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DE102005021840A1 - Türöffneranordnung - Google Patents

Türöffneranordnung Download PDF

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Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B47/0046Electric or magnetic means in the striker or on the frame; Operating or controlling the striker plate
    • E05B47/0047Striker rotating about an axis parallel to the wing edge

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  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Türöffneranordnung mit einem Schließblech und einem Türöffner. Der Türöffner weist einen Türöffnergehäusedeckel mit einer in das Schließblech integrierbaren Schlossfallenführung und eine ins Türöffnergehäuse hineinschwenkbare Schwenkfalle mit einem verstellbaren Anschlag zur Aufnahme einer Schlossfalle auf. Der Türöffnergehäusedeckel und die Schlossfallenführung, die eine schräg nach innen in den Türöffner hinein verlaufende Führungsebene besitzt, sind einteilig ausgebildet. Das Schließblech weist im Bereich der Schwenkfalle eine Ausnehmung auf, in welche die Schlossfallenführung formschlüssig eingespasst ist. Zudem schließ die Schlossfallenführung oberflächenbündig mit dem Schließblech ab.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Türöffneranordnung mit einem Schließblech und einem Türöffner, wobei der Türöffner einen Türöffnergehäusedeckel und einen in das Türöffnergehäuse hineinschwenkbare Schwenkfalle aufweist und wobei die Schwenkfalle einen verstellbaren Anschlag zur Aufnahme einer Schlossfalle aufweist.
  • Türöffner mit Schwenkfallen sind seit langem bekannt. Üblicherweise greift, im verriegelten Zustand, eine Schnappfalle in die Schwenkfalle ein und wird dort mittels eines Anschlages gehalten. Im freigegebenen Zustand ist die Schwenkfalle gegen eine Federkraft schwenkbar und kann so die Schnappfalle freigeben. Das Freigeben der Schwenkfalle erfolgt im Allgemeinen elektrisch und wird durch eine Person über Tasten oder automatisch durch ein Zutrittskontrollsystem ausgelöst.
  • Typischerweise werden die Schwenkfallen im Türöffnergehäuse an der der Schnappfalle zugewandten Seite angeordnet und schwenken im freigegebenen Zustand nach außen weg. Nachteilig ist hierbei, dass durch das Schwenken nach außen weg, eine Aussparung im Türöffnergehäusedeckel vorhanden sein muss, damit die Schwenkfalle Platz zum Schwenken hat. Durch eine solche Aussparung ergibt sich eine offene, optisch unschöne Türöffneranordnung.
  • Zur Lösung dieses Problems ist eine Schwenkfalle bekannt, die in das Türöffnergehäuse hineinschwenkbar ausgebildet ist. Dadurch kann das Türöffnergehäuse geschlossen ausgebildet werden.
  • Des Weiteren ist eine Schwenkfalle mit verstellbarem Anschlag bekannt, wobei der Anschlag im Wesentlichen in Querrichtung zum Türöffnergehäusedeckel verstellbar ist. Durch diese Verstellbarkeit des Anschlages können Ungenauigkeiten bei der Montage ausgeglichen werden, ohne dass die gesamte Türöffneranordnung versetzt werden muss.
  • In der Praxis hat sich gezeigt, dass, die Schnappfalle nach der, durch das Wegschwenken der Schwenkfalle, bedingten Freigabe häufig an der Innenkante des Türöffnergehäusedeckel anschlägt und nicht über diesen hinwegschwenken kann. Im Falle eines zurückgestellten Anschlages kann es sogar dazu kommen, dass die Schwenkfalle nach der Freigabe wieder in ihre Ausgangsposition zurückschwenkt und die Schnappfalle zwischen der Innenkante des Türöffnergehäusedeckels und der Aussenkante des Anschlages der Schwenkfalle eingeklemmt ist und dort festsitzt.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Türöffneranordnung zur Verfügung zu stellen, bei der die Schnappfalle nicht am Türöffnergehäuse hängen bleibt und die optisch geschlossen ausgebildet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Türöffnergehäusedeckel eine in das Schließblech integrierbare Schlossfallenführung aufweist, wobei der Türöffnergehäusedeckel und die Schlossfallenführung einteilig ausgebildet sind und die Schlossfallenführung eine schräg nach innen in den Türöffner hinein verlaufende Führungsebene aufweist. Des Weiteren weist das Schließblech im Bereich der Schwenkfalle eine Ausnehmung auf, in welche die Schlossfallenführung formschlüssig einpassbar ist und nach dem Einpassen der Schlossfallenfühnung schließt diese oberflächenbündig mit dem Schließblech ab.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Schlossfalle zwar an der Schlossfallenführung anschlägt, aber durch die schiefe Ebene gegen eine Federkraft nach innen gedrückt wird. Somit gleitet die Schlossfalle an der Schlossfallenführung entlang, bis sie schließlich auf Zargenhöhe ist und dann freigegeben wird.
  • Die Erfindung hat ferner den Vorteil, dass die Integration der Schlossfallenführung in den Türöffnergehäusedeckel eine optische Geschlossenheit des Systems gewährleistet und gleichzeitig durch die einteilige Ausführung ein einfacher Herstellungsprozess vorliegt. Des Weiteren wird die optische Geschlossenheit der Türöffneranordnung weiter dadurch verbessert, dass die Schlossfallenführung formschlüssig und oberflächenbündig in eine Ausnehmung des Schließbleches eingepasst ist. Durch diese integrierte Bauweise wird die Türöffneranordnung im eingebauten Zustand als eine Einheit wahrgenommen. Ferner ist es dadurch möglich, eine durchgängige Türdichtung zu montieren. Dies ist neben Wohnungsabschlußtüren besonders bei Brandschutztüren von Vorteil, da die durchgängige Dichtung die Rauch-, Schall- und Wärmedichtigkeitseigenschaften der Tür verbessert.
  • Ein weiterer großer Vorteil ist darin zu sehen, dass vorhandene Türöffner nachgerüstet werden können, bzw. im Rahmen der Fertigung bereits vorhandene Modelle mit relativ wenig Aufwand ergänzt werden können. Hierfür ist nur der Austausch des Türöffnergehäusedeckels und die Herstellung einer Ausnehmung im Schließblech, bzw. der Austausch des Schließbleches notwendig.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Schließblech als Winkelschließblech ausgebildet. Das Winkelschließblech weist entlang einer seiner Längsseiten ein Seitenteil auf, in welches die Schlossfallenführung bündig eingepasst ist. Die seitlich bündige Anordnung stellt die optische Geschlossenheit der Türöffneranordnung sicher. In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Schließblech als Flachschließblech ausgebildet. Bevorzugter Weise wird die Ausnehmung für die Aufnahme der Schlossfallenführung im Inneren des Schließbleches ausgebildet, so dass die Schlossfallenführung auf allen Seiten entweder von der Schwenkfalle oder vom Schließblech, eingefasst ist. Dadurch wird der Eindruck der optischen Geschlossenheit weiter erhöht.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, dass der Türöffnergehäusedeckel aus Zinkdruckguss hergestellt ist. Aufgrund seiner guten Formgebungseigenschaften und Haltbarkeit, bei gleichzeitiger kostengünstiger Herstellung, ist es vorteilhaft, dieses Material zur Herstellung des Türöffnergehäusedeckels zu verwenden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele weiter beschrieben. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Frontansicht einer erfindungsgemäßen Türöffneranordnung mit einer in das Schließblech integrierten Schlossfallenführung;
  • 2 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Türöffneranordnung mit ganz vorgestelltem Anschlag und einer vom Anschlag aufgenommenen Schlossfalle;
  • 3 die Ansicht aus 2 mit freigegebener Schwenkfalle;
  • 4 die Ansicht aus 3 mit an der Schlossfallenführung entlanggleitender Schlossfalle;
  • 5 eine perspektivische Frontansicht einer erfindungsgemäßen Türöffneranordnung mit Winkelschließblech;
  • 6 eine perspektivische Frontansicht einer erfindungsgemäßen Türöffneranordnung mit Flachschließblech und innerer Ausnehmung;
  • 7 die Ansicht aus 6 mit einer vom Anschlag aufgenommenen Schlossfalle;
  • 8 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Türöffneranordnung mit ganz zurückgestelltem Anschlag und einer vom Anschlag aufgenommenen Schlossfalle; und
  • 9 die Ansicht aus 8, wobei die Schlossfalle zwischen Schlossfallenführung und Anschlag eingeklemmt ist.
  • Bei den im Folgenden dargestellten verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind gleiche Bestandteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine Türöffneranordnung 10 mit einem Schließblech 11 und einem Türöffner 12. Der Türöffnergehäusedeckel 13 ist seitlich auf den Türöffner 12 aufgeschraubt, wobei die in den Türöffnergehäusedeckel integrierte Schlossfallenführung 14 oberflächenbündig mit dem Schließblech 11 angeordnet ist. Des Weiteren weist der in 1 dargestellte Türöffner 12 eine Schwenkfalle 15 auf, die durch eine elektromagnetische Ansteuerung (hier nicht dargestellt) verriegelbar bzw. freigebbar ist und nach Freigabe in das Türöffnergehäuse 12 hineinschwenkbar ist. Die Schwenkfalle 15 ist weiterhin mit einem parallel zum Schließblech 11 in Querrichtung verschiebbaren Anschlag 16 versehen, der über zwei Schrauben 17 in der jeweils gewünschten Position fixierbar ist. Der Anschlag 16 ist dabei zur passgenauen Aufnahme einer türseitigen Schlossfalle (hier nicht dargestellt) ausgebildet.
  • In 2 ist eine erfindungsgemäße Türöffneranordnung 10 im Schnitt entlang der Querrichtung der Türöffneranordnung 10 dargestellt. In dem hier gezeigten Beispiel ist der Endbereich einer türseitigen Schlossfalle 18 dargestellt, die in die Schwenkfalle 15, bzw. den verschiebbaren Anschlag 16, eingreift. Die Schwenkfalle 15 befindet sich im verriegelten Zustand und hält somit die Schlossfalle 18 fest. Im unteren Bereich des Türöffners 12 ist der Mechanismus zum Verriegeln und Freigeben der Schwenkfalle 15 angeordnet.
  • Wie aus 2 weiter zu erkennen ist, ist auf der Innenseite der Schlossfallenführung 14 eine von oben nach unten und schräg nach innen verlaufende schiefe Ebene 19 ausgebildet. Ferner ist der verschiebbare Anschlag 16 so eingestellt, dass sich dieser in seiner vordersten Position befindet und die Schlossfalle 18 somit den minimal möglichen Abstand zur Schlossfallenführung 14 aufweist.
  • 3 zeigt die Ansicht aus 2 mit der Schwenkfalle im freigegebenen Zustand. Die Schwenkfalle 15 wird durch eine, durch das Öffnen der Tür (hier nicht dargestellt) von der Schlossfalle 18 aufgebrachte Kraft, gegen eine Federkraft in das Türöffnergehäuse 12 hineingeschwenkt. Es ist weiterhin zu erkennen, dass die Konturen des Türöffnergehäusedeckels 13 an die Abmaße der Schwenkfalle 15, mit samt verschiebbaren Anschlag 16, angepasst sind, so dass die Schwenkfalle 15, auch im Falle eines ganz vorgestellten Anschlages 16, frei schwenkbar ist. Durch das Herunterschwenken der Schwenkfalle 15 wird die Schlossfalle 18 freigegeben und kann aus dem Türöffner 12 herausgeschwenkt werden. Durch den geringen Abstand zwischen der Schlossfalle 18 und der Schlossfallenführung 14, stößt der äußerste Bereich der Schlossfalle 18 beim Herausschwenken gegen den unteren Bereich der Schlossfallenführung 14.
  • In 4 ist die Ansicht aus 3 dargestellt, wobei die Schlossfalle 18 durch die schiefe Ebene 19 entgegen der Kraft der Schlossfallenfeder (hier nicht dargestellt) nach innen in die Tür (hier nicht dargestellt) hineingedrückt wird. Dadurch gleitet die Schlossfalle 18 an der innenseitigen schiefen Ebene 19 der Schlossfallenführung 14 entlang, bis sie, wie in 4 dargestellt, komplett aus dem Türöffner 12 über das Schließblech 11 herausgleitet.
  • In 5 ist eine Ausführungsform der Türöffneranordnung 10 dargestellt, in der das Schließblech 11 als Winkelschließblech ausgeführt ist. Das Schließblech 11 weist ein um etwa 90 ° abgewinkeltes Seitenteil 20 auf, das an der der Schlossfallenführung zugewandten Längskante des Schließbleches 11 ausgebildet ist. Die Schlossfallenführung 14 ist so in das Schließblech 11 eingepasst, dass sie sowohl oberflächenbündig als auch seitenbündig mit diesem abschließt.
  • In 6 ist eine Ausführungsform dargestellt, in der das Schließblech 11 als Flachschließblech ausgebildet ist und in der die Schlossfallenführung 14 im Inneren des Schließbleches 11 und nicht in dessen Randbereich eingepasst ist. Wie 6 zu entnehmen ist, weist das dargestellte Schließblech 11 im Bereich der Schlossfallenführung 14 einen erweiterten Bereich auf, der sich rechtwinklig vom Schließbleches weg und in dessen Ebene erstreckt. Dadurch ist die Schlossfallenführung 14 auf allen Seiten vom Schließblech 11, bzw. auf der Innenseite von der Schwenkfalle 15 umgeben.
  • 7 zeigt die Ansicht aus 6, wobei eine Schlossfalle 18 in die Schwenkfalle (hier von der Schlossfalle 18 verdeckt) und den verschiebbaren Anschlag 16 eingreift. 7 zeigt die Türöffneranordnung 10 im verriegelten Zustand, so dass die Schwenkfalle 15 sich in ihrer normalen Ausgangsposition befindet und nicht in den Türöffner 12 hineingeschwenkt ist.
  • 8 zeigt einen Schnitt durch eine Türöffneranordnung 10 mit zurückgestelltem Anschlag 16. Die Schwenkfalle 15 befindet sich im verriegelten Zustand und die Schlossfalle 18 greift in den Anschlag 16 ein.
  • 9 zeigt die Ansicht aus 8, wobei die Schlossfalle 18 zwischen der Schlossfallenführung 14 und dem Anschlag 16 eingeklemmt ist. Zu dieser Situation kann es bei zurückgestelltem Anschlag kommen, da die Schwenkfalle 15, nachdem sie nach innen geschwenkt ist und die Schlossfalle 18 freigegeben hat und diese die Schwenkfalle 15 verlassen hat, wieder in ihre Ausgangsposition zurückschwenkt. Da der Anschlag 16 zurückgestellt ist, entsteht eine Lücke zwischen dem Anschlag 16 und der Schlossfallenführung 14, die groß genug ist, so dass die Schlossfalle 18 in diese Lücke eingreift und eingeklemmt wird. Durch die schiefe Ebene 19 der Schlossfallenführung 14 wird die Schlossfalle 18 gegen die Schlossfallenfeder (hier nicht dargestellt) nach innen gedrückt und gleitet an der Schlossfallenführung entlang, bis sie auf Zargenhöhe ist und freigegeben wird.

Claims (5)

  1. Tröffneranordnung mit einem Schließblech und einem Türöffner, wobei der Türöffner einen Türöffnergehäusedeckel und eine ins Türöffnergehäuse hineinschwenkbare Schwenkfalle aufweist und wobei die Schwenkfalle einen verstellbaren Anschlag zur Aufnahme einer Schlossfalle aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Türöffnergehäusedeckel eine in das Schließblech integrierbare Schlossfallenführung aufweist, wobei der Türöffnergehäusedeckel und die Schlossfallenführung einteilig ausgebildet sind und wobei die Schlossfallenführung eine schräg nach innen in den Türöffner hinein verlaufende Führungsebene aufweist; dass das Schließblech im Bereich der Schwenkfalle eine Ausnehmung aufweist, in die die Schlossfallenführung formschlüssig eingepasst ist; und dass die Schlossfallenführung oberflächenbündig mit dem Schließblech abschließt.
  2. Türöffneranordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließblech als Winkelschließblech ausgebildet ist, wobei die in die Ausnehmung eingepasste Schlossfallenführung bündig mit dem Seitenteil des Winkelschließblechs abschließt.
  3. Türöffneranordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließblech als Flachschließblech ausgebildet ist.
  4. Türöffneranordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die in die Ausnehmung eingepasste Schlossfallenführung allseitig vom Schließblech eingefasst ist.
  5. Türöffneranordnung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Türöffnergehäusedeckel aus Zinkdruckguss ausgebildet ist.
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