DE102005036025A1 - Ausziehbarer Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere Pkw - Google Patents
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Abstract
Ein ausziehbarer Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere ein als Fahrradträger nutzbarer Lastenträger für Personenkraftwagen, ist mit zwei in einer Tragebene parallel und beabstandet zueinander verlaufenden Führungsbahnen versehen, die jeweils durch eine innere Führungsschiene und eine äußere Tragschiene gebildet sind und von denen die äußere Tragschiene quer zur Tragebene geteilt, durch zwei Profilrinnen gebildet ist, die gegen die innere Führungsschiene spannbackenartig zu verspannen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen ausziehbaren Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere Pkw, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Teleskopisch ausziehbare Lastenträger der vorgenannten Art sind aus der
US 3 488 077 bekannt, und zwar als rückseitig zu Pickup-Fahrzeugen in Stoßstangenhöhe ausziehbare Tragvorrichtungen, auf denen ein Überhang eines auf das Pick-up-Fahrzeug aufgesetzten Wohncontainers aufsitzt. Der bekannte Lastenträger weist zum Fahrzeugrahmen über Führungsprofile festgelegte Führungsbahnen auf, und die Führungsprofile bilden die Aufnahme für längsverschiebliche Tragprofile, die an ihren freien Enden den rückwärtigen Stoßfänger des Fahrzeuges tragen und die über Arretierungseinrichtungen zu den Führungsprofilen festzulegen sind. - Entsprechend dem Verwendungszweck ist ein derartiger Lastenträger verhältnismäßig massiv gestaltet und es sind die Tragprofile zu den Führungsprofilen über eine Fixiereinrichtung festzulegen, die den Führungsprofilen zugeordnete Sperrbolzen aufweist, welche gemeinsam über eine Stelleinrichtung zu betätigen sind und denen seitens der Tragprofile in deren Längsrichtung beabstandete Rastbohrungen zugeordnet sind. Die Führungsprofile und die Tragprofile weisen jeweils konturangepassten Recheckquerschnitt auf und die Tragprofile sind gegenüber den Führungsprofilen über axial beabstandete, sich einerseits gegen den Untergurt und andererseits gegen den Obergurt anliegende Führungsrollen abgestützt. Ungeachtet dessen, sowie auch ungeachtet der Verriegelung über die Sperrbolzen müssen bei einer derartigen Lösung Führungsprofile und Tragprofile mit relativ engem Spiel ineinander laufen, und dies auch aus Geräuschgründen, so dass eine intensive Pflege erforderlich ist, um trotz verschmutzungs- und korrosionsbedingter Beeinträchtigungen die Verstellbarkeit der Führungsbahnen zu gewährleisten.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lastenträger der eingangs genannten Art dahingehend zu gestalten, dass funktionsbedingte enge Spiele vermieden werden, und bei dem, zumindest in Verbindung mit der Verstellung des Lastenträgers, auch eine gewisse Selbstreinigung erreicht wird.
- Gemäß der Erfindung ist hierzu eine Ausgestaltung eines Lastenträgers gemäß dem Anspruch 1 vorgesehen, demzufolge das Führungsprofil das innere sowie auch zum Aufbau festgelegte Profil bildet und das Tragprofil zur Tragebene quergeteilt ist, derart, dass Führungsprofil und Tragprofil durch spannbackenartige Verspannung der durch die Teilung des Tragprofils gegebenen Profilrinnen gegeneinander festzulegen sind. Für Verstellzwecke werden somit die als Spannbacken wirkenden Profilrinnen aus ihrer Spannstellung zum Führungsprofil gelöst, so dass ein hinreichender Freigang zwischen Tragprofil und Führungsprofil erreicht wird, der auch bei gegebener Verschmutzung und/oder Korrosion die Verschiebbarkeit gewährleistet, zumal durch die offene Gestaltung des Tragprofiles Abrieb und Verschmutzung bei der Verstellung von Trag- und Führungsprofilen zueinander nicht zum Verklemmen führen können. Zudem bietet eine derartige erfindungsgemäße Ausgestaltung auch den Vorteil einer flächigen Verspannung von Tragprofil und Führungsprofil in gewünschten Fixierlagen, und zwar ohne Schwächung der jeweiligen Profile durch Bohrungen oder dergleichen.
- In Ausgestaltung der Erfindung erweist es sich als zweckmäßig, wenn das Führungsprofil einen in Richtung der Tragebene gestreckten Querschnitt, so beispielsweise elliptischen oder sechseckförmigen Querschnitt aufweist, wobei insbesondere eine lang gestreckte Sechseckform des Tragprofiles mit quer zur Tragebene stehenden parallelen Sechseckseiten zweckmäßig ist, da so eine verhältnismäßig großflächige Abstützung erreichbar ist, und zwar bei großem Toleranzspielraum. Passend zu einer derartigen Konturierung des Führungsprofiles erweist sich eine Konturierung der Profilrinnen als zweckmäßig, derart, dass diese im Querschnitt oval, hyperbelförmig oder vor allem trapezförmig gestaltet sind.
- Hinsichtlich der Verspannung des Tragprofiles gegen das jeweilige Führungsprofil erweist es sich im Rahmen der Erfindung als zweckmäßig, für die beiden, jeweils Führungsprofil und Tragprofil umfassenden Führungsbahnen eine gemeinsame Spannvorrichtung vorzusehen, über die sich im Wesentlichen keine freien, über die Führungsbahnen abzustützenden Querkräfte ergeben.
- Gemäß der Erfindung kann die Spannvorrichtung hierzu mit Vorteil durch quer zu den Führungsbahnen verlaufende, in ihrer Längsrichtung gegeneinander verstellbare und verspannbare Spannschienen gebildet sein, die sich jeweils rückseitig gegen die in Spannrichtung offenen Profilrinnen beider Tragprofile abstützen, wobei die Spannschienen den zu verspannenden Profilrinnen angepasste Profilausschnitte aufweisen, bevorzugt derart, dass die Profilausschnitte quasi tangential auf die Schenkel der Profilrinnen auflaufen, die ihrerseits in flächiger Anlage zu den Führungsprofilen gedrückt werden.
- Für die Spannschienen erweist sich eine Ausgestaltung als zweckmäßig, bei der von den beiden einer Spannschiene zugeordneten Spannausschnitten der eine der bezogen auf die Spannrichtung vorderen Stirnseite der Spannschiene zugeordnet ist, und bei der der andere im bezogen auf die Spannrichtung rückwärtigen Endbereich angeordnet ist, wobei es sich als zweckmäßig erweist, wenn der dem rückwärtigen Endbereich zugeordnete Spannausschnitt durch einen Teilbereich einer die zugehörige Führungsbahn umschließenden Aufnahmeöffnung gebildet ist. Durch diese Aufnahmeöffnung ist dann auch die Grenzlage bestimmt, bis zu der die dieser Führungsbahn zugeordneten Spannrinnen sich von dem zugehörigen Führungsprofil entfernen können, bezogen auf das sich auf diese Weise auch eine Lagesicherung für die einer Führungsschiene zugeordneten, diese wechselseitig übergreifenden Profilrinnen erreichen lässt, und ebenso eine Lagesicherung der den bei den Führungsbahnen zugeordneten Tragprofile, bzw. deren Profilrinnen zueinander.
- Die Spannvorrichtung ist dem rückwärtigen Ende der Tragprofile zugeordnet, bezogen auf die Auszugsrichtung der Tragprofile gegenüber dem Führungsprofil, und es erweist sich im Rahmen der Erfindung insbesondere als zweckmäßig, statt einer Spannvorrichtung zwei zueinander in Auszugsrichtung beabstandete Spannvorrichtungen als eine Spanneinheit vorzusehen.
- Bezogen auf eine derartige Ausgestaltung lässt sich die notwendige Stelleinrichtung für die Spannvorrichtungen besonders einfach gestalten. Dies dadurch, dass die Stelleinrichtung eine in korrespondierenden ersten Spannschienen der Spannvorrichtungen gelagerte Stellwelle aufweist, über die die jeweils zweiten Spannschienen der Spannvorrichtungen über Spannglieder relativ zu den ersten Spannschienen verstellbar sind.
- Als Spannglieder können die jeweils zweite Spannschiene beaufschlagende, von der Stellwelle getragene Exzenter vorgesehen sein, als besonders zweckmäßig erweist es sich aber, als Spannglieder die jeweils zweite Spannschiene beaufschlagende, über die Stellwelle angetriebene Kniehebelgestänge vorzusehen, da sich auf über diese bei geringem Kraftaufwand in günstiger Weise auch Totpunktstellungen realisieren lassen.
- Ungeachtet der durch die Verspannung realisierte Lagesicherung kann es im Rahmen der Erfindung zweckmäßig sein, die Führung zwischen dem Führungsprofil und den das Tragprofil bildenden Profilrinnen für die Längsverstellung als Rollenführung auszubilden, wobei es in Anbetracht der über die Spannschienen erreichten Lagesicherung der Rinnenprofile eines Tragprofiles ausreicht, eine solche Rollenführung jeweils lediglich zwischen einer der Profilrinnen und dem Führungsprofil vorzusehen. Gestaltet wird eine solche Führung zweckmäßigerweise derart, dass die über die Rollenführung zur Führungsschiene festzulegende Profilrinne in ihrem Bodenbereich mit einem in Längsrichtung des Profiles verlaufenden Führungskanal versehen wird, dem seitens der Führungsschiene vorgesehene, in den Führungskanal eingreifende Führungsrollen zugeordnet sind. Als zweckmäßig erweist es sich dabei, den Führungskanal jeweils der Profilrinne zuzuordnen, die benachbart zur gegenüberliegenden Führungsbahn liegt.
- Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner wird die Erfindung nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
-
1 in perspektivischer Darstellung einen ausziehbaren Lastenträger für Fahrzeuge, der Führungsbahnen aufweist, die jeweils zur Karosserie des Fahrzeuges festgelegte Führungsprofile und gegenüber den Füh rungsprofilen teleskopisch ausziehbare Tragprofile umfassen, wobei über die Führungsbahnen die Tragebene des Lastenträgers festgelegt ist, der insbesondere als heckseitig zum Fahrzeug ausziehbarer und beispielsweise als Fahrradträger einsetzbarer Lastenträger gestaltet ist, -
2 einen Lastenträger gemäß1 , wiederum perspektivisch und schematisiert dargestellt, im eingefahrenen Zustand, -
3 wiederum schematisiert eine vergrößerte Querschnittsdarstellung einer Führungsbahn entsprechend einer Schnittführung III-III in2 , und -
4 und5 Funktionsschemata in der Schnittführung III-III entsprechender Darstellung durch den Lastenträger bei gespannter, Führungs- und Tragprofile lagefest verbindender Spannvorrichtung (4 ) und entspannter Spannvorrichtung (5 ). - Zur Erläuterung des Grundaufbaus des erfindungsgemäßen ausziehbaren Lastenträgers
1 wird zunächst auf die1 und2 Bezug genommen, die zwei parallel und beabstandet zueinander verlaufende Führungsbahnen2 ,3 veranschaulichen sowie jeweils durch ein Führungsprofil4 ,5 und ein dazu längsverschiebliches Tragprofil6 ,7 gebildet sind, wobei der Lastenträger1 über die Führungsprofile4 ,5 zum Aufbau7 eines nicht dargestellten Fahrzeugs festgelegt ist, der hier für einzelne Befestigungspunkte symbolisch bei39 angedeutet ist. - Das Führungsprofil
4 ,5 ist wie in3 für das Führungsprofil4 vergrößert dargestellt, bevorzugt als sechseckiges Profil ausgebildet, das, bezogen auf die durch die Führungsbahnen2 ,3 aufgespannte Tragebene8 , quer zur Tragebene8 stehende, parallel verlaufende Seiten 9, 10 aufweist, die über die dachförmig zueinander stehenden Sechseckseiten11 ,12 verbünden sind. Die Tragprofile6 ,7 sind in der Grundform den Führungsprofilen4 ,5 im Querschnitt angepasst, wobei die Tragprofile6 ,7 senkrecht zur Tragebene8 quergeteilt sind und somit jeweils zwei Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 aufweisen. Wie aus3 für die Profilrinnen13 ,14 ersichtlich, übergreifen die Profilrinnen13 ,14 mit ihren Schenkeln17 ,18 jeweils einander entsprechende Seiten 11, 12 des Führungsprofiles4 bzw.5 , die ihrerseits der Sechseckform entsprechend dachförmig gegeneinander angestellt sind. Die jeweils im Querschnitt trapezförmigen Profilrinnen13 bis16 übergreifen somit eine im Querschnitt entsprechend geformte Hälfte des sechseckigen Führungsprofiles4 bzw.5 , so dass bei Verspannung der Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 in Richtung der Tragebene8 , bezogen auf3 , die Schenkel17 ,18 auf die entsprechend angestellten Seiten 11, 12 des Sechseck aufgleiten. - Die hierzu vorgesehene Spannvorrichtung wird insbesondere anhand der
1 und2 erläutert, wobei insbesondere1 erkennen lässt, dass im Ausführungsbeispiel zwei eine Spanneinheit19 bildende Spannvorrichtungen20 ,21 vorgesehen sind, die untereinander gleich aufgebaut sind und die jeweils zwei Spannschienen22 ,23 aufweisen, welche bei gleicher Grundform seitenverkehrt gegeneinander angestellt sind. Jede der Spannschienen22 ,23 weist im Bereich ihres freien Endes einen sich in Spannrichtung öffnenden Spannausschnitt24 und einen gleich gerichteten Spannausschnitt25 auf, der durch einen Teilbereich einer Aufnahmeöffnung26 gebildet ist, die in der jeweiligen Spannschiene22 ,23 gegenüberliegend zum deren freien Ende zugeordneten Spannausschnitt24 vorgesehen ist und die die zugehörige Führungsbahn2 bzw.3 umschließt. Somit ist, bezogen auf eine Spannvorrichtung20 ,21 , jede der Führungsbahnen2 ,3 von einer Aufnahmeöffnung26 einer Spannschiene22 bzw.23 umschlossen und die jeweiligen Spannausschnitte24 ,25 einer Spannschiene22 ,23 stützen sich jeweils gegen eine der Profilrinnen13 bis16 ab. Bezogen auf die Spannrichtung27 für die Spannschiene22 ergibt sich so eine Beaufschlagung der Profilrinnen13 und16 , und bezogen auf die entgegengesetzte Spannrichtung28 eine Beaufschlagung der Profilrinnen14 und15 , wobei durch die Abstützung der Spannschienen22 ,23 einer Spannvorrichtung20 bzw.21 gegeneinander jeweils deren Spannausschnitte24 ,25 die einem Tragprofil6 bzw.7 zugeordneten Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 gegen das umschlossene Führungsprofil4 ,5 verspannen. Der Öffnungswinkel des jeweiligen Spannausschnittes24 bzw.25 , der mit29 bzw.30 bezeichnet ist, entspricht dabei jeweils etwa der Neigung der korrespondierenden Dachseiten11 bzw.12 des sechseckigen Querschnittes des zugehörigen Führungsprofiles4 bzw.5 .3 veranschaulicht weiter, dass über die Aufnahmeöffnung26 der maximale Abstand zwischen den Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 eines Tragprofiles6 bzw.7 festgelegt ist. - Zur gemeinsamen Betätigung der einer Spanneinheit
19 zugeordneten, gleich aufgebauten Spannvorrichtungen20 ,21 ist eine Stelleinrichtung31 vorgesehen, die nur teilweise, und dies schematisch dargestellt ist, wobei die Stelleinrichtung31 im Ausführungsbeispiel einen Stellhebel32 aufweist, über den eine Stellwelle33 verdrehbar ist. Die Stellwelle33 , als Achse angedeutet, ist in zueinander korrespondierenden Spannschienen22 der Spannvorrichtungen20 ,21 gelagert und trägt im Ausführungsbeispiel lagefest zur Welle33 , jeder der Spannschienen23 benachbart, jeweils einen Hebel34 , an dem ein Hebel35 angelenkt ist, der seinerseits an der Spannschiene23 angelenkt ist. Die Hebel34 ,35 bilden ein Kniehebelgestänge, über das bei Verdrehung der Welle33 über den Stellhebel32 die Spann schienen22 ,23 gegeneinander in oder entgegen der Spannrichtung verschoben werden, wobei für die Welle33 in der jeweils mit dem Kniehebelgestänge verbundenen Spannschiene23 eine nicht gezeigte Langlochausnehmung vorgesehen ist, die eine Verlagerung der Spannschiene23 zur Spannschiene22 ungeachtet der durchsetzenden Welle33 ermöglicht. -
4 und5 zeigen den erfindungsgemäßen Lastenträger1 , bezogen auf den gespannten Zustand der Spannvorrichtung in4 und bezogen auf den entspannten Zustand der Spannvorrichtung in5 , wobei der Vergleich der4 zu5 zeigt, dass im gespannten Zustand über die jeweiligen Spannausschnitt die entsprechenden Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 aufeinander zugefahren sind, unter Verspannung gegen das Führungsprofil4 ,5 und im entspannten Zustand die Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 so weit auseinander gefahren sind, dass eine Längsverschieblichkeit zwischen den Profilrinnen und dem von diesen jeweils beaufschlagten Führungsprofil4 ,5 gegeben ist. - Entsprechend der Teilung des Tragprofiles
6 ,7 in Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 ist im Ausführungsbeispiel zwischen den Profilrinnen jeweils ein Spalt36 bzw.37 gegeben, der einen Durchgriff auf das jeweilige Führungsprofil4 ,5 ermöglicht, so dass über entsprechende Halterungen, in1 und2 schematisch als Bolzen38 angedeutet, eine Befestigung am Aufbau39 erfolgen kann. - Im Ausführungsbeispiel ist des Weiteren eine Rollenführung
40 veranschaulicht, die den Führungsprofilen4 ,5 zugeordnet in deren Oberdeckung zu ihren einander gegenüberliegenden Profilrinnen13 ,15 Führungsrollen41 umfasst, welche an den einander zugewandten Seiten 9 der Führungsprofile4 ,5 angebracht sind. Korrespondierend zu den Führungsrollen41 sind die Profilrinnen13 bzw.15 jeweils mit einem durch Ausformung gebildeten Füh rungskanal42 versehen, der in Längsrichtung der jeweiligen Profilrinne13 bzw.15 durchläuft und über den die jeweilige Profilrinne13 bzw.15 sowie, aufgrund der Verbindung der Profilrinnen13 ,14 bzw.15 ,16 der Tragprofile6 ,7 über die entsprechenden Spannvorrichtungen20 ,21 , die Tragprofile6 ,7 insgesamt geführt sind.
Claims (31)
- Ausziehbarer Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere Pkw, mit zwei in einer Tragebene parallel und beabstandet zueinander verlaufenden Führungsbahnen, die jeweils, konturangepasst und zueinander längsverschieblich, ein inneres und ein äußeres Profil aufweisen, von denen das eine Profil ein aufbauseitig festgelegtes Führungsprofil und das andere Profil ein zum Führungsprofil ausziehbares und fixierbares Tragprofil bildet, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsprofil (
4 ,5 ) das innere Profil bildet und dass das Tragprofil (6 ,7 ), quergeteilt senkrecht zur Tragebene (8 ), als Außenprofil durch zwei einander gegenüberliegende Profilrinnen (13 ,14 ;15 ,16 ) gebildet und, durch Verspannung in Erstreckungsrichtung der Tragebene (8 ), zum Führungsprofil (4 ,5 ) festgelegt ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsprofil (
4 ,5 ) ellipsoiden Querschnitt mit in Richtung der Tragebene (8 ) verlaufender langer Achse aufweist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsprofil (
4 ,5 ) sechseckförmige Grundform aufweist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsprofil (
4 ,5 ) im Querschnitt als Sechseck ausgebildet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das sechseckförmige Führungsprofil (
4 ,5 ) mit quer zur Tragebene (8 ) stehenden parallelen Seiten (9, 10) ausgebildet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilrinnen (
13 bis16 ) im Querschnitt oval ausgebildet sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilrinnen (
13 bis16 ) trapezförmigen Querschnitt aufweisen. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Führungsbahnen (
2 ,3 ) zur Festlegung der Tragprofile (6 ,7 ) gegen die Führungsprofile (4 ,5 ) eine gemeinsame Spannvorrichtung (20 ,21 ) zugeordnet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (
20 ,21 ) quer zu den Führungsbahnen (2 ,3 ) verlaufende, in ihrer Längsrichtung gegeneinander verspannbare Spannschienen (22 ,23 ) aufweist, die sich in Spannrichtung jeweils gegen die in Spannrichtung (27 ,28 ) offenen Profilrinnen (13 bis16 ) beider Tragprofile (6 ,7 ) abstützen. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannschienen (
22 ,23 ) den zu verspannenden Profilrinnen (13 ,16 ) angepasste Spannausschnitte (24 ,25 ) aufweisen. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannausschnitte (
24 ,25 ) sich in ihrer Weite in Spannrichtung öffnen. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannausschnitte (
24 ,25 ) U-förmig ausgebildet sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spannausschnitt (
24 ) auf die bezogen auf die Spannrichtung vordere Stirnseite der den Spannausschnitt (24 ,25 ) enthaltenden Spannschiene (23 ,24 ) ausläuft. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spannausschnitt (
25 ) im bezogen auf die Spannrichtung rückwärtigen Endbereich der den Spannausschnitt aufnehmenden Spannschiene (23 ,24 ) vorgesehen ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der dem rückwärtigen Endbereich der Spannschiene (
22 ,23 ) zugeordnete Spannausschnitt (2.5 ) durch einen Teilbereich einer die zugehörige Führungsbahn (3 bzw.4 ) umschließenden Aufnahmeöffnung (26 ) gebildet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass – in Spannstellung – zumindest einer der Spannausschnitte (
24 ,25 ) einer Spannschiene (22 ,23 ) sich mit seinen Schenkeln (17 ,18 ) verspannend gegen die Flanken einer Profilrinne (13 bis16 ) abstützt. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass – in Spannstellung – zumindest einer der Spannausschnitte (
24 ,25 ) mit seinem Steg spannwegbegrenzend zur Bodenseite der zu verspannenden Profilrinne (13 bis16 ) liegt. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (
20 ,21 ) den, bezogen auf die Ausziehrichtung der Tragprofile (6 ,7 ) gegenüber den Führungsprofilen (4 ,5 ), rückwärtigen Enden der Tragprofile (6 ,7 ) zugeordnet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass, bezogen auf die Ausziehrichtung der Tragprofile (
6 ,7 ) gegenüber den Führungsprofilen (4 ,5 ), zwei Spannvorrichtungen (20 ,21 ) zueinander in Ausziehrichtung beabstandet als Spanneinheit (19 ) vorgesehen sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass den Spannvorrichtungen (
20 ,21 ) der Spanneinheit (19 ) eine gemeinsame Stelleinrichtung (31 ) zugeordnet ist, über die die Spannschienen (22 ,23 ) der Spannvorrichtung (20 ,21 ) jeweils gegeneinander in Spannrichtung verstellbar sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (
31 ) eine in korrespondierenden, ersten Spannschienen (22 ) der Spannvorrichtung (20 ,21 ) gelagerte Stellwelle (33 ) aufweist, über die die jeweils zweiten Spannschienen (23 ) der Spannvorrichtung (20 ,21 ) über Spannglieder (Hebel34 ,35 ) verstellbar sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass als Spannglieder die jeweils zweite Spannschiene (
23 ) beaufschlagende, von der Stellwelle (33 ) getragene Exzenter vorgesehen sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass als Spannglieder die jeweils zweite Spannschiene (
23 ) beaufschlagende, über die Stellwelle (33 ) angetriebene Kniehebelgestänge (Hebel34 ,35 ) vorgesehen sind. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannglieder in Spannstellung der Stelleinrichtung (
31 ) eine Totpunktlage einnehmen. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellwelle (
33 ) über einen Stellhebel (32 ) verstellbar ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest jeweils eine Profilrinne (
13 ,15 ) des Tragprofils (6 ,7 ) gegenüber dem tragenden Führungsprofil (4 ,5 ) über eine Rollenführung (40 ) getragen ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenführung (
40 ) einer der Bodenseite einer Profilrinne (13 ,15 ) entsprechenden Seite des Führungsprofiles (4 ,5 ) zugeordnet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenseite der Profilrinne (
13 ,15 ) mit einem in Auszugsrichtung verlaufenden Rollenführungskanal (42 ) versehen ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenführungskanal (
42 ) durch eine rinnenförmige Ausprägung der Bodenseite einer Profilrinne (13 ,15 ) gebildet ist. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenführung (
40 ) der Führungsschiene zugeordnete, auskragend gelagerte Führungsrollen (41 ) umfasst. - Ausziehbarer Lastenträger nach einem der Ansprüche 21 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die einander benachbarten inneren Profilrinnen (
13 ,15 ) jeweils mit einer rinnenförmigen Ausprägung versehen sind.
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