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DE102005022889B4 - Verfahren zum Verhindern des Wegrollens eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verfahren zum Verhindern des Wegrollens eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102005022889B4 DE102005022889A DE102005022889A DE102005022889B4 DE 102005022889 B4 DE102005022889 B4 DE 102005022889B4 DE 102005022889 A DE102005022889 A DE 102005022889A DE 102005022889 A DE102005022889 A DE 102005022889A DE 102005022889 B4 DE102005022889 B4 DE 102005022889B4
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Abstract

Verfahren zum Verhindern des Wegrollens eines Kraftfahrzeugs in Verbindung mit einem Anfahrvorgang durch Erzeugen oder Aufrechterhalten einer Bremskraft, bei deren betragsmäßiger Festlegung die Masse des Kraftfahrzeugs berücksichtigt wird oder berücksichtigt worden ist, wobei an das Kraftfahrzeug ein Anhänger angekuppelt sein kann, dadurch gekennzeichnet, dass jedenfalls solange, als keine genauere Ermittlung der Fahrzeugmasse durchgeführt worden ist, für die Masse des Kraftfahrzeugs ohne angekuppelten Anhänger ein erster Wert und für die Masse des Kraftfahrzeugs mit angekuppeltem Anhänger ein zweiter Wert herangezogen wird oder wurde, und dass die Auswahl des zutreffenden Wertes oder der anhand dieses festgelegten Bremskraft durch einfache Erkennung eines angekuppelten Anhängers erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verhindern des Wegrollens eines Kraftfahrzeugs in Verbindung mit einem Anfahrvorgang durch Erzeugen oder Aufrechterhalten einer Bremskraft, bei deren betragsmäßiger Festlegung die Masse des Kraftfahrzeugs berücksichtigt wird oder berücksichtigt worden ist, wobei an das Kraftfahrzeug, bei dem es sich insbesondere um einen Personenkraftwagen handeln kann, ein Anhänger angekuppelt sein kann. Zum technischen Umfeld wird beispielshalber auf die DE 10 2004 025 637 A1 verwiesen.
  • Bekannt sind diese Verfahren, mit denen das Anfahren eines Kraftfahrzeugs an Steigungen vereinfacht werden kann, beispielsweise unter den Namen Anfahrassistent, Bergassistent oder Hillhold(er). Gemein ist allen diesen Verfahren beispielsweise ein hydraulisches, mechanisches oder pneumatisches Bremssystem, mittels dessen das Festhalten und die Verhinderung des Anrollens des Kraftfahrzeuges (in Gefällerichtung) bewerkstelligt wird. Auch sind Verfahren bekannt, bei denen das Anrollen des Kraftfahrzeuges über das Getriebe (insbesondere Automatikgetriebe) verhindert wird. Bei all diesen Funktionen wird beispielsweise durch Betätigung des Bremspedals oder der Handbremse oder über damit in Verbindung stehende Schaltelemente bzw. auch sonstige Betätigungselemente (z.B. Schalter, Taster o.ä.) eine Aktivierung dieser Funktion durchgeführt; eine Deaktivierung erfolgt über die gleichen oder auch andere Hilfsmittel (wie z.B. Gaspedalstellung, Kupplungssignal, Antriebsmomentsignale des Motors o.ä.). Wichtige weitere benötigte Hilfsmittel, Steuersignale oder Schaltmittel und dgl. für die Darstellung der Funktionen sind beispielsweise meist ein oder mehrere Geschwindigkeitssignale für die Erkennung des Fahrzeugstillstands, mechanische, pneumatische oder hydraulische Aktuatoren in den Radbremsen bzw. in den Zuleitungen zu den Radbremsen, über die eine Bremswirkung auf- und abgebaut bzw. zumindest temporär gehalten werden kann (z.B. Steuer-/Regelventile, integriert in Form einer vorhandenen Steuer- oder Regeleinrichtung, beispielsweise ABS-, ASC-/ASR-, DSC-/ESP-System). Ferner können Längsbeschleunigungssensoren oder Neigungssensoren im Fahrzeug vorgesehen sein, mittels derer die Fahrbahnlängsneigung (Steigung bzw. Gefälle) ermittelt und daraus die erforderliche Bremskraft für einen sicheren Stillstand des Kraftfahrzeugs und das für die Fahrbahnneigung benötigte Anfahrmoment bestimmt werden können und ein bzw. mehrere Drucksensoren, mit deren Hilfe der Bremsdruck im Bremssystem ermittelt werden kann.
  • Mit den bekannten Verfahren und Vorrichtungen (insbesondere in Verbindung mit hydraulischen und pneumatischen Bremssystemen) tritt das Problem auf, dass aus Sicherheitsgründen zum Halten des Kraftfahrzeuges im allgemeinen eine deutlich überhöhte Bremskraft bzw. ein überhöhter Bremsdruck eingestellt werden muss, da die genaue Masse des Kraftfahrzeuges bzw. sein Beladungszustand zum Zeitpunkt des Anhaltens meist nicht oder nicht hinreichend genau bekannt ist. Insbesondere stellt es ein Problem dar, dass sich bei einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Personenkraftwagen, an das bzw. den ein Anhänger angekuppelt ist, sich das zu haltende Gesamtgewicht gegenüber dem zulässigen Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges alleine mit angekuppeltem Anhänger mehr als verdoppeln kann und dafür systemseitig auch immer genügend Bremskraftreserven vorgehalten werden müssen.
  • Beim Anfahren aus dem Fahrzeugstillstand muss einerseits die eingestellte Bremskraft bzw. der Bremsdruck wieder relativ schnell gelöst werden, um ein Anfahren gegen die Bremse zu vermeiden. Dadurch ergeben sich häufig störende bzw. unnötige starke Beeinträchtigungen bezüglich Fahrzeugakus tik und Fahrdynamik (z.B. Fahrzeuglängsrucken), die aus Komfortgründen nach Möglichkeit vermieden werden müssen. Andererseits darf das Lösen der Bremse erst dann erfolgen, wenn ein ausreichend hohes Antriebsmoment zur Verfügung steht, damit sich das Kraftfahrzeug ohne Zurückrollen abhängig vom Beladungszustand, und insbesondere abhängig von einem vorhandenen oder nicht vorhanden Anhänger, in die gewünschte Fahrtrichtung in Bewegung setzen kann.
  • Ziel sollte es daher sein, abhängig von der aktuell vorliegenden Fahrzeugmasse (nämlich unter Berücksichtigung der Tatsache, ob an das Kraftfahrzeug ein Anhänger angekuppelt ist oder nicht) die optimale Bremskraft bzw. den optimalen Bremsdruck an dem bzw. den gebremsten Rädern einzustellen. Des Weiteren sollte beim Anfahrwunsch das Lösen der Bremskraft zielgenau bei einem hinreichend hohen Anfahrmoment erfolgen, damit das Kraftfahrzeug nicht ungewollt vorzeitig entgegen der gewünschten Fahrtrichtung anrollen kann und dadurch möglicherweise Unfallsituationen herbeigeführt werden können bzw. das Kraftfahrzeug nicht gegen die Haltekraft anfährt und dadurch Komforteinbußen durch zu langes Bremskraft-Halten (bedingt durch ein zu hohes gefordertes Anfahrmoment) entstehen.
  • In der eingangs genannten DE 10 2004 025 637 A1 ist vorgeschlagen, die Masse eines Kraftfahrzeuges anhand des Verhältnisses zwischen einer Differenz zwischen zwei zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmten Vortriebs- oder Bremskräften und einer Differenz zwischen zwei zu diesen Zeitpunkten erfassten Beschleunigungen oder Verzögerungen zu ermitteln. Anhand dieser solchermaßen ermittelten Fahrzeugmasse kann dann der Bremsdruck geeignet eingestellt werden, um ein unerwünschtes Wegrollen des Kraftfahrzeugs insbesondere an einer Steigung zu verhindern. Dieses vorgeschlagene Verfahren zur Bestimmung der Fahrzeugmasse ist jedoch nicht immer zuverlässig, weil die zu bestimmenden Vortriebs- oder Bremskräfte und die zeitgenau dazu passenden Beschleunigungen oder Verzöge rungen im allgemeinen nicht ausreichend genau bestimmt werden können bzw. nach Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs und anschließendem Anfahren nicht sofort bekannt sind und zunächst erst mit vorher beschriebener Ungenauigkeit im Fahrbetrieb systemseitig ermittelt werden müssen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein demgegenüber vereinfachtes und dennoch zuverlässiges Verfahren aufzuzeigen, mit Hilfe dessen für ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen oder dgl., an das bzw. den ein Anhänger angekuppelt werden kann, ohne bzw. mit angekuppeltem Anhänger jeweils eine geeignete Bremskraft zum Verhindern des unbeabsichtigten Wegrollens des Kraftfahrzeugs in Verbindung mit einem Anfahrvorgang eingestellt werden kann.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist für ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass jedenfalls solange, als keine genauere Ermittlung der Fahrzeugmasse durchgeführt worden ist, für die Masse des Kraftfahrzeugs ohne angekuppelten Anhänger ein erster Wert und für die Masse des Kraftfahrzeugs mit angekuppeltem Anhänger ein zweiter Wert herangezogen wird oder wurde, und dass die Auswahl des zutreffenden Wertes oder der anhand dieses festgelegten Bremskraft durch einfache Erkennung eines angekuppelten Anhängers erfolgt. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Inhalt der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird geeignet erfasst, ob an dem betreffenden Kraftfahrzeug ein Anhänger angekuppelt ist oder nicht. Ein Anhänger kann beispielsweise systemseitig dadurch erkannt werden, indem ein entsprechendes elektrisches Signal (analog, digital oder digital kodiert, wie bspw. CAN-Bus) der Anhängevorrichtung (bspw. elektrische Steckverbindung zwischen dem elektrischen Stromkreis des Kraftfahrzeugs bzw. Personenkraftwagens und demjenigen des Anhängers) von einer Steuereinrichtung erkannt und ausgewertet wird. Auch andere Erkennungsmechanismen sind denkbar, so bspw. über mechanisch betätigte, an der Ankuppelvorrichtung angebrachte Schaltelemente oder bspw. durch Erkennung per ohnehin bereits vorgesehenem Abstandssensor.
  • In Abhängigkeit davon, ob an das Kraftfahrzeug bzw. den Personenkraftwagen oder dgl. ein Anhänger angekuppelt ist oder nicht, wird nun zum Verhindern des Wegrollens des Fahrzeugs eine Bremskraft eingestellt, die entweder für das komplette Gespann, d.h. für das Zug-Fahrzeug (Kraftfahrzeug, PKW) und Anhänger, oder für das Zugfahrzeug bzw. Kraftfahrzeug, PKW oder dgl. alleine ausreichend ist. Diese jeweilige Bremskraft (mit oder ohne angekuppelten Anhänger) wird oder wurde dabei anhand geeigneter Werte für die Masse des Gespanns einerseits sowie für die Masse des Zug-Fahrzeugs/PKW alleine andererseits geeignet festgelegt. Dabei kann diese Auslegung einmalig erfolgen und es werden bzw. sind in einer elektronischen Steuereinheit, mittels derer das vorgeschlagene Verfahren im/am Kraftfahrzeug bzw. PKW umgesetzt wird, geeignete Werte für die Bremskraft mit bzw. ohne angekuppeltem Anhänger abgelegt. Es kann jedoch auch situationsabhängig die jeweilige Bremskraft in der elektronischen Steuereinheit erst ermittelt werden, und zwar ebenfalls unter Berücksichtigung geeigneter Werte für die Masse des Fahrzeugs, und zwar in Abhängigkeit davon, ob es sich um das Zug-Fahrzeug (Kraftfahrzeug bzw. PKW) alleine handelt oder um ein Gespann, bestehend aus Zug-Fahrzeug und angekuppeltem Anhänger. Dabei ist es durchaus möglich, das hiermit vorgeschlagene einfache Verfahren nur in gewissen Betriebszuständen durchzuführen, so insbesondere dann, wenn eine durchaus mögliche Ermittlung der Masse des Fahrzeugs (vgl. bspw. den genannten Stand der Technik) noch nicht bzw. noch nicht mit hinreichender Genauigkeit durchgeführt werden konnte. Wegen der Einfachheit des vorgeschlagenen Verfahrens und den dennoch damit erzielbaren hervorragenden Ergebnissen kann das hiermit vorgeschlagene Verfahren aber auch stets und alleinig angewandt werden.
  • Im Sinne einer vorteilhaften Weiterbildung kann auch ein vom Antriebsaggregat des Kraftfahrzeugs abzugebendes Anfahrmoment zumindest für gewisse Betriebszustände des Fahrzeugs anhand eines ersten Wertes für die Masse des Kraftfahrzeugs alleine und anhand eines zweiten Wertes für die Masse des Kraftfahrzeugs mit angekuppeltem Anhänger bestimmt werden oder bestimmt worden sein, wobei die Auswahl des zutreffenden Wertes oder des anhand dieses festgelegten Anfahrmoments durch einfache Erkennung eines angekuppelten Anhängers erfolgt. Analog der Auswahl der jeweiligen Bremskraft zum Verhindern des Wegrollens mit bzw. ohne angekuppelten Anhänger kann also auch das Anfahrmoment auf einen vorher (einmalig) festgelegten Wert eingestellt oder anhand geeigneter Werte für die zu beschleunigende Masse individuell bestimmt werden.
  • Was die bereits mehrfach genannten Werte für die Masse des Fahrzeugs ohne bzw. mit angekuppelten Anhänger betrifft, so stellen diese quasi Ersatzwerte für die jeweilige tatsächliche Masse dar, die auch als „Schätzwerte" bezeichnet werden können, wenngleich keine Schätzung im eigentlichen Sinne durchgeführt wird. Vielmehr kann vorzugsweise als erster Schätzwert bzw. genannter erster Wert im wesentlichen das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs alleine verwendet werden oder verwendet worden sein. Als zweiter Ersatzwert oder „Schätzwert" oder genannter Wert, der bei angekuppeltem Anhänger verwendet wird, wird dann vorzugsweise die Summe aus dem maximal zulässigen Anhänger-Gewicht und einem geeigneten Wert für das Gewicht des Kraftfahrzeugs verwendet. Es wird somit im wesentlichen jeweils vom zulässigen Gesamtgewicht entweder des Zug-Fahrzeugs alleine oder des Gespanns ausgegangen.
  • Für die Festlegung der Bremskraft mit angekuppeltem Anhänger kann ein multiplikativer oder additiver Verstärkungsfaktor gegenüber der Bremskraft ohne angekuppelten Anhänger Berücksichtigung finden, der im wesentlichen aus dem Verhältnis der Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs und maximal zulässigem Anhänger-Gewicht zum zulässigem Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs alleine gebildet wird oder gebildet wurde. Hiermit ist die im Anhängerbetrieb bzw. Gespannbetriebbetrieb erforderliche Bremskraft besonders einfach bestimmbar.
  • Wird also beispielsweise ein Signal erkannt, das darauf hinweist, das sich am Kraftfahrzeug ein Anhänger befindet, so wird erfindungsgemäß das notwendige Haltedruckniveau (Bremskraft-/Bremsmomentniveau) eines sog. Anfahrassistenz-Systems (das zweckmäßigerweise aber nicht notwendigerweise in einem Fahrwerksregelsystem wie ABS, ASR/ASC, ESP/DSC o.ä integriert sein kann) gegenüber einem Kraftfahrzeug ohne erkanntem Anhänger verändert bzw. angepasst, um das sichere Festhalten des Gespanns bei längsgeneigten Fahrbahnen zu gewährleisten. Die Veränderung bzw. Anpassung des Haltedruckniveaus kann dabei z.B. einfach aus dem Verhältnis des bekannten und in der Steuereinheit abgespeicherten zulässigen Gespann-Gesamtgewichtes (Summe aus zulässigem Kraftfahrzeug- Gesamtgewicht und aus zulässigem Anhänger-Gesamtgewicht) zu dem ebenfalls bekannten und in der Steuereinheit abgespeicherten zulässigen Kraftfahrzeug-Gesamtgewicht ermittelt werden. Der daraus ermittelte Verstärkungsfaktor wird bei der Berechnung des zugrunde gelegten oder ansonsten evtl. nur steigungsabhängig berechneten Haltedruckniveaus für die Bremskraft beispielhaft multiplikativ oder additiv zugeschlagen. Bei nicht erkanntem Anhänger hingegen wird das Bremskraft-Haltedruckniveau entsprechend auf das zulässige Kraftfahrzeug-Gesamtgewicht eingestellt.
  • Die beschriebene Anhängererkennung des Anfahrassistenz-Systems erlaubt bei entsprechender Ausgestaltung auch im Signal-Fehlerfall bzw. bei Signal-Inplausibilität eine sichere Haltefunktion zu gewährleisten. So kann beispielsweise eine Unterbrechung eines einmal erkannten Anhängersignals im laufenden Fahrbetrieb ignoriert und aus Sicherheitsgründen das geänderte Haltedruckniveau bei Eintreten entsprechender Fahrsituationen weiterhin aufrecht erhalten werden. Ebenso kann bei Signal-Inplausibilität (z.B. erkannter elektrischer Übergangswiderstand an der Steckverbindung zum Anhänger oder im Falle einer CAN-Signalübertragung an die Steuereinheit beispielsweise ein ungültiges CAN-Signal) zur Sicherheit immer ein geändertes Haltedruckniveau, nämlich ein solches für einen angekuppelten Anhänger, systemseitig vorgegeben werden.
  • Die für die Deaktivierung (Bremskraft-/momentabbau bzw. Druckabbau) des Anfahrassistenz-Systems notwendigen Anfahrbedingungen werden erfindungsgemäß ebenso über den vorher beschriebenen Anhänger-Erkennungsmechanismus variiert. Dabei kann in analoger Weise wie bei der Haltedruckermittlung bei erkanntem Anhänger aus dem Verhältnis des zulässigen Gespann-Gesamtgewichtes zum zulässigen Kraftfahrzeug-Gesamtgewicht ein Verstärkungsfaktor errechnet bzw. vorgegeben werden, der in die Berechnung der zugrunde gelegten oder ansonsten evtl. steigungsabhängig ermittelten Anfahrbedingung(en) beispielhaft additiv oder multiplikativ eingeht. Auch hier kann/können bei nicht erkanntem Anhänger die notwendige Anfahrbedingung(en) (z.B. Gaspedalstellung bzw. Höhe des Antriebsmomentes oder andere Bedingungen) entsprechend den Gewichtsverhältnissen beim Solo-Kraftfahrzeug (ohne Anhänger) geändert bzw. angepasst werden. Im Anhängersignal-Fehlerfall bzw. bei Signal-Inplausibilität gilt analog das oben Gesagte wie bei der Haltedruckermittlung
  • Grundsätzlich ergibt sich somit eine Sicherheits- bzw. Komfortverbesserung durch Anpassen des jeweiligen Haltekraftniveaus (z.B. Bremsdruckniveau) bzw. der Anfahrbedingungen eines Anfahrassistenten bei Masseänderungen durch erkannten oder nicht erkannten Anhänger bzw. bei Detektion eines fehlerhaften Anhängersignals, wobei noch darauf hingewiesen sei, dass durchaus eine Vielzahl von Details abweichend von obigen Erläuterungen gestaltet sein kann, ohne den Inhalt der Patentansprüche zu verlassen.

Claims (7)

  1. Verfahren zum Verhindern des Wegrollens eines Kraftfahrzeugs in Verbindung mit einem Anfahrvorgang durch Erzeugen oder Aufrechterhalten einer Bremskraft, bei deren betragsmäßiger Festlegung die Masse des Kraftfahrzeugs berücksichtigt wird oder berücksichtigt worden ist, wobei an das Kraftfahrzeug ein Anhänger angekuppelt sein kann, dadurch gekennzeichnet, dass jedenfalls solange, als keine genauere Ermittlung der Fahrzeugmasse durchgeführt worden ist, für die Masse des Kraftfahrzeugs ohne angekuppelten Anhänger ein erster Wert und für die Masse des Kraftfahrzeugs mit angekuppeltem Anhänger ein zweiter Wert herangezogen wird oder wurde, und dass die Auswahl des zutreffenden Wertes oder der anhand dieses festgelegten Bremskraft durch einfache Erkennung eines angekuppelten Anhängers erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei zum Anfahren an einer Steigung die entsprechend ermittelte Bremskraft abgebaut und vom Fahrzeug-Antriebsaggregat ein Anfahrmoment abgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Antriebsaggregat des Kraftfahrzeugs abzugebende Anfahrmoment jedenfalls solange, als keine genauere Ermittlung der Fahrzeugmasse durchgeführt worden ist, anhand des ersten Wertes für die Masse des Kraftfahrzeugs alleine und anhand des zweiten Wertes für die Masse des Kraftfahrzeugs mit angekuppeltem Anhänger bestimmt wird oder wurde, und dass die Auswahl des zutreffenden Wertes oder des anhand dieses festgelegten Anfahrmoments durch einfache Erkennung eines angekuppelten Anhängers erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als erster Wert im wesentlichen das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs verwendet wird oder wurde.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als zweiter Wert die Summe aus dem maximal zulässigen Anhänger-Gewicht und einem geeigneten Wert für das Gewicht des Kraftfahrzeugs verwendet wird oder wurde.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Festlegung der Bremskraft mit angekuppeltem Anhänger ein multiplikativer oder additiver Verstärkungsfaktor gegenüber der Bremskraft ohne angekuppelten Anhänger Berücksichtigung findet, der im wesentlichen aus dem Verhältnis der Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs und maximal zulässigem Anhänger-Gewicht zum zulässigen Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs alleine gebildet wird oder wurde.
  6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennung eines angekuppelten Anhängers dadurch erfolgt, dass ein elektrisches Signal des Kraftfahrzeug-Stromkreises, an den der Anhänger angekoppelt ist, ausgewertet wird, oder dass ein geeignetes Schaltelement oder ein geeigneter Sensor auf einen angekuppelten Anhänger hinweist.
  7. Elektronische Steuereinheit für ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangegangenen Ansprüche.
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