlichen aus der Masse
eines als Erregereinrichtung dienenden Unwuchtvibrators
1 mitsamt der
Masse m
U seiner Unwucht besteht. Arbeitsmasse und
Freischwingmasse sind mit einem in zwei Richtungen Kräfte übertragenden
Federsystem fest verbunden, welches aus zwei als Bogenfedern ausgestalteten
Federelementen
2 besteht. Die schwingenden Massen selbst
sind über
als Isolationsfedern fungierende Gummifedern
8 gegen das
nicht mitschwingende Fundament
6 abgestützt. Bezüglich der Betriebsweise ist
vorgesehen, bei gleichbleibenden Beschleunigungsamplituden erheblich
oberhalb oder unterhalb der Resonanzfrequenz zu arbeiten. Aus
2 entnimmt man bezüglich des Federsystems:
Die
als Bogenfedern mit gleichbleibender Wandstärke ausgestalteten Federelemente
2 sind
an beiden Enden an zwei Blöcken
befestigt, wobei der obere Block in zwei Richtungen wechselnde Federkräfte an die
Arbeitsmasse und der untere Block in zwei Richtungen wechselnde
Federkräfte
an die Freiflugmasse überträgt. Der
Anschluß der
Federelemente ist offensichtlich derart ausgeführt, daß unmittelbar am Übergang
zu den Blöcken
die Federelemente bei der Ausführung
der Schwingungen neben einer wechselnden Querkraft ein Wechsel-Biegemoment
aufzunehmen haben, wobei die abrupte Querschnittsvergrößerung vom
Federelement zum Block eine Kerbwirkung verursacht und vom Gesichtspunkt
der Dauerfestigkeit her gesehen die schwächste Stelle der Federkonstruktion
darstellt. Allgemein betrachtet, ist festzustellen, daß in diesem
Falle, wie auch häufig
in der industriellen Praxis zu beobachten, die Stelle der Krafteinleitung
in das Federelement die Schwachstelle hinsichtlich der Dauerfestigkeit
darstellt, an der bei der Durchführung
einer großen
Zahl von Lastspielen zuerst ein Versagen der Konstruktion eintritt. Eine
wie von der Praxis gewünschte
dauerfeste Haltbarkeit ist bei einer derartigen Federkonstruktion nicht
gegeben.
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Die
vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, die Konstruktionsschwächen und
die Dauerfestigkeitsprobleme insbesondere an den Stellen der Krafteinleitung
in die Federelemente beim aufgezeigten Stand der Technik zu beheben
und darüberhinaus
durch ein entsprechend insgesamt verbessertes Federsystem die Möglichkeit
schaffen, gleichzeitig auch die Kosten- und Fertigungs-Probleme
bei der Anwendung des Federsystems in extremen Anwendungsfällen zu
lösen.
Zu solchen extremen Anwendungsfällen
gehören
Resonanz-Verdichtungseinrichtungen, wie sie in der WO 02/38346 A1
bzw. der WO 2005/056279 A1 dargestellt sind. Die höchsten Anforderungen
an ein Federsystem werden gestellt beim Einsatz in einem Zweimassenschwinger
gemäß der WO
2005/056279 A1 mit Resonanzbetrieb für die sogenannte harmonische
Vibration. Hier sind die im Federsystem zu speichernden Energiemengen
deshalb am größten, weil
die Massenbeschleunigungen ganz überwiegend
durch die Federverformungskräfte bewirkt
werden. Dabei muß das
Federsystem wegen der synchron gegenläufig schwingenden Arbeitsmasse
m1 und Freiflugmasse m2 eine hohe Nutzverformung Amax in beiden
Schwingrichtungen bei einer großen
maximalen Verformungskraft Fmax und bei einer hohen Betriebsfrequenz
f dauerhaft ertragen können,
wobei sich Amax aus der Summe der Auslenkung (aus der Ruhelage)
A1 der Masse m1 und A2 der Masse A2 ergibt. Für den Einsatz eines Federsystems
bei der Stoßvibration
(3) lauten die Daten beispielsweise:
Fmax ca. 10 Tonnen, A1 = 1 mm, A2 = 4 mm, Amax = 5 mm, m1 = 1000
kg, m2 = 250 kg, f = 50 Hz. Für
den Einsatz eines Federsystems bei der harmonischen Vibration (2 der WO 2005/056279 A1) lauten die Daten
beispielsweise: Fmax ca. 92 Tonnen, A1 = 2 mm, A2 = 4 mm, Amax =
6 mm, m1 = 4700 kg, m2 = 2350 kg, f = 50 Hz. Insbesondere an dem
letztgenannten Daten-Beispiel erkennt man, daß eine technisch-wirtschaftlich
gute Realisierung einer Erfindung gemäß der WO 2005/056279 A1 in
hohem Maße
von der Lösung
der Aufgaben für
das Federsystem abhängen
muß. Dabei
muß angesichts
der zu erwartenden großen
Dimensionen der Federelemente die zu findende Lösung auch bereits eine Antwort
geben können
auf die Fragen nach einem vertretbaren Fertigungsaufwand, nach der
Verfügbarkeit
von Halbzeugen als Rohmaterial für
die Fertigung der Federelemente und nach raumsparender Gesamtdimensionierung
des ganzen Federsystems derart, daß dasselbe in vertretbarer Weise
unterhalb des Schwingtisches untergebracht werden kann.
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Die
Erfindung löst
die gestellte Aufgabe durch die Lehre des Patentanspruchs 1. Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche definiert.
In der Lehre von Anspruch 1 sind mehrere Lösungsmerkmale zugleich kombiniert,
die man auch veranschaulicht in den Zeichnungen der 1 bis 4 erkennen kann.
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Bezüglich erreichbarer
Dauerfestigkeit bei Spannungen im Werkstoff ergibt sich:
- – Keine
Erzeugung von in zwei Richtungen wirkenden Biegespannungen und Schubspannungen.
- – Sicherung
der Anordnungsposition der Federelemente innerhalb des Federsystems
in erster Linie durch Sicherungs-Reibungskräfte an den Außenflächen, die
von den Federverformungskräften
abgeleitet sind und zusätzlich
möglich
durch Formschluß,
der keine Spannungen hervorruft, die durch Überlagerung mit anderen Spannungen bemerkenswerte
Gesamtspannungen erzeugen.
- – Sofern
Schrauben zur Sicherung der Anordnungsposition der Federelemente
in Frage kommen sollten, müssen
die von ihnen erzeugten Druckspannungen nicht den Biegespannungen aus
der Federdeformation überlagert
werden.
- – Anwendung
eines Abwälzeffektes
auf den Außenflächen der
Federelemente bei der Nutzverformung derselben aus der Ruhelage
vermeidet Einflüsse
von Kerbwirkungen durch automatische Verlagerung der Position der
Sicherungs-Reibungskräfte.
- – Spannungsbelastung
an den Federelement-Enden derart, daß Druckspannungen und daraus
abgeleitete Schubspannungen im wesentlichen dort eingeleitet werden,
wo die aus dem Biegemomentverlauf sich ergebenden Biegespannungen (weil
das Biegemoment am Ende = Null ist) nahezu den Wert Null aufweisen,
so daß keine
nennenswerten durch Überlagerung
von Druckspannungen und Biegespannungen entstehenden Gesamtspannungen
entstehen.
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Bezüglich des
Fertigungsaufwandes und der Verfügbarkeit
von Halbzeugen:
- – Fertigung im wesentlichen
durch Ausschneiden der abgewickelten Federelemente aus marktgängigen Walzplatinen
aus hochfestem Stahlwerkstoff und anschließende Biegung zu gekrümmten Federelementen
möglich.
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Bezüglich raumsparender
Gesamtdimensionierung des ganzen Federsystems:
- – Gestaltung
desselben derart, daß die
Gesamtkonstruktion in ihrer Haupterstreckungsrichtung durch übereinander
angeordnete Federelemente in die Tiefe einer ohnehin erforderlichen
Fundamentgrube unterhalb des Schwingtisches baut.
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Neben
den zuvor aufgeführten
Lösungsmerkmalen,
mit denen zugleich auch Vorteile der Erfindung zum Ausdruck gebracht
werden, ergibt sich ein weiterer Vorteil der Erfindung bei der Anwendung des
Federsystems in einer Verdichtungseinrichtung gemäß der WO
02/38346 A1 darin, daß mittels
wenigstens zweier zwischen Schwingtisch und Fundament vorgesehener
und in ihrer Hochachse (Haupterstreckungsrichtung) um 90° relativ
zueinander verdreht angeordneter Federsysteme der Schwingtisch gleichzeitig
eine gute Gerad führung
in horizontaler Richtung erhält.
Dies ist bedingt dadurch, daß das
erfindungsgemäße Federsystem
(siehe 1) in einer Richtung parallel
zu den in eine gekrümmte
Fläche der
Federelemente legbaren Geraden eine hohe Seitenstabilität aufweist.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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1a stellt
einen Schwingtisch mit einem aus zwei Federsystemen bestehenden
Federmodul in einem in 1b durch die Linie F-F gekennzeichneten
Schnitt dar.
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1b zeigt
den in 1a vorgestellten Schwingtisch
mit zwei angeschlossenen Federmodulen und mit einem an beide Federmodule
angeschlossenen Erreger-Aktuator in einer in 1a durch
den Pfeil G gekennzeichneten Ansicht.
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2a zeigt
ein Federelement mit offenem C-Pofil.
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2b gibt
ein Federelement in einer in 1b durch
den Pfeil E gekennzeichneten Seitansicht mit einem kreisringähnlichen
Profil wieder.
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2c zeigt
die Abwicklung eines Federelemente mit offenem C-Pofil in die Ebene.
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2d zeigt
ein Federelement mit doppeltem offenem C-Pofil in einer in 1b durch
den Pfeil E gekennzeichneten Seitansicht.
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3a, 3b, 4a, 4b zeigen
die Details von vier unterschiedliche Varianten eines Federelement-Endes
an der in 1a durch den Kreis K gekennzeichneten
Einspannstelle eines Federelementes.
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In 1 ist ein in quadratischer Form mit den Längenmaßen Q ausgebildeter
Schwingtisch 1 einer als Zweimassenschwinger ausgebildeten
Verdichtungseinrichtung dargestellt, der über Isolationsfedern 2 "weich" gegen das Fundament 3 abgestützt ist.
Die Eigenschaft "weich" bedeutet in diesem
Falle, daß die
resultierende Federkonstante der Isolationsfedern 2 zusammen
mit den mitschwingenden Massen eine Eigenfrequenz weit unterhalb
der Betriebsfrequenz der Verdichtungseinrichtung bildet. In dem Fundament
ist unterhalb des Schwingtisches eine Grube 4 geformt.
Mit dem Schwingtisch fest verbunden ist ein Kraftübertragungsteil 5,
dessen Masse zusammen mit der Masse des Schwingtisches im wesentlichen
die Arbeitsmasse des Zweimassenschwingers bildet. Am Kraftübertragungsteil 5 sind unten
zwei Krafteinleitungskörper 6 und 6' angeordnet, über welche
die Kraftverbindungen zu dem oberen Federelement 8 und
dem unteren Federelement 9 der Federsysteme 7 und 7' hergestellt
werden. Diese Kraftverbindungen erfolgen über zwei flächenhaft ausgebildete Krafteinleitungskörper-Kontaktzonen 10 und 11.
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In 1a sind
zwei über
Krafteinleitungskörper 6 und 6' mit dem Kraftübertragungsteil 5 verbundene
Federsysteme 7 und 7' gezeigt. Das Kraftübertragungsteil 5 zusammen
mit den beiden Federsystemen 7 und 7' und gegebenenfalls
zusammen mit einer an letzteren befestigten Hilfsmasse 18 werden nachfolgend
als ein Federmodul 19 bezeichnet. Ein einzelnes Federsystem
umfaßt
einen Spannrahmen 12, der, wie aus 1b ersichtlich,
in diesem Falle ringförmig
und mit einem Kettenglied vergleichbar ausgebildet und zur Aufnahme
von Federverformungskräften
bestimmt ist, ein oberes und ein unteres Federelement 8, 8' und 9, 9', sowie einen
Krafteinleitungskörper 6, 6'. Der Spannrahmen
selbst besteht insgesamt aus (in diesem Falle) zwei Rahmenwangen 15,
sowie aus einem oberen Rahmenjoch 13, und einem unteren
Rahmenjoch 14, über
welche Rahmenjoche die Kraftverbindungen zu dem oberen Federelementen 8 und
dem unteren Federelement 9 hergestellt werden. Diese Kraftverbindungen
erfolgen über
zwei flächenhaft
ausgebildete Rahmen-Kontaktzonen 16 und 17. In
dem in 1 gezeigten Falle stellen die
Massen der Spannrahmen und etwa die halbe Masse der Federelemente
der beiden Federsysteme 7 und 7', die bewegten Massenanteile eines
Erregeraktuators (1b) und gegebenenfalls noch
eine besondere, an die Spannrahmen angeschlossene Hilfsmasse, die
sogenannte Freiflugmasse des Zweimassenschwingers dar. Ein Zweimassenschwinger
dieser Art könnte
auch den in 2 der WO 2005/056279 A1
gezeigten Zweimassenschwinger er setzen.
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Die
Federelemente 8 und 9 sind jeweils zwischen einer
Rahmen-Kontaktzone 16 und einer Krafteinleitungskörper-Kontaktzone 10 mit
einer Vorverformung mit einer entsprechenden Federverformungskraft
derart eingespannt, daß der
Betrag der beim Schwingen des Schwingtisches zusätzlich durchzuführenden
Nutzverformung an dem einen Federelement kleiner ist als der Betrag
der Vorverformung an dem anderen Federelement Der an jeweils nur
einem der beiden Federelemente angreifenden zusätzlichen Nutzverformungskraft
ist stets eine in Gegenrichtung wirkende Rahmen-Reaktionskraft entgegengesetzt,
die im gezeigten Beispiel eines Zweimassenschwingers eine (dynamische)
Massenkraft ist. Falls die Federsysteme an einem Einmassenschwinger
eingesetzt würden,
wie er in der WO 02/38346 A1 in 1 dargestellt
ist, wäre
die in Gegenrichtung wirkende Rahmen-Reaktionskraft eine an das Fundament
oder den Maschinenrahmen übertragene
Befestigungskraft.
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Die
gleichgestalteten Federelemente 8 und 9 bestehen
aus kreisförmig
zu einem offenen C-Profil gebogenen Platinen aus Stahl oder einem
geeigneten Verbundwerkstoff, z. B. Kohlenfaser-Verbundwerkstoff,
welches C-Profil in einer parallel zur Zeichenebene gelegenen "Hauptebene" definierbar ist. Demzufolge
existieren auf den gekrümmten
Innenflä chen
und Außenflächen der
Federelemente Flächengeraden 26, 27 (2a),
die parallel zu einer senkrecht zur Hauptebene ausgerichteten "Hauptrichtung" 25 gelegen
sind. An jedem Federelement sind auf der Außenfläche zwei "spezielle Flächengeraden" 28, 29 (2a)
bestimmt, die mit Bezug auf das C-Profil sich in etwa gegenüberliegen
und die im Ruhezustand des Federsystems die Mitte von zwei Feder-Kontaktzonen 31, 32 (2a)
auf den Außenflächen kennzeichnen,
welche Feder-Kontaktzonen senkrecht zu den speziellen Flächengeraden
eine geringe Querausdehnung und parallel dazu eine größere Längsausdehnung
aufweisen, wobei die Feder-Kontaktzonen durch die flächenhafte Übertragung
von Federverformungskräften
gebildet sind. Die Vorverformung und die Nutzverformung eines Federelementes
geschieht durch Annäherung
der beiden Feder-Kontaktzonen in einer Verformungsrichtung 35 (2a),
die im wesentlichen parallel zu einer solchen Geraden vorgesehen
ist, die in der Hauptebene von einer der speziellen Flächengeraden
zu der anderen legbar ist.
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Vorab
sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, was in den 3 und 4 noch
näher erläutert wird,
nämlich,
daß gemäß der Erfindung
der Krafteinleitung an den Enden der Federelemente durch Anwendung
gestalterischer Merkmale besondere Beachtung geschenkt wird. Ein
wesentliches Merkmal ist folgendes: Die zur Kraftübertragung
flächenförmig ausgebildeten
Feder-Kontaktzonen auf den Außenflächen der
Federelemente-Enden
einerseits und die bereits erwähnten
Rahmen-Kontaktzonen sowie Krafteinleitungskörper-Kontaktzonen andererseits
fallen bereits. im Ruhezustand des Federsystems zusammen. Sobald
die Vorverformung der Federelemente durch eine Nutzverformung derselben
beim Schwingvorgang überlagert
wird, erfolgt je nach Gestaltung der Krafteinleitungs-Stelle eine
Verlagerung und/oder eine Vergrößerung der
Querausdehnung der Kontaktzonen durch ein Abwälzen der Flächen der Kontaktzonen aufeinander.
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Durch
die in den Kontaktzonen durch die Übertragung der Federverformungskräfte entstehenden
Druckspannungen bzw. Kontaktkräfte
bedingt, können
in den Kontaktzonen große
tangential zur Kontaktfläche
wirksame Reibkräfte übertragen
werden. Damit können
im Prinzip bereits alle tangential zur Kontaktfläche wirkenden "äußeren Kräfte", die eine Verschiebung der Federelemente
relativ zu den Rahmenjochen 13 und 14 oder den
Krafteinleitungskörpern 6 verursachen
könnten,
sicher aufgenommen werden bzw. können
die Relativpositionen gesichert werden. Mittels dieses Effektes
kann die Erzeugung von anderen zusätzlichen Zwangskräften auf die
Enden der Federelemente zwecks Sicherung der Relativpositionen im
Prinzip vermieden werden. Als "äußere Kräfte" kommen aus den Federverformungskräften abgeleitete
Kräfte
wie auch durch die Beschleunigung der Massen der Federelemente entstehende
Kräfte
in Frage. Trotzdem können
zusätzliche konstrukti ve
Maßnahmen,
die mit anderweitigem Reibschluß oder
mit Formschluß arbeiten,
vorgesehen werden, um die Relativpositionen zusätzlich zu sichern, wie in 3 und 4 gezeigt.
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Die
Haupterstreckung eines erfindungsgemäßen Federmoduls 19 baut
in die Tiefe der Grube 4. Dies stellt einen besonderen
Vorteil dar, der aus der Konstruktion der Federsysteme resultiert.
Dadurch bedingt können,
wie aus 1b hervorgeht, unterhalb des
Schwingtisches 1 zwei Federmodule 19 mit einem
bestimmten Zwischenabstand angeordnet werden. In diesen Zwischenabstand
ist eine Erregereinrichtung in Form eines elektrischen Doppel-Linearmotors 20 unterbringbar,
der aus zwei Hauptbestandteilen besteht: Ein feststehendes Motorteil 21 ist
mit dem Fundament fest verbunden und ein bewegliches Motorteil 22 ist über eine
Traverse 23 mit den Spannrahmen der Federsysteme der beiden
Federmodule 19 fest verbunden. Die in 1a mit 18 gekennzeichnete
Hilfsmasse ist in 1b nicht dargestellt.
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Ein
anschauliches Bild von der Größenordnung
der Federelemente, woraus man Fertigungsaufwand und Verfügbarkeit
des Vormaterials ableiten kann und von den Anforderungen bei der
Einleitung der Federverformungskräfte an den Federenden, kann
man sich machen, wenn man sich für
den Fall eines Verdichtungssystems für die Durchführung der harmonischen
Vibration (2 der WO 2005/056279 A1)
mit den bereits oben genannten Daten die Dimensionen der Federelemente
bei einer Konstruktion gemäß der 1 der vorliegenden Erfindung vor Augen
führt:
Mit der bereits genannten maximalen Federverformungskraft von Fmax
ca. 92 Tonnen entfällt auf
jedes der vier Federsysteme eine maximale Federverformungskraft
von Fmax/4 = 23 Tonnen. Um die maximale Nutzverformung eines Federelementes (aus
der Ruhelage des Federsystems heraus) von Amax = 6 mm dauerhaft
ertragen zu können,
muß das
Federelement die in 1 gekennzeichneten
Dimensionen B = 330 mm, H = 40 mm und D = 500 mm aufweisen. In Anbetracht
der an jedem Federsystem zu übertragenden
Federverformungskraft von Fmax/4 erkennt man aus 1 auch,
wie vorteilhaft sich das dort gewählte C-Profil der Federeleemente auswirkt,
indem damit für
die Übertragung
der Federverformungskraft auf das Kraftübertragungsteil 5 mittels
eines Krafteinleitungskörpers 6 ein
sehr kurzer Anschlußhebelarm 24 desselben
gewählt
werden kann.
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In 2a ist
in perspektivischer Sichtweise ein Federelement mit C-Profil mit
einer "Hauptrichtung" 25 (entsprechend
einer Blickrichtung E in 1b) dargestellt
Es wird angenommen, daß es sich
um das in 1a im Ruhezustand des Federsystems 7' eingespannte
Federelement 8' handelt. Das
Federelement mit der Längsausdehnung
B möge
aus einem aus einer Stahlplatine mit der Wandstärke H zu einem Rohr mit dem
Durchmesser D ge formten Körper
ausgeschnitten sein. In die Innen- und Außenflächen des Federelementes sind
Flächengeraden 26 und 27 parallel
zur Hauptrichtung 25 legbar, wobei zwei "spezielle Flächengeraden" 28, 29 definierbar
sind, die mit Bezug auf das C-Profil sich in etwa gegenüberliegen
und die im Ruhezustand des Federsystems die Mitte von zwei Feder-Kontaktzonen 31 und 32 auf
den Außenflächen kennzeichnen, welche
Feder-Kontaktzonen senkrecht zu den speziellen Flächengeraden
eine geringe Querausdehnung 34 und parallel dazu eine größere Längsausdehnung entsprechend
dem Maß B
aufweisen, wobei die Feder-Kontaktzonen durch die flächenhafte Übertragung
von Federverformungskräften
mit der Verformungsrichtung 35 gebildet sind. Die senkrecht
zur Hauptrichtung ausgerichtete Verformungsrichtung ist im wesentlichen
innerhalb einer Ebene gelegen, die zwischen den beiden speziellen
Flächengeraden 28 und 29 aufspannbar
ist Die die Verformung des Federelementes bewirkenden und innerhalb
der Feder-Kontaktzonen gelegenen Druckspannungen bzw. Kontaktkräfte sind
mit 36 gekennzeichnet. Eine der beiden (in diesem Falle
senkrecht zur Hauptrichtung 25 ausgerichteten) Stirnseiten
des Federelementes ist mit 39 gekennzeichnet
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2b zeigt
das Kreisprofil eines Federelementes, welches als ein Zylinderabschnitt
eines Rohres vom Durchmesser D entstanden sein könnte. Der Hohlzylinder könnte mit
oder ohne den in 2b gezeigten (zur Hauptrichtung 25 parallelen)
Schlitz S als Federelement genutzt werden. In letzterem Falle würden nach
dem Einspannen in den Spannrahmen drei Feder-Kontaktzonen 40, 41 und 42 an
der Außenfläche
entstehen. In 2c wird die Abwicklung eines
Federelementes in die Ebene gezeigt, wobei B die Längsausdehnung
der beiden Feder-Kontaktzonen, L die abgewickelte Länge und
M die größte Erstreckung
in der Hauptrichtung 25 in der Mitte 44 der Abwicklung
des Federelementes zeigt Mit den unterschiedlichen Maßen M und
B wird eine bessere Werkstoffausnutzung des Federelementes erreicht, da
das Biegemoment des gebogenen Federelementes in der Mitte 44 den
Maximalwert und an den beiden Enden den Wert Null aufweist. Mit 2d wird ein
S-Profil eines Federelementes gezeigt, welches man sich aus zwei
Federelementen gemäß der 2a zusammengesetzt
vorstellen kann. In diesem Falle werden die beiden Feder-Kontaktzonen durch die
Pfeile 46 und 47 symbolisiert.
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In 3a werden
in mehr Gestaltungs-Details die Verhältnisse an der in 1a durch
den Kreis K gekennzeichneten Einspannstelle eines Federelementes 8 in
einem in der "Hauptebene" entsprechend der
Schnittlinie F-F in 1b liegenden Schnittebene gezeigt
Am oberen Rahmenjoch 13 ist eine flächenhafte Rahmen-Kontaktzone 16 ausgebildet,
die mit der ebenfalls flächenhaften
Feder-Kontaktzone 31 zusammenfällt, wobei über die Kontakt zonen die Federverformungskraft übertragen
wird. Bei einer Steigerung der Federverfor mungskraft erfolgt eine
Verlagerung der Kontaktzonen und/oder eine Vergrößerung der Querausdehnung 34 derselben,
wobei ein Abwälzen
der Flächen
der Feder-Kontaktzone auf der Rahmen-Kontaktzone auftritt Gleichzeitig
erfolgt auch eine Verlagerung des Spaltes 52. Eine Sicherung
der Position des Federelementes relativ zum oberen Rahmenjoch in
einer Richtung parallel zur Hauptebene und senkrecht zur Verformungsrichtung 35 (welche
im wesentlichen auch die Schwingrichtung ist) erfolgt hauptsächlich bereits
durch in den Kontaktzonen infolge der dort erzeugten Druckspannungen
aufnehmbaren Reibkräfte.
Zusätzlich
ist hier eine Sicherung der Position noch durch eine als Formschluß wirkenden
Anschlagfläche 50 vorgesehen,
gegen die die Stirnfläche 51 des
Endes des Federelementes 8 anliegt.
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In 3b sind
prinzipiell ähnliche
Verhältnisse
wie in 3a dargestellt, wobei hier noch
folgende Abweichungen vorhanden sind. Die Rahmen-Kontaktzone 16 ist
hier mit einer konkaven Wölbung
versehen womit eine im Vergleich zur ebenen Ausführung der Kontaktzone größere Anschmiegung der
gekrümmten
Außenflächen der
Federelemente an die Kontaktzone gegeben ist. Es ist außerdem eine
andere Variante des Endes des Federelementes 8 dargestellt,
derart, daß die
alternative Stirnfläche 54 des
Federelement Endes in einer durch die Gerade 53 gekennzeichneten
Ebene liegt, die durch den Mittelpunkt 58 eines gekrümmten Federelementes mit
Halbkreis-Profil liegt. Dadurch bedingt, weicht auch eine am Ende
des Federelementes an dem Eckpunkt 57 an der Außenfläche in der
Hauptebene anlegbare Tangente 55 von einer durch den Eckpunkt 57 senkrecht
zur Schwingrichtung 35 legbaren Geraden 56 um
einen Winkel α ab.
Eine derartige Ausbildung des Endes eines Federelementes dient dazu, daß die aus
der Federverformungskraft ableitbaren Schubkräfte in Richtung der Tangente 55 vergrößert werden
und somit eine noch sicherere Anlage der Stirnfläche 54 gegen die Anschlagfläche 50 erfolgt. Die
konkave Wölbung
der Rahmen-Kontaktzone 16 könnte auch in Abweichung von
der dargestellten Form derart ausgebildet sein, daß sie sich
symmetrisch zur Mittengeraden 59 erstreckt. In diesem Falle würde die
Sicherung der Position durch eine Anschlagfläche 50 entfallen und
die zusätzliche
Sicherung der Position durch Formschluß würde durch eine symmetrisch
gewölbte
Rahmen-Kontaktzone 16 ersetzt werden.
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In 4a sind ähnliche
Verhältnisse
wie in 3b dargestellt, jedoch mit dem
Unterschied, daß dort
eine zusätzliche
Sicherung der Position des Federelementes 8 relativ zum
oberen Rahmenjoch 13 anstatt durch eine Anschlagfläche durch
einen oder mehrere Zylinderstifte 60 erfolgt Zu diesem
Zwecke ist das Ende 61 des Federelementes bevorzugt auf einer
bestimmten Strecke 62 in nicht gekrümmter, sondern in ebener Form
ausgeführt.
Im Prinzip könnten
anstatt der Zylinderstifte 60 auch Schraubne, z.B: sogenannte Paßschrauben,
verwendet werden. jedoch wäre
die Sicherung der Position des Federelementes 8 nicht auf
die dann durch die Schraubenköpfe
auf die Innenfläche 63 des
Federelementes einwirkende Anpreßkraft angewiesen, da die Sicherung hauptsächlich bereits
durch in den Kontaktzonen infolge der dort erzeugten Druckspannungen
aufnehmbaren Reibkräfte
erfolgt.
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Mit 4b werden
ganz ähnliche
Verhältnisse
wie in 3b dargestellt. Der Unterschied
besteht darin, daß in 4b eine
Sicherung der Position des Federelementes 8 relativ zum
oberen Rahmenjoch 13 mittels eines oder mehrerer Zylinderkörper 64 nur gegen
ein gänzliches
Lösen des
Federelementes vom Rahmenjoch vorgesehen ist. Ein solches Lösen könnte sich
ereignen bei der Montage oder Demontage des ganzen Federsystems
oder beim Eintritt einer nicht vorgesehenen übermäßigen Federverformung durch
z.B. nicht vorgesehene sehr große
Erregerkräfte
durch die Erregereinrichtung. Da der Zylinderkörper 64 nicht als
Sicherung per Formschluß dienen
soll, ist in der entsprechenden Bohrung im Federelement ein entsprechender
Ringspalt 65 vorgesehen, so daß keine Berührung des Zylinderkörpers mit
dem Federelement stattfindet. Anstelle von Zylinderkörpern könnten hier
natürlich
auch Schrauben vorgesehen sein.
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Insgesamt
sei zu den Ausführungen
zu den 3a bis 4b noch
angemerkt, daß entsprechende
konstruktive Ausbildungen auch an den Einspannstellen am unteren
Rahmenjoch 14 und an den Krafteinleitungskörpern 6, 6' vorgesehen
sein können.
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Bei
der Anwendung des Federsystems bei einer Steinformmaschine gemäß der WO
02/38346 A1 wird der Schwingtisch 1 an die Krafteinleitungskörper 6, 6' des Federsystems
und der Spannrahmen in Abweichung von der in 1a gezeigten
Anordnung an das Fundament 3 angeschlossen.
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Strich-Punkt-Linien
in den Zeichnungen durch zwei Bauteile hindurch symbolisieren eine
feste Verbindung dieser Bauteile miteinander, z.B. durch Schrauben.