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DE102005034197A1 - Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband - Google Patents

Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband Download PDF

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DE102005034197A1
DE102005034197A1 DE102005034197A DE102005034197A DE102005034197A1 DE 102005034197 A1 DE102005034197 A1 DE 102005034197A1 DE 102005034197 A DE102005034197 A DE 102005034197A DE 102005034197 A DE102005034197 A DE 102005034197A DE 102005034197 A1 DE102005034197 A1 DE 102005034197A1
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treadmill
walker
chain
pulleys
traction means
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Willi Schoenenberger
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Individual
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Priority to US11/886,891 priority patent/US8382646B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband, umfassend zwei über das Laufband bewegbare Umlenkrollen, welche über ein Zugmittel solchermaßen miteinander in Eingriff stehen, dass sich der dem Laufband unmittelbar zugewandte Zugmitteltrum in gleicher Richtung wie das Laufband bewegt und das vom Laufband abgewandte Zugmitteltrum in entgegengesetzter Richtung zum Laufband bewegt, sowie an einander diametral gegenüberliegenden Positionen des Zugmittels angeordnete Befestigungselemente, an welchen die Halterungen von Orthesen befestigbar sind. Hierbei ist die Laufbandgeschwindigkeit von einem mit dem Laufband in Reibkontakt stehenden Antriebsrad auf ein mit Abstand zu dem Antriebsrad angeordnetes, einer Umlenkrolle zugeordnetes Antriebsrad übertragbar.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband umfassend zwei über das Laufband bewegbare Umlenkrollen, welche über ein Zugmittel solchermaßen miteinander im Eingriff stehen, dass sich der dem Laufband unmittelbar zugewandte Zugmitteltrum in gleicher Richtung wie das Laufband bewegt und das vom Laufband abgewandte Zugmitteltrum sollte in entgegengesetzter Richtung zum Laufband bewegt, sowie an einander diametral gegenüberliegenden Positionen des Zugmittels angeordnete Befestigungselemente, an welchen die Halterungen von Orthesen befestigbar sind.
  • Eine entsprechende Gehhilfe ist bereits aus der noch nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung 102005017330.6 bekannt. Hierbei sind die Orthesen direkt an dem Zugmittel befestigt und sind um eine Achse parallel zu der Umlenkrollenachse schwenkbar. Auf diese Weise kann eine sehr gleichmäßige Bewegung erzielt werden. Diese beschriebene Gehhilfe stellt eine Verbesserung bereits bekannter Gehhilfen zur Verfügung.
  • Bei der Therapie von Querschnittspatienten bzw. Patienten mit neurologischen Schädigungen und Erkrankungen wird seit einiger Zeit das Laufbandtraining mit Erfolg eingesetzt, wobei zumeist eine partielle Körpergewichtsentlastung durch eine Aufhängevorrichtung erzielt wird. Hierdurch wird es dem Patienten ermöglicht, die Gehbewegung zu trainieren, selbst wenn er nicht selbständig oder nur mit therapeutischer Hilfe gehfähig ist. Ziel der Bewegung ist es, Stoffwechselprozesse anzuregen, sowie die Funktionen der Muskulatur und Gelenke zu erhalten.
  • Selbst wenn eine partielle Körpergewichtsentlastung durch die Aufhängevorrichtung erzielt wird, ist es im Allgemeinen notwendig, dass die Füße bei den meisten Patienten von Krankengymnasten gesetzt werden müssen. Der Personalaufwand von bis zu drei Krankengymnasten sowie deren körperliche Belastung bei der Behandlung ist hoch. Hierbei ist einerseits die Sitzposition für die Therapeuten ungünstig, gleichermaßen wird im hohen Maße die Wirbelsäule belastet, so dass bei dieser Tätigkeit die Therapeuten häufig über Beschwerden in verschiedenen Bereichen der Wirbelsäule klagen.
  • Nachteilig an der Bewegung der Beine der Patienten durch die Therapeuten ist ferner, dass die Füße der Patienten häufig nicht exakt gesetzt werden, was zu unsymmetrischen Bewegungsabläufen führt.
  • Zur Behebung der oben genannten Probleme wurden verschiedene Lösungsversuche unternommen. So wurden unter anderem computergestützte Verfahren zur Bewegungssteuerung entwickelt, die in Bewegungsrobotern eingesetzt wurden, um die unteren Extremitäten zu bewegen. Da dieses System sehr teuer ist, ist der Einsatz nur im eingeschränkten Maße möglich.
  • Ferner wurde, wie in der DE 101 39 276 beschrieben, ein Gangtrainingssystem mit einem Laufband entwickelt, wobei zwei voneinander unabhängige Räder von dem Laufband angetrieben werden und jedes einzelne Rad mit Vorrichtungen zur Fixierung eines Unterschenkels versehen ist, und wobei über einen in einer Längsnabe eingebrachten Gleiter, an welchem die Fixierungsvorrichtung angeordnet ist, auf die unteren Extremitäten des Nutzers eine individuell anpassbare Gangbewegung übertragen wird. Da der Gleiter innerhalb der Längsnabe verschiebbar angeordnet ist, besteht beim Fixieren der einzelnen Unterschenkel eine erhebliche Verletzungsgefahr, sofern sich der Gleiter nicht in seiner Endposition befindet. Ferner müssen die zwei Räder exakt zueinander ausgerichtet werden, um eine gleichmäßige Bewegung zu gewährleisten. Das beschriebene System ist zudem aufwendig und daher in der Herstellung, wie auch in der Wartung, kostspielig.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache Gehhilfe bereitzustellen, welche eine dem natürlichen Gehen ähnliche Bewegung erzeugt. Ferner soll eine Gehhilfe bereitgestellt werden, welche die Therapeuten entlastet und dem Patienten ein im Wesentlichen eigenständiges Training ermöglicht.
  • Die oben genannte Aufgabe wird durch eine Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband dadurch gelöst, dass die Laufbandgeschwindigkeit von einem mit dem Laufband in Reibkontakt stehenden Antriebsrad auf ein mit Abstand zu dem Antriebsrad angeordnetes, einer Umlenkrolle zugeordnetes Antriebsrad übertragbar ist.
  • Demzufolge wird bei der erfindungsgemäßen Gehhilfe die Laufbandgeschwindigkeit nicht direkt auf die Gehhilfe, sondern über einen gesonderten von den Umlenkrollen unabhängigen Bewegungsablauf übertragen. Hierdurch wird ein sehr gleichmäßiger, einer natürlichen Bewegung ähnlicher Bewegungsablauf erzielt. Ferner ist die erfindungsgemäße Gehhilfe, da der Antrieb und die über die Umlenkrollen erzielte Bewegung voneinander getrennt sind, sehr einfach in der Konstruktion und Montage, wie auch in der Wartung und Reparatur.
  • Durch die erfindungsgemäße Gehhilfe gewinnt der Patient eine gewisse Selbständigkeit zurück, da die Hilfe von Therapeuten nur noch zum Aufstieg auf das Laufband und zur Fixierung der Unterschenkel benötigt wird. Gleichzeitig wird die Arbeit der Therapeuten erleichtert und zusätzlicher Freiraum geschaffen, um weitere Patienten zu betreuen. Da die Gehhilfe über das Laufband bewegt wird, ist kein zusätzlicher Antrieb erforderlich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann das Antriebsrad der im Betrieb hinten angeordneten Umlenkrolle zugeordnet sein. Hierdurch wird die Gehhilfe auf dem Laufband stabilisiert und eine gleichmäßige Übertragung der Laufbandbewegung sicherstellt.
  • Vorteilhafterweise kann das der Umlenkrolle zugeordnete Antriebsrad einen im Wesentlichen gleichen Durchmesser wie die Umlenkrolle aufweisen, und das andere Antriebsrad im Wesentlichen senkrecht zu der Umlenkrolle in Reibkontakt mit dem Laufband angeordnet sein. Auf diese Weise wird der Abstand zwischen den beiden Antriebsrädern so klein wie möglich gehalten, so dass lange Übertragungswege vermieden werden.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform können die Antriebsräder als Reibräder ausgebildet sein, wobei ein weiteres Rad zwischen den beiden Antriebsrädern in Kontakt mit diesen angeordnet ist. Die Übertragung der Laufbandgeschwindigkeit über Reibräder ist eine sehr einfache Übertragungsweise, das zusätzliche Rad ist hierbei notwendig, um sicherzustellen, dass das die Umlenkrollen sich in der gleichen Richtung wie das untere Antriebsrad bewegen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Antriebsräder über ein Zugmittel miteinander verbunden sein. Auch diese Übertragung ist ein in der Praxis bekanntes und vielfach eingesetztes und daher bewährtes Mittel, welche zusätzlich eine einfache und schnelle Wartung ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise kann eine von dem Zugmittel unabhängige Führung für die Halterung vorgesehen sein. Durch eine entsprechend vorgesehene Führung kann sichergestellt werden, dass die von den Orthesen durchgeführte Bewegung sehr gleichmäßig und exakt ausgeführt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement als ein orts- und drehfest an dem Zugmittel angeordneter Mitnehmer ausgebildet ist. Durch den Mitnehmer wird die Orthese in der Umlenkung mit einer größeren Geschwindigkeit transportiert. Dies ist wichtig, damit die sogenannte Schwungphase des nach vorne zu transportierenden Beines eine höhere Geschwindigkeit erreicht.
  • Vorteilhafterweise kann der Mitnehmer an der von den Umlenkrollen abgewandten Seite des Zugmittels angeordnet sein, der sich einen vorbestimmten Abstand von dem Zugmittel erstreckt und in Längsrichtung mit einem Aufnahmeschlitz ausgebildet sein, in welchem eine Orthesenhalterung entlang des Aufnahmeschlitzes verschiebbar angeordnet ist. Ein entsprechend ausgebildeter Mitnehmer hat sich in der Praxis bewährt. Der Aufnahmeschlitz dient als Führung für die Aufnahme, die daher nur vorbestimmte Bewegungen durchführen kann.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann die Gehhilfe in einem Gehäuse angeordnet sein, welches mit einer mit einem vorbestimmten Abstand um die Umlenkrollen herum angeordneten Führung ausgebildet ist, durch welche sich die Orthesenhalterung von dem Mitnehmer aus dem Gehäuse erstrecken kann. Diese Ausführungsform stellt eine besonders einfache Form einer Bereitstellung der Führung zur Verfügung, wobei keine zusätzliche Mittel notwendig sind, da die Führung in dem Gehäuse bereitgestellt wird.
  • Vorteilhafterweise kann die Führung als schlitzförmige Öffnung ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zumindestens der dem Laufband zugewandte Abschnitt der schlitzförmigen Öffnung im Wesentlichen parallel zu dem Laufband ausgebildet und dass sich die schlitzförmige Öffnung um jede der Umlenkrollen unter einem vorbestimmten Abstand erstreckt. Durch die Festlegung des Abstandes und den parallelen Abschnitt wird eine möglichst gleichmäßige Bewegung, die der natürlichen Bewegung nahe kommt, erzielt. Hierbei können durch die Wahl der Schlitzform und der Anordnung des Schlitzes unterschiedliche Bewegungsmuster erzielt werden.
  • Vorteilhafterweise ist die schlitzförmige Öffnung um die Umlenkrollen herum als Kreisabschnitt ausgebildet. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Kreisabschnitte unterschiedliche Durchmesser aufweisen. In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn im Betrieb der größere Durchmesser an der hinteren Umlenkrolle ausgebildet ist. Alle diese Ausführungsformen tragen wiederum zu der Gleichmäßigkeit des Bewegungsmusters, wie auch der Erzielung unterschiedlicher Bewegungsmuster bei.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Zugmittel Ketten sind und dass die Umlenkrollen und die Antriebsräder als Kettenräder ausgebildet sind. Der Einsatz von Kettenrädern und Ketten stellt ein sehr einfaches System zur Durchführung der beabsichtigten Bewegung dar. Das System aus Ketten und Kettenrädern ist leicht zu warten und seit langer Zeit erprobt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Gehäuse aus zwei parallel zueinander angeordneten Platten bestehen. Hierdurch wird ein ausreichender Schutz des Benutzers bereitgestellt, um hier mögliche Verletzungen durch die sich bewegenden Teile der Gehhilfe zu vermeiden.
  • Vorteilhafterweise können die Umlenkrollen und die Antriebsräder zwischen den beiden Platten angeordnet und an diesen befestigt sein. Hierdurch vereinfacht sich der Aufbau wiederum, da keine komplizierte zusätzliche Halterung bereitgestellt werden muss.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann ein Laufrad an dem Gehäuse mit einem vorbestimmten Abstand zu der in Betrieb vorne angeordneten Umlenkrolle im Kontakt mit dem Laufband angeordnet sein. Hierdurch wird die Gehhilfe zusätzlich stabilisiert, da zwei Auflagepunkte zur Verfügung gestellt werden.
  • Vorteilhafterweise kann die Halterung der Orthese verschwenkbar an der Ortheseaufnahme befestigt sein. Dieses Merkmal stellt sicher, dass sich der Unterschenkel jeweils in der richtigen Bewegungsposition befindet.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Gehhilfe an einem Handlaufgestell des Laufbandes befestigbar sein. Hierdurch wird eine weitere Stabilisierung der Gehhilfe auf dem Laufband gewährleistet.
  • Zwar ist es möglich, die Gehhilfe raumfest anzuordnen und nur zum Gebrauch auf das Laufband zu schieben, es ist jedoch bevorzugt, dass sich das Gehäuse bis zu einer zwischen dem Handlaufgestell angeordneten Querträger erstreckt und um den Querträger bewegbar ist. Auf diese Weise ist es leicht möglich, die Gehhilfe wegzuklappen, wenn diese nicht benutzt werden muss, so dass das Laufband dann auch für andere therapeutische Zwecke einsetzbar ist. Vorteilhafterweise kann das Gehäuse mit einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme des Querträgers ausgebildet sein. In diesem Fall muss das Gehäuse nicht mit zusätzlichen Befestigungen ausgebildet werden, so dass sich wiederum die Anzahl der notwendigen Teile reduziert.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Laufhilfe teilweise im Schnitt;
  • 2 eine erfindungsgemäße Gehhilfe, welche auf einem Laufband zur Inbetriebnahme angeordnet ist; und
  • 3 eine erfindungsgemäße Gehhilfe auf einem Laufband im zurückgeklappten Zustand.
  • Die in 1 dargestellte Gehhilfe 1 umfasst zwei unter einem vorbestimmten Abstand nebeneinander angeordnete Umlenkrollen 2, 2'. Die zwei Umlenkrollen 2, 2' sind hierbei als Kettenräder ausgebildet und über eine Kette 3 miteinander verbunden. Die zwei Umlenkrollen 2, 2' sind ferner innerhalb eines Gehäuses, gebildet aus zwei Platten 4, 5 angeordnet. Obwohl hier keine Verbindung zwischen den Platten dargestellt ist, werden die Platten im Betrieb zumindestens in den von dem Laufband abgewandten Bereichen über ein Verbindungselement miteinander verbunden und das Gehäuse geschlossen.
  • Einer der beiden Umlenkrollen 2 ist ein Antriebsrad 6 zugeordnet, und ist in etwa senkrecht unterhalb der Umlenkrolle 2 in der Nähe der dem Laufband zugewandten Bereiche der Platten 4, 5 angeordnet. Hierbei ist das Antriebsrad 6 solchermaßen ausgebildet, dass die Lauffläche des Antriebsrades über das Gehäuse hinausragt, und vorzugsweise gummiert ausgebildet ist, um eine möglichst geräuscharme Bewegung auf dem Laufband zu gewährleisten.
  • In Betrieb sitzt dieses Antriebsrad unmittelbar auf dem Laufrad auf und wird durch die Bewegung des Laufbandes in Bewegung versetzt. Ferner weist das Antriebsrad auf einer Seite ein Zahnrad auf und ist über dieses Zahnrad und eine auf diesem angeordneten Kette 7 mit einem zweiten Antriebsrad verbunden, welches nicht dargestellt ist. Dieses zweite Antriebsrad ist parallel auf einer Achse mit der Umlenkrolle 2 ausgebildet und weist in etwa den gleichen Durchmesser wie die Umlenkrolle 2 auf. Die von dem Antriebsrad 6 über die Kette 7 an das zweite Antriebsrad übertragene Bewegung wird unmittelbar auf die Umlenkrolle 2 übergeben und auf diese Weise wird auch die Kette 3 zwischen den Umlenkrollen in Bewegung gesetzt. Das zweite Antriebsrad kann hierbei auch als ein Bauteil mit der Umlenkrolle ausgebildet werden.
  • An zwei einander gegenüberliegenden Positionen der Kette 3 ist jeweils ein Mitnehmer 8 befestigt, welcher direkt über die Bolzen an einzelnen Kettengliedem orts- und drehfest angeordnet wird. Die Verbindung kann z.B. über Schranken oder Nieten erfolgen. Hierbei ist der Mitnehmer 8 als längliches Element ausgebildet, welches einen in Längsrichtung ausgebildeten Aufnahmeschlitz 9 aufweist. Der Mitnehmer erstreckt sich in der von den Umlenkrollen abgewandte Richtung der Kette 3 und kann vorzugsweise zur Stabilisierung in der Nähe der Kette ein Winkelelement aufweisen, um so an zwei Punkten der Kette stabil angeordnet zu sein.
  • In dem Aufnahmeschlitz 9 des Mitnehmers 8 ist eine Orthesenaufnahme 10 eingeführt, welche entlang des Aufnahmeschlitzes verschiebbar angeordnet ist.
  • Jede der Gehäuseplatten 4, 5 ist des Weiteren mit einer Führung in Form einer schlitzförmigen Öffnung 11 ausgebildet. Hierbei ist diese schlitzförmige Öffnung mit einem vorbestimmten Abstand um die Kette 3 ausgebildet. Die genaue Positionierung der schlitzförmigen Öffnung kann variieren, es kann jedoch festgehalten werden, dass der dem Laufband zugewandte Bereich der schlitzförmigen Öffnung im Wesentlichen parallel zu dem Laufband angeordnet ist. Im Bereich der Umlenkrollen (2, 2') ist die schlitzförmige Öffnung zumeist als Kreisabschnitt ausgebildet, wobei die einzelnen einander gegenüberliegenden Kreisabschnitte unterschiedliche Durchmesser aufweisen können. Sofern die Kreisabschnitte unterschiedliche Durchmesser aufweisen, wird der im Betrieb an der hinteren Umlenkrolle angeordnete Kreisabschnitt größer ausgebildet. In diesem Fall erstreckt sich der vom Laufband abgewandte, im Wesentlichen gerade Abschnitt schräg nach unten.
  • Die genaue Ausbildung der schlitzförmigen Öffnung kann je nach gewünschten Bewegungsmustern ausgewählt werden. Die Orthesenaufnahme 10 erstreckt sich durch den Aufnahmeschlitz 9 des Mitnehmers 8 bis in den Gehäuseschlitz 11 und ist vorzugsweise an der Innenseite der Gehäuseplatte 4, 5 vergrößert ausgebildet, oder wird durch ein Befestigungselement an der Innenseite der Gehäuseplatte gehalten, um ein Herausrutschen der Orthesenaufnahme 10 aus der schlitzförmigen Öffnung zu verhindern.
  • Wird das Laufband in Bewegung gesetzt, beginnt sich das Antriebsrad 6 zu bewegen, die Bewegung des Antriebsrades 6 wird über die Kette 7 auf das zweite Antriebsrad und so auf die Umlenkrollen 2, 2' und die Kette 3 übertragen. In dem Augenblick, in dem sich die Kette 3 bewegt, wird auch der Mitnehmer 8 von der Kette mitgenommen, und beschreibt hier eine feste Bewegung um die Kette 3 herum. Die innerhalb des Aufnahmeschlitzes 9 des Mitnehmers 8 angeordnete Orthesenaufnahme wird gleichzeitig von dem Mitnehmer mitgeführt und beschreibt dabei die von der schlitzförmigen Öffnung vorgegebene Bewegung. Da die Orthesenaufnahme 10 innerhalb des Aufnahmeschlitzes 9 angeordnet ist, kann die Orthesenaufnahme je nach Position des Gehäuseschlitzes in Längsrichtung verschoben werden.
  • In Betrieb wird am Ende, d.h. an dem von dem Gehäuse abgewandten Ende der Orthesenaufnahme die Orthese solchermaßen befestigt, dass sie um die Orthesenaufnahme schwenkbar ist, um so zu gewährleisten, dass sich der Unterschenkel des Benutzers immer in einer der in Bewegung entsprechenden Position befindet.

Claims (22)

  1. Gehhilfe (1) für ein mechanisch angetriebenes Laufband (12) umfassend zwei über das Laufband bewegbare Umlenkrollen (2, 2'), welche über ein Zugmittel (3) solchermaßen miteinander im Eingriff stehen, dass sich der dem Laufband unmittelbar zugewandte Zugmitteltrum in gleicher Richtung wie das Laufband bewegt und das vom Laufband (12) abgewandte Zugmitteltrum in entgegengesetzter Richtung zum Laufband (12) bewegt, sowie an einander diametral gegenüberliegenden Positionen des Zugmittels (3) angeordnete Befestigungselemente, an welchen die Halterungen von Orthesen befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufbandgeschwindigkeit von einem mit dem Laufband (12) in Reibkontakt stehenden Antriebsrad (6) auf ein mit Abstand zu dem Antriebsrad (6) angeordnetes, einer Umlenkrolle (2) zugeordnetes Antriebsrad übertragbar ist.
  2. Gehhilfe (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad der im Betrieb hinten angeordneten Umlenkrolle (2) zugeordnet ist.
  3. Gehhilfe (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das der Umlenkrolle (2) zugeordnete Antriebsrad einen im Wesentlichen gleichen Durchmesser wie die Umlenkrolle (2) aufweist, und dass das andere Antriebsrad (6) im Wesentlichen senkrecht zu der Umlenkrolle (2) in Reibkontakt mit dem Laufband (12) angeordnet ist.
  4. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsräder (6) als Reibräder ausgebildet sind, wobei ein weiteres Rad zwischen den beiden Antriebsrädern in Kontakt mit diesen angeordnet ist.
  5. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsräder (6) über ein Zugmittel miteinander verbunden sind.
  6. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine von dem Zugmittel (3) unabhängige Führung für die Halterung vorgesehen ist.
  7. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement als ein orts- und drehfest an dem Zugmittel (3) angeordneter Mitnehmer (8) ausgebildet ist.
  8. Gehhilfe (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (8) an der von den Umlenkrollen (2) abgewandten Seite des Zugmittels (3) angeordnet ist, sich einen vorbestimmten Abstand von dem Zugmittel (3) erstreckt und in Längsrichtung mit einem Aufnahmeschlitz (9) ausgebildet ist, in welchem eine Orthesenhalterung entlang des Aufnahmeschlitzes verschiebbar anführbar ist.
  9. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehhilfe (1) in einem Gehäuse angeordnet ist, welches mit einer mit einem vorbestimmten Abstand um die Umlenkrollen (2) herum angeordnete Führung (11) ausgebildet ist, durch welche sich die Orthesenhalterung (10) von dem Mitnehmer (8) aus dem Gehäuse erstrecken kann.
  10. Gehhilfe (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (11) in dem Gehäuse als eine schlitzförmige Öffnung ausgebildet ist.
  11. Gehhilfe (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindestens der dem Laufband zugewandte Abschnitt der schlitzförmigen Öffnung (11) im Wesentlichen parallel zu dem Laufband (12) ausgebildet ist und dass sich die schlitzartige Öffnung (11) um jede der Umlenkrollen (2, 2') unter einem vorbestimmten Abstand erstreckt.
  12. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzförmige Öffnung (11) um die Umlenkrollen (2, 2') herum als Kreisabschnitt ausgebildet ist.
  13. Gehhilfe (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreisabschnitte unterschiedliche Durchmesser aufweisen.
  14. Gehhilfe (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in Betrieb der größere Durchmesser an der hinteren Umlenkrolle (2) ausgebildet ist.
  15. Gehhilfe (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (3) Ketten sind und dass die Umlenkrollen (2, 2') und die Antriebsräder (6) als Kettenräder ausgebildet sind.
  16. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus zwei parallel zueinander angeordnete Platten besteht.
  17. Gehhilfe (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkrollen (2, 2') und die Antriebsräder (6) zwischen den Platten (4, 5) angeordnet und an diesen befestigt sind.
  18. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Laufrad an dem Gehäuse mit einem vorbestimmten Abstand zu der im Betrieb vorne angeordneten Umlenkrolle (2') in Kontakt mit dem Laufband angeordnet ist.
  19. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung der Orthese verschwenkbar an der Orthesenaufnahme befestigt ist.
  20. Gehhilfe (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehhilfe an einem Handlaufgestell des Laufbandes befestigbar ist.
  21. Gehhilfe (1) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse bis zu einer zwischen dem Handlaufgestell angeordneten Querträger erstreckt und um den Querträger bewegbar ist.
  22. Gehhilfe (1) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mit einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme des Querträgers ausgebildet ist.
DE102005034197A 2005-04-14 2005-07-21 Gehhilfe für ein mechanisch angetriebenes Laufband Withdrawn DE102005034197A1 (de)

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