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DE102005036608B3 - Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung der Krafteinwirkung auf eine Schiene - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung der Krafteinwirkung auf eine Schiene Download PDF

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DE102005036608B3
DE102005036608B3 DE200510036608 DE102005036608A DE102005036608B3 DE 102005036608 B3 DE102005036608 B3 DE 102005036608B3 DE 200510036608 DE200510036608 DE 200510036608 DE 102005036608 A DE102005036608 A DE 102005036608A DE 102005036608 B3 DE102005036608 B3 DE 102005036608B3
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Schenck Process GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung der Krafteinwirkung auf eine Schiene durch wenigstens ein schienengebundenes Rad, bei welchem wenigstens eine Kraftkomponente durch eine oder mehrere an der Schiene angebrachte und auf die durch die Kraftkomponente in der Schiene auftretende Schubspannung ansprechende Kraftmesszellen erfasst wird, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. DOLLAR A Zur Erfassung einer horizontalen Kraftkomponente schlägt die Erfindung vor, einen oder mehrere Kraftaufnehmer (20, 22) in den Kopf (2) der Schiene (1) horizontal einzubetten und deren Ausgangssignale einer Auswerteeinrichtung (50) zuzuführen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung der Krafteinwirkung auf eine Schiene durch wenigstens ein schienengebundenes Rad, bei welchem wenigstens eine Kraftkomponente durch eine oder mehrere an der Schiene angebrachte und auf die durch die Kraftkomponente in der Schiene auftretende Schubspannung ansprechende Kraftmesszellen erfasst wird, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • In dem Dokument DE-OS 21 47 096 wird eine Wiegevorrichtung beschrieben, welche wenigstens zwei an den Schienenstegen in einem bestimmten Abstand voneinander längs deren Neutrallinie und in den Momentnullpunkten angeordnete Dehnungsmessstreifen aufweist. Die beiden Dehnungsmessstreifen sind in einer Messstrecke appliziert, innerhalb welcher die vom Rad auf die Schiene übertragene Last eine Durchbiegung des Schienenabschnittes in der Messstrecke herbeiführt und Scherspannungen im Schienensteg erzeugt. Diese Scherspannungen werden von den Dehnungsmessstreifen erfasst. Die elektrischen Ausgangssignale der Dehnungsmessstreifen werden einer Wheatstoneschen Brücke zugeführt, an der die Messung abgelesen werden kann. Die Messstrecke ist seitlich durch Ausschnitte im Schienenfuß und Schienensteg begrenzt, während der Schienenkopf von der Messstrecke ohne Unterbrechung in das anschließende Schienennetz übergeht.
  • Durch diese Vorrichtung wird jedoch nicht diejenige Kraftkomponente ermittelt, die vom Rad ausgehend seitlich auf den Schienenkopf einwirkt. Das Profil der Schienenlauffläche ist üblicherweise leicht konisch, sodaß das Rad normalerweise nicht mittig auf dem Schienenkopf sondern längs einer etwas nach innen versetzten Linie abläuft. Ferner gibt es Räder, die nicht mehr genau ausgerichtet sind und deren Spurkranz daher selbst auf gerader Strecke seitlich gegen den Schienenkopf drückt. Besonders bei Kurvenfahrt übt der Spurkranz auf die Schiene eine teils erhebliche im Wesentlichen horizontale Querkraft aus, die je nach Zustand des Rades unterschiedlich sein kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die seitlich auf die Schiene einwirkende Kraftkomponente zu erfassen.
  • Dazu wird das eingangs genannte Verfahren erfindungsgemäß so gestaltet, dass in den Kopf der Schiene ein oder mehrere Kraftaufnehmer horizontal eingebettet werden, deren Ausgangssignale einer Auswerteeinrichtung zugeführt werden. Dadurch wird es möglich, eine seitlich auf den Schienenkopf einwirkende, im Wesentlichen horizontale Querkraft (Y-Kraft) unabhängig von der Erfassung der vom Rad auf die Schiene ausgeübten vertikalen Last sehr genau zu ermitteln.
  • Zweckmäßig werden aus Steg und Fuß der Schiene wenigstens zwei in Längsrichtung der Schiene beabstandete Ausschnitte herausgeschnitten. Dadurch entsteht im Kopf an jedem Ausschnitt eine Art Gelenk, das die Erfassung der horizontalen Querkraftkomponente durch Messen der im Kopf entstehenden Schubspannungen durch die Kraftaufnehmer erlaubt. Bevorzugt werden die Kraftaufnehmer in Bezug auf eine im Wesentlichen vertikale Kraftkomponente und auf eine im Wesentlichen horizontale Kraftkomponente in der Biegeneutrallinie des Kopfes angeordnet, und zwar vorteilhafterweise im Bereich der Gelenke.
  • Wird der Abstand zwischen zwei in den Kopf der Schiene horizontal eingebetteten Kraftaufnehmer so gewählt, dass ein dazwischen liegender Messabschnitt zur Erfassung einer im Wesentlichen horizontalen Kraft kürzer ist als der Abstand von aufeinander folgenden Rädern eines Schienenfahrzeugs, so ist eine Messung der durch ein einzelnes Rad auf die Schiene ausgeübten horizontalen Kraftkomponente entkoppelt von durch andere Räder auf die Schiene wirkenden horizontalen oder seitlichen Kräften ermöglicht.
  • Die Erfindung hat vornehmlich in einer Ausgestaltung besondere Bedeutung, gemäß welcher die Schiene auf wenigstens einen Wägebalken aufgesetzt wird, in welchem in bevorzugter Weise wenigstens ein Paar von Dehnungsmesstreifen zur Querkraftmessung, insbesondere zur Messung der horizontalen Querkraftkomponente, angeordnet werden, wobei die Ausgangssignale der Kraftaufnehmer und aus den Dehnungsmessstreifen der Wägebalken der Auswerteeinrichtung zugeführt werden, in welcher die Ausgangssignale zu einem Gesamtsignal verarbeitet werden. Mit dieser Form der Erfindung lassen sich Messgenauigkeiten bis zu 0,1 % bezogen auf den Wertebereich erreichen.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit einer Schiene, an der wenigstens eine auf eine in der Schiene auftretende Schubspannung ansprechende Kraftmesszelle angebracht ist, deren Ausgangssignale einer Auswerteschaltung zugeführt sind, umfasst erfindungsgemäß einen oder mehrere in den Kopf der Schiene horizontal eingebettete Kraftaufnehmer, deren Signalausgangsleitungen durch Vertikalbohrungen im Kopf einer Auswerteeinrichtung zugeführt sind. Bevorzugt sind die Kraftaufnehmer in der Biegeneutrallinie des Kopfes angeordnet. Wenn mit Vorteil in Fuß und Steg der Schiene wenigstens zwei in Längsrichtung der Schiene beabstandete Ausschnitte geschnitten sind, erleichtert dies die Erfassung der Querkraftkomponente durch die Kraftaufnehmer, welche dann zweckmäßig im Bereich der Ausschnitte in den Kopf eingelassen sind.
  • Wenn in Ausgestaltung der Erfindung jeder Kraftaufnehmer in eine mittige Vertikalbohrung durch den Kopf eingesetzt ist, empfiehlt es sich, den Durchmesser der Vertikalbohrung je nach Breite des Kopfes etwa die Hälfte bis ein Viertel der Breite betragen zu lassen, damit einerseits der Kraftaufnehmer in der Vertikalbohrung hinreichend Platz findet und andererseits das Rad ohne Störung durch die Messstelle selbst über die Öffnung der Vertikalbohrung laufen kann. Zur Sicherung eines guten und zuverlässigen Messergebnisses ist zweckmäßig, wenn die Breite jedes Ausschnittes mindestens gleich der vertikalen Höhe des Kopfes ist. Der Kopf, der herstellerseitig auf möglichst große Festigkeit gegenüber dem Einfluss von Querkräften ausgelegt ist, wird durch die Vertikalbohrung soweit elastisch gemacht, dass eine Messung der Querkraftkomponente möglich wird. Wenn der Ausschnitt eine besonders große Weite hat, wird zwar die Messempfindlichkeit erhöht, jedoch gleichzeitig die Festigkeit des Kopfes weiter reduziert. Die Kopfhöhe ist daher ein Mindestmaß für die Breite jedes Ausschnittes im Hinblick auf ausreichende Messempfindlichkeit und -genauigkeit.
  • Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der Abstand der beiden Kraftaufnehmer in Schienenlängsrichtung kleiner ist als der Mindestabstand zweier aufeinander folgender Räder eines Schienenfahrzeugs bleibt sichergestellt, dass das Messergebnis durch nachfolgende Räder nicht verfälscht bzw. beeinflusst wird.
  • Grundsätzlich gestattet die Erfindung eine Ausführungsform, gemäß welcher die Schiene auf wenigstens einen sich zur Schiene quer erstreckenden Wägebalken aufgesetzt ist, in welchem wenigstens ein Dehnungsmessstreifen, vorzugsweise mindestens ein Paar von Dehnungsmessstreifen, zur vom Wägebalken aufgenommenen im Wesentlichen horizontalen Querkraft angeordnet ist. Der Auswerteeinrichtung stehen dann sowohl die Ausgangssignale der Kraftaufnehmer wie auch diejenigen der Schubspannungsaufnehmer zur entsprechenden Auswertung zur Verfügung. Diese Auswertung sieht zweckmäßig vor, dass aus den Ausgangssignalen der Schubspannungsaufnehmer und den Ausgangssignalen der Kraftaufnehmern rechnerisch ein Gesamtsignal ermittelt wird. Zur weiteren Verbesserung der Messgenauigkeit kann weiterhin erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass der zwischen den Ausschnitten befindliche Schienenabschnitt am Anfang und am Ende von einem ersten bzw einem zweiten Wägebalken und gegebenenfalls zwischen beiden Wägebalken durch wenigstens einen weiteren Wägebalken unterfasst ist, wobei jeder Wägebalken wiederum vorzugsweise mindestens ein Paar Dehnungsmessstreifen zur Querkraftmessung aufweist.
  • Die Erfindung lässt sich in besonders einfacher und zweckmäßiger Weise dahingehend erweitern, dass am Steg des Schienenabschnittes etwa mittig in einem einem Ausschnitt benachbarten Wägebalkenfach ein erstes Messauge senkrecht angebracht ist und dass ein zweites Messauge jenseits des dem ersten Messauge entfernten Ausschnittes an einem Schienensteg vertikal angebracht ist, wobei die Ausgangssignale beider Messaugen einem separaten Teil der Auswerteeinrichtung zugeführt sind. Damit können über der Messstrecke zur Erfassung der Querkraftkomponenten gleichzeitig jedoch unabhängig voneinander auch die Komponenten der vertikalen Last oder Kraft ermittelt und separat von der Auswerteeinrichtung angezeigt werden. Dazu sieht eine zweckmäßige Weiterführung der Erfindung vor, dass in jedem Wägebalken vorzugsweise mindestens ein weiteres Paar von Dehnungsmessstreifen zur Vertikalkraftmessung angeordnet ist, deren Ausgangssignale in dem Teil der Auswerteeinrichtung mit den Ausgangssignalen aus den Messaugen zu einem Gesamtsignal rechnerisch zusammengefasst werden.
  • Die Wägebalken sind zur Kraftableitung auf üblichen Schwellen oder einer festen Fahrbahn montiert. Für besondere Anwendungsfälle der Erfindung empfiehlt es sich, längs eines geraden oder eines um eine Kurve führenden Schienenstranges mehrere Schienenabschnitte mit Kraftaufnehmern, Messaugen und Wägebalken hintereinander kaskadenförmig anzuordnen.
  • Im übrigen wird zu bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung auf die Unteransprüche Bezug genommen. Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigt:
  • 1: eine schematische Darstellung einer Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden kann.
  • Eine aus Fuß 4, Steg 3 und Kopf 2 bestehende und im ganzen mit 1 bezeichnete Schiene weist zwei in Schienenlängsrichtung beabstandete Ausschnitte 5 und 6 auf, von denen jeder sich vertikal durch den Fuß 4 und den Steg 3 erstreckt, den Kopf 2 jedoch unberührt lässt. Die Ausschnitte 5, 6 schaffen je eine Art von Gelenk 7, 8 im Kopf 2, welche Gelenke eine gewisse Weichheit des an sich festen Kopfes 2 unter dem Einfluss einer auf ihn in der Horizontalen Y einwirkenden Querkraftkomponente erlauben. Der Abstand der Mitten der Ausschnitte 5, 6 bestimmt somit einen Messabschnitt 10 zur Erfassung dieser Y-Komponente einer auf die Schiene einwirkenden Querkraft.
  • Die Ausschnitte 5, 6 begrenzen seitlich einen zwischen ihnen befindlichen Schienenabschnitt 9, der im dargestellten Ausführungsbeispiel dreifach unterstützt ist: Der den Ausschnitt 5 begrenzende Fußteil 11 ruht auf einem ersten Wägebalken 12, der den Ausschnitt 6 begrenzende Fußteil 15 ruht auf einem zweiten Wägebalken 16 und der mittlere Teil des Schienenabschnittes 9 liegt auf einem dritten Wägebalken 14 auf. Alle Wägebalken 12, 16, 14 erstrecken sich quer zum Schienenabschnitt 9 unter diesem hindurch, sind untereinander parallel und zur Kraftableitung auf im nicht dargestellten Gleisbett liegenden Schwellen 17, 18, 19 vor und hinter dem Schienenabschnitt 9 fest montiert.
  • Zur Erfassung der Y-Querkraftkomponente ist der Kopf 2 im Gelenk 7 bevorzugt mittig von einer Vertikalbohrung 24 durchbohrt, deren lichte Weite je nach Breite des Kopfes etwa ein Viertel bis zur Hälfte der Breite beträgt. Zweckmäßigerweise etwa in der halben Länge der Vertikalbohrung 24 ist ein Messauge mit Dehnungsmessstreifen als erster Kraftaufnehmer 20 horizontal befestigt, dessen nicht dargestellte Ausgangssignalleitung aus dem unteren Ende der Vertikalbohrung herausgeführt ist. Im Gelenk 8 ist der Kopf 2 von einer weiteren Vertikalbohrung 26 entsprechend durchbohrt, die gleiche Weite wie die Vertikalbohrung 24 hat. Etwa in der halben Länge der Vertikalbohrung 26 ist ein weiteres Messauge mit Dehnungsmessstreifen als zweiter Kraftaufnehmer 22 horizontal befestigt, dessen ebenfalls nicht dargestellte Ausgangssignalleitung aus dem unteren Ende der Vertikalbohrung 26 herausgeführt ist. Durch die Befestigung der beiden Messaugen in etwa der halben Länge der Vertikalbohrungen ist sichergestellt, dass sich diese etwa in der Biegeneutrallinie bezüglich der Vertikalkomponente Q einer auf die Schiene wirkenden Querkraft befinden und durch ihre Lage in etwa mittig bzgl. der Kopfbreite ist sichergestellt, dass sich die Messaugen in der Biegeneutrallinie bzgl. der Horizontalkomponente Y einer auf die Schiene einwirkenden Querkraft befinden. Im übrigen sind die Vertikalbohrungen 24, 26 mit Dichtungsmasse zum Wetterschutz ausgefüllt.
  • Die Ausgangssignalleitungen werden einem Auswerteteil 52 einer Auswerteeinrichtung 50 zur Auswertung von jeweils Y-Kräfte repräsentierenden Ausgangssignalen von Kraftaufnehmern zugeführt.
  • Gemäß besonders zweckmäßiger Ausgestaltung sind ferner in den Wägebalken 12, 14 und 16 Kraftaufnehmer mit Dehnungsmessstreifen zur Erfassung einer Y Querkraftkomponente angeordnet. Vorzugsweise sind in jedem Wägebalken 12, 14 bzw. 16 derartige Dehnungsmessstreifen jeweils beidseitig der Schiene angeordnet. Nicht dargestellte Ausgangssignalleitungen dieser Wägebalken-Kraftaufnehmer sind gleichfalls dem Auswerteteil 52 der Auswerteeinrichtung 50 zugeführt.
  • Wägebalken mit Kraftaufnehmern zur Erfassung einer horizontalen Y Querkraftkomponente sind an sich bekannt und bedürfen somit keiner näheren Erläuterung.
  • Zur Auswertung der Y-Kraft nimmt die Auswerteeinrichtung 50 folglich die Ausgangssignale aus den Kraftaufnehmern 20, 22 in den Gelenken 7, 8 und gemäß besonders bevorzugter Ausgestaltung aus den in dem Wägebalken 14 sowie aus den in den Wägebalken 12 und 16 entsprechend angeordneten Paaren von Dehnungsmessstreifen auf, errechnet ein Gesamtsignal und zeigt das Messergebnis an. Dies geschieht in dem ersten Teil 52 der Auswerteeinrichtung.
  • Der Abstand des Wägebalkens 12 vom Wägebalken 14 und derjenige des Wägebalkens 14 vom Wägebalken 16 entspricht jeweils etwa der Breite eines Schwellenfaches. Daher ist der Wägebalken 14 etwa mit der Mitte des Schienenabschnittes verbunden. Kann der Abstand der Gelenke wesentlich größer gewählt werden, weil dies etwa der Achsabstand eines zu vermessenden Schienenfahrzeugs erlaubt, kann sich der Schienenabschnitt 9 nicht nur wie dargestellt über zwei sondern auch über mehrere Schwellenfächer erstrecken, so dass dann mehrere Wägebalken zwischen den endständigen Wägebalken 12 und 16 vorhanden sein können.
  • Es sei daraufhin gewiesen, dass der Abstand zwischen den Gelenken 7 und 8 bzw. zwischen den Ausschnitten 5 und 6 und also der Messabschnitt 10 zur Erfassung der Y-Komponente einer auf die Schiene einwirkenden Querkraft mittels der im Schienenkopf angeordneten Kraftaufnehmer 20, 22 zweckmäßigerweise derart gewählt ist, dass sich jeweils nur das Rad 70 einer Achse innerhalb dieses Schienenabschnittes 10 befinden kann. Hierdurch wird eine von weiteren Rädern entkoppelte Kraftmesung gewährleistet. Mit anderen Worten wird über die Kraftaufnehmer im Schienenkopf jeweils nur die durch ein einzelnes Rad 70 auf die Schiene ausgeübte horizontale Y-Kraft detektiert, unabhängig von durch andere Räder auf die Schiene wirkenden Y-Kräften.
  • Innerhalb des Messabschnittes 10, und zwar innerhalb des ersten Wägebalkenfaches, welches an den Ausschnitt 5 angrenzt, ist am Steg 25 des Schienenabschnittes 9 ferner ein vertikale Dehnungsmessstreifen enthaltendes erstes Messauge 62 befestigt. Außerhalb des Messabschnittes 10 ist jenseits des vom Messauge 62 entfernten Ausschnittes 6 ein zweites, vertikale Dehnungsmessstreifen enthaltendes Messauge 64 am Steg 66 eines an den Schienenabschnitt 9 anschließenden Schienenstrangs 28 zu dem dem Ausschnitt 6 benachbarten Schwellenfach befestigt. Der Abstand der Messaugen 62, 64 in Schienenlängsrichtung bestimmt einen Q-Meßabschnitt 60, der der Erfassung der vom Rad 70 auf die Schiene ausgeübten vertikalen Lastkomponente Q dient.
  • Nicht dargestellte Ausgangssignalleitungen der Messaugen 62 und 64 werden einem Auswerteteil 54 der Auswerteeinrichtung 50 zur Auswertung von jeweils Q-Kräfte repräsentierenden Ausgangssignalen von Kraftaufnehmern zugeführt.
  • Während es sich schon aus Belastbarkeitsgründen empfiehlt, das Ende des Ausschnittes 6 am Schienenstrang 66 zu unterstützen, dient diesem Zweck auch ein rechtsseitiger (bezogen auf die Darstellung in 1) Wägebalken 65, der die gleiche Struktur haben kann wie die Wägebalken 14 und 16. Zu dem Q-Messabschnitt 60 gehören damit bei der dargestellten Ausgestaltung ferner die Wägebalken 14, 16, und 65.
  • Zumindest die Wägebalken 14, 16 und 65 weisen somit zweckmäßigerweise weitere Kraftaufnehmer mit Dehnungsmessstreifen zur Erfassung einer vertikalen Querkraftkomponente Q auf, deren nicht dargestellte Ausgangssignalleitungen ebenfalls dem Auswerteteil 54 der Auswerteeinrichtung 50 zugeführt sind. Vorzugsweise sind in jedem Wägebalken 14, 16 bzw. 65 derartige Dehnungsmessstreifen wiederum jeweils beidseitig der Schiene angeordnet. Wägebalken mit Kraftaufnehmern zur Erfassung einer vertikalen Querkraftkomponente Q sind an sich bekannt und bedürfen somit keiner näheren Erläuterung.
  • Gemäß dargestellter bevorzugter Ausgestaltung umfassen somit zumindest die Wägebalken 14 und 16 sowohl Kraftaufnehmer zur Erfassung einer vertikalen Querkraftkomponente Q als auch Kraftaufnehmer zur Erfassung einer horizontalen Querkraftkomponente Y.
  • Folglich werden in bevorzugter Ausgestaltung die nicht dargestellten Ausgangssignalleitungen aus den beiden Messaugen 62, 64 sowie aus den Dehnungsmessstreifenpaaren zur Vertikalkraftmessung in den Wägebalken 14, 16 und 65 dem zweiten Teil 54 der Auswerteschaltung 50 zugeführt, in welchem die Ausgangssignale aus Messaugen und Wägebalken rechnerisch zusammengefasst und das Messergbnis über die Q-Kraft separat angezeigt wird.
  • Ähnlich wie bei der Erfassung der horizontalen Kraftkomponente Y ist es auch bei der Erfassung der vertikalen Kraftkomponente Q von Vorteil, wenn der Abstand zwischen den zwei in den Steg angeordneten Messaugen 62 und 64, welche den Q-Messabschnitt 60 zur Erfassung der Q-Komponente einer auf die Schiene einwirkenden Querkraft definieren, wiederum derart gewählt ist, dass sich jeweils nur das Rad 70 einer Achse innerhalb dieses Schienenabschnittes 60 befinden kann und eine von weiteren Rädern entkoppelte Kraftmesung gewährleistet ist.
  • Wie dargestellt sind die Messabschnitte 10 für die Y-Kraft und 60 für die Q-Kraft z.B. um etwa ein halbes Wägebalkenfach in Schienenlängsrichtung versetzt und überlappen sich mit den Wägebalken 14 und 16. Die von einem jeweiligen Rad ausgeübte Y-Kraft und Q-Kraft kann somit im Wesentlichen simultan jedoch voneinander unabhängig erfasst werden. Es liegt im Rahmen der Erfindung, längs der Schiene 1 mehrere Kombinationen aus Messbereichen 10 und 60 kaskadenartig hintereinander vorzusehen. In diese Verlängerungen werden dann auch die in die 1 eingetragenen Wägebalken 65 sowie derjenige Wägebalken einbezogen, der das linksseitige Ende des Ausschnittes 5 unterstützt, wobei alle Wägebalken, die für die Verlängerungen in Betracht kommen, die gleiche Struktur wie der in 2 gezeigte Wägebalken 14 haben können.
  • Im übrigen muss die Schiene 1 nicht geradlinig verlaufen sondern kann auch einem vorgegebenen Kurvenabschnitt des gesamten Schienenstrangs folgen.

Claims (23)

  1. Verfahren zur Erfassung der Krafteinwirkung auf eine Schiene durch mindestens ein schienengebundenes Rad, bei welchem wenigstens eine Kraftkomponente durch eine oder mehrere an der Schiene angebrachte und auf die durch die Kraftkomponente in der Schiene auftretende Schubspannung ansprechende Kraftmesszellen erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, dass in den Kopf (2) der Schiene (1) ein oder mehrere Kraftaufnehmer (20, 22) horizontal eingebettet werden, deren Ausgangssignale einer Auswerteeinrichtung (50) zugeführt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aus Steg (3) und Fuß (4) der Schiene (1) wenigstens zwei in Längsrichtung der Schiene beabstandete Ausschnitte (5, 6) herausgeschnitten werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftaufnehmer (20, 22) im Bereich der Ausschnitte (5, 6) in den Kopf (2) der Schiene (1) eingelassen werden.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch zwei in den Kopf der Schiene horizontal eingebettete Kraftaufnehmer (20, 22) ein Messabschnitt (10) zur Erfassung einer horizontalen Kraft (Y) bestimmt wird, wobei die Länge des Messabschnitts (10) geringer als der Abstand von aufeinander folgenden Rädern eines Schienenfahrzeugs gewählt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftaufnehmer (20, 22) in Bezug auf eine vertikale Kraftkomponente (Q) und auf die horizontale Kraftkomponente (Y) in der Biegeneutrallinie des Kopfes (2) angeordnet werden.
  6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) auf wenigstens einen Wägebalken (12, 14, 16, 65) aufgesetzt wird, in welchem wenigstens ein Dehnungsmessstreifen zur Querkraftmessung angeordnet wird, wobei Ausgangssignale dieses wenigstens einen Dehnungsmessstreifen zur Querkraftmessung der Auswerteeinrichtung (50) zugeführt werden, in welcher diese Ausgangssignale mit den Ausgangssignalen aus den im Kopf der Schiene (1) angeordneten Kraftaufnehmern (20, 22) verarbeitet werden.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) zwischen zwei in den Kopf (2) der Schiene (1) eingebetteten Kraftaufnehmern (20, 22) auf wenigstens einem Wägebalken (12, 14, 16) angeordnet wird, in welchem wenigstens ein Dehnungsmessstreifen zur Messung der horizontalen Querkraftkomponente angeordnet wird, wobei die Ausgangssignale dieses wenigstens einen Dehnungsmessstreifens und die Ausgangssignale der im Kopf (2) der Schiene (1) angeordneten Kraftaufnehmer (20, 22) zu einem Gesamtsignal in der Auswerteeinrichtung (50, 52) verarbeitet werden.
  8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer Schiene, an der wenigstens eine auf eine in der Schiene auftretende Schubspannung ansprechende Kraftmesszelle angebracht ist, deren Ausgangssignale einer Auswerteschaltung zugeführt sind, dadurch gekennzeichnet, dass in den Kopf (2) der Schiene (1) ein oder mehrere Kraftaufnehmer (20, 22) horizontal eingebettet sind, deren Signal-Ausgangsleitungen durch Vertikalbohrungen (24, 26) im Kopf (2) einer Auswerteeinrichtung (50) zugeführt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftaufnehmer (20, 22) in Bezug auf eine vertikale Kraftkomponente (Q) und auf eine horizontale Kraftkomponente (Y) in der Biegeneutrallinie des Kopfes (2) angeordnet sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Fuß (4) und Steg (3) der Schiene (1) wenigstens zwei in Längsrichtung der Schiene beabstandete vertikale Ausschnitte (5, 6) geschnitten sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftaufnehmer (20, 22) im Bereich der Ausschnitte (5, 6) in den Kopf (2) eingelassen sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kraftaufnehmer (20, 22) in einer mittigen Vertikalbohrung (24, 26) durch den Kopf (2) angeordnet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Vertikalbohrung (24, 26) je nach Breite des Kopfes (2) annähernd die Hälfte bis ein Viertel der Breite beträgt.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite jedes Ausschnittes (5, 6) wenigstens gleich der vertikalen Höhe des Kopfes ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der beiden Kraftaufnehmer (20, 22) in Schienenlängsrichtung kleiner ist als der Mindestabstand zweier aufeinander folgender Räder eines Schienenfahrzeugs.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene auf wenigstens einen sich zur Schiene quer erstreckenden Wägebalken (12, 14, 16) aufgesetzt ist, in welchem wenigstens ein Dehnungsmessstreifen oder wenigstens ein Paar von Dehnungsmessstreifen zur Querkraftmessung angeordnet sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen den Ausschnitten (5, 6) befindliche Schienenabschnitt (9) am Anfang und am Ende von einem ersten und einem zweiten Wägebalken (12, 16) oder zwischen den beiden Wägebalken durch wenigstens einen weiteren Wägebalken (14) unterfaßt ist, wobei jeder Wägebalken wenigstens einen Dehnungsmessstreifen oder mindestens ein Paar von Dehnungsmessstreifen zur Messung einer horizontalen Querkraft aufweist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung (50) die Ausgangssignale aus den Schubspannungsaufnehmern der Wägebalken (12, 14, 16) mit den Ausgangssignalen aus den Kraftaufnehmern (20, 22) zu einem Gesamtsignal verarbeitet.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass am Schienenabschnittssteg annähernd mittig in einem einem Ausschnitt (5) benachbarten Wägebalkenfach ein erstes Messauge (62) senkrecht angebracht ist und dass ein zweites vertikales Messauge (64) jenseits des zu dem ersten Meßauge (62) entfernten Ausschnittes (6) an einem Schienensteg angebracht ist, wobei die Ausgangssignale beider Messaugen (62, 64) einem separaten Teil (54) der Auswerteeinrichtung (50) zugeführt sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Wägebalken wenigstens einem Dehnungsmessstreifen ein weiteres Paar von Dehnungsmesstreifen zur Vertikalkraftmessung (Q) zugeordnet ist, deren Ausgangssignale die Auswerteeinrichtung (50) mit den Ausgangssignalen aus im Schienensteg vertikal angeordneten Meßaugen (62, 64) zusammenfasst.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Wägebalken auf üblichen Schwellen oder einer festen Fahrbahn montiert sind.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass längs eines Schienenstrangs mehrere Schienenabschnitte mit Kraftaufnehmern, Messaugen und Wägebalken hintereinander kaskadenartig angeordnet sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenstrang einer Kurve folgt.
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