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Die
Erfindung betrifft eine medizinische Schablone und einen Referenzkörper für eine solche Schablone
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, 3, 10 oder 11.
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Es
ist in der Implantologie bekannt, die Vermessung der geplanten Implantationsorte
mittels einem oder mehreren Referenzkörpern durchzuführen, die
in einem bildgebenden Verfahren abgebildet werden, um dann als Ausgangsbasis
für die
Evaluation des Gewebeangebots am gewünschten Implantationsort zu
dienen. Diese Referenzkörper
sind üblicherweise
kugel- oder zylinder- oder hohlzylinderförmig, und sie erlauben es,
den Verzerrungsfaktor des bildgebenden Verfahrens, üblicherweise
Röntgenaufnahmen,
zu ermitteln und teilweise auch die Umsetzung in eine Bohrschablone
durchzuführen,
die einen Bohrer, insbesondere einen Pilotbohrer, der die Richtung
und Tiefe des Implantatbettes vorgibt, führt. Als Führungselement dient dabei eine
Führungshülse, die
Teil der Bohrschablone ist. Die Führungshülse kann auch dazu dienen,
ein Implantat in das Gewebe einzusetzen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine medizinische Schablone
bezüglich
der Zuordnung des Führungselements
bei Gewährleistung
einer sicheren Konstruktion zu verbessern oder ihre Anpassbarkeit
an Bohrer und/oder Implantate unterschiedlicher Querschnittsgröße zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine Lösbarkeit des Führungselements
zwar die Möglichkeit
eröffnet,
das Führungselement
zu trennen oder auszutauschen, jedoch auch die Gefahr besteht, daß das Führungselement
insbesondere am Operationsort unbeabsichtigt verlorengehen könnte.
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Bei
der medizinischen Schablone nach Anspruch 1 ist das Führungselement
lösbar
mit der Schablonenbasis verbunden, wobei es gegen eine unbeabsichtigte
Entfernung von der Schablonenbasis gesichert ist. Hierdurch ist
nicht nur ein Lösen
und gegebenenfalls ein Austausch des Führungselements gegen wenigstens
ein anderes vorhandenes Führungselement
möglich,
das sich für
eine bestimmte Behandlungsmaßnahme besonders
eignet, zum Beispiel eine unterschiedliche Führungsquerschnittsgröße aufweist,
sondern das jeweilige Führungselement
der Schablone ist auch gegen eine unbeabsichtigte Entfernung von
der Schablonenbasis gesichert. Hierdurch ist die Gefahr beseitigt,
daß sich das
Führungselement
unbeabsichtigt löst
und verlorengeht oder unkontrolliert am Operationsort verbleibt,
was insbesondere im Mundraum eines Patienten unangenehm ist und
gefährlich
sein kann.
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Die
eingangs beschriebene Gefahr der unbeabsichtigten Lösbarkeit
und Entfernung des Führungselements
von der Schablone besteht insbesondere bei einem Führungselement
in Form einer Führungshülse, die
in eine entsprechende Fassung der Schablone einschiebbar ist. Insbesondere
beim Bohren ist die Gefahr der Lösung
und Entfernung besonders groß,
weil ein Bohrer üblicherweise
eine Dreh- und Zugwirkung auf die Hülse ausübt und deshalb die Gefahr besonders
groß ist.
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Zur
Verhinderung der Lösung
und Entfernung eignet sich eine Erhebung am Führungselement, die die das
Führungselement
umgebende Führungswand
hintergreift, so daß eine
Bewegung des Führungselements
zum freien Raum am Operationsort gesperrt ist. Dabei ist es vorteilhaft,
die Erhebung im dem Gewebe zugeordneten Endbereich des Führungselements
anzuordnen. Hierdurch ist es bei Gewährleistung einer hinreichenden
Führung
möglich, das
Führungselement
von der dem Gewebe zugewandten Seite der Schablonenbasis her zu
montieren. Dabei ist es im weiteren vorteilhaft, in der das Führungselement
umgebenden Führungswand
eine Ausnehmung für
die Erhebung anzuordnen. In diesem Falle kann das Führungselement
in der Führungswand
und somit in der Schablonenbasis versenkt angeordnet werden. Hierdurch
läßt sich
die längs
des Führungselements
gerichtete Konstruktionsgröße verringern,
was insbesondere für
einen Operationsort kleiner Raumgröße, insbesondere im Mundraum
eines Patienten, vorteilhaft ist.
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Es
trägt zur
Vereinfachung der Herstellung und auch Montage bei, wenn wenigstens
die Ausnehmung ringförmig
ausgebildet ist. Vorzugsweise ist auch die Erhebung in passender
Weise ringförmig ausgebildet.
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Beim
Bohren von Löchern
in das Gewebe besteht insbesondere dann die Gefahr eines seitlichen
Verlaufens des Bohrers bzw. des Loches, wenn die Konsistenz des
vom Bohrer zu durchquerenden Gewebes unterschiedlich ist, zum Beispiel
dann, wenn der Bohrer einen Knochen nur teilweise durchquert, wobei
die Gefahr des Verlaufens insbesondere beim Nachbohren mit einem
im Querschnitt größeren Bohrer
besteht. Eine vergleichbare Schwierigkeit einer seitlichen Verlagerung
besteht auch beim Einssetzen eines Implantats.
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Der
Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, eine medizinische Schablone
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3 so auszugestalten, daß sie sich auch
für Bohrer
und/oder Implantate unterschiedlicher Querschnittsgröße eignet.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 3 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Schablone
nach Anspruch 3 sind mehrere Führungselemente
unterschiedlicher Führungsquerschnittsgröße vorgesehen,
von denen jeweils das Führungselement
kleinerer Querschnittsgröße am Führungselement
größerer Querschnittsgröße zentrierbar
ist, wobei das größte Führungselement
lösbar
oder unlösbar
an der Schablonenbasis gehalten ist. Bei dieser Ausgestaltung stehen
mehrere Führungselemente
unterschiedlicher Querschnittsgröße zur Verfügung, deren Querschnittsgröße unter
Berücksichtigung
gewünschter
Querschnittsgrößen der
Bohrer und/oder Implantate bestimmbar sind. Dadurch, daß das Führungselement
kleinerer Querschnittsgröße am Führungselement
größerer Querschnittsgröße zentrierbar
ist, ist die Position des kleineren Führungselements jeweils gewährleistet,
wobei das größte Führungselement
lösbar
oder unlösbar
an der Schablonenbasis gehalten sein kann. Die Zentrierung läßt sich
in einfacher und vorteilhafter Weise dadurch verwirklichen, daß die Führungselemente
unterschiedlicher Querschnittsgröße durch
Führungshülsen gebildet
sind, die ineinander steckbar und dadurch positionierbar sind.
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Bei
dieser Ausgestaltung können
die Führungselemente
unterschiedlicher Querschnittsgröße so ausgestaltet
sein, daß sie
ineinander steckbar sind und die Außenabmessung des kleineren
Führungselements
der Innenabmessung des größeren Führungselements
jeweils entspricht. Es ist aber auch möglich, die Führungselemente
unterschiedlicher Querschnittsgröße so auszubilden,
daß beide bzw.
alle Führungselemente
die gleiche Außenquerschnittsgröße aufweisen
und in ein gemeinsames Führungsloch
passen, während
die Innenquerschnittsgrößen unterschiedlich
ausgebildet sind.
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Auch
bei dieser Ausgestaltung besteht die Gefahr, daß die Führungselemente sich unbeabichtigt
von der Schablonenbasis zum Operationsraum hin lösen. Deshalb ist es auch bei
dieser Ausgestaltung vorteilhaft, eine Sicherung für die Führungselemente
vorzusehen, die dies verhindern.
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Da
bildgebende Verfahren zur Abbildung des Gewebes und wenigstens eines
der Schablone zugehörigen
Referenzkörpers
bei Röntgenaufnahmen
mit einer Strahlenbelastung verbunden ist, besteht die Forderung,
Planungs- oder Vermessungs- oder
Implantationsmaßnahmen
bei einer Verringerung oder Vermeidung der Strahlenbelastung durchzuführen.
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Der
Erfindung liegt deshalb im weiteren die Aufgabe zugrunde, eine medizinische
Schablone oder einen Referenzkörper
für eine
solche Schablone so auszugestalten, daß sie sich für Kernspintomografie
eignen.
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Diese
Merkmale werden durch die Ausgestaltungen gemäß Anspruch 10 bzw. 11 gelöst.
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Beiden
erfindungsgemäßen Ausgestaltungen
ist gemeinsam, daß der
Referenzkörper
teilweise oder insgesamt aus einem Kernspintomografie-sichtbaren
Material besteht. Er läßt sich
deshalb für
Kernspintomografie einsetzen, wobei seine Sichtbarkeit im bildgebenden
Verfahren gewährleistet
ist, und wobei eine schädliche
Strahlenbelastung vermieden wird. Diese Vorteile gelten gemäß dem unabhängigen Anspruch
10 für
die Schablone und gemäß dem unabhängigen Anspruch
11 für
den Referenzkörper,
bei dem es sich um ein separates Bauteil handeln kann, das unabhängig von
der Schablone hergestellt und vertrieben werden kann.
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Es
ist besonders vorteilhaft, den Referenzkörper so auszubilden, daß er ein
Kernspintomografie-sichtbares Material und ein Röntgen-sichtbares Material aufweist.
Hierdurch ist er geeignet, sowohl für Kernspintomografie als auch
für Röntgen eingesetzt
zu werden, wobei in beiden Fällen
die Sichtbarkeit des Referenzkörpers
für die
gewünschten
Maßnahmen
gewährleistet
ist.
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Dabei
ist es im weiteren vorteilhaft, den Referenzkörper durch eine geschlossene
Kapsel zu bilden, deren Hohlraum sich nicht nur für feste
sondern auch flüssige
Materialien eignet, die vorzugsweise Kemspintomografie-sichtbar
sind.
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Es
ist besonders vorteilhaft, den Referenzkörper als Steckteil so auszugestalten,
so daß er durch
Zusammenstecken mit dem Führungselement der
Schablone oder einem der Führungselemente der
Schablone verbindbar und somit an der Schablone positionierbar ist.
Diese Ausgestaltung hat den besonderen Vorteil, daß in der
zusammengesteckten Position der Referenzkörper sich an der Stelle befindet,
an der zum Beispiel die Bohrung und/oder das Implantat in das Gewebe
eingebracht werden soll.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf die Verwendung einer medizinischen
Schablone mit einer Schablonenbasis und wenigstens einem daran angeordneten
Referenzkörper,
der wenigstens teilweise aus einem Kernspintomografie-sichtbaren
Material besteht, für
bildgebende Maßnahmen
der Kernspintomografie. Für
diese Verwendung gelten die bereits für die erfindungsgemäße Schablone
beschriebenen Vorteile ebenfalls.
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Die
Erfindung bezieht sich im weiteren auf eine medizinische Schablone,
insbesondere für
Implantationsmaßnahmen
oder zur Durchführung
von Vermessungs- und Planungsmaßnahmen
am Gewebe des menschlichen oder tierischen Körpers, insbesondere eines Kiefers,
wobei die Schablone eine Schablonenbasis aufweist, an der ein Führungselement
für einen
Bohrer und/oder ein Implantat angeordnet ist, wobei das Führungselement
in einem Aufnahmeloch der Schablonenbasis fest eingesetzt ist. Bei
einer solchen Schablone ist es vorteilhaft, an der Mantelfläche des
vorzugsweise durch eine Hülse
gebildeten Führungselements
Erhebungen und/oder Vertiefungen auszubilden, die zum Beispiel im
Bereich des Aufnahmelochs und/oder in dem Gewebe abgewandten Endbereich
des Führungselements oder
auch im dazwischen liegenden Längsbereich angeordnet
sein können.
Wenn eine solche Oberflächenstruktur
im Bereich des Aufnahmelochs angeordnet ist, läßt sich die Verbindung mit
dem Schablonenkörper
stabilisieren, zum Beispiel durch Kleben oder Einbetten. Wenn diese
Struktur auch oder nur in den anderen Bereich angeordnet ist, wird
die manuelle Griffestigkeit des Führungselements und somit seine
Handhabbarkeit verbessert.
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Im übrigen ermöglichen
die erfindungsgemäßen Merkmale
eine kleine Konstruktion der Schablone, was insbesondere bei deren
Verwendung im Mundraum eines Patienten vorteilhaft ist, um zum einen
die Planungs- oder Vermessungs- oder Operationsstelle so gering
wie möglich
abzudecken und zum anderen die Sicht des Behandlers möglichst
wenig zu beeinträchtigen.
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Nachfolgend
werden vorteilhafte Aspekte und Ausgestaltungen der Erfindung anhand
von mehreren Ausführungsbeispielen
und Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße medizinische Schablone
in der Draufsicht;
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2 den
Teilschnitt II-II in 1;
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3 einen
Schablonenabschnitt in einer anderen Funktionsstellung;
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4 den
Schblonenabschnitt in abgewandelter Ausgestaltung;
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5 eine
erfindungsgemäße medizinische Schablone
in weiter abgewandelter Ausgestaltung im vertikalen Schnitt;
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6 eine
erfindungsgemäße medizinische Schablone
in weiter abgewandelter Ausgestaltung im vertikalen Schnitt;
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7 eine
erfindungsgemäße medizinische Schablone
in weiter abgewandelter Ausgestaltung und mit einem erfindungsgemäßen Referenzkörper;
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8 die
in 2 mit X gekennzeichnete Einzelheit in abgewandelter
Ausgestaltung;
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9 die
in 2 mit X gekennzeichnete Einzelheit in weiter abgewandelter
Ausgestaltung.
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Die
in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete medizinische Schablone
umfaßt
mehrere Abschnitte bzw. Teile, die einteilig oder mehrteilig miteinander verbunden
sein können.
Die Schablone 1 weist eine Schablonenbasis 2 mit
wenigstens einem Fixierelement 3a auf, das Teil einer Fixiervorrichtung 3 ist
zum Fixieren der Schablone 1 an einem Gewebe 4 des menschlichen
oder tierischen Körpers,
insbesondere eines Kiefers 5. Das Fixierelement 3a dient
nicht nur dazu, die Schablone 1 lösbar am Gewebe 4 zu
fixieren, sondern auch in einer bestimmten Referenzebene 6.
Um letzteres zu gewährleisten,
sind wenigstens drei Stützpunkte
für die
Schablone 1 erforderlich, von denen ein Stützpunkt
durch das Fixierelement 3a gebildet ist. Eine oder die
beiden anderen Stützpunkte können zum
Beispiel durch die Anlage des Schablonenkörpers 2 am Gewebe 4 gebildet
sein. Vorzugsweise sind zwei oder drei Fixierelemente 3a vorgesehen,
von denen zwei Fixierelemente 3a auf einer geraden Linie
angeordnet sein können,
wenn ein weitere Stützpunkt
dreieckförmig
verteilt angeordnet ist. Vorzugsweise sind die drei Fixierelemente 3a dreieckförmig verteilt
angeordnet, wodurch die Anordnung der Schablone 1 in der
Referenzebene 6 ohne einen weiteren Stützpunkt gewährleistet ist.
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Ein
jeweils zugehöriges
und mit dem Fixierelement 3a korrespondierendes Gegenfixierelement 3b kann
durch ein an oder im Gewebe 4 befestiges, zum Beispiel
eingeschraubtes, Element sein, das zum Beispiel vorläufig eingesetzt
ist und nach Abschluß der
Behandlung entfernt werden kann.
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Das
wenigstens eine Fixierelement
3a ist vorzugsweise ein Schnellschluß-Fixierelement einer Schnellschluß-Fixiervorrichtung
3,
bei der es sich vorzugsweise zum eine Verrastungsvorrichtung handelt,
wobei das Fixierelement
3a und das Gegenfixierelement
3b durch
miteinander zusammenwirkende Rastelemente gebildet sind. Das Schließen und das
Lösen der
Schnellschluß-Fixiervorrichtung
3 läßt sich
jeweils durch eine manuelle aufbringbare Druck- und Zugkraft durchführen. Als
Verrastungsvorrichtung bietet sich jeweils eine sogenannte Druckknopfverbindung
vorteilhaft an, die in den
1 und
2 dargestellt
und an sich bekannt ist, siehe die ältere Patentanmeldung
DE 102 00 505.2 , auf die
bezüglich ihres
Offenbarungsumfangs zur Vermeidung von Wiederholungen im vollen
Umfang Bezug genommen wird.
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Im
Rahmen der Erfindung kann jedoch auch eine formschlüssige Anlage-Positionierung der
Schablone 1 am eine entsprechende Form aufweisenden Gewebe 4 eine
definierte und reproduzierbare Position der Schablone 1 bieten,
so daß auf
wenigstens eine Fixiervorrichtung 3 bzw. wenigstens ein
Fixierelement 3a verzichtet werden kann.
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Die
wesentlichen Teile der Schablone 1 sind somit die bezüglich den
Gewebe 4 in einer bestimmten Position positionierbare Schablonenbasis 2,
ein Referenzkörper 7,
der unlösbar
oder lösbar
an der Schablonenbasis 2 befestigt sein kann, und/oder
wenigstens ein Führungselement 8,
das vorzugsweise die Form einer Hülse, zum Beispiel einer hohlzylindrischen
Hülse,
aufweist und lösbar
oder unlösbar
an der Schablonenbasis 2 befestigt ist. Der Referenzkörper 7 und
das Führungselement 8 sind
vorzugsweise an der dem Gewebe 4 abgewandten Seite der Schablonenbasis 2 angeordnet,
wobei sie von der dem Gewebe 4 abgewandten Seite abstehen
können.
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Wenn
der Referenzkörper 7 lösbar mit
der Schablonenbasis 2 verbindbar ist, weist die Schablonenbasis 2 ein
Positionierelement 9 auf, mit dem der Referenzkörper 7 vorzugsweise
formschlüssig
an der Schablonenbasis 2 positionierbar ist. Das Positionierelement 9 kann
zum Beispiel eine Steckausnehmung 9a sein, in die der Referenzkörper 7 vorzugsweise
von der dem Gewebe 4 abgewandten Seite her einsteckbar
und somit positionierbar ist.
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Es
können
mehrere Referenzkörper 7 vorgesehen,
zum Beispiel drei Referenzkörper
dreieckförmig
verteilt, angeordnet sein, die eine Referenzebene bilden (nicht
dargestellt).
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Es
ist der Zweck des wenigstens einen Referenzkörpers 7, ihn in einem
Bildgebungsverfahren auf einem Bild oder Bildschirm zwei- oder vorzugsweise
dreidimensional sichtbar zu machen. Für eine Bildgebung mit Röntgenstrahlen (Computertomografie
bzw. Volumentomografie) bedarf es eines Materials, das einen Röntgen-Absorptionswert
von 4000 Hounsfield (HU) Einheiten nicht überschreitet. Diesbezüglich eignet
sich Titan vorzüglich,
das diesen Wert wesentlich unterschreitet. Für eine insbesondere dreidimensionale
Bildgebung mit Röntgenstrahlen besteht
der Referenzkörper 7 deshalb
wenigstens teilweise aus einem Röntgen-sichtbaren
Material, insbesondere Titan.
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Für eine vorzugsweise
dreidimensionale Bildgebung mit Kernspintomografie besteht der Referenzkörper 7 wenigstens
teilweise aus einem Kernspintomografie-sichtbaren Material, zum
Beispiel Gaduliniumsulfat, das vorzugsweise im Referenzkörper 7 gekapselt
ist. Die Form des Referenzkörpers 7 ist vorzugsweise
länglich
oder stiftförmig
und insbesondere zylindrisch oder stufenzylindrisch.
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Besonders
vorteilhaft ist ein Referenzkörper 7,
der ein Röntgen-sichtbares
Material und ein Kernspintomografie-sichtbares Material aufweist.
Ein solcher Referenzkörper 7 kann
für Bildgebungsverfahren
mit Röntgen
oder mit Kernspintomografie eingesetzt werden. Beim Ausführungsbeispiel
ist das kernspintomografie-sichtbare Material in einem Röntgen-sichtbaren
Material gekapselt und somit in einem geschlossenen Gehäuse aufgenommen,
das vorzugsweise aus Titan besteht und das Kernspintomografie-sichtbare
Material, insbesondere Gaduliniumsulfat, in seinem Hohlraum aufnimmt.
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Es
ist der Zweck des wenigstens einen, vorzugsweise hülsenförmigen,
Führungselements 8, eine
Führung
für ein
spanabhebendes Werkzeug, zum Beispiel für einen Bohrer oder für einen
Gewindebohrer, zum Ausarbeiten eines Loches im Gewebe 4 für ein Implantat
zu bilden. Diese Führung
ist gewährleistet,
wenn die Außenquerschnittsgröße des Werkzeugs
und die Innenquerschnittsgröße des Führungselements 8 bzw.
der eine Führung
bildenden Hülse
unter Berücksichtigung
eines geringen Bewegungsspiels aneinander angepaßt sind, wie es üblich ist.
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Die
Ausbildung des Führungselements 8 als Hülse ist
aber auch deshalb vorteilhaft, weil ein solches Element die Steckausnehmung 9a bildet,
in die der vorzugsweise zapfen- bzw. zylinderförmige Referenzkörper 7 einsteckbar
und somit positionierbar ist. Das Führungselement 8 kann
somit für
das Werkzeug und für
den Referenzkörper 7 eine
Führung
bilden.
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Beim
spanabhebenden Ausarbeiten des vorgenannten Loches für das Implantat
ist es vorteilhaft, das Loch zunächst
mit einem sogenannten Pilotbohrer vorzubohren und dann in einer
oder mehreren Erweiterungsstufen mit einem Erweiterungsbohrer aufzubohren.
Die Notwendigkeit, zunächst
mit einem kleinen und dann mit einem größeren Bohrer zu arbeiten, ergibt
sich auch dann, wenn ein Gewindeloch ausgearbeitet werden soll.
Wenn bei einem Stufenbohren das Werkzeug jeweils nicht geführt ist,
besteht die Gefahr eines seitlichen Verlaufens des Werkzeugs und
des Loches in der Seitenrichtung, in der das Gewebe den geringsten
Widerstand bietet, zum Beispiel in einem spongeösen und inhumogenen Knochen.
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Das
Führungselement 8 kann
in einem Aufnahmeloch 10 der Schablonenbasis 2 fest
oder längs seiner
Führungsachse – gemäß 2 vertikal – verschiebbar
im Aufnahmeloch 10 geführt
sein. Eine verschiebbare Ausgestaltung ermöglicht ein Herausziehen und
somit eine Entnahme und ggf. einen Austausch mit wenigstens einem
nicht dargestellten unterschiedlichen Führungselement für einen
Bohrer oder ein Implantat unterschiedlicher Querschnittsgröße.
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Um
für jedes
Werkzeug eine Führung
zu gewährleisten,
ist bzw. sind eine oder mehrere, zum Beispiel zwei reduzierende
Führungselemente 8a, 8b gemäß 5 und 6 vorgesehen,
deren Innenquerschnittsgröße jeweils
an die gewünschte Querschnittsgröße des zugehörigen Werkzeugs
angepaßt
ist. Das bzw. das kleinste Reduzier-Führungselement 8b bildet
eine Führung
für das
kleinste Werkzeug (Pilotbohrer). Das größere Reduzier-Führungselement 8a bildet
eine Führung
für das
nächstgrößere oder
für das
größte Werkzeug.
Im Rahmen der Erfindung kann somit das Führungselement 8 zum
Führen
eines Werkzeugs oder des zugehörigen Führungselements 8b vorgesehen
sein. Im letzteren Fall ist das mit 8 bezeichnete Führungselement
vom direkten Kontakt mit dem Werkzeug und somit vom Verschleiß freigestellt,
und es kann deshalb aus einem Material bestehen, das weniger verschleißfest ist,
zum Beispiel Kunststoff.
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Im
Rahmen der Erfindung kann das Führungselement 8 oder
können
das oder die Reduzier-Führungselemente 8a, 8b durch
zylindrische Hülsen
gebildet sein, die zum Zweck der Teleskopierbarkeit mit geringen
Bewegungsspiel ineinander schiebbar sind. Dabei kann das Führungselement 8 oder
können
auch die Reduzier-Führungselemente 8a, 8b jeweils
die Funktion eines Referenzkörpers 7 erfüllen und
aus dem jeweils vorbeschriebenen Material bestehen.
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Die
beiden Ausführungsbeispiele
gemäß 5 und 6 unterscheiden
sich dadurch voneinander, daß gemäß 5 das
kleinste Reduzierführungselement 8b in
das nächstgrößere Reduzier-Führungselement 8a und
dieses in das Führungselement 8 oder
in das Aufnahmeloch 10 einsteckbar ist. Es können aber
auch gemäß 6 alle Reduzier-Führungselemente 8a, 8b eine
Außenquerschnittsabmessung
aufweisen, die an die Innenquerschnittsabmessung des Führungselements 8 oder das
Aufnahmeloches 10 angepaßt ist. Bei dieser Ausgestaltung
ist somit das Reduzier-Führungselement 8a vor
dem Einsatz des kleinsten Reduzier-Führungselements 8b zu
entnehmen.
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Das
oder die Reduzier-Führungselemente 8a, 8b und
auch das Führungselement 8 – wenn es lösbar in
die Schablonenbasis 2 eingeschoben ist – sind somit längs ihrer
Achsrichtung verschiebbar eingesteckt. Um zu vermeiden, daß sie unbeabsichtigt aus
ihrer jeweiligen Führung
herausgezogen werden können,
ist ihnen jeweils gemäß 4 und 7 eine
Sicherungsvorrichtung 11 zugeordnet, die ein unbeabsichtiges
Herausziehen verhindert, insbesondere formschlüssig sperrt.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
ist die Sicherungsvorrichtung 11 dadurch gebildet, daß das jeweilige
Führungselement
bzw. Reduzier-Führungselement 8a, 8b in
seinem dem Gewebe 4 zugewandten Endbereich eine radiale
Erhebung 12 aufweist, die vorzugsweise durch einen in der
Umfangsrichtung umlaufenden Flansch gebildet ist, und die jeweils
umgebende Führungswand,
zum Beispiel das nächst größere Reduzier-Führungsteil 8a, oder
die Schablonenbasis 2, hintergreift. Dabei kann das so
gesicherte Führungselement 8 bzw.
Reduzier-Führungselement 8a, 8b jeweils
bezüglich
dem es umgebenden Führungsteil
um die axiale Abmessung der Erhebung 12 zum Gewebe 4 hin
abstehen, was nicht dargestellt ist. Um zu gewährleisten, daß das gesicherte
Teil und die es umgebende Führungswand
radial miteinander abschließen,
wie es dargestellt ist, ist in der umgebenden Führungswand jeweils eine Ausnehmung 13 zur
Aufnahme der Erhebung 12 angeordnet, die vorzugsweise durch
eine Ringausnehmung gebildet ist. Hierdurch ist eine versenkte Anordnung
der Erhebung 12 und des die Erhebung 12 aufweisenden Führungselements 8 bzw.
Reduzierführungselement 8a, 8b gewährleistet,
so daß letztere
in der Schablonenbasis 2 versenkt angeordnet sind und mit
ihren Stirnflächen
radial abschließen
können
und somit in einer radialen Ebene liegen können.
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Aufgrund
der axialen Verschiebbarkeit des Führungselements 8 oder
des bzw. der Reduzier-Führungselemente 8a, 8b ist
es möglich,
das jeweilige Führungselement 8, 8a, 8b nach
einer vorherigen Entfernung des Zahnfleisches 5b, zum Beispiel durch
Ausschneiden, bis auf den Kieferknochen 4a abzusenken,
wie es 3 beispielhaft zeigt. Hierdurch wird die Führung für das Werkzeug
verbessert, weil sie bis zum Kieferknochen 5a reicht. Dieser
Vorteil läßt sich
sowohl beim Vorhandensein einer Erhebung 12 erreichen als
auch dann, wenn eine Erhebung 12 nicht vorhanden ist. Beim
Vorhandensein einer Erhebung 12 ist das Zahnfleisch 5b entsprechend
größer auszuschneiden.
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Um
bei wenigstens einem in seine Achsrichtung verschiebbar oder unverschiebbar
gelagerten Führungselemen 8 bzw.
Reduzier-Führungselement 8a, 8b zum
Einen die Befestigung zu stabilisieren und zum Anderen die manuelle
Griffestigkeit und somit die Handhabung zu verbessern, ist es vorteilhaft, auf
der Außenmantelfläche eine
oder mehrere in der Achsrichtung hintereinander angeordnete Erhebungen
oder Vertiefungen anzuordnen. Eine solche Mantelflächenstruktur
ist in 8 und 9 dargestellt und mit der Positionszahl 14 bezeichnet.
Es kann sich bei dieser Struktur 14 um ringförmige oder gewindeförmige Rillen
oder Erhebungen handeln, die zum Beispiel eine gerundete, dreieckige
oder viereckige Querschnittsform aufweisen können oder um wenigstens eine
langgestreckte Tailierung, deren Flanken zum Beispiel einen stumpfen
Winkel einschließen
können.
Die Struktur 14 ist nicht nur in dem Axialbereich der Außenmantelfläche vorteilhaft,
in dem das Führungselement 8 bzw.
Reduzierführungselement 8a, 8b zu
seiner Bewegung manuell ergriffen werden kann, sondern auch im Bereich
seiner Befestigung im Aufnahmeloch 10 der Schablonenbasis 2, die
zum Beispiel aus Kunststoff besteht. In diesem Anordnungsfalle ermöglicht die
Struktur 14 eine Verbesserung der Verankerung durch ein
Verkleben oder ein Betten im Aufnahmeloch 10.
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Im
Rahmen der Erfindung kann die Schablonenbasis 2 aus flachem
Material bestehen, wie zum Beispiel eine dünne Platte oder ein Blech aus
korrosionsfreiem Material, zum Beispiel Metall oder Kunststoff.
Insbesondere bei einer dentalen Schablone 1 kann die Schablonenbasis
eine Schablonenabschnitt 2a aufweisen, der an die Form
des Körpergewebes 4 angepaßt sein
kann. Der Schablonenabschnitt 2a kann zum Beispiel tunnelförmig an
den sich in seiner Längsrichtung
gekrümmt
erstreckenden Zahnwulst eines Kiefers angepaßt sein, wie es 2 bis 6 zeigen.
Dabei können
die Fixierelemente 3a an der dem Kiefer zugewandten Seite
eines flachen Trägerabschnitts 2b angeordnet
sein, von dem sich der Schablonenabschnitt 2a gekrümmt erstreckt.
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Der
Referenzkörper 7 weist
vorzugsweise in seinem einen Endbereich eine Querschnittsverjüngung 15 auf,
die sich von einer ringförmigen
Schulterfläche 16 des übrigen im
Querschnitt größeren Körperabschnitts
des Referenzkörpers 7 erstreckt,
und deren Querschnittsgröße mit Bewegungsspiel
an die Innenquerschnittsgröße des betreffenden
Führungselements 8 bzw.
Reduzier-Führungselements 8a, 8b mit
Bewegungsspiel angepaßt
ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Schulterfläche 16 eine definierte
Länge L
dadurch definiert, daß sie
auf dem betreffenden Führungselement 8 bzw.
Reduzierführungselement 8a, 8b anliegt
und die Länge
L als Vergleichslänge
für Messungen
benutzt werden kann.
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Im
Rahmen der Erfindung ermöglicht
eine wenigstens einen Referenzkörper 7 aufweisende Schablone 1 Vermessungs-
und Planungsmaßnahmen
bei einer zwei- oder dreidimensionalen bildgebenden Darstellung
auf einem Bild oder Bildschirm. Eine wenigstens ein Führungselement 8 bzw.
eine Führungshülse aufweisende
Schablone 1 ermöglicht ein
gezieltes Bohren und/oder Einsetzen eines Implantats. Dabei können die
vorgenannten Vermessungs- und Planungsmaßnahmen auch durchgeführt werden,
wenn wenigstens ein Referenzkörper 7 anmontierbar
ist, zum Beispiel als zusätzliches
Bauteil oder als Führungselement 8, 8a, 8b,
das wenigstens teilweise aus einem Röntgen-sichtbaren und/oder Kernspintomografie-sichtbaren
Material besteht.
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Nach
dem Auswerten der vorzugsweise dreidimensionalen Daten kann die
Position/Angulation des zum Beispiel größten Führungselements 8 bzw. Hülse entsprechend
der anzustrebenden Implantatposition und/oder Implantatachse ermittelt
und diese entsprechend in einer Übertragungsschablone (Bohrschablnne)
fixiert werden.
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In
das Führungselement 8 kann
beim Ausführungsbeispiel
nach 7 das kleinste Führungselement 8b montiert
werden, das den wirksamen Führungsdurchmesser
auf den Durchmesser des ersten Bohrers (Pilotbohrers) reduziert.
Nach vollendeter Bohrung mit dem ersten Bohrer wird das Führungselement 8b entnommen,
und es wird mit einem größeren Bohrer
durch das größere Führungselemnte 8a die
Bohrung erweitert. Analog dazu kann mit weiteren und größeren Führungselementen
und Bohrern verfahren werden, bis der geplante Enddurchmesser und
die Bohrungstiefe erreicht ist. Danach kann das Implantat durch
das betreffende Führungselement
in den Kiefer eingebracht werden, wobei eine unbeabsichtigte Verschiebung
oder Angulation des Implantats verhindert ist.
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Im
Referenzkörper 7 ist
vorzugsweise ein geschlossener Hohlkörper oder Kapsel, dessen bzw. deren
Gehäuse
aus Röntgen-sichtbarem
Material besteht, und in dessen Hohlraum das Kernspintomografie-sichtbare
Material angeordnet ist.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
besteht das Röntgen-sichtbare
Material aus Titan und das Kernspintomografie-sichtbare Material
aus Gaduliniumsulfat.