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DE102005023801A1 - Verfahren zur Reinigung von Oberflächen - Google Patents

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DE102005023801A1
DE102005023801A1 DE102005023801A DE102005023801A DE102005023801A1 DE 102005023801 A1 DE102005023801 A1 DE 102005023801A1 DE 102005023801 A DE102005023801 A DE 102005023801A DE 102005023801 A DE102005023801 A DE 102005023801A DE 102005023801 A1 DE102005023801 A1 DE 102005023801A1
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DE
Germany
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aminoplast
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compound
butyl
alkyl
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Withdrawn
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DE102005023801A
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English (en)
Inventor
Christof Dr. Möck
Gunnar Dr. Schornick
Stefan Dr. Frenzel
Moritz Dr. Ehrenstein
Kathrin Dr. Michl
Christian Hubert Dr. Weidl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BASF SE
Original Assignee
BASF SE
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Publication date
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Priority to BRPI0606431A priority patent/BRPI0606431A2/pt
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Priority to EP06707787A priority patent/EP1844093B1/de
Priority to US11/814,286 priority patent/US20080139433A1/en
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Priority to PCT/EP2006/050360 priority patent/WO2006077253A1/de
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Abstract

Verfahren zur Reinigung von Oberflächen unter Verwendung von Aminoplastschaumstoffstücken, hergestellt aus DOLLAR A (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m·3· und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 mum bis 1 mm oder DOLLAR A (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m·3· und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 mum bis 1 mm, die man behandelt hat DOLLAR A (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder beta-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppen-haltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder DOLLAR A (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (c-1) mit einem Molekulargewicht M¶n¶ im Bereich von 1000 bis 1000000 g/mol, DOLLAR A wobei die verwendeten Aminoplastschaumstoffstücke einen mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 mm bis 50 mm aufweisen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von Oberflächen unter Verwendung von Aminoplastschaumstoffstücken, hergestellt aus
    • (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm oder
    • (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppenhaltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol,
    wobei die verwendeten Aminoplastschaumstoffstücke einen mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 mm bis 50 mm aufweisen.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung Aminoplastschaumstoffstücke, hergestellt aus
    • (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm oder
    • (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppenhaltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol,
    wobei die verwendeten Aminoplastschaumstoffstücke einen mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 mm bis 5 mm aufweisen.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken.
  • Schwer zugängliche Oberflächen, beispielsweise Innenoberflächen von Geräten, lassen sich mechanisch nur schwierig reinigen, ohne sie zu beschädigen. In vielen Fällen muss das betreffende Gerät auseinander nehmen und dann reinigen, was stets mit Aufwand und insbesondere im Falle von wirtschaftlich genutzten Geräten mit Totzeiten verbunden ist. Geräte in Lösungs- oder Reinigungsmittel einzutauchen kann Dichtungen angreifen und bei entsprechender Größe des zu reinigenden Geräts unpraktikabel sein. Auch lassen sich nicht alle Verunreinigungen in Lösungsmittel gut entfernen. Vielfach beobachtet man, dass entweder große Mengen an Lösungsmittel erforderlich sind oder dass ein feiner Film der betreffenden Verunreinigung auf der zu reinigenden Oberfläche verbleibt. An schwer zugänglichen Stellen können sogar größere Mengen an Verunreinigung auf der zu reinigenden Oberfläche verbleiben. Die Anwendung von starken Abrasiva wie beispielsweise Stahlwolle oder Schmirgel kann zu mechanischen Schäden an der zu reinigenden Oberfläche und somit beispielsweise am zu reinigenden Gerät verursachen.
  • Es bestand also die Aufgabe, ein Verfahren bereit zu stellen, mit dessen Hilfe sich insbesondere schwer zugängliche Oberflächen reinigen lassen, ohne dass es zu mechanischen Schäden an der betreffenden Oberfläche kommt.
  • Es bestand weiterhin die Aufgabe, Hilfsmittel bereit zu stellen, mit deren Hilfe sich schwer zugängliche Oberflächen reinigen lassen.
  • Dementsprechend wurde das eingangs definierte Verfahren gefunden.
  • Das eingangs definierte Verfahren ist ein Verfahren zur Reinigung von Oberflächen. Oberflächen im Sinne der vorliegenden Erfindung können eben oder gekrümmt sein. Oberflächen im Sinne der vorliegenden Erfindung können glatt, also unstrukturiert, oder strukturiert sein. Strukturierte Oberflächen im Sinne der vorliegenden Erfindung können in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen Erhebungen und/oder Vertiefungen aufweisen, die jeweils gleiche oder vorzugsweise unterschiedliche Form haben können. Die genannten Erhebungen und/oder Vertiefungen können beliebige Form haben, bevorzugt sind eckige oder runde Erhebungen, Rillen, Grate, Nuten, Poren, Zähne, Zacken und Schneiden.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können die genannten Erhebungen bzw. Vertiefungen einen mittleren Abstand im Bereich von 100 nm bis 1 cm, bevorzugt 1 μm bis 1 mm aufweisen und eine mittlere Höhe bzw. Tiefe im Bereich von 100 nm bis 5 mm, bevorzugt 1 μm bis 5 mm.
  • Den Abstand und die Höhe bzw. Tiefe der genannten Erhebungen bzw. Vertiefungen kann man nach an sich bekannten Methoden bestimmen, beispielsweise durch Mikroskopie, Laserreflektometrie und insbesondere Nadelabtastverfahren. Den Abstand der genannten Erhebungen bzw. Vertiefungen bestimmt man beispielsweise durch Ermittlung des mittleren Abstands der mittleren Höhe.
  • Höhe bzw. Tiefe und Abstand der genannten Erhebungen bzw. Vertiefungen werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorzugsweise folgendermaßen definiert: Man wählt auf der zu reinigenden strukturierten Oberfläche ein lokales Maximum (Maximum 1). Ausgehend von Maximum 1 als Mittelpunkt bewegt man sich in konzentrischen Kreisen von Maximum 1 fort und detektiert weitere lokale Maxima, beispielsweise Maximum 2. Gedanklich schneidet man nun die zu reinigende strukturierte Oberfläche durch Ebenen a, die Maximum 1 und Maximum 2 enthalten und etwa senkrecht zu einer Ausgleichsfläche bezüglich der zu reinigenden strukturierten Oberfläche stehen. Letzteres wird definiert dadurch, dass die jeweilige Ebene a zu weiteren Ebenen b, die relativ zum Abstand zwischen Maximum 1 und Maximum 2 weit entfernte Maxima (ca. 100x der Abstand der jeweiligen Maxima) der zu reinigenden strukturierten Oberfläche beinhalten, etwa senkrecht stehen. Durch den Schnitt der reinigenden strukturierten Oberfläche mit den Ebenen a erhält man Kurven, die von Maximum 1 zu Maximum 2 laufen. Nun gilt es, das dazwischen liegende Minimum (1, 2) und die Höhe und Entfernung der Maxima 1 und 2 zu suchen. Man legt eine Gerade g(1, 2) durch Maximum 1 und Maximum 2 und erhält direkt den Abstand d(1, 2) über die klassische Abstandsdefinition der euklidischen Geometrie. Nun sucht man diejenige Parallele p(1, 2) zu g(1, 2) innerhalb Ebene a, welche die zu reinigende strukturierte Oberfläche berührt und zu g(1, 2) maximalen Abstand besitzt. Der Berührpunkt ist das Minimum (1, 2) und die mittlere Höhe h(1, 2) der Maxima 1 und 2 ist der Abstand zwischen p(1, 2) und g(1, 2) bestimmt nach den klassischen Methoden der euklidischen Geometrie. Im Rahmen dieser Schrift ist Maximum 1 dann ein echtes Maximum, wenn es mindestens ein weiteres Maximum 2 gibt, so dass h(1, 2) > 0,2 × d(1, 2), bevorzugt h(1, 2) > 0,33 × d(1, 2), besonders bevorzugt h(1, 2) > 0,5 × d(1, 2). Weiter muss gelten h(1, 2) > 5 nm, um atomare Strukturen sicher auszuschließen. Findet sich kein solches Maximum 2, dann ist Maximum 1 eher als „Welligkeit" aufzufassen. Für alle Maxima 1 und wiederum alle dazu gehörigen Maxima 2, für die o.a. Bedingung gilt, können nun aus den zugehörigen h(1, 2) und d(1, 2) die mittlere Höhe und der mittlere Abstand über eine längengewichtete Mittelung wie folgt berechnet werden: h(mittel) = Summe über alle Maxima 1 und 2 von (h(1, 2))2/Summe über alle Maxima 1 und 2 von h(1, 2) und d(mittel) = Summe über alle Maxima 1 und 2 von (d(1, 2))2/Summe über alle Maxima 1 und 2 von d(1, 2).
  • Wenn die zu reinigenden strukturierten Oberflächen Erhebungen aufweisen, so können die Erhebungen beispielsweise aus dem gleichen Material bestehen wie die übrige Oberfläche. In einer anderen Ausführungsform der bestehen die Erhebungen aus ei nem anderen Material als die übrige Oberfläche, beispielhaft sei Schmirgelpapier und Sandpapier genannt.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bestehen zu reinigende Oberflächen zumindest teilweise, bevorzugt zu mehr als 50 % aus Metallen oder Legierungen, wie beispielsweise Eisen, Nickel, Chrom, Aluminium, Stahl wie z. B. C-Stahl, aber auch Cr-V-Stahl, Cr-V-Mo-Stahl oder Co-Stahl, Kupfer, Messing, Wolframcarbid, Cobalt, Wolfram, Titan, Zirkonium.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bestehen zu reinigende Oberflächen aus oxidischen bzw. keramischen Materialien, wie beispielsweise Siliciumdioxid, Siliciumdioxid, Siliciumcarbid, Siliciumnitrid, Borcarbid, Bornitrid, Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Titanoxid, Zirkonoxid, Mischsilikaten, Spinelle, Diamant, die jeweils in kristallisierter Form, in amorpher Form oder als Glas vorliegenden können. Besondere Gestaltungsformen von oxidischen Materialien können beispielsweise strukturierte Steine, Beton, Keramik, Ton, Porzellan, Schleif-, Trenn- und Schruppscheiben und Schleifsteine sein.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bestehen zu reinigende Oberflächen aus organischen Polymeren, beispielsweise Duroplasten oder Thermo-plasten. Beispielhaft seien Polystyrol, Polypropylen, Polyester, Polyamid, Polyoxymethylen ("POM"), Polyethylen, Polyacrylnitril, Polymethacrylat und Copolymere wie z. B. Acrylnitril-Butadien-Styrol genannt.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei strukturierten Oberflächen um solche Oberflächen, die man durch Sand- oder Kugelstrahlen, Prägen, lithographisches Strukturieren mit einer Strukturierung versehen hat.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorligenden Erfindung handelt es sich bei zu reinigenden Oberflächen um schwer zugängliche Oberflächen, das sind beispielsweise solche Oberflächen, die man mit der Hand nicht erreichen kann. Bevorzugte Beispiele sind Innenoberflächen von Geräten, Behältnissen oder Werkzeugen, insbesondere Innenoberflächen von Reaktionsgefäßen, Knetwerkzeugen, Getrieben, Motoren, Rührwerken und Kugellagern. Weitere bevorzugte Beispiele sind Innenoberflächen von Rohrleitungen, beispielsweise Pipelines oder in Pumpen.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung reinigt man Oberflächen wie beispielsweise Tapeten, Keramik wie beispielsweise Fliesen oder Waschbecken oder Badewannen, Fußböden, beispielsweise aus Laminat oder Linoleum oder Parkett, Möbel wie beispielsweise Tischplatten oder Küchenfronten. Auch Oberflächen von Haushaltsgeräten wie beispielsweise Elektrogeräten, z.B. Kühlschränken, lassen sich gut nach dem erfindungsgemäßen Verfahren reinigen.
  • Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens reinigt man strukturierte oder nicht strukturierte Oberflächen von Verunreinigungen, enthaltend mindestens eine Substanz, die gewählt wird aus
    Fetten, Ölen, Wachsen, beispielsweise Polyethylenwachse, Paraffinwachse, Paraffinöle, Esteröle, native Öle und Fette, Schmierfette, Lagerfette, Stauferfette, Montanwachse,
    Metallsalze anionischer Tenside wie beispielsweise Kalkseife,
    Biofilmen, beispielsweise Schimmel oder Pseudomonaten-Biofilme,
    Polymeren, beispielsweise Lackspritzer, Polyurethanschaum, Silikone (Polysiloxane), Metalloxiden, beispielsweise Kupfer-, Blei- oder Nickeloxid oder durch beispielsweise Korrosion entstandenen Rost, oder Rostpartikel oder Flugrost, insbesondere Eisenoxide,
    Metallhydroxiden und Metallcarbonaten, die neutral, sauer oder basisch sein können, insbesondere Eisen-, Kupfer-, Nickelhydroxid, Aluminiumhydroxid, Magnesiumhydroxid, MgCO3, basisches MgCO3, CaCO3, basisches Kupfercarbonat, wobei Metalloxide, Metallcarbonate und Metallhydroxide durch Korrosion aus dem Grundmetall der strukturierten Oberfläche beispielsweise eines Werkzeugs oder Werkstückes entstanden oder aber sekundär abgelagert worden sein können,
    Resten von Schmierstoffen, beispielsweise partiell verkokte oder partiell oder vollständig verharzte Schmierstoffe, und gebrochenen Emulsionen. Beispielhaft seien zu nennen: verharzte native Esteröle an z. B. Kettensägen oder verkokte Öle an Heizplatten der Polyester-Filamentfaserspinnerei,
    Ablagerungen und Anbackungen aus z. B. Zement oder Gips,
    haushaltsübliche Verschmutzungen wie Hausstaub, auch mit Fetten vermischt, Fett aus dem Küchenbereich, auch in verharzter Form, beispielsweise Bratfett oder Frittieröl.
  • Weitere Beispiele für zu entfernende Verunreinigungen sind Beschriftungen, beispielsweise mit Kugelschreiber oder Filzstift.
  • Verunreinigungen können auf zu reinigenden Oberflächen gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt sein, beispielsweise in Form von Flecken, Rändern, Spritzern, oder als Film.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung auch erfindungsgemäßes Reinigungsverfahren genannt, kann man beispielsweise so vorgehen, dass man mehrere Aminoplastschaumstoffstücke einsetzt, die einen mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 mm bis 50 mm (Gewichtsmittel) aufweisen, bevorzugt 0,5 mm bis 1 cm und besonders bevorzugt 1 mm bis 5 mm. Die Größe der erfindungsgemäß eingesetzten Aminoplastschaumstoffstücke und ihre Größenverteilung kann dabei durch an sich bekannte Verfahren bestimmt werden, wie z. B. Abmessen einer Probe aus Reinigungskörperchen, aber auch Siebverfahren oder Windsichten.
  • Erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffstücke können eine breite oder eine enge Durchmesserverteilung aufweisen. Bildet man den Quotienten aus Durchmesser (Massenmittel) zu Durchmesser (Zahlenmittel), so kann der Quotient beispielsweise im Bereich von 1,1 bis 10, bevorzugt 1,2 bis 3 liegen.
  • Erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffstücke können reguläre oder irreguläre Form aufweisen. Beispiele für reguläre Formen sind Würfel, Quader, Kugeln, Ellipsoide. Beispiele für irreguläre Formen sind Granulate, Fetzen und Schnitzel.
  • Erfindungsgemäß verwendet man nicht nur ein Aminoplastschaumstoffstück, sondern mehrere, bevorzugt mindestens 10, besonders bevorzugt mindestens 100 und ganz besonders bevorzugt mindestens 500. Die Zahl der verwendeten Aminoplastschaumstoffstücke passt man an die Größe und die Gestalt der zu reinigenden Oberfläche an.
  • Während der Durchführung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens kann man durchmischen, beispielsweise durch Schütteln, Rühren mit beispielsweise einem oder mehreren Rühren, pneumatisches Rühren oder durch Betreiben des betreffenden Werkzeugs ohne Substrate. So ist es bevorzugt, Rührgefäße, Rührwerke, Getriebe oder Knetwerkzeuge mit mehreren Aminoplastschaumstoffstücken zu beschicken und danach anzuschalten.
  • Als Zeitdauer für das betreffende Reinigungsverfahren kann man beispielsweise Dauern im Bereich von einer Minute bis 48 Stunden wählen, bevorzugt 5 Minuten bis 24 Stunden und besonders bevorzugt eine bis 10 Stunden.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens kann man mehrere Stücke Aminoplastschaumstoff in trockener oder in mit beispielsweise Wasser befeuchteter Form verwenden.
  • Im Anschluss an das erfindungsgemäße Reinigen kann man Reste von Aminoplastschaumstoffstücken beispielsweise mit Pressluft oder mit Hilfe eines organischen Lösungsmittels oder Wasser entfernen, falls es erforderlich und gewünscht ist.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens verwendet man Aminoplastschaumstoffstücke. Aminoplastschaumstoffstücke kann man herstellen aus
    • (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm,
    • (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppenhaltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol.
  • Dabei handelt es sich bei mindestens einer Verbindung (b-1) vorzugsweise um eine Verbindung, die nicht bei der Herstellung von Aminoplastschaumstoff (b) eingesetzt wurde.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei erfindungsgemäß verwendeten offenzelligen Aminoplastschaumstoffen um solche auf Basis von synthetischem organischen Schaumstoff, beispielsweise aus Harnstoff-Formaldehyd-Harzen, insbesondere Aminoplastschaumstoffen auf Basis von Aminoplast-Formaldehyd-Harzen, insbesondere Melamin-Formaldehyd-Harzen, wobei Aminoplastschaumstoffe auf Basis von Melamin-Formaldehyd-Harzen auch als Melamin-Schaumstoffe bezeichnet werden.
  • Die zur Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten unmodifizierten offenzelligen Aminoplastschaumstoffe (a) werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung ganz allgemein auch als unmodifizierte Aminoplastschaumstoffe (a) bezeichnet. Die zur Ausübung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens eingesetzten unmodifizierten offenzelligen Aminoplastschaumstoffe (a) werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Zur Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann man ausgehen von offenzelligen Aminoplastschaumstoffen (a), insbesondere von Aminoplastschaumstoffen, in denen mindestens 50% aller Lamellen offen sind, bevorzugt 60 bis 100% und besonders bevorzugt 65 bis 99,9%, bestimmt nach DIN ISO 4590.
  • Erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) sind in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung harte Aminoplastschaumstoffe, das sind im Sinne der vorliegenden Erfindung Aminoplastschaumstoffe, die bei einer Stauchung von 40% eine Stauchhärte von 1 kPa oder mehr aufweisen, bestimmt nach DIN 53577.
  • Erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) haben eine Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3, bevorzugt 6 bis 300 kg/m3 und besonders bevorzugt im Bereich von 7 bis 300 kg/m3.
  • Erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) können einen mittleren Porendurchmesser (Zahlenmittel) im Bereich von 1 μm bis 1 mm aufweisen, bevorzugt 50 bis 500 μm, bestimmt durch Auswertung mikroskopischer Aufnahmen an Schnitten.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) maximal 20, bevorzugt maximal 15 und besonders bevorzugt maximal 10 Poren pro m2 aufweisen, die einen Durchmesser im Bereich von bis zu 20 mm haben. Die übrigen Poren haben üblicherweise einen geringeren Durchmesser.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) eine BET-Oberfläche im Bereich von 0,1 bis 50 m2/g auf, bevorzugt 0,5 bis 20 m2/g, bestimmt nach DIN 66131.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) einen Schallabsorptionsgrad von über 50 % auf, gemessen nach DIN 52215 bei einer Frequenz von 2000 Hz und einer Schichtdicke des betreffenden Schaumstoffs (a) von 50 mm.
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäß verwendete offenzellige Aminoplastschaumstoffe (a) einen Schallabsorptionsgrad von über 0,5 auf, gemessen nach DIN 52212 bei einer Frequenz von 2000 Hz und einer Schichtdicke des betreffenden Schaumstoffs (a) von 40 mm.
  • Als Ausgangsmaterial eingesetzte offenzellige Aminoplastschaumstoffe (a) können beliebige geometrische Formen aufweisen, beispielsweise Platten, Kugeln, Zylinder, Pulver, Würfel, Flocken, Quader, Sattelkörper, Stangen oder runde, rechteckige oder quadratische Säulen und bevorzugt Scheiben, konusförmige oder stiftförmige Ausgestaltungsformen. Die Größenabmessungen von als Ausgangsmaterial eingesetzten Aminoplastschaumstoffen (a) sind unkritisch, sofern sie maschinell mechanisch komprimiert werden können. Bevorzugt werden Platten, Zylinder, Würfel, Quader oder rechteckige Säulen, die in üblichen Vorrichtungen mechanisch komprimiert werden können, sowie besonders bevorzugt Scheiben, konusförmige oder stiftförmige Ausgestaltungsformen.
  • Als Ausgangsmaterial zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignete Melamin-Schaumstoffe (a) sind als solche bekannt. Ihre Herstellung gelingt beispielsweise durch Verschäumung von
    • i) einem Melamin-Formaldehyd-Vorkondensat, das neben Formaldehyd weitere Carbonylverbindungen wie beispielsweise Aldehyde einkondensiert enthalten kann, in Gegenwart von
    • ii) einem oder mehreren Treibmitteln,
    • iii) gegebenenfalls einem oder mehreren Emulgatoren,
    • iv) einem oder mehreren Härtern.
  • Melamin-Formaldehyd-Vorkondensate i) können unmodifiziert sein, sie können aber auch modifiziert sein, beispielsweise können bis zu 20 mol-% des Melamins durch andere an sich bekannte Durolastbildner ersetzt sein, beispielsweise alkylsubstituiertes Melamin, Harnstoff, Urethan, Carbonsäureamide, Dicyandiamid, Guanidin, Sulfurylamid, Sulfonsäureamide, aliphatische Amine, Phenol und Phenolderivate. Als weitere Carbonylverbindungen neben Formaldehyd können modifizierte Melamin-Formaldehyd-Vorkondensate beispielsweise Acetaldehyd, Trimethylolacetaldehy, Acrolein, Furfurol, Glyoxal, Phthaldialdehyd und Terephthaldialdehyd einkondensiert enthalten.
  • Als Treibmittel ii) sind geeignet: Wasser, inerte Gase, insbesondere Kohlendioxid, und sogenannte physikalische Treibmittel. Bei physikalischen Treibmitteln handelt es sich um gegenüber den Einsatzkomponenten inerte Verbindungen, die vorzugsweise bei Raumtemperatur flüssig sind und bei den Bedingungen der Aminoplastbildung verdampfen. Vorzugsweise liegt der Siedepunkt dieser Verbindungen unter 110°C, insbesondere unter 80°C. Zu den physikalischen Treibmitteln zählen auch inerte Gase, die in die Einsatzkomponenten i) und ii) eingebracht bzw. in ihnen gelöst werden, beispielsweise Kohlendioxid, Stickstoff oder Edelgase.
  • Geeignete bei Raumtemperatur flüssigen Verbindungen werden ausgewählt aus der Gruppe, enthaltend Alkane und/oder Cycloalkane mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen, Dialkylether, Ester, Ketone, Acetale, Fluoralkane mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, und Tetraalkylsilane mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette, insbesondere Tetramethylsilan.
  • Als Beispiele seien genannt: Propan, n-Butan, iso- und Cyclobutan , n-, iso- und Cyclopentan, Cyclohexan, Dimethylether, Methylethylether, Methyl-tert.-butylether, Ameisensäuremethylester, Aceton sowie fluorierte Alkane, die in der Troposphäre abgebaut werden können und deshalb für die Ozonschicht unschädlich sind, wie Trifluormethan, Difluormethan, 1,1,1,3,3-Pentafluorbutan, 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, 1,1,1,2-Tetrafluorethan, 1,1,1-Trifluor-2,2,2-trichlorethan, 1,1,2-Trifluor-1,2,2-trichlorethan, Difluorethane und Heptafluorpropan. Die genannten physikalischen Treibmittel können allein oder in beliebigen Kombinationen untereinander eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Perfluoralkanen zur Erzeugung feiner Zellen ist aus EP-A 0 351 614 bekannt.
  • Als Emulgatoren iii) kann man übliche nicht-ionogene, anionische, kationische oder betainische Tenside einsetzen, insbesondere C12-C30-Alkylsulfonate, bevorzugt C12-C18-Alkylsulfonate und mehrfach ethoxylierte C10-C20-Alkylalkohole, insbesondere der Formel R6-O(CH2-CH2-O)x-H, wobei R6 gewählt wird aus C10-C20-Alkyl und x beispielsweise eine ganze Zahl im Bereich von 5 bis 100 bedeuten kann.
  • Als Härter iv) kommen insbesondere saure Verbindungen in Frage, wie beispielsweise anorganische Brønstedsäuren, z.B. Schwefelsäure oder Phosphorsäure, organische Brønstedsäuren wie beispielsweise Essigsäure oder Ameisensäure, Lewissäuren und auch sogenannte latente Säuren.
  • Beispiele für geeignete Melamin-Schaumstoffe und Verfahren zu ihrer Herstellung finden sich in EP-A 0 017 672.
  • Natürlich können erfindungsgemäß verwendete Aminoplastschaumstoffe (a) Additive und Zuschlagstoffe enthalten, die in der Schaumstoffchemie üblich sind, beispielsweise Antioxidantien, Flammschutzmittel, Füllstoffe, Farbmittel wie beispielsweise Pigmente oder Farbstoffe und Biozide, beispielsweise
    Figure 00100001
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens kann man entweder unmodifizierte Aminoplastschaumstoffe (a) verwenden, die vorstehend beschrieben sind, oder bevorzugt sogenannte modifizierte Aminoplastschaumstoffe (b), deren Herstellung im Folgenden beschrieben wird.
  • Zur Herstellung von modifizierten Aminoplastschaumstoffen (b) geht man beispielsweise aus von einem oder mehreren unmodifizierten Aminoplastschaumstoffen (a), der wie vorstehend beschrieben hergestellt werden kann. Aminoplastschaumstoff (a) kann man vor der Durchführung des erfindungsgemäßen Reinigungsverfahrens behandeln mit
    • (b1) mindestens einer Verbindung mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül aus oder von mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer oder n-Butylacrylat einpolymerisiert enthält, oder
    • (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol.
  • Im Folgenden werden Verbindungen mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül und Copolymere, die mindestens ein OH-gruppen-haltiges oder β-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer oder n-Butyl-acrylat einpolymerisiert enthalten, auch kurz als Verbindung (b-1) oder als (b-1) bezeichnet. Verbindung (b-1) ist beispielsweise erhältlich durch Kondensation von mindestens einer Stickstoff-haltigen Verbindung (B1) und mindestens einer Carbonylverbindung (B2) und gegebenenfalls weiteren Verbindungen (B3) und gegebenenfalls weiteren Umsetzungen nach der Kondensation.
  • Vorzugsweise behandelt man mit (b-1) bzw. (b-2) in Form von wässrigen Formulierungen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann dabei wässrige Formulierung für wässrige Lösungen, Emulsionen oder Dispersionen stehen.
  • Beispiele für Stickstoff-haltige Verbindungen (B1) sind Harnstoff, N,N'-Dimethylharnstoff, Triazone, Tetrahydropyrimidinone, Imidazolinone, Tetrahydro-4H-1,3,5-oxadiazin-4-one, Alkylcarbamate, Methoxyethylcarbamate und (Meth)acrylsäuremethylolamid.
  • Beispiele für Carbonylverbindungen (B2) sind
    Ketone, insbesondere Di-(C1-C10-alkyl)ketone, bevorzugt Mono-, Di- und Polyaldehyde, insbesondere C1-C10-Alkylmonoaldehyde wie beispielsweise Acetaldehyd oder Propionaldehyd und ganz besonders bevorzugt Formaldehyd, weiterhin Dialdehyde wie beispielsweise Glyoxal oder Phthaldialdehyd wie beispielsweise 1,2-Phthaldialdehyd, Butandial, Glutardialdehyd und Hexan-1,6-dial.
  • Beispiele für besonders bevorzugte weitere Verbindungen (B3) sind ein- oder mehrwertige Alkohole wie beispielsweise C1-C10-Alkanole, insbesondere Methanol, Ethanol, n-Propanol und n-Butanol, weiterhin Ethylenglykol, Propylenglykol, Butylenglykol, 1,4-Butandiol, 1,6-Hexandiol, 1,12-Dodecandiol, Glycerin, Diethylenglykol, Dipropylenglykol, Polyethylenglykole mit im Mittel bis zu 200, bevorzugt von 3 bis zu 20 Ethylenoxideinheiten pro Molekül (Zahlenmittel), Polypropylenglykole mit im Mittel bis zu 200, bevorzugt von 3 bis zu 20 Propylenoxideinheiten pro Molekül (Zahlenmittel), Polytetrahydrofuran mit im Mittel bis zu 200, bevorzugt von 3 bis zu 20 1,4-Butandiol-einheiten pro Molekül (Zahlenmittel) sowie einfach C1-C10-Alkyl-verkappte Mono-, Di- oder Polyethylen- bzw. -propylenglykole mit im Mittel bis zu 200, bevorzugt von 3 bis zu 20 Alkylenoxideinheiten pro Molekül (Zahlenmittel).
  • Beispiele für weitere Umsetzungen nach der Kondensation sind Veresterungen, Veretherungen und radikalische (Co)polymerisationen.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man Verbindung (b-1) aus mindestens einer Stickstoff haltigen Verbindung (B1), mindestens zwei Carbonylverbindungen (B2) und beispielsweise bis zu 3 verschiedenen weiteren Verbindungen (B3) herstellen.
  • Besonders bevorzugte Beispiele für Verbindungen (b-1) sind solche der allgemeinen Formel Ia bis Ib
    Figure 00120001
    wobei die Variablen wie folgt definiert sind:
    R1, R2 verschieden oder vorzugsweise gleich und gewählt aus Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl; bevorzugt C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethyl-propyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Bu-tyl,
    (-CH2-CH2-O)m-R5, (-CHCH3-CH2-O)m-R5, (-CH2-CHCH3-O)m-R5, (-CH2-CH2-CH2-O)m-R5, (-CH2-CH2-CH2-CH2-O)m-R5,
    x gleich oder verschieden und eine ganze Zahl gewählt aus null und eins, wobei in Formel Ia mindestens ein x gleich eins gewählt wird; in Formel Ib können beide x gleich null gewählt werden,
    m ist eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 20,
    R3, R4 verschieden oder vorzugsweise gleich und gewählt aus Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl; bevorzugt C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, oder gemeinsam C2-C4-Alkylen wie beispielsweise -CH2-CH2-, -(CH2)3- oder -(CH2)4-,
    R5 gleich oder verschieden und gewählt aus C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl
    und insbesondere Wasserstoff.
  • Verbindungen (b-1) insbesondere der allgemeinen Formel Ia und Ib sind an sich bekannt. Verbindungen (b-1) insbesondere der allgemeinen Formel Ia und Ib liegen im Allgemeinen nicht rein gemäß einer definierten Formel vor; üblicherweise werden intermolekulare Umlagerungen der Reste R1 bis R4, also beispielsweise Um-Aminalisierungsreaktionen, und auch zu einem gewissen Grade Kondensationsreaktionen und Abspaltungsreaktionen beobachtet. Die oben angegebene Formel Ia bzw. Ib ist in dem Sinne zu verstehen, dass sie die stöchiometrischen Verhältnisse der Substituenten definiert und auch intermolekulare Umlagerungsprodukte und Kondensationsprodukte mit umfasst.
  • Eine andere Gruppe von bevorzugt eingesetzten Verbindungen (b-1) sind Homo- und insbesondere Copolymere von Verbindungen der allgemeinen Formel II
    Figure 00130001
    wobei die Variablen wie folgt definiert sind:
    R6 gewählt aus Wasserstoff und C1-C12-Alkyl, bevorzugt lineares C1-C12-Alkyl, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl; bevorzugt lineares C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, n-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl und n-Butyl, wobei Wasserstoff und Methyl ganz besonders bevorzugt sind,
    R7 verschieden oder vorzugsweise gleich und gewählt aus C1-C12-Alkyl, bevorzugt lineares C1-C12-Alkyl, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl; bevorzugt lineares C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, n-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl und n-Butyl,
    und besonders bevorzugt Wasserstoff.
  • Ganz besonders bevorzugt sind in Formel II beide Variablen R7 gleich Wasserstoff und R6 gewählt aus Methyl oder Wasserstoff.
  • Bevorzugt eingesetzte Homo- und Copolymere von Verbindungen der allgemeinen Formel II können beispielsweise Molekulargewichte Mw im Bereich von 10.000 bis 250.000 g/mol aufweisen, bevorzugt 20.000 bis 240.000 g/mol.
  • Wünscht man Copolymere von einer oder mehreren Verbindungen der allgemeinen Formel II einzusetzen, so kommen insbesondere Copolymere von einer oder mehreren Verbindungen der allgemeinen Formel II mit einem oder vorzugsweise mindestens zwei Comonomeren in Betracht, gewählt aus
    einem oder mehreren (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylester, insbesondere mit Methylacrylat, Ethylacrylat, n-Butyl(meth)acrylat, 2-Ethylhexyl(meth)acrylat,
    (Meth)acrylsäure,
    vinylaromatischen Verbindungen wie beispielsweise Styrol,
    (Meth)acrylnitril und
    (Meth)acrylamid.
  • Wünscht man Copolymere einzusetzen, die mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer oder n-Butylacrylat einpolymerisiert enthalten, so verwendet man bevorzugt Copolymere, die mindestens ein Comonomer der allgemeinen Formel III
    Figure 00150001
    einpolymersiert enthalten, wobei die Variablen wie folgt definiert sind:
    R8 gewählt aus C1-C12-Alkyl, bevorzugt lineares C1-C12-Alkyl, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl; bevorzugt lineares C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, n-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl und n-Butyl,
    und ganz besonders bevorzugt Wasserstoff,
    X gewählt aus OH, Glycidyl, 2-Hydroxyethyl, 3-Hydroxypropyl,
    Figure 00150002
    wobei
    R9 gewählt aus C1-C12-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, ausgewählt aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl und n-Dodecyl, bevorzugt C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, ganz besonders bevorzugt Methyl.
  • Wünscht man solche Copolymere als (b-1) einzusetzen, die eine Verbindung der allgemeinen Formel III mit X = OH einpolymerisiert enthalten, so sind solche Copolymere bevorzugt, die kein Ethylen als Comonomer einpolymerisiert enthalten.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man solche Copolymere als (b-1), die einpolymerisiert enthalten:
    bis 15 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 10 Gew.-% mindestens ein Comonomer der allgemeinen Formel II oder III,
    0 bis 80 Gew.-% n-Butylacrylat,
    0 bis 80 Gew.-% mindestens einen weiteren (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylester,
    0 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 15 Gew.-% ein oder mehrere weitere Comonomere wie beispielsweise (Meth)acrylsäure, vinylaromatischen Verbindungen wie beispielsweise Styrol, (Meth)acrylnitril und (Meth)acrylamid.
  • Wünscht man copolymere Verbindungen der allgemeinen Formel II oder III einzusetzen, so setzt man vorzugsweise statistische Copolymere ein, die nach an sich bekannten Methoden herstellbar sind, beispielsweise durch Emulsionspolymerisation.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten zur Modifizierung von Aminoplastschaumstoff (b) eingesetzte wässrige Formulierung im Bereich von 1 bis 60 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 40 Gew.-% Verbindung (b-1).
  • Um Aminoplastschaumstoffe (b) mit Verbindung (b-1) zu kontaktieren, sind verschiedene Techniken denkbar.
  • Das Kontaktieren kann man beispielsweise bewerkstelligen durch Eintauchen von Aminoplastschaumstoff (b) in wässrige Formulierung von Verbindung (b-1), durch Imprägnieren von Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1), durch Tränken von unmodifiziertem Schaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1), durch unvollständiges oder vorzugsweise vollständiges Besprühen von Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1), oder durch Aufkalandrieren von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) auf Aminoplastschaumstoff (b).
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geht man so vor, dass man wässrige Formulierung von Verbindung (b-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) aufrakelt. Nach Tränken oder Aufrakeln oder Aufkalandrieren oder Besprühen kann zur gleichmäßigen Verteilung der Formulierung und Einstellen der gewünschten Konzentration zwischen mindestens zwei sich beispielsweise drehenden Walzen abgequetscht werden.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man im Anschluss an das Kontaktieren Aminoplastschaumstoff (b) und wässrige Formulierung von Verbindung (b-1) aufeinander einwirken lassen, beispielsweise über einen Zeitraum im Bereich von 0,1 Sekunden bis 24 Stunden, bevorzugt 0,5 Sekunden bis 10 Stunden und besonders bevorzugt 1 Sekunde bis 6 Stunden.
  • In einer Ausführungsform kontaktiert man Aminoplastschaumstoff (b) und wässrige Formulierung von Verbindung (b-1) bei Temperaturen im Bereich von 0°C bis 250°C, bevorzugt 5°C bis 190°C und besonders bevorzugt 10 bis 180°C.
  • In einer Ausführungsform kontaktier man Aminoplastschaumstoff (b) und wässrige Formulierung von Verbindung (b-1) zunächst bei Temperaturen im Bereich von 0°C bis 50°C und ändert danach die Temperatur, beispielsweise erwärmt man auf Temperaturen im Bereich von 60°C bis 250°C, bevorzugt von 65°C bis 180°C.
  • In einer anderen Ausführungsform kontaktiert man Aminoplastschaumstoff (b) und wässrige Formulierung von Verbindung (b-1) zunächst bei Temperaturen im Bereich von 0°C bis 120°C und ändert danach die Temperatur, beispielsweise erwärmt man auf Temperaturen im Bereich von 30°C bis 250°C, bevorzugt von 125°C bis 200°C.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man die Mengen der Einsatzstoffe unmodifizierte Schaumstoff (a) und wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) so, dass erfindungsgemäßes Produkt eine deutlich höhere Dichte hat als der betreffende unmodifizierte Schaumstoff (a).
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung arbeitet man während des Kontaktierens von Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) bei Atmosphärendruck. In einer anderen Ausführungsform arbeitet man unter erhöhtem Druck, beispielsweise bei Drücken im Bereich von 1,1 bar bis 10 bar. In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung arbeitet man unter erniedrigtem Druck, beispielsweise bei Drücken im Bereich von 0,1 mbar bis 900 mbar, bevorzugt bis 100 mbar.
  • In einer Ausführungsform kontaktiert man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) so, dass Verbindung (b-1) möglichst gleichmäßig in allen Dimensionen über Aminoplastschaumstoff (b) verteilt wird. Geeignete Methoden sind Methoden mit einem hohen Auftragswirkungsgrad. Beispielhaft seien genannt: vollständiges Tränken, Tauchen, Fluten, Trommeln, Aufspritzen wie z.B. Druckluftspritzen, Airless-Spritzen, weiterhin Hochrotationszerstäubung, Beschichten, Aufrakeln, Aufkalandrieren, Bestreichen, Aufrollen, Aufwischen, Walzen, Schleudern, Zentrifugieren.
  • In einer anderen Ausführungsform kontaktiert man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) so, dass man eine ungleichmäßige Verteilung von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) bewirkt. So kann man beispielsweise Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) ungleichmäßig besprühen und anschließendes Einwirken lassen. In einer anderen Ausführungsform kann man Aminoplastschaumstoff (b) unvollständig mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) tränken. In einer anderen Ausführungsform kann man einen Teil von Aminoplastschaumstoff (b) einmal und einen anderen Teil von Aminoplastschaumstoff (b) mindestens zweimal mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kontaktieren. In einer anderen Ausführungs form tränkt man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) vollständig und spült die oberste Schicht mit beispielsweise Wasser wieder sauber. Anschließend lässt man einwirken. Dadurch beschichtet man Aminoplastschaumstoff (b) im Kern; die äußere Oberfläche bleibt unbeschichtet.
  • Wenn man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) so kontaktiert, dass man eine ungleichmäßige Verteilung wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) bewirkt hat, so erreicht man beispielsweise durch aufeinander einwirken lassen über einen Zeitraum von 2 Minuten oder mehr, dass nicht nur die äußerste Schicht von Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kontaktiert wird.
  • Wenn man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) so kontaktiert, dass man eine ungleichmäßige Verteilung von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) bewirkt hat, so kann modifizierter Schaumstoff über seinen Querschnitt uneinheitliche mechanische Eigenschaften aufweisen. So ist es beispielsweise möglich, dass an den Stellen, an denen er mit größeren Anteilen an wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kontaktiert worden ist, weicher ist als an den Stellen, an denen er mit weniger wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kontaktiert worden ist.
  • In einer Ausführungsform kann man eine in manchen Fällen an sich nicht erwünschte ungleichmäßige Verteilung der wässrigen Formulierung von Verbindung (b-1) durch Kalandrieren an perforierten Walzen oder Lochblechen ausgleichen. Die Ausbildung einer ungleichmäßigen Verteilung von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kann man dadurch verringern bevorzugt mindestens zwei perforierten Walzen, dass man eine Vakuumabsaugung an mindestens einer perforierten Walze bzw. mindestens einem Lochblech durchführt.
  • In einer speziellen Ausführungsform stellt man nach dem Kontaktieren durch Abquetschen zwischen zwei gegenläufig sich drehenden Walzen auf eine definierte Flottenaufnahme ein, beispielsweise im Bereich von 20 bis 800 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Aminoplastschaumstoffs (b). Die Konzentration von Verbindung (b-1) in der Formulierung beträgt zwischen 1 und 99 Gew.-%.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man im Anschluss an das Kontaktieren spülen, beispielsweise mit einem oder mehreren Lösungsmitteln und bevorzugt mit Wasser.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man im Anschluss an das Kontaktieren und gegebenenfalls das Spülen trocknen, beispielsweise mechanisch durch z. B. Auswringen oder Kalandrieren, insbesondere durch Abquetschen durch zwei Rollen, oder thermisch, beispielsweise in Mikrowellenöfen, Heißluftgebläsen oder in Trockenschränken, insbesondere Vakuumtrockenschränken, wobei man Trockenschränke beispielsweise bei Temperaturen im Bereich von 30 bis 150°C betreiben kann. Unter Vakuum kann man im Zusammenhang mit Vakuumtrockenschränken einen Druck beispielsweise im Bereich von 0,1 bis 850 mbar verstehen.
  • Die Zeit, die man für gewünschtenfalls durchgeführte Trockenschritte aufwendet, gehören definitionsgemäß nicht zur Einwirkzeit.
  • In einer Ausführungsform kann man thermisches Trocknen bewerkstelligen durch Erwärmen auf Temperaturen im Bereich von 20°C bis 150°C, beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Sekunden bis 20 Stunden.
  • Zusätzlich zu wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) kann man erfindungsgemäß Aminoplastschaumstoff (b) mit mindestens einem Katalysator (c-1) kontaktieren. Geeignet sind beispielsweise Metall- und Ammoniumsalze und anorganische oder organische Säuren. Geeignete Metallsalze sind beispielweise Metallhalogenide, Metallsulfate, Metallnitrate, Metalltetrafluoroborate, Metallphosphate oder deren Gemische. Beispiele sind Magnesiumchlorid, Magnesiumsulfat, Zinkchlorid, Lithiumchlorid, Lithiumbromid, Bortrifluorid, Aluminiumchlorid, Aluminiumsulfat, Alaune wie beispielsweise KAl(SO4)2·12H2O, Zinknitrat, Natriumtetrafluoroborat und Gemische der vorstehend beschriebenen Metallsalze.
  • Als Katalysator (c-1) geeignete Ammoniumsalze sind Ammoniumsalze aus der Gruppe Ammoniumchlorid, Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat, Ammoniumoxalat, Diammoniumphosphat oder Gemische der vorstehend beschriebenen Ammoniumsalze.
  • Als Katalysator (c-1) geeignete anorganische und organische Säuren sind Maleinsäure, Ameisensäure, Zitronensäure, Weinsäure, Oxalsäure, p-Toluolsulfonsäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Borsäure und deren Gemische.
  • Natürlich kann man auch Mischungen von beispielsweise mindestens einem Metallsalz und mindestens einem Ammoniumsalz oder mindestens einem Metallsalz oder Ammoniumsalz und mindestes einer organischen oder anorganischen Säure als Katalysator (c-1) einsetzen.
  • Ganz besonders bevorzugt als Katalysator (c-1) sind Brønsted-saure Katalysatoren, beispielsweise ZnCl2, Zn(NO3)2, jeweils auch in Form ihrer Hydrate, NH4Cl, MgSO4, Al2(SO4)3, jeweils auch in Form ihrer Hydrate, und ganz besonders bevorzugt MgCl2, insbesondere in Form seines Hexahydrats.
  • Bezogen auf Verbindung (b-1) setzt man vorzugsweise ein Drittel bis ein Zwanzigstel des Gewichts an Katalysator (c-1) ein, bestimmt jeweils ohne gegebenenfalls vorhandenes Hydratwasser.
  • Bevorzugt werden Magnesiumchlorid, Zinkchlorid, Magnesiumsulfat, Aluminiumsulfat verwendet. Besonders bevorzugt ist Magnesiumchlorid.
  • In einer Ausführungsform kontaktiert man Aminoplastschaumstoff (b) mit wässriger Lösung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) bei einem pH-Wert im Bereich von 3,0 bis 7,5, wobei der gewünschte pH-Wert gegebenenfalls durch Zugabe von Säure, Lauge oder eines Puffers eingestellt werden kann. Die Verwendung eines Puffers wird bevorzugt.
  • In einer Ausführungsform kann man mindestens einen Aminoplastschaumstoff (b) nicht nur mit wässrger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1), sondern auch mit mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) kontaktieren, gewählt aus
    Bioziden, wie beispielsweise Silberpartikeln oder monomeren oder polymeren organischen Bioziden wie beispielsweise Phenoxyethanol, Phenoxypropanol, Glyoxal, Thiadiazine, 2,4-Dichlorbenzylalkohole und bevorzugt Isothiazolon-Derivate wie beispielsweise MIT (2-Methyl-3(2H)-isothiazolon), CMIT (5-Chlor-2-methyl-3(2H)-isothiazolon), CIT (5-Chlor-3(2H)-isothiazolon), BIT (1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on), weiterhin Copolymere von N,N-Di-C1-C10-Alkyl-ω-amino-C2-C4-alkyl(meth)acrylat, insbesondere Copolymere von Ethylen mit N,N-Di-Methyl-2-aminoethyl(meth)acrylat,
    ein oder mehrere Tenside, die anionisch, kationisch oder nicht-ionisch sein können, Aktivkohle,
    Farbmitteln wie beispielsweise Farbstoffen oder Pigmenten,
    Riechstoffen wie beispielsweise Parfüm,
    Hydrophobier- oder Oleophobiermittel, beispielsweise Fluorcarbonharze oder Fluorcarbonwachse,
    Geruchsfänger, beispielsweise Cyclodextrine, und
    Mikrokapseln, gefüllt mit mindestens einem Wirkstoff wie beispielsweise Pflegeöl, einem oder mehreren Bioziden, Parfüm, Geruchsfänger, wobei Mikrokapseln im Sinne der vorliegenden Erfindung beispielsweise sphärische innen hohle Teilchen mit einem mittleren Außendurchmesser im Bereich von 1 bis 100 μm sein können, die beispielsweise aus Melamin-Formaldehydharz oder aus Polymethylmethacrylat aufgebaut sein können.
  • Dazu kann man beispielsweise so vorgehen, dass man mindestens einen Aminoplastschaumstoff (b) in verschiedenen Arbeitsgängen oder vorzugsweise gleichzeitig mit wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und mit mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) kontaktiert.
  • In einer Ausführungsform kann man wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) einen oder mehrere Zuschlagstoffe (d-1) zusetzen, beispielsweise in Anteilen von 0 bis insgesamt 50 Gew.-%, bezogen auf (b-1), bevorzugt 0,001 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 25 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 0,1 bis 20 Gew.-%.
  • Man kann weiterhin nach dem einwirken lassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) ein- oder mehrfach mechanisch komprimieren. Das mechanische Komprimieren kann man diskontinuierlich oder vorzugsweise kontinuierlich durchführen, diskontinuierlich beispielsweise durch Pressen oder Platten, kontinuierlich beispielsweise durch Walzen oder Kalander. Wenn man zu kalandrieren wünscht, so kann man einen oder mehrere Kalanderdurchgänge durchführen, beispielsweise einen bis zwanzig Kalanderdurchgänge, bevorzugt sind fünf bis zehn Kalanderdurchgänge.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung komprimiert man mechanisch auf einen Verdichtungsgrad im Bereich von 1 : 1,2 bis 1 : 20, bevorzugt 1 : 2,5 bis 1 : 10.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kalandriert man vor dem Trocknen.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geht man so vor, dass man nach dem Kontaktieren und Einwirkenlassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) zunächst trocknet, danach mit Wasser befeuchtet und danach mechanisch komprimiert, beispielsweise kalandert.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geht man so vor, dass man nach dem Kontaktieren und Einwirkenlassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einen Zuschlagstoff (d-1) zunächst trocknet, auf das Befeuchten verzichtet und danach mechanisch komprimiert, beispielsweise kalandert.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden durch das mechanische Komprimieren nach dem Kontaktieren und Einwirkenlassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) die an sich harten unmodifizierten Aminoplastschaumstoffe (a) weich und flexibel.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man nach dem Kontaktieren und Einwirkenlassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) thermisch fixieren, und zwar vor oder nach dem mechanischen Komprimieren oder auch zwischen zwei mechanischen Kompressionsschritten. Man kann beispielsweise bei Temperaturen von 120 °C bis 250 °C über einen Zeitraum von 5 Sekunden bis 120 Minuten thermisch fixieren. Geeignete Apparaturen sind beispielsweise Mikrowellenöfen, Plattenpresswerke, mit Heißluftgebläsen, elektrisch oder mit Gasflammen beheizte Trockenschränke, beheizte Walzwerke oder kontinuierlich betriebene Trockeneinrichtungen.
  • Man kann vor dem thermischen Fixieren trocknen, wie vorstehend beschrieben.
  • Man kann nach dem Kontaktieren und Einwirkenlassen von wässriger Formulierung von Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) auf Aminoplastschaumstoff (b) thermisch fixieren, und zwar nach oder vorzugsweise vor dem mechanischen Komprimieren oder auch zwischen zwei mechanischen Kompressionsschritten. Man kann beispielsweise bei Temperaturen von 150°C bis 200°C über einen Zeitraum von 30 Sekunden bis 120 Minuten thermisch fixieren. Geeignete Apparaturen sind beispielsweise Trockenschränke.
  • In einer speziellen Ausführungsform kombiniert man das mechanische Komprimieren und das thermische Fixieren, beispielsweise indem man Schaumstoff nach dem Einwirkenlassen und gegebenenfalls dem Trocknen ein- oder mehrfach über heiße Walzen oder Kalander führt oder ein- oder mehrfach zwischen heiße Platten presst. Natürlich kann man auch mehrfach kalandern und dabei ein- oder mehrfach mit kalten Walzen und ein- oder mehrfach mit heißen Walzen komprimieren. Unter heiß sollen im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung Temperaturen im Bereich von 100 bis 250°C, bevorzugt 120 bis 200°C verstanden werden.
  • Wie vorstehend beschrieben modifizierte Aminoplastschaumstoffe haben eine Dichte im Bereich von 5 bis 1.000 kg/m3, bevorzugt 6 bis 500 kg/m3 und besonders bevorzugt im Bereich von 7 bis 300 kg/m3. Die Dichte des erfindungsgemäßen Schaumstoffs wird einerseits durch den Grad der Belegung mit Verbindung (b-1) und gegebenenfalls Katalysator (c-1) und gegebenenfalls mindestens einem Zuschlagstoff (d-1) beeinflusst und andererseits durch den Verdichtungsgrad des Ausgangsmaterials. Durch geeignete Wahl von Belegungs- und Verdichtungsgrad lassen sich Dichte und Härte oder Flexibilität wie gewünscht einstellen.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet man offenzellige Aminoplastschaumstoffe (b), die man behandelt hat mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol.
  • Unter bei Zimmertemperatur festen Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisaten (b-2) sind in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung solche Polymerisate zu verstehen, die einen Schmelzpunkt von über 25°C aufweisen, bevorzugt über 50°C, bestimmt durch DSC.
  • Bei Zimmertemperatur feste Carboxylgruppen-haltige und/oder Carbonsäureestergruppen-haltige und/oder Carbonsäureestergruppen-haltige Polymerisate (b-2) können Homopolymerisate oder Copolymerisate von ethylenisch ungesättigten Mono- oder Dicarbonsäuren sein.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei erfindungsgemäß eingesetzten bei Zimmertemperatur festen Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisaten (b-2) um organische Polymerisate, die von dem Material, aus dem offenzelliger Schaumstoff (a) hergestellt ist, verschieden sind.
  • Bei Zimmertemperatur festen Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisaten (b-2) können Polymerisate mit einer Glasübergangstemperatur Tg im Bereich von –50 bis 150°C, bevorzugt –25 bis 120°C und besonders bevorzugt –20 bis 100°C sein.
  • In einer bevorzugten Ausführugsform der vorliegenden Erfindung ist bei mindestens ein bei Zimmertemperatur festes Carboxylgruppen-haltiges und/oder Carbonsäureestergruppen-haltiges Polymerisat (b-2) ein Copolymerisat von mindestens einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure, gewählt aus ethylenisch ungesättigten Mono- und Dicarbonsäuren, und insbesondere ein Copolymerisat von (Meth)acrylsäure.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei mindestens einem bei Zimmertemperatur festen Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) um ein Copolymerisat, das erhältlich ist durch Copolymerisation von
    • (C) Ethylen,
    • (D) mindestens einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure,
    • (E) gegebenenfalls weiteren Comonomeren.
  • Besonders bevorzugte bei Zimmertemperatur feste Carboxylgruppen-haltige und/oder Carbonsäureestergruppen-haltige Polymerisate (b-2) seien im Folgenden näher beschrieben.
  • Besonders bevorzugt handelt es sich bei bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) um Ethylencopolymerisate, welche als Comonomere einpolymerisiert enthalten:
    • (C) 60 bis 95 Gew.-%, bevorzugt 65 bis 85 Gew.-% Ethylen und
    • (D) 5 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 15 bis 35 Gew.-% mindestens einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure
    wobei Angaben in Gew.-% auf gesamtes bei Zimmertemperatur festes Carboxylgruppen-haltiges und/oder Carbonsäureestergruppen-haltiges Polymerisat (b-2) bezogen sind.
  • Bevorzugt handelt es sich bei mindestens einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure um eine Carbonsäure der allgemeinen Formel III
    Figure 00240001
  • Dabei sind in Formel III die Reste wie folgt definiert:
    R10 gewählt aus Wasserstoff und C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
    R11 gewählt aus Wasserstoff, C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
    COOH, COOCH3, COOC2H5,
    ganz besonders bevorzugt ist R11 Wasserstoff und R10 Wasserstoff oder Methyl.
  • Beispielhaft als bei Zimmertemperatur festes Carboxylgruppen-haltiges und/oder Carbonsäureestergruppen-haltiges Polymerisat (b-2) eingesetztes Ethylencopolymerisat kann bis zu 40 Gew.-%, bevorzugt bis zu 35 Gew.-%, bezogen jeweils auf die Summe aus Ethylen (C) und einpolymerisierter bzw. einpolymerisierten ethylenisch ungesättigten ethylenisch ungesättigten Carbonsäure(n) (D), ein oder mehrere weiterer Comonomere (E) einpolymerisiert enthalten, beispielsweise
    Vinyl-, Allyl und Methallylester von C1-C10-Alkylcarbonsäuren bzw. von Ameisensäure, beispielsweise Vinylformiat, Vinylpropionat und insbesondere Vinylacetat,
    einen oder mehrere ethylenisch ungesättigte Carbonsäureester, bevorzugt der Formel IV
    Figure 00250001
    R12 gewählt aus C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl.
    R13 gewählt aus Wasserstoff, C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
    R14 gewählt aus Wasserstoff, C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
    COOCH3, COOC2H5,
    weiterhin
    vinylaromatische Verbindungen wie beispielsweise α-Methylstyrol und insbesondere Styrol,
    Isobuten und
    α-Olefinen wie beispielsweise CH2=CH-n-C16H33, CH2=CH-n-C18H37, CH2=CH-n-C20H41 und CH2=CH-n-C22H45.
  • Ganz besonders bevorzugt ist in Formel IV R14 Wasserstoff und R13 Wasserstoff oder Methyl.
  • Ganz besonders bevorzugt ist in Formel IV R14 Wasserstoff und R13 Wasserstoff oder Methyl und R12 gewählt aus Methyl, Ethyl, n-Butyl und 2-Ethylhexyl.
  • Vorstehend beschriebene Ethylencopolymerisate kann man vorteilhaft durch an sich bekannte radikalisch initiierte Copolymerisation unter Hochdruckbedingungen herstellen, beispielsweise in gerührten Hochdruckautoklaven oder in Hochdruckrohrreaktoren. Die Herstellung in gerührten Hochdruckautoklaven ist bevorzugt. Gerührte Hochdruckautoklaven sind an sich bekannt, eine Beschreibung findet man in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Auflage, Stichworte: Waxes, Bd. A 28, S. 146 ff., Verlag Chemie Weinheim, Basel, Cambridge, New York, Tokyo, 1996. Bei ihnen verhält sich überwiegend das Verhältnis Länge/Durchmesser in Intervallen von 5:1 bis 30:1, bevorzugt 10:1 bis 20:1. Die gleichfalls anwendbaren Hochdruckrohrreaktoren findet man ebenfalls in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry 5. Auflage, Stichworte: Waxes, Bd. A 28, S. 146 ff., Verlag Chemie Weinheim, Basel, Cambridge, New York, Tokyo, 1996.
  • Geeignete Druckbedingungen für die Copolymerisation unter Hochdruckbedingungen sind 500 bis 4000 bar, bevorzugt 1500 bis 2500 bar. Die Reaktionstemperaturen liegen im Bereich von 170 bis 300°C, bevorzugt im Bereich von 200 bis 280°C.
  • Modifizierte Aminoplastschaumstoffe enthalten vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 80 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 60 Gew.-%, besonders bevorzugt 5 bis 50 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des entsprechenden Aminoplastschaumstoffs (b), an Feststoff aus (b-1) oder (b-2).
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung führt man das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren durch in Gegenwart von mindestens einem Zusatzstoff, gewählt aus organischen Lösemitteln, wässrigen Lösungen von mindestens einem oberflächenaktiven Stoff, Salzlösungen, wässrigen Säuren oder Laugen.
  • Beispiele für besonders bevorzugte Säuren sind Phosphorsäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Methansulfonsäure, Toluolsulfonsäure, Essigsäure, Ameisensäure, Zitronensäure, Propionsäure, Oxalsäure, Weinsäure und Salpetersäure. Auch saure Phosphorsäureester von. C1-C10-Alkanolen sind geeignete Säuren.
  • Beispiele für besonders bevorzugte Laugen sind Alkalilaugen wie beispielsweise Kalilauge und Natronlauge.
  • Beispiele für besonders bevorzugte organische Lösemittel sind Terpentin, paraffinische, isoparaffinische und naphthenische Kohlenwasserstoffe (z. B. „Mineralöl"), Aceton, Tetrahydrofuran, Dimethylformamid, Essigsäureethylester und Ethanol, auch vergälltes Ethanol.
  • Beispiele für oberflächenaktive Stoffe sind kationische Tenside und bevorzugt anionische und nichtionische Tenside. Dabei werden solche Tenside, deren organisches Ion positiv geladen ist, als kationische Tenside bezeichnet, und solche Tenside, deren organisches Ion negativ geladen ist, als anionische Tenside. Beispiele für besonders bevorzugte anionische Tenside sind Alkalimetall- und Ammoniumsalze von C8-C12Alkysulfaten, Alkalimetall- und Ammoniumsalze von Schwefelsäure-C12-C18-alkylhalbestern ethoxylierter Alkanole (Ethoxylierungsgrad: 4 bis 30) und Alkalimetall- und Ammoniumsalze von ethoxylierten C4-C12-Alkylphenolen (Ethoxylierungsgrad: 3 bis 50), von C12-C18-Alkylsulfonsäuren und von C9-C18-Alkylarylsulfonsäuren (Arylrest: Phenyl, Tolyl, Naphthyl).
  • Beispiele für besonders bevorzugte oberflächenaktive Stoffe sind C4-C20-Alkanolethoxylate, insbesondere der Formel C4-C20-Alkyl-(EO)y-OH, wobei der HLB-Wert dieser Alkanolethoxilate nach W. C. Griffin, d. h. das 20-fache des Massenanteils an Ethylenoxid (EO) im Molekül, zwischen 2 und 19, bevorzugt zwischen 6 und 15, besonders bevorzugt zwischen 8 und 14 liegt.
  • Weitere bevorzugte oberflächenaktive Stoffe sind Polyalkylenoxide und Alkanolalkoxilate, z. B. EO-PO-Blockcopoylmere und Tenside der Zusammensetzung C4-C20-Alkyl(EO, PO, BuO, PeO)y-OH, wobei PO für Propylenoxid, BuO für Butylenoxid und PeO für Pentylenoxid steht und Block- und Randomstrukturen möglich sind. Wird der HLB-Wert berechnet als 20-faches des Massenanteils an Ethylenoxid plus dem 10-fachen des Massenanteils an weiterem Alkylenoxid wie beispielsweise Propylenoxyd, so liegt er zwischen 2 und 19, bevorzugt zwischen 6 und 15, besonders bevorzugt zwischen 8 und 14.
  • Wünscht man das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren in Gegenwart von mindestens einem Zusatzstoff durchzuführen, so kann man beispielsweise Aminoplastschaumstoff mit flüssigem Zusatzstoff kontaktieren und danach wie vorstehend beschrieben reinigen. Das Kontaktieren kann beispielsweise durch Tränken, Besprühen oder Imprägnieren geschehen.
  • Im erfindungsgemäßen Reinigungsverfahren eingesetzte Aminoplastschaumstoffstücke kann man aus Aminoplastschaumstoff beispielsweise durch Konfektionieren erhal ten. Geeignete Konfektionierungsverfahren sind beispielsweise Gießen, Stanzen, Schneiden, Schnitzeln, Rupfen, Sägen, Mahlen, Kollern, Scheren.
  • Bei Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird Abrieb aus Aminoplastschaumstoff erzeugt, der wiederum reinigt, aber auf zu reinigende Oberflächen nicht abrasiv wirkt. Verunreinigungen werden von der zu reinigenden Oberfläche entfernt und in bzw. an Aminoplastschaumstoffstücken aufgenommen. Die zu reinigende Oberfläche wird also gut geschont bei sehr guter Reinigungswirkung.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Aminoplastschaumstoffstücke, hergestellt aus
    • (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, oder
    • (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Fonrmlierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppenhaltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mn im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol,
    wobei die erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücke einen mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 bis 5 mm (Gewichtsmittel), bevorzugt 1 mm bis 3 mm aufweisen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken zur Reinigung von Oberflächen, insbesondere von schwer zugänglichen Oberflächen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung von Oberflächen unter Verwendung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken, modifiziert oder unmodifiziert, dadurch gekennzeichnet, dass man die Oberflächen mit einem Verbund behandelt, umfassend eine flexible Unterlage und darauf fixierte Aminoplastschaumstoffstücke. Das Behandeln kann dabei durch ein- oder mehrmaliges Reiben, Wischen, Schrubben oder Polieren der zu reinigenden Oberfläche mit einem vorstehend genannten Verbund geschehen. Dabei kann der vorstehend genannte Verbund in angefeuchteter oder in trockener Form eingesetzt werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Verbunde, umfassend eine flexible Unterlage und darauf fixierte erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke. Erfindungsgemäße Verbunde umfassen erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke, die auf einer vorzugsweise flexiblen Unterlage fixiert sind. Unter flexiblen Unterlagen werden dabei solche Materialien verstanden, die man manuell biegen kann, ohne dass sie brechen oder sich irreversibel verändern, beispielsweise durch Rissbildung oder Weißbruch.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind erfindungsgemäße Verbunde dadurch gekennzeichnet, dass man als flexible Unterlage ein faseriges Substrat wählt.
  • Als faserige Substrate sind beispielsweise geeignet:
    Papier, Pappe, Leder, Kunstleder, Schaumstoffe und insbesondere textile Materialien wie beispielsweise Gewebe, Gewirke, Gestricke, Fäden, Fasern, Mikrofasern, Vliese (non-wovens) aus natürlichen, synthetischen oder Mischungen von natürlichen oder synthetischen Fasern und gegebenenfalls einem oder mehreren Bindemitteln. Natürliche Fasern können beispielsweise sein aus Baumwolle, Wolle, Flachs, Hanf, Ramie. Synthetische Fasern können beispielsweise sein aus Polyamid, Polyester, modifiziertem Polyester, Polyestermischgewebe, Polyamidmischgewebe, Polyacrylnitril, Triacetat, Acetat, Polycarbonat, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polyestermikrofasern und Glasfasergewebe.
  • Spezielle Beispiele für faserige Substrate sind Schwammtücher, beispielsweise unter Verwendung von Synthesefasern hergestellte Non-wovens.
  • Die vorzugsweise flexible Unterlage und insbesondere faseriges Substrat können beliebige Form und Größe aufweisen.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind erfindungsgemäße Verbunde dadurch gekennzeichnet, dass erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke, insbesondere solche mit einem mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 bis 5 mm, in einer 0,1 bis 10 mm dicken Schicht auf der flexiblen Unterlage fixiert sind.
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke, insbesondere solche mit einem mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 bis 5 mm, in einer 0,1 bis 10 mm dicken Schicht auf einzelnen Fäden als flexibler Unterlage fixiert. Derartige Verbunde lassen sich beispielsweise wie Zahnseide zum Reinigen von schwer zugänglichen Oberflächen einsetzen.
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke, insbesondere solche mit einem mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 bis 5 mm, in einer 0,1 bis 10 mm dicken Schicht auf einzelnen Fasern oder Mikrofasern als flexibler Unterlage fixiert. Aus derart beschichteten Fasern oder Mikrofasern lassen sich beispielsweise Vliese herstellen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Verbunden, auch erfindungsgemäßes Herstellverfahren genannt, dadurch gekennzeichnet, dass man die flexible Unterlage mit einer vorzugsweise wässrigen Aminoplastschaumstoffstückformulierung, enthaltend erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke, behandelt und danach trocknet.
  • Man kann das Behandeln beispielsweise durch Beschichten wie beispielsweise Aufrakeln, Auftragen, Foulardieren durchführen. Weiterhin kann man durch Besprühen behandeln. Durch das erfindungsgemäße Behandeln kann man einen vollständigen Film von vorzugsweise wässriger Formulierung, die erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke enthält, auf Substrat erzeugen oder auch einen unvollständigen Film, der beispielsweise Muster aufweist. Dazu kann man sich an sich bekannter Methoden bedienen, beispielsweise unter Verwendung von Schablonen, indem man vorzugsweise wässrige Formulierung verdruckt, aufspritzt oder mit Hilfe von Robotern mit z. B. beweglichen Roboterarmen verteilt.
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschichtet man die Rückseite eines erfindungsgemäßen Verbunds, also die Seite, auf der keine erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücke fixiert sind, mit einer pflegenden Substanz. Unter pflegenden Substanzen werden dabei beispielsweise natürliche oder synthetische Wachse, natürliche oder synthetische Öle und Poliermittel verstanden. Derartige spezielle erfindungsgemäße Verbunde haben bei der Reinigung von Oberflächen zusätzlich eine pflegende oder versiegelnde Wirkung.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens geeignete vorzugsweise wässrige Aminoplastschaumstoffstückformulierungen können neben erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken und Lösungsmittel, beispielsweise organisches Lösungsmittel wie z.B. Ethanol, oder bevorzugt Wasser, weiterhin ein oder mehrere Harze (α) oder Polymere (β) enthalten.
  • Bei erfindungsgemäß zum Einsatz kommender Aminoplastschaumstoffstückformulierung handelt es sich vorzugsweise um eine Paste, Emulsion, Dispersion, Lösung oder Suspension, die neben organischem Lösungsmittel oder vorzugsweise Wasser Aminoplastschaumstoffstücke und
    ein oder mehrere Harze (α) oder Polymere (β)
    enthält.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung eine dynamische Viskosität von über 50 bis 200 dPa·s, bestimmt bei 23°C, bevorzugt im Bereich von 60 bis 180 dPa·s. Dynamische Viskositäten lassen sich beispielsweise mit einem Brookfield-Viscosimeter bestimmen.
  • Harze (α) oder Polymere (β) können beliebige organische Harze oder Polymere sein und schließen jeweils Copolymere mit ein. Beispielhaft für bevorzugte Polymere (β) seien genannt: Estergruppenhaltige Polymere, Amidgruppenhaitige Polymere, Ethergruppenhaltige Polymere, Urethangruppenhaltige Polymere, wobei Estergruppen, Ethergruppen, Amidgruppen bzw. Urethangruppen Bestandteil der Hauptkette sein können oder Seitenketten bilden können. Bevorzugte organische Polymere (β) sind Polyurethane und Polyacrylate, insbesondere anionische Polyurethane.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung mindestens ein Harz (α), das ausgewählt wird aus Verbindungen der Formel Ia und Ib, oder mindestens ein Polymer (β), ausgewählt aus vorzugsweise anionischen Polyurethanen, (Co)polymeren von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern und Copolymeren von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern mit mindestens einer ethylenisch ungesättigten Verbindung.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung zwei oder mehr verschiedene Polymere (β), beispielsweise zwei verschiedene Polyurethane oder zwei verschiedene (Co)polymere von (Co)polymeren von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkyl-estern oder ein Polyurethan und ein (Co)polymer von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkyl-ester.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat Polymer (β) eine dynamische Viskosität im Bereich von 1 bis 300 mPa·s, bevorzugt 5 bis 100 mPa·s, gemessen bei 25°C.
  • Anionische Polyurethane im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise erhältlich durch Umsetzung von einem oder mehreren aromatischen oder vorzugsweise aliphatischen oder cycloaliphatischen Diisocyanaten mit einem oder mehreren Polyesterdiolen.
  • Geeignete aromatische Diisocyanate sind beispielsweise 2,4-Toluylendiisocyanat und 2,4'-Diphenylmethandiisocyanat (2,4'-MDI). Geeignete aliphatische Diisocyanate sind beispielsweise Hexamethylendiisocyanat und Dodecamethylendiisocyanat.
  • Geeignete cycloaliphatische Diisocyanate sind beispielsweise 2,4'-Methylenbis(cyclohexyl)diisocyanat, 4-Methyl-cyclohexan-1,3-diisocyanat (H-TDI), Isophorondiisocyanat (IPDI) und Bis-4,4'-cyclohexylmethylendiisocyanat.
  • Geeignete Polyesterdiole sind erhältlich durch Polykondensation von einem oder mehreren vorzugsweise aliphatischen oder cycloaliphatischen Diolen und einer oder mehreren aromatischen oder vorzugsweise aliphatischen Dicarbonsäuren.
  • Als aliphatische Diole kommen beispielsweise in Betracht: Ethylenglykol, 1,3-Propandiol, 1,4-Butandiol, 1,6-Hexandiol, 1,12-Dodecandiol, Propylenglykol (1,2-Propandiol), Butylenglykol (1,2-Butandiol), Neopentylglykol.
  • Als cycloaliphatische Diole kommen beispielsweise in Betracht: cis-1,4-Cyclohexandimethanol, trans-1,4-Cyclohexandimethanol, cis-1,3-Cyclohexandimethanol, trans-1,3-Cyclohexandimethanol.
  • Als aromatische Dicarbonsäuren kommen beispielsweise Terephthalsäure, Phthalsäure und insbesondere Isophthalsäure in Betracht.
  • Als aliphatische Dicarbonsäuren kommen beispielsweise Bernsteinsäure, Glutarsäure und insbesondere Adipinsäure in Betracht.
  • Ganz besonders gut geeignete Polyesterdiole sind erhältlich beispielsweise durch Polykondensatian von mindestens zwei verschiedenen aliphatischen oder cycloaliphatischen Diolen mit mindestens einer aromatischen oder vorzugsweise aliphatischen Dicarbonsäure, beispielsweise aus Isophthalsäure, Adipinsäure und 1,4-Cyclohexandimethanol oder aus Adipinsäure, Neopentylglykol und 1,6-Hexandiol.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung haben besonders gut geeignete Polyesterdiole eine Säurezahl im Bereich von 0,1 bis 200 mg KOH/g Polyesterdiol, bestimmt nach DIN 53402.
  • In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung haben besonders gut geeignete Polyesterdiole eine Hydroxylzahl im Bereich von 10 bis 200 mg KOH/g Polyesterdiol, bestimmt nach DIN 53240.
  • (Co)polymere von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern und Copolymere von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern mit mindestens einer ethylenisch ungesättigten Verbindung sind beispielsweise Blockcopolymere und vorzugsweise statistische Copolymere, die als Comonomere einpolymerisiert enthalten:
    40 bis 95 Gew.-%, bevorzugt 50 bis 90 Gew.-% einen oder mehrere (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylester, bevorzugt (Meth)acrylsäure-C4-C8-Alkylester, beispielsweise (Meth)acrylsäuremethylester, (Meth)acrylsäureethylester, (Meth)acrylsäure-n-propylester, (Meth)acrylsäure-iso-propylester, (Meth)acrylsäure-n-decylester, bevorzugt (Meth)acrylsäure-n-butylester, (Meth)acrylsäure-iso-butylester, (Meth)acrylsäure-n-hexylester, (Meth)acrylsäure-n-octylester, (Meth)acrysäure-2-ethylhexylester, besonders bevorzugt (Meth)acrylsäure-n-butylester und (Meth)acrylsäure-2-ethylhexylester,
    0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 5 Gew.-% einer oder mehrerer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure, beispielsweise Methacrylsäure oder insbesondere Acrylsäure,
    0 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 40 Gew.-% mindestens einer weiteren ethylenisch ungesättigten Verbindung, gewählt aus
    vinylaromatischen Verbindungen wie beispielsweise α-Methylstyrol, para-Methylstyrol, para-n-Butylstyrol und insbesondere Styrol,
    (Meth)acrylnitril,
    N-Methylol(meth)acrylamid,
    Vinylestern von aliphatischen Carbonsäuren, beispielsweise Vinylpropionat und insbesondere Vinylacetat.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist organisches Polymer (β) aufgebaut aus
    40 bis 95 Gew.-%, bevorzugt 50 bis 90 Gew.-% mindestens einem (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylesters, bevorzugt Ethylacrylat, n-Butylacrylat und/oder 2-Ethylhexylacrylat,
    0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 5 Gew.-% Methacrylsäure oder insbesondere Acrylsäure, und
    0 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 40 Gew.-% mindestens einer ethylenisch ungesättigten Verbindung, insbesondere Styrol, Vinylacetat oder (Meth)acrylnitril.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei einem Polymer (β) um ein selbstvernetzendes (Co)polymer, beispielsweise hergestellt aus einem oder mehreren (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern mit Acrylsäure und N-Methylol(meth)acrylamid.
  • In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung eine Mischung von mindestens zwei organischen Polymeren (β), enthaltend 40 bis 99,9 Gew.-% eines thermisch vernetzbaren Copolymers von (Meth)acrylsäure-C1-C10-Alkylestern mit (Meth)acrylsäure und optional weiteren ethylenisch ungesättigten Verbindungen, und 0,1 bis 60 Gew.-% anionischem Polyurethan, wobei Angaben in Gew.-% jeweils auf den Feststoffgehalt der betreffenden Mischung bezogen sind.
  • Erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung kann weiterhin Hilfsstoffe enthalten, beispielsweise Biozide, Tenside, Aktivkohle, Farbmittel, Riechstoffe, Geruchsfänger, Entschäumer oder Verdicker.
  • Geeignete Entschäumer sind beispielsweise silikonhaltige Entschäumer wie beispielsweise solche der Formel HO-(CH2)3-(CH3)Si[OSi(CH3)3]2 oder HO-(CH2)3-(CH3)Si[OSi(CH3)3][OSi(CH3)2OSi(CH3)3], nicht alkoxyliert oder jeweils mit bis zu 20 Äquivalenten Alkylenoxid und insbesondere Ethylenoxid alkoxyliert. Auch Silikon-freie Entschäumer sind geeignet wie beispielsweise mehrfach alkoxylierte Alkohole, z.B. Fettalkoholalkoxylate, bevorzugt 2 bis 50-fach ethoxylierte vorzugsweise unverzweigte C10-C20-Alkanole, unverzweigte C10-C20-Alkanole und 2-Ethylhexan-1-ol. Weitere geeignete Entschäumer sind Fettsäure-C8-C20-alkylester, bevorzugt Stearinsäure-C10-C20-alkylester, bei denen C8-C20-Alkyl, bevorzugt C10-C20-Alkyl unverzweigt oder verzweigt sein kann.
  • Geeignete Verdicker sind beispielsweise natürliche oder synthetische Verdicker. Bevorzugt ist der Einsatz von synthetischen Verdickern, beispielsweise von im Allgemeinen flüssigen Lösungen von synthetischen Polymeren in beispielsweise Weißöl oder als wässrige Lösungen. Als Verdicker geeignete Polymere enthalten Säuregruppen, die vollständig oder zu einem gewissen Prozentsatz mit Ammoniak neutralisiert werden. Beim Fixierprozess wird Ammoniak freigesetzt, wodurch der pH-Wert gesenkt wird und die eigentliche Fixierung beginnt. Das für die Fixierung notwendige Absenken des pH-Wertes kann alternativ durch Zusatz von nichtflüchtigen Säuren wie z.B. Zitronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure oder Äpfelsäure erfolgen.
  • Bevorzugte Beispiele für synthetische Verdicker sind Copolymere mit 85 bis 95 Gew.-% Acrylsäure, 4 bis 14 Gew.-% Acrylamid und bis zu 1 Gew.-%, bevorzugt bis zu 0,1 Gew.-% des (Meth)acrylamidderivats der Formel IV
    Figure 00340001
    mit Molekulargewichten Mw im Bereich von 100.000 bis 200.000 g/mol, wobei R12 gleich oder verschieden sein kann und für Wasserstoff oder Methyl steht.
  • Weitere in erfindungsgemäß zum Einsatz kommender Aminoplastschaumstoffstückformulierung enthaltene Hilfsstoffe sind beispielsweise Echtheitsverbesserer, Weichmacher, Griffverbesserer, Netzmittel, Egalisiermittel, Wasserenthärter wie beispielsweise Komplexbildner, Harnstoff, Wirkstoffe wie beispielsweise Biozide oder Flammfestmittel, und Dispergiermittel.
  • Beispiele für besonders geeignete Weichmacher sind Esterverbindungen, gewählt aus den Gruppen der mit Alkanolen vollständig veresterten aliphatischen oder aromatischen Di- oder Polycarbonsäuren und der mindestens einfach mit Alkanol veresterten Phosphorsäure.
  • Bevorzugte Beispiele für mit C1-C10-Alkanol vollständig veresterte aromatische Di- oder Polycarbonsäuren sind mit Alkanol vollständig veresterte Phthalsäure, Isophthalsäure und Mellithsäure; beispielhaft seinen genannt: Di-n-octylphthalat, Di-n-nonylphthalat, Di-n-decylphthalat, Di-n-octylisophthalat, Di-n-nonylisophthalat, Di-n-decylisophthalat.
  • Bevorzugte Beispiele für mit C1-C10-Alkanol vollständig veresterte aliphatische Di- oder Polycarbonsäuren sind beispielsweise Adipinsäuredimethylester, Adipinsäurediethylester, Adipinsäuredi-n-butylester, Adipinsäurediisobutylester, Glutarsäuredimethylester, Glutarsäurediethylester, Glutarsäuredi-n-butylester, Glutarsäurediisobutylester, Bernsteinsäuredimethylester, Bernsteinsäurediethylester, Bernsteinsäuredi-n-butylester Bernsteinsäurediisobutylester sowie Mischungen der vorstehend genannten Verbindungen.
  • Bevorzugte Beispiele für mindestens einfach mit C1-C10-Alkanol veresterten Phosphorsäure sind C1-C10-Alkyl-di-C6-C14-Aryl-Phosphate wie Isodecyldiphenylphosphat.
  • Weitere geeignete Beispiele für Weichmacher sind mindestens einfach mit C1-C10-Alkylcarbonsäure mindestens einfach veresterte aliphatische oder aromatische Di- oder Polyole.
  • Bevorzugte Beispiele für mindestens einfach mit C1-C10-Alkylcarbonsäure veresterte aliphatische oder aromatische Di- oder Polyole ist 2,2,4-Trimethylpentan-1,3-diolmonoisobutyrat.
  • Weitere geeignete Weichmacher sind Polyester, erhältlich durch Polykondensation von aliphatischer Dicarbonsäure und aliphatischem Diol, beispielsweise Adipinsäure oder Bernsteinsäure und 1,2-Propandiol, vorzugsweise mit einem Mw von 200 g/mol, und Polypropylenglykolalkylphenylether, vorzugsweise mit einem Mw von 450 g/mol.
  • Weitere geeignete Weichmacher sind mit zwei verschiedenen Alkoholen veretherte Polypropylenglykole mit einem Molekulargewicht Mw im Bereich von 400 bis 800 g/mol, wobei vorzugsweise einer der Alkohole ein Alkanol, insbesondere ein C1-C10-Alkanol sein kann und der andere Alkohol vorzugsweise ein aromatischer Alkohol, beispielsweise o-Kresol, m-Kresol, p-Kresol und insbesondere Phenol sein kann.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Aminoplastschaumstoffstückformulierung
    im Bereich von 1 bis 99 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 70 Gew.-% erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke,
    im Bereich von 99 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 90 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 70 bis 30 Gew.-% Gew.-% Harz (α) oder Polymer (β),
    gegebenenfalls im Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 5 Gew.-% Hilfsstoffe,
    der Rest ist Lösungsmittel und insbesondere Wasser.
  • Wünscht man solche Aminoplastschaumstoffstückformulierungen einzusetzen, die Harz (α) enthalten, so kann man erfindungsgemäß eingesetzter Aminoplastschaumstoffstückformulierung einen oder mehrere Katalysatoren zusetzen, gewählt aus Metall- und Ammoniumsalzen und anorganischen oder organischen Säuren. Geeignete Metallsalze sind beispielweise Metallhalogenide, Metallsulfate, Metallnitrate, Metalltetrafluoroborate, Metallphosphate oder deren Gemische. Beispiele sind Magnesiumchlorid, Magnesiumsulfat, Zinkchlorid, Lithiumchlorid, Lithiumbromid, Bortrifluorid, Aluminiumchlorid, Aluminiumsulfat, Alaune wie beispielsweise KAl(SO4)2·12 H2O, Zinknitrat, Natriumtetrafluoroborat und Gemische der vorstehend genannten Metallsalze. Geeignete Ammoniumsalze sind beispielsweise Ammoniumchlorid und Ammoniumsulfat. Geeignete Säuren sind beispielsweise verdünnte wässrige anorganische Säuren wie Salzsäure oder Schwefelsäure und organische Säuren wie beispielsweise Ameisensäure, Essigsäure, p-Toluolsulfonsäure, Methansulfonsäure, Amidopropansulfonsäure.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung trocknet man im Anschluss an das Behandeln von flexibler Unterlage mit Aminoplastschaumstoffstückformulierung; beispielsweise bei Temperaturen im Bereich von 20 bis 190°C, bevorzugt von 50 bis 170°C.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Aminoplastschaumstoffstückformulierungen, vorzugsweise wässrige Aminoplastschaumstoffstückformulierungen, enthaltend mindestens erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke und mindestens ein Harz (α) oder Polymer (β). Erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierungen sind zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens besonders geeignet.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung eine dynamische Viskosität von über 50 bis 200 dPa·s, bestimmt bei 23°C, bevorzugt im Bereich von 60 bis 180 dPa·s.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung
    im Bereich von 1 bis 99 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 70 Gew.-% erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke,
    im Bereich von 99 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 90 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 70 bis 30 Gew.-% Gew.-% Harz (α) oder Polymer (β),
    gegebenenfalls im Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 5 Gew.-% Hilfsstoffe,
    der Rest ist Lösungsmittel und insbesondere Wasser.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstückformulierungen. Erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierungen kann man beispielsweise herstellen durch Vermischen von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken, Harz (α) oder Polymer (β) und mindestens einem Lösungsmittel, vorzugsweise Wasser, sowie gegebenenfalls einem oder mehreren Hilfsstoff.
  • Die Erfindung wird durch Arbeitsbeispiele erläutert. Angaben in % bezeichnen Gewichtsprozente, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Arbeitsbeispiele"
  • I.1 Herstellung von Aminoplastschaumstoff (a.1)
  • In einem offenen Gefäß wurde ein sprühgetrocknetes Melamin/Formaldehyd-Vorkondensat (Molverhältnis 1:3, Molekulargewicht etwa 500 g/mol) zu einer wässerigen Lösung mit 3 Gew.-% Ameisensäure und 1,5 % des Natriumsalzes eines Gemisches von Alkylsulfonaten mit 12 bis 18 C-Atomen im Alkylrest (Emulgator K 30 der Fa. Bayer AG), wobei die Prozentzahlen auf das Melamin/Formaldehyd-Vorkondensat bezogen sind, gegeben. Die Konzentration des Melamin/Formaldehyd-Vorkondensats, bezogen auf die gesamte Mischung aus Melamin/Formaldehyd-Vorkondensat und Wasser, betrug 74 Gew.-%. Die so erhältliche Mischung wurde kräftig gerührt, dann wurden 20 Gew.-% n-Pentan zugegeben. Es wurde so lange (etwa 3 min lang) weitergerührt, bis eine homogen aussehende Dispersion entstand. Diese wurde auf ein teflonisiertes Glasgewebe als Trägermaterial aufgerakelt und in einem Trockenschrank, in dem eine Lufttemperatur von 150°C herrschte, aufgeschäumt und gehärtet. Dabei stellte sich als Massetemperatur im Schaumstoff die Siedetemperatur des n-Pentans ein, die unter diesen Bedingungen bei 37,0 °C liegt. Nach 7 bis 8 min war die maximale Steighöhe des Schaumstoffs erreicht. Der Schaumstoff wurde noch weitere 10 min bei 150 °C im Trockenschrank belassen; anschließend wurde er 30 min lang bei 180° C getempert. Man erhielt (unmodifizierten) Aminoplastschaumstoff (a.1).
  • Es wurden am unmodifizierten Schaumstoff (a.1) die folgenden Eigenschaften ermittelt:
    99,6% offenzellig nach DIN ISO 4590,
    Stauchhärte (40%) 1,3 kPa bestimmt nach DIN 53577,
    Dichte 7,6 kg/m3 bestimmt nach EN ISO 845,
    mittlerer Porendurchmesser 210 μm, bestimmt durch Auswertung mikroskopischer Aufnahmen an Schnitten,
    BET-Oberfläche von 6,4 m2/g, bestimmt nach DIN 66131,
    Schallabsorption von 93 %, bestimmt nach DIN 52215,
    Schallabsorption von mehr als 0,9, bestimmt nach DIN 52212.
  • I.2 Herstellung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken
  • I.2.1 Herstellung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken durch Schneiden
  • Ein Quader aus Aminoplastschaumstoff (a.1) wurde manuell mit einem Wiegemesser zerkleinert, bis unregelmäßige erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke von 2 bis 5 mm Durchmesser entstanden waren. 10 erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke (Stichprobe) hatten gemäß manueller Messung die folgenden Abmessungen (in mm):
    Figure 00380001
  • I.2.2 Herstellung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstücken durch Mahlen
  • Ein Quader aus Aminoplastschaumstoff (a.1) wurde mit Hilfe einer schlagmesserbetriebenen Laboranalysenmühle (Typ A10) gemahlen und anschließend über ein Rüttelsieb der Maschenweite 250 μm gesiebt. Man erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke mit einem mittleren Durchmesser von bis zu 250 μm. Der Siebrückstand wurde verworfen.
  • II. Erfindungsgemäße Reinigung von Oberflächen
  • 100 ml Aminoplastschaumstoffstücke (lockere Schüttung) aus Beispiel I.2 wurden mit Wasser befeuchtet und in ein 300-ml-Rührgefäß mit Propellerrührer (jeweils aus Edelstahl) mit Anbackungen (CaCO3) gefüllt. Der Propellerrührer wurde anschließend an geschaltet und 6 Stunden lang mit 1000 U/min betrieben. Das Rührgefäß wurde anschließend entleert. Weder die Oberfläche des Propellerrührers noch die Gefäßinnenoberfläche waren verkratzt oder poliert. Die Anbackungen waren rückstandslos auch aus Schweißnähten und engen Winkeln und Ritzen entfernt.
  • III. Herstellung von erfindungsgemäßen Verbunden
  • III.1 Herstellung von erfindungsgemäßen Aminoplastschaumstoffstückformulierungen
  • III.1.1 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.1
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    0,6 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    5 g einer wässrigen Dispersion (pH-Wert 3 bis 4, nicht neutralisiert, Feststoffgehalt 50%) eines Copolymers (β.1) aus 75 Gew.-% Acrylsäure und 25 Gew.-% Maleinsäure, vernetzt mit 30 mol-% Triethanolamin. Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und efrhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.1.
  • III.1.2 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.2
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    5 g einer wässrigen Dispersion (pH-Wert 3 bis 4, nicht neutralisiert, Feststoffgehalt 50%) eines Copolymers (β.1) aus 75 Gew.-% Acrylsäure und 25 Gew.-% Maleinsäure, vernetzt mit 30 mol-% Triethanolamin. Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.2.
  • III.1.3 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.3
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2 und 1 g Wasser. Man erhielt ein trocken erscheinendes Pulver. Anschließend gab man weitere
    0,5 g Wasser und 5 g einer wässrigen Dispersion (pH-Wert 3 bis 4, nicht neutralisiert, Feststoffgehalt 50%) eines Copolymers (β.1) aus 75 Gew.-% Acrylsäure und 25 Gew.-% Maleinsäure zu, vernetzt mit 30 mol-% Triethanolamin. Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.3.
  • III.1.4 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.4
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    5 g einer wässrigen Dispersion (pH-Wert 3 bis 4, nicht neutralisiert, Feststoffgehalt 50%) eines Copolymers (β.1) aus 75 Gew.-% Acrylsäure und 25 Gew.-% Maleinsäure, vernetzt mit 30 mol-% Triethanolamin und mit 25 Gew.-% wässriger Ammoniaklösung auf einen pH-Wert von 7 neutralisiert. Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.4.
  • III.1.5 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.5
  • Polymer (β.2): Polyurethan, hergestellt aus
    53,7 Gew.-% Polyesterdiol mit einer Hydroxyl-Zahl von 55 mg KOH/g Polyesterdiol und einer Säurezahl von 1,0 mg KOH/G Polyesterdiol, das hergestellt ist aus Adipinsäure, 2,2-Dimethylpropan-1,3-diol und 1,6-Hexandiol (Molverhältnis 2 : 0,4 : 0,7), und
    17,5 Gew.-% Isophorondiisocyanat und
    14,8 Gew.-% 1,1'-Methylenbis-(4-isocyanatocyclohexan)
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    5 g einer wässrigen Dispersion (Feststoffgehalt 50%) von Copolymer (β.2). Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.5.
  • III.1.6 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.6
  • Polymer (β.3): Mischung von zwei hydrophilen Polyurethanen, hergestellt nach EP-A 1 426 391, Beispiel 3.
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    6,25 g einer wässrigen Dispersion (Feststoffgehalt 40%) von Copolymer (β.3). Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.6.
  • III.1.7 Herstellung von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.7
  • Polymer (β.4): Poly-n-butylacrylat mit einem Molekulargewicht Mw von 1.500.000 g/mol.
  • In einem 150-ml-Polyethylen-Becher wurden miteinander vermischt:
    1 g erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstücke aus Beispiel I.2.2
    6,25 g einer wässrigen Dispersion (Feststoffgehalt 40%) von Copolymer (β.4). Man mischte, bis eine streichfähige, klumpenfreie Paste vorlag, und erhielt erfindungsgemäße Aminoplastschaumstoffstückformulierung AF-1.7.
  • III.2 Erfindungsgemäße Behandlung von textilem Substrat
  • Als flexible Unterlage wurde jeweils ein Mischgewebe Polyester/Baumwolle 35/65, ultramarinblau gefärbt, Farbe nach RAL: Nr. 5002, Flächengewicht: 240 m2.
  • Allgemeine Vorschrift:
  • Mit einem Spatel wurde eine etwa 1 mm dicke nasse Schicht von erfindungsgemäßer Aminoplastschaumstoffstückformulierung gemäß Tabelle 2 auf die oben beschriebene textile Unterlage aufgetragen. Man trocknete zwei Stunden in einem Umlufttrockenschrank bei der in Tabelle 2 angegebenen Temperatur. Man erhielt erfindungsgemäße Verbunde gemäß Tabelle 2.
  • III.3 Reinigung von Oberflächen mit erfindungsgemäßen Verbunden
  • Auf eine weiße Schreibtischplatte (Kunststoff-beschichtetes Holz) wurden Striche mit einem Parker Kugelschreiber (blau) und einem Filzstift (Staedler permanent Lumocolor, schwarz, wasserfest, M) gemalt.
  • Man feuchtete erfindungsgemäßen Verbund nach Tabelle 1 gegebenenfalls mit Wasser an und reinigte die Schreibtischplatte (Oberfläche) durch mehrfaches leichtes Wischen mit dem jeweiligen trockenen oder angefeuchteten erfindungsgemäßen Verbund. Die Resultate finden sich in Tabelle 2. Tabelle 1: Erfindungsgemäße Verbunde, Herstellung und Reinigungseigenschaften
    Figure 00420001
  • n.b.:
    nicht bestimmt

Claims (18)

  1. Verfahren zur Reinigung von Oberflächen unter Verwendung von Aminoplastschaumstoffstücken, hergestellt aus (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm oder (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppenhaltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mw im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol, wobei die verwendeten Aminoplastschaumstoffstücke einen mittleren Durchmesser (Zahlenmittel) im Bereich von 0,1 mm bis 50 mm aufweisen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verbindung (b-1) nicht bei der Herstellung von offenzelligem Schaumstoff (b) eingesetzt worden ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass man Verbindung (b-1) erhält durch Kondensation mindestens einer Stickstoff-haltigen Verbindung (B1) und mindestens einer Carbonylverbindung (B2) und gegebenenfalls weiteren Verbindungen (B3) und gegebenenfalls weiteren Umsetzungen nach der Kondensation.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei zu reinigenden Oberflächen um Oberflächen handelt, die schwer zugänglich sind.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zu reinigende Oberflächen gewählt sind aus Innenoberflächen von Getrieben, Reaktionsgefäßen, Knetwerkzeugen, Rührwerken und Kugellagern.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass man durch das Reinigen Verunreinigungen entfernt, enthaltend mindestens eine Substanz, die gewählt wird aus Fetten, Ölen, Wachsen, Kalkseife, Biofilmen, Polymeren, Metalloxiden, Metallhydroxiden, Resten von Schmierstoffen und gebrochenen Emulsionen.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass man es in Gegenwart eines Zusatzstoffs durchführt, gewählt aus organischen Lösemitteln, wässrigen Lösungen von mindestens einem oberflächenaktiven Stoff, Salzlösungen und wässriger Säure oder Lauge.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass man in (b) mindestens eine Verbindung (b-1) wählt aus Verbindungen der allgemeinen Formel Ia bis Ib
    Figure 00440001
    kontaktiert, wobei die Variablen wie folgt definiert sind: R1, R2 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, (-CH2-CH2-O)m-R5, (-CHCH3-CH2-O)m-R5, (-CH2-CHCH3-O)m-R5, (-CH2-CH2-CH2-O)m-R5, (-CH2-CH2-CH2-CH2-O)m-R5, x gleich oder verschieden und eine ganze Zahl gewählt aus null und eins, wobei in Fomel Ia mindestens ein x gleich 1 gewählt wird, m ist eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 20, R3, R4 gleich oder verschieden und gewählt aus Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, verzweigt oder unverzweigt, oder gemeinsam C2-C4-Alkylen R5 gleich oder verschieden und gewählt aus C1-C4-Alkyl und Wasserstoff.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei mindestens einem bei Zimmertemperatur festen Carboxylatgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) um ein Copolymerisat handelt, das erhältlich ist durch Copolymensation von (C) Ethylen, (d-1) mindestens einer ethylenisch ungesättigten Carbonsäure oder mindestens einem ethylenisch ungesättigten Carbonsäureester, (E) gegebenenfalls weiteren Comonomeren.
  10. Aminoplastschaumstoffstücke, hergestellt aus (a) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, oder (b) offenzelligen Aminoplastschaumstoffen mit einer Dichte im Bereich von 5 bis 500 kg/m3 und einem mittleren Porendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 1 mm, die man behandelt hat (b1) mit wässriger Formulierung von mindestens einer Verbindung (b-1) mit mindestens einer Halbaminal- oder Aminalgruppe pro Molekül oder mindestens einem Copolymer, das mindestens ein OH-gruppenhaltiges oder β-Dicarbonylgruppen-haltiges oder Epoxidgruppenhaltiges Comonomer einpolymerisiert enthält, oder (b2) mit mindestens einem bei Zimmertemperatur festem Carboxylgruppen-haltigen und/oder Carbonsäureestergruppen-haltigen Polymerisat (b-2) mit einem Molekulargewicht Mw im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 g/mol, wobei die Aminoplastschaumstoffstücke einem mittleren Durchmesser im Bereich von 0,1 bis 5 mm (Gewichtsmittel) aufweisen.
  11. Verwendung von Aminoplastschaumstoffstücken nach Anspruch 10 zur Reinigung von Oberflächen.
  12. Verfahren zur Reinigung von Oberflächen unter Verwendung von Aminoplastschaumstoffstücken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass man die Oberflächen mit einem Verbund, umfassend eine flexible Unterlage und darauf fixierte Aminoplastschaumstoffstücke, behandelt.
  13. Verbund, umfassend eine flexible Unterlage und darauf fixierte Aminoplastschaumstoffstücke nach Anspruch 10.
  14. Verbund nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, wobei die flexible Unterlage aus faserigen Substraten gewählt ist.
  15. Verbund nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass Aminoplastschaumstoffstücke in einer 0,1 bis 10 mm dicken Schicht auf der flexiblen Unterlage fixiert sind.
  16. Verfahren zur Herstellung von Verbunden nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass man die flexible Unterlage mit einer Aminoplastschaumstoffstückformulierung, enthaltend Aminoplastschaumstoffstücke, behandelt und danach trocknet.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aminoplastschaumstoffstückformulierung zusätzlich mindestens ein Harz (α) oder mindestens ein Polymer (β) enthält.
  18. Aminoplastschaumstoffstückformulierung, enthaltend Aminoplastschaumstoffstücke nach Anspruch 10 und mindestens ein Harz (α) oder mindestens ein Polymer (β).
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