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DE102005022834A1 - Verfahren zur Verbreitung von mit DRM belegten digitalen Inhalten - Google Patents

Verfahren zur Verbreitung von mit DRM belegten digitalen Inhalten Download PDF

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DE102005022834A1
DE102005022834A1 DE102005022834A DE102005022834A DE102005022834A1 DE 102005022834 A1 DE102005022834 A1 DE 102005022834A1 DE 102005022834 A DE102005022834 A DE 102005022834A DE 102005022834 A DE102005022834 A DE 102005022834A DE 102005022834 A1 DE102005022834 A1 DE 102005022834A1
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DE
Germany
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drm
ticket
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licenses
server
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DE102005022834A
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English (en)
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Susan Dr. Wegner
Sven Dr. Wischnowsky
Bernhard Dr. Feiten
Gerd Dipl.-Ing. Foth
Jens Dipl.-Ing. Kroll
Florian Dipl.-Inform. Kölln
Peter Dipl.-Inform. Hofmann
Hauke Dipl.-Inform. Witt
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Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Publication date
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Priority to US11/913,875 priority patent/US20090228395A1/en
Priority to EP06722762A priority patent/EP1882228A1/de
Priority to PCT/DE2006/000613 priority patent/WO2006119722A1/de
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    • G06F21/00Security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F21/10Protecting distributed programs or content, e.g. vending or licensing of copyrighted material ; Digital rights management [DRM]

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbreitung von mit DRM (Digital Rights Management) belegten digitalen Inhalten. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird dem Erwerber von Lizenzen für einen DRM gesicherten Content ein digitales Ticket (DRM-Ticket) zur Verfügung gestellt, welches eine eindeutige, über ein Computernetzwerk kontaktierbare Zieladresse auf einem Server (DRM-Server) darstellt. Unter dieser Adresse können durch einen im Besitz des Tickets befindlichen Nutzer Lizenzen auf ein zur Wiedergabe des Inhalts genutztes Geräte heruntergeladen werden. Die Lizenzen werden im Moment ihrer durch die Nutzung des DRM-Tickets erfolgenden Anforderung auf der Grundlage an das DRM-Ticket gekoppelter Rechte generiert, wobei die jeweiligen Rechte vom Contentanbieter im Zuge der Erzeugung des DRM-Tickets bestimmt werden. Dem Erwerber werden die Lizenzen also zunächst nur indirekt als digitales Ticket zur Verfügung gestellt. Unter der durch dieses bezeichneten Adresse können er oder andere Nutzer dann später mittels des DRM-Tickets Lizenzen als gerätespefizische Lizenzen beziehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbreitung von mit DRM (Digital Rights Management) belegten digitalen Inhalten. Sie bezieht sich vorzugsweise auf die Verbreitung entsprechender Inhalte, vor allem medialer Inhalte, über das Internet, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein.
  • Im Zuge der zunehmenden Verbreitung von medialen Inhalten und sonstigen digitalen Inhalten (Content) über breitbandige Netze hat die Sicherung und Wahrung der Rechte der Urheber beziehungsweise auch der an der Erstellung der Inhalte und ihrer Distribution Beteiligten eine große Bedeutung gewonnen. Hierbei geht es vor allem darum, einem massenhaften unentgeltlichen Download sowie dem Missbrauch durch widerrechtliche Kopien beziehungsweise eine widerrechtliche gewerbliche Verbreitung vorzubeugen.
  • Das Problem des Missbrauchs digitaler Inhalte und der Missachtung daran bestehender Rechte ist vor allem durch die Entwicklung ausgefeilter Kompressionsverfahren mit hohen Kompressionsraten und die gleichzeitig zunehmende Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien, wie DSL, besonders virulent geworden. In neuerer Zeit wurden daher zunehmend Techniken entwickelt, welche die Wahrung der genannten Rechte ermöglichen beziehungsweise den widerrechtlichen Missbrauch insbesondere medialer Inhalte trotz der massenhaften Verbreitung über beispielsweise das Internet verhindern sollen. Entsprechende Techniken werden unter dem Begriff des „Digital Rights Management" zusammengefasst. Hierbei werden seitens der Anbieter Vorkehrungen getroffen, welche es ihnen ermöglichen, den Umfang und gegebenenfalls die Wege der Verbreitung des Content zu beeinflussen. Dies geschieht durch Verschlüsselung der Inhalte. Nach dem Stand der Technik lädt der Nutzer eines entsprechend geschützten digitalen Inhalts den Content sowie den Schlüssel auf ein zur Wiedergabe des Inhalts geeignetes Gerät. Im Allgemeinen unter Nutzung eines so genannten Token erwirbt er, in der Regel durch Download von einem Rechtekontrollserver, einem so genannten DRM-Server eines Distributors, eine Lizenz in Form eines Schlüssels und daran gekoppelter Rechteattribute, welche Art, Umfang und/oder Dauer einer zulässigen Nutzung des Inhalts regeln. Dabei wird der Schlüssel mit der gerätespezifischen Hard- und/oder Software des jeweiligen Gerätes, auf welches er übertragen wird, verbunden. Somit wird die Nutzung des jeweiligen Content fest an das entsprechende Gerät gebunden.
  • Auf der anderen Seite existieren zwischenzeitlich in Form und Art unterschiedlichste Geräte zur Wiedergabe von digitalen Inhalten, insbesondere von medialen Inhalten. Dabei reicht die Palette vom Handy über den Laptop oder PC bis hin zu aus der Konvergenz zwischen Rechentechnik und Kommunikationstechnik beziehungsweise Rechentechnik und Unterhaltungselektronik entstandenen Geräten. Demzufolge besteht seitens der Nutzer durchaus der Bedarf, erworbene digitale Inhalte auf unterschiedlichen Geräten zu nutzen. Dies ist jedoch mit den bisher bekannten Lösungen zur Umsetzung des DRM nicht möglich. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass entsprechende Inhalte künftig nahezu ausschließlich über die genannten Wege verbreitet werden, so dass herkömmliche Vertriebswege, beispielsweise Verkaufsstellen für Musik- oder Video-CDs, an Bedeutung verlieren. Abgesehen davon ist es möglich, dass sich auch für diese konventionellen Vertriebswege durch die Nutzung von DRM neue Möglichkeiten ergeben, etwa derart, dass der Kunde sich in entsprechenden Geschäften die Inhalte einer CD selber zusammenstellen kann und deren Nutzung mit Hilfe des DRM geregelt wird, um beispielsweise eine Vervielfältigung mit gleichbleibender Qualität und in beliebiger Anzahl zu unterbinden. Dabei wird es nach den zuvor beschriebenen herkömmlichen Techniken dem Erwerber entsprechender Inhalte deutlich erschwert, solche Inhalte für Dritte, beispielsweise zum Zwecke des Verschenkens, zu erwerben, wenn entsprechende Lizenzen zur Nutzung der Inhalte von vornherein jeweils ausschließlich an ein bestimmtes Gerät gebunden sind. So ist es dem Schenkenden beispielsweise nicht möglich, die von ihm erworbenen Inhalte zunächst auf einem eigenen Gerät wiederzugeben, um sich einen Eindruck von ihnen zu verschaffen, und diese dann an jemand anderen zu verschenken.
  • Zudem sind die bisher im Einsatz befindlichen DRM-Systeme, verschiedener, Lizenzen zur Nutzung entsprechender digitaler Inhalte veräußernder Distributoren proprietärer Art, das heißt die Nutzung der Inhalte mittels der Lizenzen ist ausschließlich unter Verwendung von dem jeweiligen Distributor zur Verfügung gestellter Hard- und/oder Software-Lösungen möglich. Dies macht die Nutzung DRM belegter Inhalte für die Nutzer nicht eben komfortabel.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lösung zu schaffen, welche trotz des Einsatzes von DRM eine flexiblere Nutzung entsprechend gesicherter digitaler Inhalte ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Aus- beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
  • Das vorgeschlagene Verfahren dient der Verbreitung digitaler Inhalte, welche mit DRM belegt sind, wobei der Content, wie aus dem Stand der Technik bekannt, verschlüsselt ist und seine Wiedergabe an eine Lizenz gebunden ist. Die Lizenz ist als digitaler Schlüssel ausgestaltet und mit Attributen, so genannten Rechten, verbunden, welche Art, Umfang und/oder Dauer einer zulässigen Nutzung des Inhalts regeln.
  • Erfindungsgemäß wird dem Erwerber von Lizenzen für einen DRM gesicherten Content ein digitales Ticket (im Weiteren auch DRM-Ticket) zur Verfügung gestellt wird, welches eine eindeutige, über ein Computernetzwerk kontaktierbare Zieladresse auf einem Server (im Weiteren auch DRM-Server) darstellt. Unter dieser Adresse können durch einen im Besitz des Tickets befindlichen Nutzer, bei dem es sich nicht zwingend um den Erwerber des entsprechenden Content handeln muss, Lizenzen auf ein zur Wiedergabe des Inhalts genutztes Gerät herunter geladen werden. Diese Lizenzen werden im Moment ihrer durch die Nutzung des DRM-Tickets erfolgenden Anforderung auf der Grundlage an das DRM-Ticket gekoppelter Rechte generiert, wobei die jeweiligen Rechte vom Contentanbieter im Zuge der Erzeugung des DRM-Tickets bestimmt werden. Dabei kann die Ticketerzeugung, welche vorzugsweise durch Nutzung einer Zufallszahl in Verbindung mit einem Hash-Algorithmus geschieht, auf dem DRM-Server selbst erfolgen oder das Ticket wird auf einem System des Contentanbieters generiert und auf den DRM-Server übertragen, das heißt die entsprechende Zieladresse dort eingerichtet und an diese die mit dem DRM-Ticket gekoppelten Rechte, in Form entsprechender Attribute übertragen. Eine später unter Nutzung des DRM-Tickets generierte Lizenz als solches wird wiederum als gerätespezifische Lizenz mit zugehörigen Schlüsseln zur Entschlüsselung des mit DRM belegten Content ausgeliefert, also an ein zur Wiedergabe des Content geeignetes Gerät übertragen.
  • Der Unterschied zum Stand der Technik besteht, wie erkennbar, darin, dass dem Erwerber die Lizenzen zunächst nur indirekt als digitales Ticket, nämlich als eine unfälschbare auf eine Adresse auf einem Server, nämlich dem DRM-Server verweisende Adresse, zur Verfügung gestellt werden. Hier können dann später unter Nutzung des DRM-Tickets Lizenzen als gerätespezifische Lizenz bezogen werden. Gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten DRM-Systemen ist somit quasi eine zusätzliche Instanz realisiert, durch welche die Lizenzen, im Hinblick auf die Empfänger beziehungsweise die von ihnen verwendeten Geräte flexibler vergeben werden können, so dass der Content flexibler verbreitet werden kann und zwar auch unabhängig vom eigentlich zugrunde liegenden DRM-System eines die Nutzungsrechte Vergebenden. Es wird deutlich, dass es somit einem Erwerber eines mit DRM belegten Content möglich ist, Lizenzen für dessen Nutzung auf Dritte zu übertragen, indem er beispielsweise Verwandten oder Bekannten die entsprechende Adresse (DRM-Ticket) mitteilt beziehungsweise anderweitig zur Verfügung stellt. So kann der Erwerber den Verwandten oder Freunden die Nutzung des Content beispielsweise schenken, indem er ihnen das von ihm erworbene DRM-Ticket mit den zugehörigen Rechten und damit die unter der durch das Ticket bezeichneten Adresse zu generierenden Lizenzen überlässt. Die jeweiligen Rechte werden vom Distributor der Lizenzen bei der Erzeugung des DRM-Tickets festgelegt. Bei der durch ein erfindungsgemäßes DRM-Ticket bezeichneten Zieladresse handelt es sich vorzugsweise um die URL einer, auf einem über das Internet kontaktierbaren DRM-Server gehaltenen Internetseite.
  • Entsprechend einer Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken im Zuge der Erzeugung des DRM-Tickets, mit den daran gekoppelten Rechten für die Nutzung des jeweiligen digitalen Inhalts, durch den Contentanbieter eine Content-ID und eine Nutzungs-ID sowie optional eine Shop-ID an die durch das DRM-Ticket bezeichnete Zieladresse des DRM-Servers übertragen.
  • Das DRM-Ticket kann als eine auf einem Gerät des Erwerbers und/oder eines Nutzers des Inhalts speicherbare Textdatei ausgebildet sein oder aber als eine URL, welche von der das digitale Ticket bereitstellenden Quelle als Lesezeichen unmittelbar in einen auf dem Gerät ausführbaren Browser eingeschrieben wird. Entsprechend einer besonders vorteilhaften und daher bevorzugten Ausführungsform werden jedoch ein oder mehrere, zur Nutzung mit DRM belegter Inhalte berechtigende digitale Tickets in einer Ticket-Box verwaltet. Diese ist in Form einer Datenbank ausgebildet, welche auf einem über ein Computernetzwerk kontaktierbaren Server gehalten wird, wobei sich ein Nutzer des DRM-Tickets zu dessen Nutzung gegenüber der Ticket-Box authentifiziert. Vorzugsweise handelt es sich bei dem besagten Server um den DRM-Server selbst. Der Nutzer braucht dann beispielsweise in seinem Browser für alle unter Nutzung des Verfahrens wiederzugebenden digitalen Inhalte nur noch eine Adresse beziehungsweise URL zu speichern unter der alle DRM-Tickets für ihn verwaltet werden, wobei der Nutzer nach Auswahl eines Tickets zu dessen Nutzung, durch einen Redirect, auf die durch das DRM-Ticket bezeichnete Adresse weitergeleitet wird.
  • Durch das vorgestellte Verfahren wird, wie bereits dargestellt, eine Ebene oberhalb der bisher von einander unabhängigen und im Allgemeinen proprietären DRM-Systeme verschiedener Anbieter und Betreiber realisiert. Dabei ist es möglich, dass die zur Durchführung des Verfahrens auf dem DRM-Server genutzten Zieladressen DRM-Tickets verschiedener Contentanbieter zur Generierung von Lizenzen eines oder verschiedener Lizenzgeber repräsentieren.
  • Die Distribution der erfindungsgemäßen DRM-Tickets erfolgt vorzugsweise über Online-Shops, wobei ein erworbenes DRM-Tickets über das Internet an den Erwerber ausgegeben wird. Dabei wird das Ticket im Zuge eines Downloads auf ein Gerät des Erwerbers oder in die bereits erwähnte Ticket-Box übertragen.
  • Möglich ist aber auch eine Distribution der DRM-Tickets über Wechselspeichermedien. Die DRM-Tickets werden dann in einem Gerät des Erwerbers oder eines in ihrem Besitz befindlichen Nutzers auf dem jeweiligen Wechselspeichermedium verwaltet oder zur Verwaltung von dem Wechselspeichermedium auf einen Speicher des Gerätes übertragen. Auch für diesen Distributionsweg ist jedoch der Einsatz der Ticket-Box denkbar. Das oder die DRM-Tickets werden dabei mittels des entsprechenden, mit einem Internetzugang ausgestatteten oder über einen solchen verfügenden Gerätes durch einen Upload von dem Wechselspeichermedium auf eine Ticket-Box übertragen.
  • Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem mit DRM belegten Content eine verschlüsselte URL beigefügt, welche im Falle dessen, dass auf einem zur Wiedergabe des Content vorgesehenen Endgerät eines Nutzers keine zur Nutzung des Content berechtigenden Lizenzen zur Verfügung stehen, durch dieses Endgerät selbsttätig kontaktiert wird. Unter dieser URL hat der Nutzer des Endgeräts die Möglichkeit, menügeführt ein DRM-Ticket zu erwerben oder auf ein in einer Ticket-Box verwaltetes DRM-Ticket zuzugreifen.
  • Vorzugsweise besitzen die DRM-Tickets eine zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer. Dies ist beispielsweise sinnvoll, um zu vermeiden, dass eventuell über längere Zeiträume hinweg nicht genutzte Tickets in Form einer ständig steigenden Zahl von URLs auf dem DRM-Server vorgehalten werden müssen, gegebenenfalls aber auch, um Manipulationsversuchen vorzubeugen. Denkbar ist es auch, für ein DRM-Ticket eine maximale Anzahl zum Zwecke des Downloads generierbarer Lizenzen festzulegen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren soll nachfolgend in der Art eines Ausführungsbeispiels anhand von Zeichnungen nochmals näher erläutert werden. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: Die Abläufe bei der Nutzung eines DRM-Tickets in Form eines Ablaufschemas
  • 2: Die Abläufe beim Erwerb eines DRM-Tickets in einer der 1 entsprechenden Darstellung
  • In der Art eines Ablaufschemas beziehungsweise Workflows zeigt die, aus Platzgründen, in Teile 1a und 1b unterteilte 1 die Abläufe bei der Nutzung eines DRM-Tickets. Danach gestaltet sich der Ablauf der Nutzung eines entsprechenden Tickets wie folgt. Der Nutzer startet auf einem dafür geeigneten Gerät, beispielsweise einem MP3-Player, einen durch DRM belegten Content, also beispielsweise einen verschlüsselten Musiktitel. Durch die Hard- und Software des Players wird überprüft, ob sich auf dem Gerät eine entsprechende Lizenz zum Abspielen des ausgewählten digitalen Content befindet. Ist dies gegeben, kann der Inhalt, also gemäß dem gewählten Beispiel der Musiktitel, entsprechend den Festlegungen der auf dem Gerät vorhandenen Lizenz beziehungsweise entsprechend den durch die Lizenz gegebenen Rechten wiedergegeben werden. Andernfalls wird durch den Player, welcher über einen Internetzugang verfügt oder Zugriff auf einen solchen hat, eine in dem Content verschlüsselte URL ausgelesen und über das Internet unter Nutzung dieser URL eine Verbindung zu einem Server aufgebaut. Der Verbindungsaufbau und die menügeführte Kommunikation mit dem Server erfolgen mittels eines durch den Player unterstützten Browsers. Im Sinne der Erfindung handelt es sich bei dem Server um den DRM-Server selbst oder um einen Server über den in Abhängigkeit der durch den Nutzer über das Menü getroffenen Auswahl der DRM-Server kontaktiert wird. Vorzugsweise wird die Software für die menügeführte Kommunikation, wie in dem dargestellten Beispiel, ebenfalls auf dem DRM-Server gehalten, das heißt von dem vorgenannten Player wird unmittelbar eine URL auf dem DRM-Server kontaktiert.
  • Nach der Herstellung der Verbindung zum DRM-Server kann der Benutzer menügeführt entscheiden, ob er ein DRM-Ticket erwerben oder ein bereits früher erworbenes, in einer Ticket-Box verwaltetes Ticket nutzen möchte. Über ein gegebenenfalls von ihm oder von einem Dritten erworbenes und in seinem Besitz befindliches DRM-Ticket bezieht er dann, wie im Beispiel, unmittelbar oder über eine Verlinkung zu einem weiteren Server des Contentanbieters, eine in diesem Moment generierte Lizenz zur Wiedergabe des von ihm ausgewählten Content. Auch die Ticket-Box wird, wie im gezeigten Beispiel, vorzugsweise auf dem DRM-Server selbst verwaltet. Unabhängig von Anzahl und Art der in der Ticket-Box verwalteten Tickets, das heißt Adressen beziehungsweise URLs, braucht der Nutzer dabei lediglich die Adresse der Ticket-Box kennen und ansprechen und kann dann, nach einer Authentifizierung über die darin verwahrten digitalen Tickets verfügen.
  • Den Zugriff auf ein gegebenenfalls bereits auf dem DRM-Server in der Ticket-Box verwahrtes digitales Ticket erhält er beispielsweise, wie bereits allgemein für die Zugangsmöglichkeiten zum Internet bekannt, im Rahmen eines Login, also einer Authentifikationsprozedur. Das von dem Nutzer persönlich käuflich erworbene oder ihm zur Nutzung überlassene und gegebenenfalls in der Ticket-Box verwaltete DRM-Ticket, hat eine durch den Contentanbieter im Zusammenhang mit der Tarifierung für seinen Erwerb festlegbare Geltungsdauer. Solange das Ticket gültig ist, kann der Benutzer von unterschiedlichen Geräten aus über das DRM-Ticket, respektive die durch das Ticket repräsentierte Adresse, gemäß dem Beispiel eine Adresse auf dem DRM-Server, Lizenzen zur Nutzung des Content downloaden. Diese werden dann wiederum, wie vom Stand der Technik bekannt, als gerätespezifische Schlüssel auf das jeweils zum Downloaden genutzte Gerät übermittelt. Hier können die Lizenzen entsprechend den von ihnen beinhalteten Rechten und den durch diese festgelegten Bedingungen zur Wiedergabe des Content genutzt werden. Bei dem Content kann es sich um Audiodaten, Videodaten oder sonstige Daten nichtmedialen Inhalts handeln. In der jeweiligen Lizenz sind dann die für die Nutzung des entsprechenden Content eingeräumten Rechte, wie Abspielen, Ansehen oder Drucken, geregelt. Sofern der Nutzer versucht, auf ein DRM-Ticket in der Ticket-Box zurückzugreifen, dort aber kein gültiges Ticket mehr für ihn gespeichert ist, wird er ebenfalls zu einer Internetseite für einen Ticketerwerb weitergeleitet.
  • Die 2, ebenfalls in Teile 2a und 2b unterteilt, zeigt die Abläufe beim Ticketerwerb. Im Beispiel erfolgt der Ticketerwerb bei einem Online-Shop. Über einen Browser kontaktiert der Nutzer den Onlineshop. Hier wählt er ein Produkt aus, für welches er ein digitales beziehungsweise ein DRM-Ticket erwerben möchte. Dieses wird nach dem Erwerb in Form einer eindeutigen, nicht fälschbaren URL an ihn ausgeliefert, welche unter Nutzung einer Zufallszahl und Verwendung eines Hash-Algorithmus erzeugt wird. Dabei kann der Nutzer wahlweise das Ticket auf einem dafür geeigneten Endgerät selber abspeichern oder es in einer Ticket-Box, vorzugsweise auf dem DRM-Server, verwalten lassen. Im erstgenannten Fall ist er für die Verwaltung der Tickets selbst verantwortlich ist. Dem gegenüber hat die Ticket-Box den Vorteil, dass dort das Ticket gegen ein versehentliches Löschen oder Diebstahl geschützt ist. Eine an das DRM-Ticket gebundene Lizenz wird bei Kontaktierung der durch das digitale Ticket bezeichneten URL des DRM-Servers generiert und zusammen mit dem Schlüssel zur Entschlüsselung eines DRM-gesicherten Content auf das für die Verbindung mit dem DRM-Server genutzte Gerät übertragen. Zu Verwaltungszwecken werden im Zuge der Erzeugung des DRM-Tickets, mit den daran gekoppelten Rechten, vom Online-Shop eine Content-ID und eine Nutzungs-ID zum DRM-Server übertragen. Optional wird außerdem, zum Zwecke der Abrechnung zwischen dem Betreiber des DRM-Servers einerseits und dem Contentanbieter beziehungsweise dem die Lizenzen ausgebenden Distributor andererseits, eine Shop-ID mit übertragen. Über die Content-ID wird später eine unter Verwendung des DRM-Tickets für einen bestimmten Content angeforderte Lizenz an den Nutzer ausgeliefert, welche zur Wiedergabe eines entsprechenden Content auf das dazu verwendete Gerät übertragen wird. Die Lizenz ist dann wiederum, wie vom Stand der Technik bekannt, eine gerätespezifische Lizenz. Es wird jedoch erkennbar, dass durch die darüber liegende Ebene des übertragbaren digitalen Tickets die, für sich betrachtet, jeweils gerätespezifischen Lizenzen von verschiedenen Nutzern auf unterschiedlichen Geräten genutzt werden können.
  • Die DRM-Tickets werden, wie in dem zuvor dargestellten Beispiel vorzugsweise online vertrieben beziehungsweise bezogen. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, die entsprechende URL über andere Wege an den Kunden zu bringen, so beispielsweise über Wechselspeichermedien, wie CD oder DVD. Gleiches gilt für den digitalen, durch DRM belegten Content, dessen Distribution, wie auch aus dem Stand der Technik bekannt, bezogen auf die dazu verwendeten technischen Wege grundsätzlich unabhängig ist von der Distribution der zu seiner Nutzung erforderlichen Lizenzen.
  • Der digitale Content kann dabei neben der Online-Übertragung über einen Shop, per Superdistribution, per CD oder ähnlicher Verfahren auf das Abspielgerät des Nutzers gelangen. Abspielgeräte sind typischer Weise PC, Laptop, PDA, MDA, MP3-Player, Handy oder ähnliche Geräte mit digitalem Speicher und einer Möglichkeit, digitalen Content zu laden.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Verbreitung digitaler Inhalte (Content), welche mit einem Management digitaler Rechte (DRM-Digital Rights Management) belegt sind, wobei der digitale Inhalt verschlüsselt und seine Wiedergabe an eine Lizenz gebunden ist, die durch einen digitalen Schlüssel und mit diesem verbundene Attribute, weiche Art, Umfang und/oder Dauer einer zulässigen Nutzung des Inhalts regeln, ausgestaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass einem Erwerber von Lizenzen ein digitales Ticket (DRM-Ticket) zur Verfügung gestellt wird, welches eine eindeutige, über ein Computernetzwerk kontaktierbare Zieladresse auf einem Server (DRM-Server) darstellt, unter welcher durch einen im Besitz des DRM-Tickets befindlichen Nutzer Lizenzen auf ein zur Wiedergabe des Inhalts genutztes Gerät herunter ladbar sind, wobei diese Lizenzen im Moment des Downloads auf dem DRM-Server auf der Grundlage an das DRM-Ticket gekoppelter, von dem Contentanbieter bei der Erzeugung des Tickets festgelegter Rechte generiert werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Zieladresse um die URL einer, auf einem über das Internet kontaktierbaren DRM-Server gehaltenen Internetseite handelt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das DRM-Ticket unter Nutzung einer Zufallszahl in Verbindung mit einem Hash-Algorithmus erzeugt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken im Zuge der Erzeugung des DRM-Tickets, mit den daran gekoppelten Rechten für die Nutzung des jeweiligen digitalen Inhalts, durch den Contentanbieter eine Content-ID und eine Nutzungs-ID sowie optional eine Shop-ID an die durch das DRM-Ticket bezeichnete Zieladresse des DRM-Servers übertragen wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das DRM-Ticket als eine auf einem Gerät des Erwerbers und/oder eines Nutzers des Inhalts speicherbare Textdatei oder als eine URL ausgebildet ist, welche von der das DRM-Ticket bereitstellenden Quelle als Lesezeichen unmittelbar in einen auf dem Gerät ausführbaren Browser eingeschrieben wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere, zur Nutzung mit DRM belegter Inhalte berechtigende DRM-Tickets in einer Ticket-Box verwaltet werden, welche in Form einer Datenbank ausgebildet ist, die auf einem über ein Computernetzwerk kontaktierbaren Server gehalten wird, wobei sich ein Nutzer des DRM-Tickets zu dessen Nutzung gegenüber der Ticket-Box authentifiziert.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ticket-Box ebenfalls auf dem DRM-Server gehalten wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Durchführung des Verfahrens auf dem DRM-Server genutzten Zieladressen DRM-Tickets verschiedener Contentanbieter zur Generierung von Lizenzen eines oder verschiedener Lizenzgeber repräsentieren.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Distribution von DRM-Tickets über Online-Shops erfolgt, wobei ein erworbenes DRM-Tickets über das Internet an eine Ticket-Box oder im Zuge eines Downloads auf ein Gerät des Erwerbers übertragen wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Distribution von DRM-Tickets über Wechselspeichermedien erfolgt, wobei sie in einem Gerät des Erwerbers oder eines in ihrem Besitz befindlichen Nutzers auf dem jeweiligen Wechselspeichermedium verwaltet oder zur Verwaltung von dem Wechselspeichermedium auf einen Speicher des Gerätes übertragen werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Distribution von DRM-Tickets über Wechselspeichermedien erfolgt, wobei sie mittels eines Gerätes des Erwerbers oder eines in ihrem Besitz befindlichen Nutzers durch einen Upload von dem Wechselspeichermedium auf eine sie verwaltende Ticket-Box übertragen werden.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem mit DRM belegten Content eine verschlüsselte URL beigefügt wird, die im Falle dessen, dass auf einem zur Wiedergabe des Content vorgesehenen Endgerät eines Nutzers keine zur Nutzung des Content berechtigenden Lizenzen zur Verfügung stehen, durch dieses Endgerät selbsttätig kontaktiert wird und unter welcher der Nutzer des Endgeräts menügeführt die Möglichkeit hat, ein DRM-Ticket zu erwerben oder ein in einer Ticket-Box verwaltetes DRM-Ticket zu nutzen.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das DRM-Ticket eine zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass für ein DRM-Ticket eine maximale Anzahl zum Zwecke des Downloads generierbarer Lizenzen festgelegt wird.
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