DE102005022018A1 - Sicherheitspapier und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen, mit zumindest zwei durchgehenden Öffnungen (12, 16). Erfindungsgemäß ist eine erste (12) der durchgehenden Öffnungen während der Papierherstellung erzeugt und weist im Randbereich (14) charakteristische Unregelmäßigkeiten auf, während eine zweite (16) der durchgehenden Öffnungen nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen mit einem scharf begrenzten Randbereich (18) erzeugt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen.
- Sicherheitspapiere oder Wertdokumente werden zur Absicherung oft mit verschiedenen Echtheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Überprüfung der Echtheit des Sicherheitspapiers oder Wertdokuments gestatten und die zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen.
- Im Sinne der Erfindung bezeichnet dabei der Begriff „Sicherheitspapier" das unbedruckte Papier, das üblicherweise in quasi endloser Form vorliegt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterverarbeitet wird. Als „Wertdokument" wird ein Dokument bezeichnet, das für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch fertig gestellt ist. Wertdokumente im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere Banknoten, Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Schecks, hochwertige Eintrittskarten, aber auch andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Pässe und sonstige Ausweisdokumente, sowie Produktsicherungselemente, wie Etiketten, Siegel, Verpackungen und dergleichen. Die vereinfachte Benennung „Sicherheitspapier" oder „Wertdokument" schließt im Folgenden alle derartigen Dokumente und Produktsicherungsmittel ein.
- Die Druckschrift WO 95/10420 beschreibt ein Wertdokument, in das nach seiner Herstellung eine durchgehende Öffnung gestanzt wird, die anschließend mit einer die Öffnung allseits überragenden Abdeckfolie einseitig verschlossen wird. Die Abdeckfolie ist zumindest in einem Teilbereich transpa rent, so dass beim Versuch, das Wertdokument zu kopieren, der Untergrund durchscheint und vom Kopiergerät entsprechend wiedergegeben wird. Auf diese Weise können Fälschungen leicht erkannt werden. Allerdings kann die durch Ausstanzen erzeugte Öffnung von einem Fälscher ebenso erzeugt werden. Die Farbkopie eines echten Wertdokuments weist zwar den transparenten Bereich nicht mehr auf, dieser Bereich kann jedoch nachträglich analog zum echten Wertdokument ausgestanzt und mit einer passenden Abdeckfolie erneut verschlossen werden. Derartige Fälschungen sind nur schwer zu erkennen.
- Zur Abhilfe ist in der Druckschrift WO 03/054297 vorgeschlagen worden, bereits während der Papierherstellung eine durchgehende Öffnung zu erzeugen. Eine derartige, bei der Blattbildung erzeugte Öffnung weist im Randbereich charakteristische Unregelmäßigkeiten auf, die am fertigen Papier nachträglich nicht herstellbar sind. Die Unregelmäßigkeiten zeigen sich insbesondere durch das Fehlen einer scharfen Schnittkante bzw. durch unregelmäßiges Anlagern von Fasern im Randbereich und durch in die Öffnung ragende Einzelfasern. Derart erzeugte Öffnungen haben einen ähnlich hohen Sicherheitswert wie ein bei der Papierherstellung erzeugtes Wasserzeichen oder ein bei der Papierherstellung eingebetteter Sicherheitsfaden.
- Allerdings schwanken solche bei der Papierherstellung erzeugte Öffnungen oft in ihrer Qualität und sind nicht einfach reproduzierbar herzustellen. Teilweise besteht auch die Gefahr, dass Faserbündel die Öffnung zu Teil verschließen.
- Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitspapier zu schaffen, das die Nachteile des Stands der Technik vermeidet. Insbesondere soll das Sicherheitspapier die hohe Fälschungssicherheit der bei der Papierherstellung erzeugten Öffnungen mit hoher Reproduzierbarkeit bei der Herstellung und guter Erkennbarkeit der durch die Öffnungen gebildeten Echtheitsmerkmale verbinden.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- In einem ersten Erfindungsaspekt enthält ein gattungsgemäßes Sicherheitspapier zumindest zwei durchgehende Öffnungen, wobei eine erste der durchgehenden Öffnungen während der Papierherstellung erzeugt ist und im Randbereich charakteristische Unregelmäßigkeiten aufweist, und eine zweite der durchgehenden Öffnungen nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen mit einem scharf begrenzten Randbereich erzeugt ist.
- Die Umrissformen der ersten und der zweiten durchgehenden Öffnung stehen dabei vorzugsweise in einem Sinnzusammenhang. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Umrissformen der ersten und der zweiten durchgehenden Öffnung aufeinander bezogene oder einander ergänzende Informationen, wie etwa ein Bildmotiv, Zeichen oder eine Codierung darstellen.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die zweite, scharf begrenzte Öffnung durch Laserschneiden erzeugt. Die scharf begrenzten Randflächen der zweiten Öffnung können dabei parallel und senkrecht zur Papieroberfläche verlaufen. In anderen Ausgestaltungen ist die zweite Öffnung dagegen mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen ausgebildet. Dies kann beispielsweise beim Laserschneiden durch eine geeignete Wahl der Strahldivergenz und der Strahlneigung relativ zur Papieroberfläche erreicht werden. Insbesondere können Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die zweite Öffnung mit gegen die Oberflächennormale verschieden geneigten Randflächen erzeugt wird. Abgeflachte Kanten führen zu einem sanfteren Übergang zwischen einer über den Öffnungen angeordneten Abdeckfolie und dem Papiersubstrat, und damit unter anderem zu einer geringeren Verschmutzungsanfälligkeit.
- Verschieden geneigte Randflächen bieten darüber hinaus Vorteile bei einer beiderseitigen Laminierung der Öffnung mit Folien und minimieren insbesondere die bei beiderseitiger Laminierung möglichen Problem mit Lufteinschluss. Ferner weisen die Öffnungen mit geneigten Randflächen gegenüber senkrechten Randflächen einen zusätzlichen optischen Effekt auf, da sie je nach Betrachtungsrichtung verschieden groß erscheinen.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke auf, wobei zumindest die zweite durchgehende Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist. Die Dünnstelle kann insbesondere ein Wasserzeichen umfassen.
- Die beiden Öffnungen sind zweckmäßig auf zumindest einer Seite des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen. In manchen Gestaltungen sind die Öffnungen sogar auf beiden Seiten mit einer Folie verschlos sen. Dabei können mögliche Probleme des Lufteinschlusses durch die oben erwähnten geneigten Kanten minimiert werden.
- Nach einem weiteren Erfindungsaspekt enthält ein gattungsgemäßes Sicherheitspapier zumindest eine durchgehende Öffnung, wobei die Randfläche der durchgehenden Öffnung erste, scharf begrenzte Teilbereiche und zweite Teilbereiche mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten aufweist. Erste und zweite Teilbereiche wechseln einander entlang der Umrisslinie der Öffnung vorzugsweise ab. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass sich erste und zweite Teilbereiche einander entlang der Umrisslinie der Öffnung in unregelmäßiger Abfolge abwechseln.
- In einer Ausgestaltung erstrecken sich erste und zweite Teilbereiche jeweils durch die gesamte Papierdicke. Es kann auch vorgesehen sein, dass erste und zweite Teilbereiche in einer Richtung entlang der Dicke des Sicherheitspapiers aufeinander folgen und einander zu der durchgehenden Öffnung ergänzen. Beispielsweise können sich in einem Randabschnitt scharf begrenzte Teilbereiche durch 90 % der Papierdicke erstrecken, während die Randfläche für die restlichen 10 % der Papierdicke unregelmäßig ist. Solche Randabschnitte können auch mit anderen Randabschnitten kombiniert sein, in denen sich erste oder zweite Teilbereiche vollständig durch die gesamte Papierdicke erstrecken.
- Eine derartige Abfolge von ersten und zweiten Teilbereichen entlang der Dicke des Sicherheitspapiers kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass während der Papierherstellung eine durchgehende Öffnung mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten im Randbereich erzeugt wird, und der Randbereich der so erzeugten Öffnung nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen modifiziert und dadurch zumindest in Teilbereichen scharf begrenzt wird. Die Modifikation wird vorzugsweise durch Laserschneiden erzeugt, wobei auch hier die oben angesprochenen Möglichkeiten der Neigung der Randflächen bestehen.
- Die Abfolge von ersten und zweiten Teilbereichen entlang der Dicke des Sicherheitspapiers kann beispielsweise auch dadurch erzeugt werden, dass ein Papierstück mit der gewünschten Form der Öffnung mit unterbrochenen, scharf begrenzten Schnittlinien in dem Sicherheitspapier definiert wird, und das so definierte Papierstück dann aus dem Sicherheitspapier herausgerissen, insbesondere herausgeblasen oder herausgezogen wird. Das Papierstück wird vorzugsweise durch Laserschneiden definiert, wobei wiederum die oben angesprochenen Möglichkeiten der Neigung der Randflächen bestehen.
- Eine weitere Möglichkeit, die Abfolge erster und zweiter Teilbereiche zu erzeugen, besteht darin, dass in dem Sicherheitspapier eine scharf begrenzte Dünnstelle mit der Form der gewünschten Öffnung erzeugt wird, und dass das im Bereich der Dünnstelle durch die Restpapierdicke gebildete Papierstück aus dem Sicherheitspapier herausgerissen, insbesondere herausgeblasen oder herausgezogen wird. Auch die scharf begrenzte Dünnstelle wird in einer bevorzugten Verfahrensführung durch Laserschneiden erzeugt, falls gewünscht, mit geneigten Randflächen, wie oben erläutert.
- In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weist das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke, bei spielsweise ein Wasserzeichen, auf, wobei die durchgehende Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist.
- Die durchgehende Öffnung ist zweckmäßig auf einer oder sogar auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen.
- Bei einem weiteren Erfindungsaspekt enthält ein gattungsgemäßes Sicherheitspapier zumindest eine während der Papierherstellung erzeugte durchgehende Öffnung, die im Randbereich charakteristische Unregelmäßigkeiten aufweist. Die durchgehende Öffnung ist mit einer durch Laserätzen erzeugten Gravur kombiniert, die die Öffnung zu einer Projektionsdarstellung ergänzt. Vorzugsweise ist die durchgehende Öffnung auf einer oder sogar auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen.
- Nach noch einem weiteren Erfindungsaspekt enthält ein gattungsgemäßes Sicherheitspapier ein eingebettetes Folienelement, das in Teilbereichen durch papiermacherisch hergestellte Fensterbereiche sichtbar ist. Das Sicherheitspapier weist weiter im Bereich des Folienelements eine nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen erzeugte Öffnung mit scharf begrenztem Randbereich auf.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die scharf begrenzte Öffnung über und/oder unmittelbar neben dem Folienelement angeordnet. Vorzugsweise ist die scharf begrenzte Öffnung mit Ausnahme eines eventuellen Überschneidungsbereichs mit dem Folienelement durchgehend ausgebildet.
- Die Fensterbereiche sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform auf einer ersten Hauptfläche des Sicherheitspapiers angeordnet, während sich die scharf begrenzte Öffnung von der gegenüberliegenden Hauptfläche des Sicherheitspapiers bis zu dem Folienelement erstreckt.
- In allen Ausgestaltungen kann das Folienelement ein Sicherheitselement, insbesondere einen Sicherheitsfaden oder ein Sicherheitsband, darstellen.
- Die scharf begrenzte Öffnung wird mit Vorteil durch Laserschneiden erzeugt. Dabei können die Randflächen der Öffnung geneigt sein, wie oben erläutert. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weist das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke, beispielsweise ein Wasserzeichen, auf, wobei die scharf begrenzte Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist. Die scharf begrenzte Öffnung ist zweckmäßig auf einer oder sogar auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen.
- Die Erfindung enthält auch ein Wertdokument, wie eine Banknote, eine Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Sicherheitspapier der beschriebenen Art. Das erfindungsgemäße Sicherheitspapier oder Wertdokument kann für die Fälschungssicherung von Waren beliebiger Art verwendet werden.
- Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer Banknote aus einem Sicherheitspapier nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
2 eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
3 und4 weitere Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße Gestaltungen zweier, in einem Sinnzusammenhang stehender Öffnungen in einem Sicherheitspapier, -
5 bis7 jeweils in (a) einen Zwischenschritt bei der Herstellung des in (b) in Aufsicht gezeigten Sicherheitspapiers nach weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung, -
8 in (a) einen Zwischenschritt bei der Herstellung eines Sicherheitspapiers nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, und in (b) einen Ausschnitt von (a) nach dem Herauslösen der ausgeschnittenen Form, -
9 eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
10 in (a) eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier mit einem eingebetteten Folienelement nach einem Ausführungsbeispiel der Er findung, und in (b) und (c) Querschnitte durch das Sicherheitspapier von (a) entlang der Linien B-B bzw. C-C, -
11 und12 jeweils in (a) eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier mit Folienelement nach weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung, und in (b) und (c) Querschnitte durch das Sicherheitspapier von (a) entlang der Linien B-B bzw. C-C, -
13 eine Gestaltung, bei der eine lasergeschnittene Öffnung im Bereich einer papiermacherisch erzeugten Dünnstelle erzeugt wird, -
14 in (a) und (b) im Querschnitt zwei Schritte bei der Herstellung eines Sicherheitspapiers nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung und in (c) eine Aufsicht auf das Sicherheitspapier von (b), -
15 in (a) bis (c) eine Darstellung wie in14 , wobei die lasergeschnittene Öffnung im Bereich einer papiermacherisch erzeugten Dünnstelle erzeugt wird, und -
16 in (a) und (b) zwei Ausführungsbeispiele für lasergeschnittene Öffnungen mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen. - Die Erfindung wird nun am Beispiel einer Banknote näher erläutert.
1 zeigt dazu eine schematische Darstellung einer Banknote10 , die zwei durch gehende Öffnungen12 bzw.16 aufweist. Die erste der durchgehenden Öffnungen12 wurde dabei während der Herstellung des für die Banknote10 verwendeten Sicherheitspapiers erzeugt und weist einen faserigen, unregelmäßigen Randbereich14 auf. Ein solcher Rand14 ist charakteristisch für die bereits bei der Blattbildung hergestellten Öffnungen und kann nicht nachträglich durch Stanzen oder Schneiden des Papiers erzeugt werden. - Die zweite durchgehende Öffnung
16 wurde erst nach der Papierherstellung durch Laserschneiden oder mithilfe eines Stanzwerkzeugs erzeugt und weist einen scharf begrenzten Randbereich18 auf. Die beiden durchgehenden Öffnungen12 und16 zeigen, räumlich voneinander getrennt, zweimal dieselbe Information, im Ausführungsbeispiel der1 jeweils ein gleichschenkliges Dreieck. Es versteht sich, dass anstelle des Dreiecks auch komplexere Formen verwendet werden können, deren Umrisse beispielsweise eine Ziffernfolge oder eine einfache Graphik darstellen. - Sogar wenn die von der ersten Öffnung
12 dargestellte Information durch ihren unregelmäßigen Randbereich14 nicht auf Anhieb erkennbar sein sollte, kann der Betrachter durch die mit klaren Konturen ausgebildete zweite Öffnung16 den Bezug der beiden Formen herstellen und die Information zweifelsfrei erkennen. Durch die zweimalige Präsentation der Information in verschiedenem Gewand werden das Augenmerk und die Aufmerksamkeit des Betrachters gerade auf den Unterschied der beiden Öffnungen gelenkt. Die hohe Fälschungssicherheit der unregelmäßig berandeten Öffnung12 wird so mit der klaren Erkennbarkeit der scharf berandeten Öffnung16 kombiniert. - Der Ausschnitt der
2 zeigt eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier20 nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das Sicherheitspapier20 weist eine erste, papiermacherisch erzeugte Öffnung22 mit einem unregelmäßigen Randbereich24 und eine zweite, durch Laserschneiden erzeugte Öffnung26 mit einem scharfen Rand28 auf. Auch hier stehen die Umrissformen der beiden Öffnungen22 und26 miteinander in einem Sinnzusammenhang. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel der1 präsentieren sie allerdings nicht die gleiche Information, sondern bilden einander ergänzende Teile einer Gesamtinformation. - Vorzugsweise ist das dargestellte Motiv auf die verschiedenen Randeigenschaften der beiden Öffnungen abgestimmt. Zur Illustration zeigt
2 ein Blumenmotiv, bei dem die Blüte durch die erste, unregelmäßig berandete Öffnung22 und der Stängel und die Blätter durch die zweite, scharf berandete Öffnung26 gebildet sind. Da Blüten in der Natur sehr unterschiedlich und variabel aussehen, wirkt die Gesamtdarstellung sehr realistisch. Gleichzeitig ist durch die Verwendung der beiden Öffnungsformen ein hoher Fälschungsschutz gewährleistet. -
3 und4 zeigen weitere Ausführungsbeispiele für Gestaltungen, bei denen die Umrissformen einer unregelmäßig berandeten ersten Öffnung und einer scharf berandeten zweiten Öffnung miteinander in einem Sinnzusammenhang stehen. - Das Ausführungsbeispiel der
3(a) zeigt eine Sonne im Form einer kreisrunden, unregelmäßig berandeten ersten Öffnung32 mit radial nach außen weisenden Strahlen, die durch lasergeschnittene oder gestanzte dreieckige Öffnungen34 gebildet sind. Die von den zweiten Öffnungen34 gebildeten Strahlen stellen in diesem Ausführungsbeispiel ein von der ersten Öffnung abhängiges Motiv dar. Auch in3(b) stellt die unregelmäßig berandete, sternförmige, erste Öffnung36 ein Hauptmotiv dar, von dem die scharf berandeten, kreisrunden, zweiten Öffnungen38 graphisch abhängen. -
4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem sich die unregelmäßig berandeten Öffnungen42 und die scharf berandeten Öffnungen44 jeweils zur Denomination „100" einer Banknote40 ergänzen. Wie üblich, ist die Denomination der Banknote an anderer Stelle nochmals klar lesbar aufgebracht, beispielsweise aufgedruckt. Bei einer realen Banknote kann nur eine der Gestaltungen der4 eingesetzt werden oder es können beide und gegebenenfalls weitere Gestaltungen an verschiedenen Stellen der Banknote vorgesehen sein. - Ein Sinnzusammenhang der beiden Öffnungsarten kann sich auch dadurch ergeben, dass die unregelmäßig berandete Öffnung durch die scharf berandete Öffnung modifiziert wird, wie nunmehr mit Bezug auf die
5 bis7 erläutert.5(a) zeigt eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier50 , in das bei der Papierherstellung zunächst eine erste, unregelmäßig berandete Öffnung52 eingebracht wurde. Die Öffnung52 wird nach der Papierherstellung durch Laserschneiden mit zwei scharf berandeten Öffnungen54 modifiziert, deren Positionen in5(a) gestrichelt eingezeichnet sind. - Nach dem Laserschneiden ergibt sich eine einzige zusammenhängende und durchgehende Öffnung
56 , die, wie in5(b) gezeigt, aufgrund der zweistufigen Herstellung einerseits Teilbereiche58 mit unregelmäßigem Rand und andererseits Teilbereiche59 mit scharfem Rand aufweist. Durch eine solche Modifikation können die Randeigenschaften der beiden Öffnungsarten in einer einzigen durchgehenden Öffnung kombiniert werden. - Bei dem Ausführungsbeispiel der
6 wird bei der Papierherstellung in einem ersten Schritt eine unregelmäßig berandete Öffnung62 in Form einer vorgegebenen Figur, beispielsweise in Form der in6(a) gezeigten vierpfeiligen Figur, in einem Sicherheitspapier60 erzeugt. Der unregelmäßige Randbereich64 dieser Figur wird dann teilweise mit einem Laser nachgeschnitten. Wie in6(b) illustriert, ergibt sich so eine durchgehende Öffnung66 , die einerseits Teilbereiche68 mit unregelmäßigem Rand und andererseits Teilbereiche69 mit scharfem Rand aufweist. Das Verhältnis und die Abfolge der Teilbereiche68 ,69 kann dabei beliebig gewählt werden. -
7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem, wie bei dem Ausführungsbeispiel der6 , zunächst eine unregelmäßig berandete Öffnung72 in ein Sicherheitspapier70 eingebracht wird, wie in7(a) gezeigt. Nach der Papierherstellung wird die Öffnung72 vollständig mit einem Laser nachgeschnitten (Bezugszeichen74 ), wobei die Größe des Nachschnitts74 etwas kleiner als die Größe der Öffnung72 gewählt wird. Auf diese Weise entsteht eine durchgehende Öffnung76 , die in unregelmäßiger Abfolge Teilbereiche78 mit unregelmäßigem Rand und Teilbereiche79 mit scharfem Rand aufweist, wie in7(b) dargestellt. - Eine Abfolge von regelmäßigen und unregelmäßigen Randbereichen kann auch ohne Beteiligung einer bereits bei der Papierherstellung erzeugten Öffnung erzielt werden. Beispielsweise kann die gewünschte Form einer durch gehenden Öffnung
82 mithilfe eines Laser so aus einem Sicherheitspapier80 herausgeschnitten werden, dass die Schnittlinien84 keine zusammenhängende Schnittkurve bilden, sondern durch nicht geschnittene Teilstücke86 unterbrochen sind, wie in8(a) gezeigt. Die Teilstücke86 bilden Haltestege, die das Herauslösen der ausgeschnittenen Form zunächst verhindern. - Die ausgeschnittene Form kann anschließend beispielsweise mit einem Luftstrahl herausgeblasen oder mittels Vakuum herausgezogen werden. Wie in dem in
8(b) im Detail dargestellten Ausschnitt85 veranschaulicht, reißt das ausgeschnittene Papierstück bei dieser Vorgehensweise an den Haltestegen86 in unregelmäßiger Weise ab, während die Schnittlinien84 scharfe Randkanten bilden. Der Randbereich zur Öffnung82 weist somit eine Abfolge unregelmäßiger Teilbereiche88 und scharf geschnittener Teilbereiche89 auf, deren relative Größe und Abfolge durch die Schnittführung beim Laserschneiden fast beliebig gewählt werden kann. - Bei dem weiteren, in
9 gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Sicherheitspapier90 eine während der Papierherstellung erzeugte durchgehende Öffnung92 mit unregelmäßigem, fasrigem Rand auf. Die Öffnung92 ist mit Gravurlinien94 kombiniert, die durch Laserätzen erzeugt sind. Die Gravurlinien94 sind durch lokal gedünnte Bereiche in dem Sicherheitspapier90 gebildet, wie beispielsweise in der Druckschrift WO 98/03348 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insoweit in die vorliegenden Beschreibung aufgenommen wird. Lage und Anordnung der Gravurlinien94 sind erfindungsgemäß so gewählt, dass sie die Öffnung92 zu einer Projektionsdarstellung ergänzen. - Bei Betrachtung im Auflicht sind die Gravurlinien
94 praktisch nicht zu erkennen, dort bestimmt die flächige Form der Öffnung92 das Erscheinungsbild. Wird das Sicherheitspapier dagegen im Durchlicht betrachtet, treten die Gravurlinien94 aufgrund der geringeren Papierdicke deutlich hervor und ergänzen die flächige Öffnung92 zu einer dreidimensionalen Projektionsdarstellung. Die Kombination der unregelmäßigen Öffnung92 mit den Gravurlinien94 führt so zu einem optisch auffälligen Wechselspiel zwischen 2D- und 3D-Darstellung. - Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, die nunmehr mit Bezug auf die
10 bis12 beschrieben wird, ist das Sicherheitspapier mit einem Folienelement, wie etwa einem eingebetteten Sicherheitsfaden oder einem einseitig abgedeckten Folienstreifen, versehen. -
10 zeigt beispielhaft ein Sicherheitspapier100 , in das ein Folienstreifen102 eingebettet ist. Dabei stellt10(a) eine Aufsicht auf das Sicherheitspapier dar, die10(b) und10(c) zeigen Querschnitte durch das Sicherheitspapier von10(a) entlang der Linien B-B bzw. C-C. Der Folienstreifen102 wurde vor seiner Einbettung in das Sicherheitspapier auf der Unterseite104 vollflächig mit Heißsiegellack107 beschichtet. Auf der anderen Seite106 wurden dagegen nur Spuren108 am Folienrand mit Heißsiegellack versehen, so dass der mittlere Folienbereich der Oberseite106 unbeschichtet bleibt. - Bei der Papierherstellung bildet sich nun auf beiden Seiten der Folie ein Faservlies. Zusätzlich wird, beispielsweise mithilfe von Elektrotypen, auf der Unterseite
104 des Folienstreifens ein Fenster110 ausgespart, in dem das Fo lienelement sichtbar wird. Auf der vollflächig mit Heißsiegellack107 beschichteten Unterseite104 wird das Faservlies bis auf das ausgesparte Fenster110 in der Trockenpartie fixiert. Auf der gegenüber liegenden Vorderseite106 werden dagegen nur die Heißsiegellack bespurten Randbereiche108 in der Trockenpartie fixiert. - Anschließend wird mit einem Laser über dem ausgesparten Fenster
110 der Gegenseite104 eine Form112 herausgeschnitten, wie am besten in der Querschnittsdarstellung der10(c) zu erkennen. Die Laserparameter werden dabei so gewählt, dass nur das Papier, nicht aber der Folienstreifen110 geschnitten wird. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das Laserschneiden mit einer Laserwellenlänge durchgeführt wird, für die der Folienstreifen102 transparent und nicht-absorbierend ist. - Die ausgeschnittene Form
112 kann dann mit einer Saugvorrichtung entfernt werden, da aufgrund der fehlenden Heißsiegellack-Beschichtung auf der Vorderseite106 und der antihaftenden Folienoberfläche keine Verbindung des ausgeschnittenen Papierstücks mit der Folie zustande gekommen ist. - Ein anderes Ausführungsbeispiel mit Folienelement wird nun anhand der
11 und12 erläutert. Zunächst stellt11(a) eine Aufsicht auf ein Sicherheitspapier120 dar und die11(b) und11(c) zeigen Querschnitte durch das Sicherheitspapier von11(a) entlang der Linien B-B bzw. C-C. In das Sicherheitspapier120 ist ein Sicherheitsfaden122 eingebettet, der primär in den papiermacherisch erzeugten Fensterbereichen124 der Papierrückseite zu erkennen ist, wie in11(b) gezeigt. - Weiter ist im Bereich des Fensters
124 von der Vorderseite des Sicherheitspapiers120 her mit einem Laser eine scharf berandete Öffnung126 in das Papiersubstrat eingebracht, die sich über den Sicherheitsfaden122 hinweg erstreckt. Dazu werden die Laserparameter so gewählt, dass zwar das Papiersubstrat120 , nicht aber der Sicherheitsfaden122 von dem Laser geschnitten wird. Im Bereich der Öffnung126 ist der Sicherheitsfaden122 dann von beiden Seiten her erkennbar, wie in11(c) gezeigt. - Bei der in
12 gezeigten alternativen Gestaltung ist die lasergeschnittene Öffnung128 im Gegensatz zur Ausgestaltung der11 nicht über den Sicherheitsfaden122 geführt, der Sicherheitsfaden wird vielmehr von der Öffnung128 eingerahmt. Bis auf diesen Unterschied entsprechen die Ansichten der12(a) bis (c) denen der11(a) bis (c). - Anders als bei
11 ist bei dem Ausführungsbeispiel der12 die Oberfläche des Sicherheitsfadens122 nur in den Fensterbereichen124 erkennbar. Eine solche Ausgestaltung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Laserstrahlung das Folienmaterial des Sicherheitsfadens122 beschädigen oder unerwünscht beeinflussen könnte. Da der Sicherheitsfaden in der Regel oszilliert, kann die Öffnung128 bei dieser Gestaltung typischerweise nicht perfekt auf den Sicherheitsfaden122 zentriert werden, wie durch die in12(a) und (c) gezeigten Passerschwankungen angedeutet. -
13 zeigt eine Gestaltung, bei der mit einem Laser eine scharf berandete Öffnung132 im Bereich einer Dünnstelle134 des Sicherheitspapiers130 erzeugt ist. Die Dünnstelle134 kann beispielsweise durch eine abgesaugte Kurzformerlage (eine durch. Aufdüsen der Pulpe auf ein Rundsieb erzeugte Papierlage) oder mithilfe von Elektrotypen erzeugt werden. Da die Papierdicke im Bereich der Dünnstelle134 reduziert ist, kann beim Laserschneiden mit geringerer Laserleistung gearbeitet werden. Dadurch werden höhere Schnittgeschwindigkeiten erreicht, so dass komplexere Formen realisiert werden können. Diese Abwandlung kann mit allen Ausgestaltungen kombiniert werden, in denen mit einem Laser eine scharf berandete Öffnung in ein Papiersubstrat eingeschrieben wird. - Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nunmehr mit Bezug auf
14 und15 erläutert. Bei dem Ausführungsbeispiel der14 wird zunächst mithilfe eines Lasers eine Dünnstelle142 vorgegebener Gestalt im Papiersubstrat140 erzeugt. Das Papiermaterial wird dabei verdampft, verbrannt oder anderweitig abgetragen. Es wird gerade so viel Material abgetragen, dass noch eine kleine Restdicke144 des Substrats verbleibt, wie in14(a) gezeigt. Je nach der Dickentoleranz des Substrats kann an manchen Stellen auch soviel abgetragen werden, dass gar kein Material mehr vorhanden ist. Da die Dünnstelle durch Laserschneiden erzeugt wird, ist die Randfläche146 scharf begrenzt und glatt. - Das nach der Laserbehandlung verbleibende Papierstück
144 wird dann durch Herausblasen oder Heraussaugen entfernt. Da es sich um eine nur sehr dünne Papierlage handelt, reißt das Papierstück144 an den Kanten heraus und erzeugt dadurch einen unregelmäßigen Teilbereich148 in der Randfläche der nunmehr durchgehenden Öffnung145 , wie in der Querschnittsdarstellung der14(b) und der Aufsicht der14(c) dargestellt. - Folgt man der Randfläche der Öffnung
145 entlang einer sich durch die Papierdicke erstreckenden Richtung, beginnend bei der Oberfläche141 des Papiersubstrats, so folgen der scharf begrenzte Teilbereich146 und der in charakteristischer Weise unregelmäßig geformte Teilbereich148 aufeinander. Bei der Betrachtung des Sicherheitspapiers erscheint die durchgehende Öffnung145 von gegenüberliegenden Seiten des Sicherheitspapiers aus mit unterschiedlichem Eindruck, je nachdem, ob der scharfe begrenzte Randbereich146 oder der unregelmäßige Randbereich148 an die Papieroberfläche grenzt. - Als beispielhafte Kombination lasererzeugter Öffnungen mit Dünnstellen im Papiersubstrat (
13 ) zeigt das Ausführungsbeispiel der15 zunächst eine im Sicherheitspapier150 papiermacherisch erzeugte Dünnstelle151 , wie etwa ein Wasserzeichen. Im Bereich dieser Dünnstelle151 wird dann, wie in Zusammenhang mit14 beschrieben, mit dem Laser eine zweite scharf berandete Dünnstelle152 erzeugt, die nur eine kleine Restdicke154 des Papiersubstrats stehen lässt, wie in15(a) gezeigt. - Dieses verbleibende Papierstück
154 wird durch Blasen oder Saugen herausgerissen, so dass an der Unterseite des Papiersubstrats150 eine unregelmäßige Randfläche158 erzeugt wird, wie in15(b) dargestellt. Der durch Laserschneiden erzeugte Randbereich156 ist dagegen scharf begrenzt. Die entstehende durchgehende Öffnung160 ist in einen Wasserzeichenbereich151 eingebettet, der bei Betrachtung in Durchsicht deutlich in Erscheinung tritt, siehe15(c) . Es versteht sich, dass die Gestalt der Öffnung160 und des Wasserzeichenbereichs151 miteinander ebenfalls in einem Sinnzusammenhang stehen können. - Insgesamt weist die Randfläche der Öffnung
160 entlang einer sich durch die Papierdicke erstreckenden Richtung nacheinander einen scharf begrenzten Teilbereich156 und einen in charakteristischer Weise unregelmäßig geformten Teilbereich158 auf. Auch hier erscheint die durchgehende Öffnung160 bei Betrachtung von gegenüberliegenden Seiten des Sicherheitspapiers her mit unterschiedlichem Eindruck, je nachdem, ob der scharfe begrenzte Randbereich156 oder der unregelmäßige Randbereich158 an die Papieroberfläche angrenzt. - In den beschriebenen Ausgestaltungen kann die scharf berandete Öffnung statt mit einem Laser auch durch ein Stanzwerkzeug erzeugt werden. Auch ist es nicht notwendig, dass die Randflächen der lasergeschnittenen Öffnungen parallel und senkrecht zur Papieroberfläche verlaufen, wie in den Figuren der einfacheren Darstellung halber gezeigt. Vielmehr kann es vorteilhaft sein, die Laserquelle und/oder das Papier beim Schneiden schräg zu stellen, so dass „abgeflachte" Kanten erzeugt werden.
-
16 zeigt dazu in (a) und (b) zwei Ausführungsbeispiele, bei denen scharf berandete, lasergeschnittene Öffnungen172 und174 in Papiersubstrate170 eingebracht sind. Die Neigung der Randflächen178 der Öffnungen kann durch Wahl einer passenden Strahldivergenz und Strahlneigung nach Wunsch eingestellt werden. Die Öffnungen172 und174 sind jeweils mit einer Folie176 abgedeckt. Wie unmittelbar ersichtlich, führen die abgeflachten Kanten zu einem sanfteren Übergang zwischen der Folie176 und dem Papiersubstrat170 . Durch solche Randformen wird die Verschmutzungsanfälligkeit der Öffnungen deutlich verringert. - Die Gestaltung der
16(b) , bei der die Randflächen verschiedenen Neigung haben, hat sich darüber hinaus bei einer (nicht gezeigten) beiderseitigen Laminierung der Öffnungen mit Folien als besonders vorteilhaft erwiesen. Probleme mit dem möglichen Einschluss von Luft zwischen den gegenüberliegenden Folien können durch eine derartige Randgestaltung minimiert werden. - Auch weisen die Öffnungen der
16 als weiteren Vorteil einen zusätzlichen optischen Effekt auf, da sie je nach Betrachtungsrichtung verschieden groß erscheinen.
Claims (65)
- Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen, mit zumindest zwei durchgehenden Öffnungen, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste der durchgehenden Öffnungen während der Papierherstellung erzeugt ist und im Randbereich charakteristische Unregelmäßigkeiten aufweist, und eine zweite der durchgehenden Öffnungen nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen mit einem scharf begrenzten Randbereich erzeugt ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umrissformen der ersten und der zweiten durchgehenden Öffnung in einem Sinnzusammenhang stehen.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Umrissformen der ersten und der zweiten durchgehenden Öffnung aufeinander bezogene oder einander ergänzende Informationen darstellen.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Information ein Bildmotiv, Zeichen oder eine Codierung darstellt.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung durch Laserschneiden erzeugt ist.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke aufweist, wobei die zweite durchgehende Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dünnstelle ein Wasserzeichen umfasst.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen ausgebildet ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung Randflächen verschiedener Neigung gegen die Oberflächennormale aufweist.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Öffnungen auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen sind.
- Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen, mit zumindest einer durchgehenden Öffnung, dadurch gekennzeichnet, dass die Randfläche der durchgehenden Öffnung erste, scharf begrenzte Teilbereiche und zweite Teilbereiche mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten aufweist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass erste und zweite Teilbereiche einander entlang der Umrisslinie der Öffnung abwechseln.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass erste und zweite Teilbereiche einander entlang der Umrisslinie der Öffnung in unregelmäßiger Abfolge abwechseln.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich erste und zweite Teilbereiche jeweils durch die gesamte Papierdicke erstrecken.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass erste und zweite Teilbereiche in einer Richtung entlang der Dicke des Sicherheitspapiers aufeinander folgen und einander zu der durchgehenden Öffnung ergänzen.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke aufweist, wobei die durchgehende Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Dünnstelle ein Wasserzeichen umfasst.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Teilbereiche durch Laserschneiden erzeugt sind.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Teilbereiche mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen ausgebildet sind.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Teilbereiche Randflächen verschiedener Neigung gegen die Oberflächennormale aufweisen.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Öffnung auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen ist.
- Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen, mit zumindest einer während der Papierherstellung erzeugten durchgehenden Öffnung, die im Randbereich charakteristische Unregelmäßigkeiten aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Öffnung mit einer durch Laserätzen erzeugten Gravur kombiniert ist, die die Öffnung zu einer Projektionsdarstellung ergänzt.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Öffnung auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen ist.
- Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten und dergleichen mit einem einge betteten Folienelement, das in Teilbereichen durch papiermacherisch hergestellte Fensterbereiche sichtbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier im Bereich des Folienelements eine nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen erzeugte Öffnung mit scharf begrenztem Randbereich aufweist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung über und/oder unmittelbar neben dem Folienelement angeordnet ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung mit Ausnahme eines eventuellen Überschneidungsbereichs mit dem Folienelement durchgehend ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Fensterbereiche auf einer ersten Hauptfläche des Sicherheitspapiers angeordnet sind und sich die scharf begrenzte Öffnung von der gegenüberliegenden Hauptfläche des Sicherheitspapiers bis zu dem Folienelement erstreckt.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienelement ein Sicherheitselement, insbesondere einen Sicherheitsfaden oder ein Sicherheitsband, darstellt.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung durch Laserschneiden erzeugt ist.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier eine vorbestimmte Papierdicke und eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke aufweist, wobei die scharf begrenzte Öffnung im Bereich der Dünnstelle eingebracht ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Dünnstelle ein Wasserzeichen umfasst.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 24 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen ausgebildet ist.
- Sicherheitspapier nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung Randflächen verschiedener Neigung gegen die Oberflächennormale aufweist.
- Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen ist.
- Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit zumindest zwei durchgehenden Öffnungen insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem – während der Papierherstellung eine erste durchgehende Öffnung mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten im Randbereich erzeugt wird, und – nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen eine zweite durchgehende Öffnung mit einem scharf begrenzten Randbereich erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Sicherheitspapier eine Dünnstelle mit reduzierter Papierdicke gebildet wird und dass die zweite durchgehende Öffnung im Bereich der Dünnstelle erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung durch Laserschneiden erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und die Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die zweite Öffnung mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die zweite Öffnung mit gegen die Oberflächennormale verschieden geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 35 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Öffnungen auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen werden.
- Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit zumindest einer durchgehenden Öffnung insbesondere nach einem der Ansprüche 11 bis 21, bei dem die durchgehende Öffnung mit einer Randfläche erzeugt wird, die erste, scharf begrenzte Teilbereiche und zweite Teilbereiche mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass – während der Papierherstellung eine durchgehende Öffnung mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten im Randbereich erzeugt wird, und – der Randbereich der erzeugten Öffnung nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen modifiziert und dadurch zumindest in Teilbereichen scharf begrenzt wird.
- Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Modifikation durch Laserschneiden erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Papierstück mit der gewünschten Form der Öffnung mit unterbrochenen, scharf begrenzten Schnittlinien in dem Sicherheitspapier definiert wird, und – das Papierstück aus dem Sicherheitspapier herausgerissen, insbesondere herausgeblasen oder herausgezogen wird.
- Verfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass das Papierstück durch Laserschneiden definiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass – in dem Sicherheitspapier eine scharf begrenzte Dünnstelle mit der Form der gewünschten Öffnung erzeugt wird, und – das im Bereich der Dünnstelle durch die Restpapierdicke gebildete Papierstück aus dem Sicherheitspapier herausgerissen, insbesondere herausgeblasen oder herausgezogen wird.
- Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Dünnstelle durch Laserschneiden erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Dünnstelle im Bereich einer papiermacherisch erzeugten Dünnstelle, wie etwa eines Wasserzeichens, erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 43, 45 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die Modifikation, Schnittlinie oder Dünnstelle mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 43, 45 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die Modifikation, Schnittlinie oder Dünnstelle mit gegen die Oberflächennormale verschieden geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 41 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Öffnung auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen wird.
- Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit zumindest einer durchgehenden Öffnungen insbesondere nach einem der Ansprüche 22 oder 23, bei dem – während der Papierherstellung eine durchgehende Öffnung mit charakteristischen Unregelmäßigkeiten im Randbereich erzeugt wird, und – durch Laserätzen eine Gravur in das Sicherheitspapier eingebracht wird, die die durchgehende Öffnung zu einer Projektionsdarstellung ergänzt.
- Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers mit einem eingebetteten Folienelement insbesondere nach einem der Ansprüche 24 bis 34, bei dem – während der Papierherstellung ein Folienelement in das Sicherheitspapier eingebettet wird, – Fensterbereiche erzeugt werden, in denen das Folienelement sichtbar wird, und – nach der Papierherstellung durch Schneiden oder Stanzen im Bereich des Folienelements eine Öffnung mit einem scharf begrenzten Randbereich erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung durch Laserschneiden erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 53 oder 54, dadurch gekennzeichnet, dass eine durchgehende, scharf begrenzte Öffnung unmittelbar neben dem Folienelement erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung das Folienelement überlappt, wobei die Laserparameter so eingestellt werden, dass der Laser nur das Papiersubstrat, nicht aber das Folienelement schneidet.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 53 bis 56, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienelement vor der Einbettung auf einer ersten Hauptfläche vollflächig mit Heißsiegellack beschichtet wird und auf einer zweiten, gegenüberliegenden Hauptfläche nur am Folienrand mit Heißsiegellack bespurt wird, so dass der mittlere Bereich des Folienelements unbeschichtet bleibt.
- Verfahren nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, dass die Fensterbereiche an der vollflächig beschichteten Hauptfläche erzeugt werden.
- Verfahren nach Anspruch 57 oder 58, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung im mittleren Bereich der nur am Rand beschichteten Hauptfläche erzeugt wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 57 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung durch Laserschneiden erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die scharf begrenzte Öffnung mit gegen die Oberflächennormale geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 60 oder 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahldivergenz und Strahlneigung zur Papieroberfläche so eingestellt werden, dass die scharf begrenzte Öffnung mit gegen die Oberflächennormale verschieden geneigten Randflächen erzeugt wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 53 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass die scharf begrenzte Öffnung auf einer oder auf beiden Seiten des Sicherheitspapiers mit einem Folienelement verschlossen wird.
- Verwendung eines Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 63 für die Fälschungssicherung von Waren beliebiger Art.
- Wertdokument, wie Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Sicherheitspapier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 63.
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