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DE102005023716A1 - Geräteschalter zur elektrischen Ansteuerung eines Haushaltsgerätes, korrespondierende Gegensteckeinrichtung sowie ein Haushaltsgerät - Google Patents

Geräteschalter zur elektrischen Ansteuerung eines Haushaltsgerätes, korrespondierende Gegensteckeinrichtung sowie ein Haushaltsgerät Download PDF

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DE102005023716A1
DE102005023716A1 DE200510023716 DE102005023716A DE102005023716A1 DE 102005023716 A1 DE102005023716 A1 DE 102005023716A1 DE 200510023716 DE200510023716 DE 200510023716 DE 102005023716 A DE102005023716 A DE 102005023716A DE 102005023716 A1 DE102005023716 A1 DE 102005023716A1
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DE
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contact
grid
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contact device
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DE200510023716
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English (en)
Inventor
Günther Reimold
Siegfried Mannuss
Reiner Dieffenbacher
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EGO Elektro Geratebau GmbH
Original Assignee
EGO Elektro Geratebau GmbH
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Ein Geräteschalter (1) weist zur elektrischen Ansteuerung eines Haushaltsgerätes eine Kontakteinrichtung (2) auf mit mehreren steckbaren Kontaktmitteln (3). Er ist für eine verpolungssichere Wirkverbindung mit einer korrespondierend ausgeführten Gegenkontakteinrichtung (4) ausgebildet, wobei die Kontaktmittel (6) in einer oder mehreren Reihen an Rasterplätzen eines äquidistanten Reihenrasters angeordnet sind. Die Kontakteinrichtung (2) weist zumindest einen Rasterplatz (5) auf, der frei von Kontaktmitteln ausgeführt ist. So kann hier eine Kodiernase (7) eingreifen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Geräteschalter zur elektrischen Ansteuerung eines Haushaltsgerätes, mit einer Kontakteinrichtung, die mehrere steckbare Kontaktmittel aufweist und für eine verpolungssichere Wirkverbindung mit einer korrespondierend ausgeführten Gegenkontakteinrichtung ausgebildet ist. Dabei sind die Kontaktmittel in einer oder mehreren Reihen an Rasterplätzen eines äquidistanten Reihenrasters angeordnet. Die Erfindung betrifft auch eine korrespondierende Gegensteckeinrichtung sowie ein mit dem Geräteschalter und der Gegensteckeinrichtung ausgerüstetes elektrisches Haushaltsgerät.
  • Im Stand der Technik sind Geräteschalter zur elektrischen Ansteuerung von Haushaltsgeräten bekannt. Sie werden insbesondere eingesetzt, um beispielsweise Heizelemente eines Backofens, Herdplatten oder Funktionen eines Geschirrspülers oder einer Waschmaschine über die Leistungszufuhr zu steuern. Bekannte Geräteschalter weisen eine Kontakteinrichtung auf, die mehrere steckbare Kontaktmittel umfasst. Die Kontaktmittel sind sowohl zur Übertragung von elektrischen Strömen und Spannungen im Leistungsbereich wie auch zur Übertragung von Schwachstromsignalen, wie sie von Sensoren des elektrischen Haushaltsgeräts zur Verfügung gestellt werden, geeignet.
  • Um eine einfache und zuverlässige Montage des Geräteschalters in das Haushaltsgerät zu gewährleisten, sind im Stand der Technik Einrichtungen bekannt, die ein verpolungssicheres Stecken der Kontaktmittel ermöglichen. Typische Geräteschalter weisen eine ein- oder mehrreihige Steckerleiste auf, die mit einem Kodierrahmen versehen ist, wobei auf diese Steckerleiste nur ein korrespondierend geformter Stecker nur in genau einer Steckposition aufgesteckt werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass nur in der genau einen Steckposition ein Formschluss zwischen dem Stecker und dem Kodierrahmen der Steckleiste vorliegt, während der Stecker in anderen Steckpositionen nicht steckbar ist. Zur Verwirklichung einer solchen Verpolungssicherung ist es jedoch erforderlich, dass für jede Steckverbindung, die an dem Geräteschalter verwirklicht werden soll, ein eigener Kodierrahmen und ein korrespondierender Stecker zur Verfügung gestellt wird. Dadurch ergibt sich ein beträchtlicher konstruktiver, logistischer und kostenmäßiger Aufwand.
  • Aufgabe und Lösung
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Geräteschalter der eingangs genannten Art sowie eine korrespondierende Gegensteckeinrichtung und ein elektrisches Haushaltsgerät zu schaffen, bei denen eine Kodierung zur Erreichung einer verpolungssicheren Wirkverbindung mit vereinfachten Mitteln verwirklicht werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Geräteschalter mit den Merkmalen des Anspruchs 1, eine korrespondierende Gegensteckeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 7 und ein elektrisches Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Einige der nachfolgend beschriebenen Merkmale gelten sowohl für einen Geräteschalter als auch für eine korrespondierende Gegensteckeinrichtung und ein Haushaltsgerät in allgemeiner Form, werden jedoch zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen ohne Beschränkung dieser Allgemeingültigkeit nur einmal angeführt.
  • Erfindungsgemäß ist ein Geräteschalter vorgesehen, bei dem die Kontakteinrichtung zumindest einen Rasterplatz aufweist, der frei von Kontaktmitteln ausgeführt ist. Die Wirkung der Kodierung durch das Freilassen eines Rasterplatzes tritt ein, wenn die Gegenkontakteinrichtung auf die Kontakteinrichtung aufgesteckt wird. Dieser Steckvorgang kann nur dann erfolgreich vorgenommen werden, wenn die Gegenkontakteinrichtung eine an die Kontakteinrichtung angepasste Kontur bzw. Form aufweist. Die Verwirklichung einer Kodierung durch das Freilassen von einem oder mehreren Rasterplätzen bedeutet allenfalls geringfügige Mehraufwendungen im Hinblick auf die Planung für die Bestückung der Kontakteinrichtung mit Kontaktmitteln, konstruktive geometrische Anpassungen zur Erzielung unterschiedlicher Kodierungen sind hingegen nicht notwendig. Gegebenenfalls ist durch die Kodierung ein geringfügig größerer Raumbedarf für die Kontakteinrichtung gegeben. Demgegenüber kann jedoch auf separate Kodiermittel verzichtet werden, wie beispielsweise auf einen aus dem Stand der Technik bekannten Kodierrahmen. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Vereinfachung des Geräteschalters und der verpolungssicheren Kontakteinrichtung, da die Kodierung im wesentlichen durch die ohnehin vorhandene Paarung von Kontaktmitteln und Gegenkontaktmitteln erreicht wird. Es muss zwar sichergestellt werden, dass die Gegenkontakteinrichtung auf die Kontakteinrichtung angepasst ist, um zu vermeiden, dass beispielsweise eine nicht kodierte Gegenkontakteinrichtung auf die Kontaktmittel aufgesteckt wird.
  • Dies lässt sich jedoch beispielsweise durch die Auswahl eines spezifisch ausgeführten äquidistanten Reihenrasters ermöglichen, für das eben nur die entsprechend kodierten Gegenkontakteinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Bei Verwendung eines gegenüber bekannten Geräteschaltern geringfügig abweichenden äquidistanten Reihenrasters kann auch der leicht erhöhte Platzbedarf der Kontakteinrichtung durch die Auswahl eines entsprechend enger ausgeführten äquidistanten Reihenrasters kompensiert werden.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist der zumindest eine kontaktmittelfreie Rasterplatz zwischen zwei mit Kontaktmitteln ausgestatteten Rasterplätzen angeordnet. Dadurch kann verhindert werden, dass eine korrekt kodierte Gegenkontakteinrichtung irrtümlich um einen Rasterplatz versetzt auf die Kontakteinrichtung aufgesteckt wird, wie dies bei einem kontaktmittelfreien Rasterplatz, der nicht jeweils seitlich von Kontaktmitteln flankiert ist, möglich wäre. Somit lässt sich eine besonders zuverlässige Kodierung zwischen der Kontakteinrichtung und der Gegenkontakteinrichtung verwirklichen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist bei einer Kontakteinrichtung mit mehreren Reihen von Kontaktmitteln in zumindest einer Reihe ein kontaktmittelfreier Rasterplatz vorgesehen. Bereits durch die Freilassung eines Rasterplatzes bei einer Kontakteinrichtung mit mehreren Reihen von Kontaktmitteln lässt sich eine zuverlässig verpolungssichere Wirkverbindung mit einer korrespondierend ausgeführten Gegenkontakteinrichtung verwirklichen. In Anbetracht der Gesamtzahl von Kontaktmitteln führt der gegebenenfalls nur eine kontaktmittelfreie Rasterplatz zu keiner signifikanten Vergrößerung der Geometrie der Kontakteinrichtung bzw. der Gegenkontakteinrichtung.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Kontaktmittel als erhabene Steckerelemente zur Verbindung mit Steckbuchsen ausgeführt.
  • Der kontaktmittelfreie Rasterplatz wird dann in einfacher Weise bei der Bestückung der Kontakteinrichtung mit den erhabenen Steckerelementen, die vorzugsweise als Flachsteckanschlüsse ausgeführt sein können, durch Auslassung des oder der entsprechenden Rasterplätze während des Bestückungsvorgangs verwirklicht. Praktisch heißt dies, dass für die Ausführung verschiedener Kodierungen lediglich die Bestückung der Kontakteinrichtung mit den Kontaktmitteln derart geändert werden muss, dass der oder die kontaktmittelfreien Rasterplätze an unterschiedlichen Orten verwirklicht werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Kontaktmittel als Buchsen zur Aufnahme von Steckerelementen ausgeführt. Bei einer Ausführung der Kontakteinrichtung mit Buchsen werden diejenigen Rasterplätze, die frei von Kontaktmitteln ausgeführt werden sollen, nicht als Buchsenöffnung freigestanzt und anschließend auch nicht mit entsprechenden Metalleinsätzen versehen. Sofern als Kontakteinrichtung vorgefertigte Buchsen mit bereits freigestanzten Buchsenöffnungen eingesetzt werden, können die kontaktmittelfreien Rasterplätze auch beispielsweise durch entsprechende Blindstopfen verschlossen werden. So kann dort kein Steckerelement aufgenommen werden und damit wird die gewünschte Kodierung verwirklicht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind zwei Reihen von Kontaktmitteln vorgesehen. Durch eine Anordnung der Rasterplätze des äquidistanten Reihenrasters in zwei Reihen können besonders vorteilhaft verschiedene sowie auch große Ströme bzw. Sensorsignale übertragen werden und gleichzeitig die erfindungsgemäße Kodierung durch kontaktmittelfreie Rasterplätze verwirklicht werden, ohne dass dafür bedeutend mehr Raum beansprucht wird. Beispielsweise werden diejenigen Kontaktmittel, über die große Ströme fließen müssen, als zweireihige Kontaktmittel ausgeführt, während Kontaktmittel für geringe Ströme und/oder für Sensorsignale lediglich als einreihige Kontaktmittel ausge führt werden können. Ein jeweils nicht benötigter Rasterplatz kann dann gegebenenfalls als kontaktmittelfreier Rasterplatz für die verpolungssichere Kodierung benutzt werden.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch durch eine Gegenkontakteinrichtung mit einer Kontaktmittelaufnahme für eine verpolungssichere Wirkverbindung mit einem Geräteschalter gelöst, wobei zumindest eine Kodierungsgeometrie bzw. Kodiernasen, die für eine Wechselwirkung mit einem kontaktmittelfreien Rasterplatz vorgesehen und ausgebildet ist, an einer Außenkontur der Kontaktmittelaufnahme angeordnet ist. Die Gegenkontakteinrichtung muss die durch die Anordnung von kontaktmittelfreien Rasterplätzen vorgegebene Kodierung der Kontakteinrichtung wiederspiegeln, um auf die Kontakteinrichtung aufsteckbar zu sein. Zu diesem Zweck ist an der Gegenkontakteinrichtung zumindest eine Kodierungsgeometrie vorgesehen. Die Kodierungsgeometrie ist derart ausgeführt, dass sie lediglich ein Aufstecken auf einen kontaktmittelfreien Rasterplatz ermöglicht und damit die verpolungssichere Wirkverbindung zur Kontakteinrichtung sicherstellt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Kodierungsgeometrie als erhabener Kodierungsvorsprung an der Kontaktmittelaufnahme ausgebildet. Der Kodierungsvorsprung kann beispielsweise als Nase oder Zapfen ausgeführt sein und sich von einer Außenkontur der Gegenkontakteinrichtung derart erstrecken, dass er im gesteckten Zustand mit der Kontakteinrichtung im wesentlichen den kontaktmittelfreien Rasterplatz ausfüllt. Dadurch verhindert die Kodierungsgeometrie ein falsches Aufstecken der Gegenkontakteinrichtung auf den Geräteschalter. Somit ist sichergestellt, dass der Kodierungsvorsprung ausschließlich an kontaktmittelfreie Rasterplätze positionierbar ist, während andere Steckpositionen durch eine blockierende Wechselwirkung zwischen Kodierungsvorsprung und Kontaktmittel verhindert werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Kodierungsgeometrie als verschlossener Rastplatz der Kontaktmittelaufnahme ausgebildet. Diese Ausführung ist bevorzugt, wenn die Gegenkontakteinrichtung Buchsen zur Aufnahme von Steckelementen aufweist und eine Kodierung dadurch erreicht wird, dass die als verschlossener Rasterplatz ausgeführte Kodierungsgeometrie nur an Rasterplätze der Kontakteinrichtung aufbringbar ist, die frei von Steckerelementen sind. Dabei kann der verschlossene Rasterplatz entweder bereits bei der Fertigung der Gegenkontakteinrichtung vorgesehen werden, indem beispielsweise der entsprechende Rasterplatz nicht durchgebrochen bzw. ausgestanzt wird. Bei Verwendung einer vorkonfektionierten Gegenkontakteinrichtung mit im äquidistanten Reihenraster angeordneten Buchsenöffnungen kann der verschlossene Rasterplatz auch durch einen oder mehrere in die entsprechenden Buchse eingebrachte Blindstopfen verwirklicht werden.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch durch ein elektrisches Haushaltsgerät gelöst, das zumindest einen Geräteschalter und zumindest eine korrespondierend ausgeführte Gegenkontakteinrichtung aufweist. Durch die Verwendung des zumindest einen Geräteschalters und der zumindest einen korrespondierend ausgeführten Gegenkontakteinrichtung wird deren Herstellung erheblich verbilligt. Die Montage der elektrischen Verbindungen bei der Produktion des elektrischen Haushaltsgerätes bleibt genauso sicher, wie es durch die aus dem Stand der Technik bekannten Kontakteinrichtungen gewährleistet wird.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und aus anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwi schen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Kontakteinrichtung eines Geräteschalters mit einer aufgesteckten Gegenkontakteinrichtung,
  • 2 eine perspektivische Darstellung der Kontakteinrichtung des Geräteschalters gemäß der 1 mit der Gegenkontakteinrichtung in einer nicht steckbaren Position,
  • 3 eine perspektivische Darstellung der Gegenkontakteinrichtung gemäß der 1 und 2 von unten,
  • 4 eine Draufsicht auf die Kontakteinrichtung gemäß der 1,
  • 5 eine Darstellung einer zweireihig ausgeführten Gegenkontakteinrichtung.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die 1 zeigt eine Kontakteinrichtung 2 eines nicht näher dargestellten Geräteschalters 1, der für die elektrische Ansteuerung eines nicht dargestellten Haushaltsgeräts vorgesehen ist. Der Geräteschalter 1 ist beispielsweise als Leistungsschalter für die Energiezufuhr zu Herdplatten oder als Programmwahlschalter für eine Spülmaschine oder Waschmaschine ausgeführt. Die Kontakteinrichtung 2 weist Kontaktmittel in Form von Flachsteckern 6 auf, wobei die Flachstecker 6 in zwei Reihen als Steckerleisten 3 eines äquidistant ausgeführten Reihenrasters angeordnet sind. Darauf ist eine als Gegenkontaktmittel ausgeführte Steckbuch se 4 aufgesteckt, deren Verkabelung zur Vereinfachung nicht dargestellt ist. An der Steckbuchse 4 sind mehrere erhaben ausgeführten Kodierungsgeometrien vorgesehen, die als Kodierzapfen 7 von der Steckbuchse 4 abragen und jeweils in kontaktmittelfreie Rasterplätze 5 der Steckerleiste 3 formschlüssig eingreifen. Durch die Anordnung von kontaktmittelfreien Rasterplätzen 5 an der Steckerleiste 3 und die korrespondierende Anordnung der Kodierzapfen 7 an der Steckbuchse 4 wird die erfindungsgemäße Kodierung verwirklicht, die ein Aufstecken der Steckbuchse 4 auf die Steckerleiste 3 nur in genau einer Steckposition bzw. ein Aufstecken nur in einer bestimmten entsprechend kodierten Steckbuchse 4 erlaubt.
  • Hingegen ist, wie in 2 dargestellt, ein Aufstecken an einer anderen Steckposition oder einer anders kodierten Steckbuchse nicht möglich, da die Kodierzapfen 7 mit den Flachsteckern 6 kollidieren und somit ein Aufstecken verhindern. Wie in der 3 näher dargestellt, sind die Kodierzapfen 7 seitlich an der Steckbuchse 4 angebracht und schließen im wesentlichen bündig mit einer Stirnseite der Steckbuchse 4 ab. In der Stirnseite der Steckbuchse 4 sind Buchsenöffnungen 8 vorgesehen, wobei die Buchsenöffnungen 8 entsprechend dem äquidistanten Reihenraster angeordnet sind, das an der Steckerleiste 3 des Geräteschalters 1 verwirklicht ist. Die Kodierzapfen 7 können beispielsweise einstückig an der Steckerbuchse angebracht werden und bei der Konfektionierung der Steckerbuchse, d.h. beim Einsetzen der nicht näher dargestellten Metalleinsätze in die Buchsenöffnungen 8 entsprechend der wunschgemäßen Kodierung abgetrennt werden. Damit kann die korrespondierende Anpassung auf die Kontakteinrichtung 2 gewährleistet werden. Ergänzend oder alternativ können eine oder mehrere Buchsenöffnungen 8 durch Blindstopfen verschlossen werden bzw. bei Verwendung von nicht vorgestanzten Buchsen beim Konfektioniervorgang erst gar nicht freigestanzt werden.
  • Bei einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform sind die Kodierzapfen ansteckbar bzw. anklipsbar ausgeführt. Das bedeutet, dass bei der Konfektionierung der Steckbuchse Kodierzapfen an diejenigen Positionen angebracht werden, die für die Kodierung vorgesehen sind und an denen an der korrespondierenden Kontakteinrichtung kontaktmittelfreie Rasterplätze vorgesehen sind.
  • In der 4 ist die Steckerleiste 3 gemäß den 1 und 2 näher dargestellt. Dabei ist erkennbar, dass die Flachstecker 6 in zwei Reihen R1 und R2 angeordnet sind, wobei die Flachstecker 6 in den Reihen R1 und R2 entsprechend einem äquidistanten Reihenraster mit einem Abstand x voneinander beabstandet sind. Während die Reihe R1 vollständig mit Flachsteckern 6 bestückt ist, sind in der Reihe R2 zwei kontaktmittelfreie Rasterplätze 5 vorgesehen, wobei die kontaktmittelfreien Rasterplätze 5 jeweils zwischen zwei benachbart angeordneten Flachsteckern 6 positioniert sind. Auf diese in 4 dargestellte Steckerleiste 3 kann entweder eine Steckerbuchse 4 gemäß der 3 aufgesteckt werden, die lediglich einreihig ausgeführt ist und somit nur auf die Reihe R1 aufgesteckt wird, während die seitlich an der Steckerbuchse 4 vorgesehenen Kodierzapfen 7 in die kontaktmittelfreien Rasterplätze 5 eingreifen. Alternativ kann bei Bedarf auch eine zweireihig ausgeführte Steckerbuchse 4a, wie sie in 5 dargestellt ist, auf die Steckerleiste 3 gemäß 4 aufgesteckt werden, hierbei sind in der Reihe R1 der Buchsenöffnungen 8a alle Öffnungen für die Aufnahme von Flachsteckern vorgesehen, während in der Reihe R2 korrespondierend zu der Kodierung gemäß der Steckerleiste 3 zwei Buchsenöffnungen verschlossen sind. Dadurch ist die Steckerbuchse 4a nur in genau einer Steckposition auf die Steckerleiste 3 aufsteckbar.

Claims (10)

  1. Geräteschalter (1) zur elektrischen Ansteuerung eines Haushaltsgerätes, mit einer Kontakteinrichtung (2), die mehrere steckbare Kontaktmittel (3) aufweist und für eine verpolungssichere Wirkverbindung mit einer korrespondierend ausgeführten Gegenkontakteinrichtung (4) ausgebildet ist, wobei die Kontaktmittel (6) in einer oder mehreren Reihen an Rasterplätzen eines äquidistanten Reihenrasters angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakteinrichtung zumindest einen Rasterplatz (5) aufweist, der frei von Kontaktmitteln (6) ausgeführt ist.
  2. Geräteschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine kontaktmittelfreie Rasterplatz (5) zwischen zwei mit Kontaktmitteln (6) ausgestatteten Rasterplätzen angeordnet ist.
  3. Geräteschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Kontakteinrichtung (2) mit mehreren Reihen von Kontaktmitteln (6) in zumindest einer Reihe ein kontaktmittelfreier Rasterplatz (5) vorgesehen ist.
  4. Geräteschalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktmittel als erhabene Steckerelemente (6), vorzugsweise als Flachsteckanschlüsse, zur Verbindung mit Steckbuchsen (8) ausgeführt sind.
  5. Geräteschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktmittel als Buchsen zur Aufnahme von Steckerelementen ausgeführt sind.
  6. Geräteschalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Reihen von Kontaktmitteln (6) vorgesehen sind.
  7. Gegenkontakteinrichtung mit einer Kontaktmittelaufnahme für eine verpolungssichere Wirkverbindung mit einem Geräteschalter (1), insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Kodierungsgeometrie (7), die für eine Wechselwirkung mit einem kontaktmittelfreien Rasterplatz (5) vorgesehen und ausgebildet ist, an einer Außenkontur der Kontaktmittelaufnahme (3) angeordnet ist.
  8. Gegenkontakteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierungsgeometrie mindestens einen erhabenen Kodierungsvorsprung (7) an der Kontaktmittelaufnahme (3) aufweist.
  9. Gegenkontakteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierungsgeometrie als verschlossener Rasterplatz der Kontaktmittelaufnahme ausgebildet ist.
  10. Elektrisches Haushaltsgerät mit zumindest einem Geräteschalter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und zumindest einer Gegenkontakteinrichtung (4) nach einem der Ansprüche 7 bis 9.
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